KV-Intern 05/2015

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.

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Intern 5 | 2015

Vertreterversammlung der KBV: Gassen und Feldmann unter Druck /

Neue Honorarstrategie

Interview mit KVBB‐Vize Schwark: “Bereitschaftsdienst wird keine

ungeliebte Pflicht mehr sein”

Informationen für den Praxisalltag:Honorarverteilung IV/2014

Krankenhauseinweisung neu geregeltIKK: Neuer Hautkrebsscreening‐Vertrag

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 1

InternEditorial

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Vorreiterrolle der märkischen Ärztinnen und Ärzte hat viele Facetten, unteranderem betrifft sie auch den IT‐Bereich. Exemplarisch steht der DatenNerv, dasZugangsprogramm zum internen EDV‐Netz der KVen, welches bereits seit 1996von den Brandenburger Ärzten genutzt wird. Damit erhielten Ärzte erstmals dieMöglichkeit, datensicher elektronisch mit der KV zu kommunizieren. Der DatenNerv entwickelte sich weiter zum sicheren Netz der KVen, in dem heute viele Mehrwerte längst gegeben und etabliert sind. Bundesweit gibt es über 100 verfügbare Anwendungen, die unkompliziert und auf einem hohen Sicher‐heitslevel funktionieren.

Mit Blick auf diese Erfolgsgeschichte halte ich es für unverständlich, dass das Bun‐desamt für Sicherheit in der Informationstechnik für die TelematikinfrastrukturSicherheitsstandards fordert, die vollkommen an der Lebenswelt der Patientenvorbeigehen. Ebenso unverständlich ist, dass die Gesellschaft, die sich um den Auf‐bau der Telematikinfrastruktur und den Rollout der elektronischen Gesundheits‐karte kümmert, seit Jahren einen Misserfolg nach dem anderen produziert. Esbleibt nun nur zu hoffen, dass sich diese Negativbilanz unter einem neuenGeschäftsführer nicht weiter fortsetzt.

Aber was halten Sie eigentlich von diesen Entwicklungen? Ist die fortschreitendeDigitalisierung Segen oder Fluch für die Arztpraxis? Das möchte ich auf dem dies‐jährigen Hauptstadtkongress mit Ihnen diskutieren. Die Sonderveranstaltung derKVBB im Rahmen des Ärzteforums am 10. Juni bietet dazu die besten Möglichkei‐ten. Unser Kontingent an Eintrittskarten teilen wir gern mit Ihnen, und ich würdemich freuen, Sie auf dem Hauptstadtkongress persönlich begrüßen zu können.

Dr. Hans‐Joachim Helming Vorsitzender des Vorstands der KVBB

InhaltsverzeichnisIntern

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Gassen und Feldmann unter DruckKBV‐VV: Personaldiskussion hinter verschlossener Tür Neue Honorarstrategie angekündigt.

Deutscher Ärztetag 2015: „Freiberuflichkeit sichert Patientenrechte“

Schwere Verlaufsformen sind wichtigesKriterium der ASV

Ärztlicher Sachverstand unerwünscht

„Der Bereitschaftsdienst wird keine ungeliebtePflicht mehr sein“

Ärztestatistik 2014: Mehr Köpfe auf einer Stelle

Ambulante Behandlung von Asylbewerbern

Hartmannbund mit neuer Spitze

Freikarten für den Hauptstadtkongress

Honorarverteilung im IV. Quartal 2014

Abgabefrist für die Quartalsabrechnung 2/2015

Sie fragen – wir antworten

Neue Krankenhauseinweisungs‐Richtlinie in Kraft

agneszwei: Kooperation nicht mehr zwingend

Betreuungsstrukturvertrag AOK Nordost

Neuer Hautkrebsscreening‐Vertrag mit der IKK Brandenburg und Berlin

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Praxis aktuell 20

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InternInhaltsverzeichnis

Individuelle Abrechnungsberatungen in Cottbusund Frankfurt/Oder

Heilmittel – Definitionsproblem der Erst‐ undFolgeverordnungen

Neue öffentliche Impfempfehlungen für dasLand Brandenburg

Hausbesuche und Verordnungen im StationärenHospiz

Krebsregister Berlin/Brandenburg: NeueEinwilligungserklärung

“Wegweiser Kinder und Krebs”

Falls Ihre Patienten fragen: Nationale Kohorte führt Deutschlands größteGesundheitsstudie durch

Niederlassungen im April 2015

Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Praxisbörse

Fortbildungen

„Impffibel für Medizinische Berufe“

4. Nationale Impfkonferenz

Impressum

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Service 50

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Der eine sprach schnell und hetzteohne Punkt und Komma durch seinRedemanuskript. Die andere redeteeher bedächtig und hangelte sich durcheine große Menge von Zahlen undStatistiken. Unterschiedlicher hättendie Reden von Dr. Andreas Gassen,Vorsitzender der KassenärztlichenBundesvereinigung (KBV) und verant‐wortlich für fachärztliche Themen,und Dipl.‐Med. Regina Feldmann,hausärztlicher Vorstand der KBV, zuBeginn der KBV‐Vertreterversamm‐lung am 11. Mai in Frankfurt nicht aus‐fallen können. In einem Punkt glichendie Statements sich dann aber doch:Am Vortag des Deutschen Ärztetageskonnte keiner der beiden mit seinerRede bei den VV‐Mitgliedern punkten– im Gegensatz zu einigen Delegierten(s. Kasten auf Seite 7).

Im eigentlichen Zentrum der VVstand die Personaldiskussion um diebeiden Vorstände, welche die inhalt‐liche Auseinandersetzung mit demgeplanten Versorgungsstärkungs‐gesetz (VSG) und der ambulantspezialärztlichen Versorgung (ASV)vollkommen in den Schatten stellte.Dipl.‐Med. Feldmann stand in der Kri‐tik der Delegierten, weil sie sich unbe‐

fugt Unterlagen aus Personalaktenfrüherer und jetziger Mitarbeiter derKBV angeeignet hatte und diese ineinem Alleingang an das Bundesge‐sundheitsministerium zur Prüfungübersandte.

Dr. Gassen wurde im Vorfeld der VVvon zehn KVen aufgefordert, den Ein‐druck auszuräumen, er hätte sein Amtmit seiner Tätigkeit als Vorsitzenderdes Spitzenverbandes der Fachärzte(SpiFa) verquickt. Hintergrund ist,dass der SpiFa mit dem Aufbau einerärztlichen Abrechnungsstelle für dieASV begonnen hat. Aus Sicht derKVen wird damit eine Konkurrenz zuihrem Kerngeschäft geschaffen. Dr. Gassen nahm in einem persön‐lichen Statement zu den VorwürfenStellung. Mit der Wahl zum KBV‐Vor‐sitzenden habe er sein Amt im SpiFaruhen lassen und sei lediglich weiterim Vereinsregister bis zu einer Neuwahldes Vorstandes eingetragen gewesen.Darüber hinaus machte er die Zusam‐menhänge rund um die Abrechnungs‐stelle transparent, welche ausschließ‐lich die ASV‐Abrechnung in der Praxisder Niedergelassenen ermöglicht, sodass die ASV‐Leistungen auch vomNiedergelassenen gegenüber der KV

Berufspolitik

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Gassen und Feldmann unter DruckKBV‐VV: Personaldiskussion hinter verschlossener Tür Neue Honorarstrategie angekündigt.

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unkompliziert und überhaupt erstabgerechnet werden können. Nur fürden Fall, dass Niedergelassene undKlinik nicht über die KV abrechnenwollen, stünde auch der SpiFa gemein‐sam mit der PVS bereit.

Wegen der Aufklärung insbeson‐dere dienstvertraglicher Aspektetagte die VV beiihrer Bewertung derVorgänge dann ineinem zweiten Teilin geschlossenerSitzung. Auf einerPressekonferenz imAnschluss wurdedann nur eines klar:Zumindest mit denVorwürfen gegenDr. Gassen wurde andiesem Tag abge‐schlossen, und erwurde entlastet.Weiter offen bliebhingegen die Aus‐einandersetzung um das Fehlverhal‐ten von Frau Feldmann; hierzu wirddemnächst erneut eine (geschlos‐sene) Sonder‐VV einberufen.

VV als PositionsbestimmungAber zurück zur offiziellen Agenda

der VV. Der Tag in Frankfurt begannunter lautstarken Protesten von rund100 Psychotherapeuten, die einebessere Honorierung forderten. Dr. Gassen plädierte in seiner Rededafür, die VV zu einer Positionsbe‐stimmung für die KBV machen. Er

erläuterte, dass das VSG zu einemkaum merklichen, aber steten undelementaren Richtungswechsel in derGestaltung des Gesundheitswesensführe. Lösungen würden vermehrtvon oben und nicht mehr von derSelbstverwaltung erarbeitet. Dieaktuelle Gesetzgebung lasse derÄrzteschaft kaum noch Spielräume,

eigene Lösungenanzubieten. Wasbleibe, seien Rück‐zugsgefechte. Unddiese Rückzugsge‐fechte seien nochnicht einmal geord‐net und von einemeinheitlichen Willengetragen, sondernunstrukturiert unduneinheitlich.

Neben der aktu‐ellen politischenGesetzgebung the‐matisierte der KBV‐

Chef auch gesellschaftliche Heraus‐forderungen wie den demografi‐schen Wandel und die knapper wer‐dende Ressource Arzt bei einem sichverändernden Berufsbild in der nach‐wachsenden Medizinergeneration.Die Ärzteschaft solle daher formulie‐ren, was unter den Rahmenbedin‐gungen noch gehe, zum Beispiel beiSicherstellung und Bedarfsplanung.Unter den derzeitigen Bedingungen,mit den jetzigen Instrumenten undden bestehenden Budgetbeschrän‐kungen sei es nun einmal so, dass in

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Zukunft nichtmehr jederBedarf in jederEcke des Landesbefriedigt wer‐den könne. Eswerde nichtmehr in jedemDorf einen Arztgeben, betonteDr. Gassen.

Darüber hin‐aus gab derKBV‐Chef einenAusblick auf dieStrategie für dieim Sommer an‐stehenden Honorarverhand‐lungen mit denKrankenkassen.Die KBV wolleBereiche defi‐nieren, in denen

sie einen besonderen Bedarf hinsicht‐lich der Versorgung sieht. Diese Berei‐che beträfen entweder bestimmteBevölkerungsgruppen – z. B. Ältereund/oder Pflegebedürftige – oderbestimmte Versorgungsangebote,etwa die Psychotherapie. Als konkre‐te Ziele nannte er:

1. Sicherstellung der ärztlichenVersorgung beim Älterwerden,

2. Förderung der ärztlichen Ver‐sorgung beim Aufwachsen,

3. Förderung der Grundversorgung in der Psychiatrie und Psycho‐therapie,

4. Verbesserung der Schnittstelle zwischen konservativer und ambulant operativer Versorgung sowie

5. Schaffung bundeseinheitlicher Vergütungen in besonderen Leistungsbereichen.

Feldmann: Anstellung ist auchChance

Frau Feldmann fokussierte zuBeginn ihrer Rede auf den ärztlichenArbeitsmarkt als Indikator für dieambulante Versorgungssituation. EinErgebnis einer von der KBV beauf‐tragten Studie des Instituts fürArbeitsmarkt und Berufsforschungsei, dass die hausärztliche Facharzt‐gruppe am stärksten von einem zuerwartenden Ärztemangel betroffensei. In den kommenden Jahren wür‐den durchschnittlich über 2.500 Ärztejährlich in den wohlverdienten Ruhe‐stand gehen. Dem gegenüber ständenjedoch weniger als 1.200 Weiterbil‐dungsabschlüsse im Bereich der Allge‐meinmedizin – und die gesteigerteBehandlung an allgemeinmedizini‐scher Nachfrage sei hier noch nichtmal eingerechnet.

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Am Rande des DeutschenÄrztetages gab Dr. Gasseneine kurze, aber äußerstbemerkenswerte Presse‐konferenz. Hier sagte derKBV‐Chef, dass die Bedarfs‐planung neu durchdachtwerden müsse. Auf derBasis detaillierter, regio‐naler Analysen der Bevöl‐kerungsstruktur undKrankheitslast der näch‐sten fünf bis zehn Jahresolle der Bedarf sehr diffe‐renziert dargestellt werden.Dabei kämen den KVenbesondere Bedeutung zu,da sie die regionalen Situa‐tionen deutlich besser alsdie KBV kennen würden.Ein zentralistischer Ansatzsei hier sicher der falscheWeg.

Über alle Facharztgruppen hinwegwürden sich zudem vor allem jüngerenÄrzte immer öfter für eine Anstellungstatt für die Niederlassung entscheiden.Der Nachwuchs würde die Niederlas‐sung nicht per se ablehnen, es fehleoftmals nur der Mut, den Schritt zugehen. Die KVen könnten den jungenÄrztinnen und Ärzten aber die Angstnehmen, etwa durch Eigeneinrichtun‐gen oder Filialpraxen. Mit ihnenwürde eine Niederlassung auf Probeermöglicht – ohne Risiken, aber mitder Chance, die Praxis irgendwann zuübernehmen. Denn Sicherstellungbeginne schon mit der Entscheidung,

überhaupt in die vertragsärztlicheVersorgung zu gehen.

Deutlich wandte sich Frau Feldmanngegen ein aktuelles Positionspapierder CDU/CSU‐Bundestagsfraktion, inwelchem ein Direktzugang von Heil‐mittelerbringern, z.B. Physiothera‐peuten, gefordert wird. Der Vorschlagwerde strikt abgelehnt. Diagnose undIndikationsstellung seien ärztlicheKernkompetenzen und müssten esauch bleiben.

Christian WehryFotos: Meike Ackermann/KBV

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Das sagten die DelegiertenDas Salz in der Suppe der KBV‐VV waren nicht die vorbereiteten Reden derKBV‐Vorstände, es waren die spontanen Beiträge der Delegierten. Hier eineAuswahl:

Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KV Baden‐WürttembergBei der ASV darf nicht von einer Dämonisierung der Krankenhäusergesprochen werden. Wir müssen über die Dämonisierung der ShareholderValue sprechen. Und die wollen wir nicht in der ambulanten Behandlung!

Dr. Axel Brunngraber, KV NiedersachsenWir müssen uns endlich dem Thema Kostenerstattung widmen. Denn wennwir dieses heiße Eisen offensiv angehen, dann können wir auch zukünftig denNachwuchs für die Niederlassung gewinnen. Das ist die Zukunft, für die essich zu kämpfen lohnt.

Dr. Klaus König, KV HessenWir dürfen die ASV nicht so glorifizieren! Die ASV ist in erster Linie eineStärkung der Krankenhäuser. Die ASV schwächt die Niedergelassenen.

Der Ort war historisch: Am 12. Maifand in der Frankfurter Paulskirche dieEröffnung des 118. Deutschen Ärzte‐tages statt. Der Platz war jedoch starkbegrenzt: Nur geladene Gäste hattendie Möglichkeit, den Eröffnungsredenvon Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery,Präsident der Bundesärztekammer(BÄK), und BundesgesundheitsministerHermann Gröhe zu lauschen.

In seiner Rede ging Prof. Montgomeryauf einen Grundpfeiler des ärztlichenTuns ein: „Freiberuflichkeit ist fürÄrzte viel mehr als wirtschaftlicheUnabhängigkeit oder Garantie für dieVersorgungswerke. Freiberuflichkeitsichert freie medizinische Entschei‐dungen. Sie sichert die Unabhängig‐keit des Patient‐Arzt‐Verhältnis. Siesichert damit Patientenrechte.“

Er warnte vor einer schleichendenAushöhlung der ärztlichen Freiberuf‐lichkeit durch staatliche Überregulie‐rung. Als Beispiel nannte er das ge‐plante GKV‐Versorgungsstärkungs‐gesetz (VSG) und die darin enthalte‐nen Regelungen für Zwangsstilllegun‐gen von Arztpraxen. Zwar sei es ge‐lungen, die Überversorgungsgrenze,ab der die Regelung zum Zwangsauf‐kauf greift, auf einen statistischenVersorgungsgrad von 140 Prozentanzuheben. Dennoch bliebe es dabei:Das ganze Verfahren sei ein Angriffauf die Freiberuflichkeit.

In diesem Zusammenhang verwiesder BÄK‐Präsident auf die geplantenTerminservicestellen. Prof. Mont‐gomery stellte die Frage, welchenSinn es mache, Praxisstandorte abzu‐bauen, wenn gleichzeitig vorgeblicheTerminprobleme der Patienten diePolitik auf den Plan rufen würden.Auch hier sterbe wieder ein StückFreiheit, nämlich das Recht auf freieArztwahl.

Positiv hingegen bewertete er diein dem Gesetzentwurf angelegte ver‐stärkte Förderung der Weiterbildungin der Allgemeinmedizin. Nach denPlänen der Regierung stehen künftigFinanzmittel für 7.500 Ärzte in derWeiterbildung zur Verfügung – stattbisher für 5.000. „Dieses Geld mussaber den Kollegen in der Weiterbil‐dung und den Weiterbildungspraxendirekt zugutekommen und darf nichtin irgendwelchen Instituten versick‐ern“, so Prof. Montgomery.

Bei den Delegierten des DeutschenÄrztetages stießen seine Äußerungengrößtenteils auf positive Resonanz.Die Ausführungen seien sehr ausge‐glichen gewesen; er habe die besteÄrztetags‐Rede der letzte Jahre ge‐halten; der Ton, um mit der Politik zukommunizieren sei absolut getroffenworden – so oder ähnlich lobten inder Plenarsitzung am Nachmittag dieDelegierten die Rede vom Vormittag.

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Deutscher Ärztetag 2015:„Freiberuflichkeit sichert Patientenrechte“

Vereinzelt gab es aber auch Kritik: DieBegriffe Freiheit und Verantwortungwürden zu stark bemüht werden. DieÄrzteschaft mache es sich damit leicht,verstecke sich hinter den Begriffenund würde von der Politik nicht mehrernst genommen werden.

Gröhe verteidigt VSGBundesgesundheitsminister

Hermann Gröhe verteidigte in derPaulskirche das geplante VSG. Derdemografische Wandel erfordere es,dass das gesamte Gesundheitswesengrundlegend auf den Prüfstand ge‐stellt werde. Vor diesem Hintergrundzeigte er sich verwunderte über dieKritik der Ärzteschaft am VSG generellund den Praxisaufkaufregeln sowieden Terminservicestellen im Speziellen.Über jeden Praxisaufkauf würde ver‐handelt werden. Es entscheide immerder Zulassungsausschuss. Von daherkönne von zentralistischen Vorgabenseitens der Politik keine Rede sein.Darüber hinaus seien auch einigeFacharztgruppen gerade über die Ter‐minservicestellen froh. Als Beispielnannte Gröhe einen jungen Orthopä‐den, der den Minister erst kürzlich ge‐beten habe, bei der Regelung hart zubleiben, weil er als Praxiseinsteigernoch wenige Patienten habe (hic!).Kaum verwunderlich, dass diese Sicht‐weise Gröhes bei den Delegierten desÄrztetages nicht auf Gegenliebe stieß.

Ein anderer aktueller Gesetzesent‐wurf spielte hingegen in der Pauls‐kirche kaum eine Rolle: Über das

geplante E‐Health‐Gesetz sprachGröhe nur am Rande. Es müsse allenklar sein, dass ein virtuelles Behand‐lungsgespräch den echten Arzt‐Patienten‐Kontakt niemals ersetzenkönne.

KV RegioMed Zentrum beispielgebendEin besonderes und in der Pauls‐

kirche viel beachtetes Lob gab es vomBundesminister für das KV RegioMedZentrum Templin: Die Kooperationzwischen der KV Brandenburg unddem Sana Krankenhaus Templin seienbeispielhaft für die Überwindung deroftmals noch starren Grenzen zwi‐schen den Versorgungssektoren. Gröhehatte sich im vergangenen Sommerbei einem Besuch in Templin eineigenes Bild von den innovativen Ver‐sorgungsstrukturen gemacht.

Der Deutsche Ärztetag fand vom 12. bis 15. Mai in Frankfurt am Mainstatt. 250 Ärztinnen und Ärzte disku‐tierten berufspolitische und medizin‐ethische Themen. Auf dem Programmstand auch die Wahl des Präsidenten,der beiden Vize‐Präsidenten sowieweiterer Vorstandsämter der Bundes‐ärztekammer. Das Wahlergebnis lagzur Drucklegung von KV‐Intern nochnicht vor.

Christian Wehry

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Anfangs war die Stimmung gereizt,aber am Ende herrschte große Einig‐keit. So lässt sich die Sondersitzungder Vertreterversammlung (VV) derKassenärztlichen Bundesvereinigung(KBV) am 23. April wohl am bestenbeschreiben.

Auslöser der Sonder‐VV war eingemeinsamer Brief des KBV‐Vorsitzen‐den, Dr. Andreas Gassen, und des Haupt‐geschäftsführer der Deutschen Kran‐kenhausgesellschaft, Georg Baum, anBundesgesundheitsminister HermannGröhe. Die beiden Funktionäre hattensich darin für die Streichung des Kri‐teriums der schweren Verlaufsformenals notwendige Zugangsvoraussetzungfür die Teilnahme an der ambulantenspezialfachärztlichen Versorgung(ASV) ausgesprochen. Diese Positio‐nierung war jedoch nicht mit den KVenabgesprochen – und viele KV‐Vorständezeigten sich alles andere als begeistertvon Dr. Gassens Alleingang.

Beispielsweise Brandenburgs KV‐Vorstandsvorsitzender Dr. Hans‐Joachim Helming. Auf der jüngstenKVBB‐Vertreterversammlung hatte ereindringlich vor den „katastrophalenAuswirkungen“ auf niedergelassene

Ärzte gewarnt, wenn die schwerenVerlaufsformen gestrichen würden.

Entsprechend hitzig war die anfäng‐liche Diskussion, in der Dr. Gassen ein‐räumte, sein Vorgehen sei ein Fehlergewesen. Doch zur weiteren Beruhi‐gung trug ein vom Vorstand der KBVeingebrachter Antrag zur Ausgestal‐tung der ASV dann nicht bei – dennauch hier tauchte das Thema derschweren Verlaufsformen nicht auf.Damit war schnell klar, dass der An‐trag nicht mehrheitsfähig war.Mehrere KV‐Vorstände fordertenvehement, die Streichung des Kriteri‐ums der schweren Verlaufsformenabzulehnen. Auf einen um diesen Pas‐sus ergänzten Antrag konnte sichschließlich eine große Mehrheit derDelegierten einigen.

Der Antrag sieht im Sinne einerKonditionierung folgende zentraleForderungen der KBV und der KVenim aktuellen Gesetzgebungsverfahrenzum Versorgungsstärkungsgesetzvor:

• Eine Streichung der schweren Verlaufsformen wird abgelehnt.

Schwere Verlaufsformen sindwichtiges Kriterium der ASVSonder‐VV der KBV: Delegierte üben scharfe Kritik an KBV‐Chef Dr. Andreas Gassen

• Die Abrechnung der ASV‐Leistungen und die arztbe‐zogeneAufteilung der Vergütung soll für alle ASV‐Berechtigten inkl. der Krankenhäuser über die KVen erfolgen.

• Die KBV ist gesetzlich zuermächtigen, Vorgaben für dieHersteller der Praxisverwal‐tungssysteme zu definieren.

• Die ASV ist auf tagesklinisch undkurzstationär erbrachte Behand‐lungen auszuweiten, die bei gleicher Versorgungsqualität

ambulant erbracht werden können. Die Erlösbudgets derKrankenhäuser sind entsprechendzu bereinigen.

• Der vertragsärztliche Über‐weisungsvorbehalt für die ASV am Krankenhaus ist auf Fälle imAnschluss an eine stationäre oderteilstationäre Krankenhaus‐behandlung auszudehnen.

Die vollständigen Beschlüsse derSonder‐VV sind online unterwww.kbv.de abrufbar

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Haben Sie Fragen zur ASV? Dann wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses der KV Brandenburg.

Ansprechpartner: Herr Melchert, Tel.: 0331/23 09 467, E‐Mail: Geschaeftsstelle@ela‐Brandenburg.de

Problematisch an der auch nach dieser Sonder‐VV geführten Diskussion jedochist, dass offenbar nicht alle Kritiker aus tiefer Sorge um das bestehende Systemagieren, sondern „mit schmutzigen Fingern“ auf den KBV‐Chef zeigen!

Diejenigen, die selber mit großen Selektiv‐Verträgen an den eigenen KVen vor‐bei hunderte Millionen Umsatz zu Gunsten der eigenen Verbands‐Säckel vorbei‐schleusen sind nichts anderes als Pharisäer, wenn sie gegen den SpiFA und die ASVwettern.

Dr. med. Hans‐Joachim Helming

Scheinheilig! Kommentar

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Nach dem Versorgungsstärkungs‐gesetz wurde nun auch das geplantePräventionsgesetz des Bundesgesund‐heitsministeriums (BMG) auf den par‐lamentarischen Weg gebracht: Am 20. März befasste sich der Bundestagin erster Lesung mit dem Gesetzesent‐wurf; der Gesundheitsausschuss desBundestages lud am 22. April Gesund‐heits‐ und Sozialexperten zur öffent‐lichen Anhörung ein.

„Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden,bevor sie überhaupt entstehen. Des‐halb müssen wir die Umgebung, inder wir leben, lernen und arbeiten, sogestalten, dass sie die Gesundheitunterstützt – in der Kita, der Schule,am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.Mit dem Präventionsgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gesundheitsförderung“, soder Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Das Präventionsgesetz stärke dieGrundlagen dafür, dass die Sozialver‐sicherungsträger gemeinsam mit Län‐dern und Kommunen Prävention undGesundheitsförderung für alle Alters‐gruppen und in allen Lebensbereichengestalten können, heißt es aus demBMG. So sollen neben der gesetzlichenKrankenversicherung auch die Renten‐,Unfall‐ und Pflegeversicherung einge‐

bunden werden. In einer nationalenPräventionskonferenz sollen sich dieSozialversicherungsträger gemeinsammit Bund, Ländern, Kommunen, derBundesagentur für Arbeit und Sozial‐partnern auf gemeinsame Ziele undVorgehen verständigen.

Die gesetzlichen Krankenkassenwerden in die Pflicht genommen: Siesollen künftig jährlich mindestensrund 490 Mio. Euro in Prävention undGesundheitsförderung ihrer Versicher‐ten stecken. Dazu kommen nochmal21 Mio. Euro der Pflegekassen, sodasskünftig 511 Euro im Jahr für diePrävention zur Verfügung stehen.

Zudem sollen die Gesundheits‐ undFrüherkennungsuntersuchungen fürKinder und Jugendliche weiterent‐wickelt und die betriebliche Gesund‐heitsförderung gestärkt werden.

Licht und SchattenDie Idee eines Präventionsgesetzes

findet sowohl in der Ärzteschaft alsauch bei den Krankenkassen Zustim‐mung, an der geplanten Ausgestal‐tung haben die Experten jedoch nochetliche Mängel entdeckt. So beklagenbeispielsweise Kassenärztliche Bun‐desvereinigung (KBV) und Bundes‐ärztekammer die mangelnde Ein‐beziehung der Ärzte, etwa dass die

Ärztlicher Sachverstand unerwünschtÄrzteschaft kritisiert geplantes Präventionsgesetz

Spitzenorganisationen der Ärzte‐schaft nicht in der nationalen Präven‐tionskonferenz sitzen sollen.

Die KBV kritisiert in ihrer Stellung‐nahme zudem, dass in dem Gesetzent‐wurf eine Verpflichtung der Partnerder Bundesmantelverträge zur Ein‐führung von Leistungen der Präven‐tion durch bundesweit einheitlicheRahmenvorgaben fehle. Auch sei esnicht sinnvoll, dass allein der Spitzen‐verband der gesetzlichen Krankenver‐sicherung die präventiven Ziele fest‐legt. Denn am Ende des Tages seienes die Haus‐ und Fachärzte, die ihrePatienten über diese Maßnahme auf‐klären und motivieren sollen.

Ähnlich sieht das auch die BürgerInitiative Gesundheit. In einer Presse‐mitteilung warnt der Verein vor einerDominanz der Krankenkassen in demGesetzentwurf. Es sei völlig unver‐ständlich, dass weder Ärzte nochandere qualifizierte Berufsgruppen

als „Präventions‐Schaltzentrale“vorgesehen oder an der nationalenPräventionskonferenz beteiligt seien.„Stattdessen sind nahezu sämtlicheBürokratien wie Sozialversicherungs‐träger, Ministerien und Länderver‐treter berücksichtigt – nur medizini‐schen, therapeutischen, pflegerischenSachverstand möchte man offenbarin diesem Gremium nicht haben.“

Die Bürger Initiative vermutet des‐halb, dass sich hinter dem „Gesetz zurStärkung der Gesundheitsförderungund Prävention“ nur „Sparversioneneines dringend benötigten und seitJahren eingeforderten Präventions‐Gesetzes“ verbergen. Gesundheitlich‐präventives Verhalten müsse vonKindesbeinen an erlernt werden.Dafür brauche es aber die entspre‐chenden Fachleute vor Ort – alleBerufe, die in der Versorgung,Behandlung und Betreuung imGesundheitswesen tätig sind.

Ute Menzel

InternBerufspolitik

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 13

118. Deutscher Ärztetag: Ärzte fordern Sitz undStimme in Nationaler PräventionskonferenzDer 118. Deutsche Ärztetag hat vom Gesetzgeber für die Ärzteschaft Sitz undStimme in der mit dem Präventionsgesetz geplanten Nationalen Präventions‐konferenz gefordert. Die Abgeordneten wiesen auf die zentrale Position derÄrzte bei der Prävention hin. „Sie sind die wichtigsten Ansprechpartner fürPatientinnen und Patienten und können direkten Einfluss auf deren Gesund‐heitsverhalten nehmen. Sie kennen die gesundheitlichen Belastungen derBevölkerung und spezifischer sozialer Gruppen“, heißt es in der Entschließungdes Ärzteparlaments.

Neue Bereitschafts‐dienstbezirke, attrakti‐vere Vergütung, eineFinanzierung mittelsUmlage und eineKoordinierungsstellezur Anruflenkung –die Weiterentwick‐lung des ambulantenBereitschaftsdiensteshat ganz unterchied‐liche Facetten. “KV‐Intern” sprachmit dem stellvertre‐tenden Vorsitzendendes Vorstandes der

KVBB, Dipl.‐Med. Andreas Schwark,über das Projekt.

Herr Schwark, seit einigen Monatenbeschäftigen Sie sich gemeinsam miteinem kleinen Team intensiv mit derWeiterentwicklung des ärztlichenBereitschaftsdienstes. Warum ist dasProjekt so wichtig für die KV Branden‐burg und die märkischen Ärzte?

Für die Weiterentwicklung desBereitschaftsdienstes sprechen dreiganz unterschiedliche Gründe. Erstensist der Bereitschaftsdienst, so wie wir

ihn aktuell kennen und leben, nichtmehr zeitgemäß. Das zeigen unsereAuswertungen der zeitlichen Inan‐spruchnahme: In 97 Prozent der Dienst‐bezirke werden zwischen 19 und 7 Uhr bis zu zwei Fälle abgerechnet.An Wochenenden und Feiertagenzwischen 7 und 19 Uhr ist der Bereit‐schaftsdienst hingegen regional stär‐ker frequentiert. Zweitens haben wirfestgestellt, dass junge Ärzte sehrgroßen Wert auf eine familienfreund‐liche Ausgestaltung des Bereitschafts‐dienstes legen. In unserer Niederlas‐sungsberatung zählt die Frage nachdem Bereitschaftsdienst zu den TopDrei der Themen. Und drittens siehtder Entwurf des Versorgungsstärkungs‐gesetzes vor, dass die KVen verpflichtetwerden sollen, mit anderen Beteiligtenim Bereitschaftsdienst zu kooperieren.

Welche Ziele verfolgen Sie mit demVorhaben?

Uns und mir persönlich geht es vorallem darum, die Kollegen zu entlas‐ten. Deshalb steht die Weiterentwick‐lung des Bereitschaftsdienstes unterdem Leitgedanken „Freiwilligkeitstatt Dienstpflicht“. Der Bereitschafts‐

Aktuell im Gespräch

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„Der Bereitschaftsdienst wirdkeine ungeliebte Pflicht mehr sein“Dipl.‐Med. Andreas Schwark, stellvertretender Vorsitzender

des Vorstandes der KVBB, im Gespräch

Intern

Foto: Ute Menzel

dienst soll zukünftig besser vergütetwerden. Daneben wollen wir unter‐schiedliche Kooperationsmodelle prü‐fen und etablieren. Ich bin der Über‐zeugung, dass der Bereitschaftsdienstso für interessierte Kollegen aus Bran‐denburg und darüber hinaus deutlichattraktiver wird. Dann kommen wirdem großen Ziel nahe, dass der Bereit‐schaftsdienst nicht mehr als ungeliebtePflicht wahrgenommen wird, sondernsich mit einer hohen Lebensqualitätverbinden lässt und sogar ein Argu‐ment für die Niederlassung in Branden‐burg wird.

Gehen mit diesen Zielen auch Struktur‐änderungen einher?

Wir haben in den DienstbezirkenEinwohnerzahl, Infrastruktur und Fall‐zahlen detailliert analysiert. Auf dieserBasis lassen sich die Bezirke räumlichneu ordnen. Dabei soll der Radiusnicht größer als 20 Kilometer sein.Wenn etwa 50 Ärzte, wie in Bayern, indiesen neuen Bezirken ihren Bereit‐schaftsdienst absolvieren, dann kön‐nen wir eine niedrige Dienstfrequenzgarantieren.

Greifen Sie neben den Erfahrungen ausBayern auf weitere Ansätze aus ande‐ren KVen zurück?

Ja, und mehr noch, wir schauen sogarins Ausland. Auslöser für unsere Über‐legungen war der Besuch meines Vor‐standskollegen Dr. Helming einerOrganisationsstruktur für die 116 117 inNiederösterreich. Erfahrungen ausdiesem Besuch haben zu einem Work‐

shop in Potsdam geführt. In Baden‐Württemberg wiederum ist die Vergü‐tung interessant. Dort wird mit einerPauschale von 40 Euro pro Stundeplus Feiertagszuschläge gearbeitet.Dieses Modell funktioniert dort gut,und ich kann es mir für Brandenburgvorstellen. Bei der Finanzierung bietetsich ein Umlageverfahren wie inSchleswig‐Holstein und Hessen an.Daneben arbeiten verschiedene KVenmit einer Koordinierungsstelle, beider alle Anrufe an die 116 117 eingehen.Diese werden von speziell geschultenMitarbeitern entgegengenommenund auf Basis eines ausgeklügeltenLeitfadens dann an die jeweils richtigeStelle weitergegeben. DiensthabendeÄrzte werden so vom „Telefondienst“entlastet.

Ihre Pläne haben Sie in den vergange‐nen Wochen der Vertreterversamm‐lung und anderen Gremien der KV Brandenburg vorgestellt. Wie fieldie Reaktion der Kollegen aus?

Über die positiven Rückmeldungenbin ich sehr erfreut. Der skizzierteWeg wird von den Kollegen unter‐stützt. Das zeigt das Feedback derKollegen auf den verschiedenen Ver‐anstaltungen. Unstrittig ist, dass wireine attraktivere Vergütung des Be‐reitschaftsdienstes brauchen. Auchfür ein Umlageverfahren zur Finan‐zierung des Bereitschaftsdienstes gibtes einen breiten Konsens. Alle Ent‐scheidungen können aber nicht zen‐tral von Potsdam aus getroffen werden.Wir werden daher weiter auf kollegiale

InternAktuell im Gespräch

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BerufspolitikIntern

Seite 16 | AUSGABE 5/ 2015

143.635 Ärzte und 21.312 Psycholo‐gische Psychotherapeuten nahmenzum 31. Dezember 2014 an der ver‐tragsärztlichen Versorgung inDeutschland teil. Dies geht aus derÄrztestatistik 2014 hervor, welche dieKassenärztliche Bundesvereinigung(KBV) kürzlich veröffentlicht hat.Damit hat sich die Zahl gegenüber2013 um 2.296 oder 1,4 Prozenterhöht.

Allerdings hält auch der Trend zurTeilzeittätigkeit an. Gegenüber 2013stieg die Zahl der Ärzte und Psycho‐therapeuten, die nur eine viertel,halbe oder dreiviertel Zulassung hat‐

ten um 3.774. Wird dies mit der„Kopfzählung“ verrechnet, liegt dasPlus der Gesamtzahl lediglich bei 0,4 Prozent.

Der Blick auf einzelne Fachgruppenzeigt ein unterschiedliches Bild. Dengrößten Anstieg bundesweit verzeich‐neten die Psychotherapeuten mit 3,4 Prozent. In Brandenburg stieg ihreZahl gegenüber 2013 sogar um 11,8 Prozent. Leichte Rückgängehingegen gab es auf Bundesebene beieinigen Fachärzten der Grundversor‐gung: Chirurgen ‐1,1 Prozent, Kinder‐ärzte ‐0,3 Prozent oder Nervenärzte ‐0,2 Prozent.

Ärztestatistik 2014: Mehr Köpfe auf einer Stelle

und regionale Anregungen und Be‐dürfnisse eingehen.

Solch ein ambitioniertes Projektbraucht sicher Zeit. Wie geht es dennjetzt weiter?

Zentrale Meilensteine haben wirschon erreicht. Die detailliertenVorüberlegungen und Diskussionenzur Strukturierung sind im Wesent‐lichen abgeschlossen. Nun gilt es, dieÜberlegungen zu operationalisierenund die weiteren notwendigen Pro‐zesse einzuleiten. Dazu werden wirnochmals das Gespräch mit anderenKVen suchen und uns beispielsweiseansehen, wie deren Koordinierungs‐

stellen funktionieren. Ich bin sehrzuversichtlich, dass das gesamteKonzept mit allen Parametern hin‐sichtlich der neuen Dienstbezirke, derVergütung, der Finanzierung sowieder Anruflenkung zur Vertreterver‐sammlung im Herbst steht und dortauch verabschiedet werden kann. DasZiel ist es, den neuen Bereitschafts‐dienst in Brandenburg bis zum Sommer 2016 Schritt für Schritt um‐zusetzen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Gefragt und notiert: Christian Wehry

InternBerufspolitik

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 17

Den größten Rückgang verzeich‐neten die Hausärzte. Ihre Zahl sank2014 gegenüber 2013 bundesweit um275 oder 1,1 Prozent. Immerhin: Bran‐denburg stemmte sich gegen den

Trend und verzeichnete ein leichtesPlus von 0,6 Prozent – der Spitzen‐platz unter allen KassenärztlichenVereinigungen.

ute

Laut Bundesamt für Migration undFlüchtlinge werden in diesem Jahr9.200 Flüchtlinge in Brandenburg er‐wartet. Gleichzeitig hat BrandenburgsGesundheitsministerin Diana Golzeangekündigt, die Gesundheitskartefür Asylsuchende so schnell es gehteinzuführen. Als Partner für diesesVorhaben wurde die AOK Nordost ge‐funden. Vor diesem Hintergrund siehtes die KVBB als ihre Aufgabe an, pro‐aktiv im Sinne der Interessenwahrungihrer Mitglieder den Prozess aktiv mit‐zugestalten.

Die KVBB ist bereit, die zuständigenBehörden bei der Wahrnehmung ihresSicherstellungsauftrages zu unterstüt‐zen, soweit die hierfür notwendigenBedingungen Eingang in entsprechendevertragliche Vereinbarungen gefun‐den haben.

Da aber die ambulante Behandlungvon Asylsuchenden die niedergelasse‐nen Ärzte häufig auch vor fachlicheFragen stellt: Spezifische Krankheiten,die sich gegebenenfalls deutlich vomSpektrum der Erkrankungen unserer„Alltags“‐Patienten unterscheiden?Was gibt es bei kulturellen Unterschie‐den zu beachten? Welche rechtlichenRahmenbedingungen gelten bei derBehandlung?

Deshalb bereitet die KVBB derzeitein spezielles Fortbildungsangebotvor, in welchem Fragen wie diesebeantwortet werden sollen. Über diegenauen Details der Fortbildungenwerden wir Sie kurzfristig informieren.

Ambulante Behandlung vonAsylbewerbernSpezielle Fortbildungsangebote geplant

BerufspolitikIntern

Seite 18 | AUSGABE 5/ 2015

Der brandenburgische Hartmann‐bund hat einen neuen Vorsitzenden:Dr. Hanjo Pohle wurde auf der Lan‐desdelegiertenversammlung am 22. April an die Spitze des Landesver‐bandes gewählt. Der Allgemeinmedi‐ziner aus Rathenow tritt damit dieNachfolge der langjährigen Vorsitzen‐den, Elke Köhler, an.

Die Hausärztin aus Jüterbog hatteseit 1992 den Vorsitz des Hartmann‐bund‐Landesverbandes inne und maß‐geblich dazu beigetragen, dass dertraditionsreiche Ärzteverband nach1990 auch in Brandenburg wieder Fußfasste. Unter ihrer Führung unter‐stützte der märkische Hartmannbundkonsequent die Bemühungen, dieGesundheitsversorgung in Branden‐burg den Verhältnissen in den altenBundesländern anzugleichen. Auch

die Angleichung der ärztlichen Hono‐rare in Ost und West stand ganz obenauf der Agenda.

Als 2006 die größten Ärztedemon‐strationen, die die Bundesrepublik bisdato gesehen hatte, durch dieStraßen zogen, mobilisierten auch derBrandenburger Hartmannbundgemeinsam mit KV Brandenburg undanderen Berufsverbänden die ärzt‐liche Basis, um in Potsdam, Teltow,Cottbus oder Frankfurt gegen dieRationierungsbestrebungen der Re‐gierung auf dem Rücken der Ärzte zuprotestieren.

Der Vorstand der KV Brandenburgdankt Frau Köhler für ihr Engagementund die langjährige gute Zusammen‐arbeit.

Hartmannbund mit neuer Spitze

Foto: Archiv/Ute Menzel

InternBerufspolitik

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 19

Die KV Brandenburg ist auf demdiesjährigen Hauptstadtkongress (10. – 12. Juni im City Cube Berlin) miteiner Sonderveranstaltung vertreten.Im Rahmen des Ärzteforums disku‐tiert der KVBB‐Vorsitzende Dr. Hans‐Joachim Helming die Frage: „Dasneue E‐Health‐Gesetz: Segen oderFluch für die Arztpraxis?“. Seine Ge‐sprächspartner sind

• Dr. Frank Berthold, MBA,niedergelassener Facharzt undÄrztlicher Leiter des Labor Dr. Berthold & Kollegen MVZ

• Dr. Annekathrin Möwius, Allge‐meinmedizinerin aus Templin

• Tim Steckel, Leiter des Geschäfts‐bereichs Finanzen, Controllingund strategische EDV des Klinikums Ernst von Bergmann, Potsdam

• Holger Rostek, Leiter des Unternehmensbereichs Informa‐tionstechnologien der KVBB

Die Diskussionsrunde findet stattam Mittwoch, 10. Juni 2015, von 14 bis 15:30 Uhr.

Am Donnerstag, 11. Juni 2015, von13:45 bis 14:30 Uhr stellt zudem Lutz O. Freiberg, Unternehmensbe‐reichsleiter Verträge, Forschung undEntwicklung der KVBB das KV RegioMedProgramm vor. Treffpunkt ist dieSpeakers Corner der Deutschen Apo‐theker‐ und Ärztebank am Stand C 15.

Möchten Sie ebenfalls mitdisku‐tieren? Dann schreiben eine E‐Mail mitdem Betreff „Hauptstadtkongress“an presse@kvbb.de. Wir haben einKontingent an Tagesfreikarten für dasÄrzteforum, das wir – solange derVorrat reicht – gern an Sie kostenlosweitergeben. Bitte beachten Sie, dassSie jeweils nur eine Freikarte erhalten,damit möglichst viele Kolleginnen undKollegen den Hauptstadtkongressbesuchen können.

Freikarten für denHauptstadtkongress

Praxis aktuell

Seite 20 | AUSGABE 5 / 2015

Intern

Für die Honorarverteilung des IV. Quartals 2014 stand eine morbiditätsbe‐dingte Gesamtvergütung (MGV) von ca. 193,7 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzukommen Mittel für Leistungen, die außerhalb der MGV vereinbart wurden, inHöhe von ca. 70,7 Mio. Euro. Eine genauere Aufschlüsselung der Umsätze istden Tabellen ab Seite 20 zu entnehmen.

Die MGV ergibt sich aus dem mit den Krankenkassen für das Jahr 2014 verein‐barten durchschnittlichen Behandlungsbedarf je Versicherten und der Anzahlder Versicherten des jeweiligen Quartals.

Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Versichertenzahleninnerhalb des Jahres: Insgesamt stieg die Versichertenzahl 2014 leicht an – umca. 0,4 Prozent. „Gewinner“ waren vor allem die Ersatzkassen, doch auch dieInnungs‐ und Betriebskrankenkassen konnten neue Mitglieder begrüßen.

Honorarverteilung im IV. Quartal 2014

0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio.

GKV

AOK

BKK

IKK

LKK

KN

EK

0,38 %

‐ 1,83%

0,36%

0,58 %

‐1,67 %

‐ 0,17 %

1,72 %

IV/2014

IV/2013

Versicherte

Versichertenentwicklung IV/2014 zu IV/2013

Kass

enar

ten

Intern

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 21

Weitere Eckdaten der Honorarverteilung

Die durchschnittliche Überschreitung der Regelleistungsvolumina betrug beiHausärzten ca. 6 Prozent und bei Fachärzten ca. 17 Prozent. Für Fachärztekonnte die das RLV überschreitende Leistungsmenge in Höhe von 24,542 Pro‐zent des jeweiligen Orientierungspunktwertes vergütet werden. Für Hausärztewar eine Vergütung der überschreitenden Leistungsanteile in vollem Umfang(unquotiert) möglich.

Weiterhin angespannt ist die Finanzierungssituation des Honorarfonds fürdie Leistungen der geriatrischen bzw. palliativmedizinischen Versorgung sowieder Sozialpädiatrie. Er unterlag aufgrund der nicht ausreichend zur Verfügunggestellten Mittel in diesem Quartal einer noch stärkeren Quotierung ‐ die Aus‐zahlungsquote liegt bei 36,348 Prozent.

Von der MGV wurden, vor Trennung in die versorgungsbereichsspezifischenVerteilungsvolumina, Mittel für die Bildung der zwei zentralen HonorarfondsBereitschaftsdienst und Labor abgezogen. Im Honorarfonds Bereitschaftsdiensterfolgt die Vergütung der Notfallbehandlungen durch nicht an der vertrags‐ärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuserwährend der Zeiten des organisierten Notfalldienstes anhand einer Quote von96,327 Prozent.

Die Anforderungen der Laborleistungen waren wiederum sehr hoch, so dassder Honorarfonds Labor trotz der bundesweit vorgegebenen Quotierungen umca. 0,8 Mio. Euro überschritten wurde. Die Finanzierung der Überschreitungerfolgt zulasten der versorgungsspezifischen Rückstellungen.

Praxis aktuell

Die Verteilung der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Intern

Seite 22 | AUSGABE 5/ 2015

Praxis aktuell

Hausärztliches VergütungsvolumenQuartal IV/2014 84,8 Mio. Euro Quote

darunter:

Rückstellungen/Bereinigungen ‐1,1 Mio. Euro

Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) 3,7 Mio. Euro

Einzelleistungen / Förderungen 0,7 Mio. Euro

Leistungsbezogene Honorarfonds 4,1 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Kosten‐pauschalen des Kapitels 40 EBM

0,2 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungender Empfängnisregelung, Sterilisation undSchwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

0,002 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der als Auftrags‐leistung durchgeführten Langzeit‐EKG‐Auswer‐tungenGOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM

0,002 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds Haus‐ und Heimbesuche(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) 2,8 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds für die Leistungen der geriatri‐schen und palliativmedizinische Versorgung,der Versorgung von Kindern mit chronischenKrankheiten

1,1 Mio. Euro 36,348 %

RLV‐/QZV‐Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 77,3 Mio. Euro

Intern

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 23

Praxis aktuell

Fachärztliches VergütungsvolumenQuartal IV/2014 87,4 Mio. Euro Quote

darunter:

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,3 Mio. Euro 75,065 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 3,7 Mio. Euro 100 %

Rückstellungen/Einstellungen/Bereinigungen 1,5 Mio. Euro

Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) 13,1 Mio. Euro

Einzelleistungen / Förderungen 0,7 Mio. Euro

Leistungsbezogene Honorarfonds 6,8 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM 1,6 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungendes Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungender Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

1,3 Mio. Euro 88,772 %

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungender Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,8 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit‐EKG‐Auswertungen(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,02 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der Notfall‐behandlungen durch nicht an der vertragsärzt‐lichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser außerhalb der Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

0,5 Mio. Euro 80,141 %

Honorarfonds Haus‐ und Heimbesuche(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) 0,4 Mio. Euro 100%

Honorarfonds „Strukturpauschale konservative Augenheilkunde“ 1,1 Mio. Euro 61,721 %

Praxis aktuellIntern

Seite 24 | AUSGABE 5/ 2015

Fachärztliches VergütungsvolumenQuartal IV/2014 87,4 Mio. Euro Quote

darunter:

Arztgruppenbezogene Honorarfonds 1,4 Mio. Euro

Honorarfonds Strahlentherapie (für übrigeLeistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) 0,03 Mio. Euro 78,934 %

Honorarfonds Laboratoriumsmedizin(für übrige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissen‐schaftlern)

0,05 Mio. Euro 97,267 %

Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte(für Leistungen von Fachärzten für Human‐genetik, Biochemie oder Klinische Pharma‐kologie und Toxikologie und der Vertragsärzte,für die kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird)

0,2 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds Psychotherapie(für übrige MGV‐Leistungen von ausschließlichpsychotherapeutisch tätigen Vertragsärztenund Vertragstherapeuten)

0,9 Mio. Euro 78,408 %

Honorarfonds Nephrologie(für Leistungen von Fachärzten für InnereMedizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowieentsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt)

0,2 Mio. Euro 98,348 %

RLV‐/QZV‐Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 59,0 Mio. Euro

InternPraxis aktuell

Leistungen außerhalb der MGVQuartal IV/2014

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens 8,6 Mio. Euro

Präventionsleistungen 11,9 Mio. Euro

Mammographie‐Screening 1,6 Mio. Euro

Strahlentherapie 2,0 Mio. Euro

DMP 8,7 Mio. Euro

Impfen 4,2 Mio. Euro

Wegepauschalen 0,9 Mio. Euro

Antrags‐ und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/Probatorik

7,5 Mio. Euro

Nephrologische Leistungen 2,1 Mio. Euro

Dialysesachkosten 14,4 Mio. Euro

Restliche Leistungen/Sonderverträge 8,7 Mio. Euro

Einen Überblick über die außerhalb der MGV gezahlten Vergütungen / Kostengibt die nachfolgende Tabelle:

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Praxis aktuell

Seite 26 | AUSGABE 5 / 2015

Intern

Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals‐gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlänge‐rung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und begründet an die KVBBzu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen.Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlänge‐rung der Abgabefrist zu beantragen.

Nach wie vor sind einige Unterlagen in Papierform notwendig. Diese können zuden benannten Zeiten entweder persönlich, mittels Kurier per Fax oder aufdem Postweg eingereicht werden. Die ergänzenden Unterlagen sind:

Bitte beachten Sie die geänderten Abgabezeiten, sofern Sie die begleitendenUnterlagen persönlich oder per Kurier einreichen. Mit der Umsetzung der ver‐traglichen Regelung, die Quartalsabrechnung online zu übertragenen, hat sichdie persönliche Übergabe von begleitenden Unterlagen sehr stark reduziert,sodass sich die Abgabezeiten künftig an den allgemeinen Geschäftszeiten derKVBB orientieren.

Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung 2/2015 endet amDienstag, den 7.7.2015

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem‐Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Mittwoch, 1.7.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr

Donnerstag, 2.7.2015 9 bis 17 Uhr

Freitag, 3.7.2015 9 bis 17 Uhr

Montag, 6.7.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr

Dienstag, 7.7.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr

InternPraxis aktuell

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 27

Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax‐Nr.: 0331 2309 545.Wenn das nicht möglich ist, richten Sie die Post an: KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Straße 103, 14473 Potsdam

Für persönliche Beratungen mit unseren Abrechnungsmanagerinnen, bietenwir Ihnen einen Tag in Cottbus und Frankfurt/Oder an. Wir bitten umvorherige Terminvereinbarung.

Vorherige Terminvereinbarungfür Mittwoch, den 1.7.2015unter der KVBB‐Servicenummer derAbrechnungshotline: 0331 982298 03

Zentrale Formularbestellung in PotsdamFAX: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

(Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer nicht vergessen)

• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung • Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für Psycho‐/

Verhaltenstherapie • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr

(sofern keine Versichertenkarte vorlag), • Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter

(sofern Abrechnung über die KVBB),• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte

Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag).

Praxis aktuellIntern

Seite 28 | AUSGABE 5/ 2015

Ist für die Durchführung der OP‐Vorbe‐reitung zwingend ein Überweisungs‐schein notwendig?

Nein. Die Abrechnung der Operations‐vorbereitung nach den GOP 31010 bis31013 EBM durch den Haus‐ oder Kinder‐arzt setzt keine Überweisung desambulant operierenden Facharztesvoraus. Die Abrechnung erfolgt dannauf dem Originalschein.

Dürfen für Familienversicherte undArbeitslosengeld II‐Empfänger Arbeits‐unfähigkeitsbescheinigungen (Muster 1)ausgestellt werden?

Ja. Sowohl Familienversicherte undArbeitslosengeld II‐Empfänger sindVersicherte nach dem SGB V. Auch fürsie findet die Arbeitsunfähigkeits‐Richt‐linie Anwendung. Die Beurteilung derArbeitsunfähigkeit richtet sich danach,ob sie eine Erwerbstätigkeit (z. B. ge‐ringfügige Beschäftigungen) ausübenkönnten.

In jedem Fall ist aufgrund ärztlicherBeurteilung die Erst‐ und ggf. die Fol‐gebescheinigung (Muster 1) auszu‐stellen. Dies folgt aus der Versicherten‐

eigenschaft und der gesetzlichen Ver‐pflichtung, dem Arbeitgeber und demJobcenter eine ärztliche Bescheinigungüber die Arbeitsunfähigkeit und derenvoraussichtliche Dauer vorzulegen.

Im Falle der Ausübung einer Erwerbs‐tätigkeit richtet sich die Beurteilungder Arbeitsunfähigkeit danach, ob derVersicherte aufgrund von Krankheitseine zuletzt vor der Arbeitsunfähig‐keit ausgeübte Tätigkeit nicht mehroder nur unter der Gefahr der Ver‐schlimmerung der Erkrankung aus‐führen kann.

Wird keine Erwerbstätigkeit durchALG II‐Empfänger ausgeübt, dient dieArbeitsunfähigkeitsbescheinigungallein dem Nachweis gegenüber demJobcenter über die Verfügbarkeit fürden Arbeitsmarkt. In diesem Fall be‐steht Arbeitsunfähigkeit, wenn diePerson krankheitsbedingt nicht in derLage ist, mindestens drei Stundentäglich zu arbeiten oder an einer Ein‐gliederungsmaßnahme teilzunehmen.

Darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheini‐gung für die Pflege von Angehörigen imSinne des Pflegezeitgesetzes ausgestelltwerden?

Nein, laut Arbeitsunfähigkeits‐Richt‐linie liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wennVersicherte (selbst) aufgrund vonKrankheit ihre zuletzt vor der Arbeits‐unfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht

Sie fragen – wir antworten

Die Abrechnungsberater erreichenüber die EBM‐Hotline unter derRufnummer 0331/98 22 98 03 täglicheine Vielzahl von Fragen. Auf diehäufigsten Fragen möchten wirIhnen hier regelmäßig antworten.

mehr oder nur unter der Gefahr derVerschlimmerung der Erkrankung aus‐führen können. Die Pflege von Ange‐hörigen erfüllt diese Voraussetzungennicht. Hierfür dürfen Sie somit keineArbeitsunfähigkeitsbescheinigungausstellen.

Möglich sind dagegen kurzeBescheinigungen über die Pflege‐

bedürftigkeit von Angehörigen fürPatienten und deren Angehörige.Diese sind allerdings nicht Inhalt desEBM und dürfen somit privat (Nr. 70 GOÄ) liquidiert werden.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 29

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

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Das Bundesgesundheitsministerium(BMG) hat jetzt für die umstritteneKrankenhauseinweisungs‐Richtlinie(KE‐RL) grünes Licht gegeben. Damitwerden nun Vertragsärzte noch um‐fangreicher in die Pflicht genommen,ambulante Versorgungsformen zuprüfen, bevor sie einen Patienten insKrankenhaus einweisen. Die Kassen‐ärztliche Bundesvereinigung hattegegen diese Neufassung im Gemein‐samen Bundesausschuss ihr Veto ein‐gelegt und auch das BMG aufgefordert,diese zu beanstanden. Leider ohneErfolg.

Auch die Kassenärztliche VereinigungBrandenburg kritisiert die neugefassteKE‐RL: Sie berücksichtigt in keinerWeise die Anforderungen im Praxisall‐tag, weil die Prüfpflichten der Vertrags‐ärzte immens ausgeweitet werden!

Unverändert gilt, dass eine Verord‐nung stationärer Krankenhausbehand‐lung nur zulässig ist, wenn eine ambu‐lante Behandlung nicht zur Erzielungdes Heil‐ oder Linderungserfolgs aus‐reicht. Dies ist auch gelebte Praxis.

Neu ist nach der geänderten Richt‐linie, dass sämtliche ambulante Behand‐lungsmöglichkeiten, d.h. neben anderenVertragsärzten mit entsprechenderQualifikation, KV Notfallpraxen, er‐mächtigten Krankenhausärzten oder

Institutsambulanzen sowie demAngebot für ambulante Operationendurch ein Krankenhaus gem. § 115 bSGB V

auch das Angebot durch

• ermächtigte Ärzte aus Vorsorge‐und Rehabilitationseinrichtungenoder stationären Pflegeheimen

• Krankenhäuser, die zur ambulan‐ten Behandlung zugelassen sind (§ 116 a SGB V)

• an der ASV teilnehmende Vertrags‐ärzte und Ärzte aus Kliniken, ein‐schließlich der Kliniken mit ASV‐Berechtigung gem. § 116 b Abs. 8 SGB V

• Hochschulambulanzen, psychiat‐rische/psychosomatische Instituts‐ambulanzen, Ambulanzen anAusbildungsstätten

• geriatrische Fachkrankenhäuser,geriatrische Abteilungen in Kliniken, für geriatrische Behand‐lung ermächtigte Kranken‐hausärzte

• SPZ oder Kinderspezialambu‐lanzen

• Einrichtungen der Behinderten‐hilfe

• an DMP teilnehmende Ärzte• Teilnehmer an Verträgen zur

Integrierten Versorgung; soweitdem Vertragsarzt bekannt

Praxis aktuellIntern

Seite 30 | AUSGABE 5/ 2015

Neue Krankenhauseinweisungs‐Richtlinie in Kraft

InternPraxis aktuell

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 31

dahingehend zu prüfen ist, ob dieseambulanten Behandlungsalternativenfür den Patienten anstelle einer sta‐tionären Krankenhausbehandlung inFrage kommen.

Die Umsetzung der oben genanntenPrüfung ist geboten, will der Vertrags‐arzt vermeiden, dass die Krankenkassendie Möglichkeit nutzen, wegen medi‐zinisch nicht notwendiger Ver‐ord‐nung von KrankenhausbehandlungPrüfanträge auf Feststellung einessonstigen Schadens zu stellen.

Unbenommen der erweiterten Prüf‐pflichten für den verordnenden Ver‐tragsarzt gilt der Grundsatz, dass fürjeden Patienten, der aus medizinischenGründen einer stationären Kranken‐hausbehandlung bedarf, eine Verord‐nung auszustellen ist. Diese solltenfür den Fall von Prüfanträgen derKrankenkassen in den Patientendoku‐mentationen nachvollzogen werdenkönnen.

Seit dem vergangenen Jahr hat sichdie KVBB verstärkt dafür eingesetzt,die Teilnahme der Vertragsärzte anden agneszwei‐Vereinbarungen zu ver‐einfachen, da die Praxis gezeigt hat,dass nicht alle teilnahmeinteressiertenÄrzte einen Kooperationspartner fürdie Beschäftigung der agneszwei‐Fach‐kraft gewinnen konnten.

„Nun ist es gelungen, die Partnerder IGiB (AOK Nordost, BARMER GEK)und die TK von dieser sinnvollen Er‐leichterung zu überzeugen und aufeine zwingende Kooperation zu ver‐zichten“, sagt Dr. Peter Noack, stell‐vertretender Vorstandsvorsitzenderder KV Brandenburg, der auch hierzu

die Verhandlungen führt. Künftig sindKooperationen nach wie vor ausdrück‐lich erwünscht, aber nicht mehr gefor‐dert. Die entsprechenden Nachträgezu den Vereinbarungen befinden sichin der Endabstimmung und sollenzum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Über die Details der vertraglichenNeuregelungen werden wir nach Ver‐tragsunterzeichnung nochmals aus‐führlich berichten.

Nach deren Unterzeichnung findenSie die aktualisierten Verträge auf derHomepage der KVBB unter der RubrikVerträge.

Kooperation nicht mehr zwingendTeilnahme an agneszwei wesentlich vereinfacht

Für den zusätzlichen Betreuungsaufwand von AOK‐Versicherten und die Anga‐ben von bestimmten gesicherten, endstellig kodierten Diagnosen können Sieweiterhin folgende Pauschalen abrechnen:

93511 für 1 Diagnose 4,00 EUR93512 für 2 Diagnosen 6,00 EUR93513 für 3 und mehr Diagnosen 8,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der Pauschalen mindestens einen per‐sönlichen Arzt‐Patientenkontakt voraussetzt und die Pauschalen im Behand‐lungsfall nicht nebeneinander berech‐nungsfähig sind.

Den Vertrag und die relevanten Diagnosen finden Sie auf unserer Homepagewww.kvbb.de unter der Rubrik Praxis ‐> Verträge und Recht ‐> Verträge derKVBB ‐> 2. AOK Nordost

Praxis aktuellIntern

Seite 32 | AUSGABE 5/ 2015

Betreuungsstrukturvertrag AOK Nordost

Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

Mit Wirkung ab 1.6.2015 tritt einneuer Hautkrebsscreening‐Vertrag inKraft, nach dem Versicherte der IKKBrandenburg und Berlin bis zur Vollen‐dung des 35. Lebensjahres alle zweiJahre ein Hautkrebsscreening in An‐spruch nehmen können.

Es ist gelungen, dass neben Haut‐ärzten auch Hausärzte das Screeningim Rahmen der Vereinbarung durch‐

führen können, die ein zertifiziertesFortbildungsprogramm absolviertund eine entsprechende Genehmi‐gung der KVBB erhalten haben. EineTeilnahmeerklärung ist nicht erforder‐lich.

Folgende Leistungsbestandteile wur‐den vereinbart:• Information der Versicherten zum

Versorgungsangebot und zur An‐

Neuer Hautkrebsscreening‐Vertragmit der IKK Brandenburg und Berlin

spruchsberechtigung,• Anamnese,• körperliche Untersuchung

(visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines),

• erstmalige Hauttypbestimmung,• vollständige Dokumentation,• Beratung zum Screeningergebnis.

Die Vergütung beträgt 26 Euro undwird über die SNR 94100 abgerechnet.

Außerdem wurde bereits jetzt verein‐bart, dass die Vergütung zukünftigentsprechend der Entwicklung desauf Bundesebene jährlich festgeleg‐ten Orientierungspunktwertes ange‐passt wird. Mit diesem Vertrag konnteerstmals erreicht werden, dass einejährliche Dynamisierung der Vergütungerfolgt.

Den Vertrag finden Sie auf derHomepage der KVBB unter der RubrikVerträge.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 33

Individuelle Abrechnungsberatungen inCottbus und Frankfurt/OderSowohl in Cottbus als auch in Frankfurt/Oder bieten wir Ihnen am 1. Juli 2015individuelle Beratungen mit folgenden Inhalten an:

• umfassende Erörterung Ihrer Honorarunterlagen und Ihrer Abrechnung • weitere Themen rund um die Abrechnungsberatung

Datum: 1.7.2015Zeit: 10 bis 16 UhrOrt: Cottbus, Thiemstraße 112

Frankfurt/Oder, Berliner Straße 23a

Wir bitten Sie in jedem Fall um eine vorherige Terminvereinbarung und Mitteilung Ihrer Beratungsthemen.

Unsere Kontaktdaten:Telefon: 0331/98 22 98 03Telefax: 0331/23 09 543E‐Mail: ebmhotline@kvbb.de

Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge 0331/23 09 498

Praxis aktuellIntern

Seite 34 | AUSGABE 5/ 2015

Heilmittel verordnende Ärzte wer‐den zunehmend mit Reklamationenaus den Therapiepraxen konfrontiert.Die Therapeuten begründen ihre Än‐derungswünsche bezüglich der Ein‐ordnung eines Heilmittelrezeptes alsErst‐ oder Folgeverordnung beziehungs‐weise als Verordnung außerhalb desRegelfalls damit, dass der betreffendePatient bereits Verordnungen von an‐deren Ärzten erhalten habe. Aus die‐sem Grund sei das vorgelegte Rezeptz. B. keine Erst‐, sondern bereits eineFolgeverordnung und damit nicht kor‐rekt ausgefüllt.

Wie kann mit diesen Beanstandun‐gen umgegangen werden?

In der Heilmittel‐Richtlinie des Ge‐meinsamen Bundesausschusses findetsich zu dieser Konstellation keine Aus‐sage. Einzelne Kostenträger berufensich gegenüber den Therapeuten aufeine kasseninterne Auslegungshilfezur Heilmittel‐Richtlinie. Diese spiegelt– anders als der auf Bundesebenezwischen Krankenkassen und KBVkonsentierte Fragen‐und‐Antworten‐Katalog – allein die Sicht der Kosten‐träger wider. Auf welcher Rechts‐grundlage die verlangte Zusammen‐führung der Verordnungen auf denPatienten fußt, ist nicht bekannt, auchdas Ziel dieser Forderung nicht. DerPatient darf entscheiden, welche

Therapiepraxis er aufsucht und diesemit dieser nächsten Verordnung auchwechseln. Insofern sollte der Thera‐peut im Falle einer Rechnungskürzungdurch eine Krankenkasse nach derBegründung fragen.

Dem aufgesuchten Arzt fehlen inaller Regel die detaillierten Informa‐tionen zur Vorbehandlung (im Sinnedes Heilmittel‐Kataloges muss die„Indikation“ dieselbe sein) und um‐fangreiche detektivische Recherche‐arbeiten sind ihm nicht zuzumuten(z.B. nach der von einem anderenArzt zuvor benutzten Kodierung nachHeilmittelkatalog oder ICD‐10 GM). Daauch die Wirtschaftlichkeitsprüfungarztbezogen und nicht patientenbe‐zogen durchgeführt wird, ist es sach‐gerecht, sich im Verordnungsmanage‐ment auf die eigenen Rezepte zukonzentrieren. Den Therapeuten,denen unter Umständen Rechnungengekürzt wurden, ist zu raten, sich mitder Kasse in Verbindung zu setzenoder über einen Widerspruch nachzu‐denken – vielleicht mit Unterstützungdurch ihren Berufsverband.

Heilmittel – Definitionsproblem derErst‐ und Folgeverordnungen

Unser Service für Sie:Beratende Apotheker/Beratender Arzt0331/98 22 98 11

InternPraxis aktuell

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 35

Zahlreiche Rückrufe zum oben ge‐nannten Artikel zeigen uns, dass dieInformation in Bezug auf die Kosten‐tragung einer näheren Erläuterungbedarf.

In einem Runderlass hat das Minis‐terium für Arbeit, Soziales, Gesund‐heit, Frauen und Familie des LandesBrandenburg am 1.4.2015 eine Aktua‐lisierung der öffentlich empfohlenenSchutzimpfungen veröffentlicht. Überdie schon bisher in Brandenburgöffentlich empfohlenen Schutzimp‐fungen hinaus soll es den Ärztenermöglicht werden, weitere – nicht in

den Empfehlungen der StändigenImpfkommission (STIKO) beim RobertKoch‐Institut enthaltene – Impfungendurchzuführen. Durch die öffentlicheImpfempfehlung kann dem durchImpfung ggf. Geschädigten im Fallevon anerkannten Impfschäden eineEntschädigung durch das Land Bran‐denburg ermöglicht werden. EineKostenübernahmeverpflichtung dergesetzlichen Krankenkassen für alleim Land Brandenburg öffentlich emp‐fohlenen Schutzimpfungen bestehtnicht. Maßgeblich dafür ist allein diedurch den Gemeinsamen Bundesaus‐schuss beschlossene Schutzimpfungs‐

Neue öffentliche Impfempfehlungenfür das Land BrandenburgErgänzende Hinweise zum Artikel aus „KV‐Intern“ 4/2015, S. 21

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Richtlinie. Der Runderlass ersetzt so‐mit nicht das Leistungsrecht der GKVbei Schutzimpfungen. Impfungen, dienicht in der Schutzimpfungs‐Richtlinieaufgeführt werden, dürfen auch wei‐terhin nicht zu Lasten der GKV abge‐rechnet werden.

Jedes Bundesland kann eine eigeneListe der öffentlich empfohlenenSchutzimpfungen erstellen. Der Sitzdes Vertragsarztes ist dafür entschei‐dend, welche öffentlich empfohlenenSchutzimpfungen zur Anwendungkommen.

Ein Beispiel: Es gibt einen Impfstoffgegen Herpes zoster, der in Deutsch‐

land zugelassen ist. Im Rahmen dieserZulassung kann geimpft werden, zur‐zeit aber nur privat. Noch ist die Her‐pes zoster‐Impfung nicht Bestandteilder Schutzimpfungs‐Richtlinie, des‐halb auch nicht zu Lasten der Kranken‐kasse abrechenbar. Viele Kranken‐kassen übernehmen aber diese Imp‐fung bereits in der Kostenerstattung.Wenn ein Vertragsarzt den Herpeszoster‐Impfstoff verwendet und esdaraufhin zu einem Impfschadenkommt, kann der Geimpfte eine Ent‐schädigung des Landes Brandenburgerhalten, weil diese Impfung in denöffentlich empfohlenen Schutzimp‐fungen Brandenburgs enthalten ist.

Praxis aktuellIntern

Seite 36 | AUSGABE 5/ 2015

Ansprechpartner:Beratende Apotheker der KVBB 0331/98 22 98 11Detlef Berndt, Referatsleiter Landesgesundheitsamt, 033702/71 170

Hausbesuche und Verordnungenim Stationären Hospiz

Ein stationäres Hospiz bietet pallia‐tivmedizinische Pflege und sozialesowie geistig‐seelische BegleitungSchwerstkranker und Sterbender, dieaus verschiedenen Gründen nicht inihrer häuslichen Umgebung versorgtwerden können. Vertragsärzte könnendie Notwendigkeit der Aufnahme inein Hospiz bestätigen (ein einheitlichesFormular hierfür gibt es nicht). Die

Versorgung im Hospiz orientiert sichan der Lebensqualität des sterbendenMenschen und seiner ihm eigenenWürde. Die meisten Menschen, die im stationären Hospiz aufgenommenwerden, bleiben dort bis zu ihremLebensende.

Das stationäre Hospiz ist aus Sichtder Pflegenden eine Kompromisslösung

InternPraxis aktuell

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 37

zwischen häuslicher und klinischer Ver‐sorgung. „Deshalb werden die Men‐schen in einem Hospiz auch eher zu‐treffend als Gäste oder Bewohnerbezeichnet“, sagte Dipl.‐Med. AndreasSchwark, stellvertretender Vorsitzen‐der des Vorstands der KVBB nacheinem Hospiz‐Besuch in Oranienburg.„Für den Hausarzt endet die Versor‐gung nicht mit dem Übergang in einstationäres Hospiz. Das Hospiz wirdzur häuslichen Umgebung. Die haus‐ärztliche Behandlung und Betreuungwird fortgesetzt, und die palliativeVersorgung und Pflege kommen hinzu.Oft entspricht es dem Wunsch derPatienten, in der letzten Lebensphaseden vertrauten Kontakt zum eigenenHausarzt zu halten.“ Durch die ver‐tragsärztliche Versorgung erhaltendie im stationären Hospiz lebendenPatienten Verordnungen für Arznei‐,Verband‐ und Heilmittel. Auch dieVerordnung von Hilfsmitteln ist wei‐terhin möglich (nach §33 SGB V). Ver‐sicherte, die in ein stationäres Hospizaufgenommen oder von dort entlassenwerden, haben Anspruch auf Kosten‐übernahme für die notwendigenFahrkosten (entsprechend §60 SGB V,lt. GKV‐Spitzenverband Besprechungam 22./23.3.2010).

Die Hospizpflege wird nach § 39aSGB V durch zweiseitige Verträgezwischen den Einrichtungen selbstund den Kranken‐/Pflegekassengeregelt. Die ärztliche Versorgungerfolgt in Zusammenarbeit mit speziali‐sierten, ambulant palliativmedizinisch

tätigen Ärzten und mit den von denPatienten gewählten Vertragsärzten(im Rahmen der allgemeinen pallia‐tivmedizinischen Versorgung auch alsHausbesuch).

Vertragsärzte können ihre Patien‐ten weiter betreuen und den dabeianfallenden Aufwand nach EBMabrechnen (www.kvbb.de. Unter demWebcode “web028” finden Sie dazuweitere Informationen). Dabei istdarauf zu achten, dass es bei Ärzten,die zugleich an der spezialisierten,ambulanten Palliativversorgung(SAPV) teilnehmen, nicht zur Doppel‐abrechnung kommt.

Herr Schwark weist aber auch aufdie Lücken in der Versorgung hin:„Leider gibt es noch immer recht we‐nige stationäre Hospize in Brandenburg,sodass die Entfernungen für Haus‐ärzte bisweilen zu groß sind. In diesenFällen wollen wir helfen, vor Ort Ab‐sprachen zum Wohl dieser Patientenzu treffen.“

Information zu Hospizdiensten in Brandenburg

Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Brandenburg e. V., Klosterkirchplatz 18, 14797 Kloster Lehnin Telefon: 03382/76 88 08, Telefax: 03382/76 88 09 www.lag‐hospiz‐brb.de

Praxis aktuellIntern

Seite 38 | AUSGABE 5/ 2015

Krebsregister Berlin/Brandenburg:Neue Einwilligungserklärung

In „KV‐Intern“ 4/2015 hatten wir Sieüber den Start des KrebsregistersBerlin/Brandenburg zum 1. Januar 2016sowie die Meldevergütung informiert.Ergänzend dazu weist die Landesärzte‐kammer Brandenburg auf die für dasJahr 2015 zwischen Land und gesetz‐lichen Krankenkassen vereinbartenMeldeanlässe hin:

• die Stellung der Diagnose nach hinreichender klinischer Sicherung

• die histologische, zytologischeoder labortechnische Sicherungder Diagnose

• der Beginn einer Behandlung (therapeutische Maßnahme)

• der Abschluss einer Behandlung (therapeutische Maßnahme)

• die Feststellung der therapie‐relevanten Änderung des Erkrankungsstatus

• der Sterbefall

Da sich die Rechtsgrundlage derklinischen Krebsregistrierung in Bran‐denburg geändert hat, werden allemeldenden Ärzte gebeten, ab sofortdie neugefasste Einwilligungserklär‐ung zu verwenden. In Vorbereitungder Übernahme der bereits erfasstenDaten sollten dies auch vorsorglichnoch einmal die Patientinnen undPatienten unterschreiben, die bereitsgemeldet wurden. Das Formular dazufindet sich auf der Internetseite derLandesärztekammer Brandenburgunter www.laekb.de

“Wegweiser Kinder und Krebs”Eine Orientierungshilfe für Kinder,

Jugendliche und Familien, die voneiner Krebserkrankung betroffensind, bietet die Landesarbeitsgemein‐schaft Onkologie (LAGO) jetzt mitihrem „Wegweiser Kinder und Krebs“an. „Manchmal sind oder fühlen sichEltern nicht in der Lage, mit denKindern über die Krankheit zu spre‐

chen“, sagt Dr. Anja Bargfrede,Geschäftsführerin der LAGO. „Dannhaben sie die Möglichkeit, sich profes‐sionelle Hilfe oder Beistand von an‐deren Betroffenen zu suchen.“

Die Broschüre informiert überAngebote, die den betroffenenKindern und Jugendlichen helfen, mit

Unser Info‐Tipp

InternPraxis aktuell

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 39

der eigenen Erkrankung oder derErkrankung eines Familienmitgliedsoder Freundes umzugehen. NebenBrandenburger Adressen sind aucheinige Angebote aus Berlin und an‐deren Bundesländern aufgelistet.

Die Broschüre kann kostenfrei beider LAGO bestellt werden: Tel.: 0331/270 71 72Fax: 0331/270 71 71E‐Mail: post@lago‐brandenburg.dewww.lago‐brandenburg.de

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Praxis aktuellIntern

Seite 40 | AUSGABE 5/ 2015

Falls Ihre Patienten fragen: Nationale Kohorte führt Deutschlands größte Gesundheitsstudie durch

„Gemeinsam forschen für eine ge‐sündere Zukunft“ – unter diesem Mottowerden offiziell seit Oktober 2014bundesweit 200.000 Probanden imAlter von 20 bis 69 Jahren zur Teilnah‐me an Deutschlands größter Gesund‐heitsstudie eingeladen. Auf dem Pro‐gramm stehen medizinische Unter‐suchungen und Befragungen, auch Bio‐proben werden gesammelt. Die Studien‐zentren für Probanden aus Branden‐burg sind in Berlin.

Ziel der Studie ist es, Prävention, Früh‐erkennung und Therapie von typischenVolkskrankheiten zu verbessern. DieWissenschaftler rechnen mit neuen Er‐kenntnissen über das Krankheitsge‐schehen und die damit verbundenenWechselwirkungen zwischen Lebens‐stil, genetischer Veranlagung, Umwelt‐einflüssen und psychosozialen Faktoren.

Besondere Charakteristika der Studiesind der prospektive Ansatz, der eineErst‐ und, nach vier bis fünf Jahren,eine Folgeuntersuchung in bundesweit18 Studienzentren vorsieht, ebensowie die lange Laufzeit von 20 bis 30Jahren. Bei 30.000 der Teilnehmerwird zusätzlich eine MRT‐Untersu‐chung durchgeführt. Ca. 28 MillionenBio‐proben werden für zukünftige

Fragstellungen eingelagert. Die stetigwachsende Datenressource stehtallen Wissenschaftlern nach positiventschiedenem Antragsverfahren fürweiterführende Forschungsprojektezur Verfügung.

Im Rahmen der Studie wird größterWert auf die Einhaltung von höchstenethischen und datenschutzrechtlichenStandards, die Wahrung der Privat‐sphäre sowie die Vertraulichkeit derDaten gelegt. Die Nationale Kohortewird von der Bundesdatenschutzbeauf‐tragten und den zuständigen Ethik‐kommissionen begleitet und die Qual‐ität aller Verfahren regelmäßig internund extern überprüft.

Die Nationale Kohorte ist eine vonder Gemeinsamen Wissenschaftskon‐ferenz beschlossene, als epidemiolo‐gisches Forschungsvorhaben ange‐legte Langzeitstudie. Die Träger sind23 Universitäten und außeruniver‐sitäre Forschungseinrichtungen wiedie Zentren der Helmholtz‐Gemein‐schaft oder die Institute der Leibniz‐Gemeinschaft.

Weitere Informationen finden Sieunter www.nationale‐kohorte.de

Katja ApelFÄ für AllgemeinmedizinKirchstr. 614774 Brandenburg an der Havel

Stephanie Koßmehl‐ZornFÄ für AllgemeinmedizinGladiolenweg 2814772 Brandenburg an der Havel(Übernahme der Praxis von Dipl.‐Med. Michael Hamann)

Dr. med. Mathias MüllerFA für AllgemeinmedizinGeranienweg 614772 Brandenburg an der Havel

Dr. med.Ulrike PetriFÄ für AllgemeinmedizinKurfürstenstr. 2914797 Kloster Lehnin(Übernahme der Praxis von Dr. med. Hans‐Peter Blümel)

Dr. med. Thomas DenkeFA für Innere Medizin/HAHaydnstr. 1714772 Brandenburg an der Havel

Dr. med. Hans HoffmannFA für Innere Medizin/HAGeschwister‐Scholl‐Str. 3214772 Brandenburg an der Havel

Tamara AmschikaschwiliFÄ für Innere Medizin undGeriatrie/HÄBerliner Str. 103046 Cottbus(Übernahme der Praxis von MR Dr. med. Lothar Schneider)

Dr. med. Hiwa DashtiFA für Innere Medizin/HAHeegermühler Str. 4516225 Eberswalde

Dr. med. Karin ZemperFÄ für AllgemeinmedizinWendtpromenade 814612 Falkensee(Übernahme der Praxis von Dr. med. Anita Sach)

Dr. med. Julia HorstFÄ für AllgemeinmedizinHauptstr. 2014624 Dallgow‐Döberitz

Sicherstellung

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 41

Niederlassungen im April 2015

Intern

Planungsbereich Mittelbereich Brandenburg

Planungsbereich Mittelbereich Cottbus

Planungsbereich Mittelbereich Eberswalde

Planungsbereich Mittelbereich Falkensee

Dr. med. Frank GanzertFA f. Innere Medizin/HAPoststr. 48/5014612 Falkensee

Dipl.‐Med. Wolfgang PlettigFA für Innere Medizin/HAFriedrichplatz 203149 Forst (Lausitz)(Übernahme der Praxis von Dr. med. Marlies Czekala)

Dr. med. Sandra WischkeFÄ für Innere Medizin/HÄLindenallee 3016727 Oberkrämer

Susanne NothroffFÄ für AllgemeinmedizinDorfstr. 1115366 Neuenhagen b. Berlin(Übernahme der Praxis von Monika Röder)

Anke BürgerFÄ für AllgemeinmedizinDorfstr. 1115366 Neuenhagen b. Berlin(Übernahme der Praxis von Monika Röder)

Dr./St.Petersburg Staatl.Med.univ.Arkady ShelkovnikovFA für AllgemeinmedizinRheinsberger Str. 2 e16835 Lindow (Mark)

Dr. med. Christian FrankeFA für Innere Medizin/HARobert‐Koch‐Str. 2‐1216515 Oranienburg

SicherstellungIntern

Seite 42 | AUSGABE 5/ 2015

Planungsbereich Mittelbereich Forst (Lausitz)

Planungsbereich Mittelbereich Hennigsdorf

Planungsbereich Mittelbereich Neuenhagen bei Bln.

Planungsbereich Mittelbereich Neuruppin

Planungsbereich Mittelbereich Oranienburg

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Dr. med. Thorsten HörmannFA für AllgemeinmedizinParchimer Str. 519348 Berge

Dr. med. Kirsten SauermannFÄ für AllgemeinmedizinNeubarnimer Dorfstr. 9615324 Letschin(Übernahme der Praxis von Hanna Scholz)

Kristina PenkawaFÄ für Kinder‐ und JugendmedizinW.‐Ausländer‐Str. 414772 Brandenburg an der Havel

Dr. med. Sascha KahrauPsychotherapeutisch tätiger ArztPackhofstr. 2514776 Brandenburg an der Havel

Dr. med. Wolf‐Dieter PusinelliPsychotherapeutisch tätiger ArztThiemstr. 11203050 Cottbus

Dipl.‐Psych. Gabriele SchaetzPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieIm Technologiepark 3315236 Frankfurt (Oder)

Dipl.‐Psych. Florian HänkePsychologischer Psychotherapeut/VerhaltenstherapieKarl‐Marx‐Damm 6015526 Bad Saarow

Dipl.‐Psych. Bettina KrausePsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieDr.‐Wilhelm‐Külz‐Str. 1 c15562 Rüdersdorf b. Bln.

Dipl.‐Psych. Anja BoinPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieDr. Wilhelm‐Külz‐Str. 1 c15562 Rüdersdorf b. Bln.

Dipl.‐Päd. Claudia BornKinder‐und Jugendlichenpsychothera‐peutin/VerhaltenstherapieBadstr. 115344 Strausberg

InternSicherstellung

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 43

Planungsbereich MittelbereichPritzwalk ‐ Wittstock

Planungsbereich Mittelbereich Seelow

Planungsbereich Landkreis/kreis‐freie Stadt Brandenburg an derHavel, St./Potsdam‐Mittelmark

Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Cottbus

Planungsbereich Landkreis/kreis‐freie Stadt Frankfurt (Oder), St./Oder‐Spree

Planungsbereich Landkreis Märkisch‐Oderland

Dipl.‐Sozialth. Clemens JahnelKinder‐ und Jugendlichenpsychothera‐peut/VerhaltenstherapieBadstr. 115344 Strausberg

Dipl.‐Psych. Christiane HegemannPsychologische Psychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieAugust‐Bebel‐Str. 4515344 Strausberg

Dipl.‐Psych. Roman JandaPsychologischer Psychotherapeut/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieAugust‐Bebel‐Str. 4515344 Strausberg

Dipl.‐Soz. Päd. Peter HeidiriKinder‐und Jugendlichenpsychothera‐peut/VerhaltenstherapieOtto‐Grotewohl‐Str. 4 c03222 Lübbenau/Spreewald

Dipl.‐Psych. Christa StiegePsychologische Psychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte undanalytische PsychotherapieDonnersmarckweg 216831 Rheinsberg

Dipl.‐Psych. Rudolf EnnekingPsychologischer Psychotherapeut/Tiefenpsychologisch fundierte undanalytische PsychotherapieDonnersmarckweg 216831 Rheinsberg

Dr. med. Michael NittingerFA für Orthopädie und UnfallchirurgieKirchstr. 315806 Zossen

Dipl.‐Psych. Claudia KlingenbergPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieMarkt 2316278 Angermünde

Dipl.‐Päd. Julia KochKinder‐ und Jugendlichenpsychothera‐peutin/Tiefenpsychologisch fundiertePsychotherapieMarkt 116278 Angermünde

Dipl.‐Psych. Sarah SchnabelPsychologische Psychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieKleine Friedrichstr. 117291 Prenzlau

SicherstellungIntern

Seite 44 | AUSGABE 5/ 2015

Planungsbereich Landkreis Oberspreewald‐Lausitz

Planungsbereich Landkreis Ostprignitz‐Ruppin

Planungsbereich Landkreis Teltow‐Fläming

Planungsbereich Landkreis Uckermark

Dipl.‐Psych. Fabienne KosakPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieKleine Friedrichstr. 117291 Prenzlau

Dr. med. Kathrin TriebsFÄ für AnästhesiologieBahnhofstr. 416321 Bernau b. Bln.

Dr. med. Peter BrinkbäumerFA für AnästhesiologieHebbelstr. 514467 Potsdam(Übernahme der Praxis von Bodo Krahl)

André GrosseFA für Innere Medizin und Gastro‐enterologieKurfürstenstr. 1914467 Potsdam

Dr. med. Melanie GehringFÄ für RadiologieKurfürstenstr. 1914467 Potsdam(Übernahme der Praxis von Dr. med. Helgard Kossatz)

Dr. med. Christine SeeligFÄ für Innere Medizin und KardiologieAuguststr. 2316303 Schwedt/Oder

InternSicherstellung

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 45

Planungsbereich KV‐Bereich

Planungsbereich Raumordnungs‐region Uckermark‐Barnim

Planungsbereich Raumordnungs‐region Havelland‐Fläming

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SicherstellungIntern

Seite 46 | AUSGABE 5/ 2015

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unterwww.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direktzu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungs‐möglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburgunter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein,und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg(Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Witt‐stock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg,Zehdenick‐Gransee

Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, TemplinLandkreis Spree‐Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin

Dermatologie:Landkreis Prignitz, Stadt Templin

InternSicherstellung

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 47

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgen‐de Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 10.7.2015

laufendeBewerbungs‐kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

51/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 01.07.2016

52/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Herzberg 01.01.2016

53/2015 Frauenheilkunde Prignitz 01.02.2016

54/2015 Chirurgie Uckermark 01.04.2016

Bewerbungsfrist bis 8.6.2015

laufendeBewerbungs‐kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

30/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Teltow 01.10.2015

31/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Belzig 01.01.2016

32/2015 AllgemeinmedizinMittelbereichFrankfurt (O.)

01.01.2016

33/2015Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Oberhavel 01.07.2015

34/2015Frauenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Prignitz 01.01.2016

35/2015 Kinder‐u. Jugendmedizin Oberhavel 01.04.2016

36/2015 Nervenheilkunde Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree

sofort

SicherstellungIntern

Seite 48 | AUSGABE 5/ 2015

laufendeBewerbungs‐kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

37/2015 Nervenheilkunde Dahme‐Spreewald 01.01.2016

38/2015 Nervenheilkunde Uckermark 01.02.2016

39/2015Diagnostische Radiologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionHavelland‐Fläming

01.07.2015

40/2015Diagnostische Radiologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionHavelland‐Fläming

sofort

41/2015Psychologischer Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam, Stadt 01.11.2015

42/2015Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeut

Potsdam, Stadt 01.04.2016

43/2015 Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam, Stadt 01.07.2015

44/2015 Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam, Stadt 01.07.2015

45/2015 Psychologischer Psychotherapeut

Cottbus 01.07.2015

46/2015 Psychologischer Psychotherapeut

Cottbus 01.07.2015

47/2015 Psychologischer Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree

01.10.2015

48/2015 Psychologischer Psychotherapeut

Uckermark 01.07.2015

49/2015 PsychologischerPsychotherapeut

Oberhavel 01.01.2016

50/2015 Psychologischer Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg/Potsdam‐Mittelmark

sofort

InternSicherstellung

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 49

Anzeige

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Praxisbörse

Seite 50 | AUSGABE 5 / 2015

Praxisbörse

Intern

•Facharzt für Urologie mit Kenntnis‐sen auf dem Gebiet der Palliativmedi‐zin und medikamentösen Tumorthe‐rapie sucht ab 2015 Praxis zur Über‐nahme.Bevorzugte Region: Havelland, Ober‐havel, Potsdam

Chiffre: PG/17/2015

•Facharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie/Facharzt für Chirurgiesucht ab 2015 Praxis zur Übernahme.Bevorzugte Region: Barnim, Ucker‐mark

Chiffre: PG/26/2014

•Allgemeinarztpraxis im Raum Pots‐dam, mit Akupunktur und Naturheilver‐fahren (sehr gute Verkehrsanbindungmit Auto oder Bahn) sucht fach‐ärztliche(n) Kollegen/‐in, gern auchpensioniert oder nebenberuflich, zurstundenweisen Mitarbeit als Vertre‐tung oder regelmäßig für 1‐2 Tage/Woche.Es erwartet Sie ein nettes Team. Wirsind für neue Ideen immer offen und

freuen uns auf Ihre freundliche Unter‐stützung.Kontakt: 033205/54 370, 0151/50 70 29 81

oder jasmin1@email.de

•Hausärztliche Praxis in Cottbusbietet ab sofort eine Anstellungs‐möglichkeit, auch Timesharing.Anstellungsumfang verhandelbar.

Kontakt: 016097347348 oder info@arztpraxis‐cottbus.de

•Hausärztlich‐internistische Praxis inGroßräschen (Landkreis Oberspree‐wald‐Lausitz) sucht dringend eineneue Arzthelferin mit Medizin‐ undPC‐Kenntnissen.

Kontakt : 053753‐5657 oder 035753‐269946

• Tausche Nervenartzsitz im Zentrumvon Berlin gegen entsprechenden KV‐Sitz Oberhavelland

Kontakt: dr.kleiber.praxis@googlemail.com

Praxissuche

Anstellungs‐ und Kooperations‐angebote und ‐gesuche

Sonstiges

Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, ikalsow@kvbb.deFriedrich‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam

Das Online‐Fortbildungsportal derKassenärztlichen Bundesvereinigung(KBV) zieht ab Sommer aus dem Inter‐net in das sichere Netz der Kassenärzt‐lichen Vereinigungen (SNK) um. Damitwerden dann im SNK neben Online‐Abrechnung, elektronischer Dokumen‐tation und dem Versand von Arztbrie‐fen auch Online‐Fortbildungen möglichsein.

Das KBV‐Fortbildungsportal bietetinteressierten Vertragsärzten unab‐hängige, zertifizierte Online‐Schulun‐gen zu Themen wie Immuntherapeu‐tika bei Plaque‐Psoriasis, Febuxostatzur Behandlung der chronischenHyperurikämie, Raloxifen zur Behand‐lung der Osteoporose oder der Methi‐cillin‐resistente Staphylococcus‐aureus‐Keim (MRSA) und die Antibiotikathe‐rapie bei Infektionen der oberen undunteren Atemwege an.

Nach dem Selbststudium könnenVertragsärzte ihr Wissen anhand von

Multiple‐Choice‐Fragen testen. Beant‐worten sie alle zehn Fragen richtig,erhalten sie zwei CME‐Punkte. Bei sie‐ben bis neun richtigen Kreuzen gibtes einen Punkt. Alle erreichten Fortbil‐dungspunkte werden auf Wunschautomatisch an die zuständige Ärzte‐kammer übermittelt.

Informationsgrundlage für die Online‐Fortbildung ist die Publikation „Wirk‐stoff aktuell“, die KBV und Arzneimit‐telkommission der deutschen Ärzte‐schaft regelmäßig herausgeben. Bis‐lang nutzen über 8.000 Ärzte daswechselnde Angebot des Fortbildungs‐portals.

Zum KBV‐Fortbildungsportal geht’sunter www.kbv.de/html/wirkstoff_aktuell.php

Fortbildung

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 51

KBV‐Fortbildungsportal zieht inssichere Netz

Intern

FortbildungIntern

Seite 52 | AUSGABE 5/ 2015

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

19.06.201515.00 – 19.0020.06.201509.00 – 16.00Potsdam

Effektive PraxisorganisationBirgit Kadasch‐Drenhaus, PraxistrainerinProPraxis Berlin

150 Euro

27.06.201509.00 – 16.00Potsdam

Verantwortlich ausbilden in der Arztpraxis

Dipl.‐Phil. Joachim HartmannPersonal‐ und Persönlichkeitsentwicklung

95 Euro

01.07.201515.00 – 17.30Cottbus

Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemachtDaniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

35 Euro

10.07.201514.00 – 19.0011.07.201509.00 – 18.00Potsdam

Behandlungs‐ und Schulungsprogramm fürPatienten mit Hypertonie (ZI)Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

5

AUSGEBUCHT

AUSGEBUCHT

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Ansprechpartner: Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426 Fax: 0331/23 09 288Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459

InternFortbildung

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 53

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

24.06.201515.00 – 18.00Potsdam

Quo vadis Facharzt? – Modul 1KVBB & Partner

(Zertifizierung beantragt)

20 Euro35 Euro/Doppel‐

modul

08.07.201515.00 – 18.00Potsdam

Quo vadis Facharzt? – Modul 2KVBB & Partner

(Zertifizierung beantragt)

20 Euro35 Euro/Doppel‐

modul

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

24.06.201514.00 – 19.00Cottbus

Telefontraining für das PraxispersonalDipl.‐Phil. Joachim HartmannPersonal‐ und Persönlichkeitsentwicklung

75 Euro

24.06.201515.00 – 17.30Frankfurt (O.)

EBM‐Schulung für das Praxispersonal

Abrechnungsmanagerinnen der KVBB

35 Euro

01.07.201515.00 – 18.00Potsdam

Von akut bis chronisch – die Wundversor‐gung im PraxisalltagCatrin Räther, Podologin DDG, Wundassistentin DDG

45 Euro

03.07.201514.00 – 19.00Potsdam

„Dickes Fell“ im PraxisalltagDietmar Karweina, Kommunikationstrainer u. Praxiscoach

75 Euro

AUSGEBUCHT

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FortbildungIntern

Seite 54 | AUSGABE 5/ 2015

Am 9. Dezember 2015 bieten wir erstmals sowohl für das hausärztliche alsauch das fachärztliche Praxispersonal jeweils eine neu konzipierte Schulung an.Das Fachwissen für den Praxisalltag wird damit erweitert bzw. gefestigt. Dievor‐herige Teilnahme an der „EBM‐Schulung für das Praxispersonal“ ist keinezwingende Voraussetzung.

Aufbauschulung fachärztliches Praxispersonal– Abrechnung ambulanter OperationenThemenschwerpunkte:

• 31/36 EBM• Häufige Abrechnungsfehler• Abrechnungsbeispiele• Aktuelle Abrechnungsthemen

Aufbauschulung hausärztliches Praxispersonal– Abrechnung nach Verträgen über die KVBBThemenschwerpunkte:

• Abrechnung nach Verträgen über die KVBB, z. B. DMP, Vorsorgeuntersuchungen, HzV, spezifische Verträge

• Symbolnummernverzeichnis• Abrechnungsbeispiele• Aktuelle Abrechnungsthemen

Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 30 begrenzt. Die Schulungen werden in derLandesgeschäftsstelle der KVBB in Potsdam durchgeführt. Der Eigenanteilbeträgt 35 Euro. Anmeldungen sind ab sofort bei Frau Friedrich, SG Fortbildungunter der Rufnummer 0331 2309 426 möglich.

Neue Schulungsangebote für IhrPraxispersonal

Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

InternFortbildung

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 55

Fortbildungsveranstaltung „Quo vadis Facharzt?“ „Finanzielles Risiko, schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bürokra‐tischer Aufwand und unternehmerische Herausforderungen“ – alles Argu‐mente, die zunächst gegen eine Selbständigkeit sprechen. Fakt ist aber, viele dieser Vorbehalte stellen sich im Nachhinein als falschheraus. Die Chancen überwiegen.

Seit 2007 sind die Möglichkeiten, selbständig tätig zu sein, so facettenreichwie nie zuvor. Um entscheiden zu können, welche Option sich am besteneignet, die eigenen Ziele und Wünsche zu realisieren, muss man jedoch dieMöglichkeiten kennen.

In 2 Modulen werden wir Ihnen eine gute Grundlage für einen wirtschaftlicherfolgreichen Start in die eigene Praxis geben. Sie erhalten eine erste Über‐sicht zu unternehmerischen und steuerlichen Aspekten ambulanter Tätig‐keit, den Abrechnungsmodalitäten und zur Wirtschaftlichkeit.

24.6.2015, Modul 1 • Was macht den niedergelassenen Arzt zum Unternehmer?• Aufgaben neben der Medizin• Honorar beeinflussen und Abrechnung verstehen • Hürden sicher nehmen – keine Angst vor Regressen

8.7.2015, Modul 2 • Einnahmen und Kosten einer Praxis• Betriebswirtschaftliche Praxisführung• Vom Praxisgewinn zum verfügbaren Netto• Buchführung – ein kleines 1x1

Teilnahmegebühr: 20 Euro/Modul/Person; 35 Euro/Doppelmodul/Person

Ort: Landesgeschäftsstelle KVBB, Gregor‐Mendel‐Str. 10/11, 14469 Potsdam

Ansprechpartnerin: KVBB, Frau Friedrich, Tel.‐Nr.: 0331/23 09 426

FortbildungIntern

Seite 56 | AUSGABE 5/ 2015

Impfen istderzeit in allerMunde. Seit demaktuellen Maser‐nausbruch inBerlin diskutierensowohl Politikerund Ärzte als auchdie breite Öffent‐lichkeit über Pro

und Contra des Impfens sowie überSinn oder Unsinn einer Impfpflicht.Umso wichtiger ist es, dass Ärzte undihre Praxisteams in Sachen Impfenauf dem aktuellen Stand sind, um ihrePatienten beraten und fürs Impfenmotivie‐ren zu können. Die „Impffibelfür Medizinische Berufe“, die dasDeutsche Grüne Kreuz (DGK) jetztherausgegeben hat, liefert dafürwichtige Hintergrundinformationen.

Themen des Buches sind unteranderem Immunologie, Impfstrate‐gien, Impfempfehl‐ungen oder Neben‐

wirkungen. Auf übersichtliche Weise –inklusive ausführlichem Glossar – gibtes außerdem Informationen zu denimpfpräventablen Erkrankungen,Tipps zum Umgang mit Impfstoffenund die Empfehlungen für alle Alters‐gruppen und besondere Personen‐kreise wie chronisch kranke Patientenzusammengestellt. Zahlreiche Tabellenund Abbildungen ergänzen den Text.

Das Buch kann beim Deutschen Grünen Kreuz bestellt werden:Tel. 06421/29 30 oder im Online‐Shopunter www.dgkshop.de

„Impffibel für Medizinische Berufe“,Dr. rer. physiol. Ute Arndt & Dr. med. SigridLey‐Köllstadt, Herausgeber: Deutsches GrünesKreuz e. V., Marburg, 1. Auflage 2015, 164 Seiten,ISBN: 978‐3‐9814825‐5‐3, 19,80 Euro

„Impffibel für Medizinische Berufe“

Symposium: Zusammenspiel von Ernährung und Wunde Unter Beteiligung der KV Brandenburg findet am 1. 7.2105 um 16 Uhr einÄrzte‐Symposium zum Zusammenspiel von Ernährung und Wunde statt.

Veranstaltungsort ist das NH Berlin Potsdam Conference Center, Zehlendorfer Damm 190 in 14532 Kleinmachnow.

Fragen zu der Veranstaltung beantwortet Marianna Kaiser, beratendeApothekerin der KV Brandenburg, unter 0331 2868‐600.

InternService

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 57

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4. Nationale ImpfkonferenzAm 18. und 19. Juni 2015 findet in der Urania in Berlin unter dem Motto „Impfen schützt alle – Maserneliminierung ist machbar!“ die 4. NationaleImpfkonferenz statt.

Zu den thematischen Schwerpunkten gehören die Umsetzung des NationalenAktionsplans zur Eliminierung der Masern und Röteln in Deutschland, Impf‐modelle in verschiedenen Lebenswelten sowie Impfhindernisse und Lösungs‐ansätze. Daneben gibt es eine Posterausstellung zu impfbezogenen Themen.Das Spektrum der erwarteten Besucher ist sehr vielfältig. Die Teilnehmerkommen überwiegend aus der vertragsärztlichen Versorgung, dem öffentli‐chen Gesundheitsdienst, der Wissenschaft und der Gesundheitspolitik.

Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Berlin mit 9 CME‐Punktenbewertet.

Anmeldungen sind noch möglich. Nähere Informationen unter www.nationale‐impfkonferenz.de

Seite 58 | AUSGABE 5/ 2015

Rufnummern für KVBB‐Service

Funktion KVBB‐Service‐Rufnummer neu

Zentrale Einwahl 0331 98 22 98 00

Informationsdienst/KOSA 0331 98 22 98 01

Fortbildung 0331 98 22 98 02

EBM/Abrechnungsberatung 0331 98 22 98 03

Formularbestellung FAX 0331 98 22 98 04

Formularbestellung 0331 98 22 98 05

Benutzerservice DatenNerv/KV‐Safenet 0331 98 22 98 06

Beratung Beiräte und neue Mitglieder 0331 98 22 98 07

Bereitschaftsdienst‐Management FAX 0331 98 22 98 08

Bereitschaftsdienst‐Management 0331 98 22 98 09

Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung

0331 98 22 98 11

Betriebswirtschaftliche Beratung 0331 23 09 280

Niederlassungsberatung 0331 23 09 320

Patiententelefon 0331 98 22 98 51

Mahnwesen/Praxisgebühr 0331 98 22 98 52

AUSGABE 5 / 2015 | Seite 59

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ImpressumIntern

Seite 60 | AUSGABE 5/ 2015

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: info@kvbb.de

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel

Redaktionsschluss:15. Mai 2015

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare