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Bis 2014 wird es 657 Betreuungs- plätze für Kinder unter drei Jahren in Offenburg geben. Die Stadt kann damit den Rechtsanspruch erfüllen. Seite 9 GUTE AUSSICHTEN Vom Senior Service bis zur Senioren- sprechstunde: Das Seniorenbüro und das Mehrgenerationenhaus blicken zusammen mit dem Seniorenbeirat auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Seite 6 GUTE ARBEIT Das OFFENBLATT dokumentiert die am häufigsten gestellten Fragen zur Einkaufsgalerie und der Entwicklung der nördlichen Innenstadt. Seiten 4-5 GUTE FRAGEN Ihre Bürgerzeitung Nr. 14, 20. April 2013 Funke: „Manchmal sogar bis zu dreißigmal.“ – Die Dicke der La- sur lässt diesen langwierigen Vor- gang bei so manchem der Bilder sichtbar werden. Mit „Blau Grün“ zeigt die Künst- lerin eine sogenannte Farblicht- projektion, eine Komposition aus 48 digitalen Bildern, die sich durch Überblendung langsam, manchmal kaum merklich verän- dern. „Man muss hier schon Ge- duld mitbringen, um diesen Pro- zess zu erleben“, rät Funke. Die Ausstellung „Farbe“ von Sa- bine Funke ist noch bis 16. Juni in der Städtischen Galerie Offenburg, Amand-Goegg-Straße 2, zu sehen. Der Eintritt ist frei. Zur Schau er- scheint ein Katalog, der zum Künst- lergespräch am Mittwoch, 15. Mai, um 19 Uhr in der Galerie präsentiert wird. Weitere Informationen zum Begleitprogramm im Internet unter www.museum-offenburg.de. Straßenarbeiter mit seiner leuch- tenden Warnweste im regennassen Schlamm stehen sehen.“ Funke entwickelt ein Werk aus dem anderen. „In einem Bild plat- ziere ich ein kleines graues Recht- eck. Im nächsten möchte ich dann wissen, wie die Farbe auf einer größeren Fläche wirkt.“ Rund zehn Variationen eines Bildes malt Funke, um anschließend eins aus- zuwählen, das sie letztendlich der Öffentlichkeit präsentiert. Einen Plan hat sie bei ihrer Arbeit nicht, reagiert ausschließlich auf sponta- ne Eingebungen und Anregungen. „Es ist die Suche nach dem richti- gen Klang der Farben“, beschreibt sie ihr Schaffen. Bis ihr ein Bild wirklich gefällt, kann es auch pas- sieren, dass sie eine der Farbflä- chen immer wieder übermalt. Nach einem Jahr der figurativen Kunst wird es in der Städtischen Galerie nun gegenstandslos und rechteckig. Eintönig wird es des- halb aber nicht. Im Gegenteil. Mit Sabine Funkes Ausstellung „Farbe“ wird es richtig bunt. Die rund 50 Tafelbilder, Zeich- nungen und Fotocollagen bestehen jeweils aus unterschiedlich großen, rechteckig angelegten Farbfeldern. Jedes einzelne Werk sprüht dabei nur so vor Farbe. Meist leuchten Funkes Arbeiten in kräftigen Neon- farben, ein Lilaton ist die dunkelste Farbe, die zu sehen ist. Die Farbzu- sammenstellungen sind manchmal überraschend, trifft doch schon mal ein Ockerbraun auf ein Neon- orange. „Meine Umgebung bringt mich auf diese Kombinationen“, erläutert die im Jahr 1955 in Bo- chum geborene Künstlerin. „Als dieses Bild entstanden ist, habe ich durch mein Atelierfenster einen Eine Suche Der Klang der Farben Die Städtische Galerie präsentiert die geometrischen Farbspiele von Sabine Funke Sabine Funke mitten zwischen ihren farbstarken Werken. Foto: Bode www.offenburg.de Moltkestrasse 2 77654 Offenburg Tel. 0781-92429-0 www.hasu.de Funktion. Eleganz. Harmonie. HASU Küche und Wohnen

Offenblatt 14 2013

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Das OFFENBLATT ist das Amtsblatt der Stadt Offenburg. Seit mehr als 20 Jahren informiert die Stadtverwaltung die Bürgerschaft sachlich und transparent über kommunalpolitische Themen. Hinzu kommen Informationen und Terminhinweise aus dem gesamten städtischen Leben, der vierzehntägige Veranstaltungskalender sowie zweimal jährlich das FamilienBlatt. In einer Auflage von rund 30.000 Stück wird das OFFENBLATT wöchentlich kostenlos an alle Offenburger Haushalte in Kernstadt und Ortsteilen verteilt. Bereits seit 1999 gibt es eine Online-Version vom OFFENBLATT auf der städtischen Homepage www.offenburg.de und der Webseite www.offenblatt.de. Seit der ersten Ausgabe des Jahres 2012 hat die Bürgerzeitung im Netz nun eine neue benutzerfreundliche Funktion, die Blättern und Zoomen erlaubt.

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Page 1: Offenblatt 14 2013

Bis 2014 wird es 657 Betreuungs­plätze für Kinder unter drei Jahren in Offenburg geben. Die Stadt kann damit den Rechtsanspruch erfüllen.

❚ Seite 9

Gute Aussichten

Vom Senior Service bis zur Senioren­sprechstunde: Das Seniorenbüro und das Mehrgenerationenhaus blicken zusammen mit dem Seniorenbeirat auf ein erfolgreiches Jahr zurück.

❚ Seite 6

Gute Arbeit

Das OFFENBLATT dokumentiert die am häufigsten gestellten Fragen zur Einkaufsgalerie und der Entwicklung der nördlichen Innenstadt.

❚ Seiten 4-5

Gute FrAGen

ihre bürgerzeitung Nr. 14, 20. April 2013

Funke: „Manchmal sogar bis zu dreißigmal.“ – Die Dicke der La­sur lässt diesen langwierigen Vor­gang bei so manchem der Bilder sichtbar werden.

Mit „Blau Grün“ zeigt die Künst­lerin eine sogenannte Farblicht­projektion, eine Komposition aus 48 digitalen Bildern, die sich durch Überblendung langsam, manchmal kaum merklich verän­dern. „Man muss hier schon Ge­duld mitbringen, um diesen Pro­zess zu erleben“, rät Funke.

Die Ausstellung „Farbe“ von Sa-bine Funke ist noch bis 16. Juni in der Städtischen Galerie Offenburg, Amand-Goegg-Straße 2, zu sehen. Der Eintritt ist frei. Zur Schau er-scheint ein Katalog, der zum Künst-lergespräch am Mittwoch, 15. Mai, um 19 Uhr in der Galerie präsentiert wird. Weitere Informationen zum Begleitprogramm im Internet unter www.museum-offenburg.de.

Straßenarbeiter mit seiner leuch­tenden Warnweste im regennassen Schlamm stehen sehen.“

Funke entwickelt ein Werk aus dem anderen. „In einem Bild plat­ziere ich ein kleines graues Recht­eck. Im nächsten möchte ich dann wissen, wie die Farbe auf einer größeren Fläche wirkt.“ Rund zehn Variationen eines Bildes malt Funke, um anschließend eins aus­

zuwählen, das sie letztendlich der Öffentlichkeit präsentiert. Einen Plan hat sie bei ihrer Arbeit nicht, reagiert ausschließlich auf sponta­ne Eingebungen und Anregungen. „Es ist die Suche nach dem richti­gen Klang der Farben“, beschreibt sie ihr Schaffen. Bis ihr ein Bild wirklich gefällt, kann es auch pas­sieren, dass sie eine der Farbflä­chen immer wieder übermalt.

Nach einem Jahr der figurativen Kunst wird es in der Städtischen Galerie nun gegenstandslos und rechteckig. Eintönig wird es des-halb aber nicht. Im Gegenteil. Mit Sabine Funkes Ausstellung „Farbe“ wird es richtig bunt.

Die rund 50 Tafelbilder, Zeich­nungen und Fotocollagen bestehen jeweils aus unterschiedlich großen, rechteckig angelegten Farbfeldern. Jedes einzelne Werk sprüht dabei nur so vor Farbe. Meist leuchten Funkes Arbeiten in kräftigen Neon­farben, ein Lilaton ist die dunkelste Farbe, die zu sehen ist. Die Farbzu­sammenstellungen sind manchmal überraschend, trifft doch schon mal ein Ockerbraun auf ein Neon­orange. „Meine Umgebung bringt mich auf diese Kombinationen“, erläutert die im Jahr 1955 in Bo­chum geborene Künstlerin. „Als dieses Bild entstanden ist, habe ich durch mein Atelierfenster einen

Eine Suche

Der Klang der FarbenDie Städtische Galerie präsentiert die geometrischen Farbspiele von Sabine Funke

Sabine Funke mitten zwischen ihren farbstarken Werken. Foto: Bode

www.offenburg.de

Moltkestrasse 277654 OffenburgTel. 0781-92429-0www.hasu.de

Funktion. Eleganz. Harmonie.

HASU Küche und Wohnen

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Und was bedeutet das für Ihre tägliche Arbeit? Rieger: Die Arbeitsatmosphäre ist viel entspannter als am alten Stand-ort, wo wir auch um die Hälfte weniger Platz hatten. Ich denke, es bedeutet auch eine gewisse Wert-schätzung für unsere Arbeit und selbstverständlich auch für unsere Klientel. Mit vier hauptamtlichen Mitarbeitern und einer Ehrenamt-lichen konnten wir seit 1. April auch unsere Öffnungszeiten erwei-tern, werktags von 9.30 bis 13.30 Uhr. Ein- bis zweimal in der Woche bieten wir zudem eine warme Mahlzeit und ein Frühstück an. Der Konsum von Bier und Zigaretten ist nur im Außenbereich erlaubt.

Was unterscheidet Ihre Ein­richtung von der klassischen Drogenberatung? Rieger: Wir bieten für Drogenab-hängige einen „(Schon-)Raum“. Als „niederschwellige“ Einrichtung sind unsere Angebote an keine Vor-bedingungen geknüpft. Die Besu-cher können beispielsweise in je-dem Zustand zu uns kommen, es besteht kein Clean-Anspruch. Ge-sprächs- und Beratungsangebote leisten wir ebenso wie Kriseninter-vention, Gesundheitsvorsorge und Prävention, beispielsweise durch Spritzentausch, Kondomvergabe und gesundes Essen. Unser Ziel ist es, soziale, individuelle und psy-chische Schäden zu reduzieren, Notfälle zu vermeiden und Lebens-situationen zu verbessern.

Wieviele Menschen suchen Ihre Einrichtung täglich auf? Rieger: Im Schnitt sind es 90 Per-sonen täglich mit einem Durch-schnittsalter zwischen 27 und 35 Jahren, davon zwei Drittel Männer. In der Regel handelt es sich um Hartz IV-Empfänger, die bereits zahlreiche Versuche von Entgiftun-gen und Therapieversuchen hinter sich haben. Allein der jahrelange Einsatz von Stadt und Kreis mach-te es möglich, die Zukunft des Kon-taktladens zu sichern, um diesen Menschen am Rande der Gesell-schaft ein menschenwürdigeres Leben zu bieten.

Der Kontaktladen Offenburg, ei­ne Einrichtung des Fachverbands für Prävention und Rehabilita­tion in der Erzdiözese Freiburg, ist für seine zwölfjährige Arbeit mit Suchtkranken ausgezeichnet worden: Die „Aktion Mensch“ spendete jetzt 23 098 Euro. Das OFFENBLATT im Gespräch mit dem Leiter des Kontaktladens, Sozialpädagoge Klaus Rieger.

Herr Rieger, wie kam es zu der Spende der „Aktion Mensch“?Klaus Rieger: Vor rund zwei Jah-ren haben wir unseren Antrag bei „Aktion Mensch“ eingereicht und die Gründe für die Unterstützung dargelegt. Wir brauchten dringend neue Räume und eine entsprechen-de Ausstattung. Mit der Spende haben wir den Umzug Ende Okto-ber vergangenen Jahres von der alten Stadtbücherei in die Haupt-straße 1a am Bahnhof sowie die komplette Ausstattung von der Be-leuchtung über das Mobiliar bis hin zu den technischen Geräten finan-ziert. Denn außer dem Billiardtisch und unseren Akten war nichts mehr zu gebrauchen.

Haben Sie sich gut eingelebt? Rieger: Ja, und das haben wir in erster Linie Bürgermeister Dr. Jo-pen zu verdanken. Ohne seine Ver-mittlung hätten wir die Räume nie bekommen. Natürlich findet jeder unsere Einrichtung sinnvoll, aber keiner will uns als Nachbar haben. Doch die anfänglichen Befürchtun-gen im Viertel haben sich nicht bestätigt. Das Verhältnis zu den umliegenden Mietern ist sehr gut. Wir verfügen über vier Büros, einen Kaffeebereich mit integrierter Kü-che und einen Kommunikations-raum. Hier haben unsere Besucher die Möglichkeit, ins Internet zu gehen oder Bewerbungen für einen Therapieplatz zu schreiben.

Ein Schon-RaumDer Kontaktladen Offenburg wird gut angenommen

Klaus Rieger: „Rund 100 Personen suchen täglich die Einrichtung auf.“ Foto: Walz

Vortrag „Pflege“Im Rahmen der Vortragsreihe „Ak-tuell Informiert“ lädt das Senio-renbüro am Freitag, 3. Mai, 15 Uhr, zu dem Vortrag „Pflegefall was nun – die Pflegeversicherung?“ in die Kornstraße 3 ein. Referentin Clau-dia Wirth arbeitet bei der Arbei-terwohlfahrt, Kreisverband Orte-nau, und ist zuständig für den Besuchsdienst „Zeit für mich“, die Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz und den Gesprächs-kreis für pflegende Angehörige. Wirth informiert u.a. darüber, wel-che finanziellen Ansprüche Pfle-gebedürftige durch die Pflegever-sicherung haben.

22.4. Verkehrs- und Planungsausschuss 18 Uhr, Sitzungssaal, Technisches Rathaus, Wilhelmstraße 12

Die Unterlagen liegen einige Tage vorher im Bürgerbüro, Fischmarkt 2, sowie im Bürgerbüro Bauen, Wil-helmstraße 12, zur Mitnahme aus. Download unter www.offenburg.de/ratsinformation. Tagesordnung auf Seite 10.

SitzungSplan

20.4. Hildaapotheke21.4. Apotheke Zunsweier22.4. Einhornapotheke23.4. Südapotheke24.4. Weingartenapotheke25.4. Staufenbergapotheke (Durbach)26.4. Marienapotheke (Schutterwald)27.4. Löwenapotheke28.4. Abtsbergapotheke

SonntagS- und nachtdienSt der apotheken

OrchestertreffenDas traditionelle Frühjahrs-Or-chestertreffen der Musikschule Offenburg/Ortenau unter Leitung von Frank Schilli findet am Mitt-woch, 24. April, ab 18.30 Uhr in der Reithalle statt. Eintritt frei.

amtsblatt der Stadt offenburg

impressumHerausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Heidi Haberecht

Redaktion: Natalie Butz, Telefon 07 81/82 25 72

Wolfgang Reinbold, Telefon 07 81/82 22 00 Anja Walz, Telefon 07 81/82 26 66

[email protected]

Veranstaltungskalender: Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33

Telefax 07 81/82 75 82 [email protected]

Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hauptstraße 90, 77652 OffenburgAusträger-Reklamation:

Sandra Schoch, Telefon 07 81/82 23 33Verantwortlich für Anzeigen:

Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 OffenburgAnzeigenverkauf: Barbara Wagner

Telefon 07 81/95 50 45 Telefax 07 81/95 50 50

[email protected]:

Kresse & Discher GmbH Marlener Straße 2, 77656 Offenburg

Druck: Druckzentrum Südwest GmbH

Auf Herdenen 4478052 VS-Villingen

Vertrieb: PSV Presseservice- & Vertrieb-GmbH Im Oberwald 27a, 79359 Riegel a.K.

Telefon 076 42/91 08 -0 Telefax 076 42/91 08 40

[email protected]: Montag, 17 Uhr

Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags

kostenlose Verteilung in alle HaushalteAnzeigenschluss: jeweils Di. 17 Uhr

Auflage: 29 674 www.offenblatt.de

In dieser Woche gratuliert Ober-bürgermeisterin Edith Schreiner folgenden Jubilaren:Den 90. Geburtstag feiern Elisabeth Derndinger (25. April) und Anton Dierle (26. April) aus Windschläg. Gisela Seiffert (20. April), Heinz Venghaus (22. April) und Maria Ro-sen (25. April) können auf 92 Lebens-jahre zurückblicken. Das 93. Wiegen-fest begehen Ingeburg Reiser aus Fessenbach, Ella Blum (beide 20. April) und Ingeborg Gundlach (21.

April). Vor 95 Jahren erblickte Emma-Luise Gersmann

(20. April) das Licht der Welt. Über 99

Lebensjahre freut sich Luise Metzler

(21. April) aus Zell-Weierbach. Stolze 103 Jahre

alt wird Helene Weßlin (21. April). Alles Gute zum Geburtstag!

herzlichen glückwunSch

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20.4.2013 3

Politisches Meinungsforum

VerwandlungenDer Knast als Ort der Kunst ist zur Zeit in unserer Stadt zu erleben: Bis zum Sonntag, 21. April, geben über 30 Künstler/innen in der alten JVA an der Grabenallee Einblick in ihr Schaffen. Sie stellen ihre Werke in den besonderen Kontext des massiven Zweck-baus, der künftig als Boar-dinghaus fungieren wird. Alle Offenburger/innen sind ein-geladen, sich bei freiem Ein-tritt auf Entdeckungsreise zu begeben – es lohnt sich. Wer in die Ausstellungsräume ge-langen will, muss den Kopf einziehen. Es riecht nach Far-be. Der Blick endet an den Gitterstäben vor dem Fenster. Wie meinte doch Heinrich Niederer am Tag der Eröff-nung? Die Räume verwandeln sich durch die Kunst, die Werke verwandeln sich durch ihr Umfeld – und die Betrach-ter verwandeln sich durch die Begegnung mit den Bildern und Installationen. Aus jenem Ort, wo einst die badischen Revolutionäre ein-saßen, wurde ein Hort der Kreativität. Die Besucher sto-ßen auf bekannte Namen, darunter mit dem gebürtigen Offenburger Stefan Strumbel auch auf einen hochdeko-rierten Graffiti-Künstler. Zu verdanken hat die Stadt dieses neue Kunstformat dem Galeristen Hugo Näger, dem an dieser Stelle ein dickes Kompliment ausgesprochen werden soll – für die Idee, die Umsetzung und das ganze Engagement. Freuen wir uns heute schon auf eine Neuauflage im Ste-germattbad. In der Steger-mattstraße könnte etwas Vergleichbares stattfinden, erklärte bei der Vernissage unsere OB. Ein Vorhaben, das in der CDU-Fraktion auf breite Unterstützung stößt! Ingrid Fuchs

Frauenquote – warum denn?Frau Laurischks Zurechtwei-sung durch die OB im letzten Offenblatt ist berechtigt. In dieser Ausgabe aber verdient sie sich Lob. Hat sie doch, Stand heute, angekündigt, mit der Opposition im Bundestag für eine verbindliche Frauen-quote zu stimmen. Man möch-te ihr fast zurufen: Weiter so auf dem Weg der Erkenntnis und des Widerstandes gegen den Fraktionszwang, wüsste man nicht, dass sie sich aus Berlin verabschiedet.Ob sie wohl weiß, dass vor 110 Jahren die Offenburgerin Ma-rie Geck als Mutter von fünf Kindern auf einem Offenbur-ger SPD-Parteitag schon für die Gleichberechtigung der Frauen gestritten hat? Und dass die SPD schon 1891 „die Abschaffung aller Gesetze, welche die Frauen gegenüber dem Mann benachteiligen“ gefordert hat? Und dass Au-gust Bebel 1879 schrieb: „Die Frau der neuen Gesellschaft steht dem Manne als Freie,

Gleiche gegenüber und ist Herrin ihrer Geschicke“? Und dass er sich im Reichstag 1895 überzeugt gab, „dass sich die Frauen wohltuend auf das öf-fentliche Leben auswirken” würden?Doch was lehrt uns der Blick in die Parlamente? Der Fort-schritt ist eine Schnecke. Da-rum die Quote: Sie macht ihr Beine. Bertold Thoma

www.spd-offenburg.de

Bertold Thoma:„Der Fortschritt ist eine Schnecke.“

OffenburgerTrinkwasserFür uns ist es eine Selbstver-ständlichkeit, dass wir unser Trinkwasser in guter Qualität zu einem bezahlbaren sta-bilen Preis bekommen. Eine neue Richtlinie der Europä-ischen Union will mehr Libe-ralisierung erreichen.Wasserversorgungen, die nicht zu 100 Prozent in städ-tischer Hand sind, sollen öf-fentlich ausgeschrieben wer-

den, der günstigste Bieter würde dann den Zuschlag er-halten. In Portugal hatte dieses Verfahren Preiserhö-hungen von bis zu 400 Prozent zur Folge.Die Initiative right2water hat über eine Million Unter-schriften dagegen gesam-melt, aber die Gefahr ist des-halb nicht gebannt. Die Bundesregierung, besonders die FDP, steht der Richtlinie immer noch positiv gegen-über.Betrifft das auch Offenburg? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da mehrere Partner, wie zum Beispiel die Badenova und die TBO, mit beteiligt sind.Kommunen haben bis 2020 Zeit, sich darauf einzustellen. Deshalb ist es jetzt notwen-dig, die Situation in Offenburg rechtlich genau zu prüfen und falls notwendig Maßnahmen einzuleiten. Deshalb haben wir einen Bericht im Tech-nischen Ausschuss bean-tragt. Uta-Maria Klingenberger

Uta-Maria Klingenberger:„Die Gefahr ist nicht gebannt.“

Fakten, Frau Laurischk!Ihr Politisches Meinungsfo-rum im Offenblatt vom 6. April unter der Überschrift „Will-kür“ verletzt die Regeln des politischen Anstands. Aus-nahmsweise stellen wir des-halb richtig:1. OB Schreiner hat die von uns allen bekämpfte Bahnpla-nung nie unterstützt: Die ge-genteilige Behauptung der FDP ist falsch und dient nur der Stimmungsmache.2. Silvano Zampolli war mit Ihnen Mitglied einer Kommis-sion, die gegenüber allen Bie-tern des Projekts „Nördliche Innenstadt“ zur Neutralität verpflichtet ist. Wer das nicht will, braucht nicht mitzuarbei-ten, verdient Respekt, wenn er von sich aus ausscheidet.Zieht er aber keine Konse-quenzen aus seiner nach au-ßen geäußerten Befangen-heit, so muss er aus der Vergabe-Kommission ausge-schlossen werden, wenn Schaden von unserer Stadt abgewendet sein soll. In der Fraktionsspalte der FDP be-zeichnen Sie das als Willkür und führen damit wiederum die Öffentlichkeit und Ihre Le-ser bewusst in die Irre. Wer das Projekt „Nördliche Innenstadt“ seriös und kritisch begleitet, sollte die punktge-naue Umsetzung der Ausschrei-bung unterstützen. Dort ist nämlich festgeschrieben, dass nur ein Projekt verwirk-licht werden wird, das die Weiterentwicklung und Zu-kunftsfähigkeit unserer ge-wachsenen Innenstadt nach-haltig unterstützt. Das sicher zu stellen, fordert den Einsatz und die Kreativität aller, die Verantwortung für die Zukunft tragen. Angi Morstadt (verantw.) Stefan Konprecht Hans Rottenecker Wolfgang Schrötter Rudi Zipf

Die „Klientel Partei“?In der jüngsten Gemeinde-rats-Sondersitzung zur Ein-kaufsgalerie wurde uns vor-gehalten, wir würden „Klientel-Politik“ für Hausei-gentümer in der Innenstadt betreiben. Dies tun wir nicht! Wir verstehen jedoch deren Sorgen, die ja nicht abwegig sind. Das sind echte Ängste von Einzelhändlern, die schon seit Jahrzehnten die Innen-stadt ausmachen und nun besorgt in ihre Zukunft bli-cken, da sie einen „Einkaufs-klotz“ vor die Nase gesetzt bekommen sollen. Ich finde es fragwürdig, stän-dig nur die positiven Seiten der Galerie zu beleuchten. Ich erwarte von der Verwaltung, dass auch die negativen Ver-

änderungen betrachtet wer-den – Veränderungen, die eintreten werden! Ein kri-tisch-objektiver Blick ist hier von Nöten.Wenn die Verwaltung und die anderen Fraktionen einem Gutachten Vertrauen schen-ken, welches von der Gesell-schaft für Markt- und Absatz-forschung (GMA) erstellt wurde, die wiederum Sitze im Stiftungsrat der ECE-Stiftung „Lebendige Stadt“ hat, muss ich mich fragen: Wer betreibt hier eigentlich Klientel-Poli-tik? Claudio Labianca

Claudio Labianca:„Wer betreibt hier eigentlich Klientel- Politik?“

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an die Wohnbebauung auf der Stadtmauer (am südlichen Ende) oder an die Wohntürme hinterm Forum-Kino –, ist das definitiv ein Mangel. Die Stadt wird natürlich in den Verhandlungen mit den Bietern darauf hinwirken, dass das Innenstadt-Sortiment möglichst ergänzt wird.

Erschlägt eine solche Galerie nicht den bereits bestehenden Einzelhandel?Offenburgs Dezernenten und die Stadträte haben diese Frage im Blick. Laut Gerhard Beck von der

Gesellschaft für Markt- und Ab-satzforschung (GMA) hat Offen-burg ein Einzugsgebiet in der Ortenau von rund 270 000 Ein-wohnern. Da sind Straßburg und das Elsass noch gar nicht einbezo-gen. Es gibt einige wichtige Vor-aussetzungen, die gegeben sein müssen, damit die Einkaufsgalerie ein Gewinn für die Innenstadt wird – und eben keine Belastung: Die Anzahl der kleinen Läden bleibt beschränkt, die Galerie er-hält den Charakter eines Quartiers, in dem sich Wohnungen, Läden und Dienstleistungen ergänzen. Ganz zentral ist die offene Form. Es soll eben kein geschlossenes, komplett überdachtes Einkaufs-Center geben – vielmehr ist an offene Wege und Plätze gedacht.

stätte. Hinzu kommt die Arbeit am Entwicklungskonzept Innenstadt, das gemeinsam mit der Bürger-schaft erstellt wird.

Braucht Offenburg überhaupt eine Einkaufsgalerie?Darauf antworten die Dezernen-ten und die große Mehrheit des Gemeinderats mit einem klaren Ja, da sich die Stadt im Standortwett-bewerb mit anderen Kommunen befindet und als Oberzentrum auch Einkaufsattraktivität für die Ortenau anbieten sollte. Die Stadt muss sich von den Entwicklungen

der benachbarten Mittelzentren abheben, da es nur so gelingen kann, Kunden zu halten, zusätzli-ches Kaufkraftpotenzial nach Of-fenburg zu bringen und dieses Einzugsgebiet möglichst zu erwei-tern. In Sachen Stadtentwicklung erwartet die Stadtverwaltung von einer Einkaufsgalerie einen Im-puls für die Nördliche Hauptstra-ße. Auch was die Verbesserung der Wegebeziehungen von und zum Bahnhof angeht. Mangels ausrei-chend großen Geschäftsraums ist es seit 2004 nicht mehr gelungen, einen Lebensmittelmarkt oder ein großes Elektrogeschäft im Zent-rum anzusiedeln. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Men-schen in die Innenstadt ziehen – man denke an das Mühlbachareal,

Die Entwicklung der Nördlichen Innenstadt ist in den vergange-nen Wochen das beherrschende Thema in der öffentlichen Debat-te gewesen. Der Gemeinderat beschäftigte sich in einer Sonder-sitzung mit den Grundlagen zur Gestaltung dieses Stadtquartiers. Bei einem Bürgerinformations-abend wurden die Argumente für und gegen eine Einkaufsgalerie intensiv diskutiert. Das OFFEN-BLATT dokumentiert häufig ge-stellte Fragen.

Welche Bedeutung hat die In-nenstadt für die Stadtspitze?OB Edith Schreiner hat vor dem Gemeinderat die Innenstadt als das „Herzstück“ Offenburgs be-zeichnet. Es sei in den vergange-nen Jahren eine Menge getan wor-den, um das Zentrum attraktiv und ansprechend in die Moderne zu führen, auch, um es zu beleben. Die Verwaltung ist hier in sanier-ten, denkmalgeschützten Gebäu-den untergebracht: Historisches Rathaus und Salzhaus. Das Tech-nische Rathaus in der Wilhelm-straße komplettiert die Präsenz der Mitarbeiter in der Innenstadt. Das ist ein architektonischer Ge-winn für das Stadtbild, gleichzeitig sind die Beschäftigten Kunden der Gastronomie und des Einzelhan-dels. Mit dem Forum-Kino ist ein absoluter Besucher-Magnet am Stadtbuckel platziert worden. Der Salmen, Erinnerungsstätte von na-tionaler Bedeutung und einer von drei städtischen Veranstaltungsor-ten – neben der Reithalle auf dem Kulturforum und der Oberrhein-halle –, steht in der Lange Straße für die Sanierung der Altstadt rund um das Grimmelshausen-Gymna-sium. Insgesamt ist die Anzahl der Wohnungen in der Innenstadt in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert worden. Weiteres Ent-wicklungspotenzial steckt nun in der Nördlichen Innenstadt und im Mühlbach-Areal, das in den nächs-ten Jahren zu einem zentrumsna-hen Viertel ausgebaut werden wird – verbunden mit Renaturie-rungsmaßnahmen des Mühlbachs und dem Bau einer Kindertages-

Die häufigsten Fragen zurWarum eine Einkaufsgalerie? Die Vorteile des Dialogverfahrens? Wie wird informiert?

Michelangelo lässt grüßen. Dieses Graffito am Technischen Gymnasium zeigt, dass es manchmal zu Spannungen kommen kann. Foto: Heinzmann

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Über ihre Eindrücke von der kürzlich stattgefundenen Besichtigungsfahrt, die rund 20 Stadträte mit der Ver-waltungsspitze zu verschiedenen Einkaufszentren unternommen hat-ten, berichten die Teilnehmer am Mittwoch, 24. April, um 19 Uhr im Salmen. Am Freitag, 3. Mai, 18 Uhr, stellen die Bieter ihre überarbei-teten Konzepte der Öffentlichkeit vor. In der Reithalle werden die Er-gebnisse der zweiten Dialogrunde präsentiert. Die vier Bieter haben sich freiwillig dazu bereit erklärt, denn eine solche Bürgerinfo ist im wettbewerblichen Dialogverfahren eigentlich nicht vorgesehen.

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Offenburger EinkaufsgalerieWas ist bei der Gestaltung wichtig? Was heißt Verträglichkeitsprüfung? Wie sieht der Zeitplan aus?

quantitativen Faktoren auch eine Vielzahl qualitativer Faktoren. Konkret heißt das: Berücksichtigt werden städtebauliche Aspekte wie offenes versus geschlossenes Konzept der Einkaufsgalerie, Schaffung einer Durchlässigkeit im neuen Quartier sowie Anbin­

natürlich die intensive Bearbei­tung der Mitarbeiter des Baude­zernats bildeten die Grundlage für die weiteren Planungsgespräche. Es folgte eine zweite öffentliche Veranstaltung am 10. April, bei der ausführlich informiert sowie grundsätzlich das Für und Wider der Einkaufsgalerie erörtert wur­de. OB Edith Schreiner plädierte im Schulterschluss mit den Bür­germeistern Christoph Jopen und Oliver Martini dafür, auch mal et­was zu wagen: „Und nicht sagen, das ist schlecht dort – jetzt machen wir an der Stelle gar nichts mehr.“ Die Bieter selbst werden am Frei­tag, 3. Mai 2013, ihre weiterent­wickelten Entwürfe präsentieren.

Wie erfolgt die Verträglich-keitsprüfung? Im Rahmen des „wettbewerbli­chen Dialogverfahrens“ hat sich die Stadt mit der Ausschreibung dazu verpflichtet, „die Handels­verträglichkeit im Hinblick auf Gesamtgröße und Branchenmix durch einen von der Stadt bestell­ten Gutachter“ prüfen zu lassen. Mit Abgabe der überarbeiteten Angebote Ende April 2013 werden konkretere Angaben etwa zu Flä­chen, Branchen etc. vorliegen. Da­rauf aufbauend erstellen die exter­nen Gutachter Gerhard Beck und Rolf Junker ihre beiden Verträg­lichkeitsgutachten. Eine fundierte Verträglichkeitsprüfung geht über eine ausschließliche Betrachtung der Gesamtverkaufsfläche weit hi­naus und berücksichtigt neben

Ist das sogenannte „wettbe-werbliche Dialogverfahren“ das richtige Verfahren, um das von Bürger/innen sowie der Stadt-spitze gewünschte Quartier zu erhalten?Es geht letztlich um eine für Of­fenburg maßgeschneiderte Lö­sung. Für den externen Stadtent­wickler Rolf Junker steht fest, dass das gewählte Verfahren insofern absolut positiv zu bewerten ist, weil es schon jetzt in Offenburg eine lebhafte Debatte ausgelöst hat, in der um die beste Lösung gerungen wird. Die eigens einge­richtete Vergabekommission hat sich die Aufgabe gestellt, mit den vier Bietern, die noch im Rennen sind, die optimale Galerie zu ver­handeln. Dieser Dialog der Stadt mit den Bietern garantiert einen maximalen Einfluss auf die Pla­nung. Normalerweise erteilt eine Stadt einem Investor den Auftrag, ein Center zu planen. Am Ende bleibt meist nur noch die Möglich­keit, das ganze Projekt zu stoppen oder in den sauren Apfel zu bei­ßen und einem Plan zuzustimmen, der eben nicht optimal auf die individuellen Bedürfnisse einer Stadt zugeschnitten ist. Denn: Ein Investor verfolgt natürlich seine Eigeninteressen. Insofern verhin­dere das wettbewerbliche Dialog­verfahren, so Rolf Junker, „dass die Stadt am Nasenring durch die Are­na geführt wird“.

