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Abrechnungsziffern im EBM - Wundbehandlung
Versicherten- und Grundpauschalen
Zuschlag für chronisch kranke Patienten
Praxisbesonderheiten
Leistungen zur Wundbehandlung nach GOÄ
Ambulantes Operieren
Kodierung von Diagnosen
Verordnung von Verbandmitteln
Abrechnungsbeispiele (EBM)
Behandlung chronischer Wunden nach dem TIME – Konzept
Schnellübersicht Abrechnungsziffern EBM
1
2
3
4
5
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9
10
11
Inhalt
Literatur:Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), http://www.kbv.de/ebm2014/EBMGesamt.htm, Stand 1/2014, Gebührenordnung für privatärztliche Leis-tungen (GOÄ), Stand 1/2002, Diagnosekodierung, ICD-10-GM-2014, DIMDI, Operationen- und Prozedurenverschlüsselung, Version 2014, NAV-Virchow-Bundes, der niedergelassene Arzt, Ausgaben 6/2012, 7/2012, 8/2012, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Pluspunkt Ausgabe 6 / 2012, S3-Leitlinie 091-001 „Lokaltherapie chronischer Wunden bei den Risiken CVI, PAVK und Diabetes mellitus“, European Wound Management Association (EWMA). Position Document: Wound Bed Preparation in Practice. London: MEP Ltd, 2004, BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e. V., Infokarte: Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln, Dezember 2010.
Für den Patienten. Für das Budget. Für das Hier und Jetzt.
Smith & Nephew hilft Ihnen, die menschlichen und wirtschaftlichen Belastungen durch Wunden zu reduzieren.
An dieser Stelle weisen wir daraufhin, dass die vorliegende Broschüre nur ausgesuchte Aspekte thematisieren kann und nicht die Lektüre der entsprechenden Gebührenkataloge ersetzt. Für spezielle Abrechnungsfragen oder weiterführende Informationen verweisen wir auf die angegebenen Quellen. Smith & Nephew übernimmt keine Haftung für eventuelle Irrtümer und Fehler.
In Deutschland leiden etwa 4 Millionen Menschen an chronischen Wunden. Viele von ihnen übermehrere Jahre hinweg. Damit gehen oftmals permanente Schmerzen, Arbeitsunfähigkeit oder sogar Isolierung von der Außenwelt einher.
Aus dem erhöhten Versorgungsbedarf (z.B. Monitoring der Therapie, Wundbegutachtung und - behandlung ggfls. Anpassung der Therapie, Verbandwechsel, etc.) von Menschen mit chronischen Wunden resultiert eine überdurchschnittliche Anzahl von Arztbesuchen je Quartal. Die Behandlung von Patienten mit chronischen Wunden nimmt damit eine zunehmende Bedeu-tung im Arbeitsalltag der ambulant niedergelassenen Ärzte ein.
Doch welche Vergütung erhält der behandelnde Arzt für seine ärztlichen Leistungen im Rahmen der Behandlung chronischer Wunden und wie beeinflusst dies sein Honorar?
Diese Broschüre möchte hierauf Antworten geben und eine kurze und übersichtliche Darstellung der relevanten ärztlichen Vergütung für die Behandlung chronischer Wunden im niedergelasse-nen Bereich aufzeigen. Dabei werden auch die Unterschiede zwischen dem vertragsärztlichen und dem privatärztlichen Bereich aufgezeigt.
Smith & Nephew ist einer der führenden Anbieter von Produkten zur Wundbehandlung. Als Partner entwickeln wir gemeinsam mit unseren Kunden und Anwendern individuelle Lösungen zur Verbesserung der regionalen Versorgung chronischer Wunden. Hierbei verfolgen wir eineninterdisziplinären Betreuungsansatz. Dabei setzen wir auf eine leitliniengerechte, strukturierteBehandlung sowie die Kommunikation und Abstimmung zwischen allen Beteiligten und den Sektoren. Das Market Access Team von Smith & Nephew verfügt über die entsprechende Expertise und langjährige Erfahrung im Gesundheitswesen. Gerne beraten wir Sie. Nehmen Sie Kontakt auf und lernen Sie uns kennen.
