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9 | 2013 KVBB‐Vertreterversammlung: HVM‐Modifizierungen beschlossen Grundversorger werden gestärkt Brandenburgs Hausärzte‐Chef: Noch ein weiter Weg bis zur leistungsgerechten Honorierung Informationen für den Praxisalltag: Überweisungspflicht für Fachärzte? QS‐Stichprobenprüfungen Verfahren bei Praxisvertretungen

KV-Intern 9/2013

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg

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9 | 2013

KVBB‐Vertreterversammlung: HVM‐Modifizierungen beschlossen

Grundversorger werden gestärkt

Brandenburgs Hausärzte‐Chef:Noch ein weiter Weg bis zur

leistungsgerechten Honorierung

Informationen für den Praxisalltag:Überweisungspflicht für Fachärzte?

QS‐StichprobenprüfungenVerfahren bei Praxisvertretungen

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AUSGABE 9 / 2013 | Seite 1

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Geschafft: In der dritten Runde des Landesschiedsamtes ein Ergebnis zur Gesamt‐vergütung 2013, endlich! Denn fast drei Viertel des Jahres sind vorbei. Und wie istes zu bewerten? Knapp sieben Prozent Plus gegenüber 2012 klingt erst einmalakzeptabel. Gemessen am jahrelangen Nachholbedarf, an der tatsächlichen Mor‐bidität der Versicherten, relativiert sich diese Einschätzung.

Jetzt werden in der KV im wahrsten Sinne des Wortes die Ärmel hochgekrempelt,und es wird fieberhaft gerechnet. Welche Löcher sind mit diesen rund 50 Millio‐nen Euro mehr zu stopfen? Sind damit alle neuen Leistungen ausfinanziert? Und:Wie verfahren wir rückwirkend mit den ersten drei Quartalen dieses Jahres?

All diese und viele weitere Fragen werden jetzt zügig geklärt, und wir werden Sieso zeitnah wie möglich über „KV‐Intern“, unsere Website sowie den E‐Mail‐Vertei‐ler informieren.

Geschafft: Wenn Sie diese Zeilen lesen, ist die Bundestagswahl vorbei. Ob erneutschwarz‐gelb oder doch rot‐grün oder welche Konstellation auch immer – die Aus‐einandersetzung um die Finanzierung des Gesundheitsbereiches, seine Leistungs‐vielfalt, das Anspruchsverhalten, über neue Versorgungsformen und –strukturenwird uns alle auch in den kommenden Jahren beschäftigen.

Immer mehr rückt dabei auch die Frage nach der Rolle des Arztes und seiner Kern‐kompetenzen in den Fokus. Substitution oder Delegation ärztlicher Tätigkeiten?Akademisierung der Pflegeberufe? Vor dem Hintergrund einer immer älter wer‐denden Bevölkerung, einer weiter fortschreitenden Entvölkerung der ländlichenRegionen und stetig wachsender Möglichkeiten ärztlichen Tuns sowie des medi‐zinisch‐technischen Fortschritts, müssen diese Fragen beantwortet werden. Des‐sen sollte sich die Ärzteschaft bewusst sein und rechtzeitig Flagge zeigen. Bessernoch, Pflöcke einschlagen.

Ralf HerrePressesprecher der KV Brandenburg

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Inhaltsverzeichnis

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Grundversorger werden gestärktVertreterversammlung der KV Brandenburg

Beschlüsse der Vertreterversammlung der KVBB

EBM‐Änderungen ab dem 1. Oktober 2013

Die Facharzt‐Pauschale im Überblick

Noch ein weiter Weg bis zur leistungsgerechten Honorierung Aktuell im Gespräch mit Dr. Johannes Becker

Abgabefrist für die Quartalsabrechnung III/2013endet am 8.10.2013

Überweisungspflicht für Fachärzte?

Ambulante Hernienoperationen: Punktwertangepasst

Tonsillotomievertrag mit der KKH

Screening auf Gestationsdiabetes fürPatientinnen mit Risikofaktoren

Ergänzende Hautkrebsvorsorge jetzt auch fürBKK‐Versicherte

Kostenstrukturanalyse ‐ wichtig, aber ...

Änderung der Qualitätssicherungs‐Richtlinie Dialyse zum 1.1.2014

Stichprobenprüfungen in der Qualitätssicherung

Berufspolitik 4

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Praxis aktuell 13

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Inhaltsverzeichnis

Labormedizin: Übergangsfristen laufen aus

Ein Service der AOK: Pharmakotherapie‐Beratung

Lässt der Sparwahn der Kassen Impfzahlensinken?

Ministerielle StippvisiteGesundheitsminister Bahr in Cottbus

Neues zum Verfahren bei Praxisvertretungen

Niederlassungen im August 2013

Zulassungen und Ermächtigungen

Zulassungsmöglichkeiten

Nachbesetzungen

Praxisbörse

Fortbildungen

Glückwünsche

Impressum

Umstellung der Bankverbindung

Praxis aktuell 26

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Service 48

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U 3

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Der Tenor dieser Vertreterversamm‐lung am 6. September zum Beschlussdes Landesschiedsamtes zur Gesamt‐vergütung 2013 war eindeutig: Einakzeptables Ergebnis, das allerdingsder tatsächlichen Versorgungssitua‐tion in Brandenburg noch nicht ge‐recht wird.

Der Rathenower Hausarzt Dr. Pohlekritisierte, dass die Vertreterversamm‐lung sich dazu verständigt hatte,einem Beschluss unter 11 ProzentSteigerung nicht zuzustimmen. Esmüsse Schluss sein, dass die Ärzteunentgeltlich Patienten versorgenwürden. Dr. Helming entgegnete,dass das Ergebnis nicht schöngeredetwerde, aber gleichzeitig dürfe auchnicht der Blick für das Machbare ver‐loren gehen.

„Wo war der Druck aus der Ärzte‐schaft?“, fragte er. Ohne Druck ent‐stünden aus Kohle keine Diamanten.Um erfolgreich verhandeln zu kön‐nen, sei die Basisunterstützung uner‐lässlich. Sich auf Kritik im Nachhineinzu beschränken, führe nicht zumErfolg.

Bereits in seinem Bericht zur Lagehatte der KV‐Vorsitzende darauf ver‐wiesen, dass der Beschluss zur Gesamtvergütung mit einem Plus vonknapp sieben Prozent ein im Bundes‐vergleich gutes Ergebnis sei. Er dank‐te allen Beteiligten für die Unterstüt‐zung in Vorbereitung der schwierigenVerhandlungen und bezog in diesenDank explizit auch das ZI mit ein. Eshätte „viele überzeugende Argumen‐te und Informationen“ beigesteuert.

Ein Novum bislang: Die knappsiebenprozentige Steigerung derMorbiditätsorientierten Gesamtvergü‐tung wird unterschiedlich auf die bei‐den Versorgungsbereiche aufgeteilt.„Wir haben in Brandenburg ein gro‐ßes fachärztliches Problem: Die Finan‐zierungssituation ist im Gegensatzzum hausärztlichen Versorgungsbe‐reich dramatisch“, so Dr. Helming.Aktuell liege die Finanzierungsquotebei den Fachärzten bei rund 82 Pro‐zent, bei den Hausärzten bei rund 98 Prozent.

Angesichts dieser Fakten sei einMehr für die Fachärzte die richtigeEntscheidung. Das habe auch das

Berufspolitik

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Grundversorger werden gestärktVertreterversammlung diskutiert jüngste Entscheidung desLandesschiedsamtes zur Gesamtvergütung und beschließtHVM‐Modifizierungen

Vertreterversammlung

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Landesschiedsamt so gesehen. Sofließen von den rund 50 Millionen Plusgegenüber 2012 33,4 Millionen Euro inden fachärztlichen und 16,5 Millionenin den hausärztlichen Honorartopf.„Das hat zur Folge, dass nach dieserVerteilung im fachärztlichen Versor‐gungsbereich etwa 87 Prozent derTätigkeiten ausfinanziert sind, es alsoimmer noch ein Finanzloch gibt“, soder KVBB‐Chef.

Er erläuterte den Standpunkt desVorstandes, keinen Not‐HVM – so wieauf der vorletzten Vertreterversamm‐lung angeregt – in Kraft zu setzen.Auch der Empfehlung, den Struktur‐vertrag mit der AOK Nordost zu kün‐digen bzw. dessen Kündigung vorzu‐bereiten, erteilte der Vorstand eineAbsage, die von der Mehrheit der VV‐Mitglieder getragen wurde.

Scharf attackierte Dr. Helming dieVorschläge des „Schatten‐Gesund‐heitsministers“ Prof. Lauterbach zurBürgerversicherung. Das von Lauter‐bach entworfene Szenario sei „horren‐der Blödsinn“. Dem Argument, esgäbe dann eine bessere Honorierung,sollte man nicht auf den Leim gehen.„Ich bin gegen eine Einheitskasse undgegen Einheitsversorgung und hoffedaher auf Weiterführung dieser Koa‐lition“, so Dr. Helming.

Als ressortverantwortliches Vor‐standsmitglied referierte der KV‐VizeDr. Noack zu dem ab 1. Oktober gel‐tenden modifizierten HVM. „Ich

nehme Sie jetzt mit zu einer Reisedurch Prozentpunkte und Millionen‐beträge“ kündigte er an und hieltWort; Förderungswürdige Leistun‐gen, Vergütungssätze, Stützung derAugenärzte, Anhebung der RLV‐Fall‐werte und Vergütung für Überschrei‐tungsleistungen im fachärztlichenBereich. Förderung Mitbesuche imHeim, Förderung der Ärzte in unter‐versorgten Regionen, Anhebung derVergütung für Überschreitungsleis‐tungen im hausärztlichen Versor‐gungsbereich.

Auf all diese Details an dieser Stelleeinzugehen, würde den Rahmendieser Information sprengen. Auf derWebsite der KV Brandenburg unterwww.kvbb.de finden Sie den modi‐fizierten HVM im Wortlaut und kön‐nen sich entsprechend Ihrer Fach‐gruppe mit den speziellen Informa‐tionen vertraut machen.

Noch ist der Beschluss des Landes‐schiedsamtes zur Gesamtvergütungsehr frisch. Trotzdem steht fest, dass„im IV. Quartal 2013 auch die Neue‐rungen im EBM – vor allem im Haus‐arzt‐Kapitel – finanziell bedient wer‐den“, so Dr. Noack. Das betreffe auchdie fachärztliche Grundpauschale, die„zu einhundert Prozent, also ohneQuotierung, vergütet“ wird.

Für die Quartale I bis III/2013 bedarfes nun zügiger Berechnungen unddarauf fußender Beschlüsse des Vor‐standes, erklärte der KV‐Vize.

Berufspolitik

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Das den hausärztlichen Versor‐gungsbereich repräsentierende Vor‐standsmitglied, Dipl.‐Med. AndreasSchwark, erläuterte seine Sichtweisezum Hausarzt‐EBM. Die Neuregelungder Chronikerpauschale und die sepa‐rate Darstellung und Vergütung derGesprächsleistungen sei „der Weg indie richtige Richtung“. „Persönlichhatte ich mir einen etwas besserenAbschluss im Landesschiedsamt er‐hofft, aber man muss auch Realistsein“, resümierte Schwark.

Trotz aller Bedenken zum Hausarzt‐EBM – er gehe die Entwicklung mit.„Wir sollten uns jedoch noch nach‐haltiger auf der Bundesebene in dieEntwicklungsprozesse einbringen.“

In der Diskussion wies der Pots‐damer Dr. Schürer darauf hin, dassder Hausarzt‐EBM „nicht ganz un‐problematisch“ sei, denn er schließemit den KO‐Leistungen viele hochqualifizierte Hausärzte aus. „WennLeistungsträger geschnitten werden,ist das der falsche Weg.“ Insofern istes „großer Mist, was da Frau Feld‐mann produziert“, so Dr. Schürer.

Kritik am beschlossenen Budget fürGesprächsleistungen fällte Dr. Pohle.„Wir ringen um die Abschaffung derBudgets und führen sie dann selbstohne Not wieder ein.“ Auch die

Unterteilung in „typische“ und „a‐typische“ Hausärzte sei ein voll‐kommen falsches, fatales Signal. Kritik, der sich die NeuruppinerHausärztin Gisela Polzin anschloss.

Sowohl Dr. Helming als auch HerrSchwark setzten sich kritisch mit Ten‐denzen auseinander, dass neue, ins‐besondere ältere, multimorbidePatienten nur schwer oder gar nichteinen Haus‐ oder Facharzt finden undabgewiesen werden. „Patienten, dieärztliche Hilfe benötigen, müssendiese erhalten und dürfen keineOdyssee durchmachen, um diese Hilfezu erhalten“, so Herr Schwark.

Er lehne regulative Schritte ab, diein ähnlicher Problematik die KV Thü‐ringen beschlossen hatte. „Ich möch‐te Patienten nicht bestimmten Praxenzuweisen müssen.“ Daher müsse eineinnerärztliche, kollegiale Diskussiongeführt werden, wie dieser Tendenz –noch seien es Einzelbeispiele, derenZahl sich jedoch erhöhe – zu begeg‐nen sei. Eine Position, die die Haus‐ärzte Dr. Schrambke und Dr. Pohleunterstützten.

R.H.

Berufspolitik

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Berufspolitik

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Beschlüsse derVertreterversammlung

Änderung der Gebührensatzung der KVBB gemäß § 3 Abs. 3der Satzung der KVBB i. d. F. vom 22.3.2013

Die VI. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburgbeschloss am 6.9.2013, die Gebührensatzung, Anlage Gebührenverzeichnisder KV Brandenburg in Punkt 8 ab dem 1.10.2013 für alle ab diesem Zeitpunktbestandskräftigen Beratungen als Maßnahmen im Rahmen des § 106 SGB V i. V. m. der Prüfvereinbarung wie folgt neu zu fassen:

Besonderer Aufwand in den Fällen einer 200 Euro je Beratungbestandskräftigen und durchgeführten Beratung als Maßnahme auf der Grundlage der Prüfvereinbarung nach § 106 SGB V in der jeweils geltenden Fassung

Honorarverteilung ab 1.10.2013

Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg hat den Honorarverteilungs‐maßstab beschlossen, der ab dem IV. Quartal 2013 gilt.Zugleich wurde der Vorstand beauftragt, Weiterentwicklungsmöglichkeitenzu prüfen, mit den Fachausschüssen zu diskutieren und der Vertreterver‐sammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.Zum aktuellen HVM gibt es einige grundlegende Änderungen sowohl imfachärztlichen als auch im hausärztlichen Versorgungsbereich, die unteranderem förderungswürdige Leistungen wie Heimbesuche, Zuschläge zuden RLV‐Fallwerten, Förderung von Ärzten in unterversorgten Gebietenbetreffen.Ebenso beschloss die VV, dass der Vorstand der KV Brandenburg beauftragtwird, für die ersten drei Quartale 2013 Regularien im Sinne der Regelungenfür das IV. Quartal 2013 zu entwickeln hat.Die Details des ab dem IV. Quartal gültigen HVM entnehmen Sie bitte derWebsite der KVBB unter www.kvbb.de/praxis/honorar.

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Berufspolitik

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Sie fragen – wir antworten

EBM‐Änderungen ab dem 1. Oktober 2013Kann die neue Chronikerpauschaleauch abgerechnet werden, wenn derPatient den Hausarzt wechselt und ichihn das erste Mal sehe?

Die Chronikerpauschalen sind unteranderem nur für die Patienten be‐rechnungsfähig, die in der Praxis kon‐tinuierlich ärztlich behandelt werden.Eine kontinuierliche ärztliche Behand‐lung liegt auch vor, wenn der Patientmit mindestens einer lebensverän‐dernden chronischen Erkrankungseinen ihn betreuenden Hausarztgewechselt hat. In diesem Fall mussder die hausärztliche Betreuungübernehmende Hausarzt die beieinem anderen Hausarzt stattgefun‐denen Arzt‐Patienten‐Kontakte doku‐mentieren. Die Gebührenordnungspo‐sition wird um den Buchstaben „H“ergänzt angegeben. Also beispiels‐weise 03220H oder 03221H (bzw.04220H oder 04221H).

Ist es richtig, dass die Chronikerpau‐schale nur in Behandlungsfällen berech‐nungsfähig ist, in denen Leistungen derhausärztlichen Grundversorgungabgerechnet werden?

Ja, das ist richtig. In Behandlungs‐fällen, in denen Leistungen abgerech‐net werden, die nicht zum grundsätz‐

lichen hausärztlichen Versorgungsauf‐trag gehören, ist der Chronikerzu‐schlag nicht berechnungsfähig. Dasgleiche gilt für die Zusatzpauschalefür die Wahrnehmung des hausärzt‐lichen Versorgungsauftrags.

GOP, die nicht zum grundsätzlichhausärztlichen Versorgungsbereichzählen, sind:• Kapitel 30.5 (Phlebologie),• Kapitel 30.7 (Schmerztherapie),• Kapitel 30.9

(Schlafstörungsdiagnostik),• GOP 35111 bis 35113

(Übende Verfahren, Autogenes Training),

• GOP 35120 (Hypnose),• GOP 35130, 35131

(Bericht an den Gutachter),• GOP 35140 bis 35142

(Biographische Anamnese),• GOP 35150

(Probatorische Sitzung),• Kapitel 35.2

(Antragspflichtige Psychotherapie)• KO‐Liste (§ 6 Anlage 5

Bundesmantelvertrag),• Onkologie‐Vereinbarung

(Anlage 7 Bundesmantelvertrag)

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Beeinflusst die Fallzahl die Höhe derZusatzpauschale GOP 03040 / 04040EBM für die Wahrnehmung deshausärztlichen Versorgungsauftrages?

Ja, die Zusatzpauschale wird zu denVersichertenpauschalen 03000 /04000 je Behandlungsfall von der KVgesetzt. Für Praxen mit weniger als400 Behandlungsfällen je Arzt wirdein Abschlag in Höhe von 10 Prozentauf die GOP 03040 vorgenommen. BeiPraxen mit mehr als 1200 Behand‐lungsfällen je Arzt wird ein Aufschlagin Höhe von 10 Prozent auf die GOP03040 vorgenommen.

Ist der hausärztlich‐geriatrische Betreu‐ungskomplex nur im Zusammenhangmit der Abrechnung des hausärztlich‐geriatrischen Basisassessments berech‐nungsfähig?

Ja, denn die Berechnung des haus‐ärztlich‐geriatrischen Betreuungs‐komplexes GOP 03362 setzt das Vor‐liegen der Ergebnisse eines hausärzt‐lich‐geriatrischen Basisassessmentsvoraus. Die Durchführung des haus‐ärztlich‐geriatrischen Basisassess‐ments darf nicht länger als vier Quar‐tale zurückliegen.

Berufspolitik

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Wer kann sie abrechnen?Jeder Facharzt, der zu einer Fach‐

gruppe der Grundversorgung gehört,zum Beispiel Augenärzte, Orthopä‐den, HNO‐Ärzte, Chirurgen undHautärzte.

Wann wird sie abgerechnet?In jedem Behandlungsfall, in denen

ein Facharzt der Grundversorgungausschließlich Tätigkeiten der Grund‐versorgung durchführt.

Wann wird sie nicht abgerechnet?In Behandlungsfällen, in denen ein

Facharzt der Grundversorgungbeispielsweise ambulante Operatio‐nen, Akupunktur oder Schmerzthera‐pie durchführt. Die ausgeschlossenenLeistungen werden im Anhang 3 zumEBM gekennzeichnet.

Wie häufig kann sie abgerechnet werden?

Einmal im Behandlungsfall als Zu‐schlag zu den Grundpauschalen derjeweiligen Fachgruppe.

Warum ist die Pauschale unter‐schiedlich hoch?

Für die Vergütung der Pauschalesteht für jede Fachgruppe zusätzli‐ches Geld bereit. Die höchsten Zu‐wächse verzeichnen Fachgruppen miteinem sehr hohen Anteil an Grundleis‐tungen, zum Beispiel Augenärzte undHNO‐Ärzte. Rechnet ein Augenarztbeispielsweise im Jahr 5.000 Fälleohne spezialisierte Behandlungen ab,so erhält er für jeden dieser Fälle diefachärztliche Grundpauschale (PFG)und damit insgesamt 8.000 Euro zu‐sätzlich. Ein Psychotherapeut hat ineinem Jahr zehn Fälle, bei denen erkeine Richtlinien‐Psychotherapie oderandere spezialisierte Leistungen ab‐rechnet. Er erhält über die PFG 159 Euro.

Generell gilt: Mehr Grundversorgungbedeutet mehr Honorar über die PFG.

Berufspolitik

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Die Facharzt‐Pauschale im Überblick

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Aktuell im Gespräch

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Ende August fand der erste branden‐burgische Hausärztetag statt. WelchesFazit ziehen Sie?

Die Premiere ist uns geglückt.Schön war es, dass Kollegen aus demgesamten Bundesland mit unterschied‐lichen hausärztlichen Erfahrungen ge‐kommen waren. Es war ein offeneskollegiales Gespräch möglich, Fach‐wissen wurde in zwei Workshopsaufgefrischt, und die Veranstaltungendete mit einem Grillfest.

KBV‐Vorstand Frau Feldmann referiertezum Hausarzt‐EBM, der ja nicht ganzunumstritten ist. Wie positionieren Sie sich?

Der EBM ist keine Revolution! DieKBV will den Weg der „großen“ Pau‐schalen verlassen. Bis zur leistungs‐gerechten Honorierung ist es nochein weiter Weg. Einige Änderungensehen wir durchaus kritisch, wie dieAbstaffelung der kleinen Praxis unddie KO‐Kriterien bei bestimmten Leis‐tungen.

Nach monatelangen Verhandlungensteht nun endlich der Beschluss zurMorbiditätsorientierten Gesamtvergü‐

tung für 2013 inBrandenburg. Erst‐mals gibt es unter‐schiedliche Vergü‐tungsentwicklun‐gen für Haus‐ undFachärzte. Wiebeurteilen Sie das?

Der gesetzlicheRahmen ermög‐licht eine getrenn‐te Weiterentwick‐lung der beidenVersorgungsberei‐che unter dem Dach einer gemein‐samen KV. Darauf legen wir Branden‐burger Wert! Die monetärenZuwächse erscheinen uns in dem Ver‐hältnis 14,6 Millionen Euro für Fach‐ärzte zu 2,9 Millionen Euro für Haus‐ärzte nicht optimal verhandelt, unddas ist für uns enttäuschend! In Ver‐handlungskreisen war man wahr‐scheinlich der Meinung, dass wirHausärzte bereits überalimentiertsind.

Der Hausärzteverband Brandenburg istja noch ein sehr junger Verband. Wowollen Sie in den kommenden JahrenAkzente setzen?

Noch ein weiter Weg bis zurleistungsgerechten HonorierungAktuell im Gespräch mit Dr. Johannes Becker, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Brandenburg

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Aktuell im Gespräch

Seite 12 | AUSGABE 9 / 2013

Unser Potenzial nutzen, denn wirhaben in unseren Reihen fachlich undberufspolitisch fähige Leute. UnserenVorstand bereichern bisher wenig be‐kannte Mitglieder des Verbandes, dieuns Ideen geben und Aufgaben über‐nehmen. Die Weiterentwicklung derHausarztmedizin im Flächenlandwollen wir kritisch begleiten, in denGremien mitentscheiden. Auch denHausarztberuf als Berufung sehen,wir arbeiten für Ihr Leben gern!

Zurzeit ist nur etwa jeder siebenteHausarzt in Brandenburg Mitglied imVerband. Was unternehmen Sie, ummehr Hausärzte für den Verband zugewinnen?

Unser Rückhalt unter den Kollegin‐nen und Kollegen muss größer sein,als die nominelle Zahl der Mitglieder,sonst hätten wir nicht nach der Wahlzur Landesärztekammer als zweit‐stärkste Liste den Vizepräsidentenstellen können. Wir spüren bei Ge‐sprächen mit den Kollegen, dass wireinen Vertrauensbonus haben. Übri‐gens entwickelt sich die Mitglieder‐zahl positiv, es braucht also noch Zeit,wir sind auf einem guten Weg.

Herr Dr. Becker, vielen Dank für daskurze Gespräch

Gefragt von Ralf Herre

Zwischenruf: Wie wahr!BARMER‐GEK‐Chef Straub gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt: „Die Situa‐tion hat sich aufgrund der enger gewordenen Verteilungsspielräume geän‐dert, und die Neigung ist gewachsen, alles juristisch überprüfen zu lassen.Ich würde mir wünschen, dass es wieder möglich wird, sich mit wenigeraggressiven Emotionen zu begegnen.“ Und TK‐Chef Baas gegenüber dersel‐ben Zeitung: „Wir alle müssen lernen, uns auf die Partner zuzubewegen. Nurso kann sich die Selbstverwaltung legitimieren.“

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Praxis aktuell

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Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung III/2013 endet am 8.10.2013

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem‐Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Dienstag, 1.10.2013 9 bis 17 Uhr 9 bis 15 Uhr 9 bis 15 Uhr

Mittwoch, 2.10.2013 9 bis 18 Uhr

Freitag, 4.10.2013 9 bis 17 Uhr

Montag, 7.10.2013 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr

Dienstag, 8.10.2013 9 bis 17 Uhr

Ungeachtet der verpflichtendenOnline‐Abrechnung sind weiterhineinige Unterlagen auch in Papierformmit der Abrechnung einzureichen. Dieergänzenden Unterlagen wie:• Erklärung zur Vierteljahres‐

abrechnung,• Mitteilung der Vertragskasse über

ihre Leistungspflicht für Psycho‐/Verhaltenstherapie (Anerkennungs‐bescheid),

• Dokumentationsvordrucke gemäß den vertraglichen Regelungen (z. B. Gestationsdiabetes),

• Abrechnungsscheine für Polizei undFeuerwehr (sofern keine Versicher‐tenkarte vorlag),

• Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter (sofern Abrechnung über die KVBB),

• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag)

können zu den unten benannten Zeiten entweder persönlich, mittelsKurier oder auf dem Postweg abge‐geben werden.

Abgabetermine für ergänzende Unterlagenzur Quartalsabrechnung III/2013

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Praxis aktuell

Seite 14 | AUSGABE 9 / 2013

Postweg: KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Straße 103, 14473 PotsdamBitte senden Sie Ihre Erklärung zur Vierteljahresabrechnungan die Fax‐Nr. 0331/23 09 545.Bitte beachten Sie die Abgabefrist. Sie endet am Dienstag, dem 8.10.2013.Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich undbegründet an die KV Brandenburg (FB Abrechnungsprüfung, FAX: 0331/23 09 382) zu richten.

Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

• auch außerhalb der Annahmewoche• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer

RestzahlungsterminDie Restzahlung für das Quartal II/2013 erfolgt am 24.10.2013.

Detaillierte Informationen unterwww.ihre‐aerzte.de

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Durch den Wegfall der Praxisge‐bühr zum 1. Januar 2013 kommt beiÄrzten und Patienten immer öfter dieFrage auf, ob für den Besuch beimFacharzt noch eine Überweisungnotwendig ist.

Das Überweisungsverfahren giltnach wie vor und hat sich auch durchden Wegfall der Praxisgebühr nichtgeändert. Demnach hat der Vertrags‐arzt diagnostische und therapeuti‐sche Leistungen durch einen anderenVertragsarzt mittels Überweisung aufdem vereinbarten Vordruck zu veran‐lassen. Eine Überweisungspflichtbesteht nicht, allerdings ist der aus‐führende Arzt an die an ihn ausge‐stellte Überweisung gebunden unddarf sich keinen eigenen Abrechnungs‐schein ausstellen. Unbeschadetdessen besteht weiterhin die nachEBM vorgegebene Berichtspflicht.

Das Überweisungsverfahren hilftdabei, die Zusammenarbeit der Ver‐tragsarztpraxen zu organisieren,Mehrfachbehandlungen und Doppel‐untersuchungen zu vermeiden unddie Gefahr unerwünschter Arzneimittel‐interaktionen zu verringern.

Für Patienten, die in Hausarztver‐trägen eingeschrieben sind, kann eineÜberweisung zu anderen Vertrags‐ärzten ohnehin vorgeschrieben sein.Beispielhaft sei auf den Hausarztver‐trag mit der AOK verwiesen. Hierverpflichtet sich der Versicherte,fachärztliche Behandlungen nur aufÜberweisung durch den gewähltenHausarzt in Anspruch zu nehmen.

Zwingend notwendig ist eine Über‐weisung zu Ärzten für Laboratoriums‐medizin, Mikrobiologie und Infek‐tionsepidemiologie, Nuklearmedizin,Pathologie, Radiologische Diagnostikbzw. Radiologie, Strahlentherapieund Transfusionsmedizin. In allenanderen Fachgruppen dürfen Patien‐ten ohne Überweisung weder abge‐lehnt noch mit der Bitte um Nachrei‐chung einer Überweisung zum behan‐delnden Hausarzt zurückgeschicktwerden.

Ihre Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne die EBM‐Abrechnungsberatung unter derRufnummer 0331/98 22 98 03.

Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 15

Überweisungspflicht für Fachärzte?

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Im Februar dieses Jahres hatten wirin einer Beilage zu „KV‐Intern“ darüberberichtet, dass die Innungskranken‐kassen für teilnehmende Ärzte ambu‐lante Hernienoperationen sowie diefür die Operationsvorbereitung,Überwachung, Anästhesie und ambu‐lante Nachbetreuung abrechenbarenGebührenordnungspositionen ausKapitel 31 EBM mit einem Zusatzpunkt‐wert von 0,5 ct fördern. Für die Indi‐kationsstellung zur ambulanten Oper‐ation sowie die präoperative Diagnos‐tik des konservativ tätigen Arzteswird eine Pauschale von 30 Euro (SNR 93440) gezahlt.

Im Fall einer Steigerung des Anteilsambulanter Hernienoperationen sindweitere Zusatzpunktwerte bzw. Pau‐schalvergütungen möglich.

Wegen der Absenkung der EBM‐Punktzahlen in Umsetzung der Er‐höhung des kalkulatorischen Punkt‐wertes auf 10 ct mussten zur Wah‐rung der Finanzneutralität auch dieZusatzpunktwerte dieser Vereinba‐rung angepasst werden. Ab 1. Okto‐ber 2013 kommen im Rahmen desStrukturvertrages ambulante Hernien‐

operationen folgende Zusatzpunkt‐wert für Versicherte der Innungs‐krankenkassen mit Wohnort im LandBrandenburg sowie für alle Versicher‐ten der IKK Brandenburg und Berlinzum Ansatz:• Zusatzpunktwert: 1,4139 ct

(alt 0,5 ct)sowie zusätzlich bei Steigerung desbisherigen Anteils• um mindestens 30 Operationen:

1,4139 ct (alt 0,5 ct)• um mindestens 60 Operationen:

2,8278 ct (alt 1,0 ct)• um mindestens 90 Operationen:

4,2417 ct (alt 1,5 ct)

Bitte beachten Sie, dass die zuge‐hörigen EBM‐Leistungen mit demBuchstaben „T“ zu kennzeichnensind.Den Vertrag finden Sie auf der Home‐page der KVBB www.kvbb.de unterder Rubrik Verträge.

Praxis aktuell

Seite 16 | AUSGABE 9 / 2013

Ambulante Hernienoperationen:Punktwert angepasst

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich QualitätssicherungFachbereich Statistik/HonorarFachbereich Verträge

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Der Gesetzgeber hat für Verträgemit dem Patientenrechtegesetz eineWiderrufsmöglichkeit für die Ver‐sicherten etabliert. Der Versichertekann ohne Angabe von Gründeninnerhalb von 2 Wochen die Teilnah‐meerklärung gegenüber seiner Kran‐kenkasse schriftlich oder zur Nieder‐schrift widerrufen. Aus diesem Grundwurde in der Teilnahmeerklärung derVersicherten zum Tonsillotomie‐Ver‐trag mit der KKH ein entsprechenderHinweis aufgenommen. Für ärztliche Tätigkeiten, die zwischender Teilnahmeerklärung und demWiderruf durchgeführt werden, trägtdie KKH die Kosten.

Eine weitere Gesetzesänderungführt dazu, dass die einjährige Bin‐dung an die Vertragsteilnahme fürden Versicherten nun wieder entfällt.

Auch dies wurde im aktuellen Formu‐lar zur Teilnahmeerklärung berück‐sichtigt.

Der zugehörige Nachtrag, der zum1.10.2013 in Kraft tritt, befindet sichderzeit im Unterschriftsverfahren undsteht unter dem Vorbehalt der Geneh‐migung der Aufsichtsbehörde.

Den Vertrag finden Sie auf derHomepage der KVBB www.kvbb.deunter der Rubrik Verträge. Über denButton „Teilnahme“ gelangen Sie zuraktuellen Teilnahmeerklärung.

Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 17

Tonsillotomievertrag mit der KKH

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich QualitätssicherungFachbereich Verträge

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Praxis aktuell

Seite 18 | AUSGABE 9 / 2013

Screening auf Gestationsdiabetes fürPatientinnen mit Risikofaktoren

Mit der Juni‐Ausgabe von „KV‐Intern“ haben wir Sie darüber infor‐miert, dass wir uns gegenüber denKrankenkassen um eine Fortsetzungder besonderen Berücksichtigung derPatientinnen mit Risikofaktoren imRahmen des Screenings auf Gestati‐onsdiabetes bemühen. Durch einemöglichst frühzeitige Diagnostik einesGestationsdiabetes sollte dasgewohnte hohe Niveau der Versor‐gung von Schwangeren mit Risikofak‐toren aufrechterhalten werden. Leider teilt die Arbeitsgemeinschaftder Verbände der Krankenkassendiese Auffassung nicht und hat mitder Begründung, der EBM habe eine

ausreichende Regelung etabliert, dieFortsetzung der bisherigen Förderungabgelehnt. Damit ist ab dem 1.10.2013 das Gesta‐tionsdiabetesscreening ausschließ‐lich nach Maßgabe des EBM möglich.Gemeinsam mit dem Berufsverbandder Gynäkologen wird die KVBB nocheinmal das Gespräch mit den Kassensuchen, um eventuell doch noch eineÄnderung zu erwirken.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge

Neue Leistung: Subkutane InfusionDie subkutane Infusion zur Behand‐

lung von Exsikkosezuständen kannvon Vertragsärzten im Rahmen derhäuslichen Krankenpflege ab sofortzu Lasten der GKV verordnet werden,teilt die KBV in einem Rundschreibenmit. Darin heißt es weiter:

„Die Leistung umfasst das Legen,Anhängen und Wechseln sowie dasabschließende Entfernen einer ärzt‐lich verordneten subkutanen Infusionzur Flüssigkeitssubstitution. Darüberhinaus gehören die Kontrolle von

Laufgeschwindigkeit und Füllmengesowie die Überprüfung der Injektions‐stelle beim Anlegen, Wechseln undEntfernen der Infusion auf Zeicheneiner Ödembildung, Schwellung oderRötung zum Leistungsinhalt.“

„Die subkutane Infusion ist bis zusieben Tagen verordnungsfähig. Aufder Verordnung sind der Infusionstyp,die Menge und die Dauer der Infusionanzugeben.“Detaillierte Informationen unterwww.g‐ba.de.

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Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 19

Auch BKK‐Versicherte können nunbis zur Vollendung des 35. Lebens‐jahres eine ergänzende Hautkrebsvor‐sorge in Anspruch nehmen. Die KVBBhat mit dem BKK LandesverbandMitte dazu einen Vertrag geschlossen.Die Vereinbarung gilt für alle BKKn,die gegenüber dem BKK Landesver‐band Mitte ihren Beitritt erklären.

Zur Durchführung des Hautkrebs‐screenings sind (analog zur EBM‐Leis‐tung für Versicherte ab 35 Jahren)neben den Hautärzten auch Haus‐ärzte und hausärztlich tätige Internis‐ten berechtigt. Voraussetzung zurTeilnahme ist eine Genehmigung derKVBB zur Durchführung der Haut‐krebsvorsorge nach den Krebsfrüh‐erkennungs‐Richtlinien.

Wie auch in den bereits existieren‐den Verträgen ist diese Vorsorgeleis‐tung alle zwei Jahre für die an‐spruchsberechtigten Versichertenabrechnungsfähig. Sie wird mit einerPauschale von 25 Euro (SNR 94100)vergütet.

Die Hautkrebsvorsorge‐Untersu‐chung umfasst analog zu bisher ge‐schlossenen Verträgen die Informa‐tion der Versicherten über das Ver‐sorgungsangebot, die Anamnese, dievisuelle Ganzkörperinspektion dergesamten Haut einschließlich desbehaarten Kopfes sowie aller Inter‐trigines, die erstmalige Hauttypbe‐stimmung sowie die Beratung überdas Ergebnis und die Dokumentation.Die Durchführung der Auflichtmikros‐kopie wurde als optionaler Bestand‐teil der Untersuchung definiert, wel‐che nur im Falle der medizinischen Not‐wendigkeit Leistungsbestandteil ist.

Auf der Homepage der KVBBwww.kvbb.de finden Sie unter derRubrik Verträge den Vertrag sowie dieVerlinkung zur Übersicht der teil‐nehmenden BKKn.

Ergänzende Hautkrebsvorsorge jetzt auch für BKK‐Versicherte

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich QualitätssicherungFachbereich Verträge

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In einer aktuellen Information setztsich das ZI, das Zentralinstitut für diekassenärztliche Versorgung inDeutschland, mit der Kostenstruktur‐analyse, kurz KSA, 2013 des Statisti‐schen Bundesamtes auseinander.

Warum? Die KSA 2013 vergleichtDaten aus dem Jahr 2007 und schluss‐folgert aus diesem Vergleich hoheZuwächse bei Umsatz und Über‐schuss in Arztpraxen. Dies wiederumnehmen die Kassen zum Anlass, wei‐tere Verbesserungen der vertrags‐ärztlichen Vergütungen abzulehnen.Ist diese Schlussfolgerung jedochberechtigt?

Das ZI sagt Nein und begründetdies wie folgt: Die Statistik erfolgt aufder Basis von Stichproben. DerenZusammensetzung jedoch vermitteltzu hohe Mittelwerte für Umsatz,Kosten und Überschuss. Außerdemwird nicht differenziert zwischenUmsatz allgemein und Umsatz ausGKV‐Tätigkeit. Und nur um die gehtes, wenn mit den Kassen über dieVergütung verhandelt wird.

Insofern entspricht der vom Statis‐tischen Bundesamt ausgewieseneReinertrag von 166.00 Euro pro Praxisnicht dem Überschuss aus GKV‐Ein‐nahmen. Dieser liegt nach Berechnun‐gen des ZI vielmehr noch unter demReferenzeinkommen angestellterOberärzte.

Hier könnten jetzt noch jede Mengeanderer Fakten und Zahlen herange‐zogen werden. All das macht jedocheines deutlich: Die Verhandlungen mitden brandenburgischen Kranken‐kassen müssen wir mit konkretenDaten aus brandenburgischen Praxenführen.

Aus diesem Grund bereitet die KV Brandenburg gegenwärtig eineUm‐frage vor und bittet schon heutealle Vertragsärzte und Vertragspsy‐chotherapeuten, sich aktiv daran zubeteiligen. Der Umfang dieser Daten‐erhebung wird ein A4‐Blatt nichtübersteigen. Trotzdem – Sie werdeneine gewisse Zeit benötigen, um dieFragen zu beantworten.

Je mehr Ärzte und Psychotherapeu‐ten sich daran beteiligen, desto aus‐sagekräftiger sind die Daten, mitdenen die KVBB dann in die Honorar‐Verhandlungen mit den Kassen tretenkann. Die Kassen haben in den aktu‐ellen Verhandlungen zur Gesamtver‐gütung 2013 immer wieder deutlichgemacht, dass sie die bundesweitenDaten nicht oder nur eingeschränkt alsVerhandlungsgrundlage anerkennen.

Die KV Brandenburg ist also auf IhreMitarbeit angewiesen. Eine Mitarbeit,die letztlich die Chancen auf erfolg‐reiche Verhandlungen stark erhöhen.

Praxis aktuell

Seite 20 | AUSGABE 9 / 2013

Kostenstrukturanalyse – wichtig,aber …

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Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 21

Mitmachen! Kommentiert

Der Bundesverband der Internisten,kurz BDI, hatte jüngst das ZI PraxisPanel, kurz ZI‐PP, scharf kritisiert; nutz‐los, ja sogar arztfeindlich, zumindestbenachteilige es die Internisten.

Nun mag es immer Einzelbeispielegeben, in denen Entscheidungen nachstatistischen Erhebungen nicht eitelFreude, sondern Frust auslösen. Darausjedoch abzuleiten, das ZI‐PP habe seinZiel verfehlt, geht an der Realität vorbei.

Vielmehr ist es so, dass die vom ZI‐PPerhobenen Daten – den teilnehmendenÄrzten sei Dank! – ein wichtiges Instru‐ment und Argument in den Honorar‐verhandlungen mit den Kassen warenund auch in Zukunft sein werden.Wenn Vergütung weiterentwickeltwerden soll, und dies ist sicher im Inte‐resse aller, dann benötigt dies fundier‐te, aussagefähige Daten. Allein der Ruf,mag er noch so berechtigt sein, nachmehr Geld, verhallt, wenn er nicht sach‐lich und überzeugend unterfüttertwird.

Und da reichen eben die vom Statisti‐schen Bundesamt zusammengeführtenDaten nicht aus, werfen sie doch dieÜberschüsse aus GKV‐ und privatärzt‐liche Tätigkeit in einen Topf. Allein dieZI‐PP‐Daten sind repräsentativ für denGKV‐Bereich. Und sie belegen, dassnach wie vor die Versorgung von GKV‐Patienten durch Einnahmen aus privat‐ärztlicher Tätigkeit subventioniertwird. Ganz generell gesehen.

Angesichts dessen können und soll‐ten wir auf ZI‐PP nicht verzichten. Dasses dabei das eine oder andere zu quali‐fizieren gilt, zu verbessern, ist unbe‐nommen. Insofern war die BDI‐Kritikauch ein Stück weit hilfreich.

Insgesamt jedoch wäre es wün‐schenswert, wenn sich noch mehrÄrzte und Psychotherapeuten beteili‐gen würden. Das gilt auch für uns inBrandenburg, wenngleich wir in derAnzahl der Teilnehmer ganz oben in derSpitzengruppe fahren. All den „Mitma‐chern“ an dieser Stelle ein Dankeschön!

R.H.

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Praxis aktuell

Seite 22 | AUSGABE 9 / 2013

Änderung der Qualitätssicherungs‐Richtlinie Dialyse zum 1.1.2014

Das Bundesministerium für Gesund‐heit hat den Beschluss zur Änderungder Qualitätssicherungs‐RichtlinienDialyse nicht beanstandet. Er trittzum 1.1.2014 in Kraft.

Die geänderte Richtlinie sieht dannerstmals eine patientenbezogene,längsschnittliche Erhebung der Datenvor und hat Einfluss auf die Datenin‐frastruktur und das Datenübermitt‐lungsverfahren. Es handelt sich beiden vorzunehmenden Modifikationenlediglich um Präzisierungen, die keineÄnderungen an den wesentlichenInhalten der Richtlinie zur Folgehaben.

Ab dem 1. Januar 2014 werden alsodie Daten gemäß den Regelungen derneuen QSD‐RL erhoben und berichtet.

Aus Sicht der KBV ist unter ande‐rem sichergestellt, dass der Übergangzwischen der alten und der neuenQSD‐RL für die Dialyse‐Einrichtungen

und die Kassenärztlichen Vereinigun‐gen ohne größere Komplikationenverläuft.

Der G‐BA hat nach Paragraf 15 Abs. 2QSD‐RL der Änderungsfassung ein all‐gemeines Patientenmerkblatt erstelltund veröffentlicht, das für eine quali‐fizierte Information der Patientendurch die Dialyse‐Einrichtungengenutzt werden kann. Das Merkblattkann ab sofort auf der Homepage desG‐BA unter www.g‐ba.de/informatio‐nen/richtlinien/45/ abgerufen und ab 1. Januar 2014 genutzt werden.

Zudem können wir Ihnen mitteilen,dass nach Abschluss des Ausschrei‐bungsverfahrens des G‐BA für denzentralen Datenanalysten der bishe‐rige Auftraggeber – MNC GmbH – denZuschlag für weitere 4 bis 6 Jahreerhielt.

Ansprechpartner:Fachbereich QualitätssicherungJeanette Thoms, 0331/23 09 370

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Die KBV erstellt jährlich einen bundesweit vergleichenden Bericht zu denErgebnissen der durchgeführten Stichprobenprüfungen in der ambulantenärztlichen Versorgung.Dieser Bericht wird nach Würdigung durch das Plenum des G‐BA mit einer Kom‐mentierung auf dessen Internetseite www.g‐ba.de/informationen/richtlinien/46/ der Öffentlichkeit voraussichtlich im November zugänglich gemacht. Die Zusammenführung bundesweiter Daten dient nicht nur der Überwachungeiner richtlinienkonformen Umsetzung der Stichprobenprüfungen durch dieKVen sondern vor allem auch zur Überprüfung von Wirksamkeit, Effektivitätund Umsetzbarkeit der angewandten Verfahren selbst.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen gemäß den bundesweit gelten‐den Vereinbarungen und Richtlinien und nach Maßgabe eigener regionalerBeschlüsse anhand von Stichproben die Qualität von Diagnose‐ und Behand‐lungsleistungen im Einzelfall u. a. in nachstehenden Bereichen:

Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 23

Stichprobenprüfungen in derQualitätssicherung

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• Arthroskopie• konventionelle Röntgendiagnostik• Computertomographie • Magnetresonanz‐/Kernspintomographie• Langzeit‐EKG‐Untersuchungen • schlafbezogene Atmungsstörungen• Akupunktur• Histopathologie im Hautkrebs‐Screening• HIV‐Infektionen/Aidserkrankungen• Koloskopie• Magnetresonanz‐Angiographie• Onkologie• kurative Mammographie• Mammographie‐Screening• Schmerztherapie• Ultraschalldiagnostik• Ultraschalldiagnostik – Säuglingshüfte• substitutionsgestützte BehandlungOpiatabhängiger• Vakuumbiopsie• Zytologie• Dialyse

Der Umfang der jährlich durchzuführenden Stichprobenprüfungen liegt jenach Vorgabe zwischen 4 und 10 Prozent der erteilten Genehmigungen je Leis‐tungsbereich. In einigen Bereichen wie Zytologie, US Säuglingshüfte und Dia‐lyse werden Vollerhebungen in jährlichen, 2‐jährlichen oder sogar vierteljähr‐lichen Intervallen durchgeführt.

Praxis aktuell

Seite 24 | AUSGABE 9 / 2013

Leistungsbereichemit Stichproben

Erteilte GenehmigungenKVBB

Arztbezogene PrüfungenKVBB

á 5‐20EinzeldokumentationenKVBB

gesamt 26 5788 ca. 250 Durchschnitt 3.000

Über die Ergebnisse dieser obligaten und fakultativen Prüfungen ist jährlichBericht zu erstatten. Je nach Anforderung der leistungsbezogenen Richtliniehat die Berichterstattung an die KBV oder auch weiter an den GemeinsamenBundesausschuss zu erfolgen. Damit nicht genug – die Berichte sind in geeigne‐ter Form dann auch zu veröffentlichen. Die KV Brandenburg stellt ihren Quali‐

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tätsbericht immer im Oktober des Folgejahres im Internet ein, sodass sich Inte‐ressierte informieren können.

Die Berichterstattung der letzten Jahre an den G‐BA machte deutlich, dasseine direkte Vergleichbarkeit unter den KVen aufgrund unterschiedlichsterStichprobengrößen und individueller Bewertungsschemata nur schwer herge‐stellt werden konnte. Daher erhielten die KVen 2010 den Auftrag vom G‐BA, dieRichtlinien gemeinsam zu überarbeiten, zu präzisieren und ggf. Vorgaben zurBerichterstattung zu ändern. Für die konventionelle Röntgendiagnostik konntein Folge dessen z. B. durch Annäherung des Prüfumfanges an die tatsächlichenVorgaben ein deutlicher Rückgang der Prüfungen in besonders „aktiven“ KVenfestgestellt werden. Mit besonderem Nachdruck wurde an der Vereinheitli‐chung der Bewertungsschemata gearbeitet. So konnten für die diagnostischeRadiologie, die Computertomographie und die Magnetresonanztomographiebereits Standards in den QS‐Richtlinien fixiert und die Ergebnisse so bundes‐weit vergleichbar gemacht werden. Analoge Bewertungsschemata für Ultra‐schall und Arthroskopie befinden sich noch in der Abstimmung und werden z. Zt. in den KVen getestet.

Eine weitere sehr positive Entwicklung betrifft die Computertomographie.Wegen bundesweit wiederholt sehr guten Prüfergebnissen ist es den KVen perBeschluss vom 1. Januar 2011 freigestellt worden, die Prüfungen bis zu zweiJahre auszusetzen, wenn die vorherigen Prüfungen mit dem überwiegendenErgebnis „keine“ oder nur „geringe“ Beanstandungen ausgewertet wurden. 6 von 17 KVen, darunter auch die KV Brandenburg, haben von dieser RegelungGebrauch gemacht, die mit Beschluss vom 20.12.2012 noch einmal um weitere 2 Jahre verlängert wurde.

Für die geprüften Ärzte in Brandenburg steht in jedem Fall fest, dass sich dieErgebnisse sehen lassen können. Auch wenn eine direkte Vergleichbarkeit zuanderen Bundesländern „hinkt“, zeigen die Prüfresultate hauptsächlich keinebzw. geringe Mängel auf. Wiederholungsprüfungen oder Kolloquien wurdenlediglich in 9 Fällen notwendig, auf anlassbezogene Prüfungen konnte ganzverzichtet werden. Die Patienten können sich also auf eine ausgezeichneteQualität in der ärztlichen Behandlung verlassen!

Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 25

Ansprechpartner:Fachbereich QualitätssicherungClaudia Kintscher, 0331/23 09 377

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Praxis aktuell

Seite 26 | AUSGABE 9 / 2013

Labormedizin: Übergangsfristen laufen aus

Bereits in „KV‐Intern“ 6/2013 berich‐teten wir von den Änderungen undErweiterungen der Richtlinie der Bun‐desärztekammer (BÄK) zur Qualitäts‐sicherung laboratoriums‐medizini‐scher Untersuchungen und verwiesenzugleich auf die ausführliche Darstel‐lung auf unserer Homepage.

Für den Teil B 2 – Qualitative labora‐toriumsmedizinische Untersuchungender RiLi‐BÄK endete zum 30.6.2013die zweijährige Übergangsfrist. Im Teil B sind die Mindestanforderungenan die interne (Tabelle B2–1) undexterne Qualitätssicherung (Ringver‐suche, Tabelle B2–2 ) festgelegt.

Alle Ärzte, die qualitative laborato‐riumsmedizinische Untersuchungendurchführen, müssen nunmehr dieForderungen der RiLi‐BÄK Teil A(Grundlegende Anforderungen) undTeil B 2 vollständig erfüllen. Die Durch‐führung einer externen Qualitätskon‐trolle (Ringversuche) ist für jede in

Tabelle B2‐2 genannte Untersuchungentsprechend der dort aufgeführtenHäufigkeit Pflicht.

Für den Teil B5 – Molekular‐ undzytogenetische Diagnostik – endet diezweijährige Übergangsfrist zum1.10.2013.Auch hier ist dann die Teilnahme aneinem Ringversuch für jede der in denTabellen B5‐1 Spalte 7 und B5‐2b ge‐nannte Untersuchung entsprechendder dort aufgeführten HäufigkeitPflicht.

Bitte bewahren Sie die entspre‐chenden Ringversuchs‐Zertifikatesorgfältig für Kontrollen der zuständi‐gen Eichämter – für die Dauer von 5Jahren, sofern aufgrund anderer Vor‐schriften keine davon abweichendenlängeren Aufbewahrungsfristen gel‐ten ‐ auf.

Ansprechpartner:Gabriele Boss, 0331/23 09 316Silvia Hölzel, 0331/23 09 317

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Seit 1997 bietet die AOK Nordost ‐Die Gesundheitskasse die Pharmako‐therapie‐Beratung als kostenlosenService für alle Vertragsärzte an. Beidiesem individuellen Gespräch – ins‐gesamt seit Beginn fanden über 6.200davon statt ‐ erhalten die Ärzte eineumfangreiche Arzneimittelverord‐nungsanalyse für ein bzw. mehrereQuartale. Ihnen werden konkreteWirtschaftlichkeitsreserven aufge‐zeigt, gemeinsam erörtert und somitmöglichen Regressen effektiv vorge‐beugt. Besonders wichtig ist zusätz‐lich die Besprechung pseudonymi‐sierter Patientenprofile, die einenklinischen Nutzen für den Patientenbringen. Zusätzlich erhält der Ver‐tragsarzt relevante Informationen zuden Themen:• Arzneimitteltherapiesicherheit• Interaktionen/Unverträglichkeiten

mit anderen Arzneimitteln/Nahrungsmitteln

• Therapielücken• Polypragmasie• neue Studienergebnisse• neue Arzneimittel• Rabattverträge• Preisvergleiche• zuzahlungsbefreite Arzneimittel• Einsatz kontrovers diskutierter

Arzneimittel, sogenannte me toos

• Zulassungseinschränkungen bzw. ‐fragen

• Veränderungen durch gesetzliche Vorgaben

Dass dieses Angebot genau an demBeratungsbedarf der Vertragsärzteorientiert ist, zeigt das Feedback derbereits zahlreich beratenen Ärzte.• 96 Prozent begrüßen das Angebot,

das individuelle Verordnungs‐verhalten zu diskutieren,

• 84 Prozent können die Beratung nutzen, um ihr Verordnungs‐verhalten in qualitativer Hinsicht zu ändern,

• 79 Prozent können die Beratung nutzen, um ihr Verordnungs‐verhalten in wirtschaftlicher Hinsicht zu ändern,

• 99 Prozent würden sich wieder beraten lassen. Diese Zahlen verdeutlichen auch, dass der Arzt nicht durch „Besserwisser“ belehrtwird, sondern seinen Blick für die eigene Verordnungsweise geschärft bekommt.

Seit 2009 arbeiten die beratendenApothekerinnen der AOK mit der neuenBeratungssoftware pharmPro NG. DasBeratungsangebot bietet jetzt nochgezieltere Fachgruppenvergleiche,

Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 27

Ein Service der AOK Nordost:

Pharmakotherapie‐Beratung

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eine verbesserte graphische Aufbere‐itung und gesonderte Aus‐wertungenspezieller Patientensegmente. Nebender Darstellung der Analogarzneimit‐tel lassen sich ent‐sprechend derZielvereinbarung prozentuale Anteileder Leitsubstanz an der gesamtenWirkstoffgruppe darstellen.Im Land Brandenburg finden Beratun‐gen vorrangig in den Beratungsstellen

der KV Brandenburg und in den Ser‐vice‐Centern der AOK Nordost statt.Wenn Sie Interesse an einer Beratunghaben, melden Sie sich unter unsererkostenfreien Arzneimittel ‐ Hotline‐Nr. 0800 265080 ‐ 24000

AOK‐Beratungsapotheker

Praxis aktuell

Seite 28 | AUSGABE 9 / 2013

Lässt Sparwahn der KassenImpfzahlen sinken?

Die Impfzahlen 2012 (1,063 Mio.)sind im Vergleich zum Vorjahr deutlichgesunken. Hauptursache dieses Rück‐ganges sind sinkende Zahlen bei derInfluenza‐Impfung. 80.436 Impfungenweniger sind die Bilanz 2012. Mankann jetzt über verschiedene Gründespekulieren – Lieferschwierigkeitender Firma Novartis oder auch diehöchstpreisgebundene Impfstoffbe‐stellung wie auch die Pressekampagnegegen das angeblich krebsverursa‐chende Optaflu® oder vielleicht aucherfolgreiche Aktionen der Impfgegner– zufrieden können wir mit dieserZahl jedenfalls nicht sein.

In diesem Jahr werden wir dieNachteile der Grippeimpfstoffbestel‐lung für Primär‐ und Ersatzkassen zuspüren bekommen, die ersten Liefer‐ausfälle sind bereits angekündigt.Müssen erst wieder Menschen ster‐

ben, bis die äußerenBedingungen fürImpfaktionen ver‐bessert werden…

Die Impfzahlen2012 zeigen aber auch noch andereKritikpunkte:

MMR: Zwar steigen die Impfzahlenhier recht deutlich von 8.800 auf20.500 Impfungen, die aber haupt‐sächlich durch die Kinderärzte verur‐sacht worden sind – Trennung derersten MMRV‐Impfung in die Einzel‐impfungen MMR und V wegen dermöglichen Fieberkrämpfe. Auf derGesundheitsplattform des Landesam‐tes für Umwelt, Gesundheit und Ver‐braucherschutz (LUGV) Brandenburgkönnen wir Durchimpfungsraten vonKleinkindern, Schulanfängern undSchulabgängern für 2012 abrufen. Hier

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wurden Impfdokumentationen analy‐siert. Bei Kleinkindern erfolgt dieerste MMR‐Impfung zu 97 Prozent!,die zweite ist leider mit 87 Prozentunzureichend. Bei den Schulanfängernkönnen wir aber auf eine Zunahmeder Impfungen um 57 Prozent! aufstolze 97 Prozent verweisen. Hierhaben wir das WHO‐Ziel, bis 2015 inEuropa die Masern zu eliminieren, be‐reits erreicht. Dazu müssen 95 Prozentaller Kinder zweimal geimpft sein.

HPV: Moderat erhöhen sich dieImpfzahlen gegen HPV. Die Impfdoku‐mente der Schulabgänger zeigen abernur eine 40‐prozentige Durchimp‐fungs‐rate (3 Impfungen) mit extremschlech‐tem Wert in der Stadt Cottbus(29 Prozent), aber besseren Werten inBrandenburg/Stadt (60 Prozent) oderauch Potsdam‐Mittelmark (54 Prozent).Kinderärzte impfen immer noch ammeisten (7.061) gegen HPV, vor denGynäkologen (6.934) und Allgemein‐medizinern (5.679). Leider können wirkeine Angaben darüber machen, wie‐viele der „angeimpften“ Mädchen biszum 18. Geburtstag ihren vollständi‐gen Impfschutz erhalten haben. Diedirekte Ansprache der Patientinnendurch alle Fachgruppen wäre sinnvoll.

Pneumokokken: Leicht sinkendeZahlen (84.000 zu 86.00) könnten einAusdruck dafür sein, dass die Forde‐rung der STIKO, Patienten mit chroni‐schen Erkrankungen und Patientenüber 60 Jahren nur einmalig gegenPneumokokken zu impfen, verstärkt

umgesetzt wurde. Nur Impflinge mitchronischer Niereninsuffizienz oderAutoimmunerkrankungen werden alle5 Jahre geboostert. Mit den Konjugat‐und Polysaccharid‐Impfstoffen stehenuns heute gute Impfstoffe zur Verfü‐gung, die entsprechend ihrer Vorteileeingesetzt werden sollten.

Tdap: Leicht steigende Impfzahlenunterstreichen die Bedeutung dieserKombinationsimpfung. Alle Erwachse‐nen sollten die nächste fällige Td‐Imp‐fung einmalig als Tdap‐Kombinations‐impfung erhalten. Nur wer keine voll‐ständige Polio‐Impfung im Kindes‐ undJugendalter erhalten hat (3x Grundim‐munisierung + 1x Auffrischung) erhälteine TdapIPV‐Impfung. 19 Prozentaller 4‐fach‐Impfungen werden vonKinderärzten und 77 Prozent von allenanderen Hausärzten abgerechnet.Folglich macht die Masse dieser Imp‐fungen die 1. Auffrischimpfung im Kindesalter aus.

Meningokokken: Die Zahl derMeningokokkenimpfungen ist im ver‐gangenen Jahr um rund 2.500 Imp‐fungen gesunken. Weit über 80 Pro‐zent dieser Impfungen werden vonKinderärzten realisiert. Da laut Ge‐sundheitsplattform des LUGV dieDurchimpfungsrate stetig steigt (beiSchulabgängern +12 Prozent) und dieKleinkinder bzw. Schulanfänger zu 90– 92 Prozent immunisiert sind, bleibtdie Hauptaufgabe bei dieser Impfung,die Impfausweise der Jugendlichenauf Vollständigkeit zu überprüfen.

Praxis aktuell

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So gibt es einige Ansatzpunkte, dieImpfpraxis der Brandenburger Ärztezu aktivieren. Nutzen wir die Herbst‐monate, um Impflücken zu schließenund damit die Durchimpfungsraten inBrandenburg zu erhöhen.

Impfen bleibt weiterhin die besteMöglichkeit, Infektionen vorzu‐beugen.

Praxis aktuell

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Impfung Abrechnungsziffer Anzahl 2009 Anzahl 2010 Anzahl 2011 Anzahl 2012

Influenza 89111/89112 772.634 652.234 673.182 592.746

Pneumokokken 89118/‐119/‐120 103.321 83.176 86.129 84.968

Td 89201 96.837 37.876 21.265 15.248

FSME 89102 65.456 42.215 43.815 44.104

DTaP‐IPV‐Hib‐Hep. B (6‐fach Impfung) 89600 60.619 60.606 61.431 61.002

Meningokokken 89114/89115 34.608 25.910 23.649 21.191

Tdap 89303 32.289 70.268 86.421 87.191

MMRV 89401 29.279 29.232 29.410 17.843

TdapIPV 89400 17.115 37.563 29.410 53.183

HPV 89110 16.111 11.653 14.103 16.817

Hep. B 89106/‐107/‐108 10.909 8.682 7.546 6.908

Varizellen 89125/89126 9.279 13.844 10.000 16.893

Poliomyelitis 89121/89122 8.796 11.571 11.160 9.578

MMR 89301 6.159 4.956 8.836 20.486

Impfungen (gesamt) in Mio. 1,286 1,109 1,142 1,063

Impfstatistik 2009 / 2010 / 2011 / 2012

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Locker, jovial, interessiertund sachkundig – Daniel BahrsBesuch in der Cottbuser „KV RegioMed Bereitschafts‐praxis“ in Cottbus EndeAugust vollzog sich so, wie eswohl die Wenigsten vermutenwürden, die noch nichts mitihm direkt zu tun hatten.

Kein „Bahnhof“, keineAllüren, sondern aufrichtigesInteresse prägten diese 40‐minütige ministerielle Stippvisite. DerBundesgesundheitsminister wolltewissen, wie eine solche Praxis funk‐tioniert, wie sie sich finanziert, wie sieangenommen wird von den Men‐schen in der Region und wie von denniedergelassenen Ärzten. Vor allemaber wollte er sich erkundigen, wiedenn die Zusammenarbeit vonKrankenhaus und KVBB erfolgt. Denn:Nach seinen Erfahrungen – O‐TonBahr – sei dies meist die komplikations‐reichste Schnittstelle.

Und so war er bass erstaunt zuhören, dass und wie eng das Cott‐buser Carl‐Thiem‐Klinikum und die KVunter Einbindung der Cottbuser nie‐dergelassenen Ärzte zusammenwir‐ken. Immer wieder hakte er nach,

fragte und machte sich Stichpunkte.Nichts Kritisches?

Doch, und dies bezog sich vor allemauf die Rahmenbedingungen fürsolche neue Versorgungsstrukturenwie das „KV RegioMed“‐System. Dassdie Kassenärztlichen Vereinigungen inihrem Mitwirken stark reglementiert,teilweise sogar ausgeschlossen sind,und dass vor allem bei der Zusammen‐arbeit von KVen und bundesweitagierenden Kassen das Bundesver‐sicherungsamt immer wieder alsBremser oder gar Verhinderer agiert.

Bahr hörte aufmerksam zu undbestätigte diesen Eindruck, den er

Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 31

Ministerielle StippvisiteGesundheitsminister Bahr besucht die „KV RegioMed Bereitschaftspraxis“ in Cottbus

Minister Bahr im Gespräch mit Lutz O. Freiberg von der KVBB Foto: Julia Herrmann

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auch anderenorts bereits zur Kennt‐nis habe nehmen müssen. „Hiermüssen und werden wir etwas tun“,sagte er nach rund einer dreiviertelStunde, die wie im Fluge verging unddie bei allen der 20 bis 25 Anwe‐senden einen ausgesprochen positiv‐en, angenehmen Eindruck hinter‐lassen hatte.

Sprach‘s, verabschiedete sich,stand noch vor einigen MikrofonenRede und Antwort und ließ sich miteinem Lächeln noch zu einem Erinne‐rungsfoto mit der Projektleiterin der„KV RegioMed Bereitschaftspraxis“überreden … R.H.

Praxis aktuell

Seite 32 | AUSGABE 9 / 2013

„Praxis mit dem gewissen Extra“Erste IGiB‐Konferenz zum Einsatz

arztentlastender Fachkräfte am 22. Oktober 2013

Die IGiB – Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg, eineArbeitsgemeinschaft aus KV Brandenburg, AOK Nordost und BARMER GEK,lädt alle Interessierte am 22. Oktober dieses Jahres zur 1. IGiB‐Konferenzzum Einsatz arztentlastender Fachkräfte ein.

Ziel ist es, einen breiten Erfahrungsaustausch zu diesen Strukturen zu er‐möglichen, die sich unter solchen Namen wie Verah, Moni, Eva in anderenBundesländern etabliert haben und ähnlich der brandenburgischen „agneszwei“ im Einsatz sind.

Die IGiB‐Konferenz findet im Berliner pro Arte Hotel statt und beginnt um10 Uhr mit der Begrüßung durch Brandenburgs GesundheitsministerinAnita Tack.

Weitere Informationen zu Inhalt und Ablauf, Anmeldung und Kosten ent‐nehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer auf der Website der KV Branden‐burg unter www.kvbb.de.

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Auch wenn die Zeit der großen Sommerurlaube schon vorbei ist, soll andieser Stelle noch einmal an die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten beiPraxisabwesenheit erinnert werden. Diese Pflicht ergibt sich sowohl aus § 17 Abs. 3 BMV‐Ä als auch aus dem Sicherstellungsstatut der KV Brandenburg.

Für die Dauer der Abwesenheit (auch von weniger als einer Woche) hat derVertragsarzt neben einer ordnungsgemäßen Vertretung auch die entsprechen‐de rechtzeitige Information seiner Patienten sicherzustellen. Der Vertretungs‐arzt ist durch Aushang mit Anschrift, Telefon und Sprechzeiten sowie telefoni‐scher Ansage anzugeben, was voraussetzt, dass dieser im Vorfeld auch ent‐sprechend informiert wurde und sein Einverständnis zur Versorgung erklärt hat.Abwesenheiten wegen Urlaubs sind daher unter den im Versorgungsbereichtätigen Kollegen so rechtzeitig abzustimmen, dass eine ausreichende ärztlicheVersorgung sichergestellt ist.

Praxis aktuell

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 33

Neues zum Verfahren beiPraxisvertretungen

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Praxis aktuell

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Praxisvertretungen, die länger als eine Woche dauern, sind gemäß § 32 Abs. 1Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte‐ZV) der Kassenärztlichen Ver‐einigung so frühzeitig wie möglich unter Benennung des Vertreters mitzuteilen.

Um Ihnen dies zu erleichtern, ist seit Kurzem eine neue Funktion im „DatenNerv“ und im Internet verfügbar.Wenn Sie sich mit Ihren Benutzerdaten für den DatenNerv anmelden erscheintauf der Übersichtseite ein Link „Meine Praxisvertretungen“. Unter diesem Linköffnet sich ein Formular zu Praxisvertretungen.

Dieses Formular kann alternativ zu dem Vordruck "Anzeige einer Praxisvertre‐tung" genutzt werden. Der Vorteil der Online‐Variante ist eine Rückmeldungunter „Meine Meldungen“ auf der Internetseite bereits nach einem Werktag.Dadurch haben Sie eine Übersicht, welche Praxisvertretungen Sie angezeigthaben und müssen sich nicht noch einmal rückversichern, ob Ihre Anzeige beiuns eingegangen ist.

Ansprechpartner:Christiane Völkel, 0331/23 09 326

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Christiane KrauseFÄ für Innere Medizin und Pneumologie(Sonderbedarfszulassung – ausschließlich Pneumologie)Neuendorfstr. 22, 16761 Hennigsdorf

Dr. med. Susanne PelzerFÄ f. Innere Medizin/SP Pneumologie(Sonderbedarfszulassung – ausschließlich Pneumologie)Neuendorfstr. 22, 16761 Hennigsdorf

Dr. med. Erdmute Pioch MPHFÄ für Physikalische und Rehabilitative MedizinBergfelder Str. 1, 16547 Birkenwerder

Dr. med. Karsten OstermannFA für AllgemeinmedizinMVZ Teltow GbRRitterstr. 23, 14513 Teltow

Dr. phil. Katrin UhrlauKinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapiePotsdamer Str. 47, 14513 Teltow

Dipl.‐Soz.Päd. Konstantin RöwekampKinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeut/VerhaltenstherapieGroßbeerenstr. 139, 14482 Potsdam

Sicherstellung

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Niederlassungen im August 2013Planungsbereich Raumordnungs‐region Prignitz‐Oberhavel

Planungsbereich KV‐Gebiet Brandenburg

Planungsbereich Mittelbereich Teltow

Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Brandenburg St./Potsdam‐Mittelmark

Planungsbereich Landkreis/kreisfrie Stadt Potsdam St.

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Sicherstellung

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Zulassungen und Ermächtigungen

Neuzulassungen

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.

Horst AlbustinFacharzt für Allgemeinmedizin, in Rietz‐Neuendorf/OT Glienickeab 01.09.2013

Sebastian AlscherFacharzt für Allgemeinmedizin, in Buckowab 01.10.2013

Dr. med. Johannes BöhmFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie, in Bernau b. Berlinab 01.10.2013

Dr. med. Uwe HofmannFacharzt für Kinder‐ und Jugendmedizin,in Neuenhagen b. Bln.ab 02.01.2014

Jaroslaw KorzanFacharzt für Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgie, in Prenzlauab 01.10.2013

Holger LangeFacharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in Beeskowab 01.10.2013

Dr. med. Herta LappeFachärztin für Innere Medizin, in Rüdersdorfab 01.10.2013

Dr. med. Olga SeibtFachärztin für Allgemeinmedizin, in Erknerab 01.09.2013

Dr. med. Uta StegeFachärztin für Allgemeinmedizin, in Wandlitzab 01.04.2014

Dr. med. Andreas StringFacharzt für Chirurgie, in Erknerab 01.10.2013

Dr. med. Angelika StrohmFachärztin für Anästhesiologie, in Falkenseeab 01.10.2013

Ina TrautweinFachärztin für Allgemeinmedizin, in Potsdamab 01.01.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.

Medizinisches Zentrum Am Hauptbahn‐hof, in Brandenburg a. d. Havel

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V

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Sicherstellung

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Genehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Birgit BockenkampFachärztin für Kinder‐ und Jugendmedizinab 15.08.2013

Medizinische Einrichtungs GmbH GubenGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Boguslaw GraczFacharzt für Gefäßchirurgie und Facharzt für Chirurgieab 01.09.2013

Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbHSchwarzheide, in SchwarzheideGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Ralf KahlFacharzt für Neurochirurgieab 01.09.2013ausschließlich in der Zweigpraxis, in Senftenberg, Calauer Str. 18

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.

MVZ Helios Versorgungszentrum Bad SaarowUmbenennung in MVZ am Helios KlinikumBad Saarow GmbH, in Bad Saarowab 29.08.2013

MVZ Epikur Calau GmbH, in CalauUmbenennung in GesundheitszentrumCalau GmbH, in Calauab 15.08.2013

Gemeinschaftslabor Cottbus MVZ fürLabormedizin/Mikrobiologie undInfektionsepidemiologie GbR, in CottbusGenehmigung zur Anstellung von:Attila SchmalczFacharzt für Mikrobiologie, Virologie undInfektionsepidemiologieab 01.09.2013

MVZ Am Klinikum Barnim, in Eberswalde(Neugründung ab 01.10.2013)Genehmigung zur Anstellung von:Dipl.‐Med. Kurt HildebrandFacharzt für Kinder‐ und Jugendmedizinab 01.10.2013

Ralph SchraderFacharzt für Strahlentherapieab 01.10.2013

Dr. med. Anne TheodorFachärztin für Neurochirurgieab 01.10.2013

Dr. med. Peter Karl WirthFacharzt für Strahlentherapieab 01.10.2013

Elbe‐Elster MVZ GmbH, in ElsterwerdaGenehmigung zur Anstellung von:Michaela GabrielFachärztin für Neurologieab 01.09.2013

Tihamer Ferenc PapFacharzt für Innere Medizin/Hausarztab 01.09.2013

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

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Sicherstellung

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Susan SchneiderFachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfeab 01.09.2013

Labor Dr. Berthold und Kollegen MVZGbR, in Frankfurt/OderGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Martin KernFacharzt für Laboratoriumsmedizinab 01.09.2013

ASB Gesundheitszentrum Frankfurt/Oder,ASB MVZ Mitte, in Frankfurt/OderGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Axel BergFacharzt für Chirurgieab 01.10.2013

Marcin SasikFacharzt für Innere Medizin/Hausarztab 01.10.2013

MVZ Frankfurt/Oder, in Frankfurt/OderGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Borris TiedkeFacharzt für Innere Medizin/Kardiologieab 01.10.2013

MVZ Gransee, in GranseeGenehmigung zur Anstellung von:Dr. St. Petersburger Staatl. Medizin‐univers. Arkady ShelkovnikovFacharzt für Allgemeinmedizinab 01.09.2013

MVZ der Evang. Lungenklinik BerlinGmbH, in OranienburgGenehmigung zur Anstellung von:Steffi Kausch

Fachärztin für Innere Medizin/Hausärztinab 01.09.2013

MVZ Luisenplatz, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Friederike WagnerFachärztin für Hals‐Nasen‐ Ohrenheilkundeab 01.09.2013

Asklepios Klinikum UckermarkGmbH/MVZ, in Schwedt (Oder)Genehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Islam Yassin‐KassabFacharzt für Urologieab 01.01.2014

Mehran SheikhliFacharzt für Urologieab 01.01.2014

MVZ Trebbin, in TrebbinGenehmigung zur Anstellung von:Iryna GavryshFachärztin für Kinder‐ und Jugendmedizinab 01.10.2013

Peter OberbarnscheidtFacharzt für Kinder‐ und Jugendmedizinab 01.10.2013

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.

Dr. med. Nicola ApitzFachärztin für Nervenheilkunde

Ermächtigungen

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Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet derSchmerztherapiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Birgit BeckeFachärztin für Innere Medizin/SP PneumologieJohanniter‐Krankenhaus im FlämingTreuenbrietzen GmbH, in Treuenbrietzenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten, die über die Genehmigung zurDurchführung der kardiorespiratorischenPolygraphie nach GNR 30900 verfügen,sowie entsprechenden Ärzten in zugelas‐senen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw.§ 311 Abs. 2 SGB V für die Durch‐führung der kardiorespiratorischen Poly‐somnographie und für die Durchführungder kardiorespiratorischen Polygraphie zurTherapiekontrollefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Prof. Dr. med. Andreas BitschFacharzt für NeurologieRuppiner Kliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311

Abs. 2 SGB V für Patienten mit neuroimmu‐nologischen Erkrankungenauf Überweisung von zugelassenen Neu‐rologen, Orthopäden, Neurochirurgen,Chirurgen sowie entsprechenden Ärztenin zugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und von deman der KMG Klinikum Mitte GmbH/Klinikum Kyritz ermächtigten Facharzt fürChirurgie, Dr. med. Fred Gätcke, auf demGebiet der Neuroelektrodiagnostikfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Gundula BöschowFachärztin für Kinder‐ und JugendmedizinCarl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH,in Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenen Fach‐ärzten für Kinder‐ u. Jugendmedizin, Prak‐tischen Ärzten mit der Facharztbezeich‐nung Kinder‐ u. Jugendmedizin, Fach‐ärzten für Orthopädie sowie anderenÄrzten mit der SchwerpunktbezeichnungRheumatologie sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V aufdem Gebiet der pädiatrischen Rheuma‐tologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Brigitte BöttcherFachärztin für Kinder‐ und JugendmedizinRuppiner Kliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenen

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Fachärzten für Kinder‐ und Jugendmedizinund von Praktischen Ärzten, die die Fach‐arztbezeichnung Kinder‐ und Jugendmedi‐zin erworben haben, sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V aufdem Gebiet der pädiatrischen Kardiologieund pädiatrischen Diabetologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Andreas FreytagFacharzt für Innere Medizin/SP GastroenterologieElbe‐Elster Klinikum GmbH; Kreiskranken‐haus Finsterwaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Gas‐troenterologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dipl.‐Med. Kerstin GebauerFachärztin für ChirurgieElbe‐Elster Klinikum GmbH; Kreiskranken‐haus Herzbergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der Phlebologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Lorenz GoldFacharzt für NeurologieMed.‐Soz. Zentrum Uckermark gGmbH;Kreiskrankenhaus Angermündeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.§ 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der Neurologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Hartmut HusstedtFacharzt für Diagnostische Radiologie/SP NeuroradiologieKlinikum Niederlausitz GmbH, in Senften‐bergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Neurologie, Neurochirurgie,Psychiatrie und Nervenheilkunde sowieentsprechenden Fachärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw.§ 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Neuroradiologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dipl.‐Med. Jost KluttigFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfeKrankenhaus Forst GmbH, in Forstermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ ZV i. V.m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und § 9 Abs. 2 BMV‐Ä/EK i. V. m. den Mutterschafts‐RichtlinienTeil B Nr. 6 auf Überweisung von zuge‐lassenen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe sowie Fachärzten für

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Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Planung derGeburtsleitungfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum31.12.2015

Dr. med. Torsten LiebigFacharzt für Innere Medizin/SP GastroenterologieKMG Klinikum Mitte GmbH/Klinikum Kyritzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V sowie von am Klinikum Kyritzermächtigten Ärzten für ausgewähltegastroenterologische Leistungenauf Überweisung von zugelassenen sono‐graphisch tätigen Ärzten sowieentsprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V sowie von am Klinikum Kyritzsonographisch tätigen ermächtigtenÄrzten für Endosonographie und auf demGebiet der Sonographie sowie für dieDurchführung sonographisch gestützterPunktionenauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V zur ambulanten Chemotherapie beimalignen Tumoren sowie zur konsiliari‐schen Beratung sowie zur Mitbetreuungausgewählter gastroenterologischerKrankheitsbilder, Colitis ulcerosa, MorbusCrohn, Malabsorptionssyndrom, chroni‐sche Pankreatitis, Hepatits B und C,Leberzirrhose. Dieser Ermächtigungsum‐

fang ist beschränkt auf denjenigen Patien‐tenkreis, der wegen maligner gastroen‐terologischer Tumore im Klinikum Kyritzzuvor stationär oder ggf. von Herrn Dr.Liebig ambulant auf der Grundlage seinerbestehenden Ermächtigung behandeltworden ist.für die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

apl. Prof. Dr. med. René MantkeFacharzt für Chirurgie/SP VisceralchirurgieStädtisches Klinikum Brandenburg GmbH,in Brandenburgermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Chirurgie und fachärztlichtätigen Fachärzten für Innere Medizinsowie entsprechenden Fachärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für diechirurgische Gastroenterologie für die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Ulrike Meier‐LieberothFachärztin für Kinder‐ und JugendmedizinMartin‐Gropius‐Krankenhaus GmbH, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Kinder‐ und Jugendmedi‐zin, Fachärzten für Neurologie/Psychiatrie,Lungenfachärzten, Fachärzten für InnereMedizin mit der SchwerpunktbezeichnungLungen‐ und Bronchialheilkunde/Pneu‐mologie und Fachärzten für HNO‐Heilkunde sowie entsprechenden

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Fachärzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürdie pädiatrische Schlafmedizinfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Uta RabeFachärztin für Innere MedizinJohanniter‐Krankenhaus imFläming/Treuenbrietzen GmbH, in Treuen‐brietzenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der Allergologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

apl‐Prof. Dr. med. Michael RadkeFacharzt für Kinder‐ und Jugend‐medizin/SP KindergastroenterologieKlinikum Ernst von Bergmann gGmbH,in Potsdamermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenen Fach‐ärzten für Kinder‐ und Jugendmedizin undFachärzten für Kinder‐ und Jugendmedi‐zin, die als Praktische Ärzte zugelassensind, sowie entsprechenden Ärzten in zu‐gelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet derpädiatrischen Gastroenterologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Marcelo Sanchez BöehmFacharzt für OrthopädieOberlinklinik gGmbH, in Potsdam

ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Orthopädie und Fachärztenfür Orthopädie und Unfallchirurgie sowieentsprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für eine Konsultationssprech‐stunde für orthopädische Problemfälle aufden Gebieten der Endoprothetik undExtremitätenorthopädiefür die Zeit vom 01.09.2013 bis zum28.02.2014

Dr. med. Torsten ScherkeFacharzt für AnästhesiologieKMG Klinikum Mitte GmbH/Klinikum Kyritzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V für Anästhesieleistungenfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dr. med. Frank SchilkeFacharzt für UrologieEvang. Krankenhaus Luckau gGmbH, in Luckauermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Urologie sowie Fachärztenfür Urologie in zugelassenen Einrichtun‐gen nach § 95 Abs. 1 bzw.§ 311 Abs. 2 SGB Vzur Behandlung von urologischen Pro‐blemfällenfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

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Dr. med. Andreas SchwenkeFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfeKlinikum Barnim GmbH; Werner ForßmannKrankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe und Fachärzten für Urologiesowie. entsprechenden Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet derUrogynäkologieauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sowie Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Duplex‐sonogra‐phische Untersuchung der Gefäße desweiblichen Genitalsystems, für die weiter‐führende sonographische Abklärung undDopplersonographiefür die CTG‐Kontrolle bei pathologischerGraviditätermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ ZV i. V.m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ärzte und § 9 Abs. 2BMV‐Ärzte/Ersatzkassen in Verbindungmit den Mutterschafts‐Richtlinien Teil BNr. 6auf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sowie Fachärzten für Frauen‐heilkunde und Geburtshilfe in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Planung der Geburts‐leitung im Rahmen der Mutterschafts‐vorsorgefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Dipl.‐Med. Christine SoldanFachärztin für Innere Medizin/SP RheumatologieAsklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedtermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der Rheumatologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Prof. Dr. med. Hans‐Beatus StraubFacharzt für Neurologieermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für VertragsärzteEpilepsiezentrum Berlin‐Brandenburg;Epilepsieklinik Tabor, in Bernauauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Neurologie und Psychiatriesowie Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vsowie von ermächtigten Fachärzten fürNeurologie und Psychiatrie und diesen inInstitutsambulanzen gem. § 118 SGB V fürPatienten mit schwer diagnostizierbarenoder schwer behandelbaren Epilepsienauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vfür Epilepsiekranke, die in den Wohnstät‐ten der Hoffnungstaler Anstalten unter‐gebracht sindfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

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Dr. med. Andreas WichtereiFacharzt für Hals‐Nasen‐OhrenheilkundeStädtisches Klinikum Brandenburg GmbH,in Brandenburgermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für HNO‐Heilkunde sowieentsprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vzur Diagnostik und Therapie des primärenSchnarchens und des Schlaf‐Apnoe‐Syndromsauf Überweisung von zugelassenenÄrzten, die über eine Genehmigung zurDurchführung der kardiorespiratorischenPolygraphie entsprechend der GNR 30900verfügen, sowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für dieDurchführung der kardiorespiratorischenPolysomnographie und für die Durch‐führung der kardiorespiratorischen Poly‐graphie zur Therapiekontrollefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015

Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH/Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), in Potsdamermächtigt gemäß § 119 SGB V auf Über‐weisung von zugelassenen Fachärzten fürKinder‐ und Jugendmedizin undFachärzten für Allgemeinmedizin undPraktischen Ärzten, die die Facharztan‐erkennung als Kinder‐ u. Jugendmedizinererworben haben, ohne als solche zur ver‐tragsärztlichen Tätigkeit zugelassen zusein, sowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95

Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Diag‐nostik und Therapie von Entwicklungs‐störungen und Behinderungen bei Neuge‐borenen, Säuglingen, Kleinkindern,Kindern und Jugendlichenfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2018

Dr. med. Astrid BorkhardtFachärztin für Allgemeinmedizinneue Adresse: Markt 26, 03249 Sonnenwaldeab 14.08.2013

Dr. med. Ulrike FischerFachärztin für Orthopädieneue Adresse: Rudolf‐Breitscheid‐Str. 22,14482 Potsdamab 14.08.2013

Dr. med. Karin GraßFachärztin für Allgemeinmedizinneue Adresse: Fontaneplatz 10 A, 15711 Königs Wusterhausenab 14.08.2013

Dr. med. Wolfgang GrunertFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfeneue Adresse: Ernst‐Thälmann‐Str. 6,15306 Seelowab 14.08.2013

Dr. med. Andreas KochFacharzt für Chirurgieneue Adresse: Gerhart‐Hauptmann‐Str. 15,03044 Cottbusab 01.10.2013

Praxisverlegungen

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Christiane KrauseFachärztin für Innere Medizin und Pneumologieneue Adresse: Neuendorfstr. 22, 16761 Hennigsdorfab 28.08.2013

Vladimir LomidzeFacharzt für Innere Medizin/Hausarztneue Adresse: Wattstr. 8, 14482 Potsdamab 01.10.2013

Dr. med. Susanne PelzerFachärztin für Innere Medizin/SP Pneumologie

neue Adresse: Neuendorfstr. 22, 16761 Hennigsdorfab 28.08.2013

Ines RiedelFachärztin für Innere Medizin/Hausärztinneue Adresse: Berliner Str. 12, 03172 Gubenab 14.08.2013

Dipl.‐Med. Heike Triebler‐RehfeldFachärztin für Psychiatrieneue Adresse: Eisenbahnstr. 23, 16816 Neuruppinab 01.10.2013

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ZulassungsmöglichkeitenAb sofort finden Sie alle Details zur Zulassung, wie offene und gesperrte Bereiche, Fördermöglichkeiten, Ausschreibungsfristen, Formulare oder Checklisten rund um die Niederlassung auf unserer Website.

Entscheidungen des Landesausschuss für Ärzte undKrankenkassen des Landes Brandenburg zum Versorgungsstand

Aktuelle Beschlüsse des LandesausschussesGemäß § 103 Abs. 1 – 3 SGB V i.V.m. § 16 b Ärzte‐ZV hat der Landesausschuss für Ärzte undKrankenkassen des Landes Brandenburg per 16.8.2013 folgende aktuellen Beschlüsse gefasst:• Sperrung von Planungsbereichen

Sperrung der Raumordnungsregion Oderland‐Spree für Kinder‐ und Jugendpsychiater

• Auflagenänderungen1,5 Zulassungsmöglichkeiten für Humangenetiker (KV‐Bereich Brandenburg)1,5 Zulassungsmöglichkeiten für Labormediziner (KV‐Bereich Brandenburg)4,5 Zulassungsmöglichkeiten für Neurochirurgen (KV‐Bereich Brandenburg)5,5 Zulassungsmöglichkeiten für Nuklearmediziner (KV‐Bereich Brandenburg)

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Übersicht VersorgungsstandEine Übersicht der Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkun‐gen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg findet sich aufder Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de/praxis/zulassung/bedarfspla‐nung/zulassungsmöglichkeiten‐ausschreibungen/

ZulassungsförderungenIn nachstehenden Mittelbereichen werden aufgrund Feststellung drohenderbzw. bestehender Unterversorgung durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg nach § 100 Abs. 1 Satz 1 SGB VZulassungen gefördert: • Kinderärzte: Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Eisenhüttenstadt, Spremberg• Frauenheilkunde: Lauchhammer‐Schwarzheide• Hausärzte: Bad Freienwalde, Finsterwalde, Forst (Lausitz), Guben,

Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Pritzwalk‐Wittstock, Schwedt/oder, Spremberg.

Alle notwendigen Details finden Sie unter www.kvbb.de.

Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin

37/2013 Hausärzte Mittelbereich Cottbus 01.04.2014

38/2013Frauenheilkunde undGeburtshilfe(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam, Stadt 01.01.2014

39/2013Haut‐ und Geschlechtskrankheiten(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam, Stadt 01.01.2014

Bewerbungsfrist bis 8.11.2013

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

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Sicherstellung

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Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin

40/2013

Innere Medizin/SP Hämatologie u. Internistische Onkologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionUckermark‐Barnim

01.01.2014

41/2013Innere Medizin und Pneumologie

RaumordnungsregionLausitz‐Spreewald

01.01.2014

42/2013Radiologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionLausitz‐Spreewald

01.01.2014

43/2013Pathologie(1/2 Versorgungsauftrag)

KV‐BereichBrandenburg

sofort

44/2013Innere Medizin/SP Gastroenterologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionLausitz‐Spreewald

01.01.2014

45/2013Frauenheilkunde undGeburtshilfe(1/2 Versorgungsauftrag)

Cottbus, Stadt 01.01.2014

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

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•Hausärztliche Praxis in Schönefeld/OT Großziethen (Dahme‐Spreewald)sucht ab 2015 Nachfolger/In. Die Pra‐xis liegt am Südrand von Berlin inunmittelbarer Nähe der Stadtgrenze(500 m). Der Ortsteil hat eine ausge‐zeichnete Verkehrsanbindung undeine hervorragende Infrastruktur mitSchule und Gymnasium, Kitas, Ein‐kaufs‐ und Freizeitmöglichkeiten usw.Großziethen, überwiegend mit Ein‐und Zweifamilienhäusern bebaut,verzeichnet ein dynamisches Wachs‐tum der Bevölkerung. Der Ort ist auchnach der Eröffnung des FlughafensBER nicht vom Fluglärm betroffen.

Kontakt: 03379/4498619 [email protected]

•Verkaufe gut gehende Hausarztpra‐xis in Werder/Havel. Übernahmemög‐lichkeit II. Quartal 2014.

Kontakt: 030/28 09 20, Ansprechpartner Herr D. Habasch

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht ab sofort Hausarztpraxis zurÜbernahme (ab 600 Bhf./Quartal). Spezielle Kenntnisse in Weiterbildungfür Naturheilverfahren

Bevorzugte Region: Potsdam, Bran‐denburg(Stadt)/Potsdam‐Mittelmark

Kontakt: 0179/9769516 [email protected]

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht ab Oktober 2013 Praxis zurÜbernahme.Zusätzliche Fachkenntnisse: Homö‐opathie, Manuelle Medizin, in Weiter‐bildung auf dem Gebiet derOsteopathieBevorzugte Region: Potsdam, Bran‐denburg(Stadt)/Potsdam‐Mittelmark,Teltow‐Fläming

Kontakt: [email protected]

•Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie sucht ab 2014 Vertrags‐arztsitz zur Übernahme.Bevorzugte Region: Potsdam/Stadtund Umgebung, Bad Saarow

Chiffre: PG/21/2013

•Fachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sucht in Potsdam ertrags‐starke Praxis, evtl. mit ambulanten/stationären operativen Möglichkeit‐en, zur Übernahme.Spezielle Kenntnisse: Pränataldiag‐nostik, Doppler, Mamma‐Sono, MIC II

Kontakt: [email protected] oder017664044959

Service

Seite 48 | AUSGABE 9 / 2013

PraxisbörsePraxisabgabe

Praxissuche

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Service

•Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐medizin sucht 2014/2015 Praxis zurÜbernahme.Bevorzugte Region: Potsdam, Bran‐denburg(Stadt)/Potsdam‐Mittelmark

Kontakt: 01751097982

•Hausärztlich Praxis in Leegebruch(Oberhavel) sucht ab sofort Kollegen/

in zur Anstellung (auch WBA am Endeder Weiterbildung willkommen). Anstellungsumfang verhandelbar,gern zunächst auch als Praxisvertre‐tung (Urlaub/Weiterbildung/Krank‐heit) oder jede andere Kooperations‐form möglich.Fachkunde Sonographie (DEGUM)wünschenswert

Kontakt: praxis@langen‐leege‐bruch.de

Anstellungs‐ und Kooperations‐angebote und ‐gesuche

Anzeige

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 49

Page 52: KV-Intern 9/2013

Service

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•Zur Komplettierung unseres Teamssuchen wir eine verhaltenstherapeu‐tisch oder tiefenpsychologisch arbei‐tende Psychologische Psychothera‐peutin oder Psychologischen Psycho‐therapeuten in Teilzeit (22 Wochen‐stunden) zum 1.10.2013.Die Approbation wird vorausgesetzt.Wir arbeiten methodenintegrativ undfachübergreifend. Das MVZ befindetsich direkt am Bahnhof Charlotten‐hof; die Fahrzeit nach Berlin‐Zoobeträgt 21 Minuten.

Kontakt: [email protected]

•Freundliche, engagierte und flexibleFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, mit 10jähriger Berufser‐fahrung (Fachkunde: Ultraschall,Brustultraschall, Urogynäkologie, psy‐chosomatische Grundversorgung),sucht ab 2014 (gern auch früher) eineFestanstellung im Süd‐Westen Berlinsoder Umgebung. Anstellungsumfang: verhandelbarBevorzugte Region: Potsdam, Bran‐denburg(Stadt)/Potsdam‐Mittelmark,Teltow‐Fläming, Havelland, Dahme‐Spreewald

Kontakt: [email protected]

•In Cottbus suchen wir alsbald einenAllgemeinmediziner/in zur Anstellungin unserer BAG Anästhesie/Allgemein‐medizin, mit individueller Arbeitszeit‐Regelung. Die Weiterbildungsermäch‐tigung für die Bereiche Schmerzthera‐pie und Palliativmedizin liegt vor.

Kontakt: gemeinschaftspraxis.wolf@t‐online.de

•Fachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sucht ab 2014 im Umlandvon Berlin Anstellungsmöglichkeit.Anstellungsumfang verhandelbar.Spezielle Kenntnisse: Pränataldiag‐nostik, Doppler, Mamma‐Sono, MIC II

Kontakt: [email protected] oder017664044959

•Internist, kardiologisch erfahren,sucht Einstieg in Praxisgemeinschaft,gern auch hausärztlich ausgerichtet.Bevorzugte Region: Potsdam, Bran‐denburg(Stadt)/Potsdam‐Mittelmark,Teltow‐Fläming

Chiffre: AnKo/18/2013

•Krankenhaus und Poliklinik Rüders‐dorf GmbH bietet ab sofort Anstel‐lungsmöglichkeit für gastroenterolo‐gisch tätigen Arzt/Ärztin. Anstellungs‐umfang verhandelbar.

Kontakt: 033638/83100 [email protected]

•Hausarztpraxis in Potsdam mit mo‐derner Ausstattung und breitemSpektrum (z.B. DMP, Spirometrie,Belastungs‐EKG, Ultraschall, Diabetes‐schulung) sucht eine Ärztin/ einenArzt in Weiterbildung. Eine Tätigkeitin Teilzeit ist möglich. Die Weiterbil‐dungsbefugnis umfasst 3 Jahre. Einnettes Team freut sich auf Sie.

Kontakt: Jana Rosentreter,0331/704699

Weiterbildungsangebot

Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow,0331/23 09 322, [email protected]‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam

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Fortbildung

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 51

Basisseminar für Existenzgründer ‐Intensivierte Wissensvermittlung

Am 16. November 2013 in der Zeit von 9 bis 17 Uhr bietet Ihnen die KV Brandenburg in Form von Workshops eine Orientierungs‐ und Entschei‐dungshilfe zum Thema Existenzgründung an. Ziel ist es, die notwendigenEtappen von der Idee zur Eröffnung der eigenen Praxis darzustellen und dieberuflichen Perspektiven und Chancen einer Niederlassung aufzuzeigen.

Ort: KV Brandenburg, Gregor‐Mendel‐Str. 10‐11, 14469 Potsdam

Teilnahmegebühr: 30 EuroAnsprechpartnerin: Frau Stezaly, 0331/23 09 426

Themen:• Ihre Chance zur ambulanten ärztlichen Tätigkeit in Brandenburg

Karin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBBRoland Kiesche, stellv. Unternehmensbereichsleiter Qualitätssicherung/Sicherstellung der KVBB

• Die ersten Jahre in der Niederlassung – ein Erfahrungsbericht aus der PraxisJens‐Peter Schrambke, FA f. Innere Medizin

Themen der Workshops:• Die unternehmerischen Aspekte der Existenzgründung

Michael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB• Bankgespräch und finanzielle Aspekte der Existenzgründung

Anja Pfeiffer, Deutsche Apotheker‐ und Ärztebank Potsdam• Finanzbuchhaltung und steuerliche Aspekte der Existenzgründung

Frank Pfeilsticker, Geschäftsführer der Konzept Steuerberatungsgesellschaft mbH• Rechtsfragen für Existenzgründer

Elke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht der Raffelsieper & Partner GbR

Alle Details finden Sie unter www.kvbb.de/praxis, unter den Fortbildungsangeboten.

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Fortbildung

Seite 52 | AUSGABE 9 / 2013

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

19.10.201309.00‐17.00Potsdam

Gynäkologische Zytologie ‐ Zytomorphologieund MolekularbiologieDr. med. Peter Ziemke, FA f. Pathologie, PotsdamDr. med. Katrin Marquardt, FÄ f. Pathologie, SchwerinDr. Miriam Reuschenbach, Institut f. Pathologie HeidelbergDr. med. Ilka Ruschenburg, FÄ f. Pathologie, Einbeck

Fortbildungspunkte

200 Europro Arzt

100 Europro MTA

23.10.201315.00‐18.00Cottbus

Praxisabgabe/PraxisveräußerungMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder40 Euro

25.10.201316.00‐19.3026.10.201309.00‐17.30Potsdam

Moderatorentraining für QualitätszirkelDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress‐ u.Gesundheitsmanagement DINM

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder100 Euro

06.11.201315.00‐17.15Potsdam

Aus der Praxis: HandchirurgiePD Dr. med. habil. H. H. Schauwecker, FA f.Orthopädie u. Unfallchirurgie, Handchirurgie

Fortbildungspunkte

40 Euro

8

15

3

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Fortbildung

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 53

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

13.11.201315.00‐18.00Potsdam

Diagnose und Hintergründe des Eisenman‐gels/Anämie ‐ Eisendiagnostik mit neuenAspektenDr. Dr. Stephan von Haehling, FA f. Innere MedizinDr. med. Georg Heinrich, FA f. Frauenheilkunde u.Geburtshilfe

Fortbildungspunkte

40 Euro

16.11.201309.00‐17.00Potsdam

Basisseminar für Existenzgründer ‐ intensi‐vierte WissensvermittlungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

30 Euro

3

8

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

18.10.201314.00‐18.00Potsdam

Öffentlichkeitsarbeit für die ArztpraxisElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Medizinrecht, Raffelsieper & Partner GbRDipl.‐Ing. Anja Ninnemann, Architektin, 47ig Agentur für interdisziplinäre Gestaltung

65 Euro

06.11.201314.00‐19.00Potsdam

Effektive TeambesprechungTorsten Klatt‐Braxein, Praxis‐ u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

65 Euro

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

Page 56: KV-Intern 9/2013

Fortbildung

Seite 54 | AUSGABE 9 / 2013

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

06.11.201313.00‐21.0009.11.201309.00‐17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Diabetiker (ZI)Dr. med. Regina Nadolny, FÄ f. Allgemeinmedizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt,150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Team‐preise aufAnfrage)

13.11.201314.00‐20.0016.11.201309.00‐17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Diabetiker (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt,150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Team‐preise aufAnfrage)

09.11.201309.00‐16.00Potsdam

Der Praxismanager ‐ ein Leitfaden für Führungskräfte in der ArztpraxisDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ und Persönlichkeitsentwicklung

85 Euro

13.11.201315.00‐17.30Frankfurt (O.)

Die GOÄ und BG/GOÄ ‐ speziell für die chirurgische PraxisUta Kallet,PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

30 Euro

15.11.201315.00‐17.30Potsdam

Die GOÄ ‐ speziell für die HNO‐PraxisDaniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG

30 Euro

8

8

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Fortbildung

AUSGABE 9 / 2013 | Seite 55

Aktuelles Seminarangebotfür Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

16.10.201315.00‐18.00Potsdam

Steril und validiert oder wie? ‐ PraktischesHygienemanagement für das PraxispersonalPetra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung der KVBB; Stefan Krüger, LUGV

40 Euro

23.10.201315.00‐17.00Frankfurt (O.)

Der anaphylaktische ZwischenfallLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e. V.

40 Euro

23.10.201315.00‐19.00Prenzlau

Zeitmanagement für PraxismitarbeiterTorsten Klatt‐Braxein, Praxis‐ u. Unternehmensentwicklung, Coach u. Dozent

65 Euro

26.10.201309.00‐16.00Potsdam

Das Praxispersonal als Visitenkarte Ihrer Pra‐xis ‐ professionell in schwierigen GesprächenDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ und Persönlichkeitsentwicklung

85 Euro

08.11.201315.00‐17.00Potsdam

Sprechstundenbedarfsvereinbarungen imLand BrandenburgBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

20.11.201315.00‐18.00Cottbus

Erste Hilfe bei Kindernotfällen für medizinisches PersonalLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e.V.

40 Euro

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

Page 58: KV-Intern 9/2013

Fortbildung

Seite 56 | AUSGABE 9 / 2013

Externe Fortbildungsangebotefür Ärzte und Psychotherapeuten

3. Lehrgang für „agnes zwei“Die Ausbildung von „agnes zwei“‐Fachkräften wird fortgesetzt! Im März 2014 startet der 3. Lehrgang. Haben auch Sie Interesse, eine Mitar‐beiterin für Ihre Praxis zu qualifizieren? Dann lassen Sie sich unbedingt jetztregistrieren!

Ansprechpartnerin: Frau Thiele, Tel.: 0331/23 09 459

Hinweise zu Qualifikationsvoraussetzungen, Tätigkeitsprofil und Abrech‐nungsbedingungen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvbb.de.

3. Qualifikationskurs Rehabilitationsrichtlinie

Termin: Mittwoch 16. und 23. Oktober 2013Ort: Reha‐Zentrum TeltowLeitung: Dr. med. Björn von PickardtZertifizierung: 21 Fortbildungspunkte Gebühr: 100 EuroAnmeldung und Information:

Reha‐Zentrum Teltow, Ritterstraße 25, 14513 TeltowTel.: 03328/303157; Fax: 03328/303159E‐Mail: info@rehazentrum‐teltow.de

Psychosomatik und Psychiatrie für Hausärzte (Fortbildungsreihe)

Thema: Effektive ärztliche und nicht‐ärztliche Kurzinterventionen bei Alkoholproblemen in der Hausarztpraxis

Termin: 9. Oktober 2013, 18 – 20 UhrOrt: Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, Haus 22,

Clubraum, Herzbergstraße 79, 10365 BerlinLeitung: Dr. Ronald BurianAnmeldung: Fax: 030/54722913 E‐Mail: c.conrad@keh‐berlin.de

Page 59: KV-Intern 9/2013

HerzlicheGlückwünscheDr. med. Susanne Adam,

Hohen Neuendorf

Dr. med. Eckhard Birr,Spremberg

Anne Feldner,Treuenbrietzen

Dr. med. Frank Freitag,Potsdam

Reinhard Jarka,Groß Kreutz (Havel)

Dr. med. Volker Kalina,Spremberg

Dr. med. Peter Ledwon,Brandenburg an der Havel

Dr. med. Henning Leunert,Teltow

Dipl.‐Med. Simone Müller,Potsdam

Dipl.‐Med. Ingo Schumacher,Bernau b. Bln.

Dr. med. Anke Speth,Rüdersdorf b. Bln.

Dr. med. Judith Umbach,Lübben (Spreewald)

Ines von Kirchbach,Potsdam

Sylke Westfahl,Bad Belzig

Mike Wilde,Forst (Lausitz)

Dr. med. Kerstin Winkler,Bad Saarow

Dipl.‐Med. Dagmar Arndt,Schöneiche bei Bln.

Dr. med. Roland Born,Mühlberg/Elbe

Dipl.‐Med. Ute Griep,Jüterbog

Dr. med. Evelyn Große,Falkenberg/Elster

Dr. med. Hans‐Joachim Helming,Bad Belzig

Dipl.‐Med. Ralf Hinsching,Zehdenick

Dipl.‐Med. Morton Kyomo,Guben

Dr. med. Thomas Lintzen,Potsdam

Dr. med. Christiane Moser,Potsdam

Dr. med. Gerd Neubüser,Rathenow

apl. Prof. Dr. med. Michael Radke,Potsdam

Geburtstage

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60

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HerzlicheGlückwünsche

Geburtstage

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66

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Dr. med. Uwe Rennhak,Potsdam

Dr. rer. nat. Dr. med. ChristopherRommel,Treuenbrietzen

Dipl.‐Med. Regina Staske,Cottbus

Margit Stein,Brandenburg an der Havel

Dipl.‐Med. Ingrid Stiller,Wildau

Dipl.‐Med. Karin Teige,Nennhausen

Raimund Burkardt,Lauchhammer

Dr. med. Bettina Holze,Kloster Lehnin

Andreas Horstmann,Zossen

Traude Kühn,Königs Wusterhausen

Dr. med. Jürgen Kummer,Eberswalde

Dr. med. Ilona Ritz,Seelow

Dr. med. Lothar Spörl,Cottbus

Dr. phil. Dipl.‐Psych. Michael Froese,Potsdam

Dr. med. Wolfgang Grunert,Seelow

Dr. med. Hans‐Georg Heise,Senftenberg

Regina Pinske,Rathenow

Dipl.‐Psych. Ute Smessaert,Brandenburg an der Havel

Dipl.‐Psych. Freiin Ulrike von Saalfeld‐Urbasek,Königs Wusterhausen

Dr. med. Hartmut Händschke,Frankfurt (Oder)

Dr. med.; Heinz Staudenmayer,Potsdam

Dr. med. Marlies Czekala,Forst (Lausitz)

Heidetraut Griesbach,Cottbus

Dr. med. Jürgen Kaufmann,Teltow

MR Dr. med. Rainer Kubau,Jüterbog

68

69

Page 61: KV-Intern 9/2013

HerzlicheGlückwünscheDoris Lampert,

Panketal

Dr. med. Barbara Mertins,Hennigsdorf

MR Dr. med. Lothar Schneider,Cottbus

Dr. med. Michael Großmann,Senftenberg

Dr. med. Harald Künzer,Brandenburg an der Havel

Dr. med. Sabine Müller,Fürstenwalde

Dr. med. Klaus‐Rüdiger Otto,Potsdam

Dr. med. Bernhard Resch,Brandenburg an der Havel

Dr. med. Jürgen Fleischer,Eberswalde

Dr. med. Lutz Fochtmann,Brandenburg an der Havel

Dr. med. Karin Schlecht,Wittstock/Dosse

Katharina Schröder,Trebbin/OT Glau

Dr. med. Jens Ziervogel,Luckau

Horst Becker,Schönwald

Dr. med. Michael Hesse,Herzberg (Elster)

Dr. med. Rolf Möslein,Neuenhagen b. Berlin

Dr. med. Horst Zahn,Ziesar

Günter Fuchs,Cottbus

Dr. med. Peter Schneider,Hennigsdorf

Dr. med. Isolde Strähnz‐Dümmler,Cottbus

Dr. med. Norbert Busch,Brandenburg an der Havel

Dr. med. Jörg Engler,Hohen Neuendorf/OT Borgsdorf

MR Dr. med. Rainer Fricke,Neulewin

Anatoli Gusow,Angermünde

Dr. med. Andrea Henning,Ahrensfelde

Dipl.‐Med. Brigitte Saffert,Schwarzheide

Geburtstage

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Impressum

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Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Ralf Herre

Redaktionsschluss:18. September 2013

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E‐Mail: info@humburg‐berlin.de

Anzeigenverwaltung:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E‐Mail: info@humburg‐berlin.de

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.700 Exemplare

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Praxis aktuell

Zum 1.2.2014 besteht die gesetzliche Pflicht zur Umstellung des bargeldlosenZahlungsverkehrs für EURO‐Zahlungen. Sicher wurden Sie hierzu in den vergan‐genen Monaten bereits von Ihrer Bank umfangreich informiert.

Diese Umstellung hat auch unmittelbare Auswirkungen auf den Zahlungs‐verkehr zwischen Ihnen und der KV Brandenburg. Um diesen so reibungs‐ undfehlerlos wie möglich umzustellen, bedarf es umfangreicher Vorbereitungen,mit denen wir jetzt beginnen. Dazu sollten Sie Folgendes wissen:

Die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkonto‐nummer) hat in Deutschland 22 Stellen.

Umstellung der Bankverbindung

Der BIC (Business Identifier Code) ist ein international standardisierter Bank‐Code, mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.

In Vorbereitung der Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gehtIhnen in den nächsten Tagen ein Schreiben zu. Wir bitten Sie darin um die Prü‐fung der für Ihre Bankverbindung individuell ermittelte IBAN und BIC.

Stimmen die von uns zur Verfügung gestellten Daten mit Ihren überein, sobrauchen Sie gar nichts zu tun. Lediglich bei Abweichungen bitten wir Sie, diekorrekten Daten an die KVBB zu melden. Nutzen Sie hierzu bitte das demSchreiben beigefügte Antwortfax.

Ansprechpartner:Andrea Albrecht, 0331/28 68 143Kerstin Domscheit, 0331/28 68 140Christian Woinar, 0331/ 23 09 211