4
Präventive Rechtspflichten und - prinzipien des modernen Umweltvölkerrechts Schriften zum Völkerrecht Bd. 97 by HARALD HOHMANN Review by: O. Kimminich Archiv des Völkerrechts, 31. Bd., 4. H. (1993), pp. 455-457 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40798813 . Accessed: 16/06/2014 12:08 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.77.34 on Mon, 16 Jun 2014 12:08:30 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Präventive Rechtspflichten und - prinzipien des modernen Umweltvölkerrechts Schriften zum Völkerrecht Bd. 97by HARALD HOHMANN

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Präventive Rechtspflichten und - prinzipien des modernen Umweltvölkerrechts Schriften zum Völkerrecht Bd. 97by HARALD HOHMANN

Präventive Rechtspflichten und - prinzipien des modernen Umweltvölkerrechts Schriftenzum Völkerrecht Bd. 97 by HARALD HOHMANNReview by: O. KimminichArchiv des Völkerrechts, 31. Bd., 4. H. (1993), pp. 455-457Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40798813 .

Accessed: 16/06/2014 12:08

Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp

.JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range ofcontent in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new formsof scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected].

.

Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archivdes Völkerrechts.

http://www.jstor.org

This content downloaded from 185.44.77.34 on Mon, 16 Jun 2014 12:08:30 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 2: Präventive Rechtspflichten und - prinzipien des modernen Umweltvölkerrechts Schriften zum Völkerrecht Bd. 97by HARALD HOHMANN

Besprechungen 455

tik, die Lage in der Türkei, die Be- ziehungen zu Malta, die Visumspflicht für Türken in einzelnen Mitgliedslän- dern des Europarats, die Mitarbeit jun- ger Menschen in der Politik und gesell- schaftlichen Institutionen und die Er- arbeitung eines Zusatzprotokolls zur EMRK zum Zwecke der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Europäischen Gerichtshof für Menschen- rechte. Auf zwei Druckseiten wird über die Tätigkeit der Expertenkomitees im Bereich der Menschenrechte informiert. Es handelt sich um den Lenkungsaus- schuß für Menschenrechte, das Exper- tenkomitee für die Ausweitung der in der EMRK enthaltenen Menschenrechte, das Komitee für die Verbesserung der Verfahrensregeln und das Komitee für die Förderung der Information im Be- reiche der Menschenrechte. Letzteres hielt seine einzige Sitzung in der Zeit vom 2. bis 6. September 1985, auf der es vor allem über eine Publikation beriet, die sich an Gefängnisdirektoren wenden sollte. Unter den drei im An- schluß daran erwähnten Kolloquien in- teressiert den Völkerrechtler vor allem das 6. Kolloquium über die EMRK in Sevilla, das insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit und die Durch- setzung der EMRK betraf. Der Infor- mation dient auch das Dokumentations- zentrum, das im letzten Abschnitt die- ses 5. Teils des Jahrbuchs vorgestellt wird. Die daran anschließenden Län- derberichte sind von geringerem völ- kerrechtlichen Interesse. Sie sind sehr kurz und betreffen die Behandlung der EMRK in einigen Parlamenten sowie die Entscheidungen einiger innerstaat- licher Gerichte. Enttäuschend ist die nur 4 Seiten umfassende völlig ungeglie- derte Auswahlbibliographie.

Ki m m i n i c h

HARALD HOHMANN: Präven- tive Rechtspflichten und -prinzipien des modernen Umweltvölkerrechts. Schrif- ten zum Völkerrecht Bd. 97. Berlin: Duncker & Humblot. 1992. 439 S.

Die Materialien zum Umweltvölker- recht sind umfangreich und trotz eini- ger Dokumentarwerke kaum noch über- schaubar. Die Literatur dazu ist zwar ergiebig, aber naturgemäß nicht über- schaubarer als die Rechtsquellen. Ein Buch wie das vorliegende hat bisher ge- fehlt. Man vermutet eine Habilitations- schrift, aber es ist tatsächlich „nur" eine Dissertation. Die Promotion erfolgte an der Universität Frankfurt. Der Autor nennt im Vorwort aber eine größere Zahl von „Lehrern", deren Wirkungs- orte nicht nur über Deutschland, sondern über ganz Europa verstreut sind. Die umfassende Berücksichtigung aller Ver- ästelungen des riesenhaften Problems in diesem Buch spiegelt die Informa- tionsbreite wider.

Am Schluß seines Vorworts gibt der Autor auch zu erkennen, daß er „Freu- de am Umweltvölkerrecht" hat. Es ist wohl eine Freude an der wissenschaft- lichen Beschäftigung mit diesem Thema (nicht an dem grandiosen Versagen der Politiker und Bürokraten, von der In- dustrie ganz zu schweigen), die in dem hervorragenden Buch durchweg zum Ausdruck kommt und sich in der Tat dem Leser mitteilt. Der Autor erkennt die Probleme und stellt sie präzise dar. In dieser Weise schildert er zunächst die Entwicklung des deutschen Umwelt- rechts, um dann die Frage zu stellen, ob sich im Umweltvölkerrecht ein glei- cher Paradigmenwechsel findet. Damit ist zugleich die Methodologie des vor- liegenden Buches beschrieben.

Am Anfang steht der Beitrag inter- nationaler Organisationen und Gremien zur Entwicklung des Umweltvölker- rechts außerhalb von Abkommen. Der Autor bestätigt das Ergebnis, daß sich das Umweltvölkerrecht zunächst in der traditionellen Form des Nachbarrechts entwickelte. Dann kommt die Stock- holmer Umweltkonferenz von 1972 und alles, was ihr auf UNO-Ebene folgte. Der Autor erkennt „die weitgehende Abkehr von einem nutzungsbezogenen Ansatz" (S. 163) und „ein Bemühen um ein ausgereiftes Ressourcenmanage-

This content downloaded from 185.44.77.34 on Mon, 16 Jun 2014 12:08:30 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 3: Präventive Rechtspflichten und - prinzipien des modernen Umweltvölkerrechts Schriften zum Völkerrecht Bd. 97by HARALD HOHMANN

456 Besprechungen

ment" (S. 164). Die Beiträge der drei europäisch geprägten Regionalorgani- sationen (EWG, OECD und Europa- rat) beurteilt er vor allem deswegen positiv, weil sie striktere Pflichten als alles, was bisher auf der UNO-Ebene geschehen ist, normiert haben. Das gilt insbesondere für die Pflicht zum lang- fristigen und medienübergreifenden Management und zur Umweltverträg- lichkeitsprüfung. Die Liste der konkre- ten Pflichten ist erstaunlich lang. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis: „Die Pflicht zum Schutz fremden Territo- riums wird erheblich präzisiert. Es gilt regional die Solidaritätspflicht, die Nichtdiskriminierung und das Recht auf gleichen Planungseinbezug und auf gleiches rechtliches Gehör, wodurch das traditionelle Souveränitätsverständnis einem derartigen Erosionsprozeß ausge- setzt ist, daß nationale Grenzen prak- tisch keine Bedeutung mehr spielen" (sic, S. 213). Erst nach der gründlichen Analyse dieser Grundlagen des Um- weltvölkerrechts werden die einzelnen Abkommen zum Schütze der Umwelt untersucht. Die Einteilung folgt dem bewährten Schema: Gewässer (Meer und Binnengewässer), Land, Luft. Der Au- tor erkennt auch in den Abkommen die schon im Gewohnheitsrecht gefun- denen allgemeinen Merkmale des mo- dernen Umweltvölkerrechts, nämlich 1. unmittelbaren Schutz der Umweltme- dien, 2. Verhältnis mehrerer Emitten- tenstaaten zu einer Vielzahl von Opfer- staaten, 3. „Denken in gemeinsamen Verantwortungen, regionalen Koopera- tionen oder in globalen 'common con- cern'-Kriterien" (S. 378).

Aus diesen Erkenntnissen leitet der Autor eine „dreifache Relativität des Umweltvölkerrechts" (nämlich bezüg- lich der Form der Rechtsquelle, der Zeit und der Region) ab. Zur Form der Rechtsquelle stellt der Autor fest, daß sich wohl in keinem Bereich des Völkerrechts eine derartige Vielzahl von Richtlinien, Beschlüssen, Resolu- tionen und sonstigen Erklärungen fin- det, „deren präzise rechtliche Relevanz

bis heute in der Rechtslehre umstritten ist" (S. 400). Dann folgt ein vernich- tendes Urteil: „Ihre begriffliche Zu- sammenfassung unter der Rubrik 'soft law' wird den Besonderheiten der mo- dernen Rechtsschöpfung zumindest im Bereich des Umweltvölkerrechts nicht gerecht" (S. 400 f.). Noch schwerer ist der Vorwurf, der bezüglich der zweiten Relativität erhoben wird: „Die Mehr- heit der Völkerrechtslehre behandelt die Frage, ob eine bestimmte Hand- lungspflicht bereits im Umweltvölker- recht etabliert ist, fälschlich als eine statische Angelegenheit. Dadurch kommt es, daß z. T. in der deutschen Literatur die etwa von Eberhard Klein analy- sierten und für das Jahr 1975 (dem Stand dieses Buches) gültigen Befunde über den Stand des Umweltvölker- rechts bis heute übernommen werden, so als ob sich in den 15 Jahren seither nichts mehr verändert hätte" (S. 403). Einleuchtend ist die regionale Relativi- tät, die von jedem Land den Techno- logiestandard der Region fordert.

Die wichtigste Erkenntnis der Arbeit ist, daß in dem der Stockholmer Um- weltkonferenz (1972) folgenden Jahr- zehnt „der rein anthropozentrische An- satz zugunsten des modernen ökologi- schen Ansatzes und der medialen Um- weltschutzkonzeption ersetzt wurde" (S. 406). Damit kommt der Autor zu dem im Titel seines Buches ange- deuteten Hauptproblem: die Festigung und Erfüllung präventiver Rechtspflich- ten im modernen Umweltvölkerrecht. Dieses anerkenne Verhütungspflichten nicht nur bei Gefahrenverdacht, son- dern seit 1987 auch bei Besorgnispo- tential. „Diese Handlungspflichten sind neuerdings auch unbedingt, indem sie unabhängig von Kausalnachweisen, vom Abwarten auf Forschungsergebnisse, von wirtschaftlichen Kriterien oder vom Erreichen irgendwelcher Schwellenwerte eingreifen" (S. 407). Mit den genann- ten Stichworten wird allerdings die Misere des deutschen Umweltrechtsvoll- zugs charakterisiert. Denn wer die deut- sche Praxis kennt, weiß, daß das Jong-

This content downloaded from 185.44.77.34 on Mon, 16 Jun 2014 12:08:30 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 4: Präventive Rechtspflichten und - prinzipien des modernen Umweltvölkerrechts Schriften zum Völkerrecht Bd. 97by HARALD HOHMANN

Besprechungen 457

Heren mit Schwellenarten, die Behaup- tung mangelnder Kausalität, das Ver- trauen auf künftige Forschungsergeb- nisse und vor allem der Hinweis auf die wirtschaftlichen Kosten eine unheil- volle Rolle spielen. Es wäre schön, wenn dies im Umweltvölkerrecht anders wäre.

Ki mmi n i c h

P. J. van KRIEKEN/CH. O. PAN- NENBORG (Hrsg.): Liber Ak- kerman. In- and Outlaws in War. Apeldoorn, Antwerpen : Maklu Publishers. 1992. 318 S.

Diese Denkschrift ist so ungewöhn- lich wie Leben und Werk des Geehr- ten. Robert Jan Akkerman war ein holländischer Diplomat, der auf dem Höhepunkt der Irak-Krise im Dezem- ber 1990 kurzfristig von Tunis, wo er seit 1988 als Erster Sekretär an der niederländischen Botschaft tätig war, nach Bagdad geschickt wurde, um die Freilassung der holländischen Geiseln zu organisieren. Er verließ Bagdad kurz vor Ausbruch der Kampfhandlungen und kehrte nach Tunis zurück, wo er am 27. Februar 1991 erschossen wurde. Damit teilt er das Schicksal vieler Staatsmänner und Diplomaten, die sich für Versöhnung, Frieden, Menschlich- keit und humanitäre Hilfe eingesetzt und dafür Haß und Undank geerntet haben. Seine Freunde widmen ihm die- ses Buch. Es enthält 16 Originalbeiträge in englischer Sprache von ausschließ- lich holländischen Autoren und 14 Ab- handlungen von Akkerman selbst, von denen die meisten holländisch, nur 3 in englischer und je eine in deutscher bzw. französischer Sprache, geschrieben sind; in jedem Fall ist jedoch eine englische Zusammenfassung vorangestellt.

Die Werke des Geehrten stehen nicht beziehungslos neben den anderen Ge- denkschrift-Beiträgen. Sie sind vielmehr im ersten Teil der Arbeit zusammen- gefaßt und werden in drei Abteilungen gegliedert, die jeweils von einem ein-

leitenden Aufsatz begleitet werden. Menno T. Kamminga von der Univer- sität Rotterdam schreibt über die Staa- tenverantwortlichkeit für vereinzelte Menschenrechtsverletzungen und leitet damit eine Gruppe von 5 Abhandlun- gen Akkermans ein. Die erste von die- sen betrifft die Beschwerde von 5 nie- derländischen Soldaten an die Europä- ische Menschenrechtskommission, die 1975 zu einem Prozeß vor dem Euro- päischen Gerichtshof für Menschenrechte führte. Der Prozeß betraf vor allem die menschenrechtlichen Aspekte des nieder- ländischen Militärstrafverfahrens. In ähnlicher Weise leitet der Kernphysiker Meerburg, der seit 1970 als Diplomat mit Abrüstungsfragen beschäftigt ist, mit einem Beitrag über die chemische Abrüstung eine Gruppe von vier ein- schlägigen Aufsätzen Akkermans ein. Darunter befindet sich der in deutscher Sprache gehaltene Aufsatz „Verbot von Kernwaffen-Versuchen: Prüfstein für die Rüstungsbegrenzung", der 1986 in der „Europäischen Wehrkunde** erschie- nen ist. Einer weiteren Gruppe von Akkermans Werken ist ein Aufsatz von Kalshoven über Ethik und Effektivität in Akkermans Veröffentlichungen zu Fragen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte vorangestellt.

Die weiteren Gedenkschrift-Beiträge sind im zweiten Teil unter der Über- schrift „1950-1991, From Korea to the Gulf** zusammengefaßt. Die Jahreszah- len markieren die Lebensspanne des Geehrten. Allerdings kann nicht erwar- tet werden, daß in diesen 13 Beiträgen die Entwicklung des Völkerrechts in 41 Jahren lückenlos dargestellt wird. Vielmehr handelt es sich um schwer- punktmäßige Schilderungen, die sich an den Interessen des Geehrten orientie- ren. Die Themen sind entsprechend weit gespannt: öl und die neue Weltord- nung, kulturelle Tendenzen und poli- tischer Wandel in Europa, Schutz von Diplomaten, nichtstaatliche Organisa- tionen und Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte, Europäische Gemein- schaft und Umweltpolitik, Flüchtlinge,

This content downloaded from 185.44.77.34 on Mon, 16 Jun 2014 12:08:30 PMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions