24
Gemeinden Crölpa-Löbschütz, Heidegrund, Janisroda, Prießnitz, Schönburg und die Stadt Stößen Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die Gemeinden Crölpa-Löbschütz, Heidegrund, Janisroda, Prießnitz, Schönburg und die Stadt Stößen gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der Fassung der Bekannt- machung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit gültigen Fassung und § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) in der derzeit gültigen Fassung: Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinden Crölpa-Löb- schütz, Heidegrund, Janisroda, Prießnitz, Schönburg und für die Stadt Stößen hat in öffentlicher Sitzung am 08. Juni 2009 das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl in den Gemein- den Crölpa-Löbschütz, Heidegrund, Janisroda, Prießnitz, Schön- burg, in der Stadt Stößen und in den Ortschaften der Gemeinde Heidegrund, Kleinhelmsdorf, Roda und Weickelsdorf, wie folgt ermittelt: I. Gemeinde Crölpa-Löbschütz Zahl der Wahlberechtigten insgesamt 448 Wähler/innen insgesamt 204 Ungültige Stimmzettel 1 Gültige Stimmzettel 203 Gültige Stimmen 609 Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutsch- lands, SPD Namen der Bewerber/innen laut Stimmzettel Stimmenzahl _____________________________________________________ 1. Otto, Andreas 63 Zusammen: 63 b) Wahlvorschlag der Wählervereinigung Crölpa-Löbschütz, WVCL Namen der Bewerber/innen laut Stimmzettel Stimmenzahl _____________________________________________________ 1. Kneist, Holger 56 2. Stahl, Fred 97 3. Cron, Angelika 45 4. Fritzsche, Dirk 46 Namen der Bewerber/innen laut Stimmzettel Stimmenzahl _____________________________________________________ 5. Hanis, Birgit 47 6. Kraus, Renate 43 7. Nötzold, Heike 45 8. Rothe, Frank 64 9. Schlicht, Lutz 70 10. Teubner, Uwe 33 Zusammen: 546 Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvor- schlägen Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Stimmenzahl Wählergruppe, Einzelbewerber/in) ________________________________________________________ 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD 63 2. Wählervereinigung Crölpa-Löbschütz, WVCL 546 Zusammen D: 609 Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge Es waren im Wahlgebiet 10 Sitze zu verteilen. Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportional- verfahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wie folgt festgestellt: Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der Sitze Wählergruppe, Einzelbewerber/in) ________________________________________________________ 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD 1 2. Wählervereinigung Crölpa-Löbschütz, WVCL 9 Zusammen E: 10 Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innen Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgenden Bewerbern/innen zu: a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch- lands, SPD (1 Sitz) (Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in) Gewählte Bewerber/innen: 1. Otto, Andreas b) Wahlvorschlag der Wählervereinigung Crölpa-Löbschütz, WVCL (9 Sitze) (Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in) Kommunales Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Crölpa-Löbschütz, Gieckau, Goldschau, Görschen, Heidegrund, Janisroda, Leislau, Löbitz, Meineweh, Mertendorf, Molau, Pretzsch, Prießnitz, Schönburg, Uten- bach, Unterkaka, Waldau, Wethau und der VGem. Wethautal – Burgenlandkreis – Jahrgang 5 • Mittwoch, den 17. Juni 2009 • Nummer 12 der Verwaltungs- gemeinschaft AMTLICHER TEIL Heimatspiegel Wethautal

Heimatspiegel der gemeinschaft Wethautal · VI.StadtStößen Wahlberechtigteinsgesamt(A1+A2+A3) 884 Wähler/inneninsgesamt 390 UngültigeStimmzettel 13 GültigeStimmzettel 377 GültigeStimmen

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  • Gemeinden Crölpa-Löbschütz, Heidegrund,Janisroda, Prießnitz, Schönburg und die

    Stadt Stößen

    Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters für die GemeindenCrölpa-Löbschütz, Heidegrund, Janisroda, Prießnitz, Schönburgund die Stadt Stößen gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz für dasLand Sachsen-Anhalt (KWG LSA), in der Fassung der Bekannt-machung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeitgültigen Fassung und § 69 Abs. 6 Kommunalwahlordnung für dasLand Sachsen-Anhalt vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338)in der derzeit gültigen Fassung:

    Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinden Crölpa-Löb-schütz, Heidegrund, Janisroda, Prießnitz, Schönburg und für dieStadt Stößen hat in öffentlicher Sitzung am 08. Juni 2009 dasendgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl in den Gemein-den Crölpa-Löbschütz, Heidegrund, Janisroda, Prießnitz, Schön-burg, in der Stadt Stößen und in den Ortschaften der GemeindeHeidegrund, Kleinhelmsdorf, Roda und Weickelsdorf, wie folgtermittelt:

    I. Gemeinde Crölpa-Löbschütz

    Zahl der Wahlberechtigten insgesamt 448Wähler/innen insgesamt 204Ungültige Stimmzettel 1Gültige Stimmzettel 203Gültige Stimmen 609

    Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge

    a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutsch-lands, SPDNamen der Bewerber/innenlaut Stimmzettel Stimmenzahl_____________________________________________________1. Otto, Andreas 63Zusammen: 63

    b) Wahlvorschlag der Wählervereinigung Crölpa-Löbschütz,WVCLNamen der Bewerber/innenlaut Stimmzettel Stimmenzahl_____________________________________________________1. Kneist, Holger 562. Stahl, Fred 973. Cron, Angelika 454. Fritzsche, Dirk 46

    Namen der Bewerber/innenlaut Stimmzettel Stimmenzahl_____________________________________________________5. Hanis, Birgit 476. Kraus, Renate 437. Nötzold, Heike 458. Rothe, Frank 649. Schlicht, Lutz 7010. Teubner, Uwe 33Zusammen: 546

    Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvor-schlägen

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, StimmenzahlWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    ________________________________________________________1. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 632. Wählervereinigung

    Crölpa-Löbschütz, WVCL 546Zusammen D: 609

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 10 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportional-verfahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlägewie folgt festgestellt:

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der SitzeWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    ________________________________________________________1. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 12. Wählervereinigung

    Crölpa-Löbschütz, WVCL 9Zusammen E: 10

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

    lands, SPD (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Otto, Andreas

    b) Wahlvorschlag der Wählervereinigung Crölpa-Löbschütz,WVCL (9 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)

    Kommunales Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Crölpa-Löbschütz, Gieckau,Goldschau, Görschen, Heidegrund, Janisroda, Leislau, Löbitz, Meineweh, Mertendorf, Molau, Pretzsch, Prießnitz, Schönburg, Uten-bach, Unterkaka, Waldau, Wethau und der VGem. Wethautal – Burgenlandkreis –

    Jahrgang 5 • Mittwoch, den 17. Juni 2009 • Nummer 12

    derVerwaltungs-gemeinschaft

    AMTLICHER TEIL

    HeimatspiegelWethautal

  • VGem. Wethautal Nr. 12/2009Seite 2

    Gewählte Bewerber/innen:1. Stahl, Fred2. Schlicht, Lutz3. Rothe, Frank4. Kneist, Holger5. Hanis, Birgit6. Fritzsche, Dirk7. Cron, Angelika8. Nötzold, Heike9. Kraus, Renate

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDie nächst festgestellten Bewerber/innen und ihre Reihenfolgewurden wie folgt festgestellt:a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

    lands, SPDNächst festgestellte Bewerber/in:keine

    b) Wahlvorschlag der Wählervereinigung Crölpa-Löbschütz,WVCL(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:

    1. Teubner, Uwe

    II. Gemeinde Heidegrund

    Wahlberechtigte insgesamt 595Wähler/innen insgesamt 308Ungültige Stimmzettel 6Gültige Stimmzettel 302Gültige Stimmen 898

    Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschlägea) Wahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutsch-

    lands, SPDNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_______________________________________________________1. Schumann, Gerd 582. Guddas, Hans-Ulrich 413. Kämpfe, Georg 524. Krumbholz, Jürgen 195. Mahler, Annegret 76. Kleyer, Lars 1Zusammen: 178

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickelsdorf,AWWNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_______________________________________________________1. Krebs, Wolfram 602. Burdel, Erik 1143. Schüler, Olaf 494. Hädrich, Wieland 535. Buchholz, Peter 266. Hönl, Peter 377. Tschischka, Matthias 118. Rydz, Anja 229. Drescher, Christian 1710. Türpisch, Hans-Dieter 1811. Schumann, Bernd 812. Krug, Günter 7Zusammen: 422

    c) Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kleinhelmsdorf,WGKNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_______________________________________________________1. Friske, Matthias 642. Hoppe, Benny 41

    Namen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_______________________________________________________3. Beyer, Matthias 664. Thust, Werner 1175. Hoppe, Monika 10Zusammen: 298

    Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvor-schlägenLfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Stimmenzahl

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in)__________________________________________________________1. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 1782. Alternative Wählergruppe

    Weickelsdorf, AWW 4223. Wählergemeinschaft Kleinhelmsdorf, WGK 298

    Zusammen D: 898

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 10 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportional-verfahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlägewie folgt festgestellt:

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der SitzeWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    __________________________________________________________1. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 22. Alternative Wählergruppe

    Weickelsdorf, AWW 53. Wählergemeinschaft

    Kleinhelmsdorf, WGK 3Zusammen E: 10

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

    lands, SPD (2 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Schumann, Gerd2. Kämpfe, Georg

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickels-dorf, AWW (5 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Burdel, Erik2. Krebs, Wolfram3. Hädrich, Wieland4. Schüler, Olaf5. Hönl, Peter

    c) Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kleinhelmsdorf,WGK (3 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Thust, Werner2. Beyer, Matthias3. Friske, Matthias

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDie nächst festgestellten Bewerber/innen und ihre Reihenfolgewurden wie folgt festgestellt:a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

    lands, SPDNächst festgestellte Bewerber/in:1. Guddas, Hans-Ulrich2. Krumbholz, Jürgen

  • 3. Mahler, Annegret4. Kleyer, Lars

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickels-dorf, AWW(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:1. Buchholz, Peter2. Rydz, Anja3. Türpisch, Hans-Dieter4. Drescher, Christian5. Tschischka, Matthias6. Schumann, Bernd7. Krug, Günter

    c) Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kleinhelmsdorf,WGK(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:1. Hoppe, Benny2. Hoppe, Monika

    III. Gemeinde Janisroda

    Wahlberechtigte insgesamt 177Wähler/innen insgesamt 101Ungültige Stimmzettel 7Gültige Stimmzettel 94Gültige Stimmen 280

    Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschlägea) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Arnold

    Namen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Arnold, Hans-Jochen 29Zusammen: 29

    b) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers KöhlerNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Köhler Gerald 35Zusammen: 35

    c) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers BöhnwaldNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Böhnwald, Lutz 24Zusammen: 24

    d) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers GaudigsNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Gaudigs, Egbert 22Zusammen: 22

    e) Wahlvorschlag der Einzelbewerberin HartfielNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Hartfiel, Rita 29Zusammen: 29

    f) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers HempelNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Hempel, Lutz 24Zusammen: 24

    g) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers KühnertNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Kühnert, Guido 92Zusammen: 92

    h) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers TandetzkiNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Tandetzki, Marko 25Zusammen: 25

    Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvor-schlägenLfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Stimmenzahl

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in)___________________________________________________________1. Einzelbewerber Arnold 292. Einzelbewerber Köhler 353. Einzelbewerber Böhnwald 244. Einzelbewerber Gaudigs 225. Einzelbewerberin Hartfiel 296. Einzelbewerber Hempel 247. Einzelbewerber Kühnert 928. Einzelbewerber Tandetzki 25

    Zusammen D: 280

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 8 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportional-verfahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlägewie folgt festgestellt:

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der SitzeWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    ___________________________________________________________1. Einzelbewerber Arnold 12. Einzelbewerber Köhler 13. Einzelbewerber Böhnwald 14. Einzelbewerber Gaudigs 05. Einzelbewerberin Hartfiel 16. Einzelbewerber Hempel 17. Einzelbewerber Kühnert 28. Einzelbewerber Tandetzki 1

    Zusammen D: 8

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Arnold (1 Sitz)

    (Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Arnold, Hans-Jochen

    b) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Köhler (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Köhler, Gerald

    c) Wahlvorschlag des EinzelbewerbersBöhnwald (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Böhnwald, Lutz

    d) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Gaudigs (0 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)

    e) Wahlvorschlag der Einzelbewerberin Hartfiel (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Hartfiel, Rita

    Nr. 12/2009 VGem. WethautalSeite 3

  • f) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Hempel (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Hempel, Lutz

    g) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Kühnert (2 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Kühnert, Guido2. bleibt unbesetzt

    h) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Tandetzki (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Tandetzki, Marko

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDa es sich bei den Bewerbern ausschließlich um Einzelwahlvor-schläge handelt, wird festgestellt, dass keine nächst festgestell-ten Bewerber/innen zur Verfügung stehen.

    IV. Gemeinde Prießnitz

    Wahlberechtigte insgesamt 278Wähler/innen insgesamt 162Ungültige Stimmzettel 2Gültige Stimmzettel 160Gültige Stimmen 479

    Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschlägea) Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemeinschaft

    Prießnitz, UWPNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_____________________________________________________1. Zimmerling, Arnd 802. Zier, Eckhard 533. Lange, Lutz 884. Theml, Hartmut 355. Nützmann, Annegret 42Zusammen: 298

    b) Wahlvorschlag der Einzelbewerberin KlatteNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_____________________________________________________1. Klatte, Elvira 71Zusammen: 71

    c) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers PreßlerNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_____________________________________________________1. Preßler, Hartmut 28Zusammen: 28

    d) Wahlvorschlag der Einzelbewerberin SchulzeNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_______________________________________________________1. Schulze, Bettina 55Zusammen: 55

    e) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers VeitNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_______________________________________________________1. Veit, Uwe 27Zusammen: 27

    Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach WahlvorschlägenLfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Stimmenzahl

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in)___________________________________________________________1. Unabhängige Wählergemeinschaft

    Prießnitz, UWP 2982. Einzelbewerberin Klatte 713. Einzelbewerber Preßler 284. Einzelbewerberin Schulze 555. Einzelbewerber Veit 27

    Zusammen D: 479

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 8 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportionalver-fahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wiefolgt festgestellt:Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der Sitze

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in)___________________________________________________________1. Unabhängige Wählergemeinschaft

    Prießnitz, UWP 62. Einzelbewerberin Klatte 13. Einzelbewerber Preßler 04. Einzelbewerberin Schulze 15. Einzelbewerber Veit 0

    Zusammen D: 8

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Prieß-

    nitz, UWP (6 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Zimmerling, Arnd2. Lange, Lutz3. Zier, Eckhard4. Nützmann, Annegret5. Theml, Hartmut6. bleibt unbesetzt

    b) Wahlvorschlag der Einzelbewerberin Klatte (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Klatte, Elvira

    c) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Preßler (0 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)

    d) Wahlvorschlag der Einzelbewerberin Schulze (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Schulze, Bettina

    e) Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Veit (0 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDie nächst festgestellten Bewerber/innen und ihre Reihenfolge wur-den wie folgt festgestellt:a) Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Prieß-

    nitz, UWPNächst festgestellte Bewerber/in:Keine

    Da es sich bei den anderen Bewerbern ausschließlich um Einzel-wahlvorschläge handelt, wird festgestellt, dass keine nächst fest-gestellten Bewerber/innen zur Verfügung stehen.

    V. Gemeinde Schönburg

    Wahlberechtigte insgesamt (A 1 + A 2 + A 3) 944Wähler/innen insgesamt 586Ungültige Stimmzettel 15Gültige Stimmzettel 571Gültige Stimmen 1.708

    VGem. Wethautal Nr. 12/2009Seite 4

  • Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschlägea) Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union

    Deutschlands, CDUNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Brechtel, Tobias 842. Schnur, Gregor 243. Garn, Henry 554. Winter, Steffen 42Zusammen: 205

    b) Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei, FDPNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Apelt, Peter 1412. John, Georg 203. Hesse, Kerstin 774. Bullirsch, Lothar 735. Schulz, Matthias 1826. Schindler, Ulf 287. Steingraf, Eugen 778. Finke, Karl 149. Wiebicke, Peter 8610. Petzold, Michaela 2211. Ihle, Klaus 2012. Gliech, Matthias 4413. Röhrborn, Thomas 4314. Barz, Siegfried 28Zusammen: 855

    c) Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Schönburg,FWSNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Dr. Jakob, Veronika 1792. Buhl, Andreas 1053. Seidel, Jürgen 574. Glotze, Hartwig 515. Dallmann, Uwe 756. Grothe, Frank-Michael 697. Schmalz, Ilka 478. Rudolph, Bernd 259. Polz, Werner 3410. Goldmann, Jutta 6Zusammen: 648

    Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach WahlvorschlägenLfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei,

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in) Stimmenzahl___________________________________________________________1. Christlich Demokratische Union

    Deutschlands, CDU 2052. Freie Demokratische Partei, FDP 8553. Freie Wählergemeinschaft Schönburg, FWS 648

    Zusammen D: 1.708

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 12 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportionalver-fahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wiefolgt festgestellt:Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der Sitze

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in)___________________________________________________________1. Christlich Demokratische Union

    Deutschlands, CDU 12. Freie Demokratische Partei, FDP 73. Freie Wählergemeinschaft Schönburg, FWS 4

    Zusammen E: 12

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union

    Deutschlands, CDU (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Brechtel, Tobias

    b) Wahlvorschlag der Freien DemokratischenPartei, FDP (7 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Schulz, Matthias2. Apelt, Peter3. Wiebicke, Peter4. Hesse, Kerstin5. Steingraf, Eugen6. Bullirsch, Lothar7. Gliech, Matthias

    c) Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Schönburg,FWS (4 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Dr. Jakob, Veronika2. Buhl, Andreas3. Dallmann, Uwe4. Grothe, Frank-Michael

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDie nächst festgestellten Bewerber/innen und ihre Reihenfolgewurden wie folgt festgestellt:a) Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union

    Deutschlands, CDUNächst festgestellte Bewerber/in:1. Garn, Henry2. Winter, Steffen3. Schnur, Gregor

    b) Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei, FDP(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:1. Röhrborn, Thomas2. Schindler, Ulf3. Barz, Siegfried4. Petzold, Michaela5. John, Georg6. Ihle, Klaus7. Finke, Karl

    c) Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Schönburg,FWS(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:1. Seidel, Jürgen2. Glotze, Hartwig3. Schmalz, Ilka4. Polz, Werner5. Rudolph, Bernd6. Goldmann, Jutta

    Nr. 12/2009 VGem. WethautalSeite 5

  • VI. Stadt Stößen

    Wahlberechtigte insgesamt (A 1 + A 2 + A 3) 884Wähler/innen insgesamt 390Ungültige Stimmzettel 13Gültige Stimmzettel 377Gültige Stimmen 1.129

    Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschlägea) Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union

    Deutschlands, CDUNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Eisenschmidt, Ralph 1182. Streipert, Frank 973. Metzner, Susanne 94Zusammen: 309

    b) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-lands, SPDNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Löschigk, Klaus 1692. Raschke, Marcus 51Zusammen: 220

    c) Wahlvorschlag der Bürgerinitiative Stößen, BISNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Özkaya, Okan 1182. Junkens, Jürgen 363. Hüttig, Erika 374. Schiech, Mario 1255. Rosin, Thomas 606. Zetler, Jörg-Dieter 827. Baumann, Dirk 448. Gotter, Reiner 299. Wallis, Ute 2510. Schulze, Mike 3411. Vogt, Mathias 10Zusammen: 600

    Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvorschlä-genLfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Stimmenzahl

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in)__________________________________________________________1. Christlich Demokratische Union

    Deutschlands, CDU 3092. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 2203. Bürgerinitiative Stößen, BIS 600

    Zusammen D: 1.129

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 12 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportionalver-fahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wiefolgt festgestellt:

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der SitzeWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    ___________________________________________________________1. Christlich Demokratische Union

    Deutschlands, CDU 32. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 23. Bürgerinitiative Stößen, BIS 7

    Zusammen E: 12

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union

    Deutschlands, CDU (3 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Eisenschmidt, Ralph2. Streipert, Frank3. Metzner, Susanne

    b) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-lands, SPD (2 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Löschigk, Klaus2. Raschke, Marcus

    c) Wahlvorschlag der Bürgerinitiative Stößen,BIS (7 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Schiech, Mario2. Özkaya, Okan3. Zetler, Jörg-Dieter4. Rosin, Thomas5. Baumann, Dirk6. Hüttig, Erika7. Junkens, Jürgen

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDie nächst festgestellten Bewerber/innen und ihre Reihenfolgewurden wie folgt festgestellt:a) Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union

    Deutschlands, CDUNächst festgestellte Bewerber/in:Keine

    b) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-lands, SPD(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:Keine

    c) Wahlvorschlag der Bürgerinitiative Stößen, BIS(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:1. Schulze, Mike2. Gotter, Reiner3. Wallis, Ute4. Vogt, Mathias

    VII. Ortschaft Kleinhelmsdorf

    Wahlberechtigte insgesamt 249Wähler/innen insgesamt 112Ungültige Stimmzettel 1Gültige Stimmzettel 111Gültige Stimmen 331

    Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschlägea) Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kleinhelmsdorf,

    WGKNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_____________________________________________________1. Trommer, Reiner 892. Hopfe, Katrin 543. Mächler, Lutz 504. Tyralla, Guido 765. Beyer, Matthias 62Zusammen: 331

    VGem. Wethautal Nr. 12/2009Seite 6

  • Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvor-schlägen

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, StimmenzahlWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    ________________________________________________________1. Wählergemeinschaft

    Kleinhelmsdorf, WGK 331Zusammen D: 331

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 4 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportional-verfahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlägewie folgt festgestellt:

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der SitzeWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    ________________________________________________________1. Wählergemeinschaft

    Kleinhelmsdorf, WGK 4Zusammen E: 4

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kleinhelmsdorf,

    WGK (4 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Trommer, Reiner2. Tyralla, Guido3. Beyer, Matthias4. Hopfe, Katrin

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDie nächst festgestellten Bewerber/innen und ihre Reihenfolgewurden wie folgt festgestellt:a) Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kleinhelmsdorf,

    WGK(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:1. Mächler, Lutz

    VIII. Ortschaft Roda

    Wahlberechtigte insgesamt 142Wähler/innen insgesamt 86Ungültige Stimmzettel 2Gültige Stimmzettel 84Gültige Stimmen 249

    Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge

    a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutsch-lands, SPDNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_____________________________________________________1. Guddas, Hans-Ulrich 342. Krumbholz, Jürgen 30Zusammen: 64

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickels-dorf, AWWNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_____________________________________________________1. Schüler, Olaf 412. Hönl, Peter 36

    Namen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_____________________________________________________3. Krebs, Wolfram 384. Rydz, Anja 165. Kösling, Heinz 156. Krug, Günter 37. Türpisch, Hans-Dieter 228. Schumann, Bernd 14Zusammen: 185

    Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvor-schlägenLfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Stimmenzahl

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in)________________________________________________________1. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 642. Alternative Wählergruppe

    Weickelsdorf, AWW 185Zusammen D: 249

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 4 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportional-verfahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlägewie folgt festgestellt:

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der SitzeWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    ________________________________________________________1. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 12. Alternative Wählergruppe

    Weickelsdorf, AWW 3Zusammen E: 4

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

    lands, SPD (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Guddas, Hans-Ulrich

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickels-dorf, AWW (3 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Schüler, Olaf2. Krebs, Wolfram3. Hönl, Peter

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDie nächst festgestellten Bewerber/innen und ihre Reihenfolgewurden wie folgt festgestellt:a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

    lands, SPDNächst festgestellte Bewerber/in:1. Krumbholz, Jürgen

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickels-dorf, AWW(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:1. Türpisch, Hans-Dieter2. Rydz, Anja3. Kösling, Heinz4. Schumann, Bernd5. Krug, Günter

    Nr. 12/2009 VGem. WethautalSeite 7

  • IX. Ortschaft Weickelsdorf

    Wahlberechtigte insgesamt 204Wähler/innen insgesamt 110Ungültige Stimmzettel 2Gültige Stimmzettel 108Gültige Stimmen 320Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge

    a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutsch-lands, SPDNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel_____________________________________________________1. Schumann, Gerd 412. Kämpfe, Georg 403. Mahler, Annegret 54. Kleyer, Lars 1Zusammen: 87

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickels-dorf, AWWNamen der Bewerber/innen Stimmenzahllaut Stimmzettel________________________________________________________1. Burdel, Erik 1062. Hädrich, Wieland 493. Buchholz, Peter 394. Drescher, Christian 225. Simon, Wolfgang 86. Tschischka, Matthias 9Zusammen: 233

    Zusammenfassung der gültigen Stimmen nach Wahlvor-schlägenLfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Stimmenzahl

    Wählergruppe, Einzelbewerber/in)___________________________________________________________1. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 872. Alternative Wählergruppe

    Weickelsdorf, AWW 233Zusammen D: 320

    Verteilung der Sitze auf die WahlvorschlägeEs waren im Wahlgebiet 4 Sitze zu verteilen.Nach den als Anlage beigefügten Berechnungen (Proportional-verfahren) wurde die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschlägewie folgt festgestellt:

    Lfd. Nr. Wahlvorschlag (Partei, Zahl der SitzeWählergruppe, Einzelbewerber/in)

    ___________________________________________________________1. Sozialdemokratische Partei

    Deutschlands, SPD 12. Alternative Wählergruppe

    Weickelsdorf, AWW 3Zusammen E: 4

    Wahlvorschlagsverbindungen lagen nicht vor.

    Verteilung der Sitze auf die Bewerber/innenDie auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze stehen folgendenBewerbern/innen zu:a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

    lands, SPD (1 Sitz)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Schumann, Gerd

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickels-dorf, AWW (3 Sitze)(Partei/Wählergruppe/Einzelbewerber/in)Gewählte Bewerber/innen:1. Burdel, Erik2. Hädrich, Wieland3. Buchholz, Peter

    Nächst festgestellte Bewerber/innenDie nächst festgestellten Bewerber/innen und ihre Reihenfolgewurden wie folgt festgestellt:a) Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

    lands, SPDNächst festgestellte Bewerber/in:1. Kämpfe, Georg2. Mahler, Annegret3. Kleyer, Lars

    b) Wahlvorschlag der Alternativen Wählergruppe Weickels-dorf, AWW(Partei/Wählergruppe)Nächst festgestellte Bewerber/in:1. Drescher, Christian2. Tschischka, Matthias3. Simon, Wolfgang

    WahleinspruchGemäß § 50 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt(KWG LSA) kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jederBewerber und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowiedie für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehördegegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben.Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigenGemeindewahlleiter, über die Verwaltungsgemeinschaft Wethau-tal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, binnen 2 Wochen nachBekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlicheinzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruchdes Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten.

    Osterfeld, den 09.06.2009

    gez. Wolfram KöslingGemeindewahlleiter

    Verwaltungsgemeinschaft Wethautal(zukünftige Verbandsgemeinde Wethautal)

    Wahlbekanntmachung

    Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleitersund seiner Stellvertreterin für die Kommunalwahlen am27.09.2009 öffentlich bekannt gegeben.

    Gemeindewahlleiter: Herr Wolfram Kösling

    Stellvertreterin: Frau Manuela Hüttig

    Anschrift: Gemeindewahlleiter für die zukünftige Ver-bandsgemeinde Wethautalc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld

    gez. SeidelVorsitzender der Wahlkommission

    VGem. Wethautal Nr. 12/2009Seite 8

  • Aufforderung an alle Parteienund Wählergruppen

    Für die Kommunalwahlen am 27.09.2009 in der Verwaltungsge-meinschaft Wethautal (zukünftige Verbandsgemeinde Wethautal)sind in den Gemeinden:- Meineweh, Unterkaka, Pretzsch (zukünftige Mitgliedsgemeinde

    Anhalt Süd),- Görschen, Löbitz, Mertendorf, Utenbach (zukünftige Mit-

    gliedsgemeinde Mertendorf),- Gieckau, Wethau (zukünftige Mitgliedsgemeinde Wethau),- Abtlöbnitz, Casekirchen, Leislau, Molau (zukünftige Mit-

    gliedsgemeinde Molauer Land),- Stadt Osterfeld, Goldschau, Heidegrund, Waldau (zukünftige

    Mitgliedsgemeinde Stadt Osterfeld),- Stadt Stößen und Schönburg

    Wahlausschüsse und Wahlvorstände zu bilden.Gemäß §§ 4, 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit alle in den genannten Gemeinden vertretenen Parteienund Wählergruppen aufgefordert, bis zum 17.07.2009 Wahlbe-rechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschla-gen, die gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das LandSachsen-Anhalt (KWG LSA), in der derzeit gültigen Fassung,ehrenamtlich tätig sind. Die Berufung der Beisitzer und Stellver-treter erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Frist durch den Gemein-dewahlleiter. Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglie-der der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ent-sprechend § 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Ver-trauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht inne-haben. Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausschei-den aus dem Wahlehrenamt richten sich nach § 13 Abs. 3 KWGLSA. Gleichzeitig werden alle Wahlberechtigten aufgerufen, sichaktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am27.09.2009 zu beteiligen. Die Meldung der Beisitzer für die Wahl-ausschüsse sowie die Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in denWahlvorständen sind zu richten an:Gemeindewahlleiter für die zukünftigeVerbandsgemeinde Wethautalc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld.gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Bekanntmachung des Wahlleiters derVerwaltungsgemeinschaft Wethautal

    (zukünftige Verbandsgemeinde Wethautal) gemäߧ§ 6 (1) und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land

    Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

    1. Bekanntmachung der WahlGemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde inSachsen-Anhalt (VerbGemG LSA) wurde durch die Kommunal-aufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mit Schreiben vom02. Juni 2009 der Wahltag für die Wahl des Verbandsgemeinde-rates auf Sonntag, den 27. September 2009 in der Zeit von8 bis 18 Uhr bestimmt.2. WahlbereicheDas Wahlgebiet der künftigen Verbandsgemeinde Wethautal wurdegemäß § 7 Abs. 2 KWG LSA in 3 Wahlbereiche eingeteilt.Wahlbereich I:bisherige Gemeinden Goldschau, Heidegrund, Meineweh, StadtOsterfeld, Pretzsch, Unterkaka und WaldauWahlbereich II:bisherige Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Görschen, Leis-lau, Löbitz, Mertendorf, Molau, Utenbach

    Wahlbereich III:bisherige Gemeinden Gieckau, Schönburg, Stadt Stößen undWethau.3. Wahlen zum Verbandsgemeinderat3.1. Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates:Die Zahl der am 27. September 2009 zu wählenden ehrenamt-lichen Mitglieder des Verbandsgemeinderates richtet sich nach§ 6 Abs. 3 VerbGemG LSA i. V. m. § 149 der Gemeindeordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993(GVBl. LSA S. 568) in der derzeit gültigen Fassung.Sie beträgt für die Verbandsgemeinde Wethautal 20.Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrereBewerber enthalten. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlagzu benennenden Bewerber beträgt gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA:in der Verbandsgemeinde Wethautal für die Wahlbereiche:Wahlbereich I 10bisherige Gemeinden Goldschau, Heidegrund, Meineweh,Stadt Osterfeld, Pretzsch, Unterkaka und WaldauWahlbereich II 10bisherige Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Görschen,Leislau, Löbitz, Mertendorf, Molau, UtenbachWahlbereich III 10bisherige Gemeinden Gieckau, Schönburg,Stadt Stößen und Wethau.Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Ein-zelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewer-bers enthalten.3.2. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag fürdie Wahl zum Verbandsgemeinderat von mindestens ein vomHundert der am Wahltage Wahlberechtigten des Wahlbereichespersönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.Für die Verbandsgemeinde Wethautal sind für die Wahlbereiche:Wahlbereich I 34bisherige Gemeinden Goldschau, Heidegrund, Meineweh,Stadt Osterfeld, Pretzsch, Unterkaka und WaldauWahlbereich II 26bisherige Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Görschen,Leislau, Löbitz, Mertendorf, Molau, UtenbachWahlbereich III 27bisherige Gemeinden Gieckau, Schönburg,Stadt Stößen und WethauUnterstützungsunterschriften erforderlich.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Form-blättern nach Anlage 6 der Kommunalwahlordnung für das LandSachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSAS. 338) in der derzeit gültigen Fassung zu erbringen.Die Formblätter nach Anlage 6 müssen beim Gemeindewahllei-ter angefordert oder abgeholt werden.Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigtwerden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachungund dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind.Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeich-nen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seineUnterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.3.3. Unterstützungsunterschriften der ParteienBei folgenden Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unter-schriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für dasWahlgebiet zuständigen Parteiorgans:- Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU- DIE LINKE DIE LINKE- Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD- Freie Demokratische Partei FDP- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE.4. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen4.1. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahl-

    vorschläge für die Wahl zum Verbandsgemeinderat derkünftigen Verbandsgemeinde Wethautal am 27. Septem-

    Nr. 12/2009 VGem. WethautalSeite 9

  • ber 2009 möglichst frühzeitig beim Gemeindewahlleiter,Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, einzureichen.Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2 KWG LSAam Montag, dem 03. August 2009, 18.00 Uhr.

    4.2. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Arti-kels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlbe-rechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Ein-zelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahl-vorschläge können für das Wahlgebiet miteinander ver-bunden werden. Entsprechende Erklärungen der Partei-en, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zumAblauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge demGemeindewahlleiter gegenüber schriftlich und überein-stimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahl-gebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsbe-rechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbernunterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

    4.3. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvor-schläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge derBewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvor-schlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Dasgleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers,die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unter-schriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSAkönnen nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden.

    5. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EUGemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus ande-ren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deut-sche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder denRechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit siebesitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolgeRichterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter verloren haben.6. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlägesowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlagnach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.Bei Rückfragen kann Auskunft beim Wahlamt der Verwaltungsge-meinschaft Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld (Tele-fon: 03 44 22/4 14 24 oder 03 44 22/4 14 39) eingeholt werden.Osterfeld, 10. Juni 2009gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Stadt Osterfeld, Gemeinden Goldschau,Heidegrund, Waldau (zukünftige Mitglieds-

    gemeinde Stadt Osterfeld)

    Wahlbekanntmachung

    Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleitersund seiner Stellvertreterin für die Kommunalwahlen am27.09.2009 öffentlich bekannt gegeben.Gemeindewahlleiter: Herr Wolfram KöslingStellvertreterin: Frau Manuela HüttigAnschrift: Gemeindewahlleiter für die zukünftige Mit-

    gliedsgemeinde Stadt Osterfeldc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld

    gez. SeidelVorsitzender der Wahlkommission

    Aufforderung an alle Parteienund Wählergruppen

    Für die Kommunalwahlen am 27.09.2009 sind in der Stadt Oster-feld sowie den Gemeinden Goldschau, Heidegrund und Waldau(zukünftige Mitgliedsgemeinde Stadt Osterfeld) Wahlausschüsseund Wahlvorstände zu bilden.Gemäß §§ 4, 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit alle in den genannten Gemeinden vertretenen Parteienund Wählergruppen aufgefordert, bis zum 17.07.2009 Wahlbe-rechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschla-gen, die gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das LandSachsen-Anhalt (KWG LSA), in der derzeit gültigen Fassung,ehrenamtlich tätig sind.Die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter erfolgt unmittelbarnach Ablauf der Frist durch den Gemeindewahlleiter.Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahl-vorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Entsprechend§ 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauens-personen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden ausdem Wahlehrenamt richten sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA.Gleichzeitig werden alle Wahlberechtigten aufgerufen, sich aktivan der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am 27.09.2009zu beteiligen.Die Meldung der Beisitzer für die Wahlausschüsse sowie dieBereitschaftserklärung zur Mitarbeit in den Wahlvorständen sindzu richten an:Gemeindewahlleiter für die zukünftigeMitgliedsgemeinde Stadt Osterfeldc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld.gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Bekanntmachung des Wahlleiters

    für die Stadt Osterfeld sowie die GemeindenGoldschau, Heidegrund und Waldau (zukünftige

    Mitgliedsgemeinde Stadt Osterfeld) gemäß §§ 6 (1)und 15 Kommunalwahlgesetz für das

    Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

    1. Bekanntmachung der WahlGemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde inSachsen-Anhalt (VerbGemG LSA) i.V.m. § 46 Abs. 1 Kommunal-wahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wurde durchdie Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mit Schrei-ben vom 02. Juni 2009 der Wahltag für die Wahl des Gemeinde-rates auf Sonntag, den 27. September 2009 in der Zeit von8 bis 18 Uhr bestimmt.2. WahlbereicheDas Wahlgebiet der künftigen Stadt Osterfeld wurde gemäß § 61KWG LSA in 2 Wahlbereiche eingeteilt.Wahlbereich Ibisherige Stadt OsterfeldWahlbereich IIbisherige Gemeinden Goldschau, Heidegrund und Waldau.3. Wahlen zum Gemeinderat3.1. Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates:Die Zahl der am 27. September 2009 zu wählenden ehrenamt-lichen Mitglieder des Gemeinderates richtet sich nach § 36Abs. 3 i. V. m. § 149 der Gemeindeordnung für das Land Sach-sen Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) inder derzeit gültigen Fassung.Sie beträgt für die Mitgliedsgemeinde Stadt Osterfeld 14.

    VGem. Wethautal Nr. 12/2009Seite 10

  • Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrereBewerber enthalten. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlagzu benennenden Bewerber beträgt gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA:in der Mitgliedsgemeinde Stadt Osterfeld für die Wahlbereiche:Wahlbereich I 10bisherige Stadt OsterfeldWahlbereich II 10bisherige Gemeinden Goldschau, Heidegrund und Waldau.Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Ein-zelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewer-bers enthalten.3.2. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag fürdie Wahl zum Gemeinderat von mindestens ein von Hundert deram Wahltage Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlichund handschriftlich unterzeichnet sein.Für die Mitgliedsgemeinde Stadt Osterfeld sind für die Wahlbe-reicheWahlbereich I 11bisherige Stadt OsterfeldWahlbereich II 12bisherige Gemeinden Goldschau, Heidegrund und WaldauUnterstützungsunterschriften erforderlich.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Form-blättern nach Anlage 6 der Kommunalwahlordnung für das LandSachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSAS. 338) in der derzeit gültigen Fassung zu erbringen.Die Formblätter nach Anlage 6 müssen beim Gemeindewahllei-ter angefordert oder abgeholt werden.Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigtwerden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachungund dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind.Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeich-nen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seineUnterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.3.3. Unterstützungsunterschriften der ParteienBei folgenden Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unter-schriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für dasWahlgebiet zuständigen Parteiorgans:- Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU- DIE LINKE DIE LINKE- Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD- Freie Demokratische Partei FDP- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE.3.4. Unterstützungsunterschriften der WählergruppenBei folgenden Wählergruppen, die die Voraussetzung des § 21Abs. 10 Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle derUnterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift desVertretungsberechtigten der Wählergruppe:Mitgliedsgemeinde Stadt Osterfeld:- Bürgerinitiative Osterfeld BIO- Wählervereinigung Osterfeld WVO.3.1.5. Unterstützungsunterschriften der EinzelbewerberBei einem Einzelbewerber, der am Tage der Bestimmung desWahltages dem Gemeinderat des jeweiligen Wahlgebietes ange-hört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzel-wahlvorschlages erhalten hat, tritt an die Stelle der Unterschrif-ten nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die eigene Unterschrift. Das trifftfür keinen Einzelwahlvorschlag zu.4. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen4.1. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahl-

    vorschläge für die Wahl zum Gemeinderat der künftigenMitgliedsgemeinden Stadt Osterfeld (bisherige Stadt Oster-feld und die Gemeinden Goldschau, Heidegrund und Wal-dau), am 27. September 2009 möglichst frühzeitig beimGemeindewahlleiter, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld,einzureichen. Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2KWG LSA am Montag, dem 03. August 2009, 18.00 Uhr.

    4.2. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Arti-kels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlbe-rechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Ein-zelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahl-vorschläge können für das Wahlgebiet miteinander ver-bunden werden. Entsprechende Erklärungen der Partei-en, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zumAblauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge demGemeindewahlleiter gegenüber schriftlich und überein-stimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahl-gebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsbe-rechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbernunterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

    4.3. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvor-schläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge derBewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvor-schlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Dasgleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers,die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unter-schriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSAkönnen nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden.

    5. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EUGemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus ande-ren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deut-sche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder denRechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit siebesitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolgeRichterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter verloren haben.6. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlägesowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21KWG LSA i.V.m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlagnach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.Bei Rückfragen kann Auskunft beim Wahlamt der Verwaltungs-gemeinschaft Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld(Telefon: 03 44 22/4 14 24 oder 03 44 22/4 14 39) eingeholt wer-den.Osterfeld, den 09. Juni 2009gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Gemeinden Meineweh, Unterkaka, Pretzsch(zukünftige Mitgliedsgemeinde Anhalt Süd)

    Wahlbekanntmachung

    Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleitersund seiner Stellvertreterin für die Kommunalwahlen am27.09.2009 öffentlich bekannt gegeben.

    Gemeindewahlleiter: Herr Wolfram Kösling

    Stellvertreterin: Frau Manuela Hüttig

    Anschrift: Gemeindewahlleiter für die zukünftige Mit-gliedsgemeinde Anhalt Südc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld

    gez. ReichelVorsitzender der Wahlkommission

    Nr. 12/2009 VGem. WethautalSeite 11

  • Aufforderung an alle Parteienund Wählergruppen

    Für die Kommunalwahlen am 27.09.2009 sind in den GemeindenMeineweh, Unterkaka und Pretzsch (zukünftige MitgliedsgemeindeAnhalt Süd) Wahlausschüsse und Wahlvorstände zu bilden.Gemäß §§ 4, 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit alle in den genannten Gemeinden vertretenen Parteienund Wählergruppen aufgefordert, bis zum 17.07.2009 Wahlbe-rechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschla-gen, die gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das LandSachsen-Anhalt (KWG LSA), in der derzeit gültigen Fassung,ehrenamtlich tätig sind.Die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter erfolgt unmittelbarnach Ablauf der Frist durch den Gemeindewahlleiter.Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahl-vorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Entsprechend§ 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauens-personen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden ausdem Wahlehrenamt richten sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA.Gleichzeitig werden alle Wahlberechtigten aufgerufen, sich aktivan der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am 27.09.2009zu beteiligen.Die Meldung der Beisitzer für die Wahlausschüsse sowie dieBereitschaftserklärung zur Mitarbeit in den Wahlvorständen sindzu richten an:Gemeindewahlleiter für die zukünftigeMitgliedsgemeinde Anhalt Südc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld.gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Bekanntmachung des Wahlleiters

    der Gemeinden Meineweh, Unterkaka, Pretzsch(zukünftige Mitgliedsgemeinde Anhalt Süd) gemäߧ§ 6 (1) und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land

    Sachsen-Anhalt (KWG LSA):

    1. Bekanntmachung der WahlGemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde inSachsen-Anhalt (VerbGemG LSA) i. V. m. § 46 Abs. 1 Kommu-nalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wurdedurch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mitSchreiben vom 02. Juni 2009 der Wahltag für die Wahl desGemeinderates auf Sonntag, den 27. September 2009 in derZeit von 8 bis 18 Uhr bestimmt.2. WahlbereicheDie Mitgliedsgemeinde Anhalt Süd (bisherige Gemeinden Mei-neweh, Pretzsch und Unterkaka) bildet einen Wahlbereich.3. Wahlen zum Gemeinderat3.1. Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates:Die Zahl der am 27. September 2009 zu wählenden ehrenamt-lichen Mitglieder des Gemeinderates richtet sich nach § 36Abs. 3 i. V. m. § 149 der Gemeindeordnung für das Land Sach-sen Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) inder derzeit gültigen FassungSie beträgt für die Mitgliedsgemeinde Anhalt Süd 12.Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrereBewerber enthalten. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlagzu benennenden Bewerber beträgt gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA:in der Mitgliedsgemeinde Anhalt Süd 17.Gemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Ein-zelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewer-bers enthalten.

    3.2. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag fürdie Wahl zum Gemeinderat von mindestens ein von Hundert deram Wahltage Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlichund handschriftlich unterzeichnet sein. Für dieMitgliedsgemeinde Anhalt Süd sind 9Unterstützungsunterschriften erforderlich.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Form-blättern nach Anlage 6 der Kommunalwahlordnung für das LandSachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSAS. 338) in der derzeit gültigen Fassung zu erbringen.Die Formblätter nach Anlage 6 müssen beim Gemeindewahllei-ter angefordert oder abgeholt werden.Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigtwerden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachungund dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind.Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeich-nen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seineUnterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.3.3. Unterstützungsunterschriften der ParteienBei folgenden Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unter-schriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für dasWahlgebiet zuständigen Parteiorgans:- Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU- DIE LINKE DIE LINKE- Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD- Freie Demokratische Partei FDP- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE.3.4. Unterstützungsunterschriften der WählergruppenBei folgenden Wählergruppen, die die Voraussetzung des § 21Abs. 10 Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle derUnterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift desVertretungsberechtigten der Wählergruppe:Mitgliedsgemeinde Anhalt Süd- Wählergemeinschaft Feuerwehr-Kultur-Sport

    Meineweh WGFK- Für ein starkes unabhängiges Pretzsch- Für den Fortschritt in unserer Gemeinde Pretzsch- Unabhängige Wählergemeinschaft Unterkaka UWU- Feuerwehrverein Schleinitz Oberkaka -

    Oberkaka e. V. FSO e. V.- Unabhängige Wählergemeinschaft Schleinitz UWS.3.1.5. Unterstützungsunterschriften der EinzelbewerberBei einem Einzelbewerber, der am Tage der Bestimmung desWahltages dem Gemeinderat des jeweiligen Wahlgebietes ange-hört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzel-wahlvorschlages erhalten hat, tritt an die Stelle der Unterschrif-ten nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die eigene Unterschrift4. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen4.1. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahl-

    vorschläge für die Wahl zum Gemeinderat der künftigenMitgliedsgemeinden Anhalt Süd (bisherige GemeindenMeineweh, Pretzsch und Unterkaka), am 27. September2009 möglichst frühzeitig beim Gemeindewahlleiter, Cor-seburger Weg 11, 06721 Osterfeld, einzureichen.Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2 KWG LSAam Montag, dem 03. August 2009, 18.00 Uhr.

    4.2. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Arti-kels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlbe-rechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Ein-zelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahl-vorschläge können für das Wahlgebiet miteinander ver-bunden werden. Entsprechende Erklärungen der Partei-en, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zumAblauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge demGemeindewahlleiter gegenüber schriftlich und überein-stimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahl-gebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsbe-

    VGem. Wethautal Nr. 12/2009Seite 12

  • rechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbernunterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

    4.3. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvor-schläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge derBewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvor-schlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Dasgleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers,die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unter-schriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSAkönnen nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden.

    5. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EUGemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus ande-ren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deut-sche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder denRechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit siebesitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolgeRichterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter verloren haben.6. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlägesowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlagnach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.Bei Rückfragen kann Auskunft beim Wahlamt der Verwaltungsge-meinschaft Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld (Tele-fon: 03 44 22/4 14 24 oder 03 44 22/ 4 14 39) eingeholt werden.Osterfeld, den 09. Juni 2009gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Gemeinden Görschen, Löbitz, Mertendorf,Utenbach (zukünftige Mitgliedsgemeinde

    Mertendorf)

    Wahlbekanntmachung

    Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleitersund seiner Stellvertreterin für die Kommunalwahlen am27.09.2009 öffentlich bekannt gegeben.

    Gemeindewahlleiter: Herr Wolfram Kösling

    Stellvertreterin: Frau Manuela Hüttig

    Anschrift: Gemeindewahlleiter für die zukünftige Mit-gliedsgemeinde Mertendorfc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld

    gez. DuderstedtVorsitzender der Wahlkommission

    Aufforderung an alle Parteienund Wählergruppen

    Für die Kommunalwahlen am 27.09.2009 sind in den GemeindenGörschen, Löbitz, Mertendorf und Utenbach (zukünftige Mit-gliedsgemeinde Mertendorf) Wahlausschüsse und Wahlvorstän-de zu bilden.Gemäß §§ 4, 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit alle in den genannten Gemeinden vertretenen Parteien

    und Wählergruppen aufgefordert, bis zum 17.07.2009 Wahlbe-rechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschla-gen, die gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das LandSachsen-Anhalt (KWG LSA), in der derzeit gültigen Fassung,ehrenamtlich tätig sind.Die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter erfolgt unmittelbarnach Ablauf der Frist durch den Gemeindewahlleiter.Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahl-vorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Entsprechend§ 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauens-personen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden ausdem Wahlehrenamt richten sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA.Gleichzeitig werden alle Wahlberechtigten aufgerufen, sich aktivan der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am 27.09.2009zu beteiligen.Die Meldung der Beisitzer für die Wahlausschüsse sowie dieBereitschaftserklärung zur Mitarbeit in den Wahlvorständen sindzu richten an:Gemeindewahlleiter für die zukünftigeMitgliedsgemeinde Mertendorfc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld.gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Bekanntmachung des Wahlleiters

    der Gemeinden Görschen, Löbitz, Mertendorf,Utenbach (zukünftige Mitgliedsgemeinde Mertendorf)gemäß §§ 6 (1) und 15 Kommunalwahlgesetz für das

    Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

    1. Bekanntmachung der WahlGemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde inSachsen-Anhalt (VerbGemG LSA) i. V. m. § 46 Abs. 1 Kommu-nalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wurdedurch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mitSchreiben vom 02. Juni 2009 der Wahltag für die Wahl desGemeinderates auf Sonntag, den 27. September 2009 in derZeit von 8 bis 18 Uhr bestimmt.2. WahlbereicheDas Wahlgebiet der künftigen Gemeinde Mertendorf wurde gemäߧ 61 KWG LSA in 3 Wahlbereiche eingeteilt.Wahlbereich Ibisherige Gemeinde GörschenWahlbereich IIbisherige Gemeinde MertendorfWahlbereich IIIbisherige Gemeinden Löbitz und Utenbach3. Wahlen zum Gemeinderat3.1. Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates:Die Zahl der am 27. September 2009 zu wählenden ehrenamt-lichen Mitglieder des Gemeinderates richtet sich nach § 36Abs. 3 i. V. m. § 149 der Gemeindeordnung für das Land Sach-sen Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) inder derzeit gültigen FassungSie beträgt für die Mitgliedsgemeinde Mertendorf 12.Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrereBewerber enthalten. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlagzu benennenden Bewerber beträgt gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA:in der künftigen Mitgliedsgemeinde Mertendorf für die Wahlbe-reiche:Wahlbereich I 7bisherige Gemeinde GörschenWahlbereich II 7bisherige Gemeinde Mertendorf

    Nr. 12/2009 VGem. WethautalSeite 13

  • Wahlbereich III 7bisherige Gemeinden Löbitz und UtenbachGemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Ein-zelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewer-bers enthalten.3.2. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag fürdie Wahl zum Gemeinderat von mindestens ein von Hundert deram Wahltage Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich undhandschriftlich unterzeichnet sein.Für die Mitgliedsgemeinde Mertendorf sind für die Wahlbereiche:Wahlbereich I 4bisherige Gemeinde GörschenWahlbereich II 6bisherige Gemeinde MertendorfWahlbereich III 5bisherige Gemeinden Löbitz und UtenbachUnterstützungsunterschriften erforderlich.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Form-blättern nach Anlage 6 der Kommunalwahlordnung für das LandSachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSAS. 338) in der derzeit gültigen Fassung zu erbringen.Die Formblätter nach Anlage 6 müssen beim Gemeindewahlleiterangefordert oder abgeholt werden.Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigtwerden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung unddem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind.Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeich-nen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seineUnterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.3.3. Unterstützungsunterschriften der ParteienBei folgenden Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unter-schriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für dasWahlgebiet zuständigen Parteiorgans:- Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU- DIE LINKE DIE LINKE- Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD- Freie Demokratische Partei FDP- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE.3.4. Unterstützungsunterschriften der WählergruppenBei folgenden Wählergruppen, die die Voraussetzung des § 21Abs. 10 Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle derUnterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des Ver-tretungsberechtigten der Wählergruppe:Mitgliedsgemeinde Mertendorf:- Einigkeit Görschen- Für das blühende Mertendorf- Neue Liste Mertendorf NLM- Wählergemeinschaft Gemeinde Löbitz3.1.5. Unterstützungsunterschriften der EinzelbewerberBei einem Einzelbewerber, der am Tage der Bestimmung des Wahl-tages dem Gemeinderat des jeweiligen Wahlgebietes angehört undseinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvor-schlages erhalten hat, tritt an die Stelle der Unterschriften nach§ 21 Abs. 9 KWG LSA die eigene Unterschrift. Das trifft für folgendeEinzelwahlvorschläge zu:- Einzelbewerber Marx, Bernd- Einzelbewerberin Doller, Heike- Einzelbewerber Bock, Dietmar- Einzelbewerber Göthe, Wolfgang- Einzelbewerberin Harnisch, Kerstin- Einzelbewerberin Böhme, Simone- Einzelbewerber Buchner, Eckhard.4. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen4.1. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahl-

    vorschläge für die Wahl zum Gemeinderat der künftigenMitgliedsgemeinden Mertendorf (bisherige Gemeinden Gör-schen, Löbitz, Mertendorf und Utenbach), am 27. Septem-ber 2009 möglichst frühzeitig beim Gemeindewahlleiter,Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, einzureichen.

    Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2 KWG LSAam Montag, dem 03. August 2009, 18.00 Uhr.

    4.2. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtig-ten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbe-werbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvor-schläge können für das Wahlgebiet miteinander verbundenwerden. Entsprechende Erklärungen der Parteien, Wähler-gruppen oder Einzelbewerber sind bis zum Ablauf der Fristzur Einreichung der Wahlvorschläge dem Gemeindewahl-leiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzuge-ben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigenParteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppen oder den Einzelbewerbern unterzeichnet sein(§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

    4.3. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschlägekönnen Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerbersowie Mängel in Erklärungen über Wahlvorschlagsverbin-dungen nicht mehr beseitigt werden. Das gleiche gilt fürMängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel andessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach§ 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSA können nachFristablauf nicht mehr beigebracht werden.

    5. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EUGemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus ande-ren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deut-sche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Siesind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechts-vorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen,vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchsdie Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämterverloren haben.6. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowiedie Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21 KWGLSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nachdem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.Bei Rückfragen kann Auskunft beim Wahlamt der Verwaltungsge-meinschaft Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld (Telefon:03 44 22/4 14 24 oder 03 44 22 4 14 39) eingeholt werden.Osterfeld, den 09. Juni 2009gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen,Leislau, Molau (zukünftige Mitglieds-

    gemeinde Molauer Land)

    Wahlbekanntmachung

    Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleitersund seiner Stellvertreterin für die Kommunalwahlen am27.09.2009 öffentlich bekannt gegeben.

    Gemeindewahlleiter: Herr Wolfram KöslingStellvertreterin: Frau Manuela Hüttig

    Anschrift: Gemeindewahlleiter für die zukünftige Mit-gliedsgemeinde Molauer Landc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld

    gez. HuthVorsitzende der Wahlkommission

    VGem. Wethautal Nr. 12/2009Seite 14

  • Aufforderung an alle Parteienund Wählergruppen

    Für die Kommunalwahlen am 27.09.2009 sind in den GemeindenAbtlöbnitz, Casekirchen, Leislau und Molau (zukünftige Mit-gliedsgemeinde Molauer Land) Wahlausschüsse und Wahlvor-stände zu bilden.Gemäß §§ 4, 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit alle in den genannten Gemeinden vertretenen Parteienund Wählergruppen aufgefordert, bis zum 17.07.2009 Wahlbe-rechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschla-gen, die gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das LandSachsen-Anhalt (KWG LSA), in der derzeit gültigen Fassung,ehrenamtlich tätig sind.Die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter erfolgt unmittelbarnach Ablauf der Frist durch den Gemeindewahlleiter.Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahl-vorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Entsprechend§ 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauens-personen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden ausdem Wahlehrenamt richten sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA.Gleichzeitig werden alle Wahlberechtigten aufgerufen, sich aktivan der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am 27.09.2009zu beteiligen. Die Meldung der Beisitzer für die Wahlausschüssesowie die Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in den Wahlvor-ständen sind zu richten an:Gemeindewahlleiter für die zukünftigeMitgliedsgemeinde Molauer Landc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld.gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Bekanntmachung des Wahlleiters

    der Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Leislau,Molau (zukünftige Mitgliedsgemeinde Molauer Land)gemäß §§ 6 (1) und 15 Kommunalwahlgesetz für das

    Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA):

    1. Bekanntmachung der WahlGemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde inSachsen-Anhalt (VerbGemG LSA) i. V. m. § 46 Abs. 1 Kommu-nalwahlgesetz für das Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) wurdedurch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mitSchreiben vom 02. Juni 2009 der Wahltag für die Wahl desGemeinderates auf Sonntag, den 27. September 2009 in derZeit von 8 bis 18 Uhr bestimmt.2. WahlbereicheDas Wahlgebiet der künftigen Gemeinde Molauer Land wurdegemäß § 61 KWG LSA in 5 Wahlbereiche eingeteilt.Wahlbereich Ibisherige Gemeinde AbtlöbnitzWahlbereich IIbisherige Gemeinde CasekirchenWahlbereich IIIbisherige Gemeinde LeislauWahlbereich IVMolau (Orte Molau und Aue)Wahlbereich VSieglitz.3. Wahlen zum Gemeinderat3.1. Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates:Die Zahl der am 27. September 2009 zu wählenden ehrenamtlichenMitglieder des Gemeinderates richtet sich nach § 36 Abs. 3 i. V. m.

    § 149 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GOLSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit gül-tigen Fassung.Sie beträgt für die Mitgliedsgemeinde Molauer Land 12.Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrereBewerber enthalten. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlagzu benennenden Bewerber beträgt gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA:in der Mitgliedsgemeinde Molauer Land für die WahlbereicheWahlbereich I 6bisherige Gemeinde AbtlöbnitzWahlbereich II 6bisherige Gemeinde CasekirchenWahlbereich III 6bisherige Gemeinde LeislauWahlbereich IV 6Molau (Orte Molau und Aue)Wahlbereich V 6SieglitzGemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Ein-zelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewer-bers enthalten.3.2. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag fürdie Wahl zum Gemeinderat von mindestens ein von Hundert deram Wahltage Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlichund handschriftlich unterzeichnet sein. Für dieMitgliedsgemeinde Molauer Land sind für die Wahlbereiche:Wahlbereich I 1bisherige Gemeinde AbtlöbnitzWahlbereich II 2bisherige Gemeinde CasekirchenWahlbereich III 2bisherige Gemeinde LeislauWahlbereich IV 2Molau (Orte Molau und Aue)Wahlbereich V 1SieglitzUnterstützungsunterschriften erforderlich.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Form-blättern nach Anlage 6 der Kommunalwahlordnung für das LandSachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSAS. 338) in der derzeit gültigen Fassung zu erbringen.Die Formblätter nach Anlage 6 müssen beim Gemeindewahllei-ter angefordert oder abgeholt werden.Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigtwerden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachungund dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind.Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeich-nen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seineUnterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.3.3. Unterstützungsunterschriften der ParteienBei folgenden Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unter-schriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für dasWahlgebiet zuständigen Parteiorgans:- Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU- DIE LINKE DIE LINKE- Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD- Freie Demokratische Partei FDP- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE.3.4. Unterstützungsunterschriften der WählergruppenBei folgenden Wählergruppen, die die Voraussetzung des § 21Abs. 10 Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle derUnterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift desVertretungsberechtigten der Wählergruppe:Mitgliedsgemeinde Molauer Land:- Wählervereinigung Abtlöbnitz FWA- Freie Wählergruppe - Unser Dorf -

    Gemeinde Casekirchen Unser Dorf

    Nr. 12/2009 VGem. WethautalSeite 15

  • - Bürgerliche Liste Aufschwung Dorf Seidewitz- Wählergemeinschaft Leislau WGL- Molau-Aue-Sieglitz- Freie Wähler Liste - Jugend, Sport und Freizeit - Gemeinde

    Molau.3.1.5. Unterstützungsunterschriften der EinzelbewerberBei einem Einzelbewerber, der am Tage der Bestimmung desWahltages dem Gemeinderat des jeweiligen Wahlgebietes ange-hört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzel-wahlvorschlages erhalten hat, tritt an die Stelle der Unterschrif-ten nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die eigene Unterschrift. Das trifftfür folgende Einzelwahlvorschläge zu:- Einzelbewerber Seidel, Andreas.4. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen4.1. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahl-

    vorschläge für die Wahl zum Gemeinderat der künftigenMitgliedsgemeinden Molauer Land (bisherige GemeindenAbtlöbnitz, Casekirchen, Leislau und Molau), am 27. Sep-tember 2009 möglichst frühzeitig beim Gemeindewahl-leiter, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, einzureichen.Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2 KWG LSAam Montag, dem 03. August 2009, 18.00 Uhr.

    4.2. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Arti-kels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlbe-rechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Ein-zelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahl-vorschläge können für das Wahlgebiet miteinander ver-bunden werden. Entsprechende Erklärungen der Partei-en, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zumAblauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge demGemeindewahlleiter gegenüber schriftlich und überein-stimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahl-gebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsbe-rechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbernunterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

    4.3. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvor-schläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge derBewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvor-schlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Dasgleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers,die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unter-schriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSAkönnen nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden.

    5. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EUGemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus ande-ren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deut-sche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder denRechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit siebesitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolgeRichterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter verloren haben.6. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlägesowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21KWG LSA i. V. m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlagnach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen. Bei Rück-fragen kann Auskunft beim Wahlamt der Verwaltungsgemein-schaft Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld (Telefon:034422 41424 oder 034422 41439) eingeholt werden.Osterfeld, den 09. Juni 2009gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Gemeinden Gieckau, Wethau (zukünftigeMitgliedsgemeinde Wethau)

    Wahlbekanntmachung

    Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleitersund seiner Stellvertreterin für die Kommunalwahlen am27.09.2009 öffentlich bekannt gegeben.Gemeindewahlleiter: Herr Wolfram KöslingStellvertreterin: Frau Manuela Hüttig

    Anschrift: Gemeindewahlleiter für die zukünftige Mit-gliedsgemeinde Wethauc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld

    gez. HubertVorsitzender der Wahlkommission

    Aufforderung an alle Parteienund Wählergruppen

    Für die Kommunalwahlen am 27.09.2009 sind in den GemeindenGieckau und Wethau (zukünftige Mitgliedsgemeinde Wethau)Wahlausschüsse und Wahlvorstände zu bilden.Gemäß §§ 4, 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sach-sen-Anhalt (KWO LSA), in der derzeit gültigen Fassung, werdenhiermit alle in den genannten Gemeinden vertretenen Parteienund Wählergruppen aufgefordert, bis zum 17.07.2009 Wahlbe-rechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschla-gen, die gemäß § 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das LandSachsen-Anhalt (KWG LSA), in der derzeit gültigen Fassung,ehrenamtlich tätig sind.Die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter erfolgt unmittelbarnach Ablauf der Frist durch den Gemeindewahlleiter.Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahl-vorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Entsprechend§ 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauens-personen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden ausdem Wahlehrenamt richten sich nach § 13 Abs. 3 KWG LSA.Gleichzeitig werden alle Wahlberechtigten aufgerufen, sich aktivan der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen am 27.09.2009zu beteiligen.Die Meldung der Beisitzer für die Wahlausschüsse sowie dieBereitschaftserklärung zur Mitarbeit in den Wahlvorständen sindzu richten an:Gemeindewahlleiter für die zukünftigeMitgliedsgemeinde Wethauc/o. VGem. WethautalCorseburger Weg 1106721 Osterfeld.gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Bekanntmachung des Wahlleiters

    der Gemeinden Gieckau und Wethau (zukünftigeMitgliedsgemeinde Wethau) gemäß §§ 6 (1) und15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-

    Anhalt (KWG LSA):

    1. Bekanntmachung der WahlGemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde inSachsen-Anhalt (VerbGemG LSA) i. V. m. § 46 Abs. 1 Kommu-nalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wurde

    VGem. Wethautal Nr. 12/2009Seite 16

  • durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises mitSchreiben vom 02. Juni 2009 der Wahltag für die Wahl desGemeinderates auf Sonntag, den 27. September 2009 in derZeit von 8 bis 18 Uhr bestimmt.2. WahlbereicheDas Wahlgebiet der künftigen Gemeinde Wethau wurde gemäߧ 61 KWG LSA in 2 Wahlbereiche eingeteilt.Wahlbereich Ibisherige Gemeinde GieckauWahlbereich IIbisherige Gemeinde Wethau .3. Wahlen zum Gemeinderat3.1. Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderates:Die Zahl der am 27. September 2009 zu wählenden ehrenamt-lichen Mitglieder des Gemeinderates richtet sich nach § 36Abs. 3 i. V. m. § 149 der Gemeindeordnung für das Land Sach-sen Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) inder derzeit gültigen FassungSie beträgt für die Mitgliedsgemeinde Wethau 12.Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrereBewerber enthalten. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlagzu benennenden Bewerber beträgt gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA:in der Mitgliedsgemeinde Wethau für die Wahlbereiche:Wahlbereich I 9bisherige Gemeinde GieckauWahlbereich II 9bisherige Gemeinde WethauGemäß § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Ein-zelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewer-bers enthalten.3.2. Unterstützungsunterschriften für WahlvorschlägeEntsprechend § 21 Abs. 9 KWG LSA muss der Wahlvorschlag fürdie Wahl zum Gemeinderat von mindestens ein von Hundert deram Wahltage Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlichund handschriftlich unterzeichnet sein.Für die Mitgliedsgemeinde Wethau sind für die WahlbereicheWahlbereich I 2bisherige Gemeinde GieckauWahlbereich II 6bisherige Gemeinde WethauUnterstützungsunterschriften erforderlich.Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Form-blättern nach Anlage 6 der Kommunalwahlordnung für das LandSachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSAS. 338) in der derzeit gültigen Fassung zu erbringen.Die Formblätter nach Anlage 6 müssen beim Gemeindewahllei-ter angefordert oder abgeholt werden.Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigtwerden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachungund dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind.Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeich-nen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seineUnterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.3.3. Unterstützungsunterschriften der ParteienBei folgenden Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle der Unter-schriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift des für dasWahlgebiet zuständigen Parteiorgans:- Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU- DIE LINKE DIE LINKE- Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD- Freie Demokratische Partei FDP- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE.3.4. Unterstützungsunterschriften der WählergruppenBei folgenden Wählergruppen, die die Voraussetzung des § 21Abs. 10 Ziff. 1, 2 und 3 KWG LSA erfüllen, tritt an die Stelle derUnterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die Unterschrift desVertretungsberechtigten der Wählergruppe:Mitgliedsgemeinde Wethau:

    - Gieckau-Pohlitz-Schmerdorf- Schönes Wethau- Brand- und Katastrophenschutz Wethau3.1.5. Unterstützungsunterschriften der EinzelbewerberBei einem Einzelbewerber, der am Tage der Bestimmung desWahltages dem Gemeinderat des jeweiligen Wahlgebietes ange-hört und seinen Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzel-wahlvorschlages erhalten hat, tritt an die Stelle der Unterschrif-ten nach § 21 Abs. 9 KWG LSA die eigene Unterschrift. Das trifftfür keinen Einzelwahlvorschlag zu.4. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen4.1. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahl-

    vorschläge für die Wahl zum Gemeinderat der künftigenMitgliedsgemeinden Wethau (bisherige Gemeinden Giek-kau und Wethau), am 27. September 2009 möglichst früh-zeitig beim Gemeindewahlleiter, Corseburger Weg 11,06721 Osterfeld, einzureichen.Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2 KWG LSAam Montag, dem 03. August 2009, 18.00 Uhr.

    4.2. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Arti-kels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlbe-rechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Ein-zelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahl-vorschläge können für das Wahlgebiet miteinander ver-bunden werden. Entsprechende Erklärungen der Partei-en, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zumAblauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge demGemeindewahlleiter gegenüber schriftlich und überein-stimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahl-gebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsbe-rechtigten der Wählergruppen oder den Einzelbewerbernunterzeichnet sein (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).

    4.3. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvor-schläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge derBewerber sowie Mängel in Erklärungen über Wahlvor-schlagsverbindungen nicht mehr beseitigt werden. Dasgleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers,die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unter-schriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und 10 KWG LSAkönnen nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden.

    5. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitglieds-staaten der EUGemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus ande-ren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deut-sche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder denRechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit siebesitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolgeRichterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter verloren haben.6. Inhalt und Form von WahlvorschlägenZu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschlägesowie die Verbindung von Wahlvorschlägen verweise ich auf § 21KWG LSA i.V.m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlagnach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.Bei Rückfragen kann Auskunft beim Wahlamt der Verwaltungs-gemeinschaft Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld(Telefon: 03 44 22/4 14 24 oder 03 44 22/4 14 39) eingeholt wer-den.Osterfeld, den 09. Juni 2009gez. KöslingGemeindewahlleiter

    Nr. 12/2009 VGem. WethautalSeite 17

  • Aufgrund der §§ 6, 44 Abs. 3 Ziff. 1 u. 92 der Gemeindeordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI.S. 568) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. der Verordnungüber die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes derGemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindehaushaltsver-ordnung - GemHVO) vom 22.10.1991 (GVBI. LSA S. 378 in derzurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Osterfeld inseiner Sitzung am 02.04.2009 folgende

    Haushaltssatzungfür das Haushaltsjahr 2009

    beschlossen:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wirdim Verwaltungshaushalt in derEinnahme auf 1.426.000 €und in der Ausgabe auf 1.426.000 €und im Vermögenshaushalt in derEinnahme auf 1.052.200 €und in der Ausgabe auf 1.052.200 €festgesetzt.

    § 2

    Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmenwerden nicht veranschlagt.

    § 3

    Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

    § 4

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommenwerden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.

    § 5

    Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus-haltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

    1.1 A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 300 %1.2 B (für Grundstücke) 370 %

    2. Gewerbesteuer 340 %

    § 6

    Soweit im Stellenplan Ste