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© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: AF/MG / 03.01.2019 Inhalt FIBU Finanzbuchführung Programmversion Januar 2019 - Versions-Info 1. FIBU »Finanzbuchführung« 3 3 1.1. Allgemeine Hinweise 1.1.1. Online-Seminar »Jahreswechsel Finanzbuchführung« 3 1.1.2. Stammdaten aktualisieren – neues Wirtschaftsjahr 2019 3 1.1.3. Zentrale Aktualisierung der Stammdaten 3 1.1.4. Rechtsform prüfen (Personengesellschaften) 3 4 1.2. Rechtliche Änderungen 1.2.1. § 13b UStG – Zusammenfassung von Tatbeständen 4 1.2.2. MOSS Verfahren – Änderungen ab 01.01.2019 9 1.2.3. Geänderte EU-Steuersätze 11 1.2.4. Kontenrahmenänderungen 11 1.2.5. BWA-Änderungen 11 1.2.6. Umsatzsteuer-Voranmeldung 12 1.2.7. Dauerfristverlängerung 12 1.2.8. Zusammenfassende Meldung 12 13 1.3. Weiterentwicklungen 1.3.1. Automatische Aktualisierung der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 13 1.3.2. Kontenansicht: Einfacher Wechsel zwischen Gegenkonto und Konto 13 1.3.3. Personengesellschaften: Neue Zuordnung der Gesellschafter 13 1.3.4. EB-Werte der Umsatzsteuer-/Vorsteuerkonten automatisch vortragen 15 1.3.5. Vorkontierung anhand Kundennummer 16 1.3.6. Steigerung der Performance 18 2. FIBU »Jahresabschluss« 18 18 2.1. Rechtliche Änderungen

FIBU Finanzbuchführung - Agenda Kunden

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© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: AF/MG / 03.01.2019

Inhalt

FIBU Finanzbuchführung

Programmversion Januar 2019 - Versions-Info

1. FIBU »Finanzbuchführung« 3

31.1. Allgemeine Hinweise

1.1.1. Online-Seminar »Jahreswechsel Finanzbuchführung« 3

1.1.2. Stammdaten aktualisieren – neues Wirtschaftsjahr 2019 3

1.1.3. Zentrale Aktualisierung der Stammdaten 3

1.1.4. Rechtsform prüfen (Personengesellschaften) 3

41.2. Rechtliche Änderungen

1.2.1. § 13b UStG – Zusammenfassung von Tatbeständen 4

1.2.2. MOSS Verfahren – Änderungen ab 01.01.2019 9

1.2.3. Geänderte EU-Steuersätze 11

1.2.4. Kontenrahmenänderungen 11

1.2.5. BWA-Änderungen 11

1.2.6. Umsatzsteuer-Voranmeldung 12

1.2.7. Dauerfristverlängerung 12

1.2.8. Zusammenfassende Meldung 12

131.3. Weiterentwicklungen

1.3.1. Automatische Aktualisierung der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 13

1.3.2. Kontenansicht: Einfacher Wechsel zwischen Gegenkonto und Konto 13

1.3.3. Personengesellschaften: Neue Zuordnung der Gesellschafter 13

1.3.4. EB-Werte der Umsatzsteuer-/Vorsteuerkonten automatisch vortragen 15

1.3.5. Vorkontierung anhand Kundennummer 16

1.3.6. Steigerung der Performance 18

2. FIBU »Jahresabschluss« 18

182.1. Rechtliche Änderungen

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© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: AF/MG / 03.01.2019

2.1.1. E-Bilanz – Wirtschaftsjahr 2018 18

192.2. Weiterentwicklungen

2.2.1. E-Bilanz – Auswahl der Rechtsform 19

2.2.2. E-Bilanz – Optimierung der manuellen Erfassung von Anlagegütern 19

2.2.3. E-Bilanz – Personengesellschaften 20

2.2.4. Neuentwickelter Jahresabschluss – Schriftgröße 8 21

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Seite 3FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

1. FIBU »Finanzbuchführung«

Allgemeine Hinweise1.1.

Online-Seminar »Jahreswechsel Finanzbuchführung«1.1.1.

Bestens gerüstet starten Sie mit dem Seminar »Jahreswechsel Finanzbuchführung« ins neue Jahr.Sie erfahren alles rund um die wichtigen rechtlichen Änderungen und lernen, wie Ihnen unsereWeiterentwicklungen die tägliche Arbeit erleichtern.

Zur Seminarübersicht gelangen Sie aus jeder Anwendung heraus über den Menüpunkt »Hilfe | Online-Seminar«.

Stammdaten aktualisieren – neues Wirtschaftsjahr 20191.1.2.

Für das Wirtschaftsjahr 2019 wurden neue Stammdaten integriert (z. B. Sachkonten,Kontenfunktionen, Steuerschlüssel). Diese stehen nach der Jahresübernahme mit der neuenVersion automatisch zur Verfügung.

Wurde die Jahresübernahme bereits mit einer alten Jahresversion durchgeführt, müssen dieStammdaten manuell aktualisiert werden. Beim Aufruf eines Mandanten erhalten Sie einen Hinweisauf die notwendige Aktualisierung.

Zentrale Aktualisierung der Stammdaten1.1.3.

Um alle Stammdaten in einem Arbeitsgang zu aktualisieren, verwenden Sie die Funktion »Stammdaten | Stammdaten aktualisieren (mandantenübergreifend)«.

Beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Während derAktualisierung kann nicht mit den Agenda-Anwendungen gearbeitet werden.

Rechtsform prüfen (Personengesellschaften)1.1.4.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 werden Buchungen auf Gesellschafterebene nicht mehr anhandverschiedener Endnummern, sondern direkt auf die Gesellschafter gebucht (siehe auch Punkt1.3.3.). Damit die Buchung auf Gesellschafter korrekt erfolgen kann, muss der Rechtsformtyp in denMandanten-Adressdaten korrekt eingestellt sein.

Prüfen Sie bei allen Mandanten, ob der korrekte Rechtsformtyp hinterlegt ist.

»Stammdaten | Mandanten-Adressdaten | Register: Zusatzangaben«

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Seite 4FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Rechtliche Änderungen1.2.

§ 13b UStG – Zusammenfassung von Tatbeständen1.2.1.

Bei Umsätzen nach §13b UStG werden die verschiedenen Sachverhalte in unterschiedlichenKennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen.

Ab 2019 wird der Ausweis einiger Sachverhalte geändert:

Sachverhalt Leistungsempfängerbis 2018

(Kennzifferin UStVA)

NEU

ab 2019

(Kennzifferin UStVA)

Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigemUnternehmer (§ 13b, Abs. 2 Nr. 1).

52 / 53 84 / 85

Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigemUnternehmer (§ 13b, Abs. 2 Nr. 5a).

52 / 53 84 / 85

Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs.2, Nr. 2 UStG).

73 / 74 84 / 85

Lieferung von Mobilfunkgeräten sowie von integriertenSchaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen (§ 13bAbs. 2, Nr. 10 UStG).

78 / 79 84 / 85

Sachverhalt Leistungserbringerbis 2018

(Kennzifferin UStVA)

NEU

ab 2019

(Kennzifferin UStVA)

Lieferung von Mobilfunkgeräten sowie von integriertenSchaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen (§ 13bAbs. 2, Nr. 10 UStG)

68 60

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Seite 5FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Sachverhaltsauswahl von §13b Tatbeständen wurde angepasst

Auswahl bis 2018 Auswahl ab 2019

Leistungsempfänger (Steuerschlüssel 91, 92, 94, 95)

Leistungserbringer (Steuerschlüssel 46)

Formular der Umsatzsteuer-Voranmeldung wurde angepasst

UStVA bis 2018 UStVA ab 2019

Standard-Automatikkonten wurden angepasst

Beim Buchen auf Standard-Automatikkonten erfolgt der Ausweis automatisch in der korrektenKennziffer der Umsatzsteuer-Voranmeldung wie Konto 5925 »Leistungen ausl. UN 19% VSt und19% USt« (SKR 04).

