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Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz. 09. Juli 2009 Sibylle Schwalie. Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter. ISB-Darlehen. Mittelstandsförderungsprogramm ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009. Mittelstandsförderungsprogramm. Wer wird gefördert? - PowerPoint PPT Presentation
Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz
09. Juli 2009
Sibylle Schwalie
Mittelstandsförderungsprogramm
ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009
Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter
ISB-Darlehen
Wer wird gefördert? Existenzgründer gewerbliche Unternehmen (KMU) Freiberufler natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten
… und wer nicht?
Land- und Forstwirtschaft Aquakultur und Fischerei Bergbau und vergleichbare Urproduktion
Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle
Mittelstandsförderungsprogramm
Was wird gefördert?
Investitionen in Rheinland-Pfalz
- Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen
- Material-/Warenlager
- Übernahme/Erwerb von Betrieben
Betriebsmittel
Mittelstandsförderungsprogramm
Wie wird gefördert?
zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR
10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten
20 Jahre Laufzeit (3 Freijahre) bei überwiegend baul. Investitionen
5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten
Mittelstandsförderungsprogramm
Wie wird gefördert?
Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit
Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.
Mittelstandsförderungsprogramm
Mittelstandsförderungsprogramm
Wo wird beantragt?
Hausbank – Zentralinstitut – Investitions- und Strukturbank (ISB)
Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch)
durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.R. 5 Tage
Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)
Mittelstandsförderungsprogramm
ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009
Wer wird gefördert?
gewerbliche Unternehmen (i.d.R. KMU) und Freiberufler
zusätzlicher oder erneuerter Ausbildungsplatz in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte
Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009
Wie wird gefördert? Darlehen in Höhe von 35 T€ je geschaffenem oder erneuertem Ausbildungsplatz (max. ein erneuerter Ausbildungsplatz je Betrieb)
Auszahlung 100 %
5 Jahre Laufzeit bei 2 Freijahren
50 %-ige Haftungsfreistellung möglich (ab 75 T€ Bürgschaft)
Zinssatz derzeit 2,55 % p.a. (3,30 % p.a. bei Inanspruchnahme Haftungsfreistellung)
ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009
Was wird gefördert? Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden
Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen
Generell kann keine Umschuldung finanziert werden
Antragstellung: Hausbank – Zentralinstitut - ISB
Fördergebiets-karte
Regionalförderung
Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen
Produktionsbetriebe Dienstleistungsbetriebe Handwerksbetriebe
- Positivliste - Überregional tätige Unternehmen (mehr als 50% überregionale Umsätze in einem Umkreis von >50 KM von der Gemeinde der Betriebsstätte) Einzelfallnachweis
… und wer nicht?
Land- und Forstwirtschaft Bauhauptgewerbe Einzelhandel soweit nicht Versandhandel Transport- und Lagergewerbe Krankhäuser, Kliniken u.ä. Betriebe Energieerzeugende Anlagen, die nicht überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
Errichtung einer Betriebsstätte
Erweiterung einer Betriebsstätte
Diversifizierung der Produktion
grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens
Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
Welche Kosten sind förderfähig?
Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen
bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software)
Nicht förderfähig sind insbesondere:
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter- Grund- und Boden- Fahrzeuge mit Verkehrzulassung- Firmenwert
Wie wird gefördert?
i.d.R. in Form verlorener Zuschüsse
Fördersätze sind abhängig von:
der Art des Fördergebiets (GA-Gebiet / Regionales Landesfördergebiet)
der Unternehmensgröße
der Art der Fördermaßnahme
Regionales Landesförderprogramm
Fördersätze (ohne Beherbergungsbetriebe):
Kleine Unternehmen: max. 15 %
Mittlere Unternehmen: max. 10 %
keine Förderung von Großunternehmen möglich
GA-Förderprogramm
Fördersätze (ohne Beherbergungsbetriebe):
Kleine Unternehmen: max. 27 %
Mittlere Unternehmen: max. 24 %
Große Unternehmen: max. 15 %
Was ist sonst zu beachten?
max. 500 T€ Investitionsvolumen pro geschaffenem bzw. 250 T€ pro gesichertem Dauerarbeitsplatz
max. Investitionszeitraum 36 Monate
Bindungszeitraum 5 Jahre
Einschränkung der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen
WICHTIG!!!
Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt.
Maßnahmenbeginn= Abschluss eines ersten der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. auch Darlehensverträge)
Impulse für Erfolg Investitions- und StrukturbankRheinland Pfalz (ISB) GmbH
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit.
Sibylle Schwalie- Abteilungsleiterin Regionalförderung -06131/985-310