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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19.03.2012 - II D – HB 5300-2/2011- - Tel.: 920 – 3089 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2011 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, das beigefügte Übersendungsschreiben (inkl. Anlagen), welches ich am 14.03.2012 an die Bezirke versendet habe, gebe ich dem Hauptausschuss zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen

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Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 19.03.2012 - II D – HB 5300-2/2011- - Tel.: 920 – 3089

An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 2011 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, das beigefügte Übersendungsschreiben (inkl. Anlagen), welches ich am 14.03.2012 an die Bezirke versendet habe, gebe ich dem Hauptausschuss zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen

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Senatsverwaltung für Finanzen

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert ...

Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin

An die

Bezirksämter von Berlin Abt. Finanzen - Finanzservice - nachrichtlich: An den Vorsitzenden des Hauptaus-schusses des Abgeordnetenhauses von Berlin

Geschäftszeichen II D – HB 5300 – 2/2011 Bearbeiter Hr. Feldmann – II D 14 – Dienstgebäude Klosterstraße 59, 10179 Berlin-Mitte Zimmer 2121 Telefon (030) 9020 - 3089 Telefax (030) 902028 - 3089 E-Mail frank.feldmann@ senfin.berlin.de Internet www.Berlin.de/sen/finanzen Verkehrsverbindungen U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke Datum 14.03.2012

Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung Bezirke 20 11

1. Allgemeines zur Basiskorrektur 2011

Mit Schreiben vom 13.12.2011 hatte ich Ihnen die bis dahin für die Basiskorrektur ge-meldeten Sachverhalte mitgeteilt und Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Er-gänzungen/Korrekturen zur Aufnahme in die Basiskorrektur anzumelden.

Ich habe Ihre Anträge geprüft. Eine zusammenfassende Übersicht über die Ergebnis-se der Basiskorrektur kann der Anlage 01 entnommen werden.

Mit diesem Schreiben übermittle ich Ihnen nunmehr die für Ihren Bezirk bei der Basis-korrektur berücksichtigten Sachverhalte. Die Anträge auf Aufnahme in die Basiskor-rektur betrachte ich hiermit als erledigt. Hinweise zur Buchung der beschlossenen Be-träge bitte ich der Tz. 3 dieses Schreibens zu entnehmen.

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2. Basiskorrekturen 2011

Im Einzelnen wurden folgende Sachverhalte berücksichtigt:

2.1 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zur Globalsum menfortschreibung 2011

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat im Rahmen der Beratung des Haushaltsplans 2010/2011 zusätzliche Mittel zugunsten der Bezirke für erweiterte Aufgaben im Rah-men des „Netzwerk Kinderschutz“ sowie für Sprachförderkurse (sog. „Mütterkurse“) bereitgestellt. Diese im Kapitel 29 09 – Zuweisungen an die Bezirke – beim Titel 971 01 – Pauschale Mehrausgaben – etatisierten Mittel sind bereits mit der Global-summen-Fortschreibung 2011 verteilt worden. Alle Ergebnisse dieser Fortschreibung (Stand 2. Fortschreibung vom 13.08.2010) werden mit der Basiskorrektur haushalts-mäßig umgesetzt.

2.2. Bildung und Teilhabe (BuT)

Die finanziellen Auswirkungen für die Bezirke im Zusammenhang mit den bundesge-setzlichen Regelungen für Bildung und Teilhabe konnten im Rahmen des Doppel-haushalts 2010/2011 noch nicht berücksichtigt werden. Mit meinen Schreiben II D – HB 1601 – 7/2009 vom 15.04.2011 und 05.12.2011 hatte ich Ihnen daher eine Be-rücksichtigung im Rahmen der Basiskorrektur 2011 angekündigt.

Die Umsetzung der Basiskorrekturzusage ist wie folgt vorgenommen worden:

• Die zum T-Teil gehörenden Transferkosten sowie die Sachkosten des BuT-Produktes „80424 - Mittagsverpflegung Schule“ habe ich entsprechend der vorge-nommenen Buchungen auf den neu eingerichteten BuT-Produkten ausgeglichen, maximal allerdings in Höhe der kameralen Ausgaben 2011 des zugehörigen Haus-haltstitels. Die zum Z-Teil gehörigen Transferkosten habe ich nach der kameralen Ausgabehöhe der Haushaltstitel basiskorrigiert. Die zusammengefassten Ergeb-nisse können der Anlage 02 entnommen werden.

• Die im Zusammenhang mit den BuT-Leistungen erstmals angefallenen Verwal-tungsausgaben werden den Bezirken in Höhe der gebuchten Kosten (erweiterte Teilkosten) auf den unterjährig neu eingerichteten BuT-Verwaltungsprodukten voll-ständig erstattet (vgl. Anlage 02). Zukünftig erfolgt die Zuweisung gemäß den für diese Kosten üblichen Grundsätzen der Produktbudgetierung. Ein Teil der Verwaltungsleistungen wird für die Job-Center erbracht. Deren Refi-nanzierung für den Landeshaushalt erfolgt unmehr durch direkte Erstattung der Job-Center an meine Verwaltung. Eine Basiskorrektur der Einnahmevorgabe war daher – anders als im o.g. Schreiben vom 15.04.2011 angekündigt – für diesen Sachverhalt nicht mehr erforderlich.

• Der mit dem Bildungs- und Teilhabepaket verbundene erhöhte kommunale Finan-zierungsanteil (KFA) an den Gesamtausgaben der Job-Center wird für 2011 eben-falls vollständig ausgeglichen. Dieser Ausgleich wird über das Produkt „79719 - Grundsicherung für Arbeitssuchende“ sichergestellt, dessen Zuweisungswerte abermals an die bezirksindividuellen Mengen und Stückkosten angepasst wurden (vgl. Datei 04).

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• Zur Finanzierung der BuT-Leistungen ist bundesgesetzlich eine Erhöhung der pro-zentualen Kostenerstattung für die Kosten der Unterkunft von SGB II – Empfän-gern vereinbart worden. Diese Erhöhung wird über den Einnahmetitel 23105 ab-gewickelt und unterliegt bei der Basiskorrektur damit den Regularien der Einnah-mevorgabe E 04, d. h., die Vorgabe wird an die tatsächlichen Ist-Einnahmen ange-passt.

• Aus den BuT-Leistungen resultieren Einnahmeverluste im Kita-Bereich, da Eltern-beiträge für die Mittagsverpflegung nicht mehr in der bisherigen Höhe erzielt wer-den können. Daraus entstehende Einnahmeverluste werden den Bezirken ausge-glichen, da die entsprechende Einnahmevorgabe des Einnahmefeldes E 05 eben-falls an die Ist-Ausgaben angepasst wird (vgl. auch Tz. 2.6.1).

2.3. Produktsummenbudget

Entscheidungen über Einzelanträge aus den Bezirken waren aus der Perspektive der Produktbudgetierung zu treffen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Berücksichtigungsfä-higkeit von solchen Anträgen verweise ich auf meine ausführlichen Hinweise im o. g. Anhörungsschreiben vom 13.12.2011 sowie in den Übersendungsschreiben zu Basis-korrekturen der Vorjahre. Die von Ihnen gemeldeten Einzelsachverhalte sind entspre-chend geprüft und entschieden worden.

Basiskorrekturen von allgemeiner Bedeutung sind darüber hinaus zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten durchgeführt worden. Sie gehen insbesondere auf gesetzliche Änderungen, politische Aufträge, vereinbarte Verfahren oder sonstige Zusagen/ An-kündigungen zurück.

