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Swiss eHealth Forum | 7. März 2013 | ReferatAdrian Schmid Der Bundesrat hat im April 2012 die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier zur Kenntnis genommen und das Bundesamt für Gesundheit beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Die Überweisung der Botschaft zuhanden der Eidg. Räte ist für das erste Halbjahr 2013 geplant. Die Präsentation gibt im Vorfeld der parlamentarischen Debatte zur Vorlage einen kurzen Überblick über den Stand der Arbeiten und die zentralen politischen Diskussionspunkte. Mit dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier sollen die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz festgelegt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Strategie eHealth Schweiz geleistet
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7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Bundesgesetz über das
elektronische Patientendossier
Stand der Dinge Adrian Schmid
Leiter „eHealth Suisse“ Koordinationsorgan Bund-Kantone
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Telemedizinische Beratung
Apotheke
Hausarzt
Spital
Rehabilitation
Spitex Selbstsorge
Spezialarzt
Telefon
Brief
Patient
als Kurier
2
Infofluss in der Behandlung: heute
„Die digitalen Medien sind das Herz geworden, ohne das kein Bereich mehr
leben kann und dessen Schlag unüberhörbar ist.“
Prof. Dr. Oliver Bendel Experte für E-Learning, Wissensmanagement, Informationsethik
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Gesundheitsdienste
Health
Elektronische
e
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Ohne Koordination: Akteure bauen isolierte Lösungen
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Mit Koordination: Daten können ausgetauscht werden
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Telemedizinische Beratung
Apotheke
Hausarzt
Spital
Rehabilitation
Spitex Selbstsorge
Spezialarzt 6
Infofluss in Zukunft („Der Mensch im Zentrum“)
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Der Bund allein hat keine spezifische Grundlage in der Verfassung für die Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz“
„eHealth“ ist ein Thema der „Gesundheitsversorgung“
jeder Kanton ist allein zuständig.
Die Rolle von Bund und Kantonen
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Kein nationales Grossprojekt…
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…sondern föderale Entwicklung
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Internationaler „eHealth“-Trend: Mehr Realismus
Jonathan Edwards, Gartner, 2009
Anreize und Zeit für den regionalen Kulturwandel
Ausgleich zwischen Macht und Anreizen
Heutige Sicht
Realistische Programme mit zeitgerechter Umsetzung
Klarer Nutzen und Rücksicht auf regionale Bedürfnisse
Vor 5-10 Jahren
Grandiose Programme: „Wir heilen das Gesundheitswesen!“
Top-down mit unklarem Ziel, keine Messung des Nutzens
Zentralistisches Regelwerk
Keine Rücksicht auf Anpassungen der Prozesse bei den Anwendern
Kantone als Ideales Umfeld
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
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Bundesgesetz
über das
elektronische
Patientendossier
(EPDG)
…sondern föderale Entwicklung unter einem Dach
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Herausforderungen beim Prozess Abstimmung und Koordination mit Arbeiten «Koordinationsorgan
eHealth Suisse» zwingend; Regelmässige Rücksprache mit Stakeholdern.
Herausforderungen beim Inhalt Rechtliche Regelung schafft Rechts- und damit Investitionssicherheit. Rechtliche Regelung klärt die Zuständigkeiten und lässt den Akteuren
Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Rechtliche Regelung wahrt die Persönlichkeitsrechte und stellt
Vertrauen her ohne die Behandlungsabläufe zu erschweren.
Gesetzgebung ist ein Balanceakt
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Gesetzgebung setzt einheitlichen Rahmen
Rahmenbedingungen für flexible und bedürfnisgerechte Entwicklung:
Technologieneutral; Enge Abstimmung mit Erfahrungen aus
den Kantonen; Gestaltungsspielraum für Umsetzung in
den Versorgungsregionen lassen.
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Meilensteine auf dem Weg September 2010 Bericht der Expertengruppe eHealth zur rechtlichen
Umsetzung „Strategie eHealth Schweiz“: Fokus auf das Wesentliche; Keine Regelung der Sekundärnutzung der Daten; Neben Gesetz weitere Anreize notwendig (z.B. Bildung,
internationale Zusammenarbeit).
