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Niedrigenergie- Doppel- und Reihenhausanlage St. Pölten-Spratzern Sparerstraße 1

Niedrigenergie- Doppel- und Reihenhausanlage St. Pölten ...mer und E-Mail-Adresse) von der Genossenschaft an die ausführenden Firmen wei-tergegeben werden. Jeder Bewerber erhält

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Page 1: Niedrigenergie- Doppel- und Reihenhausanlage St. Pölten ...mer und E-Mail-Adresse) von der Genossenschaft an die ausführenden Firmen wei-tergegeben werden. Jeder Bewerber erhält

Niedrigenergie- Doppel- und Reihenhausanlage St. Pölten-SpratzernSparerstraße

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Doppel- und Reihenhausanlage St. Pölten-Spratzern, Sparerstraße

INHALTSVERZEICHNIS

BESCHREIBUNG 3-10

FINANZFRAGEN 11-14

ALLGEMEINES / SONSTIGES 14-17

FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT 18

BEILAGE F 19

PROJEKTBETREUUNG 20

LAGEPLAN 21 GRUNDRISSE 22-25

Seite

Symbolbild2

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Doppel- und Reihenhausanlage St. Pölten-Spratzern, Sparerstraße

BESCHREIBUNG

LAGE: Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft St. Pölten errichtet im Stadtteil Spratzern eine zukunftsweisende Niedrigenergie-Doppel- und Reihen-hausanlage mit insgesamt 24 Einheiten. Entsprechend den gesetzlichen Bestim-mungen besteht für diese Doppel- und Reihenhausanlage Kaufoption.

Mit den Bauarbeiten wurde im Frühsommer 2019 begonnen, die Fertigstellung ist bei guter Witterung für Frühjahr 2021 geplant. Die örtliche Situierung weist eine hervorragende Infrastruktur auf. So können z.B.: Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kindergarten, Arzt und Bushaltestelle zu Fuß er-reicht werden. Der voraussichtliche Heizwärmebedarf wird mit ≤ 30-33 kWh/m², fGEE 0,62-0,65 angenommen.

Für jedes Doppel- oder Reihenhaus über 100 m² Nutzfläche kommen zwei Auto-abstellflächen zur Ausführung, wobei eine Abstellfläche überdacht wird (Carport). Die Reihenhäuser unter 100 m² Nutzfläche erhalten einen überdachten Abstellplatz (Carport). Die Niedrigenergie-Doppel- und Reihenhausanlage wird an das örtliche Wasserleitungs-, Kanal- und Stromnetz angeschlossen.

Doppel- und Reihenhausanlage

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TECHNISCHE BESCHREIBUNG - S C H L Ü S S E L F E R T I G : BAUMEISTERARBEITEN:

Erdgeschoß/Obergeschoß:

• Außenmauerwerk: 50 cm Ziegelmauerwerk 4 cm Hanfdämmung

• Tragende Innenwände: 25 cm Ziegelmauerwerk• Nichttragende Wände: 10 cm Vollgipsdielen• Geschoßdecken: Stahlbetondecke lt. statischem

Erfordernis• Isolierung Obergeschoßdecke: 36 cm Wärmedämmung• Isolierung Kellerdecke: 16 cm Kellerdeckendämmplatte Das Ziegelmauerwerk im EG und OG wird mit einem Gips-Maschinenputz geglättet versehen, die Oberfläche der Deckenuntersicht gespachtelt. Ausführung lt. Energieausweis. Die Betonwände im Keller sowie die Kellerdeckendämmplatten bleiben unbehandelt.

ZIMMERERARBEITEN:

Pultdach (7° Neigung) mit Dachvorsprung, diffusionsoffene Schalungsbahn, Kon-tralattung und Vollschalung für die Alu-Bahnenblechdeckung, Dachvorsprung-schalung.

SPENGLER/DACHDECKER:

Sämtliche Spenglerarbeiten werden in Aluminium ausgeführt, Schneefangvor-richtungen im erforderlichen Ausmaß.

FENSTER- UND EINGANGSTÜRKONSTRUKTION:

Kunststoff-Fenster in der Farbe weiß mit 3-fach Wärmeschutzverglasung. Als Son-nenschutz sind Innenjalousien vorgesehen. In den Schlafräumen sowie im Wohnzimmer wird bei je einem Fenster ein hygro-statisch geregeltes Zuluftelement zwecks Optimierung der Raumluftfeuchte ein-gebaut. In den Sanitärräumen kommen Einzellüfter zur Ausführung. Ein allfälliger Dunstabzug in der Küche ist als Umluftsystem (mit Aktivkohlefilter) konzipiert.

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Die Innenfensterbretter sind melaminharzbeschichtet, die Außensohlbänke werden in Aluminium ausgeführt. Die Hauseingangstür wird als Aluminiumkonstruktion ausgeführt und mit einer Glaslichte versehen. INNENTÜREN:

Oberfläche weiß matt lackiert, Kanten zur Oberfläche passend foliert, Klimaklasse I; Im Erdgeschoß wird die Türe zwischen Vorraum und Wohnraum mit einer Glaslichte versehen. Dazupassend kommen Stahlzargen weiß matt lackiert zur Ausführung. OBERFLÄCHENAUSFÜHRUNG:

Fliesenlegerarbeiten: Badezimmer:

• Einmauern der Badewanne mit Wannenträger• Feuchtigkeitsabdichtung am Fußboden, sowie auf den Wänden im Spritzwasser-

bereich• Bodenverfliesung mit Fliese Marazzi 30x30 cm hellgrau• Wandverfliesung mit Fliese Zala 25x40 cm weiß matt bis auf ca. 2,00 m Höhe• Dauerelastische Verfugung in sämtlichen Ichsen• Abschlussschienen im Boden und Wandbereich bei ausspringenden Ecken

WC (EG, OG) und AR (EG):

• Bodenverfliesung mit Fliese Marazzi 30x30 cm hellgrau• Sockelherstellung Höhe ca. 10 cm aus Bodenfliese• Dauerelastische Verfugung in sämtlichen Ichsen• Abschlussschienen im Boden

Bodenlegerarbeiten:

Im Erd- und Obergeschoß kommt ein schwimmender Betonestrich zur Ausführung, die Bodenbelagsarbeiten sind Eigenleistung des Nutzungsberechtigten. Malerarbeiten:

• Sämtliche Wand- und Deckenflächen im Wohnbereich sind malerfertig (glatt, nicht geweißigt) ausgeführt.

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Erklärend wird festgehalten, dass nachstehend angeführte Leistungen vom Nutzungsberechtigten bzw. von einer vom Nutzungsberechtigten beauftragten Firma zu erfolgen haben:

Die verputzten Flächen sind vor dem ersten Anstrich mit einem geeigneten Werkzeug von etwaigen Mörtelspritzern und geringfügigen Rauheiten zu befreien. Weiters sind diese Flächen zu grundieren und dann alle schadhaften Verputzstellen, sofern dies mit einer Verputzspachtel möglich ist, mit geeignetem Verputzmaterial auszubessern. Nach diesen Arbeiten ist die gewünschte Endbeschichtung aufzubringen. Wir weisen darauf hin, dass die Fugen zwischen den Decken und den Zwischenwänden bzw. zwischen den tragenden Wänden und den Zwischenwänden mit Acrylmasse auszufüllen sind.

HEIZUNG/WARMWASSERAUFBEREITUNG: Für die Heizung kommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Ausführung. Das gesamte Haus wird mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Es ist ein Warmwasserspeicher mit 200 l Fassungsvermögen vorgesehen. SANITÄR:

Verrohrung mittels Kunststoffrohren, geschweißt verlegt, isoliert, komplette Abfluss-verrohrung.

• WC im EG, bestehend aus:1 Stück Niederspülklosett, Kunststoffsitzbrett weiß mit Deckel, Handwaschbecken mit Einhandmischbatterie.

• Badezimmer im OG, bestehend aus: 1 Waschtisch weiß mit Einhandmischbatterie samt Befestigungsmaterial, 1 Stahl-blechbadewanne weiß, Ab- und Überlaufgarnitur, Wannenfüll- und Brausegarni-tur, 1 Waschmaschinenanschluss.

• WC im OG, bestehend aus: 1 Stück Niederspülklosett, Kunststoffsitzbrett weiß mit Deckel.

• 1 Spülbeckenanschluss in der Küche.

• 1 Wasseranschluss für die Gartenbewässerung im Fassadensockel – gartenseitig.

• Sämtliche Silikonfugen sind vom Nutzungsberechtigten regelmäßig zu warten.

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ELEKTROINSTALLATION

Grundausstattung laut Mieterplan Telefonleerverrohrung bis ins Vorzimmer im ErdgeschoßPhotovoltaikanlage, jedes Doppel- und Reihenhausanlage verfügt über eine

0,5 kWp PV-Anlage (ca. 3,5 m²)

Bauseits wird eine SAT-Anlage installiert. Für den privaten Anschluss für Kabelplus, Telefon und Internet (Glasfaseranschluss) wird eine Leerverrohrung ausgeführt. Die Anmeldung muss durch den Nutzungsberechtigten erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass der Nutzungsberechtigte verpflichtet ist, den Nut-zungsgegenstand samt den bestimmten technischen und baulichen Einrichtungen (insbesondere Wärmepumpe) regelmäßig im erforderlichen Umfang auf eigene Kosten zu warten.

FUSSBODENAUFBAUTEN: Erdgeschoß:

16 cm Kellerdeckendämmplatte TOPDEC DP 1 22 cm Stahlbetonplatte 4 cm Gebundene Schüttung3,5 cm Trittschalldämmplatte PAE-Folie 6,5 cm Heizestrich 1 cm Fußbodenbelag lt. Mieterplan (Eigenleistung des Nutzungsberechtigten)

Obergeschoß:

22 cm Stahlbetonplatte 4 cm Gebundene Schüttung 3 cm Trittschalldämmplatte PAE-Folie 7 cm Heizestrich 1 cm Fußbodenbelag lt. Mieterplan (Eigenleistung des Nutzungsberechtigten)

STIEGEN:

Vom Keller in das Erd- und Obergeschoß ist eine gewendelte Betonstiege mit Wandhandlauf vorgesehen. Die Oberflächen der Kellerstiege und vom EG ins OG sind Eigenleistungen des Nutzungsberechtigten.

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SCHLIESSANLAGEN:

Gesperrtes System mit Profilzylinder: 1 Zylinder Hauseingangstüre, 1 Zylinder Geräteraum, 1 Zylinder Gartentüre, 1 Zylinder Müllraum, insgesamt 5 Schlüssel.

HAUSZUGANG:

Die Hauseingänge sind überdacht und barrierefrei ausgeführt.

ZUFAHRTS- UND ZUGANGSWEGE:

Die Zufahrts- und Zugangswege werden mit Raseneinfassungssteinen eingefasst, asphaltiert und mit Betonverbundsteinen gegliedert. TERRASSE:

Die Terrassen werden mit Betonestrichplatten ausgeführt.

GÄRTNER:

Um eine individuelle Gartengestaltung zu ermöglichen wird das vorhandene Erdmaterial höhenmäßig angeglichen, gefräst und gewalzt. Eine Bodenverbesserung, Besämung und Bepflanzung sind Eigenleistungen des Nutzungsberechtigten. EINFRIEDUNG:

Die Eigengärten werden mit einem 1,00 m hohen Maschengitterzaun (PVC beschichtet) mit auf Punktfundamenten befestigten Stehern eingefriedet und mit einer Gartentür (Breite 1,00 m) versehen. Ausdrücklich weisen wir auch darauf hin, dass die Anbringung von Schilfmatten an den Gartenzäunen verboten ist.

Desweiteren geben wir Ihnen bekannt, dass die Anbringung eines Sichtschutzes an den Zäunen der Gärten generell nicht vorgesehen, bzw. nicht gestattet ist.Die Fassadengestaltung obliegt der Genossenschaft und kann vom Symbolbild abweichen.

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Sonderwünsche

Sonderwünsche sind nur möglich, sofern sie nicht in Widerspruch zu den Wohnbauförderungsbestimmungen, zur Bauordnung oder anderer behördlicher Auflagen stehen. Sonderwünsche, welche einer baubehördlichen Bewilligung bedürfen, sind nicht möglich.

Änderungswünsche in Bezug auf die Ausstattung sind prinzipiell möglich. Soll-ten Sie Änderungen zur Grundausstattung wünschen, sind diese direkt bei den entsprechenden Firmen zu beauftragen und zu bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, damit verbundene Mehrkosten in Form schriftlicher Kostenvoranschläge zu er-fragen. Für die Ausführung dieser Sonderwünsche sind Sie eigenverantwortlich. Sämtliche diesbezügliche Beanstandungen werden nicht von der Wohnungsge-nossenschaft bearbeitet. Sonderwünsche sind innerhalb der von den jeweiligen Firmen vorgegebenen Fristen zu beauftragen. Grundsätzlich wird für Sonder-wünsche bei Beendigung des Mietverhältnisses kein Recht auf Ablöse einge-räumt.

Sämtliche Sonderwünsche inklusive baulicher Veränderungen wie z.B.

• Versetzen oder Weglassen von Zwischenwänden, Türaufgehrichtungsänderung etc.,

sind ausschließlich vor Beauftragung mit der örtlichen Bauaufsicht abzusprechen und in einem Mieterplan einzutragen und durch die örtliche Bauaufsicht genehmigen zu lassen. Ihre erste Planänderung ist kostenlos, jede weitere wird seitens der örtlichen Bauaufsicht/des Planers in Rechnung gestellt.

Bitte bedenken Sie!

Jede Änderung bzw. jeder Sonderwunsch kostet Geld. Überlegen Sie daher sorgfältig, welche Änderungen Sie als unbedingt erforderlich erachten. Einmal getroffene Entscheidungen können nicht oder nur mit Kostenaufwand widerrufen werden. Die örtliche Bauaufsicht übernimmt keine Gewähr für die Ausführung Ihrer Sonderwünsche. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die örtliche Bauaufsicht und die ausführenden Firmen bezüglich allfälliger Sonderwünsche rechtzeitig vor Arbeitsbeginn mit Ihnen Kontakt aufnehmen werden.

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Seitens der Genossenschaft können aus technischen oder statischen Gründen bzw. baubehördlichen Vorschriften erforderliche Änderungen gegenüber dem Mieterplan vorgenommen werden. Diesbezüglich können von Ihnen keinerlei Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Unmittelbar nach Baufertigstellung wird bei der zuständigen Baubehörde um Be-nützungsbewilligung angesucht. Auf das Behördenverfahren hat die Wohnungs-genossenschaft keinen Einfluss. Erst nach Erteilung der Benützungsbewilligung sei-tens der Behörde kann eine Schlüsselübergabe erfolgen und ist eine Anmeldung des Hauptwohnsitzes möglich.

Weiters weisen wir darauf hin, dass die Mieterlisten (Name, Adresse, Telefonnum-mer und E-Mail-Adresse) von der Genossenschaft an die ausführenden Firmen wei-tergegeben werden.

Jeder Bewerber erhält drei Parien Pläne.

In jedem Fall (mit oder ohne Änderungswünschen) ist eine von Ihnen unter-fertigte Planparie an die örtliche Bauaufsicht zu retournieren.

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Die Finanzierung der Errichtungskosten wird voraussichtlich wie nach stehend angeführt erfolgen:

Förderungsdarlehen des Landes

Hypothekardarlehen

Eigenmittel der Genossenschaft

Vom Doppel- bzw. Reihenhauswerber (Nutzer) aufzubringender vorläufiger Finanzierungsbeitrag

Die Baukosten für diesen Bauabschnitt werden Ihnen nach deren Genehmigung durch die NÖ Landesregierung seitens der Genossenschaft bekanntgegeben.

Bei dieser Doppel- bzw. Reihenhausanlage besteht der Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Eigentum entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (Kaufoption).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einem allfälligen späteren Kauf die abgezogene Umsatzsteuer zurückgezahlt werden muss. Förderungsdarlehen des Landes - Objektförderung

Die Förderung des Landes NÖ besteht aus einem bezuschussten Darlehen als Förderungsdarlehen auf die Dauer von 31 Jahren. Das Land NÖ gewährt als Förderleistung ab Rückzahlungsbeginn bis zum Ende der Laufzeit Zuschüsse zum Förderungsdarlehen in der Höhe der Differenz zwi-schen dem Darlehens- und Förderzinssatz. Liegt der Darlehenszinssatz unter dem Förderzinssatz, ist der Darlehenszinssatz zu leisten. Der Förderzinssatz be-trägt im 1. bis 5. Jahr der Rückzahlung höchstens 1 % jährlich dekursiv verzinst, steigt sodann in 5 Jahressprüngen um 0,5 % und beträgt ab dem 21. Jahr der Rückzahlung höchstens 3 % jährlich dekursiv verzinst (siehe Seite 19).

Sollte die der Kalkulation zugrunde liegende Punkteanzahl der NÖ Wohnbauförderung nicht erreicht werden, wird eine Umschuldung vorgenommen.

FINANZFRAGEN

MUSTER

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Hypothekardarlehen (nicht gefördert)

Zusätzlich wird ein Hypothekardarlehen aufgenommen. Die Laufzeit beträgt vorläufig 35 Jahre.

Eigenmittel der Genossenschaft

Hierfür werden die gesetzlichen Eigenmittelzinsen im Rahmen der monatlichen Vorschreibung verrechnet.

Es wird einvernehmlich festgehalten, dass die nachträgliche Aufnahme von Darlehen z.B. für die Umfinanzierung der Eigenmittel der Genossen schaft von Ihnen anerkannt und die sodann anfallenden Kosten übernommen werden.

Ihr Finanzierungsbeitrag

Im Falle der ordnungsgemäßen Auflösung des Nutzungsvertrages erhält der ausscheidende Nutzer den Finanzierungsbeitrag gemäß § 17 WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) vermindert um die ordnungsgemäße Absetzung für Abschreibung, d.s. 1 v. H. pro Jahr binnen 8 Wochen nach ordnungsgemäßer Räumung des Nutzungsgegenstandes ausbezahlt.

Zahlungsziele und -bedingungen

1. Zahlung: bis 3 Wochen nach Zuweisung des Doppel-bzw. Reihenhauses

2. Zahlung: bis spätestens zur Schlüsselübergabe

Für allfällig vereinbarte Stundungen bzw. verspätete Zahlungseingänge werden ab Schlüsselübergabe, die bei der Genossenschaft üblichen Eigenmittelzinsen, d. s. zur Zeit 3,5 % p. a. jährlich separat vorgeschrieben werden.

Jedem Doppel- bzw. Reihenhaus ist ein Carport zugeordnet. Die monatliche Gebühr für das Carport beträgt voraussichtlich ca. € 44,-- bzw. € 59,-- inkl. USt. Für jene Doppel- bzw. Reihenhäuser über 100 m2 Wohnnutzfläche kommt ein zweiter Stellplatz (ohne Überdachung) zur Ausführung, die Kosten für den Zweitstellplatz betragen ca. € 32,-- bzw. € 37,-- inkl. USt. Diese Kosten werden gesondert vorgeschrieben.

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FINANZIERUNG

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Wohnzuschuss - Modell 2009

Zusätzlich zu den vorangeführten Förderungen kann vom Mieter beim Amt der NÖ Landesregierung um „Wohnzuschuss - Modell 2009“ ange sucht werden.Information über die Beantragung ersehen Sie auf der Internetseite der NÖ Lan-desregierung unter www.noel.gv.at. Bei Zusicherung eines Wohnzuschusses durch die NÖ Landesregierung reduziert sich Ihre Aufwendung für das monatli-che Entgelt um diesen gewährten Betrag. Der Wohnzuschuss wird jeweils für die Dauer eines Jahres gewährt.

Achtung:

Weiters weisen wir darauf hin, dass die Kosten für sämtliche erforderliche War-tungsarbeiten gesondert von jedem Nutzungsberechtigten zu bezahlen sind.

Rücktritt

Im Falle eines Rücktrittes während der Bauzeit müssen Sie alle der Genossen-schaft hiedurch anfallenden Kosten ersetzen, mindestens jedoch € 1.500,--. Dieser Betrag wird von Ihren einbezahlten Eigenmitteln in Abzug gebracht.

Darüber hinaus werden für allfällig von Ihnen beauftragte Änderungen die anfallenden Kosten der Wiederherstellung des original bzw. ursprünglichen Zustandes gesondert verrechnet.

ALLGEMEINES

Wie schon erwähnt, wird dieses Doppel- bzw. Reihenhausprojekt mit Unterstützung durch öffentliche Mittel errichtet und unterliegt dem „Förderungsmodell MH – NEU“ und den dazu ergangenen Verordnungen.

Förderungsobjekt

Die Wohneinheiten müssen folgende Merkmale aufweisen: Die Wohneinheit muss lt. § 3 ZI. 12 Nö. WFG von der Baubehörde zur ganzjährigen Benützung bewilligt worden sein.

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Förderungswerber

Die Förderungen dürfen nur jenen Personen gewährt werden, die den NÖ Wohn-bauförderungsrichtlinien entsprechen (Details siehe Seite 18).

Auch wird darauf verwiesen, dass Sie als Nutzungsberechtigter verpflichtet sind, Ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung Ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohneinheit, binnen 6 Monaten nach Bezug dieser ge-förderten Wohneinheit, aufzugeben. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Landes nur dann möglich, wenn Sie diese Wohneinheit aus beruflichen Gründen für sich selbst dringend benötigen oder wenn Verwandte in gerader Linie zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses diese regelmäßig verwenden und eine Abtre-tung des Mietrechtes an diese Person gem. § 12 MRG nicht in Betracht kommt.

RECHTLICHES

Jegliche Veränderung im und am Nutzungsgegenstand, insbesondere solche, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen sind nur mit Zustimmung der Genossenschaft zulässig. Erfolgen nicht genehmigte Veränderungen dennoch, wird die Herstellung des ursprünglichen Zustandes auf Kosten des Mieters veran-lasst.

Die vom Nutzungsberechtigten vorgenommene zusätzliche Ausstattung des Nut-zungsgegenstandes oder Änderungen der ursprünglichen Ausstattung sowie alle eingebrachten Fahrnisse, wie z.B. Einbaumöbel, werden bei Beendigung des Nut-zungsverhältnisses finanziell nicht abgelöst. Die Genossenschaft kann ihre Entfer-nung und die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen.

Die Anbringung von Vorrichtungen und Aufschriften an der Baulichkeit ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Genossenschaft nicht gestattet.

Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zur Einhaltung der von der Genossenschaft festgesetzten Hausordnung.

Der Nutzungsberechtigte haftet für die Befolgung der Hausordnung auch für seine Mitbewohner und jene Personen, denen er den Zutritt zum Nutzungsgegenstand gestattet oder ermöglicht.

Von der Hausordnung abweichende Handlungen sind ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Genossenschaft unzulässig. Den Beauftragten der Genossenschaft sind die gemieteten Räume werktags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich zu machen. 15

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Bei Gefahr kann die Genossenschaft jederzeit auch in Abwesenheit des Nutzungsberechtigten den Nutzungsgegenstand betreten.

Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, den Nutzungsgegenstand in ordnungsgemäßem, gebrauchsfähigem und wiedervermietbarem Zustand geräumt zu über geben.

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist die Genossenschaft berechtigt, diesen Zustand auf Kosten des Nutzungsberechtigten herstellen zu lassen.

Bis zum Vollzug der Rückstellung (Übergabe) ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, monatlich einen Entschädigungsbeitrag in der Höhe des bisherigen Entgeltes zu bezahlen.

Sämtliche Angaben müssen vollkommen der Wahrheit entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Genossenschaft für eventuell daraus entstehende Schäden, welcher Art auch immer, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Weiters verweisen wir, dass diese Haftung solidarisch für alle Haushaltsangehörigen gilt.

Ihre Wohneinheit ist ab Bezug gegen die Gebäuderisken Feuer, Haftpflicht und Leitungswasser versichert und die dafür anfallenden Kosten werden über die Betriebskosten verrechnet.

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Weiters machen wir darauf aufmerksam, dass die Wartung der haustechnischen Geräte von Ihnen selbst zu beauftragen und zu bezahlen ist. Desweiteren sind Sie für die Betreuung der allgemeinen Grünflächen sowie für die Reinigung der Hauszugänge und Gehwege im Winter zuständig und haben dafür die Haftung zu übernehmen. Sollte sich die Betreuungsvariante nicht bewähren, werden wir eine entsprechende Firma mit diesen Arbeiten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten sind in den von uns genannten voraussichtlichen Betriebskosten nicht beinhaltet und werden zusätzlich verrechnet.

Abschließend machen wir Sie noch aufmerksam, dass bei Zuweisung eines Doppel- bzw. Reihenhauses der Beitritt zu unserer Genossenschaft erforderlich ist. Aus diesem Anlass ist ein einmaliger Betrag in Höhe von € 102,30, das sind 3 Geschäftsanteile à € 22.— zuzüglich Beitrittsgebühr, zu entrichten.

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INFORMATION ZUR FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT

Geförderte Wohnungen dürfen nur an förderungswürdige, österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte in das Eigentum übertragen werden. Bei Ehegatten oder Lebensgemeinschaften muss zumindest die Hälfte der Liegenschaft im Eigentum österreichischer Staatsbürger oder Gleichgestellter stehen bzw. verbleiben.

In Anwendung des § 4 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 ist förderungswürdig, wer beabsichtigt, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen und dies nachweist.Das jährliche Familieneinkommen darf bei einer Haushaltsgröße von einer Person € 35.000,00, von zwei Personen € 55.000,00 nicht überschreiten und erhöht sich dieser Betrag für jede weitere Person um € 7.000,00. Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen sind beim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen; beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd zu berücksichtigen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten Unterhaltsleistungen werden die Durchschnittsbedarfssätze (verlautbart vom LG Wien für Zivilrechtssachen) herangezogen.Ist eine Wohnung nach den Bestimmungen des WFG 1968, WFG 1984, NÖ WFG oder NÖ WFG 2005 gefördert, und wird diese von nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Z. 6 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 bewohnt, müssen nur diese förderungswürdig sein.

STICHTAGSREGELUNG: Der Stichtag für den Nachweis des Einkommens ist der Tag des Abschlusses des Vertrages (Vorvertrages, Kaufvertrages, vorangegangenen Mietvertrages) oder des Ansuchens um Zustimmung zur Eigentumsübertragung. Grundsätzlich kann der für die Bewohner günstigere Zeitraum nachgewiesen werden.

INFORMATION ZUM EINKOMMENSNACHWEIS

Das gesamte Familieneinkommen ist nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt für alle Einkommensbezieher für einen einheitlichen Zeitraum (Ausnahme: Zusammentreffen von selbständigen und unselbständigen Einkommen) durch: bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage des Einkommen- steuerbescheides für das letzte veranlagte Kalenderjahr; sind im Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, sind der oder die Lohnzettel für das betreffende Kalenderjahr beizulegen; bei pauschalierten Landwirten sind der zuletzt festgestellte Einheitswertbescheid und gegebenenfalls die Pachtverträge mit Angabe des Einheitswertes beizulegen; bei Arbeitnehmern, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, durch Vorlage eines oder mehrerer Lohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr; gegebenenfalls kann mit einer monatlichen Lohnbestätigung über eines der drei vorangegangenen Monate vor Ansuchen um Förderung oder Zustimmung zur Eigentumsübertragung bzw. Abschluss des Vertrages (Vorvertrages) das Auslangen gefunden werden; die steuerfreien Einkünfte gem. § 3 EstG 1988 in der geltenden Fassung sind ebenfalls vorzulegen. Weiters kann die Vorlage der Einkommenssteuerbescheide für die letzten drei Kanlenderjahre verlangt werden, wenn dies zur Erfassung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse notwendig ist.Für Personen, die im Inland nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig sind, gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Einkommensnachweisen in ausländischer Währung ist eine bestätigte Umrechnung durch ein inländisches Geldinstitut zum Wechselkurs des Stichtages anzuschließen. Einkommensnachweise in fremder Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

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Die Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft in St. Pölten ist stets bemüht die langjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse des sozialen Wohnbaus in unsere aktuellen Projekte einfließen zu lassen, um diese Niedrigenergie-Doppel- bzw. Reihenhäuser preiswert und lebensbereichernd für Sie zu schaffen.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Kompetenz sind die Sicherheiten für unsere 12.000 Mitglieder und jene, die es noch werden wollen. Wir sind stolz auf die zahlreichen Auszeichnungen, mit denen unsere Arbeit für die Menschen des Landes in den letzten Jahren gewürdigt wurden. Bei der Integration der Ökologie im sozialen Wohnbau, wie durch die Errichtung von Passiv- bzw. Niedrigenergie-Wohnanlagen, tragen wir dem Wunsch nach einer sicheren Zukunft für künftige Generationen Rechnung.

St. Pölten, im Juli 2019

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PROJEKTBETREUUNG

Ihr Ansprechpartner

Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft „St. Pölten“ eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung Josefstraße 70 - 72; 3100 St. PöltenTel.: 02742-772 88-0 Fax: 02742-734 58 Internet: http:/ /www.wohnungsgen.at

Wohnungsberatung

Bettina Hoheneder DW 14 [email protected]

Kontakt Bauabteilung Wohnungsgenossenschaft

Nora Glas DW 48 [email protected] Kontakt örtliche Bauaufsicht

Architekt DI Dietmar Haberl 01/5458900-10 [email protected]

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Ihre Notizen

www.wohnungsgen.at

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