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D IE I NFORMATION Landwirtschaftskammer Wien EDITORIAL Ing. Robert Fitzthum Kammerdirektor n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft Ausgabe 2 - Februar 2013 Die bäuerlichen Produzenten dürfen nicht übrig bleiben 3. Gartenbaufachtag im Lehr- und Forschungszentrum Schönbrunn „Intensivierung? Ja, aber nachhaltig?“ lautet das Ge- neralthema der diesjährigen 60. Wintertagung des Öko- sozialen Forums. Unter diesem Motto spannten die Experten am 3. „Fachtag Gemü- se-, Obst- und Gartenbau“ dann auch den Bogen von den agrar- politischen Rahmenbedingungen und den diesbezüglichen inter- essenpolitischen Forderungen, über den Praxisschwerpunkt des reformierten Pflanzenschutzmit- telrechts und den daraus resul- tierenden Herausforderungen für die betroffenen Sektoren bis zur Analytik der Lebensmittelsi- cherheit. Den Abschluss bildeten ein Exkurs zur Österreichischen Lebensmittelstrategie 2020 und einige Beispiele innovativer bäu- erlicher Betriebskonzepte. Franz Windisch, Präsident der LK Wien und Vorsitzender des Ausschus- ses für Sonderkulturen in der LK Österreich, sieht in den aktuellen Diskussionen, beginnend bei der Reform der Gemeinsamen Agrar- politik, den EU-Agrargeldern bis hin zu den steigenden Lebensmit- telpreisen, vor allem die Gefahr, “dass die heimische Landwirt- schaft am Ende übrig bleibt”. Fünf erfolgreiche Jahre In den kommenden Tagen werden Sie Post von der LK Wien erhalten, deren Inhalt eine Dokumentation der letzten fünf Jahre interessen- politischer Arbeit enthalten wird. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über jene Meilensteine geben, die die Funk- tionärInnen und MitarbeiterInnen der LK Wien für Sie erreicht haben. Freilich hat diese Broschüre keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dennoch war es uns wichtig Ihnen nach fünf Jahren einen Überblick zu verschaffen. Es waren 60 Monate oder 260 Wo- chen, in denen wir im Sinne Ihrer Interessen und Bedürfnisse im Ein- satz waren – als Interessenvertreter und Dienstleister, als Rechtsberater und Bildungsanbieter, als Innova- tor, Motivator und Botschafter für Ihre Leistungen und Produkte. Über den Tellerrand in die Zukunft Die tägliche Arbeit geht weit über die Wiener Stadtgrenzen hinaus. Es wird über den Tellerrand geblickt – z.B. in der Agrarpartnerstadt Hamburg, wo mit der dortigen Landwirtschaftskammer seit 2011 Beratungs-, Bildungs- und Dienst- leistungsprodukte sowie wertvolle Erfahrungen ausgetauscht werden. Neue Impulse und Ideen sind für eine erfolgreiche StadtLandwirt- schaft auch in Zukunft unerlässlich. Ich wünsche viel Spaß beim Lesen der Broschüre und lade Sie ein ge- mäß unserem Motto Gemeinsam. Mehr Erfolg an der Weiterentwick- lung aktiv mitzuwirken. P.b.b. Verlagsostamt 1060 Wien 02Z032283 M Lesen Sie weiter auf Seite 2. Politische Eingangsstatements am Gartenbaufachtag durch vlnr.: Präs. Gerhard Wlodkowski (LK Ös- terreich), SC Dipl.-Ing. Edith Klauser (Lebensministerium), NR Präs. Franz Windisch (LK Wien) und Dir. Gottfried Kellner (LFZ Schönbrunn)

Die Information - Februar

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Februar 2013

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Page 1: Die Information - Februar

Die InformationLandwirtschaftskammer Wien

EDITORIAL

Ing. Robert FitzthumKammerdirektor

n Gartenbau n Wein- & Obstbau n Land- und Forstwirtschaft Ausgabe 2 - Februar 2013

Die bäuerlichen Produzenten dürfen nicht übrig bleiben

3. Gartenbaufachtag im Lehr- und Forschungszentrum Schönbrunn

„Intensivierung? Ja, aber nachhaltig?“ lautet das Ge-neralthema der diesjährigen 60. Wintertagung des Öko-sozialen Forums.

Unter diesem Motto spannten die Experten am 3. „Fachtag Gemü-se-, Obst- und Gartenbau“ dann auch den Bogen von den agrar-politischen Rahmenbedingungen und den diesbezüglichen inter-essenpolitischen Forderungen, über den Praxisschwerpunkt des reformierten Pflanzenschutzmit-telrechts und den daraus resul-tierenden Herausforderungen für die betroffenen Sektoren bis zur Analytik der Lebensmittelsi-

cherheit. Den Abschluss bildeten ein Exkurs zur Österreichischen Lebensmittelstrategie 2020 und einige Beispiele innovativer bäu-erlicher Betriebskonzepte. Franz Windisch, Präsident der LK Wien und Vorsitzender des Ausschus-ses für Sonderkulturen in der LK Österreich, sieht in den aktuellen

Diskussionen, beginnend bei der Reform der Gemeinsamen Agrar-politik, den EU-Agrargeldern bis hin zu den steigenden Lebensmit-telpreisen, vor allem die Gefahr, “dass die heimische Landwirt-schaft am Ende übrig bleibt”.

Fünf erfolgreiche Jahre

In den kommenden Tagen werden Sie Post von der LK Wien erhalten, deren Inhalt eine Dokumentation der letzten fünf Jahre interessen-politischer Arbeit enthalten wird. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über jene Meilensteine geben, die die Funk-tionärInnen und MitarbeiterInnen der LK Wien für Sie erreicht haben. Freilich hat diese Broschüre keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dennoch war es uns wichtig Ihnen nach fünf Jahren einen Überblick zu verschaffen.Es waren 60 Monate oder 260 Wo-chen, in denen wir im Sinne Ihrer Interessen und Bedürfnisse im Ein-satz waren – als Interessenvertreter und Dienstleister, als Rechtsberater und Bildungsanbieter, als Innova-tor, Motivator und Botschafter für Ihre Leistungen und Produkte.Über den Tellerrand in die ZukunftDie tägliche Arbeit geht weit über die Wiener Stadtgrenzen hinaus. Es wird über den Tellerrand geblickt – z.B. in der Agrarpartnerstadt Hamburg, wo mit der dortigen Landwirtschaftskammer seit 2011 Beratungs-, Bildungs- und Dienst-leistungsprodukte sowie wertvolle Erfahrungen ausgetauscht werden. Neue Impulse und Ideen sind für eine erfolgreiche StadtLandwirt-schaft auch in Zukunft unerlässlich.

Ich wünsche viel Spaß beim Lesen der Broschüre und lade Sie ein ge-mäß unserem Motto Gemeinsam. Mehr Erfolg an der Weiterentwick-lung aktiv mitzuwirken.

P.b.b. Verlagsostamt 1060 Wien 02Z032283 M

Lesen Sie weiter auf Seite 2.

Politische Eingangsstatements am Gartenbaufachtag durch vlnr.: Präs. Gerhard Wlodkowski (LK Ös-terreich), SC Dipl.-Ing. Edith Klauser (Lebensministerium), NR Präs. Franz Windisch (LK Wien) und Dir. Gottfried Kellner (LFZ Schönbrunn)

Page 2: Die Information - Februar

Gemüsebau2 Februar 2013 Die Information

Bauern im Zentrum einer Forde-rungsflut. „Höchste Produktions-standards, gleichzeitig billigste Nahrungsmittelpreise und keiner-lei finanzielle Unterstützung für die von den Bauern erbrachten Leistungen für die Gesellschaft - dass kann nicht funktionieren“, mahnte Windisch.Die bäuerlichen Produzenten würden sich einer Forderungs-flut von allen Seiten (Handel, Verbraucher, Gesellschaft, etc.) gegenübersehen, die ohne den notwendigen wirtschaftlichen Er-folg - also gerechte Erzeugerpreise bei stabilen Rahmenbedingungen - nicht zu erfüllen sei.

Wlodkowski: Stabile Rahmen-bedingungen und ausreichendes Budget als Voraussetzungen. Für die Aufrechterhaltung der bisheri-gen Form der kleinstrukturierten, GVO-frei produzierenden, nach-haltigen Landwirtschaft in Öster-reich müsse die Agrarpolitik für die Bauern „machbar und prakti-kabel bleiben“, forderten sowohl Windisch als auch der Präsident der Landwirtschaftskammer Ös-terreich, Gerhard Wlodkowski. Das beinhalte sinnvolle politi-sche Regelungen und ein ausrei-chend dotiertes Agrarbudget. „Für Österreich sind insbesonde-re hinreichende Finanzmittel für die Ländliche Entwicklung aus-schlaggebend, und für den Obst- und Gemüsesektor bedeutet das klare Schwerpunkte wie Inves-titionsförderung, Qualitätsrege-lungen und Umweltprogramm“, spezifizierte Wlodkowski.

Fairer Wertschöpfungsanteil not-wendig. Als weiteren entscheiden-den Faktor sehen die bäuerlichen Interessenvertreter die Stärkung der Erzeugerposition gegenüber dem Handel an, was zu „fairen“ Herstellerpreisen führen soll. Und schließlich sei auch verstärkte Kommunikationsarbeit bei den Konsumenten notwendig.„Wir müssen den Verbrauchern klar machen, dass unsere Bauern unter den gegebenen Umständen

- ohne einen fairen Wertschöp-fungsanteil am Konsumenten-preis - die sich ständig ändernden Anforderungen nicht mittragen können“, machte Windisch deut-lich.

