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Vorsorge für die landwirtschaftliche Familie

Vorsorge für die landwirtschaftliche Familie. 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V Inhalt:

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Vorsorge für die landwirtschaftliche Familie

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1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V

Inhalt:

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Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse beträgt im Jahre 2014

einheitlich für den Landwirt und den Ehegatten jeweils:

• Alte Bundesländer: € 227,-

• Neue Bundesländern: € 192,-

für mitarbeitende Familienangehörige die Hälfte des Beitrags des

Landwirts (113,50 € alte bzw. 96,- € neue Bundesländer)

Merke:Beitragszuschüsse erhalten Landwirte, deren jährliches Gesamt-einkommen unter € 15.500, bei Ehepaaren unter € 31.000,- liegt.

Beiträge zur LAK ab 01.01.2014

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

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Regelaltersrente nach 65. Lebensjahr, analog AN steigend auf 67

Jahre

Vorzeitige Altersrente ab dem 55. (steigend auf das 57.) Lebensjahr

gegen Abschlag, sofern der Ehegatte eine Altersrente ab dem 65. /

67. Lebensjahr bezieht

Rente wegen Erwerbsminderung

Hinterbliebenenrente für Witwe/Witwer und Waisen

Betriebs- und Haushaltshilfe

Überbrückungsgeld

Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

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WartezeitenWartezeiten

für Altersrenten: 15 Jahre (Beitragsjahre in der GRV werden angerechnet)

für EM-Rente: 5 Jahre (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren)

für Hinterbliebenen-renten: 5 Jahre Beitragszahlung des Verstorbenen

Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

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Die Rentenformel lautet:Die Rentenformel lautet:

monatliche Altersrente = Beitragsjahre x allgemeiner Rentenwert

Beitragsjahre: für Landwirte volle Anrechnung der Jahre

für mitarbeitende Familienangehörige halbe Anrechnung der Jahre

Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

(seit 1.7.2014: € 13,21 West / € 12,18 Ost)

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

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Wie hoch ist Ihre Altersrente?

Wenn Sie zum Beispiel 45 Jahre lang Beiträge zur LAK entrichtet haben, ergibt sich folgender Anspruch auf Altersrente (alte Bundesländer):

45 Beitragsjahre x Faktor 0,0833 € = 44,982 (Steigerungszahl)

44,982 x € 13,21 = € 594,21 / Monat

Merke!

Voraussetzung für den Bezug aller Renten aus der landwirtschaftlichen

Alterskasse ist, dass der landwirtschaftliche Betrieb abgegeben worden ist.

Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

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Die Witwenrente wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:

Der verstorbene Ehegatte hat die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und

der landwirtschaftliche Betrieb wurde abgegeben und

die Witwe ist selbst kein Landwirt und

die Witwe hat das 45. Lebensjahr vollendet oder erzieht ein Kind,

welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder die Witwe ist

erwerbsgemindert.

Die Rentenhöhe der Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten

wird mit einer Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt.

Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

Hinterbliebenenrente

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

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HofabgabeHofabgabe

ist die Bedingung für alle Rentenarten !

Zusätzliche private Alters-, Invaliditäts- und

Hinterbliebenenvorsorge sichert den

Fortbestand des landwirtschaftlichen

Unternehmens.

auch deshalb:

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

Leistungen der Alterssicherung der Landwirte

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Versicherungsbefreiung auf Antrag

ist möglich bei

einem regelmäßigen Arbeitsentgelt

außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen (selbständiger Tätigkeit)

Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Renten, Verletzten- und Krankengeld)

von mehr als € 4.800,-- jährlich.

Wird dieses Einkommen unterschritten, tritt wieder die Versicherungspflicht in

der LAK in Kraft.

Befreiungsmöglichkeiten von der LAK

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

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RegelmäßigesArbeitsentgelt oder außerlandwirtschaft-

liches Erwerbs-einkommen

> 4800 € p.a.

Zeiten der Versicherungspflicht in der GRV wegen

Pflege eines Pflegebedürftigen

Zeiten der Erziehung

eines Kindes

Die Befreiung endet, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen !

Versicherungs-befreiung auf Antrag

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)

Befreiungsmöglichkeiten von der LAK

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Übersicht Altersversorgung ab 2005

1. Schicht: Basisversorgung

GesetzlicheRentenversicherung

BerufsständischeVersorgung

Versorgung derLandwirtschaftlichen

AlterskasseBasisRente

2. Schicht: Zusatzversorgung

Pensions-

zusage

Unterstützungs-

kasse Pensionsfonds Pensionskasse

Direktver-

sicherung

Riester Rente

Betriebliche Altersversorgung

3. Schicht: Produkte aus versteuertem Einkommen

z.B. Bundesschatzbriefe, Investment-

fondsanteile, Aktien, Banksparpläne etc. Kapital LV PrivatRente

Fonds-gebundeneRente

Einführung

Private Altersvorsorge

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Übersicht über die steuerliche Behandlung der Vorsorgeprodukte

Absetzbarkeit der Beiträge Besteuerung der Leistungen

3. Schicht Keine Absetzbarkeit der Beiträge

Bei Kapitalleistung: Besteuerung der Erträge

Bei Renten: niedrige Ertragsanteilbesteuerung

2. SchichtBeiträge voll absetzbar,

je nach Durchführungsweg mit unterschiedlichem Maximalbeitrag

Leistungen sind voll zu versteuern

1. Schicht

Beiträge absetzbar,Übergangsregelung

ab 2014 ( 78 %) bis 2025 (100 %)

Leistungen sind zu versteuern, Übergangsregelung ab 2014 (68 %)

bis 2040 (100 %)

Einführung

Private Altersvorsorge

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Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V

IGLSammelvertra

g 1830

Direktversicherung inkl. BUZ

für Arbeitnehmer (GrVV 6526)

RiesterRente: Agrar

für Landwirte und

Arbeitnehmer(GrVV 6527)

BasisRente: Agrar

für Landwirte und

Arbeitnehmer (GrVV 8215)

BUZ für Landwirte

und Arbeitnehmer (GrVV 8215)

Private Altersvorsorge

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