Definition „Chronische Wunde“:Eine chronische Wunde wird definiert als Integritätsverlust der Haut und einer oder mehrerer darunter liegenden Strukturen mit einer fehlenden Abheilung innerhalb von acht Wochen.
1. Abrechnungsziffern im EBM - Wundbehandlung
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bestimmt den Inhalt der berechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
Für die primäre Wundversorgung und die Behandlung schlecht oder nicht heilender Wunden können bestimmte Leistungspositionen berechnet werden. Die Abrechnung ist außerhalb der operativen Eingriffe in den folgenden EBM-Positionen dargestellt.
Arztgruppenübergreifende Allgemeine GebührenordnungspositionenBei der Behandlung können die Leistungsinhalte mehrerer EBM-Positionen gleichzeitig erfüllt sein. Aufgrund gegenseitiger Abrechnungsausschlüsse ist es sinnvoll darauf zu achten welche Kombinati-on ein höheres Punktzahlvolumen erreicht.
EBMZiffer Beschreibung Abrechnungs-
bestimmungenBewertung
(Punkte)
57einmal am Behandlungstag
einmal am Behandlungstag
einmal am Behandlungstag
Min. 3 Arzt-Patienten-Kontakte, einmal im Behandlungsfall
je Bein, je Sitzung (keine Mengenbegrenzung)
je Bein, je Sitzung (Höchstpunktzahl im Behandlungsfall von 4.244 Punkten)
je Bein, je Sitzung (Höchstpunktzahl im Behandlungsfall von 4.244 Punkten)
Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung
Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht
Kleinchirurgischer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen und Kindern
Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n) und/oder Dekubitalulcus (-ulcera)
Behandlung des diabetischen Fußes
Behandlungskomplex eines oder mehrererchronisch venöser Ulcera cruris
Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder beim Lymphödem
129
239
205
140
55
02300
02301
02302
02310
02311
02312
02313 57
Merke:Wird die Behandlung des diabetischen Fußes nach der EBM-Nr. 02311 berechnet, sind die Nrn. 02310 und 02312 ausgeschlossen.
* Die Behandlung des diabetischen Fußes kann nur abgerechnet werden, wenn der Vertragsarzt - im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung - je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt hat und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker (DMP) nachweisen kann. Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie benötigen diese Zusatzqualifikation hinsichtlich der Schulungen nicht.
Prüfung der häuslichen Krankenpflege
Wird im Rahmen der Lokaltherapie einer chronischen Wunde der Verbandwechsel vom behandeln-den Arzt mittels einer Verordnung - Häuslicher Krankenpflege nach Muster 12 – delegiert, so kann folgende arztgruppenübergreifende Gebührenordnungsziffer abgerechnet werden.
EBMZiffer
Beschreibung Abrechnungs-bestimmungen
Bewertung(Punkte)
01420 94Überprüfung der Notwendigkeit und Koordina-tion der verordneten häuslichen Krankenpflege
einmal im Behandlungsfall
Definition – Behandlungsfall:Ein Behandlungsfall ist die Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse.
Voraussetzung für die Abrechnung der EBM-Ziffer durch den Facharzt sind mindestens 5 Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall.
Die oben aufgeführten Leistungsziffern fallen allerdings überwiegend in die Regelleistungsvolumina (RLV). Durch diese Mengenbegrenzung ist die Vergütung der Ärzte eng begrenzt. Überschüssige Leistungen werden nur mit einem geringeren Restpunktwert vergütet.
Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen
Den Fachärzten stehen für die Behandlung von sekundär heilenden Wunden, die höher bewerteten arztgruppenspezifischen Gebührenordnungspositionen zur Verfügung.
Tipp: Vertragsärzte sollten dennoch alle erbrachten Leistungen abrechnen, um so das tatsächlicheLeistungsspektrum zu dokumentieren. Für die Abrechnung der EBM-Nr. 02311 ist es wichtig, dass bei entsprechend vielen Patienten eine ICD-10 Kodierung für Diabetes angegeben wird. Hierzu gehören auch Patienten, bei denen der Diabetes konservativ behandelt werden kann.
EBM Ziffer Facharztgruppe Beschreibung Bewertung(Punkte)
07340 272Chirurg
Dermatologe
Orthopäde
Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n)
einmal im Behandlungsfall
Behandlungskomplex einer ausgedehnten offenen Wunde
Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n)
10330 272
18340 272
Abrechnungs-bestimmungen
einmal im Behandlungsfall
einmal im Behandlungsfall
Fachärztliche Grundpauschalen
Voraussetzung für die Abrechnung ist der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt.
2. Versicherten- und Grundpauschalen
Ein Großteil der Leistungen, die Vertragsärzte im Rahmen ihrer Behandlung erbringen, werden über Pauschalen abgerechnet. Viele Leistungen können somit gar nicht gesondert abgerechnet werden, sondern sind in der Erstkontaktpauschale enthalten.
Im Anhang 1 des EBM sind die Leistungen aufgeführt, welche Teilleistungen der Versicherten - und Grundpauschale darstellen.
Hausärztliche Versichertenpauschalen
EBMZiffer
Beschreibung Bewertung(Punkte)
03000
236
Versichertenpauschale
EBMZiffer
Facharzt-gruppe
Beschreibung
07210
10210
18210
07211
10211
18211
07212
10212
18212
vollendetes 5. Lebensjahr
vollendetes 5. Lebensjahr
vollendetes 5. Lebensjahr
6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
ab dem 60. Lebensjahr
ab dem 60. Lebensjahr
ab dem 60. Lebensjahr
Chirurg
Dermatologe
Orthopäde
Bewertung(Punkte)
210
129
175
221
140
182
255
143
210
bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr
ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr
ab Beginn des 76. Lebensjahres
150
122
157
210
Zuschlag für die Grundversorgung
EBMZiffer
Facharzt-gruppe
Beschreibung
07210
07211
07212
Zuschlag für die chirurgische Grundversorgung
Zuschlag für die hautärztliche Grundversorgung
Zuschlag für die hautärztliche Grundversorgung
Chirurg
Bewertung(Punkte)
32
18
31
Dermatologe
Orthopäde
3. Hausärztliche Zusatzpauschale; Chronikerpauschale
Hausärzte haben die Möglichkeit für die Behandlung chronisch kranker Patienten einen Zuschlag zu ihrer Versichertenpauschale abzurechnen.
Die „Chroniker Richtlinie“ des G-BA definiert:
Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3
Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60%
Kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psycho-therapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich
Praxisbesonderheiten können auf einer besonderen Patientenstruktur beruhen, durch die sich die Praxis erheblich vom Durchschnitt der übrigen Praxen der Fachgruppe unterscheidet. Dies kann kau-sal einen höheren Behandlungs- und/oder Verordnungsaufwand hervorrufen.
Eine Praxisbesonderheit kann ein niedergelassener Arzt gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung geltend machen. In den Kassenärztlichen Vereinigungen werden diese unterschiedlich gehandhabt. Die Anerkennung kann regional unterschiedlich ausfallen.
Praxisbesonderheit im Sinne der Arzneimittel-Richtgrößenvereinbarung liegt in einer Arztpraxis dann vor, wenn
eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Patienten eine besonders kostenintensive Behandlung benötigt;
eine Zusatzqualifikation des Arztes die mehr Patienten mit schweren Krankheitsbildern in diese Praxis führt.
Die Verordnungskosten im Bereich der Wundverbände sind generell im Richtgrößenvolumen enthal-ten und werden derzeit von den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht im Rahmen der Indikationsliste vorab als Praxisbesonderheit berücksichtigt.
4. Praxisbesonderheiten
Die Gebührenziffern für die Wundversorgung sind im Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie zu finden. Hier finden sich zahlreiche Gebührenziffern insb. im Bereich der primären Wundversorgung.
Die Abrechnung der ambulanten Behandlung von Wunden ist in folgenden Ziffern dargestellt:
5. Leistungen zur Wundbehandlung nach GOÄ
Je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wird der Einfachsatz nochmals mit unterschiedlich hohen Steigerungssätzen multipliziert. Die Gebühren und Steigerungssätze der GOÄ sind verbind-lich. Jedoch hat der Arzt grundsätzlich die Möglichkeit, die Höchstsätze der GOÄ zu überschreiten. Die hierfür erforderliche, abweichende Vereinbarung ist vom Arzt persönlich mit dem Patienten zu treffen.
In der GOÄ wird das Anlegen von Verbänden gesondert in Ansatz gebracht. Diese vergütet die ent-sprechenden Materialkosten. Zu nennen sind hier die Nummern z.B. 200, 204 sowie 209. Im Bereich ambulanter Operations- und Anästhesieleistungen können darüber hinaus Zuschläge in Ansatz gebracht werden, die den erhöhten Ressourcenbedarf Rechnung tragen. Diese Zuschläge sind in der Regel je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig und nach GOÄ Leistungen gestaffelt.
Merke:Bei Privatpatienten können die Leistungen bei jeder Behandlung abgerechnet werden.
Nummer Leistung Punktzahl (Betrag in Euro ; 1-fach)
2002
2004
2005
2006
745
160 (9,33)
240 (13,99)
400 (23,31)
63 (3,67)
250 (14,57)
46 (2,68)
F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
L. Chirurgie, Orthopädie - I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung
L. Chirurgie, Orthopädie - II. Extremitätenchirurgie
2000 70 (4,08)Erstversorgung einer kleinen Wunde
2000/2003 130 ( 7,58)
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht / Erstversorgung einer großen und/oder stark verunrei-nigten Wunde
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
Behandlung, nicht primär heilende/entzündete/ eiternde Wunde
Nekrosen-Abtragung, Hand/ Fuß, je Sitzung
Auskratzen mit dem scharfen Löffel,Wundgranulationen/ bis zu drei Warzen
2065
EBM Ziffer Beschreibung Bewertung(Punkte)
03220 130Zuschlag für die Behandlung und Betreuung eines Patien-ten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Zuschlag für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammen-hang mit einer lebensverändernden Erkrankung
1 persönlicher Arzt-Pa-tienten-Kontakt; einmal im Behandlungsfall
03221 150
03230 90
Abrechnungs-bestimmungen
Mindestens zwei per-sönliche Arzt-Patienten-Kontakte; einmal im Behandlungsfall
Gespräch von min-destens 10 Minuten Dauer mit Patient oder Bezugsperson; je voll-endete 10 Minuten
6. Ambulantes Operieren
Die GOP für ambulante Operationen sind im Kapitel 31 des EBM geregelt. Die Abrechnung setzt vor-aus, dass der Arzt die notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen erfüllt und gegenüber der KV seine Teilnahme am Vertrag gem. § 115b SGB V erklärt hat.
Die ambulant durchführbaren operativen Eingriffe sind nach OPS codiert und im Anhang 2 des EBM aufgeführt. Der jeweilige OPS bestimmt die EBM-Leistungsziffer.
Ein im Rahmen der Behandlung chronischer Wunden erforderliches Debridement von erkranktem Gewebe kann unter den folgenden OPS-Codes kodiert und mit den entsprechenden GOP abgerech-net werden. Die abgerechneten Leistungsziffern umfassen sämtliche durch den Operateur erbrachten ärztlichen Leistungen inkl. Untersuchungen am Operationstag, Verbände, Dokumentation(en), Beratung und Abschlussbericht an den weiterbehandelnden Vertragsarzt und Hausarzt.
Übersicht Debridement in unterschiedliche Schichttiefe an Haut und Gewebe
Innerhalb der ersten 3 Tage nach dem operativen Eingriff (beginnend mit dem Operationstag) beste-hen zahlreiche Ausschlussregeln für die Abrechnung weiterer Leistungen. Ausnahme bilden Revisi-onen und Zweiteingriffe wegen Wundinfektionen und postoperativen Komplikationen. Unter Angabe der Komplikation (ICD-10-Kodierung) sind diese berechnungsfähig.
* Spezifikation/Lokalisation beachten
Merke: Leistungen im Bereich Ambulanter Operationen (Kapital 31 EBM) werden außerhalb der RLV und QZV ohne Mengenbegrenzung zum vollen EBM-Preis vergütet.
Übersicht Ablauf der Behandlung bei ambulanter Operation
Inhalt:
• Beratung und Erörterung • Überprüfung der Eignung • Ganzkörperstatus • Dokumentation • Ggf. EKG und/oder Labor
Erläuterung:
Können vom Hausarzt zur Vorbereitung auf eine ambulante OP abgerechnet werden.
Präoperative Leistungen GOP 31010 - 31013 EBM (Abschnitt 31.1)
Inhalt:
• Untersuchung am OP-Tag • Vorbereitung (Raum, Patient etc.) • Operation • Nachbereitung (Verband, Gips etc.)
Erläuterung:
Kann nur durch den Operateur abgerechnetwerden.
Ambulante Operation GOP des Abschnitt 31.2 EBM
Inhalt:
• Kontrolle von Atmung, Kreislauf etc. • Abschlussuntersuchung • Ggf. EKG-Monitoring, Infusionstherapie
Erläuterung:
Kann durch den Operateur oder Anästhesisten zusätzlich zur operativen Leistung einmalig im unmittelbaren Anschluss an die ambulante OP abgerechnet werden.
Postoperative Überwachung GOP 31501 – 31507 EBM (Abschnitt 31.3)
Inhalt:
• Befundkontrolle, Besprechung • Ggf. Verbandwechsel • Ggf. Drainagewechsel/-entfernung • Ggf. Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie
Erläuterung:
Durch den Operateur oder bei Überweisung vom weiterbehandelnden Arzt abrechnungsfähig.Diese kann nur einmal im Zeitraum vom 1. bis zum 21. postoperativen Tag abgerechnet werden. Auf der Abrechnung ist das Datum des operativen Eingriffs zu dokumentieren.
Postoperative Behandlung GOP des Abschnitt 31.4 EBM
Für Vertragsärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs ist hier nur die Gebührenordnungsposition 31600 berechnungsfähig.
Epidermis
5-895.1*; 5-896.* 31101 / 31102 811/1438*
5-850.b* 31122 / 31123 1542 / 2217
5-850.d* 31122 1542
5-850.c* 31122 / 31123 1542 / 2217
Corlum
Subcutis
Faszie
Sehnen
Muskulatur
Bereich OPS Code EBM Leistungsziffer Bewertung (Punkte)
Alle Vertragsärzte sind gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zukodieren. Stellen Wunden jeglicher Art eine Behandlungsdiagnose dar, sind sie mit der amtlichenICD‐10‐GM in der jeweils gültigen Jahrgangsversion zu verschlüsseln, sofern sie eine Behandlungs-diagnose darstellen.
Anbei ist eine Übersicht der wesentlichen klinischen Situationen dargestellt.
Chronische Wunde bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (Ulcus cruris arteriosum)
Chronische Wunde bei chronisch venöser Insuffizienz (Ulcus cruris venosum)
Chronische Wunde bei Diabetes mellitus
Dekubitalgeschwür
Das Dekubitalgeschwür und die Druckzone wird mittels der L89. kodiert. Der Schweregrad wird an der vierten Stelle gekennzeichnet und die Lokalisation an der fünfter Stelle. Kann der Grad eines Dekubitalgeschwüres nicht sicher bestimmt werden, ist die L89.9 (ohne Angabe des Grades) zu verwenden.
Für die Kodierung des Diabetes mellitus sind folgende drei Kriterien zu berücksichtigen: 1. Typ des Diabetes mellitus: E10‐E14 2. Angabe der Komplikation: vierte Stelle .0 bis .9 3. die gegenwärtige Stoffwechsellage im Sinne von entgleist/nicht entgleistSie werden als Kreuz‐Stern‐Kodes (†/*) des Diabetes mellitus mit Komplikationen angegeben.
Die Kodes für die einzelnen Manifestationen der jeweiligen Komplikation sind bei Behandlungs-relevanz zusätzlich anzugeben. Das diabetische Fußsyndrom wird dabei als besondere Untergruppe innerhalb des Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen abgegrenzt. Diagnosen, die zum klinischen Bild des diabetischen Fußsyndroms gehören können, sind z.B.: L03.02, L89, L97, I70.23, G63.2
7. Kodierung von Diagnosen
Becken-Bein-Typ Ulzeration I70.23
Gangrän I70.24
Lokalisation Art der Läsion ICD-10-GM
Untere Extremität Ulzeration I83.0
Entzündung und Ulzeration I83.2
Lokalisation Art der Läsion ICD-10-GM
Chronische Wunden ohne Angaben zur Ätiologie
Unterschenkel
Sonstige Lokalisationen
Jede Lokalisation
Ulcus L97
Gangrän
L98.4
R02
Lokalisation Art der Läsion ICD-10-GM
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1 SGB V. Der Vertragsarzt wählt das Verbandmittel unter Beachtung der medizinischen Notwendigkeit und des Wirtschaftlichkeitsgebotes aus. Verbandmittel sind verord-nungsfähig.
Beispiele für Moderne Wundversorgungsprodukte sind z.B.:
• Alginate • Hydrogele • Hydrokolloide • Schaumverbände • antimikrobielle Wundauflagen (z. B. mit Silber, Polyhexanid) • Hydrofasern • Tamponaden
Moderne Wundversorgungsprodukte sind regional unterschiedlich auch als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Für die Erstattungsfähigkeit gelten die Bestimmungen der regionalen SSB-Verein-barung. Der Sprechstundenbedarf ist grundsätzlich kalendervierteljährlich, als Ersatz für verbrauch-te Artikel zu beziehen. Unter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes sind Preisvorteile größerer Packungseinheiten zu nutzen.
Tipps für einen wirtschaftlichen Einsatz von Verbandmitteln:
1. Verbandwechselintervalle entsprechend den Herstellerangaben einhalten
2. Einsatz des Verbandmittels unter Beachtung von Wundtyp, Wundheilungsphase und Ausmaß des Wundsekrets
3. Festlegung eines Wundstandards mit begrenzter Anzahl von Produkten
4. Wundverlaufsdokumentation und medizinische Begründung des Einsatzes
8. Verordnung von Verbandmitteln
Ulcus Cruris Venosum (Frau, 65 Jahre) Behandlung durch einen Hausarzt
pAVK / Ulcus cruris (Frau, 69 Jahre)Behandlung durch einen hausärztlich tätigen Internisten (API); 2 Arzt-Patienten-Kontakte
Versichertenpauschale(einmal im Behandlungsfall – ausgelöst durch den 1. Arzt-Patienten-Kontakt)
03000 (55-75 Lebens-jahre)
157
02312 55
02313 57
Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris(je Bein, je Sitzung)
Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz(je Bein, je Sitzung – max. 4.244 Punkte je Behandlungsfall)
Leistung EBM Leistungsziffer Bewertung (Punkte)
Versichertenpauschale(einmal im Behandlungsfall – ausgelöst durch den 1. Arzt-Patienten-Kontakt)
03000 (55-75 Lebens-jahre)
31013 (ab 60 Jahre)
31600
157
412
156
03221 150
33072
02310
260
205
Zuschlag für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverän-dernden chronischen Erkrankung
Duplexuntersuchung(je Sitzung - Sonographische Untersuchung der ext-remitätenver- und/oder entsorgenden Gefäße mittels Duplex-Verfahren)
Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n)(einmal im Behandlungsfall)
Operationsvorbereitung(bei ambulanten und belegärztlichen Eingriffen)
Postoperative Behandlung(durch den Hausarzt nach der Erbringung eines Eingriffs bei Überweisung durch den Operateur)
Leistung EBM Leistungsziffer Bewertung (Punkte)
Bei ggfls. Überweisung an Gefäßchirurgen zur Durchführung einer ambulanten OP *
* Prä- und Postoperative Leistungen sind nicht Bestandteil des Regelleistungsvolumens
Diabetischer Fuß (Mann, 58 Jahre) Behandlung durch einen Chirurg
Dekubitus (Frau, 76 Jahre)Behandlung durch einen Dermatologen
Grundpauschale(einmal im Behandlungsfall – ausgelöst durch den 1. Arzt-Patienten-Kontakt)
07211 (6 – vollendete 59 Jahre)
211
02311 140
31122
31503
31615
1542
513
104
Behandlung des diabetischen Fußes *
(je Bein, je Sitzung)
Ambulante Operation OPS: 5-850.da + R/L für die Seite Debridement einer Faszie: Fuß(Voraussetzung Eingriffsraum)
Postoperative Überwachung(im Anschluss an die Erbringung einer Leistung des Operateurs)
Postoperative Behandlung(einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach der ambulanten OP, bei Erbringung durch Operateur)
Leistung EBM Leistungsziffer Bewertung (Punkte)
Versichertenpauschale(einmal im Behandlungsfall – ausgelöst durch den 1. Arzt-Patienten-Kontakt)
10212 (ab 60 Jahre) 104
02310 205
07340
31122
31503
272
1542
513
Behandlung eines sekundär heilenden DecubitalulcusBeim 3. Besuch:(einmal im Behandlungsfall, 3 Arzt-Patienten-Kontakte)Wechsel beim 5. Besuch:(einmal im Behandlungsfall, 5 Arzt-Patienten-Kontakte)
Ambulante Operation OPS: 5-850.d7 Debridement einer Faszie: Leisten- und Genitalregion und Gesäß (Voraussetzung Eingriffsraum)
Postoperative Überwachung(im Anschluss an die Erbringung einer Leistung des Operateurs)
Leistung EBM Leistungsziffer Bewertung (Punkte)
9. Abrechnungsbeispiele (EBM)
10. Behandlung chronischer Wunden nach dem TIME - KonzeptTIME ist ein von Medizinern (International Advisory Board) für Mediziner und Therapeuten entwickeltes Konzept zur phasengerechten Behandlung chronischer Wunden.
Für einen Gesamtüberblick über die Produkteigenschaften lesen Sie bitte die Gebrauchsanweisung.* verschreibungspflichtig | ** IRUXOL N | Wirkstoff: Aufgearbeitetes Filtrat von Clostridium histolyticum. Zusammensetzung: 1 g Salbe enthält: Arzneilich wirksame Bestandteile: Aufgearbeitetes Filtrat von Clostridium histolyticum 0,52 – 3,75 mg, enthaltend: Clostridiopeptidase A 1,2 I.E. (Bestimmung der Kollagenase nach Grassmann und Nordwig), andere Proteasen 0,24 I.E. (Bestimmung mod. nach Kunitz). Sonstige Bestandteile: Dickflüssiges Paraffin, weißes Vaselin. Anwendungsgebiete: Zur enzymatischen Reinigung kutaner Ulzera von nek-rotischem Gewebe. Gegenanzeigen: : Absolute: Patienten mit Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder gegen einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels. Relative: IRUXOL™ N bei Ulzera mit starken Infektionen nicht ohne eine begleitende systemische Antibioti-katherapie anwenden. Bei Verbrennungen sollte ohne Konsultation eines Verbrennungsspezialisten nicht mehr als 10 % der Körperoberläche behandelt werden. Warnhinweise / Vorsichtsmaßnahmen: Tyrothricin, Gramicidin und Tetrazykline nicht zusammen mit IRUXOL™ N lokal anwenden. Kontakt mit den Augen und Schleimhäuten vermeiden. Bei Diabetikern trockene Gangräne vorsichtig befeuchten, um den Übergang zu feuchten Gangränen zu vermeiden. Schwangerschaft: Anwendung im 1. Trimenon nur bei strenger Indikationsstellung. Stillzeit: Übergang in die Muttermilch unwahrscheinlich. Nebenwirkungen: Im Wundgebiet können Schmerzen, Brennen oder Hautreizungen auftreten. Verschreibungspflichtig. Weitere Informationen siehe Fachinformation bzw. Gebrauchsinformation. Stand der Information: 11-2008.
11. Schnellübersicht Abrechnungsziffern EBM
Gekürzte Darstellung basierend auf EBM online, http://www.kbv.de/ebm2014/EBMGesamt.htm, Stand 1/2014
EBM Ziffer Beschleunigung ObligatorischerLeistungsinhalt Anmerkung Bewertung
(Punkte)
205
57
129
140
55
57
Sekundär heilende Wunde; Dekubitalulcera
Kleinchirurgischer Eingriff I
KleinchirurgischerEingriff II Primäre Wund-versorgung mittels Naht
Diabetischer Fuß
Chronisch venöser Ulcera cruris
Kompressionstherapie bei CVI, beim postthrom-botischen Syndrom, Beinvenen-thrombosen, Lymphödem
Abtragung von Nekrosen u/o Wund-debridement u/o Anlage/Wechsel Kompressionsverband u/o Ein-bringung/Wechsel Wundtamponade3 pers. Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal
Operativer Eingriff <- 5 Min. u/o primäre Wundversorgung
Primäre Wundversorgung mittels Naht u/o operative Entfernung eines Fremdkörpers
Abtragung ausgedehnter Nekrosen der unteren Extremitäten beim diabetischen Fuß; Überprüfung u/o Verordnung von geeignetem Schuhwerk
Abtragung von Nekrosen; Lokal-therapie unter Anwendung von Verbänden; Entstauung phleb. Funktionsverbände; Fotodoku. zu Beginn und alle 4 Wochen
Kompressionstherapie, Doku-mentation des Beinumfangs an min. 3 Punkten zu Beginn und alle4 Wochen
Nicht bei:Diabetischem Fuß; Chron. Venösem ulcus cruris; CVI; Posttrmb. Syndrom; Lymphödem; Beinvenenthrombosen
Qualifikation zur Durchfüh-rung progr. Schulungen für Diabetiker u/o FÄ Chirurgie, Orthopädie, Dermatologie; Durchschn. 100 Patienten je Quartal im letzten Jahr
Höchstpunktzahl12.000 Punkte je Quartal u/o Arztfall
Höchstpunktzahl12.000 Punkte je Quartal u/o Arztfall
02310
02300
02301
02311
02312
02313
272
272
Sekundär heilende Wunde; Verbrennung 2. Grad; Sept. Wund-heilungsstörung; Abzess
Sekundär heilenden Wunde; sept. Wundhei-lungsstörung; Abszesses; Decubitalulcus
Abtragung von Nekrosen u/o Wund-debridement u/o Anlage/Wechsel Kompressionsverband u/o Ein-bringung/Wechsel Wundtamponade5 pers. Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal
Abtragung von Nekrosen u/o Wund-debridement u/o Anlage/Wechsel Kompressionsverband u/o Ein-bringung/Wechsel Wundtamponade5 pers. Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal
Nicht bei:Diabetischem Fuß; Chron. Venösem ulcus cruris; CVI; Posttrmb. Syndrom; Lymphödem; Beinvenenthrombosen
Nicht bei:Diabetischem Fuß; Chron. Venösem ulcus cruris; CVI; Posttrmb. Syndrom; Lymphödem; Beinvenenthrombosen
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272Ausgedehnteoffene Wunde
Behandlung offener Wunde u/o Verbrennung u/o septische Wund-heilungsstörung;5 pers. Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal
Nicht bei:Diabetischem Fuß; Chron. Venösem ulcus cruris; CVI; Posttrmb. Syndrom; Lymphödem; Beinvenenthrombosen
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