Klauser: Unterstützung der EOs gegenüber Handelskonzentrati-on als Herausforderung. In den Erneuerungszielen zur Gemein-samen Marktordnung (GMO), die im Sektor Obst und Gemüse an die Ergebnisse der Reform der EU-Agrarpolitik gekoppelt ist - insbesondere an die Ländliche Entwicklung (LE) - sei die Stär-kung der Position der Erzeuger innerhalb der Lebensmittelket-te verankert, informierte Edith Klauser, Leiterin der Sektion Landwirtschaft und Ernährung im Lebensministerium.„Mit der GMO-Reform soll erreicht werden, dass die Wett-bewerbsfähigkeit des Sektors verbessert wird, seine Anpas-sungsfähigkeit an rasch wech-selnde Marktanforderungen steigt und die Branche insgesamt ökonomisch, sozial und ökolo-gisch nachhaltiger wird. Darü-ber hinaus gilt es die Position der Erzeuger gegenüber dem Han-del zu stärken und damit für die Landwirte einen fairen Preis und ein gerechtes Einkommen zu er-zielen“, erläuterte die Expertin. Das beinhalte organisatorische Weichenstellungen, wie die Grün-dung von Branchenverbänden, aber ebenso gesetzliche, die da-rauf abzielen, im Wettbewerbs-recht Ausnahmen für bäuerliche Erzeuger zu machen.Klauser sieht dabei für Österreich neben einer Reihe von Vorteilen (steigende Nachfrage nach Obst und Gemüse, kleinstrukturierte Produktion, „gut etablierte“ Er-zeugerorganisationen) vor allem die Abgrenzung zwischen LE und GMO in der Praxis, die Schaf-fung treffsicherer Maßnahmen für eine neue nationale Strategie und die weitere Unterstützung des Konzepts der Erzeugerorga-nisationen gegen die Übermacht der Handelskonzentration als Herausforderungen.

Herausforderungen für Industrie und Bauern durch neues Pflan-zenschutzmittelrecht. Eine wei-tere Schwerpunkt, mit dem sich die Branche künftig verstärkt auseinander zu setzen hat, ist der praktische Aspekt der Reform des europäischen Pflanzenschutz-mittel-(PSM)-Rechts (2009) und seiner Umsetzung auf nationaler Ebene (2011). Brüssel will da-durch den Schutz für Gesund-heit und Umwelt erhöhen, die Verfügbarkeit der Mittel harmo-nisieren sowie zügigere Zulas-sungsverfahren und eine engere Zusammenarbeit zwischen dem EU-Behörden und den Mitglied-staaten erreichen. „Vorrangig von Bedeutung für die österrei-chische Landwirtschaft ist da-bei, dass ab 2014 deutsche und niederländische Mittel bei uns nicht mehr verkauft werden dür-fen, was circa 800 Zulassungen betrifft“, stellte Franz Michlits, Leiter der Registrierung in der Syngenta Agro GmbH, fest. Be-reits gemeldete PSM müssen bis 31. Dezember 2014 von den Bauern aufgebraucht werden (Liste unter www.pmg.ages.at), für nicht gemeldete sind Verkauf und Anwendung seit 14. Juni 2011 untersagt, erläuterte Hubert Köppl, Pflanzenschutzexperte in der LK Oberösterreich.Die PSM-Industrie blicke vor allem kritisch auf die kurzen Fristenläufe und die zu häufigen Bewertungen sowie die „sekun-dären“ Hürden (Qualitätssys-teme der Handelsketten) und werde sich künftig Investitionen (Entwicklung neuer - Erneuerung bestehender Wirkstoffe, etc.) noch genauer überlegen müssen, so Michlits. Für den Bauernstand könnten sich Probleme bei der Verfügbar-keit in kleinen Kulturen (Gemüse, Obst, Zierpflanzen, Arznei- und Gewürzpflanzen) ergeben, infor-mierte LK-Experte Köppl. Durch die Substitutionsmöglichkeit könnte es auch dazu kommen, dass Wirkstoffe wegfallen und die Resistenzgefahr größer wird. Die Bauern hoffen, dass es zu keinen Preiserhöhungen durch die „Re-nationalisierung“ der Zulassung

und auch zu keinen Wettbewerbs-nachteilen durch unterschiedliche Zulassungsmodalitäten mit an-deren EU-Produzenten kommt. „Wir müssen die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von PSM (dauert vier Monate) inten-siv nutzen - vor allem für Lücken-indikationen, denn der Parallel-handel ist künftig zwar erlaubt, doch für einzelne Landwirte zu bürokratisch und zu teuer“, so der Pflanzenbau-Fachmann.Der Beitrag Helmut Burtschers, Experte für Pestizide und Chemie bei der Umweltschutzorganisati-on Global 2000, über die Gefahr von hormonell wirksamen Pes-tiziden in Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit, löste bei den Tagungsteilnehmern heftige Kritik an der Handhabung der vorgelegten Daten, der Misskre-

Fortsetzung von Seite 1Die bäuerlichen Produzenten dürfen nicht übrig bleiben

Einmal im Monat besteht in der LK Wien die Möglichkeit, ein kostenloses Rechts- und Steuerberatungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Mi, 13. Februar 20139 - 11 Uhr

Mag. Peter Bubits

Do, 14. Februar 201310 - 12 Uhr

Mag. Alfred Komarek

Terminvereinbarung bzw. Anmeldung und kurze Rück-sprache bei Mag. Christian Reindl (Tel.: 01/587 95 28-27, [email protected])

SPRECHTAGE

Rechtsberatungssprechtag

Steuerberatungssprechtag

Page 3: Die Information - Februar

Weltweit sinken die Produktionsfl ä-chen zu Gunsten von Wohnraum und Infrastruktur. Gleichzeitig steigt die Bevölkerung. Auch Wien wird im Jahr 2030 auf über 2 Millionen Einwohner anschwellen. Die Stadt-landwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Dank lokaler Produkti-on kurze Wege und absolute Frische garantieren kann. In diesem Sinne muss Brüssel auch die Greening-Bestimmungen im Rahmen der GAP so ansetzen, dass nicht noch mehr von den stetig weniger werdenden Produktionsfl ächen verloren gehen. Doch mittlerweile zeichnet sich in der Causa, auf massiven Druck der Bauernvertreter, ein Durchbruch ab, wonach die bisherigen Zielset-zungen der EU-Kommission vom EU-Parlament wesentlich entschärft werden könnten. Vorrangfl ächen, welche zur dringend notwendi-gen Schließung der europäischen Eiweißlücke herangezogen werden, Betriebe unter 10 ha, Biobetrie-be und solche die sich bereits an Umweltprogrammen wie ÖPUL beteiligten, müssen ausgenommen werden.Auch auf sicherheitspolitischer Ebe-ne ist eine vernünftige Krisenvorsor-ge bei Lebensmitteln in Zeiten vola-tiler Märkte und unberechenbarer Herausforderungen unabdingbar. Es besteht zwar kein Grund zur Panik, aber dass wir einmal mehrere Tage lang keinen Strom mehr haben, oder dass es kurzfristig zu Ausfällen der Lebensmittel- und Wasserversor-gung kommt, ist nicht so abwegig. Für diese Fälle gilt der Leitspruch: Der beste Rat ist der Vorrat! Unsere Nachbarn, allen voran Deutschland und die Schweiz, betreiben schon seit geraumer Zeit eine durchdachte Lebensmittelbevorratung, um im Krisen- oder Katastrophenfall schnell reagieren zu können. Wir lagern zwar fast 3 Mio. Tonnen Erdöl ein und können damit für ca. 90 Tage heizen und Auto fahren, wäh-renddessen können wir aber nicht hinreichend Lebensmittel aufbrin-

gen um die gesamte Bevölkerung zu ernähren. Die Versorgungssicher-heit ist zumindest vorübergehend zu garantieren. Ein solches System kann aber nur funktionieren, wenn es sowohl von staatlicher, als auch von privater Seite getragen wird.Als eine der größten Herausforde-rungen die wir derzeit zu bewälti-gen haben, gilt die Diskussion um sinkende bäuerliche Einkommen.Im Hinblick auf abnehmende Produzentenpreise ist das besonders schmerzlich. Produzieren wird im-mer teurer. Getragen wird die Last viel zu einseitig auf den Schultern der Gärtner, Winzer und Bauern. ‚Fairtrade‘ darf aber nicht bei Bana-nen aufhören. Der Lebensmittelein-zelhandel kann sich einer Debatte um den sinkenden Produzentenan-teil am Konsumentenpreis auf Dau-er nicht verwehren. Die einzelnen Glieder der gesamten Wertschöp-fungskette müssen sich an einen Tisch setzen und sich der Frage nach einem fairen Wertschöpfungsanteil der Produzenten stellen. Nur damit wäre einer nachhaltigen Sicherung unseres Berufsstandes und den legi-timen Interessen unserer Mitglieder gedient. Unseren Produkten muss mehr Wertschätzung entgegen gebracht werden. Denn ein Drittel der Lebensmittel weg zu werfen (im Wert von 300 € pro Haushalt und Jahr) und gleichzeitig zu behaupten, diese wären zu teuer, ist schlichtweg unglaubwürdig.

Ihr

Franz WindischPräsident

POLITIK FEBRUAR 2013 3DIE INFORMATION

IM BRENNPUNKTAbg.z.NR Ing. Franz WindischPräsident

Foto: Parlamentsdirektion/Wilke

ditierung heimischer Lebensmit-tel und dem „verantwortungs-losen Spiel mit den Ängsten der Konsumenten“ aus.

