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Intern 9 | 2015 Behandlung von Asylbewerbern: Offener Brief an den Ministerpräsidenten KVBB‐Vertreterversammlung: Resolution – Ärztliche Versorgung ist ein Menschenrecht Informationen für den Praxisalltag: Versorgungsstrukturvertrag mit AOK Hygiene‐Info‐Ecke VSG in der Bedarfsplanung

KV-Intern 09/2015

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.

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Intern 9 | 2015

Behandlung von Asylbewerbern:Offener Brief an den Ministerpräsidenten

KVBB‐Vertreterversammlung:Resolution – Ärztliche Versorgung

ist ein Menschenrecht

Informationen für den Praxisalltag:Versorgungsstrukturvertrag mit AOK

Hygiene‐Info‐Ecke VSG in der Bedarfsplanung

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InternEditorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben hoffentlich alle einen erholsamen Sommerurlaub genießen können undwidmen sich wieder mit voller Kraft Ihren Patienten. Das ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass das „Sommerloch“ geschlossen ist und auch die Medien wie‐der dem normalen Informationsalltag nachgehen. Wenn sie sich dann derartigintensiv einem Thema widmen, als gäbe es sonst nichts, worüber zu berichtenwäre, dann scheint dieses Thema wohl eine gewisse Bedeutung zu haben.

Die KV ist schon seit Langem davon überzeugt, dass dieses Thema einer dringen‐den Bearbeitung bedarf, weswegen wir seit Februar dieses Jahres intensiv auf dasGesundheits‐ und Innenministerium einwirken und die Landräte aufforderten, mituns in einen Dialog zu treten.

Als aufmerksame Beobachter der Berichterstattungen in den Medien wissen Sie,um welches Thema es geht: der massive, in dieser Dimension nicht vorhersehbareZustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern.

Sie haben uns immer wieder auch berichtet, dass Sie trotz dieser momentanenWidrigkeiten, es als Ihre ärztliche Pflicht ansehen, diesen Menschen so gut es gehtzu helfen. Deswegen sieht es der Vorstand der KV als seine dringlichste Pflicht an,Sie durch Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen dabei zu unterstützen. Geradedeswegen danken wir auch all denen, die uns dabei den Rücken stärken: der Landes‐ärztekammer, dem Hausärzteverband Brandenburg, dem Hartmannbund.

Nun fehlt nur noch der „Landesvater“ – der Ministerpräsident, der spätestens seitdem offenen Brief vom 28. August über die Situation informiert ist.

Kollegiale Grüße

Dr. Hans‐Joachim HelmingVorsitzender des Vorstands der KVBB

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InhaltsverzeichnisIntern

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Behandlung von AsylbewerbernOffener Brief an Ministerpräsident Woidke. BreiteUnterstützung für Engagement der KVBB

VV‐Resolution: Ärztliche Versorgung ist einMenschenrecht

Versichertenbefragung 2015: Großes Vertrauenin märkische Ärzteschaft

Hohe Belastung durch Bürokratie

Berufspolitik 4

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Abgabefrist für die Quartalsabrechnung 3/2015 endet am 7.10.2015

Für Sie erreichbar, auch außerhalb IhrerSprechzeit

Versorgungsstrukturvertrag mit der AOKNordost abgeschlossen

AOK‐Betreuungsstrukturvertrag: Diagnoselisteaktualisiert

EBM‐Änderungen zum 1.10.2015

Keine separate Verordnung!

Versendung medizinischer Unterlagen an denMDK

Behandlung von MRSA‐Patienten

Dokumentation von HIV‐Tests im Mutterpass

Hygiene‐Info‐Ecke

Verlängertes H‐Arzt‐Verfahren fürMannschaftsärzte

Praxis aktuell 14

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InternInhaltsverzeichnis

Rettungsdienst in kritischen Situationen selbstbenachrichtigen

Aufbewahrungspflichten bei Patientenunter‐lagen beachten

Niederlassungen im August 2015

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und Krankenkassen

Übersicht Zulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarzt‐sitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

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Praxisbörse

Fortbildungen

FortbildungDigitale Diabetes Tools in der ambulantenDiabetesversorgung

Onkologische Rehabilitation

Gut vernetzt in Brandenburg

Das LUGV informiert

VSG in der Bedarfsplanung

Impressum

Service 37

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Die ambulante medizinische Ver‐sorgung von Asylbewerbern bleibt inBrandenburg weiterhin ein ungelöstesProblem, das sich aufgrund der stetigsteigenden Flüchtlingszahlen sogarnoch verschärfen wird. Vor diesem Hin‐tergrund hatte sich Dr. Hans‐JoachimHelming, Vorsitzender des Vorstandsder KVBB, wiederholt an die politischVerantwortlichen in Gesundheits‐ undInnenministerium sowie auf Landkreis‐ebene gewandt. Doch leider vergeb‐lich. Alle Gesprächsangebote stießenbisher auf Ignoranz oder Ablehnung.

In einem offenen Brief hatDr. Helming am 28. August dem Minis‐terpräsidenten des Landes Branden‐burg, Dietmar Woidke, die Situationerläutert:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,die Ministerin für Arbeit, Soziales,Gesundheit, Frauen und Familie desLandes Brandenburg zeigt sich empörtund wirft mir vor, mit falschen Behaup‐tungen Vorbehalte gegen Asylsu‐chende zu schüren und in der Bran‐denburger Bevölkerung Angst vorInfektionskrankheiten zu verbreiten.Grund zur Empörung hätten dabeieigentlich allein die niedergelassenenÄrzte in Brandenburg.

Denn es sind die ambulant tätigenÄrzte, die es als ihre klare Aufgabe an‐sehen, den Menschen, die aus Kriegs‐und Krisengebieten nach Branden‐burg kommen, zu helfen. Ich möchtedazu nur aus einem Brief eines Arzteszitieren, der mich kürzlich erreicht hat:

Die Behandlung von Flüchtlingen istfür mich eine Selbstverständlichkeitund ein Gebot der Menschlichkeit. Dochdie allein vom ärztlichen Ethos getra‐gene Motivation garantiert keineflächendeckende Versorgung im Lande.

Das Zitat deutet an, dass eine be‐darfsgerechte Versorgung durch diemärkische Ärzteschaft schwierig ist.Gerade im Bereich der medizinischenErstversorgung sowie der Erstdiag‐nostik und Dokumentation von Tuber‐kulose und anderen Infektionskrank‐heiten gibt es derzeit große Defizitein der Bereitstellung der notwendigenärztlichen Ressourcen. Bei der stetigsteigenden Zahl der Asylbewerberbenötigen wir mehr Kapazitäten. Daszeigen die Schreiben verschiedenerÄrzte aus den letzten Wochen, die ichauszugsweise und exemplarischzitieren möchte:

14‐jähriges Mädchen aus Albanienmit positivem Quantiferon‐Test in Eisen‐

Berufspolitik

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Behandlung von AsylbewerbernOffener Brief an Ministerpräsident Woidke. Breite Unterstützungfür Engagement der KVBB

Intern

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hüttenstadt diagnostiziert ohne weitereKonsequenz und Information Aufnahmein ÜWH. Anforderungen der Unterlagenaus Eisenhüttenstadt durch unserePraxis. Bei pos. Test Überweisung anPäd. Pulmonologie. Dort BestätigungTest, Röntgen neg.; Behandlung mitTuberculostatika bei latenter Tuber‐culose.

23 Monate alter Junge aus Somalia:Mutter schwanger, pos. Quantiferon‐Test in Eisenhüttenstadt, keine weitereKonsequenzen, Aufnahme in ÜWH ‐Landratsamt bemerkt zufällig pos. Be‐fund der Mutter, Info an ÜWH. Vorstel‐lung Kind bei uns, Überweisung durchmich zu Päd. Pulmonologie zur weiterenDiagnostik. Ergebnis derzeit o.B., wei‐tere Kontrollen vorgesehen. Bisherkeine offizielle Information durch ÖGD,auch über Mutter fehlen Infos.

3 Jahre altes Mädchen aus Kamerun:Mutter HIV pos., keine Information überTBC Status (mehrmalige Nachfragen beiÖGD); Kind in Infektiologie PotsdamHIV neg. getestet; Keine TBC Diagnostikbeim Kind in Aufnahmestation. ÖGDsieht keine Veranlassung zur TBC Diag‐nostik, allerdings keine offizielle Mit‐teilung.

Die Versorgung von Kindern von Asyl‐bewerbern (Versorgung im Notfall,Impfungen, Vorsorgen) übernehmenwir gerne in unseren Praxen. ZumSchutz unserer Gesellschaft und zumSchutz der Kinder von Asylsuchendenfordern wir dringend vor Aufnahmevon Familien in Übergangsheime und in

unsere kinderärztliche Praxen eine kom‐plette Tuberkulosediagnostik und derenDokumentation (siehe z.B. Vorschlagzur Tuberkulose‐Diagnostik bei Kindernund Jugendlichen im Asylverfahren vonHELIOS Klinikum Emil v. Behring/Lungen‐klinik Heckeshorn Berlin Zehlendorfvom 13.4.2015) in der Erstaufnahme‐einrichtung.

Dieses wird z.Zt. nicht immer voll‐ständig durchgeführt und bildet ausunserer Sicht eine erhebliche Gefähr‐dung für unsere Gesellschaft und fürdie Familien von Asylsuchenden! Z.Zt.werden Familien z.T. ohne oder mitinkompletter Tuberkulosediagnostikregelhaft in größerer Anzahl in Über‐gangsheime und deren Kinder dann inSchulen, Horte und Kindergärten auf‐genommen, weil sie bei Aufnahme inÜbergangsheime als „seuchenfrei"gelten sollen.

Des Weiteren sollte bei Kindern vonAsylsuchenden vor Aufnahme inkinderärztliche Praxen die Überset‐zung inkl. Dokumentation der bereitsdurchgeführten Impfungen in eineninternationalen Impfpass erfolgt sein.

Floride Tuberkulose oder neuent‐deckte HIV‐Infektion mit hoher Virus‐last, wie ich es schon in der Praxis er‐leben konnte, lassen uns doch auf‐horchen.

Die meisten Asylsuchenden sind un‐vollständig oder gar nicht grundimmu‐nisiert. Das stellt ein zunehmend bedeu‐tungsvolleres epidemiologisches Risiko

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dar. In der Hausarztpraxis ist es jedochfast nicht möglich, dies nachzuholen.Vorschlag: Impfberatung und Impfungenaller Asylsuchenden in den Unterkünftendurch Gesundheitsamtsmitarbeiter undfreiwillige Ärzte. (Würde mich selbstbeteiligen.)

Die hier in Teilen zitierten und derKassenärztlichen Vereinigung Branden‐burg in Gänze vorliegenden Aussagenzeigen eines ganz deutlich: die ambu‐lante Versorgung von Asylbewerbernist gerade in Brandenburg, dem Landmit der geringsten Arztdichte und einerentsprechend hohen Arbeitsbelastung,eine große Herausforderung. Dahermuss das Gesundheitsministerium end‐lich handeln, statt zu verwalten unddie akuten Probleme auf andereSchreibtische zu schieben. Es müssenendlich aktive Versorgungsstrukturenentwickelt werden, anstatt die not‐wendigen vertraglichen Vorbereitun‐gen auszusitzen und sich allein überdie Einführung einer elektronischenGesundheitskarte zu unterhalten. Dennes ist nicht die Chipkarte, die die Flücht‐linge behandelt. Das sind wir, die nie‐dergelassenen Ärzte.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben das Flüchtlingsthema zurChefsache erklärt. Auch für mich istdie ambulante Behandlung von Asyl‐bewerbern Chefsache. Dem branden‐burgischen Gesundheits‐ wie auchdem Innenministerium hatte ich wie‐derholt proaktiv meine Unterstützungangeboten – bin damit jedoch nur auf

Ignoranz und Ablehnung gestoßen.Daher möchte ich bei Ihnen jetzt meinAngebot erneuern, die brandenbur‐gische Landespolitik bei der Bewälti‐gung der dringend anstehenden He‐rausforderungen zu unterstützen.Lassen Sie uns gemeinsam die not‐wendigen Eckpunkte für bedarfsge‐rechte Versorgungsstrukturen ab‐stecken, damit das aktuelle Problemder ambulanten Versorgung vonFlüchtlingen nicht noch größer, son‐dern endlich im Sinne der auslän‐dischen wie märkischen Menschengelöst wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Hans‐Joachim Helming

Breite Unterstützung fürKVBB‐Vorstoß

Innerhalb der märkischen Ärzte‐schaft stößt das Engagement von Dr. Helming auf breite Zustimmung.So heißt es etwa in einer Pressemit‐teilung der Landesärztekammer Bran‐denburg: „der Ministerpräsident mussdem Gesundheits‐, Innen‐ und Sozial‐ministerium den Handlungsauftrag er‐teilen, mit den ärztlichen Selbstverwal‐tungskörperschaften endlich die not‐wendigen Regelungen zu entwickeln.“

Dr. Johannes Becker, Vorsitzenderdes Hausärzteverbandes Brandenburg,sagt, dass die Brandenburger Ärztebereit seien zu helfen. Jedoch fehltendie Kapazitäten, diese Versorgung zuleisten. Die Ärzte eines Bundeslandes

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wie Brandenburg, mit geringer Arzt‐dichte und hoher Arbeitsbelastung,könnten eine solche Herausforderungohne die entsprechenden Bedingungenkaum stemmen. Es fehle an einheit‐lichen Rahmenvorgaben, die nicht anLandkreise gebunden seien.

Auch Dr. Torsten Braunsdorf, Präsi‐dent der Vertreterversammlung derKVBB, sieht die Versorgung von Flücht‐lingen als wichtiges Thema unsererZeit: „Ich danke ganz herzlich allenKolleginnen und Kollegen, die sich tag‐täglich in ihren Praxen intensiv um dieGesundheit ihrer Patienten kümmern,egal ob sie aus Brandenburg kommenoder vor Krieg und Krisen nachDeutschland geflohen sind. Ohne dasgroße Engagement der Ärzteschaft,das weit über die üblichen Arbeitszei‐ten hinaus reicht, wäre eine bedarfs‐gerechte Versorgung dieser Art über‐haupt nicht möglich.“

Die Politik kenne die vorhandenenVersorgungsprobleme im Land. Trotz‐dem handele sie nicht. Unter anderemaufgrund von Verständigungsproble‐men sei der Behandlungsaufwand beiFlüchtlingen häufig besonders hoch.Wenn dann noch ungeklärte büro‐kratische Regelungen dazu kämen,stießen Praxen sowohl im haus‐ alsauch fachärztlichen Bereich schnell anihre Kapazitätsgrenzen, so Dr. Brauns‐dorf weiter.

Der Hartmannbund Brandenburgsieht durch den anhaltenden Zustrom

von Flüchtlingen und Asylbewerberndie Aufrechterhaltung einer gutenmedizinischen Versorgung dieserPatienten gefährdet. „Da weiterhinerhebliche Zuwächse zu erwartensind, ist schnell mit Kapazitätseng‐pässen in der medizinischen Versor‐gung zu rechnen“, warnt der Vorsit‐zende des Landesverbandes, Dr. HanjoPohle, Allgemeinmediziner aus Rathe‐now, und ergänzt: „Die Lage wird da‐durch verschärft, dass die Rahmenbe‐dingungen für die medizinische Ver‐sorgung der Asylsuchenden im LandBrandenburg nicht einheitlich geregeltsind.“ Aus diesem Grund unterstütztder Hartmannbund die KassenärztlicheVereinigung Brandenburg und mahntdie Landesregierung, sich den Forde‐rungen der brandenburgischen Ver‐tragsärzte nicht zu verschließen.

Montgomery warnt vor Infek‐tionskrankheiten

Unterstützung gibt es auch von derBundesebene. Nach Information vonfacharzt.de vom 27.08., warnt Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsi‐dent der Bundesärztekammer, vor derwachsenden Gefahr eingeschleppterInfektionskrankheiten. Facharzt.deschreibt: Die Flüchtlinge müssten nachder Erstversorgung möglichst schnellin die Regelversorgung. Zurzeit fändenweder die Erstversorgung noch die Tu‐berkulose‐Untersuchung bei der An‐kunft noch die Versorgung nach demAsylbewerberleistungsgesetz „zeitge‐recht statt“, kritisierte Montgomery.Auch für Infektionskrankheiten, Man‐

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gelerkrankungen oder Verletzungen,die sich Flüchtlinge unterwegs zugezo‐gen hätten, „ist angesichts der schie‐ren Zahl im Moment keine ausreichen‐de ärztliche Versorgung gewährleistet“.

Die Warnungen aus der Ärzteschaftzeigen eines ganz deutlich: Die Kolle‐

ginnen und Kollegen sind sich der gro‐ßen Herausforderungen in der bedarfs‐gerechten Versorgung von Flüchtlingenbewusst. Es ist nun dringend an derZeit, dass auch die Politik endlich auf‐wacht und die Probleme aktiv angeht.

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Ministeriale Katalepsie KommentarWeder das brandenburgische Gesundheits‐ noch das Innenministerium haben

offenbar das Gefühl, dass es ein Problem gibt! Wie sonst sollte es erklärt werden,dass beharrlich das Innenministerium die Briefe an den Minister durch den Pfört‐ner „zuständigkeitshalber“ an das Gesundheitsministerium weiterleitet und dieses sich reflektorisch auf eine Problemleugnung zurückzieht. Die Ministeringibt sich „empört“ und kritisiert die „Panikmache“, lässt von ihrer Staatssekretä‐rin eine heile Welt der medizinischen Versorgung ohne jegliches Problem im Fernsehinterview zeichnen.

Nun kann man nur hoffen, dass der mediale Druck und eventuell die sich mitt‐lerweile regenden Landtagsabgeordneten für (therapeutische) Abhilfe sorgen.Denn die vielen Berichte von Ihnen, liebe Kollegen, über die organisatorischenDefizite und Schnittstellenprobleme zeigen überdeutlich: Es muss endlich gehan‐delt werden. Die politischen Entscheider und Verantwortlichen müssen die vonuns Ärzten ausgestreckten Hände erkennen und ergreifen, damit einerseits dievielen Flüchtlinge die notwendige medizinische Versorgung erhalten können undandererseits wir Ärzte unsere ohnehin schon komplett ausgelasteten Kapazitätennicht noch mit bürokratischem und logistischem Babel oder der Klärung vonZuständigkeiten belasten müssen.

Dr. Hans‐Joachim Helming

Großer Andrang bei Fortbildung Die Informations‐Veranstaltung „Ambulante Behandlung von Asylsuchendenund Flüchtlingen“ der KVBB am 26. September 2015 ist bei den Kolleginnenund Kollegen auf sehr großes Interesse gestoßen. Zum Redaktionsschlusslagen weit über 100 Anmeldungen vor. Die KVBB wird daher weitere Fortbil‐dungen dieser Art anbieten. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie unterwww.kvbb.de

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Die Agenda der Vertreterversamm‐lung (VV) der Kassenärztlichen Ver‐einigung Brandenburg (KVBB) am 4. September 2015 war prall gefüllt:Die ärztliche Versorgung von Asylbe‐werbern, der Jahresabschluss 2014oder aktuelle Vertrags‐ und Verhand‐lungsergebnisse waren nur einigeThemen, welche die gewählten Ver‐treter ausgiebig diskutierten.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Helming, ging ausführlich auf dieaktuelle Situation in der medizinischenBehandlung von Asylbewerbern ein.Die KVBB nehme in der Bewältigungder aktuellen Versorgungsheraus‐forderung eine Vorreiterrolle ein. Be‐reits vor sechs Jahren sei ein ent‐sprechender Vertrag mit dem Land‐kreis Potsdam‐Mittelmark geschlos‐sen worden. Darin sei vieles explizitgeregelt, was bei der stetig steigen‐den Zahl von Asylbewerbern in Bran‐denburg in anderen Landkreisen der‐zeit Probleme bereite. Exemplarischnannte Dr. Helming den Einsatz vonDolmetschern bei Verständigungs‐problemen sowie die höhere Hono‐rierung der Leistungen und desSprechstundenbedarfs.

Aktuell bringe sich die KVBB durcheine Vielzahl von Aktionen in die Dis‐kussion ein, erläutert Dr. Helming.Beispielhaft nannte er proaktive Unter‐stützungsangebote an die Politik, zahl‐reiche politische Einzel‐ und Hinter‐grundgespräche sowie Informations‐veranstaltungen für Ärzte, die auf einerege Nachfrage stießen.

Die VV‐Mitglieder würdigten dasEngagement und verabschiedeteneinstimmig die Resolution ÄrztlicheVersorgung ist ein Menschenrecht:Die Politik muss endlich handeln,statt die Probleme zu verdrängen.Darin werden die politisch Verantwort‐lichen des Landes aufgefordert, „aus‐reichend Ressourcen für die Behand‐lung von Asylsuchenden bereitzustel‐len und das Dialogangebot des Vor‐standes der KVBB an die Landesre‐gierung anzunehmen, gemeinsam be‐darfsgerechte Versorgungsstrukturenzu entwickeln sowie die richtigenRahmenbedingungen für die medizi‐nische Versorgung der Asylsuchendendurch die niedergelassenen Ärzte zuvereinbaren.“

Darüber hinaus ging Dr. Helmingauf den Jahresabschluss des Geschäfts‐

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VV‐Resolution: Ärztliche Versorgungist ein MenschenrechtVV begrüßt Engagement der KVBB in der Diskussion rund umdie Behandlung von Flüchtlingen / Vergütungssystematik fürDienste in KV RegioMed Bereitschaftspraxen umgestellt

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jahres 2014 ein. Der Revisionsverbandärztlicher Organisationen in Münsterhabe seine Prüfung beendet und dieKVBB habe das Haushaltsjahr 2014positiv mit einem leichten Überschussvon knapp 350.000 Euro abschließenkönnen. Dieses Ergebnis liege damitrund 1,8 Millionen Euro über dem ur‐sprünglichen Haushaltsansatz. Auf diegeplante Entnahme von rund 1,5 Mil‐lionen Euro aus der Betriebsmittelrück‐lage habe die KVBB daher verzichtenkönnen.

Verhandlungen und Verträge Der stellvertretende Vorsitzende

des Vorstandes, Dr. Noack, ging inseinem Vortrag auf eine ganze Reihevon aktuellen Verhandlungsergebnis‐sen und Verträgen ein. So k0nnte inden Heilmittelverhandlungen gegen‐über 2014 eine Gesamtsteigerung von15,04 Prozent erreicht werden. Im Er‐gebnis liegt das Heilmittel‐Ausgabe‐volumen 2015 damit bei 153,7 MillionenEuro. Das klinge zunächst nach einemguten Ergebnis, erläuterte Dr. Noack.Doch im Vergleich zum Bundesdurch‐schnitt gebe es noch deutlichen Nach‐holbedarf.

Im Versorgungsstrukturvertrag mitder AOK (Details zu dem Vertrag find‐en Sie in dieser Ausgabe von KV‐Internab Seite 18) sei es gelungen, eine Ver‐gütung je AOK‐Arztfall zu erreichen,welche die Refinanzierung der Inves‐titionen für die gesetzlich vorgegebene„E‐Health‐Kommunikation“ ermög‐liche. Für die Teilnahme an dem Ver‐

trag sei die Anschaffung einer Vertrags‐software notwendig. Dr. Noack em‐pfahl hier uneingeschränkt KV‐Connectals Lösung. Das E‐Health‐Gesetz sehedie Einführung von e‐Arztbriefen so‐wie die digitale Übermittlung vonLabordaten vor. Für alle diese undweitere Anwendungen wird die Soft‐ware KV‐Connect benötigt. Die Teil‐nahme am AOK‐Vertrag lohne sichdaher doppelt, so Dr. Noack.

Unter Dr. Noacks Tagesordnungs‐punkt fiel auch eine Beschlussfassung.Die Delegierten beschlossen mit 26 Ja‐Stimmen und 3 Enthaltungendie Umstellung der Vergütungssyste‐matik für Dienste in KV RegioMed Bereitschaftspraxen (s. Kasten). DieFinanzierung soll aus dem Haushaltder KVBB erfolgen (23 Ja‐Stimmen, 6 Enthaltungen).

Lehrpraxen und ASV DM Schwark, stellvertretender Vor‐

sitzender des Vorstandes, erläuterteunter anderem die Voraussetzungen,um als KV RegioMed Lehrpraxis aner‐kannt zu werden. Die Praxis müssedazu einen Lehrvertrag mit einer medi‐zinischen Fakultät sowie eine Weiter‐bildungsbefugnis der Landesärzte‐kammer besitzen und der Arzt zumMentor zertifiziert sein. 44 Ärzte hät‐ten bereits an einer Mentorenweiter‐bildung teilgenommen. 7 dieser Men‐toren/Praxen erfüllten bereits dieVoraussetzungen für die Zertifizierungals KV RegioMed Lehrpraxis. Wichtigdabei sei, dass die KV RegioMed Lehr‐

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praxen in keiner Konkurrenz zu denLehrpraxen der Medizinischen Hoch‐schule Brandenburg ständen.

Zur ambulant‐spezialärztlichen Ver‐sorgung (ASV) berichtete DM Schwark,dass dem erweiterten Landesauschussbisher lediglich drei Anzeigen vorlägen.Problematisch sei dabei jedoch dasaufgrund von Bundes‐ und Landes‐regelungen sehr aufwendige Bearbei‐

tungs‐ und Prüfungs‐Verfahren. Fürdie wenigen Anträgen müssten großepersonelle und zeitliche Kapazitätenbereitgestellt werden, ohne dass dieAbrechnung zwangsläufig über dieKV laufen müsse. Darüber hinauskündigte Herr Schwark an, in dernächsten Vertreterversammlung am27.11.2015 Details zur Weiterentwick‐lung des Bereitschaftsdienstes zuerörtern. Christian Wehry

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Beschlussfassung Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg empfiehlt der VI. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg folgende Regelungen im Zusammenhang mit der Umstellung der Vergütungs‐systematik für Dienste in KV RegioMed Bereitschaftspraxen zu beschließen:

Die Vergütung der Ärzte in KV RegioMed Bereitschaftspraxen erfolgt ab 1dem 1. Januar 2016 auf Basis einer Einzelleistungsvergütung, wobei eine Mindestvergütung in Höhe von 50 Euro pro Stunde im Durchschnitt je Dienstgewährt wird.Für die An‐ und Abfahrt sowie Vor‐ und Nachbereitung wird eine ent‐2fernungsabhängige Pauschale je Dienst in nachfolgender Höhe gewährt:

Auf die je Dienst in einer KV RegioMed Bereitschaftspraxis die Mindestver‐3gütung je Stunde überschreitenden Umsatzanteile (exklusive der Pauschalengem. Punkt 2) wird ein Kostensatz zur Refinanzierung der mit dem Betriebder Praxis verbundenen Aufwendungen in Höhe von 40 Prozent erhoben.Auf den resultierenden (verbleibenden) Gesamtbetrag (inklusive derPauschalen gem. Punkt 2) werden die allgemeinen Verwaltungskosten angesetzt.Die vollständige Deckung der mit dem Betrieb der Bereitschaftspraxen ver‐4bundenen Kosten erfolgt aus dem Haushalt der KVBB.

Entfernung (einfache Fahrt)

bis 15 km15 km bis 30 km

über 30 km

An‐ & Abfahrts‐pauschale (je Dienst)

15 Euro 30 Euro 45 Euro

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Bereits zum achten Mal hat die„Forschungsgruppe Wahlen” im Auf‐trag der KBV im letzten Frühjahr ins‐gesamt 6.089 zufällig ausgewählteBundesbürger befragt. 251 Branden‐burger standen dem Institut Redeund Antwort. Ein klares Ergebnislautet: Die Patienten sind – wie auch inden Jahren zuvor – sehr zufrieden mitden niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. So beschreiben 92 Prozent der Brandenburger ihr Ver‐trauensverhältnis zum letztbesuchtenArzt als „gut“ oder „sehr gut“. Eben‐falls 92 Prozent schätzen zudem dieFachkompetenz ihres zuletzt besuch‐ten Arztes als „gut“ oder „sehr gut“ein. Die Werte zeigen, dass die ambu‐lant tätigen Ärzte eine hervorragendeArbeit leisten und diese auch von denPatienten entsprechend geschätztwird.

Auch das Thema Wartezeiten wurdeabgefragt. Über alle Facharztgruppenhinweg erhielten 32 Prozent der be‐

fragten Brandenburger innerhalb vondrei Tagen einen Arzttermin, nur 26 Prozent mussten hingegen längerals drei Wochen auf einen Termin war‐ten. Auf die Frage, ob es ihnen zu lan‐ge gedauert habe, bis sie einen Terminbekommen hätten, antworteten ledig‐lich 26 Prozent der märkischen Patien‐ten mit ja. Das sind Werte, mit denensich die aktuelle Diskussion rund umWartezeiten und Terminservicestellendeutlich relativiert.

Webcode zur Versichertenbe‐fragung 2015: web035

Über den QR‐Codegelangen Sie direkt zuder Befragung.

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Versichertenbefragung 2015: GroßesVertrauen in märkische Ärzteschaft

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Der Normenkontrollrat hat am 28. August in Berlin die Ergebnisse sei‐ner Bürokratiekosten‐Studie „MehrZeit für Behandlung“ präsentiert. Dasniederschmetternde Ergebnis: DurchInformationspflichten entsteht proPraxis ein Arbeitsaufwand von durch‐schnittlich rund 100 Personentagenpro Jahr.

An den Ergebnissen könne mansehen, dass die Belastung durch einZuviel an Bürokratie nicht nur gefühltsei, sondern es sie wirklich gebe, kom‐mentierte Dipl.‐Med. Regina Feldmann,Vorstand der Kassenärztlichen Bundes‐vereinigung (KBV), den Abschlussbe‐richt des Projektes „Mehr Zeit für Be‐handlung“ des Nationalen Normen‐kontrollrates (NKR). Der Fokus derärztlichen Arbeit müsse wieder stärkerauf die Behandlung der Patienten ge‐richtet werden, so Feldmann weiter.

In dem aufwendigen Projekt wurdenArzt‐, Psychotherapie‐ und Zahnarzt‐

praxen nach der zeitlichen Belastungdurch Informationspflichten befragt,um den konkreten bürokratischen Auf‐wand zu erfassen. Die erfassten Büro‐kratiekosten in Höhe von 4,33 Milliar‐den Euro lassen sich auch anders aus‐drücken: In jeder Praxis ist durch‐schnittlich eine Person etwa 100 Tagelang mit dem Abarbeiten von Infor‐mationspflichten beschäftigt. Dabeientsteht die größte Belastung nichtdurch die medizinische Dokumenta‐tion oder durch Maßnahmen derQualitätssicherung. Es sind vielmehrdie Bereiche, in denen Kostensteu‐erung eine große Rolle spielt – beiVerordnungen und Bescheinigungensowie Anfragen von Kostenträgern.Aus der Analyse der Praxisdatensollen nun konkrete Änderungen undHandlungsempfehlungen abgeleitetwerden.

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Hohe Belastung durch Bürokratie

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Praxis aktuell

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Intern

Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung 3/2015 endet am 7.10.2015Ungeachtet der verpflichtenden Online‐Abrechnung sind weiterhin einige Unter‐lagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzendenUnterlagen wie:

• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung • Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für

Psycho‐/ Verhaltenstherapie • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr

(sofern keine Versichertenkarte vorlag), • Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter

(sofern Abrechnung über die KVBB),• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und

verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag),

können zu den folgenden Zeiten entweder persönlich, mittels Kurier oder aufdem Postweg eingereicht werden.

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem‐Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Donnerstag, 1.10.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr

Freitag, 2.10.2015 9 bis 17 Uhr

Montag, 5.10.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr

Dienstag, 6.10.2015 9 bis 17 Uhr

Mittwoch, 7.10.2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr

Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zurQuartalsabrechnung III/2015

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InternPraxis aktuell

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Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer nicht vergessen

Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals‐gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen.

Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich undbegründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über dasOnlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite dieMöglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.

Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax‐Nr.: 0331/23 09 545.Wenn das nicht möglich ist, richten Sie die Post an: KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Straße 103, 14473 Potsdam

Die Restzahlung für das Quartal 2/2015 erfolgt am 22.10.2015.

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Praxis aktuellIntern

Seite 16 | AUSGABE 9 / 2015

Für Sie erreichbar, auch außerhalbIhrer SprechzeitDie KVBB‐Abrechnungsberater erweitern ab 1.10.2015 die Servicezeiten an derEBM‐Hotline. Antworten auf Ihre Fragen rund um die Themen Abrechnung undHonorarunterlagen erhalten Sie zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 18 UhrMittwoch von 8 bis 17 UhrFreitag von 8 bis 16 Uhr

Außerhalb der Servicezeiten können Sie uns Ihre Telefonnummer und Ihr Anlie‐gen auf dem Anrufbeantworter mitteilen. Wir rufen Sie so schnell wie möglichzurück!

Gern nehmen wir Ihre telefonischen Rückmeldungen oder Anregungen zu denerweiterten Servicezeiten entgegen.

Darüber hinaus bieten Ihnen die Abrechnungsberater folgende Beratungen an:

Beratungsangebot Details

Erstberatung Vor oder kurz nach Ihrer Niederlassung vermitteln wir, auf IhreFachrichtung zugeschnitten, die wichtigsten Informationen füreinen guten Start in die vertragsärztliche Tätigkeit und Abrech‐nung. Die Beratung dauert etwa 2 bis 3 Stunden. Bitte verein‐baren Sie mit uns einen Beratungstermin.

AHA‐Beratung Unsere individuelle Beratung und Betreuung für neu niedergelas‐sene Vertragsärzte in den ersten vier Quartalen: Ein Abrechnungs‐berater kann Ihr persönlicher Ansprechpartner werden und Sieauf Wunsch auch einmal in Ihrer Praxis beraten. Wir kommen aufSie zu!

Abrechnungs‐ undHonorarberatung (persönlich / telefonisch)

Haben Sie allgemeine oder spezielle Fragen zur Abrechnung oderIhren aktuellen Honorarunterlagen? Die Abrechnungsberaterbeantworten sie Ihnen in einem persönlichen oder telefonischenBeratungsgespräch. Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Beratungs‐themen, erläutern Honorarlisten und Berechnungen, erstellenAnalysen und Prognosen und zeigen Ihnen Potentiale auf. Bitte sprechen Sie uns an!

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InternPraxis aktuell

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 17

Unser Service für SieSie erreichen die Abrechnungsberaterper Telefon: 0331/98 22 98 03per Fax: 0331/23 09 543per E‐Mail: [email protected] Internet: www.kvbb.de/praxis/abrechnung/abrechnungsberatung/

Beratungsangebot Details

Co‐Beratungen Gemeinsame Beratung insbesondere mit unseren beratendenApothekern oder Niederlassungsberatern. Sprechen Sie uns an,wenn Sie Querschnittsberatungen z.B. im Zusammenhang mit Ver‐ordnungen oder geplanten Wechseln von Praxiskonstellationenbenötigen.

Begleitung von Qualitätszirkeln oderArztstammtischen

Ihren innerärztlichen Austausch in Qualitätszirkeln oder Arzt‐stammtischen unterstützen wir gern vor Ort durch Vorträge. AufIhre bitte vorab mitgeteilten Themen zur Abrechnung und denHonorarunterlagen erhalten Sie gezielte und (fach‐)gruppenspezi‐fisch detaillierte und aktuelle Informationen. Bitte sprechen Sieuns rechtzeitig vorher an!

Schulung Praxis‐personal

Ein gut geschultes Praxispersonal kann Ihnen mehr Zeit für IhrePatienten ermöglichen. Wir bieten daher ein Grundseminar zumEBM und zwei Aufbauseminare in Cottbus, Frankfurt und Potsdaman. Im hausärztlichen Aufbauseminar geht es insbesondere um dieAbrechnung nach Verträgen, im fachärztlichen insbesondere umdie Abrechnung ambulanter Operationen. Details können Sie demKVBB Fortbildungsprogramm (Seminarkalender) entnehmen.

Fortbildungsseminar Getrennt für Haus‐ und Fachärzte bieten wir Ihnen ein Seminarzum Thema „Wie lese ich meine Honorarunterlagen" an. Wirerläutern Ihnen den Unterlageninhalt, die Zusammenhänge undBerechnungen. Mit diesem Wissen können Sie besser planerischeEntscheidungen für die Zukunft treffen.

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Praxis aktuellIntern

Seite 18 | AUSGABE 9 / 2015

Versorgungsstrukturvertrag mit derAOK Nordost abgeschlossen

Die KV Brandenburg hat mit derAOK Nordost einen Versorgungsstruk‐turvertrag mit dem Ziel abgeschlossen,Ihnen auf Basis eines Softwaremodulsinnerhalb Ihres Praxisverwaltungssys‐tems insbesondere Hinweise und Arzneimittelempfehlungen zu geben.Der Vertrag gilt für alle Versichertender AOK Nordost. Über die dem Krank‐heitsbild entsprechende Therapie so‐wie gegebenenfalls erforderliche Arzneimitteltherapieumstellungen sollder Patient dann umfassend beratenwerden.

Mit dieser Vertragssoftware erhaltenSie gezielte Informationen zunächstzu folgenden Themen:

1. Wirkstoffgleiche Substitution und Rabattförderung

• Rabattförderung durch Aut‐idem‐ Austausch

• Rabattförderung durch Aut‐simile‐Austausch

• Packungsteilung bei Kombina‐tionswirkstoffen

2. Auswahl von Blutzuckerteststreifen

3. Wirkstoffaustausch und Verord‐nungseinschränkungen / ‐aus‐schlüsse

• Ziele gemäß Anlage 5 des HZV‐Vertrages zwischen der KVBB und der AOK Nordost

• Ziele der Arzneimittelverein‐barung zwischen der KVBB und den Verbänden der Krankenkassen

• Fiktiv zugelassene Arzneimittel• Verordnungsausschlüsse nach

Anlage III der Arzneimittelricht‐linie

• Therapiehinweise nach Anlage IV der Arzneimittelrichtlinie

• Analogpräparate (Me‐too)• Besonders kostenintensive

Arzneimitteltherapien

Die Teilnahme am Versorgungs‐strukturvertrag ist für Sie freiwillig.Mit einer Teilnahmeerklärung, die Sieauf der Homepage der KVBB abrufenkönnen (Webcode: web034), erklärenSie die Anschaffung der Vertragssoft‐ware. Ihre Teilnahme beginnt unab‐hängig vom tatsächlichen Nutzungs‐beginn jeweils im Folgequartal nachUnterzeichnung der Teilnahmeerklä‐rung, frühestens ab 1.1.2016. ÜberIhren Systembetreuer / Ihr Software‐haus können Sie das Modul „Ver‐sorgungsstrukturvertrag Branden‐burg“ innerhalb Ihres Praxisverwal‐tungssystems freischalten lassen. ObIhr System bereits dieses Modul unter‐stützt, können Sie auf unserer Web‐site einsehen (Webcode: web033).

Um einen sicheren und datenschutz‐konformen Austausch der Daten zugewährleisten, wird für die Umset‐

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zung des Vertrages darüber hinausdie Anwendung der Kommunikations‐software KV‐Connect empfohlen. Sollten Sie noch kein kostenloses KV‐Connect Konto haben, können Siedieses ganz einfach mit unserem An‐meldeformular (Webcode: web021)beantragen. Bei Fragen zur sicherenKommunikation hilft Ihnen unserOnline‐Team gern weiter.

Die Höhe der Vergütung richtet sichnach dem Quartal Ihrer Teilnahme amVertrag:• im ersten Teilnahmequartal er‐

halten Sie eine Pauschale in Höhe von 600 Euro zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 1,00 Euro je AOK‐Arztfall (SNR 93000A) für maximal 300 AOK‐Arztfälle,

• im zweiten und dritten Teilnahme‐quartal eine Pauschale in Höhevon jeweils 2,90 Euro (SNR 93000B) je AOK‐Arztfall,

• ab dem vierten Teilnahmequartal eine Pauschale in Höhe von 4,00 Euro (SNR 93000C) je AOK‐Arztfall.

Frühestens zum 1.10.2016 wird dieRegelung für das vierte Teilnahme‐

quartal durch eine Vergütung ersetzt,welche die Erreichung von Zielen zumInhalt hat. Deren Höhe wird sich ander bisherigen Vergütung orientieren.

Eine Abrechnung durch Ihre Praxisist nicht notwendig. Die KVBB wird diedazu erforderlichen Prozesse veran‐lassen und die Vergütung in der Quar‐talsabrechnung separat ausweisen.

Mit dem Zugang zum „Sicheren Netzder KVen“, dem SNK über einenKVSafeNet‐Router können alle Arbeits‐plätze in Ihrer Arztpraxis die Mehr‐werte des IT‐Netzwerkes der KVennutzen. Insbesondere kann der sichereEmail‐Dienst KV‐Connect genutzt wer‐den. Hierüber können eArztbriefeempfangen und versendet werden.Über diesen Weg werden in einerspäteren Ausbaustufe auch Updateszu diesem Vertrag in Ihr System über‐mittelt.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 19

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03Beratende Ärzte und Apotheker 0331/98 22 98 11Online‐Team 0331/98 22 98 06Fachbereich Verträge 0331/23 09 498

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Mit Wirkung ab 1.10.2015 wurde derDiagnosenkatalog des Betreuungs‐strukturvertrages mit der AOK Nord‐ost überarbeitet:

So wurden beispielsweise die Diag‐nosen akute Virushepatitis (B16.1 undB16.9) und sonstige akute Virushe‐patitis (B17.0, B17.1, B17.2 und B17.8)durch die chronische Virushepatitis(B18.‐) und nicht näher bezeichneteVirushepatitis (B19.‐) ersetzt.

Die Diagnosen Wirbelkompression(M48.5 und M49.5) sowie Verände‐rungen der Knochenkontinuität(M84.4) entfallen.

Zahlreiche Diagnosen wurden neuaufgenommen:• Zytomegalie (B25.‐)• Demenzen und psych. Störungen

(F00 bis F06 – außer F06.7)• psych. und Verhaltensstörungen

durch Konsum von Substanzen (F19.‐)

• Entwicklungsstörungen (F84.‐)• Sonstige degenerative Krank‐

heiten des Nervensystems (G30.‐, G31.82, G32.‐)

• Leberkrankheiten (K71.‐, K72.‐, K75.2)

• Psoriasis (L40.‐)• entzündliche Polyarthropathien

(M07.‐)

• Systemkrankheiten des Binde‐gewebes (M35.‐)

• chron. Nierenkrankheit N18.‐ (außer N18.8‐)

Für die Betreuung dieser Patientenkommen wie bisher folgende Symbol‐nummern zum Ansatz:

Die aktuelle Diagnoseliste findenSie diesem Heft beigefügt. Den aktu‐alisierten Vertrag finden Sie wie üblichauf der Homepage der KVBB in derRubrik Praxis unter Verträge der KVBB.

Praxis aktuellIntern

Seite 20 | AUSGABE 9 / 2015

AOK‐Betreuungsstrukturvertrag:Diagnoseliste aktualisiert

für 1 Diagnose (SNR 93511) 4 Euro

für 2 Diagnosen (SNR 93512) 6 Euro

für 3 und mehr Diagnosen(SNR 93513)

8 Euro

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge 0331/23 09 498

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Im Zuge der Vereinheitlichung vonBundesmantel‐ und Ersatzkassenver‐trag wurden in den EBM zwei Klarstel‐lungen aufgenommen:

Die GOP 01721 EBM (Besuch zurKinderfrüherkennungsuntersuchungU1 und U2) kann bei einer U2‐Unter‐suchung (GOP 01712) im Belegkranken‐haus durch einen Facharzt für Kinder‐und Jugendmedizin an demselbenTag nur einmal berechnet werden,auch wenn bei mehreren Kindern eineFrüherkennungsuntersuchung durch‐geführt wird.

Die GOP 30401 EBM (Intermittie‐rende apparative Kompressionsthera‐pie) ist nur bei Vorliegen einer der fol‐genden Diagnosen nach ICD‐10‐GMberechnungsfähig: • I70.20 und I70.21 Artherosklerose

der Extremitätenarterien i. V. m. R60.0 Umschriebenes Ödem,

• I83.0 Varizen der unteren Extre‐mitäten mit Ulzeration,

• I87.0 Postthrombotisches Syn‐drom,

• I87.2 Venöse Insuffizienz (chronisch) (peripher),

• I89.0 Lymphödem, andernorts nicht klassifiziert,

• L97 Ulcus cruris venosum, • M34.0 Progressive systemische

Sklerose, • Q27.8 Sonstige näher bezeichnete

angeborene Fehlbildungen des peripheren Gefäßsystems,

• Q82.0 Hereditäres Lymphödem,• T93 Folgen von Verletzungen der

unteren Extremität i. V. m. R60.0 Umschriebenes Ödem.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 21

EBM‐Änderungen zum 1.10.2015

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Page 24: KV-Intern 09/2015

Brandenburger Vertragsärzte wer‐den von Krankenhäusern weiterhin ge‐beten, für vor‐ und/oder nachstationäreBehandlungen – auch rückwirkend –separate Verordnungen für Kranken‐hausbehandlungen (Einweisungen)auszustellen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, die‐sen Aufforderungen nicht zu folgen!

Das Verlangen nach einer zweitenVerordnung durch das Krankenhausaus demselben Einweisungsgrund istunzulässig. Das Krankenhaus ist ver‐pflichtet, entstehende Behandlungs‐kosten über die (eine) Einweisung ab‐zurechnen. Hierzu gehören alle • notwendigen vorstationären

Behandlungen an max. 3 Behand‐lungstagen, die innerhalb von fünf Tagen abgeschlossen sein müssen,

• stationären Behandlungen und• nachstationäre Behandlungen an

max. 7 Behandlungstagen, die innerhalb von 14 Tagen (bei Organ‐übertragungen nach § 9 Abs. 2 Transplantationsgesetz: drei Mo‐nate) nach Beendigung der Krankenhausbehandlung nötig werden. In medizinisch begrün‐deten Einzelfällen können diese Fristen von 14 Tagen bzw. 3 Mo‐naten im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden.

Im Zusammenhang mit der vollsta‐tionären Krankenhausbehandlung gel‐ten unverändert das Wirtschaftlich‐keitsgebot und der sozialrechtlicheGrundsatz „ambulant vor stationär“.Verstärkt wird dies durch die gestie‐genen Anforderungen an den Prüfum‐fang ambulanter Behandlungsmöglich‐keiten lt. Krankenhauseinweisungs‐Richtlinie seit Mai 2015 (vgl. „KV‐Intern“5/2015). Eine stationäre Krankenhaus‐behandlung darf nur verordnet wer‐den, wenn ambulante Versorgungs‐möglichkeiten für den Patienten aus‐geschöpft sind bzw. zur Erzielung desHeil‐ oder Linderungserfolgs nichtausreichen. Wir bitten Sie, dieseGrundsätze weiterhin im Praxisalltagzu berücksichtigen, da lt. Bundes‐sozialgericht die Krankenkassen Prüf‐verfahren und damit einen potentiellenRegress gegen Vertragsärzte für Ein‐weisungen nicht erforderlicher sta‐tionärer Krankenhausbehandlungen(vgl. „KV‐Intern“ 1/2015) beantragenkönnen.

Sollten Sie Fragen zu ambulantenBehandlungsangeboten im Sinne derKrankenhauseinweisungs‐Richtliniehaben, wenden Sie sich bitte an unserInfotelefon unter der Rufnummer0331/98 22 98 01.

Praxis aktuellIntern

Seite 22 | AUSGABE 9 / 2015

Keine separate Verordnung!Krankenhausbehandlung für vor‐ und/oder nachstationäreBehandlung

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

Page 25: KV-Intern 09/2015

InternPraxis aktuell

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 23

In dieser Sache hatten wir in „KV‐Intern” (Ausgabe 7/2015) darüberberichtet, dass die Bundesbeauftragtefür den Datenschutz und die Informa‐tionsfreiheit (Bundesdatenschutz‐beauftragte) in ihrem Tätigkeitsbe‐richt vom 17.06.2015 die Versendungvon Unterlagen an den MDK über dieKrankenkassen (sog. Umschlagsver‐fahren) für unzulässig erklärt und aus‐drücklich festgestellt hat, dass dieVertragsärzte zukünftig verpflichtetseien, die erforderlichen Unterlagendirekt dem MDK zu übersenden.

In einem an die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV) gerichtetenSchreiben vom 11.08.2015 hat die Bun‐desdatenschutzbeauftragte nunmehrihre Position relativiert und zum Aus‐druck gebracht, dass sie aufgrund vonersten Gesprächen mit dem GKV‐Spitzenverband und angesichts deserklärten Ziels, eine für alle Beteiligtengangbare und vor allem datenschutz‐konforme Verfahrensalternative zufinden, von Beanstandungen des sog.Umschlagverfahrens vorerst absehenwird, solange die Gespräche weiterhinkonstruktiv verlaufen und sich an demZiel einer zeitnahen Lösung orientieren.Mit anderen Worten: Die Vertrags‐ärzteschaft kann das ursprünglicheUmschlagverfahren in den bundes‐mantelvertraglich geregelten Fällenbis auf Weiteres wieder anwenden

und den Krankenkassen medizinischeUnterlagen, die für den MDK bestimmtsind, in einem gesonderten, verschlos‐senen und mit dem Vermerk „ärztlicheUnterlagen – nur vom MDK zu öffnen“versehenen Umschlag übermitteln.

Anzumerken ist, dass die Kranken‐kassen, die der Zuständigkeit der Bun‐desdatenschutzbeauftragten unter‐liegen, bereits seit November 2014über die im Tätigkeitsbericht vom17.06.2015 zum Ausdruck gebrachteAuffassung der Bundesdatenschutz‐beauftragten unterrichtet waren.Warum es trotz der frühen Informa‐tion der Krankenkassen und nachfol‐gender Gespräche zwischen Vertreternder Bundesdatenschutzbeauftragtenund dem GKV‐Spitzenverband ausSicht der Bundesdatenschutzbeauf‐tragten angezeigt war, das Verfahrenmit ihrem Tätigkeitsbericht eskalierenzu lassen, bleibt allerdings unklar.

Wir halten Sie über die weiterenEntwicklungen in dieser Sache aufdem Laufenden.

Versendung medizinischerUnterlagen an den MDK

Unser Service für SieRechtsabteilung 0331/23 09 206

Page 26: KV-Intern 09/2015

Uns erreichten Hinweise auf Unklar‐heiten zur Behandlungsberechtigungvon Versicherten, die aus dem Kranken‐haus entlassen werden und mit MRSA‐Keimen besiedelt sind.

Bitte beachten Sie: Eine Behandlungder Grunderkrankung oder andererBeschwerden ist auch bei Versichertenmit einem positiven MRSA‐Status inder Vertragsarztpraxis zu ermöglichen.Hierfür sind nach den allgemeinenRegelungen keine gesonderten Geneh‐migungen erforderlich!

Hiervon zu unterscheiden ist derFall, dass bei dem Versicherten nachder Entlassung aus dem Krankenhausmit positivem MRSA‐Status eine spe‐

zielle Diagnostik und Eradikations‐therapie von MRSA therapeutisch sinn‐voll ist. Dies gilt bei eradikationsfähi‐gen Patienten mit einem erhöhtenInfektionsrisiko (vgl. Präambel Nr. 3zu Kapitel 30.12. EBM). Für die danndurchzuführenden Maßnahmen ist dieGenehmigung nach Kapitel 30.12 EBMder KVBB erforderlich.

Vertragsärzte ohne diese Genehmi‐gung dürfen den Versicherten behan‐deln, müssen den Versicherten wegender Eradikationstherapie aber an einenanderen Vertragsarzt mit entsprechen‐der Genehmigung überweisen. Dieserführt die Diagnostik und Eradikations‐therapie des Versicherten durch undüberwacht den Erfolg der Sanierung.

Praxis aktuellIntern

Seite 24 | AUSGABE 9 / 2015

Behandlung von MRSA‐PatientenEradikationstherapie nur mit Genehmigung

Aus dem Krankenhaus entlas‐sener MRSA‐besiedelter PatientMIT Risikofaktoren (=Risikopatient)

Aus dem Krankenhaus entlas‐sener MRSA‐besiedelter PatientOHNE Risikofaktoren

Behandlung der Grunder‐krankung oder anderen Beschwerden

Hat in der Praxis des betreuenden Vertragsarztes zu erfolgen

Eradikations‐therapie MRSA

Therapie kann in der Praxis desbetreuenden Vertragsarzteserfolgen, wenn er über dieGenehmigung verfügt

sonst: Überweisung an anderenVertragsarzt mit entsprechender Genehmigung

Therapie ist nicht notwendig

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03, Infotelefon 0331/98 22 98 01

Page 27: KV-Intern 09/2015

InternPraxis aktuell

Der Gemeinsame Bundesausschuss(G‐BA) hat am 20. August 2015 be‐schlossen, dass künftig im Mutterpassdokumentiert werden soll, ob bei derSchwangeren ein HIV‐Test durchge‐führt wurde oder nicht. Bisher ist dortnur zu vermerken, ob die Beratungzum HIV‐Test stattgefunden hat. DasTestergebnis wird weiterhin nicht imMutterpass eingetragen.

Durch die ergänzende Dokumenta‐tion im Mutterpass soll sichergestellt

werden, dass ein von der Schwange‐ren gewünschter Test nicht unbeab‐sichtigt vergessen wird und alle ander medizinischen Schwangerenbe‐treuung Beteiligten darüber infor‐miert sind, ob der Test stattgefundenhat.

Der angepasste Mutterpass wirdvoraussichtlich zum Jahresbeginn 2016erhältlich sein. Bis dahin kann die neueDokumentation im Mutterpass hand‐schriftlich erfolgen.

Dokumentation von HIV‐Tests imMutterpass

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Page 28: KV-Intern 09/2015

Infektionsschutz ist Kernaufgabeund Pflicht jeder Arztpraxis. Das hatzur Folge, dass sich eine Arztpraxismit einer Vielzahl von Maßnahmen inBezug auf Hygiene und Medizinpro‐dukte auseinandersetzen muss. Umeinen Überblick über den Umsetzungs‐stand von Hygienemaßnahmen in dereigenen Praxis zu bekommen, hat dasKompetenzzentrum (CoC) Hygieneund Medizinprodukte der Kassenärzt‐lichen Vereinigungen und der Kassen‐ärztlichen Bundesvereinigung einenFragebogen zur „Hygiene und Medi‐zinprodukte – Feststellung des Statusquo in der Arztpraxis“ entwickelt. Die‐ses Instrument ermöglicht es Ihnen,die verschiedensten hygienerelevan‐ten Aspekte systematisch abzufragen.

Durch Beantwortung der Fragenmit Ja/Nein können Sie den Ist‐ZustandIhrer Praxis in der Etablierung vonHygienestandards selbst bewertenund eine Einschätzung vornehmen,inwieweit Sie die rechtlichen Anforde‐rungen erfüllen und wo Sie möglicher‐weise noch Verbesserungspotentialhaben.

Jede Frage ist mit Erläuterungenhinterlegt, welche nähere Hinweiseund Umsetzungsvorschläge enthaltensowie die konkreten Rechtsgrundlagenauf denen die einzelnen Anforderun‐gen basieren.

Der Fragebogen ist nach vier The‐menbereichen strukturiert. Sollte auf‐grund Ihres Leistungsspektrums oderabweichender Praxisgegebenheiten(z. B. die Aufbereitung von Medizin‐produkten) ein Thema für Sie nichtrelevant sein, können Sie dieses ignorieren.

Zu jedem abgefragten Thema wirdzusätzlich auf das entsprechende Ka‐pitel der Broschüre „Hygiene in derArztpraxis – Ein Leitfaden“ des CoCHygiene und Medizinprodukte ver‐wiesen. Darin finden Sie noch weiter‐führende Informationen.

Sie können den Fragebogen sowieden Leitfaden von der Homepage derKassenärztlichen Vereinigung Bran‐

denburg herunterla‐den: www.KVBB.deWebcode: web037.Über den QR‐Codegelangen Sie direkt zu dem Fragebogen.

Praxis aktuellIntern

Seite 26 | AUSGABE 9 / 2015

Hygiene‐Info‐EckeHygiene und Medizinprodukte – Feststellung des Status quo inder Arztpraxis

Unser Service für SieClaudia Kintscher, FBL Qualitäts‐sicherung/Ärztin 0331/23 09 377Petra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung 0331/23 09 375

Page 29: KV-Intern 09/2015

InternPraxis aktuell

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 27

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Ab dem 1.1.2016 führt die Verwal‐tungsberufsgenossenschaft (VBG) eindreijähriges Modellprojekt zur ganz‐heitlichen sportmedizinischen Betreu‐ung versicherter Sportler und Erpro‐bung eines M‐Arzt‐Verfahrens durch.Es bietet sich für Ärzte an, die Sport‐vereine betreuen und gegebenenfallsnoch an dem am 1. Januar 2016 enden‐den H‐Arzt‐Verfahren beteiligt sind (H‐Ärzte).

Zu den Aufgaben des M‐Arztes ge‐hört die Einführung und Koordinierungvon Maßnahmen zur nachhaltigenVerletzungsprävention im Sportverein.Bei Sportverletzungen darf er unterbestimmten Voraussetzungen Heilver‐

fahren zu Lasten der gesetzlichen Un‐fallversicherung einleiten und durch‐führen und soll alle therapeutischenMaßnahmen in enger Abstimmungmit dem Reha‐Management der VBGveranlassen.

Den Antrag auf Teilnahme als M‐Arztkönnen Sie ab sofort bei der VBG stellen. Weitere Infor‐mationen und dieAntragsunterlagen finden Sie aufwww.vbg.de

Verlängertes H‐Arzt‐Verfahren fürMannschaftsärzteVerwaltungsberufsgenossenschaft startet Modellprojekt

Unser Service für SieAbrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

Page 30: KV-Intern 09/2015

Egal ob am KVBB‐Infotelefon, derPatientenhotline oder in der KVBB‐Pressestelle – Fragen zum ärztlichenBereitschaftsdienst gehen beinahetäglich bei uns ein: von Ärzten, Pa‐tienten, aber auch Journalisten. Inden kommenden Ausgaben von„KV‐Intern“ möchten wir Ihnen des‐halb Antworten auf häufig gestellteFragen zu diesem Thema zur Verfü‐gung stellen.

Muss gegebenenfalls der Notarzt vomBereitschaftsarzt alarmiert werdenoder kann dieses auch an den Patien‐ten oder Angehörige delegiert werden?

Der bereitschaftsdiensthabendeArzt kann den Patienten durchaus anden Rettungsdienst verweisen. Proble‐matisch ist, dass bei Patienten, die indie Zuständigkeit des Rettungsdienstesfallen, schwere gesundheitliche Schä‐den zu befürchten sind oder sogarLebensgefahr besteht, wenn sie nichtunverzüglich medizinische Hilfe erhal‐ten (vgl. § 3 Abs. 1 des Gesetzes überden Rettungsdienst im Land Branden‐burg – Brandenburgisches Rettungs‐dienstgesetz – BbgRettG).

Will der bereitschaftsdiensthabendeArzt einen solchen Patienten bzw. An‐gehörigen an den Rettungsdienst ver‐weisen, muss er den Anrufer, der mög‐licherweise sehr aufgeregt oder trau‐matisiert ist, über den Zustand des

Patienten und den umgehendenTransportbedarf „eindringlich infor‐mieren und sich vergewissern (…),daß (…der Anrufer) unverzüglich dienotwendigen Maßnahmen treffen(wird). Nur wenn er sicher (sein kann),daß die sofortige Benachrichtigungdes Notarztdienstes gewährleistet(ist), (darf) er davon absehen, selbstweiter tätig zu werden.“ (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1985 – 2 StR 63/85 –, Rn. 7, juris)

Auch diese Konstellation birgtnatürlich Haftungsrisiken. Wenn derPatient bzw. Angehörige die Hinweisedes bereitschaftsdiensthabendenArztes z. B. nicht richtig verstandenhat und aus diesem Grund von einer(gebotenen) sofortigen Inanspruch‐nahme des Rettungsdienstes mitentsprechenden Folgen für den Pa‐tienten absieht, wird ein Gericht imFall einer Strafanzeige diese Umständegenau aufklären wollen. Dann kommtder etwaigen Zeugenaussage desAngehörigen oder Patienten erheb‐liches Gewicht zu. Von seiner Schil‐derung des Telefonats mit dem be‐reitschaftsdiensthabenden Arzt kanndann abhängen, ob das Gericht zu derEinschätzung gelangt, dass der Arztim Telefonat dem Patienten oder demAngehörigen hinreichend deutlichgemacht hat, dass die sofortige Be‐nachrichtigung des Notarztes bzw.

Praxis aktuellIntern

Seite 28 | AUSGABE 9 / 2015

Rettungsdienst in kritischenSituationen selbst benachrichtigen

Page 31: KV-Intern 09/2015

InternPraxis aktuell

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 29

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Rettungsdienstes notwendig ist undmithin davon ausgehen konnte, dassdiese auch sofort erfolgt.

Im Ergebnis ist dem bereitschafts‐diensthabenden Arzt anzuraten, denRettungsdienst in kritischen Situatio‐nen selbst zu benachrichtigen bzw.durch einen Anruf in der Leitstelle zuklären, ob der Rettungsdienst durchden Patienten kontaktiert worden ist.Dann kann es gegebenenfalls in Ab‐hängigkeit von den Schilderungen desPatienten auch in der Leitstelle zuFehlurteilen kommen und der Patientabgewiesen werden.

Werden die Gespräche aufgezeichnet?Die Anrufe im Bereitschaftsdienst

werden nicht aufgezeichnet. Anrufebeim Rettungsdienst hingegen schon.Aufzeichnungen von Anrufen sindspätestens nach einem halben Jahr zulöschen. Dies gilt jedoch nicht, solangedie Aufzeichnungen für die Abrech‐nung oder die Beweisführung in ver‐waltungs‐, zivil‐, straf‐ oder personal‐rechtlichen Verfahren benötigt wer‐den (vgl. § 19 Abs. 3 BbgRettG).

Page 32: KV-Intern 09/2015

Praxis aktuellIntern

Seite 30 | AUSGABE 9 / 2015

Ich war letztens beim Heavy‐Metal‐Festival in Wacken. Da staunen Sie,was? Das hätten Sie Ihrer frau spechtgar nicht zugetraut, stimmt’s?! Aberwas meinen Sie, wie sich ein gepflegtesHeadbangen auf das Hämmern amBaumstamm auswirkt … Die Löchersind in null Komma nix gigantisch!

Die Nackenschmerzen übrigens auch.Aber da hatten ja die Organisatoren indiesem Jahr vorgesorgt. Zum erstenMal war nämlich Deutschlands größteErsatzkrankenkasse, die Barmer GEK,dabei. In deren „Moshpital“ gab’s anallen drei Festivaltagen Nackenmas‐sagen gratis. Aarrgghh, eine Wohltatfür die geschundene Muskulatur. Ichwar viermal täglich da, mindestens.Und danach ging’s munter weiter.

Wer die Chose bezahlt? Die Barmer‐Versicherten natürlich. Hoffentlichwaren auch möglichst viele von denenin Wacken, sonst haben sie ja gar nichtsdavon. Aber darum ging’s wohl auchnicht. Die Barmer wollte wohl viel mehrwas davon haben – neue Mitglieder, Siewissen schon. Ich gestehe: Als meingefiederter Nacken unter den Händendes attraktiven Masseurs zerfloss, habeauch ich kurzzeitig mit dem Kassen‐wechsel geliebäugelt.

Später, an der frischen Luft, wurdemir schnell klar: Dann würden die mitmeinen Beiträgen Masseure bezahlen,die kerngesunden Festivalgängern denNacken kneten, damit diese keinSchleudertrauma vom Headbangenkriegen. Und nächstes Jahr macht dieBarmer dann vielleicht auch noch eineTinnitus‐Ambulanz auf. Währendmeine Nachbarin, Oma Grünspecht,schon seit Längerem mit ihrer Kranken‐kasse über Kreuz liegt, weil sie ihr denRollstuhl nicht bezahlen will … Dreimaldürfen Sie raten, um welche Kranken‐kasse es dabei geht.

Ich glaube, eshackt, meint Ihre frau specht

Kopfschütteln

Page 33: KV-Intern 09/2015

In der Regel sind ärztliche Aufzeich‐nungen nach § 10 Abs. 3 der Berufs‐ordnung der LandesärztekammerBrandenburg (BO LÄKB) und (für Ver‐tragsärzte) § 57 Abs. 3 BMV‐Ä/§ 13Abs. 10 EKV für die Dauer von mindes‐tens zehn Jahren nach Abschluss derBehandlung aufzubewahren.

Die geltenden Aufbewahrungsfris‐ten muss der Arzt auch nach Aufgabeseiner Praxis beachten und einhalten.§ 10 Abs. 4 BO LÄKB verpflichtet denArzt dazu, dass er seine ärztlichen Auf‐zeichnungen und Untersuchungsbe‐funde auch nach Aufgabe der Praxis

gemäß § 10 Abs. 3 BO LÄKB aufzube‐wahren oder dafür Sorge zu tragenhat, dass sie in gehörige Obhut ge‐geben werden und dabei der Geheim‐nisschutz auch gegenüber dem Praxis‐übernehmer gewahrt bleibt.

Weitere Informationen online unterwww.kvbb.de Webcode: web036

InternPraxis aktuell

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 31

Aufbewahrungspflichten beiPatientenunterlagen beachten

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Page 34: KV-Intern 09/2015

Sicherstellung

Seite 32 | AUSGABE 9 / 2015

Niederlassungen im August 2015

Intern

Planungsbereich Raumordnungs‐region Havelland‐Fläming

Dr. med. Klaus BaumannFA für Kinder‐ und Jugendpsychiatrieund ‐psychotherapieHegelallee 4814467 Potsdam

Planungsbereich Barnim

Dipl.‐Päd. Sina Pietsch, M.A.Kinder‐und Jugendlichenpsycho‐therapeutin/VerhaltenstherapieEisenbahnstr. 616225 Eberswalde

Planungsbereich Cottbus, St.

Dipl.‐Psych. Jan SeisePsychologischer Psychotherapeut/VerhaltenstherapieRudolf‐Breitscheid‐Str. 703046 Cottbus

Corinna RochePsychologische Psychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundiertePsychotherapieCalauer Str. 7003046 Cottbus

Dipl.‐Psych. Anja HarmsPsychologische Psychotherapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieCalauer Str. 7003048 Cottbus

Planungsbereich Havelland

Kornelia BunzelKinder‐und Jugendlichenpsycho‐therapeutin/VerhaltenstherapieKleine Waldemarstr. 714712 Rathenow

Planungsbereich Frankfurt (Oder), St. / Oder‐Spree

Dipl.‐Psych. Nike AthanasopoulosPsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieHeuweg 7215566 Schöneiche bei Bln.

Planungsbereich Oberhavel

Dipl.‐Päd. Hendrik Spillecke, M.A.Kinder‐und Jugendlichenpsycho‐therapeut/VerhaltenstherapieBernauer Str. 5816515 Oranienburg

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InternSicherstellung

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 33

Planungsbereich Ostprignitz‐Ruppin

Dipl.‐Psych. Ulrike Ehrendreich‐RadtkePsychologische Psychotherapeutin/VerhaltenstherapieFontaneplatz 3 c16816 Neuruppin

Korrektur zur „KV‐Intern”‐Ausgabe 08/2015

Änderung Zulassung (Gebietsbezeichnung, Datum)

Dipl.‐Psych. Katrin LiebKinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeutin, in Brandenburg ander Havelab 01.10.2015

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses überZulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.

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SicherstellungIntern

Seite 34 | AUSGABE 9 / 2015

Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg(Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Witt‐stock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg,Zehdenick‐Gransee

Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, TemplinLandkreis Spree‐Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin

Dermatologie:Stadt Templin

Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffne‐ten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB fin‐det sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de.Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Siegelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.

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Anzeige

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SicherstellungIntern

Seite 36 | AUSGABE 9 / 2015

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

laufendeBewerbungs‐kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

71/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 01.07.2016

72/2015 AllgemeinmedizinMittelbereichStrausberg

01.10.2016

73/2015 Augenheilkunde Märkisch‐Oderland 01.01.2016

74/2015Frauenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Dahme‐Spreewald 01.01.2016

75/2015 Orthopädie Uckermark 01.04.2016

Bewerbungsfrist bis 10.11.2015

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Praxisbörse

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 37

Praxisbörse

Intern

Praxisabgabe

•Nachfolger/In für hausärztlichePraxis im Mittelbereich Oranienburgab 2017 gesucht.Praxis/Ausstattung: 90 qm in privaterImmobilie; Computeranlage mit 4 Arbeitsplätzen, computergestütztesEKG und Spirometrie, Telefonanlagemit W‐LAN, Multifunktionsgerät(Drucker, Scanner, Fax und Kopierer),1 transportabler Defibrillator, 2 Infusionsplätze

Kontakt: 0171/7836138 Vetterundco@t‐online.de

Praxissuche

•Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐medizin sucht ab sofort Praxis zurÜbernahme.Bevorzugte Region: Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittelmark, Potsdam,Havelland, Teltow‐Fläming

Kontakt:0151/15256998 [email protected]

•Fachärztin für HNO‐Heilkunde mitZusatzqualifikation auf dem Gebietder Sprach‐, Stimm‐ und kindlichenHörstörung sucht ab 2016 im Planungs‐bereich Oberhavel eine Praxis zurÜbernahme.

Chiffre: PG/25/2015

Anstellungs‐ und Kooperationsan‐gebote und ‐gesuche

•Facharzt für Allgemeinmedizinbietet im Bereich Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittelmark ab 2016eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit).Spätere Übernahme der Praxisdenkbar

Chiffre: AnKo/09/2015

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht ab Juli 2016 im Bereich Ober‐havel eine Praxis zur Übernahme(Berufsausübungsgemeinschaft).Bevorzugte Region: Hohen Neuen‐dorf, Birkenwerder

Chiffre: PG/26/2015

•Fachärztin für Gynäkologie undGeburtshilfe sucht ab 2016 eine Praxiszur Übernahme (Einzelpraxis oderBerufsausübungsgemeinschaft).Bevorzugte Region: Oberhavel oderBarnim

Chiffre: PG/27/2015

Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322,[email protected], Friedrich‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam

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Fortbildung

Seite 38 | AUSGABE 9 / 2015

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Intern

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

04.11.201513.00 – 19.0007.11.201509.00 – 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Kristina Pralle, FÄ für Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

06.11.201514.00 – 18.00Potsdam

Steril und validiert, aber wie? – PraktischesHygienemanagement für das PraxisteamMichael Biertümpel, DEKRA Akademie Berlin

Fortbildungspunkte

75 Euro

18.11.201515.00 – 18.00Frankfurt (O.)

Schweigepflicht, Datenschutz und Archivierung in der ArztpraxisElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin fürMedizinrecht, Dr. Fürstenberg & Partner

40 Euro

25.11.201515.00 – 18.00Potsdam

Impfen in der PraxisDr. med. Ines Liebold, Klinikum Ernst von Bergmann, PotsdamMarianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KVBB

Fortbildungspunkte

50 Euro

27.11.201514.00 – 19.00Cottbus

Kritikgespräche – Wie Kritik, richtig einge‐setzt, eine Praxis stärken und persönlicheVerletzungen vermeiden kann Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung

75 Euro

4

8

5

AUSGEBUCHT

AUSGEBUCHT

Page 41: KV-Intern 09/2015

InternFortbildung

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 39

Fortsetzung der Übersicht auf Seite 40

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

25.11.201514.00 – 20.0028.11.201509.00 – 17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ für Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Europro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

8

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

04.11.201515.00 – 18.00Potsdam

Das präsuizidale Syndrom – Gedanken zurSuizidverhinderungDr. med. Klaus‐Rüdiger Otto, FA f. Neurologieu. Psychiatrie

Fortbildungspunkte

45 Euro

11.11.201516.00 – 19.00Potsdam

Stoffwechsel und kardiovaskuläres Risiko inder hausärztlichen Praxis – Gibt es einen Wandel?KVBB & Partner

Fortbildungspunkte

30 Euro

14.11.201509.00 – 16.00Potsdam

Basisseminar für Existenzgründer – Intensivierte WissensvermittlungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

35 Euro

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

4

3

8

Ansprechpartner: Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426 Fax: 0331/23 09 288Frau Eppinger Tel.: 0331/23 09 426Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 459

Page 42: KV-Intern 09/2015

FortbildungIntern

Seite 40 | AUSGABE 9 / 2015

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

18.11.201515.00 – 18.00Potsdam

Rheuma in der Hausarztpraxis(Für alle interessierten Hausärzte, die im Rahmen ihrer Teilnahme am StrukturvertragRheuma noch den Nachweis der Teilnahmeeiner Einführungsveranstaltung benötigen.)Dr. Dr. Dirk Wernicke, FA f. Innere Medizin/Rheumatologie;Prof. Dr. med. Erika Gromnica‐Ihle, FÄ f. InnereMedizin/Rheumatologie

Fortbildungspunkte

40 Euro

20.11.201515.00 – 18.3021.11.201509.00 – 17.30Potsdam

Moderatorentraining für QualitätszirkelDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer fürintegratives Stress‐ u. Gesundheits‐management IAH

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder100 Euro

25.11.201516.00 – 19.00Rüdersdorf

Stoffwechsel und kardiovaskuläres Risiko in der hausärztlichen Praxis– Gibt es einen Wandel?KVBB & Partner

Fortbildungspunkte

30 Euro

25.11.201515.00 – 18.00Potsdam

Erfolgreiche Praxisabgabe – besser früherschon an später denkenMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBBKarin Rettkowski, Niederlassungsberaterin derKVBB

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder40 Euro

3

4

15

4

Page 43: KV-Intern 09/2015

InternFortbildung

Ansprechpartner: Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426 Fax: 0331/23 09 288Frau Eppinger Tel.: 0331/23 09 426Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 459

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

14.10.201515.00 – 17.00Frankfurt (O.)

Sprechstundenbedarfsvereinbarungen imLand BrandenburgBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

04.11.201515.00 – 18.00Cottbus

Notfälle in der Praxis mit ReanimationLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e. V.

45 Euro

11.11.201514.00 – 19.00Potsdam

Telefontraining für das PraxispersonalDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung

75 Euro

21.11.201509.00 ‐ 16.00Potsdam

Das Praxispersonal als Visitenkarte Ihrer Praxis – professionell in schwierigen GesprächenDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung

95 Euro

AUSGEBUCHT

AUSGEBUCHT

Anzeige

Page 44: KV-Intern 09/2015

Nach dem Start unseres Projekts „Therapiebegleiter Diabetes Management“laden wir Sie gemeinsam mit dem Berufsverband für Diabetes zur Fortbildung„Digitale Diabetes Tools in der ambulanten Diabetesversorgung“ ein. DerTherapiebegleiter ist eine onlinebasierte Informations‐ und Kommunikations‐plattform, auf der insulinpflichtige Diabetiker ihre diabetesrelevanten Wertedokumentieren können. Ärzte haben über das sichere Netz der KVBB Zugriffauf die Daten ihrer Patienten.

Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir mit Ihnen zur Frage: „Wie könnentherapieergänzende Informations‐ und Kommunikationstechnologien das Dia‐betes Management und die Praxisorganisation unterstützen?“ in den Dialoggehen.

Datum: 14. Oktober 2015Zeit: 15 Uhr bis 18 Uhr Ort: KVBB, Gregor‐Mendel‐Str. 10/11, 14469 PotsdamTeilnahmegebühren: keineFortbildungspunkte LÄKB: 4 Punkte

Anmeldung unter: Franziska Kuck, Tel.: 0331/73 05 79 3, franziska.kuck@kv‐comm.de

FortbildungIntern

Seite 42 | AUSGABE 9 / 2015

FortbildungDigitale Diabetes Tools in der ambulanten Diabetesversorgung

Onkologische RehabilitationWarum? Wann? Wie?

Fortbildung für Ärzte, psychosoziale Berufsgruppen aus Arztpraxen, Kranken‐haussozialdiensten, Beratungsstellen, für Case Manager, Brustschwestern undweitere Interessierte.

Termine: 14. Oktober 2015 in der KVBB in Potsdam4. November 2015 in der LÄKB in Cottbus

Kontakt und weitere Informationen:Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e.V. (LAGO)Gregor‐Mendel‐Str. 10/11, 14469 Potsdam, Tel.: 0331 2707172, post@lago‐brandenburg.de

Page 45: KV-Intern 09/2015

Service

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 43

Intern

Von Adipositas und Asthma überHerzsportgruppe oder Lebensmittel‐unverträglichkeit hin zu Zöliakie – inrund 1.800 Selbsthilfegruppen treffensich Patienten und deren Angehörigein Brandenburg zum regelmäßigenAustausch. Sie lernen, besser mit ihrenProblemen und Belastungen umzu‐gehen, werden selbstbewusster underfahren Verständnis untereinander.

