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Intern 1 | 2014 KBV‐Chef kündigt Rücktritt an: KVBB‐Vorstand zollt Dr. Köhler Dank und Respekt Für Gesundheit verantwortlich: Das sind die „Neuen“ im Bundesgesundheitsministerium Informationen für den Praxisalltag: Aktuelle EBM‐Änderungen Seit 1. Januar gilt eGK Rotavirus‐Impfung zulasten der GKV

KV-Intern 01/2014

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg

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Intern 1 | 2014

KBV‐Chef kündigt Rücktritt an: KVBB‐Vorstand zollt Dr. Köhler

Dank und Respekt

Für Gesundheit verantwortlich:Das sind die „Neuen“ im

Bundesgesundheitsministerium

Informationen für den Praxisalltag:Aktuelle EBM‐Änderungen

Seit 1. Januar gilt eGKRotavirus‐Impfung zulasten der GKV

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AUSGABE 1 / 2014 | Seite 1

InternEditorial

Liebe Leserinnen und liebe Leser

Guten Morgen, ich bin für Ihre Gesundheit verantwortlich – stimmt zwar so nicht,klingt aber gut, wie der Neue meint, sich der Öffentlichkeit vorstellen zu müssen.Via BILD am Sonntag, man will ja wahrgenommen werden. Der Neue ist HermannGröhe, Bundesminister für Gesundheit. Komisch, das erste, was mir dazu einfiel,war “Herrmann heester“, diese Refrainzeile eines alten Gassenhauers ...

Lauterbach war befürchtet worden, von der Leyen und Spahn in der engerenWahl, nun ist es Hermann Gröhe. Gesundheitspolitisch ist von ihm bislang nichtsbekannt und auch sein Werdegang lässt auf derartige Ambitionen nicht schließen.Die sieben Jahre Vorsitzender des Diakonischen Werkes in Neuss dürften kaum alsReferenz für diesen Job ausschlaggebend gewesen sein.

Nun hat jeder eine Chance verdient. Ob es allerdings immer gleich auf solchenPositionen sein muss, sei einmal dahingestellt. Angesichts der Herausforderungenin diesem Bereich in den kommenden Jahren verwundert diese Personalie schon.Ernsthafte inhaltliche Fragen hat die BILD Minister Gröhe nicht gestellt, sieht maneinmal vom Thema Wartezeiten beim Facharzt ab, sofern man ernsthaft dieseFrage als „Problem“ der Patienten sehen will.

Des Ministers diesbezüglicher Verweis auf den Koalitionsvertrag – wir informier‐ten in der Dezember‐Ausgabe von „KV‐Intern“ ausführlich darüber – war zuerwarten. Aber genau das lässt nun wiederum nichts Gutes erwarten. Denn dieavisierte Vier‐Wochen‐Frist inklusive Terminvermittlungsstellen bei der KV plusBehandlung im Krankenhaus ist – höflich formuliert ‐ realitätsfern und unprak‐tikabel. Aber vielleicht muss sich der Herr Minister auch erst einmal etwas nähermit der Materie vertraut machen.

Seiner Erkenntnis, dass ein leistungsfähiges Gesundheitswesen nun einmal Geldkostet, ist nichts hinzuzufügen. Sie stimmt. Spannend bleibt jedoch, wie dieserErkenntnis in der Praxis entsprochen werden wird. Ohne klare Konzepte, die denAkteuren finanzielle und damit berufliche Sicherheit geben, ist die unbestrittenhohe Qualität dieses so wichtigen Bereiches Gesundheit in den kommenden Jahren nicht zu garantieren.

Ihnen noch elf erfolgreiche und erfüllende Monate, denn dann ist 2014 schon wieder vorbei.

Ralf HerrePressesprecher der KV Brandenburg

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InhaltsverzeichnisIntern

Seite 2 | AUSGABE 1 / 2014

Aus gesundheitlichen Gründen legt Dr. Andreas Köhler sein Amt zum 1. März niederPressemitteilung der KBV vom 16.1.2014

Dank und RespektKVBB‐Vorstand bedauert angekündigten Rücktritt Dr. Köhlers

Who is who?Das sind die „Neuen“ im Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit

Guten Morgen, ich bin für Ihre GesundheitverantwortlichAuszüge aus einem Interview mit Hermann Gröhe

EBM‐Änderungen rückwirkend zum 1.10.2013

EBM‐Änderungen zum 1.1.2014 und 1.4.2014

AOK Hausarztvertrag ‐ Anlage 5 und ModulHautkrebsscreening aktualisiert

Übergangsregelung Onkologie‐Vereinbarungerneut verlängert

Betriebswirtschaftliche Umfrage 2013Abgabetermin rückt immer näher!

KVBB‐Entschädigungsordnung: Änderungengenehmigt

Änderung der Vereinbarung über Vordrucke zum1.1.2014

Krankenversichertenkarte (KVK) kann weiterhin akzeptiert werden

Berufspolitik 4

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Praxis aktuell 10

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AUSGABE 1 / 2014 | Seite 3

InternInhaltsverzeichnis

Beschlüsse zu Hörgeräteversorgung undweiteren HNO‐Positionen

Elektronische Dokumentation ‐ Rückmelde‐berichte liegen vor

Regelungen zur Rotavirus‐Schutzimpfung

Bestellung von Grippeimpfstoffen für 2014/2015Information der AOK Nordost

Kein Fall für die Klinik? Regress‐Gefahr!

Ablauf der Zertifikate von KV‐SafeNet‐Providern

Niederlassungen im Dezember 2013

Zulassungen und Ermächtigungen

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und Krankenkassen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen nach § 103 Abs. 4 SGB V

Praxisbörse

Fortbildungen

Impressum

Praxis aktuell 22

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Service 46

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Der Vorstands‐vorsitzende derKassenärztlichenBundesvereinigung(KBV), Dr. AndreasKöhler, gab heutebekannt, dass eraus gesundheit‐lichen Gründen zum1. März sein Amtaufgeben wird.

„Ich habe michimmer und mitvoller Kraft für dieärztliche und psy‐chotherapeutische

Selbstverwaltung eingesetzt. Dennsie ist der Garant für eine flächendeck‐ende und hochwertige ambulantemedizinische Versorgung. Aus ge‐sundheitlichen Gründen habe ich die

für mich schwere Entscheidung ge‐troffen, mein Amt zum 1. März nie‐derzulegen“, erklärte er. Seit 2005 istKöhler Vorstandsvorsitzender der KBV.

„Großen und uneingeschränktenRespekt vor dieser persönlichenEntscheidung“, zollte der Vorsitzendeder Vertreterversammlung der KBV,Dipl.‐Psychologe Hans‐Jochen Weid‐haas, auch im Namen seiner beidenStellvertreter, Dr. Stefan Windau undDr. Andreas Gassen.

Weiterhin erklärte er: „Dr. AndreasKöhler hat für die niedergelassenenÄrzte und Psychotherapeuten sowiefür das gesamte System der Kassen‐ärztlichen Vereinigungen Großesgeleistet. Der heutige Tag stellt eineZäsur dar.“

Berufspolitik

Seite 4 | AUSGABE 1 / 2014

Pressemitteilung der KBV vom 16. Januar 2014

Aus gesundheitlichen Gründen legt Dr. Andreas Köhler sein Amt zum 1. März nieder

Intern

Foto: KBV

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Mit Respekt und Verständnis – aberauch bestürzt ‐ reagierte der Vorstandder KV Brandenburg auf die Ankündi‐gung des Vorstandsvorsitzenden derKBV, Dr. Andreas Köhler, zum 1. März2014 aus gesundheitlichen Gründensein Amt niederzulegen.

„Die deutsche Vertragsärzteschafthat Kollegen Köhler sehr viel zu ver‐danken“, sagte Brandenburgs KV‐Vor‐sitzender Dr. med. Hans‐JoachimHelming. Köhlers jahrelanger Einsatzfür die Interessen der ambulant täti‐gen Ärzte in Deutschland sei nichthoch genug zu würdigen. Persönlichsei seine Entscheidung aufgrundseines gesundheitlichen Zustandesjedoch zu 100 Prozent nachvollziehbar.

Aber es dürfe auch keinesfallsübersehen werden, dass alle Men‐schen in Deutschland, die ambulantemedizinische Versorgung benötigen,vom wegweisenden strategischenDenken und Handeln Dr. Köhlers pro‐fitierten. Stabile, moderne, hochleis‐tungsfähige und qualitativ hochwer‐tige ambulante Medizin konnte sichnur in den Rahmenbedingungenentwickeln, die Dr. Köhler über vieleJahre maßgeblich beeinflusste. Un‐mittelbar könne jeder Bürger dies z.B.an der bundeseinheitlichen, europä‐

ischen Bereitschaftsdienst‐Rufnum‐mer, der 116 117, erkennen, deren Ein‐führung in Deutschland Dr. Köhlerganz persönlich stark förderte.

„Gerade in dieser Zeit der gesund‐heitspolitischen Weichenstellungenist sein Rücktritt vom Amt ein schmerz‐licher Verlust. Seine Kompetenz, seinestrategischen Fähigkeiten und seineDurchsetzungsfähigkeit sind nichtkurzfristig zu ersetzen“, sagte Dr. Helming. Es komme insbesonderedarauf an, dass sich die verfasste Ver‐tragsärzteschaft geschlossen präsen‐tiere und besonnen die Nachfolgeregele.

„Wir benötigen unter diesenUmständen einen Neuanfang. DasGegeneinander von haus‐ und fach‐ärztlichen Vertretern in der KBV‐Ver‐treterversammlung, das mit derärztlichen Tätigkeit in den Regionennichts gemein hat, muss der Vergan‐genheit angehören“, so der KV‐Chef.Dr. Köhler hätte sich ohne Rücksichtauf die eigene Gesundheit gegendiese Fehlentwicklungen gestemmt.

Der Vorstand der KV Brandenburgwünscht Dr. Andreas Köhler allesGute und schnelle vollständigegesundheitliche Genesung.

InternBerufspolitik

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 5

Dank und Respekt

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Spannend blieb es bis zum Schluss:Erst nachdem die sozialdemokratischeBasis grünes Licht für den Koalitions‐vertrag gegeben hatte, ließ Bundes‐kanzlerin Merkel die Katze aus demSack und präsentierte ihre Minister‐riege. Am 17. Dezember vergangenenJahres schließlich erhielt der neueBundesgesundheitsminister, HermannGröhe, seine Ernennungsurkunde vonBundespräsident Joachim Gauck.

Hermann Gröhe ist 52 Jahre alt, verheiratetund hat vier Kinder.Seit 1977 ist er Mitgliedder Christlich Demokra‐tischen Union (CDU).Der Jurist sitzt seit1994 im DeutschenBundestag. In der

CDU/CSU‐Bundestagsfraktion fungier‐te er unter anderem als Sprecher fürMenschenrechte und humanitäreHilfe und als Justitiar. Von Oktober2008 bis Oktober 2009 oblagen ihmals Staatsminister bei der Bundes‐kanzlerin die Bund‐Länder‐Koordina‐tion, der Bürokratieabbau und dieKontakte zum Parlament. Von Okto‐ber 2009 bis Dezember 2013 warGröhe Generalsekretär der CDUDeutschlands.

