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Ein Exclusiv-Service für die Unternehmen der Mitgliedsverbände sowie die Direktmitglieder von MIRO Themenübersicht 1. Rohstoffsicherung / Umweltschutz / Folgenutzung 2. Anwendungstechnik / Normung 3. Steuern / Recht / Betriebswirtschaft 4. Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz 5. Aus- und Weiterbildung 6. Aus den Gremien 7. Neue a.o.-Mitglieder 8. Bewerbung 9. Veranstaltungshinweise Herausgeber: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. Annastr. 67 - 71 50968 Köln Tel.: 0221 / 93 46 74-60 Fax : 0221 / 93 46 74-64 E-Mail: [email protected] www.bv-miro.org MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007

MIRO-aktuell · 4.6 Der Einkaufsführer - Ein Wegweiser zu sicheren Maschinen für die Baustoff-Industrie 16 4.7 Der Erdbaumaschinenführer 16 5. Aus- und Weiterbildung 17 Seminare

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Ein Exclusiv-Service für die Unternehmen der Mitgliedsverbände sowie die Direktmitglieder von MIRO

Themenübersicht

1. Rohstoffsicherung / Umweltschutz / Folgenutzung

2. Anwendungstechnik / Normung

3. Steuern / Recht / Betriebswirtschaft

4. Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz

5. Aus- und Weiterbildung

6. Aus den Gremien

7. Neue a.o.-Mitglieder

8. Bewerbung

9. Veranstaltungshinweise

Herausgeber: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V.

Annastr. 67 - 71 50968 Köln

Tel.: 0221 / 93 46 74-60 Fax : 0221 / 93 46 74-64 E-Mail: [email protected]

www.bv-miro.org

MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 2 _______________________________________________________________________________________________

Inhalt Seite

1. Rohstoffsicherung / Umweltschutz / Folgenutzung 3 1.1 Bericht aus Brüssel 3 1.2 Revision des BNatSchG -Erschwernisse oder Entlastung? 5 1.3 Positionspapier zur Raumordnung - politische Überzeugungsarbeit dringend gefragt 6 1.4 Gemeinsamer Standpunkt zum Nassabbau - der Durchbruch 7 1.5 Verwertung mineralischer Abfälle - das Verfahren geht in die Endphase 8 1.6 Positionspapier der BDI-Unterarbeitsgruppe „Heimische Rohstoffe“ 9 1.7 Betreiber von Steinbrüchen sichern den Lebensraum von Uhus 10 1.8 Neue CD-ROM zum Immissionsschutz 10

2. Anwendungstechnik / Normung 10

Produktdatenblätter für Bettungs- und Fugenmaterial für Pflasterdecken und Plattenbeläge - „Was kann wo eingesetzt werden?“ 10

3. Steuern / Recht / Betriebswirtschaft 12 3.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 12 3.2 Stromlieferverträge: Abschlusszeitpunkt für Preisniveau entscheidend 12

4. Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz 13

4.1 NEPSI-Übereinkommen „Sozialer Dialog“ zur Reduzierung von Quarzfeinstaubbelastung am Arbeitsplatz - Gemeinsam einen neuen verschärften Grenzwert in Europa vermeiden! 13 4.2 Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe 13 4.3 Neue Grenzwerte für Lärm und Vibration am Arbeitsplatz 14 4.4 BGR 500 - Änderungen bei Arbeiten im Gefahrbereich 15 4.5 Keine Bereichs-UVVen mehr! 15 4.6 Der Einkaufsführer - Ein Wegweiser zu sicheren Maschinen für die Baustoff-Industrie 16 4.7 Der Erdbaumaschinenführer 16

5. Aus- und Weiterbildung 17

Seminare für junge Führungskräfte im Mai und September 2007“ 17 6. Aus den Gremien 17

Hinweise auf Berichte der MIRO-Ausschüsse „Rohstoffsicherung, Umweltschutz, Folgenutzung“ und „Anwendungstechnik, Normung“

7. Neue a.o.-Mitglieder 17 8. Bewerbung 18 9. Veranstaltungshinweise 18

Mitgliederversammlung von MIRO am 21./22. Juni in Wiesbaden 18

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 3 _______________________________________________________________________________________________

1. Rohstoffsicherung / Umweltschutz / Folgenutzung

1.1 Bericht aus Brüssel Artenvielfalt („Biodiversity“)

Die Europäische Kommission kämpft gegen eine zunehmende Zerstörung der Artenvielfalt bei Fauna und Flora und unternimmt besondere Anstrengungen, die Biodiversität zu stärken. Die Rekultivierungsarbeiten unserer Industrie haben bewiesen, dass der rekultivierte Bereich in einen deutlich wertvolleren ökologischen Zustand versetzt wird als vor der Rohstoffgewinnung. Diese Erfahrung sollte genutzt werden für eine Kampagne unseres europäischen Dachverbandes UEPG für mehr Akzeptanz. UEPG hat eine „task force for biodiversity“ gegründet, in der MIRO vertreten ist. Politischer Anknüpfungspunkt ist unter anderem eine Verbindung zu anderen Land-nutzerorganisationen. Es sollen gemeinsame Positionen gegenüber den Forderungen der EU entwi-ckelt werden. Weiter hat UEPG hat einen Preis ausgeschrieben für gute Beispiele zur Stärkung der Biodiversität. Damit sollen erfolgreiche Rekultivierungen prämiert werden. Zwei Mitgliedsunternehmen von MIRO beteiligen sich an dem Wettbewerb. Die Stärkung der Artenvielfalt sollte als wesentliches Ziel einer guten Rekultivierung begriffen und die Gelegenheit genutzt werden, die Tätigkeit unserer Betriebe positiv darzustellen. Die ökologi-sche Verbesserung wird nicht einmal von Vertretern der Naturschutzverbände bestritten. Umso stärker sollte in öffentlichkeitswirksamen Darstellungen auf Erfolge bei den Rekultivierungsmaß-nahmen für die Artenvielfalt hingewiesen werden. Es ist erfreulich, dass inzwischen viele Firmen aufgrund ihrer Rekultivierungsbemühungen eine deutlich bessere Akzeptanz in ihren Standort-kommunen erreicht haben. Diese Vorteile müssen jetzt umgesetzt werden in nationale Debatten über die planerische Absicherung der Gewinnung heimischer Rohstoffe.

Nachhaltige Entwicklung („sustainable development“)

Nachhaltigkeit erfasst gleichwertig die drei Faktoren ökologische, ökonomische und soziale Belan-ge. Schon seit Jahren bemüht sich die Generaldirektion „Unternehmen“ bei der EU-Kommission um eine überzeugende Darstellung der Nachhaltigkeit der Rohstoffindustrie. Dabei treten minerali-sche Baurohstoffe in Konkurrenz zu nachwachsenden Rohstoffen wie beispielsweise Holz. Zusätz-lich ist die Rohstoffgewinnung mit einem Landschaftseingriff verbunden, der zwar temporär, aber doch von längerer Wirkung ist. Man darf vor dem Akzeptanzproblem der Rohstoffgewinnung nicht die Augen verschließen; nach-haltige ökologische Verbesserungen können erst nach der Rohstoffgewinnung einsetzen. Daher muss stärker betont werden, dass der rekultivierte Bereich wertvoller ist als der Zustand vor der Rohstoffgewinnung. Gefährlich werden Nachhaltigkeitsuntersuchungen, wenn Beschreibungen in die falschen politi-schen Hände kommen und mit Handlungsempfehlungen verknüpft werden. So hat das Wuppertal-Institut eine Studie über die Nachhaltigkeit der Rohstoffindustrie herausgegeben, die Schreckens-szenarien vorspielt und daraus scharfe politische Forderungen ableitet. MIRO hat massiv über den europäischen Dachverband gegen eine solche Polemik protestiert.

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 4 _______________________________________________________________________________________________

Ressourcenstrategie

Die Ressourcenstrategie der Europäischen Kommission wird begründet mit der Sorge sich weltweit verknappender energetischer und metallischer Rohstoffe. Dieses Problem besteht zwar nicht für die heimischen Baurohstoffe, allerdings erfolgt in den bisherigen Papieren keine Differenzierung. Die Ressourcenstrategie der EU verfolgt rigoros eine gesteuerte Verringerung des Gebrauchs nicht nachwachsender Rohstoffe. In der Ausgangslage wird pauschal behauptet, dass nicht erneuerbare Rohstoffe mittelfristig knapp werden und sogar versiegen können. Ursache sei unter anderem ein zu sorgloser Umgang mit Rohstoffen, der Ressourcen verschleudert. Die EU leitet daraus den Auftrag ab, für einen schonenden Verbrauch nicht erneuerbarer Rohstoffe zu sorgen. Dafür werden ver-schiedene Instrumente konkret diskutiert: • Erhöhung der Wiederverwertungsquote, • Erhöhung der Preise für Rohstoffe, • Besteuerung der Rohstoffgewinnung. Die Rohstoffindustrie hat gegen die Ressourcenstrategie der EU eine klare Position bezogen: • Entgegen der Behauptung der Kommission kann über viele Jahrhunderte von sicheren geologi-

schen Lagerstätten ausgegangen werden. Bei natürlichen Ressourcen werden allerdings heimi-sche Baurohstoffe unzulässig mit knappen energetischen oder metallischen Rohstoffen gleich-gestellt.

• Die falschen Schlussfolgerungen aus den parlamentarischen Beratungen des EU-Umweltausschusses zielen auf straffe Steuerungsinstrumente, die die weitere Gewinnung heimi-scher Rohstoffe erschweren sollen. Geforderte Instrumente wie Preissteigerungen und andere Entgelte für eine Rohstoffgewinnung entpuppen sich als Strafsteuern. Der große Bedarf auch der staatlichen Stellen an heimischen Baurohstoffen für unterschiedliche Verwendungszwecke bleibt völlig unberücksichtigt.

• Der Schutz des Grundeigentums muss bei öffentlichen Abgaben gewahrt werden. Insbesondere bei Rohstoffen im Eigentum des Betreibers bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel, ob eine solche Abgabe zulässig ist. Die Forderung nach Strafsteuern wird deshalb abgelehnt.

• Durch die Gewinnung heimischer Rohstoffe erfolgt keine Bedrohung der Artenvielfalt. Im Gegenteil unternehmen die Unternehmen und die Naturschutzbehörden erfolgreiche Anstren-gungen, bei der Folgenutzung von Abbaustätten eine erhebliche Steigerung der Artenvielfalt zu erreichen. Dagegen sind behauptete Destabilisierungseffekte durch nichts belegt.

• Die Forderung nach einer Reduzierung nicht erneuerbarer heimische Rohstoffe blendet den Bedarf hochwertiger Baurohstoffe für technisch anspruchsvolle Bauwerke aus. Ebenso ist die Forderung nach einer Recyclingquote von annähernd 95 % zweifelhaft, denn es gibt keine tech-nisch vertretbaren Verwendungsmöglichkeiten in einer solchen Höhe - wenn von Verfüllungen in Rekultivierungsmaßnahmen abgesehen wird.

• Die geforderten Kommunikationssysteme auf Laienniveau sind teuer und bringen keine positi-ven Effekte. Daher muss Vertretern der Baubehörden, der Verbände und der Genehmigungsbe-hörden ein Rechtsanspruch auf Teilnahme eingeräumt werden.

Die Abstimmung im EP-Plenum hat in erster Lesung am 13.03.2007 stattgefunden. Mehrheitlich wurde das Papier angenommen. Bei der Ressourcenstrategie handelt es sich allerdings nur um eine Mitteilung der Kommission. Daher kann sich das EP nur für unverbindliche Empfehlungen im Wege einer Entschließung aussprechen. Rechtskraft erwirkt die Position der europäischen Ebene jedenfalls nicht durch diesen Akt. Man muss aber befürchten, dass nach dem Votum des Parlaments die Kommission die Gesetzesinitiative ergreift.

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 5 _______________________________________________________________________________________________

Bodenschutzstrategie

Die Europäische Kommission will eine Bodenschutzrahmenrichtlinie durchsetzen. Ursache sind Probleme mit dem Bodenschutz in Südeuropa, die einige nationale Regierungen nicht in den Griff kriegen. Es handelt sich beim Bodenschutz um ein regionales Problem, auf das die Kommission mit einer europäischen Pauschalregulierung reagieren will. Dagegen richtet sich berechtigter Wider-stand. Nach dem Subsidiaritätsprinzip muss die EU Aufgaben vor Ort den Mitgliedsstaaten überlassen. Bodenschutz ist eine solche Aufgabe, denn die Auswirkungen sind lokal begrenzt und bedürfen keiner internationalen Regelung. Die EU-Kommission hält dagegen, es handele sich bei der Strate-gie um Umweltschutz, da sei sie zuständig. Es ist aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Europäi-schen Parlament nicht damit zu rechnen, dass das Papier zurückgezogen wird, daher wird von den Verbänden zweigleisig argumentiert, indem die Initiative grundsätzlich angegriffen und zu einzel-nen Punkten Stellung bezogen wird. Die Richtlinie definiert den Boden als die oberste Schicht der Erdrinde zwischen dem Grundgestein und der Geländeoberfläche unter Ausschluss von Grundwasser. Der Entwurf gliedert den Boden in mehrere Funktionen: ökologische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Funktion. Die Mitgliedstaaten sollen die Landnutzer verpflichten, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. Weiter haben die Mit-gliedsstaaten binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie Risikogebiete zu bestimmen und zu beschreiben. Es ist weiter ein Bodenzustandsbericht für jeden Fall des Verkaufs von Grundstü-cken - bisher noch unbegrenzt, auch für private Zwecke (Kosten werden auf etwa 4.000,00 Euro je Einzelfall geschätzt) vorgesehen. Hier drohen neue Kosten! Sanierungsstrategien durch Mitglieds-staaten und Maßnahmen zur Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit komplettieren den Richtlinienentwurf. Im Anhang II ist die Rohstoffgewinnung einschließlich der Entsorgung von mineralischen Abfällen als potenziell den Boden verschmutzende Tätigkeit aufgelistet. Die Bundesländer und das BMWi lehnen die Bodenschutzstrategie aus verfassungsrechtlichen Gründen und als überflüssig ab, ebenso etliche deutsche EU-Abgeordnete und die deutsche Wirt-schaft. Unter anderem wird von den Kritikern auf das geltende Bodenschutzrecht verwiesen, das aber durchaus auch große Probleme für die Industrie ausgelöst hat. Die neue EU-Richtlinie wird vor allem für die Mitgliedsstaaten einen immensen bürokratischen Schub auslösen. Deshalb wird das Vorhaben der EU weiter von den Verbänden und großen Teilen der Politik angegriffen.

1.2 Revision des BNatSchG - Erschwernisse oder Entlastung? Anlass für die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Januar 2006. Er hatte die Bundesregierung verurteilt, weil sie bei der Umset-zung der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz gegen Europäisches Recht verstoßen hat. Unter anderem monierte der EuGH, dass Deutschland für bestimmte Projekte (das können Anlagen, aber auch Maßnahmen sein) außerhalb besonderer Schutzgebiete nicht die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Prüfung vorsieht, obwohl diese Projekte ein besonderes Schutzgebiet erheblich beein-trächtigen könnten.

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 6 _______________________________________________________________________________________________

Weiter rügt der EuGH, • dass bestimmte nicht absichtliche Beeinträchtigungen von geschützten Tieren aus dem Gel-

tungsbereich der Artenschutzbestimmungen ausgenommen sind, • dass bei bestimmten Handlungen nicht die Einhaltung der Ausnahmetatbestände des Art. 16 der

FFH-Richtlinie sichergestellt ist, und • dass Bestimmungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln den Artenschutz nicht

ausreichend berücksichtigen. Das BMU hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet und vorgelegt. Schon im Vorfeld haben MIRO und BBS nachdrücklich im Bundesumweltministerium auf die Standortgebundenheit als besonderes Merkmal der Rohstoffindustrie hingewiesen, das bei der Gesetzesänderung beachtet werden müsse. Die Rechtsänderungen können gefährliche Auswirkungen für unsere Betriebe haben. Zunächst benennt die amtliche Begründung des BMU als Ziel eine Umsetzung 1:1 des Urteils des Europäi-schen Gerichtshofs, nicht dagegen der FFH-Richtlinie. Das ist problematisch, weil die Auslegung der Richtlinie durch den Gerichtshof weit über die Verbotstatbestände des Art. 12 FFH-Richtlinie hinausgeht. Das BMU hat die Rechtsprechung des EuGH zum „Absichtsbegriff“ in die Novellierung der Ver-botstatbestände des § 42 BNatSchG eingearbeitet. Danach ist ein Handeln auch dann absichtlich, wenn es auf Grund eines Planes erfolgt, dessen sämtliche Folgen zwar nicht gewollt, aber unver-meidlich sind. Das BMU hat rigoros die Differenzierung zwischen absichtlichem und unbeabsich-tigtem Handeln bestritten. Rechtspolitisch ist dieser Ansatz höchst bedenklich, weil die Folgen eines Planes in dem Beteiligungsverfahren umfassend untersucht und das Vorhaben durch Neben-bestimmungen so gesteuert wird, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben und unver-meidbare Beeinträchtigungen kompensiert werden. MIRO wird auf bundes- und europapolitischer Ebene alle Anstrengungen unternehmen, die Diffe-renzierung zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Folgen rechtssicher in der FFH-Richtlinie zu verankern. Dieses Problem zeigt schlaglichtartig, wie wichtig es wäre, die Revision der europäi-schen FFH- und Vogelschutzrichtlinie voranzutreiben.

1.3 Positionspapier zur Raumordnung - politische Überzeugungsarbeit dringend gefragt Das MIRO-Positionspapier (s. MIRO-aktuell Nr. 8 vom 13.02.2007, Seite 6) hat die Geschäftsstelle an verschiedene Bundesministerien, Bundestagsausschüsse sowie die jeweiligen Vorsitzenden der Ministerkonferenzen für Raumordnung und Umwelt im deutschen Bundesrat versandt. Zusätzlich sind Parlamentarier mit dem Appell angeschrieben worden, sich für die Probleme unserer Industrie einzusetzen. Neben Bundestags- und Landtagsabgeordneten haben wir unseren Appell gleichzeitig an die Fachpresse und allgemeine Medien verteilt. Nicht in der Fachpresse, wohl aber bei allge-meinen Tages- und Wochenzeitungen war die Resonanz gedämpft. Unsere Resolution wurde maßgeblich in einen ähnlichen Appell des BDI eingearbeitet und enthält die Forderung zur gleichrangigen planungsrechtlichen Sicherung heimischer Rohstoffe gegenüber anderen Nutzungsinteressen. Raumordnung und Landesplanung sind die klassischen Aufgaben der Bundesländer, daher werden auch unsere Mitgliedsverbände gegenüber ihren jeweiligen Landesre-gierungen für eine Stärkung der Sicherung heimischer Baurohstoffe kämpfen. Da eine Planungshie-rarchie vom Bund über die Länder zu den Gebietskörperschaften und Kommunen in Deutschland besteht, sollte die nationale und nicht die regionale Bedeutung der Sicherung heimischer Rohstoffe betont werden.

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 7 _______________________________________________________________________________________________

Unser Ziel ist es, mit der Raumordnungsresolution das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Sicherung heimischer Rohstoffe zu wecken. Nach der Verabschiedung des Textes beginnt jetzt erst die eigentliche Arbeit, daher unternimmt MIRO große Anstrengungen, immer wieder in Kontakten mit Politikern und Ministerialbeamten auf dieses Defizit hinzuweisen. Das Thema selbst wurde bereits im Frühjahr 2006 von MIRO besetzt, als eine BDI-Arbeitsgruppe zu heimischen Rohstoffen sich gerade konstituiert hatte. Auch die Appelle auf europäischer Ebene durch die Verbände der europäischen Rohstoffindustrie begannen nach der inhaltlichen Arbeit von MIRO. Wir haben damit nicht nur das richtige Thema besetzt, sondern auch zeitlich früher als andere Wirtschaftsverbände das Thema bearbeitet.

1.4 Gemeinsamer Standpunkt zum Nassabbau - der Durchbruch Der Nassabbau von Kies und Sand in Wasserschutzgebieten bestimmte seit Monaten die Diskussio-nen bei MIRO. Die Mitgliedsverbände rangen um ein gemeinsames Positionspapier mit der Länder-arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Deutschen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (DVGW) und dem Bundesverband Kies und Sand (BKS). Entgegen der ursprünglichen Version des BKS sollte für unsere Mitgliedsunternehmen mehr Rechtssicherheit bei einer Konfliktbewältigung „auf Augenhöhe“ erreicht werden. Das Ziel wurde erreicht. Ende 2006 gingen die Verhandlungen in die Schlussrunde, und in der abschließenden Verhandlung am 16. Februar 2007 im Umweltministerium in Mainz konnte ein Durchbruch erzielt werden. Wäh-rend der Sitzung legte der LAWA-Vorsitzende eine neue Fassung vor, die in weiten Punkten den MIRO-Forderungen entsprach. Die verbliebenen Fehler und Missdeutungen konnten größtenteils in einer dreistündigen Verhandlung beseitigt werden. Das Präsidium von MIRO hat ebenso wie die LAWA-Vollversammlung dem ausgehandelten Papier zugestimmt. Es bedarf nun der Zustimmung der einzelnen Landesumweltministerien. Sobald diese vorliegen, soll das Papier unterzeichnet werden. Für die MIRO-Interessen sind einige Gesichtspunkte von entscheidender Bedeutung: 1. Die formulierten Untersuchungsmaßnahmen stellen keine materiellrechtliche Verschärfung dar,

sondern sind bereits geltendes Recht bzw. gängige Verwaltungspraxis. 2. Von Vertretern der LAWA wurde ausdrücklich betont, dass das Papier nur für Nassabbau von

Kies und Sand gilt. Rückschlüsse auf andere heimische Rohstoffe sollen und dürfen daher nicht gezogen werden.

3. Der Katalog der möglichen Untersuchungen gilt nur dann, wenn sich im Einzelfall konkrete Fragen ergeben, die für die Genehmigungsfähigkeit des Nassabbaus bzw. die Beeinträchtigung der geschützten Wassergewinnung von Bedeutung sind. Der Katalog ist also auf gar keinen Fall kumulativ zu verstehen.

4. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben nach Unterzeichnung des Papiers die Unternehmen einen Anspruch auf Einzelfallprüfung in Wasserschutzzone IIIB, in den anderen Bundesländern, in denen bereits in engeren Wasserschutzzonen Rohstoff gewonnen wird, hat das Landesrecht Vorrang.

Die monatelangen internen Diskussionen waren für alle Beteiligten sehr anstrengend, es ist uns aber ein sehr gutes Ergebnis gelungen. Durch eine gründliche Klärung unserer gemeinsamen Position

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 8 _______________________________________________________________________________________________

und durch einen starken Zusammenhalt konnten wir ein Papier aushandeln, das den Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet, ohne materielle Verschärfungen auszulösen. Der „gemeinsame Standpunkt“ kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden ( s. Anforde-rungsbogen).

1.5 Verwertung mineralischer Abfälle - das Verfahren geht in die Endphase In den vergangenen Monaten hat MIRO mehrfach intensiv in die heftigen Diskussionen über die Neuregelung der Verwertung mineralischer Abfälle eingegriffen und ein eigenes Positionspapier erarbeitet. Diese Stellungnahme unterstreicht die Notwendigkeit der Verwertung von Fremdmengen für die Rekultivierung abgebauter Rohstofflagerstätten. MIRO kritisiert an der Konzeption des Bundesumweltministeriums zwei grundlegende Hauptfehler: • Es werden bei einer Entsorgungsnotwendigkeit von jährlich rund 200 Millionen Tonnen mine-

ralischer Abfälle überhöhte und unrealistische Zuordnungs- und Vorsorgewerte benutzt, die oftmals die geogenen Hintergrundwerte des Standortes unterschreiten.

• Bei bodenähnlichen Verwertungen, also der Verfüllung im Rahmen der Rekultivierung, wird die gesetzliche Nutzungsfunktion des § 2 BBodSchG bewusst ausgeklammert und versucht, auch unter der durchwurzelbaren Bodenschicht die Wiederherstellung der natürlichen Boden-funktionen zu verlangen.

Dies widerspricht nach unserer Überzeugung § 2 BBodSchG, der gleichwertig natürliche und Nut-zungsfunktionen benennt. Neben MIRO haben auch BBS und BDI ein Positionspapier zur Verwertung mineralischer Abfälle erarbeitet. Vertreter von MIRO haben daran einen wesentlichen Anteil. Anders als in anderen Bran-chen bleibt für uns eine gewisse Ausnahmerolle, weil in unseren Betrieben wegen möglicher Defi-zite an Fremdmengen Genehmigungsprobleme entstehen können. Die Wiederherstellung der Land-schaft als Rekultivierungsziel mit einer der ursprünglichen Topografie angepassten Gestaltung erfordert in erheblichem Umfang Verfüllungsmaßnahmen. Das Positionspapier ist an das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium, an Ausschüsse des Bundestages und Bundesrates sowie an zahlreiche Abgeordnete versandt worden. Zusätzlich hat MIRO eine Presseerklärung herausgegeben, die an zahlreiche allgemeine Presseorgane und Fach-publikationen versandt worden ist. Nach den eingegangenen Reaktionen sind wir überzeugt, dass die Vorgehensweise sowohl inhaltlich als auch zeitlich richtig war. Für die bevorstehenden Referentenentwürfe, die für den Herbst vom BMU angekündigt wur-den, ist ein Hinweis ganz wichtig:

Die Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Damit kann jedes Bundesland Einfluss auf den endgültigen Verordnungstext nehmen. Daher müssen wir gemeinsam über die Verbindungen unserer Mitgliedsverbände bei den Mandatsträgern in den Länderparlamenten unsere Position klarmachen. An dieser Lobbyarbeit auf Länderebene sollten sich möglichst viele Mitglie-der beteiligen. Der Bayerische Industrieverband Steine und Erden hat bereits die Ministerien und die bayerischen Abgeordneten des Bundestages und des Landtages über unsere Position unterrich-tet. Ähnliche Maßnahmen sind auch in den anderen Bundesländern ganz wichtig. Wenn bei der Lobbyarbeit die Unterstützung von MIRO gewünscht ist, werden wir gerne helfen.

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1.6 Positionspapier der BDI-Unterarbeitsgruppe „Heimische Rohstoffe“ MIRO beteiligt sich an der BDI-Unterarbeitsgruppe „Heimische Rohstoffe“. Die Unternehmen und die Verbände der heimischen Rohstoffindustrie haben die Erfahrung gemacht, dass bei den Diskus-sionen über internationale Rohstoffknappheit, vor allem bei energetischen und metallischen Roh-stoffen, die Position der heimischen Rohstoffe bisher fast vollständig ausgeblendet wurde. So hat MIRO erst in der BDI-Präsidialgruppe den Anstoß für die Unterarbeitsgruppe gegeben. Diese Arbeitsgruppe hat ein Papier erarbeitet, das der BDI mit seinem Gewicht in die Politik tragen soll. Themen dieses Papiers sind die Verfügbarkeitssituation von heimischen Baurohstoffen, die Geneh-migungssituation und deren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Das Papier erläutert den immensen Bedarf an heimischen Baurohstoffen für die Infrastruktur und Weiterentwicklung unse-res Landes und leitet daraus die Notwendigkeit einer Absicherung der Rohstoffinteressen bei Nut-zungskonflikten ab. Positionspapiere des BDI haben zwei Seiten; je höher eine Organisation angesiedelt ist, umso grö-ßer ist ihr direkter Einfluss auf die Politik, aber umso mehr müssen unterschiedliche Interessen gebündelt werden. Politische Positionspapiere des BDI können daher zwangsläufig nur allgemeine Aussagen mit der Konzentration auf Grundprinzipien enthalten. Mit dem verabschiedeten Papier ist nach unserer Überzeugung dieser Kompromiss zwischen möglichst konkreten Aussagen und einer Bündelung zahlreicher Interessen gelungen. In der Arbeitsgruppe entwickelte sich eine Diskussion darüber, ob nicht nur die Sicherung heimi-scher Rohstoffe, sondern auch grundlegende Veränderungen des Genehmigungsrechts gefordert werden sollten. Diese Diskussion lässt sich mit zwei gegensätzlichen Positionen beschreiben: • Angesichts bevorstehender Diskussionen über beispielsweise eine Verschärfung des BBergG

oder weiter gehende Öffentlichkeitsbeteiligungen und Rechtsbehelfe ist es riskant, das beste-hende Genehmigungsrecht in Frage zu stellen. Dieser negative Nebeneffekt sei jedoch nicht zu vermeiden, wenn grundlegende Änderungen nicht nur in materiellrechtlichen Vorschriften, son-dern auch in der Behördenstruktur verlangt werden. Damit werde grundlegend sowohl das mate-rielle als auch das Verfahrensrecht zur Disposition gestellt und eröffne vor allem auf Länder-ebene vielfältige neue Eingriffsmöglichkeiten bei Genehmigungsverfahren.

• Die Gegenposition sieht in der großen Koalition und einer spürbaren auch politischen Auf-bruchstimmung eine einmalige Chance, ein modernes, schnelleres, billigeres Genehmigungs-recht mit einer zentralen Behörde zu fordern. Dies kommt den Entbürokratisierungsbemühun-gen der Bundesregierung entgegen. Es ist nicht begründbar, warum Immissionsschutz und Ar-beitsschutz sowie raumplanerische Gesichtspunkte in unterschiedlichen Behördensträngen be-arbeitet werden, je nachdem, ob der Betrieb unter Bergrecht steht oder nicht.

Die Arbeitsgruppe wollte diese grundlegende Frage nicht abschließend klären. Ziel bleibt aber die Stärkung der rechtlichen Position unserer Unternehmen. Dafür muss die Fachkompetenz in den Behörden bleiben und darf nicht einer falsch verstandenen Kommunalisierung zum Opfer fallen. Das Ziel einer einheitlichen Genehmigungs- und Behördenstruktur ist sehr schwierig, wenn die unterschiedlichen Ansätze aus dem BBergG und dem BImSchG verfahrensmäßig innerhalb einer neuen Behördenstruktur organisiert werden sollen. Daher konzentrierte sich die Arbeitsgruppe darauf, den Rechtsanspruch auf Genehmigung bzw. auf Zulassung nach BBergG oder BImSchG einzufordern. Nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen haben Behörden von Amts wegen die gesetzliche Pflicht, einen so konkret normierten Anspruch auf Genehmigung durchzusetzen und nicht den Grundsatz in das Gegenteil zu verkehren.

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Sobald die Resonanz auf die BDI-Position vorliegt, werden die Mitglieder von MIRO unterrichtet. Das Positionspapier kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden ( s. Anforderungsbogen).

1.7 Betreiber von Steinbrüchen sichern den Lebensraum von Uhus In den Steinbrüchen Deutschlands leben inzwischen die meisten Uhus. Auch während des Roh-stoffabbaus sind brütende Uhu-Paare in den Steinbrüchen ansässig und lassen sich durch den Ab-baubetrieb kaum stören. Unser Dachverband, der Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden (BBS), hat zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) ein informatives Faltblatt zu dieser Thematik herausgegeben, das insbesondere Hinweise darüber enthält, was Abbauunterneh-mer für junge Uhus tun können. Das Faltblatt kann bei uns in größeren Stückzahlen für Ihre Öffentlichkeitsarbeit vor Ort abgerufen werden ( s. Anforderungsbogen).

1.8 Neue CD-ROM zum Immissionsschutz Die neue CD-ROM „Kompetenz - Immissionsschutz!“ aus dem Beuth-Verlag stellt Normen, Geset-ze und Verordnungen rund um den Immissionsschutz bereit und setzt sie zueinander in Beziehung. Die Mehrzahl der Regelwerke besitzt branchenübergreifende Gültigkeit. Anhand weiterer Regel-werke wird deren fachspezifische Anwendung für den Bereich „Immissionsschutz - Geräusche und Erschütterungen“ konkretisiert. Die CD-ROM kann beim Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel. 030/2601-2260, Fax -1260, E-Mail: [email protected] bestellt werden. Die Einzelblattversion kostet 180,00 €. 2. Anwendungstechnik / Normung Produktdatenblätter für Bettungs- und Fugenmaterial für Pflasterdecken und Plattenbeläge - „Was kann wo eingesetzt werden?“ Mit dem Erscheinen der

• Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbe-lägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB 06) und den

• Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterde-cken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 06)

wurden u.a. die Anforderungen für ungebundene Bettungs- und Fugenmaterialien für Pflasterde-cken und Plattenbeläge neu festgelegt.

Die TL Pflaster-StB beschreiben ausschließlich Anforderungen an Bauprodukte (Baustoffe), so z.B. an Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton, Naturstein und Klinker sowie auch an Bau-stoffgemische für ungebundene Bettungs- und Fugenmaterialien. Damit werden die den Bauproduk-ten zugehörigen Europäischen Normen im nationalen Regelwerk für den Straßenbau umgesetzt. Da Baustoffe nach den TL Pflaster-StB für alle Arten von Pflasterdecken und Plattenbelägen im Stra-ßenbau gelten und somit für höchst unterschiedliche Verkehrsflächen eingesetzt werden können, wurden für verschiedene Materialeigenschaften mehrere Klassen (Kategorien) aus den entspre-chenden europäischen Normen aufgenommen.

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Die ZTV Pflaster-StB behandeln die Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassun-gen und richten sich somit maßgeblich an den Ausführenden, aber auch an den Planer. Sie behan-deln im Grundsatz zwar nicht die Anforderungen an die zu verwendenden Bauprodukte (weil dies durch die TL Pflaster-StB erfolgt), legen aber mit Bezug auf bestimmte Anwendungsbereiche dafür ausgewählte Anforderungen aus den TL Pflaster-StB fest. So müssen nach den ZTV Pflaster-StB z.B. Bettungsmaterialien für Verkehrsflächen der Bauklassen III und IV andere Anforderungen erfüllen, als solche für Verkehrsflächen der Bauklassen V oder VI. Dieser - aufgrund des Regelwerk- aufbaues - unvermeidbare Umstand führt nun dazu, dass eine Reihe unterschiedlicher Bettungs- und Fugenmaterialien möglich ist bzw. je nach Art der Verkehrsfläche eingesetzt werden kann. Er-schwert wird der Überblick „Was kann wo eingesetzt werden?“ dadurch, dass eine Reihe von An-forderungen bereits in den Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04) beschrieben sind und diese allein durch einen Querverweis in den TL Pflaster-StB mitgelten, ohne dass sie in den TL Pflaster-StB noch einmal expressis verbis aufgeführt sind. Soll beispielsweise das Anforderungsprofil für ein Bettungsmaterial 0/5 für eine Pflasterdecke in Bauklasse III mit besonderen Beanspruchungen erstellt werden, z.B. für eine Beschreibung im Leistungsverzeichnis, so müssen die Anforderungen und Empfehlungen der TL Gestein-StB, der TL Pflaster-StB und der ZTV Pflaster-StB gefiltert und quasi zu einem Profil zusammengesetzt werden. Um Planern, Ausschreibenden, Ausführenden und Lieferanten von Bettungs- und Fugenmaterialien zur Erstellung derartiger Profile eine Hilfestellung an die Hand zu geben, haben

• der Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.V. • der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V. und • der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V.

unter Einbeziehung weiterer Fachleute Produktdatenblätter erarbeitet und stellen diese unverbind-lich zur Anwendung zur Verfügung. Die Datenblätter behandeln alle Bettungs- und Fugenmaterialien für ungebundene Pflaster-decken und Plattenbeläge (Regelbauweise) für Verkehrsflächen nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO). Sie beschreiben für das jeweilige Baustoffgemisch den Anwendungsbereich sowie die Anforderungen der Technischen Regeln in gesteinsspezifischer, gemischspezifischer und anwendungsbezogener Hinsicht. Die Datenblätter (Beispiel siehe Anlage 1 auf Seite 26) wurden im Einvernehmen mit den vorgenannten Organisationen so gestaltet, dass sie aus der Sicht der Hersteller/Lieferanten von ent-sprechenden Baustoffgemischen quasi als Produktangebot an den Markt verwendet werden können. Die Angaben in den Produktdatenblättern wurden nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Inhaltliche Fehler können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Haftung für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten kann daher nicht übernommen wer-den. Die Produktdatenblätter dienen lediglich als Unterstützung und Erleichterung im Hinblick auf die Anwendung der zugehörigen Technischen Regeln. Sie ersetzen diese jedoch nicht. Der Arbeitsausschuss „Anwendungstechnik, Normung“ von MIRO begrüßt diese Produktdatenblät-ter, da damit ein Beitrag zur Qualitätsverbesserung der Pflasterbauweise geleistet wird. Die auf der Internetseite von MIRO (www.bv-miro.org) bereitgestellten Produktdatenblätter sind mit den wei-ter vorn genannten Organisationen abgestimmte Referenzfassungen. Der Umgang mit diesen Do-kumenten und deren Nutzung sowohl in unveränderter als auch in veränderter Form entzieht sich unserem Einfluss.

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3. Steuern / Recht / Betriebswirtschaft

3.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Wir haben wiederholt über dieses neue Gesetz, insbesondere über die Schwierigkeiten der Umset-zung gerade in unserer mittelständischen Industrie, informiert. Zwischenzeitlich hat die Bundesver-einigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein „Merkblatt für Führungskräfte und Mitar-beiter mit Personalverantwortung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ herausgegeben, welches wir Ihnen auf Anfrage gerne als weitere Arbeitshilfe zur Umsetzung des Gesetzes zur Verfügung stellen. Insbesondere Mitarbeiter, die für den Arbeitgeber Personalprozesse durchführen, müssen die Pflichten, die sich aus dem AGG ergeben, kennen. Das Merkblatt kann diesen Personen als Handlungshilfe dienen, die wichtigsten Personalprozesse von der Stellenausschreibung über die Durchführung und Dokumentation eines Bewerbungsgespräches bis hin zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses AGG-konform durchzuführen( s. Anforderungsbogen). Dieses Thema war auch Schwerpunkt auf dem diesjährigen Betriebsleiter-Seminar von MIRO Ende Februar in Magdeburg.

3.2 Stromlieferverträge: Abschlusszeitpunkt für Preisniveau entscheidend Die Volatilität auf dem deutschen Strommarkt nimmt immer weiter zu. Tägliche Preisänderungen von mehr als einem Prozent sind in den letzten Monaten eher die Regel als die Ausnahme. Da seit Frühjahr letzten Jahres die Preise aber nicht nur steigen, sondern auch deutlich fallen, ist der Zeit-punkt für die Strombeschaffung der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit der vertraglich vereinbarten Bezugskonditionen. Die täglichen Schwankungen, mit denen sich jeder Energieeinkäufer derzeit konfrontiert sieht, betragen bis zu 2 €/MWh bzw. 0,2 Ct/kWh. Damit besteht permanent die Gefahr, kurz vor einem Preisrutsch Strom einzukaufen oder aber im umgekehrten Fall, günstige Beschaffungszeitpunkte generell zu verpassen. Aus diesen Erfahrungen gibt der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) drei grundsätzliche Empfehlungen, um das Strompreisrisiko im Blick zu behalten:

• Der Energieeinkauf in einem Unternehmen muss die Preisentwicklung im Auge behalten und ggf. in der Lage sein, innerhalb von 2-3 Tagen Strom für die beiden kommenden Jahre einzu-kaufen. Von entscheidender Bedeutung für das schnelle Agieren ist dabei, dass der aktuelle Lastgang bekannt ist.

• Um kurzfristig reagieren zu können, ist es heute üblich, ab einer bestimmten Größenordnung (jährlicher Strombezug größer 10 GWh) sogenannte Tranchenverträge abzuschließen, die eine sehr kurzfristige Reaktion ermöglichen sollten. Da aber solche Verträge sehr komplexe Marktverhältnisse abbilden, sollte sich jedes Unternehmen der professionellen Unterstützung durch den VEA bedienen.

• Für kleinere Kunden empfehlen wir, das Strompreisrisiko durch den VEA managen zu lassen. Hierzu hat der VEA das Produkt VEA-Aktiv entwickelt, welches in Anlage 2 auf Seite 27 be-schrieben wird. Bei Interesse an dieser komfortablen Lösung für das Strompreisrisiko-Problem kleinerer Abnahmestellen senden Sie bitte die Faxantwort unmittelbar an den VEA.

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4. Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz

4.1 NEPSI-Übereinkommen „Sozialer Dialog“ zur Reduzierung von Quarz-feinstaubbelastung am Arbeitsplatz - Gemeinsam einen neuen verschärf-ten Grenzwert in Europa vermeiden!

Am 25.04.2006 haben 17 europäische Branchenverbände mit ihren Sozialpartnern (Gewerkschaf-ten) das Übereinkommen über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltende Produkte unterzeichnet. Dieses Übereinkommen wurde von der Europäischen Kommission unterstützt. Nachdem das Übereinkommen und der dazugehörige Leitfaden über bewährte Praktiken in alle EU-Amtssprachen übersetzt wurden, ist das Vertragswerk im Herbst 2006 in Kraft getreten. Für die Gesteinsindustrie Europas hat der Europäische Gesteinsverband „UEPG“ als europäischer Branchenverband das Vertragswerk mit verhandelt und unterzeichnet. Europaweit sind ab sofort die unterzeichneten Branchenverbände, deren nationale Mitglieds- und Regionalverbände sowie alle Mitgliedsunternehmen aufgefordert, das Übereinkommen aktiv und nachweislich umzusetzen. Zentrales Instrument ist dabei ein nachvollziehbares Berichtswesen, mit dem der Kommission nachgewiesen wird, dass Arbeitsschutzmaßnahmen bzgl. Quarzfeinstaub in den Unternehmen umgesetzt worden sind. NEPSI, die European Network for Silica, hat dazu ausreichende Informationsunterlagen erstellt, die in Kürze auch auf der Homepage von MIRO zum Abruf bereitstehen. Zusätzlich stellt MIRO wei-tergehende Informationen bereit. Die im Übereinkommen über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer festgelegten Anforderungen zur Gesundheitsprävention gehen nicht über die in Deutschland geltenden staatlichen bzw. BG-lichen Arbeitsschutzvorschriften hinaus, so dass die Umsetzung keine zusätzlichen Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen mit sich bringt. Ein „zusätzlicher Aufwand“ ergibt sich aller-dings durch die Berichterstattung sowie in geringem Umfang aus Schulungsverpflichtungen, die größtenteils aber mit der jährlichen Unterweisung abgedeckt werden können. Der Erfolg der europaweiten Umsetzung hängt sehr stark von der Mitwirkung jedes Mitgliedsunter-nehmens ab. Im Falle eines Scheiterns der Vereinbarung wird die EU-Kommission einen europa-weit geltenden Grenzwert für Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz festlegen, der unter 0,05 mg/m3 liegen würde! Damit wäre dann der bis im Jahr 2005 geltende deutsche Grenzwert um den Faktor 3 verschärft. Dieser Grenzwert könnte von den Unternehmen nur durch einen erheblichen Investiti-onsaufwand eingehalten werden. Mit dem Verfahren des Sozialen Dialogs besteht erstmalig die Möglichkeit, durch Selbstverpflich-tung der Industrie einen europäischen Arbeitsplatzgrenzwert zu verhindern. Über den Erfolg des Sozial Dialogs entscheiden die Mitgliedsunternehmen letztlich selbst!

4.2 Neue Technische Regel für Gefahrstoffe Mit Ausgabe Datum Januar 2007 wurde die neue TRGS 517 „Tätigkeiten mit potenziell asbesthal-tigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen“ veröf-fentlicht. Die TRGS 517 löst die TRGS 954 „Empfehlungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmi-gung von § 15 a) Abs. 1 Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit asbesthaltigen mineralischen

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Rohstoffen und Erzeugnissen in Steinbrüchen“ ab. Eine Überarbeitung der TRGS 954 war aus folgenden Gründen notwendig: • Mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2005 hat sich die Rechtslage in Bezug auf

Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Asbest geändert. • Es gibt kein explizites Expositionsverbot mehr und damit keine Notwendigkeit einer Ausnah-

megenehmigung. Eine Mitteilung an die zuständige Behörde reicht aus. • Die Wiederverwendung von asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen ist zulässig. • Die Forderung der Sachkunde mit entsprechendem Lehrgang ist aus der Verordnung nicht

(mehr) ableitbar. • Der Massengehalt an Asbest im mineralischen Rohstoff wird nicht mehr auf die „freien Asbest-

fasern“, sondern auf Asbest insgesamt bezogen. Für Steinbruchunternehmen, die mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen umgehen, ergeben sich durch die neue TRGS 517 keine Änderungen hinsichtlich des einzuhaltenden Schutz-niveaus. Wir werden hierüber in Kürze noch ausführlich berichten.

4.3 Neue Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz Für Lärm und Vibrationen gelten zukünftig neue Grenzwerte am Arbeitsplatz. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Hintergrund der neuen Verordnung zu Lärm und Vibrationen hin. Diese war als Umsetzung zweier EG-Richtlinien am 28.02.2007 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Verordnung mit dem Titel „Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen zu schützen. Als Arbeitsschutzinstitutionen beraten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Betriebe dabei, die neue Verordnung umzusetzen. Bei Lärm sinken gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 Dezibel (A). Lärmbereiche zum Beispiel sind damit schon ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 85 Dezibel (A) zu kennzeichnen. Für Bereiche, in denen der Lärm 85 Dezibel (A) übersteigt, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen, um die Lärmexposition zu verringern. Eine technische Maßnahme ist zum Beispiel die Kapselung lauter Maschinen und eine organisatori-sche Maßnahme die räumliche oder zeitliche Trennung lauter und leiser Arbeitsbereiche. Als letzte Maßnahme sind persönliche Schutzausrüstungen, wie zum Beispiel Gehörschutz, vorzusehen. Bei Vibrationen beschreibt die Verordnung Maßnahmen zur Prävention. Diese muss der Arbeitge-ber ergreifen, wenn die Vibrationen festgelegte Auslösewerte beziehungsweise Expositionsgrenz-werte erreichen oder überschreiten. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass 4 bis 5 Mio. Beschäftige Gehör gefährdendem Lärm bei der Arbeit ausgesetzt sind. Bei Hand-Arm-Vibrationen sind Schätzungen zufolge 1,5 bis 2 Mio. Beschäftigte betroffen, bei Ganzkörper-Vibrationen 600.000. Auf der Internetseite www.hvbg.de/code.php?link=2532832 finden Sie diese und weitere Hinweise.

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4.4 BGR 500 - Änderungen bei Arbeiten im Gefahrbereich Anfang 2007 wurde eine überarbeitete Fassung der BGR 500, Stand Oktober 2006, auf den Inter-netseiten des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften veröffentlicht. Eine Aktualisierung wurde notwendig, um die alten Regelungen im Kapitel 2.12 der BGR 500 an die seit Bestehen der Betriebssicherheitsverordnung geänderte Rechtslage anzupassen. Im Folgen-den werden die Änderungen im Abschnitt 3.3 „Gefahrbereich von Erdbaumaschinen“ gegenüber der alten - nicht mehr gültigen - Fassung vorgestellt und erläutert. Bewertung der alten Rechtslage Bei zahlreichen Arbeitsvorgängen war es notwendig, dass Mitarbeiter aus arbeitstechnischen Grün-den den als Gefahrbereich definierten Bereich betraten. Sowohl Maschinenführer als auch Boden-personal verstießen damit regelmäßig gegen die vorgenannten Bestimmungen. Aber auch Unter-nehmer und Aufsichtsführende waren mit dem Sachverhalt konfrontiert, die Arbeitsweise so orga-nisieren zu müssen, dass sich keine Personen im Gefahrbereich aufzuhalten brauchen. Dies war und ist in der Praxis nicht immer realisierbar. Neue, jetzt geltende Formulierung Der Aufenthalt im Gefahrbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: 3.3.3: Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzu-legen. Abweichungen von den Abschnitten 3.3.1 und 3.3.2 sind nur unter Beachtung dieser Maß-nahmen zulässig. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: • technisch:

- zusätzliche Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht; • organisatorisch:

- Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten; • ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von Warnwesten. Diese neue Formulierung bietet den Beteiligten auch in den Fällen Rechtssicherheit, in denen das Arbeiten im Gefahrbereich aus betrieblichen Gründen unvermeidlich ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Unternehmer auf der Basis der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festlegt, welche einen sicheren Betrieb gewährleisten. Hierbei ist der Stand der Tech-nik zu berücksichtigen.

4.5 Keine Bereichs-UVVen mehr! Vor dem Hintergrund der „Leitlinien zur künftigen Gestaltung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz“ (2003) und dem Beschluss der 81. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (2004), wonach die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung UVVen nur noch dort erlassen sollen, wo sie „zwingend erforderlich“ sind, bauen die BGen überflüssig gewordene Vorschriften in ihrem Kompetenzbereich ab. MIRO hatte bereits mehrfach darüber berichtet. Mit der Verringerung von ehemals 128 (Stand: 2003) auf noch 58 (Stand: 2005) UVVen in allen Branchen haben die Berufsgenossenschaften ein Zwischenziel voll erreicht. In der Weiterführung dieses Prozesses war vorgesehen, dass nach der von den BG-Fachausschüssen durchgeführten

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Bedarfsprüfung die noch zwingend erforderlichen UVV-Sachverhalte in neue bereichsbezogene UVVen überführt würden. Über die Bewertung des von den BGen erkannten und geltend gemachten Bedarfs für künftige BG-Vorschriften konnte mit dem BMAS als oberster Aufsichts- und Genehmigungsbehörde jedoch kein Konsens hergestellt werden, so dass die geplante Erarbeitung von Bereichs-UVVen zunächst ausge-setzt wird. Für die Gesteinsindustrie bedeutet dies, dass beispielsweise die Unfallverhütungsvorschrift VBG C 24 „Sprengarbeiten“, deren Aktualisierung unter Mitarbeit von MIRO bereits in 2004/2005 erfolgte, jetzt doch nicht fortgeschrieben wird, sondern in die Gefahrstoffverordnung integriert werden soll. Auch die UVV „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“ (VBG C 11) wird nicht fortgeschrieben, sondern der Arbeitsstättenverordnung angegliedert. Damit werden zwei leichtverständliche und praxisnahe UVVen durch zwei sehr abstrakt formulierte und schwerverständliche Verordnungen abgelöst, was für die Unternehmen nur nachteilig sein kann.

4.6 Der Einkaufsführer - Ein Wegweiser zu sicheren Maschinen für die Baustoff-Industrie Die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft verfolgt - neben den vielfältigen weiteren Präventionsaktivi-täten - das Ziel, ihren Mitgliedsunternehmen wirtschaftliche Anreize für den Kauf sicherer Maschi-nen zu geben. Sie tut dies nicht aus „Barmherzigkeit“, sondern im eigenen Interesse: Sichere Ma-schinen bedeuten weniger Unfälle und geringere Beiträge! Das Prämiensystem der StBG bietet die Möglichkeit, für den Kauf der fortschrittlichsten Sicher-heitstechnik Prämien bis zu 30 % der Nettoinvestition zu erhalten. Viele Unternehmen nutzen das Prämiensystem bereits. Mit dem neuen Einkaufsführer „Mensch - Maschine - Sicherheit“ will die StBG jetzt eine Lücke schließen. Es soll verstärkt über Produkte von TOP-Herstellern berichtet werden, die einem hohen sicherheitstechnischen und ergonomischen Anspruch gerecht werden. Der 30-Seiten starke Ein-kaufsführer „Mensch - Maschine - Sicherheit“ liegt der Ausgabe 2 der Zeitschrift „Die Industrie der Steine und Erden“ - dem StBG-Fachmagazin für Arbeitssicherheit und Gesundheit - bei. Weitere Exemplare können bei der StBG angefordert werden ([email protected], Tel. 0511/7257-784).

4.7 Der Erdbaumaschinenführer Erdbaumaschinen, die in Betrieben der Gesteinsindustrie auf unterschiedlichstem Gelände einge-setzt werden, sind keine harmlosen Geräte - sie können kippen, wegrutschen, im Arbeits- und Fahr-betrieb Menschen verletzen oder Sachen beschädigen. Gerade im zurückliegenden Jahr ist in die-sem Bereich ein erhöhtes Unfallgeschehen zu verzeichnen. Unfälle beim Einsatz von Erdbaumaschinen werden oftmals durch menschliches Versagen verur-sacht. Daher gehören eine gute Aus- und Weiterbildung zu den wesentlichen Voraussetzungen, einen störungsfreien Betrieb auf der Baustelle zu gewährleisten. In der Broschüre „Der Erdbaumaschinenführer“ werden in leicht lesbarer Form, unterstützt durch zahlreiche Farbfotos und Farbzeichnungen, die möglichen Unfallursachen behandelt. Dem Fahrer wird gezeigt, wie er das Gerät zu bedienen hat, wie sich die Kollegen auf der Baustelle und im

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Umfeld verhalten sollen und welche typischen Fehler vermeidbar sind. Die Broschüre eignet sich auch sehr gut für Unterweisungszwecke. Der „Erdbaumaschinenführer“ kann vom Resch-Verlag, Maria-Eich-Straße 77, 82166 Gräfelfing, Tel. 089/85465-0, Fax 089/85465-11, E-Mail: [email protected], bezogen werden. Die Bro-schüre hat 64 Seiten, ist 4-farbig bebildert und kostet 9,71 Euro. Der Verlag gewährt Staffelpreise bei Abnahme von Mehrstücken. 5. Aus- und Weiterbildung

Seminare für junge Führungskräfte im Mai und September 2007 In diesem Jahr finden zwei interessante Seminarveranstaltungen der Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. (VRB) in Zusammenarbeit mit deutschen Bergbauunternehmen statt, an denen auch junge Führungskräfte der Gesteinsindustrie teilnehmen können. Das erste Seminar ist dem Thema „Planung und Überwachung im Bergbau“ gewidmet und wird von der Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG in Verbindung mit der TU Bergakademie Freiberg organisiert. Das Seminar findet im Qualifizierungszentrum Lübbenau der Vattenfall Euro-pe in der Woche vom 21. bis 25.05.2007 statt, wobei die Anreise bereits am 20. Mai erfolgen sollte. Ein ausführliches Programm finden Sie als Anlage 3 auf den Seiten 28 und 29. Das zweite in diesem Jahr vorgesehene Seminar behandelt das Thema „Organisation und Füh-rungsaufbau von Unternehmen und Verbänden“; es wird von der Kali + Salz AG ausgerichtet und findet in Hann.-Münden in der Zeit vom 24. bis 28.09.2007 statt. Eine Kurzbeschreibung des Seminars finden Sie als Anlage 4 auf der Seite 30. Interessenten wenden sich bitte direkt an Herrn Dr.-Ing. Christian Noltze, Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. (Tel. 0234/592593, Fax 0234/9503194, E-Mail [email protected]). 6. Aus den Gremien Ab Seite 18 berichten wir aus der Arbeit des MIRO-Ausschusses „Rohstoffsicherung, Umwelt-schutz und Folgenutzung“ und ab Seite 21 aus der Arbeit des MIRO-Ausschusses „Anwendungs-technik, Normung“. 7. Neue a.o.-Mitglieder Als neue a.o.-Mitglieder in unserem Bundesverband heißen wir herzlich willkommen: • Dohmen, Herzog & Partner GmbH

Soerser Weg 9, 52070 Aachen Tel. 0241 / 608088-0, Fax 0241 / 608088-8, E-Mail: [email protected]

(Beratende Ingenieurtätigkeit und Softwareentwicklung für die nationale und internationale Rohstoffgewinnungsindustrie)

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 18 _______________________________________________________________________________________________

• Otto Maurer Assekuranzmakler GmbH August-Hirsch-Straße 10, 47119 Duisburg Tel. 0203 / 80896-0, Fax 0203 / 48278869, E-Mail: [email protected]

(Spezialist in Versicherungsfragen der Baustoffindustrie, Bauwirtschaft und Binnenschifffahrt)

• Oppermann & Fuss GmbH Carl-Zeiss-Straße 10, 25451 Quickborn Tel. 04106 / 7782-0, Fax 04108 / 7782-20, E-Mail: [email protected]

(Verkauf/Vermietung/Service von mobilen Sieb- und Brechanlagen; Neumaschinen und ge-brauchte Aufbereitungsanlagen)

8. Bewerbung Der Geschäftsstelle liegt folgende Bewerbung vor: Promovierter Dipl.-Geologe 31 Jahre, mit internationaler Erfahrung sucht herausfordernde Aufgabe in der Naturstein-Industrie. Fachgebiete: Erkundung und Bewertung von Lagerstätten für Naturwerksteine; Abbauoptimierung; qualitative Bewertung von Naturwerksteinen durch umfangreiche gesteinstechnische, gefügekund-liche und geochemische Untersuchungen. Bei Interesse können Sie die Bewerbungsunterlagen bei uns anfordern ( s. Anforderungsbogen). 9. Veranstaltungshinweise Die diesjährige Mitgliederversammlung von MIRO (Bundesverband und Forschungsgemein-schaft) findet am 21./22. Juni 2007 in Wiesbaden statt. Die Einladungen werden Anfang Mai an alle Mitgliedsunternehmen verschickt. Bitte merken Sie den Termin vor! Die Zimmerbestellung beim Hotel sollte umgehend erfolgen, deshalb ist das Formular als Anlage 5 auf Seite 31 beigefügt. Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. U. Hahn

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Ausschuss „Rohstoffsicherung, Umweltschutz, Folgenutzung“

Der MIRO-Arbeitsausschuss „Rohstoffsicherung, Umweltschutz, Folgenutzung“ tagte am 27.03.2007 in Wülfrath. Nachfolgend sind Schwerpunkte der Sitzung skizziert. • Bürokratiekostenabbau - Ein Etikettenschwindel? Die Bundesregierung will die Bürokratiekosten in den Betrieben senken. Dazu referierte RA Wolf Müller vom Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden (BBS). Gleich zu Beginn seines Referates dämpfte der Referent die Erwartungen zu dem Vorhaben. Das Kabinett wolle lediglich die Bürokra-tiekosten bei Berichts- und Informationspflichten abbauen, nicht aber den Abbau der Bürokratie selbst, so dass Änderungen von Vorschriften mit materiellen Anforderungen etwa bei Genehmi-gungsverfahren gar nicht verfolgt werden. Allerdings will die Bundesregierung in den nächsten Jahren eine Senkung der Bürokratiekosten bei den Unternehmen um 25 % erreichen. Das Pro-gramm der Bundesregierung wird offensichtlich nicht mit Zeitdruck verfolgt, denn die derzeitigen Erhebungen sind gewissermaßen nur eine „Inventarliste“; erst später wird entschieden, ob und welche Berichtspflichten wegfallen sollen. Der BBS hat eine Matrix über den Zeitaufwand bei Berichts- und Informationspflichten erstellt. Herr Müller appellierte an die Unternehmen, die Matrix genau zu prüfen und die betriebsinternen Zeiten für die Bearbeitung einzelner Verpflichtungen zu notieren. Ausdrücklich gehört nach Mül-lers Informationen aus dem Bundeskanzleramt zu den Bürokratiekosten auch der Aufwand für Erläuterungen, die bei wesentlichen Änderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gegeben werden müssen, obwohl die Behörden auf bestehende Kenntnisse und Daten zurückgreifen könnten. Durch die politische Diskussion sollen erhebliche Einsparpotenziale erreicht werden. Der Druck für Korrekturen könnte erhöht werden, wenn auch der staatliche Aufwand für überflüssige Berichte ermittelt wird. Der Ausschuss war sich in der Diskussion einig, dass sich die Unternehmen dringend Klarheit über die bei ihnen anfallenden Bürokratiekosten verschaffen sollten. Die Geschäftsstelle versendet auf Aufforderung die Matrix des BBS zu den Bürokratiekosten. • Steinbruchbetriebe als Mitverursacher einer Feinstaubüberschreitung? - Aktionsplan

„Warstein“ übertragbar auf andere Bereiche? Aufgrund monatelanger Messungen wurden 2006 in der Stadt Warstein Feinstaubüberschreitungen (PM10) an insgesamt 67 Tagen festgestellt. Daraufhin leitete die Bezirksregierung Arnsberg Maß-nahmen für einen Aktionsplan ein. Ein Vertreter vom Dezernat 56 der Bezirksregierung Arnsberg erläuterte dem Ausschuss die einzelnen Maßnahmen der Behörde. Dabei betonte er die Kooperati-onsbereitschaft der Warsteiner Kalksteinindustrie, so dass von ordnungsbehördlichen Einzelverfü-gungen abgesehen werden konnte. Es wird nunmehr laufend überprüft, dass die festgelegten Maß-nahmen durchgeführt bzw. eingehalten werden. Zunächst erfolgte eine gründliche Ermittlung der Ursachen für die Feinstaubüberschreitungen. Dazu wurden die Messungen einer chemischen Analyse unterzogen, die einen Anteil von 42 % CaCO3 dokumentierte sowie 55 % für die Hintergrundbelastung und 5 % auf diffuse Quellen. Die chemische Struktur der Feinstaubanteile war für die Bezirksregierung ein hinreichender Beweis, dass die Kalksteinbetriebe für einen Beitrag zur PM10-Gesamtbelastung verantwortlich sind.

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 20 _______________________________________________________________________________________________

Ein Aktionsplan nach § 47 BImSchG ist nur bei kurzen Realisierungsfristen effektiv. Daher bemüh-te sich die Bezirksregierung Arnsberg erfolgreich um die Kooperationsbereitschaft der Kalksteinin-dustrie. Die unterschiedlichen Maßnahmen lassen sich aufgliedern in verkehrliche, technische und sonstige Maßnahmen. Bei den verkehrlichen Maßnahmen steht an erster Stelle die Kontrolle der Ladungssicherung durch Überplanen der Lkw. Die Bezirksregierung sieht in § 22 StVO ein Instrument, um das Überplanen der Ladung sicherzustellen. Es wird allerdings eingeräumt, dass die Vorschrift durch Gerichte und Nebenbestimmungen inzwischen sehr weitgehend in Richtung Umweltschutzmaßnahme interpre-tiert wird. Ob dies einer gerichtlichen Überprüfung standhält, bleibe abzuwarten. Bei Verstößen werden aber entsprechende Ordnungs- oder Bußgelder verhängt. Neben der Kontrolle von Tempo-begrenzungen, die ein Aufwirbeln des Staubes verhindern sollen, sind weitere Kontrollen des Bun-desamts für Güterverkehr (BAG) vorgesehen. Einfache technische Maßnahmen in den Betrieben betreffen die Bereiche Lagerung - Umschlag - Transport. So sollen die Betriebe die Abplanung von Lkw vorschreiben, die existierenden Material-befeuchtungen in den Lkw-Verladungen optimieren, die befestigten Transportwege regelmäßig reinigen und befeuchten und die Lkw-Fahrer anweisen, Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhal-ten. Zu den umfangreicheren technischen Maßnahmen zählen die Umstellung auf gekapselte Verlade-einrichtungen, die Erneuerung von Entstaubungsanlagen mit einer besseren Absaugmöglichkeit, eine gleichmäßige Befeuchtung der Vorbrecheranlagen durch eine Druckerhöhung und die Installa-tion zusätzlicher Beregnungsanlagen sowie die Pflasterung und regelmäßige Reinigung und Berie-selung unbefestigter Bereiche der Betriebsflächen. Bei laufenden Erneuerungsarbeiten sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden. Die Durchführung aller erforderlichen und festgelegten Arbeiten wird von den Aufsichtsbehörden in kürzeren und regelmäßigen Abständen laufend überwacht. Kritisch berichtete der Dezernent der Bezirksregierung Arnsberg über eine Informationsveranstal-tung gemeinsam mit der IHK über Staubvermeidungsmaßnahmen, bei der die Resonanz der Trans-porteure ausgesprochen schlecht gewesen sei. Nachdrücklich forderte der Referent die Rohstoffbe-triebe auf, bei Transporteuren und Kunden intensiv für Staubverhinderungsmaßnahmen zu werben. Ein „sauber“ geführter Betrieb mit nachweislichen Erfolgen beim praktischen täglichen Umwelt-schutz werde in jedem Fall bei anderen Genehmigungs- oder Verwaltungsverfahren eine höhere Akzeptanz erreichen als Werke, deren Staubbeeinträchtigungen behördliche Maßnahmen auslösen. In der Diskussion berichtete ein Wissenschaftler über Feinstaubuntersuchungen zusammen mit Vertretern des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Dabei habe sich ergeben, dass ein Steinbruch für Feinstaubüberschreitungen (PM10) nicht verantwortlich sei. Emis-sionen könnten allenfalls bei der Aufbereitung oder beim Transport entstehen. Die Bezirksregierung hält die Eingrenzung für künstlich, weil grundsätzlich die Messgeräte in der Nähe der beeinträchtig-ten Nachbarschaft aufgestellt würden, so dass die konkreten lokalen Staubursachen nicht feinsinnig differenziert werden müssten, wenn aufgrund anderer Erkenntnisse die Ursache für Überschreitun-gen nachgewiesen werden kann.

P. Wessel

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 21 _______________________________________________________________________________________________

Ausschuss „Anwendungstechnik, Normung“

Der MIRO-Arbeitsausschuss „Anwendungstechnik, Normung“ tagte am 06.03.2007 in Luisen-thal/Thüringen. Nachfolgend sind Schwerpunkte der Sitzung skizziert.

• Zur Änderung der Anforderungen an den Anteil gebrochener Körner (Bruchflächigkeit) Auf der Grundlage verschiedener Schadensfälle auf OPA-Belägen in Baden-Württemberg und der Einführung der Waschbetonbauweise für Betonfahrbahnen wurden für diese beiden Anwendungs-fälle ohne wissenschaftliche Begründung oder praktische Erfahrungen über das Regelwerk der FGSV bzw. Rundschreiben des BMVBS Anforderungen eingeführt - in diesem Fall die Bruchflä-chigkeitsklasse C100/0 - die zu einer Diskriminierung langjährig erprobter Kies-Edelsplitte führen bis hin zum Marktausschluss großer Mengen dieser Gesteine. Daraus ergeben sich für die betroffenen Werke nicht nur erhebliche wirtschaftliche Nachteile, sondern es wird auch die verfügbare Menge qualifizierter Gesteinskörnungen in manchen Regionen erheblich eingeschränkt. MIRO hatte dieses Thema aufgegriffen und sich gemeinsam mit einer Stellungnahme der Landesverbände in Baden-Württemberg und Bayern an das Bundesverkehrsministerium gewandt, um eine Korrektur zu errei-chen. Im Lenkungsausschuss der Arbeitsgruppe 6 „Gesteinskörnungen, ungebundene Bauweisen“ der FGSV wurde dieses Thema ebenfalls diskutiert. Da es sich bei dieser Fragestellung um arbeitsgruppenübergreifende Entscheidungen innerhalb der FGSV handelt, sollte im Koordinierungsausschuss Bau (KoA-Bau) das Problem geklärt werden. Auf einer für den 18.01.2007 einberufenen Sitzung des KoA-Bau konnte das Thema Bruchflächig-keit leider nicht abschließend behandelt werden. Das BMVBS hatte sich daraufhin bereit erklärt, eine Klärung herbeizuführen. Leider geschah dies nicht im gewünschten Sinne, da die Gremien der FGSV, die bisher unterschiedlicher Meinung waren, wiederum um Bekanntgabe ihrer Stellungnah-me gebeten wurden. Dieses Vorgehen kann somit nicht zu einer Klärung führen, da hier wieder nur die gleichen Standpunkte wie vor der Sitzung des KoA-Bau vertreten werden. Auf Drängen von MIRO wurde vom BMVBS ein Gespräch (19.03.2007) zur Klärung des Sachver-haltes angeboten. Der Ausschuss entschied sich, als Basis für dieses Gespräch den Vorschlag von MIRO betreffend der Bruchflächigkeitskategorie C95/1 zu verwenden. Nach diesem Vorschlag ist die bisher in der TL Asphalt 07 genannte Kategorie C100/0 bei den Binderschichten und beim SMA durch die Kategorie C95/1 zu ersetzen. Dies trifft auch für die Anwendung im Waschbeton zu. Dazu ist es notwendig, diese Kategorie im Zuge der Überarbeitung der TL Gestein-StB 04 aufzunehmen. Die Kategorie C95/1 wird bereits jetzt in abgewandelter Form im Rahmen einer Sonderregelung in Bayern und Baden-Württemberg angewandt. Anmerkung: Die Kategorie C95/1 wurde auf der Sitzung des zuständigen Ausschusses der FGSV, AA 6.1 „Gesteinskörnungen“, in die TL Gestein-StB aufgenommen.

• Anpassung der PSV-Kategorien In Verbindung mit dem Deutschen Straßenkongress in Karlsruhe fand am 26.09.2006 ein Abstim-mungsgespräch zu den Regelungen für den PSV statt. Das Ergebnis dieses Abstimmungsgesprä-ches, Absenkung der bisherigen Anforderungswerte um eine PSV-Einheit und keine Toleranz bei den Kontrollprüfungen, wurde vom Ausschuss auf seiner Sitzung im Oktober 2006 nicht akzeptiert. Auch dieses Thema wurde auf der Sitzung des Lenkungsausschusses 6.0 diskutiert und führte eben-falls zu der Sondersitzung des KoA-Bau am 18.01.2007. Dabei wurden die Anforderungswerte an den PSV sehr kontrovers diskutiert. MIRO hatte die folgenden Forderungen zur Festlegung gestellt:

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 22 _______________________________________________________________________________________________

bei der Deklaration durch den Produzenten als Toleranz eine Absenkung um 2 Werte, bei der Kon-trollprüfung eine Absenkung um 4 Werte. Als Ergebnis der Diskussion wurde eine PSV-Anpassung um 2 Werte vorgenommen (z.B. PSV50 angepasst auf PSVangegeben48). Aus dem Ausschuss wurde angemerkt, dass mit diesem Vorgehen die Problematik der Angabe des niedrigsten in der WPK ermittelten PSV durch den Produzenten und damit ggf. die Nichteinhaltung der Deklaration nach wie vor nicht geklärt ist. In diesem Zusammenhang wurde auf die Prüfhäufig-keit des PSV (mindestens einmal pro Jahr) hingewiesen. Mit jedem veränderten Wert wäre demzu-folge die Deklaration des Produzenten zu ändern. Wie Mitglieder des Ausschusses darstellten, kann eine niedrigere Kategorie des PSV deklariert werden. Im Sortenverzeichnis kann dann darauf hin-gewiesen werden, dass höhere Werte auf Anfrage bekannt gegeben werden. Diese höheren Werte werden dann in einer einzelvertraglichen Regelung mit dem Kunden fixiert. Der AA hält das be-schriebene Vorgehen für sinnvoll und empfiehlt es den Mitgliedern von MIRO.

• Frostbeständigkeit Die „Zusätzlichen Technischen Lieferbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten - ZTV-ING“ wurden überarbeitet und im Juli 2006 durch das ARS NR. 17/2006 des BMVBS neu herausgegeben. Die ZTV-ING weichen in einigen Punkten ausdrücklich von den Regelungen der gültigen Betonnormen DIN EN 206-1/DIN EN 1045-2 ab. Von den geänderten Anforderungen, Nachweis des Frost-Tau-Widerstandes in den Expositionsklassen XF2 und XF4, sind besonders die groben Gesteinskörnungen für Beton betroffen. MIRO hatte im September 2006 mit der Bundesanstalt für Straßenwesen, die für die Herausgabe der ZTV-ING verantwortlich ist, Kontakt aufgenommen und um ein Gespräch gebeten. Dieses Gespräch fand am 08.12.2006 statt. Aus dem vorliegenden Ergebnisprotokoll geht hervor, dass das Gespräch sehr unbefriedigend verlaufen ist. Auf Grund der Diskussion des Ergebnisprotokolls beschließt der Ausschuss, die von der BASt vorgetragenen Argumente hinsichtlich der Beurteilung des Auslegungsspielraums der europäischen Norm zu überprüfen und daraus ggf. einen Vorschlag für eine konkrete Änderung des ZTV-ING zu formulieren. Weiterhin soll durch die Landesverbände auf politischer Ebene aber auch über die Länderstraßenbauverwaltungen Einfluss genommen wer-den, die ZTV-ING zumindest auf Länderebene zunächst nicht einzuführen, bis die bestehenden Unklarheiten beseitigt sind. Damit können zumindest in den betroffenen Ländern Baden-Württemberg und Bayern weitreichende Konsequenzen für die Rohstoffproduzenten verhindert werden. Nach vorliegenden Informationen sieht die Verwaltung in Baden-Württemberg keine Notwendig-keit zur Verschärfung der Anforderungskategorie XF2 durch den NaCl-Versuch. Der alternativ mögliche Betonversuch ist auf Grund der geringen erlaubten Absplitterung (500 g/m2) nur bedingt für die Gesteinskörnungen geeignet, da diese geringe Absplitterung allein schon aus dem Zement-stein resultieren kann. Auch die Oberste Bayerische Baubehörde hält an der Trennung der Expositionsklassen XF4 und XF2 für die unterschiedlichen Bauteile fest. Im AA wurde darauf hingewiesen, dass eine Auswer-tung der TU München ergeben hat, dass sich Gesteine mit einer Absplitterung < 2 M.-% im soge-nannten Dosenfrost in der Praxis gut bewährt haben. Legt man diese Bewährung unter Betrachtung des Magnesium-Sulfat-Versuchs zu Grunde, dann müsste hier die Kategorie MS25 für die Gesteins-körnungen herangezogen werden, da keine Schäden bekannt sind.

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 23 _______________________________________________________________________________________________

Der UVMB hat in den Neuen Bundesländern zusammen mit der Verwaltung mögliche Schäden an Ingenieurbauwerken gesucht. Mit Gesteinskörnungen, die im Betonversuch eine Abwitterung von 800 g/m2 aufwiesen, konnten keine Schäden festgestellt werden.

• Alkali-Kieselsäure-Reaktion Die AKR-Richtlinie steht kurz vor der Fertigstellung. Es hat hierzu im Vorfeld noch einmal einen sehr intensiven Abstimmungsprozess gegeben, in den die auf der letzten Sitzung gegründete Ad-hoc-Gruppe des AA „Anwendungstechnik, Normung“ umfassend eingebunden war. Der von MIRO geforderten Wiederaufnahme des Begriffes „mechanisch gebrochene Anteile“ in verschiedenen Zusammenhängen mit den genannten Kiesen, wurde zunächst nicht entsprochen. Die jetzt in der AKR-Richtlinie gewählte Formulierung „gebrochener Anteil“ umfasst somit natürlich und mecha-nisch gebrochene Anteile in Kiesen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die AKR-Reaktion bei den Kiesen des Oberrheins nur auf Grund des Anteils an mechanisch gebrochenen Körnern (frische Oberfläche) auftritt. Der AA beschließt, dass die Wiederaufnahme des Begriffes „10% mechanisch gebrochener Antei-le“ in die AKR-Richtlinie weiterhin durch MIRO gefordert wird. Eine evtl. Erhöhung des Anteils kann nicht zugelassen werden. Darüber hinaus bildet nach Ansicht des AA die Definition in der DIN EN 933-5: 1991 + A1: 2004, Abschn. 9 eine praktikable Handhabung. Danach „ist eine gebrochene Oberfläche die Fläche eines Kieskorns, die durch Brechen auf Grund natürlicher Kräfte entsteht und von scharfen Kanten be-grenzt ist. Wenn sowohl die Oberfläche als auch die Kanten eines gebrochenen Kieskorns abgenutzt oder verwittert sind, muss die Oberfläche nach dieser Norm als gerundet bewertet werden.“, d.h. natürlich gebrochene Anteile in Kieskörnern würden somit nicht unter die Definition der Alkali-Richtlinie fallen.

• TL/ZTV Pflaster Die auf der letzten Sitzung beschlossene Datensammlung der Prüfwerte von Pflaster aus Naturstein lag für die Sedimentgesteine und die Magmatite vor. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass die gesammelten Daten nur Einzelwerte sein können, da bisher keine Überwachung der Druck-festigkeit von Pflastersteinen gefordert war. Die vorliegende Datenbasis deckt nicht alle Gestei-ne/Gesteinsgruppen ab, die in der TL Pflaster-StB -06, Tabelle 24 aufgeführt sind. Die dort festge-legten Mindestwerte für die Druckfestigkeit werden von einer Vielzahl der seit Jahrzehnten in der Praxis bewährten Pflastersteine unterschritten, wie die Datensammlung belegt. Die in den TL Pflaster-StB 06 geforderten Druckfestigkeiten resultieren aus den Angaben zur Spannweite der Druckfestigkeit von Natursteinpflaster aus der sehr alten DIN 52100. Die dort angegebenen Spannweiten waren nie als Anforderungswerte zu verstehen, sondern eine Zusammen-stellung von Erfahrungswerten. Nach Meinung des AA können als Anforderungswerte in den TL Pflaster nur die in der jetzigen Datensammlung ermittelten kleinsten Druckfestigkeiten der bisher eingesetzten und praxisbewährten Pflastersteine aus Naturstein als Grenzwerte herangezogen werden.

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 24 _______________________________________________________________________________________________

• Gütesicherung Listenführung Die im Internet unter www.gesteinsbaustoffe.de geführten Listen der freiwillig güteüberwachten Gesteinskörnungen und der güteüberwachten Baustoffgemische nehmen stetig an Umfang zu. Dennoch gab es in verschiedenen Bereichen nach wie vor nicht unerhebliche Widerstände. MIRO hatte den Entwurf eines Schreibens des BMVBS erhalten, in dem dieser das ARS Nr. 2/2006 aufhe-ben will und die Zuständigkeit für die Listenführung aller Lieferwerke, deren Baustoffgemische nach TL G SoB-StB 04 güteüberwacht sind, wieder an die Länder geben will. Hintergrund ist nach Aussage des BMVBS die massive Kritik an der Art und Weise der Listenführung, die sowohl von Verbänden, Prüfinstituten als auch von Landesstraßenbauverwaltungen geübt wurde. Der vom BMVBS genannte Hauptpunkt der Gebührenerhebung wird von einer Vielzahl der Mitglieder des AA als nicht relevant zurückgewiesen und die Beibehaltung der Listenführung durch MIRO (GG-Cert) gefordert. Mit dieser Listenführung sollte ein bundeseinheitliches Anforderungsniveau doku-mentiert werden, um der auch jetzt wieder erkennbaren Ausuferung der Anforderungen in den einzelnen Ländern entgegenwirken zu können. Um die Einheitlichkeit noch zu verstärken, wird vorgeschlagen, die Liste der Gesteinskörnungen um die Anwendungsbereiche Gleisschotter und Wasserbausteine zu ergänzen. Gleichzeitig muss nach Meinung des Ausschusses bezüglich der Listenführung durch die eigene Industrie noch mehr Überzeugungsarbeit und Werbung in den eigenen Reihen (sprich Mitgliedswerke) geleistet werden. Auf Antrag aus dem Kreis der Anwesenden beschließt der AA „Anwendungstechnik, Normung“, die Listen der güteüberwachten Gesteinskörnungen und güteüberwachten Baustoffgemische durch die GG-Cert weiter führen zu lassen. Das BMVBS wird über dieses Vorgehen informiert. In diesem Zusammenhang weisen einige Mit-glieder den AA darauf hin, dass in einigen Bundesländern zusätzlich separate Listen der Gesteins-körnungen geführt werden. Diese „Länderlisten“ werden als Instrument einer Zulassung der Ge-steinskörnungen benutzt. Dies verstößt nach Ansicht des AA gegen den Inhalt der Bauprodukten-richtlinie, nach der der Hersteller für sein Produkt verantwortlich ist und ein Eingriff in den Markt durch die Verwaltung mit dem praktizierten Zulassungsverfahren nicht erlaubt ist. MIRO wird die Straßenbauverwaltungen der Länder zur Einstellung des oben genannten Vorgehens auffordern.

• Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Seit dem 01. Januar d. J. gilt die neue Struktur der FGSV. Die Auswirkungen auf die Arbeitsgruppe „Mineralstoffe“ bzw. wie sie jetzt heißt „Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen“ sind relativ gering. Die Interessen der Gesteinsproduzenten können weiterhin im Rahmen der teilweise umbe-nannten Gremien eingebracht und berücksichtigt werden. Die FGSV beabsichtigt, im Dezember d. J. wieder eine Tagung der Arbeitsgruppe durchzuführen. Erste Themenvorschläge wurden bereits an den Leiter der Arbeitsgruppe, Prof. Hahn, herangetragen. Die Mitglieder des AA werden gebe-ten, ebenfalls Themenvorschläge zu machen.

• Dangerous Substances (Gefährliche Substanzen) Mit diesem Thema befassen sich auf europäischer sowie nationaler Ebene zahlreiche Gremien, die z.Zt. sehr aktiv sind, weil der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitrahmen eng ist. MIRO ist in diese Arbeiten unmittelbar eingebunden. Die aktuelle Diskussion in den Fachgremien hat inzwi-schen zu überraschenden Ergebnissen geführt, so dass sich möglicherweise eine Kehrtwende ge-genüber dem bisherigen Vorgehen ergibt. So könnte die Kategorie „wt“ (ohne Prüfung) entfallen, da es nach Meinung der Gremien nicht möglich ist, ein Produkt nur auf der Basis von Erfahrungen

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 25 _______________________________________________________________________________________________

und ohne jegliche Prüfung einzustufen., d.h. Gesteinskörnungen, die in diese Kategorie eingestuft werden sollen, sind mindestens einmal zu prüfen und erhalten dann die Kategoriebezeichnung „wft“ (ohne weitere Prüfung). Im Mandat „dangerous substances“ ist weiterhin festgelegt, dass jede in Europa existierende Anforderung auch europaweit gelten muss. Diese Forderung scheint vor dem Hintergrund der doch sehr unterschiedlichen Anforderungen innerhalb Europas politisch nicht durchsetzbar. Die Entwicklung hierzu ist abzuwarten.

• 5-Jahresüberarbeitung der europäischen Normen ab 2007 Das europäische Normungsgremium CEN hat die entsprechenden Arbeitsausschüsse darüber in-formiert, dass in diesem Jahr mit der grundsätzlichen Überarbeitung der europäischen Normen für Gesteinskörnungen begonnen werden soll (2. Normengeneration). Hauptziel ist es aus deutscher Sicht, eine Norm für die Gesteinskörnungen zu schaffen, d.h. die bisher existierenden Normen EN 12620 „Gesteinskörnungen für Beton“ und EN 13043 „Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen“ sollen zusammen-geführt werden. Inwieweit Gleisschotter und Wasserbausteine in solch einer Norm berücksichtigt werden können, ist zu prüfen. Der Beschluss zum Zusammenführen der Normen für Gesteinskör-nungen soll auf der Herbstsitzung des TC 154 d. J. herbeigeführt werden. MIRO wird die Mit-gliedswerke über die beabsichtigten Änderungen informieren, verbunden mit der Bitte, entspre-chende Vorschläge an die Geschäftsstelle zu geben.

H.-J. Ritter

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MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007 Seite 26 _______________________________________________________________________________________________

Beispiel

Musterkörnung GmbH & Co KG Schleichweg 13 12345 Körnungshausen Tel.: 0000 / 123 45 67, Fax: 0000 / 123 45 68 E-Mail: [email protected] Internet: www.musterkoernung.de PRODUKTDATENBLATT Bettungsmaterial B0/5 Sorten-Nr. ……………………………………….. Baustoffgemisch aus ungebrochenen und/oder gebrochenen Gesteinskörnungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung gemäß den TL Pflaster-StB und den ZTV Pflaster-StB

Gesteinsart ……………………………………………………………………………………………………………………………….………….. (Hüttensand (HS) und Hochofenstückschlacke (HOS) dürfen gemäß den TL Pflaster-StB 06, Abschn. 2, nur in geeignetem Gemisch mit natürlichen Gesteinskörnungen eingesetzt werden)

Anwendungsbereich Pflasterdecken bis einschließlich Bauklasse V gemäß den RStO und Plattenbeläge

Gesteinsspezifische Eigenschaften1)

Kornform grober Gesteinskörnungen

Kornformkennzahl < 50 bzw. Plattigkeitskennzahl < 50

Kategorie SI50 bzw. Kategorie FI50

TL Gestein-StB 04, Anhang H

Soll: < 26 Soll-Kategorie SZ26 Ist: ………. Ist-Kategorie ………..

TL Gestein-StB 04, Anhang H

Soll: < 30 Soll-Kategorie LA30

Schlagzertrümmerungswert bzw. Los Angeles Koeffizient

Ist: ………. Ist-Kategorie ……….. TL Gestein-StB 04, Anhang H

1) Alle hier nicht aufgeführten gesteinsspezifischen Eigenschaften gemäß den TL Gestein-StB 04, Anhang H, werden ebenfalls eingehalten.

Gemischspezifische Eigenschaften Anteil gebrochener Oberflächen keine Anforderung Kategorie CNR - -

Fließkoeffizient Ist: ………. Kategorie ECS angegeben

TL Gestein-StB 04, Anhang H bzw. TL Pflaster-StB 06, 2.

max. Feinanteil Durchgang 0,063 mm < 5 M.-% Kategorie UF5 TL Pflaster-StB 06, 3.2.2 min. Feinanteil keine Anforderung Kategorie LFN TL Pflaster-StB 06, 3.2.2

Überkornanteil Durchgang bei 2 D Durchgang bei 1,4 D Durchgang bei D

100 M.-%100 M.-%

90-99 M.-%Kategorie OC90 TL Pflaster-StB 06, 3.2.3

Die Kornzusammensetzung des Baustoffgemisches liegt innerhalb des nebenstehenden Sieblinienbereiches. (Siebdurchgänge mit Wertangabe gemäß den TL Pflaster-StB 06, 3.2.2, 3.2.3 und 3.2.4, Tabelle 4, Zeile 1, Kategorie GU,B. Siebdurchgänge ohne Wertangabe in Anlehnung an die Empfehlungen der Herausgeber.)

0,063 0,125 0,25 0,5 1 2 4 8 165,6 11,2

Sie

bdur

chga

ng in

M.-%

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

Sieböffnungsweite in mm

30

60

90

99 100

5

Das Baustoffgemisch wird gleichmäßig durchfeuchtet und gleichmäßig gemischt ausgeliefert (TL Pflaster-StB 06, 3.1) Herausgeber: Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.V. (SLG), Bonn. www.slg-betonprodukte.de Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V., Bonn. www.ziegel.de Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V., Köln. www.bv-miro.org

optional

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Anlage 2

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Anlage 3

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Anlage 4

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Jahresversammlung Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V., Kölnam 21./22. Juni 2007

anlässlich

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Rückantwort Per Fax: 0221/93 46 74 - 64

Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. Postfach 51 05 28 50941 Köln Bestellung aus Rundschreiben MIRO-aktuell Nr. 9 vom 27.04.2007

Wir bitten um Übersendung folgender Unterlagen*:

Gemeinsamer Standpunkt zum Nassabbau von Kies und Sand in Wasserschutzgebieten

Positionspapier der BDI-Unterarbeitsgruppe „Heimische Rohstoffe“

Faltblatt „Betreiber von Steinbrüchen sichern den Lebensraum von Uhus“

Stückzahl: _____________

Merkblatt für Führungskräfte und Mitarbeiter mit Personalverantwortung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“

Bewerbungsunterlagen „Promovierter Dipl.-Geologe“

*Sofern uns die Unterlagen im pdf-Format vorliegen, benötigen wir für die

Versendung Ihre E-Mail-Adresse: ……………………………………….….

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