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Leistungsschutzrecht & Urheberrecht Eine Einführung für Berater Hamburg, November 2012

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Eine Einführung in die Themen "Leistungsschutzrecht für Presseverlage" und "Urheberrecht" für PR- und Social Media Berater als Diskussionsgrundlage auf dem BarCamp Hamburg 2012 (#bchh12)

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Leistungsschutzrecht & Urheberrecht

Eine Einführung für Berater

Hamburg, November 2012

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Leistungsschutzrecht: Was es ist

Das Leistungsschutzrecht schützt Verlagserzeugnisse als Erweiterung des Urheberrechts:

Artikel

Bilder/Videos

Teaser/Snippets

Überschriften/URLs

Für 1 Jahr: gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung Suchmaschinen & Aggregatoren nur mit Lizenz

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Leistungsschutzrecht: Was es schützt

http://www.sueddeutsche.de/digital/schutz-von-verlagsinhalten-im-internet-ministerin-legt-entwurf-fuer-leistungsschutzrecht-vor-1.1382833

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Abgrenzung: Zitatrecht

Das Zitatrecht bleibt von Leistungsschutzrecht doch aber unberührt!

Zitatrecht, §51 des UrhR:

Zulässig (...), wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

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Definition: Suchmaschine

Eine Suchmaschine ist ein Programm zur Recherche vonDokumenten

erstellen einen Schlüsselwort-Index für die Dokumentbasis

beantworten Suchanfragen über Schlüsselwörter mit einer nach Relevanz geordneten Trefferliste zu beantworten

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Die Argumente für ein LSR

Aber Suchmaschinen klauen Verlagen ihre Inhalte!

Es geht darum, faire Marktbedingungen

herzustellen

"systematischer massiver Rechtsbruch, der täglich im

Internet stattfindet.“

Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss

verboten bleiben

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Noch mehr Argumente

Aber Suchmaschinen klauen Verlagen ihre Inhalte!

Die Margen und Zahlen von Aggregatoren und

Suchmaschinen liegen dramatisch höher als die von

Contenproduzenten.

Sie können kein Bier verkaufen, wenn direkt nebenan der

Freibierstand ist.

geht es um ein ganz normales Lizenzmodell: Wer etwas nutzen

möchte, der soll bitte vorher fragen und einen Lizenzvertrag

abschließen.

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Warum machen die das?

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Warum machen die das?

Ausgaben für Zeitschriftenwerbung weltweit:

2000: 43,1 Mrd. $

2005: 43,7 Mrd. $

2011: 43,0 Mrd. $

Ausgaben für Online-Werbung weltweit:

2000: 10,4 Mrd. $

2005: 23,0 Mrd. $

2011: 75,8 Mrd. $

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Was Suchmaschinen & Verlage tun

Die Suchmaschine:

Webseiten durchsuchen per Webcrawler Erfasst Content Erstellt Index

Erfassung laut Datei „robots.txt“ Ausschluss bestimmter Informationen Auffinden noch über Verlinkung Dritter möglich: Ausschluss über Meta-

Tags

Die Verlage:

Stellen ihren Content freiwillig kostenlos ins Netz Betreiben SEO-Maßnahmen Nutzen „robots.txt“ nicht Versuchten ACAP durchzusetzen

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Das angestrebte Modell

Verlag Urheber

gewerbliche Blogger

Such-maschinen

News-Aggregatoren

ۤ

UrhR

Buy Out

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So geht es weiter

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Leistungsschutzrecht: Aktueller Status

Das weltweit erste seiner Art!

2012 2013

Kabinetts-beschluss

Bundesrat-Stellungnahme

Beratung in Ausschüssen

Recht, Wirtschaft,

Kultur

Parlamentarische Abstimmung

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Was Suchmaschinen mit dem LSR tun könnten

1. Auslisten:

„Die belgische Lösung“ bei „vollem Respekt gegenüber der Rechtssprechung“

2. Lizenzen erwerben:

Verwertungsgesellschaft?

Kosten?

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Mögliche Szenarien

Suchmaschinen listen Verlage: 298 TZ, 13 WZ, 6.000 Zeitschriften

Paid content wird realsitisch durchsetzbar

Wirtschaftskraft schlägt Relevanz

User müssen Seiten einzeln ansurfen – der Bekanntere gewinnt

Blogger werden zu Verlagen, um LSR in Anspruch zu nehmen Abmahnwelle

Verlage könnten versuchen, Google zu zwingen

Facebook rollt Suche nicht in Deutschland aus

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Informationen

Info-Portale: IGEL: www.leistungsschutzrecht.info d-64

Diverse Kritik von Bloggern, Netzaktivisten & Journalisten

Kritik vom BDI und zahlreichen Wirtschaftsverbänden

Positionen von SPD, FDP, Grünen, Linke, Piraten gegen LSR

SPD/Grüne: „Vermutungsregel“-Vorschlag

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Einführung in Urheberrechte für PR-Berater & Community Manager

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Warum überhaupt Urheberrechte beachten?

Weil das Internet öffentlich ist

Urheberrechtsgesetz (UrhG): Verfasst 1965

Digitale Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht angemessen geregelt

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Bildrechte: Regeln

Urheberrecht: Urheber um Nutzungs-/Bearbeitungs-Erlaubnis fragen Fotos Schnappschüsse Stadtpläne Grafiken

Urheber unbekannt? Keine Rechte!

außerdem: Persönlichkeitsrecht Schriftliche Einwilligung Sensibel auswählen Veranstaltungen: Ansage zu Einspruchsoption

In beiden Fällen Nutzungsrechte klären: Presse, Facebook, intern?

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Persönlichkeitsrechte: Ausnahmen

Redner auf öffentlichen Ereignissen

Öffentliche Versammlung > 5 ohne Heraushebung einzelner

Zufällige „Beiwerke“

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Nutzungsrechte: Ausnahmen

Sharing-Buttons für Social Networks

Embed-Angebote

Posts in Social Networks Ausnahme: unberechtigt erhobenes Material

Urheberrechtlich geschütztes Material von Fremden: Löschen nach Kenntnisnahme Nicht sharen

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Stockbilder

Lizenzbedingungen

Z.B. Facebook: Posten überträgt Nutzungsrechte!

Unterschiedliche Quellenangaben

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Clippings

Ganze Artikel: Pressespiegelparagraph §49 UrhG

Keine ausdrückliche Zustimmung erforderlich, wenn: keine Rechtevorbehalte seitens des Verlags Einzelne Artikel Inhouse Keine Volltextrecherche Nur kurzfristige Speicherung

Vergütung durch VG Wort über PMG

Details: http://www.pressemonitor.de/unternehmen/rechtslage

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Links & Snippets, Zitate

Links & Snippets: Bislang unproblematisch, s. LSR

Zitate: Müssen Gedanken belegen Text auch ohne Zitat verständlich Zitat erkennbar machen & Quelle angeben

(Link & Name/Publikation, Seite, Headline, Autor)

1/3-Regel: 1/3 Zitat-Text und 1/3 zitierter Text

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