Wie macht die Stadt das Ver-fahren transparent und wie kön-nen die Bürger/innen mitreden? Transparent macht die Stadt das Verfahren einmal dadurch, dass die von den Bürgern gewählten Repräsentanten im Gemeinderat mehrheitlich die Vergabekommis­sion bilden. Öffentlichkeit wurde dadurch hergestellt, dass der Ge­meinderat in einer Sondersitzung informiert wurde und sich dort auch deutlich positioniert hat. In einer Bürgerinformationsveran­staltung im Salmen am 5. Februar waren erstmals im Verfahren die vier Pläne der Bieter vorgestellt worden. Diese ersten Planentwür­fe, die Einwände der Bürger und

dung an die Innenstadt, Angebot und Organisation des Individual­verkehrs; das Handelskonzept der Bieter: angestrebter Branchenmix, Größe und Anzahl der Ladenge­schäfte; außerdem geht es um ört­liche und regionale Standortfakto­ren: Versorgungsfunktion der Stadt als Oberzentrum (für das Umland); Einwohnerzahl und Einzugsgebiet – Stadt Offenburg zirka 59 000 Einwohner, Einzugs­gebiet etwa 270 000 Einwohner.

Wie sieht der Zeitplan für das weitere Vorgehen aus?Nachdem die Bieter am 3. Mai ei­ne weitere Informationsveranstal­tung anbieten, werden die überar­beiteten Konzepte geprüft. Es folgt, nach Erstellung der Verträg­lichkeitsgutachten, eine dritte Bie­terrunde. Ende des Jahres, so der Plan, soll im Gemeinderat die Ent­scheidung fallen.

Blick von der Stadtkirche. Bei der nördlichen Innenstadt geht es um das Quar-tier zwischen Hauptstraße, Gustav Rée-Anlage und Bahnhof. Foto: Heinzmann

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Neuer Seniorenbeirat stellt sich vorBürgermeister Christoph Jopen dankt für konstruktive Zusammenarbeit / Einblick in den Geschäftsbericht 2012

renbüro als Transmissionsriemen benutzt!“

Als neue Mitglieder für das soge-nannte Arbeitsforum, ein Begleit-gremium des Seniorenbüros, in dem über die inhaltliche Arbeit des Gremiums gesprochen wird, wur-

Dem bisherigen Seniorenbeirat mit seinen 19 Mitgliedern dankte Jopen auch im Namen von Ober-bürgermeisterin Edith Schreiner für die konstruktive Zusammenar-beit und die angenehme Arbeitsat-mosphäre. „Sie haben das Senio-

Im Rahmen der konstituieren-den Sitzung des neu bestellten Seniorenbeirats am 10. April ha-ben sich die neuen Beiräte vor-gestellt; die bisherigen wurden feierlich verabschiedet. Im An-schluss daran stellte Silvia Falk vom Seniorenbüro den Ge-schäftsbericht 2012 vor.

„Mit einem Durchschnittsalter von 65 Jahren ist der neue Senio-renbeirat der jüngste aller Zeiten“, überschlug Bürgermeister Chris-toph Jopen als Sitzungsleiter bei der Vorstellung das Alter des neu-en Gremiums. Nach der Neu-strukturierung des Wahlmodus sind es jetzt zehn neue Mitglieder plus der Verwaltung mit Jopen, der neuen Seniorenbüro-Chefin An-gela Perlet, Michael Hattenbach, Leiter des Fachbereichs Bürgerser-vice und Soziales, und Silvia Falk. Der neue Beirat wurde auf drei Jahre gewählt.

den Helga Basler, Charlotte Degen sowie Ingrid Baum entsandt. Beim neu bestellten Seniorenbeirat rühr-te Bürgermeister Jopen abschlie-ßend noch die Werbetrommel für die Übernahme von Gratulationen bei Jubilaren.

Geballtes Engagament. Neuer und bisheriger Seniorenbeirat vor dem Seniorenbüro in der Kornstraße. Foto: Bode

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Der Geschäftsbericht von Senioren-büro und Mehrgenerationenhaus zeigt das breite Angebot der Einrich-tung. So fanden 2012 beispielswei-se mehrere Workshops statt. Der Pflegestützpunkt erfuhr einen stän-dig wachsenden Zuspruch von der Bevölkerung. Insgesamt 611 Men-schen suchten Rat und Hilfe in der Sprechstunde. Vorträge zum Thema Demenz und eine Angehörigen-schulung wurden organisiert. Das Projekt Senior Service hatte die Bundesregierung im Rahmen der Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ entdeckt. 2012 fanden im Seniorenbüro 75 regelmäßige An-gebote statt, davon fünf Angebote mit einem generationsübergreifen-den Ansatz. 60 Engagierte im Alter von 28 bis 86 Jahren leiten die An-gebote. Weitere 156 Personen brin-gen sich durch ihre Mitarbeit aktiv in die Arbeit des Seniorenbüros ein. Insgesamt waren 1628 Teilnehmer in den Gruppen angemeldet. Zu den offenen Angeboten und Veranstal-tungen kamen 3065 Besucher.

Für die Senioren aktiv

Geschäftsbericht

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20.4.2013 7

Zuwachs für die Schlüsselbus-Flotte. 34 Liter auf 100 Kilometer verbraucht der neueste Schlüsselbus MAN A 21, „vergleichsweise wenig für einen Stadtbus“, erklärt Philippe Düsel, Betriebsleiter Südwestbus. Der Bus verfügt über die aktu-ell modernste Abgasnorm und ist geräuscharm. „Dies kommt natürlich dem Kli-maschutzkonzept der Stadt Offenburg sehr entgegen“, freut sich Andreas Demny, Leiter des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr. Eine Klapprampe, beispielsweise für Elektrorollstühle, sorgt für Barrierefreiheit. Optisch und akustisch informiert eine GPS-gesteuerte Anzeige über die nächste Haltestelle. Die sogenannte Konferenz-ecke, in der Philippe Düsel, Busfahrerin Claudia Hauser und Andreas Demny (v.l.) sitzen, ist vor allem bei Schülern sehr beliebt. Foto: Schoch

UmweltbewUsst

In der OFFENBLATT-Reihe „Ich bin Klimaschützer/in“ nennt heute Nina Labiche, Schülerin am Grimmelshau-sengymnasium, ihre Gründe für umweltbewusstes Han-deln. „Ich bin Klimaschütze-rin, weil ich durch mein Ver-halten im Alltag versuche, möglichst wenig Energie zu verbrauchen.“

„Wenn meine Freundin zu Be-such kommt, ist es ihr bei uns immer zu kalt“, erklärt Nina La-biche (16). Bei Familie Labiche achtet man sehr bewusst darauf, dass die Temperaturen im Haus nicht über 20 Grad steigen. „Man muss ja im Winter nicht unbe-dingt mit T-Shirt im Haus sitzen“, sagt die 16-Jährige. „Aber vor allem sparen wir dadurch eine Menge Energie und sind auch seltener krank“, ist sich die Schülerin ihres Verhaltens be-wusst. Auch fährt sie zu jeder Jahreszeit und bei Wind und Wetter mit dem Rad zur Schule.

Kürzlich hat sie sich sogar mit ihrem Lehrer angelegt. Als er sei-ne Kanne mit Leitungswasser füllen wollte, ließ er das Wasser erstmal zwei Minuten laufen. Seine Begründung: Er wolle kein abgestandenes Leitungswasser trinken. Als der Lehrer die Was-serverschwendung nicht einsah, stellte sie den Wasserhahn kur-zerhand ab. Doch der Lehrer zeigte sich uneinsichtig und drohte sogar mit Strafarbeit im Wiederholungsfall.

Für die Schülerin ist ein sol-ches Verhalten nicht nachvoll-ziehbar, lernte sie doch von Kindheit an, dass man keinen Wassertropfen ungenutzt fließen lassen soll. Die 16-Jährige findet

es sehr schade, dass auch viele Erwachsene so wenig Einsicht zeigen, „wenn es um unsere Um-welt geht“.

Auch ist sie immer erstaunt, wenn Freunde zu Besuch kom-men und sich darüber wundern,

dass alle Handys im Hause Labi-che abends aufgeladen werden. „Viele, die ich kenne, laden ihr Handy über Nacht auf“, so ihre Erfahrung. Doch für die Schüle-rin kein Thema: „Wenn das Han-dy die ganze Nacht am Netz hängt, geht viel zu viel Energie verloren.“ Oftmals machen sich die Menschen über ihr Verhalten gar keine Gedanken. Erst wenn man sie darauf hinweist, heißt es oft: „Stimmt, du hast recht!“, weiß die 16-Jährige aus ihrem Freundeskreis zu berichten.

Mehr Infos finden klimaschutz-interessierte Jugendliche unter www.wwf-jugend.de/durchstarten/2-grad-campus sowie unter www.of-fenburg-klimaschutz.de.

Handy aufladen ist bei Nina La-biche aus Energiespargründen nur abends ein Thema. Foto: Walz

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20.4.20138

Start frei für das neue WohnquartierAmbitionierte Sanierung und Umgestaltung des Mühlbachareals beginnt am Montag / Gebiet von 45 000 Quadratmetern

Wenn die Stadtentwässerung ihre Arbeiten abgeschlossen hat, beginnen der Ausbau und die Neugestaltung der Straßen. „Wir wollen die verkehrlichen Ein-schränkungen so gering wie mög-lich halten“, erklärt Bernhard Mußler, bei der Stadt zuständiger Abteilungsleiter für Straßen und Brücken.

Die Stadt kümmert sich neben der Kanalisation und dem Stra-ßenbau zudem auch um die Grün-anlage rund um den Mühlbach. Jutta Herrmann-Burkart, städti-

Die Anwohner können in aller Re-gel bis zu ihrer Wohnung vorfah-ren. Parallel zum Mühlbach wird eine Baustraße eingerichtet, so dass auch die Gebäude im Park der Villa Bauer erreicht werden kön-nen. Der Parkplatz an der Wil-helm-Bauer-Straße wird für den öffentlichen Verkehr gesperrt und ist während der Bauzeit nur für Anlieger mit Parkberechtigungs-karte nutzbar. Diese Ausweise sind im Technischen Rathaus in der Wilhelmstraße 12 erhältlich und werden bei Bedarf ausgestellt.

Jetzt geht’s los: Mit dem Beginn der Kanalarbeiten in der Wil-helm-Bauer-Straße erfolgt am kommenden Montag der Start-schuss für die Sanierung und Umgestaltung des Mühlbach-areals zwischen der Hauptstraße und dem Park der Villa Bauer.

Als Erstes wird die Stadtentwäs-serung das inzwischen in die Jah-re gekommene Mischwasserka-nalsystem durch ein Trennsystem ersetzen. „Das ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll“, erklärt Wendelin Maurath vom Abwasser-zweckverband (AZV) „Raum Of-fenburg“. Bis Oktober möchte die beauftragte Baufirma die neuen Rohre in der Wilhelm-Bauer-Stra-ße verlegt haben, dann geht es in der Angelgasse weiter. Um mit den Arbeiten zügig voranzukommen, wird in zwei Kolonnen gleichzei-tig gearbeitet: Während sich ein Trupp vom Kronenplatz bis zur Einfahrt der Villa Bauer vorarbei-tet, ist die zweite Mannschaft in der Wilhelm-Bauer-Straße paral-lel zum Mühlbach tätig.

Die Wilhelm-Bauer-Straße wird während dieser Arbeiten zwischen Kronenplatz und Eingang zur Vil-la Bauer komplett gesperrt sein.

Überblick über das Sanierungsgebiet Mühlbach. Plan: Stadt

sche Abteilungsleiterin für Grün-flächen und Umweltschutz: „Vor-gesehen ist hier eine attraktive Gestaltung des Uferbereichs. Sie soll eine grüne Einladung zum Verweilen für die Menschen sein.“

Nach Abbruch der privaten Ge-bäude in der Straße An der Wiede im vergangenen Jahr erfolgt nun durch die Kanalarbeiten der nächste sichtbare Schritt der öf-fentlichen Maßnahmen im mittle-ren Teil des Sanierungsgebiets Mühlbach. „Die Entwicklung in dem gesamten Areal, das von der Straße An der Wiede bis zur Was-serstraße reicht, soll bis zum Jahr 2016 realisiert sein. Dann sollen die Bewohnerinnen und Bewoh-ner dort einen hochwertigen Le-bensraum vorfinden“, sagt Pro-jektleiter Erwin Drixler, Chef des Bauservice. In regelmäßigen Ab-ständen werden er und sein Ar-beitsteam über die Fortschritte im Sanierungsgebiet berichten.

Die Erneuerung der Infrastruk-tur in dem 45 000 Quadratmeter großen Gebiet wird rund drei Mil-lionen Euro kosten. Die Stadt rechnet mit einem Zuschuss von 0,9 Millionen Euro aus dem Topf der Städtebauförderung.

Zehn Millionen Euro für den UnternehmenssitzHubert Burda Media plant laut ei-ner Pressemeldung, in den kom-menden Jahren einen zweistelligen Millionenbetrag in die Modernisie-rung und Weiterentwicklung an seinem Unternehmenssitz in Of-fenburg zu investieren.

Auf dem Areal der Alten Dru-ckerei auf der Kronenwiese an der Hauptstraße werden, so die Pläne des Medienunternehmens, das denkmalgeschützte Verwaltungs-gebäude sowie der dazugehörige Turm kernsaniert und moderni-siert. Die leer stehenden Produk-tionshallen der Alten Druckerei, die alte Verbindungsbrücke über die Hauptstraße sowie das alte Kraftwerk werden abgebaut.

„Mit der Sanierung von Verwal-tungsgebäude und Turm, die zum

charakteristischen Bild am Stadt-eingang links der Hauptstraße ge-hören, modernisieren und verbes-sern wir das Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter und bringen die Gebäude auf den energetischen Standard von heute“, sagt Burdas Finanzvorstand Holger Eckstein. „Und mit dem Abriss der brachlie-genden Druckhallen, des alten Kraftwerks und der dazugehörigen Nebengebäude möchten wir im Sanierungsgebiet Mühlbach unse-ren Teil dazu beitragen, die Voraus-setzungen für eine attraktive, städ-tische Weiterentwicklung zu schaffen.“ Mittelfristig sucht der Konzern für 20 000 Quadratmeter des insgesamt rund 30 000 Quad-ratmeter umfassenden Grund-stücks einen Investor. Eckstein:

„Dabei stehen wir auch im engen Austausch mit der Stadtverwaltung, um die optimale Lösung für die städtebauliche Weiterentwicklung auf diesem Gelände zu finden.“

Offenburgs Oberbürgermeiste-rin Edith Schreiner begrüßt Bur-das Investition. „ Die aufgezeigten Sanierungsschritte unterstützen ganz sicher die städtebauliche Ent-wicklung am Mühlbach und eröff-nen zudem interessante Gestal-tungschancen.“

Die Bauarbeiten auf der Kronen-wiese sollen bereits im kommen-den Monat starten. „In einem Ar-chitektenwettbewerb hat das Büro Harter & Kanzler in Freiburg von

uns den Zuschlag für die Planung erhalten“, führt Norbert Lehmann, Direktor Immobilienmanagement von Hubert Burda Media, aus. Auf dem Gelände, auf dem die alten Druckhallen abgerissen werden, ist interimsweise eine Grünfläche geplant. „Für Gespräche mit inte-ressierten Investoren und Ent-wicklern sind wir jederzeit offen.“

Das Investitionsvolumen für die baulichen Maßnahmen auf der Kro-nenwiese liegt laut Angaben von Hubert Burda Media inklusive Sa-nierung des Verwaltungsgebäudes mit Turm sowie Sanierung des Ver-lagsgebäudes Aenne Burda gegen-über vom Medien Park bei insge-samt mehr als zehn Millionen Euro. Der Abschluss der Arbeiten wird für 2015 angestrebt.

Sanierung ab Mai

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20.4.2013 9

Stadt kann Rechtsanspruch erfüllenBis 2014 gibt es 657 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren / Übergangsregelung endet im Sommer

Kind, desto kürzer ist die Höchst-dauer für die Betreuung, die ein-gefordert werden kann.

Derzeit liegt der Versorgungs-grad bei 39 Prozent, der tatsächli-che Bedarf bei 31 Prozent. „Damit liegen wir ganz gut im Schnitt“, so Hattenbach, der als Vergleich die Zahlen des Ortenaukreises (35 Prozent Versorgungsgrad, 26,7 Prozent Nachfrage) anführte. 106 weitere Plätze sollen in den kom-menden Jahren entstehen, um auf die Zahl von 657 Betreuungsplät-

quote von 50 Prozent. Dieses Ziel wird erreicht, wenn man die Zahl der Plätze auf zwei Jahre verteilt, rechnete Bürgermeister Christoph Jopen vor. Der Ansatz sei gerecht-fertigt, da das Angebot für Kinder bis zum ersten Lebensjahr kaum nachgefragt werde. Wird von 500 Kindern pro Jahrgang ausgegan-gen, kommt man auf eine Versor-gungsquote von 66 Prozent, wenn lediglich die Ein- und Zweijähri-gen berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Je jünger das

Ab 1. August dieses Jahres ha-ben Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsan-spruch auf einen Platz in einer Tagesbetreuung. Diesen An-spruch könne die Stadt erfüllen, versicherte Michael Hattenbach, Fachbereichsleiter Bürgerser-vice und Soziales, in der jüngs-ten Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend.

657 Betreuungsplätze für Kin-der unter drei Jahren soll es 2014 in Offenburg geben. Damit wäre ein Versorgungsgrad von 43,8 Prozent erreicht – je nach Rech-nung sogar von 66 Prozent.

Im Sommer endet die Über-gangsregelung: Künftig werden alle Eltern und Alleinerziehenden einen Rechtsanspruch auf Betreu-ung ihrer Kinder unter drei Jahren haben. Unterschieden wird zwi-schen dem tatsächlichen Bedarf und dem Versorgungsgrad, also den vorhandenen Plätzen. Hatten-bach stellte klar: „Es gibt keine vorgeschriebene Prozentzahl.“ Der Offenburger Gemeinderat einigte sich am 25. Juli 2011 jedoch auf eine anzustrebende Versorgungs-

zen zu kommen. 30 Plätze werden durch den Neubau des Kindergar-tens Ölberg im Park der Villa Bau-er geschaffen. „Mit diesem mode-raten Ausbau kommen wir gut hin“, unterstrich Hattenbach, der zusicherte, dass in der Regel eine wohnortnahe und wunschgerech-te Betreuung umgesetzt werden könne.

In der Fraktionsrunde stieß das Betreuungskonzept der Stadt auf Lob und Anerkennung. Regina Heilig (CDU) sprach von einer „reifen Leistung“. Schon früh sei der politische Wille vorhanden gewesen, das Betreuungsangebot auszubauen. Jens-Uwe Folkens (SPD) nannte die Versorgungssitu-ation für die Kleinen „einen echten Standortvorteil“. Stefan Konprecht (Freie Wähler) schloss sich der po-sitiven Bewertung ebenso an wie Eva-Maria Reiner (Grüne), die sich nach der Situation der Tagesmüt-ter erkundigte und wissen wollte, ob die Plätze auch nach der Bebau-ung des Gebiets Seitenpfaden aus-reichten. Jopen versicherte, dass es eine wohnortnahe Betreuung in der Oststadt geben werde.

Anspruch auf Tagesbetreuung. Offenburg erreicht sein Ziel. Foto: Siefke

Mehrfache SpitzenauszeichnungDas Weingut Schloss Ortenberg hat bei den international bedeut-samen Weinwettbewerben „Les Grands Concours du Monde“ in Straßburg ein absolutes Spitzener-gebnis erzielt. In einer Blindver-kostung wurden durch eine inter-national zusammengesetzte Jury, bestehend aus Winzern, Önolo-gen, Sommerliers, Journalisten und Weinliebhabern, nach den strengen Regeln des Internationa-len Verbands für Rebe und Wein (OIV) im 100 Punkte-System die Rebsorten Riesling, Grauburgun-der (Pinot Gris) und Gewürztra-miner aus aller Welt verkostet. In diesem Jahr beteiligten sich Betrie-be aus mehr als sieben Nationen mit ihren Weinen an dem Wettbe-werb. Die angestellten Weine wur-den je nach Punktzahl und Sorte mit einer Großen Goldmedaille (Grande Medaille d’Or), einer

Goldmedaille (Medaille d’Or) oder einer Silbermedaille (Medaille d’Argent) ausgezeichnet.

In dem strengen Auswahlver-fahren erhielten von allen Anstel-lungen der Sorte Riesling nur drei Weine die höchste Auszeichnung. Eine dieser begehrten Auszeich-nungen ging an das städtische Weingut Schloss Ortenberg für sei-ne Klingelberger Riesling Spätlese trocken, Jahrgang 2011. Das Weingut, das zu je 50 Prozent Stadt und Kreis gehört, ist das einzige deutsche Weingut, welches mit dieser hohen Auszeichnuing ge-ehrt wurde.

Das Weingut erhielt zudem noch zwei weitere Spitzenaus-zeichnungen bei den Rebsorten Grauburgunder und Gewürztra-miner: Grauburgunder Kabinett trocken (2012) und Gewürztrami-ner Auslese (2011).

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20.4.201310

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Vorhaben: Endausbau Bühlerfeldstraße2. Auftraggeberin: Stadt Offenburg

Fachbereich Tiefbau und Verkehr Straßen und Brücken Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Sachbearbeiterin: Katharina Ernst Telefon: 07 81/82-24 00, Fax: 07 81/82-76 253. Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung4. Ort der Ausführung: Offenburg-Bohlsbach5. Art und Umfang Boden Kl. 2 – 5 lösen, entsorgen ca. 120 m³

der Leistung: Boden Kl. 3 – 5 lösen, wieder einbauen ca. 60 m³ Schottertragschicht 0/32 herstellen, 15 cm ca. 550 m² Straßeneinläufe setzen bzw. verschieben ca 7 St. Einfassungssteine 8/25 bis 8/30 setzen ca. 235 m Bordsteine mit Granitvorsatz setzen ca. 310 m Rinnenplatten setzen ca. 240 m Entwässerungsrinne aus Pflastersteinen 16/16/14 ca .110 m Betonpflasterdecke 10/20/8 herstellen ca. 550 m AC 16 TN Handeinbau ca. 40 t AC 11 BN zum Profilausgleich ca. 70 t AC 11 DN in Fahrbahn, 4 cm ca. 1000 m²

6. Lose: nein7. Ausführungsfrist: 17. Juni – 26. Juli 2013 8. Angebotsausgabe und Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Einreichungs- bzw. Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, Eröffnungsstelle: 77654 Offenburg, Zimmer 125, Telefon 07 81/82-22 59 oder 82-23 16, Fax 07 81/82-75 13 E-Mail: [email protected] oder [email protected]. Entgelt für die 12 Euro Angebotsunterlagen: je Doppelfertigung einschließlich Postversand

Zahlung: bar, Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto Nr. 34116, BLZ 664 500 50, Sparkasse Offenburg/Ortenau Eine Entschädigung wird nicht erstattet.

10. Planeinsicht/Auskünfte: siehe Ziffer 211. Sprache: Deutsch12. Angebotseröffnung: 8. Mai 2013, 10 Uhr, Ort siehe Ziffer 813. Sicherheiten: nein14. Zur Eröffnung zugelassen: Bieter und/oder ihre Bevollmächtigten15. Zahlungsbedingungen: nach § 16 VOB/B und den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen16. Rechtsform der gesamtschuldnerisch haftend Bietergemeinschaft: mit bevollmächtigtem Vertreter17. Nachweis der Siehe Regelung in der Aufforderung Bietereignung: zur Angebotsabgabe.18. Ablauf der Zuschlagsfrist: 8. Juni 201319. Vergabeprüfstelle: Zuständige Behörde zur Nachprüfung be-

haupteter Vergabeverstöße ist das Regie-rungspräsidium Freiburg.

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Start ins Wochenende. Die evangelische Stadtkirchengemeinde bietet ab sofort jeden ersten und dritten Freitag im Monat einen „WochenausKLANG“ an. An jedem ersten Freitag im Monat soll das gemeinsame Singen und Musizieren im Mittelpunkt stehen, an den dritten Freitagen möchten die Organisatoren um Jana Bürgers (links) und Claudia Sonnabend-Mörmann Meditation und Stille verbinden. Der Ältestenkreis der Stadtkirchengemeinde lädt alle Interessierten ein, einfach vorbeizukommen – an den genannten Freitagen ab 20 Uhr. Es ist, so Pfarrer Christian Kühlewein-Roloff, eine Möglichkeit für Offenburger/innen, in einem spirituellen Rahmen die Arbeitswoche hinter sich zu lassen und mit einem geistli-chen Impuls oder einer Begegnung ins Wochenende zu starten. Foto: Reinbold

SpirituelleS AngeBot

Einladung

Die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses und Planungsausschusses der Stadt Offenburg findet am Montag, 22. April 2013, um 18 Uhr im Sitzungs-saal des Technischen Rathauses, Wilhelmstraße 12, statt.

Tagesordnung: Verkehrsausschuss und Planungsausschuss:1. Baugebiet Seitenpfaden – aktueller Planungsstand

Verkehrsausschuss:2. Optimierung der signaltechnischen Regelung

am Knoten B 3 / Windschläger Straße3. Freiwillig „Tempo 40“ im Breitfeld in Offenburg-Windschläg4. Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes K 5331 / K 5326 / Raiffeisenstraße5. Änderung der Parkierungsregelung in Teilen der Zone II6. 3. Sachstandsbericht zum Lärmaktionsplan Offenburg

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20.4.2013 11

§ 1 Zweckbestimmung(1) Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Unterkünfte für die Unterbrin-

gung Obdachloser als öffentliche Einrichtung. Unterkünfte sind die zur Unterbringung seitens der Stadt von Dritten angemieteten Wohnungen.

(2) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und der vorübergehenden Unter-bringung von Personen, die einer kommunalen Unterbringung bedürfen und erkennbar nicht fähig sind, eine Obdachlosigkeit aus eigenen Kräften zu beseitigen. Die Aufnahme in kommunalen Unterkünften hat ausschließ-lich Überbrückungscharakter, die nutzungsberechtigten Personen sind ver-pflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eigenständig eine Woh-nung zu gewinnen.

§ 2 Benutzungsverhältnis(1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsan-

spruch auf Zuweisung einer bestimmten Unterkunft oder Räume bestimmter Art und Größe besteht nicht.

(2) Die Stadt Offenburg entscheidet über die Aufnahme und Unterbringung von Personen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens. Die Einweisung von Personen wird über das Sachgebiet Gewerbe, Sicherheit und Ordnung durch Verfügung erlassen.

(3) Die Stadt Offenburg übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen der von ihr zur Kontrolle beauftragten Beschäftigten ist Folge zu leisten.

(4) Die Stadt Offenburg ist berechtigt, nutzungsberechtigte Personen innerhalb des Gesamtwohnungsbestandes durch schriftliche Verfügung zu verlegen, wenn dies zur Optimierung des Auslastungsgrades kommunaler Unterkünf-te wirtschaftlich angezeigt oder zur Sicherung des sozialen Friedens und somit im öffentlichen Interesse erforderlich ist.

Gründe für eine Umsetzung liegen insbesondere vor, wenn: • der/dieNutzungsberechtigtesichmitderZahlungderGebührfüreinen

Zeitraum von mindestens zwei Monaten im Rückstand befindet und trotz Aufforderung keine Zahlungsvereinbarung mit der Unterkunfts-verwaltung trifft.

• der/dieNutzungsberechtigteAnlasszuKonfliktengibt,diezueinerBeeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zu Gefährdungen von Hausbewohnernund/oderNachbarnführenunddieKonfliktenichtauf andere Weise beseitigt werden können.

• der/dieNutzungsberechtigte trotzErmahnungwiederholt gegendieSatzung oder die in den Unterkünften ausgehängte Hausordnung ver-stößt.

• der/dieNutzungsberechtigtetrotzErmahnungwiederholtnichteinge-wiesene Personen in die Unterkunft aufgenommen hat.

Die gemeinschaftliche Unterbringung mehrerer Personen, die nicht zu einem Familienverband oder zu einer Haushaltsgemeinschaft zählen, innerhalb einer Unterkunft ist zulässig.

(5) Wird das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, haften diese für alle Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Erklärungen, deren Wirkung die Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen voll geschäftsfähigen Personen abgegeben werden.

(6) Jede/rBenutzer/inmussTatsacheninderPersonoderindemVerhalteneinesHausangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Er-satzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.

§ 3 Beginn und Ende der Nutzung(1) DasBenutzungsverhältnisbeginntmitdemZeitpunkt,zudemdem/derNut-

zungsberechtigten die Unterkunft zugewiesen wird.(2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch Aufhebungsver-

fügung. Soweit die Benutzung über den in der Einweisungsverfügung angegebenen

Zeitraum hinaus fortgesetzt wird, endet es mit der Räumung der Unter-kunft.

(3) Das Benutzungsverhältnis endet außerdem durch Aufhebungsverfügung, wenn der/die Benutzungsberechtigte dieUnterkunft nicht bezieht, nichtmehrselbstbewohntodersienurfürdieAufbewahrungseiner/ihrerprivatenGegenstände verwendet.

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung kommunaler Unterkünfte

§ 4 Benutzung der überlassenen Räume(1) Die überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und

nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Die zugewiesenen Unterkünfte dür-fen – auch nicht teilweise – Dritten nicht zur Benutzung überlassen werden. Sofern durch das Entstehen von Lebens- und Haushaltsgemeinschaften die Aufnahme weiterer Personen in einer Unterkunft angestrebt wird, bedarf es der vorherigen Zustimmung der Stadt Offenburg.

(2) Die Besuchszeit in den Gemeinschaftsunterkünften beginnt um 8.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr. Die Stadt Offenburg kann im Einzelfall auf Anfra-ge die Besuchszeit verlängern.

In Frauenwohngemeinschaften ist der Besuch von Männern zur Aufrechter-haltung der Intimsphäre sowie Gewährleistung eines Schutzbereichs der dort untergebrachten Frauen nicht gestattet. Sofern die Belegungssituation es zulässt, kann in besonders begründeten Einzelfällen auf Anfrage eine Aus-nahme erteilt werden.

(3) Veränderungen an und in den zugewiesenen Unterkünften und dem über-lassenen Inventar dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Offenburg vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere das Anbringen und Aufstellen von Antennenanlagen.

(4) Eigene Einrichtungsgegenstände können mit Zustimmung der Stadt Offen-burg in die zugewiesene Unterkunft gebracht werden.

Das Abstellen von Hausratsgegenständen, Möbeln, Fahrrädern u.ä. in den allgemein zugänglich zu haltenden Fluren, Treppenhäusern, Keller- undSpeichertreppen oder in den allgemeinen Sanitäranlagen, den allgemeinen Keller- und Speicherräumen sowie in Bereich von Flucht- und Rettungswe-gen im Innen- und Außenbereich ist nicht gestattet.

(5) Die Zustimmung der Ziffern 1, 3 und 4 kann befristet oder mit Auflagen versehen werden.

(6) Die Stadt Offenburg kann bauliche oder sonstige Veränderungen, die ohne ihreZustimmungvorgenommenwurden,aufKostendes/derBenutzers/inbeseitigen und den früheren Zustand wiederherstellen lassen.

(7) Die Stadt Offenburg kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Zweck zu gewährleisten.

§ 5 Pflichten der Benutzer/innenDieBenutzer/innensindverpflichtet,1. die ihnen zugewiesenen Räume und zum Gebrauch überlassenen Einrich-

tungsgegenstände pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre be-stimmungsgemäße Verwendung bestimmte Abnutzung instand zu halten und nach Beendigung in dem Zustand herauszugeben, in dem sie ursprüng-lich übernommen worden sind,

2. den Hausfrieden und gegenseitige Rücksichtnahme zu wahren,3. die von der Verwaltung ausgegebenen Hausordnungen zu beachten,4. die Hausverwaltung unverzüglich über alle Schäden am Objekt selbst, an

den zugewiesenen Räumen und an den überlassenen Einrichtungsgegen-ständen zu informieren.

§ 6 VerboteDenBenutzer/innenistuntersagt:1. Dritte entgeltlich oder unentgeltlich in die Unterkunft aufzunehmen oder

zu beherbergen. Eine besuchsweise Aufnahme bedarf der vorherigen Zu-stimmung der Stadt Offenburg.

2. Die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken zu nutzen.3. Hunde oder Katzen in der Unterkunft zu halten. Im Übrigen kann eine Klein-

tierhaltung auf Antrag gestattet werden, solange hiervon keine Beeinträchti-gungandererNutzungsberechtigteroderdesnachbarschaftlichenUmfeldesausgeht und die Kleintierhaltung dem Zweck nicht entgegensteht.

4. Schilder an Wohnungs- und Eingangstüren anzubringen, mit Ausnahme gebräuchlicherNamensschilder.

5. Kraftfahrzeuge in der Unterkunft oder auf dem zur Unterkunft gehörenden Grundstück ohne vorherige Genehmigung der Stadt Offenburg abzustellen. Das Abstellen von Fahrrädern kann auf der von der Hausverwaltung zuge-wiesenen Fläche erfolgen.

6. In der Unterkunft Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder sonstige Veränderungen vorzunehmen.

Von den Ziffern 3 bis 6 können nach vorheriger Zustimmung der Stadt Of-fenburg in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden; § 4 Ziffer 5 gilt entsprechend.

Fortsetzung auf Folgeseite

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20.4.201312

Öffentliche Bekanntmachungen und AusschreibungenAmtlicher Teil

§ 7 Betreten der UnterkünfteMitarbeiter/innen der Stadt Offenburg oder beauftragte Dritte sind berechtigt, die Unterkünfte in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr nach Ankündigung zu betreten. Darüber hinaus haben sie bei Gefahr im Verzug oder bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder Satzung jederzeit das Recht, die Unterkünfte zu betreten. § 8 Instandhaltung / Hausverwaltung(1) Die Instandhaltung und Bewirtschaftung der Unterkünfte und der dazuge-

hörenden Hausgrundstücke obliegt der Stadt Offenburg.(2) Die Benutzer/innen sind nur berechtigt, auftretende Mängel, Instandhal-

tungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen selbst zu beseitigen oder durchzuführen bzw. beseitigen oder durchführen zu lassen, sofern dies vor-her mit der Stadt Offenburg abgestimmt ist.

Mängel und Schäden, die außerhalb der Dienstzeiten der Stadt Offenburg auftreten und die einer sofortigen und unmittelbaren Behebung oder Beseiti-gung, z.B. durch Wasserschaden, Wind- oder Glasbruch u.ä. bedürfen, sind unverzüglich unter der in der Einweisungsverfügung genannten Notfallnum-mer zu melden. Schäden, die innerhalb der Dienstzeiten der Stadt Offenburg auftreten, sind unverzüglich der Unterkunftsverwaltung mitzuteilen.

(3) Die Hausverwaltung für die Unterkünfte i.S.d. § 1, Ziffer 1 nehmen die von der Stadt Offenburg oder von der Wohnbau/Stadtbau Offenburg GmbH be-stellten Personen wahr.

§ 9 Rückgabe der UnterkunftBei Beendigung des Benutzungsverhältnisses oder einer Umsetzung in eine ande-re Unterkunft haben die Benutzer/innen ihre Unterkunft vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Weiterhin haben sie alle erhaltenen Schlüssel, ein-schließlich der selbst nachgemachten, den Beauftragten der Stadt Offenburg zu übergeben.

§ 10 Haftung(1) Die Stadt Offenburg haftet gegenüber den Benutzer/innen nur für Schäden,

die von ihren Organen, den Beschäftigten, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

(2) Die Benutzer/innen haften gegenüber der Stadt Offenburg für alle Schäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Sie haften auch für Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit ihrem Willen in der Unterkunft aufhalten.

(3) Die Benutzer/innen haften ferner für alle Schäden, die der Stadt Offenburg oder nachfolgenden Benutzern dadurch entstehen, dass die Benutzer/innen die Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht voll-ständig geräumt und besenrein zurückgegeben oder nicht alle Schlüssel übergeben haben.

(4) Schäden oder Verunreinigung, für die der/die Benutzer/innen haften, kann die Stadt Offenburg auf Kosten der Benutzer/innen beseitigen lassen.

(5) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

§ 11 VerwaltungszwangRäumt ein/e Benutzer/in die zugewiesene Unterkunft nicht, obwohl eine bestands-kräftige oder sofort vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, kann die Um-setzung durch Zwangsräumung nach Maßgabe des § 27 des Landesverwaltungs-vollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Ver-fügung.

§ 12 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner(1) Für die Benutzung der in städtischen Unterkünften in Anspruch genom-

menen Räume werden Benutzungsgebühren erhoben.(2) Gebührenschuldner ist, wer in einer städtischen Unterkunft untergebracht ist. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam nutzen, haften als Gesamtschuldner.

§ 13 Gebührenhöhe und Zusammensetzung der Gebühren(1) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten

Gebührenverzeichnis. Die Benutzungsgebühr wird für jede/s Unterbringungsobjekt/-wohnung

getrennt ermittelt. Bemessungsgrundlage ist das/die zugewiesene Unterbringungsobjekt/-wohnung.

(2) Die Benutzungsgebühr setzt sich zusammen aus der von der Stadt Offenburg für das angemietete Objekt zu zahlenden Grundmiete und den Neben- bzw. Betriebskosten. Grundmiete sowie Neben- und Betriebskosten werden als Gesamtkosten auf die durchschnittliche Belegungszahl umgelegt.

(3) Zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Unterkünfte beschäftigt die Stadt Offenburg einen Hausmeister/Hausverwalter. Die erforderlichen Per-sonal- und Sachkosten werden auf die Nutzungsgebühren umgelegt. Die Höhe der Umlage pro qm Nutzfläche richtet sich nach dem beigefügten Gebührenverzeichnis.

(4) Für jeden Tag der Benutzung wird 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.

(5) Die Benutzungsgebühr wird entsprechend der Mietpreissteigerung des/r Vermieters/in, angepasst. Die Zuschläge der Bewirtschaftungskosten für den Hausverwalter/Hausmeister werden der jährlichen Kostenentwicklung an-gepasst und auf die Unterkunftskosten umgelegt.

§ 14 Entstehung, Festsetzung, Fälligkeit(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Tag, an dem der/die Nutzungsberech-

tigte die Unterkunft zugewiesen bekommt und endet mit dem Tag, an wel-chem die Räume ordnungsgemäß an die Stadt Offenburg zurückgegeben werden.

(2) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

(3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet die Benut-zer/innen nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der festgesetzten Benut-zungsgebühr.

§ 15 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Offenburgüber die Benutzung kommunaler Unterkünfte (22.10.2001) außer Kraft.

Gebührenverzeichnis der Stadt Offenburgüber die Zusammensetzung der Nutzungsgebühren

in kommunalen Unterkünften

1. Für die angemieteten Gemeinschaftsunterkünfte werden der von der Stadt Offenburg tatsächlich zu zahlende Mietzins und Nebenkosten auf die vor-handenen durchschnittlichen Belegungsplätze umgelegt. Zusätzlich werden auf Grundlage der Verbrauchswerte des Vorjahres in Relation zu den durch-schnittlichen Belegungszahlen Gebühren für Strom, Gas und Wasserversor-gung erhoben.

2. Die Grundnutzungsgebühr der übrigen von der Stadt Offenburg von Dritten angemieteten Unterkünfte ist der von der Stadt Offenburg tatsächlich zu zahlende Mietzins. Die Energieversorgung rechnen die Versorgungsbetriebe direkt und individuell mit den Nutzern ab.

3. Für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung aller Unterkünfte beschäftigt die Stadt Offenburg einen Hausmeister/Hausverwalter. Die umlegbaren Perso-nal- und Sachkosten für die Bewirtschaftung und Instandhaltung werden auf die Unterkunftskosten je qm Nutzfläche umgelegt.

Die auf der Grundlage des Jahres 2011 ermittelten Kosten betragen € 1,50 je qm Nutzfläche.

Umlegungsmaßstab: a) Zu den Betriebskosten wird ein Zuschlag für Hausmeistertätigkeit von

€ 1,75/qm, b) auf die von der Stadt Offenburg erhobenen Grundnutzungsgebühr wird

ein Zuschlag für Hausverwaltertätigkeit von € 0,75/qm erhoben.

4. Die unter Ziffer 1 und 2 genannte Grundnutzungsgebühr, die unter Ziffer 1 genannte Gebühr für Verbrauchswerte sowie die unter Ziffer 3 genannten Gebühren für Hausmeister- und Hausverwaltertätigkeiten unterliegen der jährlichen Überprüfung und ggf. Anpassung.

Offenburg, 18. März 2013

Edith SchreinerOberbürgermeisterin

Page 13: Offenblatt 14 2013

20.4.2013 13Special im

erfolgen. Denn nur die Profis kön-nen anhand von Größe und Un-tergrund die Art und Anzahl der notwendigen Befestigungskonso-len berechnen und die fachgerech-te Montage sicherstellen. Diese wird dann durch ein offizielles Ab-nahmeprotokoll bestätigt – und der stolze Besitzer kann sicher sein, lange Jahre Freude an seiner Markise zu haben. (txn-p)

gleich die Frage der Bedienart ge-klärt werden. Vom Betrieb per Kurbel über die Bedienung mit einem Funk-Handsender bis zur vollautomatischen Steuerung über Wettersensoren gibt es heute di-verse Möglichkeiten.

Und auch der letzte Schritt, die Montage der Markise, sollte aus Sicherheitsgründen nach DIN EN 13561 durch einen Fachpartner

kise zur Architektur passt, son-dern hat Einfluss auf den UV-Schutz. Um die tatsächliche Farbwirkung des gewählten Des-sins „im Einsatz“ beurteilen zu können, raten Experten dazu, ein möglichst großes Stück Markisen-tuch gegen das Licht zu halten. Dafür empfiehlt sich der Besuch eines Ausstellungsraumes im Fachhandel. Hier kann dann auch

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Eine Markise ist der ideale Son-nenschutz für die Terrasse oder den Balkon. Da der Schatten-spender großen Belastungen durch Wind und Wetter ausge-setzt ist, sollten nicht nur die Planung und Beratung, sondern auch die Montage durch den Fachmann erfolgen.

Damit Funktion und Sicherheit dauerhaft gewährleistet sind, gilt es bei der Auswahl der individuell passenden Markise eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Von großer Bedeutung ist die Montagesituation vor Ort. In wel-che Himmelsrichtung zeigt die Markise? Wie ist der Sonnenstand während der Sommermonate?

Empfiehlt sich eine offene Gelenk-arm-Markise oder sollte eine Kas-setten-Markise, bei der das Tuch vor Wind und Wetter geschützt ist, montiert werden?

Nachdem diese Fragen mit dem Fachhändler geklärt wurden, muss die optimale Größe geplant werden. Da die Sonne oft von schräg oben scheint, ist die Marki-se meist größer, als die Fläche, die beschattet werden soll.

Und auch bei der Auswahl des Tuchdessins ist Fachkompetenz gefragt. Denn die Farbe entschei-det nicht nur, ob und wie die Mar-

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Die sieben Irrtümer der EnergiewendeÜber die Energiewende wird viel diskutiert – leider nicht immer auf dem Boden der Tatsachen. Der Zen-tralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) informiert über die sieben häufigsten Irrtümer.1. Energiewende heißt Optimie-rung der Stromversorgung.Strom hat am End-Energiever-brauch einen Anteil von nur etwa 20 Prozent; auf Wärme entfallen aber rund 50 Prozent.2. Der Fokus der Energieeinspa-rung liegt im Neubau.Jährlich werden weniger als 0,2 Millionen Gebäude neu errichtet, es gibt aber etwa 18 Millionen Be-standsgebäude. Da veraltete Hei-zungsanlagen deutlich mehr Ener-gie verbrauchen, muss der Fokus auf dem Gebäudebestand liegen.3. Fossile Energieträger müssen schnell durch erneuerbare Ener-gien ersetzt werden.Deutschland will den Anteil er-neuerbarer Energien im Wärme-sektor bis 2020 auf 14 Prozent erhöhen. Der effiziente Einsatz fossiler Energie ist daher weiterhin wichtig.

4. Zuerst muss der Ausbau von Solar- und Windenergie vo-rangetrieben werden.Den größten Anteil bei erneuerbaren Energien in Haushalten hat die Holz-verbrennung mit rund 2,8 Prozent – so viel wie Windenergie und Pho-tovoltaik zusammen. 5. Die derzeitige Förderung er-neuerbarer Energien ist Voraus-setzung für die Energiewende.Trotz Förderung werden weniger als zwei Prozent der 18 Millionen Gebäude jährlich saniert. Es dauert also über 50 Jahre, bis alle Altanla-gen erneuert sind.

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6. Wärmedämmung hilft der Um-welt am meisten.Wärmedämmung schließt die ge-samte Gebäudehülle ein und erfor-dert hohe Investitionen. Eine Erneu-erung der Heizungsanlage hat viel Einsparpotenzial, aber eine deutlich geringere Amortisationszeit.7. Eine funktionierende Heizung sollte erst getauscht werden, wenn sie defekt ist.Mit modernen Heizsystemen sind Energieeinsparungen von 30 Pro-zent möglich. Eine Sanierung rech-net sich deshalb, auch wenn der alte Kessel noch funktioniert. (txn-p)

Page 15: Offenblatt 14 2013

20.4.2013 15Special im

aufgenommen werden können. Sie sind zudem frostbeständig, leicht zu reinigen, zeichnen sich durch edle Optik und geringes Plattenge-wicht aus. So bleiben Balkon und Terrasse für viele Jahre schön und gepflegt. Weitere Informationen und die Adresse eines Getifix Part-ners in der Nähe finden Sie im In-ternet unter www.getifix.de.

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Keine Panik: Die Beläge von Getifix sind leicht zu reinigen und sehr pflegeleicht. Foto: Getifix

Einen sonnigen Frühlingstag, einen lauen Abend oder gar den Urlaub auf „Balkonien“ zu ver-bringen, ist ein Stück Lebens-qualität. Ein schöner Balkon oder eine gut geschnittene Ter-rasse entscheidet daher mit über den Wert einer Immobilie.

Aber: Temperaturschwankungen, also Hitze im Sommer und Frost im Winter, sowie Feuchtigkeit und Luftverschmutzung setzen dem Balkon ziemlich zu. Deshalb sollte spätestens mit dem Beginn der Frei-luftsaison die Außenfläche in Au-genschein genommen werden. Aus-blühungen und Risse im Beton sehen hässlich aus und bedeuten gleichzei-tig eine Gefahr für die Bausubstanz und die Fassade, wenn die Schäden nicht fachgerecht beseitigt werden. Eine Investition zur Sanierung eines „Freiluftzimmers“ ist deshalb nicht nur eine Frage der Optik.

Für die notwendigen Sanierungs-arbeiten mussten früher gleich mehrere Gewerke beauftragt wer-den. Mit dem Getifix Belino-System

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stark vermehren, sind Unterwas-serpflanzen und Fische kaum noch zu sehen, das Gleichgewicht des kleinen Ökosystems ist in Gefahr. Hier helfen Teichpflege-Produkten, mit denen sich die Selbstreinigungskräfte des natür-lichen Biotops wirkungsvoll un-terstützen lassen. (txn-p)

wundert sich über den Fisch, der plötzlich in seinem Teich schwimmt. Probleme machen mitunter die im Wasser enthalte-nen Algen. Für die grüne Trübung des Teichwassers sind Schwebe-algen verantwortlich. Pelzalgen überwuchern Steine und den Teichgrund. Wenn die Algen sich

Wasser von neutraler bis leicht saurer Qualität.

Schon kurz nach seiner Fertig-stellung gehört ein Gartenteich der heimischen Tierwelt. Frösche, Insekten und Pflanzen bevölkern das kleine Biotop. Auch unter Wasser entsteht ein eigenes Uni-versum und so mancher Gärtner

Idyllisch: Am eigenen Gartenteich lässt es sich herrlich entspannen. Foto: Neudorff/txn-p

Der eigene Teich im Garten schafft die perfekte Idylle für Mensch und Tier – wenn das kleine Biotop gut geplant ist und sorgfältig gepflegt wird.

Um ein dauerhaftes biologisches Gleichgewicht zu schaffen, müs-sen Größe und Standort des Teichs stimmen. Ein halbschattiger Platz und eine Mindestgröße von vier mal sechs Metern sind optimal.

Wer Fische halten möchte, soll-te pro Quadratmeter ein mittelgro-ßes Exemplar einplanen. Empfeh-lenswert sind vier verschiedene Wassertiefen, die den einzelnen

Teichzonen (Feucht-, Sumpf-, Flachwasser-, Seerosenzone) ent-sprechen und mit den jeweils pas-senden Pflanzen bestückt sind.

Je größer die Artenvielfalt, desto stabiler das Gleichgewicht. Vor allem Unterwasser- und Schwimm-blattpflanzen gelten als natürli-ches Wasserklärwerk. Im Opti-malfall gehören etwa zwei Drittel der Wasserfläche den Pflanzen. Zum Befüllen des Teichs eignet sich nährstoff- und kalkarmes

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Tipps und Tricks für den TeichWer sich einen Mini-See im Garten wünscht, der muss einiges beachten. Wir verraten Ihnen, worauf es ankommt

Page 17: Offenblatt 14 2013

20.4.2013 17Special im

So rechnet sich die SanierungDie Deutschen lieben das Bausparen – fast 30 Millionen haben entspre-chende Verträge. Kein Wunder, zah-len doch viele Bausparkassen Zinsen von 3,5 bis 4 Prozent. Gleichzeitig können Bauspardarlehen für wohn-wirtschaftliche Zwecke genutzt wer-den, wie etwa für eine Feuchtig-keitssanierung.

In der sogenannten Bausparge-meinschaft bespart immer ein Teil der Bausparer die Verträge, der an-dere Teil nutzt ein Bauspardarlehen. Auf Basis dieser Gemeinschaft ist es den Bausparkassen möglich, zins-günstige Darlehen an ihre Kunden zu vergeben, deren Konditionen während der gesamten Laufzeit gleich bleiben.

Bekannt ist allgemein, dass Bau-spardarlehen beim Bau eines Hauses oder beim Kauf einer Eigentums-möglichkeit genutzt werden kön-nen. Aber auch zur Sanierung und Modernisierung bestehenden Ei-gentums ist ihr Einsatz möglich. Da die Nachfrage nach Immobilien und

damit die Chance auf gute Verkaufs-erlöse rasant angestiegen ist, macht es für Immobilienbesitzer doppelt Sinn, Bauspargeld für ein verbesser-tes Wohngefühl und zugleich für die Wertsteigerung der eigenen Immo-bilie einzusetzen.

„Bei der Instandhaltung sind Prioritäten zu beachten“, unter-streicht Sanierungsfachmann Joa-chim Hug, der mit seinem Fachbe-trieb seit über sechs Jahren in der Ortenau und dem Großraum Ba-den-Baden/Rastatt für trockene Wände sorgt. Denn mehr als 15 Millionen Bundesbürger leben in ihren Wohnungen mit Feuchtig-keitsproblemen und Schimmelpilz. So das Ergebnis einer Untersu-chung der Jenaer Friedrich-Wil-helm-Universität. „Um die Ge-

sundheit zu schützen und den Wert der Immobilie zu erhalten, muss im Zweifelsfall immer die fachgerechte Sanierung Vorrang haben vor Investitionen in Ver-schönerungen und Modernisie-rungen“, so ISOTEC-Sanierungs-fachmann Hug.

Die fachgerechte Beseitigung von Schimmelpilzschäden und die Tro-ckenlegung von Gebäuden mit der ISOTEC-Horizontalsperre erfüllen dabei alle Kriterien einer wohnwirt-schaftlichen Verwendung. Bei die-sem Verfahren, das seit über 20 Jah-ren von der ISOTEC-Gruppe eingesetzt wird, verhindert Spezial-Paraffin das Aufsteigen von Feuch-tigkeit im betroffenen Wandab-schnitt. Das ISOTEC-Paraffin enthält

Beispiel: Dieses Gebäude in Elgersweier wurde mit ISOTEC-Spezialparaffin-injektion vor aufsteigender Feuchtigkeit geschützt. Foto: ISOTEC

Joachim Hug ist Experte für fachge-rechte Sanierungen. Foto: ISOTEC

keine chemisch-flüchtigen Bestand-teile und ist daher absolut unbe-denklich für die Gesundheit. Für jeden Immobilienbesitzer ist dies eine lohnende Investition in trocke-ne Wände und gesundes Wohnen. Ebenso sind die Sanierungsverfah-ren der Außen- und Innenabdich-tung als wohnwirtschaftliche Ver-wendung anerkannt. Das bedeutet, das Bauspardarlehen kann auch zur Wertsicherung- und Steigerung be-

stehender Immobilien in Anspruch genommen werden. Eigentümer, die es Schwarz auf Weiß haben möch-ten, holen sich vorab die schriftliche Zustimmung von ihrem Bauspar-Vertragspartner.

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Verkehrswert: 10.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg-portal.deGrundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Offenburg

lfd.Nr.

GemarkungFlur-stück

Wirtschaftsartu. Lage

Anschrift m2 Blatt

1 Offenburg 7284/1Gebäude- undFreifläche

Reinhold-Schnei-der-Straße.10

408 5280

2 Offenburg 7290/14Gebäude- undFreifläche

Hölderlinstraße 41 5280

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.10.2009 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuchnicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforde-rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht,glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotesnicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruchdes Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVGmithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zu-schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Ge-genstandes tritt.

Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech-nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der dieBefriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabedes beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Ge-schäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Än-derungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet,soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit ver-langt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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Amtsgericht Offenburg– Vollstreckungsgericht –

Terminbestimmung

2 K 12/12Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Montag, 24.06.2013, 9:30 Uhr, 106, Sitzungssaal, Amtsgericht Offenburg,Zeller Straße 38, 77654 Offenburg

öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Es handelt sich um eine große Eignentumswohnung im 1. Obergeschoss des Gebäu-des in der Ernst-Batzer-Straße 8. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, Flur, Kü-che, Badezimmer und einem überdachten Balkon. Es gehört auch ein Kellerraum imKellergeschoss dazu. Das 4-geschossige Mehrfamilienwohnhaus wurde 1992 fertiggestellt und verfügt über 10 Wohneinheiten.

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Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Es handelt sich um einen Kfz-Stellplatz mit der Nr. 12 in der Tiefgarage auf demFlurstück Nr. 1399/12.

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Weitere Informationen unter www.zvg-portal.deGrundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von OffenburgMiteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

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ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Blatt

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1.000stelWohnung mit Keller (Wohnung im 1. Ober-geschoss und Kellerraum im Kellergeschoss

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Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m2

Offenburg 1399 Gebäude- und Freifläche Ernst-Batzer-Straße 8,10 1.776

Eingetragen im Grundbuch von OffenburgMiteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

lfd.Nr.

ME-Anteil

Sondereigentum-Art SE-Nr. Blatt

2 1/69stel Tiefgaragenstellplatz (Kfz-Abstellplatz in der Tiefgarage) 12 8712

an Grundstück

Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m2

Offenburg 1399/12 Gebäude- und Freifläche Ernst-Batzer-Straße 2.439

Der Versteigerungsvermerk ist am 02.07.2012 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuchnicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforde-rung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht,glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotesnicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruchdes Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVGmithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zu-schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Ge-genstandes tritt.

Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berech-nung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der dieBefriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabedes beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Ge-schäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Än-derungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet,soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.Gemäß §§ 67 – 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit ver-langt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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Page 20: Offenblatt 14 2013

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