QS: Qualitätssicherung und Trans-parenz über alle Herstellungs- und Vermarktungsstufen. Die Trans-parenz und Sicherheit von Le-bensmitteln war der Schwerpunkt des zweiten Themenblocks der Tagung. Dabei gewährte Wilfried Kamphausen einen Blick in die Qualitätssicherung in Deutsch-land, wo er für Obst und Gemüse bei der QS Qualität und Sicher-heit GmbH (gegründet 2001) zu-ständig ist. Dieses eigenständige und wirtschaftlich getragene Un-ternehmen - Gesellschafter sind Verbände entlang der gesamten Wertschöpfungskette - bietet die Sicherung der Prozessqualität über alle Produktions- und Vermark-tungsstufen hinweg sowie eine klare Kennzeichnung für den Ver-braucher. „Unser QS-Prüfzeichen gibt den Konsumenten ein klares Signal für den Kauf sicherer Le-bensmittel von vertrauenswürdi-gen Lieferanten“, so Kamphau-sen. 85 % der Zertifi zierungen beruhen dabei auf gesetzlichen Vorgaben. Seit 2004 seien die An-strengungen bei Obst und Gemüse verstärkt und seitdem ein deut-lich verbessertes Rückstandsbild erreicht worden. „Bei den 9.000 Proben aus 34 Ländern im Jahr 2011 betrug die Beanstandungs-quote lediglich 1 %“, erläuterte der Fachmann. Den künftigen Weg sieht Kam-phausen neben der Qualitätssi-cherung hauptsächlich im Krisen-management, wo es auf eine gute Zusammenarbeit aller Partner, auf größtmögliche Transparenz und eine unabhängige Kontrolle ankomme, sowie in der Verbrau-cherkommunikation. „Es benötigt viel mehr Aufklärung bei den Bür-gern, damit diese die heimischen Produkte und deren Herstellungs-methoden kennenlernen“, so der Experte. Das mindere die Unsi-cherheit und schaffe Vertrauen.Um Qualitätssicherung geht es auch bei der wissenschaftlichen Untersuchung von Lebensmitteln. Einen Einblick in moderne Ana-

lysemethoden gewährten Sonja Masselter vom Institut für Le-bensmittelsicherheit der AGES, die auf die Bestimmung von Pfl an-zenschutzmittelrückständen bei Lebensmitteln spezialisiert ist, und Micha Horacek, vom Lehr- und Forschungszentrum Wieselburg, der mittels Isotopenanalyse die Hauptkomponenten eines Pro-duktes untersucht und damit Auf-schluss über die Lebensmittelqua-lität, die Zusammensetzung und die geografi sche Herkunft erlangt. Ziel aller Qualitätsmanagement-systeme ist es, den Konsumenten sichere und wertvolle Produkte anzubieten und ihr Vertrauen in diese zu stärken. „Effektiv können diese Systeme aber nur sein, wenn die gesamte Wertschöpfungskette mit eingebunden ist und es auf al-len Stufen entsprechende Kontrol-len gibt“, weiß Stefan Kunze von der AMA-Marketing.

Floss: „Lebensmittel sind heute sicherer als je zuvor“. Dass die Verbraucher auf die Qualität hei-mischer Lebensmittel vertrauen können, bestätigte auch Franz Floss, Verein für Konsumenten-information. Wenn es Beanstan-dungen gebe, betreffen diese über-wiegend den Hygieneaspekt. Die größte Herausforderung sei hier-bei der Transport. So wie seine Vorredner sah auch Floss großen Handlungsbedarf in der Kommu-nikation mit den Bürgern. Diese seien „hilfl os und müssen sich auf Deklarationen verlassen“. „Un-klare oder falsche Kennzeichnun-gen untergraben das Vertrauen der Konsumenten. Dabei soll-te es im Interesse der gesamten Wertschöpfungskette liegen, hier Transparenz zu schaffen“, so der Konsumentenschützer.LGV-Aufsichtsratsvorsitzender Robert Fitzthum sieht dabei nicht nur den Handel in der Pfl icht. Auch im Außer-Haus-Verzehr (Gastronomie, Buffets, etc.) sei-en klare Kennzeichnung und Herkunftskontrolle erforderlich, „denn auch Menschen, die ihr Essen in einer Kantine zu sich nehmen, haben ein Recht darauf, zu erfahren, woher die Rohstoffe dafür kommen“.

Page 4: Die Information - Februar

Veranstaltungstipp

Arbeitswirtschaftlichkeit im Zierpflanzenbau

Faktor Arbeit effizient und effektiv einsetzen und Kosten senkenIm Gartenbau kosten zwei Fakto-ren richtig Geld: Die eingesetzte Energie und die geleistete Arbeit. Trotz vielerlei Modernisierungs-maßnahmen bleibt eines gleich: Die Produktion von hochwertigen Zierpflanzen ist vielfach noch Handarbeit. Zusätzlich fallen nicht nur in den gewachsenen Betriebsstrukturen, sondern auch in den modernsten Produktions-stätten viele Wege und einzelne Handgriffe an. Diese können nun von Externen beobachtet und analysiert werden!Die erfahrene Arbeitsspezialistin Dr. Renate Spraul stellt meist übersehene Arbeitsschritte vor, verstärkt durch Foto- und Film-dokumentation und bietet Ihnen sowohl einfache wie komplexe Lösungsvorschläge.Erhöhen Sie die Effektivität und Effizienz Ihrer wertvollen Arbeit! Sparen Sie ab dem ersten Tag nach dem Seminar! Einzelbetrieb-liche Betreuungen und Beratun-gen in Folge sind auf Anfrage möglich.

Anmeldung: bis 15. Feb. 2013

Datum: Mi, 06. März 2013,15 bis 17.30 UhrOrt: LK Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 WienKursbeitrag: € 35,00 (ohne Förderung € 105,00)Zielgruppe: GärtnerInnen, BetriebsführerInnen und leitende MitarbeiterInnen im Zierpflan-zenbau

BILDUNG4 FeBrUAr 2013 Die Information

Tag der LandfrauLeben auf großem Fuß...

Nicht auf Kosten der Zukunft leben, nicht mehr Ressourcen nüt-zen als erneuert werden - unseren Lebensstil sollen wir ändern, nicht länger „über unsere Verhältnisse“ leben - so die Anforderungen für eine nachhaltige Entwicklung. Doch, was sind unsere Verhältnis-se, was steht uns denn eigentlich zu? Wie können wir messen, ob unser Lebensstil zukunftsfähig ist oder nicht? Diese Fragen und noch mehr, werden im spannenden und abwechslungsreichen Vortrag be-antwortet. Weiters am Prgramm:n Neuwahlen der Landesbäuerin und Stellvertreterin n Büfett, Tombola und unterhalt- same Umrahmung

Datum: Di, 12. Februar 2013, 14 bis 18 UhrOrt: Veterinärmedizinische Uni-versität, Veterinärplatz 1, 1210 WienZielgruppe: GärtnerInnen, LandwirtInnen, WinzerInnen, InteressierteAnmeldung: nicht erforderlich

Exkursion AckerbauWerksführung in der Linzer AGRO TRADE und in der Firma PöttingerBesichtigt wird das Werk des größten Düngemittelproduzen-ten Österreichs (AMI) in Linz. Die LINZER AGRO TRADE ist führender Düngemittel-Großhändler in Euro-pa mit einem klaren Fokus auf den Donauraum. Hierbei werden die einzelnen Produktionsschritte vom Rohstoff bis zum fertigen Dünge-mittel ersichtlich.Im Maschinenwerk der Firma Pöt-tinger gibt es am Nachmittag eine Führung in Grieskirchen. Gebaut werden an diesem traditionsrei-chen Standort Maschinen und Ge-räte für Grünland und Ackerbau für Klein- als auch Großbetriebe.

Datum: Mi, 27. Februar 2013, 6.30 bis 20.30 UhrTreffpunkt: 6.30 Uhr Parkplatz Friedhof Oberlaa, Friedhofstraße 33, 1100 WienOrt: Linz, Grieskirchen Kursbeitrag: € 25,00 (ohne Förderung € 71,00)Zielgruppe: LandwirtInnenAnmeldung: bis 20. Feb. 2013

Mein BetriebskonzeptSeminar für die zukünftige Be-triebsentwicklung - bei Bedarf mit Schwerpunkt Diversifizie-rungIn diesem Seminar erfahren Sie Grundsätzliches über die Ausar-beitung eines Betriebskonzepts für die Investitionsförderung, für Hofübernehmer und bei Bedarf für

Diversifizierungsprojekte in nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten (Green Care, Urlaub am Bauernhof, etc.). Ausgehend von der Ist-Situa-tion wird der eigene Betrieb unter die Lupe genommen und es werden Einkommen, Arbeitszeit, Stärken und Chancen aufgezeigt. Darauf aufbauend werden die möglichen Entwicklungsschritte abgeleitet und bewertet. Generell wird im Seminar mit allgemeinen Zahlen und Be-triebsbeispielen gerechnet. Niemand muss also im Seminar seine Zahlen offen legen, kann aber persönlich gleich für das eigene Betriebskon-zept arbeiten.

Datum: Mo, 11. März 2013, 9.30 bis 17 UhrOrt: LK WienKursbeitrag: € 25,00 (ohne Förderung € 70,00)Zielgruppe: GärtnerInnen, WinzerInnen, LandwirtInnen - In-vestiererInnen und Hofüberneh-merInnen und DiversifiziererAnmeldung: bis 5. März 2013

10. Wr.LandesgartenbautagZukuntsperspektiven für den Gar-tenbau mit Erfahrungsaustausch internationaler Referenten. Detaillierten Programm folgt.

