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Nr. 2/2014 Nr. 2/2014 Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 0921/65025 Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken Jahrgang 56 Juni 2014

MZO Ausgabe 2

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Page 1: MZO Ausgabe 2

Nr. 2/2014Nr. 2/2014

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts,

95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 0921/65025

Mitteilungen des

Zahnärztlichen Bezirksverbandes

Oberfranken

Mitteilungen des

Zahnärztlichen Bezirksverbandes

Oberfranken

Jahrgang 56

Juni 2014

Page 2: MZO Ausgabe 2

2 MZO 2/2014

B E K A N N T G A B E N

Beitragszahlung III / 2014

Der Beitrag für das III. Quartal 2014 ist bereits am 01.07.2014 fällig. Alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir zu beachten, dass der Beitrag jeweils zu Quartalsbeginn unaufgefordert an den ZBV Oberfranken zu über-weisen ist.

Im Falle einer Anmahnung des ZBV-Beitrages muss lt. Beitrags-ordnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € verrechnet werden.

Für alle am Lastschriftverfahren beteiligten Kolleginnen und Kollegen wird der Beitrag III / 2014 im Juli 2014 eingezogen.

Wir danken nochmals allen Kolleginnen und Kollegen, die durch die Erteilung der Einzugsermächtigung dem ZBV Oberfranken eine sehr umfangreiche Verwaltungsarbeit erleichtern.

Unsere Bankverbindung lautet:Deutsche Apotheker- und Ärztebank Bayreuth,IBAN: DE39 3006 0601 0002 2073 70BIC: DAAEDEDDXXX

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Förster,Tel. 09 21/6 50 25.

Mitgliederbewegung Monate Februar bis

April 2014

Neuzugänge:

Allahham Wasseem, CoburgDoctor-medic stom. Duca Monica-Adriana, CoburgFocken Moritz, BambergDr. Förster Jutta, Neunkirchen am BrandDr.med.dent. Dr.med.univ. Gugenberger Claudia, MainleusDr. Hartmann Jens, BayreuthDr. Heß Jan-Philipp, CoburgHöhn Sarah, BambergDr. Kaisik Roland, StegaurachDr. Lagarie Sebastian, LichtenfelsLangel Christina, KirchenlamitzMeyer Sabine, Bad StaffelsteinMüller-Bühl Ruth, LeipzigPohl Daniel, LudwigsstadtQorri Rezart, HofReimann Doreen, CoburgSchönwälder Florian, KronachSchütz Esther, GundelsheimSchuster Lena, BayreuthStoppler Sandra, Bad StebenWessolowski Johanna, KulmbachZimmermann Mirjam, Zapfendorf

Streichungen:

Gallitz Julia, IgensdorfLieb Clemens, EbensfeldDr. Paulus Katharina, PassauProksch Verena, HirschaidSalzner Marina, HöchstadtTautorus-Röthel Gönna, KulmbachDr. Tran-Vinh Han, ErlangenDr. Weiler Maria-Valerie, MünchenYildirim Belkis Elif, Hof

Mitgliederstand am 30.04.2014: 1.062

Stellenvermittlung für Assistenten und

Zahnmed. Fachangestellte (m/w)

Praxisinhaber, die einen Assistenten oder eine Zahnmed. Fachangestellte suchen, und Assistenten bzw. Zahnmed. Fachangestellte, die eine Stelle finden möchten, können auf der Homepage des ZBV Oberfranken www.zbv-ofr.de unter der Rubrik Service auf dem Pinbrett ihre Anzeige selbst einstellen.

Ungültigkeit eines Zahnarztausweises

Der vom ZBV Oberfranken ausgestellte Zahnarztausweis mit der Nr. 61370, ausgestellt auf den Namen Jane Goll, wird hier-mit für ungültig erklärt.

Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw.

Änderungen, wie z. B. Privat- oder Praxisanschrift, Telefon, Fax, Promotion, Beginn oder Ende der Tätigkeit, Niederlassung, Praxisaufgabe etc., bitten wir, möglichst unverzüglich an den ZBV Oberfranken zu melden.

Außendarstellung von angestellten

Zahnärzten

Die Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte wurde ab 01.04.2012 dahingehend geändert, dass über die Beschäfti-gung angestellter Zahnärzte in einer Praxis in der Außendar-stellung nur mit Hinweis auf das Anstellungsverhältnis infor-miert werden darf (§ 18 Abs. 4).

Eintragungsgebühren für

Ausbildungsverträge

Diese Gebühr wird jeweils aufgrund des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats vom angegebenen Konto abgebucht. Sie wird mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages fällig. Der Einzug erfolgt jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Quartalsen-de, in dessen Zeitraum die Eintragung des Ausbildungsvertra-ges erfolgte.

Soweit ein Mitglied des Zahnärztlichen Bezirksverbandes

Oberfranken die Veröffentlichung seines Geburtstages

nicht wünscht, ist dies der ZBV-Geschäftsstelle schriftlich

mitzuteilen. Im anderen Fall wird unterstellt, dass gegen

die Veröffentlichung der Daten keine Einwendungen

erhoben werden. Die Veröffentlichung beginnt mit dem

60. Geburtstag zu halbrunden und runden Geburtstagen

und ab dem 80. Geburtstag jährlich.

Page 3: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 3

Die Tonbandansage für den Notdienst ist an den eingeteilten Tagen unter der

Telefonnummer 09 21/76 16 47 zu hören.

Der Notdienst kann für alle Bereiche im Internet nachgelesen werden unter:

www.notdienst-zahn.de

Schuleinschreibungen in Oberfranken

Für die Schuleinschreibung sind bei den oberfränkischen Berufs-schulen mit Fachklassen für Zahnmedizinische Fachangestellte folgende Termine vorgesehen:

Bamberg:

Anmeldung über das Internet möglich: www.bs3-bamberg.de.

Bayreuth:

Montag, 14.07.2014, ab 8.00 Uhr, Berufsschule, Äußere Badstraße 32. Mitzubringen sind das letzte Zeugnis, Abmeldekarte der Schu-le, Ausbildungsvertrag sowie Schreibzeug.

Anmeldung über das Internet möglich:kfm-berufsschule-bayreuth.de.

Coburg:

Montag, 15.09.2014, 8.00 Uhr, Berufsschule, Kanalstraße 1. Mitzu-bringen sind Kopie des letzten Zeugnisses, Kopie des Ausbildungs-vertrages sowie Passbild.

Hof:

Montag, 28.07.2014, 8.00 Uhr, Berufsschule, Pestalozziplatz 1. Mitzubringen sind Kopie des letzten Zeugnisses und Kopie des Ausbildungsvertrages. Wer diesen Termin versäumt, wird gebe-ten, sich direkt in der Berufsschule anzumelden.

Wir bitten Sie, Ihre neuen Auszubildenden vom Einschreibungs-termin der zuständigen Schule zu unterrichten.

Nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes endet das Ausbil-dungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbil-dungszeit, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung und Aushändigung des Nachweises über die bestandene Prüfung. In diesem Fall ist ab dem folgenden Tag das Gehalt einer geprüften Helferin im 1. Berufsjahr nach den getroffenen Vereinbarungen zu zahlen.

Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so ver-längert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr, es sei denn, die Auszubildende erklärt ihren schriftlichen Verzicht.

Wird die Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbil-dungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, das schriftlich durch einen Arbeitsvertrag zu regeln ist.

Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in einem Bereich des schriftlichen Teils der Prüfung oder im prak-tischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht be-standenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r).

Die Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit haben sie zwei Möglichkeiten, sich auf die Wiederholungsprü-fung vorzubereiten.

1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf Antrag

der Auszubildenden)

Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch der Auszubildenden verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Aus-bildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten.

2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages

Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden. Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. In der Zeit bis zur Prüfung besteht die Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu ar-beiten.

3. Nichtbestandene Röntgenprüfung

Sollten die Auszubildenden lediglich die Röntgenprüfung nicht bestanden haben, können sie das Röntgenzertifikat durch die zeitnahe Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlan-gen. Nähere Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.

Bayerische Landeszahnärztekammer

Referat Zahnärztliches Personal

Vergütung an die Zahnmedizinische

Fachangestellte nach bestandener

Prüfung - Ende der Ausbildungszeit

Checkliste - Einweisung der

Auszubildenden bei Arbeitsbeginn

- Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten- Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche- Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume- Hygieneunterweisung: persönliche Hygiene, Hygiene am Arbeits-

platz, Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z. B. bei Fußbodenkontakt), Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden Lösungen etc.

- Aufklärung über die Schweigepflicht- Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern- Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und

Verabschiedung)- Vermeidung von Habits- Erläuterung der Aufgabengebiete der ersten Tage- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin- Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes- Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behand-

lung- Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem etc.)- Instrumentenreinigung unter Aufsicht- Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsab-

läufe etc.- Einführung in das Berichtsheft

Page 4: MZO Ausgabe 2

4 MZO 2/2014

Dienstverträge für ZAH/ZFA

Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfü-gung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr vorgehalten.

Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK unter der Rubrik „Praxispersonal” – Beruf, dort Unterpunkt „Dienstvertrag” online abrufbar.

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.

Es sind dabei folgende Angaben zu machen:

1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

2. Die gewährten Ruhepausen

3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

4. Entlohnungsart (Stundenlohn, Monatslohn etc.)

5. Art der Beschäftigung

Zuständig für Oberfranken ist das

Gewerbeaufsichtsamt Coburg

Oberer Bürglaß 3496450 CoburgTel. 09561/7419-0

Die Einteilung zum

zahnärztlichen

Notdienst 2015

kann ab 21. Juli 2014

in der Geschäftsstelle

in Bayreuth,

Tel. 09 21/6 50 25,

erfragt bzw. auf

der Homepage des

ZBV Oberfranken im

Mitgliederbereich

eingesehen werden.

Passwort: Bayreuth*

Justus113

Bilden Sie heute schon für

morgen aus.

Schaffen Sie zusätzliche

Ausbildungsplätze

Page 5: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 5

Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst

Bamberg-Stadt und -Land

26./27.07.2014 Dr. Remus Ulrich, 96047 Bamberg, Schillerplatz 9a, Tel. 0800/6649289 Dr. Miltenberger Gerhard, 96158 Frensdorf

02./03.08.2014 Dr. Rauh Rudolf, 96052 Bamberg, Adolf-Wächter-Str. 4, Tel 0800/6649289 Dr. Hock Robert, 96110 Scheßlitz

09./10.08.2014 Dr. Rösch Philipp, 96049 Bamberg Dr. Münch Wolfgang, 96114 Hirschaid, Luitpoldstr. 7a, Tel. 0800/6649289

16./17.08.2014 Dr. Schaller Claudia, 96052 Bamberg Dr. Mokosch Alexander, 96194 Walsdorf, Bamberger Str. 4, Tel. 0800/6649289 23./24.08.2014 ZA Schinner Hans-Georg, 96052 Bamberg Dr. Laube Alois, 96114 Hirschaid, Germanenstr. 5, Tel 0800/6649289

30./31.08.2014 Dr. Schuler Jens, 96047 Bamberg, Heinrichstr. 2, Tel. 0800/6649289 Dr. Herbst Gerhard, 96117 Memmelsdorf/OT Drosendorf

13./14.09.2014 Dr. Schneider Kurt, 96047 Bamberg, Promenadestr. 15, Tel. 0800/6649289 Dr. Wagner Max-Josef, 96135 Stegaurach

Bayreuth-Stadt und -Land

28./29.06.2014 Dr. Bittner Matthias, 95444 Bayreuth Dr. Bittel Bernd, 95482 Gefrees, Hauptstr. 78, Tel. 09254/324 u. 09255/7388

12./13.07.2014 Dr. Wendler Nina, 95447 Bayreuth, Schwindstr. 40, Tel. 0921/63448 und 0152/29222919 ZA Atay Ömer Lüfti, 91257 Pegnitz

16./17.08.2014 Dr. Freiberger Gerhard, 95444 Bayreuth, Wittelsbacherring 8, Tel. 0921/68881

30./31.08.2014 Dr.Dr. Eulert Stephan, 95445 Bayreuth, An der Feuerwache 1, Tel. 0921/16271900

06./07.09.2014 Dr. Freiberger Hannes, 95444 Bayreuth, Wittelsbacherring 8, Tel. 0921/68881 Dr. Wolfrum Frank, 95482 Gefrees, Neuenreuther Str. 19, Tel. 09254/91313

13./14.09.2014 Dr. Friedmann Armin, 95444 Bayreuth, Alexanderstr. 14, Tel. 0921/24647 u. 0921/13424

03.10.2014 ZÄ Ernst Christiane, 95445 Bayreuth ZA Grellner Wolfgang, 91257 Pegnitz, Hauptstr. 1, Tel. 09241/8575 u. 0176/70540725

04./05.10.2014 Dr. Gollner Martin, 95444 Bayreuth Dr. Meier Bettina, 91282 Betzenstein, Am Teufelsloch 30, Tel. 09244/7033

Coburg-Stadt

05./06.07.2014 Dr. Lüdicke Sonja, 96450 Coburg, Rosenauer Str. 11, Tel. 09561/2342453

16./17.08.2014 Dr. Enser Norbert, 96450 Coburg, Ahorner Str. 9, Tel. 09561/29432

20./21.09.2014 ZÄ Reimann Doreen, 96450 Coburg, Mohrenstr. 8, Tel. 09561/95100

Landkreis Forchheim

19./20.07.2014 ZA Seemann Paul, 91077 Neunkirchen am Brand, Innerer Markt 3, Tel. 09134/995766 u. 01522/8740870

26./27.07.2014 ZÄ Johannsen Yael, 91094 Langensendelbach, Honingserstr. 22, Tel. 09133/5557

23./24.08.2014 Dr. Große-Jüttermann Dorit, 91336 Heroldsbach, Im Kirschgarten 18, Tel. 09190/995199

Hof-Land

16./17.08.2014 ZA Streitberger Andreas, 95119 Naila, Bahnhofstr. 3, Tel. 09282/8543

23./24.08.2014 Dr. Speckner Doris, 95152 Selbitz, Josef-Witt-Str. 7, Tel. 09280/5652

Landkreis Kronach

30./31.08.2014 Dr. Löffler Thomas, 96317 Kronach, Kulmbacher Str. 20, Tel. 09261/963550

Landkreis Kulmbach

02./03.08.2014 Dr. Knake Egbert, 95346 Stadtsteinach, Friedhofstr. 17, Tel. 09225/6091

16./17.08.2014 ZA Korall Andreas, 95326 Kulmbach, Kulmitzweg 5, Tel. 09221/804244

Landkreis Lichtenfels

12./13.07.2014 Dr. Lagarie Sebastian, 96215 Lichtenfels, Dr.-Martin-Luther-Str. 6, Tel. 09571/2005

Page 6: MZO Ausgabe 2

6 MZO 2/2014

GeburtstageHerzlichen Glückwunsch und alles Gute!

03.07.2014 Prof. Dr.Dr. habil. Schumann Dieter

Burgheimer Lage 5, 96049 Bamberg 75 Jahre

04.07.2014 Guttmann Hans-Joachim Behringstraße 4, 95444 Bayreuth 85 Jahre

04.07.2014 Dr. Hamp Wolfgang Emil-v.-Behring-Straße 4, 95032 Hof 70 Jahre

09.07.2014 Dr. Kultscher Eberhard Max-Birner-Str. 18, 96264 Altenkunstadt 88 Jahre

10.07.2014 Dr. Kiefer Ludwig Bgm.-Scheller-Straße 7, 96215 Lichtenfels-Schney 80 Jahre

11.07.2014 Dr. Pitzschler Kornelia Marktplatz 3, 95346 Stadtsteinach 60 Jahre

19.07.2014 Franz Roland Am Ruhacker 8, 96317 Kronach 83 Jahre

21.07.2014 Geßner Horst Untere Klinge 13, 96450 Coburg 84 Jahre

21.07.2014 Dr. Plössner Willibald Bahnhofstraße 15, 95444 Bayreuth 70 Jahre

24.07.2014 Dr.med.dent./Univ. Belgrad Todori´c Zvonimir

Wohnsiger Weg 13, 96260 Weismain 70 Jahre

31.07.2014 Dr. Brückner Karl-Heinz

Taubmannstraße 41, 95326 Kulmbach 70 Jahre

31.07.2014 Dörter Okay

Lindauer Straße 2, 95367 Trebgast 65 Jahre

01.08.2014 Dr. Lagarie Michael

Leuchsenweg 6, 96215 Lichtenfels 65 Jahre

02.08.2014 Felten Günter

von-Pöllnitz-Straße 260, 91349 Egloffstein 85 Jahre

02.08.2014 Dr. Langguth Jürgen

Marktplatz 5, 96465 Neustadt 60 Jahre

03.08.2014 Dr. Hofmann Rudolf

Harburgerstraße 1, 95444 Bayreuth 88 Jahre

03.08.2014 Kohn Ulrich

Baugenossenschaftsstraße 4, 95145 Oberkotzau 65 Jahre

06.08.2014 Dr. Zeidler Werner

Christian-Höfer-Ring 3a, 95100 Selb 89 Jahre

08.08.2014 Dr. Zahlbaum Fred

Marienstraße 78, 95028 Hof 85 Jahre

11.08.2014 Dr. Bogojevic Dusan

Zollnerstraße 165, 96052 Bamberg 60 Jahre

12.08.2014 Neukam Walter

Laimbacher Straße 3a, 95447 Bayreuth 60 Jahre

30.08.2014 Dr. Jahreis Sigrid

Lobenhofferstraße 6/401, 96049 Bamberg 89 Jahre

Page 7: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 7

30.08.2014 Dr. Post Brunhilde

Bergstraße 1, 91301 Forchheim 80 Jahre

08.09.2014 Triner Ernst

Ellingshohl 2a, 56076 Koblenz 65 Jahre

16.09.2014 Dr. Laube Alois

Germanenstraße 5, 96114 Hirschaid 65 Jahre

17.09.2014 Gumpert Horst

Am Brand 6, 96110 Scheßlitz 65 Jahre

22.09.2014 Dr. Stöhr Ingo

Alte Bahnhofstraße 9, 95463 Bindlach 70 Jahre

23.09.2014 Dr. Zimmerer Gerhard

Alter Markt 2, 95632 Wunsiedel 65 Jahre

26.09.2014 Dr. Hofman Adolf

Hauptstraße 15, 96138 Burgebrach 60 Jahre

28.09.2014 Vorderwülbecke Helmut

Friedrich-Rückert-Str. 5, 96145 Seßlach 85 Jahre

Der Vorstand des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken gratuliert im Namen aller oberfränkischen Kollegen den

Jubilaren auf das Herzlichste und wünscht ihnen für die weiteren Lebensjahre alles Gute.

Dr. Schott Dr. Zajitschek

20-jähriges Jubiläum

Herzlichen Glückwunsch

Zum 20-jährigen Jubiläum von Frau Emilia Kuzaj (Technikerin im Labor) in der kieferorthopädischen Praxis Dr. Andreas Kämpf in Bayreuth gratuliert das Praxisteam recht herzlich.

Kieferorthopädische Assistenz -

Termine, Dozenten und Kosten

Die Anpassungsfortbildung Kieferorthopädische Assistenz um-fasst insgesamt 60 Stunden. Die Kursgebühr beträgt 975,- €. In der Kursgebühr sind Mittagessen und Getränke enthalten. Die Kurse werden an den Standorten München und Nürnberg ange-boten.

Kurstermine:

Nürnberg, Kurs 34701

Akademie Nürnberg, Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg

Block A: 13.10. und 14.10.2014Block B: 03.11. und 04.11.2014Block C: 05.11. und 06.11.2014

Dozenten:

Dr. Jean-Oliver Westphal, KieferorthopädeDr. Magdalena Westphal, Kieferorthopädin

Kurszeiten:

jeweils 09.00 - 17.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 089/72480420 oder per E-Mail [email protected].

Page 8: MZO Ausgabe 2

8 MZO 2/2014

Praktikum und Schnupperlehre

in der Zahnarztpraxis

Ein Praktikum in der Zahnarztpraxis kann Vorteile für Praktikanten und Zahnärzte bieten: Praktikanten lernen das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in der Praxis kennen, Praxisinhaber haben die Möglich-keit, Praktikanten bei entsprechender Eignung später einen Ausbildungsvertrag anzubieten.

Vor Antritt eines Praktikums in der Zahnarztpraxis müssen jedoch einige wichtige Punkte zum Schutz der Prakti-kanten, der Patienten und des Praxisteams beachtet werden. Bitte prüfen Sie unter Berücksichtigung der folgenden Punkte im Einzelfall, ob ein Praktikum möglich ist.

Jugendarbeitsschutz und Unfallverhütung

Unzulässige / zulässige Arbeiten

Nach § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder unter 15 Jahren grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen:

■ Schul-Pflichtpraktikum in der Hauptschule (Betriebspraktikum)■ Freiwilliges Praktikum von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten (max. zwei

Stunden pro Tag)

Jugendliche (15- bis 17-Jährige) dürfen nach Maßgabe des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden.

Nach § 22 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, nur unter ganz engen Bedingungen betraut werden (vgl. auch Ziffer 4.1.2.2 der BGR 250). Der Umgang mit Blut, Urin, Speichel und anderen Ausscheidungen ist daher im Praktikum ebenso verboten wie eine Tätigkeit mit stechenden und schneidenden Gegenständen.

Als Arbeitsbereich kommt daher im Praktikum eine Tätigkeit am Patienten nicht in Frage.

Betätigungsfelder für Praktikanten beschränken sich im Wesentlichen nur auf Empfang und Verwaltung. Zusehen in anderen Bereichen ist möglich. Hier sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

In der zahnärztlichen Praxis bedeutet dies:

■ Der Praktikant darf grundsätzlich nur zusehen.■ Der Praktikant darf insbesondere nie am Patienten tätig werden.■ Der Praktikant darf nicht in den Bereichen Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten

(Instrumenten) eingesetzt werden.

Aufgrund dieser Einschränkungen ist eine Anrechnung der Praktikumszeiten auf eine mögliche spätere Ausbildung ausgeschlossen.

Belehrung über Unfallverhütungsvorschriften und -maßnahmen

Die Praktikanten müssen zu Beginn des Praktikums vom Praxisinhaber in für sie verständlicher Form über die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, die notwendigen Hygienemaßnahmen sowie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie während des Praktikums ausgesetzt sein können, belehrt werden (vgl. Dokument B04b01 und B04b02 des QM-Systems der BLZK).

Impfungen

Die Frage eventueller Schutzimpfungen ist mit dem Praktikanten und dessen Eltern abzuklären. Da eine Tätigkeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und insbesondere eine Tätigkeit am Patienten ohnehin unzulässig ist, dürften regelmäßig spezifische Schutzimpfungen (z. B. gegen Hepatitis) nicht notwendig sein. Sinnvoll können aber saisona-le Impfungen, z. B. Grippeimpfungen, sein.

Versicherungsschutz

Unfallversicherung

Praktikanten sind gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie hoch das Entgelt ist.

Davon zu trennen ist die Frage, über wen die Versicherung läuft und wer die Kosten der Versicherung zu tragen hat: Zahlt der Praktikumsbetrieb dem Teilnehmer ein Entgelt, gilt er als Beschäftigter des Betriebes und ist für die Dauer seines Praktikums über den Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes versichert. Gleiches gilt bei

Page 9: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 9Stand: 03 / 2010

Praktika, die ausschließlich in einem Betrieb und ohne Bezug zu einem Bildungsträger durchgeführt werden. Versicherungsschutz besteht dann über den für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist dann von der Praxis zu bezahlen und richtet sich nach der Höhe des Entgelts.

Andere Regelungen gelten bei einem verpflichtenden Schulpraktikum: Üblicherweise absolvieren Schüler der 9. oder 10. Klasse während des Schuljahres ein so genanntes Schulpraktikum. Dieses ist Teil der schulischen Ausbildung. Daher ist der Schüler über die Schüler-Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII versichert (für Studenten gilt dies nicht).

Hinweis für Praxisinhaber: Wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an Ihre Berufsgenossenschaft.

Haftpflichtversicherung

Gemäß § 23 Abs. 5 Bayerische Volksschulordnung (betrifft Hauptschüler) ist seitens des Schulträgers für die Zeit des verpflichtenden Betriebspraktikums (gilt nur dafür!) eine von den Erziehungsberechtigten zu zahlende Schüler-haftpflichtversicherung abzuschließen.

Soweit es sich dagegen nicht um ein solches Schul-Pflichtpraktikum handelt, ist der Abschluss einer Haftpflichtver-sicherung dringend anzuraten. Dabei sollte eine Versicherung über die Praxis im Rahmen der Berufshaftpflichtver-sicherung des Zahnarztes und seines Personals erwogen werden.

Hinweis für Praxisinhaber: Wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an Ihre Haftpflichtversicherer.

Datenschutz / Schweigepflicht

Nicht abschließend geklärt ist, ob Praktikanten der strafrechtlich geregelten Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen (nach Ansicht der BLZK ist dies der Fall). Achtung: Die (bedingte) Strafmündigkeit beginnt erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Person zu Beginn des Praktikums 14 Jahre alt ist (vgl. § 1 Abs. 2 JGG; § 10 StGB).

Unabhängig davon kann sich der Arzt auch zivilrechtlichen Haftungsansprüchen eines in seinem Persönlichkeits-recht verletzten Patienten ausgesetzt sehen.

Daher ist es in jedem Fall notwendig, die Praktikanten über die Bestimmungen des § 203 StGB sowie der berufs-ordnungsrechtlichen Schweigepflicht (§ 7 Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte) zu belehren und sowohl diese Belehrung als auch die Verpflichtung zur Einhaltung der Schweigepflicht schriftlich festzuhalten. Dazu kann das Musterdokument B04b03 aus dem QM-System der BLZK verwendet werden. Der Zahnarzt weist in einem persönlichen Gespräch den Praktikanten darauf hin, dass das Vertrauen der Patienten in den Schutz der persön-lichen Geheimnisse in der Zahnarztpraxis unter keinen Umständen gefährdet werden darf und daher absolute Verschwiegenheit gegenüber jedem Außenstehenden notwendig ist. Die Belehrung ist anschließend zu unterzeich-nen, bei Minderjährigen auch von den Erziehungsberechtigten.

Soll der Praktikant bei der Behandlung eines Patienten anwesend sein/zusehen (keine Tätigkeit am Patienten s. o.) oder Einsicht in Patientenunterlagen nehmen, sollte zuvor die Zustimmung des Patienten eingeholt werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung ist nicht notwendig, zur eigenen Absicherung ist aber eine kurze Notiz, dass der Patient sein Einverständnis erklärt hat (z. B. in Patientenakte o. ä.) empfehlenswert.

Checkliste der wichtigsten Punkte

Alter des Praktikanten

Pflichtpraktikum im Rahmen der Hauptschule oder freiwilliges Praktikum

Unfallversicherung über Schule oder über Praxis (ggf. Praktikant anmelden)

Haftpflichtversicherung über Schule, Praxis (ggf. Praktikant anmelden) oder Praktikant selbst

Schutzimpfungen notwendig

Verschwiegenheitsbelehrung erteilt und unterzeichnet (ggf. auch Erziehungsberechtigte)

Über Unfallverhütungsvorschriften und -maßnahmen aufgeklärt

Einsatzbereich klar abgegrenzt (keine Tätigkeit am Patienten und in der Medizinprodukteaufbereitung sowie Röntgen)

Patienten haben vorab ihr Einverständnis bei Anwesenheit bei Behandlung/Untersuchung erklärt (vermerken)

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10 MZO 2/2014

Info ZBV direkt der Bayerischen Landeszahnärztekammer vom 26. März 2014

Azubis können Rabatte nutzen Auszubildendenausweis jetzt beim

Zahnärztlichen Bezirksverband anfordern!

München – In Kinos, Museen, Schwimmbädern, bei öf-

fentlichen Verkehrsmitteln oder Veranstaltungen kön-

nen Azubis Vergünstigungen erhalten. Voraussetzung

ist ein Auszubildendenausweis, den Auszubildende zur/

zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) bei

ihrem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband an-

fordern können.

Der Auszubildendenausweis bescheinigt den Status als

Auszubildende/-r zur/zum Zahnmedizinischen Fachange-

stellten. Er hat gefaltet die Größe eines Personalausweises.

Der Ausweis muss vom Auszubildenden handschriftlich

ausgefüllt und von der ausbildenden Zahnarztpraxis sowie

vom Zahnärztlichen Bezirksverband unterschrieben bezie-

hungsweise abgestempelt werden. Wer den Ausweis nutzen möchte, benötigt zudem ein aktuelles

Foto von sich in Passbildgröße, das die zuständige Berufsschule abstempelt. Sie bestätigt auch die

Gültigkeit des Ausweises für das jeweilige Schuljahr.

Karrieremöglichkeiten für ZFA

Bei Fragen rund um den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r helfen auch der

zuständige Zahnärztliche Bezirksverband oder die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK)

weiter. Das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK (Telefon: 089 72480-170/-172, E-Mail:

[email protected]) gibt unter anderem Auskunft über Fortbildungs- und Karriere-

möglichkeiten für Zahnmedizinische Fachangestellte.

Kontakt: Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected]

Apprentice and Student Card

Carte d’Apprentissage et d’Identité Scolaire

Auszubildenden- und

Schülerausweis

Page 11: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 11

Bayreuth – Am 16. und 17. Mai fand der 6. Fränkische Zahn-

ärztetag im oberfränkischen Bayreuth statt. Wie aktuell das

gewählte Kongressthema, die Craniomandibuläre Dysfunk-

tion (CMD) ist, wird durch die beeindruckende Resonanz

dokumentiert. Etwa 1.000 Besucher je Veranstaltungstag

nutzten die Chance, heimatnah hochkarätige Referenten

zu hören und die mit 45 Ausstellern restlos ausgebuchte

Dentalausstellung zu besuchen. Zudem feiert der Zahnärzt-

liche Bezirksverband Oberfranken im Jahr 2014 seinen 60.

Geburtstag.

Grußworte des ZBV-Vorsitzenden

Dr. Rüdiger Schott, 1. Vorsitzender des ZBV Oberfranken, sah in den hohen Besucherzahlen einen Beleg für die Fortbildungs-freude der Zahnärzte. Statt den Berufsstand mit überflüssiger Bürokratie wie Fortbildungspunkten, Qualitätsmanagement oder Qualitätssicherung zu traktieren, solle die Politik lieber vor der eigenen Türe kehren und Projekte wie den Berliner Flug-hafen, Stuttgart 21 oder die Elbphilharmonie professioneller managen. Aus diesem Grund waren keine Repräsentanten aus der Politik eingeladen. Politiker seien am besten auf Wahlpla-katen aufgehoben, so Schott.

Dr. Schott eröffnet den Fränkischen Zahnärztetag

Glückwünsche an den ZBV zum 60. Geburtstag

Wer anders als Dr. Bert Wagner alias Pertisau, der die Gründung des ZBV entscheidend mitgestaltet hatte, wäre besser geeignet gewesen, diese Glückwünsche zu übermitteln. In seinem Gruß-wort führte er die Teilnehmer zurück ins Jahr 1954 und berich-tete, wie er an seinem Verlobungstag die Familienfeier abrupt verließ, um an der Abstimmung über den künftigen Sitz des Bezirksverbandes teilzunehmen. Die damalige Entscheidung für Bayreuth hat bis heute Bestand. Das Zustandekommen dieser Entscheidung, mit einer Wahlanfechtung und nachfol-gendem ministeriellen Eingreifen, erinnert durchaus an das standespolitische Procedere der Gegenwart.

Festvortrag: „Herr Doktor, ich fühle nichts als Schmerz“

Der Festvortrag von PD Dr. Volker Busch entwickelte sich schnell zu einem Highlight der Veranstaltung. Häufig fänden sich bei orofazialen Schmerzsyndromen keine korrespondierenden or-ganpathologischen Erkrankungen. Schmerzursache seien dann psychopathologische Befunde. In äußerst unterhaltsa-mer Manier brachte der Referent den Zuhörern den Begriff der Alexithymie nahe. Die Alexithymie sei per se keine Erkrankung, sondern ein Verhaltensmerkmal, das für orofaziale Schmerzen prädisponiere. Die Prävalenz sei mit 17 % bei Männern bzw. 9 % bei Frauen nicht zu unterschätzen. Betroffene Personen haben nicht nur Schwierigkeiten, eigene Gefühle wahrzuneh-men und auszudrücken. Sie haben auch Schwierigkeiten, auf Emotionen anderer angemessen zu reagieren (fehlende Em-pathie). Prominente Beispiele für das Verhalten alexithymer Patienten seien z. B. Mr. Spock aus Star Treck oder der Ehemann von Effi Briest in dem Roman von Theodor Fontane. Die Alexi-

thymie trete häufig als Folge einer kindlichen Entwicklungsstörung bei Traumatisierung oder emotional nicht verfügba-ren Eltern (Scheidungs-kinder, Kinder mit erhöh-tem Medienkonsum) als Folge einer unbeantwor-teten kindlichen Gefühls-welt auf. Diese Störung der emotionalen Wahr-nehmung könne mit einer Latenzzeit von zwei bis drei Jahrzehnten bei ei-nem auslösenden Ereig-nis (emotionalem Stress) zu Schmerzen führen. Der Schmerz fungiere hierbei als Stellvertreteremotion.

Anatomie und Pathologie des Kiefergelenks

Gleich zum Einstieg in zahnärztliche Fachvorträge erhielten die Tagungsteilnehmer eine Auffrischung ihres Wissens zur Anato-mie und Pathologie des Kiefergelenks. Prof. Dr. Klaus Benner führte aus, dass die Entwicklung des Kiefergelenks vor vielen Jahrmillionen bei den Knorpelfischen begann. Dieses primäre Kiefergelenk sei in der Entwicklungsgeschichte der Säuger ins Innenohr gewandert und habe einem äußerst komplex aufge-bauten sekundären Dreh-Gleit-Gelenk Platz gemacht.Die „Last der Dentition“ führe zur Ausbildung der Gelenkpfanne. Diese unterläge zeitlebens ständigen Bone remodelling, was

die große Formvariabilität und die Unterschiede vom Neonatus bis zum Greis erkläre. Problem sei, dass der Diskus keine Durch-

6. Fränkischer Zahnärztetag in Bayreuth im Zeichen von CMD

PD Dr. Volker Busch

Dr. Wagner gratuliert dem ZBV

Prof. Dr. Klaus U. Benner und Dr. Wolf-Dieter Seeher

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12 MZO 2/2014

blutung und somit keine Regenerationsfähigkeit besitze. Daher sei eine exakte Okklusion und Artikulation sehr wichtig.

Praxisnah: Prof. Dr. Dr. Georg Meyer

Mit zwei Vorträgen fessel-te Prof. Dr. Dr. Georg Meyer die Zuhörer. Die Referate „ABC der Schienenthera-pie“ und „CMD – Konse-quenzen für die zahnärzt-liche Praxis“ enthielten viele praktisch umsetzba-re Tipps, wie z. B. die Be-schreibung des Watterol-lentests, um auf der Suche nach Okklusionsstörun-gen Muskulatur und Zäh-ne kurzfristig zu entkop-peln. Anschaulich waren auch seine Ausführungen zur RKP, die eine Grenzpo-sition ist und somit nicht mit der Zentrik gleichge-setzt werden sollte.

Bei der Beschreibung diverser Schienen führte Meyer aus, dass die meisten Gelenkschmerzen von Quetschungen verursacht würden. In diesen Fällen sei eine Dekompressionsschiene an-gezeigt.Wissenschaftliches Korrelat für CMD sei allerdings die Muskel-verspannung und nicht die Okklusion. Es gebe eine nachweis-bare Dosis-Wirkungsbeziehung zwischen Kopfschmerz und Druckdolenz der Kaumuskulatur, so der Referent. Bei Kopf- und Gesichtsschmerzen müssten Neurologe, Orthopäde, Psycholo-ge und Zahnarzt zusammenarbeiten. Für den Hypertonus der Muskulatur gebe es ein Faktorenbündel. Meyer stellte fest: „Je größer eine Okklusionsstörung ist, desto mehr wird sie zum Hauptrisikofaktor für Kopf- und Gesichtsschmerzen.“ Alle denk-baren Risikofaktoren können in beliebiger Kombination auftre-ten.Anschaulich und nachvollziehbar war in diesem Kontext auch der Vorschlag, die Selbstkontrolle von CMD-Patienten mit Hilfe von Erinnerungsmarkierungen (z. B. rote Punkte) zu unterstüt-zen. Diese Erinnerungsmarkierungen sollen Betroffene in Si-tuationen, die zum Bruxismus führen, zur Entspannung mah-nen. Die entspannteste Position des Unterkiefers sei die Ruheschwebelage, so Meyer.

Konsequenzen für die prothetische Therapie

Ein konsequentes Screening auf CMD vor jeder größeren pro-thetischen Therapie empfahl Prof. Dr. Peter Pospiech den Zu-hörern. Zähne und Okklusion seien die Kernkompetenz des Zahnarztes. So müsse vor Beginn der Behandlung geklärt werden, ob die Bisslage beibehalten werden könne oder ge-ändert werden müsse. Im Laufe des Lebens eines Patienten

könne sich die Relation von Ober- und Unterkiefer z. B. durch ein Absinken des Bisses (Abrasion, Stützzonenverlust) verän-dern. Als Verfahren für die definitive Kieferrelationsbestim-mung favorisierte der Referent die Stützstiftregistrierung.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei Craniomandi-

bulärer Dysfunktion

Bereits durch den Festvortrag wurden den Zuhörern die Grenzen der zahnärzt-lichen Therapie deut-lich. So wurde in der Folge die Wichtigkeit interdisziplinärer Zu-sammenarbeit von verschiedenen Seiten intensiv beleuchtet. So empfahl Dr. Wolf-Die-ter Seeher Netzwerke zwischen Orthopäden, Physiotherapeuten, Sport-therapeuten, Osteopa-then, HNO-Ärzten, Zahnärzten und Kiefer-orthopäden aufzubau-en. Ins gleiche Horn stieß Prof. Dr. Kopp, sei-nes Zeichens Kieferor-

thopäde, der zusammen mit dem Orthopäden Dr. Gernot Plato referierte. „Über das Kausystem kann das Ergebnis einer ortho-pädischen Behandlung signifikant stabilisiert und verbessert werden“, so die Referenten. Auch der Physiotherapeut Gert Groot Landeweer betonte in seinem Referat die Wichtigkeit der Kommunikation und Zusammenarbeit. Physiotherapie beinhal-te viele Variablen und könne nicht wie ein Rezept verordnet werden, so Landeweer.

Bildgebende Diagnostik bei CMD

Es ist seit jeher eine besondere Herausforderung, klinische Befunde des Kiefergelenks mit röntgenologischen Befunden zu korrelieren. So verwunderte es nicht, dass Priv. Doz. Dr. Jörg Neugebauer altbekannte Techniken, wie z. B. die Kiefergelenks-aufnahme nach Schüller, als „nicht mehr up to date“ bezeich-nete. Auch ein OPG mit Aufbiss erlaube nur bedingte Aussagen, da sich hierbei die Kondylen nicht in ihrer habituellen Position befänden. Zudem seien das OPG und seine Spezialprojektionen nicht geeignet, detaillierte Befunde des Kiefergelenks darzu-stellen. Generell seien Röntgenaufnahmen bei symptomati-schen Kiefergelenksbeschwerden nicht zielführend, da knö-cherne Abnormitäten in diesem Kontext nur selten aufträten bzw. nur selten mit den Befunden korrelieren würden, so der Referent. Wenn nach der klinischen Untersuchung der Ver-dacht auf eine primär knöcherne Destruktion bestehe, sei ein DVT angezeigt. Bei vermuteten Knorpel- oder Weichteilschä-den sei hingegen das MRT das Mittel der Wahl.

Pharmakologische Aspekte bei CMD

Gleich zu Beginn seines Referats wies Dr. Markus Fussnegger darauf hin, dass die Pharmakotherapie nur als Begleittherapie bzw. als Teil eines Gesamtkonzeptes gesehen werden dürfe. Er verwies in diesem Kontext auf das Dilemma zwischen der For-derung nach Evidenz und der klinischen Realität. Über die Pharmakotherapie bei CMD gebe es nur wenige Studien mit geringer Evidenz. In der Folge stellte der Referent zahlreiche geeignete Analgetika in verschiedenen Darreichungsformen vor. Zusätzlich gebe es auch eine wissenschaftliche Grundlage für den Einsatz trizyklischer Antidepressiva in der Zahnarztpra-xis. Wichtig seien eine exakte Aufklärung der Patienten, regel-mäßige Kontrolluntersuchungen und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer

Gert Groot Landeweer

Der ZBV Oberfranken bedankt sich bei den Sponsoren des

Zahnärztetages.

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MZO 2/2014 13

Psychosomatische Aspekte bei CMD

Dr. Anne Wolowski bezeichnete CMD als multikausales Gesche-hen. Bei der Therapie hob sie die Wichtigkeit der Stressbewäl-tigung und Entspannung hervor. So müsse neben einer Schie-nen- oder Physiotherapie auch an eine Verhaltensänderung im Sinne von Stressbewältigung gedacht werden, um Schmerzen zu reduzieren. Sie entwickelte ein Bio-psycho-soziales Krank-heitsmodell, das u. a. eine aktive Bewältigungsstrategie erfor-dere. Problem sei, dass Patienten mit chronischen Schmerzen häufig einen Gewinn in Form sozialer Zuwendung aus ihrer Erkrankung zögen und eigene Krankheitsmodelle entwickel-ten.

Die optimale Unterkieferposition

Im letzten zahnärztlichen Fachreferat der Veranstaltung führte Dr. Wolf-Dieter Seeher den Zuhörern vor Augen, dass viele Definitionen der Funktionsdiagnostik eher akademischen Cha-rakter hätten. Entscheidend sei, was gut für das Kiefergelenk bzw. den Patienten sei. Die immer wieder postulierte zentri-sche Kondylenposition lasse sich nicht mit bildgebenden Ver-fahren verifizieren. Voraussetzungen für ein Zentrikregistrat sind nach Seeher unter anderem eine entkoppelte Okklusion, ein aufrecht und entspannt sitzender Patient sowie Ruhe im Behandlungszimmer. Ausführlich ging der Referent auf ver-schiedene Materialen und Techniken vom Wachsbiss bis zum gipsfixierten Stützstiftregistrat ein.

Vorsicht Falle – Juristische Konsequenzen bei CMD

Abgerundet wurde der Zahnärztetag mit wichtigen haftungs-rechtlichen Hinweisen durch Rechtsanwalt Peter Knüpper. Ele-mentare Bedeutung bei CMD-Patienten komme einer exakten Befunderhebung und Anamnese zu. Bei Verdacht auf CMD fordert die laufende Rechtsprechung, wie an einem Fallbeispiel deutlich wurde, dass vor Beginn der Behandlung ein vollstän-diger klinischer Funktionsstatus und eine exakte Anamnese erhoben werden müssen. Dabei kommt den zahnärztlichen Gutachtern eine zentrale Rolle zu. Unabdingbare Basics, um in einem Rechtsstreit bestehen zu können, sind weiterhin laienverständliche Aufklärung (Umstän-de, Erfolgsaussicht, Alternativen, Kosten) und saubere Doku-mentation. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass Funktionsdia-

gnostik und Funktionstherapie keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind. Damit hat ein GKV-Patient zwar keinen Anspruch auf derartige Leistungen, muss aber über die (mögliche) Diagnose aufgeklärt werden. In der Konsequenz kann eine private Honorarvereinbarung oder alternativ ein Abbruch der Behandlung folgen.

Programm für das zahnärztliche Personal

Auch für die zahnmedizinischen Fachangestellten waren hoch-karätige Referenten angereist. Fortbildungsreferent Dr. Som-merer konnte an beiden Tagen jeweils 250 Teilnehmerinnen begrüßen.

Am Freitag referierten Brigitte Kühn über die perfekt organi-sierte Praxis, Betül Hanisch über die Etikette, Marina Nörr-Müller über Hygiene und Joachim Brandes über den Umgang mit „anspruchsvollen“ Patienten. Am Samstag konnten die Teilnehmerinnen zwischen zwei parallel stattfindenden Vorträ-

gen wählen. Dipl.-Päd. Herbert Prange vermittelte „elegante Psychologie für die zahnärztliche Praxis“. Zeitgleich sprach Kerstin Salhoff über den Umgang mit Erstattungsstellen sowie die Abrechnung von Implantologie, FAL und Prophylaxe.

Verlosung des ZBV

Zum Abschluss der Veranstaltung wurden unter den bis zum Schluss anwesenden Teilnehmern noch die drei Hauptpreise der Tombola – Urlaubsgutscheine im Wert von 333,- € bis 999,- € - verlost.

Dr. Reiner Zajitschek, Döhlau

2. Vorsitzender des ZBV Oberfranken

Referent Peter Knüpper

Dr. Sommerer eröffnet das Programm für das zahnärztliche

Personal

Frau Buchheim (eazf) und Dr. Schott mit den Gewinnern der

Verlosung

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14 MZO 2/2014

6. Fränkischer Zahnärztetag

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MZO 2/2014 15

6. Fränkischer Zahnärztetag – Impressionen

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16 MZO 2/2014

In Zusammenarbeit mit der AIDSBERATUNG OBERFRANKEN fand zum zweiten Mal zu diesem Thema am 15. Januar 2014 eine Fortbildung des ZBV Oberfranken im Fichtelgebirgshof Himmelkron statt. Obwohl HIV in den Medien momentan keine sonderliche Rolle spielt, ist es offensichtlich für die Zahnärztin-nen, Zahnärzte und ihre Praxismitarbeiterinnen weiterhin ein brennendes Thema. Der Saal war, wie bereits bei der ersten Veranstaltung, bis auf den letzten Platz gefüllt.

Bei seiner Einführung warnte der Fortbildungsreferent des ZBV Ober-franken, Dr. Thomas Sommerer, da-vor, HIV- und Hepatitispatienten bei der Behandlung auszugrenzen, da sonst die Gefahr besteht, dass sie ihre Erkrankung verschweigen.

Der erste Referent des Abends, Dipl.-Psychologe Hermann Schu-ster, Leiter der AIDSBERATUNG OBERFRANKEN, lieferte aktuelle Zahlen zur Infektionsverbreitung in Deutschland. Aktuell sind in Deutschland ca. 650.000 Menschen mit Hepatitis B, ca. 250.000 mit He-

patitis C und etwa 78.000 mit HIV infiziert. Aktuell nimmt die Zahl der HIV-Infizierten in Deutschland nach einer Phase der Stagnation wieder zu, pro Jahr kommen ca. 2.000 bis 3.000 Neuerkrankte hinzu. Betroffen sind mit ca. 65 Prozent haupt-sächlich Homosexuelle, mit großem Abstand folgen Heterose-xuelle und Drogensüchtige.

Das Hauptreferat hielt Prof. Dr. Thomas Harrer von der 3. Medi-zinischen Klinik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, der als ausgewiesener Aids-Experte gilt. Er berichtete über die neuesten Erfolge bei der Behandlung von HIV. War HIV im letz-ten Jahrhundert in der Regel ein Todesurteil, können heute mit modernen Therapien behandelte Infizierte ein fast normales Leben bei kaum verkürzter Lebenserwartung führen. Bei eini-gen Patienten kann das Virus nach der Therapie sogar nicht mehr nachgewiesen werden, sie gelten als geheilt.

Dass immer noch pro Jahr ca. 500 Menschen in Deutschland an HIV sterben, liegt daran, dass viele Infektionen zu spät er-kannt oder nicht adäquat therapiert werden.

Auch die Therapie wird immer einfacher. Während früher ein Medikamentencocktail mit vielen Nebenwirkungen verabreicht wurde, genügt heute oft eine Tablette eines Kombinationsprä-parats pro Tag.Für die zahnärztliche Praxis lässt sich Folgendes sagen:� Bei Einhaltung der normalen Hygienemaßnahmen ist das

Infektionsrisiko in der Zahnarztpraxis sehr gering.� Hepatitis B und Hepatitis C sind wesentlich infektiöser als HIV.

Das Risiko, sich mit einer Nadelstichverletzung bei einem HIV-Patienten zu infizieren, ist im Vergleich zu Hepatitis B und C relativ gering (ca. 0,3 %).

� Am höchsten ist die Gefahr bei frisch Infizierten.� Es gibt inzwischen preiswerte Schnelltests, die aber z. T.

falsche positive Ergebnisse liefern bzw. erst nach einer ge-wissen Karenzzeit anschlagen.

� Auch eine Postexpositionsprophylaxe nach z. B. Nadelstich-verletzungen ist möglich. Sie sollte optimal in den ersten beiden Stunden nach Exposition, allerspätestens innerhalb von 1 – 3 Tagen begonnen werden, wobei dann aber die Erfolgsquote stetig schlechter wird.

� Der zahnärztlichen Behandlung kommt insofern Bedeutung zu, da viele orale Manifestationen (Soor, Kaposi-Sarkom) ein erster Hinweis auf eine HIV-Infektion sein können.

Zum Schluss berichtete Prof. Harrer noch über die neuesten Erfolge bei der Behandlung von Hepatitis C. Auch sie ist heute in vielen Fällen heilbar. Es gibt seit kurzem neue Medikamente, die aber noch sehr teuer sind (1.000,00 Dollar pro Tablette). Ein allgemeiner Durchbruch in nächster Zeit ist aber wahrschein-lich.

Dr. Thomas Sommerer

Fortbildungsreferent ZBV Oberfranken

Fortbildung: Der infektiöse Patient in der zahnärztlichen Praxis

Dr. Thomas Sommerer

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MZO 2/2014 17

Am 01.03.2014 machten sich 10 Zahnärzte mit Begleitung auf, Europa zu erkunden: „Wir haben genug vom Fasching, heute machen wir Slowenien unsicher!“ Natürlich nicht ohne guten Proviant und ein Ziel: Ljubljana (Laibach), die Hauptstadt von Slowenien. Mit 280.000 Einwohnern eine überschaubare Stadt

im Herzen Sloweniens. Auch auf dem Weg dorthin gab es in Österreich was zu sehen. Nach der kurzweiligen Pause in Salz-burg mit dem Anfangs erwähnten Proviant an Wienerle und Kartoffelsalat, ging es an den Wörthersee zur Firma Mediadent.

Dort werden seit 1972 Stahlmöbel für den Dentalbereich her-gestellt. Herr Pfister brachte uns nach einer Kärtner Jause mit Kasnudeln und Bier die hygienischen Anforderungen an mo-derne Stahlmöbel im Dentalbereich näher. Der Chef, Herr Schautzer, führte uns anschließend durch die Fertigungs- und

Ausstellungsräume, um uns die einzelnen Produktions-schritte zu erklären. Nach den allerneusten Entwicklungen der Firma und einer Tasse Kaf-fee mussten wir leider schon weiterziehen.Am Sonntag begaben sich alle nach einem ausgedehnten Sektfrühstück in die Altstadt Ljubljanas zur Stadtführung. Unser Guide erklärte uns die Stadtentstehung und Na-mensgebung, führte uns an Gebäuden im Barrock- und Jugendstil vorbei und hatte einige Anekdoten zu erzählen: „Die Drachenbrücke wird auch Schwiegermutterbrücke ge-nannt.“

Als schöne Mitbringsel empfahl der junge Führer der Gruppe Spitze, Honig und Salz aus der Region. Dann drehten wir noch eine kurze Runde über den sonntäglichen Flohmarkt, bevor wir mit der Standseilbahn hinauf zur Burg fuhren. Ab hier erkundeten wir auf eigene Faust die Festung und den Aussichtsturm. Eine virtuelle Tour über die Entstehung der Burg wurde für uns sogar in Deutsch vorgeführt. Das Mittag-essen nahmen wir im idyllischen Burgrestaurant ein. Auch am Nachmittag war uns Petrus wohlgesonnen und somit stand der Rest des Tages zur kühlen, aber regenfreien Verfügung.

Tags darauf besuchten wir zuerst den Wochenmarkt. Neben den Fleisch- und Fischhallen in den Arkaden am Fluss gab es Außenstände mit Obst, Gemüse und Blumen. Gut zu Fuß mach-ten wir uns am späten Vormittag zur ZZZS (Zavod za zdravstve-

no zavarovanje Slovenije), der öffentlichen Krankenkasse, auf den Weg. Unsere Delegation „from Bavaria“ wurde herzlich empfangen.

Anhand einer PowerPoint-Präsentation und unserem Kollegen Ivan Sircelj, der übersetzte, bekamen wir einige Daten und Fakten über das Gesundheitssystem Sloweniens erklärt. Nach einer ausgedehnten Diskussion, auch mit vielen Fragen des Krankenkassenpräsidenten an uns, führte uns Herr Boris Kram-berger noch durch das repräsentative Gebäude der Versiche-rung und eine angrenzende Apotheke.

Nach einem kurzen Fußmarsch durch die Stadt erreichten wir die Zahnklinik. Dort begrüßte uns der Direktor Prof.dr. Uros Skaleric zu einer kurzweiligen Einführung in die Geschichte der Zahnklinik. Durch seine 17-jährige Amtszeit hatte er genug Er-eignisse und Geschichten zu erzählen. Er ließ es sich nicht nehmen, uns persönlich durch die Klinik zu führen. Dazu ge-hörten die Räume der einzelnen Fachrichtungen mit insge-samt 65 Stühlen, die MKG, hier der allgemeinen Chirurgie an-gegliedert, und ein separater Raum für Sanierungen bei behinderten Kindern in Intubations-Narkose. Als kleines Dan-keschön bekam Herr Professor Skaleric drei Flaschen Bocks-beutel überreicht, worauf er entgegnete: „Eigentlich trinke ich immer nur zwei Flaschen auf einmal.“

Nachmittags fuhren wir mit dem Bus noch kurz zum Shoppen in ein riesiges Einkaufszentrum und abends schließlich in das gute und gemütliche Restaurant Pr'Noni. Hier konnten wir die Fahrt bei einem herrlichen Menü, gutem Wein und in einem schönen Ambiente ausklingen lassen. Am Dienstag verabschie-deten wir uns von unseren Guides Magda und Ivan Sircelj. Ivan hatte für die Gruppe noch Slowenische 3 €-Münzen (kein Fa-schingsscherz) besorgt. Die Heimfahrt führte über den Jaufen-pass mit Schnee und Bergpanorama. Eine gelungene Bildungs-fahrt des ZÄF B-K-F ging zu Ende.

Dr. Ingeborg Möhrlein

Fortbildungsreise des ZÄF B-K-F nach Ljubljana

Mitglieder des ZÄF B-K-F in Ljubljana

Burg

Drachenbrücke

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18 MZO 2/2014

Grund für diese Vertreterversammlung (VV) war das geplante Wohnungsbauprojekt der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Wie wichtig es den ZZB-Verantwortlichen war, dieses fragwürdige Projekt mit allen Mitteln durchzupeitschen, zeigte sich schon bei der Terminierung dieser VV.

Versammlungsleiter unter Druck

Gleich zu Beginn wurde der Vorsitzende der Vertreterver-sammlung mit einem E-Mail der Kassenzahnärztlichen Vereini-gung konfrontiert, das vorab lediglich die Teilnahmemöglich-keit der ZZB-Delegierten abfragte und die Fraktion des FVDZ dagegen außen vor ließ. Erst auf mehrmalige Nachfrage räum-te der 2. Vorsitzende der KZVB (Dr. Böhm) ein, mit dieser Abfra-ge einen „Fehler“ begangen zu haben.

Verfahrensfehler bei Vorstandsprämien

Doch damit nicht genug. Im Rahmen der Fragestunde offen-barten sich Verfahrensfehler bei der Findung der Leistungsprä-mien für den Vorstand in den Jahren 2011 bis 2013. Das ent-sprechende Regelwerk sieht hierfür ein exakt definiertes Gremium vor, nämlich den Vorsitzenden der Vertreterver-sammlung, dessen Stellvertreter, den Vorsitzenden des Finanz-ausschusses sowie die beiden Vorstandsmitglieder. Vorge-schrieben ist weiterhin, dass dieses Gremium in der Jahresmitte eine Zwischenbilanz erarbeitet und Ende Januar des Folgejahres in einer zweiten Sitzung dann die Höhe der Prämien festlegt. Gegen dieses Procedere wurde verstoßen, da der Vorsitzende des Finanzausschusses nicht zu allen Sitzun-gen eingeladen war.

Dr. Rat mit Partynia-Identität konfrontiert

Sowohl in der Fragestunde als auch beim Bericht des Vorstan-des wurde Dr. Rat mit der Partynia-Identität konfrontiert. Par-tynia ist der „Nickname“ eines Administrators bei Wikipedia. Dessen Profil und Aktivitäten legen den Schluss nahe, dass es sich dabei tatsächlich um den ersten Vorsitzenden der KZVB handelt. Aus ZZB-Kreisen verlautete zwischenzeitlich, dass Dr. Rat die Übereinstimmung von Partynia mit seiner Person be-reits eingeräumt haben soll. Im Rahmen der Vertreterver-sammlung war er allerdings zu keiner Stellungnahme, insbe-sondere zu keinem Dementi, bereit. Die Brisanz der Angelegenheit liegt natürlich nicht darin, bei Wikipedia aktiv zu sein, sondern vielmehr im Umfang dieser Tätigkeit. Partynia, demnach also Dr. Rat, ist in der Wikipedia Benutzer-Statistik vom 14.05.2014 von 5.535 Personen als Administrator auf Num-mer 131 gelistet. Er hat in der Zeit vom 09.08.2012 bis 11.05.2014 sage und schreibe 18.396 Bearbeitungen an 9.494 Artikeln vorgenommen. Diese Statistik weist durchschnittlich 28,7 Be-arbeitungen pro Tag aus. Es stellt sich die Frage, wieviel Zeit er noch auf sein Amt als Vorsitzender der KZVB verwendet.

13 ZZB-Delegierte beschließen Wohnungsbau für 30 Mil-

lionen Euro

Mit denkbar knapper Mehrheit von 13 (ZZB) Ja-Stimmen gegen 11 (FVDZ) Nein-Stimmen beschloss die Vertreterversammlung eine Projekt ungeheurer Tragweite. Ein Großteil des Vermögens der bayerischen Zahnärzte, nämlich ca. 30 Millionen Euro, soll in einem Wohnungsbauprojekt verbetoniert werden. Offizielle Begründung: Man hofft, bei anhaltend hohen Mieten in Mün-chen und bei einer strikten Einhaltung des Kostenrahmens eine ca. 2 - 3 % höhere Rendite als auf dem Kapitalmarkt zu erzielen.

„Grobkosten“ als Entscheidungsgrundlage

Fraglich erscheint vor allem die Einhaltung des Kostenrah-mens, da den Delegierten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wurde, die lediglich auf einer „Grobkostenaufstel-lung“ beruht. Der Vorschlag des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, die endgültige Entscheidung über dieses Projekt auf die Vertreterversammlung im Herbst zu verschieben und

dadurch Zeit für eine Mitgliederbefragung und exaktere Zahlen zu gewinnen, fand trotzdem kein Gehör. Die entsprechenden Anträge von ZA Berger, Dr. Schott und Dr. Zajitschek wurden nicht einmal abgestimmt. Aus Sicht des Freien Verbandes hät-te die KZVB ihre Mitglieder fragen müssen, ehe sie mit knappen Mehrheiten 30 Millionen Euro Kollegengelder unter wackeligen Prämissen für 103 Wohnungen in Mittersendling verbrät.

Dr. Reiner Zajitschek, Döhlau

Mitglied der Vertreterversammlung der KZVB

Vertreterversammlung der KZVB vom 12.05.2014

Bitte schon

heute vormerken:

ZBV-Mitgliederversammlung

am 26. November 2014

im Fichtelgebirgshof

in Himmelkron

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MZO 2/2014 19

Wir schreiben das Jahr 2012. Im Oktober wird bekannt, dass der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr mit der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag die Praxisgebühr zum 01.01.2013 abschafft. Die Zahnärzteschaft ist erleichtert und hofft neben dem Wegfall der lästigen Bürokratie auch wieder auf steigende

Patientenzahlen, da viele Recall- und Vorsorgetermine dieser lästi-gen Gebühr zum Opfer fielen.

Allen Zahnärzten waren diese Fol-gen klar. Allen? Fast allen! Zwei besonders gut dotierte, haupt-amtliche KZV-Vorstände aus Bay-ern überrissen die Situation nicht, wie sich jetzt zum Schaden der bayerischen Zahnärzte heraus-stellt. Schuld daran ist ein wahr-haft dilettantischer (freiwilliger!) Vertragsabschluss mit der AOK Bayern aus dem Jahr 2013.

Dort finden sich unter § 3 Absatz 3 und 4 (vgl. RS 02/2014 der KZVB vom 13.03.2014) folgende Klauseln:

„3. Eine etwaige Überschreitung der Gesamtvergütungsober-

grenze im Jahr 2013 wird bei der Anschlussvereinbarung ent-

sprechend durch eine prozentuale Veränderung der Punkt-

werte berücksichtigt (vergl. fiktives Berechnungsbeispiel zu

Abs. 2 und 3 als Anlage 3).

4. Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern,

dass vor dem Hintergrund der Regelungen in Abs. 2 und 3 in

dem Jahr 2013 kein Anlass besteht, bei einer befürchteten

Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenze Puffertage

gemäß dem Honorarverteilungsmaßstab der KZVB festzule-

gen.“

Im Klartext bedeutet diese Passage: Statt im Jahr 2013 bei sich andeutenden Budgetüberschreitungen Puffertage auszuru-fen, akzeptiert die KZVB eine Anrechnung auf den Punktwert des Folgejahres! Das entspricht letztlich dem Mechanismus des floatenden Punktwertes, nämlich dass der Punktwert der Ge-samtvergütung in Abhängigkeit von der Punktemenge ange-passt wird.

Die Konsequenzen zeigen sich nun im Ergebnis des Schiedsam-tes für 2014. Statt einer dort vorgesehenen Erhöhung des Punktwertes um 4,2 % auf 0,9796 € „floatet“ dieser Punktwert sofort wegen der letztjährigen Überschreitungen der Gesamt-vergütung der AOK Bayern auf geschätzte 0,9649 € herunter, was einer Erhöhung von nur noch 2,74 % entspräche.

Damit setzt die KZVB freiwillig, nur um keine Puffertage ausru-fen zu müssen, den Honorarverteilungsmaßstab faktisch außer Kraft und akzeptiert für 2014 einen „floatenden“ Punktwert. Die KZVB selbst räumt in ihrem Rundschreiben ein, dass der dort genannte Punktwert für 2014 noch keineswegs fix, sondern von der Endabrechnung des Vorjahres abhängig ist.

In diesem Kontext der Punktwertabsenkung klingt es wie Hohn, wenn die KZVB feststellt, dass es mit diesem Abschluss zu kei-nerlei Rückzahlungen an die AOK Bayern für 2013 käme.

Die Prognose, man werde auch 2014 keine Puffertage ausrufen müssen, trägt angesichts der aufgezeigten Zusammenhänge und des abgesenkten Punktwertes keinesfalls zur Beruhigung bei.

Eines ist spätestens jetzt nicht mehr zu bestreiten: Anders als vom Vorsitzenden der KZVB behauptet, ist die Budgetierung

keineswegs abgeschafft, sondern allenfalls besser kaschiert. Offensichtlich verfolgen an diesem Punkt Krankenkassen und KZVB gegenüber ihren Mitgliedern das gleiche Ziel, nämlich den Mangel möglichst zu verschleiern.

Dr. Reiner Zajitschek

Döhlau

Verzockt – floatender AOK-Punktwert 2014

L E S E R B R I E F

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Lektüre der aktuellsten Infor-mationen von der KZVB (Rundschrei-ben 02/2014 vom 13.03.2014) fällt ein kurzer Absatz mit großen Folgen auf. "Zukünftig wird bei Berichtigungsfällen der Betreffende nicht mehr zeitnah um eine Stellungnahme gebeten, son-dern das Geld gleich abgezogen."

Wenn ich mir vorstelle, dass ich per-sönlich bei den zwar wenigen Berichti-gungen nach meinem Einspruch in ca. 95 % der Fälle Recht bekomme, er-schreckt mich dieses Szenario zutiefst.

Mit diesem Satz hat auch die KZVB endgültig ihre Funktion als Zahnärztevertreter gegenüber den gesetzlichen Krankenkas-sen und insbesondere der AOK Bayern aufgegeben. Mit den besten kollegialen Grüßen

Dr. Alexander Mokosch

2. Vorsitzender der Gemeinschaft Bamberger Zahnärzte (GBZ)

Dr. Alexander Mokosch

Dr. Reiner Zajitschek

Redaktionsschluss für dieAusgabe 3/2014

ist der 15. August 2014

Anzeigenschlussist der 22. August 2014

Page 20: MZO Ausgabe 2

20 MZO 2/2014

Die LAGZ informiert:

Der zahnärztliche Kinderpass

ergänzt die Gruppenprophylaxe

Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten den zahnärztlichen Kin-derpass im Rahmen ihrer täglichen Arbeit in der Gruppenpro-phylaxe verstärkt nutzen, appelliert die Bayerische Landesar-beitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ). Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit diesem Dokument werden junge Fa-milien zusammen mit dem Nachwuchs von Anfang an in einer Zahnarztpraxis betreut. Frühkindliche Karies und andere Zahn-erkrankungen können so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Ausgegeben wird der Pass von der Bayerischen Zahn-ärztekammer sowie auch von der LAGZ.

„Bitte unterstützen auch Sie unsere rund 3.000 ehrenamtlich arbeitenden Kolleginnen und Kollegen der LAGZ“, bittet Dr. Herbert Michel, Vorsitzender der LAGZ. „Natürlich ist es ein kleiner Mehraufwand, nach den Untersuchungen den Pass abzustempeln – aber für den Nutzen eines Prophylaxe-Fahr-plans kann man doch etwas ‚Bürokratie‘ auf sich nehmen“, findet er. „Und natürlich brauchen wir Ihre Unterstützung für einen reibungslosen Ablauf unserer Aktionen Seelöwe und Löwenzahn! Stempeln Sie die Karten der Kinder nach der halb-jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung ab. Reserve-Ersatzkarten können Sie übrigens bei Bedarf bei der LAGZ-Ge-schäftsstelle in München bestellen.“

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Straffreiheit

Nach § 371 Abgabenordnung (AO) wird derjenige wegen Steu-erhinterziehung nicht bestraft, der gegenüber den Finanzbe-hörden zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, unvoll-ständige Angaben ergänzt oder unterlassene Angaben nach-holt.

Ausnahmen

Die Straffreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung

- eine Prüfungsordnung nach § 196 AO (Außenprüfung) be-kannt gegeben worden ist oder

- die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist oder

- ein Amtsträger der Finanzbehörde zur Steuerprüfung, zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungs-widrigkeit erschienen ist oder

- die Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung damit rechnen musste oder

- die verkürzte Steuer einen Betrag von 50.000,- € je Tat über-steigt.

Absehen von Strafverfolgung

Übersteigt die verkürzte Steuer den Betrag von 50.000,- € je Tat, wird nach § 398a AO von der Verfolgung der Steuerstraftat dennoch abgesehen, „wenn der Täter innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist

1. die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern entrichtet und

2. einen Geldbetrag in Höhe von 5 Prozent der hinterzogenen Steuer zugunsten der Staatskasse zahlt.“

Verschärfung durch Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag verständigte sich die Regierung bereits darauf, dass die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzei-ge weiterentwickelt werden, sofern Handlungsbedarf aufge-zeigt wird. Es wird erwogen, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen. Zudem wurde eine Änderung der Verjährungsregel in Erwä-gung gezogen.

Erste Eckpunkte der Neuregelung

Nachdem ein Antrag der Linksfraktion auf Abschaffung der Selbstanzeige gescheitert ist, einigten sich die Finanzminister auf die ersten Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige. Aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 27.03.2014 ergeben sich folgende Aspekte.

Deutlich höherer „Strafzuschlag“

Der Strafzuschlag (gemeint ist das Absehen von der Verfolgung der Steuerstraftat) soll mindestens auf 10 Prozent verdoppelt werden. Es soll auch geprüft werden, ob der Zuschlag weiter als 10 Prozent erhöht wird und bereits bei Beträgen von weni-ger als 50.000,- € greifen soll.

10-Jahreszeitraum und Obergrenze

Generell soll im Rahmen der Selbstanzeige unabhängig von der Hinterziehungssumme ein Zeitraum für zehn Jahre nach-erklärt werden müssen. Ferner soll die sofortige Bezahlung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO in Höhe von 6 % pro Jahr künftig ebenfalls Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzei-ge sein. Noch offen ist, ob generell eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige eingeführt wird.

Hintergrund

„Seit Februar 2010 sind in Baden-Württemberg bis heute 19.889 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz und in Liechtenstein eingegangen. Dabei wurden über 1,7 Milliarden Euro an Kapitalerträgen nacherklärt. Dies hat zu Mehrsteuern in Höhe von rund 477 Millionen Euro geführt.“

Tipp

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung ist davon aus-zugehen, dass sich die Bedingungen für eine wirksame Selbst-anzeige zumindest wirtschaftlich deutlich verschlechtern wer-den. Wer hier Handlungsbedarf sieht, sollte sich schnellst möglich beraten lassen.

Anmerkung

Selbst eine wirksame Selbstanzeige kann disziplinarrechtliche oder berufsrechtliche Ahndungen nicht verhindern.

Quelle: MARTIN + PARTNER, Schweinfurt

Steuerberater – Rechtsanwalt

Ärzte- und Zahnärzteberatung

www.martin-partner-sw.de

Telefon: 09721 97885-0

Page 21: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 21

Wirtschaftliche wie auch private Risiken sind ständige Weg-

begleiter des Zahnarztes und ohne entsprechende Siche-

rung bzw. Absicherung der eigenen Arbeitskraft wie auch

der materiellen Güter kann alles auf dem Spiel stehen – die

berufliche Existenz und die persönliche Lebensplanung.

Absicherung und Versicherung sind somit zentrale Themen der zahnärztlichen Risikovorsorge, wobei sich diese nicht nur auf die nach den Berufsordnungen der Zahnärztekammern vorge-schriebenen Risiken beschränken darf. Ein in sich geschlosse-nes und abgestimmtes wie auch auf die besonderen Bedürf-nisse des Zahnarztes zugeschnittenes Versicherungspaket, das die substantiellen Verluste abfedert, ist elementar. Im Folgen-den sollen die wichtigsten Bereiche eines solchen Paketes beleuchtet werden.

Praxis-Vielschutz-Versicherung

Sie ist eine solide Grundabsicherung, quasi die „Hausratversi-cherung“ der Praxis. Neben der Absicherung des Inventars ist der Schutz gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung ihr wesentlicher Bestandteil. Mit der Praxis-Vielschutzversicherung werden die Schäden an der gesamten Praxiseinrichtung und den Praxisvorräten, die durch Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub verursacht werden, abgedeckt.

Der Tipp: Achten Sie darauf, dass die Versicherung die Kosten „ohne Wenn und Aber“ und immer zum Neuwert übernimmt. So liegt in der Praxis-Vielschutzversicherung der Deutschen Ärzteversi-cherung für den Versicherungswert der technischen und kauf-männischen Praxiseinrichtung eine reine Neuwertversiche-rung zugrunde. Das gilt dann für alle versicherten Gefahren – einschließlich der Elektronik. Somit entfallen die marktübli-chen Regelungen zu einer Entschädigungsberechnung nach dem Zeitwert. Wichtig und zu beachten ist aber, dass die Ver-sicherungssumme deshalb auch auf Basis aktueller Neupreise der versicherten Sachen gebildet werden muss, da ansonsten die Gefahr einer Unterversicherung besteht.

Praxisausfall-Versicherung

Rückzahlung des Praxisdarlehens, Praxismiete, Personalkosten – Monat für Monat steht eine erhebliche Fixkostenbelastung an. Was passiert nun, wenn die Praxiseinnahmen durch Krank-heit oder Unfall des Praxisinhabers ausfallen? Oder wenn die Praxisräume durch ein Feuer über einen längeren Zeitraum nicht mehr genutzt werden können? Wie lassen sich die lau-fenden Betriebskosten bezahlen?

Es ist natürlich möglich, das Nettoeinkommen des Arztes über eine entsprechende Krankentagegeldversicherung abzudek-ken. Was dabei aber außen vor bleibt, ist eben dieser Fixkosten-block, der mit einer reinen Absicherung des persönlichen Einkommens noch nicht berücksichtigt ist. Die klassische Pra-xisunterbrechungsversicherung deckt dieses Risiko nur, wenn ein Sachschaden vorliegt, nicht aber bei Krankheit oder Unfall des Chefs.

Diese Kosten übernimmt die Praxisausfall-Versicherung. Die versicherten fortlaufenden Kosten umfassen die nachgewiese-nen Aufwendungen für Löhne und Gehälter, Miete, sonstige Bürokosten wie Telefon, Strom, Wasser, Reinigung sowie Finan-zierungskosten und Versicherungen.

Der Tipp: Die Praxisausfall-Versicherung wird oft in verschiedenen Vari-anten angeboten. Prüfen Sie genau, was für Sie wichtig ist. Ob zum Beispiel ausschließlich die Kosten des Praxisvertreters abgedeckt werden sollen oder eine umfassende Absicherung einschließlich des Praxisgewinns sinnvoll ist. Es können auch gezielt einzelne Leistungselemente ausgeschlossen werden, die bereits über eine andere Versicherung – so die Praxis-Vielschutzversicherung – abgedeckt sind.

Elektronik-Versicherung

Oft als „kann“-Versicherung eingestuft, also als eine Versiche-rung, die nicht unbedingt sein muss und deren Risikobereich als noch selbst „tragbar“ bezeichnet wird, gilt die Elektronik-Versicherung. Das ist nicht richtig. Die technischen Geräte, von der EDV-Anlage bis zu dem Röntgengerät, sind in der Praxis ein hohes Investitionsvolumen und zudem unverzichtbar. Die Ver-sicherung deckt Schäden am Gerät, die aufgrund eines tech-nischen Defektes in der Praxis auftreten durch Verschmoren, Kurzschluss etc. und auch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Handhabung wie auch vorsätzliche Handlungen Dritter.

Der Tipp: Besondere Angebote von Spezialversicherer lassen Selbstbe-halte zu, die zu einer Reduzierung der Prämie führen.

Der wichtigste Tipp: Benötigen Sie Hilfe bei der Absicherung der Risiken, so wenden Sie sich bitte an Versicherungsfachwirt Wilfried Heberl, Telefon 09643/3281.

Die Risiken des Zahnarztes

Page 22: MZO Ausgabe 2

22 MZO 2/2014

Zahnärzte gehören zu den sogenannten „verkammerten

Berufen“, denen der Staat ein hohes Maß an Selbstverwal-

tung zugestanden hat. Ausdruck dieser Selbstverwaltung

sind die Zahnärztekammern und deren wichtigste Aufgabe

ist es, für ihre Angehörigen, also die Zahnärzte, eine ange-

messene Versorgung im Alter wie auch bei Berufsunfähig-

keit sicherzustellen. Doch ist das ausreichend?

Oft wird von der "Vollkaskomentalität" der Deutschen gespro-chen. Nicht ohne Grund, denn nach Angaben des Gesamtver-bandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die Bundesbürger mit knapp 450 Millionen Versicherungs-verträgen gegen die Wechselfälle des Lebens abgesichert. Doch erstaunlicherweise beim wichtigsten Risiko, der Berufs-unfähigkeit (BU) sind die sonst so sicherheitsbewussten Bun-desbürger sehr zurückhaltend. Nur ein Viertel der Haushalte hat einen Vertrag, auf dem das Wort "Berufsunfähigkeit" auf-taucht.

Das unterschätzte Risiko

Die Gründe, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, sind nach Erkenntnis des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträ-ger (VDR) vielfältig, haben aber einen Spitzenreiter: Mit 33 Prozent standen psychische Erkrankungen ganz weit oben – mit steigender Tendenz. Auch bei Zahnärzten ist eine frühzei-tige Beendigung der zahnärztlichen Tätigkeit durch die hohe physische und psychische Belastung des Berufes zunehmend festzustellen, so die Beobachtung der Deutschen Ärzteversi-cherung.

Auf der sicheren Seite?

Nun ist der Zahnarzt - wie oben erwähnt - über sein Versor-gungswerk im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert - in der Regel allerdings mit entscheidenden Einschränkungen: Das Versorgungswerk leistet nur, wenn der Zahnarzt überhaupt keinen zahnärztlichen Beruf mehr ausüben kann. Wenn er noch irgendeine andere zahnärztliche Tätigkeit als die von ihm zuletzt ausgeübte wahrnehmen kann, wird nicht geleistet. Das Fazit: Die Versorgungswerke garantieren eine Grundversor-gung, jedoch mit einer entscheidenden Einschränkung: Wenn, wie in den meisten Fällen, nur eine teilweise Berufsunfähigkeit vorliegt, erhält der Betroffene keine Leistungen und steht so-mit ohne Einnahmen da.

Erstklassige Startkonditionen

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob schon in jungen Jah-ren, als Student, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung sinnvoll sei. Ohne Wenn und Aber ist die Antwort „Ja“, denn Studenten erhalten selbst im Falle voller Berufsunfähigkeit keine Leistun-gen, da sie noch nicht Mitglied des zahnärztlichen Versor-gungswerks sind. Nicht umsonst lautet somit der eindringliche Rat, den die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ ihren Lesern mit auf den Weg gibt: „Kümmern Sie sich möglichst früh um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Je jünger und gesünder Sie sind, desto leichter bekommen Sie einen guten Vertrag zu einem akzeptablen Preis.“

Bleibt noch die Frage, bei welchem Versicherungsunterneh-men man eine so wichtige Versicherung abschließen sollte. Auch hier geben die Verbraucherschützer einen Rat: In der Kommentierung der Testergebnisse der Stiftung Warentest weisen sie darauf hin, dass neben dem Preis vor allem ein Versicherungsunternehmen mit erstklassigen oder – besser noch – berufsbezogenen Bedingungen ausgewählt werden sollte.

Was soll eine berufsbezogene Top-Absicherung haben?

Nun hat das Thema Berufsunfähigkeit viele Facetten. Der Stu-dent muss darauf achten, dass er sich bereits für die zukünfti-ge Tätigkeit als Zahnarzt absichern lässt. Da - wie oben bereits erwähnt - die Versorgungswerke erst bei 100 %iger Berufsun-fähigkeit eine Leistung erbringen, ist ebenfalls darauf zu ach-ten, dass die private Absicherung bereits bei 50 %iger Berufs-unfähigkeit und zwar „in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Zahnarzt“ die volle Leistung erbringt. Dieses sollte in den Ver-sicherungsbedingungen deutlich formuliert sein. Denn ist von dem „zuletzt ausgeübten Beruf“ die Rede, ist eine Verweisung auf andere Tätigkeiten möglich. Die Absicherung sollte auch für den Fall gelten, dass durch den Zahnarzt ein Infektionsrisiko gegenüber Patienten besteht, zum Beispiel bei Aids oder He-patitis.

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge

Es ist sinnvoll, die Absicherung bei Berufsunfähigkeit mit dem Aufbau der Altersvorsorge zu verknüpfen, da man im Fall der Berufsunfähigkeit in aller Regel aus eigener Kraft keine weitere Altersvorsorge für die Zeit nach Ablauf der Berufsunfähigkeits-rente aufbauen kann. Dieses Problem besteht bei einer Kom-bination aus Berufsunfähigkeitsabsicherung und Altersvorsor-ge, wie sie die Deutsche Ärzteversicherung anbietet, nicht. Im Fall der Berufsunfähigkeit übernimmt die Deutsche Ärzteversi-cherung die Beiträge für die Altersvorsorge und erhöht sogar jährlich die Sparleistungen.

Informieren Sie sich einfach und unverbindlich über den be-sonderen Berufsunfähigkeitsschutz: Deutsche Ärzte Finanz, Versicherungsfachwirt Wilfried Heberl, Telefon Nr. 09643/3281.

Berufsunfähigkeit

Das Damoklesschwert im Karriereplan

Praxisbegleitende Beratung der BLZK

Im Rahmen der Praxisbegleitenden Beratung der Bayerischen Landeszahnärztekammer unterstützt unsere Beraterin Kristine Schwager Assistenten, neu niedergelassene und interessierte Zahnärzte in Bayern.

Der Service ist für bayerische Zahnärzte unverbindlich und kostenlos. Die Beratung findet in der Regel in den Praxisräu-men statt und wird vorher vereinbart.

Das Beratungsangebot umfasst folgende Themen:

� Allgemeine Informationen über die BLZK � Dienstleistungen der BLZK und ihrer Partner � Beratungsdienstleistungen ausgewählter Referate

der BLZK und eazf � Qualitätsmanagementsystem der BLZK � Arbeitssicherheit in der Praxis (BuS-Dienst)

Kontakt

Kristine SchwagerPraxisbegleitende Beratung

Bayerische LandeszahnärztekammerFallstr. 3481369 MünchenTelefon: 089 72480-430Telefax: 089 72480-272E-Mail: [email protected]

Page 23: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 23

Altersvorsorge mit der Relax Rente

Neues Vorsorgeprodukt bietet Sicherheit und Rendite

Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, muss zusätzlich privat vorsorgen – sonst droht eine Versorgungslücke. Doch wer heute eine Altersvorsorge aufbauen möchte, steht in ei-nem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite. Wäh-rend auf der einen Seite die klassische Lebensversicherung ein hohes Maß an Sicherheit hat, aber unter sinkenden Zinsen leidet, bietet auf der anderen Seite die fondsgebundene Le-bensversicherung ohne Garantien bessere Renditechancen, aber auch höhere Risiken.

Die Deutsche Ärzteversicherung und Deutsche Ärzte Finanz sehen sich als Partner der akademischen Heilberufe in der Pflicht, den Kunden attraktive Kapitalanlagen anzubieten, die Sicherheit, aber auch die Chance auf Rendite und somit Wohl-stand im Alter bestmöglich miteinander in Einklang bringen. Diesen Anspruch erfüllt die „Relax Rente“. Die Konstruktion dieses Vorsorgeproduktes ist neu und bislang einzigartig am deutschen Markt. Sie nutzt durch unterschiedliche Anlagefor-men die Renditechancen der Kapitalmärkte und garantiert gleichzeitig, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum Ablauftermin zurückbezahlt werden.

Die Relax Rente setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die kundenindividuell kombiniert werden können. Erster Baustein und Kernelement ist die „Sicherheit“. Mit der „Geld-zurück-Ga-rantie“ hat der Kunde die Sicherheit, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen. Der zweite Baustein heißt „Wertzu-wachs“. Durch die Beteiligung an der Entwicklung der 50 füh-renden Unternehmen in Europa kann der Kunde mit seinem Vertragsvermögen an den positiven Kursentwicklungen parti-zipieren, ohne jedoch Kapitalverluste befürchten zu müssen. Last but not least besteht über den dritten Baustein „Rendite“ die Möglichkeit, über eine exklusive Fondsauswahl zusätzliche Renditechancen zu nutzen.

Diese drei Grundbausteine sind nicht nur zu Vertragsbeginn flexibel miteinander kombinierbar. Auch während der Laufzeit des Vertrages können sie individuell angepasst werden. Der Kunde muss sich also nicht dauerhaft für eine Kombination entscheiden. Ändern sich die Anlageziele oder möchte der Kunde auf eine neue Lebenssituation reagieren, kann er die gewählte Anlagestrategie kostenlos wechseln und seinen indi-viduellen Bedürfnissen anpassen.

Das Vorsorgekonzept Relax Rente ist in drei Varianten wählbar: „Comfort“, „Classic“ oder „Chance“. Die Variante „Comfort“ be-dient sich aller genannten Bausteine. Mit dem Vertragsphasen-management orientiert sie sich dabei an einem ausgewoge-nen Rendite-Risiko-Mix, ohne dass der Kunde aktiv eingreifen muss. Die eingezahlten Beiträge werden zu Beginn des Vertra-ges eher renditeorientiert und mit fortschreitender Annähe-rung an das Laufzeitende zunehmend sicherheitsorientiert angelegt. Die Variante „Classic“ verzichtet auf eine Fondsanlage, geht also stärker in Richtung Sicherheit. Die Variante „Chance“ bietet ebenfalls die Beitragsgarantie, verzichtet jedoch auf das Vertragsphasenmanagement und investiert maximal in der Fondsanlage. Hier steht der Renditeaspekt im Vordergrund.

Informieren Sie sich: Versicherungsfachwirt Wilfried Heberl, Deutsche Ärzte Finanz, Telefon Nr. 09643/3281.

Mittwoch, 16. Juli 2014

Zahnärzte golfen zugunsten der Rudolf Pichlmayr Stiftung e.V. (Die Stiftung unterstützt Kinder und Jugendliche sowie deren Familien vor und nach Organtrans plantation.)

Golfclub Erding-Grünbach

(www.golf-erding.de)

Teilnehmerkreis: Zahnärztinnen und Zahnärzte, Angehörigeanderer Freier Berufe und Gäste

Spielmodus: Vorgabewirksames 18-Loch-Turnier Einzelzählspiel nach StablefordZugelassen sind alle HCP-Klassen Höchstvorgabe HCP 54

Abendprogramm: Siegerehrung, anschließend gemeinsamesAbendessen mit attraktivem Rahmenprogramm

Anmeldung: Bis 10. Juli 2014 per Fax: 089 72480-220

oder online: www.blzk.de/golf

Teilnahmegebühr: 125 Euro pro Person (inklusive Green fee,Rundenverpflegung, Abendessen und Spende)90 Euro für Mitglieder des GC Erding-Grünbach 65 Euro für Teilnahme nur am Abendprogramm

Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und ÄrztebankIBAN: DE27 3006 0601 0001 1258 42, BIC: DAAEDEDDXXX,Stichwort: Benefiz-Golfturnier 2014 der BLZK

Für Fragen: Telefon 089 72480-200

Anmeldung per Post/Fax an:

Bayerische LandeszahnärztekammerSoziales EngagementUlrike NoverFallstraße 3481369 MünchenFax: 089 72480-220

Ich melde mich für das Benefiz-Golfturnier der BLZK am 16. Juli 2014 im Golfclub Erding-Grünbach an.

Name/Vorname

(Praxis-)Adresse

Telefon Fax/E-Mail

Heimat-Golfclub

Spielvorgabe

Bemerkungen

Page 24: MZO Ausgabe 2

24 MZO 2/2014

Fast vierzig Jahre praktizierte mein Vater als Zahnarzt in Wei-ßenstadt, von 1926 bis 1965. In der Praxis gab es ein kleines zahntechnisches Labor, in dem bis auf wenige Ausnahmen

sämtliche zahntechnischen Arbeiten selbst angefertigt wur-den. Gipsen, wachsen, kochen, vulkanisieren. Bis 1950 wurde für abnehmbare Prothesen noch Kautschuk verarbeitet, ein ge-genüber der nachherigen Kunststofftechnik aufwendiger Vor-gang (s. auch MZO 2/2011). Aber auch Goldgussarbeiten ent-standen. In früherer Zeit waren es Bandkronen mit gegossenem Deckel, dazu Ringstiftzähne („Richmondkronen“ genannt), bis zu achtgliedrige Brücken. Mit den Jahrzehnten fanden Dental-kunststoffe Eingang ins Praxislabor. Keramik wurde nicht verar-beitet. Die Nachfrage in dem armen Fichtelgebirgs-Kleinstädt-chen war damals gleich null.

Auch ich selbst saß kurz nach dem Krieg in der sprechstunden-freien Zeit, über Mittag, nachts oder sonntags im Labor und machte zahntechnische Arbeiten, bis ich, zehn Jahre nach Berufsbeginn die zahntechnische Komponente dem gewerb-lichen Labor übergab. Dem neu gestalteten Praxislabor blieben nur noch Kleinarbeiten und abnehmbare kieferorthopädische Apparaturen vorbehalten.

Zahntechnik braucht Wärmeenergie, zum polymerisieren, vul-kanisieren, gießen und für den Bunsenbrenner. Wo nahm man diese auf dem flachen Lande her? Stadtgas: Fehlanzeige, Fla-schengas: Schwierig. Strom: Das Leitungsnetz war insuffizient. So blieb meinem Vater 1926 nichts anderes als die Hitze im Labor mit Azetylengas, heute Ethin, C2H2 zu erzeugen. Das ge-schah mit einem speziellen Gasapparat. Marke „PERKEO“. Die Firma gibt es heute noch.

Das war ein schwerer Stahlbehälter, 70 cm hoch, 25 cm im Durchmesser. In diesen passte ein Einsatz mit einem hinauf- und hinab schiebbaren Haken, an dem ein Metallkorb hing. Auf dem Deckel saßen ein Manometer und ein Sicherheitsventil. In dem stählernen Behälter befand sich Wasser, in den Korb wur-de Calcium-Carbid CaC2 eingefüllt, das mehr oder weniger ins Wasser hing und Acetylengas entwickelte. In der Schule haben wir gelernt und wieder vergessen: CaC2 + 2H2O -> C2 H2 + Ca2(OH)2. Über einen Anschluss (damals gab es noch kein Linksgewinde für Gas) wurde das Acetylen dann an die verschiedenen Ver-brauchsstellen geleitet. Der Deckel war mittels einem schweren Bügel mit Knebelverschluss gasdicht am Unterteil befestigt.

Wenn das Karbid verbraucht war, wurde kein Gas mehr erzeugt, der Apparat war leer. Das war der Moment für meinen Vater, neues Karbid einzufüllen. Dazu mussten die Anschlüsse abge-schraubt werden, der ganze Apparat, der gefüllt immerhin etwa 50 kg wog, wurde in den Hof getragen, geöffnet und neu befüllt. Im Schuppen stand eine Blechtrommel mit einfachem Deckel, in dem vielleicht 50 kg Calciumcarbid griffbereit stan-den. Für mich als Kind war das ein interessanter technischer Vorgang, und wenn mein Vater das Monster nach draußen schleppte, schrie ich ganz begeistert „Gas machen!“.

Eine Sicherheitsprüfung, wie man sie heute in penibelster Weise periodisch durchführt, gab es niemals. Es lagen auch keinerlei Dokumente vor. Man verließ sich einfach drauf, dass das Sicherheitsventil funktionierte. Und in der Tat, es tat noch nach Jahrzehnten seinen Dienst. Wenn nämlich der Schieber, mit dem der Korb ins Wasser eingetaucht wurde, einmal von selbst nach unten rutschte, dann bildete sich zu viel Gas, das Sicherheitsventil öffnete sich. Es roch. Meine Mutter, die mit der besten Nase der Familie, rief dann durchs Haus: „Es stinkt nach Gas!“, worauf mein Vater eiligst ins Labor rannte, den Korb hoch zog. Wenn das Manometer deutlich über der Sicherheits-marke stand, wurde ein Brenner entzündet, um den Über-druck rasch zu mindern. So waren früher Sicherheitsmaßnah-men.....

Etwas problematisch wurde die Sache natürlich, wenn das Karbid im Kessel zu Ende ging, mitten während einer Gussar-beit. Ab und zu passierte es: Die scharfe Gasflamme richtete sich auf die vorgewärmte Gussmuffel, in der das zu gießende Material, zumeist 20-Karat-Gold für Inlays, Kronen oder Brük-kenglieder, zum Schmelzen bereit lag. Kurz vor dem Schleudern (damals noch mit der Handschleuder) ging die Flamme aus. Der ganze, immerhin komplizierte Vorgang war unterbrochen. Der Apparat musste ins Freie, geöffnet, neu befüllt, verschlos-sen, wieder zurückgetragen und angeschlossen werden. In diesen zehn Minuten kühlte alles ab und die Arbeit begann von vorne.

1967 war es dann so weit. Der alte Acetylenkessel, mit dem mein Vater so attraktiv „Gas machen“ konnte, wurde entsorgt und durch Propangas aus Flaschen ersetzt. Natürlich began-nen damit die Sicherheitsbestimmungen zu greifen. Dafür sorgte schon der Gaslieferant.

Gas machenDr. Bert Wagner

Dr. Wagner sen. in seinem Praxislabor etwa 1936

Ein alter Acetylen-

gaskocher aus dem

Jahre 1926

Mit Handschleuder

und Gaspistole wur-

de früher alles ge-

gossen

Page 25: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 25

Weiterbildungsstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat 1991 das Förderprogramm "Begabtenförderung Berufliche Bildung" ins Leben gerufen. Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist in dieses Förderprogramm bereits in der Erprobungsphase 1991 eingestiegen und hat als eine der ersten Kammern der Freien Berufe Stipendien an Zahnmedizinische Fachangestellte vergeben, die ihre Ausbildung mit sehr guten Leistungen ab-geschlossen haben.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können jährlich ca. 15 - 20 Zahnmedizinische Fachangestellte, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind und die Abschlussprüfung mit einem Noten-durchschnitt von 87 Punkten oder besser abgelegt haben. Es können anspruchsvolle berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert werden, aber auch Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner be-ruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeits-bildung dienen. Förderschwerpunkte im Bereich der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer sind Kurse der Bayerischen Akademien für Zahnärztliche Fortbildungen in München und Nürnberg, sowie die Aufstiegsfortbildung zur ZMF und ZMV, die in vollem Umfang (ausgenommen der Prüfungsgebühren) för-derfähig sind.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Drei Jahre lang können pro Stipendiat Zuschüsse von jährlich 2.000,- € für berufsbegleitende Weiterbildungen gezahlt wer-den (insgesamt 6.000,- € in drei Jahren).

Die Stipendien stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung. Für die praktische Umsetzung und die Zuteilung der Stipendien sind die jeweiligen Länderkam-mern zuständig, die sich an den Richtlinien der "Begabtenför-derung Berufliche Bildung" des BMBF orientieren.

Weitere Informationen und Ansprechpartner für das Weiterbil-dungsstipendium finden Sie unter www.weiterbildungsstipen-dium.de

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Referat Zahnärztli-ches Personal, Fallstr. 34, 81369 München, Frau Ludwig, Tel. 089/72480-172 oder Frau Berger, Tel. 089/72480-170 bzw. [email protected] oder [email protected]

Aufstiegsstipendium

Neben dem Weiterbildungsstipendium gibt es seit 2008 das so genannte Aufstiegsstipendium. Ziel und Zweck dieser För-derung ist es, beruflich Begabten zusätzliche Perspektiven durch ein Studium zu eröffnen und die Durchlässigkeit zwi-schen beruflicher und akademischer Ausbildung zu erhöhen.

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei ei-nem ersten Hochschulstudium. Die Förderung ist für ein Voll-zeitstudium oder auch für ein berufsbegleitendes Studium möglich. Voraussetzung ist, dass das Studium an einer staatli-chen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgt. Die För-derung wird als Pauschale und einkommensunabhängig ge-währt. Es besteht keine Altersgrenze. Um diese Stipendium zu erhalten, muss ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen werden, das aus der online-Bewerbung, einem Kompetenz-check und einem Auswahlgespräch besteht.

Für die Gewährung dieses Stipendiums ist die Stiftung Begab-tenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung zuständig. Weitere Informationen und Ansprechpartner für das Aufstiegsstipendi-um finden Sie unter www.aufstiegsstipendium.de

Weiterer Termin!

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für

Zahnärztinnen/Zahnärzte und deren Personal!

Der ZBV Oberfranken bietet für Zahnärztinnen/Zahnärzte, die im Jahr 2009 ihre Fachkunde erworben bzw. zuletzt aktualisiert haben, einen Röntgenkurs am Samstag, 20. Dezember 2014, in Himmelkron an.

Für Zahnarzthelfer/innen/Zahnmedizinische Fachangestellte, die im Jahr 2009 ihre Kenntnisse im Strahlenschutz erworben bzw. aktualisiert haben, findet ein Röntgenkurs am Samstag, 20. Dezember 2014,

in Himmelkron statt.

Die Anmeldeformulare liegen bei.

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26 MZO 2/2014

PROPHYLAXE BASISKURS

60 Stunden je Kurs

Kursnummer 3420305.09., 06.09., 10.09., 11.09., 15.09. und 18.09.2014 (alle Teilnehmer/innen) 19.09.2014 (Gruppe 1)22.09.2014 (Gruppe 2)

Kursnummer 3420421.11., 22.11., 26.11., 27.11., 01.12. und04.12.2014 (alle Teilnehmer/innen) 05.12.2014 (Gruppe 1)08.12.2014 (Gruppe 2)

Referenten:

Monika Hügerich (DH)Daniela Klarner / Kerstin Kaufmann (DH)

Kurszeiten:

Jeweils ganztägig von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Kursort: Europäische Akademie, Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg

Kursgebühr: 700,- € inkl. Mittagessen / Pausengetränkezusätzlich Materialliste

Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur

dann verbindlich gebucht werden kann, wenn

folgende Unterlagen eingereicht sind:

• Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer deutschen Zahnärztekammer

• Röntgenbefähigungsnachweis

PROTHETISCHE ASSISTENZ

30 Stunden je Kurs

Kursnummer 3410310.07., 11.07., 12.07.2014

Kursnummer 3410511.09., 12.09., 13.09.2014

Kursnummer 3410413.11., 14.11., 15.11.2014

Referent:

Dr. Markus AchenbachSissy Miksch

Kurszeiten:

Jeweils ganztägig von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Kursort: Europäische Akademie, Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg

Kursgebühr: 450,- € inkl. Mittagessen / Pausengetränkezusätzlich Materialliste

Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur

dann verbindlich gebucht werden kann, wenn

folgende Unterlagen eingereicht sind:

• Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer deutschen Zahnärztekammer

• Röntgenbefähigungsnachweis

Die Kursplätze werden nach Posteingangsdatum vergeben!

Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind.

Bei Stornierung wird die volle Kursgebühr fällig. Bei rechtzeitiger Absage/Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € er-hoben.

Jede/r Teilnehmer/in erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die „regelmäßige“ Teilnahme. Freiwillige kursbeglei-tende Leistungskontrollen finden zur Qualitätssicherung statt. Alle daran teilnehmenden Kursbesucher/innen erhalten bei Erreichung der Mindestpunktzahl ein Zertifikat über die „erfolgreiche“ Teilnahme. Die erfolgreiche Teilnahme weist Sie für diesen Themenbereich als fortgebildet aus und stellt die Voraussetzung für die Anmeldung zu den fachspezifischen Aufstiegsfortbildungen der BLZK dar!

Bitte beachten: Die organisatorische Abwicklung der genannten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt im Auftrag des ZBV Ober-

franken über die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Jadranka Svilokos, Tel. 089 / 72 480-420 oder Fax 089 / 72 480-119.

Termine 2014

Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte und

Zahnarzthelfer/innen nach der Fortbildungsordnung der BLZK

Europäische Akademie Nürnberg

Oberfränkische Zahnarztpraxen erhalten im

Rahmen einer Vereinbarung mit dem ZBV

Oberfranken für den Prophylaxe-Basiskurs

einen Nachlass von 10 %.

Oberfränkische Zahnarztpraxen erhalten im

Rahmen einer Vereinbarung mit dem ZBV

Oberfranken für den Kurs Prothetische

Assistenz einen Nachlass von 10 %.

Page 27: MZO Ausgabe 2

MZO 2/2014 27

Kursanmeldung Anpassungsfortbildung Nürnberg

q Hiermit melde ich mich verbindlich zu nachfolgender Anpassungsfortbildung des ZBV Oberfranken an:

Kurs-Nr.

Kursteilnehmer/in

Adresse Kursteilnehmer/in

Telefon (privat)

Name der Praxis

Adresse Praxis

Telefon/Telefax Praxis

E-Mail

Rechnungsadresse q Praxisanschrift q Privatanschrift

Zahlung der Kursgebühr

q Überweisung: Ich werde die fälligen Kursgebühren nach Rechnungserhalt gemäß den Vereinbarungender Rechnungsstelle rechtzeitig vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen.

q Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: Ich ermächtige die eazf GmbH, Kursgebühren von meinemKonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der eazf GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt gemäß den AGB der eazf GmbH sowie den Vereinbarungen gemäß der Rechnungsstelle.

q Praxiskonto q Privatkonto

Kontoinhaber/in

Kreditinstitut

IBAN

BIC

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastetenBetrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit meiner/n Unterschrift/en melde ich mich verbindlich zu o. g. Kurs an und bestätige den von mir gewählten und obengekennzeichneten Zahlungsweg. Die aktuellen Geschäftsbedingungen der eazf GmbH sind mir bekannt, mit ihrer Geltungbin ich einverstanden.

Datum Unterschrift und Praxisstempel Unterschrift von Kontoinhaber/in für Kursanmeldung bzw. Bevollmächtigte/r für SEPA-Lastschriftmandat

q Folgende Anlagen sind dieser Anmeldung beigefügt:

Prophylaxe Basiskurs Prothetische Assistenz

q Helfer/innenbrief/-urkunde in Kopie q Helfer/innenbrief/-urkunde in Kopie

q Röntgenbescheinigung in Kopie q Röntgenbescheinigung in Kopie

Page 28: MZO Ausgabe 2

28 MZO 2/2014

W I C H T I G E R T E R M I N

Obmannsbezirk Kronach

Termin: Dienstag, 15.07.2014, 19.00 Uhr gemeinsames Essen, ab 20.00 Uhr VersammlungOrt: Landgasthof Detsch, Haig

ZA Reinhold Weissbach

Bitte beachten Sie die

Beilagen dieser MZO!

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth

Schriftleitung: Dr. Reiner Zajitschek · Goethestraße 2a · 95182 DöhlauAnzeigenverwaltung: Pressestelle des ZBV Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth

Telefon: 0921/65025 · Telefax: 0921/68500 · E-Mail: [email protected]: Druckerei Münch GmbH & Co. KG · Karl-von-Linde-Straße 11 · 95447 Bayreuth · Telefon: 0921/75900-0 · Telefax: 0921/75900-75

E-Mail: [email protected] · ISDN Leonardo: 0921/76128-3 oder -4.Der amtliche Teil umfasst die Bekanntgaben. Die im nichtamtlichen Teil gebrachten Beiträge geben nicht

unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Schriftleitung wieder. Nachdruck der Beiträge (auch auszugsweise)nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion zulässig.

Bei allen Zuschriften ist der Schriftleitung, falls nicht ausdrücklich Vorbehalte gemacht werden, publizistische Auswertung gestattet.

Redaktionsschluss für die nächste MZO: 15.08.2014

Dieses Heft enthält:

BEKANNTGABEN: Beitragszahlung III/2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Mitgliederbewegung Februar bis April 2014. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Stellenvermittlung für Assistenten und Zahnmed. Fachangestellte . . 2 Ungültigkeit eines Zahnarztausweises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Außendarstellung von angestellten Zahnärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Eintragungsgebühren für Ausbildungsverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schuleinschreibungen in Oberfranken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Checkliste - Einweisung der Auszubildenden bei Arbeitsbeginn . . . . . 3 Vergütung an die ZFA nach bestandener Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Dienstverträge für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst . . . . . . . . . . 5Geburtstage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 620-jähriges Jubiläum – Herzlichen Glückwunsch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Kieferorthopädische Assistenz – Termine, Dozenten und Kosten . . . . . . . 7Praktikum und Schnupperlehre in der Zahnarztpraxis – Merkblatt der BLZK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Azubis können Rabatte nutzen – neuer Auszubildendenausweis . . . . . . 10

6. Fränkischer Zahnärztetag in Bayreuth im Zeichen von CMD . . . . . . . . 11Fortbildung: Der infektiöse Patient in der zahnärztlichen Praxis . . . . . . . 16Fortbildungsreise des ZÄF B-K-F nach Ljubljana. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Vertreterversammlung der KZVB vom 12.05.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Verzockt – floatender AOK-Punktwert 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Leserbrief von Dr. Mokosch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Die LAGZ informiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Die Risiken des Zahnarztes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Berufsunfähigkeit: Das Damoklesschwert im Karriereplan . . . . . . . . . . . . . 22Praxisbegleitende Beratung der BLZK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Altersvorsorge mit der Relax Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Benefiz-Golfturnier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Gas machen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Weiterer Termin für Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen/Zahnärzte und deren Personal. . . . . 25Kurse für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Wichtiger Termin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28