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Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
Begrüssung Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Ernst R. Anderwert
Informationsveranstaltung Zielsetzung Alle Kursveranstalter auf den gleichen Informationsstand bringen
Erstmals alle Bereiche zusammen (2-Phasen-; Chauffeur-; Fahrlehrer- und
Gefahrgut-Aus und Weiterbildung)
Informationen zur Qualitätssicherung
Nutzung gemeinsamer Instrumente präsentieren
Kontaktpersonen vorstellen
Diskussionsplattform anbieten
Begrüssung
Organisation
Begrüssung
Begrüssung
Mitglieder der KQS Anderwert Ernst TG Vorsitz
Blersch Josef SZ
Britschgi Sven asa
Burch Irène ASTRA
Caduff Renato ZH
Chatagny Pascal VD
Rast Andrea LU
Spack Eva Maria asa
Ingold Stefan VSR
Wittwer Felix VSR
Neff Franz extern
Organisation
Begrüssung
Kommission Qualitätssicherung Erfüllt Auftrag der Kantone gemäss den Delegationsaufträgen Setzt sich zusammen aus
Vertreter der Kantone Vertreter der Fachstelle Qualitätssicherung (VSR) Vertreter der Geschäftsstelle
Rapportiert dem Vorstand und der Vereinsversammlung der asa Fachstelle Qualitätssicherung (VSR) Erfüllt Auftrag gemäss Leistungsvereinbarung mit der asa Berichterstattung im Rahmen der Vorgaben der Leistungsvereinbarung an die KQS Setzt für die Aufgaben der Auditierung ausgebildete Mitarbeitende der
Strassenverkehrsämter ein.
Referentinnen und Referenten SARI: Anita Bigler (Geschäftsstelle asa) Qualitätssicherung: Stefan Ingold (Geschäftsleiter VSR) Felix Wittwer (Bereichsleiter Qualitätssicherung VSR) Zweiphasenausbildung: Ernst R. Anderwert (Vorsitzender KQS) Anita Bigler (Geschäftsstelle asa) Felix Wittwer (Bereichsleiter Qualitätssicherung VSR) Fahrlehrerweiterbildung: Karin Rüfenacht (Geschäftsstelle asa) Chauffeurweiterbildung: Martina Herger (Geschäftsstelle asa) Aus- und Weiterbildung Gefahrgut: Sven Britschgi (Geschäftsleiter asa) Infoportal: Anita Bigler (Geschäftsstelle asa)
Begrüssung
Informationsveranstaltung
Begrüssung
Begrüssung
Herzlichen Dank
Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
SARI Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Anita Bigler
Struktur SARI
SARI
Obligatorische Weiterbildung
Zweiphasen CZV Fahrlehrer
Aus
- und
Wei
terb
ildun
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ätte
n
Mod
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Kur
sver
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Fahr
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Kantonsinformationen in SARI
SARI
• Liste aller Strassenverkehrsämter • Liste zuständiger Personen in Strassenverkehrsämter
Kantonsinformationen in SARI
SARI
• Durch Klick auf den Namen eines Strassenverkehrsamts in der Listenansicht erscheinen die entsprechenden Details
• Liste mit Chef, Sachbearbeiter CZV/2Phasen, Sachbearbeiter Fahrlehrer/Moderatoren
Kantonsinformationen in SARI
SARI
Bereiche CZV/2Phasen:
Kursteilnehmer kann nicht in SARI eingetragen werden
Kantonsinformationen in SARI
SARI
Bereiche Fahrlehrer/Moderatoren:
Berechtigung ist abgelaufen und muss erneuert werden
Blackboard / Whiteboard
SARI
Blackboard: Informationen durch Dokumente
Whiteboard: Informationen durch Kurzmitteilungen
Informationspflicht bei organisatorischen Änderungen
SARI
Bitte SARI regelmässig auf Aktualität überprüfen:
- SARI Benutzer
- Angaben Kursorganisation
- Kurstypen, Gültigkeit
- Lehrkräfte / Moderatoren / Weiterbildungsleiter
Änderungen sind der asa mitzuteilen!
Nacherfassung Kurse 6-Wochen-Frist
- Informationsschreiben auf dem SARI Blackboard - Antragsformular auf dem SARI Blackboard - mind. 5 Tage vor Kursdatum - Fr. 120.– pro Nacherfassung/Kurs - kein Antrag und keine Verrechnung für Parallelkurse (gleiches Datum,
gleicher Ort, gleicher Kurstyp) - Möglichkeit funktioniert in allen Bereichen und wird genutzt Anzahl Anträge per 10.08.2011: Anträge WAB-Kurse [email protected]: 174 Anträge CZV-Kurse [email protected]: 412 Anträge FL-Kurse [email protected]: 18 Ziel: Herabsetzung der 6-Wochen-Frist ab 2012 Bedingung: Vollbetrieb der QS Fachstelle
SARI
Fragen
SARI
SARI
Herzlichen Dank
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Rechtsform: Verein
Privatrechtliche Organisation
Wer ist der Schweizerische Verkehrsicherheitsrat (VSR)
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Die Organisationsstrukturen des VSR
Ausschuss
4 Mitglieder
Vorstand
14 Mitglieder aus verschiedenen Verbänden
Mitgliederversammlung VSR
200 Mitglieder
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Die Strategien und Ziele des VSR
Nationales Kompetenzzentrum in der freiwilligen und obligatorischen Aus- und Weiterbildung im Strassenverkehr (Aufbau/Organisation von Kursen/Präventionskampagnen)
National anerkannte Auditierungs- und Zertifizierungsstelle in der Aus- und Weiterbildung im Strassenverkehr
Aufbau einer Informationsplattform für alle Fragen der Verkehrssicherheit im Strassenverkehr (Tagungen/Symposien)
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Die operativen Fachbereiche des VSR
Qualitätssicherung
Für die obligatorische und freiwillige Weiterbildung
Projekte /Dienstleistungen
Bewirtschaftung der Mahnwände Projekte/Weiterentwicklung FWB
QM/Finanzen Kommunikation
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Die Geschäftsstelle des VSR
GeschäftStefan Ing
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Qualitätssicherung – unser Kerngeschäft
Freiwillige Aus- und Weiterbildung
15 externe QS-Experte Polizisten/Ausbilder Verkehrssicherheit
Obligatorische Aus- und Weiterbildung
35 externe QS-Experte Fahrzeugexperten der
Strassenverkehrsämter
Neu 2 QS-Experte VSR
deutsch/französisch/italienisch
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Qualitätssicherung – freiwillige Weiterbildung
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Qualitätssicherung – Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV)
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Qualitätssicherung 2-Phasen-Ausbildung Neulenker
SCHWEIZERISCHER VERKEHRSSICHERHEITSRAT
Unsere Mahnwände / Präventionskampagnen
Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
Audits Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Felix Wittwer
Statistische Auswertung der Audits WAB-1 2010
Zweiphasenausbildung
1 2 3 4 5 6 G A A A A A A A B B B A A B B A A B A B B B ** A A B B B A B A A A A A A A A A B A A A A A A A A A A A ** A A B A A A B A A A A A A A A A B A A A B A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A B A A A A A A A A A A A A A A A A A A D B D A A A C
1 Kursinhalte
2 Ablauf
3 Moderation
4 Infrastruktur
5 Sicherheit
6 Qualitätssicherung
G Gesamtbeurteilung
Gemäss den Richtlinien
Mängel festgestellt
Grosse Mängel festgestellt
Ungenügend
Erkenntnisse aus den Audits zum Kurstag 1 im 2010
Wo im Vorjahr durch unsere QS-Experten noch in 60% von allen Audits die Kursinhalte und der Kursablauf bemängelt wurden, gaben diese Punkte im 2010 nur noch in gut 10% von allen Audits Anlass zu Kritik. Vielen Dank! 2009 wurde in der Hälfte der Audits die mangelhafte Moderation hervorgehoben. Diese Quote ist in etwa gleich geblieben und im 2010 von unseren QS-Experten mit Abstand am häufigsten erwähnt worden. Wir bitten die Kursveranstalter Ihre Moderatorinnen und Moderatoren auch künftig schwergewichtig in Weiterbildungskurse zu schicken, welche sich im Speziellen um die Thematik der Moderation kümmern. 2010 wurden zwei Nachaudits erfolgreich bestanden. In einem Fall musste jedoch wiederum ein Nachaudit verfügt werden.
Zweiphasenausbildung
Statistische Auswertung der Audits WAB-2 2010
Zweiphasenausbildung
1 2 3 4 5 6 G A A A B A B A B A B A A A B B B A A A A B A A A A A A A A A A A A A A A A A A A B A A B A A A A A A A A A B A A A A B A A A A A B B A A B B B B A A A A B A A B A B A B ** A A A A A A A C B C B C A C B B B B C B B A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A B B B A B A B A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A B A A A A
1 Kursinhalte
2 Ablauf
3 Moderation
4 Infrastruktur
5 Sicherheit
6 Qualitätssicherung
G Gesamtbeurteilung
Gemäss den Richtlinien
Mängel festgestellt
Grosse Mängel festgestellt
Ungenügend
Erkenntnisse aus den Audits zum Kurstag 2 im 2010
Wo im Vorjahr durch unsere QS-Experten noch in 60% von allen Audits WAB-2 speziell die mangelhafte Moderation bemängelt wurde, gab dieser Punkt im 2010 nur noch in gut 30% von allen Audits Anlass zu Kritik. Dies ist eine erfreuliche Feststellung! 2010 wurde ein Nachaudit erfolgreich bestanden. In einem Fall musste jedoch wiederum ein Nachaudit verfügt werden.
Zweiphasenausbildung
Statistische Auswertung der Audits WAB-1 2011 (6 Mon)
Zweiphasenausbildung
1 2 3 4 5 6 G A A A A A A A
A A B A A A A
A B A A A A A
A A A A A A A
A A A B A B A
B A B B A A C
A A A A A A A
A A A A A A A **
A B A A A A A
B A A A A A A
C C B A A A C
A A A A A A A
1 Kursinhalte
2 Ablauf
3 Moderation
4 Infrastruktur
5 Sicherheit
6 Qualitätssicherung
G Gesamtbeurteilung
Gemäss den Richtlinien
Mängel festgestellt
Grosse Mängel festgestellt
Ungenügend
Statistische Auswertung der Audits WAB-2 2011 (6 Mon)
Zweiphasenausbildung
1 2 3 4 5 6 G
A A A A A A A
A A A A A A A
A A A A A A A
A A A A A A A
A B A B B A B
1 Kursinhalte
2 Ablauf
3 Moderation
4 Infrastruktur
5 Sicherheit
6 Qualitätssicherung
G Gesamtbeurteilung
Gemäss den Richtlinien
Mängel festgestellt
Grosse Mängel festgestellt
Ungenügend
Statistische Auswertung der Audits CZV 2011 (6 Mon)
Chauffeurzulassungsverordnung
1 2 3 4 5 6 G A A B B B A A A B A A B A A A B A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A B B B A A B A B A A B A A A A B A B A A A A A A A A A B B A A A A A A A A A A A A A B A A A A B A A A A A A A A A A A A A B A A A A A A A A B C A B A B A B B A B B B A B B B B A B A B A A A A A A B A A A B A B A A B A A B A A A A A A B A B A A A A A A A A A B B A B A A A A A A A A A A A A A
1 Kursort und Infrastruktur
2 Zeitplan und Programm
3 Unterrichtselemente gemäss Programm
4 Inhalte gemäss Bewilligung und CZV
5 Anteil Theorie/Praxis gemäss Bewilligung
6 Lernerfolgskontrolle
G Gesamteindruck
Gemäss den Richtlinien
Mängel festgestellt
Grosse Mängel festgestellt
Ungenügend
Erkenntnisse aus den Audits CZV Januar – Juni 2011
In ungefähr der Hälfte aller auditierten Kurse wurde die mangelnde Einhaltung des Zeitplans und des Programms beanstandet. Als Folge davon wurde auch in etwa einem Drittel aller Audits festgestellt, dass sich die Lehrpersonen nicht an die Aufteilung der theoretischen und praktischen Unterrichts-anteile gemäss der bewilligten Kursunterlagen hielten.
Chauffeurzulassungsverordnung
Fahrlehrerweiterbildung
Seit Juli 2011 wurde durch die QS-Fachstelle auch mit der Auditierung von Fahrlehrerweiterbildungskursen begonnen.
Fahrlehrer- und Moderatorenweiterbildung
Moderatorenweiterbildung
Seit Juli 2011 wurde die Auditierung von Weiterbildungskursen für Moderatoren verstärkt in die Planung einbezogen.
Kursmeldungen und Kursabsagen
Fristen
Kursmeldungen und Kursabsagen
Fristen
Kursmeldungen und Kursabsagen
Fristen
Anregung und Wunsch der QS-Fachstelle: Sie können sich und allen Beteiligten unnötigen Aufwand, Kosten und Ärger ersparen, wenn Sie die Kursabsagen konsequent an den VSR melden.
Fragen
Herzlichen Dank
Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
Zweiphasenausbildung Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Ernst R. Anderwert / Felix Wittwer / Anita Bigler
Statistische Auswertungen Kursteilnehmende
Zweiphasenausbildung
Statistische Auswertungen
Zweiphasenausbildung
Statistische Auswertungen
Zweiphasenausbildung
Statistische Auswertungen
Zweiphasenausbildung
Statistische Auswertungen
Zweiphasenausbildung
Vorgesehene Publikation in SARI und Geschäftsbericht
Statistische Auswertungen
Zweiphasenausbildung
Zuständigkeit Kantone
Statistische Auswertungen
Zweiphasenausbildung
Statistische Auswertungen
Zweiphasenausbildung
Unfälle bei WAB-Kursen 2010 Total 9 gemeldete Unfälle • 4 in WAB-1 • 5 in WAB-2 Folgen: • 9 Unfälle mit Sachschaden • davon 2 Unfälle mit Verletzten (1x WAB Moto) Ursachen bei WAB-1 Kursen: - nicht angepasste Geschwindigkeit - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs - falsches Bremsen - Brems- und Gaspedal verwechselt Ursachen bei WAB-2 Kursen: - Missachtung Vortritt - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs - Fehler bei Bremsbedienung (WAB-Moto) - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs
Statistische Auswertungen
Zweiphasenausbildung
Unfälle bei WAB-Kursen Januar – Juni 2011 Total 8 gemeldete Unfälle • 5 in WAB-1 • 3 in WAB-2 Folgen: • 8 Unfälle mit Sachschaden • davon 2 Unfälle mit Verletzten Ursachen bei WAB-1 Kursen: - falsches Bremsen - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs - Unaufmerksamkeit; Parkschaden - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs Ursachen bei WAB-2 Kursen: - falsches Bremsen - falsches Bremsen - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs (durch Drittperson!)
Unfallmeldung
Zweiphasenausbildung
Bitte nach einem Unfall anlässlich eines
WAB-Kurses die Unfallmeldung möglichst
rasch an die QS-Fachstelle senden.
Kann auf www.2phasen.ch runter geladen
werden.
Fahrberechtigungen für Neulenker
Zweiphasenausbildung
• Wer die Weiterausbildung während der Probezeit nicht absolviert, verliert die Fahrberechtigung.
• Auf Gesuch kann eine Nachfrist von 3 Monaten gewährt werden. • Für die Teilnahme an den WAB-Kursen innerhalb dieser Nachfrist ist eine
auf die entsprechenden Kurstage beschränkte Fahrberechtigung erforderlich.
• Nach der Anmeldung bei einem Kursveranstalter stellt das kantonale Strassenverkehrsamt diese Fahrberechtigung auf Gesuch hin aus.
Kundin Kunde Eintrag Kursdatum
in SARI Anmeldung beim Kursveranstalter
Bestellung der beschr. Fahrberechtigung
beim StVA
Druck der beschr. Fahrberechtigung in SARI
durch StVA
Kursdatum vorhanden?
Ja
Nein
Zweiphasenausbildung
Fahrberechtigungen für Neulenker - Prozess
Fahrberechtigungen für Neulenker - Kontrolle
Zweiphasenausbildung
• Kursveranstalter haben eine Kontrollpflicht betreffend dem Führerausweis bzw. der beschränkten Fahrberechtigung.
• Besitzt der WAB-Teilnehmer einen gültigen Führerausweis auf Probe? • Falls der Führerausweis auf Probe abgelaufen ist:
Besitzt der WAB-Teilnehmer eine beschränkte Fahrberechtigung für den Tag des WAB-Kurses, ausgestellt vom zuständigen Strassenverkehrsamt?
Falls der WAB-Teilnehmer über keinen gültigen Führerausweis auf
Probe verfügt und keine beschränkte Fahrberechtigung vorweisen kann, darf er nicht am WAB-Kurs teilnehmen.
Auffällige Neulenkerinnen oder Neulenker
Zweiphasenausbildung
Auffälligkeiten: - Fahrverhalten - Einstellung Kursveranstalter melden negativ auffallende Personen dem zuständigen Strassenverkehrsamt. Das Strassenverkehrsamt entscheidet über allfällige Massnahmen. Wird die Kursdurchführung in unverantwortbarer Weise behindert, kann der Kursveranstalter die Polizei avisieren.
www.2phasen.ch, www.2phases.ch, www.2-fasi.ch
Zweiphasenausbildung
Fragen
Zweiphasenausbildung
Zweiphasenausbildung
Herzlichen Dank
Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
Chauffeurweiterbildung Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Martina Herger
Jahresbericht 2010 Neu! Erscheint einmal jährlich auf cambus.ch Übersicht Weiterbildungstage pro Chauffeur/in im Jahr 2010 Auswertung der Weiterbildungskurse für die CZV Analyse der Kursangebote 2010 nach Handlungskompetenz Analyse der Kursangebote 2010 nach Teilnehmerzahl
Chauffeurweiterbildung
Fähigkeitsausweise per 11.08.2011
Chauffeure mit Fähigkeitsausweis 30’241
Fähigkeitsausweise 2013/14 24’025
Fähigkeitsausweise 2018/19 4‘857
Chauffeurweiterbildung
Fähigkeitsausweis – Kennzahlen
Zusammenhang FAK-FAP / Fähigkeitsausweis
Chauffeurweiterbildung
FAK = Führerausweis im Kreditkartenformat FAP = Führerausweis auf Probe Verlust Fähigkeitsausweis Ersatz bestellen (cambus.ch / Strassenverkehrsamt) Verlust/Ersatz FAP/FAK Ersatz FAP/FAK sowie Fähigkeitsausweis bestellen
Fähigkeitsausweise, die nicht mit FAK/FAP übereinstimmen: 2436 (Stand 05.07.2011)
Weiterbildung – Kennzahlen
Chauffeurweiterbildung
Weiterbildung per 11.08.2011 Weiterbildungsstätten anerkannt 168
Lehrkräfte bewilligt 1358
Kurstypen bewilligt 1082
Kurstypen durchgeführt 20‘790
Kurstage besucht 251‘360
0
5'000
10'000
15'000
20'000
25'000
0.5 1 1.5 2 2.5 3 3.5 4 4.5 5 5.5 6 6.5 7 7.5 8Tage Weiterbildung
Anzahl Chauffeure
Total Chauffeure mit Weiterbildung: 81‘866
Verteilung der Weiterbildungstage
Chauffeurweiterbildung
Weiterbildung – Kennzahlen (Stand 11.08.2011)
Besuchte Kurstage 251‘360 Theoretisch benötigte Kurstage bis 2013/14: 70‘000 Chauffeure x 5 Tage 350‘000 Fazit: Das Weiterbildungsangebot ist weiterhin gut und ausreichend für 2013/14.
Chauffeurweiterbildung
Weiterbildung – Kennzahlen (Stand 11.08.2011)
Bereich Kurse Kurstage Rang Ø Tn
Güter transportieren 2'749 33.5% 30'606 33.7% 1 11.1
Verantwortung der Fahrer/innen 1'945 23.7% 26'391 29.0% 2 13.6
Fahrzeug lenken 1'795 21.9% 15'403 17.0% 3 8.6
Ausserordentliche Situationen 800 9.8% 7'442 8.2% 4 9.3
Personen transportieren 562 6.9% 6'977 7.7% 5 12.4
Strassenverkehrsvorschriften 224 2.7% 2'818 3.1% 6 12.6
Fahrzeugtechnik 127 1.5% 1'234 1.4% 7 9.7
Tabelle 1: Vergleich nach Bereichen 8200 100% 90870 100% 11.1
Vergleich nach Bereichen
Chauffeurweiterbildung
Auswertung Weiterbildungskurse 2010
Bereich Kurse Kurstage Rang Ø Tn
Spezifische Transportgüter 645 7.9% 12117 13.3% 1 18.8
Ladungssicherung 680 8.3% 9747 10.7% 2 14.3
Fahrtschreiber 559 6.8% 8594 9.5% 3 15.4
Treibstoffverbrauch 1074 13.1% 8366 9.2% 4 7.8
Sozialrechtliche Vorschriften 547 6.7% 7433 8.2% 5 13.6
Güterumschlag 1312 16.0% 7103 7.8% 6 5.4
Verhalten bei Unfällen 662 8.1% 5737 6.3% 7 8.7
Gesundheit und Unfallprävention 330 4.0% 4121 4.5% 8 12.5
Fahrdynamik 355 4.3% 2722 3.0% 9 7.7
Verhalten im Strassenverkehr 211 2.6% 2604 2.9% 10 12.4
Vergleich nach Themen
Chauffeurweiterbildung
Auswertung Weiterbildungskurse 2010
Liberale Lösung hat sich bewährt breite Nachfrage, kein Handlungsbedarf für Pflichtthemen Anpassung Anrechnung Staplerkurse notwendig Präzisere Kategorisierung bei der Eingabe in SARI (Schwerpunktthemen) notwendig
Chauffeurweiterbildung
Schlussfolgerung
Ablauf CZV Weiterbildungskurs (SARI)
Chauffeurweiterbildung
Stapler- und Krankurse Anrechnung bei Grund- und Wiederholungskursen
Bis anhin Anrechnung bei mehrtätigen Grund-, Basis-, Ausbildungskursen = 1 Tag Anrechnung bei Wiederholungs- resp. Weiterbildungskursen = individuell /
Kursdauer Problematik Missbrauch Schwierigkeit Unterscheidung bei Kursbewilligung in SARI Kursdauer: Prüfung ≠ Kurs ≠ Weiterbildung Ab sofort Beschluss Kommission Qualitätssicherung KQS und CZV Bildungskommission alle Stapler- und Krankurse, unabhängig ob Aus- oder Wiederholungskurse =
Anrechnung CZV maximal 1 Tag
Chauffeurweiterbildung
SDR/ADR Kurse
Anrechnung bei Auffrischungskursen
Bis anhin Anrechnung bei mehrtätigen Grund-, Basis-, Ausbildungskursen = 1 Tag Anrechnung bei Auffrischungskursen = individuell / Kursdauer Problematik Neue rechtliche Grundlagen im Bereich SDR/ADR Ab sofort Gelten neue SDR/ADR Richtlinien Beschluss Kommission Qualitätssicherung KQS und CZV Bildungskommission SDR/ADR Auffrischungskurse können bis zu maximal 2 Tagen an die
Chauffeurweiterbildung angerechnet werden
Chauffeurweiterbildung
Kurstypen SARI Kursthemen
Aus statistischen Gründen bitte nur noch Schwerpunktthemen ankreuzen, max. 4 Kursthemen
Chauffeurweiterbildung
Änderung Kursprogramm – Kurstypen SARI Anpassung in SARI nötig Grundsätzliche und wiederkehrende Änderung beim Programm oder Ablauf Keine Anpassung in SARI nötig Beibehaltung von Schwerpunktthemen (5 Stunden) kurzfristige und einmalige Änderung von 2 Stunden (vgl. Weiterbildungsrichtlinien
CZV, Punkt 4.4a) Wichtig: 7 Stunden Themen aus dem Katalog der Handlungskompetenzen („CZV-
Stoff“)
Chauffeurweiterbildung
Änderung Kursprogramm – Lehrkräfte SARI Registrierung in SARI nötig Bei wiederkehrendem Einsatz der Lehrkraft
Keine Registrierung in SARI nötig 2 Stunden können kurzfristig und einmalig durch nicht registrierte Lehrkräfte
unterrichtet werden Wichtig: Lehrkraft muss in jedem Fall über entsprechende Fachkenntnisse
verfügen
Chauffeurweiterbildung
Kursannullationen – Meldepflicht Kursannullierungen bis 4 Tage vor dem geplanten Kurs in SARI vornehmen und
der QS Fachstelle (Verkehrssicherheitsrat VSR) via [email protected] mitteilen Hinweis zum Löschen von Weiterbildungskursen in SARI: Sämtliche
Teilnehmer und Lehrkräfte zuerst entfernen, bevor Kurs gelöscht werden kann Wird 4-Tagesfrist nicht eingehalten, kann Kursannullierung in SARI nicht mehr
durch Weiterbildungsstätte vorgenommen werden. In diesem Fall muss asa Löschung machen.
Bitte unseren Brief vom 02.12.2010 und die SARI Fristen beachten (Dokumente auf dem SARI Blackboard)
Kostenfolge seitens QS Fachstelle kann bei Nichteinhalten dieser SARI Frist nicht ausgeschlossen werden!
Chauffeurweiterbildung
Weiterbildungsleiter Anforderungen mind. 1 WBL pro Weiterbildungsstätte Beleg der pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten mittels Zertifikat in
Erwachsenenbildung (z.B. SVEB1) oder einer gleichwertigen Ausbildung Nachweis der Gleichwertigkeit durch Gesuchsteller via www.alice.ch Funktionen & Aufgaben Verantwortliche Person im Bereich Chauffeurweiterbildung Ansprechperson der asa und QS Fachstelle keine unterrichtende Lehrkraft, kann nicht Weiterbildungskurs zugewiesen werden
(neu ab August 2011 SARI technisch umgesetzt), ausser Zulassung als Fachreferent bzw. praktischer Ausbildner
Registrierung in SARI Beantragung unter Lehrkraft in der Funktion als Weiterbildungsleiter Zusammenhang mit Feld „Weiterbildungsleiter“ in Kurstyp-Maske
Chauffeurweiterbildung
Prüfungen und Vorbereitung per 11.08.2011 Ausbildungsprogramme genehmigt 65
Ausbildungsbestätigungen Personentransport 66
Ausbildungsbestätigungen Gütertransport 448
bestandene schriftliche Prüfungen StVA (per 1. Q.) 105
bestandene CZV Prüfungen ASTAG 194
Chauffeurweiterbildung
Prüfungen und Vorbereitung – Kennzahlen
Ausbildung CZV Prüfungen Ausbildungsbestätigung
Voraussetzungen Im Besitz von Kat. C1, C, D1 oder D Teilnahme an anerkanntem Ausbildungsprogramm (bei Ausbildungsstätte) Liste
siehe www.cambus.ch
Sinn, Zweck Durchführung von Güter- resp. Personentransporten während 1 Jahr, bis CZV
Prüfungen bestanden = Fähigkeitsausweis Verantwortung bei Ausbildungsstätte, nicht bei Arbeitgeber
Chauffeurweiterbildung
Ausbildung CZV Prüfungen Ausbildungsbestätigung
Hinweise Gültigkeit, Daten müssen korrekt sein Vorweisung Kontrollorgane Feld Arbeitgeber kann neu angepasst werden
Chauffeurweiterbildung
Ausbildung CZV Prüfungen Weiterbildungskurs während Ausbildung
Achtung! Während der Teilnahme an Ausbildungsprogramm (Ausbildungsbestätigung 1
Jahr) können Weiterbildungskurse nicht der obligatorischen Weiterbildungspflicht angerechnet werden In SARI möglich, Kurs wird jedoch nicht angerechnet! Führerprüfung der entsprechenden Kategorie wie auch die CZV Prüfungen
müssen bestanden sein Weiterbildungsperiode: Datum CZV Prüfung + 5 Jahre
Chauffeurweiterbildung
schriftliche CZV Prüfung Wiederholung und Wartefrist
Im Gegensatz zur Zusatztheorieprüfung nur drei Versuche möglich (Artikel 15
Absatz 1 der CZV) Wer Prüfung dreimal nicht bestanden hat, kann frühestens nach fünf Jahren
wieder ein Gesuch an das kantonale Strassenverkehrsamt stellen (Artikel 23 Absatz 3 SVG)
Eine kürzere Wartefrist wird zur Zeit in Kommission Verkehrszulassung der asa geprüft
Chauffeurweiterbildung
Fragen
Chauffeurweiterbildung
Chauffeurweiterbildung
Herzlichen Dank
Fahrlehrerweiterbildung
Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
Fahrlehrerweiterbildung Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Karin Rüfenacht
Fahrlehrerweiterbildung
Jahresbericht 2010 Neu!
Erscheint einmal jährlich auf www.fahrlehrer-weiterbildung.ch Kennzahlen der Fahrlehrerweiterbildung Übersicht Weiterbildungstage pro Fahrlehrer/in im Jahr 2010 Angebot Weiterbildungskurse und deren Entwicklung
Fahrlehrerweiterbildung
Kennzahlen Fahrlehrerweiterbildung
Kennzahlen per 31.07.2011 Kursveranstalter registriert 66 Lehrkräfte registriert 215 Kurstypen bewilligt 192 Anzahl Fahrlehrer 3'727 Kurse durchgeführt 803 Kurstage besucht 11‘390
Fahrlehrerweiterbildung
Weiterbildungstage pro FL mit Kat. B (Stand per 31.07.2011)
506
703 671
801
672
304
48 11 90
100
200
300
400
500
600
700
800
900
0 1 2 3 4 5 6 7 mehr als8
Weiterbildungstage
Anza
hl F
ahrle
hrer
Fahrlehrer Kat B total: 3‘725 Fahrlehrer Kat B mit Weiterbildung: 3‘219 86 % Fahrlehrer Kat B mit mind. 5 Tagen Weiterbildung: 372 10 %
Fahrlehrerweiterbildung
Weiterbildungstage pro FL mit Kat. A (Stand per 31.07.2011) Fahrlehrer Kat A total: 1‘520 Fahrlehrer Kat A mit Weiterbildung: 977 64 % Fahrlehrer Kat A mit mind. 2 Tagen Weiterbildung: 571 38 %
543
406
481
864
0
100
200
300
400
500
600
0 1 2 3 4
Weiterbildungstage
Anza
hl F
ahrle
hrer
Fahrlehrerweiterbildung
Weiterbildungstage pro FL mit Kat. C (Stand per 31.07.2011) Fahrlehrer Kat C total: 594 Fahrlehrer Kat C mit Weiterbildung: 296 50 % Fahrlehrer Kat C mit mind. 2 Tagen Weiterbildung: 177 30 %
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Weiterbildungstage
Anza
hl F
ahrle
hrer
Fahrlehrerweiterbildung
Anerkennung Kursveranstalter
Anbieter von FL-Weiterbildungskursen benötigen eine Anerkennung der asa
Vereinfachtes Prozedere wenn schon asa-anerkannt
Kriterien festgelegt in den WBRL
Merkblatt und Begleitblatt auf www.fahrlehrer-weiterbildung.ch
Fahrlehrerweiterbildung
Ablauf FL Weiterbildungskurs (SARI)
Kurstypen beantragen (Status grau)
Lehrkräfte registrieren (Status grau)
Teilnehmende erfassen
Kursveranstalter Anträge werden geprüft. Bewilligt Status grün Nicht Bewilligt Antrag durch Kursveranstalter überarbeiten (Status gelb)
asa Kursveranstalter
Weiterbildungskurs eröffnen • Kursbezeichnung • Kursort • Kursdatum • Teilnehmende und Lehrkräfte zuweisen
asa / QS Fachstelle
Audit
Fahrlehrerweiterbildung
Kurstypen
Themenkatalog Neuer Themenkatalog in Kraft seit dem 2011. Erarbeitet und erlassen im Einvernehmen mit dem SFV Neu: Fachgebiete 1. Psychologisch-pädagogische Aspekte des Fahrunterrichts
und 2. Unterrichtsmethodik Kursinhalte müssen auf die Arbeit mit Lernenden bzw. den Praxistransfer
ausgerichtet sein 2 Stunden können – abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kursteilnehmenden –
anderen Themen aus dem Themenkatalog gewidmet sein In SARI Schwerpunkt-Fachgebiet ankreuzen (max. 4)
Fahrlehrerweiterbildung
Änderung eines Weiterbildungskurses Anpassung in SARI nötig ohne Meldung an asa und/oder VSR Grundsätzliche und wiederkehrende Änderung beim Programm oder Ablauf Änderung der Lehrkraft Änderung der Teilnehmer
Anpassung in SARI nötig Meldung an asa und/oder VSR Änderungen beim Programm oder Ablauf in der 6-Wochen-Frist via asa Kurzfristige Änderung Infrastruktur/Kursort oder Annullationen in der 6-Wochen-
Frist an [email protected]
Anpassung in SARI nicht nötig 2 Stunden können – abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kursteilnehmenden –
anderen Themen aus dem Themenkatalog gewidmet sein
Fahrlehrerweiterbildung
Berechnung Weiterbildungstage Die 5-Jahresperiode der Weiterbildung berechnet sich wie folgt: Für Fahrlehrer/innen, die am 1. Januar 2008 im Besitz der Fahrlehrerbewilligung
Kategorie B waren, ab dem 1. Januar 2008. Für alle Übrigen ab Ausstellungsdatum der Fahrlehrerbewilligung Kategorie B.
Grundsätzlich Der Beginn bzw. das Ende der Weiterbildungsperiode bezieht sich immer auf die Kategorie B.
Fahrlehrerweiterbildung
Berechnung Weiterbildungstage Grundsätzlich Fahrlehrer mit Bewilligung für die Kat. A und/oder Kat. C haben sich zusätzlich zu kategorienspezifischen Inhalten weiterzubilden. Die Anzahl Weiterbildungstage errechnet sich für die Zusatzqualifikation ab dem Jahr der Erteilung der entsprechenden Fahrlehrerbewilligung innerhalb der 5-Jahresperiode wie folgt:
Fahrlehrerweiterbildung
Berechnung Weiterbildungstage Beispiel Fahrlehrer X hat die Fahrlehrerbewilligung für die entsprechenden Kategorien seit: Da dieser Fahrlehrer seine Fahrlehrerbewilligung Kat B vor dem 01.01.2008 erhalten hat, beginnt seine Weiterbildungsperiode am 01.01.2008.
Bewilligung Kat. B seit 15.06.2007 Bewilligung Kat. A seit 27.05.2008 Bewilligung Kat. C seit 07.01.2011
Fahrlehrerweiterbildung
Absolvierte Weiterbildungstage - Total
Fahrlehrerweiterbildung
Absolvierte Weiterbildungstage - Details
Fahrlehrerweiterbildung
www.fahrlehrer-weiterbildung.ch www.formation-continue-des-moniteurs.ch www.formatione-continua-maestri-conducenti.ch
Fahrlehrerweiterbildung
Fragen
Fahrlehrerweiterbildung
Herzlichen Dank
Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
Gefahrgut Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Sven Britschgi
Agenda Ausgangslage Situation ADR Aus- und Weiterbildung bis Ende 2010 Erkenntnis Konzept Aus- und Weiterbildung mit SARI
Richtlinie ADR/SDR-Kurse
Konsequenz Neue ADR Bescheinigung
Weiteres Vorgehen
Zusammenfassung
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure
Ausgangslage
Ausgangslage (2010)
Bis Ende 2010 Vereinbarungen der asa mit Partnern für Aus- und Weiterbildung im Bereich Gefahrgut
Nur die Armee und die ASTAG stellen Bescheinigungen aus Seit 1.9.2009 gilt die Chauffeurzulassungsverordnung CZV
(Anrechnung von Weiterbildungskursen seit 2007) ADR/SDR Kurse werden teilweise der CZV Weiterbildung angerechnet Keine nennenswerte Qualitätssicherung bei ADR/SDR Kursen durch die asa resp.
Kantone vorhanden Neue gesetzliche Bestimmungen im Bereich Gefahrgut
Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Änderung vom 20. September 2010
Gefahrgut
Ausgangslage (2010) Audits asa Ende 2010 Infrastruktur Zeitplan, Inhalte Methodik und Didaktik Lehrmittel Prüfungen
Fazit alle Lehrkräfte sehr kompetent und mit Praxiserfahrung (Beispiele) Stoff (Vorgabe ADR) ist trocken, Motivation ist die Bescheinigung Preis-Leistungsverhältnis ist gut kein sofortiger Handlungsbedarf, d.h. weiter wie bisher, aber regelmässige Audits
(ev. auch mit inhaltlichen Schwerpunkten)
Gefahrgut
Ausgangslage (2010) Anregungen Zusammenzug der Lehrkräfte: Erfahrungsaustausch, Rückmeldungen aus den
Audits Prüfung überdenken, in der Praxis erforderliche Kompetenzen testen Anerkennung CZV: Auffrischungskurs ebenfalls nur 1 Tag wie Basiskurs?
Begründung: am 2. Tag 50% für Repetition und Prüfung
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure
Erkenntnis
Erkenntnis Ab 2011 neue Organisation der Aus und Weiterbildung im Gefahrgut:
Neue gesetzliche Grundlagen vom ASTRA
Administration und Registration über SARI analog CZV Kurse
Abstimmung der Anforderungen für Weiterbildungskurse CZV/Gefahrgut
Weiterbildungsstätten können sich über Qualitätskriterien anerkennen lassen
Qualitätssicherung analog CZV Kurse, Zweiphasenausbildung usw.
Die neuen Bescheinigungen im Kreditkartenformat werden zentral von der asa produziert und direkt an den Chauffeur versandt (analog Fähigkeitsausweis CZV)
Gefahrgut
Erkenntnis
Gefahrgut
Obligatorische Weiterbildung
Zweiphasen Deux phases
CZV OACP
Fahrlehrer Moniteurs
Aus
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Erkenntnis
Gefahrgut
Obligatorische Weiterbildung
Zweiphasen CZV Fahrlehrer
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alle SDR/ADR
Kurse
Konzept Aus- und Weiterbildung mit SARI
Die Kurse für SDR/ADR werden wie die CZV-Kurse in SARI aufgeführt Basiskurs (2 Tage) Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks (1.5 Tage) Aufbaukurs für die Beförderung von Stoffen/Gegenständen der Klasse 1 (1 Tag) Aufbaukurs für die Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7 (1 Tag) Auffrischungskurs nach 5 Jahren (2 Tage) Alle Kursanbieter erhalten einen Zugriff auf SARI auch diejenigen die noch keine CZV-Kurse anbieten (Paul Scherrer Institut PSI,
SUVA, Institut de radiophysique du CHUV IRA)
SDR/ADR Kurse unterliegen wie die CZV-Weiterbildung dem Controlling der asa
Gefahrgut
Richtlinien SDR/ADR Kurse Zweck der Richtlinien einheitliche Vorgaben Verfahren für Anerkennungen und Bewilligungen Aufsicht Aufbau und Inhalte der Richtlinien: wie CZV + spezifisch SDR/ADR Grundlagen Aus- und Weiterbildungsstätten Lehrkräfte Kurse SDR/ADR-Bescheinigung
Gefahrgut
Richtlinien SDR/ADR Kurse
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildungsstätten
Lehrkräfte Kurse
3 Arten Inhalte
Anerkennungskriterien Bewilligungskriterien Dauer
Anerkennungsverfahren Bewilligungsverfahren Prüfungen
Weiterbildungspflicht Gruppengrösse
Bewilligung
Aufsicht Aufsicht Aufsicht
Widerruf Anerkennung
Entzug Bewilligung Widerruf Bewilligung
Richtlinien SDR/ADR Kurse
Gefahrgut
Richtlinien SDR/ADR Kurse
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure
Konsequenzen
ADR-Bescheinigung heute
Gefahrgut
ADR-Bescheinigung neu
Gefahrgut
ADR-Bescheinigung neu weisse Farbe Kunststoff-Karte mit schwarzer Schrift und Sicherheitsmerkmalen (Hologramm) die persönlichen Daten (Foto, Unterschrift) werden analog
Ausweis 95 von FABER übernommen gültig bis Datum (Ablaufdatum) Keine landesspezifischen Merkmale wie im Führerausweis / Fähigkeitsausweis Lösung für ausländische Chauffeure ohne Wohnsitz oder Arbeitgeber in der
Schweiz in Bearbeitung (Mehraufwand und Verantwortung/Haftung für Daten bei der Kursorganisation)
Kosten Fr. 25.- pro Bescheinigung
Gefahrgut
Umsetzung ADR-Bescheinigung neu
Gefahrgut
ADR-Bescheinigung ASTAG (5 Jahre)
2010 2011 2012
Ausbildung bei einem Kursanbieter
Neuer ADR-Bescheinigung im Kreditkartenformat (5 Jahre)
2013 2014 2015
Erneuerung ADR-Bescheinigung im Kreditkartenformat
2016 2017
August 2011
Die ADR-Bescheinigung der ASTAG (Papierform) behält für
5 Jahre seine Gütigkeit und muss nicht in einen neuen ADR-Ausweis in Kreditkartenformat umgetauscht
werden
Umsetzung ADR-Bescheinigung neu
Gefahrgut
SARI
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CKER
EI Web Server
Drucken Druck- daten
KURS
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Kursbescheinigung CZV (bei Anerkennung CZV)
Neuer ADR/SDR-Ausweis im Kreditkartenformat
Versand per Post an Privatadresse
Abgabe durch Kursanbieter
Umsetzung ADR-Bescheinigung neu
Ausweis im Kreditkartenformat (5 Jahre gültig) Zentraler Druck Druck und Versand innerhalb von ein paar Arbeitstagen an die Privatadresse des
Kursteilnehmers Preis für die neue Bescheinigung günstiger als bisher Monatliche Rechnungsstellung an die Kursanbieter Einführung ab September 2011 Mengengerüst, ca. 7‘000 Bescheinigungen/Jahr
In Vorbereitung: Kontrollmöglichkeit für Chauffeur (oder Arbeitgeber) und Kontrollorgane über das
Infoportal (gesichertes Internetportal) mit Daten von Führerausweis FAK
Gefahrgut
Zeitplan - weiteres Vorgehen
Gefahrgut
2011 2012
2.Q 3.Q 4.Q 1.Q
ADR Bescheinigung in
Kreditkartenformat
Einführung
ab September 2011
Entwicklung und Test SARI-ADR Pilotphase
Zeitplan - weiteres Vorgehen Start mit Pilot-Organisationen (Armee, ASTAG) in SARI (Kurstypen, Lehrkräfte
usw. bis Ausstellung Bescheinigung usw.) Information der aktuellen Kursorganisationen -> go life von SARI-ADR Einreichung und Genehmigung von Kursorganisationen, Lehrpersonen,
Kurstypen, Prüfungsfragen Information Öffentlichkeit per Internet (www.adr-kurse.ch) Bis Ende 2011 sind alle Kursorganisationen, Lehrpersonen, Kurstypen in SARI-
ADR und alle Kursteilnehmer erhalten die Bescheinigung im Kreditkartenformat (inkl. ausländischer Chauffeure ohne Wohnsitz/Arbeitsort in der Schweiz)
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Gesetzliche Vorgaben neue Gefahrgut-Verordnung ab 01.01.2011 Richtlinie neue Richtlinie Gefahrgut seit 01.01.2011 SARI Prüfung/Genehmigung aller Gefahrgutkurse via SARI Ausweis ADR-Schulungsbescheinigung im Kreditkartenformat Anrechnung an CZV Wenn vereinbar mit SDR/ADR, Anrechnung wie bisher -> In den meisten EU-Ländern werden ADR-Kurse nicht
der CZV angerechnet!
Gefahrgut
Zusammenfassung Ziel Nahtloser Übergang von der heutigen zur neuen
Organisation inklusive der neuen gesetzlichen Vorgaben auf 01.01.2011
Information Internet Auftritt für Gefahrgutkurse
www.adr-kurse.ch Zielpublikum: Chauffeure und Kursorganisationen
Kontakt [email protected]
Gefahrgut
www.adr-kurse.ch
Gefahrgut
Fragen?
Gefahrgut
Gefahrgut
Herzlichen Dank
Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
Gefahrgut Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Sven Britschgi
Agenda Ausgangslage Situation ADR Aus- und Weiterbildung bis Ende 2010 Erkenntnis Konzept Aus- und Weiterbildung mit SARI
Richtlinie ADR/SDR-Kurse
Konsequenz Neue ADR Bescheinigung
Weiteres Vorgehen
Zusammenfassung
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure
Ausgangslage
Ausgangslage (2010)
Bis Ende 2010 Vereinbarungen der asa mit Partnern für Aus- und Weiterbildung im Bereich Gefahrgut
Nur die Armee und die ASTAG stellen Bescheinigungen aus Seit 1.9.2009 gilt die Chauffeurzulassungsverordnung CZV
(Anrechnung von Weiterbildungskursen seit 2007) ADR/SDR Kurse werden teilweise der CZV Weiterbildung angerechnet Keine nennenswerte Qualitätssicherung bei ADR/SDR Kursen durch die asa resp.
Kantone vorhanden Neue gesetzliche Bestimmungen im Bereich Gefahrgut
Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Änderung vom 20. September 2010
Gefahrgut
Ausgangslage (2010) Arial 16
Arial 16 Arial 16
Gefahrgut
Ausgangslage (2010) Audits asa Ende 2010 Infrastruktur Zeitplan, Inhalte Methodik und Didaktik Lehrmittel Prüfungen
Fazit alle Lehrkräfte sehr kompetent und mit Praxiserfahrung (Beispiele) Stoff (Vorgabe ADR) ist trocken, Motivation ist die Bescheinigung Preis-Leistungsverhältnis ist gut kein sofortiger Handlungsbedarf, d.h. weiter wie bisher, aber regelmässige Audits
(ev. auch mit inhaltlichen Schwerpunkten)
Gefahrgut
Ausgangslage (2010) Anregungen Zusammenzug der Lehrkräfte: Erfahrungsaustausch, Rückmeldungen aus den
Audits Prüfung überdenken, in der Praxis erforderliche Kompetenzen testen Anerkennung CZV: Auffrischungskurs ebenfalls nur 1 Tag wie Basiskurs?
Begründung: am 2. Tag 50% für Repetition und Prüfung
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure
Erkenntnis
Erkenntnis Ab 2011 neue Organisation der Aus und Weiterbildung im Gefahrgut:
Neue gesetzliche Grundlagen vom ASTRA
Administration und Registration über SARI analog CZV Kurse
Abstimmung der Anforderungen für Weiterbildungskurse CZV/Gefahrgut
Weiterbildungsstätten können sich über Qualitätskriterien anerkennen lassen
Qualitätssicherung analog CZV Kurse, Zweiphasenausbildung usw.
Die neuen Bescheinigungen im Kreditkartenformat werden zentral von der asa produziert und direkt an den Chauffeur versandt (analog Fähigkeitsausweis CZV)
Gefahrgut
Erkenntnis
Gefahrgut
Obligatorische Weiterbildung
Zweiphasen Deux phases
CZV OACP
Fahrlehrer Moniteurs
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alle SDR/ADR
Kurse
Konzept Aus- und Weiterbildung mit SARI
Die Kurse für SDR/ADR werden wie die CZV-Kurse in SARI aufgeführt Basiskurs (2 Tage) Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks (1.5 Tage) Aufbaukurs für die Beförderung von Stoffen/Gegenständen der Klasse 1 (1 Tag) Aufbaukurs für die Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7 (1 Tag) Auffrischungskurs nach 5 Jahren (2 Tage) Alle Kursanbieter erhalten einen Zugriff auf SARI auch diejenigen die noch keine CZV-Kurse anbieten (Paul Scherrer Institut PSI,
SUVA, Institut de radiophysique du CHUV IRA)
SDR/ADR Kurse unterliegen wie die CZV-Weiterbildung dem Controlling der asa
Gefahrgut
Richtlinien SDR/ADR Kurse Zweck der Richtlinien einheitliche Vorgaben Verfahren für Anerkennungen und Bewilligungen Aufsicht Aufbau und Inhalte der Richtlinien: wie CZV + spezifisch SDR/ADR Grundlagen Aus- und Weiterbildungsstätten Lehrkräfte Kurse SDR/ADR-Bescheinigung
Gefahrgut
Richtlinien SDR/ADR Kurse
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildungsstätten
Lehrkräfte Kurse
3 Arten Inhalte
Anerkennungskriterien Bewilligungskriterien Dauer
Anerkennungsverfahren Bewilligungsverfahren Prüfungen
Weiterbildungspflicht Gruppengrösse
Bewilligung
Aufsicht Aufsicht Aufsicht
Widerruf Anerkennung
Entzug Bewilligung Widerruf Bewilligung
Richtlinien SDR/ADR Kurse
Gefahrgut
Richtlinien SDR/ADR Kurse
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure
Konsequenzen
ADR-Bescheinigung heute
Gefahrgut
ADR-Bescheinigung neu
Gefahrgut
ADR-Bescheinigung neu weisse Farbe Kunsttoff-Karte mit schwarzer Schrift und Sicherheitsmerkmalen (Hologramm) die persönlichen Daten (Foto, Unterschrift) werden analog
Ausweis 95 von FABER übernommen gültig bis Datum (Ablaufdatum) Keine landesspezifischen Merkmale wie im Führerausweis / Fähigkeitsausweis Lösung für ausländische Chauffeure ohne Wohnsitz oder Arbeitgeber in der
Schweiz in Bearbeitung (Mehraufwand und Verantwortung/Haftung für Daten bei der Kursorganisation)
Kosten Fr. 25.- pro Bescheinigung
Gefahrgut
Umsetzung ADR-Bescheinigung neu
Gefahrgut
ADR-Bescheinigung ASTAG (5 Jahre)
2010 2011 2012
Ausbildung bei einem Kursanbieter
Neuer ADR-Bescheinigung im Kreditkartenformat (5 Jahre)
2013 2014 2015
Erneuerung ADR-Bescheinigung im Kreditkartenformat
2016 2017
August 2011
Die ADR-Bescheinigung der ASTAG (Papierform) behält für
5 Jahre seine Gütigkeit und muss nicht in einen neuen ADR-Ausweis in Kreditkartenformat umgetauscht
werden
Umsetzung ADR-Bescheinigung neu
Gefahrgut
SARI
DRU
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EI Web Server
Drucken Druck- daten
KURS
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Kursbescheinigung CZV
Neuer ADR/SDR-Ausweis im Kreditkartenformat
Versand per Post an Privatadresse
Abgabe durch Kursanbieter
Umsetzung ADR-Bescheinigung neu
Ausweis im Kreditkartenformat (5 Jahre gültig) Zentraler Druck Druck und Versand innerhalb von ein paar Arbeitstagen an die Privatadresse des
Kursteilnehmers Preis für die neue Bescheinigung günstiger als bisher Monatliche Rechnungsstellung an die Kursanbieter Einführung ab September 2011 Mengengerüst, ca. 7‘000 Bescheinigungen/Jahr
In Vorbereitung: Kontrollmöglichkeit für Chauffeur (oder Arbeitgeber) und Kontrollorgane über das
Infoportal (gesichertes Internetportal) mit Daten von Führerausweis FAK
Gefahrgut
Zeitplan - weiteres Vorgehen
Gefahrgut
2011 2012
2.Q 3.Q 4.Q 1.Q
ADR Bescheinigung in
Kreditkartenformat
Einführung
ab September 2011
Entwicklung und Test SARI-ADR Pilotphase
Zeitplan - weiteres Vorgehen Start mit Pilot-Organisationen (Armee, ASTAG) in SARI (Kurstypen, Lehrkräfte
usw. bis Ausstellung Bescheinigung usw.) Information der aktuellen Kursorganisationen -> go life von SARI-ADR Einreichung und Genehmigung von Kursorganisationen, Lehrpersonen,
Kurstypen, Prüfungsfragen Information Öffentlichkeit per Internet (www.adr-kurse.ch) Bis Ende 2011 sind alle Kursorganisationen, Lehrpersonen, Kurstypen in SARI-
ADR und alle Kursteilnehmer erhalten die Bescheinigung im Kreditkartenformat (inkl. ausländischer Chauffeure ohne Wohnsitz/Arbeitsort in der Schweiz)
Gefahrgut
Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Gesetzliche Vorgaben neue Gefahrgut-Verordnung ab 01.01.2011 Richtlinie neue Richtlinie Gefahrgut seit 01.01.2011 SARI Prüfung/Genehmigung aller Gefahrgutkurse via SARI ab
Mitte 2011 Ausweis ADR-Schulungsbescheinigung ab Mitte 2011
im Kreditkartenformat Anrechnung an CZV Wenn vereinbar mit SDR/ADR, Anrechnung wie bisher -> In den meisten EU-Ländern werden ADR-Kurse nicht
der CZV angerechnet!
Gefahrgut
Zusammenfassung Ziel Nahtloser Übergang von der heutigen zur neuen
Organisation inklusive der neuen gesetzlichen Vorgaben auf 01.01.2011
Information Internet Auftritt für Gefahrgutkurse
www.adr-kurse.ch Zielpublikum: Chauffeure und Kursorganisationen
Kontakt [email protected]
Gefahrgut
www.adr-kurse.ch
Gefahrgut
Fragen?
Gefahrgut
Gefahrgut
Herzlichen Dank
Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr
Infoportal Informationsveranstaltung Kursveranstalter
23. August 2011
Anita Bigler
Ziel
Infoportal
Der Kunde kann seinen Weiterbildungsstand zeitlich und örtlich unabhängig abfragen
Zweiphasen CZV Fahrlehrer
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Grundlage
Infoportal
Basisdatenbank ist SARI
Nur was in SARI registriert ist, erscheint im Infoportal
Einstieg
Infoportal
• Für Neulenker über www.2phasen.ch
• Für Chauffeure über www.cambus.ch
• Für Fahrlehrer über www.fahrlehrer-weiterbildung.ch
• Lancierung im August 2011
Anzeige für Neulenker
Infoportal
Anzeige für Neulenker
Infoportal
Anzeige für Chauffeure
Infoportal
Anzeige für Chauffeure
Infoportal
Anzeige für Fahrlehrer
Infoportal
Anzeige für Fahrlehrer
Infoportal
Sinn & Zweck
Infoportal
Mehrwert Kunden:
• Einfache Abfrage der persönlichen obligatorischen Weiterbildung für Neulenker, Fahrlehrer und Chauffeure
• Verfügbarkeit 7x24h über Internet
• Führerausweis und Emailadresse genügt
• Ergänzung zur Kursbestätigung auf Papier
• Anzeige des virtuellen „Fähigkeitsausweis neu“ für Chauffeure
• Ausbaubar: Auslösung der FAK Bestellung durch Neulenker nach Ablauf der Probezeit
Mehrwert Kursorganisationen:
• Weniger Anfragen betreffend Weiterbildungsstand
• Abfragen eigener Mitarbeiter möglich
Fragen
Infoportal
Infoportal
Herzlichen Dank