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Intern 6 | 2015 GKV‐Versorgungsstärkungsgesetz: Bundestag gibt grünes Licht Hauptstadtkongress 2015: KV Brandenburg diskutierte zum E‐Health‐Gesetz Informationen für den Praxisalltag: AOK‐Hausarztvertrag aktualisiert BARMER GEK: Neues zu agnes zwei Aufbereitung von Medizinprodukten

KV-Intern 06/2015

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.

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Intern 6 | 2015

GKV‐Versorgungsstärkungsgesetz:Bundestag gibt grünes Licht

Hauptstadtkongress 2015:KV Brandenburg diskutierte

zum E‐Health‐Gesetz

Informationen für den Praxisalltag:AOK‐Hausarztvertrag aktualisiert

BARMER GEK: Neues zu agneszwei

Aufbereitung von Medizinprodukten

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AUSGABE 6 / 2015 | Seite 1

InternEditorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

kaum ein Thema hat uns in den vergangenen Monaten so sehr beschäftigt wie das„Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“,kurz GKV‐VSG . In unzähligen Reden, Beiträgen und Interviews wurde das Gesetzes‐vorhaben von der Ärzteschaft kritisiert – und in ebenso vielen Artikeln von derPolitik verteidigt. Dafür, dass die Diskussion von beiden Seiten zum Teil kontroversund lautstark geführt wurde, war es nun erstaunlich ruhig: Am 11. Juni hat dasGKV‐VSG den Deutschen Bundestag passiert, zum 1. August 2015 tritt es in Kraft.

Mit ihrer konstruktiven Kritik konnte die Ärzteschaft einige Erfolge erzielen. Sowurde beispielsweise bei der umstrittenen Aufkaufregelung von Arztpraxen dieGrenze auf einen Versorgungsgrad von 110 auf 140 Prozent angehoben.

Zufrieden sein können wir mit dem Gesetz aber sicher nicht sein. Denn im Gesetz‐gebungsprozess haben sich gleich zwei unheilvolle Tendenzen gezeigt. Zum einenwerden verstärkt staatlich‐zentralistische Strukturen im selbstverwalteten Gesund‐heitswesen etabliert. Das geht soweit, dass die drei unparteiischen Mitglieder desGemeinsamen Bundesausschusses deutlich gestärkt werden und sogar das Rechterhalten, eigenständige Konzepte für Richtlinien zu entwickeln.

Zum anderen ist das GKV‐VSG auf dem politischen Reißbrett entstanden. Die Gesetz‐gebung folgt nicht etwa den realen Gegebenheiten und Herausforderungen in dermedizinischen Versorgung, sondern es wird allein der Koalitionsvertrag abgear‐beitet. Das nennt man dann wohl verwalten statt gestalten.

Bleibt nur die Hoffnung, dass sich dieser Politikstil nicht weiter fortsetzt. Mit demE‐Health‐Gesetz hat Bundesgesundheitsminister Gröhe nun die Chance, vieles besserzu machen als beim GKV‐VSG und in einen konstruktiven Dialog mit der Ärzteschafteinzutreten. Dann kann ein Gesetz entstehen, dass Ärzten, Patienten und der Politikgleichermaßen nützt.

Es grüßt Sie herzlich

Christian WehryPressesprecher der KV Brandenburg

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Intern

Seite 2 | AUSGABE 6 / 2015

Inhaltsverzeichnis

Bundestag winkt Versorgungsstärkungsgesetzdurch

Frank‐Ullrich Schulz neuer Vizepräsident des BVOU

Hauptstadtkongress 2015: Minister will „Dampf“machen

Hauptstadtkongress 2015: Runter mit den Scheu‐klappen

Interessante Typen fürs Plakat

Berufspolitik 4

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8Abgabefrist für die Quartalsabrechnung 2/2015endet am Dienstag, dem 7.7.2015

Sie fragen – wir antworten

EBM‐Änderungen zum 1.10.2015: Humangenetik

Abrechnung von Schwangerschaftsabbrüchen

Endlich: Anhebung von DMP‐Schulungs‐vergütungen

AOK‐Hausarztvertrag aktualisiert

AOK‐Hausarztvertrag: Neue Zielquoten

agneszwei‐ Vereinbarung mit der BARMER GEK:Neuerungen

Deutsche BKK zahlt Homöopathie

„Gegen haltlose Regresse der Krankenkassenvorgehen“Aktuell im Gespräch mit Marianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KV Brandenburg

Rezepte: Ab 1. Juli nur mit Telefonnummer

Praxis aktuell 10

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Intern

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Inhaltsverzeichnis

Vereinbarung HPV‐Impfungen mit Deutscher BKK endet

Sind Sie auch transparent?

Schwangerschaftsbeschwerden: Verordnungenzuzahlungsfrei

„Masern?! Auch bei Erwachsenen?“

Aufbereitung von Medizinprodukten: Nochwirtschaftlich in eigener Praxis?

Achtung! Branchenbuch‐Abzocke

Keine „öffentliche Wiedergabe“Rechtsprechung zu GEMA‐Gebühren

Feldtest für den eArztbrief in Südbrandenburgin den Startlöchern

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen

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Praxisbörse

Fortbildungen

KV Brandenburg in Dortmund am Ball

46.862 Schritte für die Darmkrebsvorsorge

Impressum

Service 45

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Berufspolitik

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Intern

Das Gesetz zur Stärkung der Versor‐gung in der gesetzlichen Krankenver‐sicherung (GKV‐VSG) hat am 11. Juniden Deutschen Bundestag passiert. Zu‐vor hatten die Abgeordneten in zwei‐ter und dritter Lesung über den Geset‐zesentwurf beraten.

Im Vorfeld der abschließenden Bun‐destagsdebatte hatten sich führendeGesundheitspolitiker von CDU und SPDnoch auf verschiedene Änderungenan dem Gesetzentwurf verständigt.

Zum Beispiel beim Aufkauf von Arzt‐sitzen in vermeintlich überversorgtenGebieten. Der soll nun nicht mehr abeinem Versorgungsgrad von 110 Pro‐zent, sondern erst ab einem Versor‐gungsgrad von 140 Prozent greifen.Die Kassenärztliche Bundesvereini‐gung (KBV) begrüßt diese Änderunggrundsätzlich, schränkt jedoch ein:„Die Zahl 140 ist genauso falsch wiedie Zahl 110. Aus Sicht der KBV ein un‐taugliches Instrument, um Ärzte anderszu verteilen“, so KBV‐Chef Dr. AndreasGassen. „Allein durch die Tatsache,dass man Praxisübernahmen oder Nie‐derlassungen in Bereichen unterbindet,die einen hohen Versorgungsgrad ha‐ben, wird der Versorgungsgrad in unter‐versorgten Regionen nicht besser.“

Auch an der ambulanten spezial‐fachärztlichen Versorgung (ASV)wurde noch einmal gefeilt: Bei onko‐logischen und rheumatologischenErkrankungen soll die Beschränkungauf schwere Verlaufsformen entfallen.Für Krankenhäuser, die bisher nachdem § 116 b für die ASV zugelassenwaren, soll es nun doch keinen dauer‐haften „Bestandsschutz“ geben.

Die von der Ärzteschaft stark kriti‐sierten Terminservicestellen zur Ver‐mittlung von Facharztterminen stehennach wie vor im Gesetz. Nach demWillen der Politik sollen nun aber auchdie Psychotherapeuten in die Termin‐vermittlung einbezogen werden.

Für heftige Diskussion hatte auchdie geplante Stimmenparität zwischenHaus‐ und Fachärzten in den Vertreter‐versammlungen von KassenärztlichenVereinigungen und KassenärztlicherBundesvereinigung (KBV) gesorgt.Die hausärztlichen Vertreter sollennur über hausärztliche Themen abstim‐men, Fachärzte nur über fachärztlicheBelange. Auch hier wurde nochmalgeändert: Diese Regelung soll nur fürdie Vertreterversammlung der KBVgelten.

ute

Bundestag winkt Versorgungs‐stärkungsgesetz durch

Intern

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InternBerufspolitik

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Intern

140 und nicht mehr 110 Prozent soll nun die Grenze für den Praxisaufkauf markieren.Was für den Laien wie ein Zugeständnis an die Ärzteschaft wirkt, löst beim Fach‐mann keine Begeisterungsstürme aus. Im Gegenteil: Die Crux bleibt bestehen. Ob110 oder 140 – es sind statistische Werte, die auf der Grundlage von Daten ermit‐telt werden, die über 20 Jahre alt sind. Eine Neuregelung ist mehr als überfällig,darauf hat auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) immer undimmer wieder hingewiesen.

Und scheinbar hat es gefruchtet. Denn mit dem jüngst verabschiedeten Versor‐gungsstärkungsgesetz erhält der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag, dieBedarfsplanung bis Ende 2016 neu zu regeln. Bedarfsgerechter und kleinräumigersoll sie werden. Außerdem sollen der demographische Wandel sowie die Sozial‐und Bevölkerungsstruktur einer Region künftig in der Bedarfsplanung berück‐sichtigt werden.

Na endlich, möchte man meinen. Bei der KVBB rennt die Politik damit jedenfallslängst sperrangelweit offene Türen ein. Steter Tropfen höhlt eben doch den Stein.

Ute Menzel

Steter Tropfen... Kommentar

Auf der Mitglie‐derversammlungam 2.5.2015 inBaden‐Baden wur‐

den Dipl.‐Med. Frank‐Ullrich Schulzzum neuen Vizepräsidenten und PDDr. med. habil. Axel Sckell als neuesMitglied im geschäftsführenden Vor‐stand des Berufsverbandes für Ortho‐pädie und Unfallchirurgie e. V. gewählt.

Herr Schulz ist in Brandenburg an derHavel als niedergelassener konserva‐

tiver Orthopäde in Einzelpraxis und re‐gional in verschiedenen Fachausschüs‐sen (u.a. als Vorsitzender des beraten‐den Fachausschusses für die fachärzt‐liche Versorgung der KV Brandenburg)tätig. Während seiner Tätigkeit im ge‐schäftsführenden Vorstand des BVOUhat er sich besonders für die Novel‐lierung der Musterweiterbildungsord‐nung engagiert und in seiner Funktionals Mitglied der Ständigen KommissionWeiterbildung der Bundesärztekammerwichtige Impulse gegeben.

Frank‐Ullrich Schulz neuerVizepräsident des BVOU

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BerufspolitikIntern

Seite 6 | AUSGABE 6 / 2015

Premiere beim Hauptstadtkongress:Die Kassenärztliche Vereinigung Bran‐denburg (KVBB) war erstmals mit einemeigenen Info‐Stand beim alljährlichenStelldichein der Gesundheitsexperten

auf dem Berliner Messegelände dabei.Und nicht nur das: Im Rahmen desDeutschen Ärzteforums richtete sieeine Diskussionsrunde zum Thema„Das neue E‐Health‐Gesetz: Fluch oder

„Wir haben den Porsche, fahren aberauf Feldwegen.“ Es waren markigeWorte, mit denen Bundesgesundheits‐minister Hermann Gröhe den Haupt‐stadtkongress Medizin und Gesund‐heit am 10. Juni in Berlin eröffnete. DieDigitalisierung der Medizin und des Ge‐sundheitswesens waren das Haupt‐thema seiner Rede.

Dabei kritisierte der Bundesministerden seit Jahren hängenden Aufbau derTelematikinfrastruktur und der elek‐tronischen Gesundheitskarte (eGK):Die Geschichte der eGK sei kein Ruhmes‐blatt, so Gröhe. Die deutsche Gesund‐heitswirtschaft könne sich keine Ver‐zögerungen mehr leisten. Daher er‐mahnte er die am Projekt eGK beteilig‐ten Partner, den für November geplan‐ten Echttest der Gesundheitskarte nichtwieder zu verschieben.

Mit dem neuen E‐Health‐Gesetz willdie Bundesregierung allen Beteiligten

„Dampf“ machen. Der Gesundheits‐minister erläuterte, dass der digitaleFortschritt in der Medizin in hohemTempo voranschreite, es aber immernoch ein großes Vernetzungsproblemgäbe. Der Datenaustausch laufe wei‐terhin über das Fax oder die Post. Ausdieser Sicht befände sich das deutscheGesundheitswesen weiterhin im ana‐logen Zeitalter.

