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ALLRISKVERSICHERUNG Schutz ohne Scherereien VERMÖGENSSCHUTZ Wirtschaftskriminalität GESUNDHEIT Schlaflos nach Feierabend Nr.1/ 2013 ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & Makler Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at Führen ohne Wenn und Aber Wer Mitarbeitergespräche richtig einsetzt, erhöht die Motivation

UnternehmerKurier 01/2013

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"Führen ohne Wenn und Aber: Wer Mitarbeitergespräche richtig einsetzt, erhöht die Motivation". Die Themen in der aktuellen Ausgabe: Allriskversicherung, Vermögensschutz, Gesundheit- Schlaflos nach Feierabend

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ALLRISKVERSICHERUNGSchutz ohne Scherereien

VERMÖGENSSCHUTZWirtschaftskriminalität

GESUNDHEITSchlaflos nach Feierabend

Nr.1

/2013

...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & MaklerJochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

Führen ohne Wenn und AberWer Mitarbeitergespräche richtig einsetzt, erhöht die Motivation

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Servicethema

Die Zeiten, in denen die Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in produzierten Stückzahlen gemessen werden konnte, sind weit gehend vor-bei. Umso wichtiger ist es für die positi-ve Entwicklung vieler Unternehmen, auf der einen Seite Erfahrungen und Ideen der Belegschaft aufzugreifen, auf der anderen Seite zwischenmenschliche Stö-rungen schnellstmöglich zu beheben.

Wird es von beiden Seiten ernst ge-nommen, ist das Mitarbeitergespräch ein gutes Instrument dafür. In der Regel steht ein solches Gespräch zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem einmal pro Jahr auf dem Terminplan. Die In-halte sind meist vorgegeben: Beide Sei-ten stecken die Ziele für das kommen-de Jahr ab und ziehen Bilanz über die

Leistungen im abgelaufenen Jahr. Auch die Entwicklungsmöglichkeiten des be-treffenden Mitarbeiters im Unterneh-men können ein Thema des Mitarbei-tergesprächs sein – insbesondere wenn es um das Übernehmen neuer Aufga-ben und/oder um Strategien zur Aus- und Weiterbildung geht.

Das Mitarbeitergespräch dient also vor allem dem Vorgesetzten als Führungsin-strument im Sinne eines „Führens durch Zielvereinbarungen“. Als sinnvoll hat es sich erwiesen, für die Durchführung der Mitarbeitergespräche eine bestimm-te Zeit im Jahr festzulegen. Dies hilft zur Selbstorganisation und signalisiert Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Klar-heit und Ernsthaftigkeit in der Handha-bung des Instruments.

EDITO

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Führen ohne Wenn und Aber: So gelingen Mitarbeitergespräche Die Buchhandlungen sind voll mit Ratgebern über die Kunst des Führens und mit Strategien zur Mitarbeitermotivation. In der Praxis lässt hingegen in vielen Unternehmen die Gesprächskultur zu wün-schen übrig. Faktum ist: So manche Führungskraft ist beim Thema Mitarbeitergespräch überfordert. Wer dieses Führungsinstrument jedoch ernst nimmt und die wichtigsten Regeln beachtet, erhöht die Motivation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Liebe Leserin, lieber Leser,

rund 50.000 österreichische Un-ternehmen werden pro Jahr an eine neue Führung übergeben. War die Betriebsübergabe noch vor wenigen Jahren zumeist eine Familienangelegenheit, so ge-staltet sich die Suche nach einem geeigneten Nachfolger heute zu-nehmend schwieriger. Denn oft gehen potenzielle Nachfolger aus der eigenen Familie ihre eigenen Wege.

Doch selbst wenn der Sohn oder die Tochter das Unternehmen weiterführen will und auch die Eignung und die Voraussetzun-gen dafür gegeben sind, ist eine Betriebsübergabe innerhalb der Familie mit einer Reihe von Fragen verbunden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem aktuellen Rechts- und im Steuertipp.

Nicht zuletzt sollte eine Betriebs-übergabe ein Anlass zu einer ak-tuellen Risikoanalyse sein. Legen Sie diese Aufgabe in die Hände eines Experten! Als unabhängige Versicherungsmakler sind wir täg-lich mit der Analyse und Deckung des Risikos von Gewerbekunden befasst. Dafür tragen wir hohe Verantwortung und haften ähnlich wie ein Rechtsanwalt oder Steuer-berater. Zudem garantieren wir für rasche und kompetente Schadens-abwicklung, permanente Polizzen-überprüfung samt Konditionenver-gleich und Fristenüberwachung.

Ihr Manfred ReinerGeschäftsführender Gesellschafter

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Servicethema

Was ist bei Zielvereinbarungen zu be-achten? Ziele sollten möglichst konkret und detailliert sein. Je klarer die Zie-le, desto leichter überprüfbar sind sie. Ziele sollten daher möglichst eindeuti-ge Beschreibungen und Quantifizierun-gen enthalten. Zu niedrig gesteckte Zie-le fordern nicht und lösen nicht die zur Motivation erforderliche Spannung aus. Andererseits trägt es auch nicht zur Mo-tivation bei, wenn sich Arbeitnehmer

durch allzu hoch gesteckte Ziele überfor-dert fühlen. Dies macht unnötigen Druck und erzeugt im schlechtesten Fall Frustra-tion auf beiden Seiten. Besser ist es rea-listische Ziele zu formulieren, diese aber konsequent in die Tat umzusetzen. Das richtige Maß erfordert Menschenkennt-nis und Einfühlungsvermögen. Mögli-

cherweise müssen bei der Zielverein-barung die Möglichkeiten der Unterstüt-zung, etwa durch die Verbesserung von Rahmenbedingungen und/oder Förder-programmen angesprochen werden.

Ein schriftlicher Leitfaden für die Ge-sprächsführung sollte zwar Standard sein und hilft das Gespräch zu strukturieren, sollte aber nur den Rahmen vorgeben. Denn im Mitarbeitergespräch sollte auch Platz für Themen sein, die sich spontan ergeben. Erfahrene Führungskräfte fra-gen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter gezielt nach ihren eigenen Themen. Das garantiert ein Gefühl der Wertschät-zung und des Ernstgenommen-Werdens.

Tipps zur Gesprächsführung

• Nehmen Sie sich für das Gespräch Zeit – Sie signalisieren dadurch Wertschätzung und ungeteilte Auf-merksamkeit.

• Bemühen Sie sich um aktives Zu-hören. Versuchen Sie, Ihre/n Ge-sprächspartner/in seine/ihre und seine/ihre Aussagen nicht zu beur-teilen, sondern zu verstehen.

• Stellen Sie offene Fragen („wer“, „was“, „wie“), auf diese Weise er-halten Sie mehr Information.

• Achten Sie auf eine ausgewogene Gesprächsbeteiligung.

• Nicht immer kann Übereinstimmung erzielt werden. Betrachten Sie auch dies als eine Möglichkeit, zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.

• Fassen Sie am Ende des Gesprächs Vereinbarungen gemeinsam schrift-lich zusammen. Auch unterschiedli-che Standpunkte können dabei ne-beneinander festgehalten werden.

• Achten Sie auf Vertraulichkeit im Umgang mit den schriftlichen Er-gebnissen. Bewahren Sie diese un-ter Verschluss auf.

• Wenn Sie kritische Rückmeldungen geben müssen, dann geben Sie diese möglichst konkret und genau auf eine Situation oder ein Verhal-ten bezogen und verbinden Sie die Rückmeldung im idealfal mit Ich-Botschaften.

„Die Wissenschaft wird in den Büros nie ein besseres Kommunikationssystem erfinden können als die Kaffeepause.“

Earl Wilson (1907 - 1987),

amerikanischer Schriftsteller

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4 All-Risk-Versicherung

Ein Beispiel aus der Praxis:

Die kurze Unaufmerksamkeit eines Staplerfahrers sorgte in einer Lackiere-rei für hohen Schaden. Der Berufsein-steiger war erst im letzten Augenblick einem entgegen kommenden Klein-transporter ausgewichen und dabei mit dem Gabelstapler gegen ein elek-trisches Tor geprallt. Dabei wurde nicht nur die teure Verglasung zerstört und der Rahmen beschädigt, sondern auch der Antrieb des Schiebetors schwer in Mitleidenschaft gezogen. Weil es sich beim Schadensverursacher um einen Betriebsangehörigen handelte, war der Schaden nicht durch die Versiche-rung gedeckt. Die Lackiererei musste die Kosten für die teure Reparatur selbst tragen.

Wie hätte die Lackiererei dieser Versi-cherungslücke entgehen können? Am einfachsten mit einer Allgefahren-Ver-sicherung (All-Risk-Versicherung). Sie versichert neben den benannten auch

die unbenannten Gefahren und deckt alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Echte All-Risk-Versicherungen bieten einen exklusiven Deckungsumfang, in dem sie auch Schutz gegen nicht in den Versicherungsbedingungen ange-führte Gefahren bieten. Der große Vor-teil: Aufgrund eindeutiger Leistungskri-terien ist ein Expertenstreit über die Frage der Deckung im Schadensfall so gut wie ausgeschlossen. Viele All-Risk-Versicherungen koppeln jedoch den Versicherungsschutz an einen Selbst-behalt, der zumeist individuell verein-bart werden kann. Die „klassischen“ Gefahren wie Feuer, Einbruchsdieb-stahl, Leitungswasserschaden, Sturm und Glasbruch sind in der Regel ohne Selbstbehalt versicherbar.

Die Versicherer grenzen aber ihr Risiko durch Jahres- oder Schadenhöchstent-schädigungen nach oben hin ein. Defi-niert sind in Allrisk-Verträgen sowohl die

Kriterien des Schadensereignisses – z. B. plötzlich und unvorhergesehen – als auch die versicherten Sachen und Werte, z.B. Betriebsgebäude, dem Betrieb dienende Sachen, Vorräte, Betriebsunterbrechung, …Kriegerische Ereignisse und Terroran-schläge etc. sind zumeist ausgeschlossen oder nur begrenzt mitversicherbar.

Auch wenn Versicherungsverträge als kompliziert gelten, funktionieren sie in der Regel nach einem ein-fachen Prinzip: Schäden, die in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich als gedeckt aufge-listet sind, sind nicht versichert. Das führt nicht selten bei den Versicherten zu einem bösen Erwachen. Bei Betriebsversicherungen gibt es allerdings eine attraktive Alternative.

All-Risk-Versicherung: Umfassender Schutz ohne Scherereien mit Schadenexperten

Aber Vorsicht:

All-Risk-Versicherung ist nicht gleich Allriskversicherung! Vertrauen Sie daher auf die Erfahrung eines Versiche-rungsexperten, der die Be-dingungen und Ausschlüsse der unterschiedlichen Pro-dukte am Markt vergleicht und Sie optimal über Höchst-entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte beraten kann. Wir unterstützen Sie gerne!

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Rechtsschutzversicherung 5

Zwei Beispiele aus der Praxis:

Ein Frächter und ein Schottergruben-besitzer machen einen beträchtlichen Teil ihres Umsatzes mit dem jeweils anderen. Nach jahrelanger Zusammen-arbeit kommt es zu einer Meinungs-verschiedenheit über die Valorisierung des Frachttarifs. Der von den beiden selbst aufgesetzte Vertrag gibt keine klare Antwort auf diese Frage. Eine ge-richtliche Auseinandersetzung scheint unausweichlich, allerdings ist beiden klar, dass es dann einen Gewinner und einen Verlierer und damit eine zerschla-gene Geschäftsbeziehung geben wird. Bei der wechselseitigen Abhängigkeit eine fatale Situation. Aber was tun?

Der zweite Fall endete vor dem Arbeits-gericht: Ein Installateur musste sich mit einem aufsässigen Mitarbeiter herum-schlagen, der obendrein ein Alkohol-problem hatte. Die Auseinandersetzung gipfelte darin, dass der Mitarbeiter mutwillig ein teures, firmeneigenes Gerät zur Dichtheitsüberprüfung von Rohrleitungen zerstörte. Für den Instal-lateur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Er sprach eine fristlose Entlassung aus. Der entlassene Dienstnehmer bekämpfte den Hinaus-wurf vor dem Arbeitsgericht, beschritt den Instanzenweg und erhielt schließ-lich Recht. Die Kündigung musste wi-derrufen werden, die beträchtlichen Prozesskosten gingen zu Lasten des Dienstgebers.

Glücklich, wer in Fällen wie diesen auf ein sorgfältig geschnürtes Rechts-

schutzpaket vertrauen kann. Denn angenommen, Sie wären der Schot-tergrubenbesitzer aus dem geschil-derten Beispielfall, dann könnten Sie mit einem Mediationsverfahren versuchen, eine dauerhafte Verein-barung zu erzielen, die ein weiteres Zusammenarbeiten mit dem Frächter ermöglicht. Moderne Rechtsschutzlö-sungen tragen nicht nur die Kosten von gerichtlichen Auseinandersetzun-gen, sondern leisten auch bei Media-tionsverfahren.

Im Fall des aufsässigen Mitarbeiters kann natürlich keine Rechtsschutzver-sicherung der Welt ein unverständ-liches Urteil wieder rückgängig ma-chen. Die beträchtlichen Kosten des Gerichtsverfahrensgesellschaft trägt jedoch die Versicherungsgesellschaft, vorausgesetzt der Unternehmer hat den Arbeitsgerichts-Rechtsschutz in seinem Versicherungspaket inkludiert.

Welche Bausteine soll meine Rechts-schutzversicherung haben? An dieser Frage kommt kein verantwortungs-bewusster Unternehmer vorbei. Eine schlüssige Antwort auf diese Frage ist ohne profunde Risikoanalyse unmög-lich. Denn so wie kein Unternehmen dem anderen gleicht, so unterschied-lich sind auch die Ansprüche an den Versicherungsschutz. Legen Sie daher das Risikomanagement Ihres Unter-nehmens in die Hände eines Versiche-rungsexperten. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Auf Unternehmer lauern Rechts-probleme von allen Seiten

„Umfassender Versicherungsschutz in Rechtsfragen erfordert eine profunde Risikoanalyse – wir beraten Sie gerne!“

Unternehmer haben´s schwer: Wer kennt das nicht, dass er sich neben dem Kerngeschäft im-mer wieder mit Rechtsproblemen auseinandersetzen muss! Ob verärgerte Kunden, säumige Lie-feranten, aufsässige Mitarbeiter, penible Behörden oder unfaire Mitbewerber – von allen Seiten können lästige Streitfälle auf das Management zukommen.

Birgit GantschniggRiskmanagement R&P

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Das geringste Problem bei der Überga-be innerhalb der Familie stellt norma-lerweise das Steuerthema dar. Seit der Abschaffung der Erbschafts- und Schen-kungssteuer fällt im Regelfall bei einer unentgeltlichen Übergabe im Familien-kreis maximal Grunderwerbssteuer an. Diese hält sich aber in Grenzen.

Während in der Vorgeneration (bis in die 80er, 90er Jahre hinein) häufig im Zuge der Übergabe noch Leibrenten für den Übergebenden vereinbart wurden, kommt dies heute aus guten Gründen kaum mehr vor. Das wird meinerseits auch begrüßt, denn diese Leibrenten sorgten im Laufe der Zeit häufig für Pro-bleme und Streit innerhalb der Familien. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass der Übergebende in seiner aktiven Zeit für seine finanzielle Absicherung in der Pension selbst vorsorgen muss, ohne dadurch ein völlig verschuldetes Unter-nehmen zu hinterlassen.

Negative Erfahrungen habe ich auch mit der Feigheit vor klaren Entschei-dungen bei Übergaben gemacht. Die Übergabe von Klein- und Mittelbetrie-ben an mehrere Geschwister hat sich nur in Ausnahmefällen bewährt. Im Re-

gelfall kommt es bereits nach einigen Jahren zu hässlichen Auseinanderset-zungen zwischen den Geschwistern (meist ausgelöst durch deren Partner). Es kann daher nur angeraten werden, hinsichtlich der Unternehmensnachfolge frühzeitig eine klare Entscheidung zu treffen. Dabei sind auch Regelungen hinsichtlich der Abfindung der weichen-den Geschwister vorzusehen. Alles an-dere führt in 90% der Fälle zu Streit mit eventuell schwerwiegenden finanziellen Folgen für den Übernehmer.

Am besten hat sich in meinen Augen ein Stufenmodell bewährt. Spätestens zwi-schen dem 55. und 60. Lebensjahr sollte der Übergeber die Entscheidung hin-sichtlich der Übergabe treffen und den Übernehmer dann stufenweise in die Führung des Unternehmens einbinden.

Unter Unternehmensführung verstehe ich dabei aber nicht die Mitarbeit in der Pro-duktion. Es geht vielmehr um das Auftre-ten den Kunden und Mitarbeitern gegen-über, die Einbindung in Investitions- und Finanzierungsentscheidungen etc.

Sehr bewährt hat sich in meinen Augen auch das Modell einer stufenweisen Übergabe zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr. Dabei geht der Nachfolger in die Geschäftsführung und übernimmt auch bereits Minderheitsanteile. Spätes-tens mit Erreichung des 65. Lebensjahres scheidet der Übergeber gänzlich aus dem Unternehmen aus.

Wie man aus den obigen Ausführungen deutlich ersehen kann, ist ein solcher Übergabeprozess ein langfristiges Un-terfangen und bedarf der Entwicklung und Umsetzung klarer Schritte bis zur endgültigen Realisierung. Daher sollte sich jeder Unternehmer frühzeitig damit beschäftigen und dies gegenüber seinen Nachfolgern auch klar kommunizieren.

Verfasser: Mag. Anton Höchtl

Steuertipp6

Noch vor ein, zwei Generationen war die Übergabe eines Unterneh-mens vom Vater auf den Sohn, seltener auf die Tochter, fast so etwas wie ein ehernes Gesetz. Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass das (oder die) Kind(er) ein Unternehmen weiterführen. Was bei einer Firmenübergabe innerhalb der Familie zu beachten ist, lesen Sie im aktuellen Steuertipp.

Steuertipp

Unternehmensübergabe in der Familie – so vermeiden Sie Streit

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Rechtstipp 7

Ein besonderes Merkmal der Schenkung, die ein Rechtsgeschäft darstellt, ist, dass die Leistung des Schenkenden in keinem Austauschverhältnis steht (ohne Gegen-leistung). Bei sofortiger Übergabe besteht keine Formpflicht; findet jedoch die Über-tragung erst nach Abschluss des Rechts-geschäftes statt, ist die Errichtung eines Notariatsaktes erforderlich. Besonder-heiten finden sich auch in anderen Ge-setzen, bei denen die bloße körperliche Übergabe nicht ausreicht. Dies trifft etwa auf die Übertragung von GmbH-Anteilen oder die Übertragung von Liegenschaf-ten im Grundbuch zu. Die Schenkung führt zur Übertragung im Wege der Ein-zelrechtsnachfolge. Es sind somit meh-

rere (sachenrechtliche) Übertragungsak-te für die einzelnen zu übertragenden Vermögensbestandteile erforderlich. Ins-besondere im Zusammenhang mit der Übergabe eines Unternehmens kann eine gemischte Schenkung vorliegen, die einen teilweise entgeltlichen und teil-weise unentgeltlichen Vertrag zum Inhalt hat. Abgabenrechtlich kann die gemisch-te Schenkung Vorteile, besonders bei der Vermeidung von Gebühren und Verkehrs-steuern, bieten.

§ 38 UGB ist einschlägig für die Nach-folgehaftungsrisiken bei der Nachfolge unter Lebenden (auch Schenkungen fal-len darunter), ebenso § 1409 ABGB.

§ 40 UGB regelt die Haftung des Er-ben bei der Unternehmensfortfüh-rung. Wird ein zum Nachlass gehö-rendes Unternehmen von dem Erben fortgeführt, so haftet er für die unter-nehmensbezogenen Verbindlichkeiten unbeschadet seiner Haftung als Erbe unbeschränkt. Die unbeschränkte Haf-tung tritt jedoch dann nicht ein, wenn die Fortführung des Unternehmens bin-nen drei Monaten nach Einantwortung eingestellt wird.

Für Verpflichtungen aus Arbeitsverhält-nissen zum Übergeber, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs begründet wurden, haften Veräußerer und Erwer-ber zur ungeteilten Hand.

Zusammenfassend ist daher festzuhal-ten, dass bei einem unentgeltlichen Un-ternehmensübergang besonders darauf abzustellen ist, ob es sich überhaupt um eine Schenkung nach ABGB (um ein Rechtsgeschäft) bzw. um eine Nach-folge von Todes wegen handelt. Be-sonderes Augenmerk ist auf die Nach-folgehaftungsbestimmungen zu legen, weshalb auch unentgeltliche Übertra-gungen von Unternehmen vor Übernah-me genauestens zu prüfen sind.

Verfasser: Dr. Alexander Anderle

Bei unentgeltlicher Unternehmensübergabe ist zwischen Geschäften unter Lebenden (Schenkung) und solchen von Todes wegen zu unterscheiden.

Risiken bei der unentgeltlichen Übergabe eines Unternehmens

Rechtstipp

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Versicherungstipp8

Grundsätzlich stellt sich die Frage: Wie sieht es mit dem Risikomanage-ment im übernommenen Unternehmen aus? Sind alle relevanten Risiken erfasst und abgedeckt? Kann ausgeschlos-sen werden, dass Sie zu hohe Prämi-en wegen Doppelgleisigkeiten oder un-nötiger Vertragsklauseln zahlen? Ist Ihr Deckungskonzept genau auf Ihren Be-darf zugeschnitten? Und werden Sie im Schadensfall optimal vertreten werden?

Professionelles Risikomanagement ori-entiert sich an den Bedürfnissen des Kunden und den speziellen Erforder-nissen des Unternehmens. Eine der wichtigsten Fragen bei der Risikoana-lyse: Haben sich in Ihrem eigenen Un-ternehmen in letzter Zeit Risiken verän-dert oder sind neue dazugekommen?

Der Kunde hat, wenn man sich das Ri-siko als Risikokreis vor Augen führt,

drei Arten von Risiko: Erstens das klas-sische Unternehmerrisiko, zweitens den Bereich, den man klassisch versichern kann und drittens einen Bereich, den man durch professionelles Risikoma-nagement bewusst machen und teilwei-se auch eliminieren kann. Professionel-les Risikomanagement soll einen Bogen über alle drei Bereiche spannen, dem Unternehmer bewusst machen, wo sei-ne Risiken liegen und dann schlussend-lich jene Bereiche, die versicherbar sind, entsprechend abdecken.

Das ist eine sehr herausfordernde Auf-gabe, die viel Wissen und Kompetenz erfordert. Der Versicherungsmakler er-mittelt im Zuge der sorgfältigen Risiko-analyse den speziellen Versicherungs-bedarf Ihrer Firma, holt Angebote ein und verhandelt in Ihrem Auftrag mit den Versicherungsgesellschaften. Er ist von Gesetz wegen verpflichtet, nach den

Angeboten mit dem besten Preis-/Leist-ungsverhältnis zu suchen. Da kein Un-ternehmen wie das andere ist, sind in-dividuelle Deckungskonzepte ein Garant dafür, im Schadensfall gegen alle wichti-gen Eventualitäten versichert zu sein.

Können im Zuge einer Firmenübernah-me die bestehenden Versicherungs-verträge gekündigt werden? Grund-sätzlich gilt: Die Versicherung für bewegliche Sachen (Inventar, Firmen-fahrzeuge, etc.) kann innerhalb eines Monats nach Übernahme gekündigt werden, die Versicherung für unbe-wegliche Sachen (Betriebsobjekt, Büro-gebäude, etc.) innerhalb eines Monats ab der Eintragung ins Grundbuch.

Geht eine GmbH mit allen Rechten und Pflichten auf einen neuen Eigen-tümer über, dann ist eine Kündigung nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich, sofern nicht spezielle Kündi-gungsklauseln eine vorzeitige Kündi-gung der Verträge möglich machen. Wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt, dann ist eine Kündigung der Versicherungsverträge innerhalb eines Monats ab Umwand-lung möglich.

Braucht die neue Führungskonstellation neue Versicherungslösungen? Das kommt auf den Einzelfall an. Eine Firmenübergabe im Familien-kreis zieht nicht automatisch eine radikale Änderung der Versiche-rungslösungen nach sich. Dennoch sollte sie Anlass sein, den Versiche-rungsschutz einer professionellen Überprüfung zu unterziehen.

Firmenübergabe – reden Sie auch über den Versicherungsschutz! Versicherungstipp

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Vom Übernehmer zum Unternehmerdafür bieten wir im Versicherungsbereich eine professionelle Begleitung

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Vermögensschutz-Polizzen 9

So schützen Sie sich gegen Wirtschafts- und InternetkriminalitätUnterschlagung von Firmeneigentum, Diebstahl, Untreue, Betriebsspiona-ge, Bilanzbetrug oder EDV- bzw. IT-Kriminalität – es gibt viele Formen von Wirtschaftskriminalität, die von heute auf morgen über Ihr Unternehmen hereinbrechen können. Österreich ist keine Insel der Seligen: Fast jedes zweite Unternehmen (47%) war nach einer aktuellen Umfrage in den letz-ten zwei Jahren mit wirtschaftskriminellen Handlungen konfrontiert.

Wirtschaftskriminalität hat viele Gesich-ter: Durch Manipulationen im Gehalts-programm erhöhte ein Lohnverrechner die verschiedenen Lohnarten in den Ab-rechnungen, um die Auszahlungen vom Firmenkonto, die durch die Firmensoft-ware registriert wurden, zu begründen. Die Ermittler stellten fest, dass Überwei-sungen unter Titel „Gehaltsauszahlung“ zugunsten von Personen, die in der Ge-haltsliste nicht enthalten waren, getätigt wurden. Der Lohnverrechner arbeitete dabei mit einer tatsächlichen und einer fiktiven Version des monatlichen Gehalts-abrechnungssystems. Das Motiv: Spiel-sucht. Auf dem Großteil des Schadens von 160.000 Euro blieb das Unterneh-men sitzen, da der Täter schwer verschul-det und praktisch mittellos war.

Selbst rigorose Kontrollen können Wirt-schaftskriminalität nicht zur Gänze elimi-nieren, wissen Experten. Rund 42% seien interne Täter, 30% externe, bei den restli-chen Prozentzahlen komme es zu einem Zusammenspiel zwischen externen und internen Tätern, belegt die Studie des Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoo-pers. Um den Versicherungsschutz gegen die Folgen von Wirtschaftskriminalität ist es bisher aber noch schlecht bestellt.

Moderne Versicherungslösungen schüt-zen das Unternehmen vor Vermögens-schäden aus strafbaren Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sons-tigen Vertrauenspersonen des Unter-nehmens begangen werden, wie etwa Betrug, Untreue, Unterschlagung, Dieb-

stahl oder Sachbeschädigung. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden.

Wichtig ist auch der Schutz des Firmen-vermögens vor kriminellen Handlungen Dritter mit Bereicherungsabsicht durch Betrug, Urkundenfälschung, Urkunden-unterdrückung, Datenmanipulation über das Internet (z.B. Phishing) und Identi-tätsdiebstahl. Ein professioneller Versi-cherungsschutz ersetzt auch die Schä-den durch gezielte Zerstörung oder Beschädigung von Software über das In-ternet sowie die Kosten für deren Wie-derbeschaffung und Installation.

Bei der Frage, welche Leistungen in eine Versicherung gegen Wirtschafts- und Internetkriminalität eingeschlossen werden sollen und wie hoch die ver-einbarten Entschädigungsgrenzen an-gesetzt werden sollen, sind Laien häu-fig überfordert. Vertrauen Sie daher auf die professionelle Hilfe eines Ver-sicherungsexperten!

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Private Krankenversicherung10

Bereits heute mangelt es an Gynäkolo-gen, Urologen, HNO-Ärzten und Kin-derpsychologen, besonders im ländli-chen Raum kann so manche Stelle nicht mehr oder nur nach längerer Wartezeit nachbesetzt werden. Der Altersschnitt der derzeit praktizierenden Ärzte macht wenig Hoffnung auf eine Entschärfung des Problems: Drei von vier Ärzten ge-hen nach Schätzung der Ärztekammer in den nächsten 15 Jahren in Pension.

Sorgen bereitet den Verantwortlichen auch die Abwanderung ins Ausland. Die Abwerbung heimischer Ärzte nach Deutschland werde immer aggressiver und trage immer öfter Früchte, da im Nachbarland bessere Arbeitsbedin-gungen und höhere Gehälter winken. Spätestens im Jahr 2025 rechnen die Gesundheitsexperten mit Versorgungs-engpässen.

Laut einer aktuellen Studie in neun EU-Ländern, bei der auch 500 Österreiche-rinnen und Österreicher nach ihrer Ein-schätzung befragt wurden, sieht jeder zweite Bewohner der Alpenrepublik den „fairen und gleichen Zugang“ zu unserem Gesundheitssystem gefährdet,

das sind mit exakt 51% um 13% mehr als noch vor zwei Jahren.

Auch wenn Gesundheitspolitiker den Trend hin zur Zwei-Klassen-Medizin immer wieder bestreiten, lässt sich nicht verleugnen: Der drohende Ärz-temangel wird eine gleichwertige me-dizinische Versorgung der Patienten mit und jener ohne private Kranken-versicherung nicht erleichtern. Im Klar-text: Warum sollte ein Facharzt im Jahr 2025 Patienten mit Pflichtversicherung bei Terminen entgegenkommen, wenn das Wartezimmer mit „Klassepatien-ten“ voll ist? Was das für Unternehmer bedeutet, die ohnehin unter Termin-druck stehen, ist nachvollziehbar.

Eine private Krankenversicherung er-leichtert nicht nur den Zugang zur me-dizinischen Topversorgung, sondern bietet je nach Produkt und gewählter Leistung eine Reihe weiterer Vorteile. Die Höhe der Prämie in der privaten Krankenversicherung ist unter anderem vom Alter und vom allgemeinen Ge-sundheitszustand abhängig. Je früher Sie daher eine Krankenversicherung abschließen, desto geringer sind die

Prämie und die Gefahr, wegen Vor-erkrankungen abgelehnt zu werden bzw. eine erhöhte Prämie zu bezahlen.

Je nach Produkt sind auch die Leistun-gen einer privaten Krankenzusatzver-sicherung unterschiedlich. Am meisten verbreitet sind im Moment die Wahl des Privatarztes, die Sonderklasse im Krankenhaus, das Krankentagegeld, die Kinderbegleitkosten und die ganz-heitliche Gesundheitsvorsorge inklu-sive alternativer Heilmethoden und Komplementärmedizin.

Gerade für Jungunternehmer ist auch eine Absicherung des Einkommensver-lustes durch Krankheit bzw. vorüberge-hende Arbeitsunfähigkeit von Bedeu-tung. Denn während sich unselbststän-dig Erwerbstätige kaum Sorgen um ihr Einkommen im Krankheitsfall machen müssen, ist ein längerer Krankenstand vor allem für kleinere Unternehmen bzw. „Ein-Mann-Betriebe“ mit erhebli-chen Einkommensverlusten verbunden. Eine Krankengeldversicherung leistet für jeden Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit den im Vertrag ver-einbarten Betrag.

...droht Versorgungsstandards weiter zu senken Schlechte Aussichten für die medizinische Versorgung von Herrn und Frau Österreicher: Laut einer Stu-die der Ärztekammer könnten 2030 schon 7400 Ärzte fehlen. Die Folgen für die medizinische Versor-gung wären dramatisch, warnen Experten. Ein Grund mehr, um über eine private Krankenversicherung nachzudenken, besonders für Unternehmer.

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...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

11 Wirtschaftsbarometer I Gesundheit I Kurioses

Leicht nachgelassen hat Öster-reichs Wirtschaftsdynamik im III. Quartal 2012. Laut Schnellschät-zung des WIFO ging das heimi-sche Bruttoinlandsprodukt im III. Quartal saisonbereinigt gegen-über der Vorperiode um 0,1% zu-rück. Der Konsum der privaten Haushalte stagniert seit Jahresbe-ginn. Aufgrund der leichten Aus-weitung des öffentlichen Konsums ergab sich im III. Quartal den-noch eine Zunahme der gesamten Konsumausgaben um 0,2%. Der Export stieg im III. Quartal stär-ker als in den zwei Vorperioden. Sowohl die Ausfuhr von Waren als auch jene von Dienstleistun-gen nahmen zu. Zugleich erhöh-te sich aber auch die Dynamik im Import, sodass der Außenbeitrag der heimischen Produktion keine Wachstumsimpulse verlieh.

Schlaflosigkeit: Ständige Erreichbarkeit macht krank

Reguläre Fünf-Tage-Woche? Besonders für Führungskräfte ist dies heute mehr und mehr zum Fremdwort geworden. Sie arbeiten regelmäßig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und sind prak-tisch permanent erreichbar. Diese Pra-xis bleibt nicht ohne Folgen: Jeder zwei-te Befragte einer Studie aus Deutschland kämpft mit Schlafproblemen, 13% fast jede Nacht. Als häufigste Gründe wur-den Stress, Überforderung, „Nicht–ab-schalten–Können“, private Sorgen und familiäre Probleme genannt.

Besonders vom Schlafmangel betrof-fen: Die „Viel-Arbeiter“, die mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiten. Sie

schlafen laut Studie im Durchschnitt nur 6,5 Stunden pro Nacht. In diese Grup-pe fallen vor allem Selbstständige und leitende Angestellte.

Die ständige Erreichbarkeit durch Han-dy oder Mail macht es für viele Betrof-fene schwer, eine klare Trennlinie zwi-schen Berufs- und Privatleben zu ziehen. Gerade die Trennung von Arbeit und Freizeit ist eine wichtige Anti-Stress-Re-gel. Denn immer bereit zu sein, viel mehr macht nicht leistungsfähiger, son-dern krank. Der Ratschlag der Ge-sundheitsexperten: Jeder Mensch sollte kritisch überprüfen, ob es wirklich not-wendig ist, jederzeit erreichbar zu sein.

Vier von fünf Beschäftigten sind über Handy oder Mail auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte er-reichbar. Das wirkt sich oft negativ auf die Gesundheit aus, weiß eine aktuelle Studie. Häufigste Folge von Stress sind Schlafstörungen.

Wirtschaftsbarometer

Wenn Tote weiterleben …

Wer den eigenen Tod vortäuscht, um seine Lebensversicherung zu be-trügen, kann nicht penibel genug vorausplanen. Denn schon ein kleines übersehenes Detail kann ungeahnte Folgen haben. Diese Erfahrung mach-te der 47-jährige Hugo Jose Sanchez alias Alfredo, ein gebürtiger Ecuado-rianer, der 2005 bei einem Urlaub in Südamerika „verunglückte“, damit seine Frau in Großbritannien mehr als eine Million britische Pfund von seiner Lebensversicherung einstreichen konn-te. Das Paar hatte zwar sogar an die „Einäscherung“ gedacht, nicht jedoch daran, dass die Fingerabdrücke des „Verunglückten“ auf seinem eigenen Totenschein waren. Der Versicherungs-betrug endete mit Haftstrafen.

KURIOSES

Page 12: UnternehmerKurier 01/2013

12 Werbung I Kontakt

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