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Finanzhaus Herbst/Winter 2011 EDITORIAL Aus dem Inhalt: Steuern sparen mit der Rürup-Rente .................... 1 Wenn die Forderung ins Leere geht ...................... 2 Erben und vererben ............ 3 Krankenkasse oder kranke Kasse? ......................... 4 sowie viele Themen mehr! Liebe Leserin, lieber Leser, wir haben wieder die aktuellsten Informationen und Nachrichten für Sie zusammengestellt. Wie Sie einem Artikel im Newsletter entnehmen können und sicherlich auch schon oft gehört haben, wird in den nächsten Jahren nicht uner- hebliches Vermögen vererbt. Haben Sie sich schon mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigt? Haben Sie sich schon einmal zum Thema Patientenverfügung Gedanken gemacht? Haben Sie sich schon mit Ihrer Pflegeabsicherung beschäftigt? Auch für solche Fragen stehen wir Ihnen mit unserem Netzwerk aus Steuerberatern und Anwälten sowie unseren Beratern gerne zur Ver- fügung. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, sprechen Sie uns an. Es grüßt Sie Michael Scheid Steuern sparen mit der Rürup-Rente Selbstständige können nicht steuerbegüns- tigt für ihr Alter vorsorgen? Können sie doch, mit einer Rürup-Rente. Als Bert Rürup die nach ihm benannte Rente austüftelte, hatte er nicht in erster Linie Selbstständige im Sinn. Diese Vor- sorge, auch Basisrente genannt, wurde ein- geführt, um die höhere Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten seit 2005 auszu- gleichen. Der Beitrag zählt zu den Sonderausgaben und bleibt im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei, während die späteren Renten voll versteuert werden müssen. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageverfahren ist die Rürup-Rente aber kapitalfinanziert und wird von priva- ten Versicherern angeboten. Jedes Jahr können maximal 20.000 Euro begünstigt angelegt werden (Paare: 40.000 Euro). 2011 bleiben davon 72 % steuerfrei. Der steuerbefreite Anteil steigt auf 100 % im Jahr 2025. Was Selbstständige absetzen können: Jahr von max. 20.000 Euro absetzbar in % Steuer- freier Aufwand in Euro Steuer- ersparnis (z. B. Steuersatz 35 %) in Euro 2011 72 14.400 5.040 2012 74 14.800 5.180 2020 90 18.000 6.300 2025 100 20.000 7.000 Unisex-Tarife – was bedeutet das? Modetrend oder Frisurenlook – Unisex steht meistens für optische Effekte, die dem jeweiligen Zeitgeist geschuldet sind. Bei Versicherungen meint Unisex etwas ganz anderes. Hier geht es um Ihr Geld. Im März dieses Jahres beschloss der Euro- päische Gerichtshof, dass Versicherer ab Ende 2012 nicht länger nach Geschlecht unterschiedliche Beiträge verlangen dürfen. Diese Regelung („Unisex“) soll vor allem Frauen vor Diskriminierung schützen. Denn bislang kalkulieren die Lebens- und Renten- versicherer, die private Krankenversiche- rung sowie Autotarife nach Männern und Frauen getrennt. Deshalb müssen Frauen zum Beispiel für eine Rentenversicherung wegen ihrer längeren Lebenserwartung mehr zahlen als ein Mann. Noch sind die neuen Tarife nicht be- rechnet. Soviel steht schon fest: Renten- verträge werden für Frauen günstiger. Auch für ihre private Krankenversicherung wer- den Frauen in Zukunft weniger berappen müssen. Männer hingegen bekommen den Versicherungsschutz für ihr liebstes Spiel- zeug – das Auto – vermutlich etwas güns- tiger. In welchem Umfang, ist aber noch offen. Unser Tipp: Versichern Sie dann, wenn Sie es brauchen. Und wenn Sie einen Preis- vorteil einstreichen können, umso besser. Wir beraten Sie! 1

Finanzhaus - Prill Assekuranz · Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden unter dem Zahlungsverhalten ihrer saumseligen Kundschaft. Mit einer Forderungsausfall-Versicherung können

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Page 1: Finanzhaus - Prill Assekuranz · Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden unter dem Zahlungsverhalten ihrer saumseligen Kundschaft. Mit einer Forderungsausfall-Versicherung können

FinanzhausHerbst/Winter 2011

EDITORIAL

Aus dem Inhalt:

Steuern sparen mit derRürup-Rente .................... 1

Wenn die Forderung ins Leere geht ...................... 2

Erben und vererben ............ 3

Krankenkasse oder krankeKasse? ......................... 4

sowie viele Themen mehr!

Liebe Leserin, lieber Leser, wir haben wieder die aktuellstenInformationen und Nachrichten fürSie zusammengestellt. 

Wie Sie einem Artikel im Newsletterentnehmen können und sicherlichauch schon oft gehört haben, wirdin den nächsten Jahren nicht uner-hebliches Vermögen vererbt.

Haben Sie sich schon mit dem ThemaErben und Vererben beschäftigt?Haben Sie sich schon einmal zumThema Patientenverfügung Gedankengemacht? Haben Sie sich schon mitIhrer Pflegeabsicherung beschäftigt? 

Auch für solche Fragen stehen wirIhnen mit unserem Netzwerk ausSteuerberatern und Anwälten sowieunseren Beratern gerne zur Ver-fügung. 

Wenn Sie mehr darüber erfahrenwollen, sprechen Sie uns an.

Es grüßt Sie

Michael Scheid 

Steuern sparen mit derRürup-Rente

Selbstständige können nicht steuerbegüns-tigt für ihr Alter vorsorgen? Können siedoch, mit einer Rürup-Rente.

Als Bert Rürup die nach ihm benannteRente austüftelte, hatte er nicht in ersterLinie Selbstständige im Sinn. Diese Vor-sorge, auch Basisrente genannt, wurde ein-geführt, um die höhere Besteuerung dergesetzlichen Altersrenten seit 2005 auszu-gleichen. 

Der Beitrag zählt zu den Sonderausgabenund bleibt im Rahmen von Höchstgrenzensteuerfrei, während die späteren Rentenvoll versteuert werden müssen. Anders alsdie gesetzliche Rentenversicherung mitihrem Umlageverfahren ist die Rürup-Renteaber kapitalfinanziert und wird von priva-ten Versicherern angeboten.

Jedes Jahr können maximal 20.000 Eurobegünstigt angelegt werden (Paare: 40.000Euro). 2011 bleiben davon 72 % steuerfrei.Der steuerbefreite Anteil steigt auf 100 %im Jahr 2025.

Was Selbstständige absetzen können:

Jahr von max.20.000Euroabsetzbarin %

Steuer-freierAufwandin Euro

Steuer-ersparnis(z. B.Steuersatz35 %) inEuro

2011 72 14.400 5.0402012 74 14.800 5.1802020 90 18.000 6.3002025 100 20.000 7.000

 

Unisex-Tarife – was bedeutetdas?

Modetrend oder Frisurenlook – Unisexsteht meistens für optische Effekte, diedem jeweiligen Zeitgeist geschuldet sind.Bei Versicherungen meint Unisex etwasganz anderes. Hier geht es um Ihr Geld.

Im März dieses Jahres beschloss der Euro-päische Gerichtshof, dass Versicherer abEnde 2012 nicht länger nach Geschlechtunterschiedliche Beiträge verlangen dürfen.Diese Regelung („Unisex“) soll vor allemFrauen vor Diskriminierung schützen. Dennbislang kalkulieren die Lebens- und Renten-versicherer, die private Krankenversiche-rung sowie Autotarife nach Männern undFrauen getrennt. Deshalb müssen Frauenzum Beispiel für eine Rentenversicherungwegen ihrer längeren Lebenserwartungmehr zahlen als ein Mann.

