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NUMMER 30 19. JAHRGANG 01. 08. 2008 Anzeigen u. Redaktion: Tel. 037467/289823 · Fax 20923 · [email protected] · www.grimmdruck.com Veranstaltungs- termine Klein- anzeigen Seite 2 Seite 4 Amtliche Bekanntmachungen Seite 8 Nächste Ausgabe 08.08.2008 Lebensweisheiten Wir hätten viel mehr Energie frei, wenn wir nicht soviel Zeit mit Bedauern über Unabänderliches vergeuden würden. (Quelle unbekannt) Am 26. Juli wurde das 75jährige Gründungsjubiläum der Bleibetg- warte im nahegelegenen Schwader- bach/Bublava gefeiert. Unter den zahlreichen Gästen waren neben Bürgern aus Tschechien auch viele Klingenthaler, der Verein Asch- bergfeunde e.V. und ehemalige Schwaderbacher. Im Auſtrag des Klingenthaler Bür- germeisters, der aus terminlichen 75 Jahre Bleibergwarte Schwaderbach Gründen verhindert war, über- brachte die Mitarbeiterin Marketing der Stadtverwaltung Klingenthal Xe- nia Brunner (Mitte) die herzlichsten Grüße des Stadtoberhauptes, des Stadtrates und der Klingenthaler Bürger. In ihren Ausführungen hob sie hervor, dass die Bleibergwarte seit ihrer Entstehung ein beliebtes Ausflugsziel für die Klingenthaler und ihre Gäste ist. Xenia Brunner betonte auch die sich stets weiter- entwickelnden Beziehungen der Kommunen und der Menschen in der Grenzregion. Ein Beispiel hierfür ist die grenzüberschrei- tende Regionalplanung für die Mikroregion Klingenthal, Zwota, Morgenröth-Rautenkranz, Kraslice/ Graslitz, Schwaderbach/Bublava und Silberbach/Stribrna. Sie soll im Herbst beginnen und wird aus dem Förderprogramm EFRE-Regio finanziert. Als Präsent der Stadt Klingenthal erhielt die Wirtin der Bleibergwarte einen Bierkrug mit Klingenthaler Motiven. Im Rahmen der Festveranstaltung enthüllten der Stellvertreter des Regionalpräsidenten des Bezirkes Karlsbad Dr. Petr Horky, die Wirtin und Xenia Brunner eine Gedenkta- fel für die Erbauer der Bleibergwarte und den Heimatdichter und Sänger des Erzgebirges Anton Günther, die dann vom Pfarrer aus Ellbogen/ Loket gesegnet wurde. D.M. Für seine Verdienste im Feuerwehr- wesen wurde der Gemeindewehrleiter der Stadt Klingenthal Roland Jung zum 1. Sächsischen Landesfeuer- wehrball am 21. Juni in Reichenbach vom Innenminister des Freistaates Sachsen Albrecht Buttolo mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber geehrt. Zur Stadtratssitzung am 23. Juli gratu- lierte Bürgermeister Reiner Schneiden- bach Roland Jung zu dieser Ehrung, dankte ihm für sein großes Engage- ment bei der Freiwilligen Feuerwehr Klingenthal und überreichte ihm Blumen und ein Buch-Präsent. Ver- treter der Stadtratsfraktionen beglück- wünschten den Gemeindewehrleiter ebenfalls und dankten ihm für seine stete Einsatzbereitschaſt zum Wohle unserer Bürger und Gäste. D.M. Klingenthals Gemeindewehrleiter Roland Jung geehrt Klingenthaler Zeitung Redaktion: Auerbacher Str. 264 a, Tel. (037467) 28 98 23 Beiträge bitte an: [email protected] Redaktionsschluss für die Ausgabe 31: Dienstag 15 Uhr

75 Jahre Bleibergwarte Schwaderbach Lebensweisheitencom88.comon-service.de/kd/drgrimm/zeitung.nsf/0/60AB68D9D1D1C… · • beige/orange mit Mäusemotiv • incl. Soft tragetasche

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Seite 1Freitag, den 01. August 2008

NUMMER 3019. JAHRGANG01. 08. 2008

Anzeigen u. Redaktion: Tel. 037467/289823 · Fax 20923 · [email protected] · www.grimmdruck.com

Veranstaltungs-termine

Klein-anzeigen Seite 2

Seite 4Amtliche Bekanntmachungen

Seite 8

Nächste Ausgabe 08.08.2008

Lebensweisheiten

Wir hätten viel mehr Energie frei, wenn wir nicht soviel Zeit mit

Bedauern über Unabänderliches

vergeuden würden.(Quelle unbekannt)

Am 26. Juli wurde das 75jährige Gründungsjubiläum der Bleibetg-warte im nahegelegenen Schwader-bach/Bublava gefeiert. Unter den zahlreichen Gästen waren neben Bürgern aus Tschechien auch viele Klingenthaler, der Verein Asch-bergfeunde e.V. und ehemalige Schwaderbacher.Im Auftrag des Klingenthaler Bür-germeisters, der aus terminlichen

75 Jahre Bleibergwarte SchwaderbachGründen verhindert war, über-brachte die Mitarbeiterin Marketing der Stadtverwaltung Klingenthal Xe-nia Brunner (Mitte) die herzlichsten Grüße des Stadtoberhauptes, des Stadtrates und der Klingenthaler Bürger. In ihren Ausführungen hob sie hervor, dass die Bleibergwarte seit ihrer Entstehung ein beliebtes Ausflugsziel für die Klingenthaler und ihre Gäste ist. Xenia Brunner

betonte auch die sich stets weiter-entwickelnden Beziehungen der Kommunen und der Menschen in der Grenzregion. Ein Beispiel hierfür ist die grenzüberschrei-tende Regionalplanung für die Mikroregion Klingenthal, Zwota, Morgenröth-Rautenkranz, Kraslice/Graslitz, Schwaderbach/Bublava und Silberbach/Stribrna. Sie soll im Herbst beginnen und wird aus dem Förderprogramm EFRE-Regio finanziert. Als Präsent der Stadt Klingenthal erhielt die Wirtin der Bleibergwarte einen Bierkrug mit Klingenthaler Motiven. Im Rahmen der Festveranstaltung enthüllten der Stellvertreter des Regionalpräsidenten des Bezirkes Karlsbad Dr. Petr Horky, die Wirtin und Xenia Brunner eine Gedenkta-fel für die Erbauer der Bleibergwarte und den Heimatdichter und Sänger des Erzgebirges Anton Günther, die dann vom Pfarrer aus Ellbogen/Loket gesegnet wurde. D.M.

Für seine Verdienste im Feuerwehr-wesen wurde der Gemeindewehrleiter der Stadt Klingenthal Roland Jung zum 1. Sächsischen Landesfeuer-wehrball am 21. Juni in Reichenbach vom Innenminister des Freistaates Sachsen Albrecht Buttolo mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber geehrt.Zur Stadtratssitzung am 23. Juli gratu-lierte Bürgermeister Reiner Schneiden-bach Roland Jung zu dieser Ehrung, dankte ihm für sein großes Engage-ment bei der Freiwilligen Feuerwehr Klingenthal und überreichte ihm Blumen und ein Buch-Präsent. Ver-treter der Stadtratsfraktionen beglück-wünschten den Gemeindewehrleiter ebenfalls und dankten ihm für seine stete Einsatzbereitschaft zum Wohle unserer Bürger und Gäste. D.M.

Klingenthals Gemeindewehrleiter Roland Jung geehrt

Klingenthaler Zeitung

Redaktion: Auerbacher Str. 264 a, Tel. (037467) 28 98 23

Beiträge bitte an:[email protected]

Redaktionsschlussfür die Ausgabe 31:

Dienstag 15 Uhr

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Seite 2 Freitag, den 01. August 2008

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03. August – 11. So. n. Trinitatis Kollekte: Eigene Gemeinde

09.30 Uhr Familiengemeinschaft sstunde in der LKG Zwota

09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Pfr. Schmidt und Kigo

9.00 Uhr Gottesdienst10.30 Uhr Kindergottesdienst

9.30 Uhr Festgottesdienst zur Kirchweih mit Abendmahl mit Pfr. Türpe u. KIGO

Katholische Kirche

Johanniskirche

Lutherkirche

Zum Friedefürsten

Kirche Zwota

Pavillonkonzert muss ausfallenDas geplante Konzert im Musikpavillon Klingenthal am 5. August mit dem Migma-Handwerkerblasorchester Markneukirchen muss wegen urlaubsbedingten Besetzungsproblemen ausfallen. Das näch-ste Konzert ist für Donnerstag, den 14. August, um 18.30 Uhr, mit der Lindenkapelle Klingenthal vorgesehen.

Der VSC Klingenthal bietet in diesem Jahr für alle Kinder ab 12 Jahren ein Trainingslager an der Talsperre Pöhl an. Vom 11. bis 14. August soll vor allem der Spaß im Vordergrund stehen. Die Teilnahme am Trai-ningslager ist unabhängig von der ausgeübten Sportart der Teilnehmer. Neben Radfahren, Schwimmen, Kanu und Klettern gehört auch ein Segel- und Surfk urs zum Angebot. Übernachtung im Zelt, Anfahrt

VSC-Sommercamp an der Talsperre Pöhl(Abholung und Heimfahrt) und Vollverpfl egung sind im Preis von 120,00 Euro pro Teilnehmer enthal-ten. Geleitet wird das Camp von der ehemaligen Skibob-Weltmeisterin Marika Ziron (VSC Klingenthal). Interessenten wenden sich bitte bis 5.8.2008 an Marika Ziron, Telefon 0172-7828904 oder an VSC-Ge-schäft sstellenleiter Marcus Stark, Te-lefon 0152-22680572. Oder per Email an [email protected].

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Seite 3Freitag, den 01. August 2008

Klingenthaler ZeitungObervogtländer Anzeiger Redaktion: Auerbacher Str. 264a, 08248 Klingenthal, Tel. 037467-28 98 23, Fax 037467-2 09 23, e-mail: [email protected]

Satz, Repro und Druck: GRIMM DRUCK und Medien GmbH, Verwaltung + Laden: Auerbacher Str. 100, 08248 Klingenthal, Tel.+ Fax 037467/22456, Produktion: Auerbacher Str. 264a, 08248 Klingenthal, Telefon 03 74 67-2 09 27, Fax 03 74 67-2 09 23, [email protected], www.grimmdruck.com

Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Klingenthal: Bürgermeister Reiner Schneidenbach, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal

Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Zwota: Siegward Glaß, Markneu-kirchner Str. 32, 08267 Zwota

Impressum:Verantwortlich für das unabhängige Anzei-genblatt »Klingenthaler Zeitung«: Oliver Grimm. Für den Inhalt der veröffentlichten Beiträge sind die Verfasser verantwortlich. Sie geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.

Auflage: 4000 ExemplareVerteilung: Klingenthal, Mühlleithen, Zwota, Schöneck, Muldenberg, Hammerbrücke, Tan-nenbergsthal, Morgenröthe-Rautenkranz

Die Klingenthaler Zeitung ist ein Titel des Ver-lages Obervogtländer Anzeiger der GRIMM DRUCK und Medien GmbH Klingenthal.

Anzeigenleitung: Sabine Thonfeld0163-3224553,

Redaktionsleitung: Carina Leithold037467-289823

HRB 1535, Kreisgericht Chemnitz, Steuer-Nr.: 223/109/00196,USt-IdNr.: DE 141093355

Geschäftsführer: Oliver Grimm 037467-20927

Ferienöffnungszeiten Freibad Klingenthal täglich 09.00 – 19.00 Uhr

Anmeldungen unter Tel: 03 74 67 / 66 99 88 oder: 0152 / 03 26 08 89

SonntagsruheDie Wahrung der Sonntagsruhe ist ein Thema, das auch in unserer Region die Gemüter schon seit fast hundert Jahren bewegt. Nicht nur die Laden-öffnungszeiten und das Verursachen von störendem Lärm war Gegenstand entsprechender Verordnungen, auch andere Handlungen wurden und werden schon seit langer Zeit in Satzungen festgelegt und geregelt. In dieser Hinsicht gab es dereinst bemerkenswerte Auswüchse. Da findet sich beispielsweise schon im Jahre 1910 im Jahresbericht der Handelskammer Plauen die folgende Bemerkung: „Allgemeine Zustimmung findet die im abgelaufenen Jahr eingetretene Anänderung des Gesetzes, nach dem bis-her in Sachsen das Offenhalten der Schaufenster an Sonn- und Feiertagen verboten war.“ Bis dahin mussten also die Ladenbesitzen am Sonnabend nach Ladenschluss vor ihren Schaufenstern die Jalousien fallen lassen und ihre Waren für die Straßenpassanten unsichtbar machen, und die Handels-kammer begrüßte es, dass die Schaufenster von nun an am Wochenende offen bleiben durften. Ob sie allerdings während der Zeit der Gottesdienste zugehängt werden mussten, durften ab 1910 die Stadt- und Gemeinderäte in eigener Verantwortung durch eine Ortssatzung regeln. In Klingenthal wurde eine Satzung zu dieser Angelegenheit vom Gemeinderat im Jahre 1912 beschlossen. Allerdings brachte die Gesetzesänderung von 1910 noch jahrelang keine völlige Klarheit in dieser Angelegenheit, denn noch im Jahre 1919 hieß es in einer Mitteilung der Handelskammer Plauen, dass von einem Stadtrat angefragt wurde, ob „an Sonntagen die Schaufenster verhängt werden müs-sen“. Ein spöttischer Kommentator schrieb damals zu dieser Problematik: „Die Behörden sorgen schon dafür, dass die Bürger nicht auf hoffärtige Gedanken kommen. Wie leicht könnte doch jemand, der am Sonntage durch die Stadt spaziert und in Ruhe die Schaufensterauslagen betrachtet, vor dem Juweliergeschäft begehrliche Blicke auf Gold, Silber und Edelsteine richten, vor dem Lebensmittelladen auf völlerische Gedanken gebracht oder durch die Kleider in den Schaufenstern der Textilhäuser eitel und gefallsüchtig gemacht werden.“In unseren Tagen gehört ein Schaufensterbummel, für entsprechend Be-tuchte manchmal sogar eine Einkaufstour einfach zu einem abwechslungs-reichen Wochenende dazu, und man kann sich gar nicht vorstellen, dass unsere Vorfahren noch vor hundert Jahren an Sonntagen vor Schaufenstern standen, die auf Grund behördlicher Verordnungen zugehängt waren. (GH)

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Seite 4 Freitag, den 01. August 2008

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENfür die Stadt Klingenthal und die Gemeinde Zwota

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zur 12. Änderung des Flächen-nutzungsplanes (FNP) der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Le-bensmittelmarkt Am Schulplatz"

Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat in seiner Sitzung am 23.07.2008 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" und Umfeld beschlossen, den Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetz-buch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" zu ändern, da vorbereitende und verbind-liche Bauleitpläne übereinstimmen müssen. Die bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf (Schule) und Sondergebiet Parkhaus sollen in ein Sondergebiet für Einzelhandel und in ein Mischgebiet geändert werden. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 302, 303, 304/1, 304/2 und 305 der Gemarkung Klingenthal und wird begrenzt im Norden und im Osten durch die D.- Bonhoeffer- Straße, im Westen durch die Auerbacher Straße (B 283) und im Süden durch das Gewässer „Brunndöbra“.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monates. Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" einschließlich Begründung wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt

Folgende Beschlüsse wurden in der 45. Sitzung des Stadtrates der Stadt Klingenthal am 23.07.2008 gefasst:

Öffentlicher Teil:Beschluss 582 :Der Stadtrat bestätigt das Protokoll der 44. öffentlichen Sitzung vom 25.06.2008.Beschluss 583 :Der Stadtrat bestätigt die Tagesordnung.Beschluss 584 :Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal, Los 01 - Abbruch- und Sicherungsarbeiten, an die Firma Erd- und Tiefbau GmbH Ebersbach, Eichigt mit einer Auftragssumme von 29.370,39 Euro zu vergeben.Beschluss 585 :Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal, Los 02 - Putz-, Anstrich- und Trockenbauarbeiten, an die Firma MKM Bau Klin-genthal mit einer Auftragssumme von 14.158,99 Euro zu vergeben.Beschluss 586 :Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten Poststraße 6 in Klingenthal, Los 03 - Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten, an die Firma Meinel Dach & Wand Klingenthal mit einer Auftragssumme von 1.668,14 Euro zu vergeben.Beschluss 587 :Der Stadtrat beschließt, die Bauleistungen zur Baufeldfreimachung und Stra-ßenbau Erweiterung Gewerbegebiet Klingenthal, Falkensteiner Straße, an die Firma VOBA Bau GmbH Hammerbrücke zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 81.843,46 Euro.Beschluss 588 :Der Stadtrat bestätigt den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungs-planes für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom 10.06.2008, billigt die Begründung mit integriertem Umweltbericht und bestimmt diese zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.Beschluss 589 :Der Stadtrat beschließt, für den Bereich Höhenweg/Waldgutstraße eine Außen-bereichsatzung aufzustellen, bestätigt den Entwurf der Außenbereichsatzung und bestimmt diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.Beschluss 590 :Der Stadtrat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Am Schulplatz" und Umfeld, billigt den Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die bis-herigen Darstellungen als Fläche für Gemeinbedarf (Schule) und Sondergebiet Parkhaus sollen in ein Sondergebiet für Einzelhandel und in ein Mischgebiet geändert werden.Beschluss 591 :Der Stadtrat fasst für den Bereich der Flurstücke Nr. 302, 303, 304/1, 304/2 und 305 der Gemarkung Klingenthal den Beschluss zur Aufstellung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“, billigt den Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.Beschluss 592 :Der Stadtrat beschließt, an nachfolgend aufgeführte soziale Vereine Zuschüsse für deren Arbeit zu vergeben. Verbraucherzentrale Auerbach - 200 Euro; Di-akonisches Werk Auerbach e.V./Suchtberatungsstelle Klingenthal - 500 Euro; VdK Ortsgruppe Klingenthal- 150 Euro; Ev.- Luth. Kirchenbezirk für Brotkorb Klingenthal- 600 Euro; Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs e.V. - 200 Euro und Diakonie Auerbach / Schwangerenberatung Klingenthal - 250 Euro.

Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekanntBeschluss 593 :Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Seniorenvereins Klingenthal e.V. zu folgen und stimmt einer Verlängerung der Vertragsdauer, sowie der nach-folgenden Änderungen im Vertrag zu. Punkt 2, Sätze 1 und 2 erhalten die neue Fassung: " Der Vertrag verlängert sich, beginnend ab 01.01.2009 jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine Kündigung durch einen Vertragspartner unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Vertragsende erfolgt." Punkt 4, Absatz 2, Satz 4 wird ersetzt durch folgende Formulierung: " Der Zuschuss für die Betreibung der Seniorentagesstätte ist jährlich bis zum 30.09. für das Folgejahr zu beantragen, unter Vorlage des entsprechenden Finanzie-rungsplanes. Er wird nach Bestätigung durch den Stadtrat im Haushaltplan des Folgejahres aufgeplant."Beschluss 594 :Der Stadtrat beschließt die Verlängerung der befristeten Niederschlagung der Gewerbesteuer in Höhe von 37.958,05 Euro bis zum 31. 12. 2013.

Nichtöffentlicher Teil:(Die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung werden sinnwahrend bekannt gemacht.)Beschluss 595 :Das Protokoll der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 25.06.2008 gilt mit der Bestätigung des Ältestenrates auf inhaltliche Richtigkeit als Beschluss.

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Seite 5Freitag, den 01. August 2008

Bei langen Reisezeiten kann es zu Trageproblemen kommen, wenn die Linsen über die normale Tragezeit hinaus benutzt werden. Halten Sie deshalb immer eine Reservebrille bereit. Diese gehört, genau wie das Kontaktlinsenpflegeset, nicht in den Koffer, sondern in das kurzfristig verfügbare Handgebäck.Vergewissern Sie sich bei uns, ob bei einem kurzfristigen Erholungsschlaf die Linsen herausgenommen werden sollten. Klären Sie weiterhin ab, ob eine Nachbenetzungslösung den durch langes Tragen und Trockenheit reduzierten Tragekomfort beseitigen kann. Trinken Sie mehr als üblich vor allem im Flugzeug, am besten Mineralwasser. Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub. Ihre Augenoptikermeisterin Annett Meinel

Ratgeber Gutes Sehen Folge 43Reisetipps für Kontaktlinsenträger A

NZE

IGE

Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden.Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

SchneidenbachBürgermeister Klingenthal, 31.07.2008

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim"

Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat am 23.07.2008 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom 10.06.2008 bestätigt, die Begründung mit integrierten Umweltbericht gebilligt und diese zur Betei-ligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Die Notwendigkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim". Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu ändern. Ziel und Zweck der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vor-habenbezogenen Bebauungsplan ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Freizeitheimes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 95 und 98 der Gemarkung Obersachsenberg. Der Planbereich befindet sich am Grenzweg auf dem Aschberg an der Staatsgrenze zu Tschechien. Der Flächennutzungsplan soll dahingehend geändert werden, dass die Flächen der Grundstücke Flur-stück- Nr. 95 und 98 der Gemarkung Obersachsenberg anstelle der bisherigen Darstellung als Fläche für Landwirtschaft und Schutzgebiet für Grundwasser als Sondergebiet für Fremdenbeherbergung ausgewiesen werden. Der Stadtrat hatte bereits am 24.10.2007 die Änderung des Flächennutzungs-planes beschlossen. Demnach ist die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt worden. Nach Auswertung der Ergebnisse ist der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ausgearbeitet und eine Begründung mit Umweltbericht nach § 2 a BauGB gefertigt worden. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klingenthal für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes "Christliches Freizeitheim" in der Fassung vom 10.06.2008 einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhröffentlich ausgelegt.Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden.Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen,

Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt

dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können. (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

SchneidenbachBürgermeister Klingenthal, 31.07.2008

Straßenbauarbeiten in der Untersachsenberger StraßeAufgrund von Straßenbauarbeiten in der Untersachsenberger Straße kommt es von Montag, den 04. August bis Freitag, den 08. August 2008 im Bereich der Untersachsenberger Straße 80 bis zur Einmündung Staffelweg zu einer Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr.

Abfuhrtermine für Kleinkläranlagen auf der Grundlage der Betriebsvorschrift DIN 4261-3

Klingenthal04.08.2008 bis 08.08.2008Alter Staffelweg, Staffelweg, Schillerstraße, Th.-Fontane-Straße, Ahornweg, Falkensteiner Straße

Wir bitten Sie, zu o. g. Termin Ihre Kläranlage für die Entsorgungsfirma zugänglich zu machen.

Der Abwasserzweckverband Klingenthal/Zwota gibt bekannt

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Seite 6 Freitag, den 01. August 2008

Ortübliche Bekanntmachung über die Aufstellung der Außenbe-reichsatzung „Höhenweg/ Waldgutstraße“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren

Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat am 23.07.2008 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung einer Außenbereichsatzung für das Gebiet Höhenweg/ Wald-gutstraße beschlossen, den Entwurf der Außenbereichsatzung bestätigt und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.Im räumlichen Geltungsbereich des Satzungsgebietes liegen die Flurstücke- Nr. 372, 374, 375/2, 375/5, 375/6, 378, 379, 380, 381, 382, 383/2, 385, 386, 412, 412 b, 412/1 und 412/2 und Teile der Flurstücke- Nr. 369, 370, 383/1, 590, 593 und

Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt

Die Stadtverwaltung Klingenthal gratuliert am

und die Gemeinde Zwota gratuliert am

G e b u r t s t a g .

01.08.2008 Karlheinz Vogel, Alter Weg zum 80. 02.08.2008 Günter Götz, Alter Weg zum 72. 02.08.2008 Herbert Schiller, Waldhäuser zum 71. 03.08.2008 Linda Schlosser, Klingenthaler Str. zum 81. 04.08.2008 Martha Herold, Bergstr. zum 77. 05.08.2008 Gisela Eichelberger, Zechenbachweg zum 81. 05.08.2008 Krimhilde Grünert, Klingenthaler Str. zum 75. 05.08.2008 Martin Meinhold, Jägerstr. zum 71.

01.08.2008 Helmut Leistner, Auerbacher Str. zum 86. 01.08.2008 Mathilde Weidlich, Steindöbraweg zum 83. 02.08.2008 Amanda Glumm, Valentina.-Tereschk.-Str. zum 85. 02.08.2008 Ursula Rögner, Markneukirchner Str. zum 81. 02.08.2008 Isolde Meinel, Bahnhofstr. zum 79. 02.08.2008 Margot Hoyer, Forstwinkel zum 78. 02.08.2008 Herta Glaß, Auerbacher Str. zum 73. 02.08.2008 Helmut Kahl, Kreuzstr. zum 71. 02.08.2008 Hans Brunner, Kirchstr. zum 70. 03.08.2008 Ilse Grünert, An der Huth zum 89. 03.08.2008 Walter Meinel, Markneukirchner Str. zum 85. 03.08.2008 Horst Goletzke, Mendelssohnstr. zum 78. 03.08.2008 Arnd Undeutsch, Lindenstr. zum 74. 04.08.2008 Erna Helbig, Adalbert-Stifter-Str. zum 94. 04.08.2008 Hanni Dölling, Auerbacher Str. zum 81. 04.08.2008 Ilse Pagels, Auerbacher Str. zum 80. 04.08.2008 Ruth Körner, Auerbacher Str. zum 78. 04.08.2008 Gerhard Schwabe, L.-v.-Beethoven-Str. zum 72. 04.08.2008 Marianne Krauße, Steinbachstr. zum 71. 05.08.2008 Elfriede Weigandt, Jahnstr. zum 85. 05.08.2008 Elfriede Hendel, Jahnstr. zum 84. 05.08.2008 Annerose Körner, Untersachsenberger Str. zum 81. 05.08.2008 Erika Schneider, Gösselberg zum 80. 05.08.2008 Gerda Meinel, Neil-Armstrong-Str. zum 79. 05.08.2008 Anneliese Michelus, Kirchstr. zum 79. 05.08.2008 Friedrich Paul, Neil-Armstrong-Str. zum 72. 06.08.2008 Anna-Luise Wohlrab, Zollstr. zum 85. 06.08.2008 Anitta Orth, Hohe Str. zum 74. 06.08.2008 Paul Böttcher, Lindenstr. zum 72. 06.08.2008 Reinhard Tollkühn, Juri-Gagarin-Str. zum 71. 06.08.2008 Renate Schlott, Auerbacher Str. zum 70. 07.08.2008 Charlotte Fischer, Jahnstr. zum 87. 07.08.2008 Horst Beutner, Waleri-Bykowski-Str. zum 80. 07.08.2008 Helmut Kaul, Dürrenbachstr. zum 75. 07.08.2008 Gerhard Lorenz, Lindenstr. zum 73. 07.08.2008 Karl-Heinz Hartig, Jahnstr. zum 71.

593 a der Gemarkung Untersachsenberg. Ziel und Zweck der Außenbereichsatzung ist die Erhaltung der vorhandenen Siedlungsstruktur als Streusiedlung durch den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz und die Zulassung der Neuerrichtung von Wohngebäuden an gleicher Stelle, wenn die Wohngebäuden zulässigerweise errichtet wurden und Missstände und Mängel aufweisen, und der Änderung und des Um- und Ausbaues für Wohnzwecke oder für kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe. Eine Verdichtung und Erweiterung der vorhandenen Siedlungsstruktur der Streusiedlung im vorliegenden Außenbereich ist nicht vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monates. Der Entwurf der Außenbereichsatzung „Höhenweg/ Waldgutstraße“ wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhröffentlich ausgelegt.Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die An-gabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichsatzung unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schneidenbach Bürgermeister Klingenthal, den 31.07.2008

Haushaltssatzung der Gemeinde Zwota für dasHaushaltsjahr 2008

Nach § 76 Abs. 3 der SächsGemO macht die Gemeinde Zwota die vom Gemeinderat am 24.06.2008 beschlossene und durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes am 17.07.2008 genehmigte Haushaltssatzung 2008 im nach-folgenden Wortlaut bekannt. Die Satzung und der Haushaltsplan 2008 liegen mindestens eine Woche ab 04.08.2008 im Rathaus, Zimmer 104 während den Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Haushaltssatzung der Gemeinde Zwota für das Haushaltsjahr 2008Aufgrund der § 74 ff. der Sächs. Gemeindeordnung vom 18.03.2003 und der § 1 ff. der Kommunalhaushaltsverordnung vom 26.03.2002, geändert durch Verordnung vom 07.10.2005, hat der Gemeinderat der Gemeinde Zwota am 24. Juni 2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:§ 1Der Haushalt der Gemeinde Zwota für das Haushaltsjahr 2008 wird imVerwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.263.100,00 €in der Ausgabe auf 1.263.100,00 €im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 444.100,00 €in der Ausgabe auf 444.100,00 €festgesetzt.§ 2Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme 2008 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird für die Gemeinde

Die Stadtverwaltung Klingenthal macht für die Verwaltungsgemeinschaft Klingenthal/Zwota bekannt

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Seite 7Freitag, den 01. August 2008

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungs-plan „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“ (Vorentwurf)

Der Stadtrat der Stadt Klingenthal hat in seiner Sitzung am 23.07.2008 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Am Schulplatz“ beschlossen, den Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebens-mittelmarkes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m². Das ehemalige Gymnasium wird abgebrochen.Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück- Nr. 302, 303, 304/1, 304/2 und 305 der Gemarkung Klingenthal und wird begrenzt im Norden und im Osten durch die D.- Bonhoeffer- Straße, im Westen durch die Auer-bacher Straße (B 283) und im Süden durch das Gewässer „Brunndöbra“. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monates.Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmit-telmarkt Am Schulplatz“ einschließlich Begründung wird in der Zeit vom 11.08.2008 bis einschließlich 12.09.2008 in der Stadtverwaltung Klingenthal, Bauamt, Zimmer 2, Kirchstraße 6, 08248 Klingenthal während der üblichen Dienstzeiten Montag geschlossen Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhröffentlich ausgelegt.Terminvereinbarungen außerhalb der Dienstzeiten sind möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über

Die Stadtverwaltung Klingenthal macht bekannt

Zwota auf 0,00 € veranschlagt.§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird mit 0,00 € festge-setzt.§ 4Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausga-ben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Zwota auf 178.000,00 € festgesetzt.§ 5Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer: a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 336 v.H.b) für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 416 v.H.der Steuermessbeträge;2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.der Steuermessbeträge

§ 6Entsprechend der Vereinbarung über die Bildung einer Verwaltungsge-meinschaft (Gemeinschaftsvereinbarung) zwischen der Stadt Klingenthal und der Gemeinde Zwota vom 25.11.1999 beträgt die Verwaltungsumlage gemäß § 9 146.000,00 EUR

Klingenthal, den 17.07.2008 Schneidenbach, Bürgermeister

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. (§ 4 a Abs. 6 BauGB).Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

SchneidenbachBürgermeister Klingenthal, 31.07.2008

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/Aa) Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal Tel.: 037467/61210 Fax: 037467/61250b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschreibung c) Bauvertrag als Einheitspreisvertrag d) S 304 – Anlegen eines Gehweges, Beleuchtunge) Art und Umfang der Leistung: 18 St Stahlrohrmaste 8 m mit Mastausrüstung und Aufsatzleuchten demontieren, zwischenlagern und zur Wiederverwendung aufbereiten; 1 St Straßenbeleuchtungsanschlusssäule demontieren, zwischenlagern und zur Wiederverwendung aufbereiten; 18 St beigestellte Stahlrohrmaste Lph 8 m mit Aufsatzleuchten betriebsfertig aufstellen; 1 St beigestellte Straßenbeleuchtungsanschlusssäule betriebsfertig aufstellen; 1350 m Erdkabel verlegen ohne Erdarbeitenf) Aufteilung in Lose: neing) Erbringung von Planungsleistungen: neinh) Ausführungszeitraum: 25.08. – 30.10.2008i) Schriftliche Anforderung der Verdingungsunterlagen unter Beilegung eines Verrechnunsschecks bis 04.08.08, 8.00 Uhr Abholung bzw. Versand ab 04.08.08 und Barzahlung bei: Ingenieurbüro Meisel Auerbacher Straße 114, 08248 Klingenthal Tel. 037467-7011 Fax 037467-20802 Mo – Fr 8.00 – 12.00 + 13.00 – 16.00 Uhrj) Kostenbeitrag: 8,50 € bei Abholung, zzgl. 2,50 € bei Zusendung von 2 Blankoexemplaren einschl. Diskette GAEB DA83 Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Lieferform der Verdingungsunterlagen: Papier bzw. Dateiform GAEBk) Einreichungsfrist: 14.08.2008, 9.00 Uhr Die Einreichung der Angebote kann bis zum eigentlichen Submissionstermin erfolgen.l) Anschrift an die die Angebote schriftlich zu richten sind: Stadt Klingenthal – Bauamt / Sekretariat, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, Tel. 037467 / 61210, Fax 61250m) Deutschn) Bieter oder deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Stadt Klingenthal – Rathaus Sitzungssaal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthalp) Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v.H. der Auftragssumme, die Vertragserfüllungsbürgschaft ist zwingend vorzulegen. Gewährleistungsbürgschaft 2 v.H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge (Bruttosumme), nach Feststellung der Abrechnungs- summe ist diese maßgebend.q) Zahlungsbedingungen nach VOB/B § 16 und den Besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungenr) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreters) Gemäß § 8, Nr. 3, Abs. 1 Buchst. a – f VOB/A; Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen Gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 EStGt) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 22.08.2008u) Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zulässigv) Nachprüfstelle nach § 31 VOB/A: Landratsamt des Vogtlandkreises, VOB-Stelle Kommunalaufsicht

Klingenthal, den 31.07.08 Schneidenbach Bürgermeister Stadt Klingenthal

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Seite 8 Freitag, den 01. August 2008

Veranstaltungsplan August 2008 Seniorenverein e.V. Klingenthal, Kirchstr. 14, Tel.: 23249

Verein für Vorruheständler, Senioren undMitglieder der Ortsgruppe der Volkssolidarität

montags 13 Uhr Wir spielen Skat montags 14 Uhr Klöppelnmittwochs 14 Uhr Klöppeln (14-tägig)mittwochs 13 Uhr Kreatives Gestalten05.08. 14 Uhr Inge Jehring liest bei uns im Klub Mundartgeschichten aus ihrem neuen Buch "E bissel was zen Sempeliern"06.08. Heute besuchen wir den deutsch-tschechischen Heimatchor in Graslitz zum gemeinsamen Singen. Wer mitgehen will, bitte im Klub melden. Treffpunkt 12.30 Uhr am Bahnhof07.08. 14 Uhr Bewegungsübungen mit Musik12.08. 14 Uhr Ausflug zur Gaststätte "Friedenshöhe" mit Einkehr Bitte im Klub melden14.08. 14 Uhr Komm wir spielen - Spiele in großer Auswahl19.08. 14 Uhr Rosenfest mit dem Duo Wappler aus Schönheide21.08. 14 Uhr Probe unserer Singegruppe 26.08. 14 Uhr Modenschau mit Beratung und Verkauf mit redu- zierter Sommermode und aktueller Herbstmode einer Chemnitzer Firma28.08. 14 Uhr Bewegungsübungen mit Musik

VeranstaltungstippsKlingenthaler Rundkirche: "Eine kleine Nachtmusik im Kerzenschein" Für Sonntag, den 17. August lädt die Kirchgemeinde Klingenthal zu einem Kirchenkonzert in die Klingenthaler Rundkirche ein. Im Kerzenschein musizieren diesmal auf historischen Instrumenten die Chursächsischen Streichersolisten der Chursächsischen Philharmonie Bad Elster. Sie haben musikalische Werke aus verschiedenen Epochen im Gepäck, z. B. die "Hornpipe" aus Händels Wassermusik, das "Air" aus Bachs Orchestersuite, die "Pizzikato-Polka" der Gebrüder Strauß die "Schnell-Polka" von J. Strauß oder auf "Eine kleine Nachtmusik" von W.A.Mozart. Beginn ist 19.30 Uhr. Karten zu 7,- EUR / erm. 3,50 EUR sind ab sofort im Pfarramt Klingenthal und in der Touristinformation Klingenthal erhältlich. Kinder bis 12 Jahre haben freien Eintritt. Abendkasse 1,- EUR Aufschlag.

Veranstaltungskalender www.klingenthal.deTheaterdorf Zwota: "Toni der Köhlerjunge"02.08. 14.00 Zwota; Heimatverein Zwota"Kulinarium" - Nudelbuffet07.08. 18.00 Klingenthal, Gasthof "Zum Postillion" "Wohin geht Klingenthal?- Stadtentwicklung in die Zukunft"07.08. 18.00 Musik- und Wintersportmuseum, Schloßstraße 3 08248 Klingenthal; Vortrag des Büros für Architek- tur- und Stadtentwicklung Dahms-MederosGründnder Körwe - Kirchweihfest08.08. - 10.08. Klingenthal, Kunsteisbahn, Schulstraße 8Countryfest Waldsportplatz Zwota/Zechenbach08.08. 20.00 Zwota, Sportplatz Zechenbach; DJ Karsten - Countrymusic nicht nur für LinedancerGroße Countrynacht mit der Cripple Creek Band09.08. 20.00 Zwota, Sportplatz Zechenbach; ab 15 Uhr Linedance Show mit den Crazy- Devil Linedancern aus Liech- tenstein, Prämierung der schönsten US- Cars, bis zum Morgengrauen mit der Klampfe am LagerfeuerVolksmusikfestival mit Hansi Hinterseer und Gästen aus d. Region09.08. 17.00 Klingenthal, Vogtland-ArenaKonzert mit der Lindenkapelle Klingenthal14.08. 18.30 Klingenthal, Musikpavillon am Marktplatz

Ende des amtlichen Teils

Information aus dem Rathaus

Beratung Hartz IVJeweils am 2. und 4. Dienstag des Monats führt die Arbeitsloseninitiative Sachsen e.V. im Rathaus Klingenthal, Zimmer 206, in der Zeit von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr wieder kostenlose Beratungen zu Hartz IV durch. Es wird um Terminvereinbarung unter Tel.: 037467/ 61 112 (Sekretariat Bürgermeister) gebeten. Im August finden die Beratungen am 12. und 26. statt.

Sprechstunde des SchiedsmannesDie nächste Sprechstunde des Schiedsmannes findet am 5. 8. 2008, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus Klingenthal, Zimmer 206, statt.

Wolga Kosaken in Bad ElsterDie mächtigen Stimmen der WOLGA KOSAKEN werden am Mittwoch, den 6. August um 19.30 Uhr in der KunstWandelhalle Bad Elster in das Alte Russland „Zwischen Don und Wolga“ entführen. Gesänge der russisch-orthodoxen Kirche und Volkslieder, Chor- und Sologesang, Balalaikaklänge, Temperament und Melancholie offenbaren dem Publikum dabei die Weiten der „Russischen Seele“. Die WOLGA KOSAKEN durften im Jahr 2003 ihr 70-jähriges Bühnenjubiläum feiern und sind damit die einzigen der ehemals großen russischen Chöre, die ohne Unterbrechung seit der Gründung Bestand hatten und auf den Bühnen der Welt präsent waren. Sie haben nicht nur erheblichen Anteil daran, dass in der Zeit der sowjetischen Diktaturen ein Stück russischer Kultur vor dem Vergessen bewahrt wurde, sondern seitdem auch Millionen von Konzertbesuchern bewiesen, dass Musik, die aus dem Herzen kommt, keine Grenzen und Ideologien kennt.

Countryfest in ZwotaDer Waldsportplatz in Zwota-Zechenbach ist am 8. und 9. August Veran-staltungsort des Countryfest und US-Car-Treffen, das bereits zum dritten Male in Folge stattfindet. Freitagabend gibt es Musik von DJ Hoss; hier ist der Eintritt frei. Am Samstag wird der Obervogtländische Meister im Bullriding gesucht. Wer möchte, kann sich im Quadfahren versuchen oder einen Corso von mindestens 50 US-Cars bestaunen, der sich am Samstag ab 14 Uhr Richtung Vogtland-Arena bewegen wird. Hierfür gibt es auf Anfrage so-gar noch Mitfahrgelegenheiten. Das schönste dieser Vehikel wird prämiert. Weiterhin gibt es zum Countryfest Linedance-vorführungen und -workshops, eine Shopping-Meile und später in der Nacht Lagerfeuermusik. Höhepunkt ist am Samstagabend ab 20 Uhr das Konzert der bekannten "Cripple Creek Band" mit Pausenmusik von DJ Hoss. Für Experten hier noch einmal die ganz genaue Lage: 50° 21’ 04.87“ N 12° 23’ 14.40“ E.

Vogtländisches Freilichtmuseum EubabrunnIm Vogtländischen Freilichtmuseum Eubabrunn findet am 2. August ein Famili-ennachmittag statt mit den Themen "Alles in Butter", "Ganz schön verfilzt", "Alles nur Flickwerk", "Sich einen Schnitzer erlauben", "Beim Pillendreher", "Heute große Wäsche" und "An die lange Leine lassen". Der Eintritt ist frei.

Auerbach im MittelalterMittelalterliche Musik und Marktkultur, Spiele, Marktgericht, Stegreiftheater, Wettkämpfe und Turniere gibt es dieses Wochenende zum Altmarktfest in Auerbach. Zu erleben sind Tanz und Balladen, Sang und Klang, zarte und wilde Töne auf originalgetreuen Instrumenten, große Gaukelei und Musik-schau, Straßenmusikprogramme, Pantomime, Jongleure, Märchenerzählerin, Ritterproben, Badehaus, viele Werkstände wie Schellenmacher, Amulette, Holzschnittdruckerei, Ledermasken, Schmied, Filzerin, Holzschnitzer, Krä-merei, Sattler und vieles mehr. Vom 2. bis 3. August wird sich das beschauliche Altmarktgelände in ein mittelalterliches Spektakel verwandeln.