3. Dezember 2010 Gesetzgebungsauftrag des Bundesrates Rahmengesetz, gestützt auf Art. 95 und 122 BV; Technologieneutral; Einbezug der Akteure in Erarbeitung Ausführungsrecht
Sept. – Dez. 2011 Vernehmlassungsverfahren: Grossmehrheitliche Zustimmung zum Vorentwurf; Hauptkritikpunkte: Verwendung AHVN13 und Fehlen von
Anreizen für Gesundheitsfachpersonen
18. April 2012 Richtungsentscheid des Bundesrates zum weiteren Vorgehen
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Stossrichtung bei der Überarbeitung Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage werden beibehalten;
Vereinfachung der Regelung bezüglich der Einwilligung der Patientinnen und Patienten in die Bereitstellung von behandlungsrelevanten Dokumenten;
Berücksichtigung der Empfehlungen III vom Oktober 2012 (Stammgemeinschaften und Berechtigungssystem) und der Empfehlungen IV von Standards und Architektur vom Januar 2013 (insbesondere Aussagen zu Zugangsportalen und Abfragediensten);
Entwicklung einer alternativen Lösung zur Verwendung der Versichertennummer (AHVN13) als zusätzliche Merkmal zur Identifikation von Patientinnen und Patienten;
Keine gesetzliche Verpflichtung für weitere Leistungserbringer;
Neue Vorschläge im Bereich der Anreize für den Aufbau von Gemeinschaften.
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Stärkung der informationellen Selbstbestimmung
Eröffnung eines elektronischen Patientendossier ist für Patienten freiwillig.
Eröffnung bedingt eine schriftlichen Einwilligung, Zustimmung zur Bereitstellung von Dokumenten und Daten im Behandlungsfall wird als gegeben angenommen.
Patientin oder Patient kann über ein Zugangsportal auf ihre/seine Daten zugreifen und eigene Daten (z.B. Blutdruckmessung) hochladen.
Patientin oder Patient vergibt und verwaltet die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen.
Wichtige Elemente der Vorlage (I)
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Vertrauen schaffen
Digitale Identität als Voraussetzung für Datenbearbeitung.
Zertifizierungspflicht für Herausgeber von Identifikationsmitteln, Gemeinschaften und Zugangsportale.
Patientinnen und Patienten sind über Zugriffe in medizinischen Notfallsituationen zu informieren.
Alle Datenzugriffe sind zu protokollieren, Protokolldaten 10 Jahre aufzubewahren.
Wichtige Elemente der Vorlage (II)
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Interoperabilität sicherstellen
Eindeutiges Identifikationsmerkmal (Nummer) für korrekte und vollständige Zusammenführung aller Daten/Dokumente eines Patienten.
Festlegung von schweizweit einheitliche Normen und Standards.
Zertifizierungspflicht für Gemeinschaften und externe Zugangsportale.
Betrieb technischer Komponenten und Abfragedienste.
Wichtige Elemente der Vorlage (III)
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Verbreitung fördern
Wissenstransfer und Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen stärken.
Information der Bevölkerung fördern.
Verpflichtung stationärer Einrichtungen sich einer Gemeinschaft anzuschliessen.
Finanzhilfen an den Aufbau, die Zertifizierung und den Betrieb von Gemeinschaften.
Nicht Gegenstand des Gesetzesentwurfs: Sachgerechte Ausgestaltung der Tarife für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen
Wichtige Elemente der Vorlage (IV)
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Warum Fokus auf „ePatientendossier“? Wichtige Elemente des „ePatientendossiers“ sind für viele „eHealth“-
Anwendungen notwendig (z.B. Identifikation von Behandelnden, Zugriffsrechte, Datenschutz, Datensicherheit);
Anwendungen sollen sich entwickeln können (keine staatliche Vorgabe bereits am Start).
Der Weg ist (auch) das Ziel
X X X
X X
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Mögliche Inhalte im „ePatientendossier“
Die Inhalte können regional unterschiedlich sein. Angestrebt wird aber eine schweizweite Einigung in wichtigen Themen. Mögliche Anwendungen sind: „Impfdossier“;
„Austrittsbericht“
„Überweisungsbericht“;
„Medikation“;
„Labordaten“;
„Radiologie“;
„Notfalldaten“;
„Patientenverfügungen“;
„Diabetespass“;
…
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Geplante Reformen des Bundesrates (Januar 2013)
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„eHealth“ als eines von zwölf übergeordneten Zielen
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch
Danke
„Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht“
Chinesisches Sprichwort