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Magazin für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmen Ausgabe 4-2012 Serie PR - Die Pressemeldung Schwimmbad ABC - Gesetzliche Unfallversicherung Literaturkritik - Bädermanagement Sommerbilanz der DLRG Foto: Evil Erin - Wikipedia

Bäder Sport Gesundheit 4 2012

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Magazin für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmen

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Page 1: Bäder Sport Gesundheit  4 2012

äder port esundheitMagazin für Bäderbetriebe und Rettungsschwimmen

Ausgabe 4-2012

Die Bräune aus der Röhre

Solarien und ihre Risiken

• SeriePR-DiePressemeldung

• SchwimmbadABC-GesetzlicheUnfallversicherung

• Literaturkritik-Bädermanagement

• SommerbilanzderDLRG

Foto: Evil Erin - Wikipedia

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Bäder - Sport - Gesundheit - 3-2012

Editorial2

Impressum

Herausgeber:BSG-Institut zur Aus- und Fortbildungvon Bäderpersonal Reckert / Meyer-Bergmann GbR

Redaktion: Heiko Reckert (re) (v.i.S.d.P) Kurt Meyer-Bergmann (kmb)

Titelbild:

Wikipedia - Evil Erin

Fotos : pixelio, Wikipedia und Heiko Reckert

Gestaltung: Heiko Reckert, [email protected]

Druck: PDF-Format

Redaktionsanschrift:Bäder - Sport - Gesundheit Magazin für Bäderbetriebe und RettungsschwimmenBSG-Institut Auf dem Lay 2031542 Bad NenndorfTelefon: 05723 / 91928080Fax: 05723 / 91928089Mobil: 0178 / 81 84 288E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise: Bis zu 12 Ausgaben jährlich

Abonnement Anmeldung:[email protected] Abmeldung: [email protected]

http://www.schwimmmeister-schulung.dehttp://www.facebook.com/BSGInstituthttp://bsg-magazin.blogspot.de/

Editorialvon Heiko Reckert

Liebe Leser!

In wenigen Tagen beginnt hier in Bad Nenndorf der Meisterkurs 2012/13. Das heißt, dass bei uns die Vorbereitungen dafür auf Hochtouren laufen. Herbst und Winter sind die Jahreszeiten, in denen sich eine längere berufliche Fortbildung am ehesten an-bietet. Wer im Sommer von morgens bis abends im Freibad am Becken-rand gestanden hat, der nutzt die angesammelten Überstunden in diesen Monaten zur Fortbildung.Doch wer die Badehose gegen den Bürostuhl tauscht, der ver-misst während des langen Winters sicherlich die sonnigen Stun-den unter freiem Himmel. Viele holen sich ihre Sonnenration dann statt im Freibad im Sonnenstudio. All jenen möchte ich unseren Schwerpunktbeitrag über die Sonne aus der Röhre ans Herz le-gen, die Hans-Jürgen Berger uns zur Verfügung gestellt hat.In dieser Ausgabe setzten wir nach einiger Zeit unsere Reihe über Public Relations mit einem Beitrag über die „richtige Pressemel-dung“ fort. Mit PR im weiteren Sinne hat auch unsere Kritik zur Neuerschei-nung des Litho Verlages „Bädermanagement - Mit kleinem Bud-get viel erreichen“ zu tun. Zur jährlichen, traugigen Pflicht gehört auch die Veröffentlichung der Ertrinkungsstatistik der DLRG. Die DLRG legte jüngst die Zah-len für den Sommer vor. Mehr dazu finden Sie ab Seite 16.

Wem die Themen in diesem Heft nicht ausreichen, dem möchte ich unsere Internetangebote ans Herz legen. Besuchen Sie un-seren Blog unter http://bsg-magazin.blogspot.de/, kommen Sie auf unsere Internetseite http://www.schwimmmeister-schulung.de/ oder werden Sie Fan bei Facebook unter http://www.face-book.com/BSGInstitut.Egal, wo Sie etwas über uns lesen. Wir wünschen eine angenehme Lektüre.

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In Abstimmung mit der Landesschulbehörde Hannover bieten wir auch 2009 wieder einen Lehrgang zum Erwerb des anerkannten Abschlusses

„Geprüfte/r Meister/in für Bäderbetriebe“2013 / 2014

(gem. Verordnung vom 07.07.98) an.

Unsere Pluspunkte: • Wir haben ein erfahrenes

Lehrteam, das weiß, was Sie wissen müssen und dies zu-verlässig vermitteln kann

• Wir setzen moderne Techni-ken ein und schulen Sie auch im Umgang mit diesen

• Das Hallenbad befindet sich in unmittelbarer Nähe und kann von den Kursteilneh-mern jederzeit genutzt wer-den

• Wir betreuen Sie in kleinen Lerngruppen individuell - natürlich auch am Wochen-ende und nach Feierabend

Lehrgangszeitraum: Oktober 2013 bis März 2014

Geprüfte/r Meister/in für BäderbetriebeSchon im April 2014 kann der Traum

Wirklichkeit sein

BSG-Institut zur Aus- und Fortbildung von BäderpersonalAuf dem Lay 20 - 31542 Bad Nenndorf

Tel.: 05723 / 91928080 / Mobil: 0178 / 8184288 www.schwimmmeister-schulung.de

Anmeldungabsofortmöglich

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Bäder - Sport - Gesundheit - 4-2012

Foto: Jens Lindmayer / pixelio.de

Thema4

Im Gegensatz zur Zeit unserer Vorväter gilt es heu-te als schick, möglichst braun auszusehen. Je brau-ner desto schöner, lautet die Devise, worunter auch häufig noch „je brauner -desto gesünder" verstan-den wird. Ob nun am Badestrand, am Swimming-pool oder im heimischen Bad -sobald die Sonne am Himmel strahlt, strecken sich die Anbeter den wohl-tuend-wärmenden Strahlen entgegen, in der Hoff-nung auf eine Bräune, die in unserer Gesellschaft noch ein Nachweis für Fitness und Attraktivität ist. Urlaub kann man sich halt leisten!Zweifellos wirkt sich die Sonne positiv auf praktisch alle Lebensvorgänge unseres Körpers aus. Durch sie werden biochemische Prozesse in der Haut ausge-löst, die zur Bewältigung der Funktionen des größ-ten Körperorgans notwendig sind. Daneben ist die Sonne stets ein hervorragendes Mittel zur Schön-heitspflege. Voraussetzung ist aber immer, dass man nicht übertreibt. Denn eine übermäßige Sonnenbe-lastung stellt für die Haut immer eine Stresssituation dar, die sich gesundheitlich und kosmetisch negativ auswirkt. Für die Ärzte beginnt hier bereits die Ver-brennung. So warnen Hautärzte seit Jahren vor den Folgen intensiven Sonnengenusses. Zunächst fängt

es mit einem Sonnenbrand an, doch immer häufiger werden chronische Lichtschäden erkannt, die im schlimmsten Fall zum Hautkrebs führen können.Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe ist Haut-krebs die am häufigsten auftretende Krebserkran-kung: "Man unterscheidet in schwarzen und weißen Hautkrebs. Dabei gilt der schwarze Hautkrebs als ge-fährlicher: Bei dieser Form können sich die Krebszel-len schnell über das Lymphgefäßsystem ausbreiten, oft bilden sich Metastasen. Neben einer Operation gehört hier deshalb auch eine Immuntherapie und gegebenenfalls eine Chemotherapie oder Bestrah-lung zur Behandlung. Beim weißen Hautkrebs treten dagegen nur selten Metastasen auf. Es reicht meist aus, die betroffene Stelle zu entfernen."Doch eine gesunde Bräune ist in Deutschland nach wie vor in. Das Bundesgesundheitsamt hat im April 2012 eine Zusammenfassung der weltweit größten Studien zum Thema Hautkrebs in Berlin vorgestellt. Bei Menschen bis zu einem Alter von 35 Jahren etwa verdoppelt regelmäßiges Bräunen auf der Sonnen-bank das Risiko, an dem gefährlichen malignen Me-lanom (schwarzer Hautkrebs) zu erkranken. Jedes weitere Jahr wächst das Risiko um 3%.

Die Bräune, die aus dem Solarium kommtVon Hans-Jürgen Berger

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Bäder - Sport - Gesundheit - 4-2012

In Deutschland erkranken jährlich rund 200.000 Menschen an Hautkrebs, 25.000 davon mit einem malignen Melanom. Zunehmend sind es jüngere Menschen. Besorgniserregend: Rund 170.000 Sola-rienbenutzer sind minderjährig. Besonders junge Frauen zwischen 18 und 25 Jahren gehen ins Solari-um. Sie legen sich doppelt so häufig auf die Sonnen-bank wie Männer. Die Jugendlichen erhöhen damit auch ganz erheblich ihr Risiko, denn für die junge Haut ist UV-Strahlung besonders schädlich.Dazu die Deutsche Krebshilfe: ,,80% der UV-Strah-lung seines ganzen Lebens bekommt ein Mensch bis zu seinem 18. Lebensjahr ab. Seit März 2010 ist Minderjährigen deshalb der Besuch von Solarien ge-setzlich verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte dies im Januar 2012 durch ein Grundsatzurteil. Die Nutzung privater Sonnenbänke zu Hause bleibt davon ausgenommen."Neben dem Solarienverbot für Jugendliche ist auch eine neue Verordnung zum Strahlenschutz bei UV-Geräten in Kraft. Aufgrund der § 3/5 (Absatz 2) des Gesetzes zum "Schutz vor nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" vom 29.7.2009 (BGBI. I; S.2433) verordnete die Regierung die neue "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung -UVSV)". Sie ist am 1.1.2012 in Kraft getreten.Die Verordnung gilt für den Betrieb von UV-Bestrah-lungsgeräten, die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außer-halb der Heil oderZahnheilkunde gewerblich oder im Rahmen sons-tiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.

Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat sicherzu-stellen, dass im UV-Bereich von 250-400 nm der Wert der erythremwirksamen Bestahlungsstärke von 0,3 W/m2 nicht überschritten wird und im Wellenlän-genbereich von 200-280 nm der Wert der gesamten Bestrahlungsstärke von 3 x 10-3 W/m2 nicht über-schritten wird .

Ferner ist vom Betreiber/in sicherzustellen:1. UV-Schutzbrillen in ausreichender Zahl bereitge-

halten werden und jedem Nutzerlin vor der Nut-zung eines UV-Gerätes durch das Personal des

Betreibers eine solche Schutzbrille angeboten wird;

2. bei der Bestrahlung mit einem UV-Gerät, das bauartbedingt variable Entfernungen der bestrahlten Person zulässt, der erfor-derliche Mindesabstand eingehalten wird;

3. das ein UV-Bestrahl~ngsgerät über eine Notab-schaltung verfügt, die die Strahlung sofort been-det und vom Nutzer/in während der Bestrahlung leicht erreicht werden kann;

4. dass das UV-Gerät bei einer Bestrahlung von mehr als 800 Joule pro Quadratmeter sich selbst abschaltet (Zwangsabschaltung):

5. eine erythremwirksame Bestrahlung von max. 100 J/m2 eingestellt werden kann;

6. dass der Betreiber/in der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen kann, dass die Anfor-derungen erfüllt sind;

National Cancer Institute via Skin Cancer Foundation

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7. die zuständige Behörde durch Funktionsprü-fungen der Sicherheitseinrichtungen und durch Messungen am UV-Gerät kontrollieren kann, ob die Anforderungen an die Begrenzung der UY..Strahlung erfüllt sind. Bei Bestimmung der Mess-werte ist die Messtoleranz des verwendeten Messgerätes zu beachten, die jedoch nicht mehr als 15% betragen darf.

Einsatz, Aufgaben und Qualifikation des "Fachper-sonals" sind noch einmal überarbeitet, konzentriert und auch teilweise verschärft worden. Dazu ein Bei-spiel aus der Verordnung:"Wer ein UV-Bestrahlungsgerät betreibt, hat sicher-zustellen, dass mindestens eine als Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten qualifi-zierte Person (Fachpersonal) während der Betriebs-zeiten der UV-Bestrahlungsgeräten für den Kontakt mit den Nutzerinnen oder den Nutzern und die Oberprüfung der UV-Bestrahlungsgeräte anwesend ist. "Aus der Anlage zur Verordnung ist zu entnehmen, warum geschultes Fachpersonal ab sofort verlangt wird:"Wird der menschliche Körper UV-Strahlen ausge-setzt, löst dies im Auge und in der Haut komplexe biologische Vorgänge aus, die ein erhebliches von vielen Faktoren abhängiges gesundheitliches Risi-ko in sich bergen. Vor diesem Hintergrund ist es un-entbehrlich, dass eine als Fachpersonal qualifizierte Person den Kunden anbietet, diese in die sichere Be-dienung des UV-Bestrahlungsgerätes einzuweisen. "Dazu kommen weitere Verhaltensmaßnahmen bis hin zu einem Dosierungsplan für den jeweiligen Hauttyp bzw. die Empfehlung, die Nutzung des Ge-rätes gänzlich zu unterlassen. Die Zeiten der Münz-automaten und des einfachen, schnellen Geldes für Solarienstudio-Besitzer sind wohl vorerst einmal vorbei.Die Anlage der Verordnung beinhaltet alle not-wendigen Maßnahmen, Formulare, Vorgehenswei-se samt Führung eines Betriebsbuches, sodass die Verordnung für alle Betreiber (Anbieter) in einer öf-fentlichen Badeanlage "ein Muss" ist. Vor einer Schu-lung wird man nicht herumkommen. Also gilt die Empfehlung, sich mit dieser UV-Schutz-Verordnung schon jetzt auseinander zu setzen.

Die Verordnung ist zu bekommen unter:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.depdf-download unter:www.bmu.de/strahlenschutzldownloads/17 legisla-turperiode/doc/45808.php

UV-Bestrahlungsgeräte: Die Informations-und

Dokumentationspflicht für den Betreiber

In den letzten Jahren hat der Bereich der UV-Strah-lung in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion erheblich an Bedeutung gewonnen, da mit den modernen Technologien und der techni-schen Weiterentwicklung eine zunehmende Nut-zung zur Anwendung am Menschen und ein damit verbundenes Risikopotenzial einhergehen. Ziel der UV-Schutz-Verordnung ist der Schutz des Menschen vor schädlichen Wirkungen ultravioletter Strahlung, eine nichtionisierende Strahlung der Wellenlänge von 100 bis 400 Nanometer (nm), die von UV-Gerä-ten ausgesendet wird, die zu kosmetischen Zwecken von Anbietern (Betreibern) bereitgestellt werden.Die neue "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung" (UV-Schutz-Verordnung) gibt den Betreiber, z.B. einem Bäderbetrieb, vor, wie er den Kunden zu "empfan-gen, zu behandeln, zu informieren und zu beraten" hat. So sind Raum und UV-Gerät zu kennzeichnen, Hinweise für den Strahlungsschutz anzubringen und ein Dosierplan für die Behandlung zu erstellen. Schließlich muss noch alles dokumentiert werden. Die Maßnahmen laut Verordnung im Einzelnen:1. Nach der Anlage 7 der Verordnung sind die Hin-weise so im Geschäftsraum und in der Kabine so aus-zuhängen, dass sie für die Nutzerinnen und Nutzer deutlich sicht und lesbar sind. Personen, die das UV-Gerät (Solarium) nicht nutzen, sollen in der Kabine nicht anwesend sein, wenn das Solarium betrieben wird. Die Nutzung ist für Minderjährige (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) per Gesetz verboten. Die Haut von Kindern ist gegenüber UV-Strahlung besonders empfindlich, die Bestrahlung steigert das Risiko zum Hautkrebs im Alter wesentlich.Auch soll das Fachpersonal am Gerät den Kunden auf verschiedene Punkte hinweisen, die sogar von

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Foto: manwalk / pixelio.de

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einer Behandlung im Solarium abraten. Dazu gehö-ren laut Anlage:• Sie können überhaupt nicht bräunen, ohne ei-

nen Sonnenbrand zu bekommen, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung aus ge-setzt sind (Hauttyp I);

• Sie bekommen leicht einen Sonnenbrand, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UVStrahlung aus-gesetzt sind (Hauttyp 11);

• Ihre natürliche Haarfarbe ist rötlich;• Ihre Haut neigt zur Bildung von Sommerspros-

sen oder Sonnenbrandflecken;• Ihre Haut weist mehr als 40 -50 Pigmentmale

(Muttermale und Leberflecke) auf;• Ihre Haut weist auffällige (atypische) Leberfle-

cke (Asymmetrisch, unterschiedliche Pigmentie-rung, unregelmäßige Begrenzung) auf;

• Ihre Haut weist auffällige, scharf begrenzte ent-färbte Bereiche auf (Scheckhaut);

•Sie Leiden aktuell unter einem Son-nenbrand;•Ihre Haut zeigt Vorstufen von Haut-krebs oder es liegt oder lag eine Haut-krebserkrankung vor;•Bei Ihren Verwandten ersten Grades (Ihren Eltern oder Ihren Kindern) ist schwarzer Hautkrebs (malignes Mela-nom) aufgetreten;•Sie neigen zu krankhaften Hautreakti-onen infolge von UV-Bestrahlung;•Sie leiden an Hautkrankheiten;•Sie nehmen Medikamente ein, die als Nebenwirkung die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut erhöhen;•Ihr Immunsystem ist krankheitsbe-dingt geschwächt.

Das Fachpersonal wird verpflichtet, eine auf die Person abgestimmte Haut-typbestimmung vorzunehmen. Dafür gibt es in Anlage 1 in einer Tabelle die benötigten Unterlagen. Die Hauttypen I -VI werden beschrieben, ihre Reaktion auf UVStrahlung und Verfahren zur Be-stimmung der Hauttypen aufgezeigt. Für die Liste oben und für die Haut-typ-Tabelle und deren Zuordnung auf den Benutzer gilt: In Zweifelsfällen soll empfohlen werden, den Hauttyp und

evtl. die Nutzung ärztlich untersuchen und geneh-migen zu lassen.Danach ist ein Dosierungsplan im Rahmen der Kun-denberatung anzubieten, der auf die Befragung und die Bestimmung des Hauttyps abgestimmt wird.Das Fachpersonal hat sicherzustellen, dass der/die Benutzer am Gerät eingewiesen ist, die Notabschal-tung am Gerät kennt und den Aushang mit den Ver-haltensmaßnahmen gelesen hat und befolgt.Bei der Erstellung des Dosierungsplans sind die fol-genden Punkte zu berücksichtigen:

1. der Hauttyp;2. die Anschlusskriterien für die Benutzung von UV-

Bestrahlungsgeräten nach Anlage 5 (Hauttypen I und 11);

3. die Anzahl, Dauer und Stärke vorangegangener Bestrahlungen durch UVBestrahlungsgeräte 4nd

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Bäder - Sport - Gesundheit - 4-2012

die Sonne sowie4. die nach Anlage 5 empfohlene hautspezifischen

maximalen erythremwirksamen Bestrahlungen.

Wer ein UV-Bestrahlungsgerät gewerblich betreibt, hat eine Geräte-und Betriebsbuch zu führen. Hierin wird das jeweilige Gerät beschrieben, ob Repara-

turen, Erneuerung der Lampen, Überprüfung, etc. vorgenommen worden ist. Es ist zur Dokumentation drei Jahre aufzubewahren und vor unbefugten Zu-griff (das gilt auch für die persönlichen Nutzerdaten) zu schützen. Auch eine elektronische Dokumentati-on ist möglich, die ebenso von den Behörden kon-trolliert werden können. Hierbei sind die Maßnah-men des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten.

Ein "Geräte-und Betriebsbuch" ist z.B. von HN Sun-

light GmbH, Hanau, zu bekommenunter: www.original-hanau.com und ist als pdf-Datei kostenlos herunterzuladen.

Die Verordnung ist zu bekommen unter:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.depdf-download unter:www.bmu.de/strahlenschutzldownloads/17_legis-laturperiode/doc/45808.php

Die Schulung für das Fachpersonal

Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefah-ren, z.B. durch ultravioletter Strahlung, gehört zu den wichtigen Aufgaben der Gesundheitsfürsorge. Dabei besteht ein Konflikt zwischen den Gefahren, internationaler Regelungen und der Freiheit des Menschen, z.B. der Berufs-und Gewerbefreiheit der Betreiber von Solarien. Dies erfordert eine ausgewo-gene Regelung im der deutschen Gesetzgebung.Alternativen zu den Regelungen der Verordnung gibt es nicht. Bereits 2003 wurde versucht, durch die Ein-führung eines freiwilligen Zertifizierungsverfahrens für Sonnenstudios die Kunden vor der schädlichen Wirkung der künstlichen UV-Strahlung zu schützen. Doch Stichproben in den Studios deckten viele Män-gel auf, das Krebsrisiko und die Zahl der Erkrankten stieg bedenklich an. Vor allem aber ließ die persönli-che Beratung zu wünschen übrig. So regelt die neue Schutzverordnung, dass während der Betriebszeiten von UV-Bestrahlungsgeräten Fachpersonal für den Umgang anwesend sein muss. Sie legt die Aufgaben des Fachpersonals fest und regelt Anforderungen an sein Qualifikation.Der §5 der "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung)" beschreibt die Anforderungen an das Fachpersonal, dass in gewerblichen Solarien-betrieben bereit gehalten werden muss:"Die Schulung zum Fachpersonal muss zumindest die in Anlage 6 aufgeführten fachlichen Kenntnisse für einen sicheren Umgang mit UV-Bestrahlungsge-räten sowie Kenntnisse in den allgemeinen Wirkun-gen von UV-Strahlung auf den Menschen und für die Einschätzung des individuellen Risikos von UV-Strahlung vermitteln. Die Schulungsdauer beträgt

Foto: Beax / Wikipedia

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Bäder - Sport - Gesundheit - 4-2012

Lerninhalte der Schulung (12 Stunden)

I. UV-Strahlung (30%)1. Physikalische Grundlagen1.1 Grundbegriffe und Definitionen; 1.2 Solare und künstliche UV-Strahlung; 1.3 Messung der UV-Strahlung

2. Wirkungen der UV-Strahlung auf den Menschen2.1 Wirkung auf die Haut: 2.1.1 Eindringtiefe der UV-Strahlung in die Haut; 2.1.2 Simulation des UV-Eigenschutzes der Haut; 2.1.3 Akute Wirkungen; 2.1.4 Chronische Wirkungen; 2.2 Wirkung auf das Auge: 2.2.1 Eindringtiefe der UV-Strahlung in das Auge;2.2.2 Akute Wirkungen; 2.2.3 Chronische Wirkungen.

3. UV-Empfindlichkeit der Haut -Hauttypen

4. Abhängigkeit der UV-Wirkungen von Spektrum, Dosis und Bestrahlungshäufigkeit

II. Gerätekunde (10%)1 . Sonnenbank: Gerätetechnik und Betrieb1.1 Aufbau der Sonnenbank; 1.2 Betrieb der Sonnenbank; 1.3 Kennzeichnung einer Sonnenbank; 1.4 Einzuhaltende Gerätestandards.

2. Zuständigkeiten für die Gerätewartung

3. Inhalte des Geräte-und Betriebsbuchs

III. Kundengespräch und -Beratung (60%)1. Information der Nutzerinnen und Nutzer1.1 Ausschlusskriterien; 1.2 Hinweise; 1.3 Schutzbrille

2. Bestimmung des Hauttyps

3. Dosierung der UV-Bestrahlung der Haut und Bestrahlungsplan3.1 Maximaldauer der ersten Bestrahlung ungebräunter Haut; 3.2 Schwellenbestrahlung; 3.3 Einzelbestrahlungen innerhalb einer Bestrahlungsserie; 3.4 Bestrahlungspausen

4. Dokumentation des Kundengesprächs

mindestens zwölf Stunden. "Es sollen Grundkenntnisse in den Themenfeldern UV-Strahlung, Gerätekunde und Kundengespräch und Kundenberatung vermittelt werden. Durch die-se Schulung soll das Fachpersonal befähigt werden:

a) eine fachgerechte und für die Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbare Beratung zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrah-lungsgeräte durchzuführen;b) eine individuelle Hauttypbestimmung vorzuneh-men;c) einen individuellen Dosierungsplan zu erstellen;d) die gemäß dem Dosierungsplan vorgegebenen Geräteeinstellungen vorzunehmen;e) sowie technische Defekte der Geräte zu erkennen.

Konkrete Lerninhalte für diese 12-Stunden-Schu-lung werden mitgeliefert und vorgeschlagen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sollen befähigt sein, das erworbene Wissen mit ei-genen Worten wiederzugeben, eigenständig ein fachlich korrektes Beratungsgespräch zu führen und auf Kundenfragen zur UV-Bestrahlung und damit zu den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu antworten.Die Fortbildung hat den Zweck, die Inhalte der Schu-lung und den technischen Fortschritt wieder zu ver-mitteln. Dafür werden fünf Stunden Unterricht an-gesetzt. Die Schulung und die Fortbildung für das Fachpersonal dürfen nur Schulungsträger anbieten, die hierfür von der zuständigen Behörde zugelassen sind. Die Zulassung gilt für das gesamte Bundesge-biet. Auch werden gleichwertige Anerkennungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anerkannt (§6: "Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen aus anderen EU-und EWR-Staaten“).

Die Verordnung ist zu bekommen unter:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: www.bmu.depdf-downJoad unter:www.bmu.de/strahlenschutzldownloads/17 legisla-turperiode/doc/45808.php

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Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird empfohlen:

1. Verwenden Sie keine Sonnenschutzmittel oder Produkte, die die Bräunung beschleunigen

2. Entfernen Sie möglichst einige Stunden vor der Solarium-Nutzung alle Kosme-tika

3. Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten. Einige haben die Nebenwir-kung, die UVEmpfindlichkeit Ihrer Haut zu erhöhen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Ärztin oder Ihren Arzt

4. Tragen Sie während der Solarium-Benutzung den Ihnen ausgehändigten Au-genschutz (UV-Schutzbrille). Kontaktlinsen und Sonnenbrillen sind kein Ersatz für die UV-Schutzbrille.

5. Halten Sie die empfohlenen Bestrahlungszeiten und -pausen Ihres individuell erstellten Dosierungsplans ein. Der Dosierungsplan gilt nur für das ausge-wählte Solarium und ist Ihrem Hauttyp angepasst.

6. Benutzen Sie ein Solarium höchstens einmal am Tag. Am gleichen Tag soUten Sie weder vorher noch nachher ein natürliches Sonnenbad nehmen.

7. Vermeiden Sie Sonnenbrand (Hautrötung oder Blasen). Ein Sonnenbrand kann einige Stunden nach der Solarien-Benutzung auftreten. Falls ein Sonnenbrand auftritt, sollten keine weiteren Bestrahlungen bis zur vollständigen Abheilung des Sonnenbrands stattfinden. Holen Sie ärztlichen Rat ein. Mit der Bestrah-lung sollte erst nach Befragen einer Ärztin oder eines Arztes wieder begonnen werden.

8. Treten unerwartete Effekte, wie beispielsweise Juckreiz, Brennen oder ein Spannungsgefühl innerhalb von 48 h nach der Bestrahlung auf, sollten Sie vor weiteren Bestrahlungen ärztlichen Rat einholen.

9. Halten Sie den empfohlenen Abstand zum Solarium ein.10. Benutzen Sie das Solarium nicht, wenn Sie Beschädigungen am Gerät fest-

stellen. Bei Bedarf können Sie gerne eine persönliche Beratung von unserem Fachpersonal erhalten.

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Foto: Public Address Presseagentur / pixelio.de

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Bäder - Sport - Gesundheit - 4-2012

Schwimmbad ABC Teil 7: Gesetzliche UnfallversicherungDie gesetzliche Unfallversiche-rung zählt zur gegliederten Sozial-versicherung, sie ist ein „Versiche-rungszweig“. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrank-heiten und arbeitsbedingte Ge-sundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsun-fällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfä-higkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzu-stellen. Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), eine weitere wichtige rechtliche Grundlage bei Berufskrankheiten ist auch die Berufskrankheitenver-ordnung (BKV). Eingeführt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung („Unfallversi-cherungsgesetz“) im Jahre 1884.

AufgabenZu den Aufgaben der Träger der UV gehört neben der Gewäh-rung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles auch die Beratung und Aufsicht der Mit-gliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Un-fallverhütung und des Gesund-heitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention); hierbei werden die Träger der UV teilweise kooperie-rend mit den Behörden der staat-lichen Gewerbeaufsicht tätig. Auch die Bemessung der Beiträge nach der Unfallgefahr der Gewer-bezweige (Risikoklassen) dient

der Prävention.

LeistungenLeistungen der gesetzli-chen Unfallversicherung an Versicherte sind im Wesentli-chen medizinische und berufs-fördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungs-leistungen in Geld (Verletzten-geld, Verletzten-rente, Hinterbliebenen-rente). Die medizinische Behandlung wird als Sachleistung gewährt; der behandelnde Arzt stellt eine Rechnung di-rekt an die zuständige Be-rufsgenossenschaft aus. Es gilt die UV-GOÄ 2001 in der Fas-sung vom 1. Juli 2007, die für jede Leistungsposition einen festen Wert vorsieht. Geringfügig unter-scheidet sich das resultierende Honorar, wenn statt der Allgemei-nen Heilbehandlung eine Beson-dere Heilbehandlung durchge-führt wird.Bei Verbleib einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in renten-berechtigender Höhe (ab 20 %) über die 26. Woche nach dem Ver-sicherungsfall hinaus auch durch eine Rente und andere Geldleis-tungen an den Versicherten. Hat ein Versicherter allerdings bereits einen Arbeitsunfall mit einer MdE

i. H. v. 10 %. – egal bei welchem Träger der gesetzli-chen Unfallversicherung – und es tritt ein neuer Versicherungsfall hinzu, gibt es einen sogenannten Stütztatbestand. Beispiel: Zwei verschiedene Versicherungsfälle mit jeweils einer MdE von 10 v. H.: Es werden beide Renten nach der MdE 10 v. H. ausgezahlt. Die Ansprüche stützen sich. Fällt einer durch Besserung weg, endet auch der andere. Eine Ausnahme gilt bei Versicherungsfällen ab dem 1. Januar 2008 bei landwirtschaftli-chen Unternehmern, deren Ehe-

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Ausbildung1 2

Bäder - Sport - Gesundheit - 4-2012

gatten und Familienangehörigen. Hier ist eine MdE von wenigstens 30 % Voraussetzung für einen Rentenanspruch.Die Einschätzung erfolgt durch den Unfallversicherungsträger. Er bedient sich dabei gesammel-ter Erfahrungswerte und kann durchaus auch von der Einschät-zung eines ärztlichen Gutachters abweichen. Die MdE ist keine „Gliedertaxe“ wie in der privaten Versicherungsbranche. Bei ei-ner privaten Unfallversicherung wird ein Vertrag über bestimm-te Leistungen bei bestimmten Körperschäden abgeschlossen (z. B. Verlust eines Fingers = X % der Versicherungssumme – un-geachtet des Alters, des Berufs und der Größe der tatsächlichen Funktionseinbuße). Bei der Fest-stellung der MdE hingegen, wird insbesondere die Funktionsein-buße berücksichtigt. So kann es vorkommen, dass zwei verschie-dene Versicherte mit der gleichen Verletzung unterschiedlich hohe Minderungen der Erwerbsfähig-keit haben.Auf die Rentenleistung erfolgt bisher keine Einkommensanrech-nung. Lediglich der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt bei seiner Leistung eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Einkom-men.Die Hinterbliebenenleistungen berechnen sich nicht nach ei-ner individuellen Höhe wie die MdE, sondern werden nach fes-ten Prozentsätzen gezahlt. Auf diese Leistungen wird allerdings Einkommen mit einem bestimm-ten Prozentsatz (gesetzlich für verschiedene Einkommensarten festgelegt) angerechnet, wenn

es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.Grundlage für die Leistungsbe-rechnung ist der Jahresarbeits-verdienst (JAV). Dieser beträgt 2/3 des gesamten Arbeitsein-kommens der zwölf Kalendermo-nate vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Für Unternehmer bestehen dabei besondere Regelungen, wie die Tatsache, dass sich ihre Leistun-gen nach einer satzungsmäßig festgelegten Versicherungssum-me richten.Umstritten ist, ob die Unfallver-sicherung auch Schmerzensgeld gewährt bzw. einen zivilrechtli-chen Schmerzensgeldanspruch sperrt. Nach der geltenden ge-setzlichen Regelung ist ein solcher Ersatz nicht vorgesehen. Die hier-in liegende Ungleichbehandlung geschädigter Arbeitnehmer ge-genüber sonstigen Geschädigten, die ein Schmerzensgeld erhalten, ist vom Bundesverfassungsge-richt im Jahr 1995 für verfassungs-konform erachtet worden (Az. 1 BvR 753/94). In jüngerer Zeit meh-ren sich kritische Stimmen (vgl. nur Fuhlrott, Neue Zeitschrift für Sozialrecht [NZS] 2007, S. 237 ff.), die hierin eine verfassungswidri-ge Ungleichbehandlung erblicken wollen. Jüngere Reformpläne, die diskutiert werden, sehen daher einen solchen Ersatzanspruch für immaterielle Schäden vor.GeldleistungenBei Vorliegen eines Versiche-rungsfalles im Sinne des SGB VII können folgende Geldleistungen in Betracht kommen:• Verletztengeld• Verletztenrente• Abfindungszahlungen• Pflegegeld

• Übergangsgeld• Hinterbliebenenrente• Erstattung von Überführungs-

kosten• Sterbegeld• Mehrleistungen für ehrenamt-

lich Tätige• Beihilfe

SachleistungenDarüber hinaus haben Versicherte einen umfangreichen Anspruch auf Sach- bzw. Dienstleistungen, insbesondere ambulante und stationäre ärztliche Behandlung, häusliche Krankenpflege, Haus-haltshilfe, Teilhabeleistungen, Heil- und Hilfsmittel. Der An-spruch geht mitunter weit über das hinaus, was die gesetzliche Krankenversicherung bietet, weil alle erforderlichen Maßnahmen von dem Träger ausgeschöpft werden müssen, um die Erwerbs-fähigkeit des Verletzten wieder herzustellen. Dabei gibt es keine Budgetierung der einzusetzen-den Mittel. Die Unfallversiche-rungsträger halten hierfür be-sondere Unfallkliniken vor, die speziell für die Versorgung der Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ausgerüstet sind. Anschließende Rehabilitati-onsmaßnahmen werden in zum BGSW-Verfahren zugelassenen Einrichtungen erbracht. Im Ge-gensatz zur kassenärztlichen am-bulanten Versorgung ist die freie Arztwahl des Versicherten bei be-rufsgenossenschaftlichen Heilbe-handlungen stark eingeschränkt. Erstbehandeln darf in der Regel nur ein zugelassener Durchgangs-arzt.Ferner kann Hilfestellung zur be-ruflichen Wiedereingliederung, so genannte Berufshilfe, gewährt

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werden.Gefährdung des Versicherungs-schutzesEin möglicher Grund für den Verlust von Ansprüchen bei We-geunfällen ist die Abweichung vom Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und die längere Unterbrechung des Weges. Unzu-treffend ist die in manchen Unter-nehmen herrschende Rechtsauf-fassung, dass Mitarbeiter ihren Versicherungsschutz verlieren würden, wenn sie die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden über-schreiten. Die Unfallversicherung ist unabhängig von der Schuld leistungspflichtig. Einschränkun-gen sind nur bei Vorsatz (z. B. vor-sätzliche Selbstverletzung eines Versicherten oder die vorsätzli-che Missachtung von Vorschrif-

ten durch den Arbeitgeber) oder bei grober Fahrlässigkeit möglich, wobei dieser Umstand zumeist gerichtlich festgestellt wird.Der Unfallversicherungsschutz kann auch durch den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmit-teln gefährdet werden:Bei mäßigem Alkoholkonsum entfällt der Unfallversicherungs-schutz, wenn der Alkoholeinfluss die rechtlich allein wesentliche Unfallursache ist. Das bedeutet, dass z. B. ein mäßig alkoholisierter Mitarbeiter, der sich beim Häm-mern auf den Daumen schlägt, ei-nen Arbeitsunfall erleidet, da sich dieser Vorgang auch ohne Alkoho-leinfluss ereignen könnte. Stürzt der Mitarbeiter bei gleichartigem Alkoholeinfluss die Betriebstrep-pe hinunter, da er alkoholbedingt

das Gleichgewicht verloren hat, so stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Bei einem Verkehrsunfall wird bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 ‰ Blutalkoholkonzentrati-on) grundsätzlich angenommen, dass der Alkoholeinfluss die recht-lich allein wesentliche Unfallursa-che sei.Liegt ein Vollrausch vor, so dass ein Arbeitnehmer zu keiner zweck-gerichteten Tätigkeit mehr in der Lage ist, wird er wie ein „Betriebs-fremder“ behandelt und verliert seinen Versicherungsschutz un-abhängig von der konkreten Un-fallursache.

Der ganze Beitrag unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzli-che_Unfallversicherung_%28Deutschland%29

Foto: Ingo Johannes / pixelio.de

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Im März 2012 erschien in der Rei-he Bädermanagement des Litho Verlags der neue Titel „Mit klei-nem Budget viel erreichen - oder wie lässt sich die Bäderlandschaft von Morgen gestalten?“ von Gün-ter Ronz. Die Redaktion von Bäder Sport Gesundheit hat natürlich ver-sucht, ein Rezenszionsexemplar zu erhalten, denn wir wollten wissen, ob das neue Buch an die Qualität der weiteren Werke der Bädermanagement Serie heran-reicht und ob es ein würdiger Er-satz für das Bädermanagement Buch von Klaus Boese und Jeani-ne Morgenstern ist.Allerdings reagierte der Litho Ver-lag schon zum wiederholten Male nicht auf unsere Presseanfragen. Als wir uns dann entschieden, das Buch für 24,80 Euro zu bestellen, war es allerdings in rekordver-dächtigen 48 Stunden bei uns.

Für mich als Journalist und Dozent für den Bereich Marketing und PR stellte sich natürlich die Frage: Ist das Buch praxistauglich und kann man es im Unterricht einsetzen? Da das Buch für eine Rezensions-exemplar eher untypisch die Re-daktion erreicht hat, beginne ich diese Rezension auch etwas unty-pisch mit dem

Fazit:Das Buch ist letztlich weder für den Unterricht, noch für die Praxis zu gebrauchen.

Warum ist dies so? Günter Ronz, selbst Fachangestellter für Bäder-betriebe und Fachdozent an der Bayerischen Verwaltungsschule München, hat ein Buch abgelie-

BuchkritikBädermanagement - Mit kleinen Budget viel erreichen

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Bei Ronz heißt es: Typ 1: „Sei schnell“Er blüht auf, wenn Aktion angesagt ist. Mit knappen Ter-minvorgaben, spontanen Entscheidungen oder Ad-hoc-Geschäftsreisen hat er keine Probleme. Er erledigt Aufga-ben gerne in der kürzest möglichen Zeit und hält deshalb auch Ausschau nach den effizientesten Wegen.

Bei simplify organisiert heißt es:Stärken und Schwächen des Typus „Sei schnell“Als Typus „Sei schnell“ blühen Sie auf, wenn Action ange-sagt ist. Mit knappen Terminvorgaben oder spontanen Entscheidungen haben Sie keine Probleme. Sie erledigen Aufgaben am liebsten in der kürzestmöglichen Zeit und suchen nach den effizientesten Wegen.

fert, das auf den ersten Blick wirkt, wie eine aufgeblasene Projekt-arbeit, wie sie im Rahmen einer Meisterprüfung verlangt wird. Auf 105 Seiten beschreibt er am Beispiel des Freibades Kirchdorf, Möglichkeiten des Marketings.Dabei ist, soweit ich dies nach-prüfen konnte, keine der von ihm gegebenen Informationen falsch. Allerdings lassen sich die spe-zifischen Beispiele in vielen Fäl-len nicht auf andere Gemeinden übertragen und bleiben darum nicht mehr, als eine nette Aufzäh-lung und ohne direkte Praxistaug-lichkeit. Durchaus informativ ist das Buch in seinen theoretischen Teilen. Allerdings kann man alle dort ge-gebenen Informationen auch im Internet finden. Die Leistung von Ronz ist, dass er all diese Hinweise in kurzer (leider oft viel zu kurzer) Form zusammengetragen hat. Eine Stichprobe ergab, dass sich Teile des Kapitels über „Arbeitsstil-Typen“ in fast gleicher Formulie-rung im Newsletter des Organda Verlags „Simlify organisiert“ wie-derfinden. Auch wenn einzelne Wörter sich unterscheiden, kann, wenn Ronz nicht auch 2009 diesen Beitrag für simplify geschrieben hat, durchaus von einem Plagiat ge-sprochen werden (siehe Kasten), denn es findet sich im Buch kein Verweis auf diese Quelle.

http://www.orgenda.de/abo/a r c h i v / s m a / 2 0 0 9 / 1 1 _ t h e -m e n s c hwe r p u n k t _ o p t i m a l _zusammenarbeiten/01-a8f36f-4b4aa7d934ab5bc155bc78b780.pdfIm Kapitel über Veranstaltungs-planung schreibt Ronz auch über die Notwendigkeit des Internet-marketings. Denn, so Ronz „der Mitbewerber ist nur einen Maus-klick entfernt.“ Er empfiehlt, dass eine Internetseite von einem Ex-perten erstellt werden sollte und dass dazu, wenn es keinen eige-nen Experten gibt, auch ein Stu-dent eingesetzt werden könne. Leider ist nach einer knappen Sei-te der Ausflug ins Internet schon wieder vorbei. Kein Wort davon, wie man langfristig ein Internet-konzept umsetzen kann, das auch funktioniert, wenn die studenti-sche Kraft mal wechselt. Kein Wort darüber, dass heute Internetsei-ten nur noch ein Teil des Internet-marketings sind. Dass nicht nur die Homepage des Konkurrenz-bades nur einen Klick entfernt ist, sondern auch dessen Sozial Me-dia Aktivitäten. Kein Wort darüber, dass insbesondere die junge Ziel-gruppe vorwiegend mobil in Netz geht. Kein Wort darüber, dass eine Internetseite zwar informiert, So-zial Media Marketing aber dauer-hafte Kundenbindung herstellen kann und dass die Facebook Seite eines Bades auch für „nicht Exper-

ten“ und ohne viel Budget mit wenigen Mausklicks erstellt ist.Schön gestaltet ist das Titelbild. Weniger schön sind viele der Gra-fiken im Buch. Die Fotos sind zum großen Teil belanglos und wirken wie Lückenfüller. Die Schaubilder wurden vermutlich mit Microsoft Office erstellt, was man leider an der Schärfe der einzelnen Grafi-ken negativ sieht.Wie schon beschrieben, nichts, von dem das Ronz schreibt, ist falsch, aber er lässt zu viele wich-tige Fakten aus, um seinem ei-genen Anspruch, den er auf der Titelseite im Untertitel formuliert hat, gerecht zu werden. Ronz beschreibt nicht die Bäder-landschaft von morgen und an vielen Stellen leider noch nicht einmal die von heute.Wer sich die Neuauflage dennoch zulegen möchte, wird nur dann zufrieden sein, wenn er sie als sehr kurzen Einstieg in die Materie ver-steht und bereit ist noch einige weitere Bücher als Ergänzung zu kaufen.

Günther RonzBädermanagement - Mit kleinem Budget viel erreichen - Oder wie lässt sich die Bäderlandschaft von Morgen gestalten?Litho Verlag, 201224,90 Euro

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(ots) - In diesem Jahr sind in deut-schen Gewässern 268 Menschen ertrunken, 38 (-12,4%) weniger als im Vorjahr. Das ist der niedrigste Stand seit Erhebung der Sommer-bilanz. In den Sommerferien stieg hingegen die Zahl der Todesfälle durch Ertrinken verglichen mit 2011 um 19 auf 136 (+6,2%). Die-se Zahlen gab die DLRG jüngst in Bad Nenndorf bekannt.„Die rückläufige Entwicklung der Opferzahlen ist auf den ersten Blick sehr erfreulich. Bei genaue-rer Betrachtung stellen wir aber fest, dass die geringere Todesrate auf weniger Ertrinkungsfälle in der kalten Jahreszeit zurückzu-führen ist. In den Monaten Januar bis Mai verzeichneten wir 57 To-desfälle weniger. In den Sommer-ferien stiegen hingegen die töd-lichen Wasserunfälle wieder an“, erläutert DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens die Zahlen.Im Geschlechtervergleich stieg der Anteil der Frauen von 20% auf

23,6%. Nach wie vor sind die älte-ren Männer die am stärksten ge-fährdete Gruppe.In der Statistik Ertrinken nach Or-ten zeigt sich das gewohnte Bild: 103 Menschen ertranken in Flüs-sen. Mit 95 Todesopfern folgen die Binnenseen auf dem zweiten Rang. In Kanälen verloren 15 Män-ner und Frauen ihr Leben. Insge-samt forderten die Binnengewäs-ser 213 Menschenleben. „Die DLRG fordert eine Bewa-chung der beliebten Badestellen im Binnenland durch qualifizierte Rettungsschwimmer. Nur so kön-nen wir zukünftig die Ertrinkungs-zahlen senken. Ein Drama wie am Allermöher See hätte verhindert werden können“, sieht der DLRG-Präsident Kommunen, Landkreise und Badbetreiber in der Pflicht. In Schwimmbädern kamen neun Badegäste und in Gartenteichen sowie privaten Swimmingpools drei Menschen um. Deutlich zu-genommen haben die tödlichen

Unfälle an den Küsten. Mit 22 Opfern liegt die Zahl bereit um sechs über dem Jahresergebnis von 2011. Während die Nordsee mit sieben Ertrunkenen auf dem Vorjahresniveau blieb, ertran-ken an den Gestaden der Ostsee in den ersten acht Monaten be-reits 15 Personen, vor allem an unbewachten Badestellen und außerhalb der Wachzeiten. Die Rettungsschwimmer der DLRG verzeichneten in den Sommer-monaten zudem ein deutlich ge-stiegenes Einsatzaufkommen. „Leichtsinn, Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung haben bedenklich zugenommen“, sieht Dr. Klaus Wilkens die Entwicklung mit Sorge.In den bayerischen Gewässern ertranken wieder die meisten Menschen, 50 an der Zahl, ge-folgt von Niedersachsen (34) und Nordrhein-Westfalen (33). An vierter Stelle rangiert mit 25 tödlichen Wasserunfällen Meck-

DLRGSommerbilanz-268Tote

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lenburg-Vorpommern vor Baden-Württemberg (24), Sachsen (20) und Brandenburg. Traditionell am sichersten leben Schwimmer, Badegäste und Wassersportler in Bremen und dem Saarland (je 1). In ostdeutschen Gewässern er-tranken im vergangenen Jahr 77 Männer, Frauen und Kinder. Im West-Ost-Vergleich ergibt sich da-mit ein relativer Wert von 28,3%. Gegenüber 2011 stieg die Quote der Ertrinkungsfälle in den ost-

deutschen Bundesländern um 8% an.Weiter rückläufig sind die Ertrin-kungsfälle bei Kindern und Ju-gendlichen bis zum 15. Lebens-jahr. Bis August kamen im Wasser 14 Kinder zu Tode, im Vorjahr waren es 17 Jungen und Mäd-chen. Das ist die niedrigste Zahl seit Bestehen der Sommerbilanz. Die Quote der Ertrunkenen älte-ren Menschen über 50 Jahre liegt auch in dieser Zwischenbilanz über 50%.

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Serie Public Relations

Die Pressemeldung

Wie ein guter Pressetext aussehen muss

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

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Nachdem wir uns in der vergangenen Folge da-mit beschäftigt haben, wie wir am besten mit ei-nem Journalisten sprechen, soll es heute darum gehen, wie wir eine Pressemeldung schreiben, die sowohl den Journalisten, als auch uns zufrie-denstellt. Den Journalisten, weil die Pressemel-dung journalistitschen Standards entspricht und uns, weil wir sie genau so, das heißt unverändert in der Zeitung wieder finden.Doch was macht eine gute Pressemeldung aus?

1. Das Wichtige am AnfangWas ist die zentrale Aussage Ihres Pressetextes? Neue Öffnungszeiten? Ein neues Aqua-Zumba Angebot? Das müssen Sie sich, bevor Sie mit ihrer Pressemel-dung beginnen genau überlegen und genau diese zetrale Aussage schreiben Sie dann auch sofort zu Beginn des Pressetextes. Überlegen Sie sich genau, was Ihnen wichtig ist. Stellen Sie sich vor, dass der Chefredakteur mit einer Schere in der Redaktion sitzt und von jedem Bericht, der ihn erreicht beliebig viele Zeilen abschneidet. Je weiter oben das steht, was Ihnen wichtig ist, umso größer ist die Chance, dass es den Scherenschnitt überlebt. Natürlich hat der Journalist keine Schere auf dem Schreibtisch (zumindest nicht um Berichte zurecht zu schneiden). Das erledigt er aber genauso schnell mit der Maus und der „Entf“ Taste auf seiner Tastatur. Versuchen sie darum, die sechs W-Fragen wenn möglich im ersten Absatz zu beantworten.

2. Die W-Fragen abhandelnWer hat die Pressemeldung verfasstWas ist das Thema der MeldungWann wird etwas geschehen bzw. ist es geschehenWo findet/fand es stattWarum passiert/e esWie passiert/e es

3. Auf den Stil achtenEine Pressemeldung ist kein Schulaufsatz, auch wenn viele Meldungen genau diese Qualität aufweisen. Je besser der Stil des Berichtes ist, also je weniger der Redakteur den Text „journalistisch“ machen muss, umso größer ist die Chance, dass der unverändert gedruckt wird. Achten Sie darum darauf, sich kurz und knapp zu fassen. Schreiben Sie nicht unnötig

lang. Journalisten mögen kein Geschwafel und Sie als Leser sicherlich auch nicht.

4. Auf persönliche Anrede verzichtenSchreiben Sie nicht: „Liebe Leser dieser Zeitung“, oder „Sie als Kunde liegen uns am Herzen“, das klingt nicht journalistisch sondern nach einem Werbepro-spekt.

5. Keine persönliche MeinungVerzichten Sie auf ihre persönliche Meinung. „Wie wir finden, sind wir die Besten.“ Wer will das schon lesen.

6. Wenig FremdwörterEs geht nicht um Numismatik, sondern um Münz-kunde. Dabei sind manche Begriffe durchaus abhän-gig von der Zeitung erlaubt. In einer Zeitung durfte ich nicht „autodidaktisch“ schreiben, da, so der Chef-redakteur, „Zeitungsleser dumm sind“. Beim Konkur-renzblatt hingegen hält der Chef mehr von seinen Lesern. Sie wissen, dass damit „bringt sich selbst bei“ gemeint ist.

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

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7. Auf Grammatik achtenSchreiben Sie kurze Sätze und achten Sie darauf, dass das Ende auch zum Anfang passt, was leider allzu oft nicht der Fall ist. Wenn der Journalist nicht genau weiß, was ihr Satz ausdrücken soll, kann er ihn auch nicht sinnvoll kürzen. Wenn er dann Ihre Aussa-ge scheinbar falsch in die Zeitung bringt, könnte das auch an Ihrem Ausdruck gelegen haben.

8. Keine AbkürzungenAbkürzungen wie „z.B.“ sind von dieser Regel aus-genommen und auch die „SPD“ muss man nicht ausschreiben. Aber was bedeutet i.e.S. (im engeren Sinn) oder was ist BCRT (Berlin-Brandenburgisches Zentrum für regenerative Therapien)?

9. Bei Personen NIE nur Herr oder Frau XYAlle Menschen haben einen Vornamen. Der muss auch im Bericht stehen. Ein No-go ist es, zu schrei-ben: „Herr Müller, der Leiter des Freibades geht in den verdienten Ruhestand.“ Der Mann heißt schließ-lich mit vollem Namen „Thomas Müller“. Aus einem russischen Musiker, zu dem ich während meiner ersten freien Mitarbeit bei der lokalen Zei-tung einmal keinen Vornamen hatte, macht der Re-dakteur aus lauter Verzweiflung einfach einen Vladi-mir.

10. Zahlen bis zwölf ausschreiben...und ab 13 als ZahlEins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn, elf, zwölf, 13, 14, 15.So werde Zahlen journalistisch geschrieben. Sie ma-chen es dem Journalisten einfach, wenn Sie sich an dieser Konvention halten.

11. Aktive Sprache Versuchen Sie, ihren Text nicht nur inhaltlich, son-dern auch durch guten Ausdruck interessant zu ma-chen. Wählen Sie eine aktive Sprache. Vermeiden sie dabei „Leidensformen“. Thomas Müller WURDE nicht in den verdienten Ruhestand geschick, er GEHT viel-mehr in den Ruhestand. Die Veranstaltung wurde nicht von Ihnen vorbereitet, sie bereiteten die Ver-anstaltung vor.Interessant wird Sprache auch durch wörtliche Zitate. Nicht: Der Badleiter geht davon aus, dass durch den schlechten Sommer weniger Besucher ins Freibad kamen, sondern: „Wir werden durch den schlechten Sommer die Besucherzahlen des vergangenen Jah-res klar verfehlen“, schätzt Badleiter Thomas Müller die aktuelle Situation ein.

12. Die richtige LängeFreie Mitarbeiter an Tageszeitungen schreiben ger-ne etwas länger als nötig, denn jede Zeile bringt Geld. Doch das ist eigentlich unjournalistisch, denn ein Redakteur hat in der Regel zu wenig Platz auf seiner Seite, selten zu viel. Lange Berichte müssen darum entweder gekürzt werden oder sie kommen nicht ins Blatt. Die Lösung: schreiben sie so lang wie nötig, aber so kurz wie möglich. Sehr lange Berichte werden übrigens von den meisten Zeitungslesern gar nicht bis zum Ende gelesen. Nach der 60en Zei-le könnte totaler Bödsinn stehen und es würde vie-len, die diesen Bericht angeblich gelesen haben, gar nicht auffallen. Also sparen Sie sich so lange Berich-te.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de