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KAMPF GEGEN FLOHMÄRKTE Die Wirtschaftkammer setzt sich dafür ein, dass Flohmärkte in Zukunft einer Marktordnung unterliegen. | Seite 3 2011 LEISTUNGSBERICHT MARKT-, STRASSEN- UND WANDERHANDEL Foto: shutterstock.com

Leistungsbericht Markthandel

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Leistungsbericht der Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Handel

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Kampf gegen flohmärKteDie Wirtschaftkammer setzt sich dafür ein, dass Flohmärkte in Zukunft einer Marktordnung unterliegen. | Seite 3

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Immer wieder kommt es zu Unfällen mit Softguns. Meistens sind es Kinder und Jugendliche, die mit diesen

schusswaffenähnlichen Produkten hantieren. Die neue Softgun-Verordnung zielt darauf ab, dass diese Pro-

dukte auf Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen nicht mehr abgegeben werden dürfen.

Mit schusswaffenähnlichen Produk-ten, insbesondere Softguns, kommt

es immer wieder zu Vorfällen und Unfällen. Vor allem Minderjährige hantieren gerne mit diesen Produkten, die sie oft von Händlern auf Märkten oder im Fernabsatz kaufen. Diese Händler halten gültige Beschränkungen je-doch oft nicht ein.

neue softgun-VerordnungAus diesem Grund wurde eine neue Softgun-Verordnung erlassen, um hier Abhilfe zu schaffen.Softguns, die eine höhere Schussenergie aufweisen, dürfen gemäß dieser Verord-nung auf Märkten und marktähnlichen Ver-anstaltungen nicht mehr an Personen unter

18 Jahren verkauft werden. Diese Regelung ist je-doch diskriminierend und sachlich ungerecht. Da die Letztfassung dieser Verordnung nur für Märkte und marktähnliche Veranstaltungen gilt, wird sie von der Interessenvertretung strikt abgelehnt. Die bisherige Regelung, gemäß derer Softguns mit mitt-lerer Schussenergie (bis 0,08 Joule) nicht nur von befugten Waffenhändlern, sondern auch auf Märk-ten verkauft werden dürfen, sollte beibehalten und entsprechend kontrolliert werden.

Die Produzenten sollten zu einer verpflichtenden Kennzeichnung angehalten werden, um eine eindeu-tige Unterscheidung zwischen Softguns als Spielzeug und Softguns als schusswaffenähnlichem Produkt zu ermöglichen. Eine klare Abgrenzung zu Waffen wäre damit gegeben.

Probleme mit Softguns Im Kampf gegen illegale Flohmärkte: Ermittler bei der Erhebung

Leistungsbericht Markt-, Straßen- und Wanderhandel

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Kampf gegen FlohmärkteFlohmärkte sind in Österreich meist illegal, zudem schädigen sie die Mitglieder des Gremiums finanziell. Da-

her setzt sich die Wirtschaftskammer Steiermark dafür ein, dass Flohmärkte in Zukunft einer Marktordnung

und somit gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Gemeinden blieben bei rechtlichen Belangen außen vor.

Findet in Österreich ein Flohmarkt statt, ist die-ser meist illegal. Der Grund: Da die meisten

Märkte keinerlei wohltätige Zwecke verfolgen, erfül-len sie nicht die gesetzlichen Bestimmungen.

gesetzlicher rahmen für flohmärkteDa die Behörden in diesem Fall sehr säumig sind, setzte sich die Wirtschaftskammer Steiermark in den letzten Monaten verstärkt dafür ein, dass diese Märkte einer Marktordnung und somit gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

marktordnung erwünscht„Wir wünschen uns, dass die Gemeinden eine Marktordnung erlassen, damit die Flohmärkte nicht ausufern. Denn unsere Mitglieder werden durch die Vielzahl an meist illegal abgehaltenen Märkten fi-

nanziell geschädigt“, stellt Obmann Ernest Jaritz klar.

der große Vorteil: Würde die Gemeinde eine Marktordnung erlassen, bliebe sie auch in rechtlichen Belangen außen vor. Das heißt, die Gemeinde würde in diesem Fall nur als Organisator auftreten und überließe einem Dritten die komplette Durchführung.

die Verantwortung hätte ein dritterDie Gemeinde würde somit lediglich das Da-tum, die Uhrzeit und weitere organisatorische Belange bestimmen, während ein Dritter die Durchführung innehaben und bei sämtlichen rechtlichen Tatbeständen zur Verantwortung gezogen werden würde.

marKt-, strassen- und wanderhandel

Leistungsbericht Markt-, Straßen- und Wanderhandel

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Günstige Märkteverzeichnisse

Tarife im Fokus Recht nützlich

Mit dem Märkteverzeichnis 2011 (Marktjahrbuch) hat das Landesgremium wieder

eine tolle Aktion für seine Mitglieder ins Leben gerufen.

Ing. Robert Mark informierte die Mit-

glieder über Stromtarife auf Märkten.

Fachliche Informationen für alle Marktfah-

rer: gesetzliche Vorschriften.

Tolle Aktion für alle Markt-, Straßen- und Wanderhändler: Seit 2011 be-

kommen alle Mitglieder des Markt-, Stra-ßen- und Wanderhandels Steiermark das Märkteverzeichnis (Marktjahrbuch) und zehnmal die Marktzeitung „MARKTNEWS“ zum Preis von zehn Euro statt wie zuvor 48 Euro.

Auf Wunsch vieler Mitglieder des Lan-desgremiums Markthandel stand am

19. Oktober 2011 ein Termin mit Ing. Robert Mark der Energie Graz auf dem Programm. Im Speziellen ging es bei diesem Sprechtag in der Wirtschaftskammer Steiermark um die Strompreise für die Silvester- und Allerheili-genmärkte in Graz und generell um die Be-reitstellungskostengestaltung. Die Teilneh-mer nutzten die Gelegenheit und informierten sich beim Referenten der Energie Graz über die Stromtarife.

Als Marktfahrer sollten Sie folgende Infos berück-sichtigen, sonst könnte es teuer werden:

•FührenSiestetsIhreVerständigungüberdieEin-tragung im Gewerberegister oder Ihren Original-gewerbeschein auf dem Markt mit. Dies ist gesetz-lich vorgeschrieben und wird auf vielen Märkten streng kontrolliert. Bei einem Verstoß riskieren Sie Verwaltungsstrafen bis zu 1.090 Euro und den so-fortigen Platzverweis.•AmMarktstandmüssenderFirmennameunddie

Adresse sichtbar angebracht werden.•HaltenSiesichandiejeweiligeMarktordnungund

an die Anweisungen der Marktaufsicht.•MeldenSieIhreMitarbeiterzeitgerechtzurSozial-

versicherung an. Dies gilt auch für Aushilfen.•HinterlassenSieIhrenStandplatzsauber!•UnterlassenSiedenKundenfangdurchSchreien,MikrofondurchsagenoderaufdringlicheGesten!•ÜbenSieIhrGewerbevorübergehendnichtaus,so

besteht die Möglichkeit der Ruhendmeldung.

Alle Mitglieder werden diesbezüglich über die „Steirische Wirtschaft“, die wöchentliche Zeitung der Wirtschaftskammer Steiermark, verständigt.

achtung: Das Märkteverzeichnis und die Zeitung sind für Mitglieder zum Preis von zehn Euro über das zu-ständige Landesgremium erhältlich.

Gremialbereichsgeschäftsführer

Mag. Günther Knittelfelder

E-Mail: [email protected]

Web: http://wko.at/stmk/msw

Tel.: 0316 601-580

Fax: 0316 601-592

Impressum: Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Herausgeber und Medieninhaber: Wirtschaftskammer Steiermark, Landesgremium Markt-, Straßen- und Wanderhandel. Blattlinie: Informationsmedium für Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark. Erscheinungsort: Steiermark. Für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Steiermark. Fotos: wenn nicht anders angegeben Wirtschaftskammer Steiermark. Redaktion und Layout: wuapaa.com – die redaktion, Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 1, 9020 Klagenfurt. Herstellungsort: Klagenfurt. Vertrieb: Zugestellt durch Post.at. Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten. Alle Artikel sind geschlechtsneutral gemeint.

Obmann

Ernest Jaritz

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