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Rechnungsabschluss zum 31.12.2011 Karl-Franzens-Universität Graz Universitätsplatz 3, 8010 Graz

Ver ffentlichung RA2011 Mitteilungsblatt · 01/2011 - 12/2011 01/2011 - 12/2011 01/2010 - 12/201 0 EUR EUR TEUR 1. Umsatzerlöse a) Erlöse aufgrund von Globalbudgetzuweisungen des

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Rechnungsabschluss

zum 31.12.2011

Karl-Franzens-Universität Graz

Universitätsplatz 3, 8010 Graz

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INHALTSVERZEICHNIS

Bestätigungsvermerk

I. Bilanz zum 31.12.2011

II. Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1.2011 bis 31.12.2011

III. Anlagenspiegel

IV. Angaben und Erläuterungen

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Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Rechnungsabschluss

Wir haben den beigefügten Rechnungsabschluss der

Karl-Franzens-Universität Graz,Graz,

für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2011 bis zum 31. Dezember 2011 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Rechnungsabschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2011, die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr sowie die Angaben und Erläuterungen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechnungsabschluss und für die Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Universität sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Rechnungsabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universität in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Regelungen des UG 2002 sowie der Univ.RechnungsabschlussVO vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Rechnungsabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universität von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es aufgrund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechnungsabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechnungsabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechnungsabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es aufgrund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechnungsabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universität von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Universität abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechnungsabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.

Bericht zur Prüfung des Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 2011Karl-Franzens-Universität Graz Seite 3

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 3

I. Bilanz zum 31.12.2011

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 5

II. Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1.2011 bis 31.12.2011

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1. Umsatzerlöse

a) Erlöse aufgrund von Globalbudgetzuweisungen des Bundes 147.382.253,99 149.376b) Erlöse aus Studienbeiträgen 2.871.920,54 2.621c) Erlöse aus Studienbeitragsersätzen 14.420.546,63 15.633d) Erlöse aus universitären Weiterbildungsleistungen 2.316.025,11 979e) Erlöse gemäß § 27 UG 15.210.468,40 15.181f) Kostenersätze gemäß § 26 UG 8.914.224,64 9.177g) Sonstige Erlöse und andere Kostenersätze 4.200.791,95 5.496

195.316.231,26 198.462

2. Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren

Leistungen im Auftrag Dritter 200.549,33- -104

3. Sonstige betriebliche Erträge

a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögenmit Ausnahme der Finanzanlagen 2.648,99 10

b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.531.039,94 2.373c) Übrige 1.250.811,92 1.344

davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen 1.206.032,97 1.210

3.784.500,85 3.727

4. Aufwendungen für Sachmittel und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

a) Aufwendungen für Sachmittel 155.774,92- -55b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 288.326,13- 0

444.101,05- -55

5. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 104.800.112,77- -104.577davon Refund. an den Bund für der Universität zugew. Beamtinnen und Beamte 35.767.026,05- -36.901

b) Aufwendungen für externe Lehre 99.544,34- -163c) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche

Vorsorgekassen 1.411.944,04- -1.372

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Gewinn- und Verlustrechnung

01/2011 - 12/2011

davon Refund. an den Bund für der Universität zugew. Beamtinnen und Beamte - -26

d) Aufwendungen für Altersvorsorgung 7.757.317,51- -6.638davon Refund. an den Bund für der Universität zugew. Beamtinnen und Beamte 6.430.974,44- -6.665

e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie

vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 18.179.428,12- -17.295davon Refund. an den Bund für der Universität zugew. Beamtinnen und Beamte 2.251.928,83- -2.340

f) Sonstige Sozialaufwendungen 235.058,61- -233132.483.405,39- -130.279

6. Abschreibungen 8.965.696,52- -9.402

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fallen 9.323,18- -56b) Übrige 56.405.532,17- -57.097

56.414.855,35- -57.153

8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 592.124,47 5.195

9. Erträge aus Finanzmitteln und Beteiligungen 1.413.792,48 934

10. Aufwendungen aus Finanzmitteln und aus Beteiligungen 234.946,60- -44

11. Zwischensumme Z 9 bis 10 1.178.845,88 891

12. Ergebnis der gewöhnlichen Universitätstätigkeit 1.770.970,35 6.086

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 206.934,98- -123

14. Jahresüberschuss 1.564.035,37 5.963

15. Auflösung von Rücklagen

a) Auflösung Rücklage - -- -

16. Zuweisung zu Rücklagen

a) Strategische Reserve gem. Vorgabe Universitätsrat - -184b) Rücklage für Gebäudeausstattung und -sicherheit 775.000,00- -1.339c) Rücklage für Ziel- und Leistungsvereinbarung und Innovation - -975d) Rücklage für Entwicklungsplan und Personalkostensteigerungen 500.000,00- -2.557e) Sonstige Rücklagen 225.000,00- -822

1.500.000,00- -5.877

17. Jahresgewinn 64.035,37 86

18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 976.442,58 891

19. Bilanzgewinn 1.040.477,95 976

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 7

III. Anlagenspiegel

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 9

IV. Angaben und Erläuterungen

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 10

Angaben und Erläuterungen

zum Rechnungsabschluss per 31.12.2011

der

Karl-Franzens-Universität Graz

A. Rechtsgrundlagen

Der vorliegende Rechnungsabschluss der Karl-Franzens-Universität Graz (kurz: KFUG)

wurde gemäß den Vorschriften des Universitätsgesetzes 2002 (UG, BGBl I Nr. 120/2002 idF

BGBl I Nr. 111/2010), der Verordnung über den Rechnungsabschluss der Universitäten

(Univ. RechnungsabschlussVO, BGBl II Nr. 292/2003 idF BGBl II 349/2010) sowie den

relevanten Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) erstellt.

Für das Rechnungswesen der Universitäten ist gemäß § 16 UG der erste Abschnitt des

dritten Buches des Unternehmensgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die gemäß § 16

Abs 2 UG erlassene Univ. RechnungsabschlussVO enthält detailliertere Bestimmungen für

die Gliederung des Rechnungsabschlusses, die Bewertung der Vermögensgegenstände und

Schulden, die Prüfung des Rechnungsabschlusses und die Aufnahme entsprechender

Erläuterungen.

B. Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden

I. Allgemeine Grundsätze

Der Rechnungsabschluss zum 31.12.2011 wurde unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst

getreues Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der KFUG zu vermitteln, aufgestellt.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 11

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß den

Vorgaben der §§ 1, 2 und 3 Univ. RechnungsabschlussVO sowie den Bestimmungen des

Unternehmensgesetzbuches.

Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze der

Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Bilanzierung.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der

Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Bei der Bewertung wurde eine Fortführung des

Universitätsbetriebes unterstellt, da im § 12 UG eine Finanzierungsverpflichtung des Bundes

normiert ist.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am

Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken

und drohenden Verluste, die bis zum 31.12.2011 oder früher entstanden sind, wurden

berücksichtigt.

Die Bewertung der per 31.12.2011 vorhandenen Vermögensgegenstände erfolgt

grundsätzlich nach den Bestimmungen des ersten Abschnitts des dritten Buches des

Unternehmensgesetzbuches mit Ausnahme des Postens „Wissenschaftliche Literatur und

andere wissenschaftliche Datenträger“, für den gemäß § 7 Abs 2 Univ.

RechnungsabschlussVO das Anschaffungspreisprinzip gültig ist.

Für die Abschreibung des abnutzbaren Anlagevermögens, insbesondere im Hinblick auf die

Abschreibungsdauer gleichartiger Vermögensgegenstände, gelangen bei der Erstellung des

Rechnungsabschlusses einheitliche Grundsätze zur Anwendung.

II. Anlagevermögen (Aktivum A.)

1. Immaterielle Vermögensgegenstände (Aktivum A.I.)

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder

Herstellungskosten bewertet und wurden, soweit abnutzbar, entsprechend der

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 8 Jahre) linear abgeschrieben.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 12

Die bis 31.12.2011 erworbenen geringwertigen Vermögensgegenstände

(Einzelanschaffungswert jeweils unter EUR 400,00) wurden im Zugangsjahr voll

abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Zugang und Abgang

behandelt. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Anlagenspiegel nicht

gesondert ausgewiesen.

Das Wahlrecht zur Aktivierung von selbst erstellten Rechten und Lizenzen gemäß § 5 Abs 1

Univ. RechnungsabschlussVO wurde nicht in Anspruch genommen.

2. Sachanlagen (Aktivum A.II.)

Der Wertansatz von erworbenen Sachanlagen erfolgte generell zu Anschaffungs- oder

Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der den

Gegenständen zugeordneten Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände, die unentgeltlich der

Universität zugewendet worden sind, wurden mit dem beizulegenden Wert gemäß § 202 Abs

1 UGB bewertet und - soweit abnutzbar - entsprechend der betriebsgewöhnlichen

Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Bis zum 31.12.2011 erworbene geringwertige Vermögensgegenstände

(Einzelanschaffungswert jeweils unter EUR 400,00) wurden im Zugangsjahr voll

abgeschrieben und in der Entwicklung des Anlagevermögens als Zugang und Abgang

behandelt. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Anlagenspiegel nicht

gesondert ausgewiesen.

Festwerte gemäß § 209 Abs 1 UGB wurden nicht verwendet.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde den unternehmensrechtlichen Grundsätzen

entsprechend festgesetzt. Folgende Nutzungsdauern wurden der Wertermittlung für den

Rechnungsabschluss zum 31.12.2011 prinzipiell zugrunde gelegt:

Jahrevon bis

Technische Anlagen und Maschinen 5 10 Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger 5 5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 10

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 13

Für Zugänge in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine volle Jahresabschreibung,

für Zugänge in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres wurde eine halbe

Jahresabschreibung angesetzt.

Die Bewertung der wissenschaftlichen Literatur und anderen wissenschaftlichen

Datenträgern (Bibliothek) erfolgte gemäß § 7 Abs 2 Univ. RechnungsabschlussVO. Von den

Wahlrechten, Festwerte gemäß § 209 Abs 1 UGB zu verwenden bzw. geringwertige

Vermögensgegenstände in diesem Bereich sofort als Aufwand geltend zu machen, wurde

nicht Gebrauch gemacht.

Die unter dem Posten „andere Bibliotheksbestände“ ausgewiesenen nicht abschreibbaren

Bibliotheksbestände wurden zum 31.12.2011 in Höhe des zum 31.12.2010 bilanzierten

Wertes zuzüglich der Zugänge bis zum 31.12.2011 angesetzt. Außerplanmäßige

Abschreibungen wurden keine vorgenommen.

Unter dem Posten „Sammlungen“ wurden die (nicht abschreibbaren) Kunstgegenstände der

Universität ausgewiesen. Diese Kunstgegenstände wurden zum 31.12.2011 in Höhe des

zum 31.12.2010 bilanzierten Wertes zuzüglich der Zugänge bis zum 31.12.2011 angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden keine vorgenommen.

Die geleisteten Anzahlungen für Sachanlagen wurden in Höhe der tatsächlich geleisteten

Anzahlungen angesetzt. Die Anlagen in Bau wurden mit den bis zum Bilanzstichtag

angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.

3. Finanzanlagen (Aktivum A.III.)

Die Bewertung der Beteiligungen erfolgte anhand der Anschaffungskosten bzw. anhand des

von der Universität aufgebrachten Stammkapitals.

Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder mit ihrem

niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Soweit unternehmensrechtlich zulässig, wurden Zuschreibungen vorgenommen.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 14

III. Umlaufvermögen (Aktivum B.)

1. Vorräte (Aktivum B.I.)

Die noch nicht abrechenbaren Leistungen im Auftrag Dritter (Aktivum B.I.2.) wurden mit dem

niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und beizulegendem Wert zum

Bilanzstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten wurden gemäß § 203 Abs 3 UGB auf Basis

von Einzelkosten ermittelt. Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie soziale

Aufwendungen im Sinne des § 203 Abs 3 vorletzter Satz UGB wurden nicht einbezogen.

Direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen im Sinne des § 203 Abs 4 UGB werden ebenso

nicht einbezogen.

Bei der Ermittlung des Bilanzansatzes wurde das Niederstwertprinzip angemessen

berücksichtigt; auf eine verlustfreie Bewertung wurde Bedacht genommen. Risiken wurden

durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Aktivum B.II.)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert

abzüglich Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken angesetzt. Pauschalwert-

berichtigungen wurden keine vorgenommen.

3. Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens (Aktivum B.III.)

Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder mit ihrem

niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.

IV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivum C.)

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag

ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag sind.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 15

V. Eigenkapital (Passivum A.)

1. Universitätskapital (Passivum A.1.)

Das Universitätskapital wurde mit dem Betrag zum Zeitpunkt der Ausgliederung per

1. Jänner 2004 angesetzt. Von der Möglichkeit einer Erhöhung bzw. Herabsetzung des

Universitätskapitals wurde nicht Gebrauch gemacht.

2. Rücklagen (Passivum A.2.)

Als Rücklagen wurden Beträge ausgewiesen, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem

früheren Geschäftsjahr aus dem Jahresüberschuss gebildet worden sind.

3. Bilanzgewinn/-verlust (Passivum A.3.)

Der Bilanzgewinn/-verlust setzt sich aus dem Jahresergebnis und dem Gewinn- bzw.

Verlustvortrag zusammen.

VI. Investitionszuschüsse (Passivum B.)

Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse wurden in Höhe der geleisteten Zuschüsse für

Investitionen in das Anlagevermögen angesetzt. Die Auflösung der Investitionszuschüsse

erfolgte, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. der Abgänge der

jeweiligen Vermögensgegenstände, ertragswirksam im Posten „Übrige“ sowie unter dem

Davon-Vermerk „davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen“ gemäß § 2 Z 4 lit c

der Univ. RechnungsabschlussVO.

VII. Rückstellungen (Passivum C.)

1. Rückstellungen für Abfertigungen (Passivum C.1.)

Zur Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen wurden in Abhängigkeit vom

jeweiligen berufsrechtlichen Status 22 Personengruppen definiert, für die die zu erwartenden

Ansprüche individuell ermittelt worden sind. Der Anfallszeitpunkt für die Abfertigungen wurde

in Abhängigkeit vom jeweiligen berufsrechtlichen Status sowie unter Berücksichtigung von

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 16

Befristungen individuell definiert. Auf Basis dieser zukünftigen Ansprüche wurde nach

finanzmathematischen Grundsätzen unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von

3,0 % die Rückstellung berechnet. Ein Fluktuationsabschlag wurde nicht berücksichtigt. Die

Berechnung erfolgte in sinngemäßer Anwendung des Fachgutachtens des Fachsenats für

Unternehmensrecht und Revision des Institutes für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und

Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder betreffend die Grundsätze

ordnungsgemäßer Bilanzierung von Abfertigungsverpflichtungen nach den Vorschriften des

Rechnungslegungsgesetzes (KFS RL 2 sowie KFS RL 2/3).

2. Sonstige Rückstellungen (Passivum C.2.)

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im

Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und/oder dem Grunde

nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger

kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Die Ermittlung der Jubiläumsgeldrückstellungen erfolgte ebenfalls auf Basis der individuell

zu erwartenden Ansprüche, die sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Dienst- und

Gehaltsrechts ergeben. Die Berechnung der Rückstellung erfolgte finanzmathematisch unter

Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 3,0 %. Ein Fluktuationsabschlag wurde nicht

berücksichtigt.

Zur Berechnung der Rückstellungen für noch nicht verbrauchte Urlaubstage,

Zeitguthaben, Kollegiengelder, Lehr- und Begutachtungsabgeltung wurden die

Ansprüche je MitarbeiterIn auf Basis der jeweils geltenden dienst- und gehaltsrechtlichen

Bestimmungen individuell ermittelt und rückgestellt.

Aufgrund des OGH–Erkenntnisses vom 25. Jänner 2006 (9 ObA 129/04t-6) war es

erforderlich, für daraus drohende Personalansprüche eine Rückstellung zu dotieren. Infolge

des OGH-Urteils vom 30. August 2007 (8 ObA 3/07k-06) werden für Personen, die früher

dem Universitätsabgeltungsgesetz unterlegen sind, seit 2007 keine Rückstellungen mehr

gebildet. Da per 31.12.2011 nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit keinen

Inanspruchnahmen mehr zu rechnen ist, wurde die verbleibende Rückstellung zur Gänze im

Jahr 2011 aufgelöst.

Alle Personalrückstellungen wurden inklusive Lohnnebenkosten angesetzt.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 17

Für drohende Nachzahlungen von Pensionskassenbeiträgen aufgrund des

Kollektivvertrages für Zeiten zwischen 01.01.2004 bis 30.09.2009, bzw.

Zusatzkollektivvertrages für ProfessorInnen, die im Zeitraum vom 01.10.2001 bis 31.12.2003

angestellt waren, wird eine Rückstellung ausgewiesen.

Für per 31.12.2010 drohende Personalansprüche iZm dem Inkrafttreten des

Kollektivvertrages wurde eine Rückstellung ausgewiesen. Diese wurde im Jahr 2011 zur

Gänze aufgelöst.

Die Rückstellungen für Überweisungsbeträge gemäß § 311 ASVG wurden auf Basis von

Vergangenheitsdaten sowie auf Basis der erwarteten Entwicklung der Anzahl an

beigestellten Beamten vorsichtig geschätzt. Der Ansatz dieser Rückstellung ist erforderlich,

da sowohl hinsichtlich des Rechtsgrundes als auch hinsichtlich der Höhe zukünftiger

Zahlungen der KFUG Ungewissheit besteht.

Die Rückstellung für Schwerpunktsetzung enthält im Wesentlichen abzugrenzende

Globalbudgeteinnahmen für Personalmaßnahmen zur Verbesserung der

Betreuungsrelationen an der KFUG.

Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurden auf Basis von detaillierten

Einzelerhebungen je Gebäude ermittelt und abgeschätzt. Diese entfallen ausschließlich auf

Instandhaltungsmaßnahmen (zB Bodensanierungen, Malerarbeiten, Innenfenster- und

Türensanierungen, Sanierung von Nassräumen). Zukünftige Ausgaben für

aktivierungspflichtige Investitionen wurden – den unternehmensrechtlichen Grundsätzen

entsprechend – nicht rückgestellt. Es wurden ausschließlich Instandhaltungen rückgestellt,

die bereits in der Vergangenheit verursacht worden sind und von der KFUG als Mieter selbst

zu tragen sind.

Die per 31.12.2010 ausgewiesene Rückstellung für noch nicht abgerechnete

Instandhaltungen wurde aufgrund der erhaltenen Schlussrechnung im Jahr 2011 in Höhe

der tatsächlichen Inanspruchnahme verbraucht. Die Differenz zwischen rückgestelltem

Betrag und tatsächlichem Aufwand wurde ohne Inanspruchnahme aufgelöst.