Das Ende Mai im Bundeskabinettverabschiedete E‐Health‐Gesetz änderedies, weil damit eine sichere Datenau‐tobahn im Gesundheitswesen aufge‐baut werde. Dass es mit dem SicherenNetz der KVen bereits eine solche Da‐tenautobahn gibt, für die zudem bun‐desweit über 100 Anwendungen ver‐fügbar sind, erwähnte der Gesundheits‐minister dabei nicht.

cwe

Intern

Minister will „Dampf“ machenHauptstadtkongress: Gröhe zur Digitalisierung der Medizin

Runter mit den ScheuklappenKVBB und Ärzte diskutierten zum E‐Health‐Gesetz

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InternBerufspolitik

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 7

Intern

Segen für die Arztpraxis?“ aus. Dabeidebatierten der KVBB‐Vorstandsvor‐sitzende Dr. Hans‐Joachim Helming,der Facharzt für LaboratoriumsmedizinKristian Meinck, der Hausarzt HelgeReichert, KVBB‐IT‐Chef Holger Rostekund Tim Steckel, verantwortlich für diestrategische EDV im Ernst‐von‐Berg‐mann‐Klinikum, über Für und Widerder Telematik im Gesundheitswesen.Gut 60 Besucher waren dabei.

„Das Potential der Informations‐technologie im Gesundheitsbereich istenorm“, konstatierte Dr. Helming. „Wirmüssen endlich die Scheuklappen ab‐legen, dieses Potential erkennen undes für uns nutzen.“ Er appellierte anseine Kollegen, ihre Einstellung gegen‐über der digitalen Kommunikation zuüberdenken. Bereits jetzt würden inden Arztpraxen täglich digitale Datenerhoben, etwa beim MRT oder Rönt‐gen. Oft erfolge die Dokumentationhingegen doch wieder nur in der Kar‐teikarte. „Unsere Patienten sind da be‐reits weiter. Sie kommen mit demSmartphone voller Gesundheitsdatenin die Praxis.“

Wie die Standort‐ und Teamvernet‐zung einer großen Labor‐Praxis mit 130 Mitarbeitern und mehreren Zweig‐praxen in ganz Brandenburg funktio‐niert, erläuterte Herr Meinck. Und auchmit der KVBB sei man vernetzt – bis‐her jedoch lediglich für die Abrech‐nung. „Aber wir könnten deutlichmehr leisten“, sagte der Laboratori‐

umsmediziner. Die digitale Kommu‐nikation zwischen den Praxen unter‐einander aber auch zwischen Praxisund Klinik müsse dafür optimiert wer‐den. Als Beispiel nannte er die MRSA‐Diagnostik vor einem Klinikaufenthalt.Die könne der niedergelassene Arztbereits durchführen und das Ergebniselektronisch an das Krankenhausübermitteln. Dies spare Zeit, Geld unddem Patienten unnötige Doppelunter‐suchungen.

SNK vernetzt Ärzte undKliniken

Mit dem Sicheren Netz der KVen(SNK) gibt es bereits heute ein Netz‐werk, über das Ärzte, Psychotherapeu‐ten, Krankenhäuser und KVen mitein‐ander kommunizieren können, erläu‐terte Herr Rostek. Rund 56.000 Nieder‐gelassene und circa 400 Kliniken seiendarin derzeit vernetzt, so der IT‐Chefder KVBB. Wahrscheinlich zum Jahres‐ende werde es flächendeckend eta‐bliert sein. Im SNK können die Nutzermit dem so genannten strukturiertenArztbrief Befunde und andere sensibleDaten verschlüsselt direkt in die Pati‐entenkartei des Praxisverwaltungs‐systems übertragen.

Mit der avisierten finanziellenFörderung im Entwurf zum E‐Health‐Gesetz erhofft sich Herr Rostek einenweiteren Wachstumsschub für dasSNK in den nächsten Jahren.

ute

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BerufspolitikIntern

Seite 8 | AUSGABE 6 / 2015

Intern

Die Kassenärztliche Bundesvereini‐gung (KBV) hat jetzt ein positives Zwi‐schenfazit der in 2013 gestartetenImagekampagne „Wir arbeiten für IhrLeben gern“ gezogen. „Die regelmä‐ßige Evaluation der Kampagne durchdas Markt‐ und Meinungsforschungs‐institut Forsa zeigt, dass diese bei denBürgern gut ankommt“, sagte KBV‐ChefDr. Andreas Gassen Anfang Juni vorJournalisten in Berlin. „45 Prozent der‐jenigen, die die Kampagne wahrgenom‐men haben, gefällt sie sehr gut. DieBotschaften bleiben hängen und wer‐den als glaubwürdig wahrgenommen.“Weiteren 40 Prozent der Befragten ge‐fiele die Kampagne gut, ergänzte KBV‐Pressesprecher Dr. Roland Stahl.

Ende Mai ist die Kampagne mit neuenMotiven an die Öffentlichkeit gegan‐gen. Vom 19. Mai bis 11. Juni hingenbundesweit in über 80 Großstädten4.500 Großflächenplakate mit neuen„Köpfen“ und Slogans, wie „MeinePatienten werden vom Chef behandelt.Und zwar alle.“ oder „Ich bin nicht dort,wo es sich lohnt. Sondern da, wo manmich braucht.“ Beispielsweise auch inPotsdam waren die Plakate zu sehen.

Wie schon bei den vorhergehendenMotiven gilt auch dieses Mal: Die ab‐

gebildeten Personen sind keine Mo‐dels, sondern echte Ärzte, Psychothera‐peuten und erstmals auch Patienten.„Ich denke, dass es uns gelungen ist,wieder eine interessante Mischungvon Menschen und Charakteren zu ver‐sammeln, denen bei aller Unterschied‐lichkeit eines gemeinsam ist: die Liebezu ihrem Beruf und das Bedürfnis, fürdiesen Flagge zu zeigen“, so Dr. Gassen.

Ein weiteres Novum der Kampagne:Mit „A! Das Patientenmagazin“ gibtes nun auch eine Zeitschrift für dasWartezimmer. Diese informiert aufunterhaltsame Weise über die Arbeitder Niedergelassenen. Sie soll künftigzweimal im Jahr erscheinen, kündigteDr. Gassen an. „Wir haben diesen An‐satz als zusätzliche Form der Ansprachegewählt, weil sich herausgestellt hat,dass die Praxen selbst einer der bestenKanäle sind, um die Menschen zu er‐reichen.“

Die neuen Plakat‐Motive sowie wei‐tere Informationen rund um die Kam‐pagne finden Sie auf der Internetseitewww.ihre‐aerzte.de

ute

Interessante Typenfürs PlakatImagekampagne von KBV undKVen mit neuen Motiven / Botschaft kommt an

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InternBerufspolitik

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 9

In der Erinnerung liegt mehr Trost als in vielen Worten.

Der Vorstand der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg trauert um den Rechtsanwalt

Dr. Jürgen W. Bösche

Er verstarb am 19. Mai 2015 nach schwerer Krankheit im Alter von 87 Jahrenin Berlin.

Dr. Bösche kam 1956 in die gemeinsame Rechtsabteilung von KassenärztlicherBundesvereinigung und Bundesärztekammer, die er dann ab 1972 leitete.In dieser Funktion prägte er die rechtspolitischen Inhalte und Positionender bundesdeutschen Ärzteschaft wie kein anderer. Dr. Bösche verstand es,die oftmals gegensätzlichen und rivalisierenden Meinungen und Positio‐nen der Bundesorganisationen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

Dr. Jürgen W. Bösche wird uns als engagierter Mitstreiter auch für die Inter‐essen der Ärzte in den seit 1991 neu zur Kassenärztlichen Bundesvereinigunggehörenden Länder‐KVen fehlen. Als hochintelligenter und brillant den‐kender Jurist war er ein zudem extrem selbstbewusster Mensch. Mit diesemSelbstbewusstsein mussten die Menschen in seinem Umfeld umgehen kön‐nen. Leicht hat er es keinem gemacht. Er war ein Preuße durch und durch.

Der Vorstand der KV Brandenburg bedauert den Tod von Dr. Jürgen W. Böscheund wird seines Wirkens stets in Ehren gedenken.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg

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Intern

Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals‐gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerungder Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und begründet an die KVBB zurichten. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dortfinden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung derAbgabefrist zu beantragen.

Nach wie vor sind einige Unterlagen in Papierform notwendig. Diese können zuden benannten Zeiten entweder persönlich, mittels Kurier, per Fax oder aufdem Postweg eingereicht werden. Die ergänzenden Unterlagen sind:

Praxis aktuell

Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung 2/2015 endet amDienstag, dem 7.7.2015

Intern

Bitte beachten Sie die geänderten Abgabezeiten, sofern Sie die begleitendenUnterlagen persönlich oder per Kurier einreichen. Mit der Umsetzung der ver‐traglichen Regelung, die Quartalsabrechnung online zu übertragenen, hat sichdie persönliche Übergabe von begleitenden Unterlagen sehr stark reduziert,sodass sich die Abgabezeiten künftig an den allgemeinen Geschäftszeiten derKVBB orientieren.

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem‐Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Mittwoch, 1.7.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr

Donnerstag, 2.7.2015 9 bis 17 Uhr

Freitag, 3.7.2015 9 bis 17 Uhr

Montag, 6.7.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr

Dienstag, 7.7.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr

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Intern

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 11

InternPraxis aktuell

• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung • Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für Psycho‐/

Verhaltenstherapie • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr

(sofern keine Versichertenkarte vorlag), • Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter

(sofern Abrechnung über die KVBB),• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte

Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag).

Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax‐Nr.: 0331/2309 545.Wenn das nicht möglich ist, richten Sie die Post an: KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Straße 103, 14473 Potsdam

Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

(Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer nicht vergessen)

Die Restzahlung für das Quartal 1/2015 erfolgt am 23.7.2015.

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Intern

Seite 12 | AUSGABE 6 / 2015

Praxis aktuellIntern

Wie oft ist die GOP 01734 EBM (Unter‐suchung auf Blut im Stuhl nach derKrebsfrüherkennungs‐Richtlinie) beiüber 50‐jährigen Patienten berechnungs‐fähig?

Nach der Krebsfrüherkennungs‐Richt‐linie haben Versicherte im Alter von50 bis zur Vollendung des 55. Lebens‐jahres einmal jährlich Anspruch aufdie Durchführung eines Schnelltestsauf occultes Blut im Stuhl. Bei diesenPatienten ist die GOP 01734 EBM dem‐nach einmal im Jahr berechnungsfähig.

Bei Versicherten ab 55 Jahren hängtdie Abrechnungsfähigkeit der GOP01734 EBM von der Anzahl der bereitsdurchgeführten Koloskopien zur Früh‐erkennung des kolorektalen Karzinomsab (maximal 2). Anspruch auf denSchnelltest haben sie nur dann, wennbei ihnen noch keine oder keine zweiteKoloskopie nach Ablauf von zehn Jah‐ren nach der ersten Koloskopie durch‐geführt worden ist. In diesen Fällenist die GOP 01734 EBM alle zwei Jahreberechnungsfähig.

Kann die GOP 02341 EBM (Punktion II)bei der Punktion mehrerer Gelenkeauch mehrfach berechnet werden?

Nein. Aufgrund der Formulierungder GOP 02341 EBM im Plural(„…und/oder Gelenke …“) ist diePunktion, auch für mehrere Gelenke,nur einmal berechnungsfähig.

Ist für die Abrechnung des Hausbesu‐ches der nichtärztlichen Praxisassis‐tentin nach der GOP 03062 EBM einpersönlicher Kontakt zwischen Arztund Patient im Quartal erforderlich?

Ja. Die Hausbesuche durch nicht‐ärztliche Praxisassistenten nach denGOP 03062 und 03063 EBM dürfenlaut Präambel Nr. 7 des Abschnittes3.2.1.2 EBM nur in Fällen berechnetwerden, in denen auch eine Versicher‐tenpauschale berechnet wird. Dieswiederum erfordert einen persönli‐chen Arzt‐Patienten‐Kontakt zu einemfrüheren oder späteren Zeitpunkt imQuartal.

Darf die ambulante palliativmedizi‐nische Versorgung im hausärztlichenBereich auch bei Patienten vorgenom‐men werden, die sich in einer palliativ‐medizinischen Vollversorgung befinden?

