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CVP-Parteiversammlung vom 1. Februar 2012
OLTEN
TRIMBACH
WISEN
HAUENSTEIN-
IFENTHAL
Die Ausgangslage • Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Region seit
Jahren, stösst aber an institutionelle Grenzen.
• Standortwettbewerb zwischen gleichgelagerten Städten nimmt zu.
• Fusionen zur Bildung von starken Zentren und besseren Handlungsfähigkeit.
• Initialzündung aus Olten und Trimbach führte zu Studie „Chancen und Risiken einer Fusion der Stadt Olten mit ihren Nachbargemeinden“.
Die Ausgangslage • 2007 Grobanalyse über Verflechtungen mit
Boningen, Dulliken, Hauenstein-Ifenthal, Olten, Trimbach, Wangen, Winznau, Wisen und Rickenbach (das sich selber meldete). Starrkirch-Wil verzichtete.
• 2008: Ausscheiden von Boningen, Rickenbach und Wangen (wenig Verflechtungen; Eigenständigkeit)
• 2009: Ausscheiden von Dulliken und Winznau, die eine Fusion erst in einer zweiten Etappe anstreben.
• Resultat: Projekt Fusion Olten Plus mit Olten, Trimbach, Hauenstein-Ifenthal und Wisen.
Die Ausgangslage • Unterzeichnung Vorvertrag im Februar 2010
Die Vision: ein starkes Zentrum zwischen den grossen Städten
Die Vision • Starkes Zentrum dank dynamischerer
Entwicklung • Steigerung der Wohnattraktivität durch
unterschiedlichste Angebote • Handlungsfähige Stadt, in welcher der
„Lebensraum“ weitgehend mit den politischen Grenzen übereinstimmt
• Effizienz und Professionalität • Mehr Gewicht in Kanton und AareLand
Jetzt erster Schritt in diese Richtung!
Die neue Stadt Olten • Zentrumsstadt für Dienstleistungen und Wohnen
• 25‘000 Einwohnende erlauben Leistungen zu tragen, die Standortattraktivität weiter stärken.
• Olten östlich der Aare: Wohn- und Lerngebiet
• Olten westlich und Trimbach: Geschäftszentrum, öffentliche Infrastruktur, Bauzonenreserven für städtisches Wohnen
• Hauenstein-Ifenthal und Wisen: attraktive Gebiete für ländliches Wohnen mit Zugang zu städtischer Infrastruktur und tiefen Steuern
Was bedeutet die Fusion? • Name und Wappen: Olten
• Regierungssystem: Stadtrat (5 Mitglieder) und Parlament (50 Mitglieder)
• Inkrafttreten: 1. Januar 2014, falls zumindest Olten und Trimbach zustimmen.
• Verwaltung: Kernverwaltung in bisheriger Gemeinde Olten, allenfalls eigenständige Zweige im künftigen Stadtteil Trimbach.
• Personal: keine Entlassungen; Stellenabbau wird über normale Fluktuation und Pensionierungen realisiert.
Was bedeutet die Fusion? • Sicherheit: in gleichem Rahmen garantiert
– eigene Polizei; Feuerwehr und Zivilschutz werden fusioniert
– Standard in den Stadtteilen jeweiligen Verhältnissen angepasst.
• Bildung: Schulstandorte bleiben grundsätzlich erhalten.
• Kultur, Sport, Freizeit: Unterstützung geht vier Jahre in gleichem Umfang weiter, dann tritt ein neues Unterstützungs- und Beitragskonzept in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen • Fusionsunterstützung durch den Kanton in der
Höhe von 34.76 Mio. Franken
– Basisbeitrag
– Besitzstand im Finanzausgleich
– Zusatzbeiträge bei Strukturschwäche
Finanzielle Auswirkungen • Einmalige Mehrausgaben von ca. 1 Mio. Franken
(können durch Fusionsbeitrag aufgefangen werden)
• Wiederkehrende Einsparungen von ca. 900‘000
Franken durch Synergieeffekte
Finanzielle Auswirkungen
Anteil an der Bilanzsumme
Welches Gewicht haben die Bilanzen der einzelnen Fusionsgemeinden in der Bilanz Olten+ (Stand 31.12.2010)?
Olten 86.3%
Trimbach 11.9%
Hauenstein-Ifenthal 0.9%
Wisen 0.9%
Eigenkapitalquote (statisch)
Wie verändert sich das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme durch die Fusion (Stand 31.12.2010)?
Olten 37.5%
Olten+ 34.0%
Eigenkapitalquote (dynamisch)
Wie verändert sich das Verhältnis zwischen Eigenkapital und jährlichen Staatssteuer-einnahmen durch die Fusion (Stand 31.12.2010)?
Olten 87.4%
Olten+ 79.3%
Finanzielle Auswirkungen Wie kann Finanzlücke geschlossen werden?
• Keine Steuererhöhung in Olten wegen der Fusion (Steuerfuss 2014 wird auf der Basis des Steuerfusses 2013 der EG Olten festgelegt)
• Synergiepotenzial konsequent nutzen
• Zusätzliche Steuererträge generieren (bei Steuersatz 95% 4200 Zuzügerinnen und Zuzüger mit durchschnittlichem Steuerertrag)
Und so gehts weiter • Auswertung Vernehmlassung im Februar 2012
• Verabschiedung Abstimmungsvorlage durch Gemeinderäte bzw. Stadtrat (Febr./März 2012)
• Behandlung Abstimmungsvorlage in Gemeinde-versammlungen bzw. Parlament (März 2012)
• Urnenabstimmung am 17. Juni 2012
• Genehmigung durch Kantonsrat (2. H. 2012)
Vernehmlassung • Bis 3. Februar 2012 bei allen
Stimmberechtigten. • Fragen:
– Wo sehen Sie die Chancen? – Wo sehen Sie die Risiken? – Welche zusätzlichen Informationen benötigen
Sie? – Was Sie sonst noch zum Thema sagen wollten:
IHRE FRAGEN?
CVP-Parteiversammlung vom 1. Februar 2012