Beachten Sie: Individuelle Automatikkonten prüfen und ggf. manuell anpassen

Individuelle Automatikkonten werden nicht automatisch angepasst. Prüfen Sie die betroffenenindividuellen Automatikkonten und passen Sie gegebenenfalls die Zuordnung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung an. Bei dieser Vorgehensweise muss zwischen einemRegelwirtschaftsjahr/Rumpfwirtschaftsjahr und einem abweichenden Wirtschaftsjahr unterschiedenwerden.

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Seite 6FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Vorgehensweise bei Regelwirtschaftsjahr/Rumpfwirtschaftsjahr

1. Wirtschaftsjahr 2019 öffnen.

2. »Stammdaten | Buchungserfassung | Sachkonten-Erfassung«.

3. »Optionen | Filter einstellen«.

4. Name für Filter erfassen und <Neue Zeile>.

5. Einstellungen wählen bzw. erfassen und <OK>:

Feldbezeichnung USt-KZ (Soll) - bei Soll-VersteuererUSt-KZ (Ist) - bei Ist-Versteuerer

Bedingung BereichSuchbegriff 52;53;73;74;78;79;68

6. <Filter ausführen>.

HinweisWird kein Konto gefunden, erhalten Sie die folgende Meldung:

In diesem Fall sind keine weiteren Schritte notwendig. Bestätigen Sie die Meldung mit <Ja>.

Page 7: FIBU Finanzbuchführung - Agenda Kunden

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Seite 7FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

7. Konto mit Doppelklick öffnen.

Register: »Funktionen«Gruppierung: »Zuordnung USt-Voranmeldung«Feld: »USt-Kennz. Soll«- bei Soll-Versteuerer

»USt-Kennz. Ist« - bei Ist-Versteuerer

8. Neue Kennziffer (84 oder 60) wählen, <Speichern> und <Schließen>.

Hinweis: Konten mit Kennziffer 73/74Nur der Sachverhalt » Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2, Nr.2 UStG)« muss ab 2019 in der Kennziffer 84/85 ausgewiesen werden. Ändern Sie dieKennziffer nur, wenn es sich um diesen Sachverhalt handelt.Der Sachverhalt »Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2, Nr.3 UStG)« wird weiterhin in der Kennziffer 73/74 ausgewiesen.

9. Filter wieder deaktivieren über »Optionen | Filter«.

Vorgehensweise bei abweichendem Wirtschaftsjahr

1. Abweichendes Wirtschaftsjahr öffnen (z. B. 01.07.2018 – 30.06.2019).

2. »Stammdaten | Buchungserfassung | Sachkonten-Erfassung«.

3. »Optionen | Filter einstellen«.

4. Name für Filter erfassen und <Neue Zeile>.

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Seite 8FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

5. Einstellungen wählen bzw. erfassen und <OK>:

Feldbezeichnung USt-KZ (Soll) - bei Soll-VersteuererUSt-KZ (Ist) - bei Ist-Versteuerer

Bedingung BereichSuchbegriff 52;53;73;74;78;79;68

6. <Filter ausführen>.

7. Konto mit Doppelklick öffnen.

Register: »Konto«Feld: »Gültig ab«

Datum »01.01.2019« erfassen.

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Seite 9FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

8. Register: »Funktionen«Gruppierung: »Zuordnung USt-Voranmeldung«Feld: »USt-Kennz. Soll« - bei Soll-Versteuerer

»USt-Kennz. Ist« - bei Ist-Versteuerer

Neue Kennziffer (84 oder 60) wählen, <Speichern> und <Schließen>.

Hinweis: Konten mit Kennziffer 73/74Nur der Sachverhalt » Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2, Nr.2 UStG)« muss ab 2019 in der Kennziffer 84/85 ausgewiesen werden. Ändern Sie dieKennziffer nur, wenn es sich um diesen Sachverhalt handelt.Der Sachverhalt »Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2, Nr.3 UStG)« wird weiterhin in der Kennziffer 73/74 ausgewiesen.