Nein. Die palliativmedizinischeBetreuung in der Arztpraxis oder inder Häuslichkeit des Patienten nachden GOP 03371‐03373 EBM ist nichtfür Patienten berechnungsfähig, die

Sie fragen – wir antworten

Die Abrechnungsberater erreichenüber die EBM‐Hotline unter derRufnummer 0331 982298 03 täglicheine Vielzahl von Fragen. Auf diehäufigsten Fragen möchten wirIhnen hier regelmäßig antworten.

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Intern

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 13

eine Vollversorgung in der speziali‐sierten ambulanten Palliativversor‐gung (SAPV) erhalten, vgl. PräambelNr. 3 des Abschnittes 3.2.5 zur palliativ‐medizinischen Versorgung.

Wann wird die neben einer Impfungabgerechnete Versichertenpauschalesachlich‐rechnerisch berichtigt?

Wird im Quartal bei einem Versicher‐ten ausschließlich eine Impfung durch‐geführt und abgerechnet, handelt essich um einen rein präventiven Fall, dernach Nr. 4.1 der Allgemeinen Bestim‐mungen des EBM nicht zur Abrech‐nung der Versichertenpauschale be‐rechtigt, denn dafür wäre stets einkurativ‐ambulanter persönlicher Arzt‐Patienten‐Kontakt erforderlich.

Warum wurde die abgerechnete Pau‐schale für die fachärztliche Grundver‐sorgung (PFG) sachlich‐rechnerischberichtigt?

Die PFG darf ausschließlich inBehandlungsfällen abgerechnet wer‐

den, in denen Behandlungen fach‐ärztlicher Grundversorgung durchge‐führt und abgerechnet werden, vgl.Nr. 4.3.8 der Allgemeinen Bestimmun‐gen des EBM. Alle in Anhang 3 desEBM mit einem Sternchen (*) gekenn‐zeichneten GOP führen zum Ausschlussder PFG. Dies gilt insbesondere für dieAbrechnung in einer BAG bzw. einemMVZ, wenn in demselben Behandlungs‐fall Ärzte verschiedener Fachgruppeneine mit einem Sternchen verseheneGOP abrechnen, da der Behandlungs‐fall praxis‐ und nicht arztbezogendefiniert ist.

InternPraxis aktuell

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

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Page 15: KV-Intern 06/2015

Intern

Seite 14 | AUSGABE 6 / 2015

Der Bewertungsausschuss hat unterBerücksichtigung der KostenstudieHumangenetik die humangenetischenBeurteilungen aufgewertet und derenAbrechnungsmöglichkeiten nach medi‐zinischen Kriterien differenziert.

Ab dem 1.10.2015 werden die GOP11233 – 11236 neu in das Kapitel 11.3 EBMaufgenommen und dafür die bisherigenGOP 11231 und 11232 sowie die GOP 11220für die zeitaufwändige Beratung ge‐strichen.

Ab 2017 ist für die Abrechnung derGOP 11235 und 11236 EBM eine Genehmi‐gung durch die KVBB erforderlich.

Zur Finanzierung der aufgewer‐teten Beurteilungen wurden einigemolekulargenetische GOP neu bewer‐tet. Dies betrifft die GOP 11320 ‐ 11322sowie die GOP 11352, 11371, 11401,11431, 11432, 11440, 11441 und 11500.

Einzelheiten können Sie aufwww.kbv.de/html/1150_15448.php nach‐lesen.

Für Schwangerschaftsabbrüche be‐stehen je nach Konstellation drei Ab‐rechnungsmöglichkeiten:

• Bei medizinischer oder kriminolo‐gischer Indikation erfolgt die Abrech‐nung über die KV zu Lasten der gesetz‐lichen Krankenversicherung nachKapitel 1.7.7 EBM.

• In Fällen, in denen sich die Fraunach einer Schwangerenkonfliktbera‐tung aus persönlichen Gründen füreinen Abbruch entscheidet, hat sie dieKosten auf Grundlage der GOÄ selbstzu tragen.

• Ist der Frau, die sich aus persön‐lichen Gründen für den Abbruch ent‐

Praxis aktuellIntern

Abrechnung vonSchwangerschaftsabbrüchen

EBM‐Änderungen zum 1.10.2015:Humangenetik

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Intern

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 15

InternPraxis aktuell

Abrechnung von Schwangerschaftsabbrüchen

Worin besteht der Grundfür den Abbruch?

kriminologischeroder medizini‐

scher Grund

persönlicherGrund

persönlicherGrund

Ist der Patientin die Kos‐tentragung zumutbar?

. / . ja nein

Wem gegenüber erfolgtdie Abrechnung?

der KVBB der Frau dem Kostenträger

Welche Gebührenord‐nung findet Anwendungfür die Abrechnung?

EBM GOÄ EBM

scheidet, die Kostentragung finanziellnicht zumutbar, besteht nach demSchwangerschaftsabbruchhilfegesetzdie Möglichkeit der Kostenübernahmedurch das Land. Die Abrechnung er‐folgt in diesem Fall direkt mit demKostenträger auf Grundlage des EBM,der auch die Kostenübernahmebe‐scheinigung ausstellt.

Das Land Brandenburg und dieKrankenkassen haben nun beschlos‐sen, dass sich die Kostenerstattung injenen Fällen, vorbehaltlich abweich‐ender Vereinbarungen auf Landes‐ebene, künftig stets nach dem bundes‐weit geltenden Orientierungswertrichtet. Für das Jahr 2015 beträgtdieser 0,102718 c.

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Ab 1.7.2015 gelten umfassende Än‐derungen zu den DMP‐Verträgen imLand Brandenburg, die der DMP‐Anforderungen‐Richtlinie des G‐BA(DMP‐A‐RL) geschuldet sind. Die Ver‐sorgungsinhalte zu den DMP Diabetesmellitus Typ 1 und DMP KHK werdendarin neu geregelt, und die grundsätz‐lichen Anforderungen an die Zulassungstrukturierter Behandlungsprogrammewie beispielsweise die Vorgaben zurEvaluation für alle DMP‐Verträge ge‐bündelt dargestellt.

In allen internistischen DMP (Dia‐betes mellitus Typ 1 und Typ 2, KHK,Asthma und COPD) kommen geänderteDokumentationsbögen zum Einsatz.Bitte verwenden Sie ab 1.7.2015 aus‐schließlich die neuen Dokumentati‐onsbögen.

Im Folgenden möchten wir Ihnendie umfangreichen Änderungen zu denDMP‐Verträgen Diabetes mellitus Typ 1und KHK (aufgrund der DMP‐A‐RL)und zum DMP Diabetes mellitus Typ 2genauer vorstellen:

Bei diesen Verträgen wird jeweilsdie Teilnahmeerklärung des Vertrags‐arztes ebenso aktualisiert wie die Teil‐nahme‐ und Einwilligungserklärungdes Versicherten. Mit den Kranken‐

kassen haben wir vereinbart, dass biszum Jahresende die vorhandenen Teil‐nahme‐ und Einwilligungserklärungender Versicherten parallel anerkanntwerden. Ab 1.1.2016 dürfen dann abernur noch die neuen Formulare ver‐wendet werden. Die Anlage „Patien‐teninformation“ wird jeweils entspre‐chend der Vertragsänderung aktuali‐siert.

Die KVBB hat bereits seit Jahren da‐für gekämpft, weitere Patientenschu‐lungen aufzunehmen und die seit lan‐gem unveränderten Schulungsvergü‐tungen anzuheben. Wir freuen uns,dass dies nach zäher Überzeugungs‐arbeit nun endlich gelungen ist undein attraktives Vergütungspaket ver‐einbart werden konnte. Die Vergü‐tungen je Unterrichtseinheit und Pa‐tient werden deutlich – z.T. um bis zu15 Prozent – angehoben. Im Gegen‐zug bestand die Kassenseite darauf,jedes Schulungsprogramm mit einerseparaten SNR und Nachschulungendurch einen Zusatz zu kennzeichnen.Die Einzelheiten finden Sie jeweilsnachfolgend dargestellt.

DMP KHK:Die wohl umfangreichste Änderung

betrifft die Versorgungsinhalte desDMP KHK – hier hat der G‐BA im Rah‐

Praxis aktuellIntern

Seite 16 | AUSGABE 6 / 2015

Endlich: Anhebung von DMP‐SchulungsvergütungenZahlreiche Änderungen bei DMP‐Verträgen

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InternPraxis aktuell

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 17

men der turnusmäßigen Überprüfungder medizinischen Vorgaben zahlreicheModifikationen – z. B. der therapeu‐tischen Maßnahmen, insbesondereder Arzneimitteltherapie – vorgenom‐men. (Das Modul Herzinsuffizienzwurde noch nicht geändert und gilt inder bekannten Fassung weiter.)

Aufgrund der veränderten Doku‐mentationsbögen und der neuen Ver‐sorgungsinhalte wurde auch die Anla‐ge „Qualitätssicherung“ umfassendüberarbeitet:

Es wurden zwei neue Ziele (ohneZielwerte) vereinbart: • Ziel VI (Hoher Anteil geschulter

Patienten) – Hypertonie‐ und Diabetesschulungen werden dabei getrennt ausgewertet und

• Ziel VII (niedriger Anteil von Patienten mit Angina Pectoris‐Beschwerden).

Zum Ziel IV (Hoher Anteil von Pa‐tienten, die Betablocker erhalten)wurde der Zielwert auf ≥ 80 Prozentder eingeschriebenen Patienten ohneKontraindikation erhöht. Im bisherigenZiel VI (jetzt V) (Patienten, die Statineerhalten) wurde der Zielwert für ein‐

geschriebene Patienten ohne Kontra‐indikation auf ≥ 70 Prozent heraufge‐setzt.

Auf die bisherigen Ziele V (HoherAnteil von Patienten mit Herzinsuf‐fizienz, die ACE‐Hemmer erhalten),VII (Einhaltung der Überweisungskri‐terien) und VIII (Sicherstellung derVollständigkeit und Plausibilität derDokumentation) wird zukünftig ver‐zichtet.

Ab 1.7.2015 können im Rahmen desDMP KHK nun auch die LINDA‐Diabetes‐Selbstmanagment‐Schulungsprogram‐me (mit und ohne Insulin) sowie dasBehandlungs‐ und Schulungsprogrammfür intensivierte Insulintherapie bzw.das Diabetes Teaching and TreatmentProgramm durchgeführt werden, so‐weit dazu eine entsprechende Geneh‐migung der KVBB vorliegt. Für Patien‐ten, die Verzögerungsinsulin erhalten,kann nun eine zusätzliche Unterrichts‐einheit (insgesamt dann 6 Unterrichts‐einheiten – UE) angeboten werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 18.

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Nachschulungen, die frühestenszwei Jahre nach der letzten Schulungdurchgeführt werden können, sindjeweils mit einem „N“ zu kennzeichnen.

DMP Diabetes mellitus Typ 1Hier wurden die Therapiehinweise ‐

etwa hinsichtlich der Raucherberatungund des diabetischen Fußsyndroms –überarbeitet.

Es resultieren wiederum Änderun‐gen der Anlage Qualitätssicherung.

Ein neues Ziel IX zur halbjährlichenPrüfung der Injektionsstellen wurdeaufgenommen: Hier streben die Ver‐tragspartner einen Wert von ≥ 90 Pro‐zent der eingeschriebenen Patientenan.

Bei dem Ziel VI (jährliche Überprü‐fung der Nierenfunktion) wird zukünf‐tig – entsprechend der Vorgabe derVersorgungsinhalte auf die Berech‐nung der eGFR auf Basis des Serum‐Kreatinins abgestellt.

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Seite 18 | AUSGABE 6 / 2015

DMP KHK*

Kurzbezeichnung Schulungsprogramm SNR Vergütungje Patientund UE

Programmierte ärztlicheSchulung von Typ 2‐Diabetikern ohne Insulinbehandlung

Diabetiker ohne Insulin (Kronsbein, Jörgens; 4 UE) bzw.

96020 22 Euro

LINDA ohne Insulin (4 UE) bzw. 96120 25 Euro

MEDIAS 2 (8 UE) 96021 22 Euro

Programmierte ärztlicheSchulung von Typ 2‐Diabetikern mitInsulinbehandlung

Diabetes mit Insulin (5 UE) bzw. 96022 24 Euro

Diabetes mit Normalinsulin (5 UE) bzw. Verzögerungsinsulin (6 UE) bzw.

96122 24 Euro

LINDA mit Insulin (5 UE) bzw. 96130 26 Euro

Diabetes mit intensivierter InsulintherapieDTTP (12 UE) bzw.

96023 28 Euro

LINDA ICT (12 UE) 96133 27 Euro

Hypertonieschulung Schulungsprogramm Hypertonie (4 UE) bzw. 96024 23 Euro

HBSP (5 UE) bzw. 96124 23 Euro

IPM (5 UE) 96125 23 Euro

Schulungsmaterial Diabetes 96031 9 Euro

Medias 2 96032 11 Euro

Hypertonie 96033 9 Euro

* Die hervorgehobenen Sachverhalte stellen Änderungen/Klarstellungen gegenüber dem bisherigen Vertrag dar.

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Zum Ziel XI (neu) (hoher Anteil ge‐schulter Patienten) wurden die Ziel‐werte gestrichen.

Die Ziele Mitbehandlung in einerspezialisierten Einrichtung bei auffäl‐ligem Fußstatus (X) und Sicherstellungder Vollständigkeit und Plausibilitätder Dokumentation (XI) entfallen.

Als neue Schulungsprogramme konnten die LINDA‐Diabetes‐Selbst‐managementschulungen und das PRIMAS‐Programm vereinbart werden.Auch dafür gelten die obigen Aus‐führungen zur separaten Kennzeich‐nung der Schulung und der Nachschu‐lungen („N“).

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AUSGABE 6 / 2015 | Seite 19

Diabetes mellitus Typ 1*

Kurzbezeichnung Schulungsprogramm SNR Vergütungje Patientund UE

Programmierte ärztlicheSchulung von Typ 1‐Diabetikern abdem vollendeten 18. Lj

intensivierte Insulintherapie für erwachseneTyp 1‐Diabetiker (12 UE) bzw.

96092 28 Euro

LINDA ICT (12 UE) bzw. 96097 27 Euro

PRIMAS (12 UE) 96110 28 Euro

Programmierte ärztlicheSchulung von Kindernund Jugendlichen biszum vollendeten 18. Lj

Kinder (je UE) 96093 28 Euro

Jugendliche (je UE) 96098 28 Euro

Hypertonieschulung Schulungsprogramm Hypertonie (4 UE) bzw. 96026 23 Euro

HBSP (5 UE) bzw. 96027 23 Euro

IPM (5 UE) 96028 23 Euro

Hypoglykämiewahrneh‐mungstraining

BGAT (8 UE) bzw. 96094 27 Euro

HyPOS (5 UE) 96099 27 Euro

Schulungsmaterial Diabetes 96031 9 Euro

Hypertonie 96033 9 Euro

BGAT 96095 20 Euro

HyPOS 96096 6 Euro

PRIMAS 96036 14 Euro

* Die hervorgehobenen Sachverhalte stellen Änderungen/Klarstellungen gegenüber dem bisherigen Vertrag dar.

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DMP Diabetes mellitus Typ 2Aus der DMP‐A‐RL resultiert für das

DMP Diabetes mellitus Typ 2 lediglichdie Änderung der Dokumentationsbö‐gen, welche wiederum Anpassungender Anlage Qualitätssicherung erfor‐dern. Zum Ziel VI (jährliche Überprü‐fung der Nierenfunktion) wird analogzum DMP Diabetes mellitus Typ 1 aufdie Berechnung der eGFR auf Basisdes Serum‐Kreatinins abgestellt.

Das Ziel XI (Sicherstellung der Voll‐ständigkeit und Plausibilität der Doku‐mentation) entfällt.

Auf Drängen der KVBB wurdenmehrere neue Patientenschulungs‐programme aufgenommen:• Diabetes & Verhalten• MEDIAS 2 ICT• LINDA‐Diabetes‐Selbstmanage‐

mentschulung• Blutglukosewahrnehmungs‐

training (BGAT) III• HyPOS • SGS (Strukturiertes Geriatrisches

Schulungsprogramm)

Praxis aktuellIntern

Seite 20 | AUSGABE 6 / 2015

Diabetes mellitus Typ 2*

Kurzbezeichnung Schulungsprogramm SNR Vergütungje Patientund UE

Programmierte ärztlicheSchulung von Typ 2‐Diabetikern ohneInsulinbehandlung

Diabetes ohne Insulin (Kronsbein, Jörgens; 4 UE) bzw.

96020D 22 Euro

LINDA ohne Insulin (4 UE) bzw. 96120D 25 Euro

SGS ohne Insulin (6 UE à 45 Minuten) bzw. 96121D 15 Euro

MEDIAS 2 (8 UE) 96021D 22 Euro

Programmierte ärztlicheSchulung von Typ 2‐Diabetikern mitInsulinbehandlung

Konventionelle Insulintherapie (5 UE) bzw. 96022D 24 Euro

Normalinsulin (5 UE) bzw. Verzögerungsinsulin(6 UE) bzw.

96122D 24 Euro

LINDA mit Insulin (5 UE) bzw. 96130D 26 Euro

SGS mit Insulin (7 UE à 45 Minuten) bzw. 96131D 15 Euro

Diabetes und Verhalten (10 UE) bzw. 96132D 23 Euro

LINDA ICT (12 UE) bzw. 96133D 27 Euro

intensivierte Insulintherapie (12 UE) bzw. 96023D 28 Euro

Medias 2 ICT (12 UE) 96123D 28 Euro

Page 22: KV-Intern 06/2015

Zur Kennzeichnung von Nachschu‐lungen (frühestens 2 Jahre nach derletzten Schulung) kommt hier ein „F“(ggf. anstelle des geltenden „D“) zumEinsatz, um eine Differenzierung zuden übrigen DMP zu ermöglichen.

Die aktualisierten Verträge, welcheneben den beschriebenen Änderun‐

gen auch zahlreiche redaktionelleÄnderungen und Aktualisierungenenthalten, finden Sie auf der Home‐page der KVBB (www.kvbb.de) unterder Rubrik Verträge.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 21

Diabetes mellitus Typ 2*

Kurzbezeichnung Schulungsprogramm SNR Vergütungje Patientund UE

Diabetes und Sport DiSko (1 UE) 96034 22 Euro

Hypoglykämiewahr‐nehmungstraining

BGAT (8 UE) bzw. 96140D 27 Euro

HyPOS (5 UE) 96141D 27 Euro

Hypertonieschulung Schulungsprogramm Hypertonie (4 UE) bzw. 96024D 23 Euro

HBSP (5 UE) bzw. 96124D 23 Euro

IPM (5 UE) 96125D 23 Euro

Schulungsmaterial Diabetes 96031 9 Euro

MEDIAS 2 96032 11 Euro

Hypertonie 96033 9 Euro

SGS 96035 20 Euro

BGAT 96095 20 Euro

HyPOS 96096 6 Euro

* Die hervorgehobenen Sachverhalte stellen Änderungen/Klarstellungen gegenüber dem bisherigen Vertrag dar.

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge 0331/23 09 498Fachbereich Qualitätssicherung 0331/23 09 458

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Intern

Seite 22 | AUSGABE 6 / 2015

Intern

Nach langer Abstimmung zwischenden Vertragspartnern wurde nun auchder 9. Nachtrag zum Hausarztvertragunterzeichnet, durch den zahlreicheAktualisierungen vorgenommen wer‐den. Diese gelten ab 1.7.2015.

Hausärzte, die in Eigeneinrichtungengem. § 105 SGB V tätig sind, könnennun ebenfalls am Vertrag teilnehmen.

Die Teilnahmemöglichkeiten der Ver‐sicherten wurden hingegen auf Wunschder AOK eingeschränkt: Fortan sindkeine Neueinschreibungen von Versi‐cherten mehr möglich, die in einemPflegeheim wohnen, mit dem die AOKeinen der folgenden Verträge geschlos‐sen hat:• care plus• Pflegeheim plus • Berliner Pflegeprojekt „Die Pflege

mit dem Plus“

Für bereits eingeschriebene Versi‐cherte, die in ein betroffenes Pflege‐heim ziehen, besteht die Teilnahmejedoch unverändert fort. Welche Pflege‐heime dies betrifft, veröffentlicht dieAOK jeweils aktuell im Internet.

Die Teilnahmeerklärungen sowohlder Ärzte als auch der Versichertenwurden aktualisiert. Außerdem habenwir Erläuterungen zur Teilnahme‐ undEinwilligungserklärung vereinbart, die

Ihnen die Information des Versichertenüber das Programm und seine Inhalteerleichtern. Für die Weiterleitung derTeilnahme‐ und Einwilligungserklär‐ungen der Versicherten an die AOKerfolgte eine Präzisierung dahinge‐hend, dass diese innerhalb von 10 Arbeitstagen vorzunehmen ist.Bitte verwenden Sie künftig nur dieneuen Teilnahme‐ und Einwilligungs‐erklärungen der Versicherten, die Siewie gewohnt bei der AOK beziehenkönnen. Die Teilnahmeerklärung derVertragsärzte steht auf der Home‐page der KVBB zum Download bereit.

Außerdem wurde ein 14‐tägigesWiderrufsrecht der Versicherten hin‐sichtlich ihrer Teilnahmeerklärungenverankert. Der Widerruf kann ohne An‐gabe von Gründen schriftlich oder zurNiederschrift bei der AOK erfolgen.Auch hier konnten wir erreichen, dassdie AOK die ärztlichen Leistungenzwischen Teilnahmeerklärung undWiderruf außerhalb der morbiditäts‐bedingten Gesamtvergütung vergütet.

Um ihr finanzielles Risiko zu verrin‐gern, hat die AOK jedoch darauf be‐standen, die Grundpauschale, welchebisher eine Jahrespauschale war (20 Euro SNR 95051) ab dem 1.1.2016in Quartalspauschalen zu je 5 Euro (beigleicher SNR) umzuwandeln.

Praxis aktuell

AOK‐Hausarztvertrag aktualisiert

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Intern

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 23

Intern

Zum gleichen Zeitpunkt entfällt auchdie bisherige Regelung, dass bei Ein‐schreibung in der zweiten Jahreshälftedie Grundpauschale halbiert wird.

Den aktualisierten Vertrag findenSie auf der Homepage der KVBB unterder Rubrik Verträge.

Praxis aktuell

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge 0331/23 09 498Fachbereich Qualitätssicherung 0331/23 09 458

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Intern

Seite 24 | AUSGABE 6 / 2015

InternPraxis aktuell

AOK‐Hausarztvertrag: Neue Zielquoten

85 %Rabatt‐quote

80 %Rabatt‐quote

Bei Erreichung von 3 Zielen (davon mind. 1 der Priorität 1) 1.000 € 500 €

Bei Erreichung von 4 Zielen (davon mind. 1 der Priorität 1) 1.500 € 750 €

Bei Erreichung von 5 und mehr Zielen (davon mind. 2 derPriorität 1)

2.000 € 1.000 €

Die Ziele und Zielwerte wurden über‐prüft und mit geringfügigen Änderun‐gen gegenüber 2014 neu vereinbart.In den meisten Handlungsfeldern istder Wert gleichgeblieben oder die Ziel‐erreichung erleichtert worden. Im Hand‐lungsfeld 1 (Statine und Ezetimib)wurde die Leitsubstanz Atorvastatinanalog zur Arzneimittelvereinbarungergänzt und der Zielwert auf 98 Prozentangehoben. Lediglich die Zielwerte zu

den fixen Kombinationen von Wirk‐stoffen auf das RAA‐System undKalzium‐Antagonisten (Ziel 3), dennicht‐steroidalen Antirheumatika (Ziel 4) und den Antidepressiva (Ziel 5)wurden angehoben.

Die Einzelheiten können Sie der fol‐genden Übersicht entnehmen:

Lange hat die Abstimmung der neuenZielquoten im Rahmen des Hausarztver‐trages gedauert, doch jetzt steht sieendlich – die Anlage 5 für das Jahr 2015.

Um mehr Ärzte in den Genuss einerPrämie bringen zu können, konnte diehohe Anforderung einer Rabattquote

von 85 Prozent aufgeweicht werden.Teilnehmende Hausärzte, die eineRabattquote von 80 Prozent aufwei‐sen, erhalten 50 Prozent der bekann‐ten Prämien (die bei Erreichen der 85 Prozent‐Quote auch weiterhin aus‐gereicht werden).

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InternInternPraxis aktuell

Handlungsfeld(Mindestverord‐nung)

Ziel Zielquote (Anteil DDDje LANR)

Priorität

1.) Statine undEzetimib(10.000 DDD proJahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD an Simvastatin,Pravastatin und Atorvastatin an der Gesamt‐menge der DDD der Statine und Ezetimib (inklusiveKombinationen) ist in Höhe der Zielquote erreichtbzw. überschritten.

≥ 98 % 1

2.) Antidiabetika(exklusive Insulin) (10.000 DDD proJahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD an den Leitsubstan‐zen Glibenclamid, Glimepirid und Metformin, gemes‐sen an der Gesamtmenge der DDD der Antidiabetikaohne Insulin ist in Höhe der Zielquote erreicht bzw.überschritten.

≥ 86 % 1

3.) Wirkstoffe aufdas RAA‐System,Kombinationenmit Kalzium‐Antagonisten(20.000 DDD proJahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD an den Leitsubstan‐zen Enalapril, Lisinopril und Ramipril ‐ auch in Kombina‐tion mit HCT ‐ gemessen an der Gesamtmenge derDDD der Wirkstoffe auf das RAA‐System (inklusiveAliskiren) ist in Höhe der Zielquote erreicht bzw. über‐schritten.

Der arztbezogene Anteil der DDD an Wirkstoffen aufdas RAA‐System und Kalzium‐Antagonisten in fixerKombination ‐ auch in Kombination mit HCT ‐ gemes‐sen an der Gesamtmenge der DDD der Wirkstoffe aufdas RAA‐System und Kalzium‐Antagonisten (inklusiveAliskiren) ist in Höhe der Zielquote erreicht oder unter‐schritten.

≥ 75 % Leit‐substanzen

und gleich‐zeitig≤ 5 % fixeKombinatio‐nen mitKalzium‐Anta‐gonisten

1

4.) Nicht‐steroidaleAntirheumatika(inklusive COX2‐Hemmer; 5.000DDD pro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD an Ibuprofen undDiclofenac an der Gesamtmenge der DDD der nicht‐steroidalen Antirheumatika (inklusive COX2‐Hemmer)ist in Höhe der Zielquote erreicht bzw. überschritten.

≥ 91 % 2

5.) Antidepressiva,atypische Neuro‐leptika, Antide‐mentiva(5.000 DDD proJahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD an generischenAntidepressiva1, atypischen Neuroleptika undAntidementiva (nur Cholinesterasehemmer undMemantin) an der Gesamtmenge der DDD allerAntidepressiva, atypischen Neuroleptika undAntidementiva (nur Cholinesterasehemmer undMemantin) ist in Höhe der Zielquote erreicht bzw.überschritten.

≥ 95 % 1

1 Originalpräparate, die den Exklusivzuschlag der bundesweiten Generika‐Ausschreibungen der AOK Nordosterhalten haben, werden Generika gleichgestellt.

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Intern

Seite 26 | AUSGABE 6 / 2015

InternPraxis aktuell

Handlungsfeld(Mindestverord‐nung)

Ziel Zielquote (Anteil DDDje LANR)

Priorität

6.) Orale Opiate(BtM; 1.000 DDDpro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD an Morphin ander Gesamtmenge der DDD der BtM‐pflichtigen oralen Opiate (ohne Tilidin) ist inHöhe der Zielquote erreicht bzw. überschritten.

≥ 24 % 2

7.) Antithrombo‐tika (5.000 DDDpro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD an Dabigatran,Rivaroxaban und Apixaban an der Gesamtmenge derVitamin K‐Antagonisten (inkl. Dabigatran, Rivaroxabanund Apixaban) ist in Höhe der Zielquote erreicht bzw.unterschritten.

≤ 23 % 1

8.) Protonen‐pumpenhemmer(18.000 DDD imJahr 2013)

Die Absenkung des arztbezogenen Anteils der DDD anPPI ist in Höhe der Zielquote erreicht oder überschrit‐ten.

≥ 7 % der imJahr 2013verordnetenMenge an PPI

2

9.) Moderne Ver‐bandstoffe (20 Verordnungenpro Jahr)

Der arztbezogene Verordnungsanteil an grün markier‐ten Verbandmitteln in der Preisübersicht der AOKNordost ist in Höhe der Zielquote erreicht oder über‐schritten.2

≥ 50 % 2

10.) Blutzucker‐teststreifen(200 Packungenpro Jahr)

Der arztbezogene durchschnittliche Packungs‐preis (Brutto) der verordneten Blutzuckertest‐streifen (normiert auf 50 Stück) ist in Höhe desfestgelegten Euro‐Betrages erreicht bzw. unter‐schritten.²

≤ 24 € 2

2 jeweils aktuelle Preisübersicht auf den Homepages der KVBB und der AOK Nordost

Bitte beachten Sie bei allen Verordnungen die o.g. Empfehlungen, damit auch Sie anden eingangs beschriebenen Vorteilen partizipieren können.

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11Fachbereich Verträge 0331/23 09 498

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Intern

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 27

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agneszwei‐Vereinbarung mit derBARMER GEK: Neuerungen

Bereits in der Mai‐Ausgabe von „KV‐Intern” hatten wir Sie darüberinformiert, dass sich die Teilnahme‐voraussetzungen der Vertragsärztean den agneszwei‐Vereinbarungenwesentlich vereinfachen. (Zur Erinne‐rung: Ab 1.7.2015 ist der Abschluss vonKooperationsvereinbarungen nichtmehr zwingende Teilnahmevoraus‐setzung; gleichwohl sind Kooperatio‐nen natürlich weiterhin erwünscht).Mit der BARMER GEK wurde nun derentsprechende Nachtrag unterzeich‐

net und im Zuge dieser Anpassungauch weitere Änderungen vorgenom‐men:

Aus dem Wegfall der Kooperations‐pflicht folgt eine Aktualisierung der Teil‐nahmeerklärung der Vertragsärzte.Auch die Teilnahmeerklärungen der Ver‐sicherten werden neu gefasst.

Die Abrechnungsausschlüsse habenwir aktualisiert – mit der monatlichberechnungsfähigen agneszwei‐Fall‐

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Intern

Seite 28 | AUSGABE 6 / 2015

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Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge 0331/23 09 498Fachbereich Qualitätssicherung 0331/23 09 377

pauschale (SNR 93501) sind nun anstelleder bisherigen GOP 40870 und 40872EBM die GOP 03062 und 03063 EBM(ärztlich angeordnete Hilfeleistungen;je Sitzung abrechnungsfähig) abge‐golten.

Außerdem wird klargestellt, dasssich der Versorgungsauftrag zur Unter‐stützung bei der Palliativversorgungnicht auf die SAPV bezieht.

Für die Versicherten wird eine Wider‐rufsmöglichkeit binnen 2 Wochen nachAbgabe der Teilnahmeerklärung ver‐ankert. Die vertragsgemäße Vergütungder in diesem Zeitraum durchgeführ‐

ten Behandlungen ist selbstverständ‐lich sichergestellt.

Den aktualisierten Vertrag finden Sieauf der Homepage der KVBB unter derRubrik Verträge.

Die Nachträge zu den Vereinbarungenmit der AOK Nordost und der TK be‐finden sich in der letzten Abstimmung.Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Geschafft! Herzlichen Glückwunsch – am 5. Juni hielten 19 frisch gebackene agneszwei ‐Fachkräfte ihr Zertifikat über die erfolgreich absolvierte Schulung in den Händen. Zuvorhatten sie alle die abschließende Prüfung gemeistert. Damit wurden in Brandenburgbisher 106 Frauen und ein Mann zur agneszwei‐Fachkraft ausgebildet.

Foto: Ute Menzel

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Intern

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 29

InternPraxis aktuell

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Deutsche BKK zahlt Homöopathie

Die Deutsche BKK ist dem Vertragzur klassischen Homöopathie nach § 73 c SGB V der AG Vertragskoordinier‐ung mit der Securvita Krankenkasse

beigetreten. Der Beitritt wird zum 1. Juli 2015 wirksam. Darüber informier‐te jetzt die Kassenärztliche Bundes‐vereinigung.

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Intern

Seite 30 | AUSGABE 6 / 2015

Frau Kaiser, bereitszum vierten Mal fanddieses Jahr die „län‐derübergreifende“Medizinerwerkstattrund um die DMP fürBrandenburger undBerliner Ärzte statt.

Stimmt. Und neuwar in diesem Jahr,dass meine BerlinerKollegin und ich ge‐

meinsam die teilnehmenden Ärzteüber wirtschaftliche Verordnungenvon Innovationen in der Wirtschaft‐lichkeitsprüfung informiert haben.

Waren Sie zufrieden mit der Premiere? Ja! Es war eine gute Plattform, um

Verordnungsfragen länderübergreifendzu diskutieren. Zum Beispiel haben wirPrüfergebnisse aus Brandenburg undBerlin präsentiert, die doch große Unter‐schiede aufwiesen. So zeigte sich, dassfür Berliner Ärzte – anders als in Bran‐denburg – Anträge für den Sprechstun‐denbedarf keine Rolle spielen. Bei unshingegen gibt es viel weniger Regressein der Richtgrößenprüfung als in derHauptstadt.

Bei allen Unterschieden – gab es auchGemeinsamkeiten?

Natürlich. Wir waren uns einig, dassman gegen haltlose Regressdrohungender Krankenkassen vorgehen muss.

Haben Sie ein Beispiel dafür parat? Die AOK Nordost und der Sprechstun‐

denbedarf. Die Kasse versucht, Ärztein Regress zu nehmen für bestimmteMittel, die diese über Sprechstunden‐bedarf bezogen haben. Die AOK be‐hauptet, diese Mittel seien nicht überSprechstundenbedarf zu beziehen –obwohl sie schon seit Jahren in derVereinbarung zum Sprechstunden‐bedarf gelistet sind.

Woran liegt das? Die Zuständigkeit bei der AOK hat

sich geändert. Neue Mitarbeiter inter‐pretieren die Sprechstundenbedarfs‐vereinbarung offensichtlich anders.

Wie können Sie die betroffenen Ärzteunterstützen?

Wir haben schon mehrfach an dieEntscheidungsträger der AOK Nordostappelliert, vergangene Zeiträumeruhen zu lassen und mit aktuellemDatum die Inhalte der Sprechstunden‐

„Gegen haltlose Regresse derKrankenkassen vorgehen“

Aktuell im Gespräch mit Marianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KV Brandenburg

InternPraxis aktuell

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Praxis aktuell

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 31

InternIntern

bedarfsvereinbarung klarer zu formu‐lieren. Ärzte mit Regressen zu bedro‐hen, nur weil sich die Sachbearbeitergeändert haben, ist nicht Sinn einerWirtschaftlichkeitsprüfung.

In Ihrem Vortrag ging es außerdem umInnovationen.

Richtig. Wir haben den Einsatz deroralen Antikoagulantien diskutiert.Dieser ist – im Rahmen der Zulassungbei Patienten mit Risikofaktoren –immer dann angebracht, wennFalithrom/Marcumar unverträglichoder kontraindiziert ist. Das klingt theo‐retisch einfach, ist aber in der Praxiseine ständige Abwägung von Kostenund Nutzen.

Bei der Arzneimittel‐Verordnung – ge‐rade auch bei Innovationen – bewegtsich der Arzt ja immer in der Grauzonezwischen medizinischer Hilfeleistungund finanzieller Bedrohung durch dieKrankenkasse. Was raten Sie?

Ärzte können bei allen Formen derAuseinandersetzung mit den Kranken‐kassen – seien es Richtgrößenprüfung,Sonstiger Schaden oder Off Label Use –auf die Hilfe der KV Brandenburg zurück‐greifen. Wir werden in unseren Bera‐tungen gemeinsam nach Lösungensuchen.

Was hat die Regelung „Beratung vorRegress“ eigentlich bewirkt?

Eine spürbare Entlastung für dieVertragsärzte. Wenn sie erstmalig inder Richtgrößenprüfung ihre Über‐

schreitung des Richtgrößenvolumensnicht rechtfertigen können, wird derfällige Regress in eine individuelleBeratung geändert. Ähnlich sieht esbeim „Sonstigen Schaden“ aus. Beierstmaliger Auffälligkeit kann ein„Joker“ gezogen werden. Aber Vor‐sicht: Davor bitte kritisch prüfen, obder Antrag gerechtfertigt war.

Gibt es sonst noch Tipps für den Alltag?Mir liegt sehr am Herzen, dass der

Arzt seine Arzneimitteltherapie be‐wusst vornimmt. Das Setzen eines„aut idem‐Kreuzes“ bleibt allein inseiner Verantwortung. Setzt er es, hater sich bewusst für eine konkreteTherapie entschieden, sei es wegender Nebenwirkungen, der Complianceoder der Teilbarkeit.

Setzt er es nicht, kann der Arzt ver‐schiedene Vorteile der Rabattarznei‐mittel nutzen. Beispielsweise, dassdiese Arzneimittel in der Richtgrößen‐prüfung billiger sind oder dass Rabatt‐arzneimittel der AOK Nordost, IKK undKnappschaft in Brandenburg seit 2014nicht mehr in die Richtgrößenprüfungfallen.

Werden Rabatte in der Prüfung aus‐reichend berücksichtigt?

Ja, die Krankenkassen sind verpflich‐tet, die Arzneimittelkosten im Rahmender Wirtschaftlichkeitsprüfung redu‐ziert um die Rabattsätze an die Prü‐fungsstelle zu liefern.

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Intern

Seite 32 | AUSGABE 6 / 2015

Stichwort Prüfungsstelle. Haben Sienoch einige aktuelle Zahlen zum Prüf‐Geschehen in Brandenburg parat?

2012 waren 33 Praxen in der Richt‐größenprüfung Arzneimittel: Davonerhielten drei Regresse und fünf eineindividuelle Beratung. In 21 Fällen wur‐den keine Maßnahme ergriffen, undviermal fand eine normale Beratungstatt. Es laufen 10 Widerspruchsver‐fahren vor dem Beschwerdeausschuss.

Im Heilmittelbereich waren 2012 38Praxen in der Prüfung. Zwei davon wur‐

den individuell beraten, und zwei er‐hielten eine normale Beratung. Dierestlichen 34 Praxen erhielten keineMaßnahme. Es laufen zwei Wider‐spruchsverfahren vor dem Beschwer‐deausschuss.

Die Vorauswahlverfahren Richt‐größenprüfung bzw. Durchschnitts‐wertprüfung Arzneimittel bzw. Heil‐mittel 2013 sind abgeschlossen. Betrof‐fene Praxen erhalten demnächst Post.Unser Beratungsangebot steht.

InternPraxis aktuell

Auf Rezepten über die Verordnungvon Arzneimitteln und Medizinproduk‐ten muss ab 1. Juli die Telefonnummerder Arztpraxis enthalten sein. Darüberinformierte jetzt die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV).

Hintergrund ist die „Verordnung zurÄnderung der Arzneimittelverschrei‐bungsordnung, der Apothekenbetriebs‐ordnung, der Verordnung über apo‐thekenpflichtige und freiverkäuflicheArzneimittel und der Medizinprodukte‐Abgabeverordnung“ von Ende 2014.Diese wurde auf Bundesebene be‐schlossen.

Laut KBV könnten in den Praxisver‐waltungssystemen die Einstellungenfür den Aufdruck des Arztstempelsauf das Rezept in der Regel durch denAnwender konfiguriert werden, so‐dass eine entsprechende Änderungleicht möglich sein sollte. Bei Bedarfsollten Ärzte weitere Informationendazu bei den Herstellern ihrer Praxis‐verwaltungssysteme erfragen.

Rezepte: Ab 1. Juli nur mitTelefonnummer

Unser Service für SieBeratende Apotheker 0331/98 22 98 11

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Intern

AUSGABE 6 / 2015 | Seite 33

InternPraxis aktuell

Spezifische ImmuntherapieFür die spezifische Immuntherapie ist eine neue Leitlinie veröffentlicht worden.Hier geht es nicht mehr um Unterscheidung nach subkutaner und sublingua‐ler Therapie, sondern nach Qualität und Wirksamkeit der zu applizierendenAllergene.

Eine kurze Bewertung der neuen Leitlinie finden Sie auf unserer Internetseiteunter www.kvbb.de. Geben Sie dafür einfach den Webcode „web029“ in dasSuchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu dem Artikel.

Die Deutsche BKK hat mitgeteilt, dassHPV‐Impfungen nicht mehr zu ihrenSatzungsleistungen gehören und des‐halb die bestehende Vereinbarung zuHPV‐Impfungen für Frauen im Alter zwi‐schen 18 und 26 Jahren zum 30.6.2015beendet wird. Begonnene Impfserienim Rahmen dieses Vertrages könnenauch über den genannten Termin hin‐aus zu Lasten der Deutschen BKK ver‐vollständigt werden

HPV‐Impfungen für Mädchen undweibliche Jugendliche bis zum Alter von18 Jahren sind von dieser Änderungnicht betroffen und werden wie bis‐

her nach der Impfvereinbarungabgerechnet.

Wir bedauern sehr, dass zum III. Quar‐tal 2015 nunmehr ausschließlich dieImpfvereinbarung Anwendung findetund keine Krankenkasse mehr zusätz‐liche Impfungen über eine vertraglicheRegelung mit der KVBB als sinnvollePräventionsmaßnahme anbietet.

Vereinbarung HPV‐Impfungen mitDeutscher BKK endet

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11Fachbereich Verträge 0331/23 09 498

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Intern

Viele reden darüber, aber die wenig‐sten haben sich bereits tatsächlich ininhaltlicher Tiefe damit beschäftigt –dem sogenannten „Transparenzkodex“.Er wurde am 18.6.2014 im Bundesan‐zeiger bekannt gemacht und hört ei‐gentlich auf den recht langen Namen„FSA‐Kodex zur Transparenz bei derZusammenarbeit mit den Angehöri‐gen der Fachkreise und medizinischenEinrichtungen vom 27.11.2013“.

Der Kodex basiert auf einer europä‐ischen Vorgabe. Zum Wohle des Pati‐enten soll er die Zusammenarbeit zwi‐schen Mitgliedern der FSA (FreiwilligeSelbstkontrolle für die Arzneimittelin‐dustrie e.V.) bzw. verbundenen Unter‐nehmen, die sich schriftlich dazu be‐kennen, und den Angehörigen der Fach‐kreise und medizinischen Einrichtungenoffenlegen. So wird noch mehr Einblickin alle Belange gewährt, die im Zusam‐menhang mit verschreibungspflichtigenArzneimitteln stehen – Ausnahmensind Kauf und Verkauf dieser.

Was so kompliziert klingt, ist einfacherklärt. Es werden alle geldwerten Leis‐tungen (Beratungshonorare, Reise‐kosten etc.) von den Mitgliedern derFSA erfasst und offen gelegt, sobaldein Zusammenhang zu Arzneimittelngemäß § 48 AMG (Arzneimittelgesetz)ersichtlich ist.

Stellt sich nun die Frage, was Sie da‐mit zu tun haben?

Sie sind ein sogenannter „Angehö‐riger der Fachkreise“ und damit indirektbetroffen, da auch Ihre Kontakte mitden Firmen, für die der Transparenz‐kodex gilt, von diesen unter AngabeIhrer LANR veröffentlich werden.

Wann? Erstmals im nächsten Jahrfür das Jahr 2015.

Ist das neu? Eigentlich nicht so ganz.Es gab auch schon in der Vergangen‐heit einen Kodex für die Zusammen‐arbeit zwischen Pharmaindustrie undÄrzten, Apothekern u.a. sowie diverseLeitlinien hierzu. Aber mit dem neuenTransparenzkodex möchte die Branchebereits den Anschein eines Interessen‐konflikts vermeiden und die Zusam‐menarbeit der Bereiche noch mehrverbessern.

Möchten Sie mehr wissen?www.fsa‐pharma.de

Praxis aktuell

Sind Sie auch transparent?

Unser Service für SieFB Verordnungs‐ u. Wirtschaftlichkeits‐prüfung / Beschwerde 0331/28 68 602

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InternIntern

Für Verordnungen bei Schwanger‐schaftsbeschwerden müssen versi‐cherte Frauen seit 5. Mai generell keineZuzahlung mehr leisten.

Der Gemeinsame Bundesausschusshat die Vorgaben der Mutterschafts‐Richtlinien für schwangerschaftsbe‐

dingte Zuzahlungen (Abschnitt G) ge‐ändert und eine einschränkende For‐mulierung gestrichen. Bisher war esso, dass die Befreiung von Zuzahlungenlediglich für Verordnungen beiSchwangerschaftsbeschwerden gilt,die noch keinen Krankheitswert haben.Diese Einschränkung ist nun entfallen.

Praxis aktuell

Schwangerschaftsbeschwerden:Verordnungen zuzahlungsfrei

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In Deutschland sind nach wie vor zuwenig Menschen gegen Masern ge‐impft. Etwa die Hälfte aller Masern‐fälle betreffen Jugendliche und Er‐wachsene, die gar nicht oder nichtausreichend geimpft sind. Deshalbwollen Kassenärztliche Bundesverei‐nigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen jetzt im Rahmen ihrerPräventionskampagne stärker auf dasThema Masern‐Schutzimpfung auf‐merksam machen. Dafür wurden ver‐schiedene Informationsmaterialienentwickelt.

Beispielsweise zwei Wartezimmer‐informationen – eine zur Impfung beiKindern, die andere zur Impfung beiErwachsenen. Ein Patientenflyer infor‐miert ebenfalls über die Masern‐Schutz‐impfung bei Erwachsenen.

Darüber hinaus gibt es speziell fürÄrzte eine Praxisinformation. Sie gibt

unter anderem einen Überblick überdie aktuelle Impfempfehlung der STIKO,wonach alle nach 1970 geborenen Erwachsenen eine einmalige Impfunggegen Masern erhalten sollen, wennsie bisher dagegen nicht geimpft sind,wenn sie nur einmal in der Kindheitgeimpft wurden oder einen unklarenMasern‐Impfstatus haben. Bei Klein‐kindern empfiehlt die STIKO, die Grund‐immunisierung (1. und 2. Impfung)bereits im zweiten Lebensjahr abzu‐schließen. Die STIKO‐Empfehlung wur‐de in die Schutzimpfungs‐Richtliniedes Gemeinsamen Bundesausschus‐ses übernommen und ist damit Regel‐leistung der gesetzlichen Krankenver‐sicherung.

Außerdem weist die Praxisinforma‐tion darauf hin, dass für die Impfungvorzugsweise ein Kombinationsimpf‐stoff gegen Masern, Mumps, Röteln(MMR) verwendet werden soll.

Alle Informationsmaterialien findenSie auf unserer Internetseite(www.kvbb.de). Geben Sie dafür ein‐fach den Webcode „web030” in dasSuchfeld ein, und Sie gelangen direktzu den Informationen.

Praxis aktuell

„Masern?! Auch bei Erwachsenen?“Info‐Kampagne zu Masern‐Schutzimpfung gestartet / Materialien für Ärzte und Patienten

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Intern

Die Etablierung und Aufrechterhal‐tung eines Aufbereitungsprozesses,der allen rechtlichen und normativenVorgaben gerecht wird, ist für Arzt‐praxen eine besondere Heraus‐forderung. Obwohl eine Arztpraxissowohl von der Struktur als auch vonihrer personellen Ausstattung nichtmit einem Krankenhaus vergleichbarist, muss ein Praxisinhaber die glei‐chen Voraussetzungen für eine ord‐nungsgemäße Aufbereitung schaffenund Verantwortung dafür tragen.

Oftmals ist das mit einem hohen fi‐nanziellen Aufwand verbunden. Kosten‐intensive Faktoren der Aufbereitungin der eigenen Praxis sind die techni‐sche Ausstattung (Sterilisator, Reini‐gungs‐ und Desinfektionsgerät, Siegel‐gerät etc.), die regelmäßige Wartungder Geräte, die regelmäßige Prozess‐validierung, Materialien zur Aufberei‐tung, die Qualifikation des Personals(Sachkunde) und die räumliche Aus‐stattung.

In Abhängigkeit von Fachgebiet,Leistungsspektrum und Instrumenten‐vielfalt kann eine Kosten‐Nutzen‐Ana‐lyse helfen herauszufinden, wie es umdie Wirtschaftlichkeit der Aufbereitungin der eigenen Praxis steht.

Das Kompetenzzentrum für Hygieneund Medizinprodukte hat ein Berech‐nungstool entwickelt, basierend aufeiner Excel‐Datei, die verschiedeneKostenpunkte der Praxis verarbeitet.Die entstehenden Kosten pro Instru‐ment/ je Aufbereitung werden errech‐net, um diese z. B. mit den Kosten derexternen Vergabe der Aufbereitungoder Umstellung auf Einmalproduktezu vergleichen.

Dazu müssen sämtliche die Aufberei‐tung betreffende Kosten systematischerfasst werden, wie zum Beispiel:

• Welche Arten und Anzahl von Ein‐griffen werden durchgeführt?

• Welches Instrumentarium in welcherAnzahl und welchem Zustand isthierfür vorhanden?

• Wie hoch belaufen sich in etwa die Kosten für Neuanschaffung,Reinigung, Desinfektion, Pflege, Instandhaltung, Verpackung undSterilisation? Entsprechen alle für die Aufbereitung genutzten Gerätenoch den aktuellen Bestimmungenoder ist eine Neuanschaffung notwendig?

• Mit welchen laufenden Kosten istfür den Betrieb, die Wartung, Validierung und Routineprüfungenzu rechnen?

Praxis aktuell

Aufbereitung von Medizinprodukten:Noch wirtschaftlich in eigener Praxis?Neues Programm hilft bei Kosten‐Nutzen‐Rechnung

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Intern

• Wie hoch sind die Kosten für Stromund Wasser?

• Wie viel Zeit benötigen die Mit‐arbeiter für die Aufbereitung der Instrumente, inklusive Vor‐ und Nachbereitungszeit?

• Welche qualitätssichernden An‐forderungen sind gegeben? WelcheKosten und Zeitaufwand sind not‐

wendig für die Einstufung der Me‐dizinprodukte, Fortbildung der Mit‐arbeiter (inkl. Fluktuation), Routine‐kontrollen und Dokumentation?

Sie haben Interesse? Wir stellenIhnen dieses Programm für Ihre Praxisgern zur Verfügung.

Praxis aktuell

Unser Service für SiePetra Bernhardt, FachbereichQualitätssicherung 0331/23 09‐375

Achtung! Branchenbuch‐Abzocke Vielleicht kommt Ihnen das bekannt vor: In Ihrer Praxis landet – per Fax oderauch als Brief – plötzlich ein Schreiben, in dem es um einen Eintrag in ein Bran‐chenbuch geht. Häufig werden Sie aufgefordert, die angegebenen Daten zuüberprüfen, ggf. zu ändern und zurück zu schicken.

Wie so oft liegt die Tücke dabei im Kleingedruckten: Hier versteckt sich in derRegel ein Hinweis, dass mit dem Zurücksenden des Formulars ein kostenpflich‐tiger Vertrag abgeschlossen wird – mit Kosten, die schnell in den dreistelligenBereich gehen können.

Die Masche ist zwar nicht neu, scheint aber doch weiterhin zu funktionieren.Anders lassen sich die vielen Formulare, mit denen sich die Betrüger auch andie KV wenden, nicht erklären. Seien Sie also wachsam, und weisen Sie auchIhr Praxisteam auf die Branchenbuch‐Abzocke hin.

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Intern

Obwohl der Europäische Gerichtshoffür Menschenrechte (EuGH) bereitsam 15.3.2012 (Az: C 135/10) im Falle einesitalienischen Zahnarztes, der in seinerPraxis Musik abspielte, höchstrichter‐lich entschieden hat, dass es sich hier‐bei nicht um eine gebührenpflichtige„öffentliche Wiedergabe“ handelt, ver‐sendet die GEMA an deutsche Praxis‐inhaber regelmäßig Zahlungsaufforde‐rungen. Inzwischen sind in Deutsch‐land zwei Entscheidungen ergangen,die die Rechte der Praxisinhaber weiter stärken.

1. Das Landgericht Köln bestätigtemit Urteil vom 27.9.2012 (Az: 14 S 10/12)eine Entscheidung des Amtsgerichtes,welches die Klage der GEMA gegenübereiner physiotherapeutischen Praxis fürden behaupteten Vergütungsanspruchfür den Zeitraum August 2010 bis Ja‐nuar 2011 als unbegründet abgewiesenhatte.

In der Praxis wurde im Bereich derRezeption Radio gehört. Die GEMAtrug – wie üblich – vor, dass es sich umeine gebührenpflichtige „öffentlicheWiedergabe“ handele, da die Wieder‐gabe der Rundfunksendungen im Re‐zeptionsbereich der Praxis für eineMehrzahl von Personen im Sinne von

§ 15 Abs. 3 Urhebergesetz (UrhG) be‐stimmt sei. Hierfür reiche es aus, wennzwei Personen anwesend sind.

Das Landgericht Köln folgte dieserAuffassung nicht. Unter Heranziehungder vom EuGH im Urteil vom 15.3.2012(Az: C 135/10) entwickelten Grundsätzesei der der Begriff der „öffentlichenWiedergabe“ in allen Mitgliedsstaatender EU autonom und einheitlich aus‐zulegen.

Das Merkmal der Öffentlichkeit istdemnach gegeben, wenn eine unbe‐stimmte Zahl potentieller Leistungs‐empfänger vorhanden ist und dieseaus „recht vielen Personen“ besteht.Eine unbedeutende Anzahl oder garzwei Personen reichen nicht aus.

Die Patienten in der Praxis bildennach Ansicht des Gerichtes eine klar ab‐grenzbare Gruppe von Personen, derenZusammensetzung weitgehend stabilist und die somit eine bestimmte Ge‐samtheit potentieller Leistungsem‐pfänger darstellen, da andere Perso‐nen grundsätzlich keinen Zugang zurBehandlung durch den Arzt haben. Zu‐dem ist der Personenkreis, der gleich‐zeitig in einer Praxis anwesend ist, imAllgemeinen sehr begrenzt. Schließlich

Praxis aktuell

Keine „öffentliche Wiedergabe“Aktuelle Rechtsprechung zur Gebührenforderung der GEMA gegenüber Arztpraxen

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Intern

ist auch das dritte Kriterium, das nachAnsicht des EuGH charakteristisch für eine öffentliche Wiedergabe ist,nämlich ob die Wiedergabe Erwerbs‐zwecken dient, nicht erfüllt. Die Hinter‐grundmusik in einer Arztpraxis ist nichtgeeignet, sich auf deren Einkünfteauszuwirken. Die Patienten einesArztes begeben sich zu dem einzigenZweck in die Praxis, behandelt zu wer‐den. Sie nehmen die Musik aus demRadio an der Rezeption zufällig undunabhängig von ihren Wünschen wahr.

2. Wie sich ein Praxisinhaber verhal‐ten sollte, der bereits einen Vertragmit der GEMA geschlossen hat, zeigtdie folgende Entscheidung des Amts‐gerichtes Düsseldorf vom 4.4.2013(Az: 57 C 12732/12).

Dem niedergelassenen Zahnarzt sinddurch einen im Jahr 2003 mit der GEMAgeschlossenen Vertrag Nutzungsrechtezur Wiedergabe Hörfunk in seiner Prax‐is eingeräumt worden. Am 6.12.2012erklärte der Zahnarzt die rückwirkendeAnfechtung des Vertrages sowie die

Kündigung mit sofortiger Wirkung. Dabei berief er sich auf die eingangszitierte Rechtsprechung des EuGH.

Nach Ansicht des Gerichtes greift dievom Zahnarzt erklärte fristlose Kündi‐gung vom 6.12.2012 wegen einer Stö‐rung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Nach dieser Norm kann unteranderem die Anpassung des Vertragesverlangt werden, wenn sich nach Ver‐tragsschluss Umstände, die zur Grund‐lage des Vertrages geworden sind,schwerwiegend geändert haben unddie Parteien den Vertrag nicht odermit einem anderen Inhalt geschlossenhätten, wenn sie diese Veränderungenvorausgesehen hätten.

Nach Ansicht des Gerichtes stellt dieÄnderung der Rechtsprechung auf‐grund des Urteils des EuGH vom15.3.2012 (Az: C 135/10) eine derartschwerwiegende Änderung von Um‐ständen dar, dass der Zahlungsan‐spruch der GEMA ab dem Zeitpunktder fristlosen Kündigung entfällt.

Praxis aktuell

FazitFür Inhaber von Arztpraxen besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Li‐zenzbeiträgen an die GEMA. Neu niedergelassene Ärzte sind gut beraten, fürihre Praxis keinen Lizenzvertrag mit der GEMA abzuschließen bzw. Zahlungs‐aufforderungen unter Verweis auf die Rechtslage nicht nachzukommen. Praxisinhaber, die bereits eine vertragliche Vereinbarung mit der GEMA ab‐geschlossen haben, sollten diese fristlos, hilfsweise ordentlich, zum nächstmög‐lichen Zeitpunkt kündigen.

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InternInternKV COMM

Feldtest für den eArztbrief inSüdbrandenburg in den Startlöchern

In den von der KV COMM betreutenÄrztenetzen in Südbrandenburg be‐ginnt demnächst die Erprobung deseArztbriefes im Sicheren Netz derKVen (SNK). Die KV COMM übernimmthierbei für diese Netze die Planung undKoordination der einzelnen Schrittevom Teilnehmermanagement über dieBetreuung während der Feldphase bishin zur Evaluation. Dabei fungiert sieebenfalls als Schnittstelle zwischen denbeteiligten Akteuren: Ärztenetzen, Soft‐wareanbietern und Systembetreuernsowie den IT‐Fachleuten der KVBB.

Die derzeitige Übermittlung von Arzt‐briefen in Papierform ist beeinflusstvon sogenannten Medienbrüchen, dasheißt die Übertragung erfolgt in ver‐schiedenen Schritten und anhand ver‐schiedener Medien. Der eArztbriefumgeht all diese Medienbrüche indemer, einmal verfasst, als E‐Mail verschicktwerden kann und sofort beim ent‐sprechenden Arzt in digitaler Formvorliegt.

Die Nutzung des eArztbriefes im SNKbietet ein hohes Sicherheitsniveau fürsensible Patientendaten. Über denKommunikationskanal KV‐Connect istes dem einzelnen Arzt möglich, Befundeund Behandlungsdaten via eArztbrief

mit Kollegen auf einfachem Weg aus‐zutauschen.

Voraussetzungen für die Nutzungdes eArztbriefes sind lediglich die An‐meldung für KV‐Connect und die Instal‐lation eines KV SafeNet‐Routers sowiedie Implementierung im Praxisverwal‐tungssystem.

So lassen sich einerseits der interdis‐ziplinäre Informationsaustausch wei‐ter stärken, andererseits aber auchPraxisabläufe effizienter gestalten. Diessorgt insgesamt für eine Erhöhung derVersorgungsqualität und trägt somitdirekt zum Patientenwohl bei.

Die Möglichkeit der Teilnahme amFeldtest steht neben Ärztenetzen auchKrankenhäusern, MVZ sowie interes‐sierten Ärzten offen.

Unser Service für SieBritta RaudiesTel.: 0331 – 7305 ‐ 794Britta.Raudies@kv‐comm.de

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InternInternSicherstellung

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgen‐de Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 10.8.2015

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

55/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 02.01.2016

56/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Cottbus 01.04.2016

57/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Lübben 01.10.2015

58/2015 Kinder‐ u. Jugendmedizin Märkisch‐Oderland 01.04.2016

59/2015Orthopädie(1/2 Versorgungsauftrag)

Dahme‐Spreewald 01.01.2016

60/2015 Augenheilkunde Barnim 01.01.2016

Bewerbungsfrist bis 10.7.2015

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

51/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 01.07.2016

52/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Herzberg 01.01.2016

53/2015 Frauenheilkunde Prignitz 01.02.2016

54/2015 Chirurgie Uckermark 01.04.2016

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Intern

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Sicherstellung

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

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Intern

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InternSicherstellung

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unterwww.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direktzu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungs‐möglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburgunter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein,und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg(Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Witt‐stock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg,Zehdenick‐Gransee

Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, TemplinLandkreis Spree‐Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin

Dermatologie:Stadt Templin

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InternPraxisbörse

Praxisbörse

•Hausärztliche Praxis im MittelbereichEberswalde sucht ab Juli 2016 Nachfol‐ger/In.Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf 120 qm

Kontakt : 033366/250

•Praxis für Allgemeinmedizin in 15926Luckau sucht dringend Nachfolger/In.Praxis/Ausstattung: Überdurchschnitt‐liche Fallzahl, sehr guter Ausstattungs‐standard, freundlich‐nettes Praxisteam,Berlin‐Zentrum sowie Dresden in einerStunde per PKW erreichbar.Für eine kurze Einarbeitungszeit kanneine möblierte Wohnung gestellt wer‐den.

Chiffre: PA/18/2014

•Praxis für Kinder‐ und Jugendpsychia‐trie und ‐psychotherapie im LandkreisPotsdam‐Mittelmark sucht ab 2015Nachfolger/In (hälftiger Ver‐sorgungsauftrag).

Chiffre: PA/08/2015

•Facharzt für Allgemeinmedizin suchtab 2015 eine hausärztliche Praxis zurÜbernahme.Tätigkeitsschwerpunkte: Psychosoma‐tik, Psychotherapie, Geriatrie, InnereMedizin, Naturheilkunde

Bevorzugte Region: Potsdam (zentraleLage, jedoch nicht Bedingung)

Kontakt: dr.hohmann@t‐online.de

•Fachärztin für Allgemeinmedizin suchtab 2016 eine hausärztliche Praxis imMittelbereich Beeskow zur Übernahme.Spezialisierung: Akupunktur, ManuelleTherapie, Sonographie Abdomen

Kontakt: 0151/58144759 diana‐[email protected]

•Seit 2011 zugelassener Kinder‐ undJugendlichenpsychotherapeut (TfPT),mit Qualifikation auf dem Gebiet derErwachsenentherapie, sucht ab sofortin Cottbus Praxis zur Übernahme(hälftiger Versorgungsauftrag fürErwachsene).

Kontakt: 0151/[email protected]

•Facharzt für HNO‐Heilkunde suchtab 2015 eine Praxis zur Übernahme. Spezialisierung: Allergologie (Zusatz‐bezeichnung), Chirotherapie (Zusatz‐bezeichnung), Oto‐Neurologie (Zusatz‐qualifikation durch Berufsverband)Vorherige Anstellung zum Praxisein‐stieg denkbar.Bevorzugte Region: Barnim, Havel‐land, Oberhavel, Ostprignitz‐Ruppin

Kontakt: 0179/13 93 [email protected]

Praxisabgabe

Praxissuche

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Intern

Seite 46 | AUSGABE 6 / 2015

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht ab IV/2015 eine hausärztlichePraxis im Mittelbereich Oranienburgoder Hennigsdorf zur Übernahme.

Chiffre: PG/19/2015

•Hausärztliche Praxis in Erkner bietetab sofort eine Anstellungsmöglichkeit(Teilzeit, Umfang verhandelbar).

Kontakt: 0171/1833796

•Ambulantes Schmerztherapiezentrumin Cottbus, bestehend aus Hausärztenund Fachärzten für Anästhesiologie,bietet ab sofort eine Anstellungsmög‐lichkeit. Anstellungsumfang verhandel‐bar, individuelle Arbeitszeitgestaltungist möglich.

Kontakt: 0170‐5875110gemeinschaftspraxis.wolf@t‐online.de

•Hausärztliche Praxis in Brandenburg/Havel bietet ab sofort Anstellungs‐möglichkeit (Teilzeit) für Facharzt/Infür Allgemeinmedizin bzw. hausärztlichtätigen Internisten/In.Kenntnisse auf dem Gebiet der Aku‐punktur und Homöopathie erwünscht,aber nicht Bedingung. Bei gutem Mit‐einander ist Kooperationsumfang stei‐gerungsfähig, längerfristig ist auchPraxisübernahme möglich.

Kontakt: 0176/20403514arztpraxis‐[email protected]

•Hausärztliche Praxis im MittelbereichFürstenwalde/Spree bietet ab sofort

Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/Infür Allgemeinmedizin bzw. hausärztlichtätigen Internisten/In. Anstellungsum‐fang verhandelbar.Zum Praxisspektrum gehören Akupunk‐tur und Naturheilverfahren.

Kontakt: 0171/[email protected]

•Spaß an Teamarbeit? Hausarztpraxisim Landkreis Barnim, MittelbereichEberswalde, bietet ab III/2015 eine An‐stellungsmöglichkeit für FA/FÄ für All‐gemeinmedizin oder hausärztlich täti‐gen Internisten/In. Anstellungsum‐fang verhandelbar.

Chiffre: AnKo/06/2015

•Praxis für Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapie in Bernau sucht wei‐teren Therapeuten für Zusammenarbeitbzw. Aufbau einer Praxisgemeinschaft(TfPT). Entsprechende Räumlichkeitensind bereits vorhanden.

Kontakt: 0179/2374906andrea‐lehrke@t‐online.de

•Große hausärztliche Praxis mit um‐fangreichem Leistungsspektrum (EKG,LZ‐RR, DMP, Ernährungsberatung,Vorsorgeuntersuchungen, Hautscreen‐ing etc.) im Mittelbereich Cottbus,bietet ab sofort Anstellungsmöglichkeit(Teilzeit) für Facharzt/In für Allgemein‐medizin bzw. hausärztlich tätigenInternisten/In.Sie erwartet eine abwechslungsreicheTätigkeit in einem freundlichen undaufgeschlossenen Team.

Kontakt: 035602666

Praxisbörse

Anstellungs‐ und Kooperations‐angebote und –gesuche

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•Orthopädische Praxis in Branden‐burg/Havel bietet ab sofort eine An‐stellungsmöglichkeit für Facharzt/Infür Orthopädie bzw. Facharzt/In für

Orthopädie und Unfallchirurgie.Anstellungsumfang verhandelbar.

Kontakt: 0174/[email protected]

Praxisbörse

Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam

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InternFortbildung

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

02.09.201514.00 – 20.0005.09.201509.00 – 17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100Euro pro Arzt,

150 Euro proPraxis‐

mitarbeiter(Teampreiseauf Anfrage)

02.09.201515.00 – 17.30Potsdam

Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemachtDaniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

35 Euro

05.09.201509.00 16.00Potsdam

Der Praxismanager – ein Leitfaden für Führungskräfte in der ArztpraxisDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung

95 Euro

16.09.201513.00 – 19.0019.09.201509.00 – 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Kristina Pralle , FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

110 Europro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mit‐arbeiter(Teampreiseauf Anfrage)

18.09.201514.00 – 19.00Potsdam

Fehler‐, Risiko‐ und Beschwerde‐managementDipl.‐Betriebswirt Andreas Schaupp, Qualitätsmanager im Gesundheitswesen

Fortbildungspunkte

85 Euro

19.09.201509.30 – 15.00Blankenfelde‐Mahlow

Kombinierte DMP‐FortbildungsveranstaltungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

85 Euro

AUSGEBUC

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AUSGABE 6 / 2015 | Seite 49

InternFortbildung

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

02.09.201515.00 – 18.00Potsdam

Erfolgreiche Praxisabgabe – besser früherschon an später denkenMichael Stillfried,Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski,Niederlassungsberaterin der KVBB

Fortbildungspunkte

für Mit‐glieder

der KVBB kostenfreiNichtmit‐

glieder40,00 Euro

16.09.201515.00 – 17.00Potsdam

Häufigkeits‐ und Verordnungsstatistikenrichtig lesenBeratende Apothekerinnen der KVBB;Dr. med. Matthias Wienold, Beratender Arztder KVBB

Fortbildungspunkte

40 Euro

Ansprechpartner: Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426 Fax: 0331/23 09 288Frau Eppinger Tel.: 0331/23 09 426Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 459

4

AUSGEBUC

HT

3

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

09.09.201515.00 – 17.30Potsdam

EBM‐Schulung für das PraxispersonalAbrechnungsmanager der KVBB

35 Euro

AUSGEBUC

HT

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Es ist mittlerweile eine schöne Tradi‐tion, das jährliche Fuß‐ und Volleyball‐turnier der Kassenärztlichen Vereini‐gungen. Am 6. Juni fand in Dortmunddas 30. Jubiläum statt. Auch die Kassen‐ärztliche Vereinigung Brandenburg warwieder mit einem Herren‐Kicker‐Teamund einer gemischten Volleyballmann‐schaft am Start.

Bei hochsommerlichen Temperaturenhaben sich unsere Mannschaften gutund fair geschlagen und erspieltenPlätze im Mittelfeld. Die Fußballer, die

es in ihren Spielen mit den Gastgebernaus Westfalen‐Lippe sowie Rheinland‐Pfalz und der KBV zu tun hatten, be‐legten am Ende Platz 13. Die Volley‐baller mussten gegen Bayern, Nieder‐sachsen, Baden‐Württemberg undSchleswig‐Holstein ran. Sie erkämpftenden neunten Platz. Allen Spielern undmitgereisten Fans ein großes Danke‐schön!

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KV Brandenburg in Dortmund am Ball

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Gestern noch in der Endoskopie,heute einer von über 4.000 Läufern:Dr. Martin Wernicke, Magen‐Darm‐Spezialist im Klinikum Frankfurt (Oder)ließ es sich nicht nehmen, für denSchlösserlauf am 7. Juni nach Potsdamanzureisen. Er war einer von 50 Läufernin leuchtend rot‐weißen Trikots, die fürdie Kampagne „Brandenburg gegenDarmkrebs“ an den Start gingen.

„Ich freue mich“, so Dr. Wernicke,„meine Laufleidenschaft und mein

berufliches Engagement hier heute mit‐einander verbinden zu können. Es istmir ein wichtiges Anliegen, möglichstviele Brandenburger und Brandenbur‐gerinnen zu motivieren, zur Vorsorgezu gehen.“

Unter dem Motto „Schritt für Schrittzur Darmkrebsprävention ‐ wir sorgenlaufend vor“ wirbt die Kampagne aktivfür die Darmkrebsfrüherkennung. Unddas ist leichter als man denkt: Bei derAnzahl der Vorsorgeuntersuchungen

46.862 Schritte für dieDarmkrebsvorsorge„Brandenburg gegen Darmkrebs“ lief beim Schlösserlauf mit

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nimmt Brandenburg bundesweit einenSpitzenplatz ein.

Weitere 46.862 Schritte für die Darm‐krebsvorsorge kamen bei der Laufband‐Aktion am Brandenburger Tor in derPotsdamer Innenstadt zusammen. Zahl‐

reiche Menschen wurden selbst aktiv– auf Laufbändern. Neben der Mög‐lichkeit, „laufend vorzusorgen“ infor‐mierten sie sich über Risikofaktorenund weitere Themen rund um die Darm‐krebsprävention. Erfahrene Ärzte be‐antworteten Fragen.

Darmkrebs gehört zu den häufigstenKrebserkrankungen in Deutschland. InBrandenburg erkranken jährlich mehrals 1900 Menschen neu an dieser Krank‐heit. Eine Vorsorgeuntersuchung kanndavor schützen. Trägerin der Kampagne„Brandenburg gegen Darmkrebs“ istdie Landesarbeitsgemeinschaft Onko‐logische Versorgung Brandenburg e.V.(LAGO). Sie setzt sich für eine bessereBetreuung von Krebspatienten undihren Familien ein.

Unterwegs

Bitte meldenDie KV Brandenburg erreichte Mitte Mai ein anonymer Hilferuf. „Mitarbeiteraller Arztpraxen in der Region Brandenburg“ fordern in einem Brief von ihrenArbeitgebern „eine stärkere Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit – vor allemdurch die Gewährung größerer Handlungsspielräume und eine intensivere Kom‐munikation – sowie eine anerkennende Bezahlung den Tarifgesellschaftenangepasst“.

Gerne möchte die KV Brandenburg mit den Verfassern dieses Schreibens ineinen Dialog treten. Deshalb unsere Bitte: Melden Sie sich bei uns unter [email protected].

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| AUSGABE 6/ 2015

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel

Redaktionsschluss:15. Mai 2015

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

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Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare