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KVBB-Vertreterversammlung: Wir müssen unsere demokratischen Strukturen aktiver leben Resolution einstimmig verabschiedet 116 117 - eine Erfolgsnummer: Start zum 16. April 2012 Informationen für den Praxisalltag: Warnung vor Einträgen in Online-Verzeichnisse 4 | 2012

KV-Intern 4/2012

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg

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KVBB-Vertreterversammlung:Wir müssen unsere demokratischen

Strukturen aktiver leben

Resolution einstimmig verabschiedet

116 117 - eine Erfolgsnummer:Start zum 16. April 2012

Informationen für den Praxisalltag:Warnung vor Einträgen in Online-Verzeichnisse

4 | 2012

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Berufspolitik

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Editorial

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 1

Liebe Leserinnen, liebe Leser

Nein, ein Landärztegesetz, wie oft in den Medien dargestellt, ist das zu Jahres-beginn in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz nicht. Und doch, es trifftschon ein Stück seines Kerns. Denn die medizinische Versorgung der Menschen inden ländlichen Regionen ist sicher die Herausforderung in den kommenden Jahren.

Dabei ist mit dem „Landarzt“ beileibe nicht nur der Hausarzt gemeint. Auch undgerade die fachärztliche Versorgung in der Fläche ist eine der herausragendenErrungenschaften unseres so viel gescholtenen Gesundheitswesens. Eine übrigens,um die uns andere Länder beneiden.

Neue Versorgungsstrukturen – so lautet ein Ansatz zur Zukunftssicherung. Dazu hat die KVBB-Vertreterversammlung in ihrer jüngsten Sitzung gute Ent-scheidungen getroffen. Doch neue Strukturen verlangen Partner, Mitstreiter,innovative Geister, Leute, die sich auch etwas zutrauen, Mut.

Neue Strukturen bedeuten Veränderung. Und wir alle wissen, wie schwer es ist,Gewohntes, ja, auch Bewährtes loszulassen und „einzutauschen“ gegen etwasNeues, Besseres. Das geht nicht ohne Diskussionen und nicht ohne Geburtsfehler.Beides jedoch sollten keine Gründe sein, an alten Zöpfen festzuhalten.

Wir dürfen bei allem Elan aber eines nicht vergessen oder vernachlässigen:Umbrüche verlangen zuallererst Information. Über das Warum, die Vorteile, dieRisiken, die Chancen. Neues will erobert sein – im positiven Sinne. Dabei sollten,nein, müssen wir möglichst viele mitnehmen. In Brandenburg sind wir da aufeinem guten Weg, aber längst noch nicht angekommen.

Ralf HerrePressesprecher der KV Brandenburg

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Inhaltsverzeichnis

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Wir müssen unsere demokratischen Strukturen aktiver lebenBericht über die KVBB-Vertreterversammlung

Ärztliche Leistungen müssen adäquat bezahlt werden!Resolution der Vertreterversammlung der KVBB

116 117 - eine Erfolgsnummer!Start der 116 117 am 16. April 2012

GKV-Versorgungsstrukturgesetz - Änderungen

Vergütung mit Landwirtschaftskasse vereinbart

Vereinbarung über Förderung von MRT-Diagnostik gilt auch 2012

Versand Quittungsliste der DMP-Datenstelle

Keine Verordnungen zu Lasten der Kostenträger des Zivildienstes!

Info-Tipp: Kostenloses Lärm-APP

Ultraschall-Vereinbarung: Übergangsregelungum zwei Jahre verlängert

Aktuelle Praxisinformationen

Neue Regelungen zu Hörhilfen

Verordnung von Manueller Lymphdrainage

Arzneimittel-Nachzulassungen erteilt

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Telemedizinstudie FONTANE brauchtteilnehmende Hausärzte

Warnung vor Eintragungsofferten in Online-Verzeichnisse

Buch-Tipp: Rückerts kleine Gelenkschule

Ärzte bewerten Kliniken“Tagesspiegel” befragt Brandenburger Ärzte

Niederlassung im März 2012

Zulassungen und Ermächtigungen

Nachbesetzungen

Zulassungssperren

Praxisbörse

Online-Fortbildung und -ZertifizierungMRSA-Vergütungsvereinbarung

Fortbildungen

Glückwünsche

Impressum

Praxis aktuell 26

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Scharf kritisierte der Vorsitzendeder KVBB, Dr. Helming, auf der März-Vertreterversammlung der KV Bran-denburg die Anhäufung von rund 20 Milliarden Euro in Gesundheits-fonds und bei den Kassen. Das Spar-paket müsse „beendet und revidiert“werden, forderte er. Einstimmigvotierten die VV-Mitglieder für eineentsprechende Resolution (sieheSeite 8).

Zugleich forderte der KV-Chef einefinanzielle Entlastung bereits für 2012;ein „Ausgleich für jahrelange Nicht-bezahlung ärztlicher Tätigkeit“ seiüberfällig. Lediglich 760 MillionenEuro müssten aus den Milliarden-Überschüssen verwendet werden, um die sieben LAVA-KVen finanziell so auszustatten, dass sie auf den der-zeitigen Bundesdurchschnitt von 348 Euro je Versichertem angehobenwerden. Er blieb jedoch skeptisch, obdies allein mit Appellen und politi-schen Willensbekundungen zu er-reichen sei.

Die Begehrlichkeiten anderer Ak-teure im Gesundheitsbereich seiengroß und würden oft nachhaltiger „vor-getragen“. „Solange Ärzte friedlichPatienten behandeln und sich letztlichselbst ausbeuten, wird sich kein Politi-ker bewegen und etwas ändern“, stell-te Dr. Helming fest. Er verwies auf dieAnhörung der LAVA-KVen im Petitions-ausschuss und kommentierte: „Daswar’s dann, wahrscheinlich eine Beerdi-gung erster Klasse!“

Nur Ärzte können ärztlich tätig sein

Mit einem „Achtung“ bedachte der KV-Vorsitzende in seinem Berichteinige sogenannte Randthemen, dieallerdings große Bedeutung bekom-men könnten: Beispiel Pflegegesetz.Unmissverständlich sollte sich die Ärzteschaft dahingehend positionie-ren, dass nur Ärzte ärztlich tätig seinkönnen. In der aktuellen Diskussionum Delegation und Substitution sei„viel Inkompetenz unterwegs“. Dahergelte es, wachsam zu sein und dieärztlichen Standpunkte konsequent

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Wir müssen unsere demokratischenStrukturen aktiver lebenKVBB-Vertreterversammlung diskutierte intensiv über neueStrukturen, Engagement und das Selbstverständnis der ärzt-lichen Selbstverwaltung / Einstimmige Annahme der Resolution

Vertreterversammlung

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und vehement in die Diskussion ein-zubringen. Die Unterstützung desArztes dürfe nicht mit Substitution,mit Ersatz verwechselt werden.

Aufmerksam sein zu müssen, treffeauch auf die Entwicklung einer ein-heitlichen IT-Schnittstelle zu. Es geheletztlich um die Hoheit über die Da-ten. Und wer sie besitze, der bestim-me auch die Spielregeln. Dr. Helmingmahnte mehr Konsequenz und politi-sche Weitsicht auf der Bundesebenean, damit die Vertragsärzte bei die-sem Poker um die Datenhoheit nichtals Verlierer vom Platz gingen.

Es gilt, die Interessen der Niedergelassenen zu wahren

Wachsam gelte es ebenso beimThema spezialfachärztliche Versor-gungsebene zu sein. Noch in 2012 seider Gemeinsame Bundesausschuss inder Pflicht, die entsprechenden Vor-gaben zur Ausgestaltung, Umsetzungzu erarbeiten und zu beschließen.Ungeachtet dieser zeitlichen Engemüsse die Interessenvertretung derniedergelassenen Ärzte darauf ach-ten, dass sich nicht die Krankenhäuserin eine bevorzugte Ausgangspositionbringen würden.

Insgesamt, so Dr. Helming, habedas Gesundheitsstrukturgesetz für dieVertragsärzte und das KV-Systemdurchaus Vorteile gebracht: Mehr Flexibilität, mehr Gestaltungsspiel-räume und – nicht zu vergessen – die

Rückkehr zur Honorarverteilungs-autonomie. All dies setze jedochvoraus, dass sich die ärztliche Selbst-verwaltung und jeder einzelne Arztpersönlich einbringe; mit Ideen, mitEngagement, mit Kritik.

Verbesserte Rahmenbedingungenseien kein Selbstläufer hinein in bessere Zeiten. Aber sie „sind eineChance, die wir nutzen sollten“, soder KV-Chef.

KV RegioMed - ein Baukasten für die Zukunft

Beispielhaft sei dafür das KV Regio-Med-Konzept, ein modularer Baukas-ten für die Zukunft, um in den kom-menden 10 bis 20 Jahren auch und vorallem in den ländlichen Regionen dieambulante medizinische Versorgungsicherzustellen. Dr. Helming: „Wirhaben als KV den gesetzlichen Sicher-stellungsauftrag, und wir haben allegeeigneten finanziellen und sonsti-gen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen zu gewährleisten, zu verbes-sern oder zu fördern.“

Zudem gelte es, die Anforderungenund Erwartungen der jungen Medi-zinergeneration an die Berufsaus-übung stärker zu berücksichtigen. DerWunsch nach Kooperation und Flexi-bilität, aber weniger Arbeitgeber- undInvestitions-Verantwortung; stärkereBerücksichtigung von Arbeitsplätzenfür den Partner sowie Bildungsmög-lichkeiten für die Kinder seien Krite-

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rien, die immer nachhaltiger in denBeratungen und bei Gesprächen mitjungen Kollegen von Bedeutung beider Berufswahl seien.

Mit dem KV RegioMed-Konzept undseinen Modulen könnten zum einendiese Erwartungen besser bedientwerden, zum anderen seien es neuestrukturelle Angebote, mit denen Ver-sorgungsdefiziten begegnet werdenkönnte.

Und, so der KV-Vorsitzende, dieseStrukturen seien weder ein Allheil-mittel noch ein Zwangsinstrumenta-rium. Sie sollten „nur dort zum Ein-satz kommen, wo die niedergelas-senen Kollegen dies wünschen“. KV RegioMed sei keine Konkurrenz zuden Niedergelassenen, sondern einesinnvolle Ergänzung und diene derbesseren Verzahnung aller ärztlichenund nichtärztlichen Kapazitäten ineiner Region.

Neue Strukturen sind keineZwangsinstrumente

Mit Blick auf die Möglichkeiten, diedas Versorgungsstrukturgesetz bie-tet, sei er, Dr. Helming, beispielsweisesehr gespannt auf die künftige Arbeitdes Erweiterten Landesausschusses,in dem jetzt neben den Kassen undder KVBB auch die Landeskranken-hausgesellschaft und das branden-burgischen Ministerium für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz(MUGV) Mitglieder sind.

KV-Vorstand schlägt Strukturfonds vor

Apropos Strukturen. Mit 17 Ja- und8 Gegenstimmen beschloss die Ver-treterversammlung die vom Vorstandvorgeschlagene Bildung eines Struk-turfonds. Er sieht vor, dass 0,1 Pro-zent der Gesamtvergütung, rund750.000 Euro, von der KV und nocheinmal die gleiche Summe zusätzlichvon den Kassen in diesen Struktur-fonds fließen. Diese 1,5 Millionen Eurosollen, wenn die noch anhaltendenVerhandlungen mit den Kassen positivausgehen, zur einen Hälfte für neueStrukturen – zum Beispiel KV Regio-Med –, zur anderen für finanzielle Förderungen von Facharzt-Weiter-bildungen, Investitionskosten undAusbildungsfinanzierung aufgewandtwerden.

Vorausgegangen war dieser Be-schlussfassung eine intensive Diskus-sion, die sich insbesondere an der zuJahresbeginn in Potsdam eingeführ-ten Bereitschaftsdienstpraxis am St. Josefs-Krankenhaus entzündete.Warum und mit welchen Argumenten– das entnehmen Sie bitte dem Kommentar auf Seite 9.

In seinem Ressortbericht widmetesich Dr. Noack den aktuellen Fragender Honorierung und Honorarver-teilung. Für das II. Quartal 2012 ge-schehe dies auf der Basis eines soge-nannten Übergangshonorarvertei-lungsmaßstabes, was nichts anderes

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bedeute, als dass die bestehendenRegelungen unter Beachtung der vonder KBV vorgegebenen Anpassungenweiter gelten. Das betrifft insbeson-dere die Steigerungssätze für die zen-tralen und leistungsbezogenen Hono-rarfonds in Höhe von 1,25 Prozentunter Beachtung der Versicherten-entwicklung, die in Brandenburgjedoch erneut rückläufig ausfällt.

Vorstand kann Härtefälle in Arztgruppen regeln

Wichtig: Erfolgt im Zusammenhangmit Selektivverträgen eine Bereini-gung der Gesamtvergütung, dann istsichergestellt, dass dies ausschließlichdurch jene Ärzte zu tragen ist, die andiesen Selektivverträgen teilnehmen.Bei allen anderen wirkt sich eineBereinigung finanziell nicht aus.

Nicht minder wichtig sind möglicheRegelungen in Härtefällen. So kannder Vorstand im Falle von erheblichenVerwerfungen bei der Honorarver-teilung Stützungsmaßnehmen für einzelne Arztgruppen festlegen.

Und wie wirken sich diese Maß-nahmen und notwendigen Änderun-gen in II/2012 aus? Was die Finanzie-rung der Leistungen in den beidenVersorgungsbereichen betrifft, nurmarginal. Wurden im hausärztlichen

Versorgungsbereich im I. Quartal 201295,04 Prozent aller Leistungen vergü-tet, sind es in II/2012 glatt 95 Prozent.Im fachärztlichen Versorgungsbe-reich: 81,48 Prozent zu 81,57 Prozent.

Investitionen in ärztlichen Nachwuchs

Interessante Zahlen zur Nach-wuchsförderung präsentierte Dipl.-Med. Schwark in seinem Res-sortbericht. Insgesamt wurden ver-gangenes Jahr 20 Famulaturen und 13 Blockpraktika mit je 240 Eurounterstützt, erhielten 27 ausbildendeÄrzte eine Aufwandsentschädigungfür die Betreuung von Studenten inHöhe von je 800 Euro. Das heißt, ins-gesamt wurden 29.520 Euro für dieFörderung der Ausbildung ausge-geben.

Weit mehr waren es zur Finanzie-rung der Weiterbildung zum Facharztfür Allgemeinmedizin. Hier betrug dieFördersumme im vergangenen Jahr2.007 497 Euro, die hälftig durch eineSonderumlage der Hausärzte (ohneKinderärzte) und von den Kranken-kassen bereitgestellt wurde.

Ralf Herre

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Potsdam, 23. März 2012. Angesichtsder zurzeit im Gesundheitsfonds undbei den Krankenkassen gebunkertenrund 20 Milliarden Euro fordern wir imNamen der rund 3.800 ambulant tä-tigen Ärzte und Psychotherapeuten in Brandenburg:

• Schluss mit den Sparmaß-nahmen auf unsere Kosten!

• Eine Anhebung des in der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung pro Versichertem und Jahr in BRANDENBURG bereitgestelltenGeldbetrages von derzeit 338 Euro auf mindestens den Bundesdurchschnitt von 346 Euro!

• Einen betriebswirtschaftlich kalkulierten Mindestpunktwert von 5,11 Cent!

• Die Abschaffung der Budgets!

Die brandenburgischen Ärzte undPsychotherapeuten versorgen über-durchschnittlich viele chronisch kran-ke und multimorbide Patienten. DieKassen stellen dafür jedoch nur unter-durchschnittlich wenig Geld zur Ver-fügung. Sie sparen auf unsere Kostenund scheffeln Milliarden auf die Spar-konten!

Enorme Leistungsanforderungenan Ärzte und Psychotherapeuten in Brandenburg einerseits und eklatanteUnterfinanzierung andererseits,erwecken bei allen Ärzten, insbeson-dere jedoch bei jungen Ärzten, dievon der Uni kommen und eine Berufs-perspektive suchen, den Eindruck derAusbeutung! Das demotiviert sie, ihreberufliche Zukunft in Brandenburg zusuchen und zu finden!

Die Folge sind lange Wartezeitender Patienten auf Behandlungster-mine. Es droht eine zunehmende Ver-schlechterung der Versorgungsdichte.

Die Vertreterversammlung fordertdie brandenburgische Landesregie-rung auf, sich intensiv und nachhaltigdafür einzusetzen, dass die Finanz-mittel der Krankenkassen auch dorteingesetzt werden, wo sie am drin-gendsten benötigt werden.

Es ist nicht mehr länger hinnehm-bar, dass Ärzte und Psychotherapeu-ten mehr als ein Drittel ihrer Arbeitnicht bezahlt bekommen, weil angeb-lich dafür keine Gelder zur Verfügungstehen.

Der vom Gesetzgeber aufgrund vonFehlberechnungen im Jahr 2011 ver-

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Ärztliche Leistungen müssenadäquat bezahlt werden!

Resolutionder Vertreterversammlung

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ordnete „Sparbeitrag“ der Ärzte imJahr 2012 kann und muss sofort ge-strichen werden!

Es ist nachgewiesenermaßen 12 malmehr Geld auf den Sparkonten derKrankenkassen und des Gesundheits-fonds, als erforderlich wäre, in allenBundesländern wenigstens den Bun-

desdurchschnitt der Pauschalen proVersichertem zu finanzieren!

Die Zwangsbeiträge der Versicher-ten haben die Krankenkassen pflicht-gemäß für die medizinische Versor-gung der Versicherten auszugeben –sie dienen nicht als Kapitalstock, umSparkasse zu spielen!

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Kein Politikum! Ein Pilotprojekt!Kommentar

Es war schon überraschend, mit wel-cher Intensität das Potsdamer Pilot-projekt Bereitschaftsdienstpraxis aufder Vertreterversammlung diskutiertwurde. Ein Außenstehender könntemeinen, das Wohl und Wehe der Pa-tientenversorgung in der Landeshaupt-stadt stehe auf dem Spiel. Das jedochist mitnichten der Fall.

Worum geht es? Die Zahl der Selbst-einweiser in die Rettungsstellen derPotsdamer Krankenhäuser in densprechstundenfreien Zeiten ist enorm.Doch längst nicht alle sind ein Ret-tungsfall. Im Gegenteil.

So war es naheliegend, dass im Zugeder Etablierung neuer, effizienter(er)Versorgungsstrukturen auch über eineBereitschaftspraxis unmittelbar an derRettungsstelle eines Krankenhausesnachgedacht wurde. In Brandenburggibt es bislang solch ein Konstrukt

noch nicht, in anderen Bundesländernist es Standard.

Mit dem St. Josefs-Krankenhaus fanddie KV einen Partner, der für ein sol-ches Pilotprojekt, befristet vorerst aufneun Monate, Räume, Equipment undPersonal stellt. Kostenfrei. Und mit derBARMER GEK und der AOK standenweitere Partner bereit, die sich viel voneinem solchen Projekt versprechen.

Dieses Angebot ist keine Konkurrenzzu den Niedergelassenen, es ist viel-mehr eine zusätzliche Struktur auf freiwilliger Basis. Jeder Potsdamer Arztkann, keiner muss dort Bereitschafts-dienst ableisten.

Und doch wirbelt(e) es Staub auf.Einige Niedergelassene in der näherenUmgebung des St. Josefs fühlen sichbenachteiligt, verlieren – so ihre Ein-schätzung – gar Patienten. Das ist aller-

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dings wenig überzeugend, denn nachwie vor findet nicht jeder Potsdamerzeitnah einen Termin bei einem Haus-arzt. Davon weiß der Info-Dienst derKVBB übrigens ein Lied zu singen.

Warum wird dann über solch einProjekt so kontrovers diskutiert?

Sind es Befindlichkeiten, Ängste?Oder fühlt sich ein Teil der Niederge-lassenen unzureichend informiert, ein-bezogen? Irgendwie scheint Letztereszumindest ein Grund zu sein. Ein weite-rer wohl die vorläufigen Öffnungszei-ten an Wochentagen von 17 bis 20 Uhr.Andererseits sind das genau jene Stunden, in denen der Andrang in derRettungsstelle des Krankenhauses inden zurückliegenden Jahren am höchsten war.

Die Fakten passen einfach nicht zu-sammen. Ebenso wenig wie die Argu-mente eines jungen Potsdamer Haus-arztes, der sich beklagte, dass er nunam Wochenende seine Praxis nichtmehr aufmachen kann, weil da ja dieBereitschaftspraxis geöffnet sei. Undso könne er auch keine Patientengewinnen.

Vielleicht sollte man die Frage einmalanders stellen: Warum nimmt er nichtam Bereitschaftsdienst in der Praxisteil? Wirtschaftlich betrachtet wäredas um ein Vielfaches sinnvoller, müss-te er weder seine Praxis öffnen, nochFixkosten und eine Schwester finan-zieren.

Wenn Sie diese Ausgabe in den Hän-den halten, gab es ein Treffen der Pots-damer Ärzte zu diesem Thema. EinTreffen, das übrigens schon vor dieserVertreterversammlung geplant war.

Bleibt noch eine Anmerkung: Letzt-lich muss sich das Pilotprojekt bewäh-ren und finanziell selbst tragen. DieÖffnungszeiten sind dabei ebensowenig in Stein gemeißelt, wie ein Trans-formieren in andere Städte zwingendist. Bei all den neuen Strukturen hateines Priorität: Es muss passen, in dieRegion, die Versorgungslandschaft undzu jenen, die dort ihre Arbeit tun bzw.medizinisch versorgt werden möchten.

R.H.

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Anzeige

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Gut gelaunt sei er, der Patienten-beauftragte der Bundesregierung.Und der Grund sei ebenso einfach wiegrandios: Endlich gäbe es eine bundesweit einheitliche Rufnummerfür den ärztlichen Bereitschaftsdienst,die 116 117. „Eine Erfolgsnummer, die man sich merken sollte“, so Wolfgang Zöller.

Vorbei seien die Zeiten, in denenPatienten krampfhaft nach einer Tele-fonnummer suchen müssten, wennsie außerhalb der regulären Praxis-Öffnungszeiten ärztliche Hilfe benö-tigten. Der unsägliche Nummern-zirkus von rund 1.000 unterschiedli-chen Rufnummern in Deutschland

gehöre nun endlich zum altenEisen. Der neuen Rufnummer,sechsstellig und leicht zu mer-ken, sei Dank.

Dieser gebührt in erster Liniejenen, die diese Idee hatten undverwirklichen halfen: der KVBrandenburg. Im überfülltenSaal im Hause der Bundespresse-konferenz informierten der Vor-standsvorsitzende der KBV, Dr. Köhler, der Patientenbeauf-tragte der Bundesregierung,Wolfgang Zöller, sowie Branden-burgs KV-Chef Dr. Helming die

versammelten Medienvertreter überdie Vorzüge und den Werdegang dereinheitlichen Bereitschaftsdienst-nummer.

Einziger Wermutstropfen zurzeit:Die bundesweit gleichzeitige Einfüh-rung der Rufnummer zum 16. Aprilscheiterte daran, dass in Baden-Württemberg und dem Saarland dieVoraussetzungen durch die jeweiligenKVen noch nicht abschließend ge-schaffen wurden und in Teilen Hessens und von Rheinland-Pfalz dieNummer erst später freigeschaltetwird.

Ungeachtet dessen war für 86 Pro-zent der Bundesbürger, gleich ob

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116 117 – eine Erfolgsnummer!Am 16. April startete (fast) bundesweit die einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

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gesetzlich oder privat versichert, soKBV-Chef Dr. Köhler, die RufnummerMitte April anwendungsbereit.

Dr. Helming verwies noch einmaldarauf, dass das Projekt dank derbreiten Unterstützung in der Politikund durch die KBV in wesentlich kür-zerer Zeit als gedacht realisiertwurde. „Als wir in Brüssel mit unse-rem Projekt vorstellig wurden, sagteman uns, die Umsetzung daure rundsechs bis acht Jahre. Geschafft habenwir es in vier“, verkündete er nichtohne Stolz.

Besonders hervorgehoben wurdendie für die Anrufer kostenfreie Nut-zung sowie die Erwartung, dass sichdie Inanspruchnahme der Rettungs-dienste durch die nun bundesweit ein-heitliche Rufnummer verringernwürde. Voraussichtlicher Kostenpunktfür das Projekt: rund drei bis fünf Mil-lionen Euro, die das KV-System insge-samt zur Verfügung stellt.

Dabei unterstrich Dr. Helming, dassmit dem Inkrafttreten des neuen Tele-kommunikationsgesetzes Mitte desJahres und der damit verbundenen Re-duzierung der noch notwendigen Ver-mittlung über Service-Center bei Anru-fen aus dem Mobilfunknetz sich diese

Kosten weiter reduzieren werden.In Brandenburg wird die 116 117

direkt technisch dem bisherigen Sys-tem mit der 14-stelligen Rufnummervorgeschaltet. Die Rufnummernver-mittlung über ein Service-Center fälltdamit fast zu 100 Prozent weg. Füreine Übergangszeit von rund dreiMonaten ist der ärztliche Bereit-schaftsdienst im Übrigen sowohl überdie bisherige als auch die neue Ruf-nummer erreichbar.

In diesem Zusammenhang ist eswichtig, noch einmal darauf hinzuwei-sen, dass die fachärztlichen Bereit-schaftsdienste ihre „alten“ Rufnum-mern behalten. Die 116 117 gilt aus-schließlich für den allgemeinärztli-chen Bereitschaftsdienst, wie ihn derGesetzgeber vorsieht.

Ende April, Anfang Mai versendetdie KV Brandenburg an jede Arztpra-xis spezielle Materialien zur Informa-tion der Patienten. Wir bitten Sie,diese auszulegen bzw. Ihren Patien-ten mitzugeben.

Alle wichtigen Informationen zureinheitlichen Bereitschaftsdienst-nummer finden Sie auch auf der Web-site der KV Brandenburg unterwww.kvbb.de. R.H.

Berufspolitik

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Fotos: Ute Leschner

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Berufspolitik

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Überarbeitung der Fest-legungen regionaler Planungs-bereiche mit Wirkung zum1.1.2013 (§ 101 Abs. 1 Satz 6 SGB V) sowie Neufestlegungder Arzt-Einwohner-Verhält-niszahlen durch den Gemein-samen Bundesausschuss derÄrzte und Krankenkassen.

Das VStG sieht vor, dass die regio-nalen Planungsbereiche zum 1.1.2013so festzulegen sind, dass eine flächen-deckende Versorgung sichergestelltwird. Hierzu neue Vorgaben zu ent-wickeln, ist Aufgabe des Gemein-samen Bundesausschusses.

Die Bundesrepublik ist momentanin 395 Planungsbereiche eingeteilt,die in der Regel den kreisfreien Städ-ten und Landkreisen entsprechen.Diese Einteilung erweist sich für diehausärztliche Versorgung und einigeBereiche der fachärztlichen Grundver-sorgung vielfach als zu groß und fürhoch spezialisierte fachärztliche Rich-tungen als zu klein. Einen Konzept-vorschlag für den GBA hat die KBVerarbeitet.

Danach ist vorgesehen, die Pla-nungsbereiche für unterschiedlicheFachgruppen unterschiedlich groß zu

gliedern. Die Größe der Bereiche sollsich an dem Grad der Spezialisierungund der Häufigkeit der Inanspruch-nahme durch die Patienten orientieren.

Eine weitere Änderung könnte dieArztgruppen betreffen, die in dieBedarfsplanung einbezogen werden.Es wird diskutiert, alle Fachgruppen indie Bedarfsplanung einzubeziehen, sodass auch kleinere Fachgruppen wieStrahlentherapeuten, Pathologen,Laborärzte und Transfusionsmedi-ziner ggf. Zulassungsbeschränkungenunterliegen könnten.

Die Verhältniszahlen, die das Ein-wohner-Arzt-Verhältnis je Arztgruppeabbilden, sollen ebenfalls neu fest-gelegt werden, wobei die demogra-phische Entwicklung der Bevölkerungstärker berücksichtigt werden soll.Ebenso sollen künftig ermächtigteÄrzte und im Rahmen des § 116b SGB Vspezialfachärztlich tätige Ärzte in dieErmittlung des Versorgungsgradeseinbezogen werden.

Wichtig: Der Landesausschuss kannvon den Verhältniszahlen abweichen,wenn regionale Besonderheiten dieserfordern.

Mit der neuen Bedarfsplanung solles zudem klarere Vorgaben für dieausnahmsweise Besetzung zusätz-

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG)Nähere Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen (Teil 3)

Bedarfsplanung

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licher Vertragsarztsitze (Feststellungvon Sonderbedarf) geben. Zuständigfür die Ausgestaltung ist auch hier derGemeinsame Bundesausschuss, derdie Vorgaben und Konstellationen füreine Sonderbedarfsfeststellung wei-ter zu konkretisieren hat.

Schaffung neuer ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung (§ 116b SGB V)

Für besonders schwere Verlaufs-formen komplexer, schwer therapier-barer Erkrankungen (z.B. onkologi-sche Erkrankungen, HIV/AIDS, rheu-matologische Erkrankungen, MultipleSklerose, …), die eine spezielle Quali-fikation und interdisziplinäre Zusam-menarbeit erfordern, wurde dieambulante spezialfachärztliche Ver-sorgung in § 116b SGB V durch dasVStG neu ausgestaltet.

Die Neuregelung ersetzt den bis-herigen § 116b SGB V, nach dem aus-schließlich Krankenhäuser für die Teil-nahme an der hochspezialisierten Ver-sorgung durch das an der Landeskran-kenhausplanung beteiligte Ministe-rium bestimmt wurden. Nunmehrkönnen auch Vertragsärzte, die übereine besondere Qualifikation verfü-

gen, neben Krankenhäusern an dieserVersorgungsform teilnehmen. DieVergütung erfolgt zu festen Preisenund ohne Mengenbegrenzung. Es istvorgesehen, den EBM um ein Kapitelfür die spezialfachärztliche Versor-gung zu ergänzen.

Der Gemeinsame Bundesausschusshat den Auftrag, Richtlinien bis spä-testens 31.12.2012 für die Ausgestal-tung der neuen Versorgungsform zuerarbeiten. Erst wenn diese Richtlinienvorliegen, kann die Teilnahme auf derGrundlage einer Anzeige beim nochzu gründenden erweiterten Landes-ausschuss, der sich aus Vertretern derKrankenkassen, der KVBB und derLandeskrankenhausgesellschaft zu-sammensetzt (unter beratender Mit-wirkung des Ministeriums für Um-welt, Gesundheit und Verbraucher-schutz) erfolgen. Mit der Anzeige istdann nachzuweisen, dass die in den o. g. Richtlinien des GemeinsamenBundesausschusses definierten indi-kationsbezogenen Teilnahmevoraus-setzungen erfüllt sind.

Berufspolitik

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 15

Teil 4 folgt im nächsten Heft zumThema: Zulassungsrecht

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Mit dem Abschluss der Vergütungs-vereinbarung für das Jahr 2008 mitder Landwirtschaftlichen Kranken-kasse Mittel- und Ostdeutschland(LKK MOD) wurde nunmehr ein wei-terer, bislang offener Vertrag zurRegelung der „alten Vergütungswelt“geschlossen.

Dabei wurden im Wesentlichen dieim Vertragszeitraum angewandtenRegelungen manifestiert, wobei füreinzelne Leistungsbereiche eine Ver-gütungsanhebung verhandelt werdenkonnte. So wird der Punktwert für diepräventive Koloskopie von 4,7 ct auf5,11 ct angehoben und für das Haut-krebsscreening nach den GOP 10343und 10344 von 4,3 ct auf 4,7 ct. Für dieBesuche nach den GOP 01411, 01412und 01415 zahlt die LKK MOD einenZuschlag von je 5 Euro. Der Punktwertfür die Strahlentherapie steigt von

2,5 ct auf 3,5 ct. Entsprechende Nach-zahlungen erfolgen mit den nächstenHonorarbescheiden.

Zudem ist es auch gelungen, die vonder LKK MOD angestrebte Absenkungder Punktwerte für den extrabudgetä-ren Bereich abzuwenden.

Diese Vergütungsvereinbarungsteht unter dem Vorbehalt der Geneh-migung durch die Aufsichtsbehörde.Sobald diese erteilt ist, wird der Ver-trag auf der Homepage der KVBBunter www.kvbb.de/vertraege ver-öffentlicht.

Praxis aktuell

Seite 16 | AUSGABE 4 / 2012

Vergütungsvereinbarung mit Landwirtschaftskasse unterzeichnet

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich Statistik/HonorarFachbereich Verträge

Page 19: KV-Intern 4/2012

Die KVBB und die AOK Nordosthaben sich im Rahmen der AG „Inno-vative Gesundheitsversorgung in Bran-denburg - IGiB“ darauf verständigt, dieVereinbarung zur Verbesserung derVersorgungsqualität im Bereich derMRT-Diagnostik auch in diesem Jahrinhaltlich weiterzuführen.

Wie bisher können Vertragsärzte,denen eine Genehmigung zur Abrech-

nung aus Kapitel 34.4 EBM durch dieKVBB erteilt wurde, ihre Teilnahme andiesem Vertrag gegenüber der KVBBerklären. Bereits am bisherigen Ver-trag teilnehmende Ärzte benötigenkeine erneute Erklärung.

Im Rahmen dieser Vereinbarungwerden auch weiterhin Behandlungs-fälle mit MRT-Untersuchungen ausAbschnitt 34.4 EBM, GOP 24210 bis

Praxis aktuell

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 17

Vereinbarung über Förderung von MRT-Diagnostik gilt auch 2012

Anzeige

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Praxis aktuell

Seite 18 | AUSGABE 4 / 2012

Versand Quittungsliste der DMP–Datenstelle

In Folge des Versorgungsstruktur-gesetzes ist seit dem 1.1.2012 keineUnterschrift der Erstdokumentationmehr erforderlich.

Damit die dokumentierenden Ärzteweiterhin erfahren, ob ihre DMP-Dokumentationen tatsächlich in derDatenstelle angekommen sind, erhal-ten sie von der DMP-Datenstelle

14-tägig eine Übersicht über die frist-gerecht eingereichten Dokumentatio-nen, die sogenannte „Quittungsliste“.

Die Rücksendung dieser Quittungs-liste ist nicht erforderlich.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

24212 EBM gefördert, die überBehandlungsfälle eines Vergleichs-quartals (das entsprechende Quartaldes Jahres 2009) hinausgehen. Fürneu zugelassene Praxen ab dem Jahr2009 gilt dies für Behandlungsfälleüber dem Durchschnitt der Behand-lungsfallzahlen der letzten vier Ab-rechnungsquartale. Mit dieser Förde-rung ist die Verpflichtung zur Termin-vergabe für Versicherte der AOKNordost innerhalb von 4 bis 6Wochen verbunden.

Die Zahl der Behandlungsfälle desVergleichsquartals teilt Ihnen dieKVBB mit. Die teilnehmenden Praxenkennzeichnen wie bisher die darüber

hinausgehenden Fälle mit der SNR 99800.

Die Vereinbarung steht noch unterdem Vorbehalt der Genehmigungdurch die Aufsichtsbehörde. Sobalddiese erteilt wurde, erfolgt die Ver-öffentlichung des Vertrages auf derHomepage der KVBBwww.kvbb.de/vertraege.

Ansprechpartner:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich QualitätssicherungFachbereich Verträge

Page 21: KV-Intern 4/2012

Durch den Wegfall der allgemeinenWehrpflicht gibt es seit Jahresbeginnkeine Zivildienstleistenden mehr. Dennoch werden ärztliche Verordnun-gen immer noch häufig zu Lasten derehemaligen Kostenträger des Zivil-dienstes ausgestellt. Darauf hat dasBundesministe-rium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend die Kassenärztliche Bundesvereinigunghingewiesen. Es handelt sich dabeium die Formblätter (BA Zivildienst/B-Scheine 17895 oder BA Fam. u.zivilg. Aufg. 74895), die ausgestelltund beim Bundesamt für Familie undzivilgesellschaftliche Aufgaben(BAFzA, vormals Bundesamt des Zivildienstes) eingereicht werden.

Wegen des hohen Aufwandes beider Ermittlung der aktuellen Kosten-träger hat das BAFzA angekündigt,fehlerhafte Arznei- oder Heilmittel-verordnungen an den jeweiligenAbsender zurückzuschicken, also anden Apotheker oder Physiothera-peuten. Diese wiederum werden dieÄrzte auffordern, nachträglich einekorrekte Verordnung auszustellen.

Wir weisen nochmals darauf hin,dass zu Lasten der ehemaligen Kostenträger des Zivildienstes keineVerordnungen mehr ausgestellt werden dürfen.

Praxis aktuell

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 19

Keine Verordnungen zu Lasten der Kostenträger des Zivildienstes!

Unser Info-Tipp

Kostenloses Lärm-AppHörschäden durch Lärm sind ein

zunehmendes Problem, für das derDeutsche Berufsverband für HNO-Ärzte sensibilisieren möchte. Er hatdaher für alle iPhone-Besitzer eineApp zur Messung der momentanenLärmbelastung (LärmApp) heraus-gegeben.

Die Lärm-App misst den Geräusch-pegel am jeweiligen Standort undzeigt nach dem Ampel-Prinzip die

Intensität der Belastung an. Zudeminformiert sie, wie Lärm dem Gehörschadet, welche erste Anzeichen manbei Hörschäden bemerkt und wie sichoptimaler Schutz gestaltet.

Zeigt die Lärm-App häufig den gelben und roten Bereich an, ist eshöchste Zeit, den Ohren eine Auszeitzu gönnen, heißt es in einer Informa-tionsbroschüre des Verbandes derHNO-Ärzte.

Page 22: KV-Intern 4/2012

Die Partner der Bundesmantelver-träge beabsichtigen, die Übergangs-regelung zur Abnahmeprüfung vonUltraschallsystemen bis zum 31. März2015 zu verlängern. Dies teilt die KBVin einem Rundschreiben mit. Darinheißt es:

„Damit haben die KassenärztlichenVereinigungen zwei Jahre mehr Zeit,die Systeme technisch zu überprüfen.

Grund für die Verlängerung ist dererhebliche Prüfaufwand. Laut Über-gangsregelung der Ultraschall-Verein-barung (§ 16 Abs. 4) müssen sämtlicheUltraschallsysteme, die bis zum In-krafttreten der Vereinbarung am 1. April 2009 verwendet wurden, bis31. März 2013 einer Abnahmeprüfungunterzogen werden. Dies betrifftmehr als 150.000 Ultraschallsysteme(Kombination aus Gerätekonsole undSchallkopf), die in der vertragsärzt-lichen Versorgung im Einsatz sind.

Mit der neuen Übergangsregelungist Folgendes geplant:•Für Ultraschallsysteme, die bis zumursprünglichen Stichtag 31. März 2013geprüft werden, gilt weiterhin dieserStichtag. Das heißt: Systeme, die dieAnforderungen an die apparative Aus-stattung nach § 9 nicht erfüllen, dür-fen demnach nach diesem Zeitpunktnicht mehr in der vertragsärztlichenVersorgung verwendet werden.•Ultraschallsysteme, die erst nachdem 31. März 2013 geprüft werdenund dabei die Anforderungen an dieapparative Ausstattung nicht erfüllen,sollen noch vier Wochen nach Be-kanntgabe des Bescheides weiter verwendet werden dürfen.

