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Intern 2 | 2015 Interview mit Prof. Gerlach: „Politik und Selbstverwaltung sollten nach Brandenburg schauen“ Ambulante Versorgung unterm Radar: 100 Tage Gesundheitsministerin Golze Informationen für den Praxisalltag: Gesamtvergütung 2014 steht Honorarverteilung III/2014 Achtung bei eGK ohne Foto

KV-Intern 02/2015

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.

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Interview mit Prof. Gerlach: „Politik und Selbstverwaltung sollten

nach Brandenburg schauen“

Ambulante Versorgung unterm Radar:100 Tage Gesundheitsministerin Golze

Informationen für den Praxisalltag:Gesamtvergütung 2014 steht

Honorarverteilung III/2014Achtung bei eGK ohne Foto

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InternEditorial

Liebe Leserinnen und Leser,

kennen Sie Karin Maag? Die Juristin aus Stuttgart sitzt für die CDU im Bundestag,ist Mitglied des Gesundheitsausschusses und Berichterstatterin für das Versorgungs‐stärkungsgesetz in der CDU/CSU‐Bundestagsfraktion. Von Katrin Maag war nunkürzlich eine sehr bemerkenswerte Äußerung zum Versorgungsstärkungsgesetzund dem geplanten Aufkauf von Arztsitzen durch die KVen zu hören:

Niemand, weder Arzt noch Patient müsse Sorge haben, dass die Versorgung ein‐geschränkt werde. Auch in rechnerisch überversorgten Gebieten bleibe die Über‐gabe einer Praxis weiterhin möglich. Die Grenze von 110 Prozent sei eine theore‐tische, rechnerische Lösung, die sicherlich nicht in jedem Fall passe. So hättenauch namhafte Experten, wie der Vorsitzende des Sachverständigenrates, eineGrenze von 200 Prozent vorgeschlagen.

Es scheint sich also wirklich etwas zu bewegen! Entsprechend positiv reagierteKBV‐Chef Dr. Andreas Gassen auf die Äußerungen. Er wertete das Statement ausBaden‐Württemberg als Signal, dass die Politik die konstruktive Kritik der Ärzte‐schaft ernst nehme und Regelungen, die die ambulante Versorgung erheblichgefährden könnten, kritisch überprüfe.

Darüber hinaus zeigen uns die Äußerungen von Frau Maag, dass es sich lohnt, sichfür die eigenen Interessen einzusetzen. KV‐übergreifend hat die ärztliche Standes‐politik in den vergangenen Monaten die Gefahren, die das VSG mit sich bringt, klarund deutlich in den jeweiligen Bundesländern artikuliert. Auf Bundesebene hat dieKBV gleiches getan.

Davon, ob und was sich am Ende am Gesetzentwurf ändern wird, werden wirAnfang März einen nächsten Eindruck erhalten, denn dann steht die erste Lesungim Bundestag an. Bei einem können wir uns jedoch schon heute sicher sein: DieBerufspolitik wird den parlamentarischen Prozess weiter mit fundierter und konstruktiver Kritik begleiten.

Es grüßt Sie herzlich

Christian WehryPressesprecher der KV Brandenburg

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InhaltsverzeichnisIntern

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„Politik und Selbstverwaltung sollten nachBrandenburg schauen“Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach im Interview

Morbiditätsrisiko muss zu den KrankenkassenKBV‐Chef fordert Überarbeitung des Entwurfszum Versorgungsstärkungsgesetz

E‐Health‐Gesetz: Referentenentwurfveröffentlicht

Ambulante Versorgung unter dem RadarMinisterin Golze zieht 100 Tage Bilanz

Gesamtvergütung 2014 steigt um 26 Mio. Euro

Honorarverteilung im III. Quartal 2014

Abgabefrist für die Quartalsabrechnung I/2015endet am 9.4.2015

EBM‐Änderungen zum 1. April 2015

Neue Abrechnungssystematik im Notfalldienst

eGK ohne Foto: Das müssen Sie beachten

Änderung bei europäischerKrankenversichertenkarte

Änderungen: ICD‐10‐GM 2015

AOK‐Hausarztvertrag: Neues Modul Gesundheits‐Check

AOK‐Hausarztvertrag: ModulHautkrebsscreening

Zi‐Kodier‐Manuals zu HIV und Demenz online

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Praxis aktuell 11

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InternInhaltsverzeichnis

Neue STIKO‐Empfehlung zu HPV‐ undPneumokokken‐ImpfungUmsetzung in die Schutzimpfungs‐Richtlinie

Kostenlose Genotypisierung von Masern‐ErregerveranlassenInformation des Landesgesundheitsamtes

Neue KV RegioMed Zweigpraxis in Welzow

Niederlassungen im Januar 2015

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Praxisbörse

Informationstag für Existenzgründer undPraxisabgeber am 28. März in Potsdam

Fortbildungen

Der Mindestlohn: Was Praxisinhaber beachten müssen

Literaturpreis für Neuruppiner Arzt

Impressum

Praxis aktuell 30

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Service 48

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Er ist Direktor des Instituts für Allge‐meinmedizin an der Universität Frank‐furt am Main und berät als Vorsitzen‐der des Sachverständigenrats zur Be‐gutachtung der Entwicklung im Ge‐sundheitswesen die Bundesregierung– Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlachist Deutschlands oberster Gesundheits‐weiser. Im Interview mit KV‐Internspricht er über die Herausforderun‐gen in der ärztlichen Bedarfsplanung,die innovativen Lösungsansätze derKV Brandenburg und die Zukunft derKVen.

Der Sachverständigenrat empfiehlt,KVen zu einem Zwangsaufkauf vonPraxen in Regionen mit einem statisti‐schen Versorgungsgrad von über 200Prozent zu verpflichten. Der Entwurfdes Versorgungsstärkungsgesetzessieht dies bereits bei 110 Prozent vor.Dr. Helming betont immer wieder, dassProzentsätze überhaupt keinen Auf‐schluss über den (Versorgungs‐)Bedarfgeben. Sind die alten Schlüsselzahlendaher nicht „völlig falsche Symptome“,und die daraus abgeleitete „Therapie“kann auch nur falsch sein?

Es stimmt, die Anfang der 1990erJahre auf der Basis von damaligenArzt‐Einwohner‐Relationen einge‐führte Bedarfsplanung steht metho‐disch auf tönernen Füßen. Viele seit‐dem wirksame Einflüsse, etwa dieVeränderung des Morbiditätsspek‐trums, neue diagnostische und thera‐peutische Möglichkeiten oder diezunehmende Verlagerung vom sta‐tionären in den ambulanten Bereichsind hier nicht ausreichend berück‐sichtigt. Aber dennoch: Das kannnicht bedeuten, dass wir hier untätigbleiben und dem weiteren Ausein‐anderdriften von zunehmender Unter‐versorgung in ländlichen Regionenund zum Teil eklatanter Überversor‐gung in Ballungsgebieten einfach nurzuschauen. Das sind zwei Seiten der‐selben Medaille und eine schrittweiseUmsteuerung ist sowohl notwendigals auch möglich.

Mit dem KV RegioMed‐Programm hatdie KV Brandenburg ein modulares System entwickelt, um auch die Ver‐sorgung in ländlichen Regionen struk‐turell sicherzustellen. Kann dieses

Berufspolitik

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„Politik und Selbstverwaltungsollten nach Brandenburg schauen“Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach im Interview

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Modell beispielgebend für Politik undSelbstverwaltung sein?

Das KV RegioMed‐Programm ent‐hält mehrere Elemente zur Verbesse‐rung der Versorgung in ländlichenRegionen, wie sie ganz ähnlich auchder Sachverständigenrat in seinemneuesten Gutachten empfohlen hat.Das RegioMed‐Konzept zeigt, dassdie KV Brandenburg bereit ist, zurSicherstellung der Versorgung auchinnovative Wege zu gehen und kon‐krete Angebote macht, die den verän‐derten Bedürfnissen des Nachwuchsesbesser gerecht werden. Politik undSelbstverwaltung sollten daher nachBrandenburg schauen und prüfen,welche Konzepte gegebenenfallsauch andernorts genutzt werden könnten.

Dr. Helming hat Ihnen kürzlich einKonzept zur Ressourcensteuerung alsfunktionelle Ergänzung zum Struktur‐konzept vorgestellt. Diese versorgungs‐auftragsbasierte Arztsitzvergabebasiert im Gegensatz zur Bedarfspla‐nung nicht allein auf statistischenGrößen, sondern es werden auch quali‐tative Aspekte angemessen berück‐sichtigt. Wie bewerten Sie diese Kom‐bination von Versorgungsauftrag undArztsitzvergabe?

Das grundsätzliche Ziel, Versorgungs‐aufträge zu beschreiben und diese zurBasis einer Bedarfs‐ und Ressourcen‐steuerung zu machen, ist ein sehrinteressanter Ansatz. Es wäre eingroßer Fortschritt, wenn sich dasKonzept praktisch bewähren würde.

Auf diese Weise könnte zukünftig dievergleichsweise starre Bedarfspla‐nung überwunden werden.

In der Ärzteschaft wird die Kritiklauter, dass die Politik sich zunehmendin die Belange der Selbstverwaltungeinmische und durch zu enge oder garfalsche Rahmenvorgaben die Kreativi‐tät und Gestaltungskraft der ärztlichenSelbstverwaltung einschränke. SehenSie ebenfalls diesen Trend?

Nach meiner Beobachtung wirdeher andersherum ein Schuh daraus:Wenn die Selbstverwaltung ihreGestaltungsmöglichkeiten nicht dazunutzt, um ein offensichtliches Pro‐blem, für das sie zuständig ist, zulösen, dann schaut sich das die Politikeine Weile an und zieht früher oderspäter die Konsequenzen. Ob diedann gewählten Maßnahmen problem‐adäquat sind, ist eine ganz andereFrage. Anders ausgedrückt: DerartigeInterventionen bzw. Ersatzvornah‐men des Gesetzgebers wären nichtselten überflüssig, wenn die Selbst‐verwaltung ihre Hausaufgaben macht.

Wie können sich die KVen aufstellen,um auch zukünftig einerseits der zen‐trale Dienstleister und Interessenver‐treter der Vertragsärzte zu sein undandererseits die wohnortnahe ambu‐lante Versorgung nicht nur zu gewähr‐leisten, sondern auch zu gestalten?

Die Doppelrolle als Interessenver‐tretung und sanktionsberechtigtemittelbare Staatsverwaltung ist struk‐turell nicht auflösbar und erfordert

InternBerufspolitik

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einen dauerhaften Spagat. Es gibtkein anderes Land auf der Welt indem es eine vergleichbare Organisa‐tion wie deutsche KVen gibt, in derniedergelassene Ärzte Zwangsmit‐glied sein müssen. Die einzige Legiti‐mation für deren Status als Körper‐schaft öffentlichen Rechts ist derstaatlich übertragene Auftrag zurSicherstellung der ambulanten ärzt‐lichen Versorgung. Um diese essen‐tielle Existenzberechtigung nicht zuverlieren, müssen die KVen in

Deutschland diese Kernaufgabe zu‐künftig deutlich ernster nehmen, alsdies bisher häufig der Fall ist. Wennder Eindruck genährt würde, dassstattdessen interne Honorarvertei‐lungskämpfe und die Durchsetzungvon Fachgruppenegoismen im Vorder‐grund stehen, würden weitere Inter‐ventionen des Gesetzgebers gerade‐zu erzwungen.

Herr Prof. Gerlach, vielen Dank für das Gespräch.

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Morbiditätsrisiko muss zu denKrankenkassenKBV‐Chef fordert Überarbeitung des Entwurfs zum Versorgungsstärkungsgesetz

Der Konfirmationsanzug muss esnoch tun. Sein Träger ist zwar inzwi‐schen 20 Jahre und auch einige Kiloälter geworden – die Hose geht nichtzu, die Ärmel sind zu kurz, das Jackettspannt. Egal, die Knöpfe werden ver‐setzt und ein Keil eingefügt, dannwird es schon gehen. Ähnlich sei vomGesetzgeber in den vergangenen Jah‐ren an der vertragsärztlichen Gesamt‐vergütung herumgedoktert worden,sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstands‐vorsitzender der KassenärztlichenBundesvereinigung (KBV) AnfangFebruar vor Journalisten in Berlin.Und auch mit dem geplanten GKV‐Ver‐

sorgungsstrukturgesetz (GKV‐VSG)werde sich, wenn es in der bisherigenForm in Kraft trete, daran nicht vieländern. Die im Gesetzesentwurf ent‐haltenen Regelungen zur regionalenWeiterentwicklung der vertragsärzt‐lichen Vergütung seien unzureichendund müssten „dringend“ überarbeitetwerden.

Hintergrund: Mit einem neuenAbsatz im Sozialgesetzbuch V (Para‐graf 87a Absatz 4a) möchte es dieGroße Koalition Kassenärztlichen Ver‐einigungen (KVen) und Verbänden derKrankenkassen auf Landesebene

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ermöglichen, die Gesamtvergütunganzuheben, wenn diese bisher zuniedrig war. Entscheidendes und ein‐ziges Kriterium dafür soll nach Willender Regierung der bundesdurchschnitt‐liche Behandlungsbedarf je Versicher‐tem sein.

Dies sei „eine untaugliche Zielgröße“,monierte Dr. Gassen. Mit Bedarfsge‐rechtigkeit habe das nicht viel zu tun,im Gegenteil: „Die bisher geltendenBehandlungsbedarfe stammen imWesentlichen aus der Zeit der Hono‐rarbudgetierung. Sie passen zur ver‐sicherten Bevölkerung in den KV‐Re‐gionen wie Kleidungsstücke Ihnenoder mir passen würden, die wir alsJugendliche getragen haben.“

Der KBV‐Chef kritisierte zudem,dass nur ein einziges Mal über dieHöhe des notwendigen Versorgungs‐umfangs verhandelt werden und dieVergütung auch nur bis zum Bundes‐durchschnitt steigen dürfe. Dies„widerspricht dem Ziel, kontinuierlicheine bedarfsgerechte Vergütung zuvereinbaren. Die Beschränkung aufden Bundesdurchschnitt stellt zudemeinen erheblichen Rückschritt dar,denn damit fehlt der Bezug zum tat‐sächlichen Versorgungsbedarf derVersicherten vor Ort.“ Regionen miteiner älteren und kränkeren Bevölke‐rung hätten nun einmal einen über‐durchschnittlichen Versorgungsbe‐darf. Ebenso wie Regionen, wo be‐sonders viele Behandlungen ambu‐

lant durchgeführt würden, weil Kran‐kenhäuser diese gar nicht mehr an‐böten. „Diese Regionen sind mit demBundesdurchschnitt nicht sachge‐recht bewertet.“

Würde der Entwurf in dieser FormGesetz, könnten lediglich fünf KVenüber eine Anhebung der Gesamtver‐gütung verhandeln: Hessen, Nord‐rhein, Sachsen‐Anhalt, Schleswig‐Hol‐stein und Westfalen‐Lippe. Branden‐burg wäre nicht dabei. Das erläuterteder Geschäftsführer des Zentralinsti‐tuts für die kassenärztliche Versor‐gung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.Sein Haus hatte in einer Studie dieAnforderungen an die Weiterentwick‐lung der vertragsärztlichen Vergütunganalysiert und dabei auch den Ent‐wurf zum GKV‐VSG kritisch unter dieLupe genommen.

„Wir können mit den Ergebnissenaus der Versorgungsforschung dieBesonderheiten der einzelnen Regio‐nen gut abbilden“, betonte Dr. vonStillfried. „Wenn der Gesetzgeberjetzt die Versorgungsforschung mitMillionen fördert, ist es sinnlos, dassdie Vertragspartner diese Ergebnisseaufgrund gesetzlicher Vorgaben prak‐tisch ignorieren müssen.“ Um denregionalen Versorgungsbedarf objek‐tiv und sachgerecht zu ermitteln,müsse er nach drei Kriterien bewertetwerden, so das Fazit der Zi‐Studie: derVersichertenstruktur, der Versorgungs‐struktur und den Versorgungszielen.

InternBerufspolitik

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Die Versichertenstruktur berück‐sichtige die Zahl der wegen einerbestimmten Erkrankung zu behan‐delnden Patienten, so Dr. von Stillfried.Welche Behandlungen bei einer gege‐benen Krankheit ambulant durchge‐führt werden, berücksichtige die Ver‐sorgungsstruktur. Darin fließe bei‐spielsweise auch ein, inwieweit Kran‐kenhäuser ambulante Fälle überneh‐men bzw. Krankheiten, die früher sta‐tionär behandelt wurden, nun ambu‐lant therapiert werden. Unter denVersorgungszielen schließlich könneman sich beispielsweise Präventions‐maßnahmen wie Impfungen vorstellen.

Sowohl der Zi‐Chef als auch Dr. Gassen forderten klare Perspek‐tiven für und Investitionen in die ambu‐lante vertragsärztliche Versorgung.„Die Politik muss jetzt die Weichen sostellen, dass wir in einem überschau‐baren Zeitraum endlich sagen können‚Ziel erreicht! Das Versicherungsrisikoliegt dort, wo es hingehört, nämlichbei den Krankenkassen und nicht beiden Vertragsärzten.‘“

Ute Menzel

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Seite 8 | AUSGABE 2 / 2015

E‐Health‐Gesetz: Referentenentwurf veröffentlicht

Oft war es angekündigt, doch nunscheint es der Gesetzgeber ernst zumeinen: Der Referentenentwurf fürdas „Gesetz für sichere digitale Kom‐munikation und Anwendungen imGesundheitswesen“ – kurz E‐Health‐Gesetz – liegt nun vor. Die wichtigsten Inhalte darin sind:

• Der elektronische Arztbrief sollfinanziell gefördert werden. Ärzteund medizinische Einrichtungen, diean der sicheren Übermittlung vonelektronischen Arztbriefen teilneh‐men, erhalten für die Jahre 2016 und2017 eine gesetzlich fixierte Pauschalevon 55 Cent. Die Details zu Inhalten

und Abrechnung sollen in einer KBV‐Richtlinie geregelt werden.

• Auch für den elektronischen Ent‐lassungsbrief soll es eine finanzielleFörderung geben. Vom 1. Juli 2016 biszum 30. Juni 2018 beträgt diese einenEuro für Krankenhäuser sowie 50 Centfür niedergelassene Ärzte und an dervertragsärztlichen Versorgung teil‐nehmende Einrichtungen.

• Versicherte haben am dem 1. Okto‐ber 2016 Anspruch auf einen Medika‐tionsplan in Papierform durch denHausarzt, wenn sie mindestens fünfverordnete Arzneimittel einnehmen.

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InternBerufspolitik

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Sobald die Telematikinfrastrukturfunktioniert, soll der Medikationsplanauch über die elektronische Gesund‐heitskarte (eGK) abrufbar sein.

• Das Gesetz soll die zügige Einfüh‐rung und Nutzung der Telematikinfra‐struktur voranbringen. Bis zum 30. Juni 2016 muss die Onlineprüfungund ‐aktualisierung der Versicherten‐stammdaten auf der eGK bundesweitmöglich sein. Wird der Termin nichteingehalten, will der Gesetzgeber denGematik‐Gesellschaftern den Haushaltkürzen. Auch Ärzten, die den Stamm‐datenabgleich nicht durchführen, solldie Vergütung ab 2018 um ein Prozentgekürzt werden.

• Die Telemedizin soll im EBM mitZuschlägen gefördert werden. Dazusoll unter anderem analysiert werden,ob konsiliarische Befundbeurteilungenvon Röntgenaufnahmen telemedizi‐nisch erfolgen können.

• Ab dem 1. Januar 2018 sollen Ärztefür die Anlage und Pflege von Notfall‐datensätzen auf der eGK vergütetwerden.

Nun wird es spannend, ob die im Ent‐wurf genannten Fristen im weiterenGesetzgebungsprozess beibehaltenwerden und ob vor allem die gematikdiese Termine wird halten können.

Christian Wehry

Neue Broschüre zur Kommunikation imsicheren Netz der KVenWelche Möglichkeiten gibt es, eine Praxis an das sichere Netz der KVen anzu‐binden? Wie genau funktioniert das? Und was kostet es? Auf Fragen wie diesegibt die neue KVBB‐Broschüre „DatenNerv – KV‐FlexNet, KV‐SafeNet, KV‐Connect“ Antworten. Die Broschüre steht zum kostenlosen Downloadbereit. Geben Sie dazu einfach den Webcode „web024“ in das Suchfeld aufwww.kvbb.de ein.

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Bekämpfung der Kinderarmut, Bünd‐nis für gute Arbeit, Pflegeoffensive,Zukunft der Krankenhäuser und diemedizinische Versorgung von Flüchtlin‐gen – Brandenburgs Gesundheitsminis‐terin Diana Golze zog auf einer Presse‐konferenz Anfang Februar eine ersteBilanz und stellte zukünftige Arbeits‐schwerpunkte vor. Bemerkenswertdabei: Die ambulante medizinische Ver‐sorgung steht nicht auf ihrer Agenda.

Ohne Zweifel, es stehen für Bran‐denburg relevante und schwierige The‐men auf Frau Golzes Agenda. Wenn dieMinisterin sagt, dass kein Kind in derArmutsfalle stecken bleiben dürfe undjedes Kind die gleichen Start‐ und Ent‐wicklungschancen haben müsse, dannkann man ihr nur zustimmen. Gleichesgilt der Förderung von guten undsicheren Arbeitsplätzen, dem nach‐haltigen Ausbau von Pflegeangebotensowie der medizinischen Versorgungvon Asylsuchenden.

In die märkischen Krankenhäuserwill die rot‐rote Landesregierung min‐destens 400 Millionen Euro investierenund alle Standorte erhalten. Denn lautFrau Golze seien die Krankenhaus‐standorte ein Anker der gesundheit‐lichen Versorgung in einem solchgroßen und zugleich dünnbesiedeltenFlächenland wie Brandenburg. Dass

die märkischen Krankenhäuser schonheute überlastet sind und sich einebessere Versorgung nicht einfachkaufen lässt, scheint die Ministerinebenso wenig zu interessieren, wie dieTatsache, dass Krankenhäuser keineHausärzte beschäftigen oder in derRegel selbst zu wenig Personal haben,um eine fachärztliche Grundversor‐gung zu garantieren. Der Chirurg, dervon früh bis nachmittags im OP steht,wird kaum den gebrochenen Fingeroder die Sprunggelenksdistorsion zeit‐gerecht behandeln können. Eine klas‐sische Grundversorgung ist daherdurch Kliniken gar nicht möglich.

Nach 100 Tagen scheint aber unsereneue Ministerin noch nicht zu wissen,dass es in Brandenburg niedergelas‐sene Ärzte und Psychotherapeutengibt, die im Jahr 16 Mio. Behandlungs‐fälle abrechnen und damit einen Groß‐teil der gesundheitliche Versorgungabsichern. Und mit dem Blick auf die400 Mio. für Krankenhäuser. Eine Ini‐tiative – im jetzigen Gesetzgebungsver‐fahren durchaus möglich ‐ die regionaleMorbidität der Brandenburger zurFinanzierungsgrundlage zu machen,lässt sie ganz vermissen. Vielleichtauch zu viel Mühe für einen nur zwei‐stelligen Millionenbetrag?

Christian Wehry

BerufspolitikIntern

Seite 10 | AUSGABE 2 / 2015

Ambulante Versorgung unter dem RadarMinisterin Golze zieht 100‐Tage‐Bilanz

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Die KVBB und die Krankenkassenhaben sich im Mai des vergangenenJahres auf Eckpunkte zur Gesamtver‐gütung für das Jahr 2014 verständigt.Die zugehörige Vereinbarung ist nununterzeichnet worden. Der Vertrags‐abschluss ließ so lange auf sichwarten, weil zum einen die Kassen‐seite mehrere Monate bis zur Bewer‐tung des Vertragsentwurfs der KVBBverstreichen ließ. Zudem bestandzunächst Uneinigkeit zu einer von der

KVBB geforderten moderaten Anhe‐bung der Wegepauschalen. Auchnach intensiven Diskussionen warendie Krankenkassen nicht bereit, dieserschon seit langem bestehendenForderung nachzukommen, weil mitden vereinbarten Vergütungsanpas‐sungen (s. u.) bereits die Grenze desMachbaren erreicht worden sei. Diefür 2013 vereinbarten Wegepauschalengelten daher auch im Jahr 2014 unver‐ändert fort.

Praxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 11

Gesamtvergütung 2014 steigt um 26 Mio. Euro

Intern

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Praxis aktuellIntern

Seite 12 | AUSGABE 2 / 2015

Der Vertrag enthält im Wesentlichenfolgende, für Sie relevante Inhalte,die bei der Honorarverteilung bereitsberücksichtigt wurden:

Der für das Jahr 2014 vorgegebenebundeseinheitliche Orientierungswert(OW) in Höhe von 10,13 ct wurde alsregionaler Punktwert übernommen;der OW steigt somit gegenüber demJahr 2013 um 1,3 Prozent. Der für 2013vereinbarte Behandlungsbedarf wirdin Anlehnung an die maßgeblichenBeschlüsse der Bundesebene um ca. 1,92 Prozent gesteigert.

Für die Förderung ausgewählterLeistungen stellen die Krankenkassenerneut 5,5 Mio. Euro außerhalb dermorbiditätsbedingten Gesamtvergü‐tung zur Verfügung. Welche Leistun‐gen gefördert werden, wurde mit denKrankenkassen diskutiert und letztlichvon der Vertreterversammlung derKVBB im Honorarverteilungsmaßstabfestgelegt.

Neben den bereits in den Vorjahrenextrabudgetär vergüteten Leistungs‐bereichen (z. B. ambulantes Operie‐ren, Präventionen) erfolgt auch dieHonorierung der Osteodensitometrie(GOP 34601 EBM), der Kapselendos‐kopie bei Erkrankungen des Dünn‐darms (GOP 04528, 04529, 13425,13426 EBM) und der intravitrealenMedikamenteneingabe (GOP 06334,06335 EBM neben den Leistungen ausKapitel 31 und 36 EBM) außerhalb dermorbiditätsbedingten Gesamtvergü‐tung.

Den Vertrag finden Sie zum Down‐load im Internet unter www.kvbb.deunter der Rubrik Verträge der KVBB.

Die Verhandlungen zur Gesamtvergü‐tung für das Jahr 2015 dauern noch an.

Nächste Beratung der VertreterversammlungDie nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findetam 27. März 2015 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor‐Mendel‐Str. 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr.Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.

Unser Service für Sie:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich Statistik/Honorar0331/23 09 350Fachbereich Verträge 0331/23 09 498

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Die Honorarverteilung für das III. Quartal 2014 basiert auf dem gültigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ab IV/2013 sowie auf den maßgeblichenVorgaben seitens der KBV zur Honorarverteilung. Letztere beinhalten unteranderem Angaben zur Ermittlung der Vergütungsvolumina/Grundbeträge fürHaus‐ und Fachärzte.

Die Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2014 wurden abgeschlossen: DerOrientierungspunktwert beträgt 10,13 ct, und auch die Finanzierung derförderungswürdigen Leistungen wird fortgeführt. (Siehe Artikel Seite 11)

Anzahl der VersichertenMaßgeblich für die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)

ist in erster Linie die Anzahl der gesetzlich Versicherten mit Wohnort im LandBrandenburg. Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der AnzahlBrandenburger Versicherter innerhalb eines Jahres. Sie zeigt ein differenziertesBild. Insgesamt stieg die Versichertenzahl 2014 leicht an. „Gewinner“ sind vorallem die Ersatzkassen – sie verzeichneten die meisten neuen Mitglieder. Da‐gegen kehrten die Versicherten in der Mark vor allem der AOK und den Land‐wirtschaftlichen Krankenkassen den Rücken.

Praxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 13

Honorarverteilung im III. Quartal 2014

Intern

0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. 2,5 Mio.

GKV

AOK

BKK

IKK

LKK

KN

EK

0,30 %

‐ 1,87 %

0,11 %

0,40 %

‐ 1,56 %

‐ 0,05 %

1,65 %

III/2014

III/2013

Versicherte

Versichertenentwicklung III/2014 zu III/2013

Kass

enar

ten

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Eckdaten der HonorarverteilungUnter Berücksichtigung der Anhebung der MGV zur Förderung des haus‐

bzw. fachärztlichen Bereichs beträgt sie in diesem Quartal ca. 193,4 Mio. Euro.Außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wurden Leistungen inHöhe von ca. 67,9 Mio. Euro vergütet.

Die durchschnittliche Überschreitung der Regelleistungsvolumina betrug beiHausärzten ca. 5 Prozent und bei Fachärzten ca. 17 Prozent. Für Hausärztekonnten die Leistungen, die das RLV überschreiten, in vollem Umfang(unquotiert) ausgezahlt werden, da hier genug unverteiltes Honorar im Topfvorhanden ist. Für Fachärzte war eine Vergütung der das RLV überschreitendenLeistungsanteile nur in Höhe von 22,179 Prozent des jeweiligen Orientierungs‐punktwertes möglich, weil hier eine chronische Unterfinanzierung des fach‐ärztlichen Honoraranteils besteht.

Ähnlich gestaltet sich die Finanzierungssituation im Honorarfonds für die abdem 1. Oktober 2013 neu eingeführten Leistungen der geriatrischen bzw. pallia‐tivmedizinischen Versorgung sowie der Sozialpädiatrie. Diese unterlagen auchim III. Quartal einer starken Quotierung, sodass die Auszahlungsquote beilediglich 44,481 Prozent lag. Eine Anhebung der hierfür gem. Bewertungsaus‐schuss zu niedrig bemessenen Mittel wurde bisher von den BrandenburgerKrankenkassen verweigert.

Die zentralen Honorarfonds werden gem. Bundesvorgabe zur Vergütung desBereitschaftsdienstes sowie der Laborleistungen gebildet. Im HonorarfondsBereitschaftsdienst erfolgt die Vergütung der Notfallbehandlungen durch nichtan der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute undKrankenhäuser während der Zeiten des organisierten Bereitschaftsdienstesanhand einer Quote von 99,662 Prozent.

Das angeforderte Honorar, das dem Honorarfonds „Labor“ zuzuordnen ist,wurde um ca. 1,3 Mio. Euro überschritten, sodass diese Überschreitung zu Las‐ten der haus‐ und fachärztlichen Honorare finanziert wurde. Die bundesein‐heitliche Laborquote „Q“ wurde für das 2. Halbjahr nachträglich angepasst undbeträgt im Quartal III/2014 für die Vergütung der Laborleistungen desAbschnitts 32.2 und 32.3 EBM derzeit 92,69 Prozent.

Die Verteilung der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina undgegebenenfalls erfolgter Quotierungen ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Praxis aktuellIntern

Seite 14 | AUSGABE 2 / 2015

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InternPraxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 15

Hausärztliches VergütungsvolumenQuartal III/2014 85,0 Mio. Euro Quote

darunter:

Rückstellungen/Bereinigungen 0,4 Mio. Euro

Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) 3,7 Mio. Euro

Einzelleistungen / Förderungen 2,0 Mio. Euro

Leistungsbezogene Honorarfonds 4,1 Mio. Euro

Honorarfonds Haus‐ und Heimbesuche(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) 2,8 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds für Leistungen der geriatrischenund palliativmedizinischen Versorgung, der Versorgung von Kindern mit chronischenKrankheiten

1,1 Mio. Euro 44,481 %

Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM 0,2 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungender Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

0,003 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit‐EKG‐Auswertungen(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,002 Mio. Euro 100 %

RLV‐/QZV‐Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 74,9 Mio. Euro

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Praxis aktuellIntern

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Fachärztliches VergütungsvolumenQuartal III/2014 87,3 Mio. Euro Quote

darunter:

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,4 Mio. Euro 74,744 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 3,7 Mio. Euro 100 %

Rückstellungen 1,0 Mio. Euro

Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) 13,3 Mio. Euro

Einzelleistungen / Förderungen 0,7 Mio. Euro

Leistungsbezogene Honorarfonds 6,8 Mio. Euro

Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM 1,7 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungendes Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungender Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

1,2 Mio. Euro 90,755 %

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungender Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,8 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit‐EKG‐Auswertungen(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. Euro 92,178 %

Honorarfonds zur Vergütung der Notfall‐behandlungen durch nicht an der vertragsärzt‐lichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser außerhalb der Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

0,6 Mio. Euro 83,561 %

Honorarfonds Haus‐ und Heimbesuche(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) 0,4 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds „Strukturpauschale konservative Augenheilkunde“ 1,1 Mio. Euro 58,897 %

Page 19: KV-Intern 02/2015

InternPraxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 17

Fachärztliches VergütungsvolumenQuartal III/2014 87,3 Mio. Euro Quote

darunter:

Arztgruppenbezogene Honorarfonds 1,4 Mio. Euro

Honorarfonds Strahlentherapie (für übrigeLeistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) 0,03 Mio. Euro 83,938 %

Honorarfonds Laboratoriumsmedizin(für übrige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissen‐schaftlern)

0,04 Mio. Euro 77,012 %

Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte(für Leistungen von Fachärzten für Human‐genetik, Biochemie oder Klinische Pharma‐kologie und Toxikologie und der Vertragsärzte,für die kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird)

0,2 Mio. Euro 100 %

Honorarfonds Psychotherapie(für übrige MGV‐Leistungen von ausschließlichpsychotherapeutisch tätigen Vertragsärztenund Vertragstherapeuten)

0,9 Mio. Euro 77,836 %

Honorarfonds Nephrologie(für Leistungen von Fachärzten für InnereMedizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowieentsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt)

0,2 Mio. Euro 100 %

RLV‐/QZV‐Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 59,0 Mio. Euro

Page 20: KV-Intern 02/2015

Praxis aktuell

Seite 18 | AUSGABE 2 / 2015

Intern

Abgabefrist für dieQuartalsabrechnung I/2015 endet am 9.4.2015Ungeachtet der verpflichtenden Online‐Abrechnung sind weiterhin einige Unter‐lagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzendenUnterlagen wie:

• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung,• Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für

Psycho‐/Verhaltenstherapie (Anerkennungsbescheid),• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr

(sofern keine Versichertenkarte vorlag),• Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter

(sofern Abrechnung über die KVBB),• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte

Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag)

können zu den folgend benannten Zeiten entweder persönlich, mittels Kurieroder auf dem Postweg abgegeben werden.

Termine Potsdam Frankfurt/O.Cottbusim Ärztehaus Thiem‐Str. 112Eingang über Leipziger Str.

Mittwoch, 1.4.2015 9 bis 18 Uhr 9 bis 18 Uhr 9 bis 16 Uhr

Donnerstag, 2.4.2015 9 bis 17 Uhr

Dienstag, 7.4.2015 9 bis 17 Uhr

Mittwoch, 8.4.2015 9 bis 18 Uhr 9 bis 18 Uhr 9 bis 16 Uhr

Donnerstag, 9.4.2015 9 bis 17 Uhr

Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zurQuartalsabrechnung I/2015

Page 21: KV-Intern 02/2015

InternPraxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 19

Zentrale Formularbestellung in PotsdamFax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05

• auch außerhalb der Annahmewoche• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer

Postweg: KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Straße 103, 14473 PotsdamBitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax‐Nr. 0331/23 09 545.Bitte beachten Sie die Abgabefrist. Sie endet am Montag, dem 9.4.2015.Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich undbegründet an die KV Brandenburg zu richten.Anträge können im Onlineportal gestellt oder an den FB Abrechnungsprüfung, FAX: 0331/23 09 382, gesandt werden.

Für die persönliche Beratung mit unseren Abrechnungsmanagerinnen bietenwir Ihnen einen Tag in Cottbus und Frankfurt/Oder an. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Vorherige Terminvereinbarungfür Mittwoch, den 8.4.2015unter der KVBB‐Servicenummer der Abrechnungshotline: 0331/98 22 98 03

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Page 22: KV-Intern 02/2015

Mit Wirkung zum 1. April 2015 tretenfolgende Änderungen des EBM inKraft:

Streichung der haus‐ undkinderärztlichen Vertreterpauschalen

Die hälftigen Versichertenpauscha‐len (GOP 03010/04010 EBM) werdengestrichen. Somit können Sie als Haus‐oder Kinderarzt bei einer Behandlungaufgrund einer Überweisung durcheinen anderen Haus‐/Kinderarzt oderim Vertretungsfall die volle Versicher‐tenpauschale (GOP 03000/04000EBM) abrechnen.

Bitte beachten Sie, dass trotzdemder Vertretungsschein (Muster 19)Verwendung findet.

Die seit dem Quartal 4/2013 von derKVBB in Höhe von 14 Euro einmal imBehandlungsfall gezahlte Förderpau‐schale bei Urlaubs‐/Krankheitsvertre‐tung im hausärztlichen Versorgungs‐bereich wird mit der Streichung derGOP 03010/04010 EBM gegenstandlosund entfällt ab dem Quartal 2/2015.

Augenärztliche Strukturpauschalegilt auch für IVM

Die GOP 31371‐31373 / 36371‐36373EBM für die intravitreale Medikamen‐teneingabe (IVM) schließen die Be‐rechnungsfähigkeit der augenärzt‐lichen Strukturpauschale (GOP 06225EBM) nicht mehr aus. Somit könnenSie bei Durchführung einer IVM nun

zusätzlich die augenärztliche Struk‐turpauschale abrechnen, wenn Siesonst ausschließlich konservativ tätigsind.

Molekularbiologische Unter‐suchungen, GOP 32819, 32820 EBM

In die GOP 32820 EBM wurde zusätz‐lich zum DNA‐Nachweis der HPV‐mRNA‐Nachweis aufgenommen. Siekönnen zwischen beiden Testverfah‐ren wählen. Wegen der Änderungender QualitätssicherungsvereinbarungZervix‐Zytologie (vgl. „KV‐Intern“7/2014) wurden außerdem die Indika‐tionsvoraussetzungen für die Durch‐führung der Untersuchung an dieneue Münchner Nomenklatur IIIangepasst.

Infolge dieser Änderungen wird dieGOP 32820 EBM geteilt. Diese gilt nunfür Untersuchungen bei einem zervix‐zytologischen Befund mindestensGruppe III der Münchner Nomen‐klatur III. Für Untersuchungen nachoperativem(n) Eingriff(en) an derCervix uteri ist nun die neu einge‐führte GOP 32819 EBM berechnungs‐fähig. Beide GOP sind einmal imBehandlungsfall berechnungsfähigund schließen sich gegenseitig aus.Die GOP 32859 EBM (Zuschlag beiNachweis mittels Nukleinsäureampli‐fikationstechniken (NAT)) ist nichtmehr als Zuschlag für die GOP 32820EBM ansetzbar.

Praxis aktuellIntern

Seite 20 | AUSGABE 2 / 2015

EBM‐Änderungen zum 1. April 2015

Page 23: KV-Intern 02/2015

InternPraxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 21

Anpassung des Anhangs 2 EBMAnhang 2 des EBM wird an die OPS‐

Version 2015 angepasst. Die OPS‐Ver‐sion 2015 enthält vor allem Änderun‐gen in der Hernien‐Chirurgie mit auto‐genem Material. Hierfür gelten aus‐nahmsweise und befristet bis zum31.12.2015 die mit „.x“ gekennzeich‐neten, unspezifischen Kodes (5‐530.x– 5.539.x).

Wichtig: Bis zum 31. März 2015 erfolgtIhre Verschlüsselung noch nach derOPS‐Version 2014.

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Page 24: KV-Intern 02/2015

Wir haben in „KV‐Intern“ 1/2015über die rückwirkend zum 1.1.2008 inKraft gesetzte, neue Abrechnungs‐systematik im Notfalldienst berichtet.

Die Neuregelungen gelten für alleam organisierten ärztlichen Bereit‐schaftsdienst teilnehmenden Ärzte.Sie sind somit bei der Abrechnung derBereitschaftsdienste sowohl der Ver‐tragsärzte als auch der nicht an dervertragsärztlichen Versorgung teil‐nehmende Ärzte zu berücksichtigen.Für Institute und Krankenhäuser giltdies für die Behandlung im Notdienstentsprechend.

Bei der ersten Inanspruchnahme imorganisierten Not(fall)dienst ist jenach Zeit der Inanspruchnahme lautEBM die GOP 01210 (Tagespauschale)oder 01212 (Nacht‐ bzw. Feiertags‐pauschale) zu berechnen. Für jedeweitere derartige Inanspruchnahmein demselben Behandlungsfall ist dieGOP 01214, 01216 bzw. 01218 EBMberechnungsfähig.

Die Abrechnung von Besuchen imorganisierten Not(fall)dienst bzw. imRahmen der Notfallversorgung durchnicht an der vertragsärztlichen Ver‐sorgung teilnehmenden Ärzte, Insti‐tute und Krankenhäuser erfolgt nunnach der GOP 01418 EBM.

Die Abrechnung der GOP 01210,01212, 01214, 01216, 01218 und 01418EBM setzt die Angabe der Uhrzeitder Inanspruchnahme voraus! (DieUhrzeit ist in die Feldkennung 5006einzutragen).

Für jeden Besuch nach der GOP01418 ist eine Wegepauschale ent‐sprechend den vertraglichen Regelun‐gen berechnungsfähig. Die Wege‐pauschalen sind im Symbolnummern‐verzeichnis der KVBB enthalten.

Für den Besuch eines weiterenKranken in derselben sozialenGemeinschaft (z. B. Familie) und/oderin beschützenden Wohnheimen bzw.Einrichtungen bzw. Pflege‐ oderAltenheimen mit Pflegepersonal inunmittelbarem zeitlichen Zusammen‐hang mit der GOP 01418 ist wie bisherdie GOP 01413 berechnungsfähig.

* Der Brandenburger ärztliche Bereit‐schaftsdienst wird im EBM nicht expli‐zit benannt, sondern unter organi‐siertem Notfalldienst subsummiert.

Praxis aktuellIntern

Seite 22 | AUSGABE 2 / 2015

Neue Abrechnungssystematik im Notfalldienst*

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Page 25: KV-Intern 02/2015

Seit dem 1.1.2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK)!

Derzeit erreichen uns zahlreiche Fragen zur Gültigkeit von Karten ohne Licht‐bild. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Schwerpunkte, welche es im Praxisall‐tag zu beachten gilt sowie Unterscheidungsmerkmale zur mittlerweile ungülti‐gen Krankenversichertenkarte (KVK) gegenüber der eGK aufzeigen:

InternPraxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 23

eGK ohne Foto: Das müssen Sie beachtenAnspruchsnachweis anstelle eGK nur im Ausnahmefall und befristet

Merkmal eGK KVK

Lichtbild vorhanden, es gibt Ausnahmen (S. 24)

nicht vorhanden

VitruvianischerMensch*

links mitEinbindung des Mikrochips

rechts

Schriftzug „Gesundheitskarte“ oben rechts

„Versichertenkarte“unten rechts

Versichertennummer beginnt mit einem Buchstaben

besteht lediglich aus Ziffern

* Darstellung des Menschen nach den vom antiken Architekten und Ingenieur Vitruv(ius) for‐mulierten und idealisierten Proportionen

Page 26: KV-Intern 02/2015

Praxis aktuellIntern

Seite 24 | AUSGABE 2 / 2015

Ausnahmen von der Lichtbildverpflichtung bestehen für Versicherte• unter 15 Jahren, • nach Vollendung des 15. Lebensjahres, sofern eine eGK ohne Lichtbild

vor Vollendung des 15. Lebensjahres mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ausgestellt wurde, und

• die aus medizinischen Gründen, z.B. bei Bettlägerigkeit, schwerer Pflegebedürftigkeit oder dementen Versicherten kein Foto übermitteln können oder aus religiösen Gründen

Bitte beachten Sie außerdem:

Im Ausnahmefall und zur Überbrückung der Übergangszeit bis der Versicherteeine eGK erhält, dürfen die Krankenkassen als Ersatz einen Anspruchsnachweis(Beleg) ausstellen. Auf dem Beleg muss die Krankenkasse vermerken, wielange dieser gültig ist. Ein solcher Beleg ist kein dauerhafter Ersatz für die eGK.Vom Patienten ist dieser Anspruchsnachweis (Beleg) beim Arztbesuch anstelleder eGK vorzulegen. In Ihrer Praxisverwaltungssoftware können Sie denAbrechnungsschein im Ersatzverfahren anlegen, den Beleg sollten Sie zurDokumentation in der Patientenakte aufbewahren.

Im Übrigen kommt das Ersatzverfahren nur zur Anwendung, wenn• eine Notfallbehandlung vorliegt,• der Versicherte die Krankenkasse oder die Versichertenart gewechselt hat,

aber noch die frühere eGK (nicht KVK!) vorlegt.• die eGK oder das Kartenterminal defekt ist, • für Hausbesuche kein mobiles Kartenlesegerät zur Verfügung steht und

keine in der Praxis vorgefertigten Formulare verwendet werden können.

Sofern sich im Verlauf des Quartals die Möglichkeit hierzu ergibt, sollten Sieeine gültige eGK Ihres Patienten einlesen.

Weitere Details zum Umgang mit der eGK finden Sie in „KV‐Intern“ 12/2014oder auf unserer Internetseite www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode„web026“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Informationen.

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Page 27: KV-Intern 02/2015

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gabes Änderungen in der Vereinbarungzur Anwendung der europäischenKrankenversicherungskarte. Dabeihandelt es sich im Wesentlichen umredaktionelle Anpassungen. Der Grunddafür ist die Umstellung der Datenfor‐mate auf die Datenstruktur der elek‐tronischen Gesundheitskarte (eGK).

Deshalb ist auf Rezepten und Über‐weisungen im Personalienfeld nichtmehr die „10007“ im Statusfeld einzu‐tragen. Stattdessen ist im Feld „Ver‐

sichertenart“ eine 1 und bei „Beson‐dere Personengruppe“ eine 7 anzu‐geben.

Sämtliche Anpassungen sind in derÄnderungsvereinbarung enthalten.Die Veröffentlichung der Änderungs‐vereinbarung zur Anlage 20 BMV‐Äerfolgte im Deutschen Ärzteblatt Heft 4 am 23. Januar 2015.

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AUSGABE 2 / 2015 | Seite 25

Änderung bei europäischerKrankenversichertenkarte

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Änderungen: ICD‐10‐GM 2015

Wie in jedem Jahr gab es Anpassun‐gen bzw. Änderungen des ICD‐10‐GMmit Wirkung zum Jahresbeginn 2015.

Die Version 2015 des ICD‐10‐GM ent‐hält einige Konkretisierungen, welcheim Zusammenhang mit der Abrech‐nung der Pauschalen zum Betreuungs‐strukturvertrag (BSV) von Bedeutungsind. Im Kapitel III, Krankheiten des Blutesund der blutbildenden Organe sowiebestimmte Störungen mit Beteiligungdes Immunsystems, wurden die Ver‐schlüsselungstiefen insbesondere fürdie ICD‐Codes D68.0‐, D68.3‐ und

D69.8‐ erweitert, und der ICD‐CodeD68.30 entfällt. Für das Kapitel IX,Krankheiten des Kreislaufsystems,wurden für die ICD‐Codes I70.2‐ dieVerschlüsselungstiefen erweitertsowie die Inhalte verändert.

Bitte beachten Sie, dass die Aner‐kennung der Pauschalen gemäß BSVnach den SNR 93510, 93511 und 93512weiterhin nur dann erfolgen kann,wenn der ICD endständig und mit derDiagnosesicherheit „G“ angegebenwurde.

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Page 28: KV-Intern 02/2015

Praxis aktuellIntern

Seite 26 | AUSGABE 2 / 2015

AOK‐Hausarztvertrag: Neues Modul Gesundheits‐Check

Zum AOK‐Hausarztvertrag konnteein weiteres Modul vereinbart werden,welches mit Wirkung ab 1. Februar 2015den teilnehmenden Versicherten imAlter zwischen 18 und 35 Jahren einedem Check‐up 35 gemäß Gesundheits‐untersuchungs‐Richtlinie entspre‐chende Untersuchung ermöglicht.Diese umfasst die folgenden Leistungen:

• die Information des Versicherten zum Versorgungsangebot und zur Anspruchsberechtigung,

• ausführliches Gespräch/Anamnese (Erhebung der Eigen‐, Familien‐und Sozialanamnese, insbeson‐dere Erfassung des Risikoprofils),

• körperliche Untersuchung(Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörper‐status)),

• Laboruntersuchung‐ Untersuchungen aus dem Blut

(einschließlich Blutentnahme) mit Gesamtcholesterin, Glukose,

‐ Untersuchungen aus dem Urin mit Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit (Harnstreifentest),

• Beratung ‐ Information über das Ergebnis

des Gesundheits‐Checks,‐ Erörterung möglicher

Auswirkungen auf die künftige Lebensgestaltung,

‐ Ansprechen des individuellen Risikoprofils und Hinweis auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen zur Vermeidung von Folge‐erkrankungen,

‐ ggf. Hinweise auf spezielle Präventionsangebote der AOK Nordost (diese finden Sie auf den Homepages der AOK und der KVBB).

Die Dokumentation erfolgt gemäßMuster 30 (Gesundheitsunter‐suchung).

Das Modul ist auf das Jahr 2015befristet. Die Vergütung beträgt 32,02 Euro (SNR 95056) und beinhal‐tet auch die Kosten für die unter d)aufgeführten Laborleistungen.Sofern Sie die Laborleistungen nichtselber ausführen, ist im Muster 10zwingend das Feld „Präventiv“anzukreuzen.

Den Hausarztvertrag mit demModul Gesundheits‐Check finden Sieauf der Homepage der KVBB unterder Rubrik Verträge.

Unser Service für Sie:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge 0331/23 09 498

Page 29: KV-Intern 02/2015

Der Hausarztvertrag mit der AOK Nord‐ost mausert sich. Mit dem Gesundheits‐Check ist nun schon das dritte Modul inKraft getreten. Die Prävention steht hier,wie auch bei dem seit Jahren geltendenModul Hautkrebsscreening, im Mittel‐punkt. Damit ist jetzt ein noch attrakti‐veres und umfangreicheres Betreuungs‐paket aus Add‐on‐Grundvertrag und zu‐sätzlichen Bausteinen geschnürt, dassich sowohl für die teilnehmendenPatienten als auch die Hausärzte lohnt.

Beispielsweise die Anlage 5 des Vertra‐ges, die Arzneimittelzielvereinbarung.Sie enthält jährlich neu vereinbarte Vor‐schläge zur wirtschaftlichen und ratio‐nalen Arzneimitteltherapie. Eine zusätz‐liche Vergütung von bis zu 2000 Euro

pro Jahr ist für teilnehmende Ärzte drin,wenn sie diese Verordnungsziele beachten.

Früh‐, Abend‐ oder Samstagssprech‐stunden werden durch das Modul Servi‐cestandards gefördert. Es bietet außer‐dem Unterstützung bei der Terminver‐mittlung und ‐erinnerung der Patientenan. Mit 200 Euro je Quartal wird teilneh‐menden Ärzten dieser zusätzliche Auf‐wand vergütet.

Prävention, Verordnungen und Ter‐mine prägen die gesundheitspolitischeDiskussion seit Jahren. Mehr von erste‐rer, wirtschaftlicher die zweiten undschneller die dritten, so die gängigenForderungen. Der AOK‐Hausarztvertragsetzt genau da an. Probieren Sie es aus!

U. M.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 27

Attraktives Betreuungspaket Kommentar

AOK‐Hausarztvertrag: Modul Hautkrebsscreening

Im November‐Heft von „KV‐intern“fanden Sie umfangreiche Informatio‐nen zum Thema Hautkrebsscreening.Nun ist das Unterschriftsverfahrenzur Verlängerung des befristetenModuls Hautkrebsscreening des AOK‐Hausarztvertrages abgeschlos‐sen. Eingeschriebene AOK‐Versicherteab Vollendung des 18. bis zur Vollen‐dung des 35. Lebensjahres könnendaher auch im Jahr 2015 ein Hautkrebs‐screening bei einem entsprechend

qualifizierten Hausarzt (§ 32 Krebs‐früherkennungsrichtlinie), der amAOK‐HZV‐Vertrag teilnimmt, in An‐spruch nehmen. Die Vergütung derSNR 01745H wurde analog zur Anhe‐bung des Orientierungspunktwertesfür das Jahr 2015 auf 21,98 Euro erhöht.

Den Hausarztvertrag mit demModul Hautkrebsscreening finden Sieauf der Homepage der KVBB unterder Rubrik Verträge.

Page 30: KV-Intern 02/2015

Mein Nest‐Nachbar, Herr Grünspecht,ist Arzt. Neulich hatte er Bereitschafts‐dienst, ich sag‘ Ihnen da war was los!Erst Frau Buntspecht, die sich wohlbeim Hämmern am Baumstamm über‐nommen hatte und über akutes Kopf‐weh klagte. Dann Herr Schwarzspechtmit Magenkrämpfen – unter uns, derhatte sich wieder mal an Würmernüberfressen.

Und schließlich Schwarzspecht Junior.Der Kleine war aus dem Nest gefallen –Verdacht auf Flügelbruch. Ein Fall fürdas Krankenhaus am Rande des Waldes.Nur musste der Lütte da erstmal hin.Also rief Dr. Grünspecht die Leitstellean. Die versprach, einen Krankenwagenzu schicken. Der muss wohl verlorenge‐gangen sein, denn vier Stunden späterlag der Kleine immer noch mit hängen‐dem Flügel unterm Baum. Also rief Dr. Grünspecht nochmal die Leitstellean: Da sagen die ihm doch, er könne jaden Rettungswagen bestellen, dannginge es schneller … Na da brat‘ miraber einer ‘nen Storch. Das weiß jasogar ich, dass er, wenn es nicht wirk‐lich nötig ist, nicht einfach einen Ret‐tungswagen bestellen kann. WissenSie, was das kostet!!! Da sitzt ihm ja dieKrankenkasse gleich mit der Regress‐Keule im Nacken.

Doch damit nicht genug. Dr. Grün‐specht musste auch noch zu OpaBuntspecht ins Heim. Er hat’s mit demHerzen und nimmt deswegen auchTabletten. Trotzdem wollte die Pumpe

an diesem Tag nicht so richtig. Der Dok‐tor riet, die Dosis dieses Medikamentszu erhöhen. Dies ginge nur, entgegnetedie diensthabende Schwester, wenn erdie Pillen auch mitbringe. Schließlichbekäme das Heim alle Tabletten fertigverblistert, Reserven seien keine daund jemanden jetzt – am Feiertag –auch noch in die diensthabendeApotheke zu schicken, ginge ja nunwirklich nicht.

Das meinte Dr. Grünspecht übrigensauch: Ärzte im Hausbesuch müssenkeine Medikamente mitbringen, er‐klärte er mir. Die Heime seien vielmehrin der Pflicht, medizinische Anweisun‐gen für ihre Bewohner umzusetzen.Und wenn die ihre Tablettenversor‐gung nach außen geben, müssen sieauch dafür sorgen, dass notfalls auchmal nachts oder am Wochenende einMedikament besorgt werden kann.

Und Opa Buntspecht? Ohne Pillenblieb für ihn nur noch das Krankenhausam Rande des Waldes. Wissen Sie, wasdas kostet!!!

Einzelfälle meinen Sie, die Phantasieneines verwirrten Federviehs? Leidernein, sondern Episoden aus dem Bereit‐schaftsdienst‐Alltag märkischer Ärzte.

Das ist doch wirklichzum Piepen, meintIhre frau specht

Praxis aktuellIntern

Seite 28 | AUSGABE 2 / 2015

Verblistert und zugenäht

Page 31: KV-Intern 02/2015

InternPraxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 29

Zi‐Kodier‐Manuals zu HIV undDemenz online

Mit speziellen Kodier‐Manuals willdas Zentralinstitut für die Kassenärzt‐liche Versorgung in Deutschland (Zi)Vertragsärzten eine Hilfe beim Kodie‐ren bestimmter Krankheitsbilder bzw.Versorgungsbereiche zur Verfügungstellen. Die Manuals enthalten nebenden jeweiligen ICD‐10‐Kodes auchInformationen zu dem bestimmtenKrankheitsbild, Kriterien für die Kodie‐rung sowie eine Darstellung derKodier‐Zusammenhänge.

Bisher erschienen sind Kodier‐Manuals zu HIV und Demenz. Beidekönnen Sie auf unserer Internetseiteunter www.kvbb.de abrufen. GebenSie dafür einfach den Webcode„web025“ für das Kodier‐Manual HIVoder den Webcode „web027“ für dasKodier‐Manual Demenz in das Such‐feld auf der Startseite ein, und Siegelangen direkt zum jeweiligen Do‐kument.

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Page 32: KV-Intern 02/2015

Praxis aktuell

Seite 30 | AUSGABE 2 / 2015

Neue STIKO‐Empfehlung zu HPV‐ undPneumokokken‐Impfung Umsetzung in die Schutzimpfungs‐Richtlinie

Intern

Der G‐BA hat mit seinem aktuellenBeschluss die aktuelle STIKO‐Empfeh‐lung in die Schutzimpfungs‐RL umge‐setzt.

Änderungen: Die HPV‐Impfung von Mädchen

kann in einem Alter von 9 bis 14 Jahren(statt 12 bis 17 Jahre) durchgeführtwerden. Die Leistungspflicht der GKVerstreckt sich aber weiterhin bis zum18. Geburtstag als Nachholimpfung.Außerdem werden die Ausführungender STIKO hinsichtlich des Dosierungs‐schemas übernommen: Im Alter von 9 bis 13 bzw. 14 Jahren (je nach Impf‐stoff) ist ein 2‐Dosenschema miteinem Impfabstand von sechs Mona‐ten zugelassen. Bei Nachholimpfungoder Vervollständigung einer Impfungim Alter von > 13 Jahren bzw. > 14 Jah‐ren oder bei einem Impfabstand von

< sechs Monaten zwischen der 1. und2. Dosis ist eine 3. Impfstoffdosiserforderlich.

Bei den Indikationen der Pneumo‐kokken‐Impfung erfolgte eine Anpas‐sung der bisherigen Liste hinsichtlichdes aktuellen Stands der wissen‐schaftlichen Terminologie. Hierbeiwurden weitere Krankheiten undSymptome ergänzt. Außerdem wirddie Pneumokokken‐Impfung vor einerCochlea‐Implantation empfohlen.

Mit Veröffentlichung im Bundesan‐zeiger nach Nichtbeanstandung durchdas BMG tritt dieser Beschluss inKraft.

Unser Service für SieBeratende Apotheker 0331/98 22 98 11

Page 33: KV-Intern 02/2015

Vor dem Hintergrund zunehmenderMasernfälle in den Ländern Branden‐burg und Berlin bitten wir Sie, bei spo‐radischen Masernfällen und beiMasern‐Ausbrüchen eine kostenlosePCR‐Untersuchung bzw. Genotypi‐sierung des Erregers am NationalenReferenzzentrum für Masern, Mumps,Röteln am Robert Koch‐Institut (NRZMMR) zu veranlassen. Das Ziel derGenotypisierung ist, Transmissions‐ketten nachzuvollziehen und nachDeutschland importierte von ende‐mischen Masernfällen abzugrenzen.Das Ergebnis dieser Laborunter‐suchungen wird Ihnen zur Verfügunggestellt.

PCR‐basierte Untersuchungen kön‐nen NICHT mittels Serum durchge‐

führt werden. Es sind dafür Zahn‐taschenflüssigkeit, Abstriche bzw.Spülungen des Nasen‐Rachen‐Raumsoder Urin (gewonnen innerhalb vonsieben Tagen nach Symptombeginn)erforderlich.

Zur Entnahme und zum Versand derPatientenmaterialien steht beispiels‐weise das vorfrankierte "MMR‐Ent‐nahmeset" des NRZ MMR zur Verfü‐gung, das über das Internet bestelltwerden kann. Hinweise zur Bestel‐lung von Entnahmesets, zur Entnah‐me des Untersuchungsmaterials undzur Diagnostik selbst finden Sie aufder Internetseite des NRZ MMR:www.rki.de/DE/Content/Infekt/NRZ/MMR/mmr_node.html

InternPraxis aktuell

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 31

Landesgesundheitsamt informiert:

Kostenlose Genotypisierung vonMasern‐Erreger veranlassen

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Page 34: KV-Intern 02/2015

Der Elektriker hatte gerade dieletzte Lampe angebracht, dannstanden die ersten Patientenauch schon vor der Tür: Pünkt‐lich um 8.30 Uhr am 28. Januarstartete die erste Sprechstundein der neuen KV RegioMedZweigpraxis in Welzow. UlrichKrapf aus der KV RegioMed Pra‐xis Elsterwerda behandelt hiernun montags, mittwochs unddonnerstags jeweils halbtags diePatienten. In den übrigenSprechzeiten sind Herr Krapf und seinPraxisteam weiterhin in Elsterwerdatätig.

Welzows Bürgermeisterin BirgitZuchold ließ es sich nicht nehmen,Ulrich Krapf persönlich zu begrüßen.„Heute ist ein guter Tag für Welzow“,sagte sie. „Wir sind froh und glück‐lich, dass wir nun einen neuen Haus‐arzt in Welzow haben und die Bür‐gerinnen und Bürger keine weitenWege mehr auf sich nehmen müssen,um zum Arzt zu kommen. Mein Dankgilt der Kassenärztlichen Vereinigung,die dieses Angebot möglich gemachthat. Die KV hat damit eine echte Ver‐sorgungslücke geschlossen. Und ichmöchte Herrn Krapf und seinem Praxisteam herzlich danken, dass sie

sich ab jetzt vor Ort für die Gesund‐heit der Welzower engagieren.“

Hintergrund: Nachdem eine vonzwei Hausärztinnen in Welzow ihrePraxis geschlossen hatte und keinNachfolger in Sicht war, kam es zueiner angespannten Versorgungslage.Die verbliebene Ärztin vor Ort konntedie Patienten nicht übernehmen, dasie bereits überdurchschnittlich vielePatienten betreut. Auch die hausärzt‐liche Praxis im benachbarten Neu‐petershain stieß an ihre Leistungs‐grenzen.

Mit der KV RegioMed Zweigpraxiskonnte zeitnah in Zusammenarbeitmit der Stadt eine Lösung im Sinneder Welzower gefunden werden. cw

KV RegioMed

Seite 32 | AUSGABE 2 / 2015

Neue KV RegioMed Zweigpraxis in Welzow

Intern

Joanna Müller, Ulrich Krapf, Birgit Zuchold (v. l. n. r.)Foto: Philipp Beyer

Page 35: KV-Intern 02/2015

Dr. med. Robert EhrlichFA für Innere Medizin/HASchönower Str. 98a16341 Panketal(Übernahme der Praxis von Dipl.‐Med. Torsten Ruhnke)

Dr. med. Isabel BayerFÄ für Innere Medizin/HÄSandower Hauptstr. 1503042 Cottbus(Übernahme der Praxis von Dr. med. Lothar Spörl)

Bettina HoffmannFÄ für AllgemeinmedizinEichenallee 415711 Königs Wusterhausen

Dr. med. Björn TönneßenFA für AllgemeinmedizinHans‐Marchwitza‐Ring 914473 Potsdam(Übernahme der Praxis von Dipl.‐Med. Anette Kolodrujazk)

Dr. med. Ivonne MetzingFÄ für Innere Medizin/HÄKonrad‐Wolf‐Allee 3114480 Potsdam(Übernahme der Praxis von Dr. med. Horst Keller)

Dipl.‐Med. Ines AjerFÄ für Innere Medizin/HÄFreiheitsstr. 9815745 Wildau

Brigitte AltmannFÄ für Innere Medizin/HÄPoststr. 414547 Beelitz

Dr. med. Ute SklenarFÄ für AugenheilkundeBörnicker Chaussee 116321 Bernau b. Bln.(Übernahme der Praxis von Dr. med. Juliane Wünscher)

Dipl.‐Psych. Andrea LehrkeKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin/ Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieKlementstr. 8, 16321 Bernau b. Bln.

Sicherstellung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 33

Niederlassungen im Januar 2015

Intern

Planungsbereich Mittelbereich Bernau bei Bln.

Planungsbereich Mittelbereich Cottbus

Planungsbereich MittelbereichKönigs Wusterhausen

Planungsbereich Mittelbereich Potsdam

Planungsbereich Mittelbereich Schönefeld‐Wildau

Planungsbereich Mittelbereich Werder‐Beelitz

Planungsbereich Landkreis Barnim

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SicherstellungIntern

Seite 34 | AUSGABE 2 / 2015

Planungsbereich Landkreis Branden‐burg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark

Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Cottbus

Planungsbereich Landkreis Elbe‐Elster

Dr. med. Barbara OstermannFÄ für Orthopädie und UnfallchirurgieMVZ Teltow GbRPotsdamer Str. 4814513 Teltow

Dipl.‐Psych. Univ. Claudia KurtzPsychologischePsychotherapeutin/Verhaltens‐therapieTschaikowskistr. 214772 Brandenburg an der Havel(Übernahme der Praxis von Dipl.‐Psych. Claudia‐M. Riebicke)

Dipl.‐Psych. Anja von der WerthPsychologischePsychotherapeutin/Verhaltens‐therapieLeipziger Str. 21514929 Treuenbrietzen

Regina BerndtFÄ für Kinder‐ und JugendmedizinWerner‐Seelenbinder‐Ring 4a03048 Cottbus(Übernahme der Praxis von Dr. med. Sabine Papsdorf und Dr. med. Andrea Wagner)

Dr. med. Claudia RosenbergerFÄ für Kinder‐ und JugendmedizinWerner‐Seelenbinder‐Ring 4a03048 Cottbus(Übernahme der Praxis von Dr. med. Sabine Papsdorf und Dr. med. Andrea Wagner)

Dipl.‐Psych. Judith GolyaPsychologischePsychotherapeutin/Verhaltens‐therapieMarkt 803238 Finsterwalde

Dipl.‐Med. Karsten FischerFA für Chirurgie/SP UnfallchirurgieLogenstr. 7 a15230 Frankfurt (Oder)

Dr. med. Antje LopensFÄ für Frauenheilkunde undGeburtshilfeLogenstr. 6 a15230 Frankfurt (Oder)

Dipl.‐Psych. Anja MarkowskiPsychologischePsychotherapeutin/Verhaltens‐therapieHeinrich‐Heine‐Str. 615859 Storkow (Mark)

Planungsbereich Landkreis/kreis‐freie Stadt Frankfurt (O.)/Oder‐Spree

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Intern

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 35

Anzeige

Sicherstellung

Dipl.‐Psych. Birgitt SchmittPsychologischePsychotherapeutin/Tiefen‐psychologisch fundierte und analytische PsychotherapieBlumenthalstr. 1715234 Frankfurt (Oder)

Dr. med. Stephanie LiebigFÄ für Frauenheilkunde undGeburtshilfeMarkromannenstr. 1214624 Dallgow‐Döberitz(Übernahme der Praxis von Dr. med. Eva Steingräber)

Planungsbereich Landkreis Havelland

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SicherstellungIntern

Seite 36 | AUSGABE 2 / 2015

Planungsbereich Landkreis Ostprignitz‐Ruppin

Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Potsdam

Planungsbereich Landkreis Uckermark

Dipl.‐Psych. Ulrich KurzPsychologischerPsychotherapeut/Tiefen‐psychologisch fundierte PsychotherapieStr. des Friedens 116835 Lindow (Mark)

Dr. med. Martina PetzoldFÄ für Kinder‐ und JugendmedizinSchopenhauerstr. 3514467 Potsdam(Übernahme der Praxis von Dr. med. Petra Henneberger)

Dr. med. Annette Schmider‐RossFÄ für Frauenheilkunde undGeburtshilfeSterncenter 1014480 Potsdam

Dipl.‐Psych. Imke BrdlikKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieStr. des Friedens 516278 Angermünde

Dipl.‐Soz.arb. Willy‐Gerd Müller‐RehbergKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeut/Tiefenpsychologisch

fundierte PsychotherapieStr. des Friedens 516278 Angermünde

Dr. med. Johannes FuthFA für RadiologieKopernikusstr. 3214482 Potsdam(Übernahme der Praxis von Dr. med. Ulrich Futh)

Dr. med. Thomas Beyer, MBAFA für Diagnostische Radiologie/SP NeuroradiologieAm Amtsgarten 315711 Königs Wusterhausen(Übernahme der Praxis von Dr. med. Leberecht Lüttschwager)

Dr. med. Frank KinzelFA für Innere MedizinFichteplatz 115344 Strausberg

Priv.‐Doz. Dr. med. Lars MorawietzFA für PathologieCharlottenstr. 7214467 Potsdam(Übernahme der Praxis von Prof. Dr. med. Hartmut Lobeck)

Planungsbereich Raumordnungs‐region Havelland‐Fläming

Planungsbereich Raumordnungs‐region Lausitz‐Spreewald

Planungsbereich Raumordnungs‐region Oderland‐Spree

Planungsbereich KV‐Bereich Brandenburg

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InternSicherstellung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 37

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Brigitta AhlersFachärztin für PsychosomatischeMedizin und Psychotherapie, in Falkenseeab 01.04.2015

Katarzyna BankowskaFachärztin für InnereMedizin/Hausärztin, in Wittstockab 01.07.2015

Dr. med. Klaus BaumannFacharzt für Kinder‐ und Jugend‐psychiatrie und –psychotherpie (ausschließlich psychotherapeutischtätig), in Falkenseeab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Anja BoinPsychologische Psychotherapeutin, in Rüdersdorfab 01.04.2015

Dipl.‐Päd. Claudia BornKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Strausbergab 01.04.2015

Dipl.‐Soz.Arb./Soz. Päd. (FH) UweDasbach‐BeggerowKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐

therapeut, in Eberswaldeab 01.04.2015

Carmen EgerKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Templinab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Florian HänkePsychologischer Psychotherapeut, in Bad Saarowab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Christiane HegemannPsychologische Psychotherapeutin, in Strausbergab 01.04.2015

Peter HeidiriKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeut, in Lübbenau/Spreewaldab 01.04.2015

Dr. med. Alexander Freiherr von HundelshausenFacharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, in Löwenberger Landab 01.04.2015

Dipl.‐Sozialth. Clemens JahnelKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeut, in Strausbergab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Roman JandaPsychologischer Psychotherapeut, in Strausbergab 01.04.2015

Neuzulassungen

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Julia KochKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Angermündeab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Fabienne KosakPsychologische Psychotherapeutin, in Prenzlauab 01.04.2015

Dipl.‐Soz. Päd. (FH) Jana LangeKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Neuenhagenab 01.04.2015

Dr. med. Martina LanzendörferFachärztin für PsychosomatischeMedizin und Psychotherapie, in Falkenseeab 01.04.2015

Peter LanzendörferFacharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, in Falkenseeab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Kristina LenckPsychologische Psychotherapeutin, in Löwenbergab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Jens LückertPsychologischer Psychotherapeut, in Königs Wusterhausenab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Karen LudwigPsychologische Psychotherapeutin, in Lübbenau/Spreewaldab 01.02.2015

Dr. med. Mathias MüllerFacharzt für Allgemeinmedizin, in Brandenburg an der Havelab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Anja QuastPsychologische Psychotherapeutin,in Perlebergab 01.05.2015

Dr. med. Kirsten SauermannFachärztin für Allgemeinmedizin, in Letschinab 01.04.2015

Dipl.‐Psych. Gabriele SchaetzPsychologische Psychotherapeutin, in Frankfurt (Oder)ab 01.04.2015

Katrin SchülerKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Neuenhagenab 01.04.2015

Dipl.‐Päd. Hendrik Spillecke M.A.Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeut, in Oranienburgab 01.04.2015

Dipl.‐Päd. Sina Pietsch M.A.Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin, in Eberswaldeab 01.04.2015

Dr. med. Ilka TroschkeFachärztin für PsychosomatischeMedizin und Psychotherapie, in Ahrensfeldeab 01.04.2015

SicherstellungIntern

Seite 38 | AUSGABE 2 / 2015

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InternSicherstellung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 39

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

MVZ Gransee, in GranseeGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Astrid MotzkusFachärztin für Diagnostische Radiologieab 22.01.2015

MVZ für Psychiatrie, Psychotherapieund Psychosomatik Potsdam‐West, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dipl.‐Psych. Andrea SchöpePsychologische Psychotherapeutinab 01.01.2015

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

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SicherstellungIntern

Seite 40 | AUSGABE 2 / 2015

MVZ Med. VersorgungszentrumGmbH, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Gabriele HollFachärztin für Nuklearmedizinab 01.02.2015

MVZ Luisenplatz, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Axel Hendrik NödingFacharzt für Hals‐Nasen‐Ohren‐heilkundeab 01.02.2015

Asklepios Klinikum UckermarkGmbH/MVZ, in Schwedt/OderGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Susanne Daniela BornschleglFachärztin für Kinder‐ undJugendmedizinab 01.02.2015

Johanniter MVZ Treuenbrietzen, in TreuenbrietzenGenehmigung zur Anstellung von:

Fanny ZühlkeFachärztin für Innere Medizin undPneumologieab 16.02.2015

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Medizinische Einrichtungsge‐sellschaft Fürstenwalde/Spree mbH,in FürstenwaldeGenehmigung zur Anstellung von:

Harald BeierFacharzt für Innere Medizin und Gastroenterologieab 02.02.2015

Medizinische Einrichtungs‐gesellschaft Guben mbH, in GubenGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Marten StanisakFacharzt für Innere Medizin/Hausarztab 01.02.2015

Gesundheitszentrum Wittenberge, in WittenbergeGenehmigung zur Anstellung von:

Anis Al MohamadFacharzt für Haut‐ und Geschlechts‐krankheitenab 01.04.2015

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dr. med. Jürgen FaißFacharzt für Neurologie, AsklepiosFachklinikum Teupitz, in Teupitzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V

Ermächtigungen

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nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und ermäch‐tigten Fachärzten mit der Schwer‐punktbezeichnung Gefäßchirurgie,Abklärung einer peripheren neuro‐muskulären Erkrankungauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Nervenheilkundesowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V füreine neuroimmunologische und cerebrovaskuläre Ambulanz mit denSchwerpunkten: Polyneuropathien u.Vaskulitiden, Nachsorge Schlaganfall,Diagnostik von transitorisch ischämi‐schen Attackenauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Neurologie, Psychiatrieund Orthopädie sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrich‐tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für die Diagnostik undTherapie von Bewegungsstörungenund speziellen Formen der Spastik mitBotulinum‐Toxin A und B.Einer Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Neurochirurgie,Fachärzte für Orthopädie undFachärzte für Urologie wird zuge‐stimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Tom HammermüllerFacharzt für Chirurgie/Facharzt fürGefäßchirurgie, Klinikum Nieder‐lausitz GmbH, in Senftenbergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1

Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Chirurgie, Fach‐ärzten für Haut‐ und Geschlechts‐krankheiten und fachärztlich tätigenInternisten bzw. entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2 SGB Vauf dem Gebiet der arteriellen Gefäß‐chirurgie, auf dem Gebiet der venösenGefäßchirurgie sofern es sich nicht umeine vor‐ oder nachstationäreBehandlung gemäß § 115a SGB V handelt, zur Behandlung nierenin‐suffizienter Patienten mit av‐Dialyse‐Shunt.Eine Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Chirurgie, Fachärzte fürInnere Medizin mit Schwerpunktbe‐zeichnung Kardiologie sowie Angiolo‐gie, Fachärzte für Radiologie, Fach‐ärzte für Neurologie, Fachärzte fürNeurochirurgie und Hausärzte besteht nicht.für die Zeit vom 02.02.2015 bis31.03.2017

Steffen JährigFacharzt für Chirurgie, Johanniter‐Krankenhaus im Fläming/Treuen‐brietzen gGmbH, in Treuenbrietzenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse‐nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durch‐führung der Ösophago‐Gastroduo‐denoskopie. Einer Möglichkeit zurÜberweisung an Fachärzte für

InternSicherstellung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 41

Page 44: KV-Intern 02/2015

Pathologie, Fachärzte für Laborato‐riumsmedizin und Fachärzte fürMikrobiologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.04.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Torsten KarschFacharzt für Kinder‐ und Jugend‐medizin, Klinikum Dahme‐SpreewaldGmbH/Achenbach Krankenhaus, in Königs WusterhausenErweiterung der bestehendenErmächtigung um die Möglichkeit zurÜberweisung an Fachärztefür Laboratoriumsmedizinfür die Zeit vom 22.01.2015 bis31.12.2016

Dr. med. Andreas KohlsFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Evang. KrankenhausLudwigsfelde‐Teltow gGmbH, in LudwigsfeldeErweiterung der bestehendenErmächtigung um die Möglichkeit zurÜberweisung an Fachärzte für Radio‐logie, Nuklearmedizin und Fachärztefür Innere Medizin/SP Kardiologiefür die Zeit vom 09.12.2014 bis30.06.2016

Dipl.‐Med. Kathrein KreuzerFachärztin für Diagnostische Radio‐logie, Mammographie‐Screening‐Ein‐heit Brandenburg Nord, in Neuruppinermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ärzte zur Teil‐nahme an der vertragsärztlichen Ver‐sorgung zur Unterstützung des Teamsder Mammographie‐Screening‐Einheit

Brandenburg Nord von Dr. med. Tilman Ehrenstein, 16816Neuruppin, Fehrbelliner Str. 38, zurVersorgung im Rahmen des Pro‐gramms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie‐Screening auf Veranlassung pro‐grammverantwortlicher Ärzte zurkonsiliarischen Beurteilung vonScreening‐Mammographieaufnah‐men. Eine Möglichkeit zur Verord‐nung sowie zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 02.02.2015 bis31.03.2017

Dr. med. Jana RemschmidtFachärztin für Diagnostische Radio‐logie, Mammographie‐Screening‐Ein‐heit Brandenburg Nord, in Neuruppinermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZVi. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ärzte zur Teil‐nahme an der vertragsärztlichen Ver‐sorgung zur Unterstützung des Teamsder Mammographie‐Screening‐EinheitBrandenburg Nord von Dr. med. Tilman Ehrenstein, 16816Neuruppin, Fehrbelliner Str. 38, zurVersorgung im Rahmen des Pro‐gramms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie‐Screening auf Veranlassung pro‐grammverantwortlicher Ärzte zurkonsiliarischen Beurteilung vonScreening‐Mammographieaufnah‐men. Eine Möglichkeit zur Verord‐nung sowie zur Überweisung anandere Vertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 02.02.2015 bis31.03.2017

SicherstellungIntern

Seite 42 | AUSGABE 2 / 2015

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Dr. med. Hartwig SchütteFacharzt für Innere Medizin/SP Pneumologie, Klinikum Ernst vonBergmann gGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags‐ärzte auf Überweisung von zugelasse‐nen Fachärzten für Innere Medizin/Schwerpunkt Pneumologie sowieFachärzten für Innere Medizin/Schwerpunkt Pneumologie in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durch‐

führung ausgewählter pneumolo‐gischer Untersuchungen,Ergospirometrische Untersuchung,Bestimmung des Säurebasenhaus‐halts und Blutgasanalyse, Bronchos‐kopie. Einer Möglichkeit zur Über‐weisung an Fachärzte für Laborato‐riumsmedizin, Fachärzte für Mikro‐biologie, Fachärzte für Pathologieund Fachärzte für Radiologie wirdzugestimmt.für die Zeit vom 02.02.2015 bis31.03.2017

InternSicherstellung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 43

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SicherstellungIntern

Seite 44 | AUSGABE 2 / 2015

Dipl.‐Psych. Winfried BrodowskiPsychologischer Psychotherapeutneue Adresse: Töpferstr. 30, 03205 Calauab 17.12.2014

Dr. med. Ines BroszinskiFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeneue Adresse: Am Schloß 1, 03253 Doberlug‐Kirchhainab 01.10.2015

PD Dr. med. Dr. med. habil. BettinaBuchholzFachärztin für Humangenetikneue Adresse: Friedrich‐Ebert‐Str. 33,14469 Potsdamab 21.01.2015

Dr. phil. Martina ClauserPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Bahnhofstr. 34, 01968 Senftenbergab 17.12.2014

Cornelia JanataFachärztin für Allgemeinmedizinneue Adresse: Berliner Platz 3, 16356 Ahrensfeldeab 21.01.2015

Dipl.‐Psych. Beate KetzelPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Gerlachstr. 41, 14480 Potsdamab 01.03.2015

Dipl.‐Soz.‐Päd. Ines LietzkeKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutinneue Adresse: Kirchplatz 15, 01968 Senftenbergab 17.12.2014

Dipl.‐Soz.‐Päd. Martina MarxKinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutinneue Adresse: Caputher Chaussee 3,14548 Schwielowsee/OT Geltowab 01.01.2015

Dieter MittagFacharzt für Allgemeinmedizinneue Adresse: Kinoweg 5, 04934 Hohenleipischab 21.01.2015

Dirk MittagFacharzt für Allgemeinmedizinneue Adresse: Kinoweg 5, 04934 Hohenleipischab 21.01.2015

Dipl.‐Psych. Frank MutterlosePsychologischer Psychotherapeutneue Adresse: Hermann‐Elflein‐Str. 12,14467 Potsdamab 17.12.2014

Dr. med. Ulla SimonnFachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie/ausschließlich psychotherapeutisch tätigneue Adresse: Jägerstr. 39, 14467 Potsdamab 01.01.2015

Praxisverlegungen

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InternSicherstellung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 45

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseite der KVBB unterwww.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direktzu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungs‐möglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburgunter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungengefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee.

Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, TemplinLandkreis Spree‐Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Zehdenick‐Gransee

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Templin

Dermatologie:Landkreis Prignitz, Stadt Templin

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SicherstellungIntern

Seite 46 | AUSGABE 2 / 2015

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 9.4.2015

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

07/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Potsdam 04.01.2016

08/2015 Innere Medizin/HA Mittelbereich Erkner 01.07.2015

09/2015 Allgemeinmedizin Mittelbereich Erkner sofort

10/2015 Innere Medizin/HAMittelbereichFinsterwalde

01.07.2015

11/2015 Innere Medizin/HAMittelbereichHerzberg

01.01.2016

12/2015Chirurgie/Unfallchirurgie(1/2 Versorgungsauftrag)

Märkisch‐Oderland sofort

13/2015 Haut‐ und Geschlechtskrankheiten

Potsdam, Stadt 01.01.2016

14/2015 Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam‐Mittelmark

01.04.2015

15/2015 Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde(1/2 Versorgungsauftrag)

Cottbus, Stadt 01.04.2015

16/2015 Innere Medizin/SP Hämatologie und Internistische Onkologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionHavelland‐Fläming

01.07.2015

17/2015 Innere Medizin/SP Gastroenterologie

RaumordnungsregionLausitz‐Spreewald

01.01.2016

18/2015 Innere Medizin/SP Kardiologie(1/2 Versorgungsauftrag)

RaumordnungsregionUckermark‐Barnim

01.07.2015

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InternSicherstellung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 47

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

Bewerbungsfrist bis 9.3.2015

laufendeBewerbungs‐Kennziffer

Fachrichtung PlanungsbereichgewünschterÜbergabetermin

01/2015Kinder‐ u. Jugendmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Frankfurt (Oder)‐Oder‐Spree

sofort

02/2015Nervenheilkunde/speziell FA für Psychiatrie und Psychotherapie

Teltow‐Fläming sofort

03/2015 NeurochirurgieKV‐BereichBrandenburg

01.07.2015

04/2015 Psychol. Psychotherapeut Cottbus/Stadt 01.04.2015

05/2015 Psychol. Psychotherapeut Cottbus/Stadt 01.04.2015

06/2015Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Oberhavel 01.04.2015

Anzeige

Page 50: KV-Intern 02/2015

Praxisbörse

Seite 48 | AUSGABE 2 / 2015

Praxisbörse

Intern

•Dermatologische Praxis im Planungsbereich Frankfurt(Oder)/Oder‐Spree sucht ab Juli 2015 Nach‐folger/In. Praxis/Ausstattung: Wartezimmer,Anmeldung; 3 Sprechzimmer, 1 Funk‐tionszimmer, OP mit Vorraum fürMedizinprodukteaufbereitung; 2 Räume für Lichttherapie; Küche, Abstellraum

Chiffre: PA/16/2014

•Dringend Nachfolger für hausärzt‐liche Praxis im Zentrum von Frank‐furt/Oder ab 2. Quartal 2015 gesucht.Praxis/Ausstattung: moderne Praxismit Labor, EKG, L‐EKG, Spirometrie, L RR, Physiotherapie‐Strom, Park‐plätze vorhanden, gute ÖPNV‐Anbin‐dung, Schulen und Kita in unmittel‐barer Nähe

Chiffre: PA/14/2013

•Hausärztliche Praxis im Planungs‐bereich Teltow‐Fläming sucht Nach‐folger/In. Die Übergabe ist im Juli 2018 geplant.Langsamer Praxiseinstieg vorherdenkbar.Im Haus steht voraussichtlich ab Juli 2019 eine weitere Praxis zur Über‐nahme zur Verfügung.Praxis/Ausstattung: Sprechstunden‐

zimmer, Labor, Anmeldung/Wartezim‐mer, EKG/Infusionszimmer, Lager‐raum, Umkleideraum, in privaterImmobilie (Weitermietung möglich),EKG, Spirometrie, Blutdruck‐ undBlutzuckermessgeräte, Sterilisator

Chiffre: PA/01/2015

•Orthopädische Praxis im Planungs‐bereich Oberspreewald‐Lausitz suchtab 2016 einen Nachfolger/In. Die Pra‐xis befindet sich in Ärztehaus mitApotheke und Physiotherapie, ist bar‐rierefrei, ausreichend Parkplätze sindvorhanden, es besteht gute ÖPNV‐Anbindung.Praxis/Ausstattung: Röntgen, digit.Röntgen, Sono, Laser, Bioresonanz

Chiffre: PA/02/2015

•Facharzt für Kinder‐ und Jugend‐medizin mit Subspezialisierung suchtab 3. Quartal 2015 in Potsdam einePraxis zur Übernahme.

Chiffre: PG/03/2015

•Facharzt für Innere Medizin und Kar‐diologie sucht eine Praxis zur Über‐nahme. Bevorzugte Region: Havelland‐Fläming, Oderland‐Spree, Prignitz‐Oberhavel, Uckermark‐Barnim

Chiffre: PG/04/2015

Praxisabgabe

Praxissuche

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•Gesucht wird eine großehausärztliche Praxis (Druchschnitt bis1.500 Bhf./Quartal) oder alternativzwei kleine Praxen zur Übernahme abSommer 2016 von zwei Fachärzten/Infür Allgemeinmedizin mit speziellenKenntnissen auf dem Gebiet der Palliativmedizin, Sportmedizin undErnährungsmedizin.Bevorzugte Region: MittelbereichePotsdam, Werder/Havel‐Beelitz, Brandenburg an der Havel, BadBelzig, Neuruppin, Luckenwalde

Kontakt: b.wagner@arztpraxis‐wagner.de oder 0641‐58776993

•Erfahrener Facharzt für Allgemein‐medizin sucht ab 2015 Praxis zur Über‐nahme im Raum Schulzendorf/Zeuthen/Wildau/Königs‐Wusterhausen/BlankenfeldeSpezielle Kenntnisse: Zusatzbezeich‐nungen Infektiologie und Tropen‐medizin, Abrechnungszulassung fürOberbauchsonographie, LZ‐EKG, DMP Diabetes, COPD, Asthma undKHK, psychosomat. Grundversorgung

Kontakt: 0170‐1469042

•Facharzt für Allgemeinmedizin sucht2015/2016 eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: MittelbereicheFalkensee, Nauen, Potsdam,Werder/Havel‐Beelitz, Brandenburgan der Havel

Chiffre: PG/05/2015

•Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin sucht 2015/2016 einePraxis im Land Brandenburg zur Über‐

nahme, möglichst mit Verkehrsan‐bindung nach Berlin.

Chiffre: PG/06/2015

•Facharzt für Chirurgie (Facharzt fürPlastische und RekonstruktiveChirurgie) sucht ab Juni 2015 einePraxis in Potsdam zur Übernahme. Spezielle Kenntnisse: Handchirurgie,Nervenchirurgie

Chiffre: PG/07/2015

•Facharzt für Innere Medizin undRheumatologie sucht ab Herbst 2015fachinternistische Praxis zur Über‐nahme. Nördlicher und östlicher Bereich werden bevorzugt (Raumord‐nungsregion Prignitz‐Oberhavel).

Kontakt: [email protected]

•Facharzt für Neurologie sucht ab2015/2016 im Land Brandenburg einePraxis in Berlinnähe zur Übernahme.

Kontakt: 0170‐9607125 [email protected]

•Fachärztin für Innere Medizin undAllgemeinmedizin sucht ab soforteine Praxis zur Übernahme. VorerstAnstellung zum Praxiseinstieg istdenkbar.Bevorzugte Region: MittelbereichHennigsdorf

Chiffre: PG/08/2015

•Hausärztin mit Spezialisierung Dia‐betologie sucht ab Juli 2015 eine Pra‐xis zur Übernahme (auch hälftigerVersorgungsauftrag). Gern auchAnstellung im Jobsharing.

InternPraxisbörse

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 49

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PraxisbörseIntern

Seite 50 | AUSGABE 2 / 2015

Anstellungs‐ und Kooperations‐angebote und ‐ gesuche

Bevorzugte Region: MittelbereicheBrandenburg an der Havel, Falkensee,Nauen, Potsdam

Kontakt: 0172 4339943 oderdr.hanna_lutz‐[email protected]

•Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐therapeutin (Verhaltenstherapie)sucht 2015/2016 eine Praxis zur Über‐nahme.Bevorzugte Region: Barnim, Ober‐havel, Havelland, Märkisch‐Oderland

Chiffre: PG/10/2015

•Psychologische Psychotherapeutin(Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) sucht eine Praxis zurÜbernahme, auch hälftiger Versor‐gungsauftrag.Zusatzqualifikation: Kinder‐ undJugendlichenpsychotherapieBevorzugte Region: Dahme‐Spree‐wald, Frankfurt(Oder)/Oder‐Spree,Märkisch‐Oderland, Teltow‐Fläming

Chiffre: PG/11/2015

•Kinderarzt mit langjähriger Berufs‐erfahrung sucht eine Möglichkeit derMitarbeit als angestellter Arzt in einerbestehenden Kinderarztpraxis odereinem MVZ zu Entlastung bzw.Ergänzung und Bereicherung.

Kontakt über Frau Rettkowski 0331/2309‐320

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht ab Juni 2015 eine Anstellungs‐möglichkeit (Teilzeit, verhandelbar).Bevorzugte Region:Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittel‐mark, Potsdam, Havelland, Ober‐havel, Barnim

Kontakt: 01737367040 oder [email protected]

•Facharzt für Allgemeinmedizin suchtab 1.4.2015 Anstellungsmöglichkeit(Anstellungsumfang verhandelbar).Bevorzugte Region: MittelbereicheFalkensee, Nauen, Potsdam,Werder/Havel‐Beelitz, Brandenburgan der Havel

Chiffre: AnKo/02/2015

•Psychotherapeutisch tätige Ärztin(Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) sucht in Potsdamoder näherer Umgebung eine Anstel‐lungsmöglichkeit. Anstellungsumfangverhandelbar.

Chiffre: AnKo/03/2015

•Psychologische Psychotherapeutin(Verhaltenstherapie) sucht Anstel‐lungsmöglichkeit in BAG, auch JobSharing, rund um die GemeindenKleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow,Stolpe, Hohen‐Neuendorf, Bergfeldeoder Stadt Potsdam. Spätere Über‐nahme eines halben Kassensitzeserwünscht.

Chiffre: AnKo/04/2015

Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam

Page 53: KV-Intern 02/2015

InternService

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 51

Programm für Existenzgründer

Info‐Tag für Existenzgründer undPraxisabgeber am 28. März in Potsdam

Am 28. März 2015 bietet die KV Brandenburg erneut ihren Informationstag fürExistenzgründer und Praxisabgeber an. Gemeinsam mit unseren langjährigen Partnern bieten wir Existenzgründernund parallel unseren Praxisabgebern an, sich an Hand von Vortragsreihen zuinformieren und ggf. individuell beraten zu lassen. Zudem wird es für beideInteressengruppen, Existenzgründer wie Praxisabgeber, die Möglichkeit zurpersönlichen Kontaktaufnahme miteinander geben.

Teilnahmegebühr: für Existenzgründer 35 Euro pro Personfür Praxisabgeber kostenfrei

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.Ansprechpartner: Frau Friedrich: 0331/23 09 426

9.00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung durch Dipl.‐Med. Andreas Schwark,Stellv. Vorsitzender der KVBBGrußwort durch Ministerin Diana Golze, Ministerium für Arbeit,Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes BrandenburgChancen der Niederlassung im Land BrandenburgDipl.‐Med. Andreas Schwark

9.45 Uhr Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine vertragsärztliche Tätigkeit in BrandenburgKarin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB

10.15 Uhr Kaffeepause

10.30 Uhr Berufsordnung des Landes BrandenburgDr. med. Renate Schuster, Vorsitzende des Berufsordnungsausschusses/Mitglied des Vorstandes der Landesärztekammer Brandenburg

11.00 Uhr Diskussionsrunde zu den Vorträgen

11.15 Uhr Grundlagen der Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit ‐ Wiekommt der Arzt zum Geld?Christian Krähmer, Stellv. Fachbereichsleiter Statistik/Honorar der KVBB

12.00 Uhr Mittagspause

Page 54: KV-Intern 02/2015

ServiceIntern

Seite 52 | AUSGABE 2 / 2015

13.30 Uhr Betriebswirtschaftliche Aspekte der NiederlassungMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB

14.15 Uhr Finanzielle Aspekte der NiederlassungGöran Wurbs, Berater der Deutschen Apotheker‐ und Ärztebank, Potsdam

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Steuerliche Aspekte der NiederlassungFrank Pfeilsticker, Geschäftsführer der Konzept Steuerberatungsgesellschaft mbH

16.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Programm für Praxisabgeber

9.00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung durch Dipl.‐Med. Andreas Schwark,Stellv. Vorsitzender der KVBBGrußwort durch Ministerin Diana Golze, Ministerium für Arbeit,Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes BrandenburgChancen der Niederlassung im Land BrandenburgDipl.‐Med. Andreas Schwark

9.45 Uhr Praxiswertsteigerung in betriebswirtschaftlicher HinsichtMichael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB

10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr Formalitäten der Praxisabgabe und PraxisübernahmevertragKarin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBBElke Best, Fachanwältin für Medizinrecht/Rechtsanwältin, Praxisrecht Dr. Fürstenberg & Partner

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Steuerliche Aspekte der PraxisabgabeFrank Pfeilsticker, Geschäftsführer der Konzept Steuerberatungsgesellschaft mbH

14.45 Uhr Praxisbörse ‐ ein Service für PraxisabgeberAnja Pfeiffer, Apotheker‐ und Ärztebank Potsdam

15.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Page 55: KV-Intern 02/2015

Fortbildung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 53

Intern

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

14.03.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

QEP ‐ Qualität und Entwicklung in Praxen(Einführungsseminar)Dipl.‐Betriebswirt Andreas Schaupp, Qualitätsmanager im Gesundheitswesen

160 Euro

14.03.201509.00 ‐ 14.00Potsdam

Der fordernde Patient ‐ das tägliche Dilemmain der ArztpraxisDipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ undPersönlichkeitsentwicklung

75 Euro

18.03.201513.00 ‐ 19.0021.03.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Kristina Pralle, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

25.03.201514.00 ‐ 19.0028.03.201509.00 ‐ 18.00Cottbus

Behandlungs‐ und Schulungsprogramm fürPatienten mit Hypertonie (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreise

8

AUSGEBUCHT

5

AUSGEBUCHT

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

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FortbildungIntern

Seite 54 | AUSGABE 2 / 2015

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

27.05.201514.00 ‐ 20.0030.05.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Uta Rieger, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

09.12.201514.00 ‐ 20.0012.12.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)Dr. med. Uta Rieger, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis‐mitarbeiter

(Teampreise

8

8

Achtung ‐ Zusatzseminare!Auf Grund der hohen Nachfrage bieten wir in Potsdam jeweils ein zusätzlichesSeminar zum Strukturierten Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtigeund insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker an.

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

Page 57: KV-Intern 02/2015

InternFortbildung

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 55

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

28.03.201509.00 ‐ 17.00Potsdam

Informationstag für Existenzgründer undPraxisabgeberKVBB & PartnerFortbildungspunkte f. Existenzgründer

Fortbildungspunkte f. Praxisabgeber

Existenz‐gründer 35 Euro,

Praxis‐abgeber

ohne Gebühr

15.04.201515.00 ‐ 18.00Potsdam

Vererben und SchenkenElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin fürMedizinrechtDipl.‐Oec. Frank Pfeilsticker, Steuerberater

40 Euro

24.04.201515.00 ‐ 18.3025.04.201509.00 ‐ 17.30Potsdam

Moderatorentraining für QualitätszirkelDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress‐ u.Gesundheitsmanagement DINM

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht‐

mitglieder100 Euro

29.04.201515.00 ‐ 17.00Potsdam

Häufigkeits‐ und Verordnungsstatistikenrichtig lesenBeratende Apothekerinnen der KVBBDr. med. Matthias Wienold, Beratender Arzt der KVBB

40 Euro

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6

15

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

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FortbildungIntern

Seite 56 | AUSGABE 2 / 2015

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

11.03.201515.00 ‐ 17.30Cottbus

EBM‐Schulung für das PraxispersonalAbrechnungsmanagerinnen der KVBB

35 Euro

18.03.201515.00 ‐ 18.00Ludwigsfelde

Selbsthilfe ‐ Unterstützung für Patient und PraxisAntje Jokel, Koordinatorin der LudwigsfelderKontakt‐ u. Informationsstelle für Selbsthilfe/Selbsthilfegruppen

kostenfrei

22.04.201515.00 ‐ 17.00Frankfurt (O.)

Verordnungsmanagement in der ärztlichenPraixs ‐ speziell für das PraxispersonalBeratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

AUSGEBUCHT

Anzeige

Page 59: KV-Intern 02/2015

Seit dem 1. Januar 2015 gilt erstmalsein flächendeckend zu zahlender,gesetzlicher Mindestlohn für alleBranchen von 8,50 Euro brutto proZeitstunde. Alle in Deutschland be‐schäftigten Arbeitnehmer habengrundsätzlich einen gesetzlichen An‐spruch auf diesen Brutto‐Stunden‐lohn, also auch Minijobber oder z. B.Ehegatten des Arbeitgebers.

Alle Arbeitgeber sind zur Zahlungdes Mindestlohns verpflichtet. DerGesetzgeber hat Ausnahmen definiertund Übergangsregelungen geschaf‐fen. Die Übergangsregelungen betref‐fen jedoch nur wenige ausgewählteBranchen wie Erntehelfer oder Zei‐tungsausträger, d. h., medizinischePraxen sind von den Neuregelungenbetroffen. Wie dezidiert Kontrollenerfolgen werden, bleibt abzuwarten.

Wichtig:Die Einhaltung des Mindestlohns

wird von der Zollverwaltung kontrol‐liert. Verstöße können mit Geldbußenvon bis zu 500.000 Euro geahndetwerden. Es ist geplant, dass die Zoll‐verwaltung zur Überprüfung derVorschriften bis zu 1.600 Stellen ein‐richten wird.

Aus den gesetzlichen Regelungenzum Mindestlohn erwächst der selbst‐ständige Beitragsanspruch der

Sozialversicherung (§ 22 SGB IV).Durch das geltende Entstehungs‐prinzip in der Sozialversicherung fal‐len deshalb für den Mindestlohn auchdann Sozialversicherungsbeiträge an,wenn der Arbeitgeber einen niedri‐geren Stundenlohn zahlt, obwohl erzur Zahlung des gesetzlichen Mindest‐lohns verpflichtet wäre. Das nicht aus‐gezahlte Entgelt ist sozialversiche‐rungspflichtig. Zuwiderhandlungenkönnen unter Umständen einenStraftatbestand darstellen.

Haftung:Wenn Sie ein anderes Unternehmen

mit Dienst‐ oder Werksleistungenbeauftragen, stehen Sie in der Haf‐tung, wenn dieses Unternehmenseinen Arbeitnehmern keinen gesetz‐lichen Mindestlohn zahlt. Es ist des‐halb zu empfehlen, sich von allen Sub‐unternehmern und allen Auftrag‐nehmern eine schriftliche Bestätigunggeben zu lassen, dass diese den Min‐destlohn zahlen. In den vertraglichenVereinbarungen sollte auch verein‐bart werden, dass sich der Auftrag‐nehmer verpflichtet, die Vorschriftendes Mindestlohngesetzes (MiLoG)einzuhalten.

Welche Arbeitnehmer sind von derRegelung ausgenommen?• Auszubildende

(ohne Altersbeschränkung)

InternService

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 57

Der Mindestlohn: Was Praxisinhaber beachten müssen

Page 60: KV-Intern 02/2015

• Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung

• Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

• Praktikanten, die ein Pflicht‐praktikum nach Schul‐, Ausbildungs‐ oder Studien‐ordnung leisten

• Praktikanten, die ein Orientierungs‐Praktikum von bis zu drei Monaten vor Berufsaus‐bildung oder Studium leisten. Wenn ein derartiges Praktikum über drei Monate hinausgeht, muss ab dem ersten Tag der Beschäftigung Mindestlohn gezahlt werden.

• Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten beglei‐tend zu einer Berufs‐ oder Hochschulausbildung leisten. Wenn ein derartiges Praktikum über drei Monate hinausgeht, muss ab dem ersten Tag der Beschäftigung Mindestlohn gezahlt werden.

• Berufseinstiegs‐ und Vorberei‐tungsqualifizierungen

• Ehrenämter

Im Zweifelsfall lassen Sie sich bittedie entsprechenden Befreiungsvor‐aussetzungen schriftlich bestätigen.Bei der Einstellung eines Arbeitslosenbeispielsweise lassen Sie sich vondiesem nachweisen, dass er bereitsmindestens ein Jahr arbeitslos ist.Diese Bescheinigung (z. B. Bescheini‐gung des Arbeitsamtes) nehmen Sie

zu Ihren Unterlagen. Im Falle einesPflichtpraktikums legen Sie z. B. dieentsprechende Schul‐ oder Studien‐ordnung zu Ihren Lohnunterlagen.

Aufzeichnungspflichten:Beachten Sie, dass der Gesetzgeber

neue Aufzeichnungspflichtengeschaffen hat. Für folgende Per‐sonengruppen sind Beginn, Ende undDauer der täglichen Arbeitszeitaufzuzeichnen:

• Minijobber (Ausnahme: Privat‐haushalte)

• Kurzfristig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 SGB IV

• In bestimmten Branchen, die in § 2a des Schwarzarbeitsbe‐kämpfungsgesetzes aufgezählt sind, sind für alle Arbeitnehmer Zeitaufzeichnungen zu führen. (Arzt‐ und Zahnarztpraxen sind von dieser Regelung allerdings nicht betroffen.)

Diese Aufzeichnungen müssenspätestens bis zum Ablauf des siebtenauf den Tag der Arbeitsleistung fol‐genden Kalendertags erfolgen. DieAufzeichnungen müssen zwei Jahreaufbewahrt und bei einer Prüfungdem Zoll vorgelegt werden. Verstößekönnen mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro sanktioniert werden.

Stundenlohnempfänger:Prüfen Sie den Stundenlohn aller

Stundenlohnempfänger. Passen Sieihn gegebenenfalls an.

ServiceIntern

Seite 58 | AUSGABE 2 / 2015

Page 61: KV-Intern 02/2015

Gehaltsempfänger:Prüfen Sie den Stundenlohn auf der

Grundlage des Gehaltes und desArbeitslohnes. Passen Sie das Einkom‐men oder die Arbeitszeit gegebenen‐falls an.

Geringfügig Beschäftigte (Minijobber):

Die rechnerische regelmäßige Höchstarbeitszeit im Rahmen der Geringfügigkeit liegt ab dem 1. Januar2015 bei 52,9 Stunden pro Monat. 53 Stunden sind bereits zu viel(450,50 Euro). Es kann sich daher auf‐grund des geltenden Mindestlohns

eine Überschreitung der Geringfügig‐keitsgrenze von monatlich 450 Euroergeben. Die Folge wäre, dass fürdiese Beschäftigungen Sozialver‐sicherungspflicht eintritt. Prüfen Siedie bestehenden Arbeitsverträge.Beachten Sie dabei die individuellvereinbarte Arbeitszeit und dasmonatliche Entgelt sowie etwaigeSonderzuwendungen, und passen Siedie Arbeitszeit gegebenenfalls an.

KONZEPT Steuerberatungsgesellschaft mbHBerlin und PotsdamStb. Frank und Jürgen Pfeilsticker

InternService

AUSGABE 2 / 2015 | Seite 59

Literaturpreis für Neuruppiner ArztDr. Thomas Föller, angestellter

Hausarzt in Neuruppin, hat denBrandenburgischen Literaturpreis2015 gewonnen. Er überzeugte mitseiner Kurzgeschichte „Nachkriegs‐versehrt“. „Die Erzählung ist miteiner berührenden Zartheit geschrie‐ben worden, ohne dass die Nöte derZeit nach 1945 zugedeckt werden.Der Autor hat sie mit leisen undnachdenklichen Worten geschrie‐ben, die ganz ohne Überhöhung aus‐kommen", begründete die Jury ihreEntscheidung.

Der Mediziner setzte sich gegen 175 Mitbewerber durch. Im Mittel‐punkt seiner Geschichte steht das

Schicksal einer jungen Frau direktnach dem Zweiten Weltkrieg. Siewird von einem Rotarmisten verge‐waltigt und verliebt sich später ineinen anderen Sowjetsoldaten.

Der Brandenburgische Literatur‐preis wird vom Literatur‐KollegiumBrandenburg e. V. ausgelobt und istmit 500 Euro dotiert. In diesem Jahrstand er unter dem Motto „‘Undmanchmal trifft man einen Men‐schen' (Wolfgang Borchert) Stadt‐und Landleben in Brandenburg". DiePreisverleihung fand Ende Januar inPotsdam statt.

ute

Page 62: KV-Intern 02/2015

ImpressumIntern

Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry

Redaktionsschluss:16. Februar 2015

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E‐Mail: info@odr‐rostock.de

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare

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