2.3.1 Nachbudgetierung von Verwaltungsprodukten

Für die Produkte, die vereinbarungsgemäß bei der Zuweisung 2011 mit Prognose-Planmengen hinterlegt worden sind, ist standardmäßig eine Nachbudgetierung auf Basis der Mengen des KLR-Jahresabschlusses 2011 erfolgt. Diese Nachbudgetierung ist plafondverändernd umgesetzt worden. Die Berechnung der Beträge erfolgte auf Basis der vom „Projektteam Budgetierung“ am 08.10.2008 beschlossenen Nachbud-getierungsquoten und kann der Datei 01 entnommen werden.

• Das Verfahren der mengen-/ fallzahlbezogenen Nachbudgetierung umfasst seit 2010 vereinbarungsgemäß auch Produkte der Produktgruppe „4258 – Unterrichts-begleitende Maßnahmen und Angebote“. Das Produkt „79918 – Subventionierung Beköstigung im gebundenen Ganztagsbetrieb“ konnte erstmals in das Regelver-fahren mit einbezogen werden.

• Hinsichtlich des Produkts „79719 - Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wird auf die Ausführungen unter Tz. 2.2 verwiesen.

• Gemäß Beschluss des „Projektteams Budgetierung“ vom 02.12.2010 wurde das Produkt „78740 – Unterbringung von Mutter(Vater) und Kind(ern)“ erstmalig ab 2011 in die Nachbudgetierung einbezogen.

• Für das Produkt 80011 (Hilfe zum Lebensunterhalt) habe ich eine Neuberechung der Nachbudgetierung 2009 unter Zugrundelegung des normierten Produktbudgets

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vorgenommen. Die Differenzbeträge zur ursprünglichen Berechnung werden bei der Basiskorrektur 2011 berücksichtigt (vgl. auch Datei 04a).

2.3.2 Kita/ Tagespflege

Die Basiskorrektur im Kita-Bereich einschließlich Tagespflege habe ich gemäß Se-natsbeschluss Nr. S-3837/2011 vom 16.08.2011 analog dem Verfahren der letzten Jahre im vollen Umfang vorgenommen. (vgl. Anlage 03 und 04).

2.3.3 Hilfen zur Erziehung

Die Basiskorrektur für die Hilfen zur Erziehung erfolgt auf der Grundlage des Abge-ordnetenhaus-Beschlusses vom 11.06.2009, Drs. 16/2474. Danach ist - wie im Vorjahr - auch für das Jahr 2011 eine Nachbudgetierung der Mengenabweichungen in Höhe von 50 % durchgeführt worden. Ausgangspunkt waren die fortgeschriebene Transfer-Zuweisung für 2011 in Höhe von 396,1 Mio. € sowie die darauf beruhenden Planmen-gen; reine Verwaltungskosten blieben wie in den vergangenen Jahren bei der Be-tragsermittlung unberücksichtigt. Bei der Berechnung der Basiskorrekturbeträge wurden die Veränderungen in der Pro-duktstruktur gegenüber dem Basisjahr 2009 berücksichtigt. Die Berechnung orientiert sich dabei an dem Berechnungsschema, das von Ihnen bereits bei der unterjährigen bezirkseinheitlichen Berichterstattung nach Nr. 15.3 des HWR 2011 angewandt wurde.

Bei den Hilfen zur Erziehung hat es nach 2009 bis 2011 keine Entgeltsteigerungen gegeben, so dass eine Fortschreibung der Zuweisungspreise für die Basiskorrektur 2011 nicht erforderlich war.

Die Ergebnisse der HzE-Basiskorrektur sind in der Anlage 05 zusammengefasst. Wei-tere Einzelheiten zu den Berechnungen können der Datei 03 entnommen werden.

2.3.4 Projekt ISBJ-HzE

Im Plafond für 2011 war ein Betrag von 2,4 Mio. € als Projektfinanzierung enthalten, der von den Bezirken für die Entwicklung von ISBJ-HzE eingesetzt werden sollte. Durch die seit Anfang 2010 unsichere Weiterentwicklung des Projekts ISBJ-HzE wa-ren im Jahr 2011 keine Zahlungen an das ITDZ zu leisten. Dies macht es erforderlich, den Gesamtbetrag (200.000 € je Bezirk) im Rahmen der Basiskorrektur wieder zu-rückzuführen.

Für den laufenden Betrieb von ISBJ wurden Mittel in den Bezirksplafond abgeschich-tet. Ein Ausgleich von darüber hinaus gehenden Mehrkosten im Rahmen der Basiskor-rektur ist nicht vorgesehen, weil die jährliche Anpassung des Gesamtplafonds Ausga-bensteigerungen pauschal berücksichtigt und in diesem Fall ein anders zu bewerten-der Sachverhalt nicht zu erkennen ist

2.3.5 Zuzug von Bürgerinnen und -Bürgern aus den EU-Beitrittsländern

Durch den verstärkten Zuzug von Bürgerinnen und Bürgern aus den EU-Beitrittländern ist es zu zusätzlichen finanziellen Belastungen in den Bezirken gekommen. Der über-wiegende Teil dieser Belastungen wird dabei durch die bereits existierenden Basiskor-rekturzusagen erfasst und ausgeglichen. Dies gilt bspw. für die Bereitstellung von

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Schulplätzen (Nachbudgetierung bei den entsprechenden Produkten, vgl. Tz. 2.3.1) und die Durchführung von Hilfen zur Erziehung (Basiskorrektur gemäß Abgeordneten-hausbeschluss, vgl. Tz. 2.3.3).

Allerdings entsteht im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in be-stimmten Bereichen ein besonderer Aufwand im Zusammenhang mit der Betreuung des betroffenen Personenkreises, der nicht unter die allgemeinen Basiskorrekturzusa-gen fällt. Mit Schreiben (II D – HB 1630-13/2011) vom 16.12.2011 hatte ich daher angekündigt, entsprechende Mehrbelastungen auszugleichen. Hierzu habe ich ergänzende Zulieferungen aus den betroffenen Bezirken erhalten, deren Plausibilität von der Produktmentorengruppe geprüft wurde. Zur Ermittlung der Basiskorrekturbeträge habe ich die geprüften Mehrbelastungen pro-duktbezogen den Entlastungen durch mögliche Fallzahlenrückgänge bei anderen Per-sonengruppen gegenübergestellt. Sofern es insgesamt zu Fallzahl-/ Mengenzuwäch-sen im Vergleich zu den Zuweisungsmengen gekommen ist, erfolgte ein vollständiger Ausgleich. Die Berechnungen können der Datei 02 entnommen werden:

2.3.6 Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL ohne Krankenhilfe)

a) Allgemein

Die Transferprodukte der Hilfen in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe Soz, Eingliederungshilfe Jug (nach SGB XII), Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Über-windung besonderer sozialer Schwierigkeiten), die bei der Zuweisung 2011 mit Prognose-Planmengen hinterlegt wurden, sind verfahrensgemäß nachbudgetiert worden. Hierbei wurde die Differenz zwischen den (korrigierten) Ist-Mengen 2011 und den angesetzten Planmengen ausgeglichen1.

Verfahrensgemäß zugesagte Anpassungen von Entgelt- bzw. Vergütungssätzen gegenüber der Zuweisung waren nur im Bereich Hilfe zur Pflege vorzunehmen. In den anderen Bereichen sind keine Veränderungen eingetreten.

Zusätzlich zu diesem Regelverfahren waren noch folgende Aspekte bei der Basis-korrektur zu beachten:

b) Eingliederungshilfe (Soz): Korrektur der Zuweisung bei einigen Produkten

Vor dem Berechnungsschritt der Nachbudgetierung war eine Korrektur der Zuwei-sung bei einigen Produkten der Eingliederungshilfe Soziales vorzunehmen (Pro-dukt-Nrn. 78747, 78751, 78754, 78758, 78765 und 78766). Diese Korrektur war er-forderlich, da im Jahr 2009 fehlerhafte Eingaben in OpenProSoz durch die Bezirke gemacht wurden was im Zuge der automatischen Übernahme dieser Daten in das Haushaltssystem ProFiskal auch falsche Mengen- und Kostenbuchungen bei die-sen Transferprodukten zur Folge hatte, die in die Produktbudgetierung 2011 einge-flossen sind. Die nunmehr vorgenommene plafondneutrale Korrektur wurde auf Ba-sis eines Berechnungsvorschlages der für diesen Bereich zuständigen Produktmen-torengruppe „Materielle Hilfen Soziales“ vorgenommen. Sie führt bei den betroffe-nen Produkten zu veränderten Planmengen und veränderten Zuweisungspreisen.

1 Bei den Verwaltungstransferprodukten der Eingliederungshilfe Jugend 78727 (neu 80178) und 78728 (neu

80179) wurde nur der Anteil der Transferkosten in die Nachbudgetierung einbezogen.

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c) Eingliederungshilfe (Soz): Umstellungsbegutachtung

Zusätzlich war zu beachten, dass aufgrund neuer Zuordnung von Hilfeleistungen in Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der „Berliner Vertragskommission So-ziales“ zur Umstellungsbegutachtung im Bereich der stationären Eingliederungshilfe mit der Produktkatalogversion 15.1 unterjährig für das Jahr 2011 neue Produkte eingerichtet werden mussten. Die Umstellung erfolgte zum 01. Mai 2011. Als Folge wurde die Bebuchung der bisherigen Produkte 78750 und 78751 ab diesem Zeit-punkt durch die Bebuchung der neuen Produkte 80429, 80430, 80431 und 80432 abgelöst. Da eine eindeutige Zuordnung der Mengen der neuen Produkte zu den bisherigen Produkten nicht mehr möglich war, wurden die alten (78750 und 78751) und die neuen Produkte (80429 bis 80432) getrennt nachbudgetiert. Mangels ande-rer Daten wurde dabei für die neuen Produkte der Stückkosten-Median 2011 als Zuweisungspreis angesetzt.

d) Eingliederungshilfe (Soz): sonstige Hinweise

Das für 2011 zugewiesene Produkt 78756 (Psychosoziale Betreuung substituierter Drogenabhängiger) ist zwischenzeitlich in „ambulant“ und „stationär“ gesplittet wor-den. Da eine eindeutige Zuordnung der Mengen zum bisherigen Produkt möglich ist, konnte die Nachbudgetierung entsprechend dem Regelverfahren – also unter Heranziehung des Zuweisungspreises für 78756 – durchgeführt werden. Die Nachbudgetierung des Produkts 78760 erfolgt einschließlich der Mengen des Produkts 78768, auf dem seit 2010 der Nachweis der Kosten und Mengen erfolgt. Die Bezugsgröße des Produkts 78771 hat sich seit 2011 maßgeblich geändert. Die Nachbudgetierung ist daher auf Basis des Stückkosten-Medians 2011 und der ver-änderten Mengenstruktur vorgenommen worden.

e) Hilfe zur Pflege (HzP): Entgeltsteigerungen

Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege wurden mit einem Teil der Einrichtungs-träger Vergütungssteigerungen für 2010 und/oder 2011 vereinbart. Gleichzeitig wa-ren Entlastungen des Sozialhilfeträgers durch höhere Pflegeversicherungsleistun-gen ab 2010 zu berücksichtigen. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen, die in den ursprünglichen Zuweisungspreisen noch nicht enthalten waren, habe ich für je-de einzelne Pflegestufe berechnet und die Zuweisungspreise der einzelnen Pflege-stufenprodukte entsprechend erhöht (vgl. Datei 04e). Auch in den Bereichen der teilstationären und der ambulanten Hilfe zur Pflege gab es in den Jahren 2010 und 2011 Vergütungssteigerungen. Diese werden jedoch durch höhere Pflegeversicherungsleistungen mindestens kompensiert (auch unter Einbeziehung der seit dem 01.10.2011 geltenden Entgelte für den Leistungskom-plex 32), da sich hier Entlastungseffekte stärker auswirken als im Bereich der stati-onären Pflege. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen habe ich auf eine An-passung der Zuweisungspreise der betreffenden Produkte verzichtet.

f) Hilfe zur Pflege (HzP): sonstige Hinweise

Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege ist die Zuweisung getrennt nach Pflege-stufen erfolgt. Zwischenzeitlich ist es zu Differenzierungen in der Produktstruktur gekommen (zusätzliche Produkte für Dementen-Wohngemeinschaften und Inten-sivpflege). Da eine eindeutige Zuordnung der Mengen der neuen Produkte zu de-

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nen der Zuweisung möglich ist, konnte die Nachbudgetierung entsprechend dem Regelverfahren – also auf Basis der bekannten Zuweisungspreise – durchgeführt werden. Für die teilstationären Hilfen zur Pflege der Stufen 0 und 1 erfolgte für 2011 eine gemeinsame Zuweisung über das Budgetierungsobjekt B7839. Die Nachbudgetie-rung ist analog durchgeführt worden. Beim Produkt 78796 (Ambulante HzP – Pflegestufe 0) wurde erstmals die mit der Zuweisung bereits angekündigte reduzierte Nachbudgetierungsquote von 75 % be-rücksichtigt. Die Zuweisung für die Transfers der im Bezirksamt Lichtenberg regionalisiert wahr-genommenen HbL-Aufgaben ist wie in den Vorjahren an die tatsächlich angefalle-nen Transferkosten angepasst worden (vgl. Datei 04f).

Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Nachbudgetierungsergebnisse für die HbL (ohne Krankenhilfe) kann der Anlage 06 entnommen werden. Die Berechnungen der Nachbudgetierung sind in den Datei 04b – 04e enthalten.

2.3.7 Abrechnung der Zielvereinbarung über das Fallmanagement in der Eingliede-rungshilfe nach SGB XII

Die mit allen Bezirken in 2011 neu abgeschlossene Zielvereinbarung über das Fall-management in der Eingliederungshilfe nach SGB XII wird erstmals in 2012 auf Basis einer sog. Balanced Scorecard abgerechnet. Für das Einführungsjahr 2011 wurde auf eine diesbezügliche Abrechnung verzichtet, wobei sich die Bezirke jedoch verpflichtet haben, weiterhin eine personelle Aktenrate von 1:75 zu gewährleisten. Eine Über-schreitung dieser Rate um mehr als 10 % hat gemäß Zielvereinbarung die Rücknahme des prospektiv gewährten Zuweisungspreises zur Folge. Im Ergebnis der Berechnungen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales haben die Bezirke Mitte, Pankow, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg die-se Vorgabe verfehlt. Die Senatsverwaltung hat mir gegenüber darauf hingewiesen, dass die von den Bezirken hinsichtlich der Nichteinhaltung vorgetragenen Begründun-gen aufgrund der klaren Regelungen der Zielvereinbarung nicht weiter zu berücksich-tigen sind. Daraus folgend habe ich die prospektive Zuweisungspreiserhöhung von 10,27 € für die zugewiesenen Planmengen des Jahres 2011 (einschl. Nachbudgetie-rungsquote) für die genannten Bezirke zurückgenommen (vgl. Datei 05).

2.3.8 Abrechnung Zielvereinbarung zu den Kosten der Unterkunft nach SGB II

Nach Auswertung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales haben alle Be-zirke das mit der Zielvereinbarung über ein standardisiertes Finanzcontrolling vorge-gebene Ziel für das Jahr 2010 erreicht. Alle Bezirke erhalten daher mit der Basiskor-rektur 2011 den in der Zielvereinbarung für den Erfolgsfall vorgesehenen Betrag von 250 T€.

2.3.9 Krankenhilfe

Für die Krankenhilfe nach SGB XII (Soziales) verweise ich auf mein Schreiben – II D - HB 5300-2/2011 – vom 27.09.2011. Wie zugesagt, habe ich bei den Transferproduk-ten neben der Nachbudgetierung der Mengen auch die Differenz zwischen den indivi-

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duellen bezirklichen Stückkosten und dem durchschnittlichen Zuweisungspreis ausge-glichen (vg. Datei 06a). Die Zuweisung für die in den Bezirksämtern Lichtenberg und Pankow regionalisiert wahrgenommenen Aufgaben in der Krankenhilfe ist wie in den Vorjahren an die tat-sächlich angefallenen Transferkosten angepasst worden.

Da die Mittelzuweisung für die Krankenhilfe nach SGB VIII (Jugend) in 2011 noch au-ßerhalb des Teilbudgets der Hilfen zur Erziehung erfolgte, habe ich in analoger An-wendung zur Krankenhilfe nach SGB XII für diesen Bereich eine Basiskorrektur der vom normierten Produktbudget 2011 abweichenden Transferkosten des Produkts „80031 – Krankenhilfe Jugend (SGB VIII) im Rahmen Stationärer Hilfen“ vorgenom-men (vgl. Datei 06 b).

2.3.10 Zusätzliche Mittel zur Beseitigung von Winterschäden auf Berliner Straßen

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses (Rote Nr. 2378) wurden den Bezirken im Jahr 2011 zusätzliche Mittel in H. v. insgesamt 25 Mio. € für die Beseitigung von Win-terschäden für die Bezirke bereitgestellt. Die bei den Unterkonten 155 und 156 des Titels 521 01 tatsächlich verausgabten Mittel i.H.v. 24,8 Mio. € wurden im Wege der Basiskorrektur erstattet.

2.3.11 Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes

Der den Bezirken hauptsächlich durch die erweiterte Schneeräumungspflicht entste-hende Mehrbedarf an Sachkosten wird für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von insge-samt 160.000 € im Rahmen der Basiskorrektur berücksichtigt. Die Aufteilung des Betrages auf die einzelnen Bezirke erfolgte anhand der Ist-Kosten der Haushaltsjahre 2009 bis 2011 – Kostenart Schneebeseitigung.

2.3.12 Ordnungsbehördliche Bestattungen

Aufgrund eines Auflagenbeschlusses des Abgeordnetenhauses (Nr. II.B 96 zum Haushaltsplan 2010/2011) wird das Produktbudget für die Ordnungsbehördlichen Be-stattungen weiterhin einer Basiskorrektur unterzogen, die entsprechend der Vorge-hensweise aus den Vorjahren berechnet wurde.

2.3.13 Basiskorrekturen in den Produktbereichen 71 „Standesamt“, 104 „Bürger-service“ und 1157 „Wahlen und Abstimmungen“

Die Aufgabenveränderungen in den Standes- und Bürgerämtern wurden wie folgt in der Basiskorrektur berücksichtigt:

a) Personalminder-/ und -mehrbedarfe durch das „neue Lohnsteuerkartenverfahren“ und die „Umstellung auf den elektronischen Personalausweis“

Im Zuge der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist es zu einer Aufgabenverlagerung des Lohnsteuerkartenverfahrens an die Finanzämter gekommen, die in der Zuweisung noch nicht berücksichtigt war. Für das Produkt „77735 - Lohnsteuerkarte“ wurde deshalb eine Neuberechnung des Budgets gemäß dem Verfahren der sog. „Aufschichtungsrechnung“ durchgeführt, das für einen ver-gleichbaren Fall mit dem RdB vereinbart worden ist.

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Eine Basiskorrektur des personellen Mehraufwandes im Zusammenhang mit der Umstellung auf den elektronischen Personalausweis erfolgte für 2011 in Anwen-dung des auf der gemeinsamen Gesprächsrunde der Stadträte/innen für Bürger-dienste und der SenInnSport mit SenFin abgestimmten Verfahrens. Die Berech-nung wurde auf Grundlage des Jahresabschlusses, der Ist-Mengen, der Jahresar-beitsminuten und der Personaldurchschnittssätze des Basisjahres durchgeführt.

Im Ergebnis beider Sachverhalte ergibt sich, dass der negative Aufschichtungsbe-trag höher ausfällt, als der Ausgleich des nachgewiesenen personellen Mehrauf-wandes der Personalausweisangelegenheiten (vgl. Datei 07). Vor diesem Hinter-grund habe ich zugunsten der Bezirke auf die Umsetzung dieser Basiskorrekturen verzichtet. Die Bezirke haben damit auch finanziell die Möglichkeit, den personellen Mehrbedarf, der sich aus der Ausstellung des elektronischen Personalausweis er-geben hat, mit dem Personal auszugleichen, das trotz Wegfall des Lohnsteuerkar-tenverfahrens in den Bezirken verblieben ist.

b) Veränderung der Sachausgaben und Einnahmen im Zuge der „Umstellung auf den elektronischen Personalausweis“

Wie bereits mehrfach dargestellt wurde auf eine gesonderte Basiskorrektur der zu-sätzlichen Sachkosten, die mit der Ausstellung des elektronischen Personalausweis verbunden sind, verzichtet, da die von den Bezirken zu vereinnahmenden Gebüh-ren in vergleichbaren Umfang gestiegen sind. Im Gegenzug konnte auch eine ent-sprechende Korrektur der Einnahmevorgabe entfallen.

c) Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide

Basiskorrekturen für Bürgerentscheide sind nach Maßgabe des Senatsbeschlusses Nr. 3253/2006 vom 17.01.2006 und auf Grundlage der gebuchten Sachkosten durchgeführt worden. Zusätzliche Personalbedarfe für die Durchführung von Volks-/ Bürgerentscheiden und den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus wurden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten unter Einhaltung der vorgegebenen ma-ximalen Befristungszeiten berücksichtigt. (vgl. Tz. 2.4.7).

2.3.15 Sprachförderkurse

Die vom Abgeordnetenhaus von Berlin im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 zugunsten der Bezirke zusätzlich bereitgestellten Mittel für Mütterkurse werden im Rahmen der Basiskorrektur abgerechnet. Hier erfolgte eine Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung über die Einhaltung der Mindestmengen, die um den vom Abgeordnetenhaus zusätzlich bereitgestellten Betrag (vgl. Tz. 2.1) erhöht worden waren. Mit einer Ausnahme wurden alle Mindestmengen erreicht. Im Fall der eingetretenen Unterschreitung erfolgte der verfahrensmäßig vorgesehene finanzielle Abzug (Nachbudgetierung, vgl. Datei 08).

2.3.16 Einführung eines IT Fachverfahrens für Musikschulen

Das derzeit in den Musikschulen angewandte Programm MUSIKA wird gegen ein neues IT Fachverfahren ausgetauscht. Es wurde zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und den Bezirken Einvernehmen darüber er-zielt, dass die Bezirke zu gleichen Teilen die im Rahmen des Einführungsprozesses

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entstandenen Anlaufkosten zum Jahresabschluss über die Basiskorrektur ausglei-chen.

2.3.17 Umsetzung der Veranschlagungsleitlinien baulicher Unterhalt

Mit der Zuweisung 2011 hatte ich auch Mindeststandards in Form von Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung definiert, deren Einhaltung bei der Veranschlagung im Haushaltsplan von mir im Rahmen der Nachschau überprüft wurde. Ziel der Vorgabe ist es, eine an den aktuellen Gebäudewerten und am Bestand der Straßenflächen ausgerichteten Mindestunterhaltung sicherzustellen. Im Zuge der Berechnungen zur Basiskorrektur habe ich daher - wie im Vorjahr - über-prüft, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden. Die gemäß Abge-ordnetenhausbeschluss vom 10.06.2009 eingeräumte Möglichkeit, den Mindeststan-dard für baulichen Unterhalt um bis zu 20 % zu unterschreiten, habe ich dabei berück-sichtigt. Die zusätzlich bereitgestellten Straßenunterhaltungsmittel zur Beseitigung von Winterschäden auf Berliner Straßen wurden bei der Prüfung neutral gestellt.

Die Prüfung hat ergeben, dass 6 Bezirke die Leitlinien vollumfänglich eingehalten ha-ben und 5 weitere Bezirke innerhalb der Vorgabe des Abgeordnetenhauses (maximale Unterschreitung: 20 %) liegen. Lediglich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat diese Vorgabe geringfügig um 33 T€ verfehlt. Sollte der fehlende Unterhaltungsaufwand nicht im Jahr 2012 nachgeholt werden, werde ich die künftige Leitlinie für Friedrichs-hain-Kreuzberg um den Unterschreitungsbetrag erhöhen.

Da der Bezirk Marzahn-Hellersdorf im Jahr 2009 die damalige Leitlinie unterschritten hatte, war er von mir verpflichtet worden, den Unterschreitungsbetrag nachzuholen. Dies ist mit den Ausgaben des Jahres 2011 vollständig erfolgt. Gleiches gilt für den Bezirk Pankow, der in 2011 seine Leitlinien-Unterschreitung aus dem Jahr 2010 nach-geholt hat.

2.3.18 Umsetzung der Veranschlagungsleitlinien Lehr-/Lernmittel

Gemäß § 7 Schulgesetz hatte ich in Abstimmung mit der für Bildung zuständigen Se-natsverwaltung Mindeststandards für Lehr- und Lernmittel festgesetzt und mit der Zu-weisung in Form von Veranschlagungsleitlinien vorgegeben. Unter Berücksichtigung der Aufschichtung des Bachgymnasiums (Mitte) und der Poelchau-Oberschule (Char-lottenburg-Wilmersdorf) beliefen sich diese auf rd. 35,4 Mio. €. Im Rahmen der Berechnungen zur Basiskorrektur war zu überprüfen, inwieweit diese Leitlinien ausgabewirksam umgesetzt wurden.2 Hierbei waren auch die buchungsmä-ßig nachgewiesenen Rücklage-Entnahmen und -Zuführungen zu berücksichtigen, die durch Separierung der Titel erstmalig eindeutig den Lehr- und Lernmitteln zugeordnet werden können. Nicht alle Bezirke hatten ein Splitting der Rücklagen aus der Vergan-genheit vorgenommen, so dass ich im Ergebnis für 2011 letztmalig auf eine titelschar-fe Auswertung verzichte.

Für 2012 kündige ich daher folgendes Verfahren an: Ausgehend von den übermittelten Leitlinien für Lehr- und Lernmittel wird sich die Entnahme aus der Rücklage (Titel

2 Beträge für Lehr- und Lernmittel im Bereich der Musik- und Volkshochschulen (Kapitel 3712 und

3711) waren nicht Bestandteil der Leitlinienermittlung und sind daher auch nicht in die Prüfung einzu-beziehen.

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35921) erhöhend auf den insgesamt vom Bezirk zu verausgabenden Betrag auswir-ken. Diesem Betrag werde ich die geleisteten Sachausgaben für Lehr- und Lernmittel einschließlich der Zuführung an die Rücklage (Titel 91921) gegenüberstellen. Sofern letztere den insgesamt zu verausgabenden Betrag erreichen oder überschreiten, gilt die Leitlinie als umgesetzt, da nur so die bezweckte Sicherstellung einer Mindestaus-stattung von Lehr- und Lernmitteln in den Schulen gewährleistet werden kann.

2.4 Personalausgabenbezogene Tatbestände

Ausschließlich personalausgabenbezogene Basiskorrekturen sind für die nachfolgen-den Sachverhalte durchgeführt worden. Ihre Umsetzung erfolgt im Zuweisungsbereich des Produktsummenbudgets.

2.4.1 Besoldungserhöhung für Beamte

Mehrbelastungen durch die Besoldungserhöhung für Beamte zum 01.08.2010 und 1.8.2011 wurden entsprechend der Angaben der Bezirke berücksichtigt.

2.4.2 Tariferhöhung für Tarifbeschäftigte

Mehrbelastungen durch die Tarifanpassung zum 01.08.2011 und zum 01.10.2011 so-wie die Anpassung der Tarif-Jahressonderzahlung zum 30.11.2011 und die Tarif-Einmalzahlung zum 01.12.2011 wurden berücksichtigt.

2.4.3 Minderbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder

Minderbelastungen durch VBL-Sanierungsgelder (Differenz zwischen dem gezahlten vorläufigen Sanierungsgeldsatz i.H.v. 10,76 v. H. und dem in der Zuweisung enthalte-nen Satz i.H.v. 12,02 v. H.) wurden nach dem bewährten Verfahren ermittelt und aus-geglichen.

2.4.4. Anpassung der Ausbildungsmittel an den tatsächlichen Bedarf

Für die Ausbildungsmittel gab es auch im Jahr 2011 – analog zu 2010 – eine Veran-schlagungsleitlinie (vgl. Schreiben II D – HB 5200-2/2008 vom 2. April 2009). Über- oder Unterschreitungen im Ist wurden entsprechend der Angaben der Bezirke basis-korrigiert. Ebenfalls wurden Mehrbedarfe für Ausbildungsverbünde berücksichtigt. Hin-sichtlich der Finanzierung der befristeten Weiterbeschäftigung von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung verweise ich auf § 10 Abs. 1 HG 2010/2011 sowie auf die Ausführungen unter Ziffer 14.4 im HWR 11.

2.4.5 Abzug in Zusammenhang mit Prämienerstattung

In allen (Ausnahme-)Fällen, in denen die von den Dienststellen im Rahmen der Ver-waltungsvorschrift über das prämienbegünstigte Ausscheiden gewährten Prämien (§1 Nr. 3 VV Prämien) vom ZeP erstattet werden und keine Nachbesetzung aus dem Ü-berhang erfolgt, sind die für diese Dienstkräfte veranschlagten Personalmittel ab dem Ausscheidensdatum im Rahmen der Basiskorrektur abgesetzt worden.

2.4.6 Konjunkturprogramm II

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Mehraufwendungen für befristete Beschäftigungen zu Controlling- und ggf. zu Pla-nungszwecken im Baubereich im Rahmen des Konjunkturprogramms II sind bei ent-sprechendem Nachweis berücksichtigt worden, sofern diese 2011 noch angefallen sind.

2.4.7 Volksentscheid „Wasser“ und Wahl zum Abgeordnetenhaus

Für befristet eingestellte Dienstkräfte zur Vorbereitung und Durchführung des Volks-entscheides Wasser sowie der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverord-netenversammlungen erfolgt eine Basiskorrektur gem. meinen Schreiben II C – HB 5335-03/2010 vom 23. Dezember 2010 und II C – HB 5300-01/2011 vom 21. Juni 2011. Maßgeblich sind die tatsächlich angefallenen Kosten unter Einhaltung der vor-gegebenen maximalen Befristungszeiten (Volksentscheid Wasser maximal zwei Mo-nate, AH-Wahl maximal drei Monate).

2.4.9 Projekt „Organisationsentwicklung ambulante Hilfe zur Pflege“

Für das Projekt „Organisationsentwicklungsprozess in der ambulanten Hilfe zur Pfle-ge“ wurden die Personalausgaben für die zeitlich befristete externe Besetzung von Beschäftigungspositionen im Rahmen der Basiskorrektur berücksichtigt.

2.4.10 Sonstiges

• Weitere Sachverhalte wurden nach Einzelfallprüfung berücksichtigt. Beträge unter 50 T€ fanden keine Berücksichtigung, soweit nicht anders lautende Be-schlüsse von Senat oder Abgeordnetenhaus bzw. konkrete Basiskorrekturzu-sagen meines Hauses vorliegen.

• Eine Basiskorrektur im Hinblick auf die Anpassung der Entschädigungen für Mitglieder der BVV wurde gem. Schreiben SenInnSport I A 11 – 0202/5121 vom 22. März 2011 ausgeschlossen.

Eine zusammengefasste Übersicht der unter Tz. 2.4 aufgeführten Sachverhalte und der daraus folgenden Basiskorrekturbeträge ist als Anlage 07 beigefügt.

2.5 Transferausgaben des Z-Teils

Bei den nachfolgend aufgeführten Tatbeständen ist – wie in den Vorjahren – eine Ba-siskorrektur in Höhe der Differenz zwischen der Zuweisung und den vollständigen Ist-Ausgaben vorgenommen worden. (Bei der zugrunde gelegten Zuweisung wurde dabei auch die Umgruppierung des Titels 63301 zum Transferbereich „Z-Rest“ berücksich-tigt.)

• Kosten der Unterkunft und Beihilfen nach dem SGB II

• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII

• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

• Darlehen nach SGB II und SGB XII

• Wohngeld

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• Asylbewerberleistungsgesetz

• Pflegeleistungsgesetz

• Sozialhilfe in Einrichtungen

• BAföG

• Ersatz von VBL-Sanierungsgeldern an die Kita-Eigenbetriebe (Titel 67207)

• Ausgleichzahlungen an Kita-Eigenbetriebe – ohne Alterteilzeit und VBL – (Titel 67209)

• Z-Rest

In den o.g. basiskorrigierten Ausgleichszahlungen des Titels 67209 ist auch die vom Senat beschlossene zusätzliche Unterstützung der Kita-Eigenbetriebe i.H.v. insgesamt rd. 4,6 Mio. € enthalten.

Hinsichtlich der Ausgleichszahlungen an die Kita-Eigenbetriebe für die Altersteilzeit (Titel 67208) wurden die Ist-Ausgaben – wie in den Vorjahren – zu 80% für die Basis-korrektur herangezogen.

Eine Zusammenfassung der vorgenommenen Basiskorrekturen ergibt sich aus Anlage 08, die Berechnungen können der Datei 09 entnommen werden. Hinsichtlich der aus-gewiesenen Basiskorrekturbeträge ist festzustellen, dass die nennenswerten zwi-schenbezirklichen Unterschiede insb. auf die ursprünglichen Zuweisungswerte zu-rückzuführen sind. Letztere basierte auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2008; alle nach-folgenden Veränderungen waren bisher nicht berücksichtigt.

2.6 Einnahmen

2.6.1 Transferbezogene Einnahmen (E 04) sowie Einnahmen für Kindertages-betreuung inkl. Schulhort (E 05)

In beiden Einnahmefeldern sind die Vorgaben - wie in den Vorjahren - an die jeweili-gen Ist-Einnahmen angepasst worden.

Im Einnahmefeld E 04 waren gegenüber der Einnahmevorgabe Mehreinnahmen von rd. 157 Mio € zu verzeichnen. Diese hohen Mehreinahmen entstanden überwiegend aus der erhöhten prozentualen Beteiligung des Bundes an den KdU-Ausgaben, die den Ländern als Kompensation der zusätzlichen Belastungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt wird (vgl. Tz. 2.2). Diese Aufstockung war noch nicht in der Einnahmevorgabe berücksichtigt und führte zu höheren Einnahmen von rd. 134 Mio €. Da der Bund seine Beteiligung an die BuT-Ausgabenhöhe der Länder anpassen wird, ist in den Folgejahren mit deutlich geringeren Einnahmen zu rechnen.

Da der inzwischen zum Einnahmefeld E 03 umgegliederte Titel 23302 - Ersatz von Jugendhilfe von anderen Jugendhilfeträgern - für 2011 noch eine Einnahmevorgabe im Einnahmefeld E 04 erhalten hat, habe ich ihn letztmalig in die E 04-Basiskorrektur einbezogen.

Nach Nr. 17.3 des Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2011 war der Einnahmetitel „261 05 - Kostenerstattung für Brandenburger Kinder in schulischen Betreuungsange-

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boten (E 05)“ in den bezirklichen Schulkapiteln aufzunehmen. Bei der Zuweisung war er in der Einnahmevorgabe noch nicht berücksichtigt. Da die zugehörigen Ausgaben aus dem Einzelplan 10 der Hauptverwaltung geleistet worden sind, habe ich dies mit der Basiskorrektur des Einnahmefelds E 05 nachgeholt.

Die Ergebnisse der Basiskorrekturen können den Anlagen 10 und 11 entnommen wer-den.

2.6.2 Übrige Einnahmen mit Vorgabe (E 03)

Nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffent-licher Straßen (SNGebV) und des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung (Nr. 3/2010 vom 01.03.2010) an die Tiefbauämter haben die Bezirke auch in 2011 von den Berliner Wasserbetrieben Sondernutzungsgebühren für Trinkwasser-rohr-, Schmutz- und Mischwasserkanalnetze eingezogen. Dieses Verfahren gilt solan-ge, bis zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben ein diesbezügli-cher Konzessionsvertrag abgeschlossen wurde. Da die einzuziehenden Sondernut-zungsgebühren in der Einnahmevorgabe 2011 noch nicht enthalten waren, habe ich sie - wie im Vorjahr - bei der Basiskorrektur durch Erhöhung der Vorgabe in Abzug gebracht.

Die Basiskorrektur der Einnahmevorgabe E03 ist aus der Anlage 09 ersichtlich.

2.7 Investitionen Neben der Berücksichtigung einzelfallbezogener Tatbestände wurden die gemeldeten Beträge für Einsparungen bei den Investitionen (Hauptgruppe 7) zur Verstärkung der Bauunterhaltung aufgrund der damit verbundenen Umwandlung von Mitteln der pau-schalen Zuweisung in Mittel der baulichen Unterhaltung von der Zuweisung für Investi-tionen abgesetzt. Die Zuweisung für das Produktsummenbudget wurde in gleicher Höhe erhöht. Für andere Sachverhalte über die Verstärkung der baulichen Unterhaltung hinaus kommt diese Regelung nicht in Betracht. Auch wenn bereits bei der Veranschlagung Mittel der pauschalen Zuweisung in Mittel der baulichen Unterhaltung umgewandelt worden sind, ist die Erhöhung der Zuweisung für das Produktsummenbudget und die gleichzeitige Absetzung von der Zuweisung für Investitionen im Rahmen der Basiskor-rektur zu beantragen.

Des Weiteren wurden - wie in den Vorjahren - bei den Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung die nicht verausgabten Mittel abgesetzt. Diese nicht verausgabten Mittel werden im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der Maßnahme in künftigen Haushaltsjah-ren erneut zur Verfügung gestellt. Demzufolge ist bei überplanmäßigen Ausgaben aufgrund von Baufortschritten gezielt zugewiesener Maßnahmen die Investitionszu-weisung um die entsprechenden Beträge erhöht worden.

Ich weise darauf hin, dass das mit meinem Schreiben – II D – HB 5300-2/2011 – vom 27. September 2011 angekündigte und mit meinem Schreiben – II A – H 1200 -3/2011 vom 24. November 2011 näher erläuterte neue Verfahren zur Basiskorrektur von In-vestitionen (sogenannte Bonus-Malus-Regelung) aus Gründen der Chancengleichheit

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- abweichend vom letztgenannten Schreiben - erst für gezielte Maßnahmen mit Bau-beginn ab 2012 zur Anwendung kommen wird.

Der Bezirksanteil von 10 %, der beim Titel 893 53 – Bezirkszuschuss zum Ausbau der Tagespflege im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013 – verbucht wird, findet im Rahmen der Basiskorrekturen wie in den Vorjah-ren keine Berücksichtigung. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Investitionen, so dass der Eigenanteil des Trägers - im Rahmen der Tagespflege ersatzweise durch den Bezirk - aus der zugewiesenen Investitionspauschale finanziert werden muss.

3. Buchung

Sofort nach Bekanntgabe der Basiskorrektur 2011 werden die Buchungen der Zuwei-sungen über die LHK nach bekannter Methode gebucht. Hierbei ist zu beachten, dass die Bezirkskassen – nach kurzfristiger Bekanntgabe an die SE Finanzen – die bereit-gestellten Mittel sofort vereinnahmen, damit die endgültigen Abschlussarbeiten am Haushalt 2011 angeschoben werden können. Hierzu erfolgt noch eine kurzfristige Mit-teilung, wann die Buchungen durchgeführt werden können.

4. Vorläufiger Jahresabschluss 2011 der Bezirke

4.1 Isolierte Jahresergebnisse und Guthaben-/Schuld enstand

Mit den Ergebnissen der Basiskorrektur steht auch fest, wie die einzelnen Bezirke das Haushaltsjahr 2011 abgeschlossen haben. Die vorläufigen isolierten Jahresergebnisse sind dabei der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle 2: Vorläufige isolierte Jahresergebnisse der Bezirke 2011 nach Basiskorrekturen

Bezirke vorl. Jahreser-gebnis 2011 vor Basiskor-

rektur (inkl. Vortrag

aus 2009) T€

darin ent-halten:

Ergebnis-vortrag 2009

T€

vorl. isoliertes Jahresergeb-

nis 2011 (vor Basiskor-

rektur)

T€

Basiskor-rektur 2011

(insg.)

T€

vorl. isoliertes Jahresergebnis

2011 (nach Basiskor-

rektur)

T€

Mitte -960 -6.384 5.425 -4.504 921 Fr’hain-Kreuzbg. 23.331 6.020 17.311 -18.765 -1.454 Pankow 13.150 3.452 9.697 -5.545 4.153 Charlbg.-Wilmdf. -10.362 535 -10.897 12.108 1.211 Spandau -281 -286 5 1.749 1.754 Steglitz-Zehlendf. 7.463 5.783 1.680 -2.760 -1.080 Tempelhof-Sch. 4.829 8.404 -3.575 7.252 3.677 Neukölln 7.176 1.478 5.698 -1.121 4.577 Treptow-Köp. -66 6.041 -6.107 417 -5.690 Marzahn-H‘dorf -6.914 -6.744 -170 3.132 2.962 Lichtenberg -4.439 1.050 -5.489 10.048 4.559 Reinickendorf 12.793 7.622 5.170 -1.489 3.681 Summe 45.720 26.971 18.749 521 19.270

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Die dargestellten Jahresergebnisse wirken sich auf die Höhe der aufgelaufenen Gut-haben bzw. Schuldenstände der Bezirke aus. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

Tabelle 3: Guthaben-/Schuldenstand der Bezirke per 31.12.11

Bezirke Guthaben-/ Schuldenstand

2010

T€

vorl. isoliertes Jahresergebnis

2011 (nach Basiskorrektur)

T€

Guthaben-/ Schuldenstand

2011

T€ Mitte -7.497 921 -6.577 Fr’hain-Kreuzbg. 10.066 -1.454 8.612 Pankow -28.693 4.153 -24.540 Charlbg.-Wilmdf. 1.763 1.211 2.974 Spandau -18.560 1.754 -16.806 Steglitz-Zehlendf. 9.964 -1.080 8.884 Tempelhof-Sch. 13.401 3.677 17.079 Neukölln 1.861 4.577 6.438 Treptow-Köp. 10.165 -5.690 4.475 Marzahn-H‘dorf -26.351 2.962 -23.389 Lichtenberg 4.694 4.559 9.253 Reinickendorf 14.277 3.681 17.959 Summe -14.911 19.270 4.360

In Summe weisen die Bezirke einen Überschuss von 19,3 Mio. € auf. Neun Bezirke haben dabei mit positiven isolierten Jahresergebnisses abgeschlossen, die sich auf insgesamt 27,5 Mio. € summieren. Dem stehen Defizite bei den übrigen drei Bezirken i.H.v. -8,2 Mio. € gegenüber. Das Gesamtergebnis hat sich damit gegenüber dem Vor-jahr noch einmal verbessert; damals lag der Überschuss bei 5,6 Mio. €. Zudem weisen die Bezirke – erstmals seit 2001 – in der Summe wieder ein Guthaben auf. Es beläuft sich auf 4,4 Mio. € .

Betrachtet man die bezirklichen Einzelergebnisse, so reichen diese von +4,6 Mio. € in Neukölln und Lichtenberg bis -5,9 Mio. € in Treptow-Köpenick. Hinsichtlich der drei Bezirke mit negativem Jahresergebnis ist dabei festzustellen, dass diese mit – teilwei-se deutlich – höheren Ergebnisvorträgen in das Jahr 2011 gestartet sind. Insofern ist nicht auszuschließen, dass hier eine gezielte Verwendung von Guthaben stattgefun-den hat. In Treptow-Köpenick sind diese nunmehr allerdings fast aufgebraucht.

Zusammengefasst ist also ein stabil positives Jahresergebnis zu verzeichnen, dass sowohl auf die auskömmliche Globalsummenzuweisung, als auch auf die insgesamt verantwortliche Haushaltsführung in den Bezirken zurückzuführen ist.

4.2 Konsolidierungsergebnisse

Einer besonderen Betrachtung bedürfen weiterhin die Bezirke mit Konsolidierungs-konzept. In diesen Konzepten sind die jährlichen Schuldentilgungsbeträge festgelegt, wobei sich bei den Bezirken Pankow und Marzahn-Hellersdorf der Abgeordnetenhaus-Beschluss zum Altschulden-Tilgungsmoratorium entsprechend auswirkt. Hinzu treten ggf. noch Konsolidierungsfehlbeträge aus Vorjahren, die gemäß § 25 LHO auszuglei-

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chen waren. Ein ausgeglichener Haushalt erfordert demnach isolierte Jahresüber-schüsse in Höhe der jeweils gültigen Tilgungs- und Ausgleichsbeträge.

Für den Bezirk Mitte weist das Konsolidierungskonzept im Jahr 2011 eine geplante Schuldentilgung von 13.332 T€ aus, die durch einmalige Einnahmen aus Erschlie-ßungsbeitragen finanziert werden sollte. Ein wesentlicher Teil dieser Einnahmen konn-te bereits im Vorjahr realisiert werden und hat zum Konsolidierungsüberschuss 2010 beigetragen. Die verbleibenden Beträge konnten aufgrund zeitlicher Verzögerungen weitgehend noch nicht vereinnahmt werden, so dass es in 2011 zu Mindereinnahmen gegenüber der Planung i.H.v. -12.484 T€ gekommen ist. Dies hatte unmittelbare Aus-wirkungen auf das isolierte Jahresergebnis, das nunmehr nur noch leicht positiv (921 T€) ausfällt. Unter Gegenrechung des o.g. Überschusses aus 2010 ergibt sich damit für den Bezirk ein laufender Konsolidierungsfehlbetrag i.H.v. -5.958 T€, der bis Ende 2013 auszugleichen ist. Hierbei kann dann auf die zeitlich nur verschobenen Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen zurückgegriffen werden.

Spandau hat das Jahr 2011 mit einem isolierten Überschuss von 1.754 T€ abge-schlossen, was einer erheblichen Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr (-7.431 T€) entspricht. Allerdings hatte der Bezirk mit dem am 16.03.2011 vom HauptA beschlossenen Konsolidierungskonzept noch eine Schuldentilgung i.H.v. von 5.305 T€ angekündigt. Da der Schuldenstand 2010 geringer ausgefallen war, als ursprünglich im Konzept prognostiziert, ergibt sich eine Minderung der jährlichen Tilgungsbeträge um 470 T€. Im Ergebnis hat Spandau damit einen Konsolidierungsfehlbetrag von -3.081 T€ erwirtschaftet, der bis Ende 2013 auszugleichen ist. Zu diesem Fehlbetrag haben insbesondere die finanziellen Defizite im Bereich der Hilfe zur Erziehung und bei den Bewirtschaftungsausgaben beigetragen, die bereits in den vergangenen Jah-ren das Bezirksergebnis erheblich belastet haben.

Pankow weist im Jahr 2011 ein positives Jahresergebnis i.H.v. 4.152 T€ auf und hat sich auch im Vergleich zum Vorjahr (-1.101 T€) wesentlich verbessern können. Der Bezirk hatte für 2011 das Schuldentilgungsmoratorium in Anspruch genommen, je-doch den Konsolidierungsfehlbetrag des Jahres 2009 in Höhe von 3.698 T€ nachzu-holen. Das Konsolidierungsziel wurde insofern leicht übertroffen. Die Schuldentilgung wurde insb. aus Mehreinnahmen i.H.v. 4.608 T€ finanziert, die im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung zum 01.10.2010 erzielt werden konnten und noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt waren.3 Diese Mehreinnahmen werden in vergleichba-rer Höhe auch im Doppelhaushalt 2012/13 zusätzlich bereitstehen und für die Schul-dentilgung einsetzbar sein.

Marzahn-Hellersdorf hat das Jahr 2011 mit einem (isolierten) Jahresüberschuss von 2.962 T€ abgeschlossen. Der Bezirk hatte für 2011 ebenfalls das Schuldentilgungsmo-ratorium in Anspruch genommen und lediglich den in 2009 nicht erbrachten Konsoli-dierungsfehlbetrag von 1.068 T€ zu erbringen. Hiernach verbleibt ein Konsolidie-rungsüberschuss von 1.894 T€. Der Überschuss ist insbesondere auf nicht verausgab-te Personalmittel sowie auf Kostenentlastungen im Immobilienbereich zurückzuführen. Für das Jahr 2012 hat der Bezirk dem Hauptausschuss ein auf ein Jahr befristetes, vereinfachtes Konsolidierungskonzept vorgelegt, das eine Schuldentilgung i.H.v. 2.479 T€ vorsieht. Für die Jahre 2013-2016 wird der Bezirk nach Abschluss der Haus-

3 Titel 112 02 – Geldbußen und Verwarnungsgelder aus der Parkraumbewirtschaftung –

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haltsberatungen 2012/2013 ein neues, umfassenderes Konsolidierungskonzept erar-beiten.

Tabelle 4: Konsolidierungs-Überschüsse bzw. Fehlbeträge (in T€)

Konsolidierungs-Bezirke

Tilgungsbe-träge gemäß Konzept in

2011*

Nachzuho-lendes Kon-

solidie-rungsdefizit aus 2009

Konsolidie-rungs-

überschuss 2010

Abzulösende Altschulden insgesamt

2011

vorl. isolier-tes Jahres-ergebnis

2011

Konsolidie-rungs-

Überschuss (+)/ Fehlbetrag

(-)

Sp 1 Sp 2 Sp 3 Sp4 = ∑ Sp1 bis 3 Sp 5 Sp 6 = Sp 5 – Sp 4

Mitte 13.332 6.453 6.879 921 - 5.958 Pankow 0 3.698 3.698 4.152 + 454 Spandau 4.835 4.835 1.754 - 3.081 Marzahn-Hellersdorf 0 1.068 1.068 2.962 + 1.894

Summe 18.167 4.766 6.453 16.480 9.789 -6.691

*Spandau: Lt. Konsolidierungskonzept vereinbarter Tilgungsbetrag von 5.305 T€ abzgl. des vermin- derten Schuldenstandes aus 2010 (470 T€ pro Jahr)

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass es den betroffenen Bezirken sehr unter-schiedlich gelungen ist, die Tilgungsvorgaben umzusetzen und ausgeglichene Jahres-ergebnisse zu erwirtschaften. Insbesondere in den beiden Bezirken mit Konsolidie-rungsfehlbeträgen ist daher - auch mit Blick auf die Haushaltsplanaufstellung 2012/13 - darauf zu achten, dass die Inhalte der beschlossenen Konzepte in allen Bereichen konsequent weiterverfolgt und deren Umsetzung regelmäßig evaluiert werden.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es sich noch nicht um die endgültigen Jahresergebnisse der Bezirke 2011 handelt. Das endgültige Abschlussergebnis geht Ihnen nach Durchführung des Jahresabschlusses für den Gesamthaushalt durch die Abteilung II – Referat II B – zu.

In Vertretung

Klaus Feiler

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