Annette Widmann‐Mauzund Ingrid Fischbach, beideCDU, sind die Par‐lamentarischenStaatssekretärin‐nen. Für Frau

Widmann‐Mauz ist dieses Amt nichtneu, hatte sie es doch bereits in dervorangegangenen Legislaturperiodeunter Daniel Bahr inne. Erfahrungenin der Gesundheitspolitik sammeltesie außerdem als Vorsitzende derArbeitsgruppe Gesundheit derCDU/CSU‐Bundestagsfraktion sowieals gesundheitspolitische Sprecherin.

Frau Fischbach istseit 2009 stell‐vertretende Vor‐sitzende derCDU/CSU‐Bundes‐tagsfraktion. Siewidmet sich denThemenbereichenFamilie, Senioren,

Frauen und Jugend, Arbeit undSoziales, Arbeitnehmer und Kirchen.Sie ist zudem stellvertretendes Mit‐glied im Ausschuss für Familie, Senio‐ren, Frauen und Jugend sowie imAusschuss für Arbeit und Soziales.

Berufspolitik

Seite 6 | AUSGABE 1 / 2014

Who is who?Das sind die „Neuen“ im Bundesministerium für Gesundheit

Intern

Foto: BMG

Foto: BMG

Foto: BMG

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AUSGABE 1 / 2014 | Seite 7

Seit 7. Januar stehtmit Lutz Stroppe auchder neue beamteteStaatssekretär fest.Dieses Amt bekleide‐te der Politikwissen‐schaftler bisher imBundesministeriumfür Familie, Senioren,

Frauen und Jugend. Zuvor arbeiteteer in verschiedenen Positionen für dieKonrad‐Adenauer‐Stiftung, das Bürodes ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl sowie das Konrad Adenauer Haus der DCU.

Ein neues Amt imBundesgesund‐heitsministeriumwurde für denCDU‐Sozialpolitik‐er Karl‐Josef Laumann geschaf‐fen. Er ist Beauf‐tragter für Pflegeund Patienten imRange eines

Staatssekretärs. Laumann war von2005 bis 2010 Minister für Arbeit,Gesundheit und Soziales in Nordrhein‐Westfalen.

InternBerufspolitik

„(…)

Was haben Sie gedacht, als Ihnen dieKanzlerin dieses Ministerium anbot?

Ich habe mich gefreut, denn es han‐delt sich um eine spannende Aufgabe.Und ich empfinde es als Ehre, in derRegierung unseres Landes mitzuar‐beiten.

Sie hätten ihr auch sagen können: FrauBundeskanzlerin, ich bin ein guter

Jurist und Parteimanager, aber vonGesundheitspolitik verstehe ich nichts,verschonen Sie mich bitte . . .

Ein ordentlicher Jurist zu sein, scha‐det sicher nicht in diesem Amt. Einausgewiesener Gesundheitspolitikerbin ich in der Tat nicht. Aber ich habein sieben Jahren als Vorsitzender desDiakonischen Werks in meiner Heimat‐stadt Neuss wichtige Erfahrungen inder Altenpflege, der Gemeindepsychia‐trie und der Hospizarbeit gemacht.

Foto: BMG Foto: Volker Zierhut, CDU‐Franktion NRW

Auszüge aus dem Interview der BILD‐Reporter Michael Backhaus und Martin S. Lambeck mit Hermann Gröhe,erschienen in der Bild am Sonntag, 5.1.2014:

Guten Morgen, ich bin für IhreGesundheit verantwortlich

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Und mir steht ein gut aufgestelltesMinisterium mit hervorragendenFachleuten zur Verfügung. Meine Auf‐gabe als Minister besteht darin, politi‐sche Entscheidungen zu treffen, zuerläutern und durchzusetzen.

Ihr direkter Vorgänger Daniel Bahr istMarathonläufer. Welchen Sport treibenSie?

Ich mache leider zu wenig Sport.Deswegen bemühe ich mich um Be‐wegung im Alltag. So komme ich zumBeispiel zu Fuß ins Büro, wenn dasWetter es zulässt. Zu meinen Vorsät‐zen für 2014 gehören auch eine ge‐sündere Ernährung und mehr Be‐wegung.

(…)

Die meisten gesetzlich Versichertenfühlen sich im deutschen Gesundheits‐wesen inzwischen als Patienten zweiterKlasse. In den Praxen wird als Erstesgefragt: Sind Sie Privatpatient?

Ich bin jedenfalls gesetzlich ver‐sichert .. .

Dann können Sie zum Beispiel in Berlinein halbes Jahr auf einen Termin beimNeurologen warten, wenn Sie nichtgerade Gesundheitsminister sind. Wielange machen die Versicherten dasnoch mit?

Ich nehme die Verärgerung sehrernst. Da gibt es allerdings großeregionale Unterschiede und Unter‐schiede zwischen den verschiedenenFacharztgruppen. Es gibt auch Ärzte,

bei denen gibt es lange Wartezeiten,weil sie so beliebt sind.

Im Koalitionsvertrag steht: "Für gesetz‐lich Versicherte wollen wir die Warte‐zeit auf einen Arzttermin deutlich redu‐zieren." Wer nicht zügig einen Terminbekommt, der kann sich danach aufKosten der Kassenärzte im Kranken‐haus behandeln lassen. VersprechenSie uns hier und heute, dass Sie dasdurchsetzen?

Das werden wir genau so machen.Die Koalition hat vereinbart, dasskünftig von überlangen Wartezeitenbetroffene Kassenpatienten sich aneine Servicestelle der Kassenärzt‐lichen Vereinigung wenden können.Diese vermittelt entweder einen Ter‐min bei einem niedergelassenen Fach‐arzt oder, wenn das nicht geht, eineambulante Krankenhausbehandlung.Ich freue mich, dass aus der Ärzte‐schaft jetzt auch eigene Vorschlägezur Verbesserung der Lage kommen.Je wirksamer diese sind, umso weni‐ger muss die Politik machen.

(…)

Eines der großen Probleme ist die ärzt‐liche Versorgung auf dem Land. Brau‐chen wir eine erleichterte Niederlas‐sung von Ärzten auf dem Land oderstärkere Anreize für Jungmediziner?

Schon seit 2012 können Ärzte, die inunterversorgte Gebiete gehen, besserbezahlt werden. Und auf Landesebenegibt es größere Spielräume bei derZulassung von Arztpraxen. Aber ich

BerufspolitikIntern

Seite 8 | AUSGABE 1 / 2014

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will auch mit den Wissenschaftsminis‐tern der Länder darüber sprechen,dass junge Leute, die sich verpflich‐ten, eine Praxis im ländlichen Raumzu übernehmen, der Zugang zum Stu‐dium erleichtert wird. Dies könnteauch für diejenigen gelten, die einfreiwilliges soziales Jahr zum Beispielim Rettungsdienst geleistet haben.

Denken Sie dabei an einen Notenbonus?In einigen Bundesländern und an

manchen Hochschulen werden ent‐sprechende Regelungen ja auchschon erfolgreich praktiziert.

(…)“

InternBerufspolitik

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 9

Karikatur: Achim Purwin

Page 12: KV-Intern 01/2014

Praxis aktuell

Seite 10 | AUSGABE 1 / 2014

EBM‐Änderungen rückwirkend zum 1.10.2013

Intern

Der Bewertungsausschuss hat am18. Dezember 2013 rückwirkend Ände‐rungen des Einheitlichen Bewertungs‐maßstabes (EBM) im hausärztlichenVersorgungsbereich beschlossen. Diese treten rückwirkend zum1.10.2013 in Kraft.

Gespräch neben Versicherten‐pauschalen GOP 03000/04000 und03010/04010• der ehemals fakultative Teil derVersichertenpauschalen (VP) “Be‐treuung, Behandlung und Gesprächbis zu 10 bzw. 5 Minuten Dauer“wurde in den Anhang 1 des EBMaufgenommen und ist folglich nichtgesondert berechnungsfähig • damit entfällt die verlängerte Arzt‐Patienten‐Kontaktzeit von 20 bzw. 15 Minuten bei Abrechnung nebendem ärztlichen Gespräch

Streichung von Anmerkungen GOP 03230/04230 und GOP 04355• die Anmerkung zur verlängertenArzt‐Patienten‐Kontaktzeit, bei Ab‐rechnung neben der VP, entfällt beidem ärztlichen Gespräch und der„Sozialpädiatrisch orientierten ein‐gehenden Beratung“

Hausärztliche Zusatzpauschale GOP03040 / 04040 im Vertretungsfall

• bei Haus‐ sowie Kinder‐ undJugendärzten ist im Vertreterfall die„Zusatzpauschale für die Wahrneh‐mung des hausärztlichen Versor‐gungsauftrags“ berechnungsfähig• von der Punktzahl der Zusatzpau‐schale GOP 03040 / 04040 erfolgt indiesem Fall ein Abschlag in Höhe von50 Prozent• die Zusatzpauschale GOP 03040 /04040 wird auch in diesen Fällendurch die KVBB zugesetzt• eine besondere Kennzeichnung istnicht notwendig• bitte achten Sie auf die korrekteAngabe des Urlaubs‐ / Krankheits‐vertretungsfalles

Redaktionelle Klarstellung Gesprächs‐kontingent GOP 03230 / 04230• bezüglich der Festlegung einesGesprächskontingentes bei der GOP„ärztliches Gespräch…“ erfolgte eineKlarstellung• über das Punktzahlvolumen desGesprächskontingentes hinausge‐hende Gespräche werden weiterhinnicht vergütet

Die Veröffentlichung des vollständigenWortlautes der Beschlüsse erfolgt imDeutschen Ärzteblatt.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 13: KV-Intern 01/2014

Der Bewertungsausschuss hat mitWirkung zum 1.1.2014 sowie 1.4.2014Änderungen des Einheitlichen Bewer‐tungsmaßstabes (EBM) beschlossen.

Folgende Änderungen tratenzum 1.1.2014 in Kraft:

• Die GebührenordnungspositionGOP 01620 EBM „Kurze Bescheini‐gung oder kurzes Zeugnis, nur aufbesonderes Verlangen der Kranken‐kassen oder Ausstellung von verein‐barten Vordrucken nach den Mustern411 oder 502 “ wurde wegen der Zu‐sammenführung der Bundesmantel‐verträge redaktionell angepasst. Muster 41 wurde gestrichen, da es nurfür Ersatzkassen galt.

• Bei der GOP 01770 EBM „ Betreu‐ung einer Schwangeren“ wurde imobligaten Leistungsinhalt der An‐strich „Ultraschall‐Untersuchungennach Anlage 1a“ um die Anmerkung„… ggf. mit Biometrie ohne systema‐tische Untersuchungen der fetalenMorphologie…“ ergänzt. Außerdemwurde zur Abbildung des zusätzlichenBeratungsaufwandes für die Aufklä‐rung der Schwangeren vor dem 1. Ultraschallscreening die Bewertungum 20 Punkte (2 Euro) erhöht.

• Neu ist die Aufnahme der GOP01771 EBM „Zuschlag im Zusammen‐hang mit der GOP 01770 bei der Ultra‐schalluntersuchung mit Biometrie undsystematischer Untersuchung derfetalen Morphologie im 2. Trimenongemäß Anlage 1a der Mutterschafts‐richtlinie“ in den Abschnitt 1.7.4 desEBM. Damit erlischt die regionale Ver‐einbarung zur erweiterten Basis‐Ultra‐schalluntersuchung im Rahmen derMutterschaftsrichtlinie für Versicher‐te mit Wohnort im Land Brandenburg(vgl. Beileger KV‐Intern 9/2013).

• Es erfolgt die einheitliche Höherbe‐wertung der GOP 03040/ 04040 EBM„Zusatzpauschale für die Wahrneh‐mung des hausärztlichen Versor‐gungsauftrages“ um jeweils 4 Punktesowie der Pauschalen für die fach‐ärztliche Grundversorgung umjeweils 5 Punkte.

Die Höhe der Ab‐ und Zuschlägezu/von den GOP 03040/04040 EBMbei Unter‐ bzw. Überschreitung von400 bzw. 1.200 Behandlungsfällen jeArzt wurden von 10 Prozent auf 14 Punkte fixiert.

• Beim geriatrischen Betreuungs‐komplex (GOP 03362 EBM) wurde inder zweiten Anmerkung der Begriff

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 11

EBM‐Änderungen zum 1.1.2014 und 1.4.2014

1 Bericht des behandelnden Arztes2 Anfrage zur Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse

Page 14: KV-Intern 01/2014

„hausärztlich‐“ gestrichen. Dieseredaktionelle Anpassung ermöglichtdie Abrechnung in Fällen, in denendas geriatrische Basisassessment inKrankenhäusern mit geriatrischenAbteilungen oder im fachärztlichenVersorgungsbereich im angegebenenZeitraum durchgeführt wurde unddiese Ergebnisse dem behandelndenhausärztlichen Vertragsarzt vorliegen.

• Aufgrund der Streichung des OPS‐Kodes 5‐830.2 mit Wirkung zum 1. April 2013 erfolgte klarstellend dienachträgliche Streichung der Nr. 3 derPräambel 31.2.4 und Nr. 2 der Präam‐bel 36.2.4 des EBM.

• Änderung der Leistungslegendeder GOP 34600 EBM „Osteodensito‐metrische Untersuchung I“ und neudie Aufnahme der GOP 34601 EBM„Osteodensitometrische Untersu‐chung II“ in den Abschnitt 34.6 desEBM, da durch die Änderung derRichtlinien des G‐BA die Indikationenzur Durchführung der Osteodensito‐metrie erweitert wurden. Bislangkonnte die Osteodensitometrie nurdann zu Lasten der GKV abgerechnetwerden, wenn Patienten eine Spont‐anfraktur erlitten hatten und gleich‐zeitig ein begründeter Verdacht aufeine Osteoporose bestand. Für diesenFall ist auch weiterhin die GOP 34600EBM zu berechnen. Nach Auswertungaktueller wissenschaftlicher Er‐kennt‐nisse ist der G‐BA zu dem Ergebnisgekommen, dass die Osteodensito‐metrie künftig dann zu Lasten der

GKV berechnet werden kann, wennaufgrund konkreter Befunde eine ge‐zielte medikamentöse Behandlungs‐absicht besteht. Dies gilt insbesonde‐re dann, wenn die Messung der Kno‐chendichte zum Zweck der Überprü‐fung der laufenden Therapie wieder‐holt werden soll. Für diese Fälle wirddie GOP 34601 EBM berechnet. Essind nur Messungen mittels zentralerDXA (Dual‐Energy X‐ray Absorptiome‐trie) am Schenkelhals und/oder derLendenwirbelsäule berechnungsfähig.

Folgende Änderungen geltenab dem 1.4.2014:

• Die Abrechnung der Chronikerpau‐schalen des kinderärztlichen Kapitels(GOP 04220 und 04221 EBM) ist imBehandlungsfall neben GOP derschwerpunkt‐pädiatrischen Kapitel4.4 und 4.5 EBM ausgeschlossen.

• Die jährliche Aktualisierung derinternationalen Klassifikation derKrankheiten (ICD‐10‐GM) und desOperationen‐ und Prozedurenschlüs‐sels (OPS) des Deutschen Instituts fürMedizinische Dokumentation undInformation (DIMDI) macht eineAnpassung des Anhangs 2 zum EBMerforderlich. Dabei handelt es sich umdie Aufnahme neuer OPS‐Kodes 2014und die Streichung von beendetenOPS‐Kodes im Vergleich zur Fassung2013. Die wichtigsten Änderungenumfassen die Überarbeitung undErgänzung von Kodes für die Neuro‐stimulation und Exzision einzelner

Praxis aktuellIntern

Seite 12 | AUSGABE 1 / 2014

Page 15: KV-Intern 01/2014

Lymphknoten und Lymphgefäßesowie die Streichung der Kodes fürdie erweiterte Magenresektion.Beachten Sie, dass die Änderungen indiesem Jahr aufgrund der späten Ver‐öffentlichung ausnahmsweise erstzum 1.4.2014 wirksam werden.

Die Veröffentlichung des vollständigenWortlautes der Beschlüsse erfolgt imDeutschen Ärzteblatt.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 13

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

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Page 16: KV-Intern 01/2014

Anlage 5:Mit Wirkung ab 1.1.2014 wurden die Zielquoten zur Versorgungssteuerung(Anlage 5) zum Hausarztvertrag mit der AOK aktualisiert. Die Grundstruktur istdabei jedoch gleich geblieben.

Zum Erreichen der als Eingangsvoraussetzung definierten Quote von rabat‐tierten Arzneimitteln von 85 Prozent wird nun alternativ zur bisherigen Basis(rabattfähiger Markt) auch der Anteil an den bundesweit ausgeschriebenengenerikafähigen Wirkstoffen betrachtet. Die Erfüllung einer dieser Quotengenügt als Eingangsvoraussetzung. Die Frühinformation wird um die ent‐sprechenden Angaben erweitert. Die übrigen bekannten Eingangsvoraus‐setzungen gelten unverändert fort.

Praxis aktuell

Seite 14 | AUSGABE 1 / 2014

AOK Hausarztvertrag – Anlage 5 undModul Hautkrebsscreeningaktualisiert

Intern

Handlungs‐feld(Mindest‐verordnung)

Ziel Zielqoute(Anteil DDD jeLANR)

Priorität

Statine undEzetimib(10.000 DDDpro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD anSimvastatin und Pravastatin an derGesamtmenge der DDD der Statine undEzetimib (inklusive Kombinationen) istin Höhe der Zielquote erreicht bzw.überschritten.

> 95 % 1

Antidiabetika(exklusiveInsulin)(10.000 DDDpro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD anden Leitsubstanzen Glibenclamid, Glime‐pirid und Metformin, gemessen an derGesamtmenge der DDD der Antidiabe‐tika ohne Insulin ist in Höhe der Ziel‐quote erreicht bzw. überschritten.

> 88 % 1

Die Zielwerte zu den Handlungsfeldern wurden überprüft und angepasst:

Page 17: KV-Intern 01/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 15

Handlungs‐feld(Mindest‐verordnung)

Ziel Zielqoute(Anteil DDD jeLANR)

Priorität

Wirkstoffeauf das RAA‐System, Kom‐binationenmit Kalzium‐Antagonisten(20.000 DDDpro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD anden Leitsubstanzen Enalapril, Lisinoprilund Ramipril ‐ auch in Kombination mitHCT ‐ gemessen an der Gesamtmengeder DDD der Wirkstoffe auf das RAA‐System (inklusive Aliskiren) ist in Höheder Zielquote erreicht bzw. über‐schritten.

Der arztbezogene Anteil der DDD anWirkstoffen auf das RAA‐System undKalzium‐Antagonisten in fixer Kombi‐nation ‐ auch in Kombination mit HCT ‐gemessen an der Gesamtmenge derDDD der Wirkstoffe auf das RAA‐Sys‐tem und Kalzium‐Antagonisten (inklu‐sive Aliskiren) ist in Höhe der Zielquoteerreicht oder unterschritten.

> 78 % Leitsubstanzen

und gleichzeitig

> 9 % fixe Kombinatio‐nen mit Kalzium‐Antagonisten

1

Nichtstero‐idale Anti‐rheumatika(inklusiveCOX2‐Hem‐mer; 5.000DDD pro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD anIbuprofen und Diclofenac an derGesamtmenge der DDD der nicht‐stero‐idalen Antirheumatika (inklusive COX2‐Hemmer) ist in Höhe der Zielquoteerreicht bzw. überschritten.

> 90 % 2

Antidepressi‐va, atypischeNeuroleptika;Antidementi‐va (5.000 DDDpro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD angenerischen Antidepressiva1 , atypi‐schen Neuroleptika und Antidementiva(nur Cholinesterasehemmer undMemantin) an der Gesamtmenge derDDD aller Antidepressiva, atypischenNeuroleptika und Antidementiva (nurCholinesterasehemmer und Memantin)ist in Höhe der Zielquote erreicht bzw.überschritten.

> 89 % 1

1 Originalpräparate, die den Exklusivzuschlag der bundesweiten Generika‐Ausschreibungen der AOK Nordost erhalten haben, werden Generika gleichgestellt.

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Praxis aktuellIntern

Seite 16 | AUSGABE 1 / 2014

Handlungs‐feld(Mindest‐verordnung)

Ziel Zielqoute(Anteil DDD jeLANR)

Priorität

Orale Opiate(BtM; 1.000DDD pro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD anMorphin an der Gesamtmenge der DDDder BtM‐pflichtigen oralen Opiate (ohneTilidin) ist in Höhe der Zielquote erreichtbzw. überschritten.

> 24 % 2

Anti‐thrombotika(5.000 DDDpro Jahr)

Der arztbezogene Anteil der DDD anDabigatran, Rivaroxaban und Apixabanan der Gesamtmenge der Vitamin K‐Antagonisten (inkl. Dabigatran, Rivaro‐xaban und Apixaban) ist in Höhe derZielquote erreicht bzw. unterschritten.

> 17 % 1

Protonen‐pumpen‐hemmer(18.000 DDDim Jahr 2013)

Die Absenkung des arztbezogenenAnteils der DDD an PPI ist in Höhe derZielquote erreicht oder überschritten.

> 8 % der im Jahr2013 verordnetenMenge an PPI

2

Moderne Verbandstoffe (20 Verord‐nungen proJahr)

Der arztbezogene Verordnungsanteil angrün markierten Verbandmitteln in derPreisübersicht der AOK Nordost ist inHöhe der Zielquote erreicht oder über‐schritten.2

> 50 % 2

Blutzucker‐teststreifen(200 Packun‐gen pro Jahr)

Der arztbezogene durchschnittlichePackungspreis (Brutto) der verordnetenBlutzuckerteststreifen (normiert auf 50 Stück) ist in Höhe des festgelegtenEuro‐Betrages erreicht bzw. unter‐schritten2.

> 24 Euro 2

2 jeweils aktuelle Preisübersicht auf den Homepages der KVBB und der AOK Nordost

Lediglich im Bereich der Wirkstoffe auf das RAA‐System wurde der Zielwert leicht ange‐hoben (von 76 auf 78 Prozent Leitsubstanzen). Die übrigen Werte sind gleich gebliebenoder die Zielerreichung wurde erleichtert.

Page 19: KV-Intern 01/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 17

Modul HautkrebsscreeningEingeschriebene AOK‐Versicherte ab Vollendung des 18. bis zur Vollendung des35. Lebensjahres können auch im Jahr 2014 ein Hautkrebsscreening bei einementsprechend qualifizierten Hausarzt (§ 32 Krebsfrüherkennungsrichtlinie), deram HZV‐Vertrag teilnimmt, in Anspruch nehmen. Die Vergütung der SNR01745H wurde analog zur Anhebung des Orientierungspunktwertes für dasJahr 2014 auf 21,68 Euro erhöht.

Den Hausarztvertrag mit den Anlagen in der aktuellen Fassung finden Sie aufder Homepage der KVBB unter der Rubrik Verträge.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich Verordnungs‐ und Wirtschaftlichkeitsberatung/BeschwerdeFachbereich Verträge

Übergangsregelung Onkologie‐Vereinbarung erneut verlängert

Die Übergangsregelung zur Onkolo‐gie‐Vereinbarung wird aus Gründender Sicherstellung verlängert. Damitkönnen weiterhin – nach derzeitigemVereinbarungsstand bis zum31.12.2014 ‐ auch Ärzte an der Verein‐barung teilnehmen, die die Mindest‐patientenzahlen unterschreitenund/oder die Inhalte der Zusatzwei‐terbildung medikamentöse Tumor‐therapie nicht vollständig nachweisenkönnen.

Zudem sind weitere Anpassungender Onkologie‐Vereinbarung erfolgt.Für die Praxis ist der folgende Punktrelevant:

Die Kostenpauschalen der Onkologie‐Vereinbarung sind keine Leistungender fachärztlichen Grundversorgunggemäß der Allgemeinen Bestimmung4.3.8 des Einheitlichen Bewertungs‐maßstabes (EBM). Sie führen somitzum Ausschluss der Pauschalen fürdie fachärztliche Grundversorgung(PFG), die für Fachärzte seit 1. Okto‐ber in den EBM eingeführt wurden.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 20: KV-Intern 01/2014

Wir möchten „die Säumigen“ unterIhnen hiermit nochmals freundlichdaran erinnern, sich an der KVBB‐internen Erhebung betriebswirtschaft‐licher Kennzahlen zu beteiligen.Derzeit ist die Repräsentativität auf‐grund noch teilweise ungenügenderTeilnahme in einzelnen Arztgruppennoch nicht gewährleistet.

Die Honorarverhandlungen aufBundesebene und zunehmend auchdie im Verantwortungsbereich derLänder‐KVen werden immer stärkervon betriebswirtschaftlichen Argu‐menten geprägt – zunehmend unter‐stellen die Kassen den Ärzten, zugroße Überschüsse zu erwirtschaften,weswegen eher weniger Honorar zuzahlen sei.

Dass dies mitnichten der Fall ist,wissen wir alle – aber wir müssen esden Kassen belegen und auch denMedien, denn Journalisten frönenhäufig dem Sozialneid und sitzendann auf dem Schoß der Kassen,wenn es gilt, die „reichen, jammern‐den Ärzte“ vorzuführen!

Also: Beauftragen Sie schnell nochIhren Steuerberater, diese Auswer‐tung aus dem PC zu ziehen. Es macht

nicht wirklich Arbeit! Die meisten Kanzleien verwenden ohnehin dievom ZI für das ZIPP bereitgestellteSoftware; da ist es wirklich nur einKlick auf dem PC und die Arbeit istgetan!

In dem offiziellen Begleitschreibenvom 20.11.2013 ist als Frist zur Abgabedes beglaubigten Abfragebogens der31. Januar 2014 genannt. Falls es Ihrer‐seits doch nicht möglich sein sollte,den Fragebogen bis zu diesem Terminan uns zurückzusenden, so sichernwir Ihnen zu, dass wir die Nachzügler‐Fragebögen auch nach dem mitgeteil‐ten Termin annehmen und nachbear‐beiten. Sie werden jedoch verstehen,dass eine solche Nacherfassung mithöherem Aufwand verbunden ist; denmöchten wir gern im Interesse nied‐riger Verwaltungskosten vermeiden.Wir hoffen daher auf Ihr Verständnis.

Natürlich sichern wir Ihnen weiter‐hin den vertraulichen Umgang mitIhren Angaben im Hause der KVBB –gewährleistet auch durch besondereorganisatorische Maßnahmen – zu.Das im Ergebnis der Auswertungerzeugte statistische Material wirdeine Identifikation einzelner Ärztevollständig ausschließen.

Praxis aktuell

Seite 18 | AUSGABE 1 / 2014

Betriebswirtschaftliche Umfrage 2013Abgabetermin rückt immer näher!

Intern

Page 21: KV-Intern 01/2014

Nehmen Sie sich bitte die Zeit undstellen mit Hilfe Ihres Steuerberatersdie von uns abgefragten Kennzahlenzusammen.

Vielen Dank schon jetzt!Mit kollegialen GrüßenIhr Vorstand

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 19

Ansprechpartner: Fachbereich Statistik/Honorar

KVBB‐Entschädigungsordnung:Änderungen genehmigtDie KVBB‐Vertreterversammlung hat am 6.9.2013 die Änderung der Ent‐schädigungsordnung für ehrenamtlich tätige Mitglieder und für ehrenamt‐lich tätige Organmitglieder der KV Brandenburg beschlossen.

Die moderaten Änderungen im Abschnitt A Ziffer 2 „Fahrkosten“ erfolg‐ten, nachdem die Fahrkosten bei der Benutzung eines eigenen Kraftwa‐gens zuletzt zum 1.1.2007 angepasst wurden.

Die Aufsichtsbehörde, das brandenburgische Gesundheitsministerium, hatdiese Änderungen Mitte Dezember genehmigt.

Die aktuellen Entschädigungsordnungen finden Sie auf unserer Internet‐seite unter www.kvbb.de/praxis/vertraege‐und‐recht/rechtsquellen

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Page 22: KV-Intern 01/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 20 | AUSGABE 1 / 2014

Änderung der Vereinbarungüber Vordrucke zum 1.1.2014

In der Vereinbarung sind Anpassun‐gen redaktioneller Art aus Anlass derZusammenführung der Bundesmantel‐verträge (Primär‐ und Ersatzkassen)vorgenommen worden.

Zudem wurden die Vordruckmuster21 (ärztliche Bescheinigung für denBezug von Krankengeld bei Erkran‐kung eines Kindes) und 28 (Verord‐nung bei Überweisung zur Indikations‐stellung für Soziotherapie) ange‐passt. Dies war wegen der Einführungdes einheitlichen Euro‐Zahlungsver‐kehrsraums SEPA zum 1.2.2014 erfor‐derlich. Das Feld für Kontonummerund Bankleitzahl ist entsprechendverändert.

Das Vordruckmuster 3 (Zeugnisüber den mutmaßlichen Tag der Ent‐bindung) wurde auch inhaltlich über‐arbeitet. Die Bezeichnung „Bescheini‐gung“ entfällt. Auf der Vorderseitewurde der Hinweis entfernt, dassdieser Vordruck nur innerhalb von 7 Wochen vor dem mutmaßlichenZeitpunkt der Entbindung ausgestelltwerden darf. Und der Vordruck wurde

um einen Durchschlag erweitert.Diesen kann die Versicherte beispiels‐weise als Vorlage beim Arbeitgebernutzen. Die Zahlung des Mutter‐schaftsgeldes erfolgt vor der Ent‐bindung nur auf Grund dieses Zeug‐nisses.

Für die benannten Vordruckmuster3, 21 und 28 gilt, dass seit dem 1.1.2014nur noch die neuen, aktuellen Vor‐drucke genutzt werden können.

Die Veröffentlichung des vollständi‐gen Wortlautes entnehmen Sie bittedem Heft 49 des Deutschen Ärzte‐blattes vom 6.12.2013.

Bitte beachten Sie in dem Zusam‐menhang auch die Anpassungen beidem Verfahren zur Blankoformular‐bedruckung.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 23: KV-Intern 01/2014

Entgegen aktuell verbreiteten Pres‐severlautbarungen gilt: Bei gesetzlichversicherten Patienten kann die KVKweiter akzeptiert werden, wenn diesenoch keine eGK vorlegen. Allerdingsnur bis zum Ablauf der aufgedrucktenGültigkeitsdauer!

KBV und Krankenkassen habenzwar formal vereinbart, dass grund‐sätzlich seit dem 1.1.2014 die eGK gilt,zugleich jedoch, dass die KVK weiterakzeptiert werden kann, sofern nochkeine eGK vorhanden ist. Mit dieserRegelung sollen Übergangsproblemevermieden werden.

Offensichtliches Merkmal derneuen eGK ist das Foto. Es gibt jedochAusnahmen. So erhalten unter 15‐Jäh‐rige eine eGK ohne Bild, und es gibtVersicherte, die aus medizinischenGründen kein Foto an die Kassenübermitteln konnten – z.B. bei Bett‐lägerigkeit, Demenz oder schwerPflegebedürftige. Auch diese eGKsind gültig!

Für die Praxen gilt, dass sowohlKVK als auch eGK über die PVS‐Sys‐teme einlesbar sind und als Anspruchs‐grundlage für die ärztliche Behand‐lung, deren Abrechnung und Ausstel‐lung von Verordnungen gelten.

Bitte beachten Sie:Ist das Gültigkeitsdatum einer

vorgelegten KVK überschritten undliegt kein gültiger anderer Versiche‐rungsnachweis vor bzw. wird dieserinnerhalb von 10 Tagen nicht nach‐gereicht, muss die ärztliche Behand‐lung privat liquidiert werden. Verord‐nungen erfolgen dann auf Privat‐rezept.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 21

Krankenversichertenkarte (KVK)kann weiterhin akzeptiert werden

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Die neue eGK mit und ohne Foto. Beide sindgültig. Nur bei der neuen eGK finden Sieoben rechts den Aufdruck „Gesundheits‐karte“ und links den Chip im Leonardo.

Page 24: KV-Intern 01/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 22 | AUSGABE 1 / 2014

Beschlüsse zu Hörgeräteversorgungund weiteren HNO‐Positionen

Zum 1. Januar 2012 wurden neuePositionen für den HNO‐Bereich inden EBM aufgenommen. Die Rege‐lungen waren zunächst bis zum 31.Dezember 2013 befristet. Nunmehr isteine Verlängerung um zwei Jahre, biszum 31. Dezember 2015, erfolgt. DieRegelungen einschließlich der Bewer‐tungen im EBM gelten somit fort.

Konkret handelt es sich dabei um folgende EBM‐Positionen:• Therapie des Nasenblutens,

Diagnostik des Tinnitus, post‐operative Behandlung nach chronischer Sinusitis und nach

Tympanoplastik Typ II bis V sowie für die Verordnung und Nachsorgeim Rahmen der Hörgerätever‐sorgung in die EBM‐Abschnitte 9.3 und 20.3 (BA‐Beschluss vom 31.8.2011).

• Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern in die EBM‐Kapitel 9 und 20 (BA‐Beschluss vom 14.12.2011).

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Elektronische Dokumentation –Rückmeldeberichte liegen vor

Mit Inkrafttreten der Qualitätssi‐cherungsvereinbarungen zur Moleku‐largenetik und zur Hörgeräteversor‐gung zum 1.4.2012 wurde u. a. auchdie elektronische Dokumentationgeregelt.

Die elektronische Dokumentationerfolgt über das Online‐Portal eDoku,das die KBV gemeinsam mit der KVBBanbietet. In diesem Portal werden diegemäß den Vorschriften der o. g. Ver‐

einbarungen geforderten Datendurch die Vertragsärzte elektronischerfasst, gespeichert und können auchjederzeit wieder eingesehen werden.

Das Online‐Portal ist im „SicherenNetz der KVen“ verfügbar und übereinen KV‐SafeNet‐bzw. DatenNerv‐Zugang erreichbar.

Im Rahmen molekulargenetischerUntersuchungen wird eine Jahressta‐

Page 25: KV-Intern 01/2014

tistik eingereicht, auf dem Gebiet derHörgeräteversorgung werden fürjeden Patienten quartalsweise Datenzu Verordnung und Abnahme einesHörgerätes erfasst.

Nun liegen erstmals die Rückmelde‐berichte für Ärzte zu den Dokumenta‐tionen für die Bereiche Molekularge‐netik (Jahresstatistik 2012) und Hörge‐räteversorgung (2. Quartal 2013) vor.Diese Berichte sind im Online‐PortaleDoku eingestellt. Ärzte werden direktim Portal darüber informiert, dass derRückmeldebericht abrufbar ist.

Im Rahmen der Verordnung vonHörgeräten bezieht sich der ersteRückmeldebericht auf das 2. Quartal2013. Die Rückmeldeberichte gebeneinen Überblick über das Verord‐nungsgeschehen in der eigenen Pra‐xis im Vergleich zu den anderen Pra‐xen (z.B. Anteil Erstverordnungen,Anteil durchgeführter Sprachtests).

Auf dem Gebiet der Molekulargene‐tik wurden die Daten für das Jahr 2012ausgewertet. Neben allgemeinenAngaben erhalten Ärzte sowohl einenÜberblick über das Untersuchungsge‐schehen in ihrem eigenen Labor alsauch einen bundesweiten Vergleichzu den anderen Laboren.

Weiterhin wird das Online‐Portal fürdie Evaluation nach der Sozialpsychia‐trie‐Vereinbarung genutzt. Über zweiBerichtszeiträume erfolgt die Erhe‐bung von Patientendaten zur Thera‐pie, und es werden Angaben zum The‐rapieüberblick und zur Praxisstrukturerfasst. Der Zwischenbericht stehtebenfalls in aggregierter Form imzugriffsgeschützten Online‐Portalbereit. Die an der Vereinbarung teil‐nehmenden Ärzte wurden bereitsgesondert durch den FachbereichQualitätssicherung informiert.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 23

Ansprechpartner:Fachbereich Qualitätssicherung, Birgit Schultze 0331/23 09 217

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Page 26: KV-Intern 01/2014

Mit der Aufnahme der Rotavirus‐Impfung in die Schutzimpfungs‐Richt‐linie ist diese ab sofort zu Lasten derGesetzlichen Krankenkassen abrechen‐bar. Als Vergütung kommt nach dergeltenden Impfvereinbarung zu‐nächst die für die bereits vereinbartenEinfachimpfungen festgelegte Höhevon 6,35 Euro zum Ansatz. Dies giltlängstens bis zum 19.3.2014; die Ver‐handlungen zur Erhöhung der Vergü‐tung für diese Impfung mit den Kran‐kenkassen dauern derzeit noch an.

Für die BARMER GEK und dieDeutsche BKK gelten die bisherigenSondervereinbarungen für die Rota‐virus‐Impfung zunächst fort. Auf‐

grund der Aufnahme dieser Impfungin die Schutzimpfungs‐Richtlinie hatdie BARMER GEK jedoch ihre Verein‐barung zum Ende dieses Monats ge‐kündigt. Für Versicherte der BARMERGEK kann deshalb noch bis zum31.1.2014 alternativ nach der Sonder‐vereinbarung abgerechnet werden.Die Vereinbarung mit der DeutschenBKK gilt vorerst unverändert weiter.Der Impfstoff ist in diesen Fällen aufden Namen des Patienten zu verord‐nen. Bei Abrechnung nach der Impf‐vereinbarung wird der Impfstoff wieSprechstundenbedarf AOK Nordostbzw. BARMER GEK ohne Namens‐nennung des Patienten bezogen.

Praxis aktuellIntern

Seite 24 | AUSGABE 1 / 2014

Regelungen zur Rotavirus‐Schutzimpfung

Derzeit bestehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten für die Rotavirus‐Schutzimpfung:

Alle Krankenkassen(bis 19.3.2014)

89127 A

89127 B

erste Dosen eines Impfzyklusbzw. unvollständige Impfserieje Impfung

letzte Dosis eines Impfzyklusnach Fachinformation; je Impfung

6,35 Euro

6,35 Euro

BARMER GEK(bis 31.1.2014)

89900 je Impfungje Impfserie maximal

6,00 Euro12.00 Euro

Deutsche BKK 89900 je Impfung 7,00 Euro

Krankenkasse SNR Vergütung

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03, Beratende Apotheker, Fachbereich Verträge

Page 27: KV-Intern 01/2014

Die Brandenburger Primärkassenhaben erneut zusammen mit demBrandenburger Apothekerverbanddas bereits bekannte Modell aus denVorjahren zur einfachen, rationellenund wirtschaftlichen Versorgung mitGrippeimpfstoffen für die Saison2014/2015 vereinbart.

Das Prozedere der Bestellung gleicht dem der Vorjahre. Ab sofortkönnen Sie bei allen Apotheken IhrenBedarf an Grippeimpfstoffen für diekommende Saison 2014/2015 nach fol‐gendem Muster bis zum 22.2.2014bestellen:

• Planen Sie Ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf für die Primär‐kassenversicherten für die Saison 2014/2015

• Kennzeichnen Sie auf dem Rezept (Muster 16) die Bestellung als „Grippeimpfstoff trival. nach WHO Saison 2014/2015 – Verord‐nung gültig bis 30.4.2015“ und vermerken Sie die Anzahl derImpfdosen

• Bitte bestellen Sie pro Rezeptmindestens 10 und höchstens 250 Impfdosen Grippeimpfstoff.

Bei höherem Impfstoffbedarf benutzen Sie entsprechend mehrere Rezeptformulare.

Bestimmte Grippeimpfstoff‐Prä‐parate und Grippeimpfstoff mit Adju‐vanz für den Einzelfall müssen sepa‐rat bestellt werden – ebenfalls zu Las‐ten der Primärkassen ohne Namens‐nennung des Versicherten. Hier wirdIhre Apotheke Rücksprache mit Ihnennehmen und einen Kostenvorschlagbei der AOK Nordost einreichen.

Vor dem Hintergrund von Liefer‐ausfällen/Lieferengpässen in der Ver‐gangenheit möchten wir Sie darüberinformieren, dass die Apotheke einensicheren Bezugsweg über denApothekerverband nutzen kann. Diesermöglicht Ihnen eine reibungsloseImpfsaison 2014/2015 und zugleicheine wirtschaftliche Verordnung vonGrippeimpfstoffen. Sprechen Sie IhreApotheke darauf an!

Ansprechpartner:AOK Nordost – Die Gesundheitskasse: Julia Möllmann Beratende Apothekerin Tel.: 0800 265080‐25313

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 25

Information der AOK Nordost ‐ Die Gesundheitskasse

Bestellung von Grippeimpfstoffenfür 2014/2015

Page 28: KV-Intern 01/2014

Das Bundessozialgericht (BSG)stellt die Konsequenzen für Verord‐nung einer nicht erforderlichen (vor‐stationären) Krankenhausbehandlungklar: Niedergelassene Vertragsärzte,die einem Patienten eine medizinischnicht notwendige Krankenhausbe‐handlung verordnet haben, könnendafür von den Krankenkassen inRegress genommen werden.

Das BSG hat am 17.9.2013 (B 6 KA67/12 R) im Zusammenhang mit einerEntscheidung über den Vergütungs‐anspruch eines Krankenhauses fürvorstationäre Krankenhausbehand‐lung am Rande auch bedeutsameFeststellungen für Vertragsärzte ge‐troffen. Danach setze die vorstatio‐näre Krankenhausbehandlung einenmedizinisch geeigneten Fall und dieErforderlichkeit einer solchen Be‐handlung voraus. Die Erforderlichkeitsei nicht gegeben, wenn stattdessenvertragsärztliche Versorgung ausrei‐chend sei. Dies folge u. a. aus demWirtschaftlichkeitsgebot. Auch ausder verbindlichen Richtlinie über dieVerordnung von Krankenhausbehand‐lung des Gemeinsamen Bundesaus‐schuss (www.g‐ba.de/informationen/richtlinien/16/) ergäbe sich, dass dieambulante Behandlung Vorrang vorder stationären Behandlung habe.Hieran habe der Vertragsarzt seinVerordnungsverhalten auszurichten.

Das Krankenhaus habe anhand derdurch den Vertragsarzt zur Unterstüt‐

zung von Diagnostik und Therapieund zur Vermeidung von Doppelun‐tersuchungen beizufügenden Unterla‐gen die Erforderlichkeit zu prüfen undbei Feststellung einer pflichtwidrigenNichtausschöpfung vertragsärztlicherDiagnostik die vorstationäre Behand‐lung abzulehnen.

Stelle sich erst bei der weiterenUntersuchung heraus, dass die ver‐tragsärztliche Diagnostik ausgereichthätte, können die betroffenen Kran‐kenkassen gegenüber dem Vertrags‐arzt, der pflichtwidrig die notwendigevertragsärztliche Diagnostik unterließ,die dadurch entstandenen Kosten imWege des Regresses eines sonstigenSchadens geltend machen. Diesedurch das BSG dargelegten Grund‐sätze dürften für die Verordnung vonstationärer Behandlung durch denVertragsarzt allgemein gelten.

Für nachstationäre Behandlungenhat der 1. Senat des BSG am gleichenTage den Vorrang ambulant vor sta‐tionär ebenfalls betont und einenVergütungsanspruch des Kranken‐hauses nur für den Fall anerkannt,dass stattdessen keine vertrags‐ärztliche Versorgung ausreichend sei(B 6 KA 51/12 R).

Die vollständigen Urteile des 1. Senates des BSG können unterwww.bsg.bund.de/DE/05_Entschei‐dungen/entscheidungen_note.htmlrecherchiert werden.

Praxis aktuellIntern

Seite 26 | AUSGABE 1 / 2014

Kein Fall für die Klinik? Regress‐Gefahr!

Ansprechpartner:Rechtsabteilung; 0331/23 09 206

Page 29: KV-Intern 01/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 27

Ablauf der Zertifikate von KV‐SafeNet‐Providern

Die momentan noch gültigen Zerti‐fikate der KV‐SafeNet‐Provider da‐conGmbH, Someko KG und pegasusGmbH verlieren zum 30.4.2014 ihreGültigkeit. Die Provider streben keineRezertifizierung als KV‐SafeNet‐Pro‐vider an. Damit werden sie ab 1. Mai2014 nicht mehr in den Listen “KV‐SafeNet zertifizierter Provider“ ge‐führt. Laut KV‐SafeNet‐Rahmenricht‐linie sind die KV‐SafeNet‐Provider ver‐pflichtet, ihre Kunden bei der Migra‐tion zu einem anderen KV‐SafeNet‐Provider zu unterstützen bzw. dieKosten für einen Provider‐Wechsel zuübernehmen.

Wenn Sie bei einem der genanntenKV‐SafeNet‐Provider Ihren KV‐Safe‐Net‐Anschluss haben, organisieren Siebitte rechtzeitig einen Wechsel zueinem anderen zertifizierten KV‐Safe‐Net‐Provider.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfebenötigen, wenden Sie sich bitte andas Onlineteam der KV Brandenburg, Tel.: 0331 982298 06 [email protected].

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Page 30: KV-Intern 01/2014

Sicherstellung

Seite 28 | AUSGABE 1 / 2014

Niederlassungen im Dezember 2013

Intern

Planungsbereich Raumordnungs‐region Oderland‐Spree

Dr. med. Herta LappeFÄ für Innere MedizinHermannstr. 4015562 Rüdersdorf b. Bln.

Dipl.‐Psych. Alexander LyssyPsychologischer PsychotherapeutAugust‐Bebel‐Str. 104928 Plessa

Dipl.‐Psych. Cornelia WeberPsychologische PsychotherapeutinDörfelstr. 1716928 Pritzwalk

Karin KlöpperFÄ für AllgemeinmedizinKönigs Wusterhausener Str. 415741 Bestensee

Planungsbereich Landkreis Elbe‐Elster

Planungsbereich Landkreis Prignitz

Planungsbereich MittelbereichKönigs Wusterhausen

Zulassungen und Ermächtigungen

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dr. med. Sabine BanischFachärztin für Innere Medizin/Haus‐ärztin, in Frankfurt (Oder)ab 01.07.2014

PD Dr. med. Bettina BuchholzFachärztin für Humangenetik, in Potsdam, ab 01.01.2014

Jutta FronertFachärztin für Allgemeinmedizin, in Potsdamab 01.02.2014

Dipl.‐Päd. Pia Christel GlitzKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Schönefeld/Großziethenab 01.01.2014

Dr. med. Thomas GotterFacharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, in Königs Wusterhausenab 01.01.2014

Neuzulassungen

Page 31: KV-Intern 01/2014

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 29

Änderung der Gebietsbezeichnungder Zulassung

Dipl.‐Päd. Efkan GökKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeut, in Potsdamab 01.01.2014

Dr. med. Uwe HofmannFacharzt für Kinder‐ und Jugendmedizin, in Wriezenab 01.04.2014

Dipl.‐Soz.Arb./Soz.Päd. (FH) Christine KöhlerKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Luckau und in Lübbenab 01.02.2014

Dr. med. Silvia Lehenbauer‐DehmFachärztin für Innere Medizin/SP Hämatologie und Internistische Onkologie, in Templinab 01.01.2014

Dipl.‐Psych. Michael NeumeisterPsychologischer Psychotherapeut, in Königs Wusterhausenab 01.04.2014

Boguslaw NikiciukFacharzt für Innere Medizin/Hausarzt,in Neuruppin, ab 01.07.2014

Anastasia ProbstFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, in Erknerab 01.04.2014

Dr. med. Ines SchadeFachärztin für Innere Medizin/Haus‐ärztin, in Neuruppinab 01.01.2014

Dr. med. Sven SchmidtFacharzt für Innere Medizin/SP Nephrologie, in Fürstenwaldeab 01.01.2014

Dr. med. Wolfgang SchmidtFacharzt für Allgemeinmedizin, in Ahrensfeldeab 01.01.2014

Dipl.‐Psych. Konstanze Wiegand‐LeipnitzPsychologische Psychotherapeutin, in Schwedt/Oderab 01.04.2014

Dr. med. Christoph HaaseFacharzt für Innere Medizin/SP Pneumologie, in Prenzlauab 01.01.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

MVZ am Helios Klinikum Bad SaarowGmbH, in Bad SaarowGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Christian BerneckerFacharzt für Innere Medizin/Hausarztab 16.12.2013

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

Page 32: KV-Intern 01/2014

Gesundheitszentrum Calau GmbH, in CalauGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Ina RössigerFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe für eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis Ruhlander Str. 44,01993 Schipkauab 01.01.2014

Elbe‐Elster MVZ GmbH, in ElsterwerdaGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Birgit KittelFachärztin für Innere Medizin/SP Rheumatologieab 10.12.2013

ASB Gesundheitszentrum Frankfurt (Oder)/ASB MVZ Mitte, in Frankfurt (Oder)Genehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Thomas SchöffauerFacharzt für Orthopädie und Unfallchirurgieab 01.01.2014

Augentagesklinik Groß Pankow MVZGbR, in Groß PankowGenehmigung zur Anstellung von:

Stefanie ZettlFachärztin für Augenheilkundeab 01.01.2014

MVZ Jüterbog, in JüterbogGenehmigung zur Anstellung von:

Gabriele EichelbaumFachärztin für Kinder‐ und Jugend‐medizin für eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis, Bäckerstr. 29, 14929 Treuenbrietzenab 01.04.2014

MVZ Medizinisches Versorgungs‐zentrum Kleinmachnow, in Kleinmachnow(Neugründung/Zulassung zum01.01.2014)Genehmigung zur Anstellung von:

Gerd BischofFacharzt für Psychiatrieab 01.01.2014

Dr. med. Martin MarquardtFacharzt für Innere Medizin/Hausarztab 01.01.2014

DRK Medizinisches Versorgungs‐zentrum Teltow‐Fläming gGmbH, in LuckenwaldeGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Michael GrauenhorstFacharzt für Diagnostische Radiologieab 01.01.2014

Sana Gesundheitszentrum Oranien‐burg/MVZ Oranienburg, in OranienburgGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Wolf‐Dieter WagnerFacharzt für Orthopädie

SicherstellungIntern

Seite 30 | AUSGABE 1 / 2014

Page 33: KV-Intern 01/2014

InternSicherstellung

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 31

für eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis, Schulstr. 1, 16775 Gransee, ab 01.01.2014

MVZ Luisenplatz, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Christoph DietrichFacharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheilkundeab 01.01.2014

Dr. med. Ulrich FriebelFacharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheilkundeab 01.01.2014

Dr. med. Sven HufnagelFacharzt für Orthopädie und

Unfallchirurgieab 01.01.2014

MVZ Potsdam im OberlinhausgGmbH, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Sven HufnagelFacharzt für Orthopädie und Unfallchirurgieab 01.01.2014

MVZ für Psychiatrie, Psychotherapieund Psychosomatik Potsdam‐West, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dipl.‐Psych. Tina GeilingPsychologische Psychotherapeutinab 01.01.2014

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Page 34: KV-Intern 01/2014

Ostprignitz Ruppiner Gesundheits‐dienste OGD MVZ Neuruppin II, in NeuruppinGenehmigung zur Anstellung von:

PD Dr. med. Alex AlfieriFacharzt für Neurochirurgieab 16.12.2013

Asklepios Klinikum Uckermark/Medi‐zinisches Versorgungszentrum, in Schwedt/OderGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Antje StephanFachärztin für Hals‐Nasen‐Ohrenheilkundeab 01.01.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Poliklinik RüdersdorfGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Volker WackFacharzt für Innere Medizinab 01.01.2014

Gesundheitszentrum NiederlausitzGmbH, in SchwarzheideGenehmigung zur Anstellung von:

Andrea BethkeFachärztin für Kinder‐ und

Jugendmedizinfür eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis, Calauer Str. 18,01968 Senftenbergab 01.01.2014vorher: Schipkauer Str. 10/12, 01987 Schwarzheide

Dr. med. Maria‐Elisabeth RemitschkaFachärztin für Kinder‐ und JugendmedizinSchipkauer Str. 10/12, 01987 Schwarzheideab 01.01.2014vorher: Zweigpraxis Calauer Str. 18,01968 Senftenberg

Dr. med. Gerda ReicheltFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfefür eine ausschließliche Tätigkeit inder Zweigpraxis, Friedensstr. 1501979 Lauchhammer, ab 01.01.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dr. med. Stefan BettinFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in der Immanuel KlinikRüdersdorfermächtigt nach § 31a Abs. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenen

SicherstellungIntern

Seite 32 | AUSGABE 1 / 2014

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V

Ermächtigungen

Page 35: KV-Intern 01/2014

Fachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe und Urologie sowie ent‐sprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet derUrogynäkologiegemäß § 5 Abs. 2 BMV‐Ärzte in Verbin‐dung mit den Mutterschafts‐Richt‐linien Teil B Nr. 6auf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für die Planung derGeburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorgefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Katrin BohlmannFachärztin für Psychiatrie und Psycho‐therapie am Epilepsiezentrum Berlin‐Brandenburg/Epilepsieklinik Tabor, in Bernauermächtigt nach § 31a Abs. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Neurologie und Psy‐chiatrie sowie entsprechenden Ärztenin zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V undermächtigten Fachärzten für Neurolo‐gie und Psychiatrie sowie diesen inInstitutsambulanzen gemäß § 118 SGB V für Patienten mit schwer diag‐nostizierbaren oder schwer behandel‐baren Epilepsienauf Überweisung von zugelassenen

Ärzten sowie Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Epilepsiekranke,die in den Wohnstätten der Hoff‐nungstaler Anstalten untergebrachtsindfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Eckart BraaschFacharzt für Innere Medizin/SP Nephrologie im Klinikum BarnimGmbH/Werner Forßmann Kranken‐haus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenHausärzten, fachärztlich tätigen Inter‐nisten und Fachärzten für Urologiesowie entsprechenden Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vfür Leistungen im Bereich der Nephro‐logie soweit deren Verrichtungennicht durch die Institutsermächtigungdes KfH Kuratorium für Dialyse undNierentransplantation e.V. Ebers‐walde abgedeckt sind.für die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.03.2014

Dr. med. Thomas FeldmannFacharzt für Innere Medizin/SP Kardiologie im KMG Klinikum MitteGmbH/Klinikum Wittstockermächtigt nach § 31a Abs. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenfachärztlich tätigen Fachärzten für

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Innere Medizin sowie entsprechen‐den Fachärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für die zweidimensionaleechokardiographische Untersuchungfür die Zeit vom 01.01.2014 biszum 31.12.2015

Dr. med. Fred GätckeFacharzt für Chirurgie/SP Unfall‐chirurgie im KMG Klinikum MitteGmbH/Klinikum Kyritzermächtigt nach § 31a Abs. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenChirurgen, Orthopäden, Neurologenund Allgemeinmedizinern/PraktischenÄrzten, die über die chirurgische Fach‐arztanerkennung verfügen, sowieentsprechenden Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95. Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Diagnostikund Therapie auf dem Gebiet derHandchirurgiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Prof. Dr. med. habil. Kurt GräfensteinFacharzt für Innere Medizin/SP Rheu‐matologie am Johanniter Kranken‐haus im Fläming TreuenbrietzenGmbH, in Treuenbrietzenermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte für den Tätigkeitsort HavellandKliniken GmbH/Standort Nauen aufÜberweisung von zugelassenen Ärz‐ten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V

auf dem Gebiet der Rheumatologiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Torsten GrimmFacharzt für Kinder‐ und Jugend‐medizin im Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Kinder‐ u. Jugend‐medizin sowie Praktischen Ärzten, diedie Facharztbezeichnung Kinder‐ u.Jugendmedizin erworben haben,jedoch nicht auf diesem Gebiet zuge‐lassen sind, sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und auf Überweisung von Dr.med. Volker Bugge, Facharzt für All‐gemeinmedizin in 15838 Am Mellensee/OT Klausdorf,Zossener Str. 100, auf dem Gebiet derpädiatrischen Diabetologiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Kerstin HahlwegFachärztin für Innere Medizin/SP Kardiologie im Klinikum BarnimGmbH/Werner Forßmann Kranken‐haus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten und Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1sowie § 311 Abs. 2 SGB V zur Überwa‐chung und Kontrolle von Herzschritt‐

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machernfür die Zeit vom 01.01.2014 biszum 31.12.2015

Dr. med. Bernd HoschkeFacharzt für Urologie im Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbHermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Urologen sowie Urologen inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2 SGB V zurkonsiliarischen Tätigkeit bei urologi‐schen Problemfällenfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Prof. Dr. med. Markus JungehülsingFacharzt für Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐kunde im Klinikum Ernst von Berg‐mann gGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen HNO‐Ärzten sowie HNO‐Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eineKonsiliartätigkeit auf dem Gebiet derHNO‐Heilkundefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Antje JustFachärztin für Augenheilkunde am Klinikum Frankfurt (Oder) GmbHermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Augenheilkunde

sowie Fachärzten für Augenheilkundein zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurGefäßdarstellung der Netz‐ u. Ader‐haut (Fluoreszenz‐ und Indozyamin‐angiographie), zur photodynami‐schen Therapie am Augenhinter‐grund, zur Ultraschalluntersuchungdes Auges, zur binokularen Unter‐suchung des gesamten Augenhinter‐grundes, zur elektrophysiologischenUntersuchungfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Volker KalinaFacharzt für Nervenheilkunde in derSpremberger Krankenhausgesell‐schaft mbH/Krankenhaus Sprembergermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Abklärungeiner peripheren neuromuskulärenErkrankung, für die elektroenzephalo‐graphische Untersuchungfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Roland KarlFacharzt für Transfusionsmedizin imDRK‐Blutspendedienst Nord‐OstgGmbH, Institut für Transfusionsme‐dizin Potsdam, in Potsdamermächtigt nach § 31 Abs. 2 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzte i. V. m. § 5 BMV‐Ä auf Überweisungvon zugelassenen Ärzten und Ärzten

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in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vsowie von am Klinikum Potsdamermächtigten Ärzten für Bluttransfu‐sionenfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dipl.‐Med. Ina KolevFachärztin für Diagnostische Radio‐logie im Klinikum Barnim GmbH/Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von amWerner Forßmann KrankenhausEberswalde ermächtigten Ärzten aufdem Gebiet der MRT‐Diagnostikfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Frank KozianFacharzt für Chirurgie im KlinikumBarnim GmbH/Werner ForßmannKrankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie, Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe und Prak‐tischen Ärzten mit der Facharztaner‐kennung Chirurgie sowie entspre‐chenden Fachärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet derweiterführenden Mammadiagnostik

ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärztei.V.m. § 5.1 Bundesmantelvertrag‐Ärzte zur Versorgung im Rahmen desProgramms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie‐Screening zur konsiliarischen Beurtei‐lung von Mammographieaufnahmenund zur Teilnahme an der multidiszi‐plinären Fallkonferenzfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum31.12.2015

Prof. Dr. med. habil. Joachim KroppFacharzt für Nuklearmedizin, im Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbHermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie vonermächtigten Ärztenauf dem Gebiet der Nuklearmedizin,Hämatologische Untersuchung, Intes‐tinale Funktionsdiagnostik, Radiosy‐noviorthese der kleinen Gelenke,Radiosynoviorthese der großenGelenke, RadionuklidtherapieDie Abrechnung spezieller Leistungenwird beschränkt auf:Teil‐ und Ganzkörperszintigraphie,Schilddrüse, Niereauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Innere Medizin mit SP Kardiologie sowie Fachärzten fürInnere Medizin mit SP Kardiologie inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur

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Durchführung der Myokardszintigra‐phie unter pharmakologischer Belastungauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Nuklearmedizin sowieFachärzten für Nuklearmedizin inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und vonden ermächtigten Fachärzten für

Kardiologiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Rainer KrügelFacharzt für Innere Medizin/SP Pulmologie im Johanniter‐Kranken‐haus im FlämingTreuenbrietzen GmbH,

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in Treuenbrietzenermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Innere Medizinmit der SchwerpunktbezeichnungPneumologie sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur konsiliarischen Beratungund Mitbehandlung bei pneumolo‐gisch‐onkologischen Krankheitsbil‐dern, zur Durchführung ambulanterBronchoskopien sowie Punktionenvon Pleura und Lungefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Martin LengiewiczFacharzt für Innere Medizin und Kardiologie am Naemi‐Wilke‐StiftGubenermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funktions‐analyse eines am Naemi‐Wilke‐StiftGuben implantierten Herzschrittma‐chers und/oder implantierten Kardio‐verters bzw. Defibrillatorsfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Anita MatthiesFachärztin für Innere Medizin amElbe‐Elster Klinikum GmbH/Kreiskrankenhaus Herzbergermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1

Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die ein‐dimensionale und zweidimensionaleechokardiographische Untersuchungund die eindimensionale und zwei‐dimensionale farbcodierte doppler‐echokardiographische Untersuchung,auf dem Gebiet der Doppler‐Sonogra‐phie, auf dem Gebiet der Duplex‐Sonographiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Gunnar MerzFacharzt für Innere Medizin/SP Kardiologie am DRK‐KrankenhausLuckenwaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung auf Überwei‐sung von zugelassenen Ärzten sowieÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Funktionsanalyse einesHerzschrittmachers und/oder einesimplantierten Kardioverters bzw.Defibrillatorsfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum31.12.2015

Dr. med. Ines NitzschkeFachärztin für AllgemeinmedizinBerufsbildungswerk im OberlinhausgGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzte auf Originalschein und auf Überwei‐sung von zugelassenen Ärzten sowie

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Ärzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V ausschließlich für die Betreu‐ung der Rehabilitanden im Berufs‐bildungswerk im Oberlinhaus gGmbHfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Axel ReinhardtFacharzt für Orthopädie in der Ober‐linklinik gGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Orthopädie undFachärzten für Innere Medizin/Schwerpunkt Rheumatologie sowieentsprechenden Fachärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eineKonsultationssprechstunde für ortho‐pädische Problemfälle auf dem Gebietder Wirbelsäulenchirurgie bzw. ‐ortho‐pädiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Petra ReutermannFachärztin für Orthopädie/SP Rheu‐matologie in der KMG Elbtalklinik BadWilsnack GmbH, in Bad Wilsnackermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Orthopädie undFachärzten für Innere Medizin mit derSchwerpunktbezeichnung Rheumato‐logie sowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur kon‐siliarischen Tätigkeit bei orthopädi‐

schen Erkrankungen, zur Behandlungauf dem Gebiet der Rheumatologiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Jürgen RuttloffFacharzt für Urologie im Helios Klinikum Bad Saarowermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Urologie sowie Fach‐ärzten für Urologie in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V im Rahmen derUrologie für ambulante ESWL‐Be‐handlung, zur Betreuung urologischerProblemfälle, zur Chemotherapie urologischer Malignomefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Dirk Schneider‐KullaFacharzt für Kinder‐ und Jugend‐medizin/SP Kinderkardiologie im Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbHermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Kinderärzten und PraktischenÄrzten mit der Fachgebietsbezeich‐nung Kinderheilkunde sowie entspre‐chenden Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Kin‐derkardiologie, Echokardiographie,Langzeit‐EKGfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

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Dagmar SchirrmacherFachärztin für Chirurgie am DRK Krankenhaus Luckenwaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie undFachärzten für Orthopädie sowie ent‐sprechenden Fachärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1SGB V bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eineSpezialsprechstunde auf dem Gebietder Handchirurgiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Birgit SchraderFachärztin für Nervenheilkunde im Klinikum Frankfurt (Oder) GmbHermächtigt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung derBewohner des Lebenshilfewohnhei‐mes und des Städtischen Alten‐ undAltenpflegeheimes in Eisenhütten‐stadt sowie des Florian‐Stifts Neuzelleauf dem Gebiet der Neurologie/Psychiatriefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Jörg SeemannFacharzt für Diagnostische Radiolo‐gie/SP Neuroradiologie am KlinikumBarnim GmbH/Werner ForßmannKrankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1

Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von amWerner Forßmann KrankenhausEberswalde ermächtigten Ärztenauf dem Gebiet der MRT‐Untersu‐chungen, auf dem Gebiet der Duplex‐Sonographie und Myelographienauf Überweisung von Fachärzten, diedie Voraussetzungen gemäß Quali‐tätssicherungsvereinbarung zurschmerztherapeutischen Versorgungchronisch schmerzkranker Patientennach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen oderdie Zusatzweiterbildung Schmerz‐therapie gemäß der Weiterbildungs‐ordnung besitzen zur Durchführungvon CT‐gesteuerten schmerzthera‐peutischen Interventionen auf Überweisung von am WernerForßmann Krankenhaus Eberswaldeermächtigten Fachärzten für Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgieauf Überweisung von Ärzten der Insti‐tutsambulanz nach § 118 Abs. 1 SGB Vam Martin Gropius KrankenhausEberswalde zur MRT‐Untersuchungdes Neurocraniums und zu MRT‐Angiographienfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Malik SehovicFacharzt für Urologie im Helios Klinikum Bad Saarowermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐

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nen Fachärzten für Chirurgie, Gynäko‐logie, Neurologie und Urologie sowieentsprechenden Fachärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für dieUrodynamikfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Sixten StoppeFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe im Elbe‐Elster‐KlinikumGmbH/Krankenhaus Finsterwaldeermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe und Fachärzten fürUrologie sowie entsprechenden Fach‐ärzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vauf dem Gebiet der Urogynäkologiegemäß § 5 Abs. 2 BMV‐Ärzte in Verbin‐dung mit den Mutterschafts‐Richt‐linien Teil B Nr. 6auf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sowie Fachärzten fürFrauenheilkunde und Geburtshilfe inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürdie Planung der Geburtsleitungfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015

Dr. med. Ulrich WeigertFacharzt für Orthopädie/SP Rheuma‐tologie im Klinikum Frankfurt (Oder)GmbHermächtigt nach § 31a Abs. 1 Nr. 1

Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Orthopädie undUnfallchirurgie und Fachärzten mitder Schwerpunktbezeichnung Rheu‐matologie sowie entsprechenden Ärz‐ten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der orthopädi‐schen Rheumatologiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.03.2014

Mouna Yassin‐KassabFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe im Asklepios KlinikumUckermark, in Schwedt/Oderermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe sowie ent‐sprechenden Fachärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V nach § 31 aAbs. 1 Zulassungsverordnung für Ver‐tragsärzte zur konsiliarischen Tätig‐keit auf dem Gebiet der Frauenheil‐kunde und Geburtshilfezur Planung der Geburtsleitung imRahmen der Mutterschaftsvorsorgenach § 5 Abs. 2 BMV‐Ä in Verbindungmit den Mutterschafts‐Richtliniengemäß Teil B Nr. 6für die Zeit vom 09.12.2013 bis zum 31.03.2015

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PraxisverlegungenSebastian AlscherFacharzt für Allgemeinmedizinneue Adresse: Ernst‐Thälmann‐Str. 64,15374 Münchebergab 01.01.2014

Julia BahnersFachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie/ausschl. psycho‐therapeutisch tätigneue Adresse: Seestr. 14, 14624 Dallgow‐Döberitzab 01.04.2014

Waldemar GenseFacharzt für Neurochirurgieneue Adresse: Am Annatal 60, 15344 Strausbergab 01.01.2014

Dipl.‐Psych. Beate HauschildPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Kleine Waldemarstr. 8,14712 Rathenowab 01.01.2014

Dipl.‐Med. Dietmar HörsterFacharzt für Kinder‐ und Jugendmedizinneue Adresse: Berliner Str. 27, 16540 Hohen Neuendorfab 01.01.2014

Dr. med. Bernd HuppertzFacharzt für Nervenheilkundeneue Adresse: Elsterstr. 43, 04910 Elsterwerdaab 30.11.2013Nils Junghans

Facharzt für Innere Medizin/Hausarztneue Adresse: Berliner Landstr. 27,15537 Grünheide (Mark)/OT Hangelsbergab 01.12.2013

Dr. med. Ursula MünstermannFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeneue Adresse: Paretz Hofer Str. 42ab 01.01.2014

Hans‐Joachim PinkeFacharzt für Allgemeinmedizinneue Adresse: Zehdenicker Str. 25,16798 Fürstenbergvorherige Adresse: Am Friedenspark 1,16278 Angermünde wird Zweigpraxisab 01.01.2014

Dr. med. Alexander Schulz‐GibbinsFacharzt für Anästhesiologieneue Adresse: Karl‐Marx‐Str. 12, 14482 Potsdamab 01.01.2014

Dr. med. Inka TillackFachärztin für Augenheilkundeneue Adresse: Woltersdorfer Landstr. 19, 15537 Erknerab 01.01.2014

MVZ Potsdam im OberlinhausgGmbH, in PotsdamWildeberstr. 30, 14480 Potsdamab 01.12.2013

Adressänderung

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AUSGABE 1 / 2014 | Seite 43

Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw.Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen finden Sie auf derWebsite der KV Brandenburg unter www.kvbb.de/praxis/zulassung/bedarfsplanung/

Übersicht VersorgungsstandEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperr‐ten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite derKVBB unter www.kvbb.de/praxis/zulassung/bedarfsplanung/zulassungsmoeg‐lichkeiten‐ausschreibungen/

Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden Zulassungen gefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben,Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee.

Augenheilkunde: Mittelbereiche Elsterwerda‐Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Landkreis Spree‐Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Spremberg

Dermatologie:Landkreis Prignitz

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Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 10.3.2014

Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin

01/2014 Anästhesiologie KV‐Bereich Brandenburg 01.04.2014

02/2014 Augenheilkunde Ostprignitz‐Ruppin 01.07.2014

03/2014 Augenheilkunde Ostprignitz‐Ruppin 01.07.2014

04/2014 Allgemeinmedizin Mittelbereich Cottbus 01.04.2014

05/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Cottbus 01.10.2014

06/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Cottbus 01.01.2015

08/2014 Orthopädie Teltow‐Fläming sofort

09/2014 Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeut

Potsdam/Stadt 01.04.2014

10/2014 Psychologischer Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Cottbus/Stadt 01.04.2014

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AUSGABE 1 / 2014 | Seite 45

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

Bewerbungsfrist bis 10.2.2014

Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin

55/2013 AllgemeinmedizinMittelbereichBeeskow

sofort

56/2013Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree

01.04.2014

57/2013Augenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Uckermark 01.04.2014

58/2013Chirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)

Havelland 01.07.2014

59/2013Chirurgie/SP Unfallchirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)

Havelland 01.07.2014

60/2013Haut‐ und Geschlechtskrankheiten

Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree

sofort

61/2013Innere Medizin/SP Pneumologie

RaumordnungsregionOderland‐Spree

01.04.2014

62/2013 Kinder‐ und Jugendmedizin Spree‐Neiße sofort

63/2013 Orthopädie(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam, Stadt 01.04.2014

Page 48: KV-Intern 01/2014

Service

Seite 46 | AUSGABE 1 / 2014

Praxisbörse

Intern

•Facharzt für Kinderchirurgie suchtab sofort Möglichkeit der Praxisüber‐nahme. Zusatzqualifikationen sindUrologie, Traumatologie,laparoskopische Chirurgie.

Chiffre: PG/01/2014

•Fachärztin für Innere Medizin undKardiologie sucht ab sofort Praxis zurÜbernahme. Aus familiären Gründenmöglichst in der Umgebung von Pots‐dam. Die Praxis sollte mit im Fach‐gruppendurchschnitt liegen. Zusätz‐liche Qualifikationen sind Notfallme‐dizin, Sportmedizin, Sozialmedizin,kardiovaskulärer PräventivmedizinerDGPR.

Kontakt: 0176‐56800587 oder [email protected]

•Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie sucht ab sofort Praxis zurÜbernahme.Zusätzliche Qualifikationen sind Rettungsmedizin, invasive Kardiolo‐gie, PM u ICD‐Implantationen.Bevorzugte Region: Barnim, Dahme‐Spreewald, Märkisch‐Oderland, Frank‐furt (Oder)/Oder‐Spree, Oberspree‐wald‐Lausitz, Spree‐Neiße

Chiffre: PG/03/2014

•Zwei Hausärztinnen (Innere Medizinund Allgemeinmedizin) suchen ab

2014 hausärztliche Doppelpraxis oderfallzahlstarke Einzelpraxis zur Über‐nahme.Zusätzliche Qualifikationen: Homöo‐pathie, Naturheilkunde, Rettungs‐medizinBevorzugte Region: Brandenburg(Stadt) Potsdam‐Mittelmark, Pots‐dam, Teltow‐Fläming

Chiffre: PG/06/2014

•Facharzt für Chirurgie (Proktologie)sucht ab 2014 Praxis zur Übernahme.Bevorzugte Region: Potsdam, Havel‐land

Kontakt: 015201759916 oder [email protected]

‐‐

•Medizinisches Zentrum LübbenauGmbH in Lübbenau/Spreewald bietetab Februar 2015 Anstellungsmöglich‐keit (Vollzeit) für Facharzt/In fürGynäkologie und Geburtshilfe.

Kontakt: 03542 / 871 171 oderK.Linke@mzl‐gmbh.de

•Die Krankenhaus und PoliklinikRüdersdorf GmbH in Rüdersdorfbietet ab März 2014 eine Anstellungs‐möglichkeit (Vollzeit) für Facharzt/Infür Augenheilkunde.

Kontakt: 033638‐83100 oder [email protected]

Praxissuche

Anstellungs‐ und Kooperations‐angebote und ‐gesuche

Page 49: KV-Intern 01/2014

•Facharzt für Allgemeinmedizin suchtab 3. Quartal 2014 Anstellungsmög‐lichkeit. Anstellungsumfang verhan‐delbar. Spezielle Kenntnisse:Manuelle Therapie, Chirotherapie

Bevorzugte Region: Uckermark, Potsdam, Frankfurt (Oder)/Oder‐Spree

Chiffre: AnKo/01/2014

InternService

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 47

Pneumologe(in) oder Internist(in) zur pneumologischen Weiterbildung imRaum Cottbus/Calau/Elsterwerda für Mitarbeit in überörtlicher Gemein‐schaftspraxis als Partner mit Übernahme eines vollen KV‐Sitzes, gern auchin Anstellung bzw. Teilzeittätigkeit, gesucht.Kontakt: Ambulantes Zentrum für Lungenkrankheiten und SchlafmedizinDr. med. Frank Käßner, Thiemstraße 124, 03050 Cottbus, Tel.:0355 / 543922Email: post@lunge‐schlaf.de, HP: www.lunge‐schlaf.de

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Page 50: KV-Intern 01/2014

Fortbildung

Seite 48 | AUSGABE 1 / 2014

Intern

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

26.02.201415.00‐18.00Potsdam

Die ärztliche LeichenschauMR Dr. med. Wolfgang Mattig,FA f. Rechtsmedizin

Fortbildungspunkte

40 Euro

12.03.201415.00‐19.00Potsdam

Zeitmanagement für den ArztUta Kallet, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

65 Euro

22.03.201409.00‐17.00Potsdam

Informationstag für Existenzgründer undPraxisabgeberKVBB & Partner

(Zertifizierung beantragt)

Existenz‐gründer 30 EuroPraxis‐

abgeberohne Gebühr

4

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

Page 51: KV-Intern 01/2014

InternFortbildung

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 49

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

22.02.201409.30‐15.00Blankenfelde‐Mahlow

Kombinierte DMP‐FortbildungKVBB & Partner

(Zertifizierung beantragt)

85 Euro

05.03.201414.00‐20.0008.03.201409.00‐17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

12.03.201415.00‐17.30Cottbus

Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemachtUta Kallet,PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

30 Euro

19.03.201415.00‐17.30Frankfurt (O.)

Die GOÄ‐Abrechnung leicht gemachtDaniela Bartz,PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

30 Euro

19.03.201415.00‐18.00Potsdam

Impfen in der PraxisDr. med. Ines Liebold, Klinikum EvB PotsdamMarianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KVBB

Fortbildungspunkte

40 Euro

8

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

4

Page 52: KV-Intern 01/2014

FortbildungIntern

Seite 50 | AUSGABE 1 / 2014

Aktuelles Seminarangebotfür Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

26.02.201414.00‐19.00Potsdam

Telefontraining für das PraxispersonalDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung

65 Euro

26.02.201415.00‐17.00Cottbus

Sprechstundenbedarfsvereinbarungen imLand BrandenburgBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

01.03.201409.00‐16.00Potsdam

Neue Methoden gegen Stress im PraxisalltagDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer f. integratives Stress‐ u.Gesundheitsmanagement DINM

100 Euro

12.03.201415.00‐18.00Frankfurt (O.)

Notfälle in der PraxisLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e.V.

40 Euro

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

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Page 53: KV-Intern 01/2014

Kombinierte DMP‐FortbildungsveranstaltungIm Zusammenhang mit den Anforderungen an die Erfüllung der Struktur‐qualität ist unter anderem die jährliche Nachweiserbringung einer DMP‐spezifischen Fortbildung durch teilnehmende Vertragsärzte notwendig.

Mit dieser Veranstaltung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an einem Tag derFortbildungspflicht der DMP für das aktuelle Jahr nachzukommen.

Termin: 22. Februar 2014 09.30 – 15.00 UhrVeranstaltungsort: Van der Valk Hotel Berlin Brandenburg

Themenschwerpunkte für den Arzt:• DMP Diabetes: Thema und Referent standen zu

Redaktionsschluss noch nicht fest• Praktische Aspekte zur Diagnostik und Therapie des

Koronarkranken mit Luftnot: Helfen uns Biomarker weiter?• Asthma/COPD DMP‐Update 2014 – Bedeutung körperlicher

Aktivität

Themenschwerpunkte für das Praxispersonal:• Raucherentwöhnung bei chronisch kranken Patienten

(Seminar 1)• Der Notfall in der Praxis (Seminar 2)

Teilnahmegebühr: Ärzte pro Person: 85,00 EuroPraxispersonal pro Person/pro Seminar : 35,00 Euro

Ansprechpartnerin: KVBB/ Bereich Fortbildung/ Frau Thiele Telefon: 0331/23 09 459

InternFortbildung

AUSGABE 1 / 2014 | Seite 51

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Page 54: KV-Intern 01/2014

ImpressumIntern

Seite 52 | AUSGABE 1 / 2014

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Ralf Herre

Redaktionsschluss:17. Januar 2014

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.700 Exemplare

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