Datum: Do, 28. Februar 2013, 13.30 bis 17 UhrOrt: Kammermeierei in Schön-brunn Zielgruppe: Wiener Gemüse- und ZierpflanzengärtnerInnenAnmeldung: bis Di, 22. Februar 2013 im Büro der Wiener Gärt-ner 01/6151298

Anmeldung

Anmeldungen zu allen Veranstaltungen (wenn nicht anders angegeben) bei Alexandra Csida Tel.: 01/587 95 28-11,[email protected] Anmeldeschluss beachten! Dieser Termin ist entscheidend, ob eine Veranstaltung durchgeführt oderbei mangelndem Interesse abgesagt wird.

MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND UND EUROPÄISCHER UNION

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

www.lfi.at

Page 5: Die Information - Februar

LK WahL 2013 Februar 2013 5Die Information

Gemäß § 56 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, wird verlautbart:

Für die am

Sonntag, dem 10. März 2013,stattfindende Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Land-wirtschaftskammer für Wien wird für die Stimmabgabe als Wahlzeit die Zeit von

8.00 Uhr bis 15.00 Uhrfestgesetzt.

Jeder Wähler hat der Sprengelwahlbehörde eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vorzulegen, aus der seine Iden-tität ersichtlich ist. Als Urkunde oder amtliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung der Identität kommen insbesondere in Betracht:

Amtliche Legitimationen jeder Art, Tauf-, Geburts- und Trauscheine, Pässe, Jagdkarten, Diplome, Postausweise und dgl., überhaupt alle unter Beidruck eines Amtssiegels ausgefertigten Urkunden, die den Personenstand des Wählers erkennen lassen.

Vertreter juristischer Personen, welche für diese das Wahlrecht aus-üben wollen, müssen das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und haben ihre Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise (Amtsbeschei-nigung, Vollmacht, etc.) nachzuweisen.

Die Stimmabgabe für die Wahl hat ausschließlich mit dem jeweili-gen amtlichen Stimmzettel zu erfolgen.

Die Wahllokale der einzelnen Wahlsprengel und die Verbotszonen sind aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlich.

Innerhalb der Verbotszonen ist am Wahltag jede Art der Wahlwer-bung und jede Ansammlung verboten.

Das Zuwiderhandeln gegen das Verbot der Wahlwerbung und der Ansammlung in der Verbotszone wird gemäß § 88 Abs. 1 Z 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 210 Euro, im Uneinbringlichkeitsfalle mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet.

Für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirt-schaftskammer für Wien gelten gemäß § 261 Abs. 1 des Strafge-setzbuches die Bestimmungen des achtzehnten Abschnittes dieses Gesetzes betreffend strafbare Handlungen bei Wahlen und Volks-abstimmungen.

Wahlsprengel, Wahllokale und Verbotszonen

Wahlsprengel I(umfasst das Gebiet des 10. Wiener Gemeindebezirkes)Wahllokal: 10, Oberlaaer Platz 1, Volksschule,

Parterre (Altbau), Zimmer 8;Verbotszone: Fahrbahn und Gehsteig vor den Häusern

Oberlaaer Straße Nr. 32, 34, 35 und 37 so-wie Oberlaaer Platz Nr. 1 bis 3;

Wahlsprengel II(umfasst die Gebiete des 2., 3., und 11. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) im Gerichtsbezirk Schwechat)Wahllokal: 11, Münnichplatz 6, Volksschule, Parterre

links, Zimmer 4;Verbotszone: Gesamter Münnichplatz sowie Kaiser-

Ebersdorfer Straße von Münnichplatz bis Brühlgasse

Wahlsprengel III(umfasst die Gebiete des 12., 13. und 23. Wiener Gemeindebezir-kes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) im Bereich der Bezirkshauptmannschaft Mödling)Wahllokal: 23, Mauer, Bendagasse 1-2, Volksschule I,

Parterre rechts, Musikzimmer 100;Verbotszone: Gehsteig, Zugang und Grünflächen vor dem

Schulgebäude;

Wahlsprengel IV(umfasst die Gebiete des 1., 4. bis 9. sowie 14. bis 19. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) in der Gemeinde Klosterneuburg sowie im Gerichtsbezirk Purkers-dorf wie auch jene Wahlberechtigte, welche im Hinblick auf ihren außerhalb Wiens gelegenen Hauptwohnsitz (Sitz) keinem anderen Wahlsprengel zugeteilt sind)Wahllokal: 19, Gatterburggasse 14, Amtshaus, durch

den Hof links, Stiege 4, Parterre, Festsaal;Verbotszone: Fahrbahn und Gehsteig vor den Häusern

Gatterburggasse Nr. 12, 14 und 16;

Wahlsprengel V(umfasst das Gebiet des 20. und 21. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) im Bereich der Bezirkshauptmannschaften Korneuburg und Mistelbach sowie im Gebiet der Gemeinde Gerasdorf)Wahllokal: 21, Stammersdorf, Dr.-Skala-Straße 43-45,

Volksschule, Parterre links, Zimmer 65;Verbotszone: Fahrbahn und beiderseitige Gehsteige vor

dem Schulgebäude;

Wahlsprengel VI(umfasst das Gebiet des 22. Wiener Gemeindebezirkes, ferner Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz (Sitz) im Bereich der Bezirks-hauptmannschaft Gänserndorf)Wahllokal: 22, Breitenlee, Schukowitzgasse 89, Volks-

schule, Parterre links, Mehrzweckraum 01;Verbotszone: Fahrbahn und beiderseitige Gehsteige vor

dem Schulgebäude.

Wien, am 22. Jänner 2013 Die Landeswahlbehörde

Wiener Landwirtschaftskammerwahl 2013

Kundmachungüber die Festsetzung der Wahlzeit, der Wahllokale und der Verbotszonen für die Wahl der

Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien

Page 6: Die Information - Februar

InformationOrdnungsgemäße Anmel-dung der Dienstnehmer erforderlichAnmeldebescheinigung, Dienst-zettel, Sozialbetrugsgesetz

Die Landwirtschaftskammer erinnert, dass seit dem 1. Jänner 2006 Personen mit EWR Staats-bürgerschaft (= alle 27 EU Staa-ten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen) spätestens nach drei Monaten ab Niederlassung zu-sätzlich eine Anmeldebescheini-gung bei der MA 35 beantragen müssen. Eine nicht rechtzeitige Beantragung bedeutet eine Ver-waltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe geahndet.

Verwendung von DienstzettelAuf die gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Dienstzettel (Arbeitsverträgen) darf hinge-wiesen werden. Diese sollten im Interesse des Betriebsführers auch möglichst genau ausgefüllt wer-den (beispielsweise Rechte und Pflichten des Dienstnehmers), um bei etwaigen Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten ent-sprechende Argumentationshilfen in der Tasche zu haben. Auch für Saisondienstarbeitskräfte sind selbstverständlich Dienstzettel zu verwenden. Vordrucke für Dienst-zettel finden sie unter www.lk-wien.at.

Die erheblichen Strafen des Sozialbetrugsgesetzes bei illegaler (Ausländer)beschäftigung (gravie-rende Geld- und Freiheitsstrafen für Betriebsführer, Verlust von Fördergeldern, keine Beschäfti-gungsbewilligungen mehr) müs-sen mit Nachdruck ins Gedächtnis gerufen werden.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumenten-schutz hat bereits ein Kontingent für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen in der Land- und Fortwirtschaft erlassen.Dabei sind für Wien 460 Kon-tingentplätze für ausländische Saisonarbeitskräfte ab 3. Jänner 2013 vorgesehen. Nach Inter-vention der Landwirtschafts-kammer konnten Kürzungen gegenüber dem Vorjahr in Wien praktisch verhindert werden (2012: 465 Plätze).

Keine Bewilligung für die meis-ten EU-Bürger mehr erforderlich. Am 30. April 2011 ist für die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen neuen Mit-gliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slo-wenien, Tschechien und Ungarn (EU-8-Mitgliedstaaten) die sie-benjährige Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ausgelau-fen. Bürger dieser Mitgliedstaa-ten haben seit 1. Mai 2011 freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS wie bisher ist somit nicht mehr erforderlich. Lediglich Bulgaren und Rumä-nen werden diesen Status erst 2014 erlangen.

Keine Kontingentbewilligung für „registrierte Stammarbeiter“ erforderlich. Seit Mai 2011 darf das AMS auch für registrierte befristet beschäftigte Auslän-der (= Rumänen, Bulgaren und Drittstaatsangehörige), die be-reits in den Kalenderjahren 2006 bis 2010 jeweils vier Monate Im Rahmen von Saisonkontingenten für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft beschäftigt waren („Stammsaisoniers“), Be-

schäftigungsbewilligungen au-ßerhalb der Kontingente erteil-ten. Eine Registrierung war bis 30. April 2012 möglich.Für registrierte Saisoniers kön-nen Beschäftigungsbewilligun-gen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung mit einer Geltungsdauer von durchgehend längstens sechs Monaten erteilt werden. Meh-rere Saisonbewilligungen pro Kalenderjahr und Branche sind zulässig. Die Gesamtdauer aller Saisonbewilligungen pro Kalen-derjahr darf jedoch zehn Monate nicht überschreiten. Aus frem-den- und aufenthaltsrechtlichen Gründen ist nach sechs Monaten eine Unterbrechung notwendig. Registrierte Saisoniers erhal-ten – wie bisher – ein Visum zur Einreise (bei Visumpflicht). Für registrierte Saisoniers ohne Vi-sumpflicht (= alle Westbalkan-staaten mit Ausnahme des Koso-vo) reicht – wie bisher – eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fremdenpolizei. Die Beschäf-tigungsbewilligung gilt als Auf-enthaltstitel für die Dauer der Beschäftigung. Ein weiterer Auf-enthalt nach Ende der Beschäfti-gung wäre daher illegal.

Stammsaisoniers aus Rumänien und Bulgarien können 9 Mo-nate beschäftigt werden. Diese seit 2007 bestehende Stammsai-sonierregelung für EU-Bürger bewirkt, dass Rumänen und Bul-garen, die in den vorangegange-nen drei Jahren als Saisonier in der LuF beschäftigt waren, im vierten Jahr von Beginn an auf neun 9 Monate bewilligt werden können. Rumänen und Bulgaren genie-ßen Sichtvermerksfreiheit und Niederlassungsfreiheit und be-nötigen daher weder ein Aufent-

haltsvisum noch eine Unbedenk-lichkeitsbescheinigung.Generell sind Beschäftigungsbe-willigungen für Rumänen und Bulgaren gegenüber Drittstaats-angehörigen vorrangig zu ertei-len.

Erstanträge nur mit Zustim-mung des Regionalbeirates. Be-schäftigungsbewilligungen bzw. Sicherungsbescheinigungen für erstmalig aus dem Ausland ange-worbene Saisoniers (= alle Erst-anträge für Drittstaatsangehöri-ge ohne Aufenthaltsrecht sowie RumänInnen und BulgarInnen ohne Wohnsitz in Österreich) dürfen nur mit einhelliger Befür-wortung des Regionalbeirates er-teilt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Landwirtschafts-kammer Wien im Regionalbeirat nicht vertreten ist!

Im Sinne einer effizienten Auslas-tung von Kontingentplätzen sind aus Sicht der LK Wien Bewilli-gungen für Vollzeitbeschäftigun-gen gegenüber Anträgen für Teil-zeitbeschäftigungen vorrangig zu erteilen.

Recht6 FebRuaR 2013 Die Information

ausländerbeschäftigung

Kontingentverordnung bereits erlassen

460 Kontingentplätze für WienvOn MAg. christiAn reinDl

Bild: Lebensministerium

@ Internet-Tipp:www.lk-wien.at

Page 7: Die Information - Februar

Die Information LK WAHL 2013 FebruAr 2013 7

Page 8: Die Information - Februar

Aufgrund der zwischen Wie-ner Gebietskrankenkasse und LK Wien gemäß § 44 Abs. 3 ASVG getroffenen Vereinba-rung wurde die Mindestbei-tragsgrundlage für die in den Weinbaubetrieben, Heurigen und Buschenschanken des Bundeslandes Wien beschäf-tigten Kellner und Musiker für das Jahr 2013 wie folgt festgelegt:

n Kellner: täglich € 24,23n Musiker: täglich € 73,04

Die Landwirtschaftskammer weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich dabei um Mindest-beitragsgrundlagen handelt! In diesem Zusammenhang ist unbe-dingt die neue Lohnkategorie des Weinbau – Kollektivvertrages zu beachten (www.lk-wien.at). „Buschenschankpersonal“ – neue Lohnkategorie. Seit dem Jahr 2011 wurde zur Rechtsi-cherheit bei Betriebs- oder Steu-erprüfungen, bei Kontrollen des Arbeitsinspekto-rats oder Arbeits-gerichtsverfahren für die in den Bu-schenschankbe-trieben beschäftig-ten Dienstnehmer („Buschenschank-personal“) erst-malig eine eigene L o h n k a t e g o r i e eingeführt. Unter „Buschenschank-personal“ sind sämtliche diverse Tätigkeiten, die in Buschen-schank-

lokalen anfallen, zu verstehen (z.B.: Kellner, Servicetätigkeiten, Raumpflege, Küchengehilfe, …).

Probleme bei KellnerInnen. Fol-gendes Beispiel soll die Abgren-zungsschwierigkeiten bei Kellne-rInnen erläutern: Wird beispielsweise ein Kellner am Tag für 5 Stunden beschäf-tigt, sind bei einem Stundensatz des KV von 7,20 € entsprechend mindestens 36 € zu entrichten und zu melden. Wird ein Kellner aber lediglich 2 Stunden am Tag beschäftigt, sind bei einer tage-weisen Abrechnung gemäß der Mindestbeitragsgrundlage aber 24,23 € zu entrichten.Beim Kollektivvertrag handelt es sich um Mindestlöhne, die bei ordnungsgemäßer Beschäftigung zu entrichten sind.

Die Anzahl der geleisteten Ar-beitstunden sind (auch im Ei-geninteresse des Betriebsführers) aufzuzeichnen. Ebenso wird auf die Verpflichtung zur Verwen-dung von Dienstzetteln hinge-wiesen.

Die InformationIntereSSenVertretunG8 FeBruAr 2013

richtige entlohnung von KellnerInnen in Buschen-

schankbetriebenMindestbeitragsgrundlage für Kellner und Musiker für das Jahr 2013

von Mag. Christian reindl

Bild: IStock

Die LK Wien weist darauf hin, dass aufgrund eines eDV Problems in der letzten Aus-gabe (Jänner) irrtümlicher-weise die Lohntafel des Vor-jahres abgedruckt wurde!Die kollektivvertraglichen Löh-ne in den Gartenbaubetrieben und Baumschulen (Bundeslän-der Wien, Niederösterreich und Burgenland) werden ab 1. Jänner 2013 in Kategorien Obergärt-

ner, Meister und Facharbeiter um 3 % und in den Kategorien Gartenarbeiter, qualifizierte Gar-tenarbeiter und Saisonarbeiter (Erntehelfer) um 3,1 % erhöht.Der Geltungszeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2013. Für den gleichen Zeitraum wurden auch die Praktikanten- und Lehr-lingsentschädigungen um 3,1 %, erhöht.

Die richtigen Werte lauten:

Lohnverhandlungenim Gartenbau

Korrigierte Werte - neue Lohntafel gültig ab 1. Jänner 2013von Mag. Christian reindl

Kollektivvertrag - Lohntafel Gartenbau

Kategorie Stunden- Überstunden Überstunden

lohn 50 % 100 %

Obergärtner 10,07 15,11 20,14

Gärtnermeister 9,55 14,33 19,10

Facharbeiter 1. Jahr 7,59 11,39 15,18

2. Jahr 8,19 12,29 16,38

3. Jahr 8,87 13,31 17,74

Gartenarbeiter 7,13 10,70 14,26

Qualifizierte Gartenarbeiter 7,35 11,03 14,70

Saisonarbeiter u. Erntehelfer mit einer Betriebszugehörigkeit bis zu

6 Monaten pro Kalenderjahr (ohne Altersbegrenzung)

im 1. Kalenderjahr 6,60 9,90 13,20

im 2. Kalenderjahr 6,73 10,10 13,46

ab dem 3. Kalenderjahr 7,13 10,70 14,26

Kollektivvertrag - Lehrlingsentschädigung Gartenbau

Lehrlinge im 1. Lehrjahr 454,67

Lehrlinge im 2. Lehrjahr 519,62

Lehrlinge im 3. Lehrjahr 705,20

Praktikanten ohne Matura 505,19

Praktikanten mit Matura 629,94

Beträge in €, ohne Deputat; monatlich; gültig ab 1. Jänner 2013

Page 9: Die Information - Februar

Die Information Green Care Februar 2013 9

Green Care auf der Wintertagung

von Mag. Teresa Herdlicka

Die renommierteste agrarische Fachtagung Österreichs – die Wintertagung des Ökosozialen Forums – fand im Jahr 2013 zum 60. Mal statt. Seit 1954 werden bei der Wintertagung die jeweils aktuellen Herausforderungen der Landwirtschaft in Österreich und in Europa thematisiert. Ein Blick auf die Programme der vergange-nen Jahrzehnte macht deutlich: Nur der Wandel ist beständig.

Die Fachtagung „Unternehmen Bauernhof“ fand am 23. Jänner 2013 im Lehr- und Forschungs-zentrum Francisco Josephinum Wieselburg in Niederösterreich statt, wo Green Care Beraterin-nen den InteressentInnen am eigenen Infostand Rede und Antwort standen. Ein Block der Veranstaltung widmete sich au-ßerdem innovativen Betriebs-konzepten – unter anderem wur-de hier „Gelebtes Green Care am Beispiel Sunnahof“ präsen-tiert. Das Modell Sunnahof der Lebenshilfe Vorarlberg (www.sunnahof.or.at) bietet in derzeit zwei Einrichtungen (in Tufers und St. Arbogast) vielfältige Be-schäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf anerkannten landwirtschaft-lichen Bio-Betrieben und sind beispielhaft für nachhaltige und zukunftsweisende Arbeit mit und von Menschen mit Behinde-rungen. Am 24. Jänner war das Projekt ebenfalls vertreten, dies-mal bei der Gemüse-, Obst und Gartenbautagung in Schönbrunn mit dem Kurzvortrag „Green Care – Schule in der Gärtne-rei“. Mehr Informationen unter: www.oekosozial.at

