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wieder wurden Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in einer Unterkunft eingeschüchtert. Und wieder wurde ein Flücht- lingsheim in Brand gesetzt. Was sind das für Menschen, die so etwas tun? Das sind keine Wutbürger. Das sind Verbrecher, die den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen. Unser Rechtsstaat muss solche Straftaten mit aller Härte verfolgen. Wir brauchen Zusammenhalt und keine Hetze, wie sie seit Langem vom rechten Rand unserer Gesellschaft betrie- ben wird. Schuldzuweisun- gen, Ausgrenzungen und populistische Scheinantwor- ten helfen uns nicht weiter. Lassen Sie uns gemeinsam die Werte unserer Demokra- tie verteidigen. Vor allem die Freiheit, um die uns viele in der Welt beneiden. Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: 030 227 – 71 909 / 71 908 Fax: 030 227 – 76 908 [email protected] Mitarbeiter/in: Nicolas Geiger Ines Jurat Wahlkreisbüro Magdeburg Bürgelstraße 1 39104 Magdeburg Telefon: 0391 - 50 96 54 75 Fax: 0391 - 50 96 54 76 [email protected] Mitarbeiter: Dennis Hippler, Christian Hausmann, Tino Gaßler, Tommy Fiedler, Norman Belas Wahlkreisbüro Wernigerode Breite Straße 84 38855 Wernigerode Telefon: 03941 - 56 86 92 Fax: 03941 - 56 86 61 V.i.S.d.P. Burkhard Lischka 26. Februar 2016, II/2016 Schnellere Verfahren, zügige Entscheidungen In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag weitere Maßnahmen für schnellere Asylverfahren beschlossen. Asylsuchende mit geringen Chancen auf Anerkennung werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen un- tergebracht, in denen die Asyl- verfahren in rund drei Wochen abgeschlossen sein sollen. Diese Regelung betrifft Men- schen aus sicheren Herkunfts- staaten, Personen mit Wieder- einreisesperren oder solche, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzude- cken. Wird ihr Asylantrag ab- gelehnt, soll ihre Rückführung unmittelbar aus der Aufnahme- Einrichtung erfolgen, ohne dass eine Verteilung dieser Flüchtlinge auf die Landkreise und Kommunen erfolgt. Familiennachzug Außerdem sieht das Gesetz vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtige ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet für zwei Jahre aus- zusetzen. Für minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus haben wir eine Härtefallregelung durchge- setzt. Der Aufschub des Famili- ennachzugs gilt nur für die rela- tiv kleine Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten, nicht aber für Flüchtlinge, die als Asyl- bewerber oder als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlings- konvention anerkannt werden. Für sie bleibt der Familien- und Elternnachzug ohne zweijähri- gen Aufschub erhalten. Leistungsbezug nach Regis- trierung Im Interesse geordneter Asyl- verfahren und fairer Lastentei- lung ist es erforderlich, dass sich Asylbewerber in die ihnen zugewiesenen Aufnahmeein- richtungen begeben. Deshalb wird ein Anspruch auf die vollen Sozialleistungen für Asylbewer- ber erst nach Ausstellung des Ankunftsnachweises bestehen, der nur in der zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung ausge- stellt wird. Verschärfung des Auswei- sungsrechts Außerdem hat der Bundestag beschlossen, die Ausweisung straffälliger Ausländer zu er - leichtern. Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unver- sehrtheit, die sexuelle Selbst- bestimmung, das Eigentum oder der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begrün- den zukünftig ein so genann- tes schwerwiegendes Aus- weisungsinteresse, sofern ein Ausländer hierfür zu einer Frei- heits- oder Jugendstrafe, unab- hängig von deren Höhe, verur- teilt wurde. Dies gilt auch, wenn die Strafe zur Bewährung aus- gesetzt wurde. Bislang musste die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr betragen, um ein schwerwiegendes Aus- weiseinteresse zu begründen. Es bleibt aber dabei, dass je- weils die Einzelfälle geprüft und alle Interessen gegeneinander abgewogen werden. Darüber hinaus kann künftig Asylbewer- bern, die Straftaten begehen, leichter als bislang die rechtliche Anerkennung als Flüchtling ver- sagt werden. Gesundheitliche Abschiebe- hindernisse Bisher scheitern Versuche, ab- gelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückzuführen, häufig daran, dass medizinische Gründe einer Abschiebung ent- gegengehalten werden. Diese Gründe können jedoch oftmals nicht nachvollzogen werden, da es keine einheitlichen Vorgaben für die zu erbringenden Atteste gibt. Um zukünftig Verzögerun- gen von Rückführungen und Missbrauch zu vermeiden, prä- zisieren wir die Rahmenbedin- gungen für die Erstellung ärztli- cher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen. Wir schaf- fen qualifizierte Kriterien, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Er- Asylpaket II

Lischkas Berliner Depesche 02/2016

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Themen: Asylpaket II - Schnellere Verfahren, zügige Entscheidungen, „Sterne des Sports“ in Berlin ausgezeichnet

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Page 1: Lischkas Berliner Depesche 02/2016

wieder wurden Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in einer Unterkunft eingeschüchtert. Und wieder wurde ein Flücht-lingsheim in Brand gesetzt. Was sind das für Menschen, die so etwas tun? Das sind keine Wutbürger. Das sind Verbrecher, die den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen. Unser Rechtsstaat muss solche Straftaten mit aller Härte verfolgen. Wir brauchen Zusammenhalt und keine Hetze, wie sie seit Langem vom rechten Rand unserer Gesellschaft betrie-ben wird. Schuldzuweisun-gen, Ausgrenzungen und populistische Scheinantwor-ten helfen uns nicht weiter. Lassen Sie uns gemeinsam die Werte unserer Demokra-tie verteidigen. Vor allem die Freiheit, um die uns viele in der Welt beneiden.

BerlinPlatz der Republik 111011 BerlinTelefon: 030 227 – 71 909 / 71 908Fax: 030 227 – 76 908 [email protected]/in: Nicolas Geiger Ines Jurat

Wahlkreisbüro Magdeburg Bürgelstraße 139104 MagdeburgTelefon: 0391 - 50 96 54 75Fax: 0391 - 50 96 54 [email protected]: Dennis Hippler, Christian Hausmann, Tino Gaßler, Tommy Fiedler, Norman Belas

Wahlkreisbüro WernigerodeBreite Straße 8438855 WernigerodeTelefon: 03941 - 56 86 92Fax: 03941 - 56 86 61

V.i.S.d.P. Burkhard Lischka

26. Februar 2016, II/2016

Schnellere Verfahren, zügige EntscheidungenIn dieser Woche hat der Deutsche Bundestag weitere Maßnahmen für schnellere Asylverfahren beschlossen.

Asylsuchende mit geringen Chancen auf Anerkennung werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen un-tergebracht, in denen die Asyl-verfahren in rund drei Wochen abgeschlossen sein sollen. Diese Regelung betrifft Men-schen aus sicheren Herkunfts-staaten, Personen mit Wieder-einreisesperren oder solche, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzude-cken. Wird ihr Asylantrag ab-gelehnt, soll ihre Rückführung unmittelbar aus der Aufnahme-Einrichtung erfolgen, ohne dass eine Verteilung dieser Flüchtlinge auf die Landkreise und Kommunen erfolgt.

Familiennachzug

Außerdem sieht das Gesetz vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtige ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet für zwei Jahre aus-zusetzen. Für minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus haben wir eine Härtefallregelung durchge-setzt. Der Aufschub des Famili-ennachzugs gilt nur für die rela-tiv kleine Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten, nicht aber für Flüchtlinge, die als Asyl-bewerber oder als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlings-konvention anerkannt werden. Für sie bleibt der Familien- und Elternnachzug ohne zweijähri-gen Aufschub erhalten.

Leistungsbezug nach Regis-trierung

Im Interesse geordneter Asyl-verfahren und fairer Lastentei-lung ist es erforderlich, dass sich Asylbewerber in die ihnen zugewiesenen Aufnahmeein-richtungen begeben. Deshalb wird ein Anspruch auf die vollen Sozialleistungen für Asylbewer-ber erst nach Ausstellung des Ankunftsnachweises bestehen, der nur in der zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung ausge-stellt wird.

Verschärfung des Auswei-sungsrechts

Außerdem hat der Bundestag beschlossen, die Ausweisung straffälliger Ausländer zu er-leichtern. Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unver-sehrtheit, die sexuelle Selbst-bestimmung, das Eigentum oder der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begrün-den zukünftig ein so genann-tes schwerwiegendes Aus-weisungsinteresse, sofern ein Ausländer hierfür zu einer Frei-heits- oder Jugendstrafe, unab-hängig von deren Höhe, verur-teilt wurde. Dies gilt auch, wenn die Strafe zur Bewährung aus-gesetzt wurde. Bislang musste die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr betragen, um ein schwerwiegendes Aus-weiseinteresse zu begründen. Es bleibt aber dabei, dass je-weils die Einzelfälle geprüft und alle Interessen gegeneinander abgewogen werden. Darüber hinaus kann künftig Asylbewer-bern, die Straftaten begehen,

leichter als bislang die rechtliche Anerkennung als Flüchtling ver-sagt werden.

Gesundheitliche Abschiebe-hindernisse

Bisher scheitern Versuche, ab-gelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückzuführen, häufig daran, dass medizinische Gründe einer Abschiebung ent-gegengehalten werden. Diese Gründe können jedoch oftmals nicht nachvollzogen werden, da es keine einheitlichen Vorgaben für die zu erbringenden Atteste gibt. Um zukünftig Verzögerun-gen von Rückführungen und Missbrauch zu vermeiden, prä-zisieren wir die Rahmenbedin-gungen für die Erstellung ärztli-cher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen. Wir schaf-fen qualifizierte Kriterien, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Er-

Asylpaket II

Page 2: Lischkas Berliner Depesche 02/2016

Ausgewählte Termine

02.03.2016, 10.00 Uhr: Energiewende - Gespräch mit dem Geschäftsführer des Windparks Dardesheim im Harz, Rathaus Dardesheim, Sürenstr. 228, 38836 Dardesheim

02.03.2016, 12.00 Uhr: Saniert - Besuch der Grundschule „Am Regenstein“ mit Dr. Ronald Brachmann, MdL, Karl-Zerbst-Str. 29 38889 Blankenburg

03.03.2016, 14.30 Uhr: Kommunales - Gespräch mit Plötzkys Ortsbürgermeis-ter und Ortschaftsrat, Bürgerhaus, Albert-Schweitzer-Str. 6, 39217 Plötzky

03.03.2016, 16.30 Uhr: Kommunales - Gespräch mit Pretziener Ortsbürger-meister, Dorfgemeinschaftshaus „Alter Krug“, August-Bebel-Str. 24, 39217 Pretzien

08.03.2016, 13.00 Uhr: Firmenbesichtigung – Besuch des Türenherstellers Grauthoff mit SPD-Landtagskandidat Hagen Neugebauer, Astrastraße 1, 39439 Güsten

09.03.2016, 15.00 Uhr: Festveranstaltung - Eröffnung des Neubaus der psychiatrischen Klinik des Städtischen Klinikums Magdeburg, Birkenallee 34, 39130 Magdeburg

13.03.2016, 08.00-18.00 Uhr: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – Bitte gehen Sie wählen!

Sonnenschein und Vogelgezwitscher - im Grünen sitzt es sich doch besser. Das dachten sich die Bewohner der Se-niorenwohnanlage „Haus Skorpion“ in Magdeburg-Reform und baten den Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka darum, sich um eine neue Sitzgelegenheit zu kümmern. Ge-sagt getan. Über den Vermieter, die Wohnungsbaugenos-senschaft Stadt Magdeburg von 1954 e.G. kümmerte sich der SPD-Politiker um eine neue Sitzbank. Bei bestem Wetter wurde sie kürzlich gemeinsam mit Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidatin Katrin Budde eingeweiht. Dann kann der Frühling ja kommen.

„Sterne des Sports“ in Berlin ausgezeichnetGroßes Kino erlebte kürzlich die Delegation des Sportvereins „Roter Stern Sudenburg“ in Berlin. Denn der Deutsche Olympische Sport-bund und der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken hatten die Magdeburger zur Verlei-hung der „Sterne des Sports“ in Gold in die Bundeshauptstadt eingeladen. Diese „Sterne des Sports“ sind eine Auszeichnung, die seit 2004 an Sportvereine für ihr soziales Engage-ment vergeben wird. Die Ehrenamtli-chen um ihren Vorsitzenden Karsten Heine waren bereits im vergange-nen Jahr als Sieger aus dem Lan-deswettbewerb um den „Stern des

Sports“ hervorgegangenen und wurden nun zum Bundesent-scheid nach Berlin eingeladen. Seit mehr als fünf Jahren küm-mern sich die Breitensportler der Fußballabteilung um die Integra-tion von ausländischen Kindern und Jugendlichen. „Bei uns kön-nen alle Kinder Fußball spielen“, erläutert Karsten Heine. „Doch gerade bei Migranten ist viel Bürokratie nötig. Für den Spie-lerpass vom Landessportbund brauchen wir unter anderem die Geburtsurkunden und Angaben über den letzten Wohnort. Dazu schicken wir auch schon mal

Briefe in arabischer Sprache los“, so der Vereinschef. Die Landesju-ry hatte den „Roten Stern Suden-burg“ für dieses Engagement mit dem „Silbernen Stern des Sports“ geehrt und zum Bundeswettbe-werb nach Berlin geschickt. Bei der Festveranstaltung in der Bun-deshauptstadt machten zwar an-dere Vereine das Rennen. Aber gelohnt hat sich der Berlin-Besuch dennoch. Heine dazu: „Wir hatten

einen tollen Tag in Berlin. Nach dem Festakt mit der Bundes-kanzlerin und einem Empfang in unserer Landesvertretung waren wir auch noch im Bundestag. Dort hat uns der Bundestags-abgeordnete Burkhard Lischka gratuliert und uns einen Einblick ins parlamentarische Geschehen gegeben. Außerdem sind wir mit einem Preisgeld von 1.000 Euro nach Hause gefahren.“

Koalition verabredet haben und die wir demnächst beschlie-ßen werden. Das A und O bleibt aber die Bekämpfung der Fluchtursachen. Unser Außen-minister Frank-Walter Steinmei-er setzt sich unermüdlich dafür ein, dass Syrien mit diploma-tischen Mitteln befriedet wird. Ein jetzt zwischen den USA und Russland ausgehandelter Waf-fenstillstand ist ein erster Hoff-nungsschimmer.

Europäischer Zusammenhalt

Es gibt nicht die eine Stell-schraube zur Lösung der Flüchtlingskrise. Es helfen auch keine nationalen Alleingänge. Denn eines ist klar: Wer das Flüchtlingsproblem nicht als europäisches Problem sieht, der belügt in diesen Tagen sein Publikum. Natürlich können wir Grenzen schließen und ignorie-ren, dass Millionen Flüchtlinge unter erbärmlichen Bedingun-gen leben. Klar geht das. Au-gen zu und durch. Die Frage ist nur: Und dann? Wie lange geht das gut? Wie lange geht

krankung glaubhaft zu machen. Es bleibt dabei, dass gravierende Erkrankungen einer Abschiebung entgegenstehen.

Aufgaben der Bundespolizei

Rückführungen abgelehnter Asyl-bewerber scheitern mitunter auch an fehlenden Pässen. Der Bund wird deshalb seine Unterstützung bei der Beschaffung von Ersatz-dokumenten verstärken. Dazu erweitern wir die Aufgaben der Bundespolizei und richten beim Bundespolizeipräsidium eine neue Organisationseinheit „Clearingstel-le Passbeschaffung“ ein. Diese wird zur Beschaffung von Heim-reisedokumenten in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsstaaten stehen.

Fluchtursachen bekämpfen

Die jetzt beschlossenen Maßnah-men sind weitere Mosaiksteine, die wir für eine Lösung zusam-mensetzen müssen. Dazu zählt auch die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als siche-re Herkunftsstaaten, die wir in der

es uns gut? Deutschland ist ein Land, das gut dasteht. Das hat viel mit offenen Grenzen, mit offenen Handelswegen, mit einem freien Reise- und Warenverkehr zu tun, mit stabilen Nachbarländern. Da steht in diesen Tagen verdammt viel auf dem Spiel. Deshalb war

und ist es richtig, dass gerade die deutsche Bundesregierung immer und immer wieder ver-sucht, zumindest in Ansätzen zu einer europäischen Lösung zu kommen. Wir können es schaffen, wenn wir alle in Euro-pa an einem Strang ziehen.

Die Magdeburger Delegation mit (v.l.n.r.) Karsten Heine, Juliana Gombe, Peggy Buck, Sophia Mehlmann, Lutz Schwertner, Patrick Reich, Philipp Schimmel-pfennig, Maria Schimmelpfennig sowie Torsten Buck (r.) wurde vom Bundes-tagsabgeordneten Burkhard Lischka (2.v.r.) in den Bundestag eingeladen.