25
7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier Stand der Dinge Adrian Schmid Leiter „eHealth Suisse“ Koordinationsorgan Bund-Kantone

SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Swiss eHealth Forum | 7. März 2013 | ReferatAdrian Schmid Der Bundesrat hat im April 2012 die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier zur Kenntnis genommen und das Bundesamt für Gesundheit beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Die Überweisung der Botschaft zuhanden der Eidg. Räte ist für das erste Halbjahr 2013 geplant. Die Präsentation gibt im Vorfeld der parlamentarischen Debatte zur Vorlage einen kurzen Überblick über den Stand der Arbeiten und die zentralen politischen Diskussionspunkte. Mit dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier sollen die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz festgelegt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Strategie eHealth Schweiz geleistet

Citation preview

Page 1: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Bundesgesetz über das

elektronische Patientendossier

Stand der Dinge Adrian Schmid

Leiter „eHealth Suisse“ Koordinationsorgan Bund-Kantone

Page 2: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Telemedizinische Beratung

Apotheke

Hausarzt

Spital

Rehabilitation

Spitex Selbstsorge

Spezialarzt

Telefon

Brief

E-Mail

Patient

als Kurier

2

Infofluss in der Behandlung: heute

„Die digitalen Medien sind das Herz geworden, ohne das kein Bereich mehr

leben kann und dessen Schlag unüberhörbar ist.“

Prof. Dr. Oliver Bendel Experte für E-Learning, Wissensmanagement, Informationsethik

Page 3: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Gesundheitsdienste

Health

Elektronische

e

Page 4: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Ohne Koordination: Akteure bauen isolierte Lösungen

Page 5: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Mit Koordination: Daten können ausgetauscht werden

Page 6: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Telemedizinische Beratung

Apotheke

Hausarzt

Spital

Rehabilitation

Spitex Selbstsorge

Spezialarzt 6

Infofluss in Zukunft („Der Mensch im Zentrum“)

Page 7: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Der Bund allein hat keine spezifische Grundlage in der Verfassung für die Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz“

„eHealth“ ist ein Thema der „Gesundheitsversorgung“

jeder Kanton ist allein zuständig.

Die Rolle von Bund und Kantonen

Vorführender
Präsentationsnotizen
Page 8: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Kein nationales Grossprojekt…

Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen.

Page 9: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen.

…sondern föderale Entwicklung

Page 10: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Internationaler „eHealth“-Trend: Mehr Realismus

Jonathan Edwards, Gartner, 2009

Anreize und Zeit für den regionalen Kulturwandel

Ausgleich zwischen Macht und Anreizen

Heutige Sicht

Realistische Programme mit zeitgerechter Umsetzung

Klarer Nutzen und Rücksicht auf regionale Bedürfnisse

Vor 5-10 Jahren

Grandiose Programme: „Wir heilen das Gesundheitswesen!“

Top-down mit unklarem Ziel, keine Messung des Nutzens

Zentralistisches Regelwerk

Keine Rücksicht auf Anpassungen der Prozesse bei den Anwendern

Kantone als Ideales Umfeld

Page 11: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen.

Bundesgesetz

über das

elektronische

Patientendossier

(EPDG)

…sondern föderale Entwicklung unter einem Dach

Page 12: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Page 13: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Herausforderungen beim Prozess Abstimmung und Koordination mit Arbeiten «Koordinationsorgan

eHealth Suisse» zwingend; Regelmässige Rücksprache mit Stakeholdern.

Herausforderungen beim Inhalt Rechtliche Regelung schafft Rechts- und damit Investitionssicherheit. Rechtliche Regelung klärt die Zuständigkeiten und lässt den Akteuren

Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Rechtliche Regelung wahrt die Persönlichkeitsrechte und stellt

Vertrauen her ohne die Behandlungsabläufe zu erschweren.

Gesetzgebung ist ein Balanceakt

Page 14: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Gesetzgebung setzt einheitlichen Rahmen

Rahmenbedingungen für flexible und bedürfnisgerechte Entwicklung:

Technologieneutral; Enge Abstimmung mit Erfahrungen aus

den Kantonen; Gestaltungsspielraum für Umsetzung in

den Versorgungsregionen lassen.

Page 15: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Meilensteine auf dem Weg September 2010 Bericht der Expertengruppe eHealth zur rechtlichen

Umsetzung „Strategie eHealth Schweiz“: Fokus auf das Wesentliche; Keine Regelung der Sekundärnutzung der Daten; Neben Gesetz weitere Anreize notwendig (z.B. Bildung,

internationale Zusammenarbeit).

3. Dezember 2010 Gesetzgebungsauftrag des Bundesrates Rahmengesetz, gestützt auf Art. 95 und 122 BV; Technologieneutral; Einbezug der Akteure in Erarbeitung Ausführungsrecht

Sept. – Dez. 2011 Vernehmlassungsverfahren: Grossmehrheitliche Zustimmung zum Vorentwurf; Hauptkritikpunkte: Verwendung AHVN13 und Fehlen von

Anreizen für Gesundheitsfachpersonen

18. April 2012 Richtungsentscheid des Bundesrates zum weiteren Vorgehen

Page 16: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Stossrichtung bei der Überarbeitung Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage werden beibehalten;

Vereinfachung der Regelung bezüglich der Einwilligung der Patientinnen und Patienten in die Bereitstellung von behandlungsrelevanten Dokumenten;

Berücksichtigung der Empfehlungen III vom Oktober 2012 (Stammgemeinschaften und Berechtigungssystem) und der Empfehlungen IV von Standards und Architektur vom Januar 2013 (insbesondere Aussagen zu Zugangsportalen und Abfragediensten);

Entwicklung einer alternativen Lösung zur Verwendung der Versichertennummer (AHVN13) als zusätzliche Merkmal zur Identifikation von Patientinnen und Patienten;

Keine gesetzliche Verpflichtung für weitere Leistungserbringer;

Neue Vorschläge im Bereich der Anreize für den Aufbau von Gemeinschaften.

Page 17: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Stärkung der informationellen Selbstbestimmung

Eröffnung eines elektronischen Patientendossier ist für Patienten freiwillig.

Eröffnung bedingt eine schriftlichen Einwilligung, Zustimmung zur Bereitstellung von Dokumenten und Daten im Behandlungsfall wird als gegeben angenommen.

Patientin oder Patient kann über ein Zugangsportal auf ihre/seine Daten zugreifen und eigene Daten (z.B. Blutdruckmessung) hochladen.

Patientin oder Patient vergibt und verwaltet die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen.

Wichtige Elemente der Vorlage (I)

Page 18: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Vertrauen schaffen

Digitale Identität als Voraussetzung für Datenbearbeitung.

Zertifizierungspflicht für Herausgeber von Identifikationsmitteln, Gemeinschaften und Zugangsportale.

Patientinnen und Patienten sind über Zugriffe in medizinischen Notfallsituationen zu informieren.

Alle Datenzugriffe sind zu protokollieren, Protokolldaten 10 Jahre aufzubewahren.

Wichtige Elemente der Vorlage (II)

Page 19: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Interoperabilität sicherstellen

Eindeutiges Identifikationsmerkmal (Nummer) für korrekte und vollständige Zusammenführung aller Daten/Dokumente eines Patienten.

Festlegung von schweizweit einheitliche Normen und Standards.

Zertifizierungspflicht für Gemeinschaften und externe Zugangsportale.

Betrieb technischer Komponenten und Abfragedienste.

Wichtige Elemente der Vorlage (III)

Page 20: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Verbreitung fördern

Wissenstransfer und Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen stärken.

Information der Bevölkerung fördern.

Verpflichtung stationärer Einrichtungen sich einer Gemeinschaft anzuschliessen.

Finanzhilfen an den Aufbau, die Zertifizierung und den Betrieb von Gemeinschaften.

Nicht Gegenstand des Gesetzesentwurfs: Sachgerechte Ausgestaltung der Tarife für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen

Wichtige Elemente der Vorlage (IV)

Page 21: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Warum Fokus auf „ePatientendossier“? Wichtige Elemente des „ePatientendossiers“ sind für viele „eHealth“-

Anwendungen notwendig (z.B. Identifikation von Behandelnden, Zugriffsrechte, Datenschutz, Datensicherheit);

Anwendungen sollen sich entwickeln können (keine staatliche Vorgabe bereits am Start).

Der Weg ist (auch) das Ziel

X X X

X X

Page 22: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

22

Mögliche Inhalte im „ePatientendossier“

Die Inhalte können regional unterschiedlich sein. Angestrebt wird aber eine schweizweite Einigung in wichtigen Themen. Mögliche Anwendungen sind: „Impfdossier“;

„Austrittsbericht“

„Überweisungsbericht“;

„Medikation“;

„Labordaten“;

„Radiologie“;

„Notfalldaten“;

„Patientenverfügungen“;

„Diabetespass“;

Page 23: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Geplante Reformen des Bundesrates (Januar 2013)

Vorführender
Präsentationsnotizen
Die Ziele von „eHealth“ sind: Mehr Qualität der Versorgung dank besserem Wissensmanagment; Mehr Patientensicherheit dank „der richtigen Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort“; Mehr Effizienz dank durchgehend elektronischen Abläufen
Page 24: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

„eHealth“ als eines von zwölf übergeordneten Zielen

Vorführender
Präsentationsnotizen
Die Ziele von „eHealth“ sind: Mehr Qualität der Versorgung dank besserem Wissensmanagment; Mehr Patientensicherheit dank „der richtigen Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort“; Mehr Effizienz dank durchgehend elektronischen Abläufen
Page 25: SeHF 2013 | Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier – Stand der Dinge (Adrian Schmid)

7. März 2013 A. Schmid www.e-health-suisse.ch

Danke

„Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht“

Chinesisches Sprichwort

Vorführender
Präsentationsnotizen
Die Ziele von „eHealth“ sind: Mehr Qualität der Versorgung dank besserem Wissensmanagment; Mehr Patientensicherheit dank „der richtigen Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort“; Mehr Effizienz dank durchgehend elektronischen Abläufen