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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.
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Intern 4 | 2015
Vertreterversammlung der KVBB: Kritik an GKV‐VSG erneuert / Strukturfonds
und Bereitschaftsdienst diskutiert
Informationen für den Praxisalltag:Honorarverteilungsmaßstab angepasstZusatzvergütung zum Rheuma‐Vertrag
Arzneimittelvereinbarung 2015 steht
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 1
InternEditorial
Liebe Leserinnen und Leser,
wissen Sie eigentlich, was der Patientenbeauftragte der Bundesregierung so macht?In § 140h, Absatz 2, Sozialgesetzbuch V sind die Aufgaben wie folgt definiert:
„Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belangevon Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassendeund unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer,Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden.“
Bei solch einer Bestimmung ist zu erwarten, dass sich der amtierende Patienten‐beauftragte auch zu den aktuellen gesundheitspolitischen Vorhaben der Bundes‐regierung äußert und diese aus Patientensicht wertet – doch weit gefehlt.
Dabei liefert das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) eigentlich genug Stoff. Daseinzige, was der Patientenbeauftragte dazu in den vergangenen Monaten öffent‐lich verlauten ließ, war eine harsche Kritik an den KVen. Die kommunizierten Zahlen zu möglichen Praxisschließungen, die das VSG mit sich bringe, seien einegezielte Irreführung der Patienten. Kein Wort dazu, dass jede geschlossene Praxiseine Versorgungsverschlechterung darstellt oder die geplanten Terminservice‐stellen das wertvolle Patientenrecht der freien Arztwahl unterlaufen.
Auch unseren Einladungen nach Brandenburg ist der Patientenbeauftragte bishernicht gefolgt. In einem seiner Briefe an uns war zwar zu lesen, dass aktiv an Ver‐sorgungsproblemen gearbeitet werden müsse. Sein Interesse, sich innovative Ver‐sorgungskonzepte, die wirklich bei den Patienten ankommen, vor Ort anzusehen,war dann aber doch nicht so groß. Ebenfalls negativ beschieden wurde unsereAnfrage, aktiv mit uns auf einem Podium über Versorgungskonzepte der Zukunftzu diskutieren.
Leider scheint die große Bundespolitik mehr und mehr so zu funktionieren: Stattmit den Betroffenen vor Ort zu sprechen und sich die Herausforderungen liveanzusehen, entstehen politische Konzepte im Berliner Elfenbeinturm. Zentralis‐mus ist in Mode. Umso wichtiger ist, dass wir weiter engagiert für die märkischenÄrzte und Patienten eintreten. Denn wenn alle über einen Kamm geschoren wer‐den, dann ist niemandem geholfen.
Es grüßt Sie herzlich
Christian WehryPressesprecher der KV Brandenburg
InhaltsverzeichnisIntern
Seite 2 | AUSGABE 4 / 2015
„Gesundheitspolitisches Gesamtkonzept fehlt“KVBB‐Vertreterversammlung erneuert Kritik amGKV‐VSG / Diskussion über Strukturfonds undBereitschaftsdienst
Die Schlipsträger der KrankenkassenEin Gastbeitrag von Wolfram‐Arnim Candidus,Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V.
Honorarverteilungsmaßstab ab II. Quartal 2015angepasst
Gute Versorgung zahlt sich ausZusatzvergütung zum Rheumastrukturvertrag
IKK fördert ambulante Hernienoperationen
Änderungen der UV‐GOÄ zum 1.4.2015
Geänderte Abrechnungssystematik im ärztlichenBereitschaftsdienst
Arzneimittelvereinbarung und Richtgrößen für das Jahr 2015
Neue öffentliche Impfempfehlungen für das Land Brandenburg
Krebsregister Berlin / Brandenburg auf WeggebrachtBundesweit einheitliche Meldevergütungvereinbart
Psychotherapeuten: Erläuterungen zum neuenFormblatt PTV 2
Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht?
Berufspolitik 4
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Praxis aktuell 10
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AUSGABE 4 / 2015 | Seite 3
InternInhaltsverzeichnis
Eigene Praxis statt stationärer Fließbandmedizin
Arbeiten im Team ‐ neue Servicebroschüre der KBV
Diabetes online managenKV COMM begleitet Modellprojekt
Nahtlose Kommunikation zwischen Ärzten undmit KrankenhäusernDr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik, im Gespräch
Buchtipp: „Das große Kochbuch gegenBluthochdruck“
Niederlassungen im März 2015
Neuzulassungen und Ermächtigungen
Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen
Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
Praxisbörse
Fortbildungen
Leserpost
Impressum
Praxis aktuell 25
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Service 56
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Das geplante Versorgungsstärkungs‐gesetz in der gesetzlichen Kranken‐versicherung (GKV‐VSG) stand auch inder jüngsten Vertreterversammlung(VV) der Kassenärztlichen VereinigungBrandenburg (KVBB) am 27. März imFokus. Zwei Tage zuvor hatte im Ge‐sundheitsausschuss des Bundestagesdie öffentliche Anhörung der Exper‐ten stattgefunden. Auch Bundesratund Bundestag hatten sich in ersterLesung bereits mit dem Gesetzesent‐wurf befasst.
Der KVBB‐Vorstandsvorsitzende,Dr. Hans‐Joachim Helming, zeigte sichenttäuscht vom derzeitigen Beratungs‐stand. Trotz massiver Kritik aus denFachkreisen und verschiedener Ände‐rungsanträge der Bundesländer habesich die Bundesregierung in SachenGKV‐VSG kaum bewegt. Die Kritik ver‐hallte, die Anträge wurden weitestge‐hend abgelehnt. Ergo all jene Punkte,die der verfassten VertragsärzteschaftBauchschmerzen bereiten, stehennach wie vor im Entwurf: Praxisauf‐kauf, Termin‐Servicestellen, MVZ‐Trä‐gerschaft für Kommunen, unzurei‐chende Honoraranpassung oder Sek‐tionierung der ärztlichen Selbstver‐waltung.
Der Politik fehle ein klares gesund‐heits‐ und strukturpolitisches Gesamt‐konzept, monierte der KVBB‐Chef.Einerseits stiegen die Erwartungender Politiker an die Regelversorgungund an Konzepte zur Lösung sich ab‐zeichnender Sicherstellungsprobleme.Andererseits seien sie aber nur wenigdaran interessiert, die vertragsärzt‐liche Versorgung im Rahmen derRegelversorgung zu fördern und wei‐terzuentwickeln. Stattdessen würdeden Krankenhäusern Tür und Tor zurambulanten Versorgung geöffnet.Umso wichtiger sei es für die Kassen‐ärztlichen Vereinigungen, der Politikzu vermitteln, dass die vertragsärzt‐liche Versorgung ein elementarer Teilkünftiger Lösungen sei, nicht jedochTeil des Problems.
Gute Nachrichten brachte Dr. Helming hingegen vom KVBB‐Ver‐waltungsneubau in der PotsdamerPappelallee mit. Die Bauarbeitenlägen nach wie vor voll im Zeit‐ undKostenplan. Derzeit laufe der Innen‐ausbau auf Hochtouren. Im erstenStock stünden bereits die Wände, unddie Verkabelung sei erfolgt. Vonaußen sei das Gebäude bereits zueinem großen Teil mit der Naturstein‐
Berufspolitik
Seite 4 | AUSGABE 4 / 2015
„GesundheitspolitischesGesamtkonzept fehlt“KVBB‐Vertreterversammlung erneuert Kritik am GKV‐VSG /Diskussion über Strukturfonds und Bereitschaftsdienst
Intern
Vertreterversammlung
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fassade verkleidet. Auch der Bau derAußenanlage habe mittlerweile be‐gonnen; aktuell seien die Parkplätzean der Reihe. Dieses Jahr im Herbstsollen die KVBB‐Mitarbeiter in dasneue Bürogebäude umziehen.
Von zähen Verhandlungen hatte der stellvertretende Vorstandsvor‐sitzende der KVBB, Dr. Peter Noack, zuberichten, stehen doch aktuell dieVerhandlungen zur Gesamtvergütung2015 an. Nach einer Verhandlungs‐runde mit den Krankenkassen undeinem schriftlichen Angebot der KVBBgibt es folgenden Zwischenstand: Der Orientierungspunktwert wird um1,4 Prozent auf 10,2718 Cent angeho‐ben. Für die Grundversorgung steigtdie MGV um 0,8 Prozent, d.h. auf 6,1 Mio. Euro. Dabei handele es sichum Bundesvorgaben, erläuterte Dr. Noack. Ebenfalls einig seien sichdie Verhandlungspartner, dass es fürdie förderungswürdigen Leistungeneinen Einmalbetrag von 5,5 Mio. Eurogibt und die Wegepauschalen um 2,53 Prozent angehoben werden.
Dissens herrsche entgegen bei derMorbiditätsentwicklung. Und auchbei der von der KVBB gefordertenFörderung des fachärztlichen Versor‐gungsbereichs und der Ausfinanzie‐rung der neu in den EBM aufgenom‐menen Leistungen der Geriatrie, Palliativmedizin und Versorgung chronisch kranker Kinder sähen dieKrankenkassen keinen Spielraummehr, so der KVBB‐Vize.
Neues Modell für StrukturfondsGemeinsam mit seinem Vorstands‐
kollegen Dipl.‐Med. Andreas Schwarkstellte Dr. Noack Überlegungen zumStrukturfonds vor, die noch mit denKrankenkassen intensiv diskutiertwerden müssen: Der Strukturfondssoll neu ausgerichtet werden. UmSicherstellungsmaßnahmen und inno‐vative Versorgungskonzepte künftigzielgerichteter und nachhaltiger zufördern, erscheine eine Umstruktu‐rierung sinnvoll. Dies hätten die Er‐fahrungen der vergangenen dreiJahre gezeigt, so die beiden Vize‐Vor‐standsvorsitzenden. Statt zwei sollees deshalb drei Teilfonds innerhalbdes Strukturfonds geben: 1. Aus‐ undWeiterbildung, 2. Versorgungs“lück‐en“ / Sicherstellung und 3. Innova‐tionen / Projekte.
Mit den 500.000 Euro aus demersten Teilfonds sollen angehendeMediziner und betreuende Ärztegefördert werden, sagte Herr Schwark.Die allgemeine Förderung der Aus‐und Weiterbildung werde weiterge‐führt, die Aus‐ und Weiterbildung inden KV RegioMed Lehrpraxen fokus‐siert. „Qualität statt Quantität“ lautedas Motto. Der finanzielle Zuschusssoll sich danach richten, ob Aus‐ undWeiterbildung in einer allgemeinenWeiterbildungspraxis oder in einerzertifizierten KV RegioMed Lehrpraxisstattfinden. Beispiel: Für eine Famu‐latur in einer Weiterbildungspraxiserhält ein Student 200 Euro aus demTeilfonds, in einer KV RegioMed Lehr‐praxis sind es 400 Euro.
InternBerufspolitik
Einen finanziellen Zuschuss für aus‐und weiterbildende Ärzte soll es künf‐tig nur noch geben, wenn die PraxisLehrpraxis einer medizinischen Hoch‐schule ist, die Weiterbildungsbefugnisder Landesärztekammer vorliegt undder weiterbildende Arzt Mentor imRahmen des Programms KV RegioMedLehrpraxis ist.
Dieser Vorschlag wurde von einigenVV‐Mitgliedern kritisiert. Er finde diehöhere finanzielle Förderung der KV RegioMed Lehrpraxen sinnvoll,sagte HNO‐Arzt Dr. Gerald Gronke. Dieallgemeine Förderung solle jedochnicht runtergefahren werden. Und Dr. Anke Speth gab zu bedenken,dass die Medizinischen Hochschulenbei der Wahl ihrer Lehrpraxen durch‐aus wählerisch seien. Die Praxis, inder sie arbeite, bemühe sich gerade,Lehrpraxis zu werden, so die Kinder‐ärztin. Dies sei jedoch nicht so ein‐fach, da bestimmte Qualitätskriterienerfüllt werden müssten.
Auch bei der Förderung von Ärztenin Weiterbildung soll es künftig Unter‐schiede geben. 4.200 Euro im Monatsollen junge Ärzte aus dem Teilfonds 1erhalten, wenn sie sich nach Abschlussder Weiterbildung für eine Tätigkeit inBrandenburg verpflichten. Wer dasnicht möchte, erhält 1.750 Euro (Fach‐und Kinderärzte) oder 3.500 Euro(Hausärzte).
500.000 Euro stehen im Teilfonds 2für das Schließen von Versorgungs‐
lücken zur Verfügung. Ärzte solltenfür die Niederlassung gewonnen undin der Anlaufphase unterstützt wer‐den, argumentierte Herr Schwark. DieArt und Höhe der Förderung solle sichkünftig deshalb danach unterschei‐den, ob sich jemand niederlassen, ineiner KV RegioMed Praxis anstellenlassen oder in einem MVZ arbeitenmöchte.
Aus dem Teilfonds 3 schließlich, dermit 545.000 Euro zu Buche schlägt,sollen innovative Projekte gefördertwerden. Dr. Noack nannte als Bei‐spiele die KV RegioMed Programmein Templin und Eisenhüttenstadt‐Guben‐Forst sowie das KV RegioMedProgramm Bereitschaftsdienst. Auchzwei Projekte der KVBB‐Dienstleis‐tungstochter KV COMM in Koopera‐tion mit Ärztenetzen fielen darunter.
Weiterentwicklung Bereitschaftsdienst
Über den Zwischenstand bei derWeiterentwicklung des Bereitschafts‐dienstes informierte Herr Schwark.Eine Arbeitsgruppe habe mittlerweiledie zeitliche Inanspruchnahme desBereitschaftsdienstes in den einzel‐nen Bezirken analysiert. Das Ergebnis:In 97 Prozent der Dienstbezirke liegedie durchschnittliche Fallzahl wochen‐tags und an den Wochenenden zwi‐schen 19 und 7 Uhr unter zwei. AnWochenenden und Feiertagen zwi‐schen 7 und 19 Uhr sei der Bereit‐schaftsdienst hingegen deutlich stärker frequentiert.
BerufspolitikIntern
Seite 6 | AUSGABE 4 / 2015
In einem nächsten Schritt sollennun die derzeitigen Dienstbezirke hin‐sichtlich weiterer Kriterien wie Ein‐wohnerzahl, Infrastruktur oder zuerwartender Fallzahlen analysiertwerden. Diese Daten, so der stellver‐tretende KVBB‐Vorstandsvorsitzende,sollten die Basis für eine Neustruktu‐rierung von Bereitschaftsdienstbe‐zirken liefern. Mögliche neue Dienst‐bezirke sollten im Radius nicht größerals 20 Kilometer Luftlinie sein; rund 50 Ärzte sollten dort Bereitschafts‐dienst absolvieren, um eine niedrigeDienstfrequenz zu garantieren.
Zudem soll auch die Vergütung imBereitschaftsdienst auf den Prüfstand.Denkbar wäre, so Herr Schwark, einePauschale von 40 Euro pro Stundesowie bestimmte Feiertagszuschläge.Andere KVen würden mit dieser Va‐riante bereits gut fahren. Finanziertwerden könne dies beispielsweise inForm einer Umlage.
Auch die Einrichtung einer Koordi‐nierungsstelle, bei der alle Anrufeunter 116 117 eingehen, solle geprüftwerden. Speziell geschultes Personal
würde die Anrufe entgegennehmenund je nach Dringlichkeit und Zustän‐digkeit weiterleiten. DiensthabendeÄrzte würden so vom „Telefondienst“entlastet.
Die Vertreterversammlung begrüßtediese Vorschläge. Es sei wichtig, dasssich die KVBB diesem Thema annehme,denn bei der Entscheidung für dieNiederlassung spiele auch der Bereit‐schaftsdienst eine wichtige Rolle.Deshalb müsse er so strukturiert sein,dass er für die jungen Kollegen attrak‐tiv sei, sagte Dr. Christine Gronke.
Dr. Gerald Gronke mahnte, beieventuellen Vergrößerungen vonBereitschaftsdienstbezirken mit Vor‐sicht vorzugehen. Diese sollten nurbei Bedarf, jedoch nicht generellerweitert werden.
Herr Schwark versicherte abschlie‐ßend, sowohl die Vertreterversamm‐lung als auch die Servicestellenbeiräteüber die Zwischenergebnisse auf demLaufenden zu halten.
Ute Menzel
InternBerufspolitik
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 7
Dankeschön:Seit 1997 war Karin Herold die „gute Seele“der Vertreterversammlung. Sie hat die Sitzungen vorbereitet, Einladungen undBeratungsunterlagen versandt, die Protokolle geschrieben. Auf ihrer letzten Vertreterversammlung vordem Ruhestand gab es dafür Blumen.
Foto: Ute Menzel
Derzeit springen sie wieder in viel‐fältiger Form ins Auge: Die permanen‐ten Forderungen der Krankenkassennach einer „Qualitätsoffensive" odernach vermehrten Zertifizierungen imKrankenhaus. Begründet werdendiese Forderungen immer mit der Dar‐stellung von Einzelfällen und fragwür‐digen Statistiken.
So bedauernswert derartige Schick‐sale mit schlechter Behandlungsquali‐tät auch sind ‐ und es besteht ganzklar Konsens, dass jeder Einzelfalleiner zu viel ist ‐ angesichts giganti‐scher Zahlen von stationären Behand‐lungsfällen (2013: 17,8 Millionen) wer‐den hier von den Kassen und einerteilweise auflagengeilen Sensations‐Presse Promille‐Bereiche hochstilisiert.
Hingegen stehen diesen gebets‐mühlenartigen Forderungen nachmehr Qualität leider völlig konträreVerhaltensmuster der Kassen gegen‐über, die die Qualität in der Versor‐gung der Versicherten auf breiterFront nicht verbessern, sondern nach‐haltig verschlechtern.
Nahezu täglich wird in den verschie‐densten Medien über Verweigerun‐
gen von Leistungen durch die Kran‐kenkassen berichtet. So auch ineinem Artikel der „Welt" vom 23. Februar 2015 mit der Überschrift„Wenn die Kasse entscheidet, wannSie gesund sind".
Hier geht es um die Verweigerungvon Krankengeld, in anderen Fällenwerden dringend notwendige Heil‐oder Hilfsmittel nicht bewilligt. Nurdie Beschäftigten im Gesundheits‐wesen müssen offenbar nach Ansichtder „kranken" Kassen Qualität erbrin‐gen, sich selbst nehmen die Kassenvon diesem Anspruch aus.
Diese undifferenzierten Forderun‐gen nach „mehr Qualität" führeninzwischen zu durchaus nachvollzieh‐baren Reaktionen z.B. auf der Klinik‐seite, wie einem Artikel in der „Thü‐ringer Allgemeinen", ebenfalls vom23. Februar 2015 zu entnehmen ist:„Staatliche Planungspolitik führt zueiner Verschlechterung der Qualität."Und weiter: „Dann schlagen sie dieZeitung auf und ein Schlipsträgerdeklamiert seinen stereotypen Textvon schlimmen Zuständen in denKrankenhäusern. Das demotiviert.Politik und ein Teil der Medien haben
BerufspolitikIntern
Seite 8 | AUSGABE 4 / 2015
Die Schlipsträger derKrankenkassenEin Gastbeitrag von Wolfram‐Arnim Candidus, Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V.
das aus Unkenntnis und aus Populis‐mus aufgegriffen."
Dem ist nicht viel hinzuzufügen.Vielleicht noch dieses: Mit permanen‐ten, überwiegend sehr fragwürdigenVorwürfen ‐ die gelegentlich Schlamm‐schlachten ähneln ‐ gegen die soge‐nannten „Leistungserbringer" imambulanten und stationären Bereichvergiften nach Auffassung der BürgerInitiative Gesundheit e.V. sowohl GKV‐Spitzenverband als auch die AOKdas Klima im Gesundheitssektor.
Es wird von diesen Akteuren billi‐gend in Kauf genommen, dass das sowichtige Vertrauensverhältnis zwi‐schen Behandlern und Patienten nach‐haltig gestört wird.
Ein weiteres Argument der Kassen:Es sollen angebliche „teure Überkapa‐zitäten" im ambulanten Sektor (durchPraxisaufkäufe) und im stationärenBereich (Wegrationalisierung von Klinikbetten) abgebaut werden. Nunwissen wir, das Gegenteil von „Teuer"ist „Billig“.
Weder Politik noch Krankenkassenkonnten aber bislang erklären, wiesich eine Qualitätsoffensive mit billi‐ger Medizin in Einklang bringen lässt.
Und schließlich belegen auch neuereAuswertungen der OECD‐Statistiken,dass Deutschland keineswegs „OP‐Weltmeister" ist, wie Kassen und Poli‐tik gern gemeinsam skandieren (siehe
Bericht Süddeutsche Zeitung vom6.2.2015). Altersbereinigt ergebensich völlig neue Aspekte und der gerade in der jüngsten Vergangenheithäufig erhobene Vorwurf von „un‐nützen Operationen" wird auf einmalrelativiert.
Bei der Bürger Initiative Gesundheitkönnen wir daher nur ein Fazit ziehen:
Durch das permanente Public‐Mob‐bing wird nicht nur ein beträchtlicherImage‐Schaden bei den Beschäftigtenim Gesundheitswesen verursacht,sondern auch deren Motivation nach‐haltig beeinträchtigt und letztlichauch der Nachwuchs verprellt. Derlandauf, landab immer größer wer‐dende Mangel an Fachkräften imGesundheitswesen ist sicher zum Teilauch Folge der negativen Wertschät‐zung der qualifizierten Mitarbeiterdurch GKV‐Kassen und Politik.
Hierzu fällt mir ein Spruch ein, der2006 bei dem ersten großen Tarif‐Streik der Klinikärzte in der Bundes‐republik auf zahlreichen Transparen‐ten zu lesen war: „Dann operiert Euchdoch selbst." Wenn eine verantwor‐tungsvolle Politik gemeinsam mit denBeitragszahlern hier nicht bald gegen‐steuert, ist zu befürchten, dass dieserSpruch in wenigen Jahren an vielenverschlossenen Türen von Arztpraxenund Kliniken hängen wird:
Operiert Euch doch selbst!
InternBerufspolitik
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 9
Praxis aktuell
Seite 10 | AUSGABE 4 / 2015
Honorarverteilungsmaßstab ab II. Quartal 2015 angepasst
Intern
Die KVBB‐Vertreterversammlunghat am 27. März kleinere Änderungenam Honorarverteilungsmaßstab(HVM) einstimmig beschlossen.
Diese betreffen hauptsächlich denhausärztlichen Versorgungsbereich,speziell den § 8 Abs. 8 HVM: Neu istdie Trennung des Honorarfonds fürdie Leistungen der Geriatrie(Abschnitt 3.2.4 EBM), Palliativmedizin(Abschnitt 3.2.5 bzw. 4.2.5 EBM) undSozialpädiatrie (Abschnitt 4.2.4 EBM)in je einen Honorarfonds, der diekinderärztlichen Leistungen(Abschnitte 4.2.4 und 4.2.5 EBM) undeinen Honorarfonds, der die hausärzt‐lichen Leistungen (Abschnitte 3.2.4und 3.2.5 EBM) enthält. Hiermit kanndie intendierte Verteilung der Mittelgem. der 295. Sitzung des Bewertungs‐ausschusses besser gewährleistetwerden. Zu erwarten steht, dass sichdies leicht positiv auf die Auszahlungs‐quote der oben genannten kinder‐ärztlichen Leistungen auswirkt.
Die weiteren Änderungen des HVMsind eher redaktioneller Natur. DieRLV/QZV‐Fallwerte für das II. Quartal2015 sind daher gegenüber dem I. Quartal unverändert.
Zudem hat die Vertreterversamm‐lung einen einstimmigen Beschlusszur Höhe der Zusatzpunktwerte gem.Anlage 3 HVM Teil A gefasst. Diesersteht derzeit jedoch noch unter demVorbehalt des Abschlusses der Ver‐handlungen zur Gesamtvergütung2015 und der Zurverfügungstellungder entsprechenden Mittel durch dieKrankenkassen.
Sie finden die Höhe der entsprechen‐den Zuschläge bzw. den HVM wiegewohnt auf der Internetseite der KV Brandenburg (www.kvbb.de)unter der Rubrik Praxis/Honorar.
Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03FB Statistik/Honorar 0331/23 09 350
Die KVBB hatte gemeinsam mitdem Berufsverband der DeutschenRheumatologen e.V. und Vertreternder Hausärzte im Jahr 2010 einen da‐mals einmaligen und für andere KVenbeispielgebenden Vertrag auf demGebiet der Rheumatologie mit derAOK Nordost geschlossen. Bereitsvon Beginn an hat der Vertrag diePatienten überzeugt, was durch diehohe Zustimmungsquote belegt wird:Zuletzt haben mehr als 95 Prozentder Patienten erklärt, dass sie mit derBehandlung und Betreuung zufriedenoder sehr zufrieden sind.
Die Vertragsärzte und Vertragspart‐ner haben stetig daran gearbeitet, dieQualität noch weiter zu verbessern,sodass das honorarwirksame Qualitäts‐ziel in der Auswertung für das Jahr2013 erreicht wurde. Für jede im Jahr2013 nach dem Vertrag abgerechneteSymbolnummer (93420 bis 93431)erhalten die teilnehmenden Ärztedaher mit der Restzahlung für das IV. Quartal 2014 eine Nachzahlung inHöhe von 10 Prozent der vereinbartenVergütungsbeträge. Die Nachzahlungbeträgt je Arzt bis zu 6.000 Euro.
Ziel des Rheumastrukturvertrages,an dem mittlerweile mehr als 300 Ärzteund fast 2.000 Versicherte teilehmen,ist die Früherkennung der Erkrankungbzw. eines akuten Krankheitsschubs
durch den Hausarzt verbunden miteiner umgehenden Therapieein‐leitung beim Rheumatologen.
Für die damit einhergehendenBehandlungen erhalten HausärztePauschalen für die Früherkennung,die Bestätigung der Diagnose Rheuma‐toide Arthritis oder Spondyloarthritisdurch den Rheumatologen sowie dieregelmäßige Betreuung des Patienten.
Fachärzten wird bei Erfüllung dernotwendigen Voraussetzungen dieakute, langfristige sowie engmaschigeBetreuung, die Patientenschulung,die Umsetzung der Arzneimittelthera‐pie, die Unterstützung durch einerheumatologische Fachassistenz so‐wie das Vorhalten einer separatenInfusionseinheit vergütet.
Dieser innovative Versorgungsan‐satz wird außerhalb der morbiditäts‐bedingten Gesamtvergütung hono‐riert. Eine Zusatzvergütung ist mög‐lich, wenn durch diese besondere Ver‐sorgung Kosten in anderen Ausgabe‐bereichen reduziert werden und/odereine Patientenbefragung durch dieAOK die Verbesserung der Versor‐gungsqualität bestätigt.
Mit der erstmaligen Auszahlung derZusatzvergütung für die Patientenbe‐fragung verbinden wir den Dank für
InternPraxis aktuell
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 11
Gute Versorgung zahlt sich ausZusatzvergütung zum Rheumastrukturvertrag
Praxis aktuellIntern
Seite 12 | AUSGABE 4 / 2015
Ihre bisher geleisteten Anstrengun‐gen, die der Garant für den Erfolg derVereinbarung sind.
Falls Sie noch nicht am Vertrag teil‐nehmen und wir Ihr Interesse geweckthaben, finden Sie den Vertrag sowiedie Teilnahmeunterlagen wie üblich
auf der Homepage der KVBB(www.kvbb.de) in der Rubrik Praxisunter Verträge der KVBB.
Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03FB Statistik/Honorar 0331/23 09 350FB Verträge 0331/23 09 498
IKK fördert ambulanteHernienoperationen
Die Verlagerung von Operationenaus dem stationären in den ambulan‐ten Bereich ist ein Thema, dem sichdie KV Brandenburg nunmehr schonseit Jahren widmet. Patienten könnendadurch im häuslichen Umfeld bzw.ihrer gewohnten Umgebung verblei‐ben, was sich auch positiv auf die Hei‐lung auswirkt. Psychische Belastun‐gen, die ein mehrtägiger Kranken‐hausaufenthalt insbesondere bei Kin‐dern oder älteren Patienten mit sichbringen kann, würden durch eine am‐bulante Operation vermieden. GroßeAnstrengungen werden unter ande‐rem in den Verhandlungen mit denKrankenkassen unternommen, damitdieses Mehr an ambulanten Operatio‐nen sich auch in einer adäquaten Ver‐gütung für Sie, die diese Operationambulant veranlassen oder auchdurchführen, widerspiegelt.
Als hervorragendes Beispiel füreinen erfolgreichen Abschluss kannder seit 2013 geltende Vertrag mit derIKK Brandenburg und Berlin zur För‐derung ambulanter Hernienoperatio‐nen angeführt werden. Die Innungs‐krankenkassen fördern nach diesemVertrag ausgewählte ambulante Her‐nienoperationen (Diagnosen K 40.‐ bisK 46.‐) mit einem extrabudgetärenZusatzpunktwert von 1,4139 ct fürden Operateur sowie für die an derBehandlung beteiligten Ärzte (Leis‐tungen aus Kap. 31 EBM). Für die Indi‐kationsstellung, die Beratung desPatienten sowie die Aufklärung überNutzen und Risiken einer geplantenOperation durch konservativ tätigeChirurgen oder Kinderchirurgen isteine zusätzliche Vergütung von 30 Euro außerhalb der morbiditäts‐bedingten Gesamtvergütung vorge‐sehen (SNR 93440).
Wenn eine bestimmte Anzahl vonOperationen in den ambulantenBereich verlagert wird, zahlen dieInnungskrankenkassen darüberhinaus für die o.g. Leistungen eineerfolgsabhängige Vergütung in Formvon Zusatzpunktwerten von bis zu4,2417 ct; für die präoperativen Leis‐tungen der konservativen Chirurgen /Kinderchirurgen bis zu 9 Euro.
Bitte unterstützen auch Sie dieDurchführung von Operationen imambulanten Bereich und nutzen Siedie hierfür geschaffenen Vorteile. Beider Indikation einer Hernienoperationbei Ihren IKK‐Patienten mit der Diag‐nose K40.‐ bis K46.‐ sollten Sie injedem Fall prüfen, ob eine ambulanteOperation in Frage kommt.
• Wenn Sie als Chirurg oder Kinder‐chirurg tätig sind, jedoch keine Hernien‐operationen durchführen, verwendenSie den vertraglich vereinbartenDokumentationsbogen zusätzlich zurÜberweisung. Die Abrechnung derSNR 93440 ist bei Erfüllung der genann‐ten Aufgaben einmal im Behandlungs‐fall ohne gesonderte Teilnahmeerklä‐rung möglich.
• Ambulante Operateure, die eine Teilnahmegenehmigung von der KVBB erhalten haben, kennzeich‐nen die Leistungen des Kapitels 31zum o.g. Vertrag mit einem „T“.
• Hausärzte, Anästhesisten sowie konservativ tätige Chirurgen benötigen ebenfalls keine Teil‐nahmegenehmigung bei der Abrechnung von Leistungen des Kapitels 31 im Rahmen des Ver‐trages; die Leistungen sind mit dem Buchstaben „T“ zu kenn‐zeichnen, damit die vereinbarten Zusatzpunktwerte zur Auszahlunggelangen können.
Den aktuellen Vertrag, der auch diefür Hernienoperationen ab dem1.4.2015 im EBM erfolgten Änderun‐gen der OPS‐Kennzeichnung enthält,die Teilnahmeerklärung für die Opera‐teure sowie den der Überweisung bei‐zufügenden Dokumentationsbogenfinden Sie zum Download im Internetunter www.kvbb.de unter der RubrikVerträge der KVBB.
InternPraxis aktuell
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Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03FB Verträge 0331/23 09 498
Die Vergütung für freie Gutachten im Rahmen der gesetzlichen Unfallver‐sicherung (UV‐GOÄ) steigt:
Praxis aktuellIntern
Seite 14 | AUSGABE 4 / 2015
Änderungen der UV‐GOÄ zum 1.4.2015
Gebührennummer nach UV‐GOÄVergütung
bis31.3.2015
Vergütungab
1.4.2015
160: Begutachtung mit normalem Schwierigkeitsgrad 180 Euro 280 Euro
161: Begutachtung mit hohem Schwierigkeitsgrad 280 Euro 490 Euro
165: Begutachtung mit hohem Schwierigkeitsgradund sehr hohem Zeitaufwand 360 Euro 700 Euro
190: Schreibgebühr 3,50Euro/Seite
4,50Euro/Seite
Die bisherigen Preisspannen werden durch Festbeträge ersetzt. Eine Verhand‐lung über die Vergütungshöhe ist somit künftig unnötig, in besonderen Fällendurch vorherige Individualvereinbarung mit dem Unfallversicherungsträgeraber möglich.
Stichtag der Vergütungshöhe ist für die Gutachten das Datum des Gutachten‐auftrages, wobei diese die höhere Vergütung auch vor dem 1.4.2015 bestimmendürfen. Für die Schreibgebühren entscheidet das Datum der Gutachtenerstel‐lung.
Weiterführende Informationen und die detaillierten Voraussetzungen für dieGebührennummern finden Sie auf: www.kbv.de/media/sp/UV_GOAE.pdf.
Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Aus aktuellem Anlass stellen wir Ihnen die ab dem 1.1.2015 geltenden Regelun‐gen nochmals vor:
Beim ersten persönlichen Arzt‐Patienten‐Kontakt im Quartal im ärztlichen Bereitschaftsdienst rechnen Sie bitte abhängig von der Zeit Ihrer Inanspruch‐nahme eine der nachfolgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) ab:
InternPraxis aktuell
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 15
Geänderte Abrechnungssystematikim ärztlichen Bereitschaftsdienst
GOP 01210 Wochentags von 7 bis 19 Uhr 13,05 Euro(127 Punkte)
GOP 01212 Wochentags von 19 bis 7 Uhr undganztägig an Samstagen, Sonn‐ und gesetzlichenFeiertagen, am 24. und 31.12.
20,03 Euro(195 Punkte)
Bei weiteren persönlichen oder anderen Arzt‐Patienten‐Kontakten im Quartalim ärztlichen Bereitschaftsdienst sind je nach der Zeit Ihrer Inanspruchnahmefolgende GOP berechnungsfähig:
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Praxis aktuellIntern
Seite 16 | AUSGABE 4 / 2015
Unser Service für Sie:Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
GOP 01214 Wochentags von 7 bis 19 Uhr(Inanspruchnahme außerhalb der in den GOP01216 und 01218 genannten Zeiten)
5,14 Euro(50 Punkte)
GOP 01216 Wochentags von 19 bis 22 Uhr undan Samstagen, Sonn‐ und gesetzlichen Feiertagen,am 24. und 31.12. von 7 bis 19 Uhr
14,38 Euro(140 Punkte)
GOP 01218 Wochentags von 22 bis 7 Uhr undan Samstagen, Sonn‐ und gesetzlichen Feiertagen,am 24. und 31.12. von 19 bis 7 Uhr
17,46 Euro(170 Punkte)
Die Abrechnung der vorgenannten GOP setzt die Angabe der Uhrzeit der Inan‐spruchnahme voraus. (Die Uhrzeitangabe ist in die Feldkennung 5006 einzu‐tragen).
Der Besuch im ärztlichen Bereitschaftsdienst ist ausschließlich nach der neuenGOP 01418 (und nicht mehr GOP 01411!) berechnungsfähig. Bitte vergessen Sienicht die entsprechende Wegepauschale (SNR 97234 – 97239) abzurechnen.
Für den Besuch eines weiteren Kranken im ärztlichen Bereitschaftsdienst inderselben sozialen Gemeinschaft (z.B. Familie) und/oder in beschützendenWohnheimen, Einrichtungen, Pflege‐ oder Altenheimen mit Pflegepersonal inunmittelbarem Zusammenhang mit der GOP 01418 ist wie bisher die GOP 01413berechnungsfähig.
Im Dezember 2014 konnte eine grundsätzliche Einigung zum Ausgabenvolumen2015 und zu den Zielwerten für Arzneimittelgruppen und Leitsubstanzen mitden Krankenkassenverbänden erzielt werden. Nach Klärung der letzten Detailserfolgte nun die abschließende Verständigung zur Arzneimittelvereinbarung2015 und die daraus resultierende Anpassung der Richtgrößen.
Das Ausgabenvolumen für Arznei‐ und Verbandmittel wird für das Jahr 2014nachträglich um knapp 6 Mio. Euro angehoben und für 2015 mit dem Steige‐rungsfaktor von 4,9 Prozent auf ca. 1.053 Mio. Euro festgelegt. Diese Steige‐rung ist das Ergebnis sowohl bundesweiter Anpassungsfaktoren gemäß denRahmenvorgaben als auch brandenburgspezifischer Faktoren. Die neuen Arz‐neimittel zur Behandlung der Hepatitis C wurden dabei besonders berück‐sichtigt.
Ziele:Bei den Arzneimittelgruppen mit Leitsubstanzen werden der Wirkstoff Ator‐vastatin in der Gruppe der HMG‐CoA‐Reduktasehemmer und der Wirkstoff Lercanidipin in der Gruppe der Calcium‐Antagonisten als zusätzliche preis‐günstige Leitsubstanzen aufgenommen.
Eine Arzneimittelgruppe mit Leitsubstanzen ist weggefallen (nach Patent‐ablauf für Escitalopram): • Selektive Serotonin‐Rückaufnahme‐Inhibitoren
Arzneimittelgruppen mit Höchstwerten:
Der Höchstanteil von Patienten mit PPI‐Verordnungen wurde neu gefasst:• Hausärzte (ohne Kinderärzte): 12,5 Prozent• fachärztliche Internisten ohne/mit sonstigem Schwerpunkt: 10,0 Prozent• Gastroenterologen: 25,0 Prozent
Praxis aktuell
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 17
Arzneimittelvereinbarung undRichtgrößen für das Jahr 2015
Intern
Folgende Zielwerte wurden vereinbart:
Praxis aktuellIntern
Seite 18 | AUSGABE 4 / 2015
ArzneimittelgruppeZielwert für DDD‐Anteil
der Leitsubstanzen
HMG‐CoA‐Reduktasehemmer (Simvastatin, Pravastatin, Atorvastatin) 97,5 %
ACE‐Hemmer, Sartane und Aliskiren (Enalapril, Lisinopril, Ramipril) 73,4 %
ACE‐Hemmer, Sartane und Aliskiren in Kombination mit Diuretika bzw.Calcium‐Antagonisten (Enalapril, Lisinopril, Ramipril, jeweils mitDiuretikum/HCT bzw. Amlodipin und Nitrendipin)
41,2 %
Calcium‐Antagonisten (Amlodipin, Nitrendipin, Lercanidipin) 91,5 %
Bisphosphonate zur Behandlung der Osteoporose (Alendronsäure, Risedronsäure)
80,0 %
Arzneimittelgruppe bzw. Arzneimittel Höchstwert
HMG‐CoA‐Reduktasehemmer und ezetimibhaltige Arzneimittel (Anteilvon ezetimibhaltigen Arzneimitteln einschließlich Kombinationen)
5,0 %
Antidiabetika exklusive Insuline (Anteil der GLP‐1‐Analoga) 2,6 %
Orale Antikoagulantien (Anteil von Dabigatran, Rivaroxaban und Apixaban)
34,25 %
Zahl der Arzneimittel‐Patienten (Anteil Patienten mit Verordnungenvon Protonenpumpenhemmern) (Wert wird je Quartal ermittelt)
Hausärzte: 12,5 %Gastroenterologen: 25 %
Fachärztl. Internistenohne/sonst. SP: 10,0 %
Mindestwert
Erythropoese ‐ stimulierende Wirkstoffe (Anteil „biosimilarer“ Erythropoetine)
53,0 %
Zu den Internisten mit sonstigem Schwerpunkt zählen sowohl bei der Zielver‐einbarung für die Verordnung von Protonenpumpenhemmern als auch bei denRichtgrößen die Ärzte mit den Schwerpunkten Angiologie, Endokrinologie undDiabetologie, Hämatologie und Onkologie, Rheumatologie, Geriatrie und Infek‐tiologie.
Auch für 2015 werden bei jedem eingehaltenen Ziel die gesamten Kosten dieserArzneimittelgruppe bei der Ermittlung Ihres Richtgrößenvolumens bereinigt!
Der Orientierungsrahmen für die Verordnung von Blutzuckerteststreifen unddie Verordnungsempfehlung „Moderne Wundversorgung“ bleibt, wie bereitsfür das vergangene Jahr vereinbart, bestehen.
Gemeinsam mit der Arzneimittelvereinbarung wurden mit dem 9. Nachtrag zurPrüfvereinbarung die Richtgrößen für das Jahr 2015 entsprechend den relevan‐ten Steigerungsfaktoren linear auf folgende Werte angehoben:
InternPraxis aktuell
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 19
Mitglieder/Familienversicherte
Rentner
Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte 46,05 149,43
Anästhesisten 38,31 51,12
Augenärzte 14,53 31,12
Chirurgen 19,85 30,88
Gynäkologen 17,49 33,33
HNO‐Ärzte 13,17 7,47
Hautärzte 34,92 36,28
Internisten, hausärztlich 57,54 153,11
ArztgruppeRichtgrößen für Arznei‐ und Verband‐
mittel einschließlich Sprechstundenbedarf(Brutto in Euro)
Richtgrößen für Arznei‐ und Verbandmittel 2015
Praxis aktuellIntern
Seite 20 | AUSGABE 4 / 2015
Mitglieder/Familienversicherte
Rentner
Internisten, fachärztlichohne/sonstiger Schwerpunkt
100,09 203,03
SP Kardiologie 25,64 41,11
SP Gastroenterologie 54,61 68,55
SP Pneumologie u. Lungenärzte 115,68 175,75
SP Nephrologie 131,24 264,33
Kinderärzte 33,90 32,99
Nervenärzte/Neurologen 125,73 217,48
Orthopäden 10,54 36,09
Urologen 22,34 36,54
ArztgruppeRichtgrößen für Arznei‐ und Verband‐
mittel einschließlich Sprechstundenbedarf(Brutto in Euro)
Die Arzneimittelvereinbarung sowie die Prüfvereinbarung in der Fassung des 9. Nachtrags finden Sie zum Download auf unserer Internetseite unterwww.kvbb.de der Rubrik „Verträge der KVBB“.
Unser Service für Sie:FB Verträge 0331/23 09 498Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11
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Neben den von der STIKO empfoh‐lenen Schutzimpfungen für die dortgenannten Personenkreise und Indi‐kationen werden für die Bevölkerungim Land Brandenburg zusätzlichSchutzimpfungen ‐ entsprechend denAnwendungsgebieten der Fachinfor‐mation des jeweiligen Impfstoffes ‐gegen folgende übertragbare Krank‐heiten öffentlich empfohlen:• Hepatitis B• Herpes zoster
• HPV‐Infektionen• Influenza• Masern, Mumps und Röteln• Meningokokken‐Infektionen• Pneumokokken‐Infektionen
Der Runderlass „Öffentlich empfoh‐lene Schutzimpfungen für das LandBrandenburg“ ist im Amtsblatt fürBrandenburg Nr. 12 vom 1. April 2015erschienen.
InternPraxis aktuell
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 21
Neue öffentliche Impfempfehlungenfür das Land Brandenburg
Der erste Schritt hin zu einemgemeinsamen Krebsregister für Berlinund Brandenburg ist gemacht: AnfangMärz unterzeichneten die branden‐burgische GesundheitsministerinDiana Golze und Berlins Gesundheits‐senator Mario Czaja eine Verwaltungs‐vereinbarung über die Zusammenar‐beit und Finanzierung zur Errichtungeines gemeinsamen klinischen Krebs‐registers. Es soll zum 1. Januar 2016 inTrägerschaft der LandesärztekammerBrandenburg an den Start gehen.
Im Krebsregister sollen möglichstlückenlos Daten über das Auftreten,die Behandlung und den Verlauf vonKrebserkrankungen in der ambulan‐ten und stationären Versorgung er‐fasst und ausgewertet werden. Per‐spektivisch sollen diese Daten ge‐nutzt werden, um die Behandlungvon Krebs weiter zu verbessern.
Ärzte in Praxen und Krankenhäu‐sern sind gesetzlich verpflichtet, be‐stimmte Daten von Tumorpatienten
Krebsregister Berlin / Brandenburgauf Weg gebrachtBundesweit einheitliche Meldevergütung vereinbart
Praxis aktuellIntern
Seite 22 | AUSGABE 4 / 2015
zu melden. Dies erfolgt elektronischan die Landeskrebsregister auf Basiseines einheitlich definierten Daten‐satzes der Arbeitsgemeinschaft deut‐scher Tumorzentren. Gemeldet wer‐den nur Erkrankungen von Erwach‐senen. Die Meldung erfolgt jeweilsdurch den Arzt, der die Erkrankungfeststellt und/oder den Patientenbehandelt. Das genaue Prozedere derMeldungen regeln die Landeskrebs‐registergesetze.
Kassenärztliche Bundesvereinigung(KBV), Kassenzahnärztliche Bundes‐vereinigung (KZBV), DeutscheKrankenhausgesellschaft (DKG) undGKV‐Spitzenverband haben sich – mitUmweg übers Schiedsamt – im Februarauf eine Meldevergütungs‐Verein‐barung verständigt. Darüber informiertejetzt die KBV. Sie sieht folgende – fürÄrzte, Zahnärzte und Kliniken einheit‐liche – Honorierung vor:
• Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung: 18 Euro
• Meldung von Daten zum weiteren Krankheitsverlauf: 8 Euro
• Meldung zu Therapie‐ und Abschlussdaten: 5 Euro
• Meldung eines histologischen labortechnischen oder zytolo‐gischen Befundes: 4 Euro
Ausgangslage war ein erheblicherDissens über die Vergütungshöhe.Während die Krankenkassen zumBeispiel für die Diagnosemeldunglediglich 3 Euro zahlen wollten, hattenKBV, DKG und KZBV 41 Euro gefordert.Daraufhin wurde das Schiedsver‐fahren eingeleitet. Der unabhängigeSchlichter folgte der Argumentationder Ärztevertreter und bewertete denAufwand deutlich höher als in derGesetzesbegründung zum Krebsfrüh‐erkennungs‐ und ‐registergesetz. DerAufwand je Meldungsart wird dortlediglich mit 1,75 Euro bis fünf Euroausgerechnet.
Die Vereinbarung gilt ab Januar2015. Die Abrechnung erfolgt über dieKrebsregister.
Weitere Informationen finden Sieauf der Internetseite der KBV:www.kbv.de/html/krebsregister.php
InternPraxis aktuell
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 23
Psychotherapeuten: Erläuterungenzum neuen Formblatt PTV 2
Nach der Aufnahme von EMDR(Eye‐Movement‐Desensitization andReprocessing) als Methode der Ein‐zeltherapie bei Erwachsenen bei derIndikation posttraumatische Belas‐tungsstörungen in die Psychothera‐pie‐Richtlinie wurde in der Psychothe‐rapie‐Vereinbarung eine spezifischeQualifikationsanforderung derjenigen,die diese Methode anwenden möch‐ten, festgelegt. Daher wird das Mus‐ter PTV 2 im unteren Abschnitt „Erklä‐rung des Therapeuten“ hinsichtlich
der Abrechnungsgenehmigung umdas Feld „EMDR“ erweitert.
Die neuen Formblätter sind mitDatum 1. April 2015 gültig. Aufbrauch‐fristen für alte Formblätter wurdennicht vereinbart. Die alten Formblät‐ter sollten ab dem 1. April 2015 keineVerwendung mehr finden.
Unser Service für Sie:FB Qualitätssicherung, Karin Schmidt,0331/23 09 318
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Praxis aktuellIntern
Seite 24 | AUSGABE 4 / 2015
Lockerung der ärztlichenSchweigepflicht?
Die Ereignisse um den Flugzeug‐absturz der Germanwings‐Maschinehaben zu politischen Diskussionenüber eine Lockerung der ärztlichenSchweigepflicht geführt. Für die Landesärztekammer Brandenburg(LÄKB) ist eine solche Lockerungnicht tragbar:
„Wenn es zu einer Aufweichung derärztlichen Schweigepflicht kommt,geht das Arzt‐Patienten‐Verhältnisverloren“, so Dr. Udo Wolter, Präsi‐dent der Landesärztekammer Bran‐denburg. Auch der Vizepräsident,Prof. Dr. Ulrich Schwantes, äußertBedenken: „Die ärztliche Schweige‐pflicht darf nicht zur Disposition ste‐hen oder aufgeweicht werden. EinPatient muss sich darauf verlassenkönnen, dass alles, was er seinemArzt mitteilt, vertraulich ist. Mit ande‐ren Worten: Das grundlegende dem
Arzt entgegen gebrachte Vertrauendarf nicht ge‐fährdet werden. Es kannauch nicht zulässig werden, dass Aus‐nahmen, für welche Berufsgruppeauch immer, gemacht werden. WennPiloten oder wer auch immer wissen,dass be‐stimmte Aussagen nicht mehrder Verschwiegenheit unterliegen,werden sie diese eben nicht mehrmachen, um keinen Nachteil zu erlei‐den. Und wo aufhören, wenn man mitden Piloten anfängt? Busfahrer? Lok‐führer? Taxifahrer? Oder gleich dochjeder PKW‐Lenker? Alle, wirklich allehätten das Potenzial, sogar wirklichgroße Katastrophen auszulösen. Diebestehenden gesetzlichen Bestim‐mungen reichen aus, im Ausnahme‐fall, unter Abwägung der Rechtsgü‐ter, vom Schweigegebot abzuwei‐chen.“
KV RegioMed: Nachhaltig ausgezeichnet.
Für ihr innovatives KV RegioMed Konzeptwurde die KVBB im letzten September mit demMSD‐Gesundheitspreis 2014 prämiert. DiePreisträger hatten nun die Gelegenheit, ihreProjekte der parlamentarischen Staatssekre‐tärin Ingrid Fischbach direkt im Bundesgesund‐heitsministerium zu präsentieren.
„Gerade für junge Mediziner bietetdie eigene Praxis die besten Möglich‐keiten, Beruf und Familie in einenlebenswerten Einklang zu bringen.“Mit diesen Worten brachte Dipl.‐Med.Andreas Schwark, stellvertretenderVorsitzender der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg (KVBB),den persönlichen Mehrwert der Nie‐derlassung auf den Punkt. Insgesamtwaren am 28. März mehr als 60 Ärzte,potentielle Existenzgründer sowiePraxisabgeber, der Einladung derKVBB zum Existenzgründertag 2015nach Potsdam gefolgt.
Im gesamten Land Brandenburgwürden Mediziner benötigt, die sich„mit viel Engagement den ärztlichen
Herausforderungen in der ganzenfachlichen Bandbreite stellen“, soHerr Schwark. Er hob hervor, dass dieambulante medizinische Versorgungnichts mit der „medizinischen Fließ‐bandarbeit“ des Klinikalltages zu tunhätte und insbesondere junge Medi‐ziner eine ausgewogene Work‐Life‐Balance, beispielsweise in Berufsaus‐übungsgemeinschaften oder den KV RegioMed‐Einrichtungen, vor‐finden würden.
Herr Schwark bedauerte, dass dasbrandenburgische Gesundheitsminis‐terium seine Teilnahme am Existenz‐gründertag kurzfristig abgesagthatte. „Es war seit vielen Jahren guteTradition, dass das Ministerium einige
Sicherstellung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 25
Eigene Praxis statt stationärerFließbandmedizin Existenzgründertag der KV Brandenburg
Intern
Grußworte an die Teilnehmer gerich‐tet hat. Schade, dass damit nun ge‐brochen wird. Denn wir Niedergelas‐senen sind es, die die medizinischeVersorgung wohnortnah und qualita‐tiv hochwertig sicherstellen.“
Statements: Jung trifft alt Wie beurteilen eigentlich die Ärzte,
die bereits mit dem Ruhestand pla‐nen, die aktuelle Situation? Und wassagen junge Mediziner zu den Mög‐lichkeiten, die eine eigene Praxisbietet? „KV‐Intern“ hat mit ihnen aufdem Existenzgründertag gesprochen.
Dr. Hans‐Joachim Lüdcke, Derma‐tologe aus Potsdam, kommt bereitsseit vier Jahren regelmäßig zum Exis‐tenzgründertag der KVBB: „Mit mei‐nen 67 Jahren denke ich ans Aufhö‐ren. Nur ist es gar nicht so einfach,einen geeigneten Nachfolger für diePraxis zu finden. Ich hatte zwar schoneinige Interessenten, die sich meinePraxis angesehen haben, der Richtigewar aber noch nicht dabei. Viele ausder jungen Ärztegeneration scheinenheute eine Anstellung vorzuziehen.“
Die Allgemeinmedizinerin Dipl.‐Med.Regina Ott aus Eisenhüttenstadt for‐mulierte einen klaren Auftrag an dieKV: „Ich plane, 2020 meine Praxis ab‐zugeben und erwarte von der KV,dass sie mich intensiv bei der Suchenach einem Nachfolger unterstützt.Die KV hat schließlich den Sicherstel‐lungsauftrag und sollte die poten‐tiellen Nachfolger bereits frühzeitig in
die betreffenden Praxen lenken.Darum sollte ich mich nicht kümmernmüssen.“
Dass die eigene Praxis für jungeÄrzte durchaus reizvoll ist, zeigten dieanwesenden jungen Mediziner, wieDr. Silke Brinkhoff, Fachärztin fürNeurologie: „Ich bin bereits mit einerhalben Zulassung tätig und finde diehier heute angebotenen Vorträge derKV Brandenburg sehr hilfreich. Geradedie Vorträge und Inhalte zu betriebs‐wirtschaftlichen und rechtlichenAspekten interessieren mich sehr.Denn wie die neurologische Arbeitgeht, weiß ich.“
Die vermutlich weiteste Anreisehatte der Facharzt für Innere Medizin,Dr. Marco Wedhorn: „Ich lebe momen‐tan in Lübeck und plane, in den näch‐sten ein bis zwei Jahren mit meinerFamilie nach Potsdam umzuziehenund mich dann hier niederzulassen.Denn die eigene Praxis erschien mirschon immer als reizvolle Option, diesich auch gut mit der Familie verbin‐den lässt.“
Was alle Statements und der Exis‐tenzgründertag gemeinsam zeigen:Das Land Brandenburg bietet Ärzteneine Vielzahl von Möglichkeiten.Daher ist es eine unserer zentralenAufgaben als KV, Ärzte dabei zuunterstützen, dass aus Möglichkeitengelebte Realitäten werden.
Text und Foto: Christian Wehry
SicherstellungIntern
Seite 26 | AUSGABE 4 / 2015
InternSicherstellung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 27
HerzlichenGlückwunschHelmut Rehkopf (Foto links), Vorsitzenderdes Brandenburger Landesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen sowie des erweiterten Landesausschusses (eLA), feierte kürzlich seinen 80. Geburtstag. Er engagiert sich schon seit überzehn Jahren in den Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung in Brandenburg. Neben den Landesausschüssen hat er auch den Vorsitz des Berufungsausschusses inne. Herr Rehkopf war von 1974 bis zu seiner Rente1998 als Leiter des Justiziariates beim VdAK/AEK (heute vdek) in Siegburg tätig.
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ServiceIntern
Seite 28 | AUSGABE 4 / 2015
Praxisformen, Kooperation undTeamarbeit stehen im Mittelpunkteiner neuen Broschüre der KBV. DasServiceheft „Arbeiten im Team“richtet sich an Ärzte und Psychothera‐peuten sowie an alle Interessierte, diesich niederlassen wollen, oder Berufs‐einsteiger. Sie erfahren auf 20 Seiten,welche Kooperationsmöglichkeiteneine Einzelpraxis heute hat, wie dieZusammenarbeit in einer Gemein‐schaftspraxis funktioniert oder was
bei der Gründung eines Praxisnetzeszu beachten ist. Auch Jobsharing oderdie Anstellung werden thematisiert.
Dabei bietet das neue Serviceheft inder Reihe „PraxisWissen“ grundle‐gende Informationen wie Merkmale,Anforderungen und Besonderheitender jeweiligen Praxisform und Zusam‐menarbeit. Darüber hinaus berichtenÄrzte von ihren Erfahrungen, die siebei der Gründung einer Praxisgemein‐schaft oder als Angestellte in einerGemeinschaftspraxis sammelten. EinThema ist auch das sichere Netz derKassenärztlichen Vereinigungen, dasbundesweit bereits 56.000 Praxen fürihre elektronische Kommunikationnutzen.
Die Broschüre „Arbeiten im Team –Informationen zu Praxisformen undMöglichkeiten der Kooperation“ kannbei der KBV kostenlos per E‐Mailbestellt werden ([email protected]).Im Internet steht sie als PDF zumkostenlosen Download bereit(www.kbv.de/html/praxiswissen.php).
Arbeiten im Team – neueServicebroschüre der KBV
KV COMM, ClinPath und RocheDiagnostics haben gemeinsam mit derKV Brandenburg ein Produkt entwick‐elt, mit dem sich Diabetesberatungund ‐therapie noch besser auf Lebens‐gewohnheiten und Patientenbedürf‐nisse abstimmen lassen. Der Therapie‐begleiter ist ein Onlinetool zur täg‐lichen Diabetesdokumentation, dasspeziell für Menschen mit Diabetesmellitus und ihre behandelnden Ärztesowie das medizinische Fachpersonalentwickelt wurde.
Gemessene Blutzuckerwerte lassensich von Accu‐Chek‐Messgeräten mit‐hilfe der von Roche stammendenÜbertragungs‐ und Analysesoftwaredirekt auf einer Internetplattformwww.therapiebegleiter‐diabetes.deabbilden. Gleichzeitig können Diabe‐tiker ihre Ernährung, Bewegung,Insulin, blutzuckersenkende Medika‐mente und vieles mehr rund um ihreStoffwechselerkrankung dokumen‐tieren. Der von ClinPath entwickelteTherapiebegleiter ist dabei besondersnutzerfreundlich aufgebaut und er‐möglicht eine anschauliche Darstellungsowie komfortable Eingabe der Daten.
Das Besondere am Therapiebegleiterist, dass auf Wunsch des Patienten dieDiabetesdokumentation auch dembehandelnden Arzt zur Verfügungsteht. Der gemeinsame Zugriff verein‐
facht die Kommunikation zwischenPatient und Behandlungsteam ein‐schließlich der Vorbereitung vonArztkonsultationen. Die digitalenDaten erlauben eine ganzheitlicheund zugleich differenzierte Betrach‐tung der individuellen Stoffwechsel‐situation sowie eine schnelle Thera‐pieanpassung bei verändertenWerten.
Die Erprobung des Therapiebeglei‐ters findet in Zusammenarbeit mitdem Ärztenetze für die Region Teltow,Kleinmachnow und Stahnsdorf(ÄNTKS) statt. Der Therapiebegleitersoll dabei als Kommunikations‐ undInformationstool die vorhandenenNetzwerkstrukturen weiter festigen,um die Patienten zeitnah und bedarfs‐gerecht zu versorgen. Die KV COMMbegleitet die Testphase und unter‐stützt die beteiligten Ärzte bei dertechnischen Umsetzung, der Anspra‐che und Schulung von Patienten so‐wie bei allen anfallenden organisato‐rischen Aufgaben.
Der Therapiebegleiter wird ab Mai2015 von Diabetikern und ihren be‐handelnden Ärzten erprobt.
Weitere Informationen: Franziska KuckTelefon: 0331‐7305‐793E‐Mail: Franziska.Kuck@kv‐comm.de
KV COMM
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 29
Diabetes online managen KV COMM begleitet Modellprojekt
Intern
Herr Dr. Fuhrmann, die KV TelematikGmbH (KVTG) hatte kürzlich ihr einjäh‐riges Bestehen. Was genau macht IhrUnternehmen?
Die KV Telematik wurde Anfang2014 als Tochtergesellschaft der Kas‐senärztlichen Bundesvereinigung(KBV) gegründet, und wir haben dieAufgabe übernommen, Telematik‐Anwendungen im Sinne der Ärzte‐schaft voranzutreiben. Dabei geht esdarum, sinnvolle Anwendungen zurUnterstützung der Patientenversor‐gung und zur Vereinfachung des ärzt‐lichen Alltags zu entwickeln.
Sie entwickeln also Software für dieArztpraxis?
Nein, wir entwickeln Beschreibun‐gen (sogenannte Spezifikationen) fürärztliche Anwendungen, die im KV‐eigenen Kommunikationskanal KV‐Connect verschlüsselt übertragenwerden und der ärztlichen Kommuni‐kation dienen. Dabei achten wir aufeinheitliche Standards, damit eineInteroperabilität beim Datenaustauschzwischen unterschiedlichen Software‐systemen gewährleistet ist. Ziel derKVTG ist es, zu einer Anwendung eineSpezifikationen zu erstellen und denHerstellern von Praxisverwaltungs‐
systemen (PVS) und Krankenhaus‐informationssystemen (KIS) kosten‐frei zur Implementierung anzubieten.Im IT‐Bereich würde man sinngemäßvon einer Open‐Source‐Softwaresprechen.
Warum ist es wichtig, Interoperabilitätzu sichern?
Es geht darum, die Kommunikationvon Ärzten untereinander und mitKrankenhäusern zu ermöglichen, egalwelche Technik und Software sie nut‐zen. Interoperabel bedeutet hierbei,dass die verschiedenen Software‐systeme der Ärzte nahtlos beim Aus‐tausch der Informationen zusammen‐arbeiten und einheitliche Standards inden verschiedenen Systemen umge‐setzt werden. Nur so können medizi‐nische Informationen ohne Medien‐
ServiceIntern
Seite 30 | AUSGABE 4 / 2015
Nahtlose Kommunikation zwischenÄrzten und mit KrankenhäusernDr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik, im Gespräch
Foto
: KV
Tele
mat
ik
brüche in der Praxis strukturiert wei‐terverarbeitet bzw. genutzt werden.
Wie entsteht so eine Spezifikation?Entwerfen Sie diese am „Reißbrett“?
Wir arbeiten bei der Erstellung part‐nerschaftlich mit Softwarehäusernund KVen zusammen. Zunächst erstel‐len wir eine Spezifikation anhand derWünsche aus Ärzteschaft, den KVensowie PVS‐Herstellern und bietenanschließend unseren Partnern an,diese zu kommentieren. So stellen wirsicher, dass unsere Lösungen nutzen‐orientiert und anwenderfreundlichsind.
Wie sehen denn konkrete Ergebnisseaus?
Als erste Spezifikation haben wir imvergangenen Jahr den elektronischenArztbrief (eArztbrief) erstellt. AusSicht der Ärzte ist diese Anwendungsehr interessant, weil sie einen sehrgroßen Stellenwert für ihre täglicheArbeit hat. Laut einer Umfrage sehendie Ärzte den elektronischen Arztbrief
an der Spitze der sinnvollen Online‐Varianten. Das sieht der Gesetzgeberwohl auch so, denn gemäß eHealth‐Gesetzentwurf soll der eArztbrief ab2016 finanziell gefördert werden.
Welche weiteren Anwendungen sindgeplant?
Neben dem eArztbrief gibt es be‐reits die Möglichkeit, die KV‐Abrech‐nung direkt aus dem PVS durchzufüh‐ren sowie sichere elektronische Nach‐richten via KV‐Connect zu senden. Inder Kommentierung sind zurzeit wei‐tere Anwendungen, wie eDMP, derDatenaustausch in der gesetzlichenUnfallversicherung (DALE‐UV) undabrechnungsbegleitende Dokumen‐tationen (z.B. eHKS). Besonders inte‐ressant dürfte die zukünftige Labor‐kommunikation werden. In einemunserer Projekte planen wir Ende 2015die elektronische Übertragung vonLabordaten via KV‐Connect.
Herr Dr. Fuhrmann, vielen Dank für das Gespräch.
InternService
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 31
Neue Nachbarn für die KVBB: KINDERHILFE e.V. eröffnet Beratungsstelle Seit dem 16. März 2015 gibt es wieder eine Kontakt‐ und Beratungsstelle desKINDERHILFE e.V.s in Potsdam. Die angehende Diplompsychologin NadineWenzel berät betroffene Familien jeden Montag von 10‐18 Uhr im Haus derKVBB, Gregor‐Mendel‐Str. 10‐11, 14469 Potsdam. Termine sind auch nach Ver‐einbarung möglich unter nwenzel@kinderhilfe‐ev.de oder 0174‐9950384.Weitere Informationen unter www. kinderhilfe‐ev.de
ServiceIntern
Seite 32 | AUSGABE 4 / 2015
„Das große Kochbuch gegenBluthochdruck“
Niederlassungen im März 2015Planungsbereich Barnim
Planungsbereich Brandenburg a. d.Havel/ Stadt/Potsdam‐Mittelmark
Dipl.‐Psych. Sophia MüllerPsychologische Psychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieUlmenallee 17, 16356 Ahrensfelde
Dipl.‐Soz.päd. (FH) Silvia AvermannKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin/VerhaltenstherapieThälmannstr. 10, 14547 Beelitz
Dipl.‐Psych. Ulrike ZiegsPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieKurfürstenstr. 29, 14797 Kloster Lehnin
Dipl.‐Psych. Claudia KöppenPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieErnst‐Thälmann‐Str. 96, 15374 Müncheberg
Planungsbereich Märkisch‐Oderland
Das reich bebilderte Kochbuch in‐formiert zuverlässig über die Krank‐heit und erklärt, wie Betroffene zuhohe Blutdruckwerte durch eine ge‐sunde Ernährung positiv beeinflussenkönnen. Über 130 leckere und leichtzuzubereitende Rezepte zeigen dabei,dass herzfreundliche Ernährung undGenuss nicht im Widerspruch stehen.Mit viel Obst und Gemüse sowieweniger Fett, Fleisch und Süßigkeitenregulieren sie ihren Bluthochdruck.Gut sind Lebensmittel, die Magnesiumund Kalium enthalten.
Der Gesundheitsexperte Sven‐DavidMüller ist Bestseller‐Autor von 170 Pu‐blikationen. 2005 erhielt er das Bun‐desverdienstkreuz für seine beson‐deren Verdienste um die Gesundheits‐vorsorge, insbesondere im BereichErnährungsaufklärung. ChristianeWeißenberger arbeitet als Diät‐ undDiabetesassistentin in einer diabetolo‐gischen Schwerpunktpraxis.
„Das große Kochbuch gegenBluthochdruck“ ist überall im Buch‐handel für 26,99 Euro erhältlich.
Unser Buch‐Tipp
Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.
Dr. med. Kerstin AndrehsFachärztin für Innere Medizin/Hausärztin, in Neuruppinab 01.01.2016
Dipl.‐Soz.arb./Soz.Päd.(FH) Petjo BangeowKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeut, in Senftenbergab 01.10.2015
Dr. med. Silke BrinkhoffFachärztin für Neurologie, in Falkenseeab 01.10.2015
Sicherstellung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 33
Neuzulassungen und Ermächtigungen
Intern
Neuzulassungen
Anzeige
Stefanie BudichPsychologische Psychotherapeutin, in Lauchhammerab 01.10.2015
Anke BürgerFachärztin für Allgemeinmedizin, in Neuenhagenab 01.04.2015
Dipl.‐Med. Andrea ClemenzFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, in Rüdersdorfab 01.07.2015
Dipl.‐Päd. Heidlinde ConradKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Herzbergab 01.07.2015
Dr. med. Melanie GehringFachärztin für Radiologie, in Potsdamab 01.04.2015
Dipl.‐Psych. Kathleen Haupt‐SchibilskyKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Hohen Neuendorfab 01.07.2015
Dr. med. Thorsten HörmannFacharzt für Allgemeinmedizin, in Berge/Prignitzab 01.04.2015
Dr. med. Julia HorstFachärztin für Allgemeinmedizin, in Dallgow‐Döberitzab 01.04.2015
Dr. med. Sascha KahrauFacharzt für Allgemeinmedizin/ausschließlich psychotherapeutischtätig, in Brandenburg an der Havelab 01.04.2015
Eva KönigPsychologische Psychotherapeutin, in Herzberg/Elsterab 01.07.2015
Dipl.‐Psych. Matthias KönigPsychologischer Psychotherapeut, in Wittenbergeab 01.07.2015
Dipl.‐Psych. Anja NeisePsychologische Psychotherapeutin, in Potsdamab 01.07.2015
Susanne NothroffFachärztin für Allgemeinmedizin, in Neuenhagenab 01.04.2015
Dipl.‐Psych. Madlen PauckePsychologische Psychotherapeutin, in Herzberg/Elsterab 01.07.2015
Dr. med. Helge Reichert, LL.M.Facharzt für Allgemeinmedizin, in Templinab 01.05.2015
Dr. med. Torsten SchülerFacharzt für Urologie, in Cottbusab 01.04.2015
SicherstellungIntern
Seite 34 | AUSGABE 4 / 2015
InternSicherstellung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 35
Dipl.‐Psych. Jan SeisePsychologischer Psychotherapeut, in Cottbusab 01.07.2015
Dr. med. Dieter SikorskiFacharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, in Welzowab 01.10.2015
Dr. med. Thomas WinterFacharzt für Neurologie, in Potsdamab 01.10.2015
Sabine Zabel, M.A.Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Pritzwalkab 01.07.2015
Dr. med. Stefan ZisowskyPraktischer Arzt, in Senftenbergab 01.07.2015
Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.
MVZ Bad Belzig, in Bad BelzigGenehmigung zur Anstellung von:
Michael KuhnFacharzt für Innere Medizin/Hausarztfür eine ausschließliche Tätigkeit in
der Zweigpraxis in Niemegkab 01.04.2015
MVZ am Helios Klinikum Bad SaarowGmbH, in Bad SaarowGenehmigung zur Anstellung von:
Leen HeijlenFachärztin für Allgemeinmedizinfür eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis in Hoppegartenab 01.04.2015
Dr. (BG) Nikolaj MinewFacharzt für Pathologiefür eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis in Eisenhüttenstadtab 01.04.2015
MR Dr. med. Karl‐Heinz SchröderFacharzt für Orthopädieab 01.04.2015
Irina TscherkaschinFachärztin für InnereMedizin/Hausärztinfür eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis in Hoppegartenab 01.04.2015
MVZ der Asklepios Klinik Birken‐werder, in BirkenwerderGenehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Markus ZieglerFacharzt für Anästhesiologieab 01.04.2015
Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V
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MVZ Am Klinikum Barnim, in EberswaldeGenehmigung zur Anstellung von:
Yvonne SommerfeldFachärztin für Strahlentherapieab 01.04.2015
MVZ Finowfurt, in Schorfheide/OT FinowfurtGenehmigung zur Anstellung von:
Stefanie SpankaFachärztin für Innere Medizin/Hausärztinab 01.04.2015
Labor Dr. Berthold und Kollegen MVZGbR, in Frankfurt (Oder)Genehmigung zur Anstellung von:
PD Dr. med. Mustafa Porsch‐ÖzcürümezFacharzt für Laboratoriumsmedizinab 01.04.2015
MVZ Frankfurt (Oder), in Frankfurt(Oder)Genehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Hartmut HändschkeFacharzt für Chirurgieab 01.10.2015
Dr. med. Cornelia HanelFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfefür eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis in Fürstenwaldeab 01.04.2015
DRK Med. Versorgungszentrum Teltow‐Fläming gGmbH, in LuckenwaldeGenehmigung zur Anstellung von:
Dr. med. Christine FathkeFachärztin für Pathologie01.04.2015 – 31.08.2015
Dr. med. Franka LupatschFachärztin für Pathologie01.04.2015 – 31.08.2015
Dr. nat. med. Udo SieboltsFachärztin für Pathologie01.04.2015 – 31.08.2015
MVZ Märkisch‐Oderland GmbH, in StrausbergGenehmigung zur Anstellung von:
Christina GlaubittFachärztin für Orthopädie undUnfallchirurgieab 01.04.2015
Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.
Medizinisches Zentrum am Haupt‐bahnhof, in Brandenburg an derHavelGenehmigung zur Anstellung von:
Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V
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AUSGABE 4 / 2015 | Seite 37
Annegret GottschalkFachärztin für Hals‐Nasen‐Ohren‐heilkundefür eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis in Bad Belzigab 01.04.2015
Med. EinrichtungsgesellschaftFürstenwalde/Spree mbH, in FürstenwaldeGenehmigung zur Anstellung von:
Sönke PaulsenFacharzt für Psychiatriefür eine ausschließliche Tätigkeit in der Außenstelle Fürstenwalde,Eisenbahnstr. 114ab 01.04.2015
Poliklinik Rüdersdorf, in RüdersdorfGenehmigung zur Anstellung von:
Emran KazraniFacharzt für Chirurgie/SPUnfallchirurgieab 01.04.2015
Anzeige
Dr. med. Henrik KorinthFacharzt für Hals‐Nasen‐Ohren‐heilkundeab 01.04.2015
Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.
Dr. med. Kathrin AngelowaFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Elbe‐Elster KlinikumGmbH, Krankenhaus Herzbergermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und inVerbindung mit den Mutterschafts‐richtlinien gem. Teil B Nr. 6 des GBAzur Planung der Geburtsleitung imRahmen der Mutterschaftsvorsorge,gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte‐ZV zurexternen kardiotokographischenUntersuchung (CTG), auf dem Gebietder gynäkologisch‐geburtshilflichenUltraschalldiagnostik, auf dem Gebietder Urogynäkologie. Eine Möglichkeitzur Überweisung an andere Vertrags‐ärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Wolfram BeyerFacharzt für Neurologie, AsklepiosFachklinikum Lübben, in Lübbenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Neurologie undFachärzten für Nervenheilkundesowie entsprechenden Fachärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Ver‐sorgung von Parkinson‐Patienten mitApomorphin‐Pumpen, Duodopa‐Pumpen und Hirnschrittmachern.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Peter BihlFacharzt für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, KMG KlinikumMitte GmbH, Klinikum Wittstockin Wittstock/Dosseermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebietder Proktologie. Einer Möglichkeit zurÜberweisung ausschließlich an Fach‐ärzte für Laboratoriumsmedizin, Fach‐ärzte für Mikrobiologie und Fachärztefür Pathologie wird von Amts wegenzugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
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Ermächtigungen
Dr. med. Harry BrunzlowFacharzt für Diagnostische Radio‐logie, Helios Klinikum Bad Saarow, in Bad Saarowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie, Gynäko‐logie, Radiologie, Strahlentherapieund Nuklearmedizin sowie entspre‐chenden Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V sowie von am HeliosKlinikum Bad Saarow ermächtigtenÄrzten auf dem Gebiet der Mammo‐graphie. Einer Möglichkeit zur Über‐weisung an Pathologen wird statt‐gegeben.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Jan CharisiusFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Klinikum Ernst vonBergmann gGmbH, in PotsdamErweiterung der bestehendenErmächtigung um die Möglichkeit zurÜberweisung an Fachärzte für Labo‐ratoriumsmedizin.für die Zeit vom 12.03.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Birgit Didczuneit‐SandhopFachärztin für Hals‐Nasen‐Ohren‐heilkunde, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, in Brandenburgan der Havelermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐
nen Fachärzten für Hals‐Nasen‐Ohren‐heilkunde sowie Fachärzten für Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vzur Betreuung von Patienten mitschweren onkologischen Erkrankun‐gen, zur Durchführung der ambulan‐ten Schmerztherapie sowie zur Unter‐suchung und Mitbehandlung vonProblemfällen auf dem Gebiet derHNO‐Heilkunde auf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführungdes Neugeborenen‐Hörscreeningsgemäß der Anlage 6 der Kinder‐Richt‐linien des Gemeinsamen Bundesaus‐schusses Einer Möglichkeit zur Überweisung anRadiologen und Labormediziner wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Michael FischerFacharzt für Chirurgie, ImmanuelKlinik Rüdersdorf, in Rüdersdorfermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zuge‐lassen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Versor‐gung chronisch Schmerzkranker undPalliativpatienten. Einer Möglichkeitzur Überweisung ausschließlich anFachärzte für Radiologie, Fachärztefür Orthopädie, Fachärzte für Neu‐
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rologie, Fachärzte für Neurochirurgie,Fachärzte für Rheumatologie sowiean Fachärzte für Laboratoriums‐diagnostik wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Wolfgang GötzeFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Krankenhaus Märkisch‐Oderland GmbH, Betriebsteil Straus‐bergermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und in Ver‐bindung mit den Mutterschaftsricht‐linien gem. Teil B Nr. 6 des GBA aufÜberweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sowie Fachärzten fürFrauenheilkunde und Geburtshilfe inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Pla‐nung der Geburtsleitung im Rahmender Mutterschaftsvorsorgeermächtigt gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1Ärzte‐ZV auf Überweisung von zuge‐lassenen Fachärzten für Frauenheil‐kunde und Geburtshilfe und Fach‐ärzten für Urologie sowie entspre‐chenden Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V zur urodynamischenDruckmessung. Eine Möglichkeit zurÜberweisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Jana GunscheraFachärztin für Diagnostische Radio‐
logie, Carl‐Thiem‐Klinikum CottbusgGmbH, in Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten und Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von amCarl‐Thiem‐Klinikum Cottbus ermäch‐tigten Ärzten und auf Überweisungdurch das SPZ Cottbus für die pädia‐trische Röntgendiagnostik und CT beiKindern bis zum 18. Lebensjahr, fürdie MRT‐Diagnostik bei Kindern biszum 10. Lebensjahr. Eine Möglichkeitzur Überweisung an andere Vertrags‐ärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dariusz HincFacharzt für Gefäßchirurgie, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH,in Schwedt/Oderermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie undfachärztlich tätigen Internisten sowieentsprechenden Fachärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf demGebiet der Gefäßchirurgie. EinerMöglichkeit zur Überweisung aus‐schließlich an Fachärzte für Radiolo‐gie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
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Dr. med. Volker HitzFacharzt für Innere Medizin/SP Kardiologie, KMG Klinikum MitteGmbH, Klinikum Wittstock,in Wittstock/Dosseermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Unter‐suchung zur Kontrolle des implantier‐ten Cardioverters/Defibrillators (ICD)und zur Herzschrittmachernachsorge.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Frank HoffmannFacharzt für Chirurgie/SP Unfall‐chirurgie, Klinikum Frankfurt (Oder)GmbH, in Frankfurt (Oder)erhält die Genehmigung, im Rahmender bis zum 31.03.2015 gem. § 31 aAbs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung fürVertragsärzte bestehenden Ermächti‐gung übergangsweise weiterzuarbei‐ten. Einer Möglichkeit zur Überwei‐sung an Radiologen und Nuklearme‐diziner wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis zum30.06.2015
Dr. med. Adelheid JungFachärztin für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, RuppinerKliniken GmbH, in NeuruppinErweiterung der bestehendenErmächtigung um die Möglichkeit zur
Überweisung an Fachärzte für Labo‐ratoriumsmedizin und Fachärzte für Pathologie.für die Zeit vom 12.03.2015 bis30.06.2016
Dr. med. Diana JügeFachärztin für Diagnostische Radio‐logie, Elbe‐Elster‐Klinikum GmbH,Krankenhaus Finsterwaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Ver‐tragsärzte auf Überweisung vonzugelassenen Ärzten sowie Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, vonermächtigten Krankenhausärztensowie auf Überweisung des Institutsfür Strahlentherapie Cottbus, aufÜberweisung des KfH‐Kuratorium fürHeimdialyse und Nierentransplanta‐tion, auf Überweisung von Zahn‐ärzten und Fachärzten für Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgie, auf Über‐weisung der Institutsambulanz Psy‐chiatrie der Elbe‐Elster KlinikumGmbH/KH Finsterwalde, auf Über‐weisung von Fachärzten, die dieVoraussetzungen gemäß Qualitäts‐sicherungsvereinbarung zur schmerz‐therapeutischen Versorgung chro‐nisch schmerzkranker Patienten nach§ 135 Abs. 2 SGB V erfüllen oder dieZusatzweiterbildung Schmerzthera‐pie gemäß der Weiterbildungsord‐nung besitzen, für CT‐gesteuerteschmerztherapeutische Interven‐tion(en) bei akutem und/oder chroni‐schem Schmerz nach vorausgegan‐gener interdisziplinärer Diagnostik.
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AUSGABE 4 / 2015 | Seite 41
Einer Möglichkeit zur Überweisung anLabormediziner wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Diana JügeFachärztin für Diagnostische Radio‐logie, Elbe‐Elster‐Klinikum GmbH,Krankenhaus Herzbergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, von ermäch‐tigten Krankenhausärzten sowie aufÜberweisung des Instituts für Strah‐lentherapie Cottbus. Einer Möglich‐keit zur Überweisung an Pathologenund Labormediziner wird zuge‐stimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dipl.‐Med. Susanne KloßFachärztin für Urologie, DRK Kranken‐haus Luckenwalde, in Luckenwaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Urologie sowieFachärzten für Urologie in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur ambulan‐ten parenteralen antineoplastischenTherapie urologischer Malignome undfür die Durchführung der oralen anti‐neoplastischen Chemotherapie beiurologischen Tumoren. Einer Möglich‐keit zur Überweisung an Laborme‐
diziner, Mikrobiologen, Radiologen,Nuklearmediziner und Strahlenthera‐peuten wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Susann KnorrFachärztin für Neurologie, Branden‐burg Klinik Bernau‐Waldfrieden GmbHBKB & Co KG, in Bernau‐Waldsiedlungermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Originalscheinauf dem Gebiet der Neurologie zurBetreuung der Patienten im Wach‐komazentrum (Phase F) in der Bran‐denburg Klinik Bernau. Einer Möglich‐keit zur Überweisung an Vertrags‐ärzte aller Fachgruppen wird zuge‐stimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Jacek KossakowskiFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe/SP spezielle Geburtshilfeund Perinatalmedizin, Kreiskranken‐haus Prignitz gGmbH, in Perlebergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für die Betreuung vonPatientinnen mit pathologischer Gravidität und auf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde und
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Seite 42 | AUSGABE 4 / 2015
Geburtshilfe sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vzur Planung der Geburtsleitung imRahmen der Mutterschaftsvorsorgegemäß § 5 Abs. 2 BMV‐Ä in Verbin‐dung mit den Mutterschaftsrichtliniengem. Teil B Nr. 6.Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte fürHumangenetik wird von Amts wegenzugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Mario KuhnertFacharzt für Chirurgie/SP Gefäß‐chirurgie, Asklepios Klinik Birken‐werder, in Birkenwerdererhält die Genehmigung, im Rahmender bis zum 31.12.2014 gem. § 31 a Abs. 1Nr. 1 Zulassungsverordnung für Ver‐tragsärzte bestehenden Ermächti‐gung übergangsweise weiterzuarbei‐ten. Einer Möglichkeit zur Überwei‐sung ausschließlich an Fachärzte fürRadiologie und Fachärzte für Labora‐toriumsmedizin wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis zum30.06.2015
PD Dr. med. Anja LiekfeldFachärztin für Augenheilkunde,Klinikum Ernst von BergmanngGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Augenärzten sowie Augenärztenin zugelassenen Einrichtungen nach
§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürkonsiliarische Beratung bei ophthal‐mologischen Problemfällen und elek‐trophysiologische Untersuchung. EineMöglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Rudi LuciusFacharzt für Chirurgie/SP Visceral‐chirurgie, Ev. Krankenhaus Ludwigs‐felde‐Teltow gGmbH, in Ludwigsfeldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur ambulan‐ten Chemotherapie gastrointestinalerTumore. Einer Möglichkeit zur Über‐weisung ausschließlich an Fachärztefür Laboratoriumsmedizin, Fachärztefür Radiologie, Fachärzte für Patholo‐gie, Fachärzte für Strahlentherapieund Fachärzte für Nuklearmedizinwird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Jan PeterseinFacharzt für Diagnostische Radio‐logie, Helios Klinikum Bad Saarow, in Bad Saarowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf taggleiche Überweisung vonHerrn Dipl.‐Med. Fuss, Facharzt fürInnere Medizin/SP Hämatologie undInternistische Onkologie, und Herrn
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AUSGABE 4 / 2015 | Seite 43
Dr. Grabley, Facharzt für Chirurgie,beide niedergelassen in Bad Saarowauf dem Gebiet der MRT, auf tag‐gleiche Überweisung von Herrn Dr. Grabley, Facharzt für Chirurgie,und Frau Dr. Osel, Fachärztin fürOrthopädie, beide niedergelassen inBad Saarow auf dem Gebiet der Radiologie, auf Überweisung vonzugelassenen Ärzten sowie Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V undvon am Helios Klinikum Bad Saarowermächtigten Ärzten zur Überprüfungder Gallengangsdrainage, auf Über‐weisung von Fachärzten, die die Vor‐aussetzungen gemäß Qualitäts‐sicherungsvereinbarung zur schmerz‐therapeutischen Versorgung chro‐nisch schmerzkranker Patienten nach§ 135 Abs. 2 SGB V erfüllen oder dieZusatzweiterbildung Schmerzthera‐pie gemäß der Weiterbildungsord‐nung besitzen, für CT‐gesteuerteschmerztherapeutische Interven‐tion(en) bei akutem und/oder chroni‐schem Schmerz nach vorausgegan‐gener interdisziplinärer Diagnostik.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Cristine PietschFachärztin für InnereMedizin/Fachärztin für Chirurgie,Krankenhaus Märkisch‐OderlandGmbH/Betriebsteil Strausbergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eineSprechstunde zur Behandlung desdiabetischen Fußsyndroms.Einer Möglichkeit zur Überweisung anRadiologen und Labormediziner wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Daniel PinkFacharzt für Innere Medizin undHämatologie und Onkologie, HeliosKlinikum Bad Saarow, in Bad Saarowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Innere Medizin/SP Internistische Hämatologie undOnkologie und entsprechendenFachärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für eine internistischeSarkomsprechstunde ausschließlichfür die Behandlung von Patienten mitden gesicherten ICD‐Diagnosen C40und C41 sowie C45 bis C49. EineMöglichkeit zur Überweisung an Radiologen, Nuklearmedizinern,Pathologen und Labormediziner wirdgenehmigt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
PD Dr. med. Konstantin PrassFacharzt für Neurologie, HeliosKlinikum Bad Saarow, in Bad Saarowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
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Seite 44 | AUSGABE 4 / 2015
Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Neurologie, Fach‐ärzten für Psychiatrie und Nerven‐ärzten sowie entsprechenden Fach‐ärzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vzur Mitbehandlung von Parkinson‐Problemfällen und Parkinsonpatien‐ten mit Arzneimittelpumpen undPatienten mit Tiefenhirn‐Stimulato‐ren. Einer Möglichkeit zur Überwei‐sung an Nuklearmediziner und Radio‐logen wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. Andrzej PopielaFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbusermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und in Ver‐bindung mit den Mutterschaftsricht‐linien gem. Teil B Nr. 6 des GBA zurPlanung der Geburtsleitung im Rah‐men der Mutterschaftsvorsorge,gem. § 31a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte‐ZV zurkonsiliarischen Tätigkeit auf demGebiet der Frauenheilkunde undGeburtshilfe für die externe kardio‐tokographische Untersuchung (CTG)und für die Betreuung von Patientin‐nen mit pathologischer Gravidität.
Eine Möglichkeit zur Überweisung anHumangenetiker und Labormedizinerwird von Amts wegen genehmigt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dipl.‐Psych. Wolfgang RitzPsychologischer Psychotherapeut,Sana Kliniken Sommerfeld/Helmuth‐Ulrici‐Kliniken, in Kremmen/OT Sommerfeldermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelassenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet dertiefenpsychologisch fundierten Psy‐chotherapie ‐ eingeschränkt aufSchmerzpatientenfür die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dipl.‐Med. Axel SchachtFacharzt für Neurologie, KlinikumFrankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder)ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie vonermächtigten Fachärzten für Chirur‐gie, Neurochirurgie, Neurologie undOrthopädie für elektroenzephalo‐graphische Untersuchungen, Blink‐reflexprüfung und Messung evozier‐ter Hirnpotentiale, Abklärung einerneuromuskulären Erkrankung,
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AUSGABE 4 / 2015 | Seite 45
auf Überweisung von zugelassenenAugenärzten, Kinder‐ u. Jugendmedi‐zinern, Neurologen und Psychiatern,Orthopäden sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vsowie von am Klinikum Frankfurtermächtigten Nervenärzten (bei Wie‐derholungsbehandlungen der Dysto‐nien mit Botulinum‐Toxin A ist auchdie Überweisung von Hausärztenmöglich) für die Behandlung vonBewegungsstörungen, Hyperhidrosisaxillaris und speziellen Formen derSpastik mit Botulinum‐Toxin A. EineMöglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Christian ScheerFacharzt für Innere Medizin, Medizi‐nisch‐Soziales Zentrum UckermarkgGmbH, Kreiskrankenhaus Prenzlau,in Prenzlauermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funktions‐analyse eines Herzschrittmachersund/oder eines implantierten Kardio‐verters bzw. Defibrillators. Eine Mög‐lichkeit zur Überweisung an andereVertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Prof. Dr. med. Dr. phil. Kurt SchmailzlFacharzt für Innere Medizin/SP Kar‐diologie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen hausärztlich tätigen und fach‐ärztlich tätigen Internisten und Fach‐ärzten für Kinder‐ und Jugendmedizinsowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurDurchführung folgender kardiologi‐scher Untersuchungsleistungen beikardiologischen Problemfällen, Elek‐trokardiographische Untersuchung(Belastungs‐EKG), Aufzeichnung einesLangzeit‐EKG von mindestens 18 Stun‐den Dauer, ComputergestützteAuswertung eines Langzeit‐EKG vonmindestens 18 Stunden Dauer, Lang‐zeitblutdruckmessung, Elektrostimu‐lation des Herzens,Ergospirometrische Untersuchung,Echokardiographische Untersuchung(M‐Mode‐, B‐Mode‐Verfahren),Doppler‐Echokardiographie mittelsPW‐ und /oder CW‐Doppler, Doppler‐Echokardiographie mittels Duplex‐Verfahren mit Farbcodierung sowiedie transösophageale Durchführung,Zweidimensionale echokardiographi‐sche Untersuchung in Ruhe und unterBelastung, Sonographische Unter‐suchung extrakranieller hirnversor‐gender Gefäße, Periorbitalarterien,Aa. Subclaviae und Aa. Vertebralesmittels CW‐Doppler, SonographischeUntersuchung der extremitätenver‐
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und entsorgenden Gefäße mittels CW‐Doppler, Sonographische Unter‐suchung der intrakraniellen Gefäßemittels PW‐Doppler, SonographischeUntersuchung der extremitätenver‐und/oder entsorgenden Gefäße mit‐tels Duplex‐Verfahren und für ambu‐lante Leistungen im Herzkatheter‐Bereich. Eine Möglichkeit zur Über‐weisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis30.09.2015
Dipl.‐Psych. Jochen SchwarzkopfFacharzt für Psychiatrie, Johanniter‐Krankenhaus im Fläming Treuen‐brietzen GmbH, in Treuenbrietzenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge‐biet der analytischen Psychotherapie.Eine Möglichkeit zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Alexander TauchnitzFacharzt für Kinder‐ und Jugendme‐dizin, Klinikum Barnim GmbH, WernerForßmann Krankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten und Ärzten in Einrichtun‐gen nach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der Kinder‐Gas‐troenterologie. Einer Möglichkeit zur
Überweisung an Radiologen undLabormediziner wird stattgegeben. für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Sabine UebachFachärztin für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, RuppinerKliniken GmbH, in NeuruppinDie nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungs‐verordnung für Vertragsärzte beste‐hende Ermächtigung von Dr. med.Sabine Uebach, Fachärztin für InnereMedizin/Schwerpunkt Gastroenterologie an der RuppinerKliniken GmbH in 16816 Neuruppin,Fehrbelliner Str. 38, wird wie folgterweitert: Einer Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Pathologie undLabormedizin wird zugestimmt.für die Zeit vom 19.03.2015 bis31.12.2016
Dipl.‐Med. Bertram UngerFacharzt für Innere Medizin, RuppinerKliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten und Ärzten in Einrichtun‐gen nach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2SGB V für die Funktionsanalyse einesHerzschrittmachers und/oder einesimplantierten Kardioverters bzw.Defibrillators. Eine Möglichkeit zurÜberweisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis30.09.2015
InternSicherstellung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 47
Simone VatterFachärztin für Innere Medizin, Sprem‐berger Krankenhausgesellschaft mbH,Krankenhaus Sprembergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuungvon Diabetikern mit einer intensivier‐ten Insulintherapie und Insulinpum‐pentherapie. Einer Möglichkeit zurÜberweisung an Neurologen,Augenärzte, Chirurgen und Radio‐logen wird stattgegeben.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Gunter VoskampFacharzt für Innere Medizin/SP Rheumatologie/SP Gastroenterolo‐gie, Spremberger Krankenhausgesell‐schaft mbH, in Sprembergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durch‐führung einer Sprechstunde auf demGebiet der Rheumatologie, auf demGebiet der Gastroenterologie und zurpräventiven Koloskopie. Einer Mög‐lichkeit zur Überweisung ausschließ‐lich an Fachärzte für Laboratoriums‐medizin, Fachärzte für Mikrobiologie,Fachärzte für Radiologie, Fachärztefür Neurologie, Fachärzte für Ortho‐pädie, Fachärzte für Nuklearmedizinsowie von Amts wegen an Fachärzte
für Pathologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Dr. med. Martin WeigeltFacharzt für Innere Medizin/SP Rheumatologie, KMG KlinikumMitte GmbH, Klinikum Kyritz, in Kyritzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge‐biet der Rheumatologie. Einer Mög‐lichkeit zur Überweisung ausschließ‐lich an Fachärzte für Laboratoriums‐medizin, Fachärzte für Mikrobiologieund Fachärzte für Radiologie wird vonAmts wegen zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
apl. Prof. Dr. med. Thomas WeinkeFacharzt für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, Klinikum Ernstvon Bergmann gGmbH, in Potsdamerhält die Genehmigung, im Rahmender bis zum 31.03.2015 gem. § 31 aAbs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung fürVertragsärzte bestehenden Ermäch‐tigung übergangsweise weiterzu‐arbeiten. Einer Möglichkeit zur Über‐weisung an Pathologen wird zuge‐stimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis zum30.06.2015
Ahlke WillenborgFachärztin für Kinder‐ und Jugend‐medizin, Klinikum Barnim GmbH,
SicherstellungIntern
Seite 48 | AUSGABE 4 / 2015
InternSicherstellung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 49
Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten und Ärzten in Einrichtun‐gen nach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der Kinder‐Gastroenterologie. Einer Möglichkeitzur Überweisung an Radiologen undLabormediziner wird stattgegeben. für die Zeit vom 01.04.2015 bis30.06.2015
Dr. med. Britta WohlfarthFachärztin für Radiologie, HeliosKlinikum Bad Saarow, in Bad Saarowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf taggleiche Überweisung vonDipl.‐Med. Harald Fuss, Facharzt fürInnere Medizin/Schwerpunkt Häma‐tologie und Internistische Onkologie,niedergelassen in Bad Saarow, aufdem Gebiet der Computertomogra‐phie. Eine Möglichkeit zur Über‐weisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Mouna Yassin‐KassabFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Asklepios Klinikum Uckermark, in Schwedtermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich‐
tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V. m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und in Ver‐bindung mit den Mutterschaftsricht‐linien gem. Teil B Nr. 6 des GBA zurPlanung der Geburtsleitung im Rah‐men der Mutterschaftsvorsorge undgem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte‐ZV zurkonsiliarischen Tätigkeit auf demGebiet der Frauenheilkunde undGeburtshilfe. Eine Möglichkeit zurÜberweisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017
Kerrin AdlungFachärztin für PsychosomatischeMedizin und Psychotherapieneue Adresse: Brieseallee 36/37,16547 Birkenwerderab 01.04.2015
Dr. med. Gunnar AndrehsFacharzt für Urologieneue Adresse: Junckerstr. 10 a, 16816 Neurupppinab 01.04.2015
Dipl.‐Soz.‐Päd.(FH) Esther BehnckeKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutinneue Adresse: Hegelallee 44, 14467 Potsdamab 25.03.2015
Praxisverlegungen
SicherstellungIntern
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Dipl.‐Med. Anne BöttcherFachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie/ausschließlich psychotherapeutisch tätigneue Adresse: Lindenstr. 25, 14467 Potsdamab 01.04.2015
Dipl.‐Psych. Christina BrymPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Karl‐Marx‐Str. 12, 15518 Briesen (Mark)ab 01.07.2015
Dipl.‐Psych. Anke LangerPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Geschwister‐Scholl‐Str. 5, 03238 Finsterwalde ab 25.03.2015 bis 30.04.2015neue Adresse: Markt 28, 03238 Finsterwalde ab 01.05.2015
Dr. med. Siegrun MebusFachärztin für Kinder‐ undJugendmedizin/SP Kinder‐Kardiologieneue Adresse: Lotharstraße 15, 15732 Eichwaldeab 01.05.2015
Anastasia ProbstFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeneue Adresse: Karl‐Tietz‐Straße 6,15537 Erknerab 01.08.2015
Dipl.‐Psych. Heidemarie RömhildPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Bernard‐Remy‐Str. 6,19322 Wittenbergeab 01.04.2015
Dr. med. Alexandra Seeligmüller‐SchulzFachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie/ausschließlich psychotherapeutisch tätigneue Adresse: Seestr. 18, 14467 Potsdamab 01.04.2015
Dipl.‐Psych. Ute SiebertPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Wernerstr. 31, 03046 Cottbusab 01.04.2015
Dr. med. Wolfgang SitteFacharzt für PsychotherapeutischeMedizinneue Adresse: Dortustr. 71, 14467 Potsdamab 01.05.2015
Dr. Beata Maria LojFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, in Schwedt/Oderab 01.07.2015
Änderung des Wirkungsdatum derZulassung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 51
Anzeige
SicherstellungIntern
Seite 52 | AUSGABE 4 / 2015
Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unterwww.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direktzu den Zulassungsmöglichkeiten.
Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglich‐keiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unterwww.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.
ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungengefördert:
Hausärzte:Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee.
Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, TemplinLandkreis Spree‐Neiße
Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee
Kinderheilkunde:Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin
Dermatologie:Landkreis Prignitz, Stadt Templin
InternSicherstellung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 53
Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 8.6.2015
laufendeBewerbungs‐kennziffer
Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin
30/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Teltow 01.10.2015
31/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Belzig 01.01.2016
32/2015 AllgemeinmedizinMittelbereichFrankfurt (O.)
01.01.2016
33/2015Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)
Oberhavel 01.07.2015
34/2015Frauenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)
Prignitz 01.01.2016
35/2015 Kinder‐ u. Jugendmedizin Oberhavel 01.04.2016
36/2015 Nervenheilkunde Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree
sofort
37/2015 Nervenheilkunde Dahme‐Spreewald 01.01.2016
38/2015 Nervenheilkunde Uckermark 01.02.2016
39/2015 Diagnostische Radiologie(1/2 Versorgungsauftrag)
RaumordnungsregionHavelland‐Fläming
01.07.2015
40/2015 Diagnostische Radiologie(1/2 Versorgungsauftrag)
RaumordnungsregionHavelland‐Fläming
sofort
Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323
Weitere Informationen unterwww.kvbb.de
SicherstellungIntern
Seite 54 | AUSGABE 4 / 2015
Bewerbungsfrist bis 8.6.2015
laufendeBewerbungs‐kennziffer
Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin
41/2015Psychol. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)
Potsdam, Stadt 01.11.2015
42/2015Kinder‐ u. Jugendlichen‐psychotherapeut
Potsdam, Stadt 01.04.2016
43/2015Kinder‐ u. Jugendlichen‐psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)
Potsdam, Stadt 01.07.2015
44/2015Kinder‐ u. Jugendlichen‐psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)
Potsdam, Stadt 01.07.2015
45/2015 Psychol. Psychotherapeut Cottbus 01.07.2015
46/2015 Psychol. Psychotherapeut Cottbus 01.07.2015
47/2015 Psychol. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)
Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree
01.10.2015
48/2015 Psychol. Psychotherapeut Uckermark 01.07.2015
49/2015 Psychol. Psychotherapeut Oberhavel 01.01.2016
50/2015 Psychol. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)
Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark
sofort
Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323
Weitere Informationen unterwww.kvbb.de
InternSicherstellung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 55
Bewerbungsfrist bis 8.5.2015
laufendeBewerbungs‐kennziffer
Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin
19/2015 Innere Medizin/HA Mittelbereich Cottbus 01.10.2015
20/2015Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)
Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree
01.07.2015
21/2015 Chirurgie Dahme‐Spreewald sofort
22/2015Chirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)
Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark
01.10.2015
23/2015Frauenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)
Potsdam 01.10.2015
24/2015Frauenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)
Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark
sofort
25/2015 Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde Prignitz 01.11.2015
26/2015 Orthopädie(1/2 Versorgungsauftrag)
Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark
01.07.2015
27/2015 Nervenheilkunde/speziellPsychiatrie(1/2 Versorgungsauftrag)
Oberhavel sofort
28/2015 Kinder‐ u. Jugendpsychiatrie(1/2 Versorgungsauftrag)
RaumordnungsregionHavelland‐Fläming
01.10.2015
29/2015 Radiologie(1/2 Versorgungsauftrag)
RaumordnungsregionHavelland‐Fläming
sofort
• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.
• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.
Praxisbörse
Seite 56 | AUSGABE 4 / 2015
Praxisbörse
Intern
Praxisabgabe
Praxissuche
•Hausärztliche Praxis in Templinsucht ab 2015 Nachfolger/In. Die Praxis ist barrierefrei und verfügtüber 6 Räume auf 113 qm.
Kontakt: Tel. 01751657092
•Große hausärztliche Praxis im Mittel‐bereich Strausberg sucht Ende 2015eine/n Nachfolger/in.
Chiffre: PA/06/2015
•Hausärztliche Praxis im MittelbereichKönigs Wusterhausen mit direktem Autobahnanschluss sucht ab 2017Nachfolger/in. Vorherige Anstellungzum Praxiseinstieg denkbar.
Chiffre: PA/07/2015
•Fachärztin für Innere Medizin suchtab sofort eine hausärztliche Praxis zurÜbernahme. Bevorzugte Region: Mittelbereiche Ludwigsfelde, Zossen, Teltow, Potsdam, Werder (Havel)‐Beelitz
Kontakt: [email protected] oder01708123128
•Suche ab Juli 2015 hausärztlichePraxis zur Übernahme.Bevorzugte Region: MittelbereicheNeuenhagen bei Berlin, Hennigsdorf,Oranienburg, Bernau bei Berlin,Zehdenick‐Gransee, Neuruppin
Chiffre: PG/16/2015
•Pensionierte Fachärztin für Allge‐meinmedizin möchte nach lang‐jähriger Tätigkeit in eigener Nieder‐lassung im Bereich der KV Sachsennicht untätig sein und sucht eine An‐stellungsmöglichkeit (Teilzeit) oderTätigkeit als Praxisvertretung imMittelbereich Königs Wusterhausen,Schönefeld‐Wildau.Arztregistereintrag vorhanden.
Kontakt: 01719951964 oder per Fax 030/67805213
•Psychologische Psychotherapeutin(Verhaltenstherapie) bietet ab1.5.2015 eine Anstellungsmöglichkeitals Elternzeitvertretung, anschließendEntlastungsassistenz, für wöchent‐lich ca. 20 Stunden.
Kontakt: 0163/1583361 [email protected]
Anstellungs‐ und Kooperationsan‐gebote und ‐gesuche
Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 57
Anzeige
Fortbildung
Seite 58 | AUSGABE 4 / 2015
Intern
Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal
Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten
09.05.201509.00 ‐ 17.00Potsdam
DiSko‐Schulungsprogramm ‐ Wie Diabetikerzum Sport kommenDr. med. Karsten Milek, FA f. AllgemeinmedizinDr. Susanne Milek, Supervisorin/Coach
Fortbildungspunkte
100 Euro pro Arzt, 150 Euro
pro Praxis‐mitarbeiter
(Teampreiseauf Anfrage)
20.05.201515.00 ‐ 17.30Potsdam
Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemachtDaniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG
35 Euro
27.05.201514.00 ‐ 20.0030.05.201509.00 ‐ 17.00Potsdam
Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Uta Rieger, FÄ f. Innere Medizin
Fortbildungspunkte
100 Euro pro Arzt, 150 Euro
pro Praxis‐mitarbeiter
(Teampreiseauf Anfrage)
05.06.201514.00 ‐ 19.00Potsdam
Aufbau und Ablauf der Validierung von Aufbereitungsprozessen für Medizin‐produkte in der ArztpraxisMichael Biertümpel, DEKRA Akademie BerlinFachbereich Gesundheits‐ u. Sozialwesen
Fortbildungspunkte
85 Euro
10.06.201515.00 ‐ 18.00Potsdam
Schweigepflicht, Datenschutz und Archivie‐rung in der ArztpraxisElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin fürMedizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner
40 Euro
8
8
AUSGEBUCHT
AUSGEBUCHT
6
InternFortbildung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 59
Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal
Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten
13.06.201509.00 ‐ 14.00Potsdam
Der fordernde Patient ‐ das tägliche Dilemmain der ArztpraxisDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ und Persönlichkeitsentwicklung
75 Euro
Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte
Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten
03.06.201515.00 ‐ 18.00Frankfurt (O.)
Erfolgreiche Praxisabgabe ‐ besser früherschon an später denkenMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski,Niederlassungsberaterin der KVBB
Fortbildungspunkte
für Mitgliederder KVBB
kostenfreiNicht‐
mtglieder 40 Euro
06.06.201509.00 ‐ 17.00Potsdam
Hautkrebs‐ScreeningGisela Rambow, FÄ f. DermatologieDr. med. Sigrun Voß, FÄ f. Allgemeinmedizin
Fortbildungspunkte
120 Euro
8
4
Ansprechpartner: Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426 Fax: 0331/23 09 288Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459
FortbildungIntern
Seite 60 | AUSGABE 4 / 2015
Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal
Termin | Ort Thema | Referent Kosten
30.05.201509.00 ‐ 16.00Potsdam
Neue Methoden gegen Stress im PraxisalltagDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress‐ u.Gesundheitsmanagement IAH
120 Euro
03.06.201515.00 ‐ 17.00Potsdam
Sprechstundenbedarfsvereinbarungen im Land BrandenburgBeratende Apothekerinnen der KVBB
40 Euro
03.06.201515.00 ‐ 18.00Brandenburg
Notfälle in der Praxis mit ReanimationLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e. V.
45 Euro
10.06.201515.00 ‐ 17.00Frankfurt (O.)
Die Arzneimittel‐RichtlinieBeratende Apothekerinnen der KVBB
40 Euro
Auf dem diesjährigen Diabetes Kongress wird erstmalig eine Fortbildung speziell für Hausärzte und ihr medizinisches Fachpersonal rund um das ThemaDiabetes Typ 2 angeboten.
Jeweils ein Referenten‐Tandem aus Hausarzt und Diabetologe spricht u.a. über:• Orale Therapie des Typ‐2‐Diabetes• Insulintherapie bei Typ‐2‐Diabetes• Diabetes als Komorbidität:
Der chronische Patient ‐ Die 'Individualisierung' in der NVL• Medizinrecht und Verordnungssicherheit
Termin: Samstag, 16. Mai 2015; 8.30‐13.00 UhrOrt: CityCube, Messedamm 26, 14055 Berlin
Interessierte können sich vergünstigt mit einer Tageskarte anmelden (wahlweise vor Ort an der Tageskasse oder vorab online). Online‐Anmeldung, Programm und weitere Informationen unter: www.diabeteskongress.deRückfragen beantwortet die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) auch telefonisch unter 030/246 03 360.
InternFortbildung
AUSGABE 4 / 2015 | Seite 61
Hausärztetag beim Diabetes Kongress 2015
Anzeige
(…) dass letztendlich absolut banaleKrankheitsbilder, die dazu nochwochenlang vorbestanden, dann amWochenende in der Rettungsstellevorgestellt werden. Darüber hinausauch an ganz normalen Wochentagenund zu absolut normalen Zeiten amVormittag und Nachmittag, wo alleArztpraxen geöffnet haben, ebensomit banalen Beschwerden die Ret‐tungsstelle aufgesucht wird. Letztend‐lich muss knallhart gesagt werden,dass dieses schlicht ein Missbrauch
des Gesundheitssystems ist und dieseFälle gar nicht erst in die Rettungs‐stelle gehören (Atherom mit Rettungs‐wagen und Hallux valgus um 10 UhrSonntag). (…) Vielmehr liegt es an dem Kosten‐träger, ihren Versicherten zu erziehenbzw. mit geeigneten Steuermechanis‐men dies zu erzwingen (Selbstbeteili‐gung etc.).
Dr. Milko Angelov, Facharzt fürOrthopädie, Königs Wusterhausen
Leserpost
Seite 62 | AUSGABE 4 / 2015
Missbrauch des GesundheitssystemsZur medialen Diskussion über die angeblich minderwertige ambulante Notfall‐versorgung bzw. die Überhand der Notfallversorgung durch Krankenhäuser
Intern
Das Selbstverständliche hinterfragenFür den Augenarzt Thomas Maruniakgehört die Weiterbildung junger Kolle‐gen seit einiger Zeit zum Praxisalltag: (…) Das Interessante und Spannendean der Weiterbildung ist, sich selbst zuhinterfragen, indem man natürliche,selbstverständlich gewordene Abläu‐fe aus unterschiedlichen Sichtweisenbetrachtet. Vieles ist für die Assisten‐ten Neuland, sei es vom Wechsel ausder Klinik in die Ambulanz oder auchdirekt nach dem Studium. Es geht darum, Vertrauen und Selbst‐
bewusstsein aufzubauen, Geduld zulernen, Stress und Verantwortung inEinklang zu bringen. Inwieweit alles sofunktioniert, hängt nicht nur vomAssistenten, sondern auch von einemsehr gut funktionierenden Team ab. Kurz und knapp: Weiterbildung machtSpaß, ist aber auch sehr anstrengend.
Thomas Maruniak, Facharzt für Augen‐heilkunde, Schöneiche bei Berlin
Rufnummern für KVBB‐Service
Funktion KVBB‐Service‐Rufnummer neu
Zentrale Einwahl 0331 98 22 98 00
Informationsdienst/KOSA 0331 98 22 98 01
Fortbildung 0331 98 22 98 02
EBM/Abrechnungsberatung 0331 98 22 98 03
Formularbestellung FAX 0331 98 22 98 04
Formularbestellung 0331 98 22 98 05
Benutzerservice DatenNerv/KV‐Safenet 0331 98 22 98 06
Beratung Beiräte und neue Mitglieder 0331 98 22 98 07
Bereitschaftsdienst‐Management FAX 0331 98 22 98 08
Bereitschaftsdienst‐Management 0331 98 22 98 09
Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung
0331 98 22 98 11
Betriebswirtschaftliche Beratung 0331 23 09 280
Niederlassungsberatung 0331 23 09 320
Patiententelefon 0331 98 22 98 51
Mahnwesen/Praxisgebühr 0331 98 22 98 52
ImpressumIntern
Seite 64 | AUSGABE 4 / 2015
Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg
Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]
Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel
Redaktionsschluss:17. April 2015
Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197
Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de
Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de
Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare