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Dr. Lars-Gerrit Lüßmann IR 2018 Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

IR 2018 Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat · English (United Kingdom) 3 Ausgangslage / Einführung Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat Geschäftsführung obliegt grds

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Dr. Lars-Gerrit Lüßmann

IR 2018

Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

English (United Kingdom)

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Investoren fordern zunehmend Zugang zum

AR/Aufsichtsratsvorsitzenden (chairman) über

Hauptversammlung hinaus

Ob und Wie eines Investorendialogs umstritten

„Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte in

angemessenem Rahmen bereit sein, mit

Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen

Gespräche zu führen.“

(Ziff. 5.2 Abs. 2 DCGK)

Ausgangslage / Einführung

Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

English (United Kingdom)

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Ausgangslage / Einführung

Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

Geschäftsführung obliegt grds. ausschließlich dem Vorstand

Kommunikation nach außen ist daher Aufgabe des Vorstands

„One-Voice-Policy“

Allenfalls Annexkompetenz des AR zu Bereichen, die in die originäre

Kompetenz des AR fallen (aufsichtsratsspezifische Themen)

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Vorstandsbestellung

Vorstandsvergütung

AR-Zusammensetzung

Unabhängigkeit von AR-Mitgliedern

Kompetenzprofil des Gremiums

Binnenorganisation und

Überwachungsprozesse

Effizienzprüfung des AR

Aufsichtsratsspezifische Themen

Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

Quelle: Handelsblatt, 15. Dezember 2017

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Vorstandskompetenz

Insiderrecht

Aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht

Gleichbehandlung der Aktionäre

Grenzen des Dialogs mit Investoren

Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

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Ziff. 5.2 DCGK Anregung; keine Empfehlung

Unternehmen frei, sich näher mit dem Thema zu befassen

Aber: Thema spätestens durch Aufnahme in DCGK sehr präsent – gerade

bei ausländischen Investoren

Gelegenheit für kritische Aktionäre, die Unternehmenspraxis und Corporate

Governance anzugreifen

Klare Regeln und Prozesse helfen Unklarheiten, Rechtsrisiken und

Kommunikationswidersprüche zu vermeiden

Beurteilung / Empfehlung

Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

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Einführung einer Kommunikationsordnung

Zuständigkeit innerhalb des Organs Aufsichtsrat

Kriterien für die Auswahl der Dialogpartner

Abstimmung mit dem Vorstand

Klare Umschreibung der Themen und Leitlinien

des Investorendialogs

Berichterstattung gegenüber dem Gesamt-AR

Nachinformation an sämtliche Aktionäre soweit

erforderlich

Ausgestaltung des Investorendialogs

Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

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