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EU-Fördermittel für Rheinland-Pfalz 2007-2013 Europa vor Ort entdecken! Der Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa

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EU-Fördermittel für Rheinland-Pfalz 2007-2013

Europa vor Ort entdecken!

Der Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa

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INHALT

VORWORT 4

DIE FÖRDERPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION: WIE KANN RHEINLAND-PFALZ DAVON PROFITIEREN? 6

Ziele und Grundsätze der EU-Förderpolitik 7Die Kohäsionspolitik der EU im Wandel 15Die EU-Strukturförderung in Rheinland-Pfalz 18

EUROPÄISCHE STRUKTURPOLITIKEN – FÖRDERPROGRAMME 2007 – 2013 22

Die europäischen Förderschwerpunkte 23

� Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 23Förderung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 23Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) 30

� Europäische Territoriale Zusammenarbeit 32� Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums 42

Die Entwicklung ländlicher Räume in Rheinland-Pfalz durch PAUL 44Die Finanzverteilung auf die Schwerpunkte und Maßnahmen 45

Die europäischen Förderprogramme 50

� Forschung – Das 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration 51

� Bildung – Das Programm für Lebenslanges Lernen 54Das sektorale Programm ERASMUS 55Das sektorale Programm LEONARDO DA VINCI 57Das sektorale Programm COMENIUS 58Das sektorale Programm GRUNDTVIG 62Das QUERSCHNITTSPROGRAMM 64

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� Wirtschaft – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 65� Umwelt – Das EU-Finanzierungsprogramm LIFE + 69� Europabewusstsein und Begegnung 72

Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007-2013 72Programm „Jugend in Aktion“ 2007- 2013 75

� Medien – Das Programm MEDIA 2007 77� Chancengleichheit – Das Gemeinschaftsprogramm „PROGRESS“

für Beschäftigung und soziale Solidarität 80� Gesundheit und Verbraucherschutz 84

Das Aktionsprogramm im Bereich Gesundheit (2007-2013) 84Das Aktionsprogramm im Bereich Verbraucherpolitik 86Das Programm DAPHNE II 88

� Kultur – Das Programm KULTUR 90

PRAXISRATGEBER 92

Fördermöglichkeiten nach Adressaten oder: Wer kann wie profitieren? 93Adressenhinweise und Kontaktstellen 99Nützliche Hilfe im Internet 100Kleines Glossar und Abkürzungsverzeichnis 102

IMPRESSUM 104

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VORWORT

„Was haben wir von Europa?“ Diese Frage wirdhäufig gestellt und in der Regel mit weit reichen-den Erwartungen an die finanziellen Fördermög-lichkeiten der EU verbunden. Nicht immer gehendiese Erwartungen in Erfüllung. Die jährlichenSteigerungsraten des EU-Haushalts sind, auch aufDrängen des deutschen Finanzministers, deutlichbegrenzt worden. Zudem wird nach der Erweiterung der EUein Großteil der Fördermittel auf die zahlreichen struktur-schwachen Staaten vorwiegend in Mittel- und Südosteuropakonzentriert.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich aber mitErfolg dafür eingesetzt, dass auch weiterhin EU-Mittel inRegionen fließen, die im EU-Durchschnitt vergleichsweisewohlhabend sind. Dazu zählt auch Rheinland-Pfalz. DieFörderung der Regionen in Europa stärkt das Zusammen-gehörigkeitsgefühl und trägt dazu bei, dass sich die Bürgerin-nen und Bürger mit Europa in besonderer Weise verbundenfühlen.

So können schulische und universitäre Austauschprogrammeoder Begegnungen im Rahmen von StädtepartnerschaftenZuschüsse aus Brüssel erhalten und dadurch zu einem regenAustausch und zum besseren gegenseitigen Kennenlernenbeitragen. Mittel stehen auch für die ländlichen Räume unddie grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereit.

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Dabei sollte man nicht vergessen, dass die EuropäischeUnion uns Deutschen – und uns Rheinland-Pfälzern zumal –mehr bietet als bloß Zuschüsse. Die EU ist ein Raum der Frei-heit und der Sicherheit, des wirtschaftlichen Aufschwungsund der guten Nachbarschaft, sie ist ein großes, festes Hausdes Friedens. Viele Millionen Menschen weltweit beneidenuns darum, sie wissen weshalb.

Die vorliegende Broschüre hat zum Ziel, einen Überblicküber die Fördermöglichkeiten der EU zu geben, Ansprech-partner zu benennen und vielfältige praktische Hinweise zuliefern. Darüber hinaus werden einige konkrete Projekte prä-sentiert, die durch EU-Finanzmittel ermöglicht wurden. Da-durch wurde die EU für Menschen und Regionen in Rhein-land-Pfalz im positiven Sinne direkt erfahrbar.

Ich möchte Sie ermutigen, die Fördermöglichkeiten derEuropäischen Union zu nutzen. Die Beispiele verdeutlichen:Europa ist zum Greifen nah.

Berlin, im Juni 2007

Staatssekretär Dr. Karl-Heinz KlärBevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa

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DIE FÖRDERPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION:

WIE KANN RHEINLAND-PFALZ DAVON PROFITIEREN?

Ziele und Grundsätze der EU-Förderpolitik

Die Kohäsionspolitik der EU im Wandel

Die EU-Strukturförderung in Rheinland-Pfalz

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Ziele und Grundsätze der EU-Förderpolitik

Die Europäische Union (EU) fördert ihre Bürgerinnen undBürger, ihre Unternehmen und ihre Mitgliedstaaten undRegionen in vielfältiger Weise. Die große Zahl der Förder-programme ist dabei Ausdruck der im Laufe der Jahre ange-wachsenen Kompetenzen der EU. Die wichtigsten Förder-bereiche sind die Struktur- und Agrarpolitik, die zusammenzwei Drittel des EU-Haushaltes in Anspruch nehmen.Daneben gibt es andere Ausgabenbereiche. Hierzu gehörenFörderprogramme mit spezifischen Zielsetzungen für dieBereiche Forschung, Bildung, Wirtschaft (kleine und mittlereUnternehmen), Umwelt, Europabewusstsein und Begegnung,Medien, Chancengleichheit, Gesundheit und Verbraucher-schutz sowie Kultur.

Dass die Ausgaben der EU sich vorrangig auf die BereicheLandwirtschaft und Strukturförderung richten, ist auch einAusdruck der Aufgabenverteilung zwischen Mitgliedstaatenund EU. Während die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) voll-ständig von der EU bestimmt und finanziert wird, unterstütztdie EU mit ihren anderen Förderprogrammen die Mitglied-staaten. Insofern kofinanziert sie nationale Politiken und setztAnreize für Entwicklungen von europäischem Mehrwert.

Insgesamt sind die Mittel der EU begrenzt. Der EU-Haushaltfür 2007 (siehe Graphik) beläuft sich auf Verpflichtungen inHöhe von 126,5 Mrd. Euro. Er gilt für 27 Mitgliedstaaten mit492 Mio. Bürgerinnen und Bürgern. Zum Vergleich: Der Haus-halt der Bundesrepublik Deutschland umfasst ein Volumenvon 261,6 Mrd. Euro und gilt für rund 82 Mio. Einwohner.Allerdings sind bei einer derartigen Gegenüberstellung auchUmfang und Struktur der Aufgaben zu berücksichtigen, diemit den zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werdenmüssen.

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(1) Einschließlich Soforthilfereserve(2) Ohne Bulgarien und Rumänien(3) Reduziert infolge der besonderen Zuweisungen im Jahr 2006 an die

Tsunami-, Afghanistan- und Irak-Wiederaufbauhilfe.(4) Gemäß den Beitrittsverträgen festgesetzte Beträge.

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Alle Ausgaben müssen entsprechend dem Subsidiaritätsprin-zip begründet werden. Demnach darf sich die EU nur um solche Belange kümmern,die in ihre Zuständigkeit fallen, von den Mitgliedstaaten undRegionen nicht befriedigend erledigt werden können undbei denen ein Aktivwerden der EU deutliche Vorteile ver-spricht.

Seit Mitte der 1980er Jahre ist die EU dazu übergegangen,ihre Ausgaben über mehrere Jahre hinweg in einer so ge-nannten Finanziellen Vorausschau festzulegen. Die aktuelle

Jeder möchte ein Stück vom europäischen Kuchen: Dr. Hans-Ulrich Bieler,Amtschef der rheinland-pfälzischen Landesvertretung, und die ZDF-Moderatorin Hülya Özkan-Bellut schneiden anlässlich des 50. Jahrestagesder Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 2007 bei derRheinland-Pfalz-Ausstellung in Mainz eine Torte mit den Flaggen der 27 EU-Mitgliedstaaten an. Wie die Torte sind auch die Finanzmittel der EU begrenzt (Foto: Herbert Piel).

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Finanzielle Vorausschau erstreckt sich von 2007 bis 2013 undbildet den Rahmen für die verschiedenen Förderbereiche derEU.

Die europäische Förderpolitik vollzieht sich auf zwei Wegen:Entweder werden die zur Verfügung stehenden EU-Förder-mittel auf die Mitgliedstaaten und Regionen, das sind inDeutschland die 16 Länder, aufgeteilt und ihnen aus Brüsselzugewiesen, oder sie werden von der Europäischen Kommis-sion zentral verwaltet. Entsprechend ist das Antragsverfahrenausgestaltet. Die Antragsteller müssen sich dann entweder andie zuständigen Stellen ihres Landes (Bundes- oder Landes-regierung) oder direkt an die Europäische Kommission inBrüssel wenden. In einigen Fällen werden von der Kommis-sion spezifische Agenturen mit der Abwicklung beauftragt.

In der Struktur- und Agrarpolitik sind überwiegend dieLandesregierungen Ansprechpartner, bei den übrigen För-derprogrammen ist es in der Mehrzahl der Fälle die Euro-päische Kommission.

Die EU-Strukturpolitik verfolgt den Zweck, den wirtschaftli-chen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der 27 Mit-gliedstaaten innerhalb der EU zu stärken. Abgeleitet von dem

DIE AUSGABENBEREICHE DES EU-HAUSHALTS 2007

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lateinischen Wort cohaerere = zusammenhängen wird dieserTätigkeitsbereich der EU deshalb auch Kohäsionspolitikgenannt. Strukturelle Unterschiede zwischen den Mitglied-staaten sollen verringert werden, damit langfristig annäherndgleichwertige Lebenschancen für die Menschen in der EUund zukunftsfähige Bedingungen für die Unternehmengeschaffen werden. Diese Politik ist Ausdruck der Solidaritätzwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen der EU. Zur Durchführung ihrer Kohäsionspolitik bedient sich die EUunter anderem verschiedener Finanzierungsinstrumente. Dazu zählen die drei so genannten Strukturfonds: • Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE),• Europäischer Sozialfonds (ESF),• Europäischer Fischereifonds (EFF).

ÜBERBLICK ÜBER DEN NEUEN FINANZRAHMEN 2007-2013

(a) Ausgaben 2006 in der derzeitigen Finanziellen Vorausschau zu Informations- und Vergleichszwecken nach der vor-geschlagenen neuen Nomenklatur aufgegliedert.(b) Einschließlich Ausgaben für den Solidaritätsfonds (1 Milliarde Euro in 2004 zu gegenwärtigen Preisen) ab 2006.Zugehörige Zah-lungen werden jedoch erst ab 2007 berechnet.(c) Inkrafttreten der Eingliederung des EEF in den EU-Haushalt wird für 2008 angenommen. Verpflichtungen für 2006und 2007 werden nur zu Vergleichszwecken aufgenommen. Zahlungen auf Mittelbindungen vor 2008 werden unterden Zahlungen nicht berücksichtigt.(d) Beinhaltet Verwaltungsausgaben für Organe außer Kommission, Pensionen und Europäische Schulen.Verwaltungsausgaben der Kommission sind in den ersten vier Ausgabenrubriken erfasst.

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Aber auch die anderen Politiken sind grundsätzlich denZielen der Kohäsionspolitik verpflichtet.

Ein weiterer EU-Förderschwerpunkt ist die so genannteGemeinsame Agrarpolitik (GAP), die auf zwei Säulen beruht: Als Finanzierungsinstrumente für die GAP dienen der EU derEuropäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) fürdie 1. Säule der GAP und der Europäische Landwirtschafts-fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fürdie 2. Säule der GAP. Die in der vorliegenden Broschüreangesprochenen Inhalte berühren lediglich die 2. Säule derGAP.

In den übrigen themenspezifisch orientierten Förderberei-chen, wie beispielsweise Forschung, Bildung, Wirtschaft(kleine und mittlere Unternehmen), Umwelt, Europabe-wusstsein und Begegnung, Medien, Chancengleichheit,Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Kultur, hat die EU

Aussagen des EG-Vertrages zur Struktur- und Kohäsionspolitik (Art. 158 EGV)

„Die Gemeinschaft entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkungihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um eine harmonischeEntwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern.

Die Gemeinschaft setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede imEntwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der amstärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichenGebiete, zu verringern.“

1. Säule der GAP

Direktzahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung;Umstrukturierungsmaßnahmen inbestimmten landwirtschaftlichenSektoren sowie denMarktordnungen

2. Säule der GAP

Förderung der Entwicklung desländlichen Raums

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lediglich eine unterstützende Kompetenz. Sie kann in diesenFeldern gemeinsam und im Einvernehmen mit denMitgliedstaaten Zielsetzungen festlegen und zu ihrer Errei-chung Fördermittel bereitstellen.

Die EU-Förderpolitik insgesamt ist eingebettet in den sogenannten „Lissabon-Prozess“. Auf dem Europäischen Ratvon Lissabon im März 2000 hatten sich die EU-Staats- undRegierungschefs zum Ziel gesetzt, die EU bis zum Jahr 2010„zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensba-sierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen.

Die Lissabon-Strategie wurde 2005 mit den integriertenLeitlinien für Wachstum und Beschäftigung erneuert.Inzwischen ist eine stärkere Konzentration auf die Schwer-punkte Wirtschaftswachstum und Beschäftigung erfolgt. Die EUordnet alle ihre Politikfelder diesen Zielsetzungen unter.Auch die Kohäsionspolitik ist zukünftig nicht nur gemäß derin Art. 158 EGV formulierten Zielsetzungen ausgleichsorien-tiert, sondern sie steht im Dienste von Wachstum undBeschäftigung. Die strategischen Kohäsionsleitlinien für dieneue Förderperiode 2007–2013 sehen eine unmittelbareVerknüpfung und damit die Ausrichtung auch der Kohä-sionspolitik auf die Ziele der Lissabon-Strategie vor.

Darüber hinaus hat der Europäische Rat von Göteborg imJuni 2001 den Umweltschutz und den Grundsatz der Nach-haltigkeit als weitere Politikziele formuliert, denen auch dieEU-Förderpolitik Rechnung tragen muss.

Lissabon, hier derOstbahnhof Gare doOriente, gab derLissabon-Strategieihren Namen. (Foto: EuropäischeKommission)

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Aktive Rolle der Länder bei EU-Regierungskonferenz

Die Ausgestaltung der EU-Strukturpolitik ist auch davon abhängig, wie dievertraglichen Grundlagen der EU aussehen und wie das Verhältnis derMitgliedstaaten zueinander ist. Die „Römischen Verträge“, mit denen dieEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft am 25. März 1957 vereinbart wurde,wurden damals von nur sechs (west-)europäischen Staaten unterzeichnet.Heute gehören der EU 27 Staaten aus ganz Europa an. Die Verträge wurdenmehrfach überarbeitet.

Nach zwei negativen Volksbefragungen in Frankreich und in den Niederlan-den ist das Vorhaben zunächst gescheitert, der EU eine Verfassung als neuevertragliche Grundlage zu geben. Doch sollen die bei der Ausarbeitung derVerfassung vereinbarten wesentlichen Reformvorhaben gerettet werden. Auchdie deutschen Länder sind daran beteiligt. Staatssekretär Dr. Karl-Heinz Klärhat als Vertreter des Bundesrats am 23. Juli 2007 in Brüssel an der Eröffnungder Regierungskonferenz zur Reform des EU-Verfassungsvertrages teilgenom-men. Es ist geplant, dass sich die Staats- und Regierungschefs bereits im Okto-ber 2007 in Lissabon auf den neuen Reformvertrag verständigen. Dieser könn-te bis 2009 - also noch vor den nächsten Europawahlen - von den 27Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Das Bild zeigt von links nach rechts: Staatssekretär Karl-Heinz Klär, die bayeri-sche Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Emilia Müller,EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, Außenminister Frank-WalterSteinmeier und CDU-Europaparlamentarier Elmar Brok.

(Quelle: Landesvertretung Rheinland-Pfalz)

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Die Kohäsionspolitik der EU im Wandel

Die Ausrichtung der EU-Strukturfondsförderung im Zeitraum2007 bis 2013 bedeutet in vielen Bereichen eine Abkehr vonder im Zeitraum 2000 bis 2006 praktizierten Förderpolitik.Damals wurde unterschieden zwischen Regionen mit Ent-wicklungsrückstand (Ziel 1-Gebiete) und Gebieten mit Struk-turproblemen (Ziel 2-Gebiete). Diese Gebiete wurden geogra-fisch abgegrenzt und für jeden Mitgliedstaat aufgelistet. InDeutschland waren alle neuen Bundesländer Ziel 1-Gebiete.Rheinland-Pfalz hatte Ziel 2-Gebiete in der Westpfalz (Kaisers-lautern, Pirmasens, Zweibrücken, Kusel und Donnersberg-kreis). Für die Regionen, die mit Beginn des Jahres 2000 nichtmehr als Ziel 2-Gebiete ausgewiesen werden konnten, gab eseine bis 2005 befristete Ziel 2-Übergangshilfe.

Außerdem existierte eine horizontale, d. h. nicht an einZielgebiet gebundene Förderung zur Anpassung und Moder-nisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungs-politiken und -systeme (Ziel 3). Neben dieser Hauptförderung(„Mainstream“) gab es noch Sonderfördertatbestände in Formso genannter Gemeinschaftsinitiativen für den ländlichenRaum („LEADER“), die grenzüberschreitende Zusammenarbeit(„INTERREG“), die Bekämpfung von Diskriminierung auf demArbeitsmarkt („EQUAL“) und der Städteförderung („URBAN“).

Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, der Agrar- undForststrukturverbesserung sowie die Entwicklung ländlicherRäume erfolgte außerhalb der Ziel 1-Gebiete aus Mitteln desEuropäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Land-wirtschaft, Abteilung Garantie (EAGFL).

Für die Förderperiode 2007-2013 hat die EU ihre Struktur-und Kohäsionspolitik neu ausgerichtet. Dies war erforder-lich, da die EU von 15 auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen ist.Zum 1. Mai 2004 traten zehn ost- und südosteuropäischeLänder bei, und zum 1. Januar 2007 wurden Bulgarien undRumänien EU-Mitglieder. Angesichts der Haushaltslage derEU und ihrer Mitgliedstaaten wäre eine Fortsetzung des bis-herigen Förderregimes nicht bezahlbar gewesen. So musstenneue Förderschwerpunkte bei einer strengen Mittelkonzen-

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tration gesetzt werden. Der Grundsatz der Solidarität verbot esdabei, wirtschaftsstärkere Regionen im Westen der EU ganzaus der Förderung herausfallen zu lassen.

Für die Förderung der strukturellen Entwicklung der Agrar-und Forstwirtschaft sowie der ländlichen Räume wurden diebisherigen Finanzierungsquellen zudem im neuen „Europä-ischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländli-chen Raums“ (ELER) zusammengeführt

In der Förderperiode 2007-2013 kann im Gegensatz zur Ver-gangenheit grundsätzlich die gesamte EU von der Struktur-fondsförderung profitieren, auch wenn die Förderintensität –wie nachfolgend dargestellt – zwischen den Regionen sehrstark differiert. Die Sonderfördertatbestände (Gemeinschafts-initiativen) wurden aufgelöst und in die Hauptförderung in-tegriert. So ist z. B. das Programm für die StädteförderungURBAN in die Hauptförderung des EFRE integriert worden.

Die Europäische Unionreicht seit 2007 mitihren 27 Mitglied-staaten von Portugalbis Rumänien und vonFinnland bis Zypern. (Karte: Globus Infografik)

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Die Neuausrichtung der künftigen EU-Kohäsionspolitik ver-folgt drei wesentliche Ziele:

� Die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten undRegionen werden aus dem Ziel „Konvergenz“ (= Überein-stimmung, Annäherung der Lebensbedingungen) geför-dert. Dazu gehören die Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen (BNE) von weniger als 90Prozent des EU-Durchschnitts und die Regionen mit einemPro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von weniger als 75Prozent des EU-Durchschnitts. Das sind neben wirtschafts-schwächeren Regionen in einigen „alten“ EU-Staaten diezwölf neuen Mitgliedstaaten. In Deutschland können dieneuen Bundesländer sowie die Region Lüneburg davonprofitieren. Auf dieses Förderziel entfallen insgesamt 81,9Prozent der Gesamtmittel bzw. insgesamt 252,2 Mrd. Eurofür den Förderzeitraum 2007 bis 2013.

� Die wirtschaftsstärkeren Mitgliedstaaten und Regionenwerden aus dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit undBeschäftigung“ gefördert. Hiervon profitiert auch Rhein-land-Pfalz. 15,7 Prozent der Gesamtmittel stehen zurVerfügung. Das entspricht 48,4 Mrd. Euro.

� Die Regionen an den EU-Landbinnengrenzen, anbestimmten EU-Außengrenzen und an innergemeinschaft-lichen Seegrenzen sowie Projekte der grenzübergreifen-den, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeitwerden aus dem Ziel „Europäische Territoriale Zusam-menarbeit“ gefördert. Hier ist Rheinland-Pfalz mit seinenRegionen an den Grenzen zu Frankreich, Belgien undLuxemburg sowie mit seiner Zusammenarbeit mitRegionen in Frankreich (Burgund), Polen (Oppeln) und inder Tschechischen Republik (Mittelböhmen) im Rahmendes „Vierernetzwerkes“ betroffen. Auf dieses Ziel entfallen2,4 Prozent der Gesamtmittel. Das sind EU-weit 7,5 Mrd.Euro.

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Die EU-Strukturförderung in Rheinland-Pfalz

In der Förderperiode 2000 bis 2006 kam für Rheinland-Pfalzdie bei weitem bedeutsamste EU-Strukturförderung aus derKohäsionspolitik und der 2. Säule der GAP (Förderung desländlichen Raums). Dies wird auch in der neuen Förderperi-ode 2007 bis 2013 so sein.

In der abgelaufenen Förderperiode standen für Rheinland-Pfalz an EU-Struktur- und Agrarstrukturfördermitteln insge-samt 666,65 Mio. Euro zur Verfügung. Dies waren 95,24 Mio.Euro pro Jahr. Von dieser Gesamtsumme entfielen auf dieAgrarstrukturförderung rund 296 Mio. Euro und auf dieStrukturförderung aus den EU-Strukturfonds ca. 370,1 Mio.Euro.

Mit der auf dem Europäischen Rat von Berlin im März 1999beschlossenen „Agenda 2000“ wurde für die Förderperiode2000 bis 2006 die Strukturförderung des ländlichen Raumserstmals in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik durchZusammenfassung verschiedener Instrumente gestärkt undhorizontal EU-weit gefördert. Die Strukturfonds förderten dem-gegenüber nur in ihren räumlich abgegrenzten Förder-gebieten die Entwicklung ländlicher Räume.

Für die neue Förderperiode 2007 bis 2013 stehen für Deutsch-land insgesamt über 34,1 Mrd. Euro zur Verfügung.

Die drei Ziele der europäischen Struktur- und Kohäsionspolitik 2007-2013

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Im Förderzeitraum 2000-2006 wurden die europäischen För-dermittel in Rheinland-Pfalz wie folgt verwendet:

Davon entfallen

� auf das Ziel „Konvergenz“ rund 16 Mrd. Euro;

� auf das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit undBeschäftigung“ rund 9,3 Mrd. Euro;

� auf das Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“für grenzüberschreitende und interregionale Zusam-menarbeit ca. 526 Mio. Euro;

� auf die 2. Säule der GAP zur Förderung ländlicherRäume 8,1 Mrd. Euro und

� 156 Mio. Euro auf den Europäischen Fischereifonds(EFF).

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz)

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Die EU-Mittel für die neue Förderperiode gehen im Bereichder ländlichen Entwicklung somit gegenüber der letztenFörderperiode zurück. Die allgemeinen EU-Strukturförder-mittel sind dagegen leicht angestiegen. Anders als in derzurückliegenden Förderperiode stehen die Mittel für „Regio-nale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ für das ganzeLand und nicht nur für bestimmte abgegrenzte Fördergebietezur Verfügung.

1 Aufgrund der Programmgestaltung können die Fördermittel für die Ausrichtungen B und C für Rheinland-Pfalz zumjetzigen Zeitpunkt nicht ermittelt werden (siehe Kapitel 2.1.2). Für alle Ausrichtungen der „Europäischen TerritorialenZusammenarbeit“ stehen den durch den jeweiligen Programmraum erfassten Projektpartnern – wozu auchRheinland-Pfalz zählt - zwischen 2007-2013 weitere EFRE-Mittel zur Verfügung.

Mithilfe eines zwischen Bund und Ländern erarbeiteten Ver-teilerschlüssels wurden diese EU-Mittel auf die Länder verteilt. Rheinland-Pfalz profitiert bei den EU-Strukturfonds ab 2007insbesondere von den Zielrichtungen „Regionale Wettbe-werbsfähigkeit und Beschäftigung“ und „Europäische Terri-toriale Zusammenarbeit“ sowie von der 2. Säule der Gemein-samen Agrarpolitik zur „Förderung der Entwicklung des länd-lichen Raums“.

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Die Förderung erfolgt über die EU-Strukturfonds: Die „Re-gionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ soll mit-hilfe der beiden Fonds EFRE und ESF und die „EuropäischeTerritoriale Zusammenarbeit“ über den EFRE erreicht wer-den. Die „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums“im Rahmen der 2. Säule der GAP erfolgt durch den ELER.(Zu den Abkürzungen siehe das Glossar und das Abkür-zungsverzeichnis auf den Seiten 102 und 103.)

In Rheinland-Pfalz wird das EFRE-Ziel und die Förderung undEntwicklung des ländlichen Raums (ELER) vom Ministeriumfür Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau(MWVLW) und das ESF-Ziel vom Ministerium für Arbeit,Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen (MASGFF) verwal-tet. Diese Landesministerien sind auch für die Programm-planung verantwortlich und stellen einen Plan auf(„Operationelles Programm“). Im „Operationellen Programm“wird festgelegt (siehe folgendes Kapitel), für welcheMaßnahmen die EU-Fördermittel im Zeitraum 2007 bis 2013verwendet werden sollen. Da die Maßnahmen von denMitgliedstaaten und Regionen in der Regel zu 50 Prozent mit-finanziert werden müssen (obligatorische Kofinanzierung),stehen im Ergebnis Fördermittel in doppelter Höhe (50Prozent EU und 50 Prozent Bund/Land/ggf. private Mittel) zurVerfügung. Die nationale Kofinanzierung kann in den vomEFRE- bzw. ESF-finanzierten Programmen auch aus privatenMitteln stammen. Durch die Aktivierung privater Akteure kanndie Hebelwirkung der Förderung erhöht werden.

Im Folgenden wird dargestellt, wie die EU-Fördermittel ausden einzelnen Strukturfonds in Rheinland-Pfalz eingesetztwerden sollen.

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EUROPÄISCHESTRUKTURPOLITIKEN –

FÖRDERPROGRAMME 2007 -2013

Die europäischen Förderschwerpunkte

� Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

� Europäische Territoriale Zusammenarbeit

� Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

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Die europäische Förderpolitik vollzieht sich zum einen überdie Förderung bestimmter Zielsetzungen, wie der Verbes-serung der „Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäf-tigung“, der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ undder „Entwicklung des ländlichen Raums“ (Kapitel 2.1) im Rah-men der Struktur- und Agrarpolitik der EU. Zum anderen legtdie Europäische Kommission auch Förderprogramme für ein-zelne Politikfelder, wie beispielsweise Forschung, Bildung,Wirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen), Umwelt,Europabewusstsein und Begegnung, Medien, Chancengleich-heit, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Kultur auf(Kapitel 2.2).

Die europäischen Förderschwerpunkte

� Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Einer der Förderschwerpunkte der EU-Strukturfonds im Zeit-raum 2007 bis 2013 zielt über die EU-Strukturpolitik auf eineVerbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und eineErhöhung der Beschäftigung ab. Der Europäische Fonds fürRegionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozial-fonds (ESF) stellen dafür Finanzmittel zur Verfügung.

Förderung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Die neue Förderperiode beginnt 2007 und endet mit Ablaufdes Jahres 2013. Das Finanzvolumen für Rheinland-Pfalz fürdas EFRE-Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäf-tigung“ beträgt 217,6 Mio. Euro. Infolge der so genannten n+2-Regelung wird die neue Förderperiode bis zum 31.12.2015abgeschlossen sein. Diese Regelung besagt, dass die Mitglieds-länder zwei Jahre lang Zeit haben, um die von der EU bereit-gestellten Mittel abzurufen.

In Rheinland-Pfalz wurde das operationelle Programm „Wachs-tum durch Innovation“ erarbeitet, um das Ziel einer verbesser-ten regionalen Wettbewerbsfähigkeit und erhöhter Beschäf-

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tigung zu erreichen. Zugleich findet die Ausgleichszielrichtungder Strukturfonds in angemessenem Umfang Berück-sichtigung. Über die Förderung konkreter Projekte ent-scheiden die jeweiligen Förderreferate, die sowohl imMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Wein-bau (MWVLW) als auch im Ministerium für Bildung,Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK), im Ministerium fürUmwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) und imMinisterium des Innern und für Sport (ISM) angesiedelt sind.

Die Prioritäten des Programms berücksichtigen die besonde-re Situation des Landes. So soll beispielsweise die Inno-vationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständi-schen Unternehmen unterstützt werden. Auch die anwen-dungsorientierte Wissenschafts- und Technologieinfrastruk-tur als Grundlage für eine wachstumsorientierte Wirtschafts-struktur mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen soll weiterentwi-ckelt und den exportorientierten Unternehmen der Zugang zuneuen Märkten erleichtert werden.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der strategischen Kohä-sionsleitlinien der EU, der Lissabon-Strategie der EU, des deut-schen Nationalen Strategischen Rahmenplans und der Ergeb-nisse der sozioökonomischen Analyse wurden die folgendendrei Prioritätsachsen für das rheinland-pfälzische OperationelleProgramm „Wachstum und Innovation“ gebildet:

Quelle: Europäische

Kommission

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Die erste Prioritätsachse legt den Fokus auf eine breite Unter-stützung unternehmerischer Aktivitäten einschließlich derFörderung geeigneter Rahmenbedingungen. Im Fokus derFörderinhalte stehen hier unter anderem die einzelbetriebli-che Förderung zur nachhaltigen Steigerung der Wettbe-werbsfähigkeit der Unternehmen und die Einrichtung eines„Zukunftsfonds KMU“ zur Verbesserung der Finanzlage derkleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Auch wird dieFörderung der Beratung und Sensibilisierung von Existenz-gründern angestrebt.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die bei-den Handlungsfelder innerhalb der Prioritätsachse 1:

Die Förderung der Innovationsfähigkeit der Unternehmenund die Entwicklung eines innovativen Umfelds stehen imZentrum der strategischen Ausrichtung des Programms. ImBlickpunkt der Förderinhalte der zweiten Prioritätsachse ste-hen daher die Förderung technologieorientierter und innova-tiver Existenzgründungen als Beitrag zur Erneuerung der

Prioritätsachse 1:Förderung der unternehmerischen Basis zur Schaffungvon mehr und besseren Arbeitsplätzen

Prioritätsachse 2:Förderung von Wissen und Innovation für mehrWachstum

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Wirtschaftsstruktur und Schaffung qualifizierter Arbeitsplätzesowie die einzelbetriebliche Innovations- und Technologie-förderung. Hinzu kommen der Ausbau von anwendungsori-entierter Infrastruktur im Bereich Forschung und Entwick-lung (FuE), Technologietransfer und die Unterstützung vonNetzwerken.

Die beiden Handlungsfelder innerhalb der Prioritätsachse 2zeigt die folgende Tabelle:

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Ziel der dritten Prioritätsachse ist insbesondere die regionaldifferenzierte Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der rhein-land-pfälzischen Regionen. Dabei sollen lokale und regionaleEntwicklungspotenziale gezielt gefördert werden, sodass dieAttraktivität der Regionen sowohl als Wirtschaftsstandort fürInvestoren als auch als Wohn- und Arbeitsstandort für Arbeits-kräfte steigt.

Mit dieser Zielsetzung folgt Rheinland-Pfalz der strategischenKohäsionsleitlinie Nr. 1 der EU, welche die „Stärkung der An-ziehungskraft Europas undseiner Regionen für Inves-toren und Arbeitskräfte“ an-strebt.

Alle vier hierzu vereinbarteHandlungsfelder zielen aufdie Erreichung dieses Zielsab. So soll die Attraktivität desStandortes für die Arbeits-kräfte durch ein intaktes phy-sisches Arbeits- und Wohn-umfeld gesteigert werden.Für Investoren zählen in Sachen Standortattraktivität vor allemdie Ausstattung mit wirtschaftsnaher Infrastruktur (z. B. Gewer-beflächen sowie gut ausgebaute Kommunikationsinfrastruk-tur) und internationale Erreichbarkeit, wie sie unter anderemdurch internationale Flugverbindungen garantiert wird.

Mittels der angestrebten Innovationen im Bereich der Nut-zung der erneuerbaren Ressourcen werden gleichzeitig dieZiele „Verbesserung der Energieeffizienz und der Energie-einsparung“ und „Verbesserung der umweltgerechten Nut-zung der nachwachsenden Rohstoffe“ verfolgt. Außerdemwird hier mit bestimmten Maßnahmen die Zielsetzung desproduktionsintegrierten Umweltschutzes verfolgt.

Prioritätsachse 3:Förderung lokaler und regionaler Entwicklungspoten-ziale zur Erhöhung der Attraktivität der rheinland-pfälzi-schen Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

Foto: Europäische

Kommission

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Das Handlungsfeld der nachhaltigenStadtentwicklung richtet sich auf dieZiele der Revitalisierung spezifischer städ-tischer Problemgebiete und die Attrak-tivitätssteigerung bestimmter städtischerGebiete. Die Handlungsfelder der För-derung der touristischen und gewerbli-chen Infrastruktur sowie der nachhalti-gen Stadtentwicklung dienen insbeson-dere der Zielsetzung der Reduzierungdes Flächenverbrauchs.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über dieHandlungsfelder innerhalb der Prioritätsachse 3:

Das neue Programm sieht einen maximalen Kofinanzie-rungssatz von 50 Prozent an EFRE-Mitteln vor. Im Unter-schied zur alten Förderperiode können die nationalen Kofi-nanzierungsmittel nicht nur aus öffentlichen, sondern auchaus privaten Mitteln stammen.

Der Kommissionspräsident JoséManuel Barroso plädiert für einenEnergiewandel(Foto: Europäische Kommission)

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Die Zielgruppen des rheinland-pfälzischen Programms „Wachs-tum durch Innovation“ sind:• Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere

Unternehmen; • Gebietskörperschaften;• Forschungseinrichtungen, Verbünde, Gründerzentren;• Vereine und Verbände;• Kammern (Industrie- und Handelskammern sowie

Handwerkskammern).

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinenBestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, denEuropäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung derVerordnung (EG) 1260/1999, ABl. L 210 vom 31.07.2006, S. 25ff. Abrufbar unter:http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_210/l_21020060731de00250078.pdf

Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung undzur Aufhebung der Verordnung (EG) 1783/1999, ABl. L 210 vom 31.07.2006, S.1ff. Abrufbar unter: http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_210/l_21020060731de00010011.pdf

Informationen der Generaldirektion Regio finden Sie unter:http://ec.europa.eu/regional_policy/conferences/od2007/index.cfm?nmenu=1http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau können Informationen zum Operationellen Programmim Bereich „Europa“ und „EFRE“ abgerufen werden. Operationelles Programm,Umweltbericht und Ex-Ante-Bewertung sind als Download unterwww.mwvlw.rlp.de verfügbar.

Ansprechpartnerin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaftund Weinbau ist Frau Dr. Silke Dierks im Referat für EuropäischeStrukturpolitik (EFRE, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit), Stiftsstraße 9,55116 Mainz, Tel.: 06131-16-5289, Email: [email protected] und [email protected].

Weitere konkrete Förderanfragen sind an die jeweils zuständigen Ressorts derLandesregierung zu richten.

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Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)

Für die Umsetzung der Ziele des ESF in Rheinland-Pfalz ste-hen in der neuen Förderperiode fast 114 Millionen Euro zurVerfügung, die linear über die Förderperiode verteilt werden.Die Kofinanzierung durch die EU wird grundsätzlich 45 Pro-zent der Projektkosten betragen, damit aufgrund des gerin-geren Finanzvolumens in der neuen Förderperiode genü-gend Projekte finanziert werden können.

Auch in der neuen Förderperiode soll eine enge Verzahnungder Landesstrategie mit den ESF-Prioritätsachsen erzielt wer-den. Dies bedeutet konkret, dass die strategischen Ziele „Attrak-tivität und Wettbewerbsfähigkeit von Rheinland-Pfalz als Wirt-schaftsstandort weiter stärken“ und „Entwicklungs- und Teil-habechancen der Menschen im Land erhöhen“ durch die fol-genden ESF-Prioritätsachsen umgesetzt werden:

Schwerpunkt A: Steigerung der Anpassungsfähigkeit undWettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen;

Schwerpunkt B: Verbesserung des Humanvermögens(Qualifikation der Arbeitskräfte);

Schwerpunkt C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäfti-gung und soziale Eingliederung von benachteiligten Personen.

Die finanzielle Gewichtung der ESF-Instrumente geschieht inÜbereinstimmung mit der arbeitsmarktpolitischen Program-matik des Landes. Zu den Zielgruppen zählen Jugendliche,Langzeitarbeitslose, Ältere, Migranten/-innen, Frauen und Be-hinderte. Projekte der drei Schwerpunkte können in folgen-den Einsatzfeldern durchgeführt werden:

Schwerpunkt A in den Einsatzfeldern

� berufsbegleitende Qualifizierung;� Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von

Unternehmen durch Qualifizierung und Beratung von Unternehmern;

� Förderung von Unternehmergeist und Existenzgründungen.

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Schwerpunkt B in den Einsatzfeldern

� Förderung der Berufsausbildung;� Förderung des lebensbegleitenden Lernens und der

Weiterbildung;� Förderung von Innovationen.

Schwerpunkt C in den Einsatzfeldern

� Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung am Arbeitsmarkt;

� soziale Eingliederung von Benachteiligten durch Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.

Am 22. Februar 2007 hat der Ministerrat das OperationelleProgramm des Landes zur Umsetzung der Mittel des Förder-ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“beschlossen und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Ge-sundheit, Familie und Frauen (MASGFF) beauftragt, das Pro-gramm bei der Generaldirektion „Beschäftigung, soziale An-gelegenheiten und Chancengleichheit“ der EuropäischenKommission in Brüssel einzureichen.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Die Verordnungen sowie weitere Hinweise finden sich auf der Homepageder „Rheinland-pfälzischen Beratungsstelle ArbeitsmarktintegrationBenachteiligter Technische Hilfe zum Europäischen Sozialfonds (RAT)“ unterwww.schneider-beratung.de/rat/.

Ansprechpartner im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesund, Familie undFrauen ist Herr Kurt Barthelmeh, Leiter des Referates 621-2 (EuropäischeArbeitsmarktpolitik), Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, Tel.: 06131-16-2699, Email: [email protected]

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� Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Das Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ löst in derneuen Förderperiode der EU-Strukturpolitik die bisherigeGemeinschaftsinitiative INTERREG ab. Als eigenständige Ziel-förderung werden die grenzübergreifende (1.), die transnatio-nale (2.) und die interregionale Zusammenarbeit (3.) fortge-führt. Die auf das Ziel „Europäische Territoriale Zusam-menarbeit“ entfallenden EU-Strukturfondsmittel (EFRE) wer-den jeweils durch nationale Mittel staatlicher und/oder priva-ter Art ergänzt.

Die Förderung erfolgt jeweils auf der Grundlage von Pro-grammen, die die Lissabon-Strategie berücksichtigen. Füreine Förderung ist jeweils ein Bewilligungsbescheid für dasjeweilige Projekt erforderlich. In einem Projektauswahlver-fahren wird über die eingereichten Projektvorschläge ent-schieden. Zur Einreichung von Projekten ergeht ein entspre-chender öffentlicher Aufruf.

1. Ausrichtung: Grenzübergreifende ZusammenarbeitAm 05. Juli 2006 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung(EFRE) verabschiedet (Abl. L 210 / 1ff. vom 31.07.2006). Siebildet die Rechtsgrundlage für dieses Förderziel.

Mit dem grenzübergreifenden Teil der „Europäischen Terri-torialen Zusammenarbeit“ wird die bis Ende 2006 existieren-de INTERREG III A Förderung auf der Basis neuer Program-me fortgesetzt.

Bezüglich der Gebietsabgrenzung der Programme gibt es fürRheinland-Pfalz zwei Neuerungen. Mit Beschluss des Gipfelsder Großregion vom 01. Juni 2006 gibt es ein Programm fürdie Großregion, d.h. die INTERREG III A Programme „Deutsch-land-Luxemburg mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft/-Wallonischen Region Belgiens“ und „Saarland-Moselle (Lo-thringen)-Westpfalz“ gehen darin als geographische Einheitenauf.

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Am Oberrhein werden die beiden INTERREG III A Programme„PAMINA“ und „Oberrhein Mitte-Süd“ zusammengelegt. DieBeteiligung am Programm für die Euregio Maas-Rhein bleibterhalten. Obwohl die Gemeinschaftsinitiative INTERREG offi-ziell ausgelaufen ist, erlaubt die EU-Kommission die Weiter-führung dieses Begriffs zur Benennung der Programme.

Rheinland-Pfalz ist demnach an den folgenden drei Program-men der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmender „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ beteiligt:

• Grenzüberschreitende Zusammenarbeit „Großregion“ 2007-2013;

• INTERREG IV A Oberrhein;• INTERREG IV Euregio Maas- Rhein.

Die grenzüberschrei-tende Zusammenarbeitin Rheinland-Pfalz. (Karte: MWVLW)

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Die direkten Fördergebiete haben sich gegenüber INTERREGIII A nicht geändert. Auf rheinland-pfälzischer Seite gehörenzum Fördergebiet des Programms für die Großregion dieLandkreise Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm und die Stadt Triersowie die Städte Pirmasens und Zweibrücken und derLandkreis Südwestpfalz. Zu INTERREG IV A Oberrhein ge-hören die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheimsowie die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hau-enstein aus dem Landkreis Südwestpfalz sowie die StadtLandau. Die Landkreise Bitburg-Prüm und Daun sind För-dergebiete innerhalb des INTERREG IV Programms für dieEuregio Maas-Rhein.

Für die drei Programme werden insgesamt voraussichtlich244,5 Mio. Euro Mittel aus dem EFRE zur Förderung dergrenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Verfügung ste-hen. Davon sind 17,5 Mio. Euro für Rheinland-Pfalz vorgese-hen.

Allen Programmen liegt eine Stärken- und Schwächenana-lyse zugrunde, aus der die Strategie und die Förderschwer-punkte abgeleitet wurden. Ziel aller Programme ist die Stär-kung der Grenzregionen und die Förderung der grenzüber-schreitenden Zusammenarbeit. Dabei werden folgende

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Schwerpunkte gesetzt:Großregion:

� Mensch: Den Erwerb und die Verbreitung des Wissensentwickeln, das Kulturerbe aufwerten und die sozialeKohäsion stärken;

� Wirtschaft: Förderung und Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der interregionalen Wirtschaft, Unterstützung von Innovation und Entwicklung des Arbeitsmarktes;

� Raum: Verbesserung der Qualität des Lebensraums, Verstärkung der Attraktivität der Gebiete und Schutz der Umwelt.

Die Zusammenarbeit inder Großregion.(Karte: Internetseiteder Großregionwww.grossregion.net)

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Der Oberrheinraum. (Karte: MWVLW,Mainz)

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Oberrhein:

� Die ökonomischen Potenziale des Oberrheinraums gemeinsam nutzen;

� Der Oberrheinraum: eine integrierte Bildungs-, Arbeits-und Wohnregion;

� Die Entwicklung des Oberrheinraums nachhaltig gestalten

Euregio Maas-Rhein:

� Verstärkung der Wirtschaftsstruktur, Wissensförderung,Innovation und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen;

� Natur und Umwelt, Energien, natürliche Ressourcen und Mobilität;

� Lebensqualität.

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Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite desMinisteriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainzunter der Rubrik „Europa“: http://www.mwvlw.rlp.de

Ansprechpartnerin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaftund Weinbau (MWVLW) ist Frau Dr. Ingeborg Kiesewetter, Stiftsstraße 9,55116 Mainz, Tel.: 06131-16-2233, Email: [email protected].

2. Ausrichtung: Transnationale Zusammenarbeit (INTERREG IV B)Unter Raumordnungsgesichtspunkten wurden mehrere euro-päische Förderräume definiert. Belgien, Teile Frankreichs,Irland, Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte König-reich, die Schweiz (externer Partner) und Deutschland mitden Ländern Baden-Württemberg, Bayern (teilweise mitOber-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben), Hessen, Nord-rhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz bilden denNordwesteuropäischen Raum (NWE).

Das für den NWE-Raum erarbeitete Operationelle Programm2007-2013 „Transnational Territorial Cooperation (INTERREGIV) North West Europe“ nennt folgende Schwerpunktberei-che:

• Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft im NWE durch die Nutzung von Innovationskapazitäten;

• nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen sowie natürlicher und technologischer Risiken;

• Verbesserung der Verbindungen im nordwesteuropäischenRaum durch die Förderung intelligenter und nachhaltiger Transport- und IuK-Lösungen;

• Förderung starker und prosperierender Städte und Regionen durch gemeinsame transnationale Maßnahmen.

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Projekttypen:Für die transnationale Zusammenarbeit kommen mehrerePartner aus mindestens zwei Ländern innerhalb des Koope-rationsraumes in Frage, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist.

Fördersatz:Es werden EFRE-Fördermittel in einer Höhe von bis zu 50Prozent der gesamten förderfähigen Projektkosten bereitge-stellt.

Wer ist Antragsberechtigter? Ein breites Spektrum von Akteuren aus dem öffentlichen unddem gemeinnützigen Sektor gehört zu den potenziellenBegünstigten der EFRE-Finanzierung für das Programm NWE.Dazu gehören unter anderem • nationale, regionale und lokale Behörden (vor allem

solche, die zum Raumentwicklungsprozess beitragen, wie Verkehr, Umwelt, regionale Entwicklung etc.);

• transnationale Körperschaften und Partnerschaften;• Universitäten, Forschungs- und Entwicklungsstellen;• gemeinnützige Organisationen.

Privatunternehmen (KMU, Cosultant-Büros etc.) können sichan einem Projekt beteiligen, dürfen jedoch keine EFRE-För-dermittel erhalten.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Interseite des NWE-Sekretariats (www.nweurope.org), das seinen Sitz an folgender Adresse hat: 24 Boulevard Carnot, F-59800 Lille, Tel.: +33(0)3 20 78 55 00, Fax: +33(0)3 2055 65 95, Email: [email protected].

Ansprechpartner im Ministerium des Innern und für Sport in Mainz ist Herr Thomas Geib, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz, Tel.: 06131-16-3170, Fax: 06131-16-3196, Email: [email protected].

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3. Ausrichtung: Interregionale Zusammenarbeit (INTERREG IV C)Das Programm fördert die interregionale Kooperation regiona-ler und lokaler Akteure bei der Verbesserung der Effektivitätvon regionalpolitischen Maßnahmen, vor allem in denBereichen Innovation, wissensbasierte Wirtschaft, Umwelt undRisikoprävention. Der Förderraum umfasst alle 27 EU-Mit-gliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz, wobei die bei-den Letzteren über ihre nationalen Programme beteiligt wer-den. Aus diesem Programm können auch Projekte vonPartnern aus dem „Vierernetzwerk“ (Rheinland-Pfalz, Bur-gund, Oppeln, Mittelböhmen) gefördert werden.

Prioritäre Maßnahmen:Das Operationelle Programm 2007-2013 „Interregional Co-operation Programme (INTERREG IV C)“ nennt zwei Schwer-punkte:

Schwerpunkt 1:Innovation und wissensbasierte Wirtschaft mit den Themen• Forschung, Technologie und Entwicklung;• Wissensgesellschaft;• Unternehmertum, KMU;• Beschäftigung und Bildung.

Schwerpunkt 2:Umwelt und Katastrophenschutz mit den Themen• Energie und nachhaltig gestalteter Verkehr;• natürliche Lebensvielfalt und Schutz des natürlichen Erbes;• natürliche und technische Risiken;• Wasser und Abfallmanagement;• Kulturerbe.

Projekttypen:• Regionale Initiativen: Im Rahmen der im Programm vor-

gegebenen Themen konzentrieren sich die Projektpartnerauf Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie auf die Ent-wicklung neuer Modelle. Die Anträge werden nach denöffentlichen Aufrufen (Ausschreibungen, so genannten Calls) eingereicht. An solchen Projekten müssen sich Projektpartner aus mindestens drei Staaten beteiligen, wovonmindestenszwei EU-Mitgliedstaaten sein müssen.

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• Capitalisation-Projekte einschließlich so genannter Fast Track-Projekte: Die bei der interregionalen Zusammenarbeit mehrerer Pro-jektpartner gewonnenen Erfahrungen werden gezieltauf andere Regionen transferiert und dort insbesondere bei der Umsetzung der Programme der Hauptförderung (Mainstream-Programme) nutzbringend berücksichtigt. Im Rah-men der Initiative „Regionen für den Wirtschaftlichen Wan-del“ wählt die Europäische Kommission einzelne, aus ihrer Sicht besonders geeignete Projekte als so genannte FastTrack-Projekte aus und begleitet deren Umsetzung durcheine aktive fachliche Unterstützung.

Fördersatz:Die EFRE-Förderung beträgt je nach teilnehmendem EU-Mitgliedstaat 75 Prozent oder 85 Prozent der förderfähigenProjektkosten.

Wer ist Antragsberechtigter?Nationale und regionale Behörden und diesen vergleichbareEinrichtungen können als Projektpartner und Förderemp-fänger auftreten.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen erhalten Sie noch unter der alten Bezeichnung geführ-ten INTERREG IIIC West Joint Technical Secretariat, Conseil Nord-Pas deCalais, 24 Boulevard Carnot, F-59800 Lille, Tel.: +33(0)3 28 38 11 11, Fax:+33(0)3 28 38 11 15, Email: [email protected] und im Internet auf der Seitewww.interreg3c.net.

Ansprechpartner im Ministerium des Innern und für Sport in Mainz ist Herr Thomas Geib, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz, Tel.: 06131-16-3170, Fax: 06131-16-3196, Email: [email protected]

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Projektbeispiel „Sustainable Development of Floodplains (SDF)“

Ein herausragendes Beispiel für europäische Zusammenarbeit ist das Projekt„Sustainable Development of Floodplains (SDF)“. An dem Projekt sind mehre-re Partner aus den Niederlanden und Deutschland beteiligt. Wiederkehrendehohe Wasserstände, die Evakuierungsmaßnahmen notwendig machten und zuSchäden in Milliardenhöhe führten, bestimmen die Planung von Hochwasser-schutzmaßnahmen durch lokale und nationale Behörden. Rheinland-Pfalz warPartner in dem Projekt, das von der EU im Rahmen des INTERREG III B NWE– Programms mit 50 Prozent der Gesamtprojektkosten von 32 Mio. Eurogefördert wurde.

Erste ökologische Flutung des Bereichs „Im Mörs“ im März 2007(Karte: Ministerium für Umwelt, Forsten, und Verbraucherschutz, Mainz)

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� Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Für die Förderung der Entwicklung der Land- und Forst-wirtschaft sowie der ländlichen Räume hat die EU für dieneue Förderperiode 2007-2013 - außerhalb der EU-Struk-turfonds - mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds fürdie Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) einen neuenFonds eingerichtet. Neu ist auch ein dreistufiger Planungs-ansatz, nach dem die Prioritätensetzung und Program-mierung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips aufeinem dreistufigen Planungsansatz (Strategische Leitliniender Europäischen Union, Nationaler Strategieplan derBundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicherRäume 2007-2013, regionale Entwicklungsprogramme derLänder) beruhen. Die Entwicklungsprogramme sind in einempartnerschaftlichen Verfahren unter Beteiligung der Wirt-schafts- und Sozialpartner, Umwelt- und Frauenorganisatio-nen sowie der regionalen Gebietskörperschaften zu erstellen.

Die vom Rat der Europäischen Union am 20. September2005 beschlossene Verordnung zur „Förderung der Ent-wicklung des ländlichen Raums durch den EuropäischenLandwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichenRaums“ (ELER-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1698/2005vom 20. September 2005 im Abl. L 277 vom 21.10.2005, S.1ff.) bildet dabei den Rahmen für die 2. Säule der Gemein-samen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2007-2013.

Die Verordnung verfolgt drei übergeordnete Ziele: • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und

Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung, der Entwicklung und der Innovation;

• Verbesserung der Umwelt und der Landschaft;• Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und

Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.

Die Fördermaßnahmen sind dabei eng mit den Maßnahmender Europäischen Strukturfonds, insbesondere mit dem neu-en Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“abzustimmen, um Synergien zu erreichen und ein möglichstvollständiges und abgerundetes Förderangebot zur Entwick-lung der ländlichen Räume zu gewährleisten.

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Für die Förderperiode 2007-2013 werden die Mittel für die 2.Säule der GAP für die Entwicklung des ländlichen RaumsEU-weit auf 69,75 Mrd. Euro (in Preisen von 2004) festgelegt.Hinzu kommen die Mittel der obligatorischen Modulation(Kürzung der Auszahlungen der Direktzahlungen an dieLandwirte und Umschichtung in die 2. Säule der GAP zurFörderung der Entwicklung des ländlichen Raums) sowienach 2010 Umschichtungen aus dem Tabakfonds. Nach derEntscheidung der Kommission vom 22. September 2006 (Ent-scheidung K 2006(636/EG); ABl. C 261 vom 22.09.2006, S.32) beträgt der auf Deutschland entfallende Anteil insgesamt8,112 Mrd. Euro.

Auf Rheinland-Pfalz entfallen in laufenden Preisen für die ge-samte Förderperiode 2007-2013 245,251 Mio. Euro. Rhein-land-Pfalz erfährt somit Mittelkürzungen in einer Größen-ordnung von über 20 Prozent gegenüber der vorangegange-nen Förderperiode.

Projektbeispiel „Walderlebniszentrum Trassem“

Das „WalderlebniszentrumTrassem“, im letzten Förder-zeitraum im Rahmen derGemeinschaftsinitiativeLeader+ gefördert, ist einKooperationsprojekt derLokalen Aktionsgruppe„Moselfranken“ mit derVerbandsgemeinde Saarburgund der OrtsgemeindeTrassem. Das Walderlebniszentrum bildet den viel beachteten Mittelpunkt derumwelt- und waldpädagogischen Arbeit in der Region um Saarburg. AlsKernstück des Projekts fungiert die Waldlehr- und Informationshütte aus demnachhaltigen und umweltfreundlichen Rohstoff Holz. Sowohl das Blockhaus als auch der Seitentrakt wurden in Blockbau- bzw.Holzrahmenbauweise erstellt. Ausschlaggebend für die europäische Förderungwar hier die Entwicklung der Region. Deshalb wurden für die Gesamtkostenvon rund 166.000 Euro Zuschussmittel aus der EU-GemeinschaftsinitiativeLEADER+ in Höhe von 50 Prozent zur Verfügung gestellt. Mit rund 33.000 Eurotrug auch die Eigenleistung der Menschen vor Ort zum Erfolg des Projekts bei.

Foto: Helmut Steuer

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Die Entwicklung ländlicher Räume in Rheinland-Pfalz durch PAUL

Durch die Zusammenführung und Weiterentwicklung desrheinland-pfälzischen Entwicklungsplans „Zukunftsinitiativefür den ländlichen Raum“ (ZIL) und des rheinland-pfälzischenLEADER+-Programms (www.mwvlw.rlp.de/Europa/ LEAD-ER+) der Förderperiode 2000-2006 wurde für die neue För-derperiode das Programm „Agrarwirtschaft, Umweltmaß-nahmen und Landentwicklung“ (PAUL) unter Federführungdes Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft undWeinbau (MWVLW) gemeinsam mit dem Ministerium fürUmwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) und demMinisterium des Innern und für Sport (ISM) erstellt.

Den verbindlichen Rahmen für die Entwicklung der Strategiedes Entwicklungsprogramms PAUL bilden:

• Die Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006, ABl. L 55 vom 25.02.2006, S. 20);

• der Nationale Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007-2013 (Beschluss der Agrarminister/in des Bundes und der Länder vom 9. März 2006);

• die ELER-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20. September 2005 im Abl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1ff.) und die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.08.2005, S.1) sowie derenDurchführungsverordnungen;

• die GAP-Reformen seit 2003;

• die europäische Umwelt-, Natur- und Wasserschutzpolitik;

• die nationale Rahmenregelung nach Artikel 15 (3) der ELER-Verordnung;

• die nationalen und gemeinschaftlichen Finanzmittel.

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Die Finanzverteilung auf die Schwerpunkte und Maßnahmen

Rheinland-Pfalz hat unter Berücksichtigung der vorstehen-den Rahmenvorgaben sowie der Ergebnisse einer Stärken-Schwächen-Analyse (sog. SWOT-Analyse) folgende Ziele zurFörderung des ländlichen Raums und zur Flankierung derEU-Agrarreformen festgelegt:

• Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe;

• Verbesserung der Produktqualität durch Managementsysteme;

• Verbesserung der Umweltsituation, insbesondere Naturschutz durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung;

• Sicherung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung einschließlich Umweltschutz sowie Maßnahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie;

• Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft;• Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im

ländlichen Raum; • Schaffung von Einkommensalternativen.

Diese Ziele werden im Entwicklungsprogramm PAUL überdrei thematische Schwerpunkte und einen methodischenSchwerpunkt (LEADER) umgesetzt. Die ELER-Mittel werdengezielt auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit aus-gerichtet. PAUL soll aber auch primär die Reformen der ge-meinsamen Agrarpolitik flankieren. Dies spiegelt sich auch inder Mittelverteilung wider.

Angesichts der strukturellen Wettbewerbsnachteile der rhein-land-pfälzischen Land- und Forstwirtschaft sollen rund 90,6Mio. Euro oder fast 37 Prozent der ELER-Mittel zur Verbes-serung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirt-schaft eingesetzt werden. Insbesondere mit der Förderungeinzelbetrieblicher Investitionen, der verbesserten Jungland-wirteförderung oder dem bedarfsgerechten Ausbau der land-und forstwirtschaftlichen Infrastrukturen soll die Wettbe-werbsfähigkeit der Betriebe verbessert werden. Neben derKostensenkung liegt der Schwerpunkt der Interventionen aufInnovation und Erhöhung der Wertschöpfung.

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Mit rund 101,1 Mio. Euro oder 41,3 Prozent der ELER-Mittelsoll das erreichte Niveau besonders umweltschonenderProduktionsverfahren bzw. der Maßnahmen zur Sicherungund Erhaltung der Kulturlandschaft weiterhin den höchstenAnteil der EU-Mittel erhalten. Die Ausgleichszulage für dieBewirtschaftung von Flächen in den von Natur aus benachtei-ligten Gebieten wird auf hohem Niveau fortgesetzt.

Das Förderprogramm FUL (Förderprogramm „Umwelt-schonende Landbewirtschaftung“) wird durch das neue Pro-gramm PAULa (Programm Agrar-Umwelt-Landschaft) abgelöst.

Die 14 Teilmaßnahmen – an-gefangen von der Steillagen-förderung im Weinbau, überdie Förderung des ökologi-schen Landbaus bis hin zu Ver-tragsnaturschutzmaßnahmen –bieten den Betrieben ein brei-tes Förderspektrum.

Die Betriebe können sich diefür sie geeigneten Moduleauswählen. Neu ist, dass fürdie Ausgleichszulage und fürdie PAULa-Maßnahmen künf-tig, wie in der 1. Säule der Ge-meinsamen Agrarpolitik, dieCross Compliance-Regelungen

zur Anwendung kommen. Diese Regelungen sehen vor, dassdie Mittelvergabe von der Einhaltung bestimmter anderer EU-Vorschriften, z. B. beim Umweltschutz, abhängig gemacht wird.

Der vorgesehene Anteil von rund 19 Prozent für die Diver-sifizierung und Innovation in den ländlichen Gebieten in denSchwerpunkten 3 und 4 des Programms ist vor dem Hinter-grund weiterer Programmangebote des Landes zu sehen.PAUL kann hier nur erste Anreize zur Entwicklung ländlicherRäume setzen. Die Entwicklung ländlicher Räume muss imÜbrigen auch durch andere Programme, wie beispielsweisedas neue EFRE-Programm „Wachstum durch Innovation“ oderdie verkehrspolitischen Maßnahmen, unterstützt und ergänztwerden, um eine umfassende, integrierte ländliche Entwick-lung sicherzustellen.

Foto: EuropäischeKommission

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Derzeit sind folgende Finanzanteile für die einzelnenSchwerpunkte vorgesehen:

Das Entwicklungsprogramm PAUL umfasst 18 Maßnahmen-bereiche der ELER-Verordnung. Das neue Programm zur För-derung extensiver Erzeugungspraktiken im Agrarbereich ausGründen des Umweltschutzes und des Landschaftserhaltes(Programm Agrar-Umwelt-Landschaft - PAULa) besteht aus 14Teilmaßnahmen. Mit PAULa wird das erfolgreiche Förderpro-gramm FUL als gemeinsames Programm des MWVLW und desMUFV fortgesetzt.

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz)

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums,LEADER+ und ELER-PAUL sowie zum Entwicklungsplan ZIL finden Sie unterder Rubrik „Europa“ auf der Internetseite www.mwvlw.rlp.de desMinisteriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainzsowie auf den Internetseiten der Deutschen Vernetzungsstelle (www.leader-plus.de) und der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung(http://ec.europa.eu/agriculture/rurdev/index_de.htm).

Ansprechpartner ist Herr Franz-Josef Strauß, Ministerium für Wirtschaft,Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Referat: 8607 (EuropäischeStrukturpolitik für den ländlichen Raum) Stiftstraße 9, 55116 Mainz, Tel.: 06131-16-2674, Email: [email protected]

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Projektbeispiel LEADER+:

B wie Bürgerbeteiligung: Mediterrane Eindrücke an der Mosel vermittelt der Buchsbaum-Wanderpfad

Buchsbaum! Die ursprünglich im Mittelmeerraum heimischeStrauchpflanze ist lebendiges Zeugnis römischer Besiedlungund mediterranen Klimas an der Mosel. Entlang des Buchs-baum-Wanderpfads zwischen den Moselgemeinden Müdenund Treis-Karden können Naturliebhaber über eine Streckevon 13,5 Kilometern das immergrüne Gewächs entdeckenund die bis zu vier Meter hohen Buchsbäume bestaunen.Hinweisschilder informieren die Wanderer über den Strek-kenverlauf und alles Wissenswerte am Wegesrand der Wan-derroute.

Als Teil des von der „Lokalen Aktionsgruppe Mosel“ entwi-ckelten Konzepts der „Mosel.Erlebnis.Route.“ wurde der

Buchsbaum-sträucher säumenden Wegesrand. (Foto: FerienlandTreis-Karden)

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Buchsbaum-Wanderpfad im Rahmen der europäischenGemeinschaftsinitiative LEADER+ realisiert.

Ziel der „Mosel.Erlebnis.Route.“ ist die Vernetzung verschie-dener Themen- und Kulturwanderwege entlang des Mosel-gebietes von Schweich bei Trier bis Winningen bei Koblenz.Dabei umfasst die Route nicht nur Entdeckungsreisen perPedes sondern bietet auch Paddlern und Pedalrittern attrakti-ve Möglichkeiten, die Kulturlandschaft von Fluss oder Fahr-rad aus zu erleben.

Das Besondere des Buchsbaum-Wanderpfads liegt nicht nurin seinem unvergleichlichen Naturschauspiel. Auch die Ent-stehung des Konzepts verdient besondere Beachtung. Denndie EU legte bei Ausarbeitung und Umsetzung der Entwick-lungskonzepte für ländliche Räume sehr großen Wert auf dieBeteiligung der Bevölkerung vor Ort sowie der regionalenWirtschafts- und Sozialpartner (Bottom-up-Prinzip). Die LEADER-Idee wird aufgrund der positiven Resonanz in derFörderperiode 2007 – 2013 im Rahmen der durch den ELERfinanzierten Entwicklungsprogramme für den ländlichenRaum als „Schwerpunkt 4 – LEADER-Ansatz“ fortgeführt.

Weiterführende Informationen finden Sie unterhttp://www.mwvlw.rlp.de.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Franz-Josef StraußReferat 8607Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 MainzTel.: 06131-16-2674Email: [email protected]

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Europäische Förderprogramme

� Forschung

� Bildung - Lebenslanges Lernen

� Wirtschaft

� Umwelt - LIFE+

� Europabewusstsein und Begegnung

� Medien - MEDIA 2007

� Chancengleichheit - PROGRESS

� Gesundheit und Verbraucherschutz

� Kultur

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Die Europäische Kommission fördert neben den Zielrich-tungen „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“,„Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ und „Entwicklungdes ländlichen Raums“ im Rahmen der Struktur- undAgrarpolitik (2. Säule) über einzelne Förderprogramme auchMaßnahmen in einzelnen Politikfeldern. Im folgenden Kapitelwerden für Rheinland-Pfalz besonders wichtige Programmefür die Bereiche Forschung, Bildung, Wirtschaft (kleine undmittlere Unternehmen), Umwelt, Europabewusstsein undBegegnung, Medien, Chancengleichheit, Gesundheit undVerbraucherschutz sowie Kultur vorgestellt.

� Forschung – Das 7. Rahmenprogramm fürForschung, technologische Entwicklung undDemonstration

Das 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologischeEntwicklung und Demonstration (7. FRP) ist das wichtigste In-strument zur Verwirklichung des europäischen Forschungs-raumes. In diesem Forschungsraum sollen sich zum einenForschende ohne Schranken bewegen können, zum anderenwerden Infrastrukturen, Förderprogramme und Projektegebündelt, aufeinander abgestimmt und gemeinsam genutzt.

Kooperationen im Rahmen konkreter und gezielter Projektelösen Impulse in wichtigen Schlüsselbereichen der Forschungaus (z. B. Lebenswissenschaften, Informations- und Kommu-nikationstechnologie, Nano- und Materialwissenschaften,Energie- und Umweltwissenschaften). Darüber hinaus werdenherausragende Forschungsvorhaben von exzellenten Nach-wuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowieerfahrenen Forscherinnen und Forschern gefördert.

Die wissenschaftlichen Humanressourcen werden durch Mög-lichkeiten im Bereich der Forschungsausbildung und -weiter-bildung sowie der Mobilität und Laufbahnentwicklung qua-litativ und quantitativ gestärkt. Zur Unterstützung der For-schungs- und Innovationskapazitäten werden gezieltForschungsinfrastrukturen auf- und ausgebaut. Durch dieFörderung der Auftragsforschung werden auch kleine und

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mittlere Unternehmen (KMU) in europaweite Forschungs-vorhaben einbezogen.

Das 7. Forschungsrahmenprogramm setzt sich aus mehreren„Spezifischen Programmen” zusammen (unter anderemZusammenarbeit, Ideen, Menschen und Kapazitäten). Jedesder „Spezifischen Programme“ hat eine bestimmte Ziel-setzung, eigene Strukturen und besondere Antrags-bedingungen.

ZusammenarbeitIm Programmteil „Zusammenarbeit“ wird die grenzüberschrei-tende Zusammenarbeit in zehn Themenbereichen der Wis-senschaft gefördert. Die Förderung dient der Unterstützungvon Spitzenforschung und zur Bewältigung der sozialen, wirt-schaftlichen, ökologischen und industriellen Herausforderun-gen Europas.

Die zehn Themenbereiche umfassen:

1. Gesundheit; 2. Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie;3. Informations- und Kommunikationstechnologien; 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und

Produktionsverfahren; 5. Energie; 6. Umwelt (einschließlich Klimaforschung); 7. Verkehr (einschließlich Luftfahrt); 8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften; 9. Weltraum; 10. Sicherheit.

Die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenar-beit in allen Themenbereichen erfolgt durch:

1. Verbundforschung; 2. gemeinsame Technologieinitiativen; 3. Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb

des Gemeinschaftsrahmens; 4. internationale Zusammenarbeit.

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Ideen Mit dem Programmteil „Ideen“ werden die Fördermaßnahmendes Europäischen Forschungsrats (ERC) umgesetzt. Der ERCfördert eine als Pionierforschung oder Frontier Research be-zeichnete grundlagenorientierte Forschung in zwei Bereichen:

• Starting Independent Researcher Grant (für Nachwuchs- wissenschaftler/innen);

• Advanced Investigator Grant (für erfahrene Wissenschaftler/innen).

Damit werden die thematischen Bereiche des Rahmen-programms mit Fördermaßnahmen ergänzt, die es Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, Projekt-vorschläge themenoffen durchzuführen.

MenschenDer Programmteil „Menschen“ zielt auf eine qualitative undquantitative Stärkung der Fähigkeiten und Fertigkeiten vonArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Forschungsbe-reich durch Schaffung von Möglichkeiten im Bereich derForschungsausbildung und -weiterbildung, der Mobilität undder Laufbahnentwicklung ab.

KapazitätenMit dem Programmteil „Kapazitäten“ werden die Forschungs-und Innovationskapazitäten und ihre Nutzung verbessert.

Ein Schwerpunkt ist dabei die Programmlinie „Forschungzugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“.Insbesondere KMU haben durch ihren Nischencharakter undihre hohe Spezialisierung besonders wertvolle Kompeten-zen, die in Forschungsprojekte eingebracht werden können.

Bei der Förderung gelten spezielle Bedingungen:

• Es gibt keine Vorgaben für die wissenschaftlichen / tech-nischen Themen der Projekte.

• Die Unternehmen erhalten die ausschließlichen Rechte an den Ergebnissen.

• Die Forschungseinrichtungen werden abweichend von den sonst geltenden Regelungen im Forschungsrahmen- programm vollständig finanziert.

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� Bildung – Das Programm für LebenslangesLernen

ZielDas Programm für Lebenslanges Lernen zielt darauf ab, denBeitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Errei-chung der Lissabon-Ziele zu verstärken. Die EU soll zum wett-bewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasiertenWirtschaftsraum der Welt werden, der fähig ist, ein dauerhaf-tes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeits-plätzen und größerem sozialen Zusammenhalt zu erzielen.

MaßnahmenEntsprechend werden alle Teile des Programms vorrangigMaßnahmen fördern, die auf Folgendes abzielen: • Entwicklung nationaler Strategien für lebenslanges Lernen

in den Teilnehmerländern;

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Finanzvolumen / LaufzeitDas 7. FRP läuft von 2007 bis 2013 und ist mit einem Budgetvon rund 54 Mrd. Euro ausgestattet.

ZielgruppenZu den Zielgruppen des 7. Forschungsrahmenprogrammszählen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrich-tungen, KMU sowie einzelne Wissenschaftlerinnen undWissenschaftler.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen finden Sie unter www.forschungsrahmenprogramm.deund www.cordis.europa.eu/de/home/html.

Ansprechpartner im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturin Mainz ist Herr Dr. Achim Weber, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz, Tel.:06131-16-2862, Email: [email protected].

In der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel wenden Sie sich bitte anFrau Karoline Gönner, Avenue de Tervuren 60, B-1040 Brüssel, Tel.: 00322-790-1329, Email: [email protected].

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• Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen unter-schiedlichen Bereichen der Systeme der allgemeinen undberuflichen Bildung;

• Stärkung des Prozesses des lebenslangen Lernens; • Unterstützung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen.

Fördervolumen / LaufzeitFür die gesamte Laufzeit steht ein Gesamtbudget in Höhevon 6,97 Mrd. Euro zur Verfügung, das sich auf die vier sek-toralen Programme ERASMUS, LEONARDO DA VINCI,COMENIUS und GRUNDTVIG sowie ein Querschnittspro-gramm und flankierende Maßnahmen wie folgt verteilt:

ERASMUS > 40 ProzentLEONARDO DA VINCI > 25 ProzentCOMENIUS > 13 Prozent GRUNDTVIG > 4 Prozent

ZielgruppenJe nach sektoralem Programm werden folgende Zielgruppenangesprochen: Studierende, Auszubildende und Ausbildungs-personal, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonal underwachsene Lernende.

An dem Programm nehmen neben den 27 EU-Mitgliedstaatenauch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)Island, Liechtenstein und Norwegen teil.

Das sektorale Programm ERASMUS

ZielERASMUS zielt darauf ab, die Mobilität von Studierenden,Lehrkräften und anderem Hochschulpersonal zu fördern. Inder Förderperiode 2007-2013 werden auch Studierende un-terstützt, die Praxisaufenthalte bei Unternehmen im europäi-schen Ausland anstreben.

MaßnahmenJede Hochschule, die am ERASMUS-Programm teilnehmenmöchte, muss eine Universitätscharta besitzen. Diese Chartades ERASMUS-Programms definiert die grundlegenden Prin-zipien der ERASMUS-Aktivitäten, die jede Hochschule berück-

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sichtigen muss. Zu Beginn des Programms für LebenslangesLernen müssen sich alle Hochschulen bei der EuropäischenKommission um eine solche Charta bewerben. Im Gegensatzdazu benötigen Mittlereinrichtungen, die Praktika für Stu-dierende organisieren, keine Universitätscharta, um eineERASMUS-Förderung zu beantragen.

Multilaterale Projekte: Als multilaterale Projekte kommen folgende Aktivitäten inBetracht:• Projekte zur Lehrplanentwicklung;• Projekte zur Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und

Unternehmen;• Projekte zur Unterstützung des Modernisierungspro-

gramms für Hochschulen;• Projekte zum Thema „virtuelle Hochschulen“.

Finanzvolumen / LaufzeitFür den Zeitraum 2007-2013 steht für das „Programm fürLebenslanges Lernen“ ein Gesamtbudget in Höhe von 6,97Mrd. Euro zur Verfügung. Bis zu 40 Prozent des Gesamt-budgets (ca. 2,8 Mrd. Euro) können für das sektorale Pro-gramm ERASMUS verwendet werden.

ZielgruppeDie Zielgruppe bilden Studierende. Sie können das Pro-gramm in Anspruch nehmen, indem sie sich um dieFörderung eines Studienaufenthalts an einer europäischenHochschule bewerben. Unterstützt werden auch die Mobi-

lität von Lehrkräftenund die Entwicklungeuropäischer Curri-cula. Neu eingeführtwurde die Unterstüt-zung für Studierende,europaweit Praktikain Unternehmen ab-solvieren zu können.

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Das ERASMUS-Programm derEuropäischen Unionermöglicht esStudierenden, unkom-pliziert an Hochschulenin ganz Europa zu studieren. (Foto: EuropäischeKommission)

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Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Unter http://eacea.cec.eu.int/index.html finden Sie weitere Informationen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen der Deutsche Akademische Austauschdienst(DAAD) als Nationale Agentur für ERASMUS (Tel.: 0228-882-0, Fax: 0228-882-444, www.daad.de und http://eu.daad.de/eu/index.html) und dieAkademischen Auslandsämter der Hochschulen zur Verfügung.

Sie können sich auch an Frau Karoline Gönner in der LandesvertretungRheinland Pfalz in Brüssel (Tel.: 00322-790-1329, Email: [email protected])wenden.

Das sektorale Programm LEONARDO DA VINCI

ZieleDas Programm LEONARDO DA VINCI fördert unter ande-rem die Mobilität von Auszubildenden und Ausbildungsper-sonal. In europäischen Projekten werden innovative Ansätzein der Berufsbildung entwickelt. Besonderer Stellenwert wirdProjekten beigemessen, die die Beteiligung von kleinerenEinrichtungen, insbesondere von KMU, am Programm LEO-NARDO DA VINCI erleichtern. Der beruflich ausgerichteteErwerb von Fremdsprachen sowie das Integrierte Lernenvon Inhalten und Sprache (CLIL) ist eine übergreifendePriorität für alle LEONARDO DA VINCI-Projekte.

MaßnahmenZu den geförderten Maßnahmen zählen die Erhöhung derMobilität von Auszubildenden, Ausbildungspersonal undLehrpersonal sowie multilaterale Projekte für die Entwick-lung und den Transfer von Innovationen:

• Priorität 1: Qualität der Systeme und Verfahren in der Berufsbildung;

• Priorität 2: Lehrkräfte und Ausbilder in der Berufsbildung;• Priorität 3: innovative E-Learning-Inhalte;• Priorität 4: Europäisches Leistungspunktesystem für die

Berufsbildung (European Credit Transfer System for VET – ECVET);

• Priorität 5: Validierung (Bewertung) des nichtformalen und des informellen Lernens.

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Finanzvolumen / LaufzeitFür den Zeitraum 2007-2013 steht für das Programm fürLebenslanges Lernen ein Gesamtbudget in Höhe von 6,97Mrd. Euro zur Verfügung. Bis zu 25 Prozent des Gesamt-budgets (ca. 1,75 Mrd. Euro) können für das sektoraleProgramm LEONARDO DA VINCI verwendet werden.

ZielgruppenZielgruppen sind Auszubildende und Ausbildungspersonal.

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Weiterführende Informationen und Kontakt

Weitere Informationen unter http://eacea.cec.eu.int/index.html.

Ansprechpartner erreichen Sie hier: Nationale Agentur für LDV NA-BIBB (Tel.: 0228-107-1608; Fax: 0228-107-2964,www.na-bibb.de/leonardo); Leonardo-Kontaktstelle Hochschule-Wirtschaft Rheinland-Pfalz, Frau JuttaRath, c/o Fachhochschule Trier, Postfach 1826, 54208 Trier, Tel.: 0651-8103236/-313, Email: [email protected];

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mittlere Bleiche 61,55116 Mainz, Herr Dr. Günther Gros, Tel.: 06131-16-2961, Email:[email protected];

Landesvertretung Rheinland Pfalz in Brüssel: Frau Karoline Gönner, Tel.:00322-790-1329, Email: [email protected].

Das sektorale Programm COMENIUS

ZielCOMENIUS zielt auf die Lehr- und Lernbedürfnisse derMenschen, die an Vorschul- und Schulbildung bis zum Endedes Sekundarbereichs II beteiligt sind, ab.

MaßnahmenCOMENIUS unterstützt folgende Maßnahmen:

Mobilität: • Individuelle Schülermobilität und Schülermobilität in

Projekten;• Mobilität von Lehrerinnen und Lehrern und anderem

Bildungspersonal (z. B. Assistentinnen und Assistenten);• Studienbesuche.

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Partnerschaften:

• COMENIUS-Schulpartnerschaften: Lehrende und Lernende aus mindestens drei Schulen, die aus mindestens drei Teilnehmerländern kommen, arbeiten zusammen an einem europäischen Bildungsprojekt.

• Regio-Partnerschaften: Zur Förderung der interregionalenZusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen arbeiten Organisationen, die für einen Aspekt der schulischen Bildung zuständig sind, gemeinsamen an multilateralen Projekten.

Multilaterale Projekte:

• Priorität 1: – Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung des Sprachenerwerbs und der Sprachenvielfalt.

• Priorität 2: – Beitrag der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zurLissabon-Strategie („Allgemeine und berufliche Bildung 2010“);– Kontinuum des Lehrerberufs von der Ausbildung über die Einarbeitung bis hin zur kontinuierlichen beruflichenWeiterbildung;– Entwicklung von Konzepten für Partnerschaften zwischen Ausbildungseinrichtungen für Lehrkräfte, Forschung, Privatwirtschaft und der Gesellschaft im Ganzen;– Konzepte, um Lehrkräfte bei der Entwicklung neuer pädagogischer Methoden zur Steigerung der Motivation der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.

• Priorität 3: – Umsetzung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen.

• Priorität 4: Schulpolitik.

Netze:

• Priorität 1: Einbindung der Eltern in die Schulbildung;• Priorität 2: Sonderpädagogik;• Priorität 3: Bürgersinn, Kultur und Bildung, einschließlich

interkultureller Bildung und Bekämpfung von Rassismus

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Weiterführende Informationen und Kontakt

Die COMENIUS-Infoseite finden Sie unter http://eacea:cec.eu.int/index.html.Über den Link http://ec.europa.eu/education/index_de.html können Sie sichüber die Verordnung informieren.

Ansprechpartner stehen Ihnen in der Nationalen Agentur PAD(Tel.: 0228-501-221, Fax: 0228-501-259, Email: www.kmk.org/pad/home.htm)zur Verfügung.

Sie können sich auch an Herrn Dr. Günther Gros im Ministerium fürBildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainzwenden (Tel.: 06131-16-2961; Email: [email protected]) oder an

Frau Karoline Gönner in der Landesvertretung Rheinland Pfalz in Brüssel(Tel.: 00322-790-1329; Email: [email protected]).

Kinder undJugendliche bewegenEuropa – auch in derZukunft!(Foto: Otto Schmuck)

und Fremdenfeindlichkeit in der Schulbildung;• Priorität 4: Gesundheitserziehung und Sportunterricht;• Priorität 5: Verbindungen zur Arbeitswelt;• Priorität 6: naturwissenschaftlicher Unterricht.

Finanzvolumen / LaufzeitFür den Zeitraum 2007-2013 steht für das Programm fürLebenslanges Lernen ein Gesamtbudget in Höhe von 6,97Mrd. Euro zur Verfügung. Bis zu 13 Prozent des Gesamt-budgets (ca. 0,9 Mrd. Euro) können für das sektorale Pro-gramm COMENIUS aufgewendet werden.

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Projektbeispiel COMENIUS„Peer Support Project“ bildet Pausenhelfer für dieSiedlungsgrundschule Speyer aus

„Kinder helfen Kindern“: So können die Überlegungenbeschrieben werden, die sich hinter dem neudeutschenAusdruck „Peer SupportProject“ verstecken. An derGrundschule SpeyerSiedlungsschule hat mansich diesen Vorstellungenangenommen und im Rah-men des europäischenCOMENIUS-Programms sogenannte „Pausenhelfer“ausgebildet. Pausenhelfersind Schülerinnen undSchüler, die sich durch roteMützen auszeichnen und auf dem Pausenhof ihreMitschülerinnen und Mitschüler zum Mitspielen animieren.Die Kinder lernen so Verantwortung füreinander zu tragenund gemeinsam zu einem positiven Lernumfeld beizutra-gen. Dazu gehört auch, dass die jungen Menschen lernen,wie sie Konflikte gewaltfrei und selbstverantwortlichlösen können. Die Speyerer Siedlungsgrundschule arbeitetdazu mit einem Mediationskonzept, das zur Verbesserungder Schulatmosphäre wesentlich beiträgt. Der walisischeJunglehrer Benjamin Ford, der im Jahr 2006 als Fortsetzungdes europäischen COMENIUS-Programms einige Wochenan der Grundschule hospitierte, ist beeindruckt davon, wiegerne die Kinder in ihre Schule gehen. Das ist der besteBeleg dafür, dass das „Peer Support Project“ seine Ziele(positive Schulatmosphäre, bessere Qualität des Lehrensund Lernens) erreicht hat.

Auf einer gemeinsamen Konferenz in Wien im Jahre 2003hatte sich die Speyerer Grundschule mit fünf europäi-schen Schulen zu einer COMENIUS-Gruppe zusammen-geschlossen und Erfahrungen ausgetauscht. Seither ist dieüber 500 Kinder zählende Grundschule im NordenSpeyers mit Grundschulen aus Wales, Schweden, Spanien,Italien und Rumänien partnerschaftlich verbunden.

Junge Pausenhelferder GrundschuleSpeyer (Bild: http://www.peer-support.com/en/pub/gallery/germany.php)

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Das sektorale Programm GRUNDTVIG

ZieleDas Programm GRUNDTVIG spricht Teilnehmende derErwachsenenbildung an. Gefördert werden unter anderemdie Entwicklung von Kursen und innovativen Lehr- undLernmethoden.

MaßnahmenDie GRUNDTVIG-Maßnahmen umfassen Maßnahmen zurErhöhung von Mobilität und die Etablierung von Lernpart-

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Günter Zimmermann, Rektor der SiedlungsgrundschuleSpeyer, spricht begeistert von einer „Europavision“, derenRealisierung „seine“ Schule gestalten kann. Insbesonderedie enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften ausverschiedenen Schulen und die damit verbundeneBildung europaweiter pädagogischer Netzwerke sindVorteile dieser Zusammenarbeit.

Im letzten Jahr besuchten beispielsweise Wynford Harrisund Adrian Smith, das Leitungsteam der Pontlliw PrimarySchool in Swansea (Wales), die Schule von Günter Zim-mermann in der Pfalz. Seitdem können sich die SpeyererSchülerinnen und Schüler mit Ihren Mitschülerinnen undMitschülern in Wales über das Internet verständigen:Die deutschen Kinder produzieren kleine Filme aufDeutsch, während die walisischen Kinder ihre Filme inEnglisch präsentieren. So lernt der europäische Nach-wuchs schon früh miteinander zu kommunizieren. Alszukünftiges Ziel kann Rektor Zimmermann sich einengemeinsamen internetbasierten Unterricht mit denwalisischen Kindern sehr gut vorstellen.

Weitere Informationen zu den Pausenhelfern und zumMediationskonzept der Grundschule Speyer finden Sieunter:

www.peer-support.com/en/pub/schools/germany.php;www.primolo.de/home/Siedlungsgrundschule/hp_innen.htm; www.siedlungsgrundschule.de

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Lebenslanges Lernen: Generationenübergreifende Erwachsenenbildung gehört zu den Aufgaben desGRUNDTVIG-Programms. (Foto: Europäische Kommission)

nerschaften. Die thematische Priorität für die Partnerschaften2007 liegt auf der Förderung des interkulturellen Dialogs.

Multilaterale Projekte:• Priorität 1: Integration eines gemeinsamen Rahmens für

Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen in die Lernwege von Erwachsenen;

• Priorität 2: Sicherstellung der Qualität der Erwachsenen- bildung;

• Priorität 3: Lernen im fortgeschrittenen Alter, generations-übergreifendes Lernen;

• Priorität 4: Förderung des interkulturellen Denkens und der Unterstützung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft;

• Priorität 5: Gesundheitserziehung und Verbraucherbildung;• Priorität 6: Erwachsenenbildung für marginalisierte /

benachteiligte Bürger, einschließlich Strafgefangenen undehemaligen Strafgefangenen;

• Priorität 7: Eltern- und Familienbildung.

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Das QUERSCHNITTSPROGRAMM

ZielDas Querschnittsprogramm ist eine der wesentlichen Neue-rungen im integrierten Programm und soll einen Rahmen fürAktivitäten schaffen, die über die sektoralen Programmehinausgehen.

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Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen unter http://eacea.cec.eu.int/index.html.

Ansprechpartner erreichen Sie hier: NA-BIBB (Nationale Agentur beim Bundesinstitut für berufliche Bildung)für LEO-NARDO DA VINCI und GRUNDTVIG (Tel.: 0228-107-1608, Fax: 0228-107-2964, www.na-bibb.de/leonardo);

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz (Herr Klaus Tiggemann, Tel.: 06131-16-4021, Email: [email protected]);

Landesvertretung Rheinland Pfalz in Brüssel (Frau Karoline Gönner, Tel.: 00322-790-1329, Email: [email protected]).

Netze:• Priorität 1: Sprachenlernen in der Erwachsenenbildung;• Priorität 2: Erwachsenenbildungsangebote für Menschen

mit Behinderung;• Priorität 3: Erwachsenenbildungsangebote für Migrantinnen

und Migranten.

Finanzvolumen / LaufzeitFür den Zeitraum 2007-2013 steht für das Programm fürLebenslanges Lernen ein Gesamtbudget in Höhe von 6,97 Mrd.Euro zur Verfügung. Bis zu 4 Prozent des Gesamtbudgets(ca. 0,28 Mrd. Euro) können für das sektorale ProgrammGRUNDTVIG aufgewendet werden.

Zielgruppen Zu den Zielgruppen zählen lernende Erwachsene undEinrichtungen der Erwachsenenbildung.

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Maßnahmen• Politische Zusammenarbeit; • Förderung des Sprachenlernens; • Entwicklung innovativer IKT-basierter Inhalte, Dienste,

pädagogischer Ansätze und Verfahren für lebenslanges Lernen;

• Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von Maßnahmensowie Austausch vor-bildlicher Verfahren.

Zielgruppen Als Zielgruppen gelten Einzelpersonen, Bildungs- und Be-rufsbildungseinrichtungen sowie Beratungsdienste.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen unter http://eacea.cec.eu.int/index.html und unterhttp://ec.europa.eu/education/index_de.html .

Ansprechpartner kontaktieren Sie in der Education Audiovisual & Culture Executive Agency, Avenue duBourget 1, BOUR, B-1140 Brüssel ([email protected]),

im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mittlere Bleiche61, 55116 Mainz (Herr Dr. Günther Gros, Tel.: 06131-16-2961, Email:[email protected])

und in der Landesvertretung Rheinland Pfalz in Brüssel (Frau KarolineGönner, Tel.: 00322-790-1329, Email: [email protected]).

� Wirtschaft – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Kleinere und mittlere Unternehmen werden auf EU-Ebene ins-besondere im Rahmen der Strukturförderung (siehe Kapitel„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“), derForschungsförderung (siehe Kapitel „Forschung“) und derFörderung des ländlichen Raums (siehe Kapitel „Förderungder Entwicklung des ländlichen Raums“) zur Stärkung ihrerWettbewerbsfähigkeit unterstützt. Genauere Angaben sind un-ter den entsprechenden Rubriken aufgeführt. Daneben gibt esein spezielles Förderprogramm für die KMU, das „Rah-menprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP– Competitiveness and Innovation Framework Programme).

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Ziele • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,

insbesondere KMU;• Förderung aller Formen von Innovation einschließlich

Öko-Innovationen;• Entwicklung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und

innovativen Informationsgesellschaft;• Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung neuer

und erneuerbarer Energiequellen in allen Bereichen einschließlich Verkehr.

Maßnahmen• Das Spezifische Programm unternehmerische Initiative und

Innovation (2,166 Mrd. Euro) sieht Fördermaßnahmen in folgenden Bereichen vor: – Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase und Innovationen; – Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen KMU; – Innovation einschließlich Öko-Innovationen in Unter- nehmen, unternehmerische Initiative und Innovationskultur; – unternehmens- und innovationsorientierte Wirtschafts- und Verwaltungsreformen.

• Das Spezifische Programm zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Politik) mit einer Ausstattung von 728 Mio. Euro sieht Fördermaßnahmen in folgenden Bereichen vor: – Schaffung eines europäischen Informationsraums und Stärkung des Binnenmarktes für informationstechnische Produkte und Dienstleistungen; – Förderung der Innovation durch Einsatz von und Investitionen in IKT und Schaffung einer Informations- gesellschaft für alle;– Entwicklung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Dienste in Bereichen von öffentlichem Interesse und Verbesserung der Lebensqualität.

• Das Spezifische Programm „Intelligente Energie – Europa“(727 Mio. Euro) sieht Fördermaßnahmen in folgenden Bereichen vor: – Verbesserung der Energieeffizienz und rationelle Nutzung der Energiequellen; – Förderung neuer Energiequellen und Diversifizierung der Energieversorgung;

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– Förderung der Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen im Verkehrswesen.

Laufzeit / FinanzvolumenDas Programm besitzt ein Finanzvolumen von insgesamt3,62 Mrd. Euro (2007-2013). Im Rahmen des Programms wer-den folgende Finanzierungsinstrumente eingesetzt:• Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU;• KMU-Bürgschaftsfazilität und• Programm für den Aufbau von Kapazitäten.

Diese Finanzierungsinstrumente richten sich nicht unmittel-bar an die begünstigten Unternehmen, sondern werdendurch Finanzinstitute auf europäischer und nationaler Ebene(Europäische Investitionsbank, Europäischer Investitions-fonds) umgesetzt. Unternehmer können sich an ihre Haus-bank wenden.

Außerdem werden Zuschüsse für Netzwerke, Pilot- undDemonstrationsprojekte, Technologievermarktungsprojekte,Analysen unter anderem im Rahmen von spezifischenBekanntmachungen vergeben.

AntragsverfahrenDie Durchführung des Rahmenprogramms und der spezifi-schen Programme erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeits-programme, die von der Kommission aufgestellt werden. DieFördermittel werden über die involvierten Finanzinstituteoder im Rahmen spezieller Ausschreibungen, die imAmtsblatt der Europäischen Union oder im Internet veröf-fentlicht werden, abgewickelt. Eine unmittelbare Antragstel-lung durch Unternehmen ist somit nicht möglich.

Die Förderung von Vorhaben im Bereich Forschung, technolo-gischer Entwicklung und Demonstration ist im Rahmen diesesProgramms ausgeschlossen. FuE-Vorhaben werden auf der Grund-lage des 7. Forschungsrahmenprogramms gefördert.

ZielgruppenZu den Zielgruppen gehören KMU und potenzielle Unter-nehmer aus EU-Mitgliedstaaten plus Liechtenstein, Islandund Norwegen sowie Beitritts- und Kandidatenländer undDrittländer mit besonderen Vereinbarungen.

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Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Link zur allgemeinen Infoseite über das Rahmenprogramm:http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/cip/index_en.htm

Einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für europäi-sche KMU gibt das Dokument „Unterstützung der EU – Programme für KMU“(http://ec.europa.eu/enterprise/smes/download/sp_2007_de.pdf). Hilfreichsind auch die folgenden Hinweise zu einzelnen Programmen:http://ec.europa.eu/enterprise/sme/funding_de.htm

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologiemit allen Förderprogrammen auf EU-, Bundes- und Landesebene erreichen Sieüber folgenden Link:http://www.foerderdatenbank.de

Link zur Verordnung:http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_310/l_31020061109de00150040.pdf

Link zum Amtsblatt der EU mit Ausschreibungen:http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOIndex.do?ihmlang=de

Ansprechpartner finden Sie hier:

Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission,B-1049 Brüssel, Belgien, Fax: +32-2 298-79 50, Email: [email protected]; im Euro Info Centre Trier, Bahnhofstraße 30-32, 54292 Trier, Tel.: 0651-97567-0, Fax: 0651- 97567-33, Email: [email protected],http://www.eic-trier.de/;

IMG Innovations-Management GmbH Rheinland-Pfalz, Herr Dr. JürgenGerber, Kurt-Schumacher-Straße 74a, 67663 Kaiserslautern, Tel.: 0631-31668-10, Fax: 0631-31668-99, Email: [email protected], http://www.img-rlp.de/;

Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel, Herr Udo Valentin, Avenue deTervuren 60, B-1040 Brüssel, Belgien, Tel.:+32- 2 790- 1323, Email: [email protected].

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOIndex.do?ihmlang=de

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� Umwelt – Das EU-Finanzierungsprogramm LIFE+

ZielLIFE+ (L´Instrument Financier pour l´Environnement =Finanzinstrument für die Umwelt) hat die Förderung vonUmweltprojekten mit europäischem Mehrwert zum Ziel. DasProgramm fördert Projekte, die Akteure aus mehreren Mit-gliedstaaten einbeziehen und zur Weiterentwicklung der EU-Umweltpolitik und des Umweltrechts sowie zur Erfüllungder umweltpolitischen Ziele der Gemeinschaft beitragen.Vorgesehen ist die Förderung in drei Teilbereichen:• LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt“;• LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“;• LIFE+ „Information und Kommunikation“.

Der Teilbereich LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt" hatunter anderem folgende Einzelziele:• Unterstützung der Weiterentwicklung und der praktischen

Anwendung des Natura-2000-Netzes, auch in Bezug auf Lebensräume und Arten in Küsten- und Meeresgebieten;

• Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von politischen Konzepten und Instrumenten, insbesondere im Hinblick darauf, die Bedrohung der Natur und der bio-logischen Vielfalt durch Klimaänderungen einzudämmenund den Verlust an biologischer Vielfalt in der Gemein-schaft bis 2010 zu stoppen;

• Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umwelt-bereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessen-gruppen (einschließlich NGOs) in die Konsultationen zu Politik und Recht in den Bereichen Natur und biologischeVielfalt und ihrer Durchführung in der Praxis.

Der Teilbereich LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungs-praxis“ hat unter anderem folgende Einzelziele:• Entwicklung und Demonstration politisch innovativer

Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente; • Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von

Konzepten für die Überwachung und Bewertung des Zustands der Umwelt sowie der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben;

• Erleichterung der Umsetzung der europäischen Umweltpolitik auf lokaler und regionaler Ebene.

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Der Teilbereich LIFE+ „Information und Kommunikation“ hatunter anderem folgende Einzelziele:• Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung

für Umweltfragen (einschließlich Ausbildung zum Waldbrandschutz);

• Förderung von informativen Begleitmaßnahmen (z. B. Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konfe-renzen und Ausbildungsmaßnahmen).

Finanzvolumen / LaufzeitFür den Förderzeitraum 2007-2013 stehen insgesamt 2,143 Mrd.Euro zur Verfügung.

ZielgruppenTransnationale und interregionale Projekte sollen besondersgefördert werden. Als Begünstigte kommen sowohl öffentli-che als auch private Stellen, Akteure und Einrichtungen inFrage.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Dieser Link verbindet Sie mit der Informationsseite der EuropäischenKommission zu LIFE+: http://ec.europa.eu/environment/life/news/futureoflife.htm

Den Text des Europäischen Parlaments finden Sie unter folgenderInternetadresse:http://www.europarl.europa.eu/activities/expert/ta.do?language=DE

Ansprechpartnerin im Ministerium für Umwelt, Forsten undVerbraucherschutz ist Frau Ilona Mende-Daum, Leiterin des ReferatesInternationale Umweltpolitik, Internationale Beziehungen, EU-Angelegenheiten, Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, Tel.: 06131-16-2627,Email: [email protected].

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48 Millionen Euro für Umweltschutzprojekte und Naturschutz in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz wird in der Förderperiode 2007-2013 voraussichtlich fast 48Mio. Euro aus europäischen Förderprogrammen erhalten. Voraussetzung dafürist, dass die vorgelegten Operationellen Programme des Landes von derEuropäischen Kommission genehmigt werden.

Im Rahmen der Förderung der „Entwicklung des ländlichen Raums“ werdenaußerdem nachhaltige Formen der Land- und Forstbewirtschaftung unterstützt. Das nachfolgende Projektbeispiel zeigt die Bedeutung der von der EU geförder-ten Naturschutzprojekte in Rheinland-Pfalz.

Projektbeispiel „Vertragsnaturschutz“Der Erhalt von Streuobstwiesen und kornblumenblaue Ackerrandstreifen sindauch ein Ergebnis der europäischen Förderung. Denn viele der für Rheinland-Pfalz typischen Kulturlandschaften werden durch Landwirte auf freiwilliger Basisim Rahmen des „Vertragsnaturschutzes“ – aktuell fast 20.000 Hektar – gepflegtund geschützt. Dazu zählen auch Maßnahmen wie späteres Mähen oderBeweidung mit Schafen und der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel.Gefördert werden diese Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunktes 2 desEntwicklungsprogramms PAUL aus ELER-Mitteln nach den Bestimmungen des„Programms Agrar-Umwelt-Landschaft“ (PAULa).

Pfeifengraswiese mit Lungenenzian am Ackerrandstreifen (Foto: Torsten Weber)

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� Europabewusstsein und Begegnung

Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“2007-2013

ZielDas Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ möch-te Europa den Menschen näher bringen. Den Bürgerinnenund Bürgern werden Möglichkeiten eröffnet, sich intensivam Zusammenwachsen Europas zu beteiligen. Dadurch solleine aktive europäische Bürgerschaft gefördert werden. DasProgramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zielt darauf ab, • den Bürgern Möglichkeiten zur Interaktion und

Partizipation an einem immer stärker zusammenwachsen-den demokratischen, weltoffenen Europa zu geben;

• das Verständnis für eine europäische Identität zu entwickeln, die auf gemeinsamen Werten sowie historischen und kulturellen Wurzeln basiert;

• bei den Bürgern das Verständnis für eine gemeinsame Verantwortung für die EU zu fördern;

• bei den Bürgern das gegenseitige Verständnis zu vergrößern.

Dabei soll die Achtung vor der kulturellen und sprachlichenVielfalt gefördert und ein Beitrag zum interkulturellen Dialoggeleistet werden.

Maßnahmen1. „Aktive Bürger für Europa“ beinhaltet Städtepartner-

schaften, Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen.2. „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“ unterstützt die

Förderung für Forschungseinrichtungen (Think Tanks), die sich mit europäischen Politiken befassen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene und deren Initiativen auf europäischer Ebene.

3. „Gemeinsam für Europa“ fokussiert Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung, Studien, Erhebungen, Meinungsumfragen sowie Informations- und Verbrei-tungsinstrumente.

4. „Aktive europäische Erinnerung“ umfasst die Erhaltung von Gedenkstätten und Archiven, die im Zusammenhangmit dem Gedenken an die Opfer von Deportationen, Nationalsozialismus und Stalinismus stehen.

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Laufzeit / FinanzvolumenDem Programm stehen im Zeitraum 2007-2013 insgesamt215 Mio. Euro zu Verfügung.

Art und Höhe der FörderungDie Finanzausstattung für die Verwirklichung des Programmsist für den Zeitraum 2007-2013 auf 215 Millionen Euro fest-gelegt. Davon sollen mindestens 45 Prozent der Finanzmittelfür die Maßnahme 1 („Aktive Bürger für Europa“), 31 Prozentfür die Maßnahme 2 („Aktive Zivilgesellschaft in Europa“),10 Prozent für die Maßnahme 3 („Gemeinsam für Europa“)und 4 Prozent für die Maßnahme 4 („Aktive europäischeErinnerung“) verwendet werden.

Es werden zwei Arten von Zuschüssen gewährt: Zum einengibt es Zuschüsse für Projekte, zum anderen können Zu-schüsse für den laufenden Haushalt einer Stelle, die die akti-ve europäische Bürgerschaft fördert, beantragt werden. DieHöchstgrenze eines Zuschusses pro Projekt ist auf 20.000Euro festgelegt und beträgt mindestens 2.000 Euro proProjekt. Dabei gelten folgende Bedingungen:

1. Gemeinschaftsmaßnahmen können in Form von Zuschüssen oder öffentlichen Aufträgen durchgeführt werden.

2. Gemeinschaftszuschüsse können unter anderem in Formvon Betriebskostenzuschüssen, aktionsbezogenen Zuschüssen, Stipendien oder Preisen gewährt werden.

3. Öffentliche Aufträge umfassen Dienstleistungen, z. B. dieDurchführung einer Veranstaltung, Studien und Forschungsarbeiten, Informations- und Verbreitungs-instrumente, Überwachung und Evaluierung.

ZielgruppenAllen Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten, diezum Ziel einer aktiven europäischen Bürgerschaft beitragen,steht das Programm offen.

Als Zuschussempfänger kommen unter anderem auch inFrage: • Lokale Behörden und Organisationen;• Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen

öffentlichen Politiken beschäftigen (Think Tanks);

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• Bürgergruppen;• Organisationen der Zivilgesellschaft;• Nichtregierungsorganisationen;• Gewerkschaften;• Bildungseinrichtungen;• Organisationen, die ehrenamtliche Arbeit leisten.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Allgemeine Informationen zum Programm „Europa für Bürgerinnen undBürger“ erhalten Sie auf den Seiten der Generaldirektion Bildung und Kulturder Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/acti-vecitizenship/index_de.htm und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuellesund Kultur (EACEA) http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_en.htm. Die Seite http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/c_285/c_28520061122de00140015.pdf stellt Ihnen den Programmleitfaden zurVerfügung. Über die Adresse http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/action1/towntwinning/documents/select_p1_07.pdf lässt sich eine Liste der von derKommission geförderten Städtepartnerschaften aufrufen.

Mit dem Leitfaden „Die städtische Dimension der Gemeinschaftspolitik“stellt die Europäische Kommission den im Rahmen der Stadtentwicklung täti-gen und verantwortlichen Personen sowie interessierten Bürgerinnen undBürgern ein Informationsinstrument zur Verfügung, das über die städtepoliti-schen Maßnahmen sämtlicher Förderinstrumente und -programme der EU imFörderzeitraum 2007-2013 Aufschluss gibt: http://ec.europa.eu/regional_poli-cy/sources/docgener/guides/urban/index_de.htm

Ansprechpartner finden Sie in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz: Frau Regina Maltry, In den Ministergärten 6, 10117 Berlin, Tel.: 030-72629-1124, Email: [email protected] und in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel Herr Christopher Lang, Avenue de Tervuren 60, B-1040 Brüssel, Tel.:+32-2 790-1348, Email: [email protected].

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Programm „Jugend in Aktion“ 2007- 2013

ZieleDas Programm verfolgt die nachstehenden Ziele:• Förderung des Bürgersinns junger Menschen im

Allgemeinen und ihres europäischen Bürgersinns im Besonderen;

• Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz unter jungen Menschen, insbesondere zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Europäischen Union;

• Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen jungen Menschen in verschiedenen Ländern;

• Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft imJugendbereich;

• Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich.

Die allgemeinen Ziele ergänzen die Ziele in anderenTätigkeitsbereichen der Europäischen Union, insbesondereim Bereich des lebenslangen Lernens, einschließlich derberuflichen Bildung und des nicht formalen und informellenLernens sowie in anderen Bereichen wie Kultur, Sport undBeschäftigung.

„Jugend in Aktion“möchte das gegen-seitige Verständniszwischen jungenMenschen in verschie-denen Ländern stär-ken. (Foto: EuropäischeKommission)

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MaßnahmenAktion 1 - Jugend für Europa: • Jugendbegegnungen;• Jugendinitiativen;• Projekte der partizipativen Demokratie.

Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst

Aktion 3 - Jugend in der Welt:• Zusammenarbeit mit den Nachbarländern des erweiterten

Europa;• Zusammenarbeit mit anderen Ländern.

Aktion 4 - Unterstützungssysteme für junge MenschenFörderung von Einrichtungen, die auf europäischer Ebeneim Jugendbereich tätig sind (ENGOs): • Unterstützung des Europäischen Jugendforums;• Ausbildung und Vernetzung von Akteuren in der

Jugendarbeit;• Projekte zur Förderung von Innovation und Qualität;• Informationsmaßnahmen für junge Menschen und

Personen, die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisa-tionen tätig sind;

• Partnerschaften;• Unterstützung der Programmstrukturen;• Valorisierung (=Bewertung der im Projekt erzielten

Ergebnisse für die Praxis).

Aktion 5 - Unterstützung der europäischen Zusammenarbeitim Jugendbereich:• Jugendseminare und jugendbezogene Veranstaltungen

während der kommenden EU-Präsidentschaften;• Unterstützung von Tätigkeiten zur Verbesserung des Ver-

ständnisses und des Kenntniserwerbs im Jugendbereich.

Laufzeit / FinanzvolumenFür das gesamte Programm „Jugend in Aktion“ steht zwi-schen 2007-2013 ein Finanzvolumen in Höhe von 885 Mio.Euro zur Verfügung.

ZielgruppenZielgruppe von „Jugend in Aktion“ sind Jugendliche undjugendfördernde Einrichtungen.

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Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Die Internetseite http://ec.europa.eu/youth/program/legal_en.html hält weite-re Informationen für Sie bereit.

Ansprechpartner finden Sie hier: JUGEND für Europa, Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, Tel.: 0228-9506220, Fax: 0228-9506222, Email: [email protected];Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz, Herr Dr. Günther Gros, Tel.: 06131-16-2961, Email: [email protected];

Landesvertretung Rheinland Pfalz in Brüssel, Frau Karoline Gönner, Tel.: 00322-790-1329, Email: [email protected].

� Medien – Das Programm MEDIA 2007

ZieleMEDIA 2007 ist ein Förderprogramm für den europäischenaudiovisuellen Sektor. Es ersetzt ab 2007 die beiden Program-me MEDIA PLUS – Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeits-arbeit sowie MEDIA-Fortbildung. MEDIA 2007 unterstützt wieseine Vorläufer vor allem die Phasen vor und nach derFilmproduktion, während die Produktionsförderung wie bis-her die Domäne nationaler Förderung bleiben soll.

Die allgemeinen Ziele von MEDIA 2007 lauten:• Die kulturelle Vielfalt Europas sowie sein kinematografi-

sches und audiovisuelles Erbe zu bewahren und zu erschließen, der Öffentlichkeit den Zugang dazu zu gewährleisten und den interkulturellen Dialog zu fördern;

• die Verbreitung europäischen audiovisuellen Schaffens innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu steigern;

• die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuel-len Sektors im Rahmen eines offenen und wettbewerbs- fähigen Marktes zu stärken.

Page 78: EU-Fördermittel für Rheinland-Pfalz 2007-2013 · PDF file5 Dabei sollte man ... Rheinland-Pfalz-Ausstellung in Mainz eine Torte mit den Flaggen der ... Die Lissabon-Strategie wurde

MaßnahmenErwerb und Vertiefung von Kompetenzen im audiovisuellenSektor durch Stärkung der Kompetenzen europäischer Audio-visionsfachleute in den Bereichen Entwicklung, Produktion,Vertrieb/Verbreitung und Verkaufsförderung sowie durch Stär-kung der europäischen Dimension von audiovisuellen Aus-und Weiterbildungsmaßnahmen. Gefördert werden Maßnah-men in folgenden Bereichen:

1. Entwicklung:• Unterstützung der Entwicklung von Produktionsvorhaben

von unabhängigen Produktionsunternehmen, insbeson-dere KMU, für den europäischen und internationalen Markt;

• Unterstützung für die Ausarbeitung von Finanzplänen füreuropäische Produktionsunternehmen und -vorhaben, einschließlich der Finanzierung von Koproduktionen.

2. Vertrieb:• Stärkung des europäischen Vertriebssektors;• Verbesserung der Verbreitung ausländischer europäischer

Filme auf dem europäischen und internationalen Markt;

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Das Programm MEDIA2007 unterstütztFilmschaffende in denPhasen vor und nachder Filmproduktion (Foto: EuropäischeKommission).

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• Förderung der transnationalen Verbreitung europäischer audiovisueller Werke von unabhängigen Produktionsunternehmen;

• Förderung der Digitalisierung europäischer audiovisuellerWerke;

• Anreize für Kinos, die Möglichkeiten des digitalen Vertriebs zu nutzen.

3. Verkaufsförderung:• Intensivere Verbreitung europäischer audiovisueller

Werke;• besserer Zugang zu europäischen audiovisuellen Werken

für das europäische und internationale Publikum;• Förderung gemeinsamer Aktionen nationaler

Verkaufsförderungseinrichtungen;• Unterstützung der Werbung für das europäische kinema-

tografische Erbe und Förderung des Zugangs zu diesem Erbe.

Finanzvolumen / LaufzeitFür MEDIA 2007 stehen zwischen 1. Januar 2007 und 31. De-zember 2013 755 Mio. Euro zur Verfügung.

ZielgruppenZielgruppen von MEDIA 2007 sind:• Produzenten, Regisseure, Verleiher, Hersteller von Filmen,

Videofilmen und audiovisuellen Werken;• Fachkreise der europäischen audiovisuellen

Programmindustrie wie beispielsweise Weiterbildungs- initiativen und Einrichtungen, die Fortbildungsmaß-nahmen in den Bereichen Management, neue Technologien und Multimedia sowie Stoffentwicklung anbieten, europäische Film- und Fernsehhochschulen.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Link zu Programm:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_327/l_32720061124de00120029.pdf

Link zu Infoseite:http://ec.europa.eu/information_society/media/overview/2007/index_en.htm

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� Chancengleichheit – Das Gemeinschafts-programm „PROGRESS“ für Beschäftigung und soziale Solidarität

Ziele:Mit dem Programm sollen folgende Ziele erreicht werden:a) Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der

Situation in den Mitgliedstaaten und anderen teilnehmen-den Ländern durch Analyse, Bewertung und genaue Beobachtung der Maßnahmen;

b) Unterstützung der Entwicklung statistischer Instrumente und Methoden sowie gemeinsamer, gegebenenfalls nachGeschlecht und Altersgruppen aufgegliederter Indikatorenin den vom Programm abgedeckten Bereichen;

c) Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der strategischen Ziele der Gemeinschaft in den Mitgliedstaaten sowie Bewertung ihrer Wirksamkeit und Auswirkungen;

d) Förderung von Netzarbeit und wechselseitigem Lernen sowie Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Konzepte auf europäischer Ebene;

e) Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit fürdie Strategien und Ziele der Gemeinschaft, die im Rahmender fünf Programmteile verfolgt werden;

f) Verbesserung der Fähigkeit der wichtigsten Basisnetz- werke auf europäischer Ebene zur Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung der Strategien undZiele der Gemeinschaft.

Das Programm ist in fünf Teile untergliedert:

1. Beschäftigung (23 Prozent);2. Sozialschutz und soziale Integration (30 Prozent);3. Arbeitsbedingungen (10 Prozent);4. Nichtdiskriminierung und Vielfalt (23 Prozent);5. Gleichstellung der Geschlechter (12 Prozent).

Das Gender Mainstreaming wird im Rahmen aller Pro-grammteile und -tätigkeiten gefördert.

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Toleranz undSolidarität – auch zwischen denGenerationen – müssen immer wiederneu erlernt werden.(Foto: EuropäischeKommission)

Maßnahmen:Zur Finanzierung kommen folgende Maßnahmen inBetracht:

• Analytische Aktivitäten, die das Verständnis für Themen der sozialpolitischen Agenda verbessern, zu ihrer Umsetzung beitragen und die Koordinierung mit anderenEU-Politikfeldern und -strategien verbessern (z. B. Erhe- bung und Verbreitung von Daten, Durchführung von Studien, Analysen und Folgenabschätzungen, Entwicklungvon Statistik- und Evaluierungsmethoden);

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Das europäischeGemeinschaftspro-gramm PROGRESS för-dert den Austauschbewährter Arbeitsver-fahren und fördertdamit wechselseitigesLernen.(Foto: EuropäischeKommission)

• Aktivitäten, um voneinander zu lernen, Informationen auszutauschen, Bewusstsein zu schaffen, bewährte Verfahren zu ermitteln und zu fördern sowie Maßnahmenim Zusammenhang mit Monitoring und Evaluierung (z. B.Peer-Review), die helfen, den aktuellen Stand der Dinge in den Mitgliedstaaten zu verbessern und somit die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern;

• Aktivitäten zur Unterstützung der Hauptakteure durch Austausch von Good Practice, gemeinsame Nutzung vonInformationen, präventive Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Anregung von Diskussionsprozessen (z. B. Einrich-tung von Arbeitsgruppen nationaler Beamtinnen und Beamter, stärkere Vernetzung auf EU-Ebene oder Finanzierung von Expertennetzwerken in den einzelnen Bereichen).

Fördervolumen / LaufzeitDas Programm wird in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum31. Dezember 2013 durchgeführt. Die Kommission rechnetmit einem Gesamtbudget von 743,29 Mio. Euro.

ZielgruppenZielgruppen des Programms sind Organisationen, die in denBereichen Bekämpfung von Diskriminierung (Aktion 1), För-derung der Gleichstellung der Geschlechter (Aktion 2) undFörderung der Integration von Behinderten in die Gesellschaft(Aktion 3) aktiv sind.

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Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Weiterführende Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/employment_social/progress/index_de.htmlhttp://ec.europa.eu/employment_social/emplweb/tenders/index_tenders_de.cfmhttp://ec.europa.eu/employment_social/emplweb/tenders/index_calls_de.cfmhttp://ec.europa.eu/employment_social/progress/docs/guidelines_implementa-tion_en.pdf

Der folgende Link führt Sie zum Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über einGemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – Progress:http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_315/l_31520061115de00010008.pdf

Für die Teilbereiche von PROGRESS gibt es unterschiedliche Ansprechpartner:

Ansprechpartner für den Bereich Sozialschutz und Integration(PROGRESS Committee Contact Point Social Protection and Integration) sindFrau Daniela Kuck-Schneemelcher im Bundesministerium für Arbeit undSoziales, Referat Vb 4, Postfach 140280, 53107 Bonn, Tel.: 01888-527-4343,Fax: 01888-527-1195, Email: [email protected] und Herr Dr. Jörg Peschner im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,Referat IVa 3, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, Tel.: 01888-527-1526, Email:[email protected].

Ansprechpartner für den Bereich Arbeitsbedingungen (PROGRESSCommittee Contact Point Working Conditions) ist Herr Kai Schäfer im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ReferatIIIb2, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, Tel.: 01888-527-6767, Fax: 01888-5275248, Email: [email protected].

Ansprechpartnerin für den Bereich Gleichstellung der Geschlechter(PROGRESS Committee Contact Point Gender Equality) ist Frau Waltraud Dahs im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauenund Jugend, Rochusstraße 8-10, 53107 Bonn, Tel. : 0228-930-2351, Fax: 0228-930-4313, Email: [email protected].

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� Gesundheit und Verbraucherschutz

Das Aktionsprogramm im Bereich Gesundheit (2007-2013)

ZieleDas Aktionsprogramm umfasst drei breit gefasste Ziele, diedie künftigen gesundheitspolitischen Maßnahmen mit denallgemeinen Gemeinschaftszielen Wohlstand, Solidarität undSicherheit in Übereinstimmung bringen und Synergien mitanderen Gemeinschaftsprogrammen und -strategien erzeu-gen sollen:

1. Besserer Gesundheitsschutz der Bürger durch Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsbedrohungen.Dazu gehören die Entwicklung der Kapazitäten auf den Gebieten Patientensicherheit, Verletzungen und Unfälle, Gemeinschaftsvorschriften bezüglich Blut, Gewebe und Zellmaterial sowie die Unterstützung internationaler Gesundheitsvorschriften.

2. Gesundheitsförderung zur Steigerung von Wohlstand undSolidarität durch Förderung des aktiven Alterns bei guter Gesundheit und der Beseitigung von Ungleichheit mit besonderer Berücksichtigung der neuen Mitgliedstaaten.Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung der Zusam- menarbeit zwischen den Gesundheitssystemen zu grenz-überschreitenden Themen, wie Mobilität von Patienten und Fachkräften des Gesundheitswesens sowie zu wesentlichen Einflussgrößen auf den Gesundheitsstatus der Bevölkerung, wie Ernährung, Alkohol, Tabak und Drogenkonsum sowie Qualität der sozialen und physi-schen Umwelt.

3. Schaffung und Verbreitung von Wissen zu Gesundheits- fragen durch Austausch von Wissen. Insbesondere in Bereichen, in denen die EU einen echtenZusatznutzen bieten kann, soll der Austausch von Wissenund Erfahrung unterstützt werden. Dabei geht es darum,den Mitgliedstaaten bewährte Verfahren gegenseitig bekannt zu machen, beispielsweise bei seltenen Krank- heiten oder bei grenzübergreifenden Themen, bei denen

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es um eine Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits-systemen geht. Horizontale Aspekte, wie geschlechtsspe-zifische Gesundheitsaspekte, die Gesundheit von Kindernund geistige Gesundheit werden auch berücksichtigt. Darüber hinaus können Maßnahmen ergriffen werden, die dem Ausbau des EU-Gesundheitsüberwachungs- systems dienen und zur Entwicklung von Indikatoren undanderen Instrumenten sowie zur benutzerfreundlichen Verbreitung von Informationen für die Bürger, etwa überdas Gesundheitsportal, beitragen.

Finanzvolumen / LaufzeitDas Aktionsprogramm bildet den Rahmen für die Finan-zierung von Projekten im Bereich der Gesundheit durch dieEuropäische Kommission im Zeitraum 2007-2013. DieKommission hat hierfür eine Summe von 365,6 Mio. Euro imFörderzeitraum 2007-2013 vorgeschlagen. Die Finanzhilfe derGemeinschaft darf 60 Prozent der Kosten für Maßnahmen und60 Prozent der Kosten für Betriebsaufwendungen nicht über-schreiten. Hiervon ausgenommen sind Fälle außergewöhnli-cher Zweckdienlichkeit, in denen die Finanzhilfe derGemeinschaft bis zu 80 Prozent der anfallenden Kosten betra-gen kann.

ZielgruppenZu den Zielgruppen gehören Nichtregierungsorganisationen(NGO) und spezialisierte Netzwerke.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner

Umfassende Informationen erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:http://ec.europa.eu/health/ph_programme/projects/projects_de.htm http://ec.europa.eu/health/ph_programme/howtoapply/call_for_tenders_de.htm

Unterhttp://ec.europa.eu/health/ph_overview/Documents/com_2006_234_de.pdffinden Sie den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlamentsund des Rates über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft imBereich der Gesundheit (2007-2013).

Ihr Ansprechpartner sitzt in der Europäischen Kommission,Generaldirektion Gesundheit & Verbraucherschutz, Direktion C - ÖffentlicheGesundheit und Risikobewertung, Referat C, L-2920 Luxemburg, Email: [email protected].

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Das Aktionsprogramm im Bereich Verbraucherpolitik

ZieleIm Zentrum des Programms stehen zwei Zielsetzungen:1. Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, ins

besondere mittels verbesserter Daten sowie einer besse-ren Konsultation und Vertretung der Interessen der Verbraucher.

2. Sicherstellung der effektiven Anwendung der Verbraucher-schutzvorschriften, insbesondere durch Zusammenarbeitbei Durchsetzung, Information, Bildung und Rechtsschutz.

MaßnahmenDas Programm umfasst folgende Maßnahmen:1. Erhebung, Austausch und Analyse von Daten und

Informationen zur Schaffung einer Datengrundlage für die Entwicklung der Verbraucherpolitik und für die Einbeziehung der Verbraucherinteressen in andere Bereiche der Gemeinschaftspolitik;

2. Entwicklung von Evaluierungsinstrumenten;3. Unterstützung der wissenschaftlichen Beratung und

Risikobewertung;4. Ausarbeitung von Legislativ- und anderen Regulierungs-

initiativen und Förderung von Initiativen zur Ko- und Selbstregulierung;

5. Finanzhilfe zur Deckung der Betriebskosten der europäi-schen Verbraucherorganisationen;

6. Finanzhilfe zur Deckung der Betriebskosten der europäi-schen Verbraucherorganisationen, die die Verbraucher- interessen im Rahmen der Normung von Produkten undDienstleistungen auf Gemeinschaftsebene vertreten;

7. Ausbau der Kapazitäten der regionalen, nationalen und europäischen Verbraucherorganisationen (Schulung des Personals, Austausch von bewährten Verfahren und Sach-kenntnissen);

8. Maßnahmen zur Verbesserung der effektiven Anwen- dung des gemeinschaftlichen Verbraucherschutzrechts;

9. juristische und technische Gutachten, einschließlich Studien, zur Beobachtung und Bewertung der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung von Verbraucherrechtsvorschriften. Dies umfasst auch die

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Entwicklung und Pflege öffentlich zugänglicher, benut-zerfreundlicher Datenbanken zur Durchsetzung des Verbraucherrechts der Gemeinschaft;

10. Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung undRechtsschutz;

11. Maßnahmen für eine umfassende Verbraucheraufklärung.

Finanzvolumen / LaufzeitFür das Aktionsprogramm der EU im Bereich Verbrau-cherpolitik wird ein Finanzvolumen von 156,8 Mio. Euro ver-anschlagt. Die Förderintensität ist unterschiedlich und hängtvon diversen Bedingungen ab:

a) Bei Maßnahmen, die gemeinsam von der Gemeinschaft und einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder gemein-sam von der Gemeinschaft und von teilnehmenden Dritt-staaten finanziert werden, beträgt die Förderintensität 50Prozent der Kosten; in Fällen außergewöhnlicher Zweckdienlichkeit kann die Förderung 70 Prozent der Kosten betragen.

b) 85 Prozent der Kosten beträgt sie bei Maßnahmen zur Entwicklung integrierter europäischer Masterstudien- gänge im Bereich Verbraucherschutz.

c) 50 Prozent der Betriebsaufwendungen europäischer Verbraucherorganisationen.

d) 95 Prozent der Betriebsaufwendungen europäischer Verbraucherorganisationen, die die Verbraucherinteressenim Rahmen der Normung von Produkten und Dienstleistungen auf Gemeinschaftsebene vertreten.

ZielgruppenDas Aktionsprogramm Verbraucherpolitik richtet sich unteranderem an folgende Zielgruppen: a) Öffentliche Einrichtungen oder Stellen, die keinen

Erwerbszweck verfolgen;b) Hochschuleinrichtungen;c) Studierende und Lehrkräfte, die an den integrierten euro-

päischen Masterstudiengängen im Bereich Verbraucher- schutz teilnehmen;

d) europäische Verbraucherorganisationen.

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Das Programm DAPHNE II

ZielDas Programm DAPHNE II unterstützt Maßnahmen zur Be-kämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frau-en. Dazu zählen • die Vernetzung von Organisationen;• der Austausch von Informationen und bewährten

Praktiken;• Sensibilisierungsmaßnahmen.

MaßnahmenIm Rahmen von DAPHNE II können Projekte finanziert wer-den, die auf die Unterstützung von Gewaltopfern abzielenund verhindern sollen, dass diese erneut Gewalt ausgesetztsind. Solche Projekte sollen bewusst machen, welche per-sönlichen und sozialen Schäden Gewalt für Opfer, Familien,Gemeinschaften und die Gesellschaft insgesamt zur Folgehat. Es sind z. B. Studien, Schulungen sowie Behandlungs-und Unterstützungsprogramme für Opfer und Behandlungs-programme für Täter förderfähig.

Weiterführende Informationen und AnsprechpartnerDas Aktionsprogramm Verbraucherschutz und weitere Informationen dazukönnen Sie auf folgenden Internetseiten einsehen:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_404/l_40420061230de00390045.pdfhttp://ec.europa.eu/consumers/redress/index_en.htmhttp://ec.europa.eu/consumers/tenders/information/index_de.htm

Ihr Ansprechpartner im Ministerium für Umwelt, Forsten undVerbraucherschutz ist Herr Helmut Huss, Referat 1049 (Verbraucherpolitikund Verbraucherschutz, Ernährungsberatung, Verbraucherdialog), Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, Tel.: 06131-16-2588, www.mufv.rlp.de unddie allgemeine Verbraucher- und Rechtsberatung der VerbraucherzentraleRheinland-Pfalz, Ludwigsstraße 6, 55116 Mainz, Telefonberatung: 09001-7780801 (Montag bis Donnerstag von 10:00 – 16:00 Uhr), www.verbraucher-zentrale-rlp.de.

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Finanzvolumen / LaufzeitDer Finanzrahmen von DAPHNE II wurde für den Zeitraumvom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2008 auf 50 Mio.Euro festgesetzt. Danach folgt das neue Programm DAPHNEIII. Für eine finanzielle Unterstützung kommen ausschließ-lich Projekte in Betracht, an denen mindestens zwei Mitglied-staaten beteiligt sind.

Den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichtdie Europäische Kommission künftig jährlich nach der Verab-schiedung des Beschlusses des Europäischen Parlamentsund des Rates zu Daphne III.

ZielgruppenZu den Zielgruppen des Programms zählen öffentliche undprivate Organisationen und Einrichtungen (lokale Behördenauf der zuständigen Ebene, Hochschulfakultäten und For-schungszentren), die tätig sind • im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von und des

Schutzes vor Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen;• im Bereich der Unterstützung von Opfern; • im Bereich der Umsetzung gezielter Aktionen, durch die

die Ablehnung von Gewalt oder eine Änderung der Haltung oder des Verhaltens gegenüber gefährdeten Gruppen oder Gewaltopfern gefördert werden soll.

Weiterführende Informationen und Kontakt

Die Verordnungen zu DAPHNE finden Sie unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_143/l_14320040430de00010008.pdfund http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52006PC0230(01):DE:HTML

Auf folgender Seite finden Sie weitere Informationen: http://ec.europa.eu/jus-tice_home/funding/daphne/funding_daphne_en.htm

Falls Ihnen das DAPHNE Helpdesk nicht weiterhelfen kann(http://ec.europa.eu/justice_home/funding/daphne/doc/helpdesk_en.pdf),wenden Sie sich an die DAPHNE-Ansprechpartnerin Frau Dr. DagmarHeine-Wiedenmann im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familieund Frauen, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, Tel.: 06131-16-4196, Email: [email protected]

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� Kultur - Das Programm KULTUR

Das neue Programm KULTUR wird innerhalb von drei För-derbereichen mehrere Haushaltslinien in sich vereinen undsomit umfassender sein als das gegenwärtige ProgrammKULTUR 2000.

ZieleDas allgemeine Ziel ist die Schaffung eines gemeinsameneuropäischen Kulturraums unter gleichzeitiger Wahrung dernationalen Unterschiede. Die Förderziele sollen erreicht wer-den durch Aktivitäten in folgenden Bereichen: • Transnationale Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern

bzw. Kulturschaffenden;• transnationale Zirkulation von kulturellen und künstleri-

schen Werken / Ko-Produktionen / Objekten;• interkultureller Dialog.

MaßnahmenDie Maßnahmen gliedern sich in drei Förderbereiche:

Förderbereich 1: Europäische Kooperationsprojekte• mehrjährige Kooperationsprojekte (drei bis fünf Jahre,

mindestens sechs Länder);• Kooperationsmaßnahmen (bis zu 24 Monate, mindestens

drei Länder);• literarische Übersetzungen (für Verlage, vier bis zehn

Werke);• Sondermaßnahmen: Kulturhauptstädte Europas,

Preisverleihungen, herausragende Aktionen zu Jubiläen und ähnliches, Kooperationen mit Drittländern und inter-nationalen Organisationen.

Förderbereich 2: Betriebskostenzuschüsse für europaweit täti-ge Kulturorganisationen.

Förderbereich 3: Studien und Analysen zu kulturrelevantenThemen von europäischem Interesse.

Finanzvolumen / LaufzeitFür die Laufzeit 2007-2013 stehen dem Programm KULTURinsgesamt 400 Mio. Euro zur Verfügung.

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ZielgruppenZielgruppen sind Einzelpersonen, Organisationen und öffentliche Träger.

Weiterführende Informationen und Kontakt

Die Infoseite erreichen Sie unterhttp://ec.europa.eu/culture/eac/how_particip2007/conditions/cult_heritage_en.html

Ansprechpartner finden Sie im Cultural Contact Point Deutschland, Haus der Kultur - c/oKulturpolitische Gesellschaft e.V., Weberstraße 59a, 53113 Bonn, Tel.: 0228-201 35–0, Fax: 0228-201 35–29, http://www.ccp-deutschland.de sowie im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in Mainz, Herr Dr. Hans-Jürgen Blinn, Tel.: 06131-16-2939, Email: [email protected] und in der LandesvertretungRheinland-Pfalz in Brüssel, Frau Karoline Gönner, Tel.: 00322-790-1329,Email: [email protected].

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PRAXISRATGEBER

Fördermöglichkeiten nach Adressatenoder: Wer kann wie profitieren

Nützliche Hilfe im Internet

Adressenhinweise und Kontaktstellen

Kleines Glossar und Abkürzungsverzeichnis

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Adressaten

AdressatenAuszubildende undAusbildungspersonal

Bildungs- und Berufs-bildungseinrichtungenim Allgemeinen

Fördermöglichkeiten nach Adressatenoder: Wer kann wie profitieren?

Programme

LEONARDO DAVINCI

Querschnittsprogrammaus dem Bereich „Le-benslanges Lernen“

Ansprechpartner

Nationale Agentur Bildung für Europabeim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)Robert-Schuman-Platz 353175 BonnTel.: 0228-107-1608Fax: 0228-107-2964Internet: www.na-bibb.de/leonardo

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und KulturHerr Dr. Günther GrosMittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 06131-16-2961Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

Education Audiovisual & Culture ExecutiveAgencyAvenue du Bourget 1, BOURB-1140 Brüssel, BelgienEmail: [email protected]

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,Jugend und KulturHerr Dr. Günther GrosMittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 06131-16-2961Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

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Einrichtungen der Er-wachsenenbildungund -weiterbildung

Hochschulen, Wissen-schaftler/innen, For-schungseinrichtungen

Jugendliche

GRUNDTVIG

7. Rahmenprogrammfür Forschung, techno-logische Entwicklungund Demonstration

„Jugend in Aktion“

Nationale Agentur Bildung für Europabeim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)Robert-Schuman-Platz 353175 BonnTel.: 0228-107-1608Fax: 0228-107-2964Internet: www.na-bibb./leonardo

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,Jugend und KulturHerr Klaus TiggemannMittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 06131-16-4021Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,Jugend und KulturHerr Dr. Achim Weber Mittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 06131-16-2862Email: [email protected].

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

JUGEND für EuropaGodesberger Allee 142-148 53175 BonnTel.: 0228-9506220Fax: 0228-9506222Email: [email protected]

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,Jugend und KulturHerr Dr. Günther GrosMittlere Bleiche 61, 55116 MainzTel.: 06131-16-2961Email: [email protected]

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Kleine und mittlereUnternehmen (KMU)

Rahmenprogramm fürWettbewerbsfähigkeitund Innovation

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

Europäische KommissionGeneraldirektion Unternehmen undIndustrieB-1049 Brüssel, BelgienFax: +32-2 298-79 50Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUHerr Udo ValentinAvenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1323Email: [email protected]

Investitions- und StrukturbankRheinland-Pfalz (ISB) GmbHHolzhofstraße 455116 MainzInfo-Hotline: 06131-985-333Telefax: 06131-985-399Email: [email protected]: www.isb.rlp.de

Euro Info Centre TrierHerr Wolfgang TreinenBahnhofstraße 30-3254292 TrierTel.: 0651-97567-0Fax: 0651- 97567-33Email: [email protected]: www.eic-trier.de

IMG Innovations-Management GmbH Rheinland-PfalzHerr Dr. Jürgen GerberKurt-Schumacher-Straße 74a67663 KaiserslauternTel.: 0631-31668-10Fax: 0631-31668-99E-Mail: [email protected]: www.img-rlp.de

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„RegionaleWettbewerbsfähigkeitund Beschäftigung“(EFRE, ESF)

„EuropäischeTerritorialeZusammenarbeit“

„Förderung des ländli-chen Raums“ (ELER)

7. Rahmenprogrammfür Forschung, techno-logische Entwicklungund Demonstration (7.FRP)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,Landwirtschaft und WeinbauFrau Dr. Silke Dierks Referat für Europäische Strukturpolitik (EFRE) Stiftsstraße 955116 MainzTel.: 06131-16-5289Email: [email protected] [email protected]

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und FrauenHerr Kurt BarthelmehLeiter des Referats EuropäischeArbeitsmarktpolitik (ESF)Bauhofstraße 955116 MainzTel.: 06131-16-2699Email: [email protected]

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Land-wirtschaft und WeinbauFrau Dr. Ingeborg KiesewetterReferat Europäische StrukturpolitikStiftsstraße 955116 MainzTel.: 06131-16-2233Email: [email protected]

Ministerium des Innern und für Sport Herr Thomas GeibSchillerplatz 3-555116 MainzTel.: 06131-16-3170Email: [email protected]

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauHerr Franz-Josef StraußReferat Europäische Strukturpolitik für den länd-lichen RaumStiftsstraße 955116 MainzTel.: 06131-16-2674Email: [email protected]

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,Jugend und KulturHerr Dr. Achim WeberMittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 06131-16-2862Email: [email protected]

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Kommunen bzw.Bürgerinnen undBürger imAllgemeinen

Kulturschaffende (Einzelpersonen,Organisationen,öffentliche Träger)

Lehrkräfte sowieSchülerinnen undSchüler bis zurSekundarstufe II

„Programm „Europafür Bürgerinnen undBürger“ inkl.Städtepartnerschaften

KULTUR

COMENIUS

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUHerr Christopher LangAvenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1348Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Regina MaltryIn den Ministergärten 610117 BerlinTel.: 030-72629-1124Email: [email protected]

Cultural Contact Point DeutschlandHaus der Kultur c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.Weberstraße 59a53113 BonnTel: 0228-201 35–0, Fax: 0228-201 35–29Internet: www.ccp-deutschland.de

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,Jugend und KulturHerr Dr. Hans-Jürgen BlinnMittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 06131-16-2939Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

Nationale Agentur PädagogischerAustauschdienst (PAD) Kultusministerkonferenz Postfach 2240, 53012 BonnTel.: 0228-501-221, Fax: 0228-501-259Email: www.kmk.org/pad/home.htm

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MEDIA 2007

Aktionsprogramm Ge-sundheit

ERASMUS

Förderung aus demEuropäischenSozialfonds (ESF)

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,Jugend und KulturHerr Dr. Günther GrosMittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 06131-16-2961Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUHerr Dr. Tim Schönborn Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.: +32 (0)2 790 1337Fax: +32 (0)2 790 1333Email: [email protected]

Europäische KommissionGeneraldirektion Gesundheit &VerbraucherschutzDirektion C - Öffentliche Gesundheit undRisiko-bewertung (Referat C)L-2920 LuxemburgE-Mail: [email protected]

Deutscher Akademischer Austauschdienst(DAAD)Nationale Agentur für ERASMUSTel.: 0228-882-0, Fax: 0228-882-444Internet: www.daad.de; Internet: www.eu.daad.de/eu/index.html

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der EUFrau Karoline Gönner Avenue de Tervuren 60B-1040 Brüssel, BelgienTel.:+32-2 790-1329Email: [email protected]

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,Familie und Frauen, Herr Kurt BarthelmehBauhofstraße 9, 55116 MainzTel.: 06131-16-2699Email: [email protected]

Medienschaffende (u. a. Produzenten,Regisseure, Herstellervon Filmen/Videofilmen undaudiovisuellen Wer-ken)

Nichtregierungsorgani-sationen (NGO) imBereich Gesundheit

Studierende

Träger arbeitspoliti-scher Maßnahmen

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Ministerium für Umwelt, Forsten undVerbraucherschutzHerr Helmut Huss Kaiser-Friedrich-Straße 155116 MainzTel.: 06131-16-16-0Email: [email protected]: www.mufv.rlp.de

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Allgemeine Verbraucher- und RechtsberatungLudwigsstraße 655116 MainzTelefonberatung: 09001-7780801 (Montag bis Donnerstag von 10 – 16 Uhr) Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de

AktionsprogrammVerbraucherpolitik

Verbraucherzentralenund andere Verbrau-cherorganisationen

Adressenhinweise und Kontaktstellen

Europäische Kommission Vertretung in der BundesrepublikDeutschland, Berlin Unter den Linden 78 10117 Berlin Tel.: 030 - 2280-2000 Fax : 030 - 2280-2222 Email: [email protected] Internet: www.eu-kommission.de Broschürenbestellung: Internet: www.ec.europa.eu/deutschland/ser-vice/bookshop/index_de.htm

Europäische Kommission Vertretung in der BundesrepublikDeutschland, BonnBertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Tel: 0228 - 53009-0 Fax: 0228 - 53009-50 Email: [email protected] Internet: www.eu-kommission.de Broschürenbestellung: Internet: www.ec.europa.eu/deutschland/ser-vice/bookshop/index_de.htm

Informationsbüro des EuropäischenParlaments, Berlin Unter den Linden 7810117 Berlin Tel.: 030 - 2280-1000 Fax: 030 - 2280-1111 Email: [email protected] Internet: www.europarl.de Broschürenbestellung: Internet: www.europarl.de/service/bestellliste.jsp

Landeszentrale für politische Bildung,Rheinland-Pfalz Am Kronberger Hof 6 55116 Mainz Tel.: 06131 – 16-2970 Fax: 06131 – 16-2980 Email: [email protected] Internet: www.politische-bildung-rlp.de

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten derfolgenden Institutionen:

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Nützliche Hilfe im Internet

Wegweiserdienst für die Bürger Europashttp://citizens.eu.int.Der Wegweiserdienst für die Bürger (CitizensSignpost Service) ist ein kostenloser Beratungs-dienst für EU-Bürger, die Probleme im Zusam-menhang mit der Mobilität im europäischenBinnenmarkt haben. Die Antwort der Rechts-experten ist auf den jeweiligen Fall zugeschnit-ten, objektiv und schnell. Die Experten erläuterndie entsprechenden Bestimmungen. Sie verwei-sen die Bürger an die Stelle, die bei der Lösungdes Problems am besten helfen kann. Sie beratendie Bürger in Bezug auf die Geltendmachungihrer Rechte und auf Rechtsmittel. Die Beant-wortung erfolgt telefonisch oder per Email inder von dem Ratsuchenden gewünschten Spra-che (einer der 20 Amtssprachen).

ERASMUS, LEONARDO DA VINCI, COMENI-US, GRUNDTVIGNationale Agentur Bildung für Europa beimBundesinstitut für Berufsbildung BiBBhttp://www.na-bibb.de/home/index.phpUnter dieser Adresse können Informationenzum Programm für Lebenslanges Lernen 2007-2013 (ERASMUS, LEONARDO DA VINCI,COMENIUS, GRUNDTVIG) abgerufen werden.Projektbeispiele, Hinweise für Antragsteller, ein Diskussionsforum sowie Möglichkeiten zurPartnersuche sollen den Umgang mit dem Pro-gramm erleichtern.

Pädagogischer Austauschdienst (PAD)http://www.kmk-pad.org/Sie finden hier Informationen zu Programmenfür den Austausch im Schulbereich, die der PADim Auftrag der Länder durchführt. Im Rahmendes Programms für Lebenslanges Lernen ist derPAD auch Nationale Agentur für EU-Programmeim Schulbereich. Auf den Seiten des PAD findenSie Informationen, praktische Beispiele und wei-terführende Links. Außerdem stehen Antragsfor-mulare und Merkblätter für die einzelnen Pro-gramme zum Herunterladen bereit. Wenn Sieeine persönliche Beratung wünschen, wendenSie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter im PAD oder die jeweiligen Ansprechpart-ner in den Ländern.

CORDIS FTE-Nachrichtenhttp://cordis.europa.eu/de/home.html CORDIS ist das offizielle Portal zur Teilnahmeam 7. Rahmenprogramm für Forschung, tech-nologische Entwicklung und Demonstration undzur Information über relevante Entwicklungen inder europäischen Wissenschaft undTechnologie.

Datenbanken, Online-Dienste und andere elektronisch gestützte Medien

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EURYDICEwww.eurydice.org.Eurydice ist ein europäisches Informationsnetzzum Bildungswesen in Europa. Es bildet seit1980 einen der strategischen Pfeiler, die von derEuropäischen Kommission und den Mitglied-staaten eingerichtet worden sind, um durch einbesseres Verständnis der europäischen Bildungs-systeme und -politiken die Zusammenarbeit zuerleichtern. Das Eurydice-Netz ist ein institutio-nelles Netz, das verlässliche und vergleichbareDaten zu den Bildungssystemen und -politikenin Europa sammelt, aktualisiert, untersucht undverbreitet. Außerdem ermöglicht es Auskünfteüber die Bildungssysteme in Europa durch denZugriff auf die Datenbank ERYBASE.

European Employment Service (EURES)http://europa.eu.int/eures/home.jsp?lang=deDas EURES-Netz ermöglicht den Zugang zu In-formationen über Stellen- und Ausbildungsan-gebote in Europa. Das Netzwerk der öffentli-chen Arbeitsverwaltungen der EU bietet nebeneiner Jobbörse im Internet eine Datenbank überdie Lebens- und Arbeitsbedingungen im Auslandsowie die Bestimmungen hinsichtlich des Sozial-schutzes oder der selbständigen Erwerbstätigkeit.

Eurodesk-Netzwerkwww.eurodesk.orgIn der Eurodesk-Datenbank mit Informationenzu Jugend, Bildung, Ausbildung und Europakönnen mit Hilfe eines Schlagwortkatalogsumfangreiche Informationen zu europäischenFörderprogrammen abgerufen werden.

Gemeinschaftspublikationenhttp://publications.europa.eu/VisitthePublicationsOffice/80aae760-94f5-f29a-be7b418bef63556d_ de.html Das Amt für amtliche Veröffentlichungen stelltauf dieser Datei besonders wichtige Publikati-onen der EU in den Bereichen Umwelt, Bildung,Verbraucherschutz, Tourismus, Gemeinschafts-recht und Währungsunion vor.

Gesamtbericht über die Tätigkeit der EU 2006http://europa.eu.int/abc/doc/off/rg/de/wel-come.htm Der jährliche Gesamtbericht gibt einen Über-blick der Tätigkeiten der EU-Institutionen undihrer Politikbereiche. Er stellt ein hilfreichesNachschlagewerk für die aktuelle Entwicklungin der EU dar.

Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beimBund und der EUwww.landesvertretung.rlp.de www.europa-entdecken.rlp.de Informationen über das Land Rheinland-Pfalzund Europa.

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Kleines Glossar und Abkürzungsverzeichnis

ABl. – Amtsblatt der Europäischen Union

BIP – Bruttoinlandsprodukt

BNE – Bruttonationaleinkommen

Capitalisation-Projekt – Projekt, mit dessenHilfe bisherige Projekterfahrungen auf aktuelleProjekte transferiert werden können.

CIP – Rahmenprogramm fürWettbewerbsfähigkeit und Innovation /Competitiveness and Innovation FrameworkProgramme (engl.).

CLIL – Teil des Programms LEONARDO DAVINCI, das auf das integrierte Lernen vonInhalten und Sprache (Content and LanguageIntegrated Learning (engl.)) abzielt.

Cross-Compliance-Vorgaben – DieGewährung von Direktzahlungen an Landwirtewird seit dem Jahr 2005 an die Einhaltung vonanderweitigen Verpflichtungen und Vorschriftenin den Bereichen Umwelt, Futtermittel- undLebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit undTierschutz (so genannte Cross Compliance)geknüpft.

EAGFL – bis 2006 „Europäischer Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft“(Abteilung Ausrichtung; Abteilung Garantie); ab2007 „Europäischer Garantiefonds für dieLandwirtschaft“ (EGFL)

ECTS – European Credit Transfer System (engl.)

EEF – Der EEF-Fonds war Teil einesPilotprojekts des Bundesministeriums fürBildung und Forschung und diente zurErleichterung von Existenzgründungen ausForschungseinrichtungen in der Förderperiode2000-2006. Mehr Informationen unterhttp://www.eef-fonds.de/

EFF – Europäischer Fischereifonds (bis 2006: FIAF „Finanzinstrument für dieAusrichtung der Fischerei“)

EFRE – Europäischer Fonds für regionaleEntwicklung

EG – Europäische Gemeinschaft

EGFL – ab 2007 „Europäischer Garantiefonds fürdie Landwirtschaft“; bis 2006 EAGFL„Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefondsfür die Landwirtschaft“ (Abteilung Ausrichtung;Abteilung Garantie)

EGV – Vertrag zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft

ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds fürdie Entwicklung des ländlichen Raums

ENGO – Europäische Nichtregierungsorganisa-tion (European Non Gouvernmental Organi-sation (engl.))

EP – Europäisches Parlament

EQUAL – EQUAL war bis Ende 2006 eineGemeinschaftsinitiative der Europäischen Kom-mission zur Erprobung neuer Wege bei derBekämpfung von Diskriminierung undUngleichheiten von Arbeitenden undArbeitsuchenden auf dem Arbeitsmarkt.

ERC – Europäischer Forschungsrat (EuropeanResearch Council (engl.))

ESF – Europäischer Sozialfonds

EU – Europäische Union

EWR – Europäischer Wirtschaftsraum

EZB – Europäische Zentralbank

Fast Track-Projekt – Projekt mir fachlicherBegleitung durch die Europäische Kommission.

Fazilität – Möglichkeiten der EuropäischenZentralbank (EZB), den Geldmarkt durchSenkung oder Erhöhung der so genanntenLeitzinsen zu steuern.

FEI – Forschungs-, Entwicklungs- undInnovationsprozesse

FuE – Forschung und Entwicklung

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FUL – Förderprogramm „UmweltschonendeLandbewirtschaftung“ des Landes Rheinland-Pfalz (ab 2007: PAULa Programm Agrar-Umwelt-Landschaft)

GAP – Gemeinsame Agrarpolitik

Gender Mainstreaming – Auf Gleichstellungder Geschlechter ausgerichtetes Denken undHandeln in der täglichen Arbeit einer Organi-sation (www.genderkompetenz.info/gender-mainstreaming). Nach der Definition des Bun-desministeriums für Familie, Senioren, Frauenund Jugend bedeutet Gender Mainstreaming,dass bei allen gesellschaftlichen Vorhaben dieunterschiedlichen Lebenssituationen und Inter-essen von Frauen und Männern von vornhereinund regelmäßig zu berücksichtigen sind, da eskeine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.

INTERREG – INTERREG war bis Ende 2006eine Gemeinschaftsinitiative der EuropäischenKommission zur Förderung der Zusammenarbeitzwischen den Regionen der EuropäischenUnion.

IuK – Informations- undKommunikationstechnologie, auch: IKT = Innovations- und Kommunikations-technologie; englische Abkürzung: ICT(Information and Communication Technology)

ISM – Ministerium des Innern und für Sport inRheinland-Pfalz

KMU – Kleine und mittlere Unternehmen

LEADER – LEADER+ war bis Ende 2006 eineGemeinschaftsinitiative der EuropäischenKommission zur Entwicklung des ländlichenRaums und steht für die Abkürzung „Liaisonentre actions de développement de l´économierurale“ (frz.) / „Verbindung zwischen Aktionenzur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

LIFE+ – Finanzinstrument für die Umwelt(L´Instrument Financier pour l´Environnement(frz.))

MASGFF – Ministerium für Arbeit, Soziales,Gesundheit, Familie und Frauen in Rheinland-Pfalz

MBWJK – Ministerium für Bildung, Wissen-schaft, Jugend und Kultur in Rheinland-Pfalz

MUFV – Ministerium für Umwelt, Forsten undVerbraucherschutz in Rheinland-Pfalz

MWVLW – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz

NGO – Nicht-Regierungsorganisation (engl.: Non Governmental Organisation)

NWE – Nordwesteuropäischer Raum

Operationelles Programm – Programm, in demdie Maßnahmen der Bundesregierung oder derLandesregierung für die Verwendung der EU-Fördermittel im Zeitraum 2007 bis 2013 darge-stellt sind.

PA – Prioritätsachse

PAUL – Programm „Agrarwirtschaft, Umweltmaß-nahmen und Landentwicklung“ des LandesRheinland-Pfalz für die Entwicklung des ländli-chen Raums für den Zeitraum 2007-2013

PAULa – Programm zur Förderung extensiverErzeugungspraktiken im Agrarbereich ausGründen des Umweltschutzes und des Land-schaftserhaltes / Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (früher: FUL - Förderprogramm„Umweltschonende Landbewirtschaftung“ des Landes Rheinland-Pfalz)

PR – Public Relations

SWOT-Analyse – Analyse von Stärken,Schwächen, Chancen und Risiken (engl: strength= Stärke; weakness = Schwäche; opportunities =Chancen; threats = Risiken).

TGZ – Technologie- und Gründerzentrum

URBAN – URBAN war bis Ende 2006 eineGemeinschaftsinitiative des Europäischen Fondsfür regionale Entwicklung (EFRE) zur dauerhaftenEntwicklung städtischer Krisengebiete in derEuropäischen Union.

VET-ECVET – Europäisches Leistungspunkte-system für die Berufsbildung

ZIL – „Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum“(Entwicklungsplan des Landes Rheinland-Pfalz)

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IMPRESSUM

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent-lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Par-teien noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern imZeitraum von sechs Monaten vor einer Wahlzum Zwecke der Wahlwerbung verwendet wer-den. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-,Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlichist während dieser Zeit insbesondere dieVerteilung auf Wahlveranstaltungen, an Infor-mationsständen der Parteien sowie das Ein-legen, Aufdrucken und Aufkleben parteipoliti-scher Informationen oder Werbemittel. Unter-sagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zumZwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitli-chen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darfdie Druckschrift nicht in einer Weise verwendetwerden, die als Parteinahme der Landesre-gierung zugunsten einzelner politischer Grup-pen verstanden werden könnte. Den Parteienist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrich-tung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Herausgeber: Der Bevollmächtigte des LandesRheinland-Pfalz beim Bund und für Europa 10117 Berlinhttp://www.europa-entdecken.rlp.de

Autorinnen und Autoren: Kurt Barthelmeh, Dr. Hans-Werner Baur, Dr. Silke Dierks, Anja Freytag, Thomas Geib,Karoline Gönner, Dr. Günther Gros, Jens Hartmann, Dr. Ingeborg Kiesewetter,Christopher Lang, Ilona Mende-Daum, Peter Rohland, Hermann-Josef Simon, Dr. Otto Schmuck, Dr. Tim Schönborn, Franz-Josef Strauß, Klaus Tiggemann, Udo Valentin, Dr. Achim Weber, Christina Wild

Redaktion: Christina Wild

Redaktionsschluss: 15. Juni 2007Fotos: Europäische Kommission, Dr. OttoSchmuck, Ferienland Treis-Karden, Globus Info-graphik GmbH, Gundi Berg, Helmut Steuer, PielMedia, Siedlungsgrundschule Speyer, TorstenWeber

Gesamtgestaltung: Wiehr Design, Mainz

Druck: Druckhaus Dieter Hoffmann, Mainz

Haftungsausschluss:Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert undzusammengestellt. Für die Richtigkeit undVollständigkeit des Inhalts sowie für zwischen-zeitliche Änderungen übernehmen Redaktionund Herausgeber keine Gewähr.