Die Teilnahme an einer Selbsthilfe‐gruppe kann dazu beitragen, krank‐heitsbedingte Begleiterscheinungenwie soziale Isolierung oder Ängste zubewältigen. „Es war für mich einegroße Überwindung überhaupt dieSelbsthilfegruppe Angst und Depres‐sion aufzusuchen. Lange Zeit habe ichdann in der Gruppe geschwiegen undnur zugehört“, berichtet ein Betrof‐fener. „Als die Gruppenmitgliedereines Tages über ihre Hobbys sprachen,habe ich allen Mut zusammen genom‐men und mich erstmals am Gesprächbeteiligt. Mit Abstand gesehen wardas für mich der Auslöser, mir endlichwieder etwas zuzutrauen und auchmit anderen Menschen außerhalb derGruppe in Kontakt zu treten. Undheute fühle ich mich wohl und habeden Weg zurück in die Arbeitsweltgefunden.“

Darüber hinaus gibt es im Land Bran‐denburg 22 Selbsthilfekontaktstellen.Sie sind Anlaufpunkt für interessiertePatienten, die über eine ärztliche Be‐handlung oder Therapie hinaus Kon‐takt zu Menschen suchen, die sich mitder Bewältigung ihrer Erkrankung oderihres Problems beschäftigen. Die Mit‐arbeiter in den Selbsthilfekontaktstel‐len verfügen über umfangreiche Kenntnisse der bereits aktiven Selbst‐hilfegruppen in der Region. Sie unter‐stützen Selbsthilfegruppen bei derNeugründung und informieren darüberhinaus über weitere Unterstützungs‐angebote, z. B. der Gesundheitsämteroder anderer Hilfsorganisationen.

Einen Überblick der verschiedenenSelbsthilfe‐Angebote finden Sie in derBroschüre „Selbsthilfe in Branden‐burg“. Diese können Sie bei den Selbst‐hilfekontaktstellen kostenfrei be‐stellen oder auf der Internetseitewww.selbsthilfe‐brandenburg.deherunterladen.

Fragen rund ums Thema Selbsthilfebeantwortet Angelika Koal, Vorstands‐mitglied der Landesarbeitsgemein‐schaft für Selbsthilfeförderung Bran‐denburg, unter Tel.: 0355 / 543 205.Oder Sie schicken eine Mail an: kontakt@selbsthilfe‐brandenburg.de

Gut vernetzt in BrandenburgZahlreiche Selbsthilfe‐Angebote ergänzen professionelleBehandlung

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Seit 2007 führt das Landesamt fürUmwelt , Gesundheit und Verbrauch‐erschutz Brandenburg (LUGV) alszuständige Überwachungsbehördefür die Vorschriften des Betäubungs‐mittelgesetzes (BtMG) Kontrollen beiniedergelassenen Ärzten durch. ImVordergrund dieser Kontrollen stehtdie Prüfung der Einhaltung von Vor‐schriften, die sich aus der Betäubungs‐mittel‐Verschreibungsverordnung(BtMVV) ergeben. Mehr als 100 Arzt‐praxen konnten bereits geprüft werden.

Auch im Jahr 2015 werden dieseroutinemäßigen Kontrollen weiterdurchgeführt. Jeder am Betäubungs‐mittelverkehr teilnehmende Arzt istentsprechend der rechtlichen Vor‐schriften verpflichtet, die behördlichenÜberwachungsmaßnahmen zu duldenund die mit der Überwachung beauf‐tragten Personen bei der Erfüllungihrer Aufgaben zu unterstützen. Kon‐trolliert werden in der Regel die Origi‐nale der durch den Arzt in seiner Praxisausgestellten BtM‐Rezeptdurchschläge(Teil III) und ggf. fehlerhaft ausgestellteBtM‐Rezeptdurchschläge (Teil I bis III)sowie das BtM‐Bestandsverzeichnis(Nachweis über den Verbleib und Be‐stand der Betäubungsmittel). Um denPraxisbetrieb nicht zu beeinträchtigen,

wird seitens der Abteilung Gesundheitim LUGV auf eine Vor‐Ort‐Kontrolleüblicher Weise verzichtet und die Re‐zeptdurchschläge werden postalischdurch die Behörde angefordert.

Ergebnisse bislang erfolgterÜberprüfungen:

Von den 42 in den Jahren 2013 und2014 kontrollierten Arztpraxen waren13 gänzlich ohne Beanstandungen (31 Prozent). Bei der Mehrzahl derPraxen (62 Prozent) wurden leichteVerstöße festgestellt, so dass grund‐sätzlich ein verantwortungsvoller Um‐gang der Ärzte mit Betäubungsmittelnfestzustellen ist. Lediglich bei 3 Praxen(7 Prozent) wurden schwerwiegendeMängel festgestellt und Ordnungs‐widrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei‐spielsweise konnte in einem besondersschweren Fall aufgrund einer extremungeordneten Dokumentation der Ver‐bleib einer sehr großen Anzahl vonBetäubungsmittelrezepten nicht nach‐vollzogen werden.

Bei den 29 Arztpraxen mit Bean‐standungen wurden insgesamt 57 Mängel festgestellt, die sich wiefolgt verteilen:• Fehlen einer korrekten Gebrauchs‐

anweisung auf der BtM‐Verschrei‐bung (51 Prozent)

Service

Seite 44 | AUSGABE 9 / 2015

Intern

Das LUGV informiert:Routinekontrollen der am Verkehr mit Betäubungsmitteln teilnehmenden Ärzte

Page 47: KV-Intern 09/2015

InternService

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‐ Gem. §9 Abs. 1 Nr.5 BtMVV ist die „Gebrauchsanweisung mit Einzel‐ und Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsan‐weisung übergeben wurde, der Vermerk ‚Gemäß schriftlicher Anweisung’; [ggf.] zusätzlich die Reichdauer des Substitu‐tionsmittels in Tagen“ anzugeben.

• Fehlen von Originalen der BtM‐Rezeptdurchschläge Teil III, die in der Praxis aufzubewahren sind (33,3 Prozent)‐ Gem. §8 Abs. 5 BtMVV sind

„Betäubungsmittelrezepte

nach Ausstellungsdaten […] geordnet drei Jahre aufzube‐wahren“.

• grundsätzliche (vorsorgliche) Kennzeichnung von Betäubungs‐mittelrezepten mit dem Buch‐staben „A“ (7 Prozent)‐ Gem. § 2 Abs. 2 BtMVV „darf der

Arzt in begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der er‐forderlichen Sicherheit für einen Patienten in der Dauerbe‐handlung von den Vorschriften nach Abs. 1 BtMVV hinsichtlich der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und der fest‐gesetzten Höchstmengen ab‐

Page 48: KV-Intern 09/2015

ServiceIntern

Seite 46 | AUSGABE 9 / 2015

weichen. Nur diese Verschrei‐bungen sind mit dem Buchsta‐ben ‚A’ zu kennzeichnen.”

• Fehlen eines ordnungsgemäß geführten Bestandsverzeichnisses zu den vorrätig gehaltenen Betäubungsmitteln (5,3 Prozent)‐ Gem. §13 BtMVV ist der „Nach‐

weis von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel in den in § 1 Abs. 3 genannten Einrich‐tungen […] unverzüglich nach Bestandsänderung nach amt‐lichem Formblatt zu führen“.

‐ Für die Dokumentation sind die vom Bundesinstitut für Arznei‐mittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind z. B. bei der Bundes‐anzeiger Verlag GmbH erhältlich:http://www.bundesanzeiger‐verlag.de/pharma/fachliteraturprodukte/btm.html

‐ Das Bestandsverzeichnis kann auch computergestützt z. B. mit Hilfe von Praxis‐Verwaltungs‐Systemen geführt werden; die Bestandskontrollen sind jedoch immer eigenhändig durch den Arzt zu unterzeichnen, wofür dann monatliche Ausdrucke notwendig werden.

• Verwendung von BtM‐Rezepten eines Arztes auch durch andere in der gleichen Praxis tätige Ärzte (insb. bei Gemeinschaftspraxen) (3,5 Prozent)‐ Betäubungsmittelrezepte wer‐

den durch das BfArM arztbe‐

zogen ausgegeben. Gem. § 8 Abs. 3 BtMVV sind die „num‐merierten Betäubungsmittel‐rezepte nur zur Verwendung durch den anfordernden Arzt bestimmt und dürfen nur im Vertretungsfall übertragen wer‐den, der gesondert zu kenn‐zeichnen ist.”

In der Regel werden die durch dieAbteilung Gesundheit im LUGV fest‐gestellten Mängel durch gezielteNachforderungen der Behörde undUmstellung der Vorgehensweisen inder Arztpraxis behoben.

Fazit: • Die Abteilung Gesundheit im

LUGV führt auch im Jahr 2015 Routinekontrollen über die Ver‐schreibungspraxis von Betäu‐bungsmitteln in niedergelassenen Arztpraxen durch.

• Die Teilnahme am Betäubungs‐mittelverkehr setzt das Wissen über die gesetzlichen Regelungen voraus. Bei Fortbildungsbedarf kontaktieren Sie bitte die Landes‐ärztekammer.

Weitere Informationen:Liane Schmidt‐Pehla, Volker GieskesAbteilung Gesundheit im LUGVReferat Apotheken, Arzneimittel, MedizinprodukteWünsdorfer Platz 3, 15806 ZossenTelefon: 0331/86 83 863 Fax: 0331/86 83 865E‐Mail: [email protected]

Page 49: KV-Intern 09/2015

InternService

AUSGABE 9 / 2015 | Seite 47

Die Kassenärztliche Bundesvereini‐gung (KBV) informiert über unmittel‐bare Auswirkungen des GKV‐Versor‐gungsstärkungsgesetzes (VSG) aufdie Bedarfsplanung: Aus Sicht derKBV werden künftig bei der Feststel‐lung von Unter‐ und Überversorgungsowohl ermächtigte Ärzte, als auchermächtigte Einrichtungen (gemäß § 22 Bedarfsplanungs‐Richtlinie; Mitte 2014 erst in Kraft getreten) nichtberücksichtigt. Auch bei der Feststel‐lung der Überschreitung des allge‐meinen bedarfsgerechten Versor‐gungsgrades um 40 Prozent (gemäß § 103 Absatz 1 Satz 3 SGB V) sind ausSicht der KBV die ermächtigten Ärzteund Einrichtungen nicht zu berück‐sichtigen. Die Feststellung der Über‐

schreitung des Versorgungsgradesum 40 Prozent hat zur Folge, dass dieverschärfte Regelung zur Nachbeset‐zungsmöglichkeit von Praxen zurAnwendung kommt. D.h. Praxen, diesich in einem Planungsbereich befin‐den, der einen Versorgungsgrad von140 Prozent aufweist, sollen nichtmehr nachbesetzt werden, sofern esaus Versorgungsgründen nichterforderlich ist. Bisher lag dieseEntscheidung generell im Ermessendes Zulassungsausschusses.

Diese und weitere Änderungen zurBedarfsplanung, die sich aus dem VSGergeben, wird die KBV in Kürze mitden KVen erörtern. „KV‐Intern” wirdSie dazu auf dem Laufenden halten.

VSG in der Bedarfsplanung

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ImpressumIntern

Seite 48 | AUSGABE 9 / 2015

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel

Redaktionsschluss:16. September 2015

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare

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