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News Börsenpflichtblatt der Börsen München, Stuttgart, Hamburg, Hannover, Berlin und Düsseldorf www.AnlegerPlus.de | Nr. 15 2012 | ISSN 2191-5091 UNTERNEHMEN SdK REALDEPOT CropEnergies, Aktie unter Emissionskurs CinemaxX Aktien verkauft Der Newsletter für Kapitalanleger Mit Wissen zu Werten. INHALTSVERZEICHNIS SEITE Extra KURZMELDUNGEN Geld für Degi-Anleger | Gestiegene Staatsschulden | Ratings im Euroraum | Teure Importe | Steigende Energiepreise | Status quo gesichert | Mehr Einwohner in Deutschland RÖDER Zeltsysteme und Service AG Dividende lockt Die Hauptversammlungssaison nähert sich immer mehr ihrem Ende. Freunde von Spezialwerten sollten sich aber noch den 24.8.2012 vormerken. Dann schüttet die RÖDER Zeltsysteme und Service AG eine Dividende von 3,90 Euro aus. Bezogen auf den aktuellen Kurs entspricht das einer Rendite von über 7 %. Seite 7 SAP AG Auf der Wolke des Erfolgs Bei der SAP AG läuft das Geschäft rund. Mit neuen Produktfeldern wie Cloud Computing und mobiler Datenübertragung ergänzt der Walldorfer Softwaregigant das Kerngeschäft mit neuen Wachstumstreibern. Seite 6 Kontron AG Vertrauen verloren Mit einer Gewinnwarnung startet die Kontron AG in die zweite Jahreshälfte. Das allein ist aus unserer Sicht aber nicht der Grund für den Kursverfall der letzten Tage, sondern Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden einige Wochen zuvor. Seite 8 Editorial 2 Kurzmeldungen 3 Unternehmensmeldungen SAP AG 6 RÖDER AG 7 ZhongDe Waste Technology AG 8 artnet AG 8 Kontron AG 9 Interview getgoods AG 10 Technische Analyse 12 SdK Extra HV-Bericht CropEnergies 14 SdK Realdepot 15 HV-Termine 16 Vergleiche BHF-Bank AG 17 Impressum 23 15 | 2012

INHALTSVERZEICHNIS SEITE Auf der Wolke - AnlegerPlus€¦ · AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 3 Sonder- konditionen für SdK- Mitglieder Swiss Life Der Staatsschuldenstand des Euroraums

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NewsBörsenpfl ichtblatt der Börsen München, Stuttgart, Hamburg, Hannover, Berlin und Düsseldorf

www.AnlegerPlus.de | Nr. 15 2012 | ISSN 2191-5091

UNTERNEHMENSdK REALDEPOT

CropEnergies, Aktie unter EmissionskursCinemaxX Aktien verkauft

Der Newsletter für KapitalanlegerMit Wissen zu Werten.

INHALTSVERZEICHNIS SEITE

Extra

KURZMELDUNGEN Geld für Degi-Anleger | Gestiegene Staatsschulden | Ratings im Euroraum | Teure Importe | Steigende Energiepreise | Status quo gesichert | Mehr Einwohner in Deutschland

RÖDER Zeltsysteme und Service AG

Dividende locktDie Hauptversammlungssaison nähert sich immer mehr ihrem Ende. Freunde von Spezialwerten sollten sich aber noch den 24.8.2012 vormerken. Dann schüttet die RÖDER Zeltsysteme und Service AG eine Dividende von 3,90 Euro aus. Bezogen auf den aktuellen Kurs entspricht das einer Rendite von über 7 %.Seite 7

SAP AG

Auf der Wolke des ErfolgsBei der SAP AG läuft das Geschäft rund. Mit neuen Produktfeldern wie Cloud Computing und mobiler Datenübertragung ergänzt der Walldorfer Softwaregigant das Kerngeschäft mit neuen Wachstumstreibern.Seite 6

Kontron AG

Vertrauen verlorenMit einer Gewinnwarnung startet die Kontron AG in die zweite Jahreshälfte. Das allein ist aus unserer Sicht aber nicht der Grund für den Kursverfall der letzten Tage, sondern Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden einige Wochen zuvor.Seite 8

Editorial 2

Kurzmeldungen 3

Unternehmensmeldungen

SAP AG 6

RÖDER AG 7

ZhongDe Waste Technology AG 8

artnet AG 8

Kontron AG 9

Interview

getgoods AG 10

Technische Analyse 12

SdK Extra

HV-Bericht

CropEnergies 14

SdK Realdepot 15

HV-Termine 16

Vergleiche

BHF-Bank AG 17

Impressum 23

15 | 2012

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2 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

Sonder- konditionen

für SdK- Mitglieder

Swiss Life Pflege- & VermögensschutzDie Pflegeversicherung, die sich auszahlt

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mit der Absage des Osram-Börsengangs durch die Siemens AG erfährt der Neuemissionsmarkt 2012 einen neuen Tiefpunkt. Abgesehen von einigen chinesischen Firmen, die in einen deut-schen Börsenmantel schlüpften und die deutschen Anleger zu beglücken versuchen, war bis dato nicht viel los. Allgemeine Begründung für die Emissionszurückhaltung auch bei Siemens: Turbulenzen an den Aktien- und Finanzmärkten und der bevor-stehende Konjunkturabschwung.

Übernahmen boomenUnberührt von diesen Negativfaktoren boomt derzeit eine an-dere Branche: Der Markt für Übernahmen. Allein im Juli dieses Jahres meldeten sechs deutsche börsennotierte Unternehmen Übernahmeangebote. So haben die Rücker AG, Fortec AG, WMF AG, Mannheimer Holding AG, CinemaxX AG und Easy Software AG neue Großaktionäre, die den freien Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten müssen.

Prämien hochDas Interessante daran: Die Prämien, die die Übernehmer be-reit sind zu zahlen, lassen sich sehen. Bei der Übernahme der Rücker AG durch den Finanzinvestor ATON beispielsweise wur-de eine Prämie von etwa 16 % auf den letzten Börsenkurs vor Bekanntgabe der Übernahme aufgerufen und bei der Kinokette CinemaxX war der angelsächsische Kinobetreiber Vue sogar bereit, einen satten Aufschlag von 40 % zu zahlen.

Weitere Übernahmen könnten folgenDoch das dürfte noch nicht das Ende der Übernahmen deut-scher Unternehmen gewesen sein. So ist der Anlagebedarf

vieler institutioneller Investoren sehr hoch und die Alternativanla-gen wie beispielsweise deutsche Anleihen sind denkbar unattrak-tiv. Es drängt sich für diese Anle-gergruppe deshalb die Anlage in Unternehmen förmlich auf – vor allem dann, wenn die Übernah-mekandidaten ein erfolgreiches Geschäftsmodell vorweisen kön-nen und die Altaktionäre Abgabe-bereitschaft zeigen.

Wir bleiben am BallGenau dieses Szenario sehen wir bei der RÖDER Zeltsysteme und Service AG, die wir Ihnen in der heutigen Ausgabe vor-stellen. Doch auch in der Vergangenheit hatten wir mit unseren Empfehlungen diesbezüglich ein glückliches Händchen: Sowohl die Schuler AG als auch die CinemaxX AG standen lange vor der gemeldeten Übernahme auf unserer Empfehlungsliste ganz oben. Auch zukünftig werden wir für unsere Leser die eine oder andere Perle ausgraben, darauf können Sie sich verlassen!

Ihr

Daniel Bauer

Liebe Leserinnen und Leser,

vieler institutioneller Investoren

Liebe Leserinnen und Leser,

Übernahmekarussell läuft

EDITORIAL

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 3

Sonder- konditionen

für SdK- Mitglieder

Swiss Life Pflege- & VermögensschutzDie Pflegeversicherung, die sich auszahlt

Die wichtigsten Pluspunkte auf einen Blick:

u»Geld-zurück-Garantie«

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Kooperation SdK & Swiss Life: [email protected], Telefon 089-2020846-0

SWI-12-104_ANZ_PuV_210x107+4_RZ.indd 1 10.04.12 09:51

Geld für Degi-Anleger

Am 25.7.2012 haben die Anleger des offenen Immobilienfonds „Degi Euro-pa“ die vierte Teilauszahlung erhalten. Damit schüttete der Fonds rund 4 %des Nettofondsvermögens aus.

Die rund 90.000 Anleger des offenen Immobilienfonds „Degi Europa“ erhielten letzte Woche 1,55 Euro je Fondsanteil. Die inzwischen vierte Teilauszahlung belief sich auf 40,6 Mio. Euro. Damit schüttete der sich in Aufl ösung befi ndende Fonds etwa 5 % seines Nettofondsvermögens an die Anleger aus – 810 Mio. Euro betrug das Fondsvermögen zum Ende des ers-ten Halbjahres 2012. Des Weiteren teilte die Fondsgesellschaft Aberdeen Invest-ment mit, dass die nächste Auszahlung für Januar 2013 vorgesehen sei. Bis dahin sol-len weitere Immobilien des Fonds verkauft werden. Der „Degi Europa“ muss spätes-tens zum 30.9.2013 aufgelöst sein. Bis dahin hat Aberdeen Investment noch Zeit, die Fondsimmobilien zu veräußern und mit dem Erlös die 90.000 Anleger auszuzahlen.

Gestiegene SchuldenDie Staatsschulden stiegen im Euro-raum zum Ende des ersten Quartals 2012 auf 88,2 % des Bruttoinlandspro-dukts. Die höchste Verschuldung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt wies Griechenland mit 132,4 % auf.

Der Staatsschuldenstand des Euroraums (ER17) belief sich zum Ende des ersten Quartals auf 88,2 % des Bruttoinlands-produkts (BIP). Das teilt das statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) mit. Im vorangegangenen vierten Quartal 2011 lag er noch bei 87,3 % des BIP. In der EU27 stiegen die Staatsschulden von 82,5 % im vierten Quartal 2011 auf 83,4 %des BIP im ersten Quartal 2012. Im Ver-gleich zum ersten Quartal 2011 stiegen die Staatsschulden im ersten Quartal 2012 im Euroraum von 86,2 % auf 88,2 %und in der EU27 von 80,4 % auf 83,4 % des BIP. Wertpapiere ohne Anteilsrechte hatten am Ende des ersten Quartals 2012 einen Anteil von 78,3 % an den Staatsschulden des Euroraums. In der EU27 machten sie 79,3 % aus. 17,8 %

der Staatsschulden des Euroraums ent-fi elen auf Kredite, in der EU27 waren es 15,6 %. Bargeld und Einlagen mach-ten im Euroraum nur 2,8 % und in der EU27 3,8 % der Staatsschulden aus. Der Anteil an zwischenstaatlichen Krediten lag zum Ende des ersten Quartals 2012 im Euroraum mit 1,2 % des BIP und mit 0,9 % des BIP der EU27 auf fast dem-selben Niveau. Bei den einzelnen Mit-gliedstaaten wies Griechenland Ende des ersten Quartals 2012 mit 132,4 % des BIP die höchste Verschuldungsquote auf. Dar-auf folgt Italien mit 123,3 %, Portugal mit 111,7 % und Irland mit 108,5 %. Die nied-rigsten Schuldenquoten verzeichnetenEstland mit 6,6 %, Bulgarien mit 16,7 % und Luxemburg mit 20,9 % des BIP.

Ratings im EuroraumNoch hat Deutschland sein Triple-A-Rating. Die Ratingagentur Moody’s hat den Ausblick jedoch bereits nach unten korrigiert – wie bei vier weite-ren Staaten des Euroraums auch.

Das Triple-A steht für das größtmögli-che Maß an Bonität – also für eine Aus-fallquote von nahezu 0 %. Nur sechs der siebzehn Staaten des Euroraums (ER17) sind noch so eingestuft und bei fünf davon hat Moody’s jetzt den Aus-blick von neutral auf negativ abgesenkt. S&P und Fitch, die zwei weiteren welt-weit größten Ratingagenturen, haben den Ausblick bislang unverändert gelas-sen. Die ARD gibt online einen Über-blick über die Ratings der Staaten des

Euroraums (Stand 13.7.2012). Demnach sind die Staaten mit den höchsten Boni-täten Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Öster-reich. Deutschland haben alle drei Rating-agenturen mit Triple-A eingestuft, wobei Moody’s als einzige Agentur den Ausblick von neutral auf negativ gesenkt hat. Das-selbe gilt für Luxemburg und die Nieder-lande. Österreich und Frankreich haben nur von Moody’s und Fitch die Bestnote Triple-A bekommen – Fitch belässt den Ausblick bei neutral, Moody’s änderte ihn auf negativ. Von der Agentur S&P wur-den die beiden Staaten nur mit einem AA+ bewertet. Das entspricht einer guten Bonität mit geringer Ausfallwahrschein-lichkeit und einem positiven Ausblick. Finnland ist aktuell der einzige Staat, der von allen drei Agenturen ein Triple-A mit neutralem Ausblick aufweist. Mit Abstand am schlechtesten bewertet ist Griechen-land. S&P und Fitch haben Griechenland ein CCC-Rating verpasst – sie denken, dass nur bei günstiger Entwicklung kein Zahlungsausfall droht. Moody’s hinge-gen bewertet Griechenland mit einem C, was einen Zahlungsausfall kennzeichnet. Insgesamt signalisieren C-Ratings den Ramschstatus eines Landes. Estland, Malta, die Slowakei und Slowenien befi n-den sich mit A-Ratings verschiedenster Ausblicke mit einem geringen Ausfall-risiko im oberen Mittelfeld. Irland, Italien und Spanien haben mit BBB-Ratings ein mittleres Ausfallrisiko und Portugal sowie Zypern weisen mit BB-Ratings zwar ein hohes Ausfallrisiko auf, können aber noch befriedigende Sicherheiten vorweisen.

Teure ImporteDie Importpreise in Deutschland sind gestiegen und liegen 1,3 % über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg fi el aber geringer aus als im Monat zuvor.

Im Juni 2012 waren die Preise für Importe in Deutschland um 1,3 % höher als im Juni 2011. Die Vorjahresveränderung lag im Mai 2012 dagegen bei +2,2 %, im April waren es noch 2,3 %. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Der darausresultierende Einfuhrpreisindex fi el im Juni 2012 gegenüber dem Vormonat um 1,5 %. Die Entwicklung der Importpreise

Anz

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1976 Personal Computer1990 ERP-Software1991 WorldWideWeb2001 Mobiles Internet2006 Cloud Computing2010 In-Memory-Datenbank

Investor Relations KontaktKatrin SchlegelLeiterin Investor RelationsTelefon: +49 (0)5 21/9 14 48 [email protected]

Was bleibt wichtig? itelligence ist einer der international führenden IT-Komplettdienstleister im SAP-Umfeld mit mehr als 2.500 hochqualifi zierten Mitarbeitern in 21 Ländern weltweit.Immer neue IT-Funktionen, Geräte und Technologien führen zu immer mehr Leistung, wachsendem Nutzen beim Anwender und wecken die Lust auf mehr. Was wirklich wichtig ist und was nicht, rückt dabei manchmal schnell in den Hintergrund. Welche bleibenden Werte itelligence in der rasanten Welt der IT für bedeutend hält, können Sie hier nachlesen: www.itelligence.de/GB2011

KURZMELDUNGEN

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KURZMELDUNGEN

für Energie hat weiter einen wesentlichen Anteil an den Gesamtpreisveränderun-gen. Gegenüber Juni 2011 stiegen die Einfuhrpreise für Energie im Juni dieses Jahres um 1,8 %. Im Vergleich zum Vor-monat Mai 2012 sanken die Preise jedoch deutlich um 7,2 %. Das war der stärkste Rückgang gegenüber dem Vormonat seit Dezember 2008 – damals fi elen die Preise gegenüber November 2008 um 14,6 %. Ohne Erdöl und Mineralölerzeugnisse lag der Einfuhrpreisindex im Juni 2012 um 1,6 % über dem Niveau von Juni 2011. Bei Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen sowie bei Nichteisenmetallen und deren Halbzeug gab es im Juni 2012 gegenüber dem Vorjahresmonat Preisrückgänge um -6,7 % bzw. -3,1 %. Der Index für Export-preise war im Juni 2012 um 1,4 % über dem Niveau von Juni 2011. Im Mai 2012 betrugen die Änderungen gegenüber dem Vorjahresmonat +1,6 % und im April 2012 waren es +1,8 %.

Steigende EnergiepreiseBis Ende 2012 werden die Energie-preise in Deutschland wohl nicht mehr steigen. Experten sind aber der Meinung, dass das in den nächsten fünf Jahren anders aussehen wird.

Rund 200 Fachleuten aus Energiewirt-schaft und Wissenschaft zufolge müs-sen Großkunden 2012 nicht mit weiter steigenden Energiepreisen rechnen. Das ergab eine Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Rahmen des Energiemarktbarome-ters. Im Vergleich zur letzten Umfrage Ende 2011 erwarten deutlich weniger der Experten einen Preisanstieg bei Strom, Öl, Gas und Kohle. Fast 70 % der Befrag-ten meinen, dass der Strompreis dieses Jahr sein Niveau halten wird. 2011 haben nur 53 % geglaubt, dass die Strompreise kurzfristig stabil bleiben würden. Bei Öl gehen nur 25 % der Befragten von einem Preisanstieg aus, 2011 waren es noch 41 %. Bei Gas erwarten aktuell 21 % einen Anstieg gegenüber 38 % im letzten Jahr. Und für Kohle erwarten 2012 nur noch 18 % einen Preisanstieg – 2011 waren es noch 31 %. Nach einer langfristigen Perspektive gefragt sind die Experten anderer Ansicht. Fast 90 % der Befrag-ten glauben, dass sich die Strompreise in

den nächsten fünf Jahren erhöhen wer-den. Steigende Ölpreise prognostizieren 82 % der befragten Experten, für Erdgas erwarten fast 75 % einen Preisanstieg und bei Kohle rechnen knapp 70 % mit höheren Preisen.

Status quo gesichertBis zum 22.7.2013 muss die euro-päische Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds in deut-sches Recht umgesetzt sein. Das Bundesministerium für Finanzen legtenun einen Entwurf vor.

Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) begrüßte den Gesetzesentwurf des Bundesfi nanz-ministeriums zur europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investment-fonds (AIFM-Richtlinie). Der Status quo bewährter Fondsprodukte sei durch den Entwurf gesichert und insgesamt würde der Entwurf den Markterfordernissen zum größten Teil gerecht werden, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Rich-ter. Wertpapier-Spezialfonds sollen laut Gesetzesentwurf unverändert als regu-lierte Produkte erhalten bleiben. Vor allem für institutionelle Investoren im Bereich Altersvorsorge, wie zum Beispiel bei Lebensversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Versorgungswerken, seien Spezialfonds unverzichtbar, erklärt der BVI. Die Einführung einer Investment-Kommanditgesellschaft (InvKG) begrüßt der BVI ebenfalls. Das mache den Weg für Pension-Pooling frei, erklärt Thomas Richter. Vor allem international aufge-stellte Unternehmen brauchen Lösungen, mit denen das dezentral verwaltete Alters-vorsorgevermögen insolvenzgeschützt und hinsichtlich der Doppelbesteue-rungsabkommen praktikabel gebündelt werden kann. Das wäre durch eine InvKG möglich. Des Weiteren sollen die bisher existierenden offenen Immobilienfonds bestehen bleiben. Der Gesetzesentwurf sieht allerdings vor, neue Immobilien-fonds nur noch als geschlossene Pro-dukte zuzulassen – sicherlich bedingt durch die vielen Schließungen bei offe-nen Immobilienfonds. Diesen Vorschlag kritisiert der BVI: Die Anbieter sollten laut Verband auch im Interesse der Anleger weiter offene Immobilienfonds aufsetzen

können. Grundsätzlich sei an dem neuen Gesetz wichtig, dass die Balance zwi-schen Anlegerschutz und unternehmeri-scher Betätigung gewahrt bliebe, äußerst auch der Verband Geschlossene Fonds (VGF). Der VGF ist der Überzeugung, dass die Fonds als Kapitalsammelstelle in der sich verändernden Bankenland-schaft künftig eine noch größere Rolle spielen werden als bisher.

Mehr EinwohnerTrotz rückläufi ger Geburtenzahlen stieg die Einwohnerzahl Deutsch-lands im letzten Jahr erstmals wie-der. Das Statistische Bundesamt ver-zeichnete den letzten Anstieg 2002.

Nach vorläufi gen Ergebnissen des Statis-tischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Einwohnerzahl Deutschlands Ende 2011 im Vergleich zu 2010 um 92.000 Personen auf mehr als 81,8 Mio. – das entspricht einer Zunahme von 0,1 %, die laut Desta-tis vor allem an der deutlich gestiegenen Zuwanderung liegt. 2011 wurden nach vorläufi gen Berechnungen 663.000 Kin-der geboren, was 2,2 % (15.000) weniger waren als im Vorjahr. Todesfälle verrin-gerten sich um 6.000 auf 852.000. Letz-tes Jahr verstarben also rund 190.000 Menschen mehr, als geboren wurden. Das sogenannte Geburtendefi zit war 2010 mit 181.000 noch niedriger. 2011 sind 958.000 Menschen nach Deutsch-land zu- und 679.000 weggezogen. Gegenüber 2010 waren das 160.000 Zuzüge und 8.000 Fortzüge mehr. Daraus ergibt sich für 2011 ein Wan-derungsüberschuss von 279.000 Menschen. Das letzte Mal war der Über-schuss 2001 mit 273.000 Menschen auf diesem Niveau. 2008 und 2009 war der Wanderungssaldo sogar negativ. Die Bevölkerungszahlen entwickel-ten sich in den einzelnen Bundeslän-dern unterschiedlich. Eine Zunahme verzeichneten 2011 Bayern (+57.000), Berlin (+41.000), Baden-Württemberg (+32.000), Hessen (+25.000), Hamburg (+12.000), Schleswig-Holstein (+3.000) und Bremen (+600). In allen anderen Bundesländern verringerte sich die Ein-wohnerzahl, besonders stark in Sach-sen-Anhalt (-22.000) sowie in Thüringen (-14.000) und Sachsen (-12.000).

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6 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

SAP AG

Auf der Wolke des Erfolgs

Bei der SAP AG (ISIN DE0007164600) läuft das Geschäft rund. Mit neuen Produktfel-dern wie Cloud Computing und mobiler Datenübertragung ergänzt der Walldorfer Softwaregigant das Kerngeschäft mit neuen Wachstumstreibern.

Welche Krise bitte schön? Während zahlreiche DAX-Konzerne für das zweite Halbjahr lediglich ein moderates Wachs-tum erwarten, startet SAP durch. Im operativen Geschäft und an der Börse: Seit Jahresanfang hat die Aktie um gut 25 % zugelegt. Mit einem Börsenwert von rund 62 Mrd. Euro ist sie damit erst-mals auf die Pole Position unter allen 30 deutschen Blue Chips vorgeprescht.

Wachstum an allen Fronten

Das Zahlenwerk im zweiten Quartal spricht für sich. Im Vorjahresvergleich schnellte der Umsatz um 18 % auf 3,9 Mrd. Euro nach oben. Besonders erfreulich daran ist das satte Plus von 26 % auf 1,1 Mrd. Euro bei den Soft-warelizenzen. Diese nehmen im operati-ven Geschäft der Softwarebranche eine Schlüsselrolle ein, denn aus den verkauf-ten Lizenzen ergeben sich künftige Ein-nahmen mit Services und Wartung. Die operative Marge hielt sich ungeachtet der Ausgaben für Akquisitionen und Neu-einstellungen von Mitarbeitern stabil auf dem Niveau von 30 %.

Das auf alle Regionen verteilte Wachstum untermauert die starke Marktposition von SAP. Selbst im krisengebeutelten Europa verbesserten sich die Erlöse um 12 %. Und nach dem erfolgreichen Umbau unter neuer Führung nimmt das Nord-

amerikageschäft mit Wachstumsraten von 24 % wieder Fahrt auf.

Durchschlagende Finanzkraft

Neben dem starken operativen Geschäft sind die Börsianer auch von den starken Bilanzkennziffern begeistert. Aus dem kontinuierlich hohen operativen Cashfl ow kann SAP die steigenden Ausgaben für Forschung und Entwicklung fi nanzieren. Allein im ersten Halbjahr 2012 fi elen hier 1,1 Mrd. Euro an – eine Steigerung um 13 % gegenüber dem Vorjahr.

Schließlich lassen die liquiden Mittel von 3,6 Mrd. Euro Spielraum für weitere Akquisitionen. Insgesamt 20 Mrd. Euro hat die Konzernleitung seit 2007 in strate-gische Zukäufe investiert. Damit erweitert der Konzern seine führende Stellung im Kerngeschäft Betriebssoftware um neue Produktfelder wie Datenanalyse, mobile Kommunikation und Cloud Computing.

Selig auf der Datenwolke

Beim Cloud Computing werden Unternehmens-daten auf einem dezen-tralen Server und nicht mehr auf einem lokalen

PC gespeichert. In diesem Zukunfts-markt spielt SAP ganz vorne mit. Und das Cloud Business wächst rasant, wie der jüngste Umsatzsprung auf 690 Mio. Euro eindrucksvoll zeigt. Kein Wunder also, dass die größten zwei Zukäufe seit Ende 2011 diese neue Firmensparte weiter ver-stärken sollen. Für die beiden US-Firmen SuccessFactors und Ariba legte SAP 3,4 Mrd. bzw. 4,3 Mrd. US-Dollar auf den Tisch. Die HANA-Software ist ein weiterer Gewinntreiber auf dem Vormarsch. Damit lassen sich immense Datenmengen zu Firmen in Bruchteilen von Sekunden auf einer Plattform auswerten, was jede Menge Zeit gegenüber herkömmlichen Programmen spart, die meistens Tage dauern.

Beim Ausblick liegt die Messlatte hoch

Für das Gesamtjahr erwartet das Vor-standsduo Bill McDermott und Jim Hage-mann Snabe bei den Erlösen für Lizenzen und Wartung einen Zuwachs von 10 bis 12 %. Das sind hochgesteckte Ziele angesichts des moderaten Wachstums von 3 %, das der Branchendienst Gart-ner in diesem Jahr für die gesamte Bran-che ansetzt. Bis 2015 soll die operative Marge deutlich über 30 % liegen – eine klare Kampfansage an den Erzrivalen Oracle, der seit geraumer Zeit mit Margen jenseits der 40 % glänzt.

Auch bei der Aktienbewertung ist SAP top. Allerdings lässt das Kurs-Gewinn-Verhältnis von 14 für 2013 bei erwarteten Wachstumsraten zwischen 15 und 20 % noch Spielraum für höhere Kursregionen. Was übrigens auch für Oracle mit dem 2013er-KGV von 11 gilt. Stefan Riedel

Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 31.7.2012: 52,19 Euro

SAP AG (ISIN DE0007164600 )

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UNTERNEHMENSMELDUNGEN

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UNTERNEHMENSMELDUNGENUNTERNEHMENSMELDUNGENUNTERNEHMENSMELDUNGEN

Die Hauptversammlungssaison nähert sich immer mehr ihrem Ende. Freunde von Spezialwerten sollten sich aber noch den 24.8.2012 vormerken. Dann schüttet die RÖDER Zeltsysteme und Service AG (ISIN DE0007066003) eine Dividende von 3,90 Euro aus. Bezogen auf den aktuellen Kurs entspricht das einer Rendite von über 7 %.

Kerngeschäft von RÖDER ist die Ent-wicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Vermietung von Zelten und tem-porären Hallen. RÖDER ist beispiels-weise auf dem Genfer Automobil-Salon, den Biathlon-Weltmeisterschaften oder der Istanbul Fashion Week als Zeltaus-rüster aktiv. Das Unternehmen zählt zu den großen Anbietern in diesem Markt. Etwa zwei Drittel des Umsatzes erzielt RÖDER im Ausland und gehört damit zu den vier bedeutendsten Zeltproduzenten und -dienstleistern der Welt.

Rekordjahr 2011Obwohl 2011 kein Jahr mit ausgespro-chen vielen Großveranstaltungen war, konnte RÖDER mit einem konsolidierten Konzernumsatz in Höhe von 67,8 Mio. Euro selbst das sehr starke Jahr 2008 übertreffen und damit eine neue Best-marke in der Absatzleistung der jünge-ren Unternehmensgeschichte setzen. In einem generell positiven Marktumfeld mit starker Nachfrage haben insbeson-dere auch die Beteiligungen in China und Russland zu diesem Erfolg erheb-lich beigetragen. Gegenüber dem Vorjahr (55,4 Mio. Euro) wuchs der Gruppenum-satz damit um ca. 22 %. Das Ergebnis vor Steuern erreichte 4,0 Mio. Euro, was gegenüber dem Vorjahr (3,0 Mio. Euro) einer Steigerung von 32 % entspricht. Der Jahresüberschuss sank insbeson-dere aufgrund der Verbuchung von nicht zahlungswirksamen latenten Steuern auf 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro).

Von dem sehr guten Jahresergebnis pro-fi tieren auch die Aktionäre. Der Haupt-versammlung am 24.8.2012 wird eine Dividendenausschüttung in Höhe von 3,90 Euro je Aktie vorgeschlagen. Auch wenn diese Ausschüttung zum Teil aus der Substanz des Unternehmens geleis-tet wird, steht RÖDER bilanziell immer noch sehr gut da. Die Konzerneigen-kapitalquote liegt bei 60 %, die Bank-verbindlichkeiten sind mit 11 Mio. Euro überschaubar.

Großaktionär will verkaufen

In hohem Maße profi tiert der RÖDER-Großaktionär, die Udai Vermögensver-waltung GmbH, die von der Schweizer Private-Equity-Unternehmung Zurmont Madison gesteuert wird, von der Divi-dendenzahlung. Im Rahmen eines öffent-lichen Übernahmeangebots hatte Udai 2007 den freien Aktionären 50 Euro je Aktie geboten. Zusammen mit später erfolg-ten Zukäufen verfügt Udai laut des RÖDER-Geschäftsberichts per 30.4.2012 über 84,97 % des Grundkapitals, das in insgesamt 880.000 Aktien eingeteilt ist. Doch der Großaktionär will seine Beteiligung abbauen. Wie aus einer Ad-hoc-Meldung vom September letzten Jah-

res hervorgeht, hat sich Zurmont Madi-son entschieden, „strategische Optionen hinsichtlich der Veräußerung ihrer indirek-ten Beteiligung an der RÖDER Zeltsys-teme und Service AG zu prüfen.“

Aktie interessantDie Zeiten für Unternehmenskäufe und -verkäufe sind aktuell nicht schlecht – beinahe wöchentlich werden große Private-Equity-Transaktionen vermeldet. Eine der nächsten Transaktionen könnte der RÖDER-Verkauf sein. Sollte es dem Großaktionär gelingen, seine Beteili-gung zu veräußern, wird er aber auf eine ordentliche Prämie Wert legen. Dies dürfte den Aktienkurs befl ügeln. Zudem ist RÖDER sehr gut aufgestellt und auch vor dem Hintergrund der Dividendenzah-lung eine Überlegung wert. Die Aktie ist zum Kauf bis 55 Euro interessant, ein mittelfristiges Kursziel sehen wie bei 70 Euro, ein Stop-Loss-Limit sollte bei 45 Euro gesetzt werden.

Quelle: Wallstreet Online, www.wallstreet-online.de / Kurs am 31.7.2012: 53,50 Euro

RÖDER Zeltsysteme und Service AG (ISIN DE0007066003)

RÖDER Zeltsysteme und Service AG

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8 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

UNTERNEHMENSMELDUNGEN

ZhongDe Waste Technology AG

FabelhafteBewertungAuf den ersten Blick erscheint die Bewertung der in einem deutschen Börsenmantel beheimateten chinesischen Fir-ma ZhongDe Waste Technology AG (ISIN DE000ZDWT018) einfach traumhaft: Der Aktienkurs von derzeit etwa 2 Euro liegt um 79 % unter dem Buchwert des per 31.12.11 ausge-wiesenen Eigenkapitals, die Gesellschaft verfügt zum Ge-schäftsjahresende 2011 über eine Netto-Cash-Position von 83,1 Mio. Euro oder 6,39 Euro je Aktie und der Ausblick für das laufende Geschäftsjahr verspricht Umsatz und Ergeb-nissteigerungen. Dennoch haben Aktionäre seit dem Bör-sengang im Jahr 2007 über 90 % Kursverlust hinnehmen müssen. Es stellt sich deshalb die Frage: Was ist faul beim Müllunternehmen?

Laut vorliegenden Unternehmensangaben konzipiert, fi nan-ziert, betreibt und investiert die ZhongDe-Gruppe in Waste-to-Energy-Müllverbrennungsanlagen, die durch die Entsorgung von Hausmüll und industriellen Abfällen Strom erzeugen. ZhongDe realisiert sowohl EPC- (Engeneering, Procurement and Construction) als auch BOT-Projekte (Build, Operate and Trans-fer) mit einem Schwerpunkt auf Großanlagen mit einer Entsor-gungskapazität von etwa 1.000 Tonnen Abfall pro Tag. Seit 1996 und bevor das Unternehmen sein Geschäftsmodell auf Full-Service-Projektentwicklung erweiterte, installierte die ZhongDe-Gruppe bereits bei etwa 200 Entsorgungsprojekten in 13 Provinzen in ganz China Müllverbrennungsanlagen. Inzwischen zählt ZhongDe angeblich zu den führenden Projektentwicklern und Betreibern von Waste-to-Energy-Anlagen in China.

Kursverfall unerklärlichIm Jahr 2007 erfolgte der Börsengang in Deutschland. Insgesamt 3 Mio. Aktien aus einer Kapitalerhöhung wurden zu einem Preis von 26 Euro an die Anleger verteilt, was nach Kosten 72 Mio.Euro in die Unternehmenskasse spülte. Und das Anlegerinter-esse an ZhongDe war hoch. Das Unternehmen meldete in der Folge diverse Großaufträge, der Aktienkurs kletterte Ende 2007 bis auf 40 Euro.

Doch seitdem hat sich der Kurs pulverisiert und liegt bei aktuell gerade einmal 2 Euro. Damit wird ZhongDe mit 26 Mio. Euro bewertet. Dabei sind die kommunizierten Zahlen zwar sehr schlecht, aber bei Weitem nicht existenzgefährdend. So wur-den 2011 32,4 Mio. Euro umgesetzt, der Verlust belief sich auf 10,7 Mio. Euro. Der ZhongDe-Vorstand bezeichnet das abgelau-fene Geschäftsjahr dann auch als „eine sehr schwierige Über-gangsperiode“. Doch bereits 2012 sollen „bessere Umsätze“ und eine „höhere Bruttogewinnmarge als im Jahr 2011“ erzielt

Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 31.7.2012: 1,88 Euro

ZhongDe Waste Technology AG (ISIN DE000ZDWT018)

werden. Der Buchwert des Eigenkapitals liegt per 31.12.11 mit 125,6 Mio. Euro aber weit über dem Börsenwert – allein die Netto-Cash-Position entspricht mit 83,1 Mio. Euro dem mehr als dreifachen Buchwert.

Finger wegDie Erfahrung zeigt oft: Bei Unternehmen, die ein derart offen-sichtliches Missverhältnis zwischen Börsenwert und Buchwert aufweisen, steht der „dicke Hammer“ noch bevor. Anleger sollten sich deshalb vom scheinbar billigen Investment nicht täuschen lassen und die Aktie meiden. ZhongDe-Aktionäre wie-derum sollten unbedingt die Hauptversammlung am 30.8.2012 besuchen und sich selbst ein Bild des Unternehmens machen.

Die artnet AG hat kürzlich die Hauptversammlung verschoben. Die neue Tagesordnung sieht mehrere Satzungsänderungen vor, die der mit rund 26 % beteiligten Gründerfamilie eine Sperrmi-norität bei wesentlichen geschäftspolitischen Entscheidungen und Strukturmaßnahmen einräumen würden. Aktionäre der art-net AG, die auf der Hauptversammlung von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen möchten, haben nur noch bis zum 1.8.2012 Zeit, sich für die Hauptversammlung am 8.8.2012 zu registrieren.Die Aktionäre von artnet sollten wissen, dass die Redline CapitalManagement S.A. im Vorfeld der Hauptversammlung die Inten-tion eines freiwilligen Übernahmeangebotes bekannt gegeben hat und Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten der Verwaltung gestellt hat. Unter folgendem Link fi nden Aktio-näre weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot der Redline Capital Management S.A. an die Aktionäre der artnet AG: http://www.redline.lu/offer/home_de.php. Die Aktionäre der artnet AG können sich auf der Webseite der Gesellschaft (http://www.artnet.de/investor-relations/hauptversammlung) zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und auch den gestellten Gegenanträgen der Aktionäre informieren.

Übernahmeangebot auf der Kippe?

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 9

UNTERNEHMENSMELDUNGENUNTERNEHMENSMELDUNGENUNTERNEHMENSMELDUNGEN

Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 31.7.2012: 3,96 Euro

Kontron AG (ISIN DE0006053952)

Kontron AG

VertrauenverlorenMit einer Gewinnwarnung startet die Kon-tron AG (ISIN DE0006053952) in die zweite Jahreshälfte. Das allein ist aus unserer Sicht aber nicht der Grund für den Kursverfall der letzten Tage, sondern Äußerungen des Vor-standsvorsitzenden einige Wochen zuvor.

Das war so nicht zu erwarten. Im ers-ten Halbjahr 2012 gingen 269,8 Mio. Euro Umsatz durch die Bücher, ein Rückgang von 2 % gegenüber dem ver-

gleichbaren Vorjahreszeitraum. Auf der Ergebnis-seite sieht es noch schlimmer aus, nach Steuern steht ein Halbjahresergebnis von 5,1 Mio. Euro zu Buche, ein Rückgang von 60 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2011. Da hilft es auch nicht viel, dass die Zahl der Design Wins um 8 % auf 132 gesteigert werden konnte – insbesondere wenn man weiß, dass das Volumen der Design Wins um 14,6 % auf 60,8 Mio. Euro gesunken ist. Auch der Auftragsbestand liegt zum 30.6.2012 mit 362,8 Mio. Euro um ca. 14 % unter dem Vor-jahreswert. Vor diesem Hintergrund ist es keine Überraschung, dass der Kontron-Vorstand eine Gewinnwarnung ausgibt und vermeldet, dass die für 2012 angestrebten Ziele nicht erreicht werden können.

Zwei Wochen zuvor …Richtig ärgerlich wird die Meldung aber dadurch, dass der Vorstandsvorsitzende Ulrich Gehrmann exakt zwei Wochen vor der jetzt publizierten Umsatz- und Gewinnwarnung Gerüchte über genau dieses Thema heftig dementierte. „Ich weise diese Gerüchte zurück, wir bleiben bei unserem Ausblick“, äußerte Gehrmann nämlich gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg. Dass derartige Falschaussagen einen Vertrau-ensverlust der Anleger nach sich ziehen, liegt auf der Hand. Der Aktienkurs reagierte umgehend und fi el unmittelbar nach der Meldung unter 4 Euro.

Das war so nicht zu erwarten. Im ers-ten Halbjahr 2012 gingen 269,8 Mio. Euro Umsatz durch die Bücher, ein Rückgang von 2 % gegenüber dem ver-

GEWINNWARNUNG!

Stop-Loss ausgelöst

Damit wurde auch unser Stop-Loss-Limit ausgelöst, sodass Sie keine Kon-tron-Aktie mehr im Depot haben sollten. Wir sind vom Verhalten des Kontron-Managements sehr enttäuscht und streichen deshalb die Kontron AG vorläufi g aus unserer Beobachtungs- und Empfehlungsliste.

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10 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

INTERVIEW

getgoods.de AG

Auf WachstumskursDie getgoods.de AG ist ein Betreiber von Online-Shoppingplattformen im schnell wachsenden E-Commerce-Markt. Das Un-ternehmen setzte seinen Wachstumskurs im ersten Quartal 2012 weiter fort und steigerte den Konzernumsatz um 51 % auf 83,7 Mio. Euro. Das Wachstum ist dabei sowohl auf organisches Wachstum als auch auf die Übernahme der Home of Hard-ware GmbH zurückzuführen. Auch die Ergebnisentwicklung war weiter positiv. Der Rohertrag des Konzerns verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 38 % von 3,7 Mio. Euro auf 5,2 Mio. Euro. Das EBIT stieg um 11 % von 1,4 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro. Auf Basis der Geschäftsentwicklung des ersten Quartals 2012 befi ndet sich die Gesellschaft auf einem guten Weg, die genannten Jahresziele von mindestens 400 Mio. Euro und einer EBIT-Marge von ca. 2,5 % zu erreichen. AnlegerPlus hat mit dem Vorstand der Gesellschaft, Herrn Markus Rockstädt-Mies, über den Wettbewerb, die Risiken und die Zukunft des Unter-nehmens gesprochen.

AnlegerPlus: Was unterscheidet getgoods.de von ver-gleichbaren Portalen wie notebooksbilliger.de und dem von der Metro-Gruppe übernommenen redcoon.de? Warum sollten die Konsumenten gerade bei Ihnen einkaufen?Rockstädt-Mies: Wir stehen mit den von Ihnen genannten Unter-nehmen nur zum Teil im Wettbewerb, da wir bezüglich des Pro-duktangebotes sehr viel breiter aufgestellt sind. Wir verkaufen neben Consumer Electronics zum Beispiel auch Haushaltsarti-kel, Spielzeug, Outdoor- und saisonale Produkte. Darüber hinaus machen wir das Online-Shoppen erlebbar. Die Kunden können sich in unseren Shops mit vielen Produktvideos, 360°-Ansichten und selbst erstellten Produkttexten über ihre gewünschten Arti-kel informieren. Dies schafft Vertrauen und bindet die Kunden an unsere Shops. Des Weiteren betreibt die Gesellschaft eine auf Effi zienz, Performance und Bekanntheitsgewinn ausgerich-tete Marketingstrategie mit klarem Fokus auf die Themen SEA, SEO, Affi liate, Display-Advertising (Remarketing, RTB), Usabi-lity, Brand-Awareness und Brandausbau mit angeschlossenen Print- und Fernsehkampagnen, welche die Kunden selbstver-ständlich auf unseren Shop aufmerksam macht.

Verursacht das vergrößerte Warenangebot nicht zusätzli-che Kosten für die Lagerhaltung und entsteht damit nicht ein höheres Risiko, falls die Waren nicht verkauft werden können und die Vorräte abgeschrieben werden müssen?Wir haben nur Waren bei uns im Lager, die oft gedreht werden, d.h. welche wir mit hoher Wahrscheinlichkeit schnell verkaufen können. Waren mit geringerem Drehmoment, die trotzdem in unserem Produktangebot vorhanden sein müssen, reservieren wir bei unseren Lieferanten und rufen diese nach Bestellung durch den Kunden dort zügig ab.

Wie wird darüber entschieden, ob die Ware nun im eigenen Lager gelagert oder nur reserviert wird?Darüber entscheiden unsere Einkäufer, die zum einen sehr viel Erfahrung und Branchenkenntnis besitzen und zum anderen auch am Erfolg gemessen werden. In einem wöchentlichen Meeting wird innerhalb eines Expertenteams abgestimmt, wel-che der von den Einkäufern vorgestellten Produkte im Shop gelistet werden. So fühlen wir uns gut aufgestellt und sind davon überzeugt, unseren Kunden einen guten Mix an Produk-ten anzubieten.

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 11

INTERVIEW

Hinweis: An der Erstellung des Beitrags beteiligte Personen halten Aktien der getgoods.de AG.

KRONES bleibt mit »Value« auf Wachstumskurs

Trotz schwieriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen stieg der Konzernumsatz von KRONES 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 14,1 % auf 2.480,3 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern kletterte von 70,8 Mio. € auf 74,6 Mio. €. Von der guten operativen Unternehmens­entwicklung 2011 profitierten auch die Aktionäre von KRONES. Auf der Hauptversammlung, die am 13. Juni 2012 stattfand, beschlossen die Anteilseigner eine gegenüber dem Vorjahr um 0,20 € höhere Dividende von 0,60 € je Aktie.

Mit den im neuen Strategieprogramm »Value« gebündelten Maß­nahmen wollen wir unsere führende Markstellung ausbauen und nachhaltig profitabel wachsen. Für 2012 liegt unser Fokus auf den im Value­Programm definierten Ansätzen, die Herstellungskosten zu senken sowie zusätzliche Marktpotentiale im profitablen Komponen­ten­ und Servicegeschäft zu erschließen. Wir sind auf dem richtigen Weg, denn KRONES ist gut in das Geschäftsjahr 2012 gestartet. Von Januar bis März 2012 legte der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % auf 648,6 Mio. € zu. Im Gesamtjahr 2012 soll der Umsatz um bis zu 4 % steigen und die Umsatzrendite vor Steuern von 3,0 % im Vorjahr auf mehr als 5 % klettern.

Telefon +49 9401 70­1169 www.krones.com

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Umsatz: 2.480,3 Mio. € \ EBT: 74,6 Mio. € \ Dividen­de: 0,60 €

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Schränkt die geringe Lagerhaltung denn nicht die Kundenzufriedenheit ein, da es dadurch zu längeren Lieferzeiten kom-men kann?Zum Teil liefern unsere Dienstleister, mit denen wir kooperieren, die Ware auch direkt an die Kunden aus. Dadurch kommt es nur zu marginal höheren Wartezeiten. Sicher legen unsere Kunden Wert auf eine kurze Lieferzeit. Bei uns steht jedoch nicht nur die Lieferzeit im Fokus, sondern die Kundenzu-friedenheit insgesamt! Uns ist es wichtig, dem Kunden vor seiner Kaufentscheidung auf unserer Website ein umfassendes Bild über die Ware zu verschaffen. Dies errei-chen wir durch ausführliche und stimmige Produktbeschreibungen, hochwertige Pro-duktfotos, Produktvideos und Produkttests in unseren Onlineshops und auf dem neu gestarteten Unternehmensblog. Dadurch wird Einkaufen bei uns mehr und mehr zum Erlebnis. Unsere Kunden sind zufriedener und dies spiegelt sich auch in einer unter-durchschnittlichen Retourenquote wider.

Wie hoch liegt die Retourenquote bei Ihnen?Aktuell bewegt Sie sich bei etwas unter 5 %.

Die getgoods.de AG ist ein Börsenneu-ling. Warum haben Sie sich im Zuge Ih-res Börsengangs gegen ein öffentliches Angebot, bei der die Erstellung eines Börsenprospektes gesetzlich vorge-schrieben wäre, entschieden und statt-dessen die operative Gesellschaft, die HTM GmbH, in einen bereits bestehen-den Börsenmantel eingebracht?Aufgrund unseres fortlaufend starken Wachstums müssen wir immer sehr viele Ressourcen für das operative Geschäft bin-den. Daher schien uns die Einbringung in einen bestehenden Börsenmantel als der einfachere und schnellere Weg. Darüber hinaus wollten wir erst einmal die Börse erlernen und nicht gleich mit 100%iger Auf-merksamkeit unter Beobachtung stehen. Währenddessen hat sich das Listing nun auch eingespielt und jeder im Team weiß, was an Pfl ichten und Aufgaben zukünftig auf uns zukommt.

Die Vorstände sind selbst Großaktionä-re der Gesellschaft. Besteht denn eine Haltefrist für die Vorstände?Das Management der getgoods.de AG hält seit Einbringung der HTM GmbH rund 51 % und nach dem Erwerb der Soneva-Aktien sogar knapp 73 % des Aktienbestandes und

wir haben auch nicht vor, unsere Aktien zu veräußern. Außer es sollte ein fi nanz-kräftiger Investor Interesse an der Gesellschaft zeigen. Dann müssten wir, um den Einstieg zu ermöglichen, Aktien an diesen veräußern.

Sie schließen also auch eine Kapitalerhöhung nicht aus?Sollte es im Interesse der Gesellschaft und für das Wachstum der Gesellschaft posi-tiv sein, ist auch eine Kapitalerhöhung möglich.

Wofür genau würden Sie das Geld aus einer Kapitalerhöhung verwenden wollen?Hierfür gibt es viele Möglichkeiten. Wir haben uns zum Beispiel die Marke getgoods in weiteren bedeutenden Märkten schützen lassen und überlegen, 2013 mit der Expansion ins Ausland zu starten.

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12 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

DAX – Käufer melden sich gerade noch rechtzeitig

Quelle: GodmodeCharting, Stand 4.6.2012

DAX (ISIN DE0008469008)

Der DAX befi ndet sich zwar noch immer in einer kritischen Situation. Allerdings konnte in der letzten Woche ein Verkaufssignal recht über-zeugend vermieden werden. Damit hat sich die Lage etwas entspannt. Nun bietet sich sogar die Chance auf ein kleines Kaufsignal.

Nach einem massiven Abverkauf mar-kierte der deutsche Leitindex DAX im März 2009 ein Tief bei 3.588 Punkten. Danach startete der Index eine starke Rally. Diese dauerte über zwei Jahre an und führte den Index auf 7.600 Punkte und damit in die Nähe seines Allzeithochs bei 8.151 Punkten. Seit diesem Hoch bei 7.600 Punkten aus dem Mai 2011 befi ndet sich der Index aber wieder in einer Abwärtsbewe-gung. Zunächst fi el der Index dabei eher langsam zurück. Aber im August/September 2011 kam es zu einem star-ken Einbruch. Bis auf ein Tief bei 4.968 Punkten fi el der DAX wieder ab. Dieses Tief markierte der Index Mitte Septem-ber 2011. Von dort aus konnte sich der Index über mehrere Monate stark erho-len. Bis in den März 2012 hinein klet-terte der Index auf ein Hoch bei 7.194 Punkten. Damit erreichte der Index sei-nen Abwärtstrend seit Mai 2012. Dieser Trend erwies sich allerdings als zu hohe Hürde. Der Index prallte an diesem Trend nach unten ab. In der anschlie-ßenden Abwärtsbewegung gab der Aufwärtstrend ab September 2011 keinen Halt. Er wurde schnell durch-

brochen. Dieser Trendbruch löste einen weiteren Rückfall auf 5.914 Punkte aus. Dieses Tief markierte der DAX Anfang Juni 2012. Seit diesem Tief befi ndet er sich wieder in einer Aufwärtsbewegung. Diese Bewegung lässt sich bisher noch als bärische Flagge einordnen. In der letzten Woche fi el der Index auf die Unterkante dieser Flagge zurück. Dort setzte allerdings starkes Kaufi nteresse ein, sodass die Unterkante der Flagge bei aktuell 6.415 Punkten verteidigt werden konnte. Der Index näherte sich sogar seinem kurzfristigen Hoch bei 6.775 Punkten wieder deutlich an. Damit haben sich die Bullen in einer kritischen Situation gerade noch einmal gefangen. Denn ein Durchbruch durch den kurzfristigen Aufwärtstrend wäre ein starkes Verkaufssignal gewesen.

Ausblick

Die Käufer sind weiter am Werk, kurzfristig bleibt der deutsche Leitindex stark. Gelingt dem DAX nun ein Ausbruch über 6.775 Punkte, ergäbe sich ein kurzfristiges Kauf-signal. Der Index könnte dann in Richtung 7.060 Punkte, also an den Abwärtstrend seit Mai 2011, klettern. Aber erst ein Ausbruch über diese Marke bei 7.060 Punkten wäre ein starkes, mittelfristiges Kaufsignal. Denn durch einen solchen Ausbruch würde der Weg für eine Rally an das Allzeithoch bei 8.151 Punk-ten geebnet werden. Sollte der DAX allerdings doch noch unter den kurzfristigen Aufwärts-trend bei aktuell 6.415 Punkten abfallen, dann würde eine weitere Verkaufswelle drohen. Der Index könnte dann in Richtung 5.914 und spä-ter 5.580 Punkte abverkauft werden. Denn ein Durchbruch durch diesen Trend würde wohl bei vielen Käufern der letzten Wochen Zwei-fel wecken. Dies könnten sie als Anlass neh-men, um ihre Longpositionen zu schließen. Alexander Paulus

(BörseGo AG)

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TECHNISCHE ANALYSE

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 13

Euro – dreht nach neuen Tiefs – Trendwende?

Quelle: GodmodeCharting, Stand 4.6.2012

EUR REFERENZKURS (ISIN EU0009652759)

Beruhigungspille für den Euro: Äußerungen vom EZB-Präsidenten Mario Draghi freuen die nervösen Anleger und verhelfen dem Euro zu einer kleinen Trendwende nach oben hin. Ob daraus aber mehr wird, bleibt abzuwarten und ist an klare Bedingungen geknüpft.

Leichte Entspannung beim Euro: In der vorigen Woche kam es nach neuen Jahrestiefs bei 1,2042 US-Dollar zu einem bullischen Reversal und einer Erholung bis über das letzte Zwi-schentief bei 1,2289 US-Dollar hinaus. Übrig blieb schließlich eine bullische Wochenkerze am Ende des überge-ordneten Abwärtstrends. Doch was bringt diese Erholung nun? Ist sie Auftakt für eine weit größere Kurser-

holung oder sehen wir lediglich eine technische Gegenbewegung innerhalb des Abwärtstrends? Zunächst sollte man sich nicht allzu viel versprechen von der Erholung und Folgekaufsig-nale abwarten. Übergeordnet domi-niert nämlich nach wie vor der starke Bär, der den Euro bereits seit Mai 2011 gegenüber dem US-Dollar deutlich abwerten lässt. Die Sorgen um die Eurokrise fanden mit dem beschleu-nigten Abwärtstrend seit Mai jetzt ihren Höhepunkt. Die Nervosität ist nach den beruhigenden Worten des EZB-Präsidenten Mario Draghi etwas gewi-chen, doch ist der Abwärtstrend der letzten Wochen und Monate keines-wegs beendet. Bei 1,2420–1,2460 US-Dollar liegt jetzt der kurzfristige zent-rale Widerstandsbereich. Dieser setzt

sich zusammen aus der steilen Abwärtstrend-linie und der gleitenden Durchschnittslinie EMA50 (blau). So lange das Währungspaar Euro/US-Dollar unterhalb dieses Preisbereichs notiert, bleibt das Chartbild bärisch.

Charttechnischer Ausblick Die Entwicklung der kommenden Wochen wird spannend. Ob der Euro den bullischen Ansatz der kleinen Trendwende aus der letzten Woche für eine größere Erholung nutzen kann, bleibt abzuwarten. Augenmerk sollte kurzfristig auf dem Kreuzwiderstand bei 1,242–1,246 US-Dollar liegen. Erst dessen Bruch per Tages- und auch Wochenschluss dürfte dem Euro weitere Erholungschancen einräumen. Dann könnte die Gemeinschaftswährung weiter bis 1,263–1,275 US-Dollar aufwerten. Eine sol-che Erholung wäre mittelfristig zunächst wei-ter als Bärenmarktrally zu klassifi zieren. Erst oberhalb von 1,275 US-Dollar würde sich das Chartbild kurzfristig weiter aufhellen, dann wird eine weitere Erholung bis ca. 1,300 US-Dollar möglich. Auf der anderen Seite könnten die Bären jetzt versuchen, den Euro nach dem bärischen Rücklauf der letzten Woche wieder nach unten zu drücken und einen weiteren Kursrutsch einzuleiten. Kippt das Währungs-paar Euro/US-Dollar jetzt per Tagesschluss wieder unter 1,2150 US-Dollar ab, müssten fallende Kurse bis ca. 1,199 US-Dollar einge-plant werden. Dort verläuft eine unter die Tiefs aus 2005 und 2010 gelegte, fl ach steigende Aufwärtstrendlinie. Knapp darunter liegt bei 1,188 das Tief aus 2010. Dies wären die ers-ten Zwischenziele, wobei es sich noch zeigen muss, von welcher der beiden eine Kurser-holung gestartet werden kann. Sollten beide Unterstützungselemente nicht halten, könnte es zu einem weiteren Kursverfall bis ans Tief aus 2005 bei 1,165 US-Dollar kommen. Das wäre die letzte Bastion der Bullen. Darunter trübt sich das langfristige Bild ein. André Rain

(BörseGo AG)

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TECHNISCHE ANALYSE

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14 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

HV-BERICHT

CropEnergies AG

Aktie unter EmissionskursTrotz schwieriger Rahmenbedingungen hat die CropEnergies AG (ISIN DE000A0LAUP1) das Geschäftsjahr 2011/2012 mit Rekordwerten abgeschlossen. Die Aktie des Bioethanolher-stellers konnte davon allerdings nicht profi tieren.

Die Zurückhaltung der Anleger gegenüber Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien ist verständlich. Stän-dige Änderungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen machen das Leben schwer. Nach der holprigen Einführung des E10-Kraftstoffs belastet aktuell die Diskussion, wie mit dem Thema der „indirekten Landnutzungsänderung“ verfah-ren werden soll. Als zusätzliches Problem entpuppten sich im vergangenen Jahr subventionierte und damit eigentlich uner-laubte Bioethanolimporte aus den USA. Diese führten zu einem starken Rückgang der Bioethanolpreise, obwohl die Ener-gie- und Rohstoffkosten gestiegen sind. Einige Wettbewerber haben daraufhin die Produktion gedrosselt oder gar eingestellt. CropEnergies ist indes abermals profi tabel gewachsen. Als großer Vorteil erwies sich, dass das Mannheimer Unternehmen nicht nur Bioethanol, sondern mit den Reststoffen zusätzlich Lebens- und Futtermittel herstellt, was die Ertragskraft steigert.

Verschuldung stark reduziertDer höhere Materialaufwand konnte damit weitgehend ausgegli-chen werden. Bei einem Umsatzanstieg von 21 % auf 572 Mio. Euro kletterte das operative Ergebnis immerhin um 15 % auf 53 Mio. Euro. Mit einer Marge von 9,3 % (Vorjahr 9,7 %) nimmt CropEnergies weiterhin eine Spitzenposition in der Branche ein.

Der Gewinn je Aktie erhöhte sich auf 0,36 Euro (Vj. 0,33 Euro). Im ersten Quartal 2012/2013 setzte sich der Aufwärtstrend beim Umsatz fort und das operative Ergebnis hielt das hohe Niveau. Sehr positiv ist die Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten zu werten. Die Nettoschulden verminderten sich binnen 15 Monaten von 195 Mio. Euro auf 125 Mio. Euro. Mit einer Eigenkapitalquote von über 60 % verfügt die Gruppe über ausreichend fi nanziellen Spielraum, um das Geschäft weiter auszubauen. Derzeit ist der Vorstand auf der Suche nach geeigneten Standorten für neue Produktionsanlagen. Im Fokus steht weiterhin der europäische Markt, wo ein großes Nachfragewachstum herrscht.

Enge Verbindung zur Südzucker AG

Die Hauptversammlung am 17.7.2012 beschloss eine Anhebung der Dividende auf 0,18 Euro (Vj. 0,15 Euro). Beim aktuellen Akti-enkurs von 5 Euro bedeutet dies eine Rendite von 3,6 %. Die Aktionäre waren damit aber nicht zufrieden. Immer wieder war in der Diskussion der Hinweis auf den Emissionskurs von 8 Euro zu hören, mit dem das Papier vor sechs Jahren an der Börse gestartet ist – obwohl das Geschäft gut läuft, sitzen die Anleger auf Verlusten. Als mögliches Problem betrachteten einige Red-ner die enge Verquickung mit der Südzucker AG, die mit 71 %beteiligt ist und mit der zudem ein erheblicher Leistungsaus-tausch stattfi ndet; eine solche Konstellation wird ihrer Meinung nach von der Börse bestraft. Andererseits kann es für ein Unter-nehmen auch von Vorteil sein, einen starken Großaktionär im Rücken zu haben.

Aktie als Beimischung geeignet

Wann die Aktie wieder einen Kurs von 8 Euro sieht, ist nicht absehbar. Zu unsicher sind schon mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben die mittel- und langfristigen Perspektiven. Im laufen-den Jahr soll das Ergebnis mindestens konstant bleiben. Aller-dings wird dies nur durch eine Umsatzausweitung auf über 600 Mio. Euro gelingen; eine Margenausweitung wird kaum möglich sein. Positiv dürfte sich die sinkende Zinsbelastung auswirken. Die Bewertung der Aktie ist als durchschnittlich einzustufen. Als Beimischung aus dem Bereich der erneuerbaren Energien scheint das Papier dennoch geeignet. Immerhin ist CropEner-gies eines der profi tabelsten Unternehmen der Branche und bringt eine laufende Verzinsung. Matthias Wahler

Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 31.7.2012: 4,89 Euro

CropEnergies AG (ISIN DE000A0LAUP1)

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 15

SdK REALDEPOT

Nachdem am 24.7.2012 die Einladung zur Hauptversamm-lung der CinemaxX AG am 30.8.2012 erschienen ist, haben wir auch unsere Aktien im Realdepot zu 6,45 Euro veräußert. Da eine geringe Chance bestand, dass für das sehr erfolgrei-che Geschäftsjahr 2011 eine Dividende gezahlt werden könnte, haben wir noch die Veröffentlichung der Einladung zur Haupt-versammlung abgewartet, um diese Dividende ggf. zu verein-nahmen. Die Hauptversammlungseinladung sah jedoch keine Ausschüttung vor. Da wir im SdK Realdepot weiterhin über eine sehr hohe Cash-quote verfügen, halten wir ständig Ausschau nach interessanten Werten, welche sich entweder in einer Sondersituation befi n-den und hohes Renditepotenzial versprechen oder die über eine hohe Substanz verfügen, günstig bewertet sind und somit unsere beiden Anlageaspekte Sicherheit und Rendite in sich vereinen. Da das aktuelle Kapitalmarktumfeld alles andere als leicht ein-zuschätzen ist und hauptsächlich von der europäischen Politik

bestimmt wird, halten wir den Markt im Moment eher für über-bewertet. Die europaweiten Sparmaßnahmen werden sich zwangsläufi g in niedrigeren Unternehmensgewinnen nieder-schlagen. Entgegengesetzt wirken jedoch die niedrigen Zinsen, da die Refi nanzierungskosten der Unternehmen sinken. Auf-grund der niedrigen Zinsen sucht aber auch viel Kapital nach entsprechenden Anlagemöglichkeiten, was zu manch einer Per-version an den Märkten führt. Hierzu seien nur die weiter stei-genden Immobilienpreise in manchen deutschen Städten oder die negativen Zinsen, die Deutschland für seine kurzfristigen Schulden zahlen muss, aufgeführt. Sollte es zu einem Kursrückgang bei einigen deutschen DAX-Werten kommen, werden wir auch beherzt mit unserer vollen Kasse zugreifen. Denn langfristig sollte sich die expansive Geldpolitik in einer steigenden Infl ation bemerkbar machen, und dann dürften Aktien von soliden Unternehmen den besten Schutz bieten. Bis dahin werden wir weiter auf ausgewählte Nebenwerte setzen.

CinemaxX Aktien verkauftKapitalmarktumfeld bleibt herausfordernd

Hinweise auf potenzielle Interessenkonfl ikteDie das SdK Realdepot verwaltenden Personen und zur Erstellung des nebenstehenden Artikels beteiligten Personen halten Aktien der Emittenten. Ferner halten die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und Mitglieder des SdK Vorstands, welche nicht an der Erstellung dieser Ausgabe mitgewirkt haben, Aktien der Emittenten. Wir weisen darauf hin, dass Mitarbeiter, Sprecher und/oder Mitglieder der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und/oder diesen nahestehende Dritte Wertpapiere der Emittenten halten können. Diese waren jedoch nicht in die Erstellung des Artikels eingebunden und verfügten über keinerlei Informationen über dessen Publikation. Diese Information stellt keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Finanzinstrumenten des Emittenten dar. Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind generell mit Risiken verbunden, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens und in bestimmten Fällen auch zu einem Verlust über das eingesetzte Vermögen hinaus führen können. Die historische Wertentwicklung ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf zukünftige Resultate. Die verwendeten Parameter und die verwendeten Inhalte stellen die persönliche Meinung der Autoren dar.

HaftungsausschlussDer Haftungsausschluss der Kapital Medien GmbH (Seite 23) gilt für Beiträge der SdK entsprechend. Die Nutzung der Informationen erfolgt insofern auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Leser sollte in jedem Fall vor Entscheidung über eine Geldanlage eine anleger- und anlagegerechte Beratung bei einem hierauf spezialisierten Anbieter in Anspruch nehmen. Eine Aktualisierung des Beitrags für die Zukunft fi ndet nicht statt.

angefallene Transaktionskosten: 344,20 Euro Stückzinsen***: -38,01 Euro abgeführte Steuern: 2.406,87 Euro Kontostand: 67.265,41 Euro

Gesamtdepotwert: 109.880,17 Euro DEPOTVERÄNDERUNG:**** +10,25 %

500 Essanelle Hair Group AG 661031 28.3.2011 8,55 4.272,00 9,50 4.750,00 + 11,2 %

100 Wandelanleihe Gold-Zack AG i. I. 768683 13.4.2011 *8,30 8.300,00 *9,50 9.500,00 + 14,5 %

5 Griechenland Strip** A0LN5U 22.7.2011 *79,40 3.970,00 *20,46 1.023,00 - 74,2 %

50 Repower Nachbesserungsrechte 617703 4.8.2011 0,00 0,00 0,38 19,00 –

800 AGROB Immobilien AG. Vz. 501903 26.06.2012 8,20 6.560,00 8,45 6.760,00 + 3,1 %

3000 Dt. Immobilien Holding AG 747304 8.2.2012 1,88 5.640,00 2,31 6.930,00 + 22,9 %

200 Fernheizwerk Neukölln AG 576790 19.10.2011 30,50 6.099,00 32,00 6.400,00 + 4,9 %

500 Dt. Lufthansa AG 823212 20.12.2011 8,86 4.432,00 10,40 5.200,00 + 17,3 %

Anzahl Wertpapier WKN Kauf- Kauf- Kauf- Kurs am Gesamtwert Kursver- datum kurs summe 31.7.2012 am 31.7.2012 änderung in Euro in Euro in Euro in Euro

SdK REALDEPOT

*Angaben in %; **Der Griechenland Strip enthält insgesamt 24 Wertpapiere, welche im Zuge des Zwangsumtausches für fünf alte Griechenlandanleihen (A0LN5U) eingebucht wurden; ***Saldo aus gezahlten und erhaltenen Stückzinsen – Startkapital am 27.1.2011 = 100.000,00 Euro; ****Depotveränderung nach Transaktionskosten aber vor Steuern

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16 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

01.08.2012 Global Oil & Gas AG Frankfurt/M 14:00 Uhr01.08.2012 Merkur Bank KGaA München 11:00 Uhr01.08.2012 Konsortium AG Gersthofen 11:00 Uhr02.08.2012 Youbisheng Green Paper AG Frankfurt/M 10:00 Uhr02.08.2012 EPG AG Frankfurt/M 12:00 Uhr02.08.2012 Activa Resources AG Bad Homburg 10:00 Uhr03.08.2012 Xerius AG Düsseldorf 11:00 Uhr03.08.2012 Aragon AG Mainz 11:00 Uhr06.08.2012 4SC AG München 10:00 Uhr06.08.2012 Hasen-Immobilien AG Augsburg 11:00 Uhr06.08.2012 German Brokers AG Frankfurt/M 11:00 Uhr07.08.2012 SENATOR Entertainment AG Berlin 10:00 Uhr07.08.2012 MWG-Biotech AG Hamburg 11:00 Uhr08.08.2012 Varengold AG Hamburg 10:00 Uhr08.08.2012 artnet AG Berlin 11:00 Uhr08.08.2012 co.don AG Berlin 11:00 Uhr09.08.2012 DESIGN Bau AG Kiel 10:00 Uhr09.08.2012 TC Unterhaltungselektronik AG Koblenz 10:00 Uhr10.08.2012 Leonardo Venture Mannheim 10:00 Uhr10.08.2012 Camera Work AG Berlin 12:00 Uhr10.08.2012 Bit by Bit Holding AG Berlin 11:00 Uhr10.08.2012 Gesundheitswelt Chiemgau AG Bad Endorf 10:00 Uhr10.08.2012 Basic Resources AG Frankfurt/M 14:00 Uhr11.08.2012 aktiengesellschaft TOKUGAWA Berlin 14:00 Uhr13.08.2012 Comarch AG München 10:00 Uhr13.08.2012 RERi AG Osnabrück 12:00 Uhr13.08.2012 Janosch fi lm & medien AG Berlin 11:00 Uhr14.08.2012 SOLARPRAXIS AG Berlin 11:00 Uhr14.08.2012 IC Immobilien Holding AG Unterschleißheim 10:30 Uhr14.08.2012 CytoTools AG Darmstadt 10:00 Uhr15.08.2012 Boll AG i.A. Mainz 12:30 Uhr15.08.2012 GFKL Financial Services AG Essen 10:00 Uhr16.08.2012 Payom Solar AG Hamburg 09:00 Uhr16.08.2012 Cybits Holding AG Frankfut/M 10:00 Uhr

16.08.2012 MagForce AG Berlin 10:00 Uhr16.08.2012 SM Wirtschaftsberatungs AG Stuttgart 15:00 Uhr16.08.2012 ADM Hamburg AG Hamburg 09:30 Uhr16.08.2012 Landesbank Berlin Holding AG Berlin 10:00 Uhr17.08.2012 Nanohale AG Dortmund 13:00 Uhr17.08.2012 CFC Industriebeteiligungen AG Dortmund 11:00 Uhr17.08.2012 Blue Cap AG München 11:00 Uhr17.08.2012 Sonne+Wind Beteiligungen AG Berlin 10:00 Uhr18.08.2012 AG für Historische Wertpapiere Wolfenbüttel 10:30 Uhr20.08.2012 Deutsche Immobilien Holding AG Delmenhorst 11:00 Uhr20.08.2012 FIDOR Bank AG München 11:00 Uhr20.08.2012 FALKENSTEIN Nebenwerte AG Hamburg 14:00 Uhr20.08.2012 Aldea Assekuranzmakler AG Stuttgart 11:00 Uhr20.08.2012 Beate Uhse AG Flensburg 11:00 Uhr20.08.2012 nordaktienbank AG Hamburg 10:00 Uhr21.08.2012 Convertis AG München 11:00 Uhr21.08.2012 Sparta AG Hamburg 10:00 Uhr21.08.2012 PARK & Bellheimer AG Bellheim 10:00 Uhr21.08.2012 QUESTOS AG München 11:30 Uhr21.08.2012 Omiris AG München 12:00 Uhr21.08.2012 YOC AG Berlin 10:00 Uhr21.08.2012 Ropal Europe AG Hamburg 10:00 Uhr21.08.2012 Diskus Werke AG Frankfurt/M 10:30 Uhr21.08.2012 Alno AG Pfullendorf 10:00 Uhr21.08.2012 COLEXON Energy AG Hamburg 11:00 Uhr21.08.2012 Bio-Gate AG Nürnberg 10:00 Uhr 22.08.2012 getgoods.de AG Düsseldorf 10:00 Uhr22.08.2012 vwd AG Frankfurt/M 10:30 Uhr22.08.2012 amalphi AG Hahnstätten 14:00 Uhr22.08.2012 Autev AG Berlin 09:00 Uhr22.08.2012 ELIKRAFT AG Borken 11:00 Uhr22.08.2012 Regenbogen AG Kiel 11:00 Uhr22.08.2012 TRANSRADIO AG Berlin 10:00 Uhr

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 17

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VERGLEICH

In dem Spruchverfahren

betreffend den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHF-Bank AG nach § 327a ff. AktG (Az. 3-08 0 112/02) der Antragsteller

1. Martin Helfrich, [ ] Antragsteller zu 1

2. Karsten Trippel, [ ] Antragsteller zu 2

3. Klaus-Dieter Langer, [ ] Antragsteller zu 3

4. Dr. Wienand Meilicke, [ ] Antragsteller zu 4 Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Meilicke, Hoffmann & Partner, [ ]

5. OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungs GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Frank Frese und Michael Marx, [ ]

Antragstellerin zu 5 Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, [ ]

6. Dross Immobilien-Verwaltungs GmbH, [ ]

Antragstellerin zu 6Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, [ ]

7. Susanne Laudick, [ ] Antragstellerin zu 7Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Werner Alfuss, [ ]

8. Dr. Dietrich Ratthey, [ ] Antragsteller zu 8

9. Ute Stein, [ ] Antragstellerin zu 9Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jr. Karl Eichinger, [ ]

10. Ursula Dross, [ ] Antragstellerin zu 10Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, [ ]

11. DELA Beteiligungsgesellschaft mbH, [ ] Antragstellerin zu 11Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, [ ]

12. Herbert Dross, [ ] Antragsteller zu 12Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, [ ]

13. Sven Schubert, [ ] Antragsteller zu 13Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Theo Schubert, [ ]

14. Dr. Christine Dross, [ ] Antragstellerin zu 14Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, [ ]

15. Evamaria Brockhoff, [ ] Antragstellerin zu 15Verfahrensbevollmächtigter: Dr. jur. Siegfried Zinkeisen, [ ]

16. Carthago Small Cap AG, vertreten durch den Vorstand Jörg-Christi-an Rehling, [ ] Antragstellerin zu 16Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, [ ]

17. Reinhard Onnasch, [ ] Antragstellerin zu 17Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hendrik König, [ ]

18. Anton Schobert, [ ] Antragsteller zu 18 Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter M. Eberle, [ ]

19. Carmen Barth-Weber als alleinige Rechtsnachfolgerin des

verstorbenen Hermut Weber Antragsteller zu 19Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hendrik König, [ ]

20. Richard Mayer, [ ] Antragsteller zu 20Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, [ ]

21. Dr. oec. Robert Goecke, [ ] Antragsteller zu 21

22. Dr. Winfried Lubos, [ ] Antragsteller zu 22

23. Dr. Christoph Dross, [ ] Antragsteller zu 23Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, [ ]

24. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Antragstellerin zu 24

vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, [ ]Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Horst Hoffmann, [ ]

25. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, [ ] Antragsteller zu 25

26. B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH Antragstellerin zu 26

vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Ingeborg Posch, [ ]

27. Caterina Gottschalk, [ ] Antragstellerin zu 27

28. Karin Beier, [ ] Antragstellerin zu 28

29. Schüma GmbH & Co.KG, Antragstellerin zu 29vertreten durch die phG Proxymas HV-Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schüpfer, [ ]

30. Christa Götz, [ ] Antragstellerin zu 30Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, [ ]

31. Norbert Kind, [ ], Antragsteller zu 31Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Krempel, [ ]

32. Marion Rehling [ ] Antragstellerin zu 32Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Hassenbruch, [ ]

33. Volker Gundert, [ ] Antragsteller zu 33

- für die nachfolgende Bezeichnung der Antragsteller ist ausschließlich die vorstehende Nummerierung maßgeblich; die Antragsteller und Antragstel-lerinnen zu 1 bis 33, gemeinsam nachfolgend auch als die „Antragsteller“ bezeichnet -

Vertreter der außenstehenden Aktionäre: Rechtsanwalt Dr. Konrad Mohr, [ ]

gegen

1. ING Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Roland Bernard Boekhout und Bas Brouwers, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main,

Antragsgegnerin zu 1

2. ING Holding Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Roland Bernard Boekhout, Bas Brouwers, Klaus Maier und Bernhard Ernst Geilen, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486, Frankfurt am Main

Antragsgegnerin zu 2

Bekanntmachungüber die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung

der Angemessenheit der Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHF-BANK Aktiengesellschaft nach § 327a ff. AktG im Jahr 2002

- ISIN DE0008025008 –

Landgericht Frankfurt am Main, Az. 3-08 0 112/02

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18 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

VERGLEICH

- Antragsgegnerin zu 1 und Antragsgegnerin zu 2 nachfolgend zusammen auch als die „Antragsgegnerinnen“ bezeichnet -

Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerinnen zu 1 und 2: Rechtsanwalt Dr. Christof Aha, c/o BEITEN BURKHARDT, Westhafen To-wer, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main

wird in der mündlichen Verhandlung vom 4. Juli 2012 auf Anraten und Empfehlung des Gerichts nachfolgender Vergleich geschlossen, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist und den Erschienenen laut vorgelesen und von ihnen genehmigt wurde:

Vorbemerkung

1. Die ordentliche Hauptversammlung der BHF-Bank Aktiengesell-schaft (die „Gesellschaft“) hat am 17. Juni 2002 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 48,92 für je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft (die „Squeeze-Out Barabfindung“) auf die Haupt-aktionärin der Gesellschaft, die BHF Holding Aktiengesellschaft, nunmehr nach Formwechsel firmierend als ING Holding Deutsch-land GmbH mit Sitz in Frankfurt, beschlossen (der „Übertragungs-beschluss“). Der Übertragungsbeschluss ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 16. August 2002 wirksam geworden.

2. Sämtliche Antragsteller sind ehemalige Aktionäre der Gesellschaft, deren Aktien mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Antragsgegnerin zu 2 übergegangen sind. Sie halten die Squeeze-Out Barabfindung für nicht angemessen und haben deshalb die Durchführung von Spruchverfahren beantragt. Das Landgericht Frankfurt hat die anhängigen Spruchverfahren durch Beschluss miteinander verbunden und das Verfahren 3-08 0 112/02 zum füh-renden Verfahren bestimmt (das „Spruchverfahren“).

3. Ferner hat das Landgericht Frankfurt durch Beschluss vom 4. Dezember 2002 Herrn Rechtsanwalt Dr. Konrad Mohr, [ ] in dem Spruchverfahren zum gemeinsamen Vertreter der Antragsberech-tigten bestellt, die nicht selbst Antragsteller sind (der „Gemeinsame Vertreter“).

4. Das Spruchverfahren soll vollständig und endgültig durch den vorliegenden Vergleich beendet werden. Hierzu erklärt sich die Antragsgegnerin zu 2 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe ihrer Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen bereit, an diejenigen ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft, denen die Squeeze-Out Barabfindung gezahlt wurde (zusammen die „Abfindungsberechtigten Aktionäre“), eine weitere Zahlung nach Maßgabe des folgenden Vergleichs in Form einer Erhöhung der Squeeze-Out Barabfindung zu leisten.

5. Zu diesem Zweck schließen die Antragsteller, die Antragsgegnerin-nen und der Gemeinsame Vertreter auf Anraten und Empfehlung des Gerichts mit Wirkung für das Spruchverfahren ohne Anerken-nung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe gegenteiliger Rechtsauf-fassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevan-ten Tatsachen und Rechtsfragen den folgenden

Gerichtlichen Vergleich

1. Beendigung des Spruchverfahrens Die beim Landgericht Frankfurt anhängigen, unter dem Aktenzei-chen 3-08 0 112/02 verbundenen Spruchverfahren werden hiermit einvernehmlich für beendet erklärt. Die Antragsteller verzichten hiermit unwiderruflich auf die Fortführung des Spruchverfahrens sowie auf die Einleitung neuer Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss. Der Gemeinsame Vertreter erklärt,

dass auch er mit der Verfahrensbeendigung durch diesen Vergleich einverstanden ist und dass auch er auf eine Fortführung des Spruch-verfahrens hiermit unwiderruflich verzichtet.

2. Erhöhung der Barabfindung

2.1 Die Antragsgegnerin zu 2 zahlt jedem Abfindungsberechtigten Aktionär, der aufgrund des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, zusätzlich zu der gezahlten Squeeze-Out Barabfindung einen Betrag von EUR 4,08 für je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft (der „Barabfindungserhöhungsbetrag“), für die ihm die Squeeze-Out Barabfindung gezahlt wurde (die „Abfindungs-berechtigten Aktien“). Damit erhalten die Abfindungsberech-tigten Aktionäre für den Übertragungsbeschluss eine Barab-findung in Höhe von insgesamt EUR 53,00 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft.

2.2 Der Barabfindungserhöhungsbetrag wird vom 17. September 2002 bis zum Ablauf des Tages, an dem dieser Vergleich gemäß Ziffer 6 wirksam wird, mit dem jeweils anwendbaren Zinssatz unter Zugrundelegung der kaufmännischen Zinsme-thode (Zinsmonat 30 Tage und Zinsjahr 360 Tage) gesetzlich verzinst. Für den sich daran anschließenden Zeitraum bis zur Auszahlung der Erhöhungsbeträge erhalten die Abfindungsbe-rechtigten Aktionäre zur Abgeltung aller weiteren Zinsansprü-che je Abfindungsberechtigte Aktie einen Pauschalbetrag von EUR 0,03. Weitere Zinsen sind nicht geschuldet.

2.3 Mit dem Barabfindungserhöhungsbetrag, der Zinsregelung in Ziffer 2.2 sowie der Kostenregelung in Ziffer 4 sind sämtliche übrigen Ansprüche der Abfindungsberechtigten Aktionäre im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss abgegolten. Die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die den Barabfin-dungserhöhungsbetrag nach diesem Vergleich in Anspruch nehmen, können diese Ansprüche deshalb nicht mehr gegen die Antragsgegnerinnen oder deren verbundene Unternehmen geltend machen.

3. Abwicklung der Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags

3.1 Der sich aus dem Vergleich ergebende Barabfindungserhö-hungsbetrag ist von der Antragsgegnerin zu 2 zzgl. der Zinsen unverzüglich zu erfüllen, spätestens binnen sechs Wochen nach der Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs durch das Landgericht Frankfurt am Main an die Antragsgegnerin zu 2. Die Zahlung des Abfindungserhöhungsbetrages wird den Abfindungsberechtigten Aktionären, deren Aktien von einer Depotbank verwahrt wurden (Streifband- oder Girosammel-verwahrung) über diese Depotbank, an welche bereits die Barabfindung ausgekehrt worden ist, zur Verfügung gestellt. Soweit Abfindungsberechtigte Aktionäre inzwischen ihre Depotverbindung gewechselt haben, erfolgt die Auszahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags über die Kreditinstitu-te, bei denen im Zeitpunkt der Zahlung der Ursprünglichen Barabfindung ein Depot bestand. Zu diesem Zweck werden die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die ihre Depotverbin-dung inzwischen gewechselt haben, gebeten, sich schnellst-möglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der Ursprünglichen Barabfindung abgewickelt wurde. Abfindungsberechtigte Aktionäre, welche im Zeitpunkt der Eintragung des Ausschlusses der abfindungsberechtigten Aktionäre effektive Aktienurkunden besaßen und selber verwahrten und diese seinerzeit direkt einem inländischen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die BHF-BANK AG, Frankfurt am Main, als damalige Zentralabwicklungsstelle unter Angabe einer Bankverbindung Zug um Zug für die Vergütung der Barabfindung eingereicht hatten, wird der

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 19

VERGLEICH

Barabfindungserhöhungsbetrag über die seinerzeit angegebe-ne Bankverbindung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wird auch diese Gruppe von Abfindungsberechtigten Aktionäre gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der Ursprünglichen Barabfindung abgewickelt wurde.

3.2 Die Antragsgegnerin zu 2 wird die Auszahlung des Barab-findungserhöhungsbetrags an die Abfindungsberechtigten Aktionäre gemäß vorstehender Ziffer 3.1 veranlassen.

3.3 Die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags erfolgt für die Abfindungsberechtigten Aktionäre kosten-, spesen- und provisionsfrei.

3.4 Sofern der Barabfindungserhöhungsbetrag nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieses Vergleichs gemäß Ziffer 7 ausbezahlt wurde, kann sich die Antragsgegnerin zu 2 von ihrer Leistungspflicht durch Hinterlegung des Erhöhungs-betrags nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbu-ches unter Verzicht auf die Rücknahme befreien, wenn diese Rechtsfolge nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntma-chung dreimal im Bundesanzeiger (gedruckte und elektroni-sche Version) angedroht wurde.

4. Kosten[ ]

5. Wirkung des Vergleichs

5.1 Dieser Vergleich wirkt als echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB zugunsten aller – auch der nicht antragstellenden – Abfindungsberechtigten Aktionäre. Soweit eine Antragsgegnerin einem Abfindungsberechtigten Aktionär im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vergleichs eine höhere Abfindung als den Abfindungserhöhungsbe-trag oder einen anderen Sondervorteil mit Ausnahme der Kostenerstattung in Ziffer 4 dieses Vergleichs gewährt, ist dies auch allen anderen Abfindungsberechtigten Aktionären zu gewähren.

5.2 Mit Erfüllung dieses Vergleichs gegenüber jedem Antragsteller, jedem sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionär und dem Gemeinsamen Vertreter sind jeweils sämtliche Ansprüche jedes Antragstellers, jedes sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionärs und des Gemeinsamen Vertreters gegenüber den Antragsgegnerinnen im Zusammenhang mit dem Übertra-gungsbeschluss erledigt.

5.3 Die Antragsteller, die Antragsgegnerinnen und der Ge-meinsame Vertreter sind sich einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich wirksam sein soll. Für diesen Fall erklären hiermit sämtliche Antragsteller, die Antragsgegnerinnen und der Gemeinsame Vertreter das Spruchverfahren mit Erfüllung dieses Vergleichs übereinstim-mend für erledigt.

6. Wirksamwerden

Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam.

7. Bekanntmachung des Vergleichs

7.1 Die Antragsgegnerin zu 2 wird unverzüglich nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Ver-gleichs durch das Landgericht Frankfurt dafür Sorge tragen, dass dieser Vergleich mit Rubrum und im vollen Wortlaut [ ] bekannt gemacht wird. [ ]. Die Überschrift für die Veröffent-lichung des Vergleichs soll im wesentlichen wie folgt lauten: „Bekanntmachung über die Beendigung des Spruchver-fahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHF-BANK Aktiengesellschaft nach § 327a ff. AktG im Jahr 2002 - ISIN DE0008025008 –“

7.2 Der Vergleich wird im elektronischen Bundesanzeiger, den AnlegerPlus News und in einem Börsenpflichtblatt, nicht jedoch in dem Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht.

7.3 Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt die Antragsgegnerin zu 2.

8. Sonstiges

8.1 Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Antragstel-lern, den Antragsgegnerinnen und dem Gemeinsamen Vertre-ter. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Soweit weitere Absprachen noch zu treffen wären, bedürften solche Absprachen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vergleiches ganz oder in Teilen nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirk-same und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetz-baren Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

8.3 Dieser Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main.

8.4 Mit Abschluss dieses Vergleichs sind alle gegenseitigen An-sprüche aus dem Spruchverfahren erledigt.

Frankfurt am Main, im Juli 2012ING Holding Deutschland GmbH

Die Geschäftsführung

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20 | AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012

VERGLEICH

In dem Spruchverfahren

betreffend die Überprüfung von Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG (Az. 3-08 O 176/01) der Antragsteller

1. Substantia Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand Dr. Stephan Ring, [ ], Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 1): Rechtsanwalt Carsten Rene Beul, [ ],

- Antragstellerin zu 1) -

2. Karsten Trippel, [ ],- Antragsteller zu 2) -

3. OMEGA Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten durch Ihre Geschäftsführerin Ute Stein, [ ], Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 3): Rechtsanwalt Dr. jur. Karl Eichinger, [ ],

- Antragstellerin zu 3) -

4. Dr. Wienand Meilicke, [ ] Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 4): Rechtsanwälte Meilicke, Hoffmann & Partner, [ ],

- Antragsteller zu 4) -

5. Sven Schubert, [ ], Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 5): Rechtsanwalt Dr. Theo Schubert, [ ],

- Antragsteller zu 5) -

6. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, [ ], Verfahrensbevollmächtigter des Ast zu 6): Rechtsanwalt Horst Hoffmann, [ ],

- Antragstellerin zu 6) -

7. Hans-Dieter Oermann, [ ], Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 7): Rechtsanwalt Hans-Dieter Oermann, [ ],

- Antragsteller zu 7) -

8. Michèle Hofmann-Radigalès, [ ], Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 8): Rechtsanwalt Dr. Hans Hofmann, [ ],

- Antragstellerin zu 8) -

9. Norbert Knoesel, [ ], Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 9): Rechtsanwalt Axel Conzelmann, [ ],

- Antragsteller zu 9) -

10. JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Knoesel, [ ], Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 10): Rechtsanwalt Axel Conzelmann, [ ],

- Antragstellerin zu 10) -

11. Carmen Barth-Weber als alleinige Rechtsnachfolgerin des verstor-benen Hermut Weber, Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 11): Rechtsanwalt Hendrik König, [ ],

- Antragstellerin zu 11) -

12. Peter Rosenbauer, [ ],- Antragsteller zu 12) -

13. Schüma GmbH & Co.KG, vertreten durch die phG Proxymas HV-Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schüpfer, [ ],

- Antragstellerin zu 13) -

14. Richard Mayer, [ ], Verfahrensbevollmächtigter des Ast zu 14: Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, [ ],

- Antragsteller zu 14) -

15. Dr. Dietrich Ratthey, [ ],- Antragsteller zu 15) -

16. Dr. Winfried Lubos, [ ],- Antragsteller zu 16) -

17. Carthago Small Cap SE, vertreten durch den Vorstand, [ ], Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 17): Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, [ ],

- Antragstellerin zu 17) -

18. SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, [ ],

- Antragstellerin zu 18) -

19. Frau Caterina Gottschalk, [ ],- Antragstellerin zu 19) -

20. Frau Elisabeth Koch, [ ], Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 20): Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, [ ],

- Antragstellerin zu 20) –

21. Herrn Norbert Kind, [ ], Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 21): Rechtsanwalt Dr. Stephan Krempel, [ ],

- Antragsteller zu 21) -

22. Frau Ulrike Mellin, [ ], Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 22): Rechtsanwalt Holger Mellin, [ ],

- Antragstellerin zu 22) -

23. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, [ ],- Antragsteller zu 23) -

24. Frau Christa Götz, [ ], Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 24): Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, [ ],

- Antragstellerin zu 24) -

- für die nachfolgende Bezeichnung der Antragsteller ist ausschließlich die vorstehende Nummerierung maßgeblich; die Antragsteller und Antragstelle-rinnen zu 1) bis 24) gemeinsam nachfolgend auch als die „Antragssteller“ bezeichnet -sowie als Vertreter für die außenstehenden Aktionäre für den Ausgleich: Herr Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Michael Häfele, [ ],

Bekanntmachungüber die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit

von Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem zwischen der BHF Holding GmbH und der BHF-BANK Aktiengesellschaft am 28.9.2001 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag

- ISIN DE0008025008 –

Landgericht Frankfurt am Main, Az. 3-08 O 176/01

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 21

VERGLEICH

sowie als Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Barabfindung:Herr Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Detlev Haag, [ ],

gegen

1. ING Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Roland Bernard Boekhout und Bas Brouwers, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, - nachfolgend auch als die „Antragsgegnerin zu 1“ bezeichnet –

2. ING Holding Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäfts-führer Roland Bernard Boekhout, Bas Brouwers, Klaus Maier und Bernhard Ernst Geilen, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main - nachfolgend auch als die „Antragsgegnerin zu 2“ bezeichnet – - Antragsgegnerin zu 1 und Antragsgegnerin zu 2 nachfolgend zusammen auch als die „Antragsgegnerinnen“ bezeichnet - Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin zu 1 und 2: Rechtsanwalt Dr. Christof Aha, c/o BEITEN BURKHARDT Rechts-anwaltsgesellschaft mbH, Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main,

wird in der mündlichen Verhandlung vom 4. Juli 2012 auf Anraten und Empfehlung des Gerichts folgender Vergleich geschlossen, der dem Pro-tokoll als Anlage beigefügt ist und den Erschienenen laut vorgelesen und von ihnen genehmigt wurde:

Vorbemerkung

1. Die außerordentliche Hauptversammlung der BHF – Bank AG vom 15. November 2001 hat die Zustimmung zum Gewinnabführungs-vertrag zwischen der BHF – Bank AG und der in Umwandlung in eine Aktiengesellschaft befindlichen BHF Holding GmbH vom 28. September 2001 beschlossen.

2. Sämtliche Antragsteller waren zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beschlusses Aktionäre der BHF – Bank AG. Sie halten die angebotenen Werte für Ausgleich und Abfindung für nicht angemes-sen und haben deshalb die Durchführung eines Spruchverfahrens beantragt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die anhängigen Spruchverfahren verbunden und das Verfahren 3-08 O 176/01 zum führenden Verfahren bestimmt (das „Spruchverfahren“).

3. Ferner hat das Landgericht Frankfurt am Main Herrn Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Michael Häfele, [ ] in dem Spruchverfah-ren zum gemeinsamen Vertreter für die außenstehenden Aktionäre für den Ausgleich bestimmt, die nicht selbst Antragsteller sind (der „Gemeinsame Vertreter für den Ausgleich“). Ferner hat das Landgericht Frankfurt am Main Herrn Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Detlev Haag, [ ] in dem Spruchverfahren zum gemeinsamen Vertreter für die außenstehenden Aktionäre für die Barab-findung bestimmt, die nicht selbst Antragsteller sind (der „Gemeinsame Vertreter für die Barabfindung“). Der Gemeinsame Vertreter für den Ausgleich und der Gemeinsame Vertreter für die Barabfindung nachfol-gend auch die „Gemeinsamen Vertreter“.

4. Das Spruchverfahren soll vollständig und endgültig durch den vorliegen-den Vergleich beendet werden. Hierzu erklärt sich die Antragsgegnerin zu 2 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe ihrer Rechts-auffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren re le vanten Tatsachen und Rechtsfragen bereit, an die ehemaligen Aktionäre der Ge sellschaft, die von dem Gewinnabführungsvertrag be troffen waren (zusammen die „Abfindungsberechtigten Aktionäre“), Ausgleich und Abfindung nach Maßgabe des folgenden Vergleichs zu erhöhen.

5. Zu diesem Zweck schließen die Antragsteller, die Antragsgegnerin-nen und die Gemeinsame Vertreter auf Anraten und Empfehlung des

Gerichts mit Wirkung für das Spruchverfahren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe gegenteiliger Rechtsauffas-sungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen den folgenden

Gerichtlichen Vergleich

1. Beendigung des Spruchverfahrens, Wirksamwerden des Vergleichs Der vorliegende Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollie-rung durch das Landgericht Frankfurt am Main wirksam. Damit sind die unter dem Aktenzeichen 3-08 O 176/01 verbundenen Spruchver-fahren beendet. Die Antragsteller verzichten mit Wirksamwerden des Vergleichs unwiderruflich auf die Fortführung des Spruchverfahrens sowie auf die Einleitung neuer Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Gewinnabführungsvertrag. Die Gemeinsamen Vertreter erklären, dass auch sie mit der Verfahrensbeendigung durch diesen Vergleich einverstanden sind und dass auch sie mit Wirksamwerden des Vergleichs auf eine Fortführung des Spruchverfahrens unwiderruflich verzichten.

2. Erhöhung des Ausgleich

2.1 Der im Gewinnabführungsvertrag vereinbarte Ausgleich gemäß § 304 AktG wird von EUR 2,75 netto (d.h. nach Abzug der Körperschaftsteuer auf der Ebene der BHF-Bank AG) auf EUR 3,-- netto je Aktie, d.h. um EUR 0,25 je Aktie („Ausgleichszahlungs erhöhungsbetrag“), erhöht.

2.2 Der Ausgleichszahlungserhöhungsbetrag wird ab dem Tag der Zahlung des nicht erhöhten Ausgleichs (19. März 2002) bis zum Ablauf des Tages, an dem dieser Vergleich gemäß Ziffer 1 wirksam wird, mit dem jeweils anwendbaren Zinssatz unter Zugrundelegung der kaufmännischen Zinsmethode (Zinsmonat 30 Tage und Zinsjahr 360 Tage) gesetzlich verzinst. Für den sich daran anschließenden Zeitraum bis zur Auszahlung des Ausgleichszahlungserhöhungsbetrages erhalten die Abfin-dungsberechtigten Aktionäre zur Abgeltung aller weiteren Zinsansprüche je ausgleichserhöhungsberechtigte Aktie einen Pauschalbetrag von EUR 0,01. Weitere Zinsen sind nicht geschuldet

2.3 Mit dem Ausgleichszahlungserhöhungsbetrag, der Zinsrege-lung in Ziffer 2.2 sowie der Kostenregelung nach Ziffer 6 sind sämtliche auf die Erhöhung des ursprünglich festgelegten Ausgleichs zielende etwaige Ansprüche abgegolten. Die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die den Ausgleichszah-lungserhöhungsbetrag nach diesem Vergleich in Anspruch nehmen, können diese Ansprüche deshalb nicht mehr gegen die Antragsgegnerinnen oder deren verbundene Unternehmen geltend machen.

3. Erhöhung der Barabfindung

3.1 Die im Gewinnabführungsvertrag gemäß § 305 AktG ange-botene Barabfindung je Aktie wird von EUR 48,-- um EUR 4,50 auf EUR 52,50 erhöht. Die Antragsgegnerin zu 2 zahlt deshalb jedem Abfindungsberechtigten Aktionär, zusätzlich zu der gezahlten Ursprünglichen Barabfindung einen Betrag von weiteren EUR 4,50 je Aktie („Abfindungserhöhungsbetrag“).

3.2 Der Abfindungserhöhungsbetrag wird ab dem 20. Dezember 2001 bis zum Ablauf des Tages, an dem dieser Vergleich gemäß Ziffer 1 wirksam wird, mit dem jeweils anwendbaren Zinssatz unter Zugrundelegung der kaufmännischen Zinsme-thode (Zinsmonat 30 Tage und Zinsjahr 360 Tage) gesetzlich verzinst. Für den sich daran anschließenden Zeitraum bis zur Auszahlung des Abfindungserhöhungsbetrages erhalten die Abfindungsberechtigten Aktionäre zur Abgeltung aller weiteren Zinsansprüche je abfindungsberechtigte Aktie einen

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VERGLEICH

Pauschalbetrag von EUR 0,03. Weitere Zinsen sind nicht geschuldet.

3.3 Mit dem Abfindungserhöhungsbetrag, der Zinsregelung in Ziffer 3.2 sowie der Kostenregelung nach Ziffer 6 sind sämtliche auf die Erhöhung der ursprünglichen Barabfindung zielende etwaige Ansprüche abgegolten. Die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die den Abfindungserhöhungsbetrag nach diesem Vergleich in Anspruch nehmen, können diese Ansprüche deshalb nicht mehr gegen die Antragsgegnerinnen oder deren verbundene Unternehmen geltend machen.

4. Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen Sämtliche bereits geleisteten Zahlungen sind in dem erbrachten Umfang anzurechnen.

5. Abwicklung der Zahlung der Erhöhungsbeträge

5.1 Die sich aus dem Vergleich ergebenden Nachzahlungsver-pflichtungen sind von der Antragsgegnerin zu 2 zzgl. der Zin-sen unverzüglich zu erfüllen, spätestens binnen sechs Wochen nach der Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs durch das Landgericht Frankfurt am Main an die Antragsgegnerin zu 2.

5.2 Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Ziffern ergeben-den Nachzahlungsverpflichtungen ist für die Abfindungsberech-tigten Aktionäre kosten-, spesen- und provisionsfrei.

5.3 Die Zahlung des Abfindungserhöhungsbetrages wird den Abfindungsberechtigten Aktionären, deren Aktien von einer Depotbank verwahrt wurden (Streifband- oder Girosammel-verwahrung) über diese Depotbank, an welche bereits die Barabfindung ausgekehrt worden ist, zur Verfügung gestellt. Soweit Abfindungsberechtigte Aktionäre inzwischen ihre Depotverbindung gewechselt haben, erfolgt die Auszahlung des Abfindungserhöhungsbetrags über die Kreditinstitute, bei denen im Zeitpunkt der Zahlung der Ursprünglichen Bara-bfindung ein Depot bestand. Zu diesem Zweck werden die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die ihre Depotverbindung inzwischen gewechselt haben, gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der Ursprünglichen Barabfindung abgewickelt wurde. Abfindungsberechtigte Aktionäre, welche im Zeitpunkt der Wirksamkeit des Gewinnabführungsvertrages effektive Aktien-urkunden besaßen und selber verwahrten und diese seinerzeit direkt einem inländischen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die BHF-BANK AG, Frankfurt am Main, als damalige Zentral-abwicklungsstelle unter Angabe einer Bankverbindung Zug um Zug für die Vergütung der Barabfindung eingereicht hatten, wird der Barabfindungserhöhungsbetrag über die seinerzeit angegebene Bankverbindung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wird auch diese Gruppe von Abfindungsberech-tigten Aktionäre gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der Ursprünglichen Barabfindung abgewickelt wurde.

5.4 Die Zahlung des Ausgleichszahlungserhöhungsbetrages wird den Abfindungsberechtigten Aktionären, deren Aktien von einer Depotbank verwahrt wurden (Streifband- oder Girosam-melverwahrung) über diese Depotbank, an welche bereits die Ausgleichszahlung ausgekehrt worden ist, zur Verfügung gestellt. Soweit Abfindungsberechtigte Aktionäre inzwischen ihre Depotverbindung gewechselt haben, erfolgt die Auszah-lung des Ausgleichserhöhungsbetrags über die Kreditinstitute, bei denen im Zeitpunkt der Zahlung der Ursprünglichen Aus-gleichszahlung ein Depot bestand. Zu diesem Zweck werden

die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die ihre Depotverbin-dung inzwischen gewechselt haben, gebeten, sich schnellst-möglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der Ursprünglichen Ausgleichszahlung abgewickelt wurde. Abfindungsberechtigte Aktionäre, welche im Zeitpunkt der Wirk-samkeit des Gewinnabführungsvertrages effektive Aktienur-kunden besaßen und selber verwahrten und den Gewinnanteil-schein Nr. 6 seinerzeit direkt einem inländischen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die BHF-BANK AG, Frankfurt am Main, als damalige zentrale Zahlstelle unter Angabe einer Bankverbin-dung Zug um Zug für die Vergütung der Ausgleichszahlung ein-gereicht hatten, wird der Ausgleichszahlungserhöhungsbetrag über die seinerzeit angegebene Bankverbindung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck werden die Abfindungsberechtigten Aktionäre gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditin-stitut zu wenden, über das seinerzeit die Zahlung der Ursprüng-lichen Ausgleichszahlung abgewickelt wurde.

5.5 Sofern die Erhöhungsbeträge nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieses Vergleichs gemäß Ziffer 8 aus-bezahlt wurden, kann sich die Antragsgegnerin zu 2 von ihrer Leistungspflicht durch Hinterlegung der Erhöhungsbeträge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Verzicht auf die Rücknahme befreien, wenn diese Rechtsfolge nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung drei-mal im Bundesanzeiger (gedruckte und elektronische Version) angedroht wurde.

6. Kosten [ ]

7. Wirkung des Vergleichs

7.1 Dieser Vergleich wirkt als echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB zugunsten aller – auch der nicht antragstellenden – Abfindungsberechtigten Aktionäre. Soweit die Antragsgegnerinnen einem Abfindungsberechtig-ten Aktionär im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vergleichs eine höhere Abfindung als den Abfindungserhö-hungsbetrag oder einen anderen Sondervorteil mit Ausnahme der Kostenerstattung in Ziffer 6 dieses Vergleichs gewährt, ist dies auch allen anderen Abfindungsberechtigten Aktionären zu gewähren.

7.2 Mit der Erfüllung der in diesem Vergleich genannten Pflichten sind alle Ansprüche der Antragsteller, der sonstigen Abfin-dungsberechtigten Aktionäre und der Gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre sowie der Antragsgegnerinnen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren erledigt. Weitergehende Ansprüche oder Forderungen stehen den Antragstellern und/oder sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionären aus diesem Verfahren nicht zu.

8. Bekanntmachung des Vergleichs Die Antragsgegnerin zu 2 wird unverzüglich nach Zustellung des protokollierten Vergleichs an sie dafür Sorge tragen, dass dieser Vergleich mit Rubrum und im vollen Wortlaut ([ ]) im elektronischen Bundesanzeiger, auf dem Internet-Portal „AnlegerPlusNews“ der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie in zwei von den Antragsgegnerinnen zu bestimmenden überregionalen, börsentäglich erscheinenden Börsenpflichtblättern (jedoch nicht im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) veröffentlicht wird. [ ]. Die Überschrift für die Veröffentlichung des Vergleichs soll im wesentlichen wie folgt lauten: „Bekanntmachung über die Beendi-gung des Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Ange-messenheit von Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem zwischen der BHF Holding GmbH und der BHF-BANK Aktiengesellschaft am 28.9.2001 abgeschlossenen

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AnlegerPlus News 15 | 31.7.2012 | 23

VERGLEICH

Gewinnabführungsvertrag - ISIN DE0008025008 –“ Die Kosten dieser Veröffentlichungen tragen die Antragsgegnerin-nen.

9. Sonstiges

9.1 Der Abschluss dieses Vergleichs erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Beibehaltung der gegenteiligen Rechtsauffassungen der Antragsteller und der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre und den Antragsgeg-nerinnen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen. Ungeachtet dessen bleibt es bei der in Ziffer 7.2 bestimmten Rechtsfolge.

9.2 Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Antragstel-lern, den gemeinsamen Vertretern der außenstehenden Aktionä-re und den Antragsgegnerinnen. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Soweit zukünftig noch weitere Absprachen zu treffen wären, bedürften solche Absprachen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

9.3 Soweit eine Bestimmung dieses Vergleichs ganz oder in Teilen nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein sollte, bleiben die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestim-mungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen gilt eine solche Be-stimmung als vereinbart, die dem von den Parteien wirtschaft-lich Gewollten am nächsten kommt.

9.4 Dieser Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammen-hang mit diesem Vergleich Frankfurt am Main.

9.5 Mit Abschluss dieses Vergleichs sind alle gegenseitigen An-sprüche aus dem Spruchverfahren erledigt.

Frankfurt am Main, im Juli 2012ING Holding Deutschland GmbH

Die Geschäftsführung

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IMPRESSUMVerlag:Kapital Medien GmbH • Hackenstraße 7b • 80331 MünchenTel: 089 2020846-20 • Fax: 089 2020846-21 E-Mail: [email protected] • Internet: www.kapitalmedien.deAmtsgericht München - HRB 188639 • Steuernummer 143/153/30727 ISSN 2191-5091

Pfl ichtblatt an den Börsen:München, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Hannover

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Herausgeber: Kapital Medien GmbHRedaktion:Chefredakteur: Harald RotterStellv. Chefredakteur: Daniel BauerAutoren dieser Ausgabe:Daniel Bauer, Maximilian Fischer, Alexander Paulus (BörseGo AG), André Rain (BörseGo AG), Stefan Riedel, Harald Rotter, Matthias Wahler, Stephanie WenteLektorat: Petra BonnetGrafi k, Layout, Produktion: Annika ReiterRedaktionsschluss: 31.7.2012Bildnachweise: Titelseite: Kirsty [email protected], Realdepot: [email protected], HV-Termine: [email protected]

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1. Die SdK und/oder ein mit der SdK verbundenes Unternehmen halten Finanzinstrumente des Emittenten im Anlagebestand.2. Die SdK und/oder ein mit der SdK verbundenes Unternehmen halten Finanzinstrumente im Anlagebestand, deren Wertentwicklung von der Wertent- wicklung des Emittenten oder von von diesem emittierten Finanzinstrumen- ten abhängt.3. Bei der SdK und/oder einem mit der SdK verbundenen Unternehmen bestehen Verbindungen zum Emittenten Vertretung im Aufsichtsrat o.ä.).4. Die SdK und/oder verbundene Unternehen haben sonstige bedeutende fi nanzielle Interessen in Bezug auf den Emittenten. Mögliche Interessenkonfl ikte in Bezug auf an der Erstellung des Beitrags beteiligte Personen5. An der Veröffentlichung des Beitrags beteiligte Personen halten Finanzinstrumente des Emittenten.6. An der Veröffentlichung des Beitrags beeiligte Personen halten Finanzinstrumente, deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung des Emittenten oder von von diesem emittierten Finanzinstrumenten abhängt.7. Zwischen an der Veröffentlichung des Beitrags beteiligten Personen und dem Emittenten bestehen Verbindungen (Vertretung im Aufsichtsrat o.ä.).8. An der Veröffentlichung des Beitrags beteiligte Personen haben sonstige bedeutende fi nanzielle Interessen in Bezug auf den Emittenten.

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