21. bis 25. Jänner 2013

WINTERTAGUNG 2013

Im august letzten Jahres wur-de die inhaltliche erweite-rung des Projekts Green Care in bezug auf die Informati-onstätigkeit in ganz Öster-reich vom bMLFuW geneh-migt. Dieser Schritt erfolgte aufgrund der positiven rück-meldungen und des großen Interesses aus den einzelnen bundesländern wesentlich früher als ursprünglich ange-dacht.Im Jänner gab es deswegen Green Care Vorträge auf sechs verschie-denen niederösterreichischen Bäuerinnentagen. Außerdem fand eine Green Care Reise nach Salzburg und Tirol statt: am Pro-gramm standen viele Gespräche mit interessierten LandwirtInnen, Bürgermeistern, Sozialträgern, sowie der Landesregierung Tirol, aber auch der Besuch bereits be-stehender Green Care Projekte. Gemeinsam mit der FH Salzburg wird gerade an der Planung eines neuen Green Care Projekts gear-beitet. Die Green Care Kontaktpersonen aus Tirol und Salzburg begleite-ten Nicole Prop auf dieser Reise und konnten sich selbst vom ste-tig wachsenden Interesse an dem innovativen Thema Green Care überzeugen. Diese Reise war damit auch ein weiterer wichtiger Schritt für die Bundesländer. Bereits vor Weih-nachten konnte den Kontaktper-sonen aus den Bundesländern das neue Green Care Intranet prä-

sentiert werden: dieses beinhaltet umfassende Informationen zum Thema und bildet die Basis für die Bundesländer- Verantwortlichen um künftig selbst in Sachen Green Care aktiv zu werden, beraten zu können und die Bekanntheit des Projekts im eigenen Bundesland z.B. durch mediale Berichterstat-tung, sowie Vorträge beim ent-sprechenden Zielpublikum weiter

auszubauen. Wie die Entwick-lung in den Bundesländern – und selbstver ständlich auch in Wien – voranschreitet, erfahren Sie mo-natlich von uns in der Kammer-zeitung! Wir bleiben dran!

Das Projekt Green Care wächst über die Grenzen Wiens hinaus

von Mag. Teresa Herdlicka

green care vortrag an der Hochschule für agrar- und Umweltpädagogik

Mitte November 2012 startete das neue Masterstudium „Green Care“ an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, in dem erstmals alle Initiativen und Aktivitäten aus Wissenschaft und Praxis des Bereichs Green Care gebündelt angeboten werden. Die 16 hochmotovierten TeilnehmerInnen des berufsbegleitenden Master-lehrgangs kommen aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern, wie der Landwirtschaft, der Medizin, oder aus dem sozialpädagogischen Bereich, was auch die Vielfältigkeit der Anwendungsbereiche von Green Care wiederspiegelt.Die StudentInnen erwerben pädagogische, fachliche, beraterische und persönliche Schlüsselkompetenzen unter der Perspektive der Nachhaltigkeit, um Green Care Projekte zu entwickeln und diese in Einrichtungen implementieren zu können. Am 13. Jänner hielt Nicole Prop ein eintägiges Seminar auf der Hochschule und präsentierte den begeisterten StudentInnen die Inhalte des Projekts „Green Care – Wo Stadtmenschen aufblühen“. Zu den behandelten Themen gehörten u.a. der Projektplan, der Green Care Nutzen, Produktentwicklung und- management, Finan-zierungsmöglichkeiten, Bildung und Beratungsprozess, sowie Best Practice Beiträge und Marketing und Kommunikation. Das Interesse der StudentInnen war so groß, dass nunmehr sogar eventuell eine Folgeveranstaltung stattfinden wird!

Foto: HAUP

@ Internet-Tipp:www.greencare-wien.at

Page 10: Die Information - Februar

Die InformationWeinbau10 Februar 2013

Veranstaltungstipp

LBG-Steuertipps für Winzer 2013

ThemenAktuelle Neuerungen für Winzer: n Neue Pauschalierungsverordnungn Umsatzsteuer-Optionn Gewinnfreibetrag & AuflösungsabgabeDie neue Kassenrichtlinie des BMFLBG-Kellerbuch: Die neue Generation

referentenMag. Michael Bergmann, Steuer- und Unternehmensberater & Günter Mayer, Unternehmensberater, LBG Wien Steuerberatung GmbH DI Andreas Pfaller, Geschäftsführer LBG Computerdienst Ges.m.b.H.

Datum: Do, 14. Februar 2013, 10 UhrOrt: LBG Akademie, Boerhaavegase 6, 1030 WienDie Garage Rudolfstiftung (100 m vom LBG-Hauseingang entfernt) steht Ihnen als öffentliche Parkgarage zur Verfügung!

Um Anmeldung bis 11. Februar 2013 bei Alexandra Csida,Tel.Nr. 01/587 95 28-11 oder [email protected] gebeten!

Impressum

www.lk-wien.at

Das Mitteilungsblatt der Land-wirtschaftskammer WienDie Information erscheint 12 mal pro Jahr; Nachdruck und foto-mechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmi-gung es Verlages; veröffentlichte Texte gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus, kein wie immer gearteter, An-spruch, ausgenommen allfälliger Honorare, abgeleitet werden.

Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Landwirtschafts-kammer Wien, 1060 Wien, Gum-pendorfer Straße 15

Vertretungsbefugtes Organ: Präsident Ing. Franz Windisch

Chefredakteur:KDir. Ing. Robert FitzthumAnzeigenannhme:Landwirtschaftskammer Wien, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 15, Tel.Nr.: 01/587 95 28-25, [email protected]:Herold Druck und Verlag AG, 1030 Wien, Faradaygasse 6Verlagsort:Wien

bereits zum siebenten Mal startet die Weinregion Wien mit dem Wiener Weinfrüh-ling in den kommunikati-ven Jahresspannungsbogen. Flankierend zu ihren indivi-duellen Veranstaltungen bil-det die Wiener Winzertour, als Gemeinschaftsaktion, am 19. und 20. april ein High-light.

Unter dem Dach des Wiener Weinfrühlings werden jene Ver-anstaltungen, die Sie in Ihrem Betrieb/ Verein mit dem Schwer-punkt Wein, im Zeitraum Mitte März bis Ende Juni durchführen, kommuniziert. Bei all jenen Ver-anstaltungen steht auch heuer wieder die Qualität im Mittel-punkt aller Bemühungen, denn mit qualitativen Veranstaltungen können Kunden gewonnen wer-den. Die Kommunikation der Ver-anstaltungen erfolgt Online über die Website der Weinre-gion Wien www.wienerwein.

at, das Konsumentenportal der Landwirtschaftskammern Niederösterreich und Wien www.lk-konsument.at und über die Österreich Wein Marketing Website www.oesterreichwein.at. Ebenso werden die Veranstal-tungen monatlich an ausgewähl-te Printmedien übermittelt.

Sollten Sie Tipps oder beratende Unterstützung hinsichtlich der Planung und Umsetzung von Aktivitäten und Veranstaltungen benötigen, so können Sie sich auf der Website der LK Wien www.lk-wien.at einen Organisa-tionsleitfaden sowie eine Check-liste downloaden.

Wir laden herzlich ein, Veran-staltungen und Aktivitäten bis Mi, 13. Februar 2012 per E-Mail an [email protected] mitzuteilen und so gemeinsam in den kommunikativen Jah-resspannungsbogen der Weinre-gion Wien zu starten.

Die Informationen und Teilnah-mekriterien zur Wiener Winzer-

tour werden Ihnen per E-Mail übermittelt. Wir ersuchen das Veranstaltungsdatum 19. und 20. April für Ihre Planungen vor-zumerken.

Wiener Weinfrühling eröffnet bereits zum siebenten Mal den kommunikati-

ven Jahresspannungsbogenvon BarBara MüLLner, Ba

Page 11: Die Information - Februar

Die Information

Jährlich werden in Österreich rund 157.000 Tonnen an ver-packten und unverpackten Lebensmittel sowie Speise-reste allein im Restmüll ent-sorgt. Dies bedeutet, dass pro Kopf/Jahr rund 19 kg weggeworfen werden. Pro Haushalt und Jahr sind dies Waren im Wert von rund 300 Euro, die im Müll landen.

Das sind alarmierende Zahlen. Lebensmittel sind ein kostbares Gut. In ihnen steckt menschliche Arbeit und in ihnen stecken Res-sourcen von Pflanzen und Nutz-tieren.

Mit der Initiative „Lebensmittel sind kostbar!“ setzt das Lebens-ministerium alles daran, Le-bensmittelabfälle in Österreich zu verringern. Information, Be-wusstseinsbildung und Sensibili-sierung lautet die Devise. Auf Initiative von Landwirt-schaftsminister Niki Berlakovich unterstützen auch die Sozialpart-ner Wirtschaftskammer Öster-reich (WKÖ), Arbeiterkammer (AK), Österreichischer Gewerk-schaftsbund (ÖGB) und Land-wirtschaftskammer Österreich (LK) aktiv diese wichtige Aktion gegen Lebensmittelverschwen-dung. „Ein breiter Schulterschluss, unterstützt von Bauern, Unter-nehmen und Arbeitnehmern, so-wie sozialen Einrichtungen und Konsumentenorganisationen ist für dieses sensible Thema beson-ders wichtig. Es freut mich daher, dass alle an einem Strang ziehen, denn Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht in die Müll-tonne“, betont Minister Berlako-vich.

ÖGB Präsident Erich Foglar: „Knapp eine Million Menschen in Österreich sind armutsgefähr-det, eine halbe Million manifest arm, sie wissen oft nicht, wie sie sich und ihre Familien ernähren sollen. In diesem Zusammen-hang ist die Verschwendung von Lebensmitteln besonders ab-surd“

WKO Präsident Christoph Leitl:„In Lebensmitteln steckt das Wort ‚Leben‘ - und mit ‚Leben‘ müssen wir rücksichtsvoll und überlegt umgehen. Daher unter-stützen wir diese Aktion, damit das ‚Leben‘ nicht im Müll lan-det!“

LK Ö Präsident Gerhard Wlod-kowski: „Lebensmittel im Müll sind nicht nur ein ethisches Problem, sondern auch eine Verschwendung wertvoller Res-sourcen und eine Belastung für Umwelt und Klima. Österreichs Bäuerinnen und Bauern wissen, wie viel Mühe, Einsatz und Ar-beit in jedem Liter Milch, in je-dem Kilogramm Fleisch oder in jedem Laib Brot stecken.“

AK Präsident Herbert Tumpel:„Lebensmittel sind kostbar. Da appellieren wir an den Handel und informieren die Konsumen-tInnen. Der Handel etwa ver-lockt die KonsumentInnen mit

geschickten Verkaufsstrategien dazu, immer mehr zu kaufen. Großpackungen sind oft billi-ger als kleinere Mengen. Auch so werden Abfall-Berge produ-ziert.“

InITIaTIvE FEbRuaR 2013 11

LM berlakovich startet groß angelegte Initiative „Lebensmittel sind kostbar“ mit den

österreichischen SozialpartnernJedes weggeworfene Lebensmittel ist eines zuviel!

von Lebensministerium

vlnr.: AK Präsident Herbert Tumpel, ÖGB Präsident Erich Foglar, Lebensminister Niki Berlakovich, LK Ö Präsident Gerhard Wlodkowksi, WKO Präsident Christoph Leitl

Foto: Lebensministerium

Page 12: Die Information - Februar

Die InformationArbeitsrecht

Die Auflösungsabgabe wur-de mit dem 2. stabilitätsge-setz 2012 eingeführt und gilt für Dienstverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2012 enden. Die Auflösungs-abgabe beträgt im Jahr 2013 113 € und ist grundsätzlich bei ende eines beschäfti-gungsverhältnisses abzufüh-ren, wobei Ausnahmen nor-miert sind.Die Auflösungsabgabe ist sowohl bei der Beendigung von echten als auch bei der Beendigung von frei-en Dienstverhältnissen zu entrich-ten. Keine Auflösungsabgabe fällt an, wenn

n das (freie) Dienstverhältnis auf längstens sechs Monate befris-tet war

n das Dienstverhältnis während des Probemonats aufgelöst wird

n der Dienstnehmer kündigtn der Dienstnehmer ohne wich-

tigen Grund vorzeitig ausge-treten ist bzw der freie Dienst-nehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig löst

n der Dienstnehmer aus gesund-heitlichen Gründen vorzeitig ausgetreten ist

n der (freie) Dienstnehmer im Zeitpunkt der Auflösung ein Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensi-on hat

n der (freie) Dienstnehmer bei einvernehmlicher Auflösung das Regelpensionsalter vollen-det hat und die Anspruchsvo-raussetzungen für eine Alters-pension erfüllt bzw Anspruch auf Sonderruhegeld nach Art X des Nachtschwerarbeitsge-setzes erfüllt

n der Dienstnehmer gerechtfer-tigt entlassen wird bzw der Dienstgeber das wichtigem Grund das freie Dienstverhält-nis vorzeitig auflöst

n ein Lehrverhältnis aufgelöst wirdn ein verpflichtendes Ferial- oder

Berufspraktikum beendet wirdn das (freie) Dienstverhältnis im

Insolvenzverfahren (§ 25 In-solvenzordnung) gelöst wird

n innerhalb eines Konzerns im unmittelbaren Anschluss an das beendete Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis be-gründet wird

n das (freie) Dienstverhältnis durch den Tod des (freien) Dienstnehmers beendet wird.

Im Zusammenhang mit der prak-tischen Umsetzung bestehen einige Unklarheiten, die nunmehr beant-wortet wurden.

Befristung auf sechs Monate. Die Auflösungsabgabe fällt nicht an, wenn das Dienstverhältnis auf längstens sechs Monate befristet war. Wenn mehrere Dienstver-hältnisse unmittelbar aufeinander folgen, werden diese zusammen-gezählt. Unter unmittelbar aufei-nanderfolgende Dienstverhältnisse versteht man nur nahtlos (ohne zeitliche Unterbrechung) inein-ander übergehende Befristungen. Sollten jedoch mehrere insgesamt über sechs Monate dauernde be-fristete Dienstverhältnisse dazwi-schen jeweils nur kurze Lücken aufweisen, so wird (insbesonde-re bei Häufung derartiger Fälle) geprüft ob die Lücken nur dem Zweck der Umgehung der Auf-

lösungsabgabe dienen oder aus anderen Gründen sachlich ge-rechtfertigt sind. Bei sachlich nicht begründbaren kurzen Unterbre-chungen wird hinsichtlich des An-falls einer Auflösungsabgabe ein durchgehendes befristetes Dienst-verhältnis angenommen. Sollte die Unterbrechung zwischen zwei befristeten Dienstverhältnissen vier Wochen oder länger dauern, wird grundsätzlich nicht mehr von einem einheitlichen Dienstver-hältnis ausgegangen. Bei Dienst-verhältnissen, die auf längstens sechs Monate befristet sind, ist bei einem vorzeitigen Ende keine Auf-lösungsabgabe zu entrichten. Die Form der Beendigung (zB einver-nehmliche Lösung oder eine zuläs-sige vereinbarte Dienstgeberkün-digung) spielt dabei keine Rolle.

Saisonbedingte Kündigungen. Saisonbedingte Kündigungen stellen keine Ausnahme von der Auflösungsabgabe dar. Auch dass später wieder ein neues Dienstver-hältnis beim selben Dienstgeber eingegangen wird, befreit nicht von der Auflösungsabgabe. Die Dauer der „Unterbrechung“ oder die „Motive“ der Beendigung spielen keine Rolle. Auch bei ei-ner Wiedereinstellungszusage fällt eine Auflösungsabgabe an.

Fallweise Beschäftigung. Für fall-weise Beschäftigte (Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise

beim selben Dienstgeber beschäf-tigt werden und deren Beschäfti-gung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart wurde) ist im Regelfall keine Auflösungsabgabe zu bezahlen.

Pensionsanspruch. Die Auf-lösungsabgabe entfällt nach Angaben des BMASK bei ein-vernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses, wenn ein An-spruch auf eine im Gesetzestext nicht genannte Pension (zB Kor-ridorpension, Langzeitversicher-tenpension („Hacklerregelung“)) besteht.

Ältere Arbeitnehmer. Besteht für einen Dienstnehmer aus Alters-gründen keine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung mehr, fällt bei der Beendigung des Dienstverhältnisses auch kei-ne Auflösungsabgabe an. Besteht aber die Arbeitslosenversiche-rungspflicht trotz Entfalls des Ar-beitslosenversicherungsbeitrages weiter, ist die Abgabe im Beendi-gungsfall zu entrichten.

Lohnschwankungen. Frag-lich war auch, wie vorzugehen ist, wenn aufgrund von „Lohn-schwankungen“ vorübergehend ein geringfügiges Dienstverhält-nis vorliegt. Sofern das Beschäf-tigungsverhältnis nicht beendet wird, führt dieser „Wechsel“ zu keiner Auflösungsabgabe. Anders verhält es sich, wenn das arbeitslo-senversicherungspflichtige Dienst-verhältnis tatsächlich beendet und eine neue geringfügige Beschäfti-gung vereinbart wird. In diesem Fall ist eine Auflösungsabgabe zu entrichten.

12 FebruAr 2013

AuflösungsabgabeAusnahmen insbesondere bei befristeten saisondienstverhältnissen

von Mag. Ulrike Österreicher

Beispiel 1

Jänner Februar März

Vollversicherung Geringfügige Beschäftigung Vollversicherung

Geringfügige Beschäftigung Vollversicherung Geringfügige Beschäftigung

Annahme: unbefristetes, laufendes Dienstverhältnis: Der bloße Wechsel zwischen Vollversicherung und geringfügiger Beschäftigung führt in beiden Fällen zu keiner Auflösungsabgabe.

Beispiel 2

Jänner Februar März

Vollversicherung Geringfügige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung

Annahme: Unbefristetes Dienstverhältnis, Umwandlung mit Februar in ein „dauerhaftes“ geringfügiges Dienstverhältnis: Die dauerhafte Umwandlung eines unbefristeten Dienstverhältnis in ein geringfügiges Dienstverhältnisses führt dazu, dass die Auflösungsabgabe anfällt, in diesem Fall Ende Jänner.

Page 13: Die Information - Februar

Die Information Aktuelles FebruAr 2013 13

Unser AngebotMit diesem zweiteiligen Seminar wollen wir Sie unterstützen, Ihren persönlichen Erfolgsweg für Betrieb, Familie und Lebens-qualität zu finden und zu beschreiben. Dabei sollen neben dem Einkommen weitere Faktoren wie Arbeitszeit, Lebensqualität, emotionale Aspekte sowie die Stärken und Wünsche der Menschen am Betrieb als Grundlage für die Festlegung Ihrer zukünf-tigen Ziele und Maßnahmen berücksichtigt werden. Am besten besuchen Sie unser Seminar zusammen mit Ihrem Partner, um Ihre gemeinsame Erfolgsstrategie zu entwickeln.

unsere erfolgsstrategieerfolg und lebensqualität mit landwirtschaft und zweitem beruf

Fachstudienreise Wein- und Zierpflanzenbau - Portugal

Das LFI Wien veranstaltete für Betriebsführer aus dem Wein- und Zierpflanzenbau eine interessante Fachexkursion nach Portugal von 13.-17. Jänner 2013. Die Reisegruppe von insgesamt 30 Teil-nehmern begleiteten die Fachreferenten der LK Wien, Dipl. Ing. Birgit Szigeti und Ing. Martin Obermann.

Foto: Jedletzberger

Ihr Nutzenn Unterstützung bei der Planung der zukünftigen Entwick-

lung Ihres Betriebes mit Fokus auf die Lebensqualitätn Verschaffung eines Überblicks über die finanzielle Situati-

on der Landwirtschaft und Unternehmerfamilien Maßnahmen zur Steigerung Ihrer Lebensqualitätn Kenntnis der eigenen privaten und betrieblichen Zielen Erstellung eines Maßnahmenplans

Seminartermine1.Seminarhalbtag: Do, 07. März 2013, 16.00 bis 20.00 Uhr2.Seminarhalbtag: Mi, 20. März 2013, 16.00 bis 20.00 Uhr

Ort: LK Wien, Gumpendorfer Straße 15, 1060 WienZielgruppe: EinkommenskombiniererInnen, LandwirtInnen im Zu- und NebenerwerbKursbeitrag: 25 €(ohne Förderung 58 €), 10 € jede weitere Per-son des BetriebesAnmeldung: bis Fr. 8. Februar 2013 LFI Wien, Alexandra Csida 01/5879528-11 oder [email protected]

Wiener Landesweinbautag 2013

Beim Wiener Landesweinbautag 2013, freute sich Obmann Ök.-Rat Herbert Schilling zahlreiche Ehrengäste wie den Präsiden-ten des Österr. Weinbauverbandes Josef Pleil, Abg. z. NR Johannes Schmuckenschlager, Josef Glatt, Direktor des Österr. Weinbau-verbandes und den Präsidenten der LK Wien Abg. z. NR Franz Windisch begrüßen zu dürfen. Im Anschluss an die Generalver-sammlung des Wiener Landesweinbauverbandes wurde den Win-zerinnen und Winzer ein umfangreiches Fachprogramm geboten. Eine Führung durch das neu erbaute Weingut von Fritz Wieninger rundete die gelungene Veranstaltung ab. Foto: LK Wien

Page 14: Die Information - Februar

Die InformationSVB14 FeBruar 2013

Die körperliche und geistige Fitness unserer Kinder und Jugendlichen ist Besorgnis erregend und liegt daher der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) besonders am Herzen.Mit den in den Sommerferien angebotenen Gesundheitsmaß-nahmen wird bereits in frühen Jah-ren der Grundstein gelegt, be-ginnende bzw. bereits bestehende Beeinträchtigungen zu ver-bessern oder eine Verschlechterung hintan zu halten. Die Gesundheitsmaß-nahmen werden mit den Schwer-punkten Haltungsstörungen bzw. Fehlhaltungen, Übergewicht, Lese- und Rechtschreibschwächen (Legasthenie) sowie Schwächen in der Aussprache (Logopädie) an-geboten. Weiters gibt es auch den meeresklimatischen Aufenthalt für Kinder und Jugend-liche mit Atemwegs- und Hauterkrankun-gen.

Schwerpunkte/Termine 2013Gesundheitsmaßnahme mit ortho-pädischem Schwerpunkt (für Kin-der und Jugendliche mit Haltungs-störungen bzw. Fehlhaltungen)

5.7. – 24.7. - Spital/P. (OÖ)26.7. – 14.8. - Spital/P. (OÖ)16.8. – 4.9. - Spital/P. (OÖ)

Fit ins Leben (für übergewichtige Bauernkinder)8.7. – 27.7. - Hatzendorf (Stmk)26.7. – 14.8. - Spital/P. (OÖ)

Aufenthalt mit Legastheniebetreu-ung oder Logopädiebehandlung5.7. – 24.7. - Spital/P. (OÖ)16.8. – 4.9. - Spital/P. (OÖ)

Meeresklimatischer Aufenthalt (für Kinder mit Atemwegs- und/oder Hauterkrankungen)voraussichtl. 22.7. – 9.8. - Ligna-no (Italien)

Information zur Antragstellung:Nähere Informationen bzw. die Unterlagen für die Antragstellung erhalten Sie in Ihrem jewei-ligen SVB-Regionalbüro. Eine recht-zeitige Antragstellung sichert die Teilnahme bzw. den gewünschten Aufenthaltstermin.

Auszeit und Erholung für Senioren mit Angebot der SVB

Mit einem 20-tägigen Erholungsaufenthalt der Sozialversiche-rungsanstalt der Bauern (SVB) soll die körperliche und seelische Gesundheit der Senioren langfristig erhalten bleiben bzw. verbes-sert werden.

Neben einem abwechslungsreichen Aktivprogramm mit beispiels-weise Nordic-Walking, Gedächtnistraining oder Gruppentänzen wird darauf geachtet, dass Auszeit und Erholung nicht zu kurz kommen. Ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit viel Spaß und Unterhaltung rundet das Angebot ab.

Die nächsten Aufenthalte finden vom 27.Februar bis 18. März 2013 im Gasthof Ramswirt in Rams/Gloggnitz (NÖ) und vom 6. März bis 25. März 2013 im Gasthof Weiß in Pühret (OÖ) statt.

Nähere Informationen (Arztanträge, weitere Termine usw.) zu den Erholungsaufenthalten für Senioren erhalten Interessierte im Kom-petenzzentrum Gesundheitsaktionen der SVB (0732/7633-4350) oder im Internet unter www.svb.at.

Fit durch den Sommer

Mit dem Gesundheitsangebot der SVB für Kinder und Ju-gendliche

Von SVB

@ Internet-Tipp:www.svb.at

Bild: nAdinE Poncioni 18 weiter Absolventinnen im Rahmen der initiative „Schule am Bauernhof“

TeilnehmerInnen absolvierten im Oktober 2012 erfolgreich die bereits zweite in diesem Jahr angebotene „Schule am Bauernhof“-Grundausbildung. Wiens SchülerInnen können sich auch im Jahr 2013 auf spannenden und lebendigen Unterricht auf Wiens land-wirtschaftlichen Betrieben freuen.

Foto: LK Wien

Page 15: Die Information - Februar

Die Information Förderungen Februar 2013 15

der agrarausschuss des eu-ropaparlaments hat diese Woche seine Position zur ag-rarreform abgestimmt und dabei auch einen Vorschlag der eu-Kommission zur so-genannten Transparenzda-tenbank abgelehnt.

Empfänger landwirtschaftlicher Förderungen sollen nicht be-kannt gegeben werden, so die Mehrheit der Ausschuss-Mitglie-der. Die Fraktionen der Christde-mokraten und der Konservativen argumentieren mit dem fehlen-den Datenschutz und einem Ein-griff in die Privatsphäre durch diese Datenbank (das hatte auch der Gerichtshof der EU bemän-gelt). Im Gegensatz dazu spra-chen sich die Sozialdemokraten im Ausschuss erwartungsgemäß für eine Veröffentlichung der Förderbezieher aus. Im März wird im Plenum des EU-Parla-ments auch über diese Frage ab-gestimmt.

Wie berichtet, hat der Gerichts-hof der Europäischen Union mit seinem Urteil vom 09.11.2010 die Veröffentlichung von För-derdaten über natürliche Perso-nen im Internet für unzulässig erklärt. Diese stehe im Wider-spruch zum Recht auf Achtung des Privatlebens und der per-sonenbezogenen Daten, so der EuGH. Teile der entsprechenden EU-Verordnung wurden für un-gültig erklärt. Förderdaten von juristischen Personen (GesmbH, AG, Stiftungen) sind aber weiter-hin ins Internet zu stellen.

Die EU-Kommission hat am 25. September 2012 einen „Sa-nierungsvorschlag“ vorgelegt, der in die GAP-Reform einge-baut werden soll. Dieser Vor-schlag ist jedoch weitgehend ident mit den vom Gerichtshof aufgehobenen Rechtstexten. So begründet die Kommission die Veröffentlichung der Daten damit, dass die Anhebung der Mindestkontrollsätze zu einem höheren Verwaltungsaufwand

führen würde und nicht kosten-effizient wäre. Die Transparenz-datenbank stelle eine „sinnvolle Ergänzung des bestehenden Ver-waltungs- und Kontrollsystems dar“, argumentiert die Behörde. Die Öffentlichkeit soll also quasi Kontrolltätigkeiten übernehmen. Auch die Dauer der Veröffent-lichung im Internet ist mit zwei Jahren ident mit der Vorgänger-regelung.

Juristische Bedenken. Agrar-rechtsexperten haben bereits Be-denken gegen diesen Vorschlag geäußert (aiz.info berichtete). Die Öffentlichkeit könne in die-ser Frage keine fachlich qualifi-zierte, objektive Kontrollinstanz sein, betonen sie. Auch seien im EU-Recht weiterhin Begründung und Reichweite des Transparenz-grundsatzes umstritten. Darüber hinaus sei im Kommissionsvor-schlag ein Schwellenwert vor-gesehen, unterhalb dessen der Name des Begünstigten in der Datenbank durch einen Code ersetzt werden soll. Es sei jedoch

nicht auszuschließen, dass in kleinen Gemeinden trotz Codie-rung Rückschlüsse auf den Emp-fänger möglich sind und damit der Datenschutz nicht gewahrt wird, geben Juristen zu beden-ken. Außerdem werde diese Transparenz ausschließlich vom Agrarsektor eingefordert.

eP-agrarausschuss lehnt Veröffent-lichung der Förderbezieher ab

datenschutz und Privatsphäre nicht gewährleistetvon AIZ

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Die InformationWerbeeinschaltung16 Februar 2013

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