9. Filter wieder deaktivieren über »Optionen | Filter«.

Nr. 1202 § 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

MOSS Verfahren – Änderungen ab 01.01.20191.2.2.

Seit dem 01.01.2015 gilt für elektronisch erbrachte Dienstleistungen von Unternehmen anPrivatpersonen der Ort als Leistungsort, an dem die Privatperson (der Leistungsempfänger) seinengewöhnlichen Aufenthalt hat.

Neue Regelung ab dem 01.01.2019

§ LieferschwelleEs wird eine Lieferschwelle (wie bei Versandhandel) eingeführt. Soweit die MOSS-Umsätze proJahr nicht mehr als 10.000 Euro (netto) betragen, befindet sich der Ort der Leistung am Sitz desLeistenden Unternehmers. Erst bei Überschreiten der Umsatzgrenze gilt der Ort als Leistungsort,an dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Neue Konten ab 20194449 (SKR 04) 8449 (SKR 03)Erlöse aus elektronischen Dienstleistungen nach § 3a Abs. 5 Sätze 3 und 4 UStG 19% USt

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Seite 10FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Abmeldung von MOSS Verfahren wegen Anwendung der LieferschwelleWenn bisher eine MOSS-Erklärung abgegeben wurde und wegen Anwendung derLieferschwelle ab 01.01.2019 keine MOSS-Erklärung mehr abgegeben wird, muss eineAbmeldung mit »Grund C: Freiwillige Beendigung der Teilnahme an der Sonderregelung« imBZStOnline-Portal (BOP) erfolgen.

Vorgehensweise

1. Im Browser BZStOnline-Portal (BOP) öffnen.

2. Im Online-Portal einloggen.

3. <Formulare & Leistungen> und <Alle Formulare> wählen.

4. Bereich »Mini-One-Stop-Shop«:<Abmeldung vom Verfahren Mini-One-Stop-Shop>

5. Bereich »Grund der Abmeldung«:»Grund C: Freiwillige Beendigung der Teilnahme an der Sonderregelung«

Option <Ich möchte auf eigenen Wunsch nicht mehr an der Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop teilnehmen> wählen.

6. Eingaben prüfen: Register »Prüfen des gesamten Formulars«

7. Formular absenden: Register »Versenden Ihrer Daten«

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Seite 11FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

§ Verzicht auf Anwendung der LieferschwelleDer Unternehmer kann auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichten. In diesem Fall befindetsich der Ort der elektronisch erbrachten Dienstleistung immer an dem Ort, an dem der Kundeseinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Verzicht auf die Lieferschwelle bindet den Unternehmerfür mindestens 2 Kalenderjahre.

Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Lieferschwelle wird nicht überschritten

Buchung mit Steuerschlüssel/Konto Kennziffer UStVA

Steuerschlüssel3 (19% USt)2 (7% USt)

8186

Automatikkonto8449 (SKR 03)4449 (SKR 04)

81

HinweisFür Umsätze mit 7% USt ist kein Standard-Automatikkonto vorhanden. Die Buchung muss mitdem Steuerschlüssel 2 oder mit einem individuell eingerichteten Automatikkonto erfolgen.

Lieferschwelle wird überschritten/Verzicht auf Anwendung der Lieferschwelle

Buchung mit Steuerschlüssel/Konto Kennziffer UStVA

Steuerschlüssel 44 45

Automatikkonto8331 (SKR 03)4331 (SKR 04)

45

HinweisIm Standard sind die Konten 8331 (SKR 03), 4331 (SKR 04) nicht als Automatikkontoeingerichtet. Bei Bedarf müssen die Konten als Automatikkonto geschlüsselt werden.

Nr. 1255 Elektronisch erbrachte Dienstleistungen – Mini-One-Stop-Shop (MOSS)

Geänderte EU-Steuersätze1.2.3.

Land (Kürzel) Änderungsdatum Bezeichnung Steuersatz (Vorher)

Niederlande (NL) 01.01.2019 Ermäßigt 1 9,00 (6,00)

Kontenrahmenänderungen1.2.4.

Eine Übersicht über die neuen und geänderten Sachkonten finden Sie im Info Nr. 1289 Kontenrahmenänderungen 2019

BWA-Änderungen1.2.5.

Eine Übersicht über die Änderungen in den betriebswirtschaftlichen Auswertungen finden Sie im Info Nr. 1290 BWA-Schema-Änderungen 2019

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Seite 12FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Umsatzsteuer-Voranmeldung1.2.6.

»Transfer | Bereitstellen USt-Voranmeldung«

Die notwendigen Anpassungen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019 wurden integriert. Sieübergeben die Voranmeldung für 2019 wie gewohnt an Agenda ZDÜ oder versenden diese direktaus FIBU an die Finanzverwaltung.

Nr. 1211 Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitstellen

Dauerfristverlängerung1.2.7.

»Transfer | Bereitstellen USt-Dauerfristverlängerung«

Die notwendigen Anpassungen für die Dauerfristverlängerung 2019 wurden integriert. Sie übergebendie Dauerfristverlängerung für 2019 wie gewohnt an Agenda ZDÜ oder versenden diese direkt ausFIBU an die Finanzverwaltung.

Für die Ermittlung der Werte zum Antrag auf Dauerfristverlängerung empfehlen wir dieVorauszahlungsbeträge aus ZDÜ zu übernehmen.

Nr. 1199 Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung

Zusammenfassende Meldung1.2.8.

»Transfer | Bereitstellen Zusammenfassende Meldung«

Die notwendigen Anpassungen für die Zusammenfassende Meldung 2019 wurden integriert. Sieübergeben die Zusammenfassende Meldung für 2019 wie gewohnt an Agenda ZDÜ oder versendendiese direkt aus FIBU an die Finanzverwaltung.

Nr. 1170 Zusammenfassende Meldung elektronisch versenden (Elster)

Nr. 1192 Zusammenfassende Meldung - Meldezeiträume

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Seite 13FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Weiterentwicklungen1.3.

Automatische Aktualisierung der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse1.3.1.

»Stammdaten | Buchungserfassung | Kurse der Währungen«

Die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse werden automatisch bereitgestellt und aktualisiert. Dermanuelle Download über »Transfer | Download Umsatzsteuer-Umrechnungskurse« ist somit nichtmehr notwendig.

Die Kurse werden nach der Veröffentlichung durch das Bundesfinanzministerium, in der Regelspätestens zum Fünften des laufenden Monats, bereitgestellt und aktualisiert.

HinweisDie Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeitder Kursangaben.

Kontenansicht: Einfacher Wechsel zwischen Gegenkonto und Konto1.3.2.

»Bearbeitung | Buchungserfassung« »Darstellung | Kontenansicht«

In der Kontenansicht der Buchungserfassung kann jetzt mit einem Tastenkürzel zwischen demGegenkonto und dem Konto gewechselt werden.

Tastenkürzel Aktion

<Strg+G> Gegenkonto wird angezeigt.

<Strg+K> Konto wird angezeigt.

Personengesellschaften: Neue Zuordnung der Gesellschafter1.3.3.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 wird die Buchungslogik bei Personengesellschaften auf die neueVariante »Zuordnung der Gesellschafter« umgestellt. Beim Bebuchen eines Kontos, welches für dieKapitalkontenentwicklung relevant ist, öffnet sich die Auswahl der Gesellschafter. Ein Gesellschafterkann somit ganz einfach einem Buchungssatz zugeordnet werden. Die bisherige Endnummernlogikentfällt ab dem Wirtschaftsjahr 2019.

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Seite 14FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Gesellschafter einer Buchung zuordnen

1. Buchung auf relevantes Konto erfassen (z. B. Privatentnahmen).

2. Gesellschafter wählen.

3. Mit <OK> wird der Gesellschafter in der Buchung gespeichert.

4. Die Daten des Gesellschafters werden an verschiedenen Stellen der FIBU angezeigt:

Buchungserfassung

Kontenauskunft

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Seite 15FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Neue Auswertung »Gesellschafter«

»Auswertungen | Fibu-Auswertung | Gesellschafter«

Mit der neuen Auswertung »Gesellschafter« erhalten Sie eine Summen- und Saldenliste aufGesellschafterebene. Sie haben somit jederzeit einen Überblick über die Entwicklung derGesellschafterkonten. Auf einen Blick sind ersichtlich:

§ EB-Wert

§ Einzahlungen/Auszahlungen der gewählten Periode.

§ Einzahlungen/Auszahlungen im kumulierten Zeitraum.

§ Saldo zum Ende des Wirtschaftsjahres.

Nr. 1288 EB-Werte bei Personengesellschaften vortragen

Online-Seminar: Personengesellschaften – Wegfall Endnummernlogik ab 2019

EB-Werte der Umsatzsteuer-/Vorsteuerkonten automatisch vortragen1.3.4.

Ab der Jahresübernahme von Wirtschaftsjahr 2018 auf 2019 können die EB-Werte derUmsatzsteuer- und Vorsteuerkonten automatisch in das neue Wirtschaftsjahr übergeben werden.Die EB-Werte der einzelnen Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten werden im Folgejahr auf das Konto»Umsatzsteuer Vorjahr« (SKR 03: 1790, SKR 04: 3841) eröffnet.

Voraussetzung

Setzen Sie bei der Jahresübernahme die Option »EB-Werte bei der Jahresübernahme automatischumbuchen«. Die EB-Werte der Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten werden im Folgejahr somit aufdas Konto „Umsatzsteuer Vorjahr“ eröffnet.

Page 16: FIBU Finanzbuchführung - Agenda Kunden

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Seite 16FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Hintergrund

Ab dem Wirtschaftsjahr 2018 ist in allen relevanten Konten das Konto „Umsatzsteuer Vorjahr“hinterlegt. Ist die Option gesetzt, erfolgt die Umbuchung im Rahmen der Jahresübernahme.

HinweisEin Saldo auf dem Konto 3841 »Umsatzsteuer Vorjahr« wird mit Jahresübernahme auf das Konto3845 »Umsatzsteuer frühere Jahre« umgebucht.

Vorkontierung anhand Kundennummer1.3.5.

Bei der Vorkontierung der Kontobewegungen durchsucht der Kontoauszugs-Manager denVerwendungszweck nach verschiedenen Angaben. Unter anderem wird eine im Verwendungszweckangegebene Kundennummer erkannt. Anhand der Kundennummer wird der zugehörigeDebitor/Kreditor gesucht. Bisher wurde die Kundennummer nur mit derDebitoren-/Kreditorennummer abgeglichen.

Sie können jetzt wählen, mit welcher Information die Kundennummer im Verwendungszweckabgeglichen werden soll:

§ Debitoren-/Kreditorennummer

§ Kundennummer im Personenkonto

§ Debitoren-/Kreditorennummer oder Kundennummer

»Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Kontoauszugs-Manager | Gruppierung:Vorkontierung | Feld: Kundennummer ist«

Beispiel: Kreditorennummer 80000Kundennummer 350Im Verwendungszweck ist die Kd. Nr. 350 angegeben.

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Seite 17FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Kundennummer ist: »Kundennummer im Personenkonto«

Es erfolgt ein Abgleich, der im Verwendungszweck angegebenen Kundenummer

mit der Kundennummer im Kreditoren.

Somit erfolgt eine korrekte Vorkontierung auf den Kreditoren 80000.

Kundennummer ist: »Debitoren-/Kreditorennummer oder Kundennummer«

Es erfolgt ein Abgleich, der im Verwendungszweck angegebenen Kundenummer

mit der Kreditorennummer und der Kundennummer im Kreditoren.

Somit erfolgt eine korrekte Vorkontierung auf den Kreditoren 80000.

Beachten Sie

§ Die Kontierung funktioniert nur mit einer numerischen Kundennummer.

§ Mit der Einstellung »Debitoren-/Kreditorennummer oder Kundennummer« kann dieVorkontierung länger dauern.

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Seite 18FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Empfehlung

Sachverhalt Empfohlene Einstellung

Kundennummer und Debitoren-/Kreditorennummer sindidentisch.

Debitoren-/Kreditorennummer

Kundennummer und Debitoren-/Kreditorennummer sind(teilweise) unterschiedlich. Die Kundennummer ist in denPersonenkonten erfasst.

Kundennummer imPersonenkonto

Kundennummer und Debitoren-/Kreditorennummer sind(teilweise) unterschiedlich. Die Kundennummer ist in denPersonenkonten nicht oder nur teilweise erfasst.

Debitoren-/Kreditorennummeroder Kundennummer

Steigerung der Performance1.3.6.

Funktion Verbesserung der Performance bis zu

Zahlungen aus offenen Posten bereitstellen

»Bearbeitung | Zahlungsbearbeitung | Zahlungen aus Offenen Postenbereitstellen«

95 %

Beenden des Zahlungssplitt/Rechnungssplitt in denBuchungsvorschlägen des Kontoauszugs-Manager

»Bearbeitung | Buchungserfassung | Schaltfläche: Kontoauszugs-Manager | Funktionen | Zahlungssplittbuchung (Umsch+F7)«

»Bearbeitung | Buchungserfassung | Schaltfläche: Kontoauszugs-Manager | Funktionen | Rechnungssplittbuchung (Umsch+F8)«

70 %

2. FIBU »Jahresabschluss«

Rechtliche Änderungen2.1.

E-Bilanz – Wirtschaftsjahr 20182.1.1.

Jahresabschlüsse 2018 und Eröffnungsbilanzen 2019 können übermittelt werden.

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Seite 19FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Weiterentwicklungen2.2.

E-Bilanz – Auswahl der Rechtsform2.2.1.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2017 werden die zum Mandanten passenden Rechtsformen angeboten.

Beispiel: Sie betreuen ein Einzelunternehmen und starten den Assistent E-Bilanz mit demSchema 021 »Einzelunternehmen (E-Bilanz)«. Die gefilterte Auswahl ist wesentlichübersichtlicher.

E-Bilanz – Optimierung der manuellen Erfassung von Anlagegütern2.2.2.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2017 ist der Anlagespiegel (brutto) zwingend zu übermittelt. Die Anlagegüterwerden automatisch aus Agenda ANLAG übernommen. An diesem System hat sich nichts geändert.

Falls Agenda ANLAG nicht genutzt wird, muss der Anlagespiegel (brutto) manuell erfasst werden.Um die Bearbeitung zu erleichtern wurden bereits mit der Programmversion Oktober 2018 diverseAnpassungen an der Erfassungsmaske vorgenommen. Mit der Programmversion Januar 2019wurde das Handling weiter optimiert.

Beispiel: Das Anlagevermögen wird nicht in Agenda ANLAG geführt. Bei dem Versuch in denSchritt »Vorschau« zu wechseln erhalten Sie die folgende Meldung:

Bestätigen Sie diese mit <OK>.

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Seite 20FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Der Assistent E-Bilanz wechselt automatisch in das Register »Anlagespiegel (brutto)«. Ein neuerFilter wird vorbelegt. Sie sehen sofort, welche Positionen zu bearbeiten sind:

E-Bilanz – Personengesellschaften2.2.3.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 ist die Erfassung von Gesellschaftern zentralisiert. Die in der ZMIVerfassten Gesellschafter werden in die E-Bilanz übernommen:

Über diese Schaltfläche können alle Gesellschafter aus der ZMIV auf einmal übernommenwerden.

Einzelne Gesellschafter können gezielt bearbeitet werden.

Der untere Bereich dient der Information. Änderungen können ausschließlich über dieBearbeitung in der ZMIV vorgenommen werden.

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Autor: AF/MG / 03.01.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 21FIBU FinanzbuchführungProgrammversion Januar 2019 - Versions-Info

Neuentwickelter Jahresabschluss – Schriftgröße 82.2.4.

Mit der Programmversion Januar 2019 wurde die Schriftgröße 8 integriert.

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