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Anzeigen Jahrgang 22 · Nummer 8 Samstag, der 23. August 2014 Amtsblatt Gemeinde Bennewitz Deuben Schmölen Rathaus Es wurde geklettert, gepaddelt, Minigolf und Tischtennis gespielt. Man heizte Kessel und Feuer für schmacko- fatz Käsesuppe und Knüppelkuchen an und teilte sich in alle anfallenden Aufgaben ohne zu Murren und mit viel Einsatzbereitschaft rein. Eine absolut fleißige Woche in total lustiger, abenteuerlicher Atmosphäre mit vielen ent- spannten Momenten und naturschönen Eindrücken. Das schreit nach Wiederholung! Mit sonnigen Grüßen Eure Mandy Rönckendorf 03425 851844 0174 4449819 Von Kindern in Bäumen und Drachen mit Paddel - fünf geniale Tage im Ferienparadies Waldcamp Pöhl Auch in diesem Jahr startete das Bennewitzer Jugendhaus gemeinsam mit dem Jugendhaus Bad Lausick in eine vernetzte Ferienerholung. Träger der Freizeitfahrt war, wie gewohnt, der Kinder- und Jugendring des Landkreises Leipzig. Rund 40 Kinder und Jugendliche im Alter von 8 - 14 Jahren gingen gemeinsam on Tour, verköstigten, be- putzten und organisierten sich selbst.

Amtsblatt 08/2014

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Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz für August 2014

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Page 1: Amtsblatt 08/2014

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Jahrgang 22 · Nummer 8 Samstag, der 23. August 2014

Amtsblatt Gemeinde Bennewitz

Deuben SchmölenRathaus

Es wurde geklettert, gepaddelt, Minigolf und Tischtennis gespielt. Man heizte Kessel und Feuer für schmacko-fatz Käsesuppe und Knüppelkuchen an und teilte sich in alle anfallenden Aufgaben ohne zu Murren und mit viel Einsatzbereitschaft rein. Eine absolut fleißige Woche in total lustiger, abenteuerlicher Atmosphäre mit vielen ent-spannten Momenten und naturschönen Eindrücken. Das schreit nach Wiederholung!

Mit sonnigen GrüßenEure Mandy Rönckendorf03425 8518440174 4449819

Von Kindern in Bäumen und Drachen mit Paddel - fünf geniale Tage im Ferienparadies Waldcamp PöhlAuch in diesem Jahr startete das Bennewitzer Jugendhaus gemeinsam mit dem Jugendhaus Bad Lausick in eine vernetzte Ferienerholung. Träger der Freizeitfahrt war, wie gewohnt, der Kinder- und Jugendring des Landkreises Leipzig. Rund 40 Kinder und Jugendliche im Alter von 8 - 14 Jahren gingen gemeinsam on Tour, verköstigten, be-putzten und organisierten sich selbst.

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Bennewitz Nr. 8/2014- 2 -

Vorbemerkung zur Wahlbekanntmachung Die Wahlbekanntmachung über die Landtagswahl 2014 in Sachsen erfolgte bereits im Amtsblatt Nummer 7, 22. Jahrgang vom 26.07.2014. Aufgrund eines Fehlers in der Zuordnung der Wahllokale erfolgt nachfolgend die erneute Bekanntmachung einschließlich der Änderung. Die Änderungen sind kursiv gedruckt. Gemeinde

Bennewitz Landkreis

Leipzig Wahlkreis

Leipzig Land 4

Wahlbekanntmachung

1. Am

findet die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr

2.

Anzahl

6 Wahlbezirke eingeteilt: X Die Gemeinde ist in folgende

Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum

01 Bennewitz 02 B-Berg 03 Schmölen 04 Deuben 05 Pausitz 06 Altenbach

Ortslage Bennewitz Bennewitz Berg Ortsteil Schmölen ohne Domholzweg Ortsteile Deuben, Nepperwitz und Grubnitz Ortsteile Pausitz, Bach, Neuweißenborn und Rothersdorf sowie der Domholzweg des Ortsteiles Schmölen Ortsteile Altenbach, Leulitz und Zeititz

Rathaus Bennewitz Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz Firma Rath Leulitzer Str. 6a, 04828 Bennewitz Bootshaus Schmölen, Am Steinbruch 15, 04828 Schmölen Kindertageseinrichtung Deuben, Haus 3, Schulstraße 2 (Eingang über Püchauer Str.), 04828 Deuben Feuerwehrgerätehaus Pausitz Grimmaische Str. 88a, 04828 Pausitz Feuerwehrgerätehaus Altenbach Auf dem Wiesenberg 29, 04828 Altenbach

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 10. August 2014 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um

Sonntag, dem 31. August 2014

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 3 -

Ort, DatumBennewitz, den 08.08.2014

Die Gemeinde

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Bennewitz Nr. 8/2014- 4 -

Sitzung des GemeinderatesDie 2. öffentliche Sitzung des Gemeinderates findetam Mittwoch, dem 10.09.2014, um 19.00 Uhrim Saal des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bennewitz(Bahnhofstraße 24, Bennewitz) statt.Tagesordnung:0. Eröffnung durch den Bürgermeister, Herrn Laqua1. Informationen des Bürgermeisters2. Beschlussvorlagen Satzungen3. Beschlussvorlagen Fachbereich Innere und Äußere

Verwaltung4. Beschlussvorlagen Fachbereich Kämmerei5. Beschlussvorlagen Fachbereich Bau6. Bürgerfragestundekurze Pause7. Nichtöffentlicher Teil

LaquaBürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschloss in der Gemeinderatssitzung am 16.07.2014 einstimmig den Beschluss über die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bootslager Schmölen“Die Stadt Wurzen beabsichtigt, im Zuge der Konzentrati-on ihrer kommunalen Anlagen für den Rudersport im OT Schmölen, auf diesem Gelände ein neues Bootslager zu errichten.Der Standort des Bootslagers liegt im Außenbereich ge-mäß § 5 BauGB, so dass für die Errichtung zunächst Bau-recht geschaffen werden muss.Die Stadt Wurzen ist der Vorhabensträger für den Vorha-benbezogenen Bebauungsplan“ Bootslager Schmölen“und übernimmt alle mit der Planung verbundenen Kosten.Da sich das Bootshaus in Schmölen und somit im Gebiet der Gemeinde Bennewitz befindet, hat die Stadt Wurzen die Gemeinde Bennewitz gebeten, das Planungsverfahren durchzuführen und in einem ersten Schritt den Aufstel-lungsbeschluss zu fassen.Beide Bootshäuser des Rudervereins Schwarz - Gelb wurden im Hochwasser 2013 erneut beschädigt. Da das Bootshaus auf der Wurzener Seite bereits bei der Hoch-wasserwarnstufe I nicht mehr erreichbar ist, wurde ent-schieden, dass Bootshaus in Dehnitz auf die Funktionen Zieleinlauf und Regattabüro zurückzubauen. Die Boote sollen alle in dem neu zu errichtenden Bootshaus auf der Schmölener Seite gelagert werden. Das Schmölener Bootshaus ist erst ab der Hochwasserwarnstufe IV be-troffen, so dass im Gefahrenfall genügend Zeit für eine Evakuierung bleibt.Der Neubau wird nach den Empfehlungen Bauen in Hoch-wassergebieten geplant und gebaut.Um die Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung ei-nes Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bootslager Schmölen“ nach § 2 BauGB erforderlich.Der Beschluss ist öffentlich und ortsüblich bekanntzu-machen.(§ 2 Abs.1 Satz 2 Bau GB)

Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat beschließt für die Errichtung des „Bootslagers Schmölen“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst das Gebiet des Rudervereins Schwarz Gelb in Schmölen, sowie die öffentliche Flä-che zwischen Ortslage und dem Gelände des Ruderver-eins (Flurstück 281 und 278/1).Der Beschluss ist öffentlich und ortsüblich bekannt-zumachen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschloss in der Gemeinderatssitzung am 16.07.2014 einstimmig den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Zentrum für IntensivpflegeIm Ortsteil Zeititz der Gemeinde Bennewitz wurde 1996 das Neurologische Rehabilitationszentrum (NRZ) errich-tet. Die planungsrechtlichen Vorrausetzungen wurden mit einem Vorhabens- und Erschließungsplan geschaf-fen.2002 wurde, um die Erweiterung mit einer Wachkoma-zentrum und Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen, ein Bebauungsplan mit zwei Baufenstern innerhalb der Flä-che des Vorhabens -und Erschließungsplanes aufgestellt. Ein Baufenster ist durch das Wachkomazentrum „Hanne-lore Kohl Haus“ belegt.Das zweite Baufenster wird durch die Pflegeinrichtung „Haus Muldental“ weitgehend ausgefüllt.In Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, den Pflegekassen und den Krankenkassen soll am Standort des NRZ ein Pilotprojekt mit enger Anbindung an das Neurologische Rehabilitationszentrum und dem Wachkomazentrum für die qualifizierte Versorgung schwerstpflegebedürftiger Bewohner errichtet werden.Die Planung sieht eine zweigeschossige Baumaßnahme als Erweiterung des „Hauses Muldental“ vor. Mit der Er-weiterung sollen 32 Plätze (Einzelzimmer) geschaffen

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 5 -

werden Mit diesem Anbau werden die gültigen Baugren-zen überschritten.Um die Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung ei-nes Bebauungsplanes „Zentrum für Intensivpflege“ nach § 2 BauGB erforderlich.Der Beschluss ist öffentlich und ortsüblich bekanntzu-machen.(§ 2 Abs.1 Satz 2 Bau GB)

Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschließt für die Errichtung des „Zentrum für Intensivpflege“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan befin-det sich innerhalb des Sondergebietes „Neurologisches Rehabilitationszentrum“.Der Beschluss ist öffentlich und ortsüblich bekanntzu-machen.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes Muldenaue für das Wirtschaftsjahr 2014 und der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde

Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde beim Landrat-samt Landkreis Leipzig hat mit Datum vom 04. August 2014 folgenden Bescheid erlassen:1. Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses 006/14/AZV

vom 8. Juli 2014 zur Haushaltssatzung und Wirt-schaftsplan des Abwasserzweckverbandes „Mulde-naue“ für das Wirtschaftsjahr 2014 wird bestätigt.

2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.169.600,00 Euro wird genehmigt.

3. Der Bescheid ergeht kostenfrei.

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2014 liegt mit allen Anlagen gemäß § 76 Abs. 3 der Sächsi-schen Gemeindeordnung in der Zeit vom 04.09.2014 bis 11.09.2014 in den Geschäftsräumen des Abwasserzweck-verbands Muldenaue, Zi. 110, Friedrich-Ebert-Straße 2 in 04808 Wurzen, zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Sprechzeiten:Mo. 9 - 12 UhrDi. 9 - 12 und 13 - 18 UhrMi. 9 - 12 UhrDo. 9 - 12 und 13 - 16 UhrFr. 9 - 12 Uhr

Haushaltssatzung 2014

Auf der Grundlage des § 58 Absatz 2 des Sächsischen Ge-setzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 in Verbindung mit den §§ 16 ff. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des In-nern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO) vom 16.12.2013 in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue in ihrer Sitzung am 08.07.2014 für das Jahr 2014 folgenden Wirtschaftsplan für den „Abwasserzweck-verband Muldenaue“ beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 wird wie folgt fest-gelegt:

Erfolgsplan1. Erträge 4.066.528,00 €2. Aufwendungen 3.903.962,00 € Gewinn 162.566,00 €

Liquiditätsplan1. Mittelzu-/Mittelabfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit 824.945,00 €2. Mittelzu-/Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit - 2.494.950,00 €3. Mittelzu-/Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 1.523.513,00 €

§ 2 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungser-mächtigungen wird festgesetzt auf: - €

§ 3 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf: 2.169.600,00 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf: 726.000,00 €

§ 5 Umlagen

Der Gesamtbetrag der Umlagen wird festgesetzt auf: 431.890,00 €

Wurzen, den 08.07.2014

Bernd Laqua Verbandsvorsitzender

Page 6: Amtsblatt 08/2014

Bennewitz Nr. 8/2014- 6 -

BekanntmachungsanordnungNach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gel-ten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn,1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-

folgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider-sprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-

standet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann-ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn bei der Be-kanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen wor-den ist.

Wurzen, 30.08.2014

Bernd Laqua Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung des AZV MuldenaueDie Verbandsversammlung des AZV Muldenaue hat in ih-rer Sitzung am 08.07.2014 die folgende 1. Änderungs-satzung zur Abwassergebührensatzung des AZV Mul-denaue beschlossen:Die Satzung des AZV Muldenaue über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung-AGS) vom 16.01.2014 wird wie folgt geändert:

1. Die Präambel wird wie folgt neu gefasst: Aufgrund von §§ 50 ff. SächsWG vom 12.07.2013

(SächsGVBI S. 503, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014, SächsGVBI S. 234) und §§ 4, 14, 124 SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014, SächsGVBI S. 146) und §§ 2, 9 ff. und 33 SächsKAG (in der zuletzt geänderten Fassung des Gesetzes vom 28.11.2013 (SächsGVBI S. 822, 840) sowie § 44 ff. SächsKomZG in der zuletzt durch Ge-setz vom 18.12.2013 geänderten Fassung (SächsGVBI S. 970, 1080) hat die Verbandsversammlung des AZV Muldenaue in ihrer Sitzung am 16.01.2014 folgende Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren beschlossen.

2. Die Anlage 1 der Abwassergebührensatzung des AZV Muldenaue wird wie folgt geändert:

a) In § 5 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte „zuletzt ge-ändert am 20.12.2001 (BGBl. I S. 3794)“ ersetzt durch die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2013, BGBl. I S. 4318)“.

b) In § 16 werden die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081)“ ersetzt durch die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2009, BGBl. I S. 1688)“.

3. Die Anlage 2 der Satzung des AZV Muldenaue wird wie folgt geändert:

a) in § 14 sind die Worte „i.d.F. vom 03.08.1992 (BGBl. I S. 1464)“ zu ersetzen durch die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2009 (BGBl. I S. 1688)“.

4. Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt einen Tag nach ih-

rer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

Wurzen, den 09.07.2014

Bernd Laqua Verbandsvorsitzender

BekanntmachungsanordnungNach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gel-ten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn,1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft

erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider-sprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-

standet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann-ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn bei der Be-kanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen wor-den ist.

Wurzen, 30.08.2014

Bernd Laqua Verbandsvorsitzender

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 7 -

Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung des AZV MuldenaueDie Verbandsversammlung des AZV Muldenaue hat in ihrer Sitzung am 08.07.2014 die folgende 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung des AZV Muldenaue beschlossen:Die Satzung des AZV Muldenaue über die öffentliche Abwas-serbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) vom 16.01.2014 wird wie folgt geändert:1. Die Präambel wird wie folgt neu gefasst: Aufgrund von §§ 50 ff. SächsWG vom 12.07.2013 (SächsGVBI

S. 503, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014, GVBI S: 234) und §§ 4, 14, 124 SächsGemO in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 03.03.2014, GVBI S. 146) und §§ 2, 9 ff. und 33 SächsKAG (in der zuletzt geänder-ten Fassung des Gesetzes vom 28.11.2013 (SächsGVBI S. 822,840) sowie § 44 ff. SächsKomZG in der zuletzt durch Gesetz vom 18.12.2013 geänderten Fassung (Sächs-GVBI S. 970, 1080) hat die Verbandsversammlung des AZV Muldenaue in ihrer Sitzung am 16.01.2014 folgende Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen.

2. Die Anlage 1 der Abwassersatzung des AZV Muldenaue wird wie folgt geändert:

a) In § 3 Abs. 1 werden die Worte „§§ 63 Abs. 5 und 6 SächsWG“ ersetzt durch die Worte „§ 50 SächsWG“.

b) In § 6 Abs. 5 werden die Worte „§ 63 Abs. 6 SächsWG“ durch die Worte „§ 50 SächsWG“ ersetzt.

c) In § 8 Abs. 2 werden die Worte „zuletzt geändert mit Verordnung vom 15.06.1996 SächsGVBL S. 417“ er-setzt durch die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2013, SächsGVBL S. 503, 555)“.

d) In § 24 werden die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBI I S. 2081)“ ersetzt durch die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2009, BGBI I S. 1688)“.

3. Die Anlage 2 der Abwassersatzung des AZV Muldenaue wird wie folgt geändert:

a) In § 2 Abs. 2 werden die Worte „§ 24 SächsWG“ durch die Worte „§ 30 SächsWG“ ersetzt

b) In § 3 Abs. 1 werden die Worte „§ 63 Abs. 4 SächsWG“ ersetzt durch die Worte „§ 50 Abs. 2 SächsWG“.

c) In § 6 Abs. 5 werden die Worte „§ 63 Abs. 5 SächsWG“ ersetzt durch die Worte „§ 55 SächsWG“.

d) In § 7 Abs. 2 werden die Worte „§ 138 Abs. 2 Sächs-WG“ ersetzt durch die Worte „§ 51 Abs. 3 SächsWG“.

e) In § 10 werden die Worte „§ 109 SächsWG“ ersetzt durch die Worte „§§ 95 ff. SächsWG i.V.m. §§ 93 WHG“.

f) In § 17 Abs. 1 werden die Worte „§ 48 Abs. 2 Säch-sische Bauordnung“ ersetzt durch die Worte „§ 43 Abs. 3 SächsBO“.

g) In § 24 sind die Worte „i.d.F. vom 03.08.1992 (BGBl. I Seite 1464)“ zu ersetzen durch die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2009 (BGBl. I S. 1688)“.

4. Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt einen Tag nach ihrer öffent-

lichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

Wurzen, den 09.07.2014

Bernd Laqua Verbandsvorsitzender

BekanntmachungsanordnungNach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gel-ten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn,1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-

folgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider-sprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-

standet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann-ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn bei der Be-kanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen wor-den ist.

Wurzen, 30.08.2014

Bernd Laqua Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Entschädigungssatzung des AZV MuldenaueAufgrund von § 4 i.V.m. § 21 der SächsGemO in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBI S. 146), § 6 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 2 SächsKomZG in der zuletzt durch Gesetz vom 18.12.2013 geänderten Fassung (SächsGVBI, S. 970, 1080) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 08.07.2014 folgende Entschädigungs-satzung beschlossen:

§ 1 Entschädigung für Mitglieder der Verbandsorgane

(1) Der Verbandsvorsitzende sowie die weiteren Vertreter der Verbandsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 und 2 der Ver-bandssatzung erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwands-entschädigung.(2) Mit der Aufwandsentschädigung sind alle Auslagen, der Verdienstausfall, der Zeitaufwand, der Arbeitsausfall abgegolten.(3) Die Aufwandsentschädigung wird nach einheitlichen Durchschnittssätzen gewährt.Sie beträgt 25,00 Euro je Sitzung und wird nur bei tat-sächlicher Sitzungsteilnahme gezahlt.

Page 8: Amtsblatt 08/2014

Bennewitz Nr. 8/2014- 8 -

§ 2 Reisekosten

Für Dienstreisen erhalten die Mitglieder der Verbands-organe gemäß § 7 Abs. 1 und § 13 der Verbandssatzung Reisekostenvergütungen nach den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes (in der jeweils gülti-gen Fassung). Über die Genehmigung von Dienstreisen entscheidet der Verbandsvorsitzende.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be-kanntmachung rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

Wurzen, den 09.07.2014

Bernd LaquaVerbandsvorsitzender

BekanntmachungsanordnungNach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gel-ten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn,1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-

folgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider-sprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-

standet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann-ten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn bei der Be-kanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen wor-den ist.

Wurzen, 30.08.2014

Bernd LaquaVerbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Verwaltungskostensatzung des AZV Muldenaue

Satzung des Abwasserzweckverbandes Muldenaue (AZV) über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 03. März 2014 (SächsGVBI. Jg. 2014, BI.-Nr. 5, S. 146), i. V. m. § 25 des Verwaltungs-kostengesetzes des Freistaates Sachsen SächsVwKG) vom 17. September 2003 (SächsGVBI. Jg. 2003,BI.-Nr. 16, S. 698) hat die Verbandsversammlung des Abwas-serzweckverbandes Muldenaue in ihrer Sitzung am 08.07.2014 folgendeVerwaltungskostensatzungbeschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für Amtshandlungen in weisungsfrei-en Angelegenheiten (Pflichtaufgaben ohne Weisung und freiwillige Aufgaben).

§ 2 Kostenpflichtige Amtshandlungen

Der AZV erhebt für ihre Tätigkeiten in weisungsfreien Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis, die der Aus-übung der hoheitlichen Gewalt dienen (Amtshandlun-gen), Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen), so-weit nicht Ausnahmen in dieser Satzung oder dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Kostenverzeichnis geregelt sind.

§ 3 Kostenschuldner/Kostenschuldnerin

(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen die Person, in de-ren Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird. Im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Ver-waltungsverfahren ist kostenschuldende Person jene, welcher die Kosten auferlegt werden.Kostenschuldner/Kostenschuldnerin ist ferner, wer die Kosten einer Behörde gegenüber schriftlich übernom-men hat oder für die Kostenschuld einer anderen Person kraft Gesetzes haftet.(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuld-ner.(3) Auslagen im Sinne des § 5, die durch unbegründete Einwendungen einer beteiligten Person oder durch Ver-schulden einer beteiligten oder einer dritten Person ent-standen sind, können diesen auferlegt werden.

§ 4 Gebührenhöhe

(1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kos-tenverzeichnis unter Berücksichtigung des Verwaltungs-aufwandes. Das Kostenverzeichnis beinhaltet Gebühren-sätze, Rahmengebühren sowie Wertgebühren.(2) Die Kostenfestsetzung innerhalb einer Rahmenge-bühr liegt im Ermessen der festsetzenden Behörde.(3) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung zu berechnen, so ist grundsätzlich der Wert zurzeit der Beendigung der Amtshandlung maßge-bend. Für Wertgebühren, für die im Kostenverzeichnis keine Gebühr vorgesehen ist, beträgt diese 1 % vom Wert des Gegenstandes.

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 9 -

Anlage zur Verwaltungskostensatzung Kostenverzeichnislfd. Nr. Leistung der Verwaltung Gebühr1 Allgemeine Amtshandlungen1.1 Schreibgebühren1.1.1 Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge 0,50 EUR je angefangene Seite, zzgl aus Akten, Protokollen von öffentlichen 5,00 EUR Grundgebühr Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen, Fotokopien hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden sowie Zweitschriften1.1.2 für Schriftstücke in tabellarischer Form, 7,50 EUR je angefangene halbe Stunde Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird1.1.3 Niederschriften von Privatpersonen zu deren 12,50 EUR je angefangene halbe Stunde Nutzen beantragt, wenn nicht spezielle Regelungen anderes bestimmen (Erhebung von Rechtsbehelfen ist ausgenommen)1.1.4 Vervielfältigungen aus Akten, amtlichen Büchern usw. mit Lichtpaus-, Fotokopier und ähnlichen Geräten je Seite S-W-Kopie A4 0,30 EUR S-W-Kopie A3 0,50 EUR Farbkopie A4 2,50 EUR Farbkopie A3 4,00 EUR1.2 Einsicht und Auskunft1.2.1 Einsicht in Akten, Karteien, Register und 0,50 EUR je Akte oder Buch, amtliche Bücher, wenn diese nicht öffentlich mindestens 5,00 EUR ausgelegt sind und soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird1.2.2 Erteilung von Auskünften, die über § 3 Abs. 1 10,00 EUR bis 500,00 EUR Satz 1 Nr. 4 SächsVwKG (einfache Auskünfte) hinausgehen1.3 Beglaubigungen1.3.1 von Unterschriften oder Handzeichen, Siegeln 5,00 EUR bis 50,00 EUR1.3.2 von Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland 6,00 EUR bis 16,00 EUR1.3.3 von Vervielfältigungen, die die Behörde selbst 5,00 EUR ohne Rücksicht auf Seitenzahl hergestellt hat 1.3.4 von gleichlautenden Vervielfältigungen für das 1/2 Gebühr nach Nr. 1.3.2 bzw. Nr. 1.3.3 zweite und jedes weitere Exemplar 1.3.5 von Abschriften oder Vervielfältigungen von 5,00 EUR je Seite eigenen Unterlagen der Antragsteller1.4 Besondere Amtshandlungen1.4.1 Genehmigungen, Erlaubnisse, 5,00 EUR bis 500,00 EUR Ausnahmebewilligungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Verwaltungstätigkeiten, soweit Gebühren nicht nach anderen Vorschriften vorgesehen sind1.4.2 Anordnung zur Erfüllung einer 5,00 EUR bis 250,00 EUR satzungsmäßigen Verpflichtung

Der Kostenschuldner/die Kostenschuldnerin ist ver-pflichtet, die zur Festsetzung der Kosten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen so-wie die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder in be-glaubigter Abschrift beizubringen.(4) Für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenhei-ten, die weder entsprechend den §§ 3 und 4 SächsVwKG gebührenfrei noch im Kostenverzeichnis durch Auswei-sung einer Verwaltungsgebühr bestimmt sind, bemisst sich die zu erhebende Gebühr nach einer vergleichbaren im Kostenverzeichnis bewerteten Amtshandlung.(5) Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung im Kostenver-zeichnis, so wird die Gebühr innerhalb einer Rahmenge-bühr i. H. v. 5,00 EUR bis 25,00 EUR festgesetzt.

§ 5 Auslagen

Auslagen werden auch dann erhoben, wenn eine Amts-handlung im Sinne dieser Verwaltungskostensatzung

und des Kostenverzeichnisses nicht durch §§ 25 Absatz 2 SächsVwKG erfasst sein sollte.

§ 6 Zeitpunkt der Fälligkeit

Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentschei-dung an den Kostenschuldner / die Kostenschuldnerin fällig, wenn nicht der AZV einen späteren Zeitpunkt be-stimmt.

§ 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Anlage: Kostenverzeichnis

Wurzen, den 09.07.2014

Bernd LaquaVerbandsvorsitzender

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Bennewitz Nr. 8/2014- 10 -

lfd. Nr. Leistung der Verwaltung Gebühr1.5 Fristverlängerungen1.5.1 Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen 1/10 bis 1/4 der für die Genehmigung neuen Antrag auf Erteilung einer oder Bewilligung vorgesehenen gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis Gebühr, mindestens 5,00 EUR oder Bewilligung erforderlich machen würde1.5.2 Fristverlängerung in anderen Fällen 5,00 EUR bis 25,00 EUR1.6 Erhebliche Mühewaltung1.6.1 Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und 7,50 EUR bis 50,00 EUR je Umfang nicht näher bestimmt werden können, angefangene halbe Stunde die willentlich veranlasst und mit besonderer Mühewaltung verbunden sind1.7 Gebühren nach Zeitaufwand für den Zeitaufwand der Beschäftigten, die an der Vornahme der Amtshandlung direkt beteiligt sind, für Wartezeiten, die der Kostenschuldner zu vertreten hat Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare 15,00 EUR je angefangene viertel Angestellte Stunde übrige Beschäftigte 12,00 EUR je angefangene viertel Stunde Zuschlag für Tätigkeiten außerhalb der 25 v.H. Dienststunden2 Finanzverwaltung2.1 Zweitausfertigung von Bescheiden und 5,00 EUR bis 10,00 EUR sonstigen Belegen2.2 Bescheinigungen über öffentliche Abgaben 5,00 EUR bis 10,00 EUR je Jahr früherer Jahre2.3 Mahnungen nach § 13 SächsVwVG und 6 VwKG 1/200 des angemahnten Betrages, mindestens 5,00 EUR bis 25,00 EUR2.4 Beitreibung durch Vollstreckung nach §§ 14, 15 gemäß Gebührentabelle zu § 9 gem. SächsVwVG GyKostG2.5 Androhung von Zwangsmitteln gemäß § 20 5,00 EUR bis 100 EUR SächsVwVG, soweit sie nicht mit dem Verwaltungakt verbunden sind, durch den die Handlung, Duldung der Unterlassung aufgegeben wird2.6 Festsetzung von Zwangsgeld gemäß § 22 Abs. 5,00 EUR bis 2.000,00 EUR 2 SächsVwVG2.7 Anwendung der Zwangsmittelersatzvornahme 50,00 EUR bis 2.000,00 EUR oder unmittelbarer Zwang gemäß §§ 24 oder 25 SächsVwVG2.8 Entscheidung über unzulässige oder 1/2 der Gebühr nach Nummer 2.4 unbegründete Einwendungen gegen die mindestens jedoch 5,00 EUR Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen bei Geldansprüchen3 Technische Verwaltung3.1 Kopien aus Akten bzw. Auszüge aus Bestandsplänen3.1.1 Format A4 Schriftgut pro Seite 1,00 EUR3.1.2 Format A3 Schriftgut pro Seite 2,00 EUR3.1.3 Format A4 Pläne pro Seite 3,00 EUR3.1.4 Format A 3 Pläne pro Seite 6,00 EUR3.2 Stellungnahme zur Abwasserentsorgung 25,00 EUR3.3 Vollständige oder teilweise Befreiung vom 75,00 EUR Anschluss- und/oder Benutzungszwang bzw. der Überlassungspflicht3.4 Erteilung oder Verweigerung einer Erlaubnis 75,00 EUR bis 500,00 EUR oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung (z. B. Entwässerungsantrag, Anschlussgenehmigung)3.4.1 Nachträgliche Auflage, Änderung, Rücknahme 35,00 EUR bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung, die aufgrund einer Satzung erteilt wurde3.4.2 Anordnungen zu Anschluss und Benutzung 25,00 EUR bis 150,00 EUR bzw. zur Einhaltung der Überlassungspflicht3.5 Klärung von Sonderfällen im Zusammenhang nach Aufwand, mindestens jedoch mit geltenden Satzungen bzw. den jeweils 50,00 EUR zutreffenden rechtlichen Grundlagen3.6 Erteilung einer Schachtgenehmigung 20,00 EUR3.7 Abnahme von Grundstücksanschlüssen 25,00 EUR3.8 Abnahme von Unterzählern der Trink- und 20,00 EUR Brauchwasserversorgung3.9 Abnahme von Leitungen nach Mängelbeseitigung 9,00 EUR je angefangene vierte Stunde3.10 Abwasseranalysen auf Nachweis (CSB, BSBs, N, P, pH usw.)

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 11 -

BekanntmachungsanordnungNach § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung gel-ten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn,1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-

folgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-

det hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-

genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntma-chung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Gel-tendmachung der Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfol-gen hingewiesen worden ist.Wurzen, 30.08.2014

Bernd LaquaVerbandsvorsitzender

Information des Abwasserzweckverbandes Muldenaue

Einführung der Niederschlagswassergebühr im Gebiet der Gemeinde Bennewitz zum 01.01.2015 Erfassung von Grundstücksdaten zum Zwecke der NiederschlagswassergebührenkalkulationSehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,der Abwasserzweckverband Muldenaue betreibt seit dem 01. Januar 2014 in der Gemeinde Bennewitz die öffent-lichen Kanalisationen, um das auf den angeschlossenen Grundstücken anfallende Schmutz- und Niederschlags-wasser hierüber zu sammeln und fortzuleiten.Für die Inanspruchnahme der Anlage wird bisher eine Ab-wassergebühr erhoben. Die Gebühr berechnete sich in der Vergangenheit ausschließlich nach der aus dem öffentli-chen oder privaten Wasserversorgungsnetz verbrauchten Frischwassermenge, die über einen Wasserzähler ermittelt wurde (sog. Frischwassermaßstab).Eine separate Abrechnung des in die Kanalisation einge-leiteten Niederschlagswassers erfolgte nicht.Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, die Einfüh-rung eines getrennten Gebührenmaßstabs für Schmutz- und Niederschlagswasser vorzubereiten. Begründet wur-de diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Bebauung im Gemeindegebiet keine einheitliche Struk-tur aufweist und somit das Verhältnis von eingeleitetem Niederschlagswasser und Schmutzwasser nicht auf allen Grundstücken annähernd gleich ist.Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen, um die Abwassergebühr im Einklang mit der aktuellen Rechtspre-chung gerechter aufzuteilen (getrennte Abwassergebühr).

Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr bleibt wie bisher die bezogene Frischwassermenge. Neu ist die Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswas-sergebühr, welche sich jetzt nach der Größe der bebauten, befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen be-rechnet. Dies sind Flächen, auf denen das Niederschlags-wasser nicht auf natürlichem Wege auf Ihrem Grundstück versickern kann, sondern in die öffentliche Abwasseran-lage abgeleitet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies unmittelbar über eine Kanalanschlussleitung oder aber indirekt auf Grund des vorhandenen Geländegefälles ober-irdisch (z. B. zur Straße hin über Straßeneinläufe) erfolgt.Um die versiegelten Flächen genau ermitteln zu können, wurde das Gemeindegebiet bereits überflogen und Luftbil-der erstellt. In unserem Auftrag wird die WTE Betriebsge-sellschaft mbH aus 39444 Hecklingen Erfassungsblätter erarbeiten, die Ihnen auf dem Postweg Anfang September 2014 zugesendet werden.An diesem Punkt bitten wir um Ihre Mithilfe.Wir bitten Sie, die Angaben auf dem Erfassungsblatt für jede überbaute und befestigte (versiegelte) Fläche Ihres Grundstückes zu prüfen und gegebenenfalls die Art der Befestigung zu korrigieren sowie das Einleitverhalten an-zukreuzen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den beiliegenden Merkblättern. Sollten Sie bei der Überprü-fung der Angaben auf dem Erfassungsblatt Abweichungen feststellen, können Sie diese auf dem Erfassungsblatt ein-tragen bzw. Ergänzungen vornehmen. Das so ergänzte und unterschriebene Erfassungsblatt senden Sie bitte inner-halb einer angegebenen Frist kostenfrei zurück.Sollten Sie das Erfassungsblatt nicht zurücksenden, müs-sen wir davon ausgehen, dass die dargestellte Situation den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und das Nie-derschlagswasser von allen relevanten Flächen mit voller Versiegelung in die Kanalisation eingeleitet wird.Diese Daten werden für die Bescheiderstellung verwendet.Beachten Sie bitte, dass wissentlich falsche Angaben eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wenn sich beim Ausfüllen des Erfassungsbogens Probleme ergeben, haben Sie die Möglichkeit sich an eine gebührenfreie Rufnummer zu wenden, unter der Ihnen sachkundige Mitarbeiter der be-auftragten Firma bei Fragen oder Schwierigkeiten weiter-helfen werden. Die Rufnummer wird Ihnen im Anschreiben zum Erfassungsblatt mitgeteilt.Für Ihre unterstützende Mitwirkung bedanke ich mich schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

R. RätzeBetriebsleiterAZV Muldenaue

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Bennewitz Nr. 8/2014- 12 -

Bennewitz macht mobil - nächste Woche startet das neue mobile Informationsportal für SmartphonesBennewitz, 01.08.2014 - Bennewitz entwickelt zusammen mit der Cityguide AG die City App - ein neuartiges, multimediales Internetportal, das für die Nutzung auf mobilen Endgeräten wie Smart-phones und Tablet-PCs optimiert ist.

Wer mit seinem Smartphone unterwegs ist und nach Informationen rund um Bennewitz sucht, wird voraussichtlich ab 15.08.2014 direkt auf die mobile Webseite der Gemeinde geleitet, die auf ihrer neuen mobilen Plattform ausführliche Informationen zu allen ansässigen Unternehmen und Dienstleistern bereitstellt. Einwohner und Gäste erhalten hier um-fassend und übersichtlich Auskünfte über Gewerbe, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Freizeitmöglich-keiten sowie die verschiedenen Service- und Bürger-dienste. Außerdem wird die Anzeige aktueller Nachrichten aus der Gemeinde und Region möglich sein.Unternehmen jeder Größenordnung, die sich auf dem neuen mobilen Portal präsentieren, erhalten die Möglichkeit, ihren Eintrag mit multimedialen Inhalten wie hochwertig produzierten Imagefilmen oder ansprechend animierten Dia-Shows oder Goog-le Maps Business Views abzurunden, die auf allen Smartphones und Tablet-PCs darstellbar sind. Sämt-liche Inhalte des mobilen Portals werden über einen externen Link auch auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht. Für die Bennewitzer Unternehmen und Dienstleis-ter ist das entstehende mobile Portal ein wirksames Informations- und Werbeinstrument, das potenzielle Kunden auf einer Karte punktgenau lokalisieren und bei Bedarf per GPS direkt zu den Gewerben führen kann. Entsprechende Routing- und nutzergenerierte Bewertungs-Systeme sind Teil der mobilen Applika-tion. Zudem ergänzt eine umfangreiche Stichwortsu-che die übersichtliche Einteilung in Branchenkate-gorien. „Diese neue Technologie ermöglicht es uns, unseren Bürgern und Gästen jede Information, die Gewerbe oder Freizeitmöglichkeiten unserer Gemeinde be-trifft, an jedem Ort zugänglich zu machen.“ erklärt durch einen Projektleiter der Firma Cityguide AG.Um nicht nur die Unternehmen und Freizeiteinrich-tungen, sondern auch Bennewitz selbst zu einer ein-drucksvollen, multimedialen Visitenkarte im Netz zu verhelfen, wird in den nächsten Monaten ein 360° Panoramabildertour in der Gemeinde erstellt, die all ihre Facetten wirkungsvoll in Szene setzt.

Ihr BürgermeisterBernd Laqua

Offener Beratungstreff für Einelternfamilien, Single mit Kind

zum Thema „Alleinerziehend - allein gelassen?!“

Es laden ein: SHIA e. V. LV Sachsen, Profamilia Wurzen, Volkssolidarität - Ehe- und Familienberatung Wurzen und die Gleichstellungsbeauftragten von Wurzen und Bennewitz

Sie haben Fragen zu Familien- oder Sozialrecht?Sie sind alleine mit Kind?Sie suchen Kontakt zu anderen Alleinerziehenden?Sie suchen Freizeitangebote? Sie suchen finanzielle Urlaubsunterstützung?

Unser Anliegen: Wir möchten uns für Sie einsetzen und Ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesell-schaftlichen Leben ermöglichen, wozu Beratung zu verschiedenen Themen, die Sie im Alltäglichen be-schäftigen, gehören.

Wann und Wo?Mittwoch, den 27. August 2014 von 15 bis 18 UhrJugend -und Freizeittreff „Werner Moser“in Bennewitz, Leipziger Str. 29 (alte B 6)

Nehmen Sie sich die Zeit, sich zu informieren und be-raten zu lassen!Für die Betreuung Ihrer Kinder wird vor Ort gesorgt.Sie erreichen uns z. B. aus Wurzen mit der S-Bahn, die halbstündig verkehrt.

Die nächste Ausgabe erscheint am:Samstag, dem 27. September 2014

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Mittwoch, der 10. September 2014

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 13 -

Die

informiert

Ruhe bewahren bei Gewitter! - Einige Tipps

Im Freien- Begeben Sie sich sofort in ein festes Gebäude oder set-

zen Sie sich in ein Kraftfahrzeug, wenn Sie erste Anzei-chen eines Gewitters bemerken.

Beachten Sie: Blitze können auch auftreten, wenn es längst noch nicht regnet!

- Während eines Gewitters nicht im Wasser aufhalten!- Meiden Sie einzeln stehende Bäume jeder Art, Masten,

Metallzäune und andere Metallkonstruktionen.- Im geschlossenen Wald hocken Sie sich hin - mindes-

tens drei Meter von Bäumen oder Astspitzen entfernt.- Nicht in Gruppen nahe beieinander stehen, sondern ge-

trennt Schutz suchen.- Geschlossene Fußstellung vermindert die Gefahr der

sogenannten „Schrittspannung“.- Wenn Sie im Freien überrascht werden, hocken Sie

sich in eine Senke, einen Hohlweg, unter eine Stahl-betonbrücke oder einen Felsvorsprung. Sollte nichts dergleichen zu finden sein, dann hocken Sie sich auf den Boden, umfassen Sie Ihre Knie mit den Armen und machen Sie sich möglichst klein.

- Metallgegenstände wie Werkzeuge, Sportgeräte, Uhren, Taschenmesser und ähnliches weglegen und sich da-von entfernen.

Im Auto- Denken Sie im Straßenverkehr daran, dass ein Blitzschlag

sie kurzzeitig blenden kann und Überspannungen Ampel- und andere Signalanlagen beeinträchtigen können.

- Bitte beachten Sie auch die gewaltige akustische Ein-wirkung eines im oder unmittelbar neben dem Auto einschlagenden Blitzes.

Im Haus- In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem an den Strom-

und Versorgungsleitungen sollten Sie bei Gewitter auf Kontakt zu Metallleitungen, das Duschen und das Tele-fonieren mit einem Schnurapparat verzichten sowie die Stecker der Elektrogeräte herausziehen. Selbst Über-spannungsschutzleisten bieten nur einen Basisschutz vor Überspannungsschäden. Achten Sie hier auf jeden Fall auf Qualität, d. h. die Leisten sollten eine sehr kurze Ansprechzeit und ein hohes Stromableitungsvermögen besitzen. Informieren Sie sich hierzu im Fachhandel.

- Ziehen Sie bei Rundfunk- und Fernsehgeräten den An-tennenstecker heraus.

Notruf- Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der Notruf-

nummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen wäh-rend eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.

Quelle Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.

Kellerbrand im Jugendhaus Bennewitz

Am Dienstagabend, dem 22.07.2014, kam es nach Handwer-kerarbeiten im Keller des Jugendhauses zu einem Brand. Die Feuerwehr hatte alle Hände voll zu tun, denn im Keller war die Sicht gleich Null. Nur durch Tasten und unter schwerem Atemschutz konnten die Räumlichkeiten erkundet werden. 2 Personen, die sich im Keller befanden, konnten geborgen werden. Anschließend wurde die Übung vor Ort ausgewer-tet. Es ist immer wieder wichtig, dass Einsatzkräfte solche Szenarien trainieren. Gerade Kellerbrände sind äußerst ge-fährlich. Bei falscher Taktik und Vorgehensweise kann es zu Rauchgasdurchzündungen kommen. Dann sind selbst die Einsatzkräfte in Gefahr.

Jugendfeuerwehr freut sich auf dritten 24 Stundendienst

Am Samstag, dem 06.09.2014, ist es endlich so weit. Der dritte 24 Stundendienst steht an. Nicht nur die Kinder freuen sich auf den jährlichen Höhepunkt, sondern auch die Jugendwarte und Betreuer. Das Programm kann lei-der nicht verraten werden, aber im nächsten Amtsblatt wird es auf jeden Fall einen Rückblick geben. Der Plan steht, es laufen die letzten Vorbereitungen.

Fahrzeugbrand beim zweiten 24 Stundendienst

Jugendfeuerwehr Bennewitz sucht VerstärkungDu ...... hast Interesse an der Feuerwehr, dich aber bisher nie

getraut zu fragen?... suchst Spaß und Abenteuer?... bist 8 - 17 Jahre alt?

Dann bist du bei der Jugendfeuerwehr Bennewitz genau richtig!Die nächsten Dienste der Jugendfeuerwehr BennewitzFreitag, 19.09.2014/17.00 Uhr - 19.00 Uhr/Gerätehaus BennewitzDonnerstag, 02.10.2014/17.00 Uhr - 19.00 Uhr/Gerä-tehaus BennewitzDu hast Interesse, dann komm doch einfach mal vorbei!

www.ff-bennewitz.de/ [email protected] / facebookDorfstraße 5 / Telefon Gerätehaus: 03425 8511811Jugendwart Torsten Koitzsch: 0151 11257568

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Bennewitz Nr. 8/2014- 14 -

Einen guten Start in die Schule

Wir wünschen allen Schulanfängern einen guten Start in ihren neuen Lebensweg.Sicher werdet ihr mit viel Elan und Freude euren Weg in der Schule meistern.Wir hoffen, ihr hattet bei uns eine schöne Zeit und werdet euch oft an uns erinnern.Gleichzeitig möchten wir uns bei den El-ternvertretern bedanken, die uns ebenfalls verlassen.Viele Jahre haben sie die Kinder und Er-zieher durch Ratschläge, Unterstützung aber auch mit Kritik begleitet.Einen besonderen Dank möchten wir je-doch an Frau Kästner weiterleiten. Sie hat-te auch für unsere Anliegen und Probleme immer ein offenes Ohr. Viel Freizeit hat sie für uns alle geopfert.Wir werden sie vermissen!

Teams der Kita Bennewitz und Deuben

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Abschied in den wohlverdienten RuhestandAm 30.07.2014 verabschiedeten sich alle Kinder und das Team der Kita Bennewitz von Frau Ponnwitz, die nach vielen erlebnisreichen Dienstjahren in den wohlverdien-ten Ruhestand geht.Alle Gruppen hatten sich eine kleine Überraschung aus-gedacht, um sich bei ihrer „Moni“ für die geleistete Arbeit und ihrer Fürsorge zu bedanken.Wir wünschen ihr für die Zukunft alles, alles Gute und beste Gesundheit.

Kinder, Erzieher und techn. Kräfteder Kita Bennewitz

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 15 -

Liebe Eltern und Großeltern des Zwergenlandes,ich möchte mich Ihnen heute als neue Erzieherin vor-stellen. Mein Name ist Katja Bergmann und ich bin 28 Jahre alt. Ich lebe gemeinsam mit meinem Lebenspart-ner in Grubnitz. Bisher habe ich in Machern gearbeitet. Jetzt für die Gemeinde Bennewitz tätig zu sein, freut mich sehr, da meine Wurzeln hier liegen. Am Erzieherbe-ruf schätze ich am meisten die abwechslungsreiche Tä-tigkeit und die stets ehrliche und unbeschwerte Art der Kinder. Diese ein Stück auf ihrem Lebensweg zu beglei-ten und zu fördern, erfüllt mich sehr. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Team des Zwergenlandes.

Kobold-AbschlussfestDer 18. Juli war für uns Kobolde ein Tag voller Überra-schungen! Statt unserer alljährlichen Sommerfeste feier-ten wir bei sonnigen, warmen Wetter in diesem Jahr un-ser Zuckertütenfest, also unser Kita-Abschlussfest. Früh trafen wir uns im Koboldzimmer und da gab es für jeden von uns neue gelbe Kobold-T-Shirts! Nun liefen wir nach Schmölen zur Bushaltestelle. Unsere Erzieherin Editha hatte sich für uns wieder was Tolles ausgedacht. Sie hat-te für uns eine Tiefkellerführung im Kellersystem Grim-ma bestellt. Herr Ziegra erwartete uns dort bereits und stattete uns mit Helmen aus.

Jetzt ging es mit unseren Taschenlampen in den Keller und wir sahen einen Teil Grimmas von unten.

Das Kellergespenst jagte uns Kobolden natürlich keine Angst ein! Die Stunde verging viel zu schnell. Nun warte-ten wir wieder auf den PVM Bus, der uns nach Schmölen bringen sollte. Aber der Bus fuhr nur für uns bis nach Pausitz! Editha meinte, wir müssen alle aussteigen. Na-türlich fuhr der Bus nach Wurzen, aber die nette Busfah-rerin machte diesen Spaß mit. Also stiegen wir Kobolde in Pausitz aus. Doch wie sollten wir jetzt nach Benne-witz in die Kita kommen? Nach einer Erfrischung mit Getränken lief Editha mit uns zu Herrn Lorenz. Dieser hatte seinen Traktor extra für uns geschmückt und fuhr uns durch den Planitzwald bis nach Bennewitz. In der Kita angekommen, aßen wir draußen zu Mittag. In den letzten zwei Jahren hatten unsere Eltern einen Wiesen-teil im Kindergarten in Pflege genommen und nach dem Mittag übergaben wir dann offiziell die „Koboldwiese“ als Abschlussgeschenk an die Chefin Frau Spalteholz. Gleichzeitig bedankten wir uns bei Bianka und Daniela - die zwei Küchenfeen der Kita! Nun ging es für uns zu Fuß in das Schullandheim. Dort nahmen wir die Zimmer in Beschlag und ruhten uns erst einmal vom warmen er-eignisreichen Vormittag aus, denn es warteten ja weitere Überraschungen auf uns! Unsere Eltern hatten nunmehr das Sagen, denn diese hatten den Nachmittag + Abend für uns organisiert. Nach dem Vesper ging es für uns auf eine Koboldzeitreise. Im Planitzwald erwarteten uns sechs Stopps: die Krippenstation, die Partystation, die Sportsta-tion, die Malstation, die Spielstation sowie die Zeitreisen-Station. Den Weg erkannten wir an kleinen Zuckertüten! An den Stationen fanden wir Bilder und Selbstgebasteltes aus den letzten 6 Jahren und mit Spaß erledigten wir die gestellten Aufgaben. An der Zeitreisen-Station sortierten wir unsere gefundenen Bilder den Kita-Jahren zu und für unsere Editha hing da auch ein Koboldmama-T-Shirt! Aber wo hingen denn nun unsere Zuckertüten? Im SLH wieder angekommen, machten wir uns kurz frisch. Alle unsere Eltern und Geschwister waren mittlerweile einge-troffen! Sie sollten schon dabei sein, wie wir unsere Zu-ckertüten entdeckten!!! Die Freude war riesig, dass hier nun endlich unsere Zuckertüten gewachsen waren. Cool war auch, dass jeder seine Zuckertüte erkennen musste.

In geheimer Aktion hatten unsere Eltern im Frühjahr ei-nen wunderbaren Abend verbracht und diese selbst ge-bastelt. Unsere Geschwister waren happy, dass sie die kleineren Tüten bekamen, die wir auf der Zeitreise ge-funden hatten! Dank Jörg und seiner „Rollenden Futter-krippe“ konnten wir Kinder lecker Abendessen. Unsere Eltern bekamen mehrere Gänge von Jörg zubereitet und die Zeit dazwischen nutzen sie, um ihr Programm zu prä-sentieren. Zuerst bekam unsere Editha eine schöne Dan-kesrede gehalten und es wurde Ihr das Gruppengeschenk überreicht.

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Bennewitz Nr. 8/2014- 16 -

Die Koboldbank steht nun zu Haus im Garten und sie kann jederzeit an uns denken! Unsere Eltern bedank-ten sich auch bei Frau Spalteholz und Frau König. Dann sangen unsere Eltern den eigens geschriebenen Editha-Song. Wir Kinder sangen „Atemlos“ von Helene Fischer und Mathilda sagte perfekt „Die Made“ auf. Die ersten Tränen kullerten bei unseren Eltern, paar Taschentücher wurden ganz schön nass! Wir Kinder tanzten, lachten und spielten! Nun konnten wir auch endlich unsere größ-te Zuckertüte - die Piñata von Jörns Mutti köpfen. Da wir diese mexikanische Tradition ja von unseren Sommerfes-ten schon kannten, war dies für uns kein Problem! Nun verwandelte sich der Schullandheimplatz in eine Bühne. Unsere Eltern und Geschwister schlüpften in unsere letz-ten Theaterrollen und spielten uns Schneewittchen vor. Maries Papa war unser Schneewittchen. Er schlug sich prächtig in seiner Rolle und die Versprecher unserer El-tern waren echt lustig. Nach einer weiteren Essensstär-kung waren unsere Papas am Zuge. Mit Iliana zusammen wurde ihnen beim Zumba warm. Zum Schluss betrat dann noch Marlenes Papa als Achim Mentzel-Double die Bühne und rundete das Programm ab. Mittlerweile war es schon spät am Abend geworden! Mit Editha und Elke gin-gen wir schlafen, während unsere Eltern noch gemütlich beisammen sitzen konnten. Wir fielen in unsere Betten und schliefen alle hervorragend. Die Sonne weckte uns am nächsten Tag und mit einem gemeinsamen Kobold-El-tern-Frühstück starteten wir in den Samstag! Es war ein sehr schönes Abschlussfest unserer Kindergartenzeit!

Ja, wir sind die großen Kobolde und bald startet für uns die Schule! Wir sind jedoch perfekt auf die Schule vorbe-reitet! Zum Schluss wollen wir danken, obwohl man mit wenig geschriebenen Worten gar nicht alles ausdrücken kann:

DANKE - Editha für deine Mühen, deinen Einsatz, deine Ideen, deine Liebe - für 6 Jahre perfekte Arbeit! DANKE - an das komplette Team der Kita Bennewitz für die jah-relange gute Betreuung! DANKE an Frau König, für die Begleitung zum Abschlussfest, DANKE an Mandy vom Jugendhaus, welche den Probenraum und Kostüme zur Verfügung stellte, DANKE an Jörgs rollende Futterkrippe und für das leckere Essen, DANKE an alle Mamas, Papas und Geschwister, Omis und Opis, welche uns immer wäh-rend der Kita-Zeit bei unseren Aktionen begleiteten und unterstützten!

Eure Kobolde

Besuch im Eilenburger TierparkAm 15. Juli 2014 war es endlich so weit, die Mädchen und Jungen der 1. Klassenstufe starteten pünktlich 8 Uhr an der GS Bennewitz zu einem Besuch des Eilenbuger Tier-parks.Nach dem gemeinsamen Frühstück im Freisitz des Zoos erfuhren die Kinder während einer Führung viel Wissens-wertes über die Tiere. Wer wollte, durfte sogar ein Frett-chen im Arm halten und streicheln oder Schweine und Ziegen persönlich füttern.Natürlich stand ein auch ein Abstecher auf den nahele-genen Spielplatz auf dem Programm. Hier konnten alle nach Herzenslust klettern, schaukeln, im Sand spielen …Bevor es wieder nachhause ging, gab es zur Stärkung Nu-deln mit Tomatensoße.Kindern und Erwachsenen hat der Ausflug sehr gut ge-fallen, zumal sich das Wetter von seiner besten Seite ge-zeigt hat.

Unser SchmetterlingAm 24. Juni waren wir im Schulgarten und ernteten Kohl-rabi und Salat. Als ich in der nächsten Stunde mit Frau Hessel die Blätter abschnitt entdeckte ich 3 Schmetter-lingskokons. Schnell holte Frau Hessel ein kleines Ter-rarium zum Beobachten, was weiter geschah. Jeden Tag sahen wir kleine Veränderungen. Doch nach 3 Tagen entdeckten wir plötzlich, dass die Schmetterlinge geschlüpft waren. Schnell ließen wir sie in unserem Schulgarten wieder in Freiheit.

Pascal Große Klasse 2a

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 17 -

Zu Besuch im Park CanitzZum Abschluss starteten die Kinder der GTA´s „Knobeln und Forschen“ und „Natur erleben“, zusammen einen Ausflug nach Canitz. Als Steinzeitmenschen ging es auf Entdeckungstour. Bei der Führung erfuhren wir viele in-teressante Dinge. Anschließend ging es auf Jagd mit Pfeil und Bogen, das war gar nicht so einfach. Auch das Mah-len des Korns zu Mehl war eine kraftzehrende und lang-wierige Tätigkeit. Aber zum Schluss konnten sich alle die auf heißem Stein gebackenen Fladen mit Kräuterquark schmecken lassen.

Zu Besuch in der Bennewitzer BüchereiDie Kinder der 2. Klasse hatten sich am 23.06.2014 auf den Weg zur Bennewitzer Bücherei gemacht. Herr Otte freute sich über so viele Besucher. Er erklärte den Kin-dern genau, was man hier alles ausleihen kann und wie eine Bibliothek so funktioniert. Gemeinsam wurden die Regeln besprochen, an die sich jeder halten sollte. An-schließend gingen alle auf Erkundungstour und wurden schnell fündig. Für jeden war etwas dabei, ob vom Prin-zessinnenbuch bis hin zum Sachbuch über Eisenbahnen. Zum Schluss bedankten sich die Zweitklässler bei Herrn Otte. Bestimmt wird es in nächster Zeit den einen oder anderen Neuleser in der Bennewitzer Bücherei geben.

Wir gratulierenam 01.09. Frau Erika Blume zum 83. Geburtstagam 02.09. Frau Elfriede Böhm zum 92. Geburtstagam 03.09. Herrn Alfred Brose zum 87. Geburtstagam 03.09. Frau Marga Feige zum 70. Geburtstag OT Altenbacham 03.09. Frau Anita Grundmann zum 70. Geburtstagam 05.09. Frau Theresia Hohmann zum 87. Geburtstagam 07.09. Frau Helga Liebner zum 86. Geburtstagam 10.09. Frau Irmgard Frank zum 89. Geburtstag OT Zeititzam 11.09. Frau Irene Brose zum 70. Geburtstag OT Pausitzam 12.09. Frau Helene Blum zum 84. Geburtstag OT Zeititzam 12.09. Herrn Günter Schirmer zum 83. Geburtstag OT Schmölenam 13.09. Herrn Herbert Schimmel zum 84. Geburtstag OT Schmölenam 14.09. Herrn Günter Heider zum 75. Geburtstag OT Altenbacham 14.09. Herrn Siegfried Pohl zum 70. Geburtstag OT Schmölenam 16.09. Frau Margarete Stumm zum 83. Geburtstag OT Schmölenam 17.09. Frau Käthe Piotrowski zum 89. Geburtstag OT Schmölenam 18.09. Frau Theresia Haufe zum 81. Geburtstag OT Schmölenam 18.09. Herrn Josef Seifert zum 75. Geburtstag OT Altenbacham 19.09. Herrn Friedemann Böhm zum 83. Geburtstagam 19.09. Frau Ruth Kmetzsch zum 85. Geburtstag OT Schmölenam 19.09. Frau Brigitta Mildner zum 82. Geburtstag OT Deuben

am 19.09. Herrn Siegfried Rohmkopf zum 81. Geburtstag OT Pausitzam 20.09. Herrn Rolf Naundorf zum 82. Geburtstag OT Altenbacham 20.09. Frau Rosemarie Varga zum 75. Geburtstag OT Zeititzam 21.09. Frau Christa Oehmig zum 90. Geburtstagam 22.09. Herrn Horst Lindner zum 75. Geburtstag OT Schmölenam 24.09. Herrn Walter Kiese zum 91. Geburtstag OT Deubenam 25.09. Frau Irmgard Kaluba zum 83. Geburtstag OT Pausitzam 26.09. Frau Christa Eckert zum 86. Geburtstagam 26.09. Frau Helga Hinz zum 87. Geburtstag OT Schmölenam 27.09. Frau Ingeburg Harnisch zum 85. Geburtstagam 27.09. Frau Heidi Reineck zum 70. Geburtstag OT Schmölenam 28.09. Frau Martina Gall zum 70. Geburtstag OT Zeititzam 28.09. Frau Marianne Grimmer zum 91. Geburtstagam 28.09. Herrn Anton Kling zum 75. Geburtstag OT Zeititzam 29.09. Frau Lilli Bosniakowski zum 75. Geburtstag OT Schmölenam 29.09. Herrn Joachim Kretzschmar zum 83. Geburtstagam 29.09. Frau Erna Kupetz zum 89. Geburtstag OT Zeititzam 30.09. Frau Regina Bittner zum 75. Geburtstagam 30.09. Frau Renate Bohne zum 75. Geburtstagam 30.09. Frau Irmgard Keuchel zum 81. Geburtstagam 30.09. Frau Edith Müller zum 80. Geburtstag

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Bennewitz Nr. 8/2014- 18 -

SV Blau-Weiss Bennewitz e. V.An der Mulde 2a04828 BennewitzTel.: 03425 815574Fax. 03425 [email protected]

Tief bewegt, waren alle Sportfreunde von Blau Weiss Bennewitz als sie vom Tod unserer Hannelore erfahren haben. Hannelore Heidemann, langjährige Lebensgefähr-tin von Dieter Lehmann und bereits damals an der Seite vom Dieter, gute Seele vom Verein, danach dann eine der Sponsoren unseres gleichnamigen Turniers, hat uns am 31. Juli für immer verlassen.Hannelore wir werden dich ebenfalls so wenig vergessen wie Dieter und euch beide gemeinsam in unseren Herzen weiter bei uns haben.Unser diesjähriges Fussballcamp fand einmal nicht am Anfang der Sommerferien statt, sondern eben dieses Mal am Ende dieser.Auf die Teilnehmerzahl hatte das keine Auswirkung. In-nerhalb weniger Tage waren alle 70 verfügbaren Plätze ausgebucht. Durchgeführt wurde es erneut von erfahre-nen Übungsleitern des RB Leipzig. Eine Woche tummel-ten sich die Kids im Alter von 6 bis 10 Jahren wieder im rot/weißen Outfit auf unserem Sportplatz und waren mit vollem Eifer dabei, die gestellten Anforderungen nach besten Möglichkeiten zu erfüllen. Natürlich klappte so mache Übungseinheit nicht sofort, aber mit Ausdauer wurde solange geübt, bis man den Dreh herausbekom-men hatte.Mit stolz geschwellter Brust konnten sie dann am Nach-mittag ihren Eltern und Großeltern zeigen, was sie da-zugelernt haben. In diesen Altersklassen steht das Üben mit dem Ball noch im Vordergrund. Dazu kommen erste taktische Einheiten. Diese wurden den Kindern spiele-risch in speziellen Übungen vermittelt. Einig waren sich die Übungsleiter und Kinder, die fünf Tage sind viel zu schnell vergangen. Alle wünschen sich, dass 2015 erneut ein Fußballcamp stattfindet. Um die Teilnehmer braucht sich Blau Weiss Bennewitz bestimmt keine Sorgen ma-chen.

Heimspiele unseres Vereinsim September 201430.08. 15:00 Uhr Bennewitz I - FC Grimma II31.08. 15:00 Uhr Bennewitz II - Hohburg II14.09. 15:00 Uhr Bennewitz II - Burkarts-

hain II / Kühren20.09. 15:00 Uhr Bennewitz I - Deutzen

Ansetzungen im Nachwuchsbereich liegen noch nicht vor.

Wir sagen DankeAm 18. Juli trafen sich die Mitglieder mit jeweiligem Part-ner um den alljährlichen Halbjahresabschluss zu feiern. Bei der Gelegenheit konnte man das halbe Jahr noch ein-mal Revue passieren lassen.Für Speisen und Getränke war in diesem Jahr reichlich gesorgt, denn die Bäckerei Schwarze löste an diesem Abend unseren Gewinn von der Nacht des Backens ein.Bei einem Vereinswettkampf, welcher in einem Quiz aus-getragen wurde, hatte die Bäckerei Schwarze versprochen dem Gewinner die nächste Vereinsparty bis zu 50 Perso-nen auszustatten.

Wir möchten uns auf diesem Weg recht herzlich bei der Bäckerei Schwarze bedanken. Das Essen und das Bier haben vorzüglich geschmeckt.

Die Mitglieder des Kultur- und Heimatvereins „Rund um den Eichberg“ e. V.

KSV 51 Bennewitz e. V.An der Mulde 11, 04828 BennewitzTel.: 03425 8577330/31Fax: 03425 [email protected]

Saisonstart bei den Keglern

Nach einer mehr oder weniger kurzen Sommerpause ha-ben sich die Bennewitzer Keglerinnen und Kegler in die-sem Monat bei diversen Freundschaftsvergleichen mit an-deren Vereinen auf die kommende Saison gut vorbereitet. Die Kegelbahnen selbst erhielten neue Prellwände, um die Qualität der Anlage weiter zu verbessern. Schließlich beginnen am letzten Augustwochenende die Punktspiele und der Verein erwartet u. a. zahlreiche starke Teams der 2. Bundes- und Landesliga. Hier wird nach dem neuen Wertungssystem mit 120 Wurf (4 x je 15 Volle/15 Abräu-mer pro Bahn) gekegelt. Das verspricht mehr Spannung und so mancher Bahnrekord wird dann auf der Kegel-bahn „Neun Eichen“ fallen. Im Bezirk Leipzig sind noch 100 Wurf vorgesehen. Die Aktiven wünschen sich zahlrei-che Zuschauer bei ihren Wettkämpfen, die immer an den Wochenenden stattfinden. Ein Besuch auf der Kegelbahn sollte für Interessierte eine echte Alternative sein, um vielleicht dem kommenden ungemütlichen Herbst- und Winterwetter zu entfliehen.

Und so starten die Mannschaften:1. Frauenmannschaft: 2. Bundesliga Nord/Ost2. Frauenmannschaft: 2. Verbandsliga Sachsen3. Frauenmannschaft: Bezirksklasse1. Männermannschaft: 2. Verbandsliga Sachsen2. Männermannschaft: Landkreis Leipzig, Muldentalliga1. Seniorenmannschaft: 2. Verbandsliga Sachsen2. Seniorenmannschaft: Bezirksliga3. Seniorenmannschaft: Landkreis Leipzig, MuldentalligaJugend u 14 Landkreis Leipzig, MuldentalligaJugend u 18 Landkreis Leipzig, Muldentalliga

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Nr. 8/2014 Bennewitz- 19 -

Heimspiele im August/September

2. Senioren Sonntag, 31.08.14(09:00) - KSV Engelsdorf1. Männer Samstag, 06.09.14 (14:00) - Königsbrücker KV3. Frauen Sonntag, 07.09.14(09:00) - KV Böhlitz-Ehrenberg1. Frauen Sonntag, 07.09.14(13:00) - Blau Weiß Auna (DKBC-Pokal)1. Männer Samstag, 13.09.14(13:00) - Seelingstädt

2. Frauen Sonntag, 14.09.14 (09:15) - SSV Torgau1. Männer Samstag, 20.09.14(13:00) - ESV Lok Hoyerswerda1. Frauen Sonntag, 21.09.14 (13:00) - ATSV Freiberg1. Senioren Samstag, 27.09.14 (09:15) - SG Sachsen Leipzig2. Senioren Sonntag, 28.09.14(09:00) - Post Leipzig

Die Spielansetzungen für das Muldental lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

KulturkalenderMonat: September12.09.14 Tag der offenen Tür des Bennewitzer Rathauses im und um das Rathaus Andrea Wagner Tel.: 03425 89322619.09.14 Kreativtreff „Natur - Deko vom Feinsten“

für Bastelfreunde jeden Alters - gemeinsam macht`s mehr Freude ...

Jugendhaus Bennewitz JHLtg. Mandy Rönckendorf Tel.: 03425 851844 oder 0174 444981927.09.14 Club zu Zweit Landgasthof Deuben, 19.30 Uhr Frau Zur Tel.: 03452 814712

News rund ums Bennewitzer NETZWERKCa. 25 Netzwerker fanden sich zum dritten Stammtisch-treffen am 10. Juli um 19.00 Uhr in die Altenbacher Feu-erwehr ein und das nicht ohne Grund. Bürgermeister Bernd Laqua und Vereinschef Knut Becker informier-ten über die Ergebnisse der Bürgerbefragung zum Ge-meindeentwicklungsplan und stellten das LEADER Pro-gramm und die damit verbundenen Möglichkeiten vor. Wenig überrascht waren die Netzwerker als sie von der Zufriedenheit erfuhren, die die Bennewitzer (immerhin 20 % der Befragten) laut Umfrage mit und für ihren Le-bensraum empfinden. Generationen gerechte Forderun-gen kamen bei einem breiten Beteiligungsspektrum für Alle in Frage. Und damit auch alle Bennewitzer über die

konkreten Details der Ergebnisse im Bilde sind, wird es natürlich zu gegebener Zeit eine öffentliche Auswertung zur Befragung geben. Des weiteren auf der Tagesordnung standen der „Tag der Sachsen“, welcher im kommenden Jahr in Wurzen angeheizt werden soll und der diesjährige Bennewitzer Weihnachtsmarkt. Beiden Veranstaltungen waren die Netzwerkpartner wohl gesonnen. Einen eige-nen Pavillon für Bennewitz auf der großen Festveranstal-tung 2015 gemeinsam auszugestalten und inhaltlich zu bestücken, konnten sich fast alle Beteiligten gut vorstel-len. Und auch der Weihnachtsmarkt fand wieder Anklang bei den Netzwerkern. Unter der Schirmherrschaft der Ge-meindeverwaltung und mit Unterstützung von Ehrenamt und Gewerbe soll es am 5./6. Dezember 2014 auf dem Areal FFW/Jugendhaus märchenhaft weihnachtlich zuge-hen. Während der organisatorische Startschuss für die Beteiligung am „Tag der Sachsen“ erst im Januar 2015 fallen soll, werden die organisatorischen Weichen für das Bennewitzer Weihnachtsspektakel schon ab September gestellt werden und deshalb laden wir alle Netzwerkpart-ner auf`s Herzlichste zu nachstehenden Runden ein:

Nächster Stammtisch am 18.09.14, um 19.00 Uhr im Gartenlokal AMSELGRUND

vorweihnachtliches Stammtischtreffen in gemütlicher Atmosphäre mit Speisen und Getränken a la Carte am 14.11.14 um 19.00Uhr in Eckls Pizzeria

Mit vernetzten GrüßenIhre Mandy Rönckendorf03425 8518440174 4449819

Rund 65 Bennewitzer Senioren zog es in diesem Jahr in die Wurzener Parkhütte, wo sie in wunder-barer Umgebung ihr alljährliches Sommerfest begin-gen, den Klängen der Brandiser Stadtmusikanten lauschten und sich von dem ehemaligen Deubener, Gerhard Collini angenehm unterhalten ließen.

Die Organisatoren legen bei ihren Veranstaltungen auf ein niveauvolles Kulturprogramm großen wert und das dürfte sich auch in diesem Jahr gezeigt ha-ben. Sehr befremdet war man allerdings von den Re-

aktionen der PVM in Deuben, die trotz zeitiger und wiederholter Anfrage den Transport der Senioren nach Wurzen verweigerten. Wenn das freundliche Reiseunternehmen Liebelt aus Wurzen den Trans-port nicht übernommen hätte, wäre das Sommerfest wohl in`s Wasser gefallen.

Aber so verlebten die Bennewitzer doch noch einen fröhlichen Nachmittag.

Helga Lange und Renate Bohne

Bennewitzer Senioren feierten traditionelles Sommerfest

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Bennewitz Nr. 8/2014- 20 -

07.09.2014 - 12. Sonntag n. Trinitatis10.15 Uhr Nepperwitz Predigtgottesdienst mit

Kindergottesdienst14.09.2014 - 13. Sonntag n. Trinitatis09.00 Uhr Püchau Predigtgottesdienst mit Kin-

dergottesdienst10.15 Uhr Bennewitz Predigtgottesdienst21.09.2014 - 14. Sonntag n. Trinitatis10.15 Uhr Deuben Erntedankgottesdienst und

Kirchenvorstandswahl und Kindergot-tesdienst

17.00 - 18.00 Uhr Kirchenvorstandswahl in Püchauab 18.00 Uhr Orgelkonzert mit Herrn Feist28.09.2014 - 15. Sonntag n. Trinitatis10.15 Uhr Nepperwitz Familiengottesdienst

Unsere Zusammenkünfte:16.09.2014 Frauendienst14.00 Uhr in Nepperwitz16.09.2014 Männerwerk19.30 Uhr in Nepperwitz 23.09.2014 Frauendienst18.00 Uhr in Bennewitz

Christenlehre im Pfarrhaus BennewitzMontag 15.00 bis 16.00 Uhr Christenlehre im Pfarrhaus NepperwitzDienstag 15.30 bis 16.30 Uhr

Konfirmandenunterricht im Pfarrhaus Machern beginnt am 6. September 2014 um 16.00 Uhr.

Jugendkreis: in Dehnitz am 05.09. & 19.09.2014 bei Fam. Golm in Deuben am 12.09. & 26.09.2014

Spielenachmittag 05. & 12. & 19 & 26.09.2014 von 16.00 bis 18.00 Uhr Pfarrhaus Nepperwitz

Am 2. August 2014 feierten Katja Jacobs und Daniel Ettig in der Bennewitzer Kirche einen Gottesdienst zur Ehe-schließung.Sowie am 9. August 2014 feierten Silke, Gerlinde Ritscher und Michael Eichholz in der Nepperwitzer Kirche einen Gottesdienst zur Eheschließung.

Öffnungszeiten & Kassenstunde für BennewitzDorfstraße 16 Telefon: 03425 814906Ansprechpartner: Pfarrer HandschuhDienstag 10.00 - 12.00 UhrDonnerstag 17.00 - 19.00 Uhr

Öffnungszeiten & Kassenstunde für PüchauHauptstraße 18 Telefon 03425 815238Ansprechpartner: Pfarrer HandschuhDienstag 15.00 - 17.00Uhr

Sprechzeiten mit Herrn Pfarrer Handschuh erfolgen auf Wunsch nach vorheriger persönlicher bzw. telefoni-scher Absprache unter folgender Telefonnummer 03425 815238.Die Sprechzeiten des Pfarramtes Machern für die Kirch-gemeindeglieder aus Altenbach, Leulitz und Zeititz sind:

Öffnungszeiten & Kassenstunde für MachernDorfstraße 15 Telefon: 034292 72082 Fax: 034292 660650Dienstag 10.00 - 12.00 UhrDonnerstag 15.00 - 17.00 Uhr

Individuelle Termine mit Frau Pfarrerin Lötzsch sind bitte vorher persönlich bzw. telefonisch unter folgender Tele-fonnummer 034292 72082 zu vereinbaren.

Nachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Püchau-Bennewitz

Gottesdienstplan Monat September 2014

Monatsspruch: Sei getrost und unverzagt, fürchte dich nicht und lass dich nicht erschrecken!1. Chronik 22,13

Amtsblatt der Gemeinde Bennewitz

Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt.

- Herausgeber: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,

Telefon: (0 35 35) 4 89 -0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89 -1 55- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister: Herr Bernd Laqua, Sitz: Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz

- Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Herr Windhövel, Telefon: (0 34 25) 89 32 10

- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan „www.wittich.de/agb/herzberg“

- Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Kahl, Dorfallee 7, 04861 Torgau/OT Mehderitzsch, Funk: 01 71/2 16 95 88, Telefon: (0 34 21) 71 95 77, Telefax: (0 35 35) 48 92 35

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.IM

PRES

SUM

Page 21: Amtsblatt 08/2014

Nr. 8/2014 Bennewitz- 21 -

Listensammlung des Volkssolidarität RV Wurzen e. V.Im Zeitraum vom 15.09. - 09.11.2014findet unsere diesjährige Listensammlung statt, die als öf-fentliche Haus- und Straßensammlung durchgeführt wird.Wir sammeln nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern bei allen Bürgern der Wohnbezirke und hoffen, dass wir wie bisher auf offene Ohren und spendenfreudige Hände treffen. Die Ergebnisse der Listensammlung werden der Alten-, Familien-, Kinder- und Jugendarbeit zugute kom-men. Besonders kranke, alte und pflegebedürftige Menschen benötigen unsere Hilfe und Fürsorge und das Gefühl, nicht alleine gelassen zu sein. Wir bitten Sie deshalb unsere Solidaritätsarbeit unter dem Motto:“Miteinander - Füreinander” durch Ihren Spendenbeitrag noch mehr mit Leben zu er-füllen. Dafür kann auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Es ist ein gutes Gefühl zu helfen und denen etwas zu geben, die Hilfe brauchen.Für die Sammlung werden von der Volkssolidarität unter-schriebene, gestempelte und nummerierte Sammellisten verwendet. Die beauftragten Sammler können sich ausweisen. Damit ist ein eventueller Missbrauch der Listensammlung ausgeschlossen.Bitte unterstützen Sie unsere Spendenaktion auch in diesem Jahr mit einem Spendenbeitrag im Rahmen Ihrer Möglich-keiten und helfen Sie uns, bedürftigen Menschen etwas Gutes zu tun!Gleichzeitig bedanken wir uns recht herzlich bei allen Spon-soren, die im vergangenen Jahr unsere Arbeit mit einem finanziellen Beitrag unterstützten und damit ihre Verbun-denheit zu unserem Verband ausdrückten.

Ihr Volkssolidarität Regionalverband Wurzen e. V.Straße des Friedens 18, 04808 WurzenTel.-Nr.: 03425 9045-0

„Wild auf Wild“ im Muldenland

4. RegioBrunch mit Wildspezialitäten und heimischen Produkten

Grimma/Wurzen: Es ist bereits der 4. RegioBrunch, den das Regionalmanagement Regionalmanagement Leipziger Mul-denland in Zusammenarbeit mit der Volks- und Raiffeisen-bank Muldental eG und heimischen Gastronomen initiiert. Ein 5. Brunch ist im Oktober 2014 im Gasthaus zur Was-sermühle in Höfgen (Grimma) in Vorbereitung. Ziel des RegioBrunchs-Konzeptes ist es, regionale Produkte stärker in der örtlichen Gastronomie zum Einsatz zu brin-gen und dem Gast zu zeigen, wie gut der Geschmack und die Qualität der heimischen Produkte sind. Am Sonntag, 21. September 2014 lädt Gastwirtin Kathrin Lehne ab 11.00 Uhr zum genussvollen „regiobrunchen“ in den Landgasthof nach Dehnitz bei Wurzen ein. Unter dem Motto „Wild auf Wild“ werden Wildspezialitäten ausschließlich aus heimischen Wäldern auf dem Brunch-Buffet landen. Vom Wilderertopf, Wildschweinschnitzel, bis hin zum Wildgulasch und Wildpastete ist die Auswahl

an Wildgerichten sehr groß. Das leckere Menü wird durch Lachs-Spinat-Röllchen, gefüllte Champignon-Köpfe, eine feine Möhren-Ingwer-Suppe, Hähnchenbrust im Schinkenmantel und weitere Spezialitäten abgerundet. Als Geheimtipp gelten erlesene Käsespezialitäten aus Fal-kenhain, Quarkspeisen vom benachbarten Landgut Nemt und gebackene Apfelscheiben mit Roitzscher Äpfeln. Bereits beim 1. RegioBrunch, der im vergangenen Jahr auch im Gasthof in Dehnitz stattfand, zeigte sich ein enorm hohes Interesse. Binnen kurzer Zeit waren alle Plätze reserviert. „Das Konzept geht auf. Der Gast schätzt die Frische der Produkte, die durch kurze Anfahrtswege garantiert wird. Hinzu kommt das hohe Vertrauen, das regionalen Lebens-mittelproduzenten entgegengebracht wird“, schätzt Regio-nalmanager Matthias Wagner ein.

Ab sofort können Plätze für den RegioBrunch am 21.09.2014 im Landgasthof Dehnitz unter 03425 851336 reserviert werden. Der RegioBrunch® bezeichnet eine Veranstaltungsreihe, die regionale Produkte in Kochtopf und Pfanne der örtlichen Gastronomen bringt. Den Gast erwartet ein außergewöhnliches Geschmackserlebnis, das Frische und Genuss garantiert. Der RegioBrunch lädt zum Genießen der regionalen Küche ein und bietet ein Ambiente zum Wohlfühlen und Entspannen.

Bereits im September des vergangenen Jahres konnte Gastwirtin Kathrin Lehne rund 80 Gäste zum 1. Regio-Brunch im Leipziger Muldenland begrüßen.Bild: Mediation & Marketing

Bringen ihr Know-How für den RegioBrunch ein:Regionalmanager Matthias Wagner und Gastwirtin Kathrin Lehne.Bild: Mediation & Marketing