Für bereits per 31.12.2011 zugesagte, aber noch nicht zur Gänze ausbezahlte Stipendien,

die hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts der Auszahlung unbestimmt sind, wurde

erstmals im Rechnungsabschluss 2011 eine Rückstellung passiviert.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 18

Sämtliche Rückstellungen wurden, soweit sie nicht verwendet worden sind und der Grund

ihrer Bildung weggefallen ist, über sonstige betriebliche Erträge aufgelöst.

VIII. Verbindlichkeiten (Passivum D.)

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag unter Bedachtnahme auf den

Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden unter den

Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen.

Für bereits per 31.12.2011 zugesagte, aber noch nicht zur Gänze ausbezahlte Stipendien

wurde erstmals im Rechnungsabschluss 2011 eine Verbindlichkeit passiviert.

IX. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Passivum E.)

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag

ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Die unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesene Abgrenzung von

Projekten der Forschungsförderung („subventionierte Forschung“) erfolgt für jedes Projekt

einzeln auf Basis des bis zum Bilanzstichtag erzielten Einnahmen-Überhangs pro Projekt. Da

im Rahmen von Projekten der Forschungsförderung kein Aktivum („noch nicht abrechenbare

Leistungen im Auftrag Dritter“) geschaffen wurde, erfolgte eine stichtags- und

periodenbezogene korrekte Abgrenzung über die passive Rechnungsabgrenzung.

Teile der Globalbudgeteinnahmen betreffend die Neubesetzung sowie die Weiterführung von

Professuren wurden periodengerecht über die passive Rechnungsabgrenzung abgegrenzt.

Für Bildungsprogramme wurde ebenfalls eine stichtags- und periodenbezogene Abgrenzung

angewandt.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 19

C. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2011

I. Anlagevermögen (Aktivum A.)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der

Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im Anlagenspiegel ersichtlich.

1. Immaterielle Vermögensgegenstände (Aktivum A.I.)

Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen zum Großteil entgeltlich erworbene

Datenverarbeitungsprogramme und Nutzungsrechte.

2. Sachanlagen (Aktivum A.II.)

Der Posten „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der

Bauten auf fremdem Grund“ (Aktivum A.II.1.) entfällt iHv EUR 850.081,88 (Vorjahr

EUR 850.081,88) auf bebaute bzw. unbebaute Grundstücke und iHv EUR 1.649.524,50

(Vorjahr EUR 1.695.960,92) auf Gebäude.

Der Posten „technische Anlagen und Maschinen“ (Aktivum A.II.2.) lässt sich wie folgt

aufgliedern:

Zusammensetzung Stand zum Stand zumBeträge in EUR 31.12.2011 31.12.2010Techn.-wiss. Anlagen und Maschinen 1.923.528,45 2.124.741,29 Laboranlagen 11.198.822,22 9.023.801,82 Energieversorgungsanlagen 38.390,14 35.609,76 Sonstige Maschinen 7.413,12 11.248,95 Summe 13.168.153,93 11.195.401,82

Unter dem Posten „wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche

Datenträger“ (Aktivum A.II.3.) werden Gegenstände ausgewiesen, die in den letzten

5 Jahren vor dem Bilanzstichtag angeschafft worden sind. Diese wurden entsprechend der

Bestimmung des § 7 Abs 2 Univ. RechnungsabschlussVO abgeschrieben. Nach Ablauf von

5 Jahren werden die Bestände im Anlagenspiegel vereinfacht als Abgang behandelt.

Festwerte gemäß § 209 Abs 1 UGB werden nicht verwendet.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 20

Die nicht abschreibbaren Bibliotheksbestände werden unter dem Posten „andere

Bibliotheksbestände“ (Aktivum A.II.4.) ausgewiesen. Darunter befinden sich ausschließlich

Bestände, die nach 1800 erschienen sind. Bestände mit Erscheinungsdatum vor 1800 sowie

handschriftliche Gelehrtennachlässe wurden nicht angesetzt.

Unter dem Posten „Sammlungen“ (Aktivum A.II.5.) werden die (nicht abnutzbaren)

Kunstgegenstände der KFUG ausgewiesen.

Der Posten „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ (Aktivum A.II.6.)

lässt sich wie folgt aufgliedern:

Zusammensetzung Stand zum Stand zum Beträge in EUR 31.12.2011 31.12.2010 Ausstattung zur Erschließung der Künste 1.541,40 2.055,20 Büroausstattung 1.592.371,56 1.476.175,84 Hörsaal- und Unterrichtsraumausstattung 332.218,18 359.185,47 EDV-Anlagen 2.147.838,79 2.380.656,82 Kraftfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge 46.340,17 67.707,64 Sonstige Ausstattung 3.269.183,45 3.114.660,90 Summe 7.389.493,55 7.400.441,87

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau (Aktivum A.II.7.) in Höhe von

EUR 315.547,33 (Vorjahr EUR 431.343,29) entfallen iHv EUR 11.929,68 (Vorjahr

EUR 25.904,88) auf Anlagen in Bau und iHv EUR 303.617,65 (Vorjahr EUR 401.898,41) auf

wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger.

3. Finanzanlagen (Aktivum A.III.)

Die von der KFUG gehaltenen Beteiligungen lassen sich wie folgt darstellen:

Zusammensetzung Anteil Anschaffungs- Nennwert Buchwertin % kosten 31.12.2011

ACIB GmbH 12,00% 24.000,00 24.000,00 24.000,00

Science Park Graz GmbH1) 20,63% 3.610,25 3.610,25 3.610,25

Servicebetrieb ÖH - Uni Graz GmbH 5,00% 20.500,00 10.000,00 20.500,00

Uni for Life - Seminarveranstaltungs GmbH 100,00% 35.000,00 35.000,00 35.000,00

Research Center Pharmaceutical

Engineering GmbH 20,00% 20.000,00 20.000,00 20.000,00

Kompetenznetzwerk Wasserressourcen GmbH 10,00% 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Summe 123.110,25 1) Die Stammeinlage wurde zur Hälfte geleistet.

Beträge in EUR

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 21

Die lt. § 11 Z 5 Univ. RechnungsabschlussVO geforderten Daten zu den Beteiligungs-

unternehmen lassen sich wie folgt darstellen:

Zum Unternehmen Rechtsform Sitz Eigenkapital Ergebnis

ACIB GmbH 1) GmbH Graz 1.832.285,53 314.084,66

Science Park Graz GmbH 2) GmbH Graz 215.623,85 142.055,91-

Servicebetrieb ÖH - Uni Graz GmbH 3) GmbH Graz 934.815,74 66.966,35

Uni for Life - Seminarveranstaltungs GmbH 4) GmbH Graz 262.035,12 5.824,96

Research Center Pharmaceutical

Engineering GmbH 5) GmbH Graz 923.526,19 438.320,45

Waterpool Competence Network GmbH6) GmbH Graz 85.461,63 33.058,16-

1) Wirtschaftsjahr vom 01.01.2010-31.12.2010 2+5) Wirtschaftsjahr vom 01.07.2010-30.06.2011

Für 2011 liegt noch kein geprüfter Jahresabschluss vor. 3) Wirtschaftsjahr vom 01.09.2010-31.08.20114) Wirtschaftsjahr vom 01.01.2011-31.12.2011 6) Rumpfwirtschaftsjahr von 01.07.2010-31.12.2010

Für 2011 liegt noch kein geprüfter Jahresabschluss vor.

Beträge in EUR

Für 2011 liegt noch kein geprüfter Jahresabschluss vor.

Unter den Finanzanlagen sind weiters sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens mit

einem Buchwert iHv EUR 22.470.877,95 (Vorjahr EUR 18.059.320,38) ausgewiesen.

II. Umlaufvermögen (Aktivum B.)

1. Vorräte (Aktivum B.I.)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vorräte iHv EUR 2.129.167,88 (Vorjahr EUR 2.327.997,19)

entfallen iHv EUR 2.093.449,19 (Vorjahr EUR 2.300.312,96) auf noch nicht abrechenbare

Leistungen aus Forschungsaufträgen gegenüber Dritten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Aktivum B.II.)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände

weisen folgende Zusammensetzung und Fristigkeit auf:

zum 31.12.2011

1. Forderungen aus Leistungen 367.189,02 367.189,02 - -

2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 22.848.246,31 22.593.389,38 254.856,93 -

23.215.435,33 22.960.578,40 254.856,93 -

Forderungen und sonstigeVermögensgegenstände

Forderungsspiegel Gesamtbetrag

Restlaufzeiten

bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 JahreBeträge in EUR

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 22

Die Forderungen aus Leistungen wurden iHv EUR 6.025,29 (Vorjahr EUR 31.895,51)

einzelwertberichtigt.

Die sonstigen Forderungen beinhalten keine aktiven Antizipationen, d.h. Erträge, die erst

nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

3. Wertpapiere und Anteile des Umlaufvermögens (Aktivum B.III.)

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten sonstige Wertpapiere

iHv EUR 11.000.000,00 (Vorjahr EUR 11.000.000,00) und Sparbücher mit einer Einlage von

EUR 137.850,08 (Vorjahr EUR 166.155,17).

III. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivum C.)

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten entfallen im Wesentlichen auf die Vorauszahlung

von Mieten, Lizenzgebühren, Versicherungen, sonstige Fremdleistungen und Stipendien.

IV. Eigenkapital (Passivum A.)

Im Geschäftsjahr 2011 wurde ein Jahresgewinn von EUR 64.035,37 (Vorjahr

EUR 85.715,88) erzielt. Dieser lässt sich auf Basis des Jahresüberschusses in Höhe von

EUR 1.564.035,37 (Vorjahr EUR 5.962.715,88) unter der Berücksichtigung der Zuweisungen

zu Rücklagen iHv EUR 1.500.000,00 (Vorjahr EUR 5.877.000,00) ermitteln. Von den

Rücklagendotierungen entfallen EUR 0,00 (Vorjahr EUR 184.000,00) auf die Erfüllung der

mit dem Universitätsrat vereinbarten Budgetziele, EUR 775.000,00 (Vorjahr

EUR 1.339.000,00) auf die Rücklage für Gebäudeausstattung und –sicherheit, EUR 0,00

(Vorjahr EUR 975.000,00) auf die Rücklage für Ziel- und Leistungsvereinbarung und

Innovation, EUR 500.000,00 (Vorjahr EUR 2.557.000,00) auf die Rücklage für

Entwicklungsplan und Personalkostensteigerungen und EUR 225.000,00 (Vorjahr

EUR 822.000,00) auf sonstige Rücklagen.

Die gebundenen Rücklagen enthalten jene Mittel, die auf Basis interner

Budgetvereinbarungen bereits zugesagt wurden.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 23

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2011 EUR 45.005.010,17 (Vorjahr EUR 43.440.974,80).

V. Investitionszuschüsse (Passivum B.)

Die Investitionszuschüsse haben sich bis zum 31.12.2011 wie folgt entwickelt:

Stand Auflösung Zuführung Umbuchung Stand1.1.2011 31.12.2011

I. Immaterielle Vermögensgegenstände1. Konzessionen und ähnliche Rechte

und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 135,06 53.280,10 35.285,12 120.000,00 102.140,08Zwischensumme 135,06 53.280,10 35.285,12 120.000,00 102.140,08

II. Sachanlagen1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und

Bauten, einschl. der Bauten auf fremdem Grund - - - - - a) Grundwert - - - - - b) Gebäudewert - - - - -

2. Technische Anlagen und Maschinen 5.005.589,88 1.011.498,15 2.973.612,94 -120.000,00 6.847.704,673. Wissenschaftliche Literatur und andere

wissenschaftliche Datenträger - - - - - 4. Andere Bibliotheksbestände - - - - - 5. Sammlungen - - - - - 6. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-

ausstattung 561.120,86 141.254,72 129.552,86 - 549.419,007. Geleistete Anzahlungen - - - - - Zwischensumme 5.566.710,74 1.152.752,87 3.103.165,80 -120.000,00 7.397.123,67

III. Geringwertige Vermögensgegenstände/Aufwand - - - - - Zwischensumme - - - - -

Summe 5.566.845,80 1.206.032,97 3.138.450,92 - 7.499.263,75

Beträge in EUR

VI. Rückstellungen (Passivum C.)

Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

RückstellungsspiegelBuchwert

zum01.01.2011

Auflösung ohneInanspruchnahme

Verbrauch DotierungBuchwert

zum 31.12.2011

Beträge in Euro

Abfertigung 6.756.484,27 - 647.714,56 882.263,09 6.991.032,80 Sonstige Rückstellungen 42.446.821,66 3.309.857,56 8.643.075,04 5.950.227,55 36.444.116,61

noch nicht verbrauchte Urlaube 10.944.251,16 - 1.659.712,03 1.924.112,51 11.208.651,64 Jubiläumsgelder 9.055.095,65 - 896.963,77 891.223,29 9.049.355,17 Zeitguthaben 422.881,29 - 230.226,83 237.416,91 430.071,37 Kollegien-, Lehr- und Begutachtungsabgeltung 920.486,73 - 71.559,15 91.978,71 940.906,29 Personalansprüche Differenz zu VBG 2004 1.560.000,00 1.560.000,00 - - - Nachzahlung für Pensionskasse KV Regelung 1.190.597,87 379.953,97 26.618,72 215.122,29 999.147,47 Personalaufwand für Inkrafttreten KV 395.000,00 323.662,00 71.338,00 - - Überweisungsbeiträge gem. § 311 ASVG 1.660.000,00 139.645,75 190.354,25 - 1.330.000,00 Schwerpunktsetzung 3.291.756,00 - - 94.774,00 3.386.530,00 unterlassene Instandhaltungen (Summe) 5.131.086,52 21.919,03 563.812,35 73.854,00 4.619.209,14 noch nicht abgerechnete Instandhaltung 3.406.441,56 745.730,54 2.660.711,02 - - Übrige Rückstellungen 4.469.224,88 138.946,27 2.271.778,92 2.421.745,84 4.480.245,53

Summe 49.203.305,93 3.309.857,56 9.290.789,60 6.832.490,64 43.435.149,41

Die übrigen Rückstellungen entfallen iHv EUR 186.895,75 (Vorjahr EUR 0,00) auf

Rückstellungen für Stipendien, die heuer erstmals gebildet wurden.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 24

VII. Verbindlichkeiten (Passivum D.)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Zusammensetzung und

Fristigkeit auf:

zum 31.12.2011

1. Verbindlichkeiten geg. Kreditinstituten 559.152,96 105.806,71 453.346,25 - -

2. Erhaltene Anzahlungen 3.695.922,39 854.203,75 2.841.718,64 - - 3. Verbindlichkeiten aus

Lieferungen u. Leistungen 2.252.012,16 2.252.012,16 - - - 4. Sonstige Verbindlichkeiten 8.322.043,84 8.322.043,84 - - -

davon aus Steuern 1.186.540,97 1.186.540,97 - - - davon im Rahmen der

sozialen Sicherheit 1.894.932,97 1.894.932,97 - - - Verbindlichkeiten gesamt 14.829.131,35 11.534.066,46 3.295.064,89 - -

VerbindlichkeitenspiegelGesamtbetrag

Restlaufzeiten dinglich besichertbis 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre

Beträge in EUR

Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen iHv EUR 990.944,62 (Vorjahr EUR 262.466,10) auf

solche gegenüber dem Bund im Zusammenhang mit Refundierungen für die Universität

zugewiesenen Beamte sowie iHv EUR 1.812.371,70 (Vorjahr EUR 2.397.607,65) auf

Treuhandverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Projekten der Forschungsförderung und

iHv EUR 780.303,00 (Vorjahr EUR 0,00) auf Verbindlichkeiten gegenüber Stipendiaten.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten ist weiters die Abgrenzung der Kapitalertragssteuer

für Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens iHv EUR 111.047,00 (Vorjahr

EUR 70.153,00) ausgewiesen. Im Vorjahr wurde die Abgrenzung unter dem Posten 1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 25

VIII. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Passivum E.)

Die in der Bilanz ausgewiesenen passiven Rechnungsabgrenzungsposten lassen sich wie

folgt aufgliedern:

Zusammensetzung Stand zum Stand zumBeträge in EUR 31.12.2011 31.12.2010Lehrgangsgebühren 98.595,98 81.286,25 Projekte (Forschungsförderung) 3.694.345,69 4.304.153,99 Studienbeiträge 716.454,08 696.947,29 Studienbeitragsersatz Bund 2.662.000,00 2.670.546,63 Paket Lehre 681.286,00 523.990,00 Einrichtung Humboldstrasse 46 - 1.400.000,00 Konjunkturpaket II - 850.000,00 NAWI Graz gem. LV § 13 UG 02 2.247.239,73 1.572.738,73 Generalsanierung Mozartgasse 14 - 59.600,00 Kollektivvertrag 1.213.141,00 1.299.723,00 Schwerpunkt Betreuungsrelation 4.409.360,00 2.981.064,00 Ersatz Entwicklungsplan 2.828.250,00 1.953.138,00 Bildungsprogramme 1.055.802,38 1.233.017,00 Human-NMR 1.250.000,00 - MINT/Masse 1.904.560,00 - Generalsanierung Univ. Platz 1 30.000.000,00 - Sonstige 252.337,51 445.247,00

Summe 53.013.372,37 20.071.451,89

Um eine periodenreine Darstellung der Umsatzerlöse zu erzielen, wurden Einnahmen, die

erst im Folgejahr als Erträge zu verbuchen sind, über den passiven

Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1. 2011 bis 31.12.2011

1. Umsatzerlöse

Im Jahr 2011 wurden Umsatzerlöse iHv EUR 195.316.231,26 (Vorjahr EUR 198.462.274,80)

erzielt. EUR 147.382.253,99 (Vorjahr EUR 149.376.291,63) entfallen auf

Globalbudgetzuweisungen des Bundes.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 26

Die in den Umsatzerlösen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erlöse

gemäß § 27 UG setzen sich wie folgt zusammen:

Zusammensetzung 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010Beträge in EUR

Erlöse aus Forschungsleistungen 8.233.703,08 7.804.600,89 Erlöse aus universitärer Weiterbildungsleistungen 66.989,70 48.202,00 Dienstleistungen 1.797.739,56 1.423.974,31 Erlöse Vermietung 120.604,49 125.056,48 Verkaufserlöse (ohne Anlagenverkäufe) 105.409,33 155.565,34 Kostenersätze 425.571,84 304.314,31 Sachzuwendungen - 330.000,00 Geldzuwendungen 4.361.849,43 4.888.624,71 Sonstige Erlöse 98.600,97 100.771,24 Summe 15.210.468,40 15.181.109,28

Die Zusammensetzung der unter den Umsatzerlösen in der Gewinn- und Verlustrechnung

ausgewiesenen sonstigen Erlöse und Kostenersätze kann der nachfolgenden Tabelle

entnommen werden:

Zusammensetzung 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010Beträge in EUR

Dienstleistungen 1.062.457,78 1.072.309,64 Erlöse Vermietung 450.730,78 467.275,66 Verkaufserlöse (ohne Anlagenverkäufe) 31.268,92 18.079,73 Kostenersätze 1.801.819,70 2.033.840,75 Sachzuwendungen 170.131,71 141.479,06 Geldzuwendungen 605.249,11 464.219,47 Sonstige Erlöse 79.133,95 1.298.829,91 Summe 4.200.791,95 5.496.034,22

2. Veränderung des Bestandes an noch nicht abrechenbaren Leistungen im

Auftrag Dritter

Die Bestandsveränderung betrifft im Wesentlichen noch nicht abrechenbare Leistungen aus

Forschungsaufträgen gegenüber Dritten.

3. Sonstige betriebliche Erträge

Hinsichtlich der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen wird auf den unter Kapitel

C.VI. dargestellten Rückstellungsspiegel verwiesen.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 27

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Auflösung der

Investitionszuschüsse iHv EUR 1.206.032,97 (Vorjahr EUR 1.210.249,55).

4. Personalaufwand

Der Personalaufwand per 31.12.2011 beläuft sich auf insgesamt EUR 132.483.405,39

(Vorjahr EUR 130.279.191,69). Davon entfallen insgesamt EUR 44.449.929,32 (Vorjahr

EUR 45.932.738,21) auf Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene

Beamte. Im Personalaufwand weiters enthalten sind Dotierungen für Personalrückstellungen

– nach Abzug von Rückstellungsverbräuchen – von insgesamt EUR 506.932,98 (Vorjahr

EUR 3.463.133,02), davon entfallen EUR 234.548,53 (Vorjahr EUR 340.614,07) auf

Rückstellungen für Abfertigungen sowie EUR 272.384,45 (Vorjahr EUR 3.122.518,95) auf

sonstige Personalrückstellungen.

Der an den Bund gemäß § 125 Abs 12 UG zu leistende Beitrag zur Deckung des

Pensionsaufwandes der dienstzugewiesenen Beamten iHv EUR 6.430.974,44 (Vorjahr

EUR 6.664.637,94) wird unter den Aufwendungen für Altersvorsorge ausgewiesen. Unter

demselben Posten wird die Dotation der Rückstellung für drohende Nachzahlung von

Pensionskassenbeiträgen erfasst.

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen iHv EUR 8.965.696,52 (Vorjahr EUR 9.402.431,29) beinhalten iHv

EUR 927.412,68 (Vorjahr EUR 1.374.540,83) die Sofortabschreibungen von bis zum

31.12.2011 erworbenen geringwertigen Vermögensgegenständen. Außerplanmäßige

Abschreibungen mussten keine vorgenommen werden.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 28

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen übrigen sonstigen betrieblichen

Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Zusammensetzung 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010Beträge in EUR

Verbrauch von Energie 4.542.769,69 4.149.780,48 Instandhaltung Gebäude 1.781.282,77 2.257.303,32 Betriebskosten Gebäude 493.706,64 324.360,91 sonstige Instandhaltungen und Reinigung durch Dritte 3.754.342,95 6.763.486,72 Reiseaufwendungen und -spesen 2.727.239,60 2.247.938,07 Nachrichtenaufwand 682.341,49 653.029,70 Mieten Gebäude 22.688.451,46 21.615.386,91 sonstige Miet-, Leasing- u. Lizenzgebühren 4.037.397,92 3.111.380,32 Leihpersonal und Werkverträge 1.310.427,02 1.224.002,91 Stipendien, Aus- u. Fortbildung sowie ähnliche Förderungen 4.042.282,99 2.814.220,79 übrige 10.345.289,64 11.936.255,78 Summe 56.405.532,17 57.097.145,91

7. Erträge und Aufwendungen aus Finanzmitteln und Beteiligungen

Die Erträge aus Finanzmitteln entfallen auf Zinserträge aus der Veranlagung von liquiden

Mitteln sowie auf solche aus Sparbüchern. Die Aufwendungen aus Finanzmitteln entfallen

iHv EUR 12.863,05 (Vorjahr EUR 7.009,81) auf Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren

des Anlage- und Umlaufvermögens, iHv EUR 142.844,94 (Vorjahr EUR 35.996,04) auf

Zinsaufwendungen sowie iHv EUR 79.238,61 (Vorjahr EUR 741,38) auf Abschreibungen auf

Finanzanlagen.

8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen ausschließlich auf

Kapitalertragsteuern (KESt) aus der Veranlagung von Finanzmitteln.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 29

E. Sonstige Angaben

I. Frühwarnbericht

Nach § 16 Univ. RechnungsabschlussVO hat das Rektorat einen Frühwarnbericht

aufzustellen, wenn in der nach § 2 Univ. RechnungsabschlussVO aufgestellten Gewinn- und

Verlustrechnung ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen wird und entweder die Eigenmittelquote

weniger als 8 vH oder der Mobilitätsgrad weniger als 100 vH beträgt.

Die Kennzahlen gemäß § 16 Univ. RechnungsabschlussVO weisen folgende Werte auf:

Eigenmittelquote gem. § 16 Abs 2: 32,5%

Mobilitätsgrad gem. § 16 Abs 3: 145,7%

Die Berechnungen der Kennzahlen wurden gemäß § 16 Abs 2 und 3 Univ.

RechnungsabschlussVO durchgeführt.

Da im Jahr 2011 ein Jahresüberschuss erzielt wurde und die relevanten Kennzahlen nicht

unterschritten wurden, ist kein Frühwarnbericht zu erstellen ist.

II. Wirtschaftsgüter, für die Verfügungsbeschränkungen oder Zweckwidmungen gegenüber Dritten bestehen

Unter den Sammlungen (Aktivum A.II.5.) sind Gegenstände (Vorlass Gerhard Roth, Vorlass

Barbara Frischmuth, Vorlass Klaus Hoffer, Nachlass Helmut Eisendle, Vorlass Reinhard P.

Gruber, Vorlass Werner Schwab) mit einem Buchwert iHv EUR 1.225.420,64 (Vorjahr

EUR 1.225.420,64) ausgewiesen, für die aufgrund von Schenkungsverträgen ein

Veräußerungsverbot besteht.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 30

III. Verpflichtung aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen

Laut § 11 Z 4 Univ. RechnungsabschlussVO ergeben sich aus der Nutzung (Miete) von

folgenden in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen (Aktivum A.II.) für das nächste

Geschäftsjahr bzw. für die folgenden 5 Jahre Verpflichtungen iHv:

Gegenstand und Bezeichnung Verpflichtung für das Verpflichtung für dieBeträge in EUR folgende Jahr (2012) nächsten 5 JahreMietverträge Gebäude (BIG) 20.125.381,00 106.717.979,00 Mietverträge Gebäude (andere Vermieter) 2.403.742,00 12.598.780,00 Mietverträge sonstige 595.727,29 3.100.188,73 Summe 23.124.850,29 122.416.947,73

IV. Stiftungen

Die Universität hat folgenden Stiftungen als Stifter Vermögen zugewendet:

Jahr der Sitz Stiftungs- ErgebnisErrichtung kapital Vorjahr

Gandolph-Doelter-Stipendien-Stiftung 1) 1985 8010 Graz 72.672,83 3.470,87Dr. Heinrich Jörg-Stiftung 1992 8010 Graz 124.829,94 -458,151) Da für das Jahr 2011 noch kein Ergebnis vorliegt, wurde jenes für das Jahr 2010 angeführt.

Beträge in EUR

Die angeführten Stiftungen unterliegen dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BGBl Nr.

11/1975 idF BGBl Nr. 111/2010) und sind daher gemeinnützig.

V. Verpflichtungen zur Verlustabdeckung bei Gesellschaften, Stiftungen und Vereinen gemäß § 10 UG

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verpflichtungen zur Verlustabdeckung bei

Gesellschaften, Stiftungen und Vereinen gemäß § 10 UG.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 31

VI. Gesellschafterzuschüsse und sonstige Zuwendungen an Gesellschaften, Stiftungen und Vereine gemäß § 10 UG

Im Geschäftsjahr wurden an folgende Gesellschaften, Stiftungen und Vereine gemäß § 10

UG Gesellschafterzuschüsse und sonstige unentgeltliche Zuwendungen von jeweils mehr als

EUR 10.000,- geleistet:

Name des Rechtsträgers Rechtsgrund der Zahlung Betrag

Österreichische Universitätskonferenz (Verein) Mitgliedsbeitrag 26.400,00

Science Park GmbH Gesellschafterzuschuss 20.000,00 Summe 46.400,00

Beträge in EUR

VII. Angaben gemäß §§ 26 und 27 UG

1. Ergebnisse aus Tätigkeiten gemäß §§ 26 und 27 UG

Die Ergebnisse aus den Tätigkeiten gemäß §§ 26 und 27 UG wurden gemäß § 12 Abs 4

Univ. RechnungsabschlussVO ermittelt.

Das Ergebnis gemäß § 26 UG beträgt EUR -18.542,61 (Vorjahr EUR -21.843,60). Das

negative Ergebnis ergibt sich im Wesentlichen aufgrund der Dotierung von

Personalrückstellungen.

Das Ergebnis gemäß § 27 UG beträgt EUR -1.664.107,94 (Vorjahr EUR 946.877,29). Das

negative Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Periodisierung in den Kategorien

Bildungsprojekte und Forschungsförderung. In einer periodenübergreifenden Betrachtung

ergeben sich keine Fehlbeträge. Die Kategorie Auftragsforschung zeigt ein positives

Ergebnis.

2. Risikoangaben zu §§ 26 und 27 UG Tätigkeiten

Aus der gesetzlichen treuhändischen Verwaltung von Projekten gemäß § 26 UG und aus

Tätigkeiten gemäß § 27 UG sind keine besonderen Risiken für die Universität bekannt.

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Rechnungsabschluss KFUG zum 31.12.2011 Seite 32

VIII. Angaben zu den Lehrgängen gemäß § 56 UG

Die Erträge und Aufwendungen aus Lehrgängen und ähnlichen Veranstaltungen sind der

nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Zusammensetzung 01.01.- 01.01.-31.12.2011 % 31.12.2010 %

Umsatzerlöse 1.865.786,02 1,00 1.785.700,51 1,00

+ Sonstige betriebliche Erträge 512,80- 0,00- 1.795,79 0,00

= 1.865.273,22 1,00 1.787.496,30 1,00

- Aufwendungen für Sachmittel u. so. bezog. HK 386.003,24- 0,21- - -

- Personalaufwand 1.142.630,72- 0,61- 395.894,58- 0,22-

- Abschreibungen 9.194,24- 0,00- 6.711,53- 0,00-

- Sonstige betriebliche Aufwendungen 265.282,70- 0,14- 1.134.798,62- 0,63-

= Betriebserfolg 62.162,32 0,03 250.091,57 0,14

Beträge in EUR

Gesamtleistung

IX. Angaben zum Universitätssportinstitut gemäß § 40 UG

Das Ergebnis, das per 31.12.2011 auf das Universitätssportinstitut entfallen ist, kann der

nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Zusammensetzung 01.01.- 01.01.-31.12.2011 % 31.12.2010 %1.864.800,00 0,67 1.842.400,35 0,67

+ - - 70,00- 0,00-

+ 915.140,91 0,33 907.975,26 0,33

= Umsatzerlöse 2.779.940,91 0,99 2.750.305,61 1,00

+ Sonstige betriebliche Erträge 24.214,52 0,01 8.035,79 0,00

= Gesamtleistung 2.804.155,43 1,00 2.758.341,40 1,00

- Sachmittel 48.378,00- 0,02- 43.761,23- 0,02-

- Personalaufwand 1.898.051,53- 0,68- 1.867.401,95- 0,68-

- Abschreibungen 100.957,49- 0,04- 75.804,89- 0,03-

- Sonstige betriebliche Aufwendungen 600.902,82- 0,22- 559.294,97- 0,20-

= Betriebserfolg 155.865,59 0,06 212.078,36 0,08

Beträge in EUR

Globalbudgetzuweisung - USI

Sonstige UmsatzerlöseErlöse aus universitären Weiterbildungsleistungen

X. Bezüge der Mitglieder des Rektorats und des Universitätsrates

Die Gesamtbezüge (Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art) der Mitglieder des Rektorats betrugen im

Rechnungsjahr EUR 667.166,39 (Vorjahr EUR 456.757,62) und jene des Universitätsrates

EUR 45.600,00 (Vorjahr EUR 45.600,00).

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