Noch sind die neuen Tarife nicht be-rechnet. Soviel steht schon fest: Renten-verträge werden für Frauen günstiger. Auchfür ihre private Krankenversicherung wer-den Frauen in Zukunft weniger berappenmüssen. Männer hingegen bekommen denVersicherungsschutz für ihr liebstes Spiel-zeug – das Auto – vermutlich etwas güns-tiger. In welchem Umfang, ist aber nochoffen.

Unser Tipp: Versichern Sie dann, wenn Siees brauchen. Und wenn Sie einen Preis-vorteil einstreichen können, umso besser.Wir beraten Sie! 

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Wenn die Forderung ins Leeregeht

Die Auftragslage ist gut, die Leistungensind auskömmlich kalkuliert, und trotzdemdroht Insolvenz? In diesen Fällen ist oft dieschlechte Zahlungsmoral von Kundenschuld. Davor kann man sich schützen.

Trotz Konjunkturaufschwung klagen vieleUnternehmer über die schlechte Zahlungs-moral ihrer Auftraggeber. Nur gut zweiDrittel aller Forderungen werden fristge-recht beglichen. Je nach Branche gibt es bei3 - 7 % erhebliche Probleme mit der Be-zahlung von Rechnungen oder sogar einenTotalausfall. Der volkswirtschaftliche Scha-den durch Zahlungsstörung oder Forde-rungsausfall beträgt nach Schätzungen rund50 Milliarden Euro im Jahr. Das liegt aucham Domino-Effekt: Eine Insolvenz durchForderungsausfälle kann zusätzlich vieleandere Unternehmen in den Ruin treiben.Gerade kleine und mittlere Unternehmenleiden unter dem Zahlungsverhalten ihrersaumseligen Kundschaft.

Mit einer Forderungsausfall-Versicherungkönnen Sie sich schützen. Der Vertrag be-wahrt Sie davor, auf Ihren Forderungensitzen zu bleiben und im schlimmsten Fallselbst in eine wirtschaftliche Schieflage zuschlittern. Voraus geht eine positive Boni-tätsprüfung Ihrer Kunden durch den Ver-sicherer. Grundlagen für die Leistungensind eine vertraglich fixierte Versicherungs-summe, der Auftrag und ein Nachweis überdie erbrachten Leistungen beziehungsweisegelieferten Waren. Bis zur vollständigen Be-zahlung muss Eigentumsvorbehalt verein-bart sein. Versichert werden Forderungenim In- und Ausland einschließlich Umsatz-steuer aus Warenlieferungen, Werk- oderDienstleistungen bei Zahlungsverzug oderZahlungsunfähigkeit Ihrer Kunden.

Ist die Rechnung nach einer festgesetztenFrist (zum Beispiel zwei Monate nach Fäl-ligkeit) noch nicht bezahlt, wird eine Ent-schädigung fällig. Sie müssen also nicht dieInsolvenz Ihres Kunden abwarten undsichern zusätzlich wichtige Liquidität für IhrUnternehmen. Der Beitrag wird nach Bran-che, bisherigen Forderungsausfällen, Zah-lungsziel und in manchen Fällen auch nachdem Umsatz ermittelt.

Machen Sie Ihre Firma fit für eine sichereZukunft. Wir unterstützen Sie dabei.  

Sorgen für den Chef: WennMitarbeiter ausfallen

Das Schicksal ist unberechenbar. Fällt einMitarbeiter plötzlich aus, trifft das häufignicht nur den Beschäftigten und seineFamilie, sondern auch den Chef.

Das war ein Schlag ins Kontor. Kaumeingestellt, war der neue IT-Leiter schonwieder weg. Nicht die Konkurrenz hatte ihnabgeworben, sondern er war Opfer einesschweren Motorradunfalls geworden. DieDiagnose: komplizierter Halswirbelbruchmit Schädigung des Rückenmarks. Was fürden Einzelnen ein schwerer Schicksals-schlag ist, hat auch Folgen für den Betrieb.Nahm der oder die Beschäftigte einewichtige Stellung im Unternehmen ein, istNot am Mann. Gerade wenn noch nichtfeststeht, welche Entwicklung die Erkran-kung nimmt, sind Übergangslösungen ge-fragt. Und die sind besonders teuer.

Vor diesen Gefahren können sich Unter-nehmer und Unternehmen durch eine

Keyman-Police schützen, auch Schlüssel-kraftversicherung genannt. Die Kosten rich-ten sich nach dem Gesundheitszustand des„Keyman“ oder der „Keywoman“. Gefährli-che Hobbys wie Drachenfliegen oder Mo-torradfahren verteuern den Vertrag.

Je nach Vertragsart sind Leistungen beiKrankheit, Unfall oder Tod versichert. DieSumme sollte so bemessen sein, dass einmöglicher Liquiditätsbedarf ausreichendabgedeckt ist. Nicht nur Aufwendungen fürNachfolger müssen bedacht werden, son-dern auch sonstige Kosten, die durch denAusfall entstehen können.

Im Schadenfall leistet der Versicherer andie Firma. Die kann so zum Beispiel einenInterimsmanager verpflichten, Headhuntermit der Suche eines neuen Mitarbeitersbeauftragen oder die Qualifizierung einesinternen Nachfolgers finanzieren.

Die Schlüsselkraft oder Hinterbliebene ha-ben keine Ansprüche aus der Versiche-rung. Weil der Vertrag der Liquiditätsvor-sorge des Unternehmens dient, zählt erzum Betriebsvermögen. Die Beiträge stellenBetriebsausgaben dar, und spätere Leistun-gen sind im Jahr des Zuflusses zu ver-steuern. Da diesen Aufwendungen gegen-überstehen, ist keine Gewinnerhöhung zuerwarten.

Fazit: Lassen Sie sich die für Ihr Unterneh-men geeigneten Lösungen von uns auf-zeigen.

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Erben und vererben

Jedes Jahr werden in Deutschland rund130 Milliarden Euro vererbt – Tendenzsteigend. Für den Erbfall wird aber in allerRegel nicht vorgesorgt. Das kann teuerwerden.

Eine gigantische Vermögenswelle rollt aufErben zu. Bis zum Jahr 2020 sollen 2,6Billionen Euro und damit mehr als einViertel des Privatvermögens den Besitzerwechseln. Allerdings gibt es ein gewaltigesGefälle. Die meisten erhalten wenig, nurwenige erben viel. Dennoch wird einedurchschnittliche Erbschaft in den nächstenzehn Jahren über 300.000 Euro betragen.Fast jeder dritte Deutsche hat bereits geerbt.Weitere 23 % rechnen in den kommendenzehn bis 20 Jahren damit.

Aber das Thema Erbschaft ist häufig tabu.Viele Menschen versäumen, ihren Nachlassrechtzeitig zu regeln. Besteht keine rechts-wirksame Verfügung wie ein Testamentoder Erbvertrag, regelt die gesetzliche Erb-folge, wer das Vermögen erhält.

Testament aufsetzenBei jeder sechsten Erbschaft in Deutschlandkommt es zum Streit. Häufigste Ursache:Hinterbliebene fühlen sich benachteiligt.Wer Krach unter seinen Erben vermeidenwill, sollte ein Testament hinterlassen. Esmuss entweder von Hand geschrieben odernotariell beurkundet sein. Die bloße Unter-schrift auf einem Textdokument reicht nichtaus.

Liquidität schaffenLebensversicherungen helfen, den Nachlasszu regeln. Ihre Leistungen können Ansprü-che der Erben befriedigen oder Erbschaft-steuern finanzieren. Zählen Immobilien

zum Nachlass, kann die Versicherungsleis-tung verhindern, dass das geliebte Hausverkauft oder zwangsversteigert werdenmuss, weil Erben auszuzahlen sind. Auchfür Unternehmer, die den Fortbestand ihrerFirma über den Tod hinaus sichern wollen,eignet sich die Lebensversicherung. BeiÜberschuldung kann der Begünstigte denNachlass ausschlagen und dennoch dieVersicherungsleistung beziehen.

Bezugsrecht regelnDas Bezugsrecht einer Lebensversicherungregelt, wer die Leistungen beim Tod desVersicherten erhalten soll. Haben sichLebensumstände zum Beispiel durch Schei-dung geändert, muss das Bezugsrecht aufden Prüfstand. Erst kürzlich entschied einGericht, dass ein Bezugsrecht durch Schei-dung nicht außer Kraft gesetzt wird. DieEx-Gattin erhielt die Leistungen, währenddie zweite Frau leer ausging.

Steuern sparenWer „mit warmer Hand“ geben will,überträgt Vermögen schon zu Lebzeiten aufseine Kinder. Dafür steht alle zehn Jahre ein

Freibetrag von 400.000 Euro zur Ver-fügung. Das schmälert das Erbe und senktbei größerem Vermögen die Erbschaftsteuerdeutlich. Keine Steuer fällt bei einerLebensversicherung an, wenn der Versiche-rungsnehmer begünstigt ist und den Beitragzahlt, aber ein Dritter versichert wird. DieseVariante eignet sich beispielsweise zur Ab-sicherung von nichtehelichen Lebensge-fährten.

Pflichten einhaltenEin Erbe bringt neben Rechten auchPflichten. Lebensversicherer verlangen eineumgehende Nachricht über den Tod desVersicherten. Ansprüche auf Leistungenwegen Unfalltod sollten innerhalb von 48Stunden angemeldet werden. Eine Auto-versicherung ist an das Kraftfahrzeuggebunden, der Erbe tritt in den Vertrag ein.Bei einer Hausratversicherung gelten eben-falls Kündigungsfristen.

Unser Rat: Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge.Wir unterstützen Sie und stehen Ihnen undIhrer Familie auch in schwierigen Situati-onen zur Seite.   

Testament

„Letztwillige Verfügung“. Regelt den Nachlass und ist bis aufwenige Ausnahmen jederzeit widerrufbar. Nahe Verwandtehaben aber Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 50 % desgesetzlichen Erbes.

Gesetzliche Erbfolge

Regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn keinTestament besteht.  

Erbschaftsteuer

Ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen.

Schenkungsteuer

Eine Steuer bei unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden.Der Steuersatz ist bei der Erbschaftsteuer und bei der Schen-kungsteuer gleich.

Bezugsrecht

Regelt, wer Leistungen aus einer Lebens- oder Unfallversiche-rung im Todesfall des Versicherten erhält. Das Bezugsrecht wirdmit Zugang beim Versicherer gültig. Man unterscheidet das„widerrufliche“ Bezugsrecht (jederzeit änderbar) und das„unwiderruflichen“ Bezugsrecht (Änderungen nur mit Zustim-mung des Begünstigten).

NACHGESCHLAGEN

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Krankenkasse oder krankeKasse?

Manche gesetzliche Krankenkasse kämpftderzeit ums Überleben. Die City BKKwurde bereits geschlossen. Für Gutver-diener gibt es Alternativen.

Es war ein Paukenschlag, als die City BKKzum 1. Juli 2011 ihre Tore schließen muss-te. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeitwar nicht mehr gesichert. Wie der City BKKkönnte es auch anderen Kassen gehen,denn viele gesetzliche Krankenversichererleiden seit Einführung des Gesundheits-fonds unter Finanzproblemen.

Für Versicherte bedeutet die Schließung:Sie müssen sich eine neue Krankenkassesuchen. Die Fristen sind kurz. Versiche-rungspflichtige Mitglieder können bis zuzwei Wochen nach Schließung ihr Wahl-recht ausüben. Freiwillige Mitglieder habenbis zu drei Monate Zeit.

Wer oberhalb der Versicherungspflichtgren-ze von aktuell 49.500 Euro im Jahr ver-dient, sollte prüfen, ob die private Kranken-versicherung eine sinnvolle Alternative zurgesetzlichen Krankenversicherung darstellt.Das hängt unter anderem von Alter, Famili-enstand, Kindern und der weiteren Lebens-planung ab.

 

Riester-Rente: Was sich fürSie ändert

Bei Riesterverträgen stehen einige wichtigeTermine ins Haus. Wie Sie sich daraufvorbereiten können?

• Der Garantiezins sinkt für Versiche-rungen, die ab 2012 abgeschlossenwerden, auf 1,75 %. Damit gehenauch bei neuen Riesterversiche-rungen die garantierten Leistungenzurück. Wer sich den aktuellenGarantiezins von 2,25 % sichernwill, muss sich bald entscheiden.  

• Bei einem Riestervertrag mit Beginnim Jahr 2012 oder später könnenLeistungen erst mit Vollendung des62. Lebensjahres abgerufen werden.Bisher ist das mit Vollendung des 60.Lebensjahres möglich.  

• Wer noch keinen Dauerzulagen-antrag eingerichtet hat, sollte diesjetzt nachholen. Sonst besteht dieGefahr, staatliche Zulagen zu ver-schenken.  

• Melden Sie Veränderungen IhrerLebenssituation wie Geburt einesKindes, Scheidung oder Ausbildungs-ende Ihres Kindes der Zulagenstelle.

Sie haben noch nicht geriestert? Wir prüfengemeinsam mit Ihnen, ob und wie Sie IhreAltersversorgung mit Zuschuss vom Staataufbessern können.

Reisekrankenversicherung -unbeschwert urlauben

Immer mehr Deutsche entfliehen demgrauen Winter. Ob in die südliche Sonneoder auf schneebedeckte Berge – Haupt-sache Tapetenwechsel.

Reisen werden sorgfältig geplant, Mei-nungen von Freunden eingeholt, Katalogeund immer öfter auch das Internet zu Rategezogen. Schließlich geht es um dieschönste Zeit des Jahres. Aber drei von vierDeutschen sind schlecht informiert, inwelchen Fällen sie im Ausland Ver-sicherungsschutz haben.

Gerade bei der medizinischen Versorgungkann es heikel werden. Viele Reisendewerden deshalb wohl auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sie im Ausland ins Kranken-haus kommen oder ein Rücktransport we-gen Krankheit ansteht.

Manche Versicherungen schließen Leis-tungen im Ausland ein, während anderenur auf Deutschland begrenzt sind. NutzenSie unseren Service: Wir zeigen Ihnen, wiesicher Ihr Schutz bereits ist und an welchenStellen Sie noch nachbessern sollten, zumBeispiel mit einer zusätzlichen Reisekran-kenversicherung. So können Sie dieschönste Zeit des Jahres unbeschwertgenießen.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern!

Impressum/Herausgeber

Prill-Assekuranz VersicherungsmaklerMichael ScheidHauptstr.1179423 Heitersheim07634-300307634-3039michael.scheid@prill-assekuranz.dewww.prill-assekuranz.de

Statusbezogene Vermittlerangaben nach § 11Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Vermittlerregisternummer: D-IYVD-694JE-61

Vermittlerregister:Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.,Breite Straße 29, 10178 Berlin, www.vermittlerregister.infoSchlichtungsstellen:Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,www.versicherungsombudsmann.deOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, LeipzigerStraße 104, 10117 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Konzept und Layout:Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbHFeldstiege 100, 48161 MünsterV.i.S.d.P.: Jens HilgeText und Redaktion:Sabine Brunotte, BrunotteKonzept

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