Vorbehaltlich einer endgültigenBeschlussfassung durch die Partnerder Bundesmantelverträge, von derjedoch ausgegangen werden kann,soll die Änderung zum 1. Juli 2012 inKraft treten.“

Praxis aktuell

Seite 20 | AUSGABE 4 / 2012

Ultraschall-Vereinbarung:

Übergangsregelung um zwei Jahre verlängert

Page 23: KV-Intern 4/2012

Die QualitätssicherungsvereinbarungSäuglingshüfte (Anlage V der Ultra-schallvereinbarung) wurde neugefasst und trat am 1.4.2012 in Kraft.

Die Änderungen betreffen insbesondere1. die Anforderungen an die Bild-

und Schriftdokumentation;

2. die Zuordnung zu den Beurteilungsstufen (§ 8 Abs. 2) sowie bei den Anforderungs-kriterien;

3. die Einführung einer Initialprüfung;

4. den Überprüfungsmodus der schriftlichen und bildlichen Dokumentation;

5. die Übergangsregelung für „Alt“-Genehmigungsinhaber.

Die Änderungen und Ergänzungenentnehmen Sie bitte den detailliertenInformationen auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de> Praxis > Qualität > Gen.-pflichtigeLeistungen > Ultraschalldiagnostik.

Am 1.4.2012 trat die bundesweite QualitätssicherungsvereinbarungMolekulargenetik in Kraft. Damit wirddie Durchführung und Abrechnungder molekulargenetischen Unter-suchungen auf seltene Erbkrank-heiten (EBM-Unterabschnitt 11.4.2monogene Untersuchungen nachGOP 11351 bis 11500) genehmigungs-pflichtig.

Der Vertragstext, eine Praxisinforma-tion und das Antragsformular stehenIhnen auf der Homepage der KVBBzum Download bereit (www.kvbb.de> Praxis > Qualität > Gen.-pflichtige Leistungen > Molekulargenetik).

Mit Wirkung zum 1. März 2012 hat derSpitzenverband der Landwirtschaft-lichen Sozialversicherung (LSV) eineneue Vergütungsvereinbarung überdie Versorgung seiner Versichertenmit physikalischen Leistungen ge-schlossen. Die Vergütungen werdenstrukturell angepasst.

Die Vergütungsvereinbarung findenSie auf der Homepage der KVBB(www.kvbb.de/vertraege).

Praxis aktuell

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 21

Aktuelle Praxisinformationen

Neugefasst: QS-Vereinbarung Sonographie der Säuglingshüfte

Molekulargenetik ist neue genehmigungspflichtige Leistung

Neue Vergütungsvereinbarung für physikalische Leistungen

Page 24: KV-Intern 4/2012

Die neue Qualitätssicherungs-Verein-barung Hörgeräteversorgung trittzum 1. April 2012 in Kraft. Sie betrifftdie Gebührenordnungspositionen(GOP) 09372 bis 09375 und 20372 bis20375, die zum 1. Januar 2012 neu indie EBM-Kapitel 9 und 20 aufgenom-men wurden. Deren Abrechnung

setzt mit Inkrafttreten der Qualitätssi-cherungsvereinbarung eine Genehmi-gung der KV nach der Qualitätssiche-rungs-Vereinbarung Hörgeräteversor-gung voraus.

Die detaillierten Regelungen sowiedas entsprechende Antragsformularfinden Sie auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de> Praxis > Qualität > Gen.-pflichtigeLeistungen > Hörgeräteversorgung.

Praxis aktuell

Seite 22 | AUSGABE 4 / 2012

QualitätssicherungsvereinbarungHörgeräteversorgung

Neue Regelungen zu Hörhilfen

Zum 1. April 2012 sind neue Rege-lungen zu den Hörhilfen in Kraft ge-treten. Darüber informiert die KBV ineinem Rundschreiben. Darin heißt es:

„Die wesentlichen Änderungenbestehen, neben einer Anpassung derRichtlinie an den aktuellen Stand derMedizintechnik, in der Umsetzung derRechtsprechung des Bundessozial-gerichts aus dem Jahr 2009 (B 3 KR20/08 R). Versicherte haben demnacheinen Anspruch auf solche Hörhilfen,die nach dem aktuellen Stand derTechnik das Hördefizit möglichst weit-

gehend ausgleichen. Bei den Hörtest-verfahren können neben dem Freibur-ger Einsilbertest nun auch neuereTestverfahren angewendet werden.“

Das Bundesministerium hat denRegelungen mit Maßgaben und Auf-lagen zugestimmt.

Den Beschluss finden Sie unterwww.g-ba.de/informationen/beschlu-esse/1460/.

Page 25: KV-Intern 4/2012

In “KV-Intern” 10/2010 haben dieKVBB und die Verbände der Kranken-kassen einen gemeinsamen Artikelzur Verordnung von ManuellerLymphdrainage (MLD) veröffentlicht.Hintergrund und Ziel des Artikels wardie Umsetzung einer richtlinienkon-formen und wirtschaftlichen Verord-nungsweise in diesem Bereich.

Seit 2010 sind wiederholt Mengenstei-gerungen im zweistelligen Bereich zuverzeichnen. Auffällig ist dabei, dassdie Steigerungsrate im Bereich der

Diagnosengruppe LY3 / Heilmittel-therapie MLD60 nicht mit der Steige-rungsrate der Krebserkrankungenkorrespondiert.

Besonders zu beachten ist: Die Ver-ordnung von MLD 60 ist nur beischwergradigem Lymphödem vorge-sehen, wenn zwei Körperteile betrof-fen bzw. wenn Komplikationen aufge-treten sind. Die Diagnosegruppe LY3ist ausschließlich bei bösartigenErkrankungen zu verwenden.

Praxis aktuell

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 23

Information der gemeinsamen Arbeitsgruppe Heilmittel

Verordnung von Manueller Lymphdrainage

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Page 26: KV-Intern 4/2012

Im Anschluss noch einmal diewesentlichen Eckpunkte der Heilmittelrichtlinie zur Verordnungvon Manueller Lymphdrainage:

1. Zuordnung zu den Diagnosen-gruppen des Heilmittelkatalogs

LY1: Lymphabflussstörungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf

Leitsymptomatik: schmerzlose oderschmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellung

Hinweis: Bei dieser Diagnosengruppeist eine Verordnung außerhalb desRegelfalls nicht möglich.

LY2: Lymphabflussstörungen mit länger andauerndem Behandlungs-bedarf

Leitsymptomatik: chronischesschmerzloses oder schmerzhaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftmanifestes Lymphödem (auch mitSekundärschäden an Haut und Unter-hautgewebe oder mit Bewegungsein-schränkungen, Stauungsdermatosen)

Hinweis: Wenn LY2 bei einer bösar-tigen Erkrankung verordnet wurde,dann kann ein Wechsel auf die nächsthöhere Diagnosegruppe LY3 erfolgen.Wenn LY2 bei einer nicht-bösartigenErkrankung verordnet wurde und dieVerordnungsmenge des Regelfallsnicht ausreicht, folgt dann die

Verordnung außerhalb des Regelfalls.

LY3: chronische Lymphabflussstörun-gen bei bösartigen Erkrankungen

Leitsymptomatik: chronischesschmerzloses oder schmerzhaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftmanifestes Lymphödem (auch mitSekundärschäden an Haut und Unter-hautgewebe oder mit Bewegungsein-schränkungen, Stauungsdermatosen)

2. Therapieformen der Manuellen Lymphdrainage

In § 18 der neuen Heilmittelrichtlinie(in Kraft seit 1.7.2011) wird dazu Folgendes geregelt:

MLD 30 - Minuten Therapiezeit am Patienten (Teilbehandlung)

• verordnungsfähig für Diagnosengruppe: LY1 (sofern MLD 30 auch in anderen Diagnosegruppen als medizinisch ausreichend betrachtet wird, wird die Verordnung von den KK akzeptiert)

• bei leichtgradigen Lymphödemen, Ödem oder Schwellungen zur Behandlung eines Körperteils wie- eines Armes oder Beines oder- des Rückens- des Kopfes einschließlich

des Halses oder- des Rumpfes

Praxis aktuell

Seite 24 | AUSGABE 4 / 2012

Page 27: KV-Intern 4/2012

MLD 45 - Minuten Therapiezeit am Patienten (Großbehandlung)

• verordnungsfähig für Diagnosengruppe: LY1, LY2, LY3

• bei Lymphödemen sowie phlebolymphostatischen Ödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen wie- eines Armes und eines Beines,- eines Armes und des Kopfes

einschließlich des Halses- beider Arme oder- beider Beine

MLD 60 - Minuten Therapiezeit am Patienten (Ganzbehandlung)

• verordnungsfähig für Diagnosengruppe: LY1, LY2, LY3

• bei schwergradigen Lymphödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen wie- eines Armes und eines Beines,- eines Armes und des Kopfes

einschließlich des Halses- beider Arme- beider Beine

• bei schwergradigen Lymphödemenmit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z.B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlungeines Körperteils wie- des Kopfes einschließlich

des Halses- eines Armes oder- eines Beines

Praxis aktuell

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 25

Arzneimittel-Nachzulassungen erteiltDie Diskussionen um sogenannte

fiktive Zulassungen von Arzneimittelnverunsichern viele Ärzte. Die KV Bran-denburg hat auf ihrer Website unterwww.kvbb.de eine Liste mit all jenenArzneimitteln veröffentlicht, die unterdiese Regelung fallen.

Vor Kurzem erteilte das Bundes-institut für Arzneimittel und Medizin-produkte die Verlängerung der Zu-

lassung (Nachzulassung) für die Präparate Syneudon 50mg und Clomhexal 50. Beides wird in der obengenannten Liste bereits beachtet.

Sollte es weitere Nachzulassungengeben, werden wir Sie entsprechendumgehend über unsere Website in-formieren.

Page 28: KV-Intern 4/2012

Um zu untersuchen, ob die ambu-lante, wohnortnahe, kardiologischeBetreuung in Brandenburg durch denEinsatz von Telemedizin verbessertwerden kann, wurde unter Federfüh-rung von Prof. Dr. Friedrich Köhler(Charité, Berlin) die Studie FONTANEinitiiert. In Kooperation mit demHausärzteverband Brandenburg(Prof. Dr. Ulrich Schwantes), dem Kardionetz Brandenburg e.G. (Dr. med. Guntram Gola) und derTochtergesellschaft der KV Branden-burg, der KV Consult- und Manage-mentgesellschaft mbH (KV COMM),wird diese Studie nunmehr in Bran-denburg umgesetzt werden.

Im Fokus der Studie liegt die Zusam-menarbeit zwischen Haus- und Fach-ärzten bei der Versorgung von Patien-ten mit Chronischer Herzinsuffizienzim strukturschwachen Raum unterNutzung von Telemedizin durch densektorenübergreifenden Einsatzmoderner Informationstechnologienund biomarkerbasierter Diagnostik-und Therapiesteuerung.

Vor allem aber ist es das Ziel derStudie, zu untersuchen, inwieweit imstrukturschwachen ländlichen Raum

die Primärbetreuung von Patientenmit Herzinsuffizienz durch Hausarztund Kardiologen mithilfe einer tele-medi-zinischen Mitbetreuung einerVersorgung in einer Metropole gleich-wertig sein kann.

Durch die frühe Einbeziehung derKardiologen und der KV Brandenburgüber ihre Tochtergesellschaft, die KV COMM, konnte erreicht werden,dass die gesamte Studie so praxisnahwie möglich und der zusätzliche Auf-wand für die teilnehmenden nieder-gelassenen Ärzte so gering wie mög-lich gehalten wird. Die Anzahl der Studienvisiten entspricht daher dertatsächlichen Konsultationshäufig-keit: einmal vierteljährlich beim Hausarzt, zwei Kardiologenvisiten pro Jahr.

Die wesentlichen Auswahlkriterienfür Patienten sind daher: 1. Nachweis einer echten

dekompensierten Herzinsuffizienz mit stationärem Aufenthalt max. 9 Monate vor Einschluss

2. eine linksventrikuläre Ejektionsfraktion (LVEF) >25 Prozent und <45 Prozent

3. NYHA II/III

Praxis aktuell

Seite 26 | AUSGABE 4 / 2012

Telemedizinstudie FONTANE braucht teilnehmende HausärzteKooperation von Charité, Kardionetz, Hausärzteverband Brandenburg und KV Brandenburg

Page 29: KV-Intern 4/2012

Die Studiendokumentation kannsowohl elektronisch (elektronischesCase Record Form - CRF) als auch inder klassischen Papierdokumentationdurchgeführt werden. Hierdurch wirdeine verlässliche Dokumentation er-möglicht, um eine gute Validität derDaten zu erzeugen. Auch werden alleinteressierten Praxen durch die Mit-arbeiter des Telemedizinzentrums derCharité aufgesucht und als Studien-zentrum aufgenommen. Sowohl Ein-schreibungen als auch Untersuchun-gen und Dokumentationen werdenentsprechend honoriert.

Aufgerufen sind alle Hausarzt-praxen in Brandenburg, alsbald ihrTeilnahmeinteresse zu bekunden.Hierzu werden die Hausärzte in Brandenburg demnächst ein geson-dertes Anschreiben erhalten, sodassin der Folge mit den Einschreibungenin die Studie begonnen werden kann.

Praxis aktuell

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 27

Ansprechpartner:Frau Trunev, 0331/73 05 795Internet: http://www.gesundheits-region-fontane.de

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Page 30: KV-Intern 4/2012

Das Oberlandesgericht Düsseldorf(Az.: I-20 U 100/11) hat am 14.2.2012 einUrteil des Landgerichts (LG) Düssel-dorf (Urt. v. 15.4.2011, Az.: 38 O148/10) bestätigt, wonach auch inBrandenburg in Umlauf gegebeneFormulare der GWE-Wirtschaftsinfor-mations GmbH in Düsseldorf zumZwecke der Aufnahme von Ärzten indas Internetfirmenverzeichnis„Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfas-sung gewerblicher Einträge“ als irre-führend und damit aus wettbewerbs-rechtlicher Sicht als unzulässig einzu-ordnen sind. Geklagt hatte der Deutsche Schutz-verband gegen Wirtschaftskriminali-tät e. V. (DSW), der eine Selbsthilfe-organisation der Deutschen Wirt-schaft ist und das Ziel verfolgt,bewusst unlautere Geschäftsprak-tiken, angefangen bei Verstößengegen das Gesetz gegen den unlau-teren Wettbewerb (UWG) bis zu straf-barer Werbung und Betrugsfällen, zubekämpfen (Näheres unterwww.dsw-schutzverband.de).

Der Vorsitzende Richter wies bei derVerkündung des Berufungsurteils aus-drücklich darauf hin, dass dasGeschäftsmodell der GWE-Wirtschafts-informations GmbH nach Auffassungdes Gerichts dazu diene, „Dinge dunkelzu halten“. Die Revision gegen diese

Entscheidung wurde nicht zugelassen.Die Urteilsgründe liegen noch nicht inschriftlicher Form vor.

Frappierende Ähnlichkeiten zu die-sem Fall weist eine aktuell im Umlaufbefindliche Offerte der ÖGR Verwal-tung e. K. auf, mit der die Eintragungder Praxisdaten in ein sog. „ZentralesÄrzteverzeichnis Brandenburg“ ange-boten wird. So hat das LG Düsseldorf in seiner o. g.Entscheidung beanstandet, dassdurch die Angabe eines Monatsprei-ses der Eindruck erweckt werde, dieangebotene Leistung sei durch eineZahlung in dieser Höhe zu erhalten.Da es bei der Eintragung nicht umeine periodisch wiederkehrende Leis-tung gehe, sei für ein in Monaten be-rechnetes Entgelt kein vernünftigerGrund erkennbar. Die ÖGR Verwaltung e. K. verlangt fürden „Grundeintrag“ „mtl. zzgl. MwSt.EUR 62,- “. Das sind stolze 1.770,72 Euro(inkl. MwSt.) über die vorgeseheneMindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.

Das LG Düsseldorf führte weiteraus, dass schon die Überschrift"Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfas-sung gewerblicher Einträge" den Ein-druck erwecke, es handele sich umeine im öffentlichen Interesse tätige

Praxis aktuell

Seite 28 | AUSGABE 4 / 2012

Warnung vor Eintragungsofferten in Online-Verzeichnisse

Page 31: KV-Intern 4/2012

Stelle. Ein durchschnittlich aufmerk-samer Leser assoziiere den BegriffGewerbeauskunft mit dem Gewerbe-register. Entsprechendes dürfte auchfür das Ärzteverzeichnis gelten. Esweist bspw. Ähnlichkeiten mit demdurch die Kassenärztlichen Vereini-gungen nach § 95 II 2 SGB V geführtenArztregister auf.

In diesem Zusammenhang stellt dasLG Düsseldorf darauf ab, dass geradeselbstständige Geschäftsleute häufigin zeitlicher Bedrängnis und dahergeneigt seien, den Inhalt von Post-sendungen, eingeteilt nach "Reklame"und Geschäftspost, mit einem Blick zusichten. Unter diesen Umständenbestehe wegen des Eindrucks einesamtlichen Schreibens eine nicht uner-

Praxis aktuell

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 29

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Page 32: KV-Intern 4/2012

hebliche Gefahr, dass die Unterschriftgeleistet werde, ohne sich ausführlichmit dem gesamten Text oder gar nochzusätzlich den allgemeinen Geschäfts-bedingungen vertraut gemacht zuhaben.

Folglich sollten alle Dokumente, diedie Verwendung Ihrer Praxisdatenbetreffen, auf eine versteckte Kosten-falle untersucht werden. Weisen SieIhr Praxispersonal dementsprechendan. Oder loben Sie z. B. eine kleinePrämie für jede vor Unterschrifts-leistung entdeckte Kostenfalle aus. InZweifelsfällen raten wir Ihnen, sich anuns oder die LandesärztekammerBrandenburg zu wenden. Auch lassensich Firmen, die mit dieser MascheÄrzte „abzocken“ wollen, in derRegel sehr leicht über das Internetidentifizieren.

Sollte das Formular ausgefüllt undunterschrieben an den Anbieter ver-sandt und der Auftrag damit ungewollterteilt worden sein, empfehlen wir,1. die Anfechtung wegen arglistiger

Täuschung per Einschreiben zu erklären (Muster finden Sie z. B. auf den Internetseiten verschie-dener IHKn) und

2. vorsorglich auch die Kündigung erklären.

Die Anfechtung wegen arglistigerTäuschung (§ 123 BGB) kann nur inner-halb eines Jahres ab dem Zeitpunkterklärt werden, in welchem derAnfechtungsberechtigte die Täu-schung entdeckt hat (§ 124 BGB).

Haben Sie den Überweisungsauf-trag bereits erteilt, sollten Sie (zusätz-lich zu den Schritten nach Nr. 1 und 2)3. den Versuch unternehmen, den

Überweisungsauftrag wenn möglich mit Hilfe Ihrer Hausbank zu stoppen (ggf. verspricht die Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank Erfolg) oder

4. gezahlte Beträge (unter Fristsetzung) zurückfordern.

Diesem Procedere können Sie auchdann folgen, wenn Sie Ihren Irrtumerst zu einem späteren Zeitpunkt entdecken.

Die Erfahrungen mit vergleichbarenFällen zeigen, dass die Anbieter der-artiger Internetfirmenverzeichnisseerheblichen Druck aufbauen, wennder Arzt seinen Irrtum nach Erteilungdes Auftrages erkennt und die Zah-lung aus diesem Grund verweigert.Beträchtliche Mahnungs-, Inkasso-und Rechtsanwaltskosten werdenangedroht und Gerichtsverfahren inAussicht gestellt.

Mit einem langwierigen Zustromentsprechender Forderungsschreibenmuss in dieser Situation gerechnetwerden. Das Geschäftsmodell basiertin wesentlichen Teilen darauf, dassder Betroffene unter dem Druck„zusammenbricht“ und den Betragbezahlt, nur um endlich in Ruhe ge-lassen zu werden. Insofern ist grund-sätzlich zu raten, die Inanspruch-nahme eines Rechtsanwaltes in Er-wägung zu ziehen. Nicht nur, dass ermit den rechtlichen Bedingungen um-

Praxis aktuell

Seite 30 | AUSGABE 4 / 2012

Page 33: KV-Intern 4/2012

zugehen weiß. Seine Beauftragungund sein entschiedenes Auftretendürften dem Gegenüber deutlichmachen, dass Sie definitiv nichtgewillt sind, dessen unberechtigteForderungen zu erfüllen.

Bitte denken Sie auch daran, IhreKollegen über Ihnen bekannt gewor-dene Fälle zu informieren. Schließlichkönnen Sie entsprechende Informa-

tionen auch an den DSW unter folgen-der Anschrift weitergeben:Deutscher Schutzverband gegenWirtschaftskriminalität e. V. Landgrafenstraße 24 B61348 Bad Homburg v. d. H.

Das uns vorliegende Formular derÖGR Verwaltung e. K. haben wir demDSW bereits übermittelt.

Praxis aktuell

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 31

Unser Buch-Tipp

Rückerts kleine Gelenkschule

Der Frühling naht und die Gartensai-son beginnt – rupfen, zupfen, schnei-den und hacken sind jetzt angesagt.Doch was tun, wenn die Gelenke nichtmitspielen und schmerzen? Die Ant-wort gibt der neue Ratgeber„Rückerts kleine Gelenkschule“.

Gelenkbeschwerden können vieleUrsachen haben. Neben der alte-rungsbedingten Abnutzung führt eineanhaltende Belastung zu Verschleiß,der Gelenkarthrose.

Insbesondere bei der Gartenarbeitist daher ein gelenkschonendes Ver-halten ein unbedingtes Muss, denngrundsätzlich gilt: Bewegung tut denGelenken gut, doch es kommt auf dierichtige Bewegung an. Mit ein paareinfachen Tipps kann der Teufelskreisaus Fehlbelastung und Schmerzendurchbrochen werden.

Nach dem erfolgreichen Ratgeber„Rückerts kleine Rückenschule“ gibt

es nun den Nachfolger„Rückerts kleineGelenkschule“. In demBuch werden Aufbauund Funktion derGelenke erläutert. DerGelenk- und Rückenex-perte Uwe Rückert, u. a. wissenschaftlicherLeiter der Damper Rückenschule,erklärt auf Basis seiner langjährigenErfahrungen mit ganz unterschiedli-chen Arten von Gelenkbeschwerden,wie man besser und schmerzfreierdurch den Alltag kommen kann. Dabeigibt er nicht nur Tipps für Sport undBewegung, sondern geht auch auf dierichtige Ernährung und damit die Ver-meidung von Übergewicht ein.

Humboldt, 152 Seiten, 34 Farbfotos und Grafiken, 12,5 x 18,0 cm, Broschur, ISBN 978-3-86910-324-2, 9,95 Euro

Page 34: KV-Intern 4/2012

Die seit fünf Jahren regelmäßigerscheinenden Klinikführer von„Tagesspiegel“ und GesundheitsstadtBerlin sind mittlerweile schon eine Tra-dition – ebenso wie die dafür durchge-führten Ärztebefragungen, die unterden Berliner Medizinern auf eine hoheAntwortbereitschaft stoßen.

Auch in diesem Jahr schreibt der„Tagesspiegel“ wieder niedergelasseneMediziner an, und bittet sie um ihreKlinikempfehlungen für bestimmteBehandlungen. Immer mehr Portale –wie jüngst auch die von Krankenkas-sen getragenen – setzen zwar nahezuausschließlich auf die Bewertungendurch die Patienten. Doch die für denKlinikführer verantwortliche Redaktionist weiterhin der Ansicht, dass es vorallem der einweisende Arzt ist, der dieBehandlungsqualität in Krankenhäu-sern beurteilen und qualifizierte Emp-fehlungen geben kann und man des-halb diese Bewertungen berücksich-tigen muss.

In diesem Jahr möchten die Initiato-ren nun erstmals auch BrandenburgerKliniken zumindest des BerlinerUmlandes in den Vergleich mit einbe-ziehen.

Diesmal geht es schwerpunktmäßigunter anderem um die Implantationkünstlicher Gelenke, Herzerkrankun-gen, gynäkologische Eingriffe,Geburtshilfe, Augenoperationen, uro-logische Erkrankungen, Bauchchirur-

gie, Kinderheilkunde und Operationenbei Krebserkrankungen. Außerdemwerden wie schon beim Praxisführer2010/2011 einige wenige Indikationenvon ambulanten Spezialpraxen miteinbezogen.

Für die Umfrage werden die Ärztebestimmter Fachgruppen in den kom-menden Wochen zunächst schriftlichum ihre Klinikempfehlungen fürbestimmte Behandlungen gebeten.Die kurzen Fragebögen mit jeweilszwei Fragen zu maximal sechs Indika-tionen wurden in diesen Tagen an dieMediziner der Fachgebiete Allgemeineund Innere Medizin, Augenheilkunde,Orthopädie, Gynäkologie, Kinderheil-kunde und Urologie versandt mit derBitte, diese auszufüllen und mit dembeiliegenden Freiumschlag zurückzu-senden.

Zusätzlich werden Mitarbeiter des„Tagesspiegel“-Servicecenters telefo-nisch bei Ärzten um ihre Empfehlun-gen bitten.

Sollten Sie als niedergelassener Arztder oben genannten Fachrichtungenkeinen Fragebogen erhalten habenund an der Befragung teilnehmen wol-len, so können Sie diese Unterlagengern anfordern.

Ansprechpartner beim „Tagesspiegel“ E-Mail:[email protected]

Praxis aktuell

Seite 32 | AUSGABE 4 / 2012

Ärzte bewerten Kliniken„Tagesspiegel“ befragt erstmals auch Brandenburger Ärzte

Page 35: KV-Intern 4/2012

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Page 36: KV-Intern 4/2012

Dipl.-Med. Jens-Christian Bischoff, FA für UrologieAm Frankfurter Tor 1, 15306 Seelow

Sicherstellung

Seite 34 | AUSGABE 4 / 2012

Niederlassung im März 2012

Zulassungen und ErmächtigungenNachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Kadry AlbaneFacharzt für Innere Medizin/HA in Potsdamab 01.10.2012

Dr. med. Karl Maria JaschikFacharzt für Orthopädie in Potsdamhalbe Zulassungab 01.07.2012

Jan JoswigFacharzt für Allgemeinmedizin in Elsterwerdaab 01.04.2012

Susanne MauerFachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Brandenburg a.d. Havelab 01.04.2012

Detlef SchreiberFacharzt für Allgemeinmedizin in Hoppegarten/OT Hönowhalbe Zulassungab 01.04.2012

Dr. med. Dr. med. dent. Uta Wenzel-ZeibigFachärztin für Mund-Kiefer-Gesichts-chirurgie in Potsdamab 01.04.2012

Dr. med. Ulrich WüllenkemperFacharzt für Allgemeinmedizin in Potsdamab 01.04.2012

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Med. Einrichtungs GmbH GubenGenehmigung zur Anstellung von:

Planungsbereich Märkisch-Oderland

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V

Page 37: KV-Intern 4/2012

Sulaiman HusamFacharzt für Orthopädie in der Zweigpraxis in Forstab 01.04.2012

Ronny KornFacharzt für Orthopädieab 01.04.2012

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

MVZ Belzig in Bad BelzigGenehmigung zur Anstellung von:Frank HeinemannFacharzt für Augenheilkundeab 01.04.2012

MVZ Märkisch Oderland GmbH in Bad FreienwaldeGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Edeltraud RittwageFachärztin für Allgemeinmedizinab 01.04.2012

MVZ hospital Laborverbund Branden-burg-Berlin in Bernau b. Bln.Genehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Thomas TalaskaFacharzt für Mikrobiologie und Infek-tionsepidemiologieab 01.04.2012

MVZ – Am Hauptbahnhof – 1 in Brandenburg a.d. HavelGenehmigung zur Anstellung von:MUDr./CS Alena HeinsohnFachärztin für Augenheilkundeab 01.04.2012

MVZ Epikur CalauGenehmigung zur Anstellung von:Heidrun EberleFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeab 01.04.2012

OGD MVZ Neuruppin in NeuruppinGenehmigung zur Anstellung von:Christian LiebeFacharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkundeab 01.04.2012

Dr. med. Karsten ReschkeFacharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkundeab 01.04.2012

Luise WinkelmannFachärztin für Allgemeinmedizinab 01.04.2012

OGD MVZ Neuruppin II in NeuruppinGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Michael GregerFacharzt für Pathologieab 01.05.2012

Sicherstellung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 35

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

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Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dr. med. Thomas BarzFacharzt für Orthopädie und Unfall-chirurgie am Asklepios KlinikumUckermark in Schwedt/O.ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. FÄ fürChirurgie, FÄ für Orthopädie, FÄ fürOrthopädie und Unfallchirurgie sowieFÄ für Innere Medizin/Rheumatologiesowie entspr. Ärzten in zugel. Einrich-tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V und von am KlinikumSchwedt für eine neuropädiatrischeSprechstunde erm. Kinderärztensowie auf Überweisung der erm.Fachärztin für Innere Medizin/Rheu-matologie, Frau Soldan, zur Mit- undWeiterbehandlung auf dem Gebietder Orthopädie für Problemfälleausschl. im Bereich der Wirbelsäulefür die Zeit vom 01.04.2012 bis zum31.03.2014.

Dr. med. Achim FranzenFacharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde an den Ruppiner Kliniken in Neuruppinermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. FÄ f.HNO-Heilkunde sowie FÄ f. HNO-Heil-kunde in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für

eine konsiliarische Tätigkeit auf demGebiet der HNO-Heilkunde für die Zeitvom 01.04.2012 bis zum 31.03.2014.

Dr. med. Wolfram GöhreFacharzt für Radiologie an der Screening-Einheit BrandenburgNord-West/Versorgungsregion Nord,Praxis Dr. med. Tilmann Ehrenstein inLöwenberger Landermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZVi.V.m. der Anlage 9.2 BMV-Ärzte/EKVzur Versorgung im Rahmen des Pro-gramms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie-Screening auf Veranlassung des pro-grammverantwortlichen Arztes zurkonsiliarischen Beurteilung von Mam-mographieaufnahmen und zur Teil-nahme an der multidisziplinären Fall-konferenz für die Zeit vom 01.04.2012bis zum 31.03.2014.

Dr. med. Thomas HoppertFacharzt für Innere Medizin am Askle-pios Klinikum Uckermark in Schwedtermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. Ärztensowie Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Funktionsanalyse vonHerzschrittmachern und zur echokar-diographischen und angiokardiogra-phischen Diagnostik für die Zeit vom01.04.2012 bis zum 31.03.2014.

Dipl.-Med. Christiane JänickeFachärztin für Innere Medizin am HELIOS Klinikum Bad Saarowermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV

Sicherstellung

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Ermächtigungen

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auf Überweisung von zugel. Ärztensowie Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Rheuma-tologie für die Zeit vom 01.04.2012 biszum 31.03.2014.

Dr. med. Ulrike KargeFachärztin für Diagnostische Radio-logie an der Screeining-Einheit Bran-denburg Nord-West/Versorgungsre-gion Nord, Praxis Dr. med. TilmannEhrenstein in Löwenberger Landermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZVi.V.m. der Anlage 9.2 BMV-Ärzte/EKVzur Versorgung im Rahmen des Pro-gramms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie-Screening auf Veranlassung des pro-grammverantwortlichen Arztes zurkonsiliarischen Beurteilung von Mam-mographieaufnahmen und zur Teil-nahme an der multidisziplinären Fall-konferenz für die Zeit vom 01.04.2012bis zum 31.03.2014.

Dipl.-Med. Ralf KlimaczewskiFacharzt für Innere Medizin am KMG Klinikum Mitte in Wittstockermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. fachärzt-lich tätigen FÄ f. Innere Medizin sowieentspr. Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die zweidimensionale echo-kardiographische Untersuchung undauf Überweisung von zugel. fachärztl.tätigen Internisten, die selbst echo-kardiographische Untersuchungendurchführen sowie entspr. Ärzten in

zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für spez. Fra-gestellungen auf dem Gebiet derEchokardiographie einschließlich dertransösophagealen Echokardiogra-phie für die Zeit vom 01.07.2012 biszum 30.06.2014.

apl. Prof. Dr. med. Michael OeffFacharzt für Innere Medizin am Städt. Klinikum in Brandenburgermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. fachärztl.tätigen Internisten sowie entspr. Ärz-ten in zugel. Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V fürbesondere diagnostische Leistungenauf dem Gebiet der Kardiologie:- Rechtsherzkatheter unter

Belastung- Kreislauffunktionsprüfung nach

standardisierten Methoden, einschl. Dokumentation mittels Kipptisch

- zur Durchführung der transösophagealen Echokardiographie

und auf Überweisung von zugel. FÄ f.Innere Medizin/SP Kardiologie sowieentspr. Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse einesimplantierten Kardioverters bzw.Defibrillators, einschl. der telemed.Nachsorge für die Zeit vom 01.04.2012bis zum 31.03.2014.

Dr. med. Tom OestmannFacharzt für Innere Medizin am Ev. KHin Luckau

Sicherstellung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 37

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ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. Ärztenbzw. Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Gastroente-rologie, der präventiven Koloskopieund zur Durchführung des prokto/-rektoskopischen Komplexes für dieZeit vom 01.04.2012 bis zum31.03.2014.

Marco Petrick MBAFacharzt für Neurologie am KKH Prignitz in Perlebergermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. FÄ f. Neu-rologie, FÄ f. Psychiatrie und FÄ f.Orthopädie sowie entspr. FÄ in zugel.Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik neu-romuskulärer Erkrankungen und ggf.zur Mitbehandlung von Problemfäl-len, zur Durchführung der sonogra-phischen Untersuchung der intrakra-niellen Gefäße mittels PW-Doppler,zur Durchführung der sonographi-schen Untersuchung der intrakra-niellen hirnversorgenden Gefäße mit-tels Duplex-Verfahrens und für dieBehandlung mit Botulinum-Toxin Aund B für die Zeit vom 01.04.2012 biszum 31.03.2014.

Dr. med. Majid RezaFacharzt für Urologie am Ev. KH Luckauermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. FÄ f.Frauenheilkunde und Geburtshilfeund FÄ f. Urologie sowie entspr. FÄ in

zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Uro-dynamik für die Zeit vom 01.04.2012bis zum 31.03.2014.

Dr. med. Karl-Heinz RudolphFacharzt für Neurochirurgie am Städt. Klinikum in Brandenburgermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. FÄ f. Chirurgie, Orthopädie, Neurologieund Neurochirurgie sowie entspr. Ärz-ten in zugel. Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Mit-behandlung von Problempatientenmit neurochirurgischer Diagnose fürdie Zeit vom 01.04.2012 bis zum31.03.2014.

Dr. med. Kirsten SariFachärztin für Innere Medizin am Carl-Thiem-Klinikum in Cottbusermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. fachärztl.tätigen FÄ f. Innere Medizin, FÄ f. Chirurgie und Augenheilkunde sowieentspr. FÄ in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie auf Überweisung vonHerrn Dr. med. Klement zur Betreu-ung von Patienten (mit Ausnahmevon Kindern) mit folgenden endokri-nologischen Krankheitsbildern: kom-plizierte Fälle von Schilddrüsener-krankungen, Nebenschilddrüsener-krankung, Hypophysentumor, Neben-nierenerkrankungen, Gonadener-krankungen, Hirsutismus, Gynäkomas-tie, Pubertas tarda für die Zeit vom01.04.2012 bis zum 31.03.2014.

Sicherstellung

Seite 38 | AUSGABE 4 / 2012

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Dr. med. Klaus SchenkeFacharzt für Urologie am DRK-KH in Luckenwaldeermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. Urologenund Urologen in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vfür die urogynäkologische Diagnostikund zur konsiliarärztlichen Tätigkeitbei urologischen Problemfällen für dieZeit vom 01.04.2012 bis zum31.03.2014.

Dipl.-Med. Peter SchwabbauerFacharzt für Pathologie am WernerForßmann KH in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 3 Ärzte-ZVi.V.m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ärzte/EKV zur Versorgung im Rahmendes Programms zur Früherkennungvon Brustkrebs durch Mammograpie-Screening zur Beurteilung histopatho-logischer Präparate und zur Teilnah-me an der multidisziplinären Fall-konferenz für die Zeit vom 01.07.2012bis zum 30.06.2014.

Dr. medic Oana StancuFachärztin für Innere Medizin am Ev. KH Lutherstift in Seelowermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. Ärztensowie Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur amb. Kontrolle implantier-ter Herzschrittmacher für die Zeitvom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013.

Dr. med. Frank ThierfelderFacharzt für Innere Medizin an den

Oberhavel Kliniken in Granseeermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. fachärztl.tätigen Internisten und entspr. Ärztenin zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Funktions-analyse eines Herzschrittmachersund/oder eines implantierten Kardio-verters bzw. Defibrillators (ausge-nommen sind Leistungen nach § 115 aSGB V), zur Programmierung in spez.Fällen, für die zweidimensionale echo-kardiographische Untersuchung inRuhe und unter Belastung und aufÜberweisung von zugel. Ärzten sowieÄrzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurDurchführung der transösophagealenEchokardiographie für die Zeit vom01.04.2012 bis zum 31.03.2014.

M.D.(Kol.) Roberto VargasFacharzt für Innere Medizin am KMG Klinikum Mitte in Kyritzermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. Ärztensowie Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung des prokto/-rektoskopischen Komplexes und derpräventiven Koloskopie für die Zeitvom 01.04.2012 bis zum 31.03.2014.

Dr. med. Thoralf WiegandFacharzt für Orthopädie und Unfall-chirurgie am Asklepios KlinikumUckermark in Schwedt/O.ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. FÄ fürChirurgie, FÄ für Orthopädie, FÄ für

Sicherstellung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 39

Page 42: KV-Intern 4/2012

Orthopädie und Unfallchirurgie sowieFÄ für Innere Medizin/Rheumatologiesowie entspr. Ärzten in zugel. Einrich-tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V und von am KlinikumSchwedt für eine neuropädiatrischeSprechstunde erm. Kinderärztensowie auf Überweisung der erm.Fachärztin für Innere Medizin/Rheu-matologie, Frau Soldan, zur Mit- undWeiterbehandlung auf dem Gebietder Orthopädie für Problemfälle mitAusnahme von Wirbelsäulenerkran-kungen für die Zeit vom 01.04.2012bis zum 31.03.2014.

Dr. med. Thomas WinterFacharzt für Neurologie an der Kliniken Beelitz GmbH in Beelitz-Heilstättenermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. Neuro-logen, Psychiatern und Orthopädensowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtun-gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V für die Behandlung von Bewe-gungsstörungen, Hyperhidrosis undspez. Formen der Spastik mit Botuli-num-Toxin A und auf Überweisungvon zugel. FÄ f. Kinder- und Jugend-medizin sowie entspr. FÄ in zugel. Ein-richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für die Behandlung derinfantilen Zerebralparese mit Botuli-num-Toxin A für die Zeit vom01.04.2012 bis zum 31.03.2014.

Dr. med. Hans-Jürgen ZietzFacharzt für Innere Medizin am Elbe-Elster Klinikum in Herzbergermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV

auf Überweisung von zugel. Ärztensowie Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Gastroente-rologie für die Zeit vom 01.04.2012 biszum 30.11.2012.

Dr. med. Gabriele ZindlerFachärztin für Neurologie an den Ruppiner Kliniken in Neuruppinermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. Nerven-ärzten, FÄ f. Neurologie, FÄ f. Psychia-trie, Ärzten mit der Schwerpunktbez.Angiologie, FÄ f. Neurochirurgiesowie entspr. Ärzten in zugel. Einrich-tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der neu-rosonographischen Diagnostik sowieauf Überweisung von zugel. Ärztenund Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung einer Spezial-sprechstunde für Erkrankungen derhirnzuführenden und Hirngefäße fürdie Zeit vom 01.04.2012 bis zum31.03.2014.

Klinikum Ernst von BergmanngGmbH/Klinik für Radioonkologie undStrahlentherapie in Potsdamermächtigt gem. § 31 Abs. 1a Ärzte-ZVauf Überweisung von zugel. Ärztensowie Ärzten in zugel. Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von am Klinikum Ernstvon Bergmann erm. Ärzten auf demGebiet der Strahlentherapie für dieZeit vom 01.04.2012 bis zum31.03.2014.

Sicherstellung

Seite 40 | AUSGABE 4 / 2012

Page 43: KV-Intern 4/2012

MVZ LabMed Berlin GmbHZweigpraxis in Brandenburg a.d. H. durch Dr. med. Joachim von BülowFacharzt für Laboratoriumsmedizinab 01.04.2012

MVZ Epikur CalauZweigpraxis in Schipkaudurch Heidrun EberleFachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfeab 01.04.2012

Dr. med. Torsten AstFacharzt für Orthopädie in PritzwalkRückverlegung Praxis in die Perleberger Str. 2

Dipl.-Med. Silvia EisermannFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in Rathenowneue Adresse ab 01.07.2012: Karl-Gehrmann-Str. 2

Dipl.-Med. Gabriele HofmannFachärztin für Orthopädie in Neuruppinneue Adresse: Alt Ruppiner Allee 81

Dr. med. Ulrike IlgertFachärztin für Allgemeinmedizin in Prenzlauneue Adresse ab 01.05.2012: Neustadt 24

Dipl.-Med. Monika RauschFachärztin für Allgemeinmedizin in Schwedt/O.neue Adresse: Bahnhofstr. 11 A

Dipl.-Med. Frank RudolphFacharzt für Allgemeinmedizin in Neuruppinneue Adresse: An der Seepromenade 20-21

Dr. med. Ulrike ZimmermannFachärztin für Innere Medizin / HA in Prenzlauneue Adresse ab 01.05.2012: Neustadt 24

LADR GmbH MVZ Wittstockneue Adresse: Zur Mesche 20, Neuruppin

In der März-Ausgabe von „KV-Intern“ist uns leider ein Fehler unterlaufen.Richtig muss es heißen:Dr. med. Jörg HussockFacharzt für Anästhesiologie in Cottbusab 01.10.2012

Sicherstellung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 41

Zweigpraxen gem. § 24 Abs. 3 und 4 Ärzte-ZV

Praxisverlegungen

Korrektur

Page 44: KV-Intern 4/2012

Sicherstellung

Seite 42 | AUSGABE 4 / 2012

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin

23/2012 Augenheilkunde Oberspreewald-Lausitz 01.01.2013

24/2012Haut- u. Geschlechts-krankheiten

Uckermark sofort

25/2012Innere Medizin/SP Nephrologie

Prignitz 02.01.2013

26/2012Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeut

Frankfurt (Oder)Oder-Spree

01.10.2012

Bewerbungsfrist bis 8.6.2012

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme-zeitpunkt enthalten.

•Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa-tisch als Bewerber für die ausge-schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

Page 45: KV-Intern 4/2012

Sicherstellung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 43

Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin

14/2012 Augenheilkunde Elbe-Elster März 2013

15/2012Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Ostprignitz-Ruppin 01.01.2013

16/2012Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Havelland 01.01.2013

17/2012Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Prignitz 01.10.2012

18/2012Kinder- undJugendmedizin

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam Mittelmark

01.02.2013

19/2012PsychologischerPsychotherapeut(1/2 Vertragsarztsitz)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark

01.04.2013

20/2012PsychologischerPsychotherapeut

Frankfurt (Oder)Oder-Spree

01.10.2012

21/2012PsychologischerPsychotherapeut(1/2 Vertragsarztsitz)

Potsdam/Stadt 01.07.2012

22/2012Orthopädie(1/2 Vertragsarztsitz)

Potsdam/Stadt sofort

Bewerbungsfrist bis 10.5.2012

Page 46: KV-Intern 4/2012

Sicherstellung

Seite 44 | AUSGABE 4 / 2012

Übersicht der Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Branden-burg zur Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im Bereich der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg nach § 103 Abs. 1-3 SGB V i.V.m. § 16b Ärzte-ZV

Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses per 9.3.2012 für die Arztgruppen in denjeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich des Beschlusses Nr. 14/12.

x gesperrte Planungsbereiche (1) mögliche Zulassungen

* Zulassungsmöglichkeit für ärztliche Psychotherapeuten** Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln

PlanungsbereichA

näst

hesi

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Aug

en

Chir

urgi

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Fach

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lich

Inte

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Uro

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Potsdam/Stadt x x x x x x x x x x x x x (2)

Brandenb./Havel/St.Potsdam-Mittelmark x x x x x x x x x x x x x

Havelland x x x x x x x x x x x x x

Oberhavel x x x x x x x x x x x x x (15)

Ostprignitz-Ruppin x x x x x x x x x x x x x

Prignitz x x x x x x (1) x x x x x (1)

Teltow-Fläming x x x x x x x x x x x x x

Cottbus/Stadt x x x x x x (1) x x x 1*x x x (3)

Dahme-Spreewald x x x x x x x x x x x x x

Elbe-Elster x x x x x x (1) x x x x x x (10)

Oberspreewald-Lausitz x x x x x x x x x x 1*

x x x

Spree-Neiße x (1) x x x x x x x x 2*x x x

Frankfurt/StadtOder-Spree x x x x x x x x x x x x x (2)

Barnim x (1) x x x x x x x x 1*x x x

Märkisch-Oderland x (1) x x x x x x x x x x x (24)

Uckermark x x x x x x x x x x x x x

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Sicherstellung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 45

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,dass gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie eine Überversorgung dann angezeigt ist, wenndurch einen Vergleich zwischen der für den Planungsbereich maßgeblichen allgemeinenVerhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planungsbereich ermittelten örtlichenVerhältniszahl eine Überschreitung von 10 v. H. festgestellt wird. Insofern ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass für die in der Übersicht noch nichtgesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen eine Unterversorgung angezeigt ist. Wir emp-fehlen daher dringend jedem niederlassungswilligen Arzt, sich vor der Antragstellung inder KV Brandenburg, Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung, über diejeweilige Versorgungssituation zu informieren.

Info-Kasten zu Planungsbereichen

In diesen Regionen werden Zulassungen gefördert

Zulassungsanträge für Cottbus/Stadt - Haut- u. Geschlechtskrankheiten, Frankfurt (Oder)/St./Oder-Spree - Hausärzte, Märkisch-Oderland - Augenheilkunde und Barnim - Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandeln, sind bis zum 11.5.2012 einzureichen. Im Auswahlverfahren werden nur die Anträge berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bis zu diesemTermin eingereicht werden.

Anzeige

Page 48: KV-Intern 4/2012

•Möchte meine hausärztliche Praxis,die ich seit 1992 als niedergelasseneÄrztin führe, aus Altersgründen gernan einen jüngeren Kollegen weiter-geben. Meine Praxis befindet sich ineinem weit über die Grenzen Bran-denburgs bekannten und modernenErholungs- und Ferienkurort östlichvon Berlin direkt am Scharmützelsee;für Familien Standort zum Leben.

Chiffre: AB/62/12

•Möchte meine seit 33 Jahren etablierte mittelgroße Landarzt-Dop-pelpraxis (Hausarzt/Zahnarzt) in einerKleinstadt 30 km südlich von Berlin ab2013 gern einem Nachfolger/in über-geben. Die Praxisgröße beträgt insge-samt 170 m². Die Praxisimmobilie, wel-che sich auf einem 900 qm großenGrundstück befindet, steht zum Ver-kauf; über eine Vermietung kann ver-handelt werden.

Chiffre: AB/63/12

•Kleine Allgemeinarztpraxis unweitvon Bad Saarow, in zentraler Lageund gemieteten Räumen mit behin-dertengerechter Ausstattung suchtzu Ende Januar 2013 Nachfolger/in.Die Praxis besitzt moderne Praxissoft-

ware (TurboMed), ist papierlos undmit externer Datensicherung ausge-stattet. 1 Arzthelferin organisiert undbegleitet den Praxisalltag.Am Ort sind nahezu alle Fachrichtun-gen sowie ein Krankenhaus. Der ärzt-liche Bereitschaftsdienst ist ca. 4x imQuartal. Die Stadt besitzt eine ausge-prägte Infrastruktur, Kitas und Schu-len bis zum Abiturabschluss sowievielfältige kulturelle Angebote undFreizeitmöglichkeiten.

Chiffre AB/64/12

•Möchte meine gut gehende haus-ärztliche Praxis in Zossen/OT Wüns-dorf-Waldstadt, die ich seit 1991 alsniedergelassener Arzt führe, ausAltersgründen zum nächstmöglichenZeitpunkt gern an einen jüngeren Kollegen/in weitergeben. Die Praxis ist 80 qm, modern aus-gestattet und beschäftigt 2 Arzt-helfer/in.

Kontakt: 033702/66214

•Langjährig bestehende und gut-gehende Augenarztpraxis in zentralerLage in Rathenow (Havelland) ausAltersgründen 2012 an einen Nach-folger/in abzugeben.

Bewerbungskennziffer: 45/2011

Service

Seite 46 | AUSGABE 4 / 2012

PraxisbörsePraxisabgabe

Page 49: KV-Intern 4/2012

•Erfahrene Fachärztin für InnereMedizin mit Schwerpunkt Hämato-logie/Onkologie sucht Mitarbeit ineiner Praxis / MVZ oder gerne auchÜbernahme einer Praxis. Keine bevor-zugte Region.

Chiffre: 12/04/01

•Facharzt für Gynäkologie undGeburtshilfe sucht Praxis zur Über-nahme im Bereich der KV Branden-burg. Nähe zu Berlin wäre wün-schenswert, ist jedoch keine Bedin-gung. Als Praxiseinstieg auch Job-sharing möglich.

Kontakt: 0160/94916659

•Ich schließe im Juli 2012 meine Wei-terbildung zur Fachärztin für Allge-meinmedizin ab und suche ab August2012 eine Hausarztpraxis zur Über-nahme in der Region Oranienburg /Hohen Neuendorf, ggf. wärezunächst auch eine Anstellung mitÜbernahme in den nächsten Jahrenmöglich. Bes. Kenntnisse: in Ausbil-dung Naturheilverfahren, Akupunk-tur, manuelle Therapie.

Kontakt: [email protected]

•Fachärztin für PsychosomatischeMedizin und Psychotherapie suchtMöglichkeit einer vertragsärztlichenTätigkeit als Psychotherapeutin inBrandenburg. Eigene Niederlassung,

Kooperation/Partnerschaft oderAnstellung in einem MVZ oder Praxis -alle Formen sind möglich.

Chiffre: 12/04/02

•Dipl. Psychologin und psychologi-sche Psychotherapeutin (TP, Erwach-sene), momentan in Elternzeit, mitlangjähriger Erfahrung in eigener niedergelassener Praxis, sucht psy-chotherapeutische Praxis (gerne auchhalben Sitz) in Potsdam oder Pots-dam-Mittelmark.

Kontakt: 033200/609422

•Chirurgische Praxis (breites Spek-trum, u.a. amb. Operieren, D-Arzt,Proktologie) mit versiertem Praxis-team sucht FÄ / FA für Chirurgie(möglichst mit unfallchirurgischerAusbildung) zur Anstellung (auch inTeilzeit möglich).Kooperatives Arbeiten garantiert, dasich die Praxis in einem großen Ärzte-haus in einer südbrandenburgischenGroßstadt befindet. Eine spätere Pra-xisübernahme wäre denkbar.

Chiffre: 12/04/04

•Hausärztliche Praxis in märkischerKleinstadt, östlich von Berlin, S-Bahn-anbindung, sucht Ärztin/Arzt für All-gemeinmedizin oder Innere Medizinals Hausarzt, zur Anstellung (auchTeilzeit). Praxisgemeinschaft möglich.

Kontakt: 0170/2421746

Service

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 47

Praxissuche

Stellenangebot

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•Internistische Fachpraxis mit denSchwerpunkten Diabetologie undGastroenterologie sucht Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin oderhausärztlichen Internisten/in zum Ein-stieg in den Bereich Diabetologie imRahmen einer hausärztlichen Zulas-sung. Anstellung (auch in Teilzeit)oder Tätigkeit in Praxisgemein-schaft/Gemeinschaftspraxis möglich.Großzügige Praxisflächen in Ärzte-haus, S-Bahnanbindung (ca. 40 kmvon Berlin Zentrum).

Kontakt: 0178/70 55 401 oderinfo@die-internistinnen-im-

zentrum.de

•Versierte Internistin mit Zusatz-bezeichnung Diabetologie, langjäh-rige Klinikerfahrung und 2,5jährigePraxiserfahrung mit breiter diagno-stischer Ausrichtung (Ultraschalldiag-nostik, Gastroskopien) sucht Nieder-lassungsmöglichkeit in Potsdam bzw.im Landkreis PM, bevorzugt mit diabetologischem Schwerpunkt.

Chiffre: 12/04/03

•Hausarztpraxis in Potsdam mitmoderner Ausstattung und breitemSpektrum (z.B. DMP, Spirometrie,Belastungs-EKG, Ultraschall, Diabetes-schulung) sucht eine Ärztin/ einenArzt in Weiterbildung. Eine Tätigkeitin Teilzeit ist möglich. Die Weiter-bildungsbefugnis umfasst 3 Jahre. Einnettes Team freut sich auf Sie.

Kontakt: Jana Rosentreter,0331/7046909

•Psychologische Psychotherapeutin(TP) sucht Entlastungsassistenten für10 Std./Wo. ab Juli 2012. Möglichkeitder späteren Übernahme des ½ Ver-tragstherapeutensitzes in Mahlow bei Berlin.

Kontakt: 03379/202193

•Entsorge kostenlos medizinischeGeräte für den Einsatz in Afrika.

Kontakt: 0172/319 47 07 oder 0163/26 60 05 oder

per FAX 030/310 133 65

•Suche Arzthelferin mit orthopädisch-chirurgischer Erfahrung in Arztpraxissüdlich von Berlin. Vollzeitstelle wirdangestrebt, ist jedoch verhandelbar.

Chiffre: 12/04/05

Service

Seite 48 | AUSGABE 4 / 2012

Stellensuche

Weiterbildungsangebot

Sonstiges

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Ärzte, die ab April Diagnostik undTherapie von MRSA-Patienten er-bringen und abrechnen wollen, kön-nen sich jetzt online fortbilden: Aufder Homepage www.mrsa-ebm.desteht ab sofort eine zertifizierteOnline-Fortbildung bereit. Darüberinformiert die KBV in einem Rund-schreiben.

Die Teilnahme an einer solchen Fort-bildung ist Voraussetzung dafür, dassÄrzte diese Diagnostik im Rahmen derVergütungsvereinbarung zur Diagnos-tik und ambulanten Eradikationsthe-rapie von Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infiziertenPatienten abrechnen dürfen. Im Fol-genden möchten wir Sie über Detailsdieser Fortbildung informieren.

Zertifiziert mit bis zu zwei Fortbildungspunkten

Die Online-Fortbildung wurde durchdie Ärztekammer Berlin zertifiziert.Sie beinhaltet neben den Unterlagenzur Fortbildung auch eine Lernziel-kontrolle. Bei korrekter Beantwor-tung aller Fragen erhalten die Teilneh-mer zwei Fortbildungspunkte. DieTeilnahme an Online-Fortbildung undLernzielkontrolle ist kostenfrei.

So funktioniert die Online-Fortbildung

Für die Teilnahme registrieren sichdie Ärzte mit ihrer lebenslangen Arzt-nummer (LANR). Nach Auswahl derFortbildung gelangen sie zu einer etwa90-seitigen Fortbildungsunterlage, diegemeinsam von der KassenärztlichenBundesvereinigung und dem Kompe-tenzzentrum Patientensicherheit derKVen und der KBV entwickelt wurde.Die Fortbildungsunterlage beinhaltetfolgende Themenmodule:• Agenda• Allgemeine Informationen

zum Thema MRSA• Eradikationstherapie• Präventionsmaßnahmen bei

allen Patienten/Standardhygiene• Umgang mit MRSA-Patienten

in der Arztpraxis• Abrechnung und VergütungDie anschließende Lernzielkontrolleumfasst zehn Fragen mit jeweils fünfvorgegebenen Antworten, von denenjeweils nur eine korrekt ist. Bei siebenoder mehr richtigen Antworten istdas Lernziel erreicht. Für zehn korrek-te Antworten erhalten die Teilnehmerzwei Fortbildungspunkte. Sieben bisneun richtig beantwortete Fragenwerden mit einem Fortbildungspunkt

Fortbildung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 49

MRSA-Vergütungsvereinbarung:Online-Fortbildung und -Zertifizierung

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honoriert. Nach der erfolgreichenAbsolvierung erhalten die Teilnehmerihr Fortbildungszertifikat per E-Mail.

Wurden weniger als sieben Fragenrichtig beantwortet, kann die Lern-zielkontrolle maximal zwei weitereMale wiederholt werden. Eine Wie-derholung ist jedoch frühestens nach24 Stunden möglich.

Ärzte senden Fortbildungszertifikatan ihre KV

Nach der Fortbildung senden dieÄrzte ihr Fortbildungszertifikat – mitder Antragstellung zur Genehmigungder Abrechnung der Leistungen desAbschnitts 87.8 – an die KV Branden-burg, Bereich Qualitätssicherung, E-Mail: [email protected].

Fortbildung

Seite 50 | AUSGABE 4 / 2012

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

06.06.201215.00-18.00Potsdam

Schweigepflicht, Datenschutz und Archivie-rung in der ArztpraxisElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin fürMedizinrecht, Raffelsieper & Partner GbR

40 Euro

08.06.201215.00-17.30Potsdam

Die GOÄ - speziell für die gynäkologischePraxisDaniela Bartz, PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG

60 Euro

13.06.201214.00 - 20.0016.06.201209.00 - 18.00Frankfurt/O.

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Diabetiker (ZI)Dr. med. Andreas Huth, FA f. Allgemeinmedizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt150 Euro

pro Praxis-mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

8

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Fortbildung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 51

Aktuelles Seminarangebot für Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

02.06.201209.00-16.00Potsdam

Gynäkologische Zytologie: Grundlage - Qualität - PerspektivePrim. Univ. Doz. Dr. Martin Tötsch, FA f. PathologieDr. med. Katrin Marquardt, FÄ f. PathologieDr. med. Bernhard Mangold, FA f. GynäkologieDr. med. Peter Ziemke, FA f. Pathologie

Fortbildungspunkte

120 Europro Arzt 60 Euro

pro MTA

09.06.201209.00-17.00Potsdam

Hautkrebs-ScreeningDr. med. Reinhold Schrambke, FA f. AllgemeinmedizinGisela Rambow, FÄ f. Haut- und Geschlechtskrankheiten

Fortbildungspunkte

120 Euro

20.06.201215.00 - 17.15Potsdam

Honorarunterlagen und Verordnungs-statistiken - KV-Statistiken richtig lesen fürFachärzteAbrechnungsmanagerinnen der KVBB

Fortbildungspunkte

30 Euro

8

8

3

Ausgebucht

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

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Fortbildung

Seite 52 | AUSGABE 4 / 2012

Aktuelles Seminarangebot für Praxispersonal

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

12.05.201209.00-16.00Potsdam

Verantwortlich ausbilden in der ArztpraxisDipl.-Phil. Joachim Hartmann

85 Euro

23.05.201215.00-18.00Cottbus

Notfälle in der Praxis mit ReanimationMarion Mühle, Lehrrettungsassistentin derJohanniter-Unfall-Hilfe

40 Euro

23.05.201214.00-19.00Potsdam

Sag nicht “Ja”, wenn du “Nein” denkstTorsten Klatt-Braxein, Praxis- und Unternehmensentwicklung, Coach und Dozent

65 Euro

13.06.201215.00-18.00Potsdam

Steril und validiert oder wie?Praktisches Hygienemanagement für das PraxispersonalPetra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung der KVBB

40 Euro

13.06.201215.00-17.00Cottbus

Der anaphylaktische ZwischenfallMarion Mühle, Lehrrettungsassistentin derJohanniter-Unfall-Hilfe

40 Euro

16.06.201209.00-13.00Potsdam

QEP-Update für QM-BeauftragteDr. med. Martina Bida, lizenzierte QEP-Trainerin der KBV

65 Euro

Ausgebucht

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Fortbildung

AUSGABE 4 / 2012 | Seite 53

„Suchtmedizinische Grundversorgung“(gemäß Weiterbildungsordnung der LÄK Brandenburg)(in Zusammenarbeit mit dem Angermünder Institut für Suchttherapie undSuchtmedizin und Suchtakademie Berlin-Brandenburg e. V.)

Termine: 07.09./08.09.2012 Block I: Alkohol, Nikotin und Versorgung26.10./27.10.2012 Block II: Drogen- und Medikamenten-

probleme, Missbrauch, Abhängigkeit, Substitution, Notfälle, Toxikologie, Gesetze

07.12./08.12.2012 Block III: Motivational Interviewing (Trainer MI: Dr. phil. Dipl.-Psych. C. Veltrup, Lübeck)

Ort: PotsdamKosten: 200 Euro/BlockPunkte: 50 PunkteLeitung: Priv.-Doz. Dr. med. Gudrun Richter, Angermünde/Berlin,

Prof. Dr. med. U. Schwantes, Oberkrämer

„Grundkurs Palliativmedizin “(gemäß Weiterbildungsordnung der LÄK Brandenburg)

Termin: 20.08. – 24.08.2012 Ort: Potsdam Kosten: 540 EuroPunkte: 40 PunkteLeitung: B. Himstedt-Kämpfer, Potsdam,

Dr. med. I. Schade, Neuruppin, Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow

Externe Fortbildungsangebote für Ärzte und Psychotherapeuten

Page 56: KV-Intern 4/2012

„Psychosomatische Grundversorgung“(gemäß Weiterbildungsordnung der LÄK Brandenburg)

Termine: 09.02./10.02.201309.03./10.03.201304.05./05.05.201322.06./23.06.201331.08./01.09.2013

Ort: PotsdamKosten: 920 EuroPunkte: 80 PunkteLeitung: R. Suske, WerneuchenAnmeldungen jeweils an: Landesärztekammer Brandenburg,

Referat FortbildungPostfach: 10 14 45, 03014 CottbusFax: 0355/ 7 80 10 11 44E-Mail: [email protected]

Fortbildung

Seite 54 | AUSGABE 4 / 2012

Page 57: KV-Intern 4/2012

HerzlicheGlückwünschePD Dr. med. Christian Butter,

Bernau

Dipl.-Psych. Gabriela Grünbaum,Lübben (Spreewald)

Dipl.-Psych. Klaus Mücke, Potsdam

Eric Heinz Ohlendorf,Fürstenwalde/Spree

Dr. medic./R. Manulita Swetlana Renke, Jüterbog/OT Fröhden

Dr. med. Dirk Rooseboom, Potsdam

Dipl.-Med. Frank Rudolph, Neuruppin

Dr. med. Lutz Schneider, Forst (Lausitz)

Dr. med. Egbert Weber, Schilda

Dr. med. Andreas Zöpfgen, Velten

Dr. med. Hannelore Becker,Brandenburg an der Havel

Dr. med. Wolfgang Fechner,Oranienburg

Dipl.-Med. Lutz Ordel,Löwenberger Land

Gerhard Pabst, Hennigsdorf

Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Doris Reppin,Eisenhüttenstadt

Dipl.-Med. Renate Scheel,Oranienburg

Ursula Fritsch, Frankfurt (Oder)

Dr. med. Klaus Gottmann, Potsdam

Dr. med. Helgard Kossatz, Potsdam

Dr. med. Ursula Zieger, Frankfurt (O.)

Dr. med. Mechthild Röwf, Potsdam

Dr. med. Rolf Buber, Oranienburg

Dr. med. Evelind Grumbt,Lübben (Spreewald)

Karin Haase, Eisenhüttenstadt

Ulrike Müller,Hoppegarten/Dahlwitz-Hoppegarten

Dr. med. Bernd Oswald,Treuenbrietzen

Detlef Wirth, Potsdam

Dr. med. Karla Brundisch,Niedergörsdorf/OT Blönsdorf

Geburtstage

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HerzlicheGlückwünsche

Dr. med. Hans-Peter Blümel,Kloster Lehnin

Dr. med. Barb Pflug,Tauche/OT Lindenberg

MR Dr. med. Heinz Fink,Eisenhüttenstadt

Dr. med. Volker Puschmann,Storkow (Mark)

MR Hans Dressler, Cottbus

Dipl.-Psych. Manfred Pannwitz,Strausberg

Dipl.-Med. Klaus-Dieter Neumann,Cottbus

Dr. med. Peter Bischof, Baruth/Mark

MR Dr. med. Werner Buchecker,Guben

Prof. Dr. med. Bernhard von Barsewisch,Groß Pankow (Prignitz)

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Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor-Mendel-Str. 10-1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.-Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Ralf Herre

Redaktionsschluss:16. April 2012

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E-Mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E-Mail: